Schulinklusion-Ausarbeitungsvorlage
Kann
als Mail-Anhang mit Ihrer e-mail-Adresse vom Autor zur Bearbeitung in doc oder
docx übersandt werden.
Auch auf
Minuten verkürzte Bearbeitungen – etwa nur Ultra-Kurzbegutachtung Stufe 1 und 2
– sind wertvoll und helfen hoffentlich durch Wirksamkeit von Steuerungspolitik
(Vernunftordnung) neben der Machtpolitik einen Schritt in Richtung Weltfrieden
weiter. Legen Sie sich bitte vor jeder Verlagerung der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung mittels Kopierens eine
Reservedatei dieser Seite an.
Die als Mail-Anhang geöffnete Seite speichern Sie
bitte unter D: in einem Ordner Downloads für Gutachten. Links-Klicken Sie
rechts oben in der Menü-Leiste auf das Feld „Bearbeiten aktivieren“. Im
Menü von Word Textprogramm im geöffneten Dokument "Start" - Ansicht anklicken - dann im Menü von
Word-Textprogramm links „Seitenlayout oder Weblayout“ Weblayout auswählen.
Der Text muss die gesamte Bildschirmbreite ohne freien Seitenrand ausfüllen!
Speichern Sie bitte im Mail-Anhang übersandte weitere Dokumente, insbesondere
Quellenverzeichnisse, ebenfalls unter D: im Ordner Downloads für Gutachten ab.
Von der Vereinfachung des
Protoll-Formulars im Hinblick auf weniger umfangreiche Fragestellungen in der
gerade gestellten Aufgabe wurde Abstand genommen.
Das Erkennen von Nichtzugehörigem ist Teil der Gutachteraufgabe und dient auch
der Vorbereitung zu komplexeren Gesetzesanträgen.
Die nachstehenden Links bis
zur „Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachten“ dienen der Einsicht in
den Gutachten-Gesamt-Verfahrens-Zusammenhang und sollen für die jeweilige
einzelne Gutachten-Erstellung nicht geöffnet werden.
http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html
Zum Gutachten-Verfahrens-Ablauf
im Internet als Schablone:
mit Binnen-Verlinkung ohne Möglichkeit einer Bearbeitung
INHALTSVERZEICHNIS im web verkürzt für Begutachtung:
INHALTVERZEICHNIS im web ausführlich
mit Vorschau auf Organisationsgrundlagen:
Für beide keine
Möglichkeit einer Bearbeitung!
Technische Hinweise:
Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:
Wird auf Anforderung hin als Word-Dokument (doc,
docx) zugesandt; die html-Datei kann jedoch auch in Microsoft-Word aus dem
Browser z.B. GOOGLE-Chrome (nicht EDGE) abgespeichert, im Schreibprogramm
geöffnet und bearbeitet werden. Es kann leider nur ohne Binnen-Verlinkung
gearbeitet werden, da Microsoft letztere nur über das Web anbietet und damit
das Schreibprogramm verlässt und Text-Eintragungen verhindert.
Einführung: Sinn
und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens
Die Ultrakurzbegutachtung, mit welcher der Gutachtenprozess beginnt, finden Sie nach unten scrollend im zweiten (langen) Tabellen-Rahmen.
Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die
Verfahrens-Organisation und -Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das
Gutachtenverfahren offiziell institutionalisiert ist.
Zur Vereinfachung wird hier
eine a-aufgabenspezifische ZUSAMMENSTELLUNG des Begutachtungsablaufs gegeben:
(Die
aus didaktischen Gründen hinsichtlich der Schwierigkeit sich steigernden
Gesetzesanträge b) Perorale Medikationskontrolle und c) Schulinklusion müssen gesondert angefordert werden.)
Thema: a) Zusatzpatente
Gesetzesantrag: Mit Quellenverzeichnis: Studium nicht erforderlich
Die Kopie des Gutachten-Verfahrens-Ablaufes
- 1 – (=Seite 1) http://stiwi.biotelie.de/zusammenstellung-regeln-neu.html liegt hiermit
bereits als im Protokoll eingegliedertes Programm vor, so
dass Sie Ihre Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über
Zusammenhänge jeweils nach Leerzeilen zur Schaffung einer Lücke in den Text
eintragen können, der nun Ihr Gutachten-Protokoll darstellt.
