Schulinklusion-Ausarbeitungsvorlage

 

Kann als Mail-Anhang mit Ihrer e-mail-Adresse vom Autor zur Bearbeitung in doc oder docx übersandt werden.
Auch auf Minuten verkürzte Bearbeitungen – etwa nur Ultra-Kurzbegutachtung Stufe 1 und 2 – sind wertvoll und helfen hoffentlich durch Wirksamkeit von Steuerungspolitik (Vernunftordnung) neben der Machtpolitik einen Schritt in Richtung Weltfrieden weiter. Legen Sie sich bitte vor jeder Verlagerung der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung mittels Kopierens eine Reservedatei dieser Seite an.

 

Die als Mail-Anhang geöffnete Seite speichern Sie bitte unter D: in einem Ordner Downloads für Gutachten. Links-Klicken Sie rechts oben in der Menü-Leiste auf das Feld „Bearbeiten aktivieren“. Im Menü von Word Textprogramm im geöffneten Dokument "Start" - Ansicht anklicken - dann im Menü von Word-Textprogramm links „Seitenlayout oder Weblayout“ Weblayout auswählen.
Der Text muss die
gesamte Bildschirmbreite ohne freien Seitenrand ausfüllen!
Speichern Sie bitte im Mail-Anhang übersandte weitere Dokumente, insbesondere Quellenverzeichnisse, ebenfalls unter D: im Ordner Downloads für Gutachten ab.

Von der Vereinfachung des Protoll-Formulars im Hinblick auf weniger umfangreiche Fragestellungen in der gerade gestellten Aufgabe wurde Abstand genommen.
Das Erkennen von Nichtzugehörigem ist Teil der Gutachteraufgabe und dient auch der Vorbereitung zu komplexeren Gesetzesanträgen.

Die nachstehenden Links bis zur „Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachten“ dienen der Einsicht in den Gutachten-Gesamt-Verfahrens-Zusammenhang und sollen für die jeweilige einzelne Gutachten-Erstellung nicht geöffnet werden.

 

http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html

 

Zum Gutachten-Verfahrens-Ablauf im Internet als Schablone:
mit Binnen-Verlinkung ohne Möglichkeit einer Bearbeitung

INHALTSVERZEICHNIS im web verkürzt für Begutachtung:

INHALTVERZEICHNIS im web ausführlich mit Vorschau auf Organisationsgrundlagen:

Für beide keine Möglichkeit einer Bearbeitung!

Technische Hinweise:


Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:

Wird auf Anforderung hin als Word-Dokument (doc, docx) zugesandt; die html-Datei kann jedoch auch in Microsoft-Word aus dem Browser z.B. GOOGLE-Chrome (nicht EDGE) abgespeichert, im Schreibprogramm geöffnet und bearbeitet werden. Es kann leider nur ohne Binnen-Verlinkung gearbeitet werden, da Microsoft letztere nur über das Web anbietet und damit das Schreibprogramm verlässt und Text-Eintragungen verhindert.

 Einführung: Sinn und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens

Die Ultrakurzbegutachtung, mit welcher der Gutachtenprozess beginnt, finden Sie nach unten scrollend im zweiten (langen) Tabellen-Rahmen.

Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation und -Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell institutionalisiert ist.

Zur Vereinfachung wird hier eine a-aufgabenspezifische ZUSAMMENSTELLUNG des Begutachtungsablaufs gegeben:

(Die aus didaktischen Gründen hinsichtlich der Schwierigkeit sich steigernden Gesetzesanträge b) Perorale Medikationskontrolle und c) Schulinklusion  müssen gesondert angefordert werden.)

Thema: a) Zusatzpatente

Gesetzesantrag: Mit Quellenverzeichnis: Studium nicht erforderlich

Die Kopie des Gutachten-Verfahrens-Ablaufes - 1 –  (=Seite 1) http://stiwi.biotelie.de/zusammenstellung-regeln-neu.html liegt hiermit bereits als im Protokoll eingegliedertes Programm vor, so dass Sie Ihre Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über Zusammenhänge jeweils nach Leerzeilen zur Schaffung einer Lücke in den Text eintragen können, der nun Ihr Gutachten-Protokoll darstellt. 

Wählen Sie als Farbe Hell-Blau und auch die Schriftart Times  New Roman und Schriftgröße 16 und behalten Sie diese markanten Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei. Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben!

Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie bitte nicht.

Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.

Falls Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren und markieren Sie dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der Fundstelle. Erstatten Sie bei Unklarheiten Meldung und holen Sie sich Hilfe beim Autor. Besonders wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen, könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.

Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der von der Zeit-Mode manchmal abweichenden Ausdrucksweise und Begriffsdeutung, so wenden Sie sich um Hilfe an den Autor  (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte werden auch späteren Gutachtern zur Verfügung gestellt.

 <*** ….. >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen.  <*** steht für Anfang >*** für Ende eines Text-Zitats.

Insoweit nachstehenderbetene Angaben nicht durch Internet bekannt (bitte Homepage angeben), schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) ergänzt durch Ihr Pseudonym samt Titel der sauf eine E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.

Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht veröffentlicht.

III-Regel 1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten.

 

Diese hier vorliegende Kurzbegutachtung über den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.

Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität). Hierzu wurden in der Aspekte-Kurzfassung zwölf Aspekte (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) A – L als wesentlich in Richtung M herausgestellt.

Es geht bei der Begutachtung darum,
Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende Beeinträchtigungen von Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von Aspekt-Blockaden muss also gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder durch Maßnahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung für die Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird. Wenn eine Gesellschaft beispielsweise der Freiheit, also dem Aspekt C AUTONOMIE, nicht die für das Zusammenspiel der übrigen biotelen Aspekte notwendigen Grenzen setzt, so kommt es durch Aspekt-Blockaden –  insbesondere bei I HYPARCHIE (möglichst wenig Gewalt, Zwang und Bedrohung) – zu Bürgerkrieg und Chaos.

Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten Frage-Konstellationen gerecht werden soll. Gemeint ist die damit die Vielfalt der angeforderten Problemlösungen von den verschiedensten Personen und Gruppen.
Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen
Regeln gelöst werden. Allerdings ist immer zusätzlich später noch das  systematische Abklopfen aller zwölf Aspekte in Schritt 6 notwendig, um festzustellen, ob der eine oder andere der Aspekte gerade auf das zu bearbeitende Problem zutrifft und in die Fragestellung mit einbezogen ist. Auch muss ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene Problemlösung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf.
Spätestens dann wäre abzuklären, ob gemäß
Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen Gesetzesvorschlag Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt wäre. Möglicherweise könnte so mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung gerettet werden, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren.
Als Beispiele könnten dienen: Gegen Handhabung der
Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7; als Ausweg: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.

