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z.B: http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html

Der Link ist der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen!

 

GUTACHTEN-VERFAHRENS-ABLAUF

Erweiterung der Zusammenstellung der Regeln auf zehn Verfahrens-Schritte


Diese Seite ist als Schablone für die Gutachtenabwicklung entworfen, wobei dringend angeraten wird, zunächst auf das Beispiel Verkehrssicherheit und auf aufgabenspezifische Dateien am Ende dieser Seite zurückzugreifen. (Letztere allerdings noch in Umarbeitung).

 

Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:

Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation und -Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell institutionalisiert ist und sind lediglich auf den ungekürzten Seiten aufzufinden.
Diese wurden auch deshalb zugänglich belassen, um im jetzt schon gültigen Verfahren über diese Verdoppelung von den um den beige-gefärbten Text gekürzten Seiten aus auf aktuell brauchbaren Text verlinken zu können.  Es  können so Vergleiche angestellt werden, ohne auf der gekürzten Ausgangsseite die Ausgangsstelle zu
verlassen.

Öffnen Sie bitte diese Datei  mit einem Schreibprogramm*) um sie zu bearbeiten oder besser noch die vom Autor für die jeweils spezifische Aufgaben-Stellung als Mail-Anhang auf Anforderung hin übersandte für die einzelne Aufgabe zutreffende Mikrosoft-Word-Datei nebst  fallweise zugehöriger Aufgabenstellung und Quellenverzeichnisse zusätzlich,, um sie dann weiter durch Ihre Eintragungen zu ergänzen und das Ergebnis so ergänzt als Mail-Anhang an gutachtenverfahren@biotelie.de zurückzusenden.
*) Hierzu können sie die dem Thema (a – c) entsprechenden html-Dateien am Ende dieser Seite mittels Windows öffnen, sie jeweils als docx- oder doc-Datei abspeichern und auf der Task-Leiste offen halten.

TITEL der Aufgabe und mit der Aufgabe den Gutachten-Antrag der gewählten Aufgabe (soweit er kurz ist) ohne nachfolgendes ausführliches Quellenverzeichnis hier ins Protokoll eintragen! Internet-Adressen hinzufügen:

z.B. http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-aufgabenstellung.html                      

Titel hier eintragen!

Wenn die Aufgabe kein ausschließlich verkürztes Quellenverzeichnis enthält, bitte auch zugehörige Quellenverzeichnisse im Schreibformat eröffnen, kopieren und als Word-Dokumente zur Kenntnis nehmen und auf der Task-Leiste für Nachforschungen und Anmerkungen bereithalten.
Diese Mühe entfällt natürlich, falls Ihnen die Quellenverzeichnisse zusammen mit den Aufgabenstellungen einzeln zugesandt wurden.

Textzitate und Stellungnahmen zum Quellenverzeichnis vermerken Sie unter Textmarken im Quellenverzeichnis mit entsprechenden Links Qx (Q1, Q2, Q3  …Qn) im Protokoll.

Besser als den gesamten Aufgabentext mit Kommentar auf die Task-Leiste zu legen, bringen sie ihn auf einen zweiten Bildschirm. (Bei Windows 10 hierzu Windows-Taste und Taste P gleichzeitig drücken und mit linker Maustaste Auswahl „Erweitern“ treffen.); oder Sie teilen Ihren einen Bildschirm. Sie könne dadurch ihr Protokoll vervollständigen, während Sie gleichzeitig dem Ursprungs-Text Ihrer Aufgabe folgen oder die Aspekte-Kurzfassung oder andere Seiten etwa von der Taskleiste zum Vergleich heranziehen.

Falls Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren Sie dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der Fundstelle; erstatten Sie Meldung. Besonders wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen, könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.

Wählen Sie für Eintragungen als Farbe Hell-Blau und auch eine andere Schriftgröße und Schriftart und behalten Sie diese Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei.
Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie bitte nicht.
Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben!

Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie bitte nicht. Dankbar bin ich auch dafür, wenn Sie Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren.

Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.

 <*** ….. >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen.  <*** Steht für Anfang >*** für Ende.

Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten Ausdrucksweise, so wenden Sie sich um Hilfe an den Autor  (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte werden auch späteren Gutachtern zur Verfügung gestellt.

 

Insoweit nachstehend erbetene Angaben nicht durch Internet bekannt, schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst mit Ihrem Pseudonym – letzteres bitte auch als Nutzername an die Spitze dieser Ausarbeitungsvorlage setzen - samt Titel des biotelen Gesetzesvorschlags bzw. Gutachten-Antrages auf eine E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.

Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht veröffentlicht.

Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität). Hierzu wurden zwölf Aspekte A – L (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) als wesentlich in Richtung M herausgestellt.
Es geht bei der Begutachtung darum,
Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende Beeinträchtigungen von Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von Aspekt-Blockaden muss also gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder durch Maßnahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung für die Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird.