Wählen Sie als Farbe
Hell-Blau und auch die Schriftart Times
New Roman und Schriftgröße 16 und behalten Sie diese
markanten Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei. Ihr eigener Text soll sich vom
vorgegebenen abheben!
Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen,
so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein.
Löschen Sie sie bitte nicht.
Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.
Falls
Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf
Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren
und markieren Sie
dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der Fundstelle. Erstatten Sie bei
Unklarheiten Meldung und holen Sie sich Hilfe beim Autor. Besonders wichtig
wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue
schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen,
könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.
Haben Sie bei der
Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der von der Zeit-Mode manchmal
abweichenden Ausdrucksweise und Begriffsdeutung, so wenden Sie sich um Hilfe an
den Autor (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte
werden auch späteren Gutachtern zur Verfügung gestellt.
<*** ….. >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen. <*** steht für Anfang >*** für Ende eines Text-Zitats.
Insoweit nachstehenderbetene Angaben nicht durch Internet bekannt
(bitte Homepage angeben), schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und
Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber
keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) ergänzt durch Ihr Pseudonym samt
Titel der sauf eine E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der
Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch
ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa
linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer
Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.
Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht
veröffentlicht.
III-Regel 1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen
ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den
biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten
Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-,
Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten. |
Diese
hier vorliegende Kurzbegutachtung über
den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst zu empfehlen, zumal dafür
viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.
Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des
Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu
erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität). Hierzu wurden in der Aspekte-Kurzfassung
zwölf Aspekte
(Gesichtspunkte oder Blickwinkel) A – L als wesentlich in Richtung M
herausgestellt.
Es geht bei der Begutachtung darum, Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den
Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob
sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende
Beeinträchtigungen von Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder
vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von
Aspekt-Blockaden muss also gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder
durch Maßnahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung für die
Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird. Wenn eine
Gesellschaft beispielsweise der Freiheit, also dem Aspekt C AUTONOMIE, nicht die
für das Zusammenspiel der übrigen biotelen Aspekte notwendigen Grenzen setzt,
so kommt es durch Aspekt-Blockaden –
insbesondere bei I HYPARCHIE (möglichst wenig Gewalt, Zwang und
Bedrohung) – zu Bürgerkrieg und Chaos.
Lassen Sie sich von der
immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren,
die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten
Frage-Konstellationen gerecht werden soll. Gemeint ist die damit die Vielfalt
der angeforderten Problemlösungen von den verschiedensten Personen und Gruppen.
Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und
gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln gelöst werden. Allerdings ist
immer zusätzlich später noch
das systematische Abklopfen aller zwölf Aspekte in Schritt 6 notwendig, um
festzustellen, ob der eine oder andere der Aspekte gerade auf das zu
bearbeitende Problem zutrifft und in die Fragestellung mit einbezogen ist. Auch
muss ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene Problemlösung bei
anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil
dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf.
Spätestens dann wäre abzuklären, ob gemäß Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der
Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen Gesetzesvorschlag
Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt
wäre. Möglicherweise könnte so mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Teil der
Vorteile hinsichtlich wenigstens einer
Aspekt-Verwirklichung gerettet werden, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren.
Als Beispiele könnten dienen: Gegen Handhabung der Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7; als Ausweg: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.
Links mit Ergänzungen oder E(1, 2, 3, 4 …n) rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit r Info dagegen führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen. Sie können auch neue Ergänzungen E (4, 5, 6 …. n) vorschlagen.
Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:
Den Erläuterungen der
Verfahren-Zusammenhänge kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung ausgewichen werden,
sozusagen über eine Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels
sprachüblicher Begriffe hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf
biotele Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung); die „Erläuterung“ soll
eine Einstiegshilfe für komplexere Aufgaben sein.
Die „Erläuterungen“ sind für
Gutachtenaufgabe a) Zusatzpatente nicht weiterführend, für Gutachtenaufgabe b)
Perorale Medikationskontrolle nur von beschränktem Erkenntniswert; sie dienen
vor allem der Einsicht bei Änderung oder Neu-Abfassung von Gutachten-Anträgen.