Links mit Ergänzungen oder E(1, 2, 3, 4 …n) rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit r Info dagegen führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen. Sie können auch neue Ergänzungen E (4, 5, 6 …. n) vorschlagen.

 

Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:

Den Erläuterungen der Verfahren-Zusammenhänge kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung ausgewichen werden, sozusagen über eine Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels sprachüblicher Begriffe hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung); die „Erläuterung“ soll eine Einstiegshilfe für komplexere Aufgaben sein.
Die  „Erläuterungen“ sind für Gutachtenaufgabe a) Zusatzpatente nicht weiterführend, für Gutachtenaufgabe b) Perorale Medikationskontrolle nur von beschränktem Erkenntniswert; sie dienen vor allem der Einsicht bei Änderung oder Neu-Abfassung von Gutachten-Anträgen. Dies ist etwa in Gutachten c) Schulinklusion der Fall, falls der Gutachter über den abzulehnenden
7. Antrag hinaus sich zugunsten einer Verbesserung für alle Betroffenen mit Antrag 1 – 6 und 8 befasst.

Das Bild von der Leiter ergibt sich aus der Notwendigkeit, sich dem biotelen Leitziel der Dynamischen Stabilität (nachhaltige Entwicklung) in unverzichtbaren zwölf Aspekte-Stufen (beliebiger Reihenfolge) zu nähern. Da die in Aspekte-Kurzfassung zusammengefasste biotele Definition von Begriffen vor allem von der derzeitig unter der sogenannten Diskurs-Ethik gültigen häufig abweicht, verlangt die Durchsicht der zwölf Aspekte erhebliche Mühe: Man könnte von einer Leiter mit großen Sprossenabständen sprechen, die man während des einleitenden Verfahrens doch besser erst einmal zurückstellen sollte. Die Fortsetzung nachstehend mit der Ultra-Kurzbegutachtung unter zeitlicher Zurückstellung der Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben (ab: c. Schulinklusion): wird deshalb empfohlen.


 

<Ultra-Kurzbegutachtung

http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html enthält das Ausgangsmaterial vor der verkürzenden Umformulierung unter Verzicht auf Binnen-Verlinkungen (bitte übergehen!)


Eigentexteintragungen wie begründende Hinweise in
Times New Roman 16 hell-blau, Urteilsbelege etwa Verlinkungen zu zutreffenden Regeln in schwarz, Quellenzitate oder –bezugnahmen mit vorausgestellter Signatur Qx (Q1, Q2, Q3 …. Qn), die als Links einzutragen sind in grün, spontane Einfälle und zufällige Gedanken in lilla – bitte alle nach Zeilenwechsel – eintragen. Zutreffende Regeln bitte angeben.

Bitte Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren. kommentieren und Ihr Protokoll zur Abklärung zurücksenden!
Wer den vorausgehenden einleitenden Vorspann übersprungen hat, wird gebeten, die
Aspekte-Kurzfassung (noch ohne Linkbetätigung innerhalb derselben) durchzulesen, um Ziel und Weg dorthin im Gedächtnis zu behalten.
 

Stufe 1:

Nehmen Sie zunächst aus der unten angeschlossenen Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche den Sachverhalt und den Gesetzesantrag zur Kenntnis.
„Gesetzesantrag“ ist eigentlich sachlich unrichtig, weil eine spätere Entwicklungsstufe vorwegnehmend. Aber Schirmbildaufzeichnungen offenbarten, das mit sachlich richtigeren Begriff „Gutachtenauftrag“, mit dem der Antragsteller beim Sachverhalt Verbesserungen bewirken sollte, der zur Begutachtung Beauftragte hinter dieser Bezeichnung fehlgehend einen „Gutachterauftrag“ suchte.
Der Gutachterauftrag jedoch ist daraufhin ausgerichtet, den Sachverhalt sowohl als auch den „Gutachtenauftrag“ (sprich jetzt: „Gesetzesantrag“) daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf die Verletzung (sprich: Blockade
r Info1) von biotelen Aspekten auswirken, die gemäß Aspekte-Kurzfassung zugunsten der Lebenserhaltung insgesamt abgestellt werden sollen. Die „Lebensbereiche“ sind dabei nur stellvertretende Vermittler in der ins Wanken gebrachten Begriffsentwicklung, welche Leben verspricht und zugleich dessen Wurzeln kappt.
Die Einschränkung der Begriffswelt („Freiheit –Gleichheit-Brüderlichkeit“) und die Verarmung der Sprache ist der schwerste Angriff gegen die Freiheit in Würde, in deren Sphäre der Mensch sich aus der Masse und über das Tier, diesem verbunden bleibend, erheben konnte.

Da Quellenverzeichnis I und Quellenverzeichnis II vorliegen, so wäre es vorteilhaft, wenn Sie diese bereits vor Schritt 4 nach den Vorschriften zum
Quellenstudium bearbeiten würden. Jedenfalls sollten Sie die Dateien aus dem Anhang öffnen m Schreibmodus überfliegen sowie  an wichtigen Stellen durch Leerzeilen Erinnerungslücken mit Stichworten schaffen


Haben Sie sich Quellenbezüge Q1 – x erarbeitet, so kopieren sie diese in den Rahmen für „Verlinkte Quellenbezüge“. Greifen Sie im Folgenden immer wieder zu Zwecken der Urteilsbegründung auf diese Quellenbezüge zurück, die bei Zweckdienlichkeit auch erweitert und durch andere zweckdienliche Gedanken ergänzt werden sollen.
Kopieren Sie hierzu alle Quellenbezüge in den Rahmen unter der Überschrift „Verlinkte Quellenbezüge“ in den betreffenden Quellenverzeichnissen innerhalb des Quellenstudium im Anschluss an Schritt 4, um sie zuletzt gesammelt als Kopie an das Ende des Quellenverzeichnisse I oder Quellenverzeichnisses II. zu übertragen.