Bereits hier wäre es  nützlich, sich mit der Aspekte-Kurzfassung zu befassen, dem Kernstück des Gutachtenverfahrens, das Sie am besten auf der Task-Leiste offenhalten, damit Sie immer wieder darauf zurückgreifen können. 

Zu den Verfahrensschritten:

 

Einführung:

Sinn und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens:

1 . Ziel: Demokratie-Schwächen beseitigen

2. Ziel: Biotele Gesetzgebung

3. Mittel: Biotele Begutachtung von Verbesserungsvorschlägen aus der Bevölkerung heraus

Es geht um die Überwindung der Demokratie-Schwäche, die daraus entsprungen ist, dass dem gewöhnlichen Volk eingeredet wird, es habe jeder Bürger dasselbe Recht in Sachen Politik mitzubestimmen. Während für das Ausüben der meisten Berufe der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung und Befähigung erforderlich ist, wird hinsichtlich der Führung in den politischen Parteien und Gremien auf dergleichen Überprüfung verzichtet. Weite Teile der Regierung und insbesondere der Parlamente und damit der Gesetzgeber stehen in Abhängigkeit von Machtmenschen und Machtstrukturen. Insbesondere begüterten Kreisen gelingt es über Lobbyisten, dass ihre Interessen vorrangig von den Politikern berücksichtigt werden, während das Gemeinwohl häufig in den Hintergrund tritt. Die Repräsentative Demokratie entfernt sich mit Anwachsen der in einem Staat zusammengefassten Bevölkerungsgröße immer stärker von der Wählerschaft, der in der Regel bloß ein fiktives Bild der zu wählenden Repräsentanten dargeboten wird. Die häufig wenig ressort-kundigen Repräsentanten ihrerseits stehen Behörden vor, deren die Wirksamkeit mitbestimmender Personalbestand großenteils auch einen Politikwechsel überdauert und die nicht nur für Kontinuität sondern auch für Trägheit steht. Über Politik-Inhalte hat der Wähler kaum noch zu bestimmen, da diese erst nach dem Wahl-Ausgang in Kompromiss-Aushandlung der Partei-Fraktionen bestimmt wird.

Die direkte Demokratie hat bisher nur geringe Einfluss-Möglichkeiten, nicht zuletzt wegen ihrer Abhängigkeit von augenblicklichen Stimmungsschwankungen der Wählerschaft.
Hier soll die biotele Demokratie-Reform entscheidenden Wandel bringen. Mit ihr soll jeder in einer wichtigen Angelegenheit besonders Befähigte in die Lage versetzt werden, seinem Gesetzes-Vorschlag zugunsten des Gemeinwohles zum Durchbruch zu verhelfen, nachdem dieser Vorschlag von unabhängigen Gutachtern nach vorgegebenen Regeln auf Gemeinwohl-Tauglichkeit überprüft wurde, insofern die vor aktueller Desinformation in den Massenmedien geschützte Mehrheit der von einem derartigen Gesetz mutmaßlich Betroffenen über eine periodische Listenwahl dem Vorschlag nicht widerspricht.

Der Auffassung der großen griechischen Philosophen, das in einer Demokratie, die nicht zur totalitären Diktatur führen soll, die alten Verfassungsformen weiterleben müssten, würde mit der biotelen Demokratie-Reform Rechnung getragen. Durch letztere würde das Königtum in der biotelen Gutachtenverfahrens-Ordnung weiterleben, in der alle bedeutsamen politischen Vorkommnisse und Gesetze daraufhin überprüft würden, ob sie als lebenstragend gelten oder doch wenigstens unter diesem Gesichtspunkt geduldet werden können. Die Aristokratie aber nähme sogar einen Aufschwung, indem sie nicht vererbbar an Geschlechter gebunden, sondern als Einrichtung der Vernunft jedem Fähigen als Gutachten-Antragsteller offen stünde und seinem Vorschlag nach Zustimmung der Mehrheit zur öffentlichen Wirksamkeit verhelfen könnte.

 

III-Regel 1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten.

 

Diese hier vorliegende Kurzbegutachtung über den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.

Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten Frage-Konstellationen gerecht werden soll.
Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln gelöst werden. Allerdings ist immer zusätzlich noch das  systematische Abklopfen aller zwölf Aspekte wünschenswert, um festzustellen, ob der eine oder andere der Aspekte gerade auf das zu bearbeitende Problem zutrifft, auch wenn sie sich dabei nachträglich nur teilweise oder gar nicht als in die Fragestellung einbezogen zeigen. Es muss nämlich ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene Problemlösung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf. Spätestens dann wäre abzuklären, ob gemäß
Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen Gesetzesvorschlag Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt wäre, um mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung zu retten, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren. Als Beispiele könnten dienen: Gegen Handhabung der Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7  ; dagegen: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.

Ein Ausweg wäre auch die Ausarbeitung eines Kompromiss-Gesetzes (ein Fortgeschrittenen-Thema unter Mitwirkung von Expertengutachtern).

Links mit Ergänzung oder Exy (E1, E2, E3, E4 ….En) rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit r Info oder Fettdruck dagegen führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.

Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten Ausdrucksweise, so nutzen Sie bitte die Links Ex (E1, E2, E3…En; ab E1-3 bisher erst geplant!) zu näheren Erläuterungen und verkürzten Beispielen. Setzen Sie bitte Ihren darnach erstellten Ausführungen die Regelbezeichnung und eine neue Link-Bezeichnung Ex (E5, E6, E7…En) nach. Wenden Sie sich über die Zentrale um Hilfe an den Autor, der die Aufgabe späterer unabhängigen beiden Experten-Gutachter übernimmt, welche solche Hilfen erstellen, die dann künftig allen Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. Der Autor, später Expertengutachter, werden auch auf Fehlauslegungen von Vorschriften aufmerksam machen. Nur wenn Schwierigkeiten gemeldet werden, können sie ja beseitigt werden. (gutachtenverfahren@biotelie.de)
Zum Trost:
Nur die wenigen über Link hier empfohlenen Regeln benötigen Sie meistens für die Probegutachten.

Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:

Der Erörterung der Zusammenhänge des nächsten Absatzes kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung ausgewichen werden, sozusagen über eine Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels sprachüblicher Begriffe hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung); mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt man dem Endergebnis so rascher näher. Die Linkbetätigung zur Ultra-Kurzbegutachtung unter zeitlicher Verschiebung der nachstehenden Erörterungen wird deshalb empfohlen. Das Bild von der Leiter ergibt sich aus der Notwendigkeit, sich dem biotelen Leitziel der Dynamischen Stabilität (nachhaltige Entwicklung) in unverzichtbaren zwölf Aspekte-Stufen (beliebiger Reihenfolge) zu nähern. Da die in Aspekte-Kurzfassung zusammengefasste biotele Definition von Begriffen vor allem von der derzeitig unter der sogenannten Diskurs-Ethik gültigen häufig abweicht, verlangt die Durchsicht der zwölf Aspekte erhebliche Mühe: Man könnte von einer Leiter mit großen Sprossenabständen sprechen, die man während des einleitenden Verfahrens doch besser erst einmal zurückstellen sollte.

Da fehlerhafte Gesetze und Verhaltensweisen, die bereits ausgeübt wurden, negative Auswirkungen zeitigen, ist es leichter, sie auf Grund ihrer Auswirkungen unter Hinweis auf eine oder mehrere Aspekt-Blockaden oder –Behinderungen zurückzuweisen. Werden dagegen gesetzliche Verbesserungsvorschläge gemacht, so ist es schwieriger deren Auswirkungen einigermaßen sicher vorauszusagen.

Weil die Aufgaben-Lösung gegenüber fehlerhaften Gesetzen und Verhaltensweisen oft auf die Entdeckung und Aufhebung von Aspekt-Blockaden hinausläuft, ist es häufig erforderlich oder doch zweckmäßig den Gutachtenantrag in einer die Ablehnung herausfordernden Form abzufassen. Richten sich doch biotele Gesetzanträge leichter gegen Missstände (siehe oben). Da nicht die Abhilfe von Missständen  bekämpft werden soll, sondern die Missstände, so ergibt sich die Notwendigkeit der Formulierung bioteler Gesetzesanträge in ihrer Umkehrung in eine abzulehnende Aussage.

Hinsichtlich der Schulinklusion Behinderter wurde in F 7. die Umformulierung in die zu verneinende und abzulehnende Form bereits vollzogen. Es könnte mit einem biotelen Gutachtenantrag aber auch eine Verbesserung hinsichtlich von Aspekt-Verwirklichungen angestrebt werden, die auch in einer Aspekt-Blockade-Vermeidung bestehen kann.

Beispielsweise in Schulinklusion Behinderter könnte mit E 2. gegenüber Lernbehinderten mit geistigen Rückständigkeiten in dieser Weise vorgegangen werden, wobei die Aspekt-Blockade-Vermeidung sich auf alle angeführten Einzelbedingungen insgesamt erstrecken soll.
Diese Einzelbedingungen, die einer Inklusion Behinderter entgegenstehen, weil sie das Bildungswesen insgesamt beeinträchtigen und eine Aspekt-Blockade bewirken können, werden dort aufgeführt.

Mit dem Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung von Zusatzpatenten, wird die positive Zielverfolgung der Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt, in der die Missstands-Beseitigung enthalten ist. Der Antrag selbst ist also nicht zurückzuweisen, sondern der Zustand gegen welchen er sich richtet und der eine Aspekt-Blockade bedeuten kann.

Anders gelagert ist der Fall bei Perorale Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im Auswirkungsfeld der Unterlassen oder Änderung einer amtlichen Anordnung zu Gunsten einer Berücksichtigung läge, die doch angestrebt werden müsste, wobei eine Aspekt-Förderung angestrebt wird. Aber auch hier läge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht beim Gutachtenantrag, sondern in dessen Zielbereich.

Anstelle der Umformulierung in etwa in der Weise: „Es wird gegen das Unterlassen der Veranlassung einer Untersuchung beantragt….