Dies ist etwa in Gutachten c) Schulinklusion der Fall, falls der Gutachter über
den abzulehnenden 7. Antrag
hinaus sich zugunsten einer Verbesserung für alle Betroffenen mit Antrag 1 – 6 und
8 befasst.
Das Bild von der Leiter ergibt sich aus der
Notwendigkeit, sich dem biotelen Leitziel der Dynamischen Stabilität
(nachhaltige Entwicklung) in unverzichtbaren zwölf Aspekte-Stufen (beliebiger
Reihenfolge) zu nähern. Da die in Aspekte-Kurzfassung zusammengefasste
biotele Definition von Begriffen vor allem von der derzeitig unter der sogenannten
Diskurs-Ethik gültigen häufig abweicht, verlangt die Durchsicht der zwölf
Aspekte erhebliche Mühe: Man könnte von einer Leiter mit großen
Sprossenabständen sprechen, die man während des einleitenden Verfahrens doch
besser erst einmal zurückstellen sollte. Die Fortsetzung nachstehend
mit der Ultra-Kurzbegutachtung
unter
zeitlicher Zurückstellung der Erläuterungen zu
verwickelteren Aufgaben (ab: c. Schulinklusion): wird deshalb empfohlen.
http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html
enthält
das Ausgangsmaterial vor der verkürzenden Umformulierung unter Verzicht auf
Binnen-Verlinkungen (bitte übergehen!)
Bitte Ihnen
schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren.
kommentieren und Ihr Protokoll zur Abklärung zurücksenden! Stufe 1: Nehmen Sie zunächst aus der unten
angeschlossenen Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche
den Sachverhalt und den Gesetzesantrag
zur Kenntnis.
Stufe 2: Um Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit
dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was die Vorgabe der biotelen
Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste dann bezüglich
des Sachverhaltes den oder die Lebens-Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden
betroffen werden; der jeweilige Bereich gibt Hinweise auf den betroffenen
ASPEKT. HINTERGRUND für die
Begriffsfindung (Link-Betätigung nur bei Schwierigkeiten!). ………………………………………… Ist doch die Frage zu stellen: innerhalb
welchem Lebens-Bereich oder
welchen Lebens-Bereichen spielen sich
die Verhaltensweise, der Handlungsablauf, der Tatbestand, d. h. der Sachverhalt
oder der Problemlösungsvorschlag, d.
h. der Gesetzesantrag ab? Welcher Mangel
ist im jeweiligen Lebens-Bereich feststellbar oder welcher Verschlechterung
kann vorgebeugt werden? Der Sachverhalt
schließt dabei nicht nur das Geschehen, sondern auch dessen zu
erwartenden Folgen mit ein, insbesondere wenn letztere nachhaltig sind oder
sich gar steigern. Der Gesetzesantrag stellt
auf die Abstellung des Mangels oder der Verschlechterung innerhalb von
Lebens-Bereichen ab. Innerhalb letzterer geht es schlussendlich um eine Bewahrung
oder sogar Förderung der dem jeweiligen Lebensbereich zugehörigen Aspekt-Verwirklichung. …………………………………
Jeder Bereich steht innerhalb der
Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit einem biotelen Aspekt, der ebenfalls
zu benennen und dann für die Fragestellung heranzuziehen ist. Den jeweilig zutreffenden Aspekt finden Sie in Großbuchstaben
hinter seinem jeweiligen Leitbuchstaben A – L. Beachten Sie bitte, dass
häufig nur ein einziger Aspekt betroffen ist und selten viele Aspekte
zutreffen. Beschränken Sie sich zunächst und hier auf denjenigen Bereich und
Aspekt, der den Sachverhalt und den Gesetzesantrag beherrscht; selten werden
es zwei und nur in Ausnahmefällen mehrere sein. Schaffen Sie für jeden Bereich ein
Tabellen-Kästchen und tragen Sie über dem Tabellen-Kästchen den ermittelten
Bereich ein. Hier ein für diesen Fall nicht zutreffendes
Beispiel: Ausbildung
Der jeweils ermittelte Aspekt ist
zusätzlich hinter seinem Leitbuchstaben in das Tabellen-Kästchen einzutragen. Ausbildung
Die „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“
unten erleichtert durch zusammengedrängtere Halten Sie sich lediglich
an die unten in der „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“ unterhalb des