 

Stufe 2:

Um Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was die Vorgabe der biotelen Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste dann bezüglich des Sachverhaltes den oder die Lebens-Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich gibt Hinweise auf den betroffenen ASPEKT. HINTERGRUND  für die Begriffsfindung (Link-Betätigung nur bei Schwierigkeiten!).
*) Kopieren Sie bereits hier als für den Gesetzesantrag zutreffend erkannte Festlegungen (a –  e)
nach Zeilenwechsel  ins Protokoll.
Um Eintragungen vornehmen zu können, bitte aus der geöffneten Seite „technischehinweise.html“ Textübertragung in Kopie hierher

         …………………………………………

Ist doch die Frage zu stellen: innerhalb welchem Lebens-Bereich oder welchen Lebens-Bereichen spielen sich die Verhaltensweise, der Handlungsablauf, der Tatbestand, d. h. der Sachverhalt oder der Problemlösungsvorschlag, d. h. der Gesetzesantrag ab? Welcher Mangel ist im jeweiligen Lebens-Bereich feststellbar oder welcher Verschlechterung kann vorgebeugt werden? Der Sachverhalt schließt dabei nicht nur das Geschehen, sondern auch dessen zu erwartenden Folgen mit ein, insbesondere wenn letztere nachhaltig sind oder sich gar steigern. Der Gesetzesantrag stellt auf die Abstellung des Mangels oder der Verschlechterung innerhalb von Lebens-Bereichen ab. Innerhalb letzterer geht es schlussendlich um eine Bewahrung oder sogar Förderung der dem jeweiligen Lebensbereich zugehörigen Aspekt-Verwirklichung.

 

                   …………………………………


Der im ersten Beispiel a) raschere und vielleicht einfachere Lösungszugriff vom Gesetzesantrag her ist unter der Überschrift „Am Kürzesten“ direkt oberhalb der Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche in eigenem Rahmen auffindbar.

Jeder Bereich steht innerhalb der Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit einem biotelen Aspekt, der ebenfalls zu benennen und dann für die Fragestellung heranzuziehen ist. Den jeweilig zutreffenden Aspekt finden Sie in Großbuchstaben hinter seinem jeweiligen Leitbuchstaben A – L. Beachten Sie bitte, dass häufig nur ein einziger Aspekt betroffen ist und selten viele Aspekte zutreffen. Beschränken Sie sich zunächst und hier auf denjenigen Bereich und Aspekt, der den Sachverhalt und den Gesetzesantrag beherrscht; selten werden es zwei und nur in Ausnahmefällen mehrere sein.

 

Schaffen Sie für jeden Bereich ein Tabellen-Kästchen und tragen Sie über dem Tabellen-Kästchen den ermittelten Bereich ein.

Hier ein für diesen Fall nicht zutreffendes Beispiel:

Ausbildung

 

 

Der jeweils ermittelte Aspekt ist zusätzlich hinter seinem Leitbuchstaben in das Tabellen-Kästchen einzutragen.

Ausbildung

A VERGLEICHEN

 

Die „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“ unten erleichtert durch zusammengedrängtere Darstellung die Ermittlung der Bereiche, die von Aufgabe und Sachverhalt berührt werden. Die den Lebensbereichen entsprechenden Aspekte  sind in der Tabelle rechts außen im Seiten-Randbezirk den einzelnen Bereichen zugeordnet

Halten Sie sich lediglich an die unten in der „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“ unterhalb des „Sachverhalts“ in Fettdruck angegebenen Bereichs-Angaben.
Ermittelte Bereiche und Aspekte tragen Sie bitte unterhalb „Sachverhalt“ im Tabellen-Kästchen „Ihr Ergebnis“ ein.

(Dabei muss die „Betroffenheit“ eines Aspektes innerhalb des Zusammenhangs von Sachverhalt als solchem oder Gesetzesantrag als solchem zumindest in einem Anfangsstadium, also im Ansatz, bereit jetzt vorliegen oder muss mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eintreten, darf also nicht bloß eine zukünftig denkbare sein, damit eine Zustandsverschlimmerung für die Lebenserhaltung möglichst verhindert wird. „Bereiche“ wie auch „Aspekte“ müssen also im Vergleich zur Gesamtheit der übrigen schwer- und nachwiegend („sustainable“) betroffen sein. Häufig werden hier nur einzelne oder wenige von ihnen heranzuziehen sein. Um Verdoppelungen in der Berücksichtigung eines Tatbestandes zu vermeiden, sind gegenseitige Inhalts-Verwandtschaften und -Berührungen von Aspekten als eine Doppel-Benennung ausschließend zu beachten, wie sie in der Abbildung mit dem überlappenden Felder-Schema symbolisiert werden. Die Erreichung eines Teilzieles über einen Aspekt genügt; es sei denn es werde mit einem anderen Aspekt ein gänzlich selbständiger Weg dabei beschritten.
Besonders wichtig ist diese Sorgfalt zur Vermeidung von Doppelbewertungen hinsichtlich des Aspektes K AUSTAUSCH, da dieser ja mit nahezu allen anderen Aspekten zusammen als mitbetroffen erscheinen kann; K AUSTAUSCH  ist jedoch nur ganz ausnahmsweise durch einen anderen Aspekt angeregt mit diesem zusammen zusätzlich zu bewerten.)

 

Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche

 

 

Sachverhalt - Verkürztes Quellenverzeichnis:

Anstelle der umfangreichen Quellenverzeichnisse kann weiter verkürzend folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Die Verfolgung des Maximalzieles einer Aufnahme aller Art von Behinderten in die nächstgelegene Schule ist deutlich ideologisch motiviert, und soll „mit der
Brechstange“ (Otto Speck) der Erklärung zu einem Menschenrecht  erzwungen werden. Dagegen spricht jedoch, dass mit einem derartigen radikalen Vorgehen weder den Interessen der Behinderten noch der Nicht-Behinderten und nicht einmal dem Interesse einsichtiger Eltern von Behinderten Rechnung getragen wird. Die psychischen und Sinnesstörungen sind zu vielfältig, als dass ihnen von Seiten aller Lehrer optimal begegnet werden könnten. So kann man nicht von allen Lehrern verlangen etwa die Taubstummensprache und die Blindenschrift zu beherrschen, von Unkenntnis und Unverständnis der Mitschüler noch ganz abgesehen, Dennoch wurden in einigen Bundesländern vorbildliche Sonderschulen bereits aufgelöst und Sonderschullehre auf die Wanderschaft zur oberflächlichen Betreuung ihrer Zöglinge zwischen verschiedenen Schulen geschickt. Andererseits gibt es bereits seit Längerem Gemeinschaftsschulen, die unter überdurchschnittlichem Kräfte- und Mitteleinsatz von Lehrern und Eltern den Spagat bewältigen, allerdings doch – soweit ich erkennen kann – unter gewissen Einschränkungen bei manchen Nichtbehinderten, die nicht gerade später in Pflegeberufe eintreten wollen.