„Sachverhalts“ in Fettdruck
angegebenen Bereichs-Angaben. (Dabei muss die
„Betroffenheit“ eines Aspektes innerhalb des Zusammenhangs von Sachverhalt
als solchem oder Gesetzesantrag als solchem zumindest in einem
Anfangsstadium, also im Ansatz, bereit jetzt vorliegen oder muss mit hoher
Wahrscheinlichkeit zukünftig eintreten, darf also nicht bloß eine zukünftig
denkbare sein, damit eine Zustandsverschlimmerung für die Lebenserhaltung
möglichst verhindert wird. „Bereiche“ wie auch „Aspekte“ müssen also im
Vergleich zur Gesamtheit der übrigen schwer- und nachwiegend („sustainable“)
betroffen sein. Häufig werden hier nur
einzelne oder wenige von ihnen heranzuziehen sein. Um Verdoppelungen in der
Berücksichtigung eines Tatbestandes zu vermeiden, sind gegenseitige
Inhalts-Verwandtschaften und -Berührungen von Aspekten als eine
Doppel-Benennung ausschließend zu beachten, wie sie in der Abbildung
mit dem überlappenden Felder-Schema symbolisiert werden. Die Erreichung eines
Teilzieles über einen Aspekt genügt; es sei denn es werde mit einem anderen
Aspekt ein gänzlich selbständiger Weg dabei beschritten. Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche
Lediglich falls
ein Ergebnis bedauerlicherweise noch nicht erzielt werden konnte, käme noch
die Zuhilfenahme von Schritt 4
in Betracht. ……………………………………. Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne von den dieser Ultra-Kurzbegutachtung unmittelbar vorhergehenden
Erläuterungen zu
verwickelteren Aufgaben Gebrauch zu machen. Wichtig ist
zunächst, dass Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die
dazugehörigen Zusammenhänge! Jeder oben als zutreffend und betroffen überhaupt
ermittelte Bereich und/oder Aspekt ist mit dem jeweiligen Tabellen-kästchen in der Einzahl nachstehend
einzukopieren: (Sobald Sie – eventuell auch später, dann kurzer
Trennstrich vor der Ergänzung – erkennen, dass ein Bereich bzw. Aspekt vom
Sachverhalt hauptsächlich oder am Schwerwiegendsten betroffen ist,
verschieben Sie diese bitte in die oberste Position, etwaige weitere
Betroffene möglichst nach Wichtigkeit geordnet nachsetzend. Auch sollen
nachträgliche wichtige begründete Erkenntnisse den Tabellen-Kästchen nach
Trennstrich nachgestellt werden.)
……………………………………………. Stufe 3: Tragen Sie nun gemäß Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem
betroffenen Aspekt in das der Aspekt-Betroffenheit entsprechende
Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für die größte betroffene Personengruppe
gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein
gesondertes Tabellen-Kästchen anzulegen. Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene
Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf
verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes
Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )
……………………………………………………. Stufe 4: Sollte die Aspekt-Betroffenheit sich nicht auf
die Mehrheit und damit zunächst nicht auf das Gemeinwohl beziehen, sondern
auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste der Minderheiten-Aufwertung durch.
Wenn möglich begründen Sie bitte die Aufwertung unter jedem diesbezüglichen
Tabellen-Kästchen mit der herangezogenen Regel. Korrigieren
Sie gegebenenfalls die betroffenen Tabellen-Kästchen oben nach Schrägstrich /
und Neueintragung unter Erweiterung von deren Signatur und erweitern Sie auch
den Begleittext mit der Begründung. Sämtliche oben ausgefüllte Tabellen-Kästchen
einschließlich Bereichs-und Aspekt-Eintragung übertragen Sie bitte unter der
Schritt-Bezeichnung als Überschrift wenn möglich mit Anmerkungen oder
Begründungen dafür, wie Sie zu ihrem Urteil kamen, als Kopie hierher und an
das Ende in Schritt 2 unter
Abschluss mit einem kurzen Trennstrich. Stufe 4: …………………………………………………….. Es wird hier die Rücksendung des Protokolls an
den Autor empfohlen, um etwaige Fehlverständnisse und Missdeutungen
aufzuklären.
und C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7 bitte beachten, wenn zutreffend. Falls B) oder C) betroffen sein sollten, so
benachrichtigen Sie bitte mit Begründung den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de , der in solchen Fällen eventuell einen neuen
gesonderten Gesetzesantrag
ausschreibt. Stufe 5: Letztlich könnte auch die etwas ausführlichere KURZBEGUTACHTUNG ab Schritt 1 weiterführen, die ja noch
gründlicher mittels Aspekte-Kurzfassung in bioteles Denken
einführt. Der eingeschlagene Weg sich der Lösung der
Aufgabe zu nähern, hat ja zu berücksichtigen, dass der Antragsteller auf
Grund seiner Kenntnis bioteler Aspekt-Bewertung eine erfolgreiche
Problemlösung angesteuert und vorgeschlagen hat; häufig ist also das Ergebnis
begrifflich bereits vorweggenommen oder doch vorbereitet. Die Begutachtung
hat jedoch im Allgemeinen sich auch auf Fragestellungen einzustellen, deren
Sachverhalt nicht mit der biotelen Aspekte-Auffassung harmoniert. Stufe 6:
…………………………………………. Stufe 7:
Besser ist es sich über die Verfolgung der gesamten Schrittfolge ab Schritt 1 mit den Zusammenhängen noch näher vertraut zu machen. Vor allem gilt es dabei mit Hilfe der Kenntnis der biotelen Aspekt-Auslegungen eine Blockade bisher nicht behandelter Aspekt auszuschließen. Info 1 e) Finden Sie
begründet Anlass für die Beanstandung des Quellenverzeichnisses als falsch
bzw. unzureichend oder können Sie Wichtiges hierzu beisteuern? Oder sollten
Sie Anlass zu einer Verbesserung oder sonstiger Veränderung des Gutachtenauftrags
finden? Dann beziehen Sie hier bitte den unten folgenden Schritt 1 noch innerhalb des Ultra-Kurzbegutachtungs-Rahmens mit
ein und geben Sie bitte Ihre Anregungen an
gutachtenverfahren@biotelie.de weiter. …………………………………………. Ende der Ultra-Kurzbegutachtung. Angemerkt
sei noch als Zukunftsaufgabe, dass die noch nicht überarbeitete Anleitungkurzfassung
2
die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich
anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe
schließlich eine professionalisierte Ausführung des Gutachtenverfahrens mit
verschlüsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung. Für den Fall,
dass Sie bis zum Ende der Ultra-Kurzbegutachtung hier gefolgt sind,
werden Sie gebeten das Verfahren als
Kurzbegutachtung von Schritt 1
(direkt hier anschließend) an zu wiederholen. Weiter mit Schritt 1 |
Vorab ist zu klären, ob der
Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren
Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten
müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische
Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b) Ihre Beurteilung und Begründung bitte hier einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen und an den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de schicken: ……………………………………………………….
|
Der
jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von
Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung
dienen. Info 1: Sollte
Ihnen beim Studium der Aspekte-Kurzfassung
(noch
ohne die Regeln) die Blockade eines
oder gar mehrerer der dort aufgelisteten Aspekte innerhalb des
Sachverhalt-Zusammenhangs auffallen, so tragen Sie bitte diese Aspekte unter
dem entsprechenden Leit-Buchstaben A -
L zur Sammlung hier unten einzeln in Tabellen-Kästchen ein. Die Betroffenheit
von Aspekten ist durch die begründenden Vorstellungen zum Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Gesetzesantrag unterhalb der jeweiligen Tabellen-Kästchen zu
rechtfertigen. Insbesondere prüfen Sie bitte, ob unten bereits aufgelistete
Aspekt-Betroffenheiten gemäß zugeordnetem Aspekt aus der Aspekte-Kurzfassung
überhaupt mit einer Aspekt-Blockade in Berührung stehen. In Zweifelsfällen
sind die den einzelnen Aspekten nachgeordneten Regeln hinzuzuziehen. Die
Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Zusammenhang mit der Auflösung
einer Aspekt-Blockade oder wesentlichen Aspekt-Förderung gemäß Info
1
e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen während der systematischen Durchsicht aller
Aspekte. Information: Die
unten mit Schritt 2-Überschrift einzutragenden Ergebnisse werden später unter
Schritt 6 in Kopie von dort abgerufen. Schritt 2: ………………………………… |
Die
hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln Gutachter-Richtlinien werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE
(nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) im Wortlaut
wiedergegeben:
bitte durchlesen! Sobald Sie erkennen, dass eine der angeführten III-Regeln
eine Förderung des Gesetzesantrag hinsichtlich eines in Schritt 2 aufgeführten betroffenen Aspektes darstellt, fügen Sie
bitte unter dem Tabellen-Kästchen den Link der III-Regel mit Ihrem Kommentar
hinzu. Falls eine III-Regel der Weiterbehandlung eines unter Schritt 2 aufgelisteten Blockade-beeinflussten
Aspektes widerspricht, so fügen Sie diese III-Regel als Link dem
Tabellen-Kästchen des betroffenen Aspektes hinzu. Die Weiterbehandlung des
Tabellen-Kästchen scheidet damit aus und ist mit „ausgeschieden“
in Rot abzuschließen. |
Allgemein-Fragestellung vorab: Beschränken Sie sich auf markante Merkmale und Zusammenhänge. (Bitte
hier eintragen!) ………………………………………………………… 2.
Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich?
Beschreiben dies bitte ebenfalls kurz mit eigenen Worten. Welche
Problemlösungen, Verbesserungen oder Vorteile werden erzielt? Beschränken Sie
sich auf markante Merkmale. ………………………………………………………. . Kommen Sie zu einem
geeigneteren Neu-Vorschlag bezüglich des Gesetzesantrag oder zu
Ergänzungsvorschlägen, so führen Sie diese nachstehend hinzu. Falls Sie vom Autor mit
der Ausführung Ihres oder eines dem Ihrigen angelehnten Neu-Vorschlag
beauftragt werden, so ergänzen Sie bei Sachdienlichkeit das
Quellenverzeichnis; auch der Auftraggeber ist zu einer sachdienlichen
Erweiterung des Quellenverzeichnisses angehalten.
tragen Sie zusammen mit
der Überschrift im Zusammenhang mit den Fragen 1. und 2. neuvermutete
betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte ein,
Personen vor Aspekt, Zusammengehöriges jeweils in ein Tabellen-Kästchen. Rubrik Allgemein-Fragen
Schritt 4 ……………………………………………………..
Übertragen
Sie eine Kopie der ausgefüllten Tabellen-Kästchen zusammen mit der
Rubrik-Überschrift ans Ende von Schritt
2 und schließen Sie einen kurzen Trennstrich an. Beschäftigen
Sie sich bitte jetzt eingehender mit dem Quellenstudium.
Bedeutsame
Quellenzitate aus Verlinkte Quellenbelege (siehe unten unter Quellenstudium)
– eventuell auch nach Ergänzung auch der Verlinkung nach Textmarken-Setzung
aus dem Quellenverzeichnis – setzen Sie bitte unter die zugehörigen
Tabellen-Kästchen Schritt 2 Ende.