 

Vergleichen Sie nun diesen Sachverhalt mit der Bereichs-Beschreibung (direkt unten anschließend) in der Tabelle und stellen Sie unter „Ihr Ergebnis“ fest, welcher Lebensbereich oder welche Lebensbereiche vom Sachverhalt schwerwiegend und umfassend berührt werden. Notieren Sie auch anschließend nach / den jeweils zugehörigen betroffenen Aspekt aus der Tabellen-Spalte rechts.

Ihr Ergebnis:

 

              …………………………………

 

 

 

 

 

Bereich:                                                                                                                   

Aspekt:

Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

.

A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht

 

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

 

C SPONTANEITÄT

Wirtschaft  bis Handlungsfähigkeit

 

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit

 

E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit

 

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde, Ehre, einschließlich Eigentum, Rangfolge

 

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

 

H AUSLESE

Sicherheit, Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung sowie Unterlassung von ungerechtfertigter Zerstörung von Zukunftsfähigem

 

I HYPARCHIE

Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch weltstaatliche Katastrophenhilfe

 

J AUSGLEICH

Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust/
Begrenzung, Abschottung oder deren Aufhebung zu Kommunikation und Austausch hin

K AUSTAUSCH/
NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe

 

L  SUBSIDIARITÄT

 


Gesetzesantrag
Schulinklusion-Aufgaben-Stellung:

F) Neuvorschlag in den ausführlichen Vorschlag negativierender (auf Ablehnung zielender und damit die Begutachtung erleichternder) allein zur Auswertung vorgelegten und später einmal zur Abstimmung durch alle Betroffenen bestimmten Formulierung:

7. Einer weiten Auslegung der UN-BRK von 2006  gemäß, sollen alle überhaupt irgend bildungsfähigen körperlich und/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche in Regelschulen einschließlich weiterführender Bildungseinrichtungen mit Nicht-Behinderten zusammen unterrichtet werden, wozu die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen beschafft werden müssen, damit deren  Menschenrecht auf gesellschaftliche Inklusion Genüge getan wird und das soziale Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis gestärkt wird.

Die Umgestaltung des Schul- und Unterrichtswesens soll gegenüber der bisherigen Handhabungspraxis wesentlich beschleunigt erfolgen.

Der letzte Absatz kann in einen eigenen 8. Gutachtenantrag (wie nachstehend) ausgegliedert werden.

8. Der Antrag 1 - 6 b kann zurückgestellt werden, soweit die Regierungsgesetzgebung sich unter bioteler Begutachtung innerhalb seines Rahmens und unter angemessenen Fortschritten in seiner Zielrichtung bewegt und die hier beantragten biotelen Gesetze durch die Zurückstellung nicht beeinträchtigt werden.

Es wäre zu begrüßen, wenn Gutachter sich dazu bereitfänden den Antrag 8 mit in ihre Ausarbeitung einzubeziehen, weil sie nun einmal in Schwung gekommen sind. Dies wären aber 10 eigenständige Begutachtungen! Es ließen sich vielleicht auch Rosinen herauspieken. Zur Folge hätte dies, dass die bereits im Gang befindlichen Regierungsaktivitäten in gleicher Richtung in ihrer lebenstragenden Wirkung teilweise bestätigt würden.

Wie oben zum „Sachverhalt“ tragen Sie untenstehend unter „ihr Ergebnis“ Bereichsbezeichnungen nach / den jeweilig zugehörigen Aspekt aus der Tabellen-Spalte rechts.

Auch isoliert als betroffen erkannte Aspekte wären zu nennen und mit „isoliert erkannt“ zu kennzeichnen.

Ihr Ergebnis:

 

               ……………………………..

 

Von den grundlegenden Gutachter-Regeln nehmen Sie bitte ebenfalls Kenntnis und notieren Sie von III-Regel 3 bis 3m solche, die sich gesondert von Durchschnittsfällen auf den Gesetzesantrag beziehen könnten. Solche Regeln übertragen Sie bitte als Kopie möglichst unter Erläuterung der Zusammenhänge unter „Ihr Ergebnis“ unter dem Tabellen-Kästchen mit dem überwiegend betroffenen Aspekt ein. Derartige Begleittexte sind bei künftigen Kopie-Übertragungen der Tabellen-Kästchen mit zu übertragen.

 



Lediglich falls ein Ergebnis bedauerlicherweise noch nicht erzielt werden konnte, käme noch die Zuhilfenahme von Schritt 4 in Betracht.
Alle Eintragungen wären in Schritt 4 (bitte zur Eintragung nach unten scrollen) unter Abschluss mit kurzem Trennstrich und auch hier nachstehend vorzunehmen. (Ein abschließender Trennstrich macht kenntlich, wenn in der späteren Schritt-Abfolge weitere Eintragungen erfolgen.)

           …………………………………….

Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne von den dieser Ultra-Kurzbegutachtung unmittelbar vorhergehenden Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben Gebrauch zu machen. Wichtig ist zunächst, dass Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die dazugehörigen Zusammenhänge!

Jeder oben als zutreffend und betroffen überhaupt ermittelte Bereich und/oder Aspekt ist mit dem jeweiligen Tabellen-kästchen in der Einzahl nachstehend einzukopieren:

(Sobald Sie – eventuell auch später, dann kurzer Trennstrich vor der Ergänzung – erkennen, dass ein Bereich bzw. Aspekt vom Sachverhalt hauptsächlich oder am Schwerwiegendsten betroffen ist, verschieben Sie diese bitte in die oberste Position, etwaige weitere Betroffene möglichst nach Wichtigkeit geordnet nachsetzend. Auch sollen nachträgliche wichtige begründete Erkenntnisse den Tabellen-Kästchen nach Trennstrich nachgestellt werden.)

                …………………………………………….

Stufe 3:

Tragen Sie nun gemäß Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das der Aspekt-Betroffenheit entsprechende Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für die größte betroffene Personengruppe gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein gesondertes Tabellen-Kästchen anzulegen.
Setzen Sie hinter eine kleinere Personenzahl ein +, für eine größere ++ und für eine Mehrheit +++ hinter die Gruppen-Bezeichnung, der die Aspekt-Bezeichnung nach Kenn-Buchstaben immer nachfolgt.
Hinter die Aspekt-Bezeichnung setzen sie in gleicher Anzahl wie bei der Gruppen-Bezeichnung Minus-Zeichen, wenn einer Aspekt-Blockade zugesteuert wird oder Plus-Zeichen bei Annäherung an eine Aspekt-Blockade-Aufhebung.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

                …………………………………………………….