Sie können jeweils nach Trennstrich jederzeit ergänzt werden. Weiter
mit Schritt 5. |
Quellenstudium:
Gemäß
Quellenverzeichnisse Bitte zur
Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen
oder markanten Tatsachenzusammenhängen. Im Allgemeinen
werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an
den Verzeichnisanfang gestellt. Zitate aus dem
Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren
Aufhebungsmöglichkeit dienen. Jeder
Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem
Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz
nach Zeilenwechsel zugeordnet sein. Z.B.:
Sollte beides
zusammen vorerst noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest vorderhand eine
Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet werden. ………………………………………… Der als Beleg
heranzuziehende Text ist anschließend anzuordnen und grün zu färben. Falls Sie
während des Quellenstudiums eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen
noch nicht als betroffen erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach
Leerzeilen diese in ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz
NEU in der Signatur innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass
gab, markieren Sie bitte grün in dessen
Original-Schriftart und –Größe. Z.B.:
………………………………………… Die betroffene
Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens,
das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein
betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen Sie bitte im Text
des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder). Tabellen-Kästchen
mit dem Link Qx in jeweiliger Verbindung mit dem grün
markierten Bezugstext setzen Sie nach Durcharbeitung und Sammlung des
Quellenverzeichnisses unter der Überschrift „Verlinkte Quellenbelege“ in Kopie in einen Tabellen-Rahmen
ziemlich am Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses. Vergessen Sie
aber nicht zuvor möglichst bereits bei der Einsetzung eines Qx in ein
Tabellen-Kästchen innerhalb des fortlaufenden Textes oben dieses zu markieren
und über den Befehl EINFÜGEN in der oberen Menü-Leiste eine Textmarke Qx zu
setzen. Es empfiehlt sich zusätzlich ein Text-kennzeichnendes Merkwort, das
aber nicht funktionell in die Textmarke einbezogen werden soll, so dass es im
Link nicht aufgerufen werden muss. (Brückenbegriffe) Achten Sie bitte bei Sichtung von Quellenverzeichnissen besonders
darauf, ob Interessenvertreter
oder öffentlich zugelassene Diskursteilnehmer sich auf bestimmte und gemäß
Zeitgeist verzerrte Brückenbegriffe, wie etwa Chancengleichheit oder Toleranz,
berufen. Befassen Sie sich mit etwaigen Erläuterungen der Brückenbegriffe
hier im Gutachtentext, äußern Sie begründet andere Meinungen, dies alles
immer im Zusammenhang mit einem im Tabellen-Kästchen als Überschrift
anzuführenden Aspekt. Weisen Sie Ihre Anmerkungen hierzu unter der
Überschrift Brückenbegriffe den einzelnen
Aspekten zu unter Abschluss mit kurzem Trennstrich. Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum
Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe
wurden lila eingefärbt [muss noch weiter
bearbeitet werden!]. Entsprechende Einlassungen werden begrüßt. Bei Vorbereitung in Stufe 1 der Ultra-Kurzbegutachtung
ist das Quellenstudium und dessen Zusammenziehung zu einer Auswahl die
Gutachten-Beurteilung begründender Feststellungen eigentlich bereits
unerlässlich. Zur Ermutigung durch raschere, wenn auch vorläufige Ergebnisse,
wurden zunächst nur Sachverhalt und Gesetzesantrag zugrunde
gelegt. Beweiskraft für eine Beurteilung liefert besonders bei verwickelteren
Zusammenhänge nur ein gründlicheres Quellenstudium. Ergänzende Nachträge sind
erwünscht. Übertragen Sie in Kopie alle Tabellen-Kästchen mit Links und grünen
Bezugstexten samt nachstehendem Tabellen-Rahmen und Überschrift „Verlinkte
Quellenbelege“ an das Seitenende des betreffenden Quellenverzeichnisses [Strg Ende]; von dort können die
kennzeichnenden Quellenbelege unter die Tabellen-Kästchen der zugehörigen Aspekte im Zuge der Ergänzungen II unter Schritt
6 in die Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung einkopiert werden. Das betreffende
Quellenverzeichnis ist dabei zum Vergleich offen zu halten.
Kommen Sie auf
Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand
eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen
Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich ist, so stellen Sie
unter Auswertung Ihrer Beurteilung am Ende von Schritt
10 fest, dass der
Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de ……………………………………………………… ………………………………………………………. |
<Schritt
5: Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gesetzesantrag direkt betroffen sind. Als direkt Betroffene gelten Personen und
Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung: Nehmen
sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen
sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den
betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++. Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. Auch grobe
Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf
das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine
abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala
hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei
ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein
bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle
Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede
von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle. http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/ Ändern
Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke oder die Stärke der
Aspekt-Betroffenheit, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und setzen Sie den geänderten Wert nach
Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer
Aspekt-Blockade-Schwächung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung). Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: ) Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie ganz oben beschrieben – sich markant vom laufenden Text abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unterhalb eines entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchens ein.
Zwischenspeicherort
für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend: Schritt
5:
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<Schritt 6: Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit den zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel genauer bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen.
Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen
sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte
diesen Aspekt in der Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
(unten) aufsuchen,
seine Definition per Link aufrufen und die ihm nachgestellten Regeln auf
Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links
zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und
Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.) Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M)* = Nachhaltige Entwicklung #0# nach
einem Ergänzungseintrag mit der Folge einer Aspekt-Blockade-Beeinflussung
entfernen! Nach Irrtum wieder hinzufügen! Begründen Sie die Tabellen-Kästchen ergänzend Ihr Urteil und
setzen Sie unter jedes Tabellen-Kästchen Aspekt-entsprechende weitere mit
geeigneten für die Bewertung sprechende Kommentaren in hell-blau.
B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
F PLURALITÄT (Vielgestaltigkeit)
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)
beinhaltet als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen
Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung
der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter
möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer
glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung. Schlussbewertung: …………………………………….. Ergänzungen: Solche Ergänzungen und Verbesserungen
sind meist wenig zahlreich, da sie sich auf Tabellen-Kästchen beschränken,
welche blockade-betroffene Personen und Aspekte behandeln. Wo bemerkenswerte
Ergänzungen oder Korrekturen anstehen, soll eine Kopie des Tabellen-Kästchens
mit Bereichs-Überschrift und Begleittext des Tabelle-Kästchens zum selben
Aspekt in der obigen Aspekte-Kurzfassung
angeschlossen und dort neben weiteren angeschlossenen Tabellen-Kästchens
in der Schlussbewertung berücksichtigt werden. I. Zur Vorbereitung der Schlussbewertung für Schritt
10, die in der Schreibzeile oben
innerhalb der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung
erfolgt, kopieren Sie aus Ende
von Schritt 2 samt Schritt-Überschrift die Inhalte dort gesammelten
Ergebnisse in die hier nachfolgende Schreibzeile ein; von dort können Sie i
Ergänzungen n der unter Schritt 6
unmittelbar vorausgehenden Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
vorzunehmen.
……………………………………. II. Ausgewählte unmittelbar in
den Rahmen „Verlinkte Quellenbelege“ eingetragenen Quellenzitate Qx (1 – n)
gliedern Sie in Kopie den dazu passenden betroffenen Aspekten in der Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
an. Sie finden diese im Anhang Quellenverzeichnisse
I und Quellenverzeichnisses
II. III. Blockade-betroffene Aspekte in der Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung,
die noch nicht – wie bei denjenigen aus Schritt 2 Ende geschehen - gemäß Schritt 3 auf die
Auswirkung der Gutachterregeln im Wortlaut untersucht
wurden, sind auf Blockade-Betroffenheit hin durchzugehen und entsprechend zu
behandeln und zu kennzeichnen. IV. Prüfen Sie, ob Ende Schritt 5 Tabellen-Kästchen mit Personen ohne Aspekte
vorhanden sind. Können Sie solchen je einem Aspekt zuweisen, so tragen Sie
solche in Gelb ein und übertragen sie in Kopie unter je passenden Aspekten
der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung V. Es ist wünschenswert, wenn Sie den
Blockade-betroffenen Aspekten in Auswahl die geeignetsten Stichworte hinzufügen
und um besonders kennzeichnende vermehren, die sie unterstreichen. Ordnen Sie
sie in Kopie den passenden Aspekten in der
Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
zu. ………………………………………… |
Ergänzen
Sie die Tabellen-Kästchen der Aspekte-Auflistung der der Aspekte-Kurzfassung – insoweit nicht
über Ultra-Kurzbegutachtung über Schritt 2 Ende bereits
geschehen – durch etwaige Änderungen gemäß Minderheiten-Aufwertung: r Info 2:: ergänzt durch den Begleittext zur ASPEKTE-KURZFASSUNG. Der nachfolgende Rest von Schritt 7 kann für die ersten Probebegutachtungen
übersprungen werden. |
<Schritt 8: Kann für
die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden. |
Dauer der Auswirkungsperiode kann bei Erprobungsbegutachtungen noch vernachlässigt werden |
Schlussbewertung: Sie
hat sich auf die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen einschließlich Kommentare in Schritt
6 unter der Auflistung der Aspekte-Kurzfassung zu stützen und
ist von dort zu übernehmen. Erfassen
Sie hier unter Schritt 10 zuletzt nur das
Schlussergebnis aus Schritt 6 Ende. …………………………………………… |
Seitenende aus dem Gesamt-Gutachtenkonzept (Links für das
vorliegende spezielle Gutachten nicht betätigen!)
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