Stufe 4:

Sollte die Aspekt-Betroffenheit sich nicht auf die Mehrheit und damit zunächst nicht auf das Gemeinwohl beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste der Minderheiten-Aufwertung durch. Wenn möglich begründen Sie bitte die Aufwertung unter jedem diesbezüglichen Tabellen-Kästchen mit der herangezogenen Regel.

Korrigieren Sie gegebenenfalls die betroffenen Tabellen-Kästchen oben nach Schrägstrich / und Neueintragung unter Erweiterung von deren Signatur und erweitern Sie auch den Begleittext mit der Begründung.

Sämtliche oben ausgefüllte Tabellen-Kästchen einschließlich Bereichs-und Aspekt-Eintragung übertragen Sie bitte unter der Schritt-Bezeichnung als Überschrift wenn möglich mit Anmerkungen oder Begründungen dafür, wie Sie zu ihrem Urteil kamen, als Kopie hierher und an das Ende in Schritt 2 unter Abschluss mit einem kurzen Trennstrich.

Stufe 4:                   

                    ……………………………………………………..

 

Es wird hier die Rücksendung des Protokolls an den Autor empfohlen, um etwaige Fehlverständnisse und Missdeutungen aufzuklären.


Auch B)
Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen 
Zutreffende Fälle sind gesondert in Tabellen-Kästchen mit passendem Begriff einzutragen, Gleichgewichts- oder Richtungslage sind zu bezeichnen und aus einem Quellenverzeichnis heraus zu begründen.

und C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7 bitte beachten, wenn zutreffend.
Erkannte oder vermutete Beschädigung der Werteordnung sind anzuführen.
Geldwert-Schätzungen sind nicht erforderlich.

Falls B) oder C) betroffen sein sollten, so benachrichtigen Sie bitte mit Begründung den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de , der in solchen Fällen eventuell einen neuen gesonderten Gesetzesantrag ausschreibt.

 

Stufe 5:

Letztlich könnte auch die etwas ausführlichere KURZBEGUTACHTUNG ab Schritt 1 weiterführen, die ja noch gründlicher mittels Aspekte-Kurzfassung in bioteles Denken einführt.

Der eingeschlagene Weg sich der Lösung der Aufgabe zu nähern, hat ja zu berücksichtigen, dass der Antragsteller auf Grund seiner Kenntnis bioteler Aspekt-Bewertung eine erfolgreiche Problemlösung angesteuert und vorgeschlagen hat; häufig ist also das Ergebnis begrifflich bereits vorweggenommen oder doch vorbereitet. Die Begutachtung hat jedoch im Allgemeinen sich auch auf Fragestellungen einzustellen, deren Sachverhalt nicht mit der biotelen Aspekte-Auffassung harmoniert.

Stufe 6:


Auf alle Fälle ist es erforderlich innerhalb Schritt 6
  der Reihe nach jedem einzelnen Aspekt entlang der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung  einschließlich – zumindest für als betroffen eingeschätzten Aspekte– der Links dort zu den Regeln unter Nennung jedes Einzelnen und eventuell zutreffender Regeln nachzugehen. Es geht dabei darum, Aspekt-Blockaden oder Blockade-Aufhebungen innerhalb des Sachverhaltes oder den Gesetzesantrag aufzudecken oder auszuschließen.
Hierzu ist in die Schreibzeile unten für alle Aspekte A, B, C – L ein Kennbuchstaben mit Begleittext unter Zeilenwechsel einzutragen,

Unter erneuter Behandlung bereits erkannter betroffener Aspekte ist über deren Link-Betätigung zu überprüfen, ob deren bioteler Bedeutung entsprochen wird. Auch die jedem betroffenen Aspekt nachgeordneten Regeln sind zu überprüfen und zutreffende möglichst begründet zu benennen und dem Kennbuchstaben anzufügen. Quellen-Links sind mit Merkwort anzugeben. Bei erkannter Nicht-Betroffenheit ist zur Ablehnung begründend kurz Stellung zu nehmen. Die Angabe „Irrtum“ wäre die kürzeste Begründung. Aber auch den bisher nicht als betroffen erkannten Aspekten ist unter Link-Betätigung bis hin zu ihrer eigentlichen Bedeutung nachzugehen; bei Nichtbetroffenheit eines Aspektes ist dessen Kennbuchstaben der
Reihe A – L  ein #0# voranzustellen (z.B. #0#A:) . Die Links zu den Regeln verwandter Aspekte in Mehrfach-Abhängigkeit, die den Regeln zu den einzelnen Aspekten nachgestellt sind, müssen noch nicht betätigt werden.
Eine Bestätigung oder Zurückweisung des Gesetzesantrages soll jeweils kurz begründet werden.
Der Inhalt der Schreibzeile ist als Kopie nach Ende Schritt 2 zu übertragen.

               

                           ………………………………………….

Stufe 7:


Ganz Eilige können sich mit der Überprüfung sämtlicher Aspekt-Entsprechungen in Schritt 6 entlang der Aspekte-Auflistung der ASPEKTE-KURZFASSUNG  begnügen und der Schlussbewertung Schritt 10 nach Anreicherung von Schritt 6 durch die Ergänzungen ganz unten in Schritt 6 mit den Ergebnissen der Ultra-Kurz-Begutachtung und deren Berücksichtigung dort.

Besser ist es sich über die Verfolgung der gesamten Schrittfolge ab Schritt 1 mit den Zusammenhängen noch näher vertraut zu machen. Vor allem gilt es dabei mit Hilfe der Kenntnis der biotelen Aspekt-Auslegungen eine Blockade bisher nicht behandelter Aspekt auszuschließen. Info 1 e)

 

Finden Sie begründet Anlass für die Beanstandung des Quellenverzeichnisses als falsch bzw. unzureichend oder können Sie Wichtiges hierzu beisteuern? Oder sollten Sie Anlass zu einer Verbesserung oder sonstiger Veränderung des Gutachtenauftrags finden? Dann beziehen Sie hier bitte den unten folgenden Schritt 1 noch innerhalb des Ultra-Kurzbegutachtungs-Rahmens mit ein und geben Sie bitte Ihre Anregungen an  gutachtenverfahren@biotelie.de weiter.

 

             ………………………………………….

 

Ende der Ultra-Kurzbegutachtung.

 

Angemerkt sei noch als Zukunftsaufgabe, dass die noch nicht überarbeitete Anleitungkurzfassung 2 die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe schließlich eine professionalisierte Ausführung des Gutachtenverfahrens mit verschlüsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung.

Für den Fall, dass Sie bis zum Ende der Ultra-Kurzbegutachtung hier gefolgt sind, werden Sie gebeten das Verfahren als Kurzbegutachtung von Schritt 1 (direkt hier anschließend) an zu wiederholen.

Weiter mit Schritt 1    

 

<Schritt 1:

Vorab ist zu klären, ob der Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b)  
Anders ausgedrückt: Gilt der Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklärung oder verlangt er darnach? Wenn ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmäßigkeit begründet werden; wenn nein, so ist trotzdem nach Rücksprache mit der Bearbeitung fortzufahren; denn eine Begutachtung ist doch wenig sinnvoll, wenn wesentliche Sachzusammenhänge, also der Sachverhalt, zuvor nicht aufgeklärt sind.

Ihre Beurteilung und Begründung bitte hier einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen und an den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de schicken:

       ……………………………………………………….


Falls das oder die Quellenverzeichnisse eine für die Urteilsabgabe ausreichende Sachverhaltsaufklärung zu enthalten scheinen, was in der Regel bereits aus dem Vergleich mit dem Gutachten-Gesetzesantrag hervorgeht, fahren Sie bitte mit Schritt 2 fort. 
Das Gutachten ist auch fortzusetzen, falls es direkt auf eine Sachverhaltsaufklärung im Zusammenhang bioteler Zielsetzung auf vermutungsweise erfolgversprechender Ausgangskenntnis heraus abzielt.
Zutreffende Zusammenhänge bitte durch Fettdruck und Gelbmarkierung hervorheben und soweit zweckdienlich erläutern.

 

<Schritt 2:

Der jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung dienen. Info 1:  Sollte Ihnen beim Studium der Aspekte-Kurzfassung (noch ohne die Regeln) die Blockade eines oder gar mehrerer der dort aufgelisteten Aspekte innerhalb des Sachverhalt-Zusammenhangs auffallen, so tragen Sie bitte diese Aspekte unter dem entsprechenden Leit-Buchstaben A  - L zur Sammlung hier unten einzeln in Tabellen-Kästchen ein. Die Betroffenheit von Aspekten ist durch die begründenden Vorstellungen zum Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Gesetzesantrag unterhalb der jeweiligen Tabellen-Kästchen zu rechtfertigen. Insbesondere prüfen Sie bitte, ob unten bereits aufgelistete Aspekt-Betroffenheiten gemäß zugeordnetem Aspekt aus der Aspekte-Kurzfassung überhaupt mit einer Aspekt-Blockade in Berührung stehen. In Zweifelsfällen sind die den einzelnen Aspekten nachgeordneten Regeln hinzuzuziehen.

Die Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Zusammenhang mit der Auflösung einer Aspekt-Blockade oder wesentlichen Aspekt-Förderung gemäß Info 1 e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen während der systematischen Durchsicht aller Aspekte.

Information: Die unten mit Schritt 2-Überschrift einzutragenden Ergebnisse werden später unter Schritt 6 in Kopie von dort abgerufen.

Schritt 2:

      …………………………………

 

<Schritt 3:

Die hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln Gutachter-Richtlinien werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) im Wortlaut wiedergegeben: bitte durchlesen! Sobald Sie erkennen, dass eine der angeführten III-Regeln eine Förderung des Gesetzesantrag hinsichtlich eines in Schritt 2 aufgeführten betroffenen Aspektes darstellt, fügen Sie bitte unter dem Tabellen-Kästchen den Link der III-Regel mit Ihrem Kommentar hinzu. Falls eine III-Regel der Weiterbehandlung eines unter Schritt 2 aufgelisteten Blockade-beeinflussten Aspektes widerspricht, so fügen Sie diese III-Regel als Link dem Tabellen-Kästchen des betroffenen Aspektes hinzu. Die Weiterbehandlung des Tabellen-Kästchen scheidet damit aus und ist mit „ausgeschieden“ in Rot abzuschließen.
Trifft eine Veränderung nach Schritt 3 auf Aspekte am Ende von Schritt 2 zu, so sind die Folgen dort zu vollziehen, und die ergebnisfreie Überprüfung ist dort mit „Schritt 3 #0#“ zu vermerken.

 

<Schritt 4:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet? Beschreiben Sie dies bitte möglichst kurz mit eigenen Worten. Vielleicht in einem oder zwei Sätzen?

Beschränken Sie sich auf markante Merkmale und Zusammenhänge.

(Bitte hier eintragen!)
    

                     …………………………………………………………

 

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich? Beschreiben dies bitte ebenfalls kurz mit eigenen Worten. Welche Problemlösungen, Verbesserungen oder Vorteile werden erzielt? Beschränken Sie sich auf markante Merkmale.
(Bitte hier eintragen!)

                       ……………………………………………………….

                                                                                                        .

Kommen Sie zu einem geeigneteren Neu-Vorschlag bezüglich des Gesetzesantrag oder zu Ergänzungsvorschlägen, so führen Sie diese nachstehend hinzu.
Unterrichten Sie bitte den Autor darüber.
gutachtenverfahren@biotelie.de
 
       ………………………………………………………

Falls Sie vom Autor mit der Ausführung Ihres oder eines dem Ihrigen angelehnten Neu-Vorschlag beauftragt werden, so ergänzen Sie bei Sachdienlichkeit das Quellenverzeichnis; auch der Auftraggeber ist zu einer sachdienlichen Erweiterung des Quellenverzeichnisses angehalten.
Neu-Vorschläge, welche wesentlich von den bisher erarbeiteten Ergebnissen abweichen, sind mittels gesonderter Protokolle zu bearbeiten.


Falls der Autor einer Fortsetzung des Protokolls zugestimmt hat,

tragen Sie zusammen mit der Überschrift im Zusammenhang mit den Fragen 1. und 2. neuvermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte ein, Personen vor Aspekt, Zusammengehöriges jeweils in ein Tabellen-Kästchen.

Rubrik Allgemein-Fragen Schritt 4 

          ……………………………………………………..

 

 

 

 

 

Übertragen Sie eine Kopie der ausgefüllten Tabellen-Kästchen zusammen mit der Rubrik-Überschrift ans Ende von Schritt 2 und schließen Sie einen kurzen Trennstrich an.

 

Beschäftigen Sie sich bitte jetzt eingehender mit dem Quellenstudium.
Nach dem zweiten Durchgang, falls Sie einen neuen gültigen Inhalt für Schritt 4 auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Quellenverzeichnis gewonnen haben, alten Inhalt (oben) beige setzen und neuen Inhalt nachsetzen.

Bedeutsame Quellenzitate aus Verlinkte Quellenbelege (siehe unten unter Quellenstudium) – eventuell auch nach Ergänzung auch der Verlinkung nach Textmarken-Setzung aus dem Quellenverzeichnis – setzen Sie bitte unter die zugehörigen Tabellen-Kästchen Schritt 2 Ende. Sie können jeweils nach Trennstrich jederzeit ergänzt werden.

Weiter mit Schritt 5.

 

Quellenstudium:

Gemäß Quellenverzeichnisse

Bitte zur Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.
Sie müssen mit Sorgfalt widerlegt werden.

Zitate aus dem Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebungsmöglichkeit dienen.

Jeder Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz nach Zeilenwechsel zugeordnet sein. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4

Sollte beides zusammen vorerst noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest vorderhand eine Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet werden.

…………………………………………

Der als Beleg heranzuziehende Text ist anschließend anzuordnen und grün zu färben.

Falls Sie während des Quellenstudiums eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen noch nicht als betroffen erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach Leerzeilen diese in ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz NEU in der Signatur innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4NEU

…………………………………………

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen Sie bitte im Text des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder).

Tabellen-Kästchen mit dem Link Qx in jeweiliger Verbindung mit dem grün markierten Bezugstext setzen Sie nach Durcharbeitung und Sammlung des Quellenverzeichnisses unter der Überschrift „Verlinkte Quellenbelege“ in Kopie in einen Tabellen-Rahmen ziemlich am Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses.

Vergessen Sie aber nicht zuvor möglichst bereits bei der Einsetzung eines Qx in ein Tabellen-Kästchen innerhalb des fortlaufenden Textes oben dieses zu markieren und über den Befehl EINFÜGEN in der oberen Menü-Leiste eine Textmarke Qx zu setzen. Es empfiehlt sich zusätzlich ein Text-kennzeichnendes Merkwort, das aber nicht funktionell in die Textmarke einbezogen werden soll, so dass es im Link nicht aufgerufen werden muss.

(Brückenbegriffe)

Achten Sie bitte bei Sichtung von Quellenverzeichnissen besonders darauf, ob Interessenvertreter oder öffentlich zugelassene Diskursteilnehmer sich auf bestimmte und gemäß Zeitgeist verzerrte Brückenbegriffe, wie etwa Chancengleichheit oder Toleranz, berufen. Befassen Sie sich mit etwaigen Erläuterungen der Brückenbegriffe hier im Gutachtentext, äußern Sie begründet andere Meinungen, dies alles immer im Zusammenhang mit einem im Tabellen-Kästchen als Überschrift anzuführenden Aspekt. Weisen Sie Ihre Anmerkungen hierzu unter der Überschrift Brückenbegriffe den einzelnen Aspekten zu unter Abschluss mit kurzem Trennstrich.

Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe wurden lila eingefärbt [muss noch weiter bearbeitet werden!]. Entsprechende Einlassungen werden begrüßt.

Bei Vorbereitung in Stufe 1 der Ultra-Kurzbegutachtung ist das Quellenstudium und dessen Zusammenziehung zu einer Auswahl die Gutachten-Beurteilung begründender Feststellungen eigentlich bereits unerlässlich. Zur Ermutigung durch raschere, wenn auch vorläufige Ergebnisse, wurden zunächst nur Sachverhalt und Gesetzesantrag zugrunde gelegt. Beweiskraft für eine Beurteilung liefert besonders bei verwickelteren Zusammenhänge nur ein gründlicheres Quellenstudium. Ergänzende Nachträge sind erwünscht.

Übertragen Sie in Kopie alle Tabellen-Kästchen mit Links und grünen Bezugstexten samt nachstehendem Tabellen-Rahmen und Überschrift „Verlinkte Quellenbelege“ an das Seitenende des betreffenden Quellenverzeichnisses [Strg Ende]; von dort können die kennzeichnenden Quellenbelege unter die Tabellen-Kästchen der zugehörigen Aspekte im Zuge der Ergänzungen II unter Schritt 6 in die Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung einkopiert werden. Das betreffende Quellenverzeichnis ist dabei zum Vergleich offen zu halten.

 

Verlinkte Quellenbelege

 

 

 

 

 

 

Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich ist, so stellen Sie unter Auswertung Ihrer Beurteilung am Ende von Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de

 

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Sind Sie jedoch inzwischen der zur Überzeugung gekommen, dass der Gutachten-Gesetzesantrag sehr wohl sinnvoll wäre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer möglichen Sachverhaltsaufklärung notwendigen Tatsachen-Zusammenhänge bieten kann, so gehen Sie bitte noch einmal zu Schritt 4 zurück. Versuchen Sie einen neuen Gesetzesantrag zu formulieren, welche mit den verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes vereinbar ist. Vermerken Sie Ihr Ergebnis abschließen Ende Schritt 10 und benachrichtigen Sie den Autor.
gutachtenverfahren@biotelie.de           

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<Schritt 5:
Personen-Gruppen-Betroffenheit

Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gesetzesantrag direkt betroffen sind.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme
a) gesundheitlich,
b) finanziell oder
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich berührt werden.

Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung:

 

Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++.
Bei Betroffenheit einer oder mehrerer kleineren Personengruppen fügen Sie + hinzu, für eine bedeutende Minderheit ++. Zur besseren Hervorhebung von Blockaden betreffenden Vorgängen die betreffenden Aspekte bitte in Fettdruck setzen.

Beginnen Sie mit der zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.

Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. 

Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle.
 
Schlußendlich zielt die Begutachtung ja auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung für links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstärke, deren Quantifizierung laut Tabelle Sie aber nicht benutzen.

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/

Ändern Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke oder die Stärke der Aspekt-Betroffenheit, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und setzen Sie den geänderten Wert nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer Aspekt-Blockade-Schwächung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung).
Ohne die Beige-Färbung bedeutet die Änderung der Signatur hinter dem zweiten Aspekt-Buchstaben, dass Sie diese Änderung der Bewertung in späterer Zukunft erwarten.
Für eine entgegengerichtete Entwicklung einer sich zur Blockade steigernden Aspekt-Schwäche gilt Entsprechendes (z.B. A VERGLEICHEN - - A - - - für eine Steigerung zur Aspekt-Blockade hin in späterer Zukunft.)

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie ganz oben beschrieben – sich markant vom laufenden Text abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unterhalb eines entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchens ein.

 

Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend:

Schritt 5:

 

 

 

 

 

 <Schritt 6:
Aspekt-Betroffenheit

 

Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit den zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel genauer bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen.


Gehen Sie auf der unten nachstehenden Aspekte-Kurzfassung die zwölf Aspekte genau der Reihe nach durch: Bitte in einem Tabellen-Kästchen nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufügen – wenn möglich mit einer wenigstens vorläufigen Bewertung der Stärke der Betroffenheit - und unterhalb des Tabellen-Kästchens die Zurechnung und Bewertung möglichst begründen! Auch anderweitig bereits behandelte Aspekte bitte nochmals in der Reihe berücksichtigen wenn möglich nach kurzem Trennstrich zum Zusatz neuer Gesichtspunkte.

 

Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte diesen Aspekt in der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung (unten) aufsuchen, seine Definition per Link aufrufen und die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.)
Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?), also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.
Alle Einfälle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!

 

 

 

Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung

 

Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M)* = Nachhaltige Entwicklung

#0# nach einem Ergänzungseintrag mit der Folge einer Aspekt-Blockade-Beeinflussung entfernen! Nach Irrtum wieder hinzufügen!

Begründen Sie die Tabellen-Kästchen ergänzend Ihr Urteil und setzen Sie unter jedes Tabellen-Kästchen Aspekt-entsprechende weitere mit geeigneten für die Bewertung sprechende Kommentaren in hell-blau.

A VERGLEICHEN

Ergänzung EA1

#0# A VERGLEICHEN

 

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)


EB2

#0# B GEGENSEITIGKEIT

 

C SPONTANEITÄT


EC2

#0# C SPONTANEITÄT

 

D AKTIVITÄT


ED2

#0# D AKTIVITÄT

 

E AUTARKIE

EE2 

#0# E AUTARKIE

 

 

F PLURALITÄT (Vielgestaltigkeit)


EF2

#0# F PLURALITÄT

 

G AUTONOMIE


EG2 

#0# G AUTONOMIE

 

H AUSLESE


EH2

#0# H AUSLESE

 

I HYPARCHIE


EI2 

#0# I HYPARCHIE

 

J AUSGLEICH


EJ2 


 

#0# J AUSGLEICH



 K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)

Vgl. K-Regel 24, insbesondere K-Regel 24 d) unbedingt beachten!
EK2

#0# K AUSTAUSCH

 

L SUBSIDIARITÄT

EL2  

#0# L SUBSIDIARITÄT

 

M  DYNAMISCHE STABILITÄT

beinhaltet

als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.

Schlussbewertung:
Nach Durchführung der unten nachstehenden Ergänzungen innerhalb obiger Aspekte-Auflistung.
(in Kopie bitte auch nach Schritt 10):

             ……………………………………..

 

Ergänzungen:

 

Solche Ergänzungen und Verbesserungen sind meist wenig zahlreich, da sie sich auf Tabellen-Kästchen beschränken, welche blockade-betroffene Personen und Aspekte behandeln. Wo bemerkenswerte Ergänzungen oder Korrekturen anstehen, soll eine Kopie des Tabellen-Kästchens mit Bereichs-Überschrift und Begleittext des Tabelle-Kästchens zum selben Aspekt in der obigen Aspekte-Kurzfassung angeschlossen und dort neben weiteren angeschlossenen Tabellen-Kästchens in der Schlussbewertung berücksichtigt werden.
Die Schlussbewertung für den Einzel-Aspekt im jeweils untersten Tabellen-Kästchen soll vorausgehende ergänzende Tabellen- Kästchen berücksichtigen.

I. Zur Vorbereitung der Schlussbewertung für Schritt 10, die in der Schreibzeile oben innerhalb der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung erfolgt, kopieren Sie aus Ende von Schritt 2 samt Schritt-Überschrift die Inhalte dort gesammelten Ergebnisse in die hier nachfolgende Schreibzeile ein; von dort können Sie i Ergänzungen n der unter Schritt 6 unmittelbar vorausgehenden Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung vorzunehmen.

                               …………………………………….

II. Ausgewählte unmittelbar in den Rahmen „Verlinkte Quellenbelege“ eingetragenen Quellenzitate Qx (1 – n) gliedern Sie in Kopie den dazu passenden betroffenen Aspekten in der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung an. Sie finden diese im Anhang Quellenverzeichnisse I und Quellenverzeichnisses II.

III. Blockade-betroffene Aspekte in der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung, die noch nicht – wie bei denjenigen aus Schritt 2 Ende geschehen - gemäß Schritt 3  auf die Auswirkung der Gutachterregeln im Wortlaut untersucht wurden, sind auf Blockade-Betroffenheit hin durchzugehen und entsprechend zu behandeln und zu kennzeichnen.

IV. Prüfen Sie, ob Ende Schritt 5 Tabellen-Kästchen mit Personen ohne Aspekte vorhanden sind. Können Sie solchen je einem Aspekt zuweisen, so tragen Sie solche in Gelb ein und übertragen sie in Kopie unter je passenden Aspekten der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung

V. Es ist wünschenswert, wenn Sie den Blockade-betroffenen Aspekten in Auswahl die geeignetsten Stichworte hinzufügen und um besonders kennzeichnende vermehren, die sie unterstreichen. Ordnen Sie sie in Kopie den passenden Aspekten in der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung zu.

                     …………………………………………

 

 

<Schritt 7:

Ergänzen Sie die Tabellen-Kästchen der Aspekte-Auflistung der der Aspekte-Kurzfassung – insoweit nicht über Ultra-Kurzbegutachtung über Schritt 2 Ende bereits geschehen durch etwaige Änderungen gemäß Minderheiten-Aufwertung:

r  Info 2::    ergänzt durch den Begleittext zur ASPEKTE-KURZFASSUNG.

 

Der nachfolgende Rest von Schritt 7 kann für die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden.

 

 

<Schritt 8: Kann für die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden.

 

 

 

 

<Schritt 9:

 Dauer der Auswirkungsperiode kann bei Erprobungsbegutachtungen noch vernachlässigt werden

 

 

 

 

<Schritt 10:

 Schlussbewertung:

Sie hat sich auf die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen einschließlich Kommentare in Schritt 6 unter der Auflistung der Aspekte-Kurzfassung zu stützen und ist von dort zu übernehmen. Erfassen Sie hier unter Schritt 10 zuletzt nur das Schlussergebnis aus Schritt 6 Ende.

            ……………………………………………

 

Seitenende aus dem Gesamt-Gutachtenkonzept (Links für das vorliegende spezielle Gutachten nicht betätigen!)

zum INHALTSVERZEICHNIS

 

gutachtenverfahren.biotelie.de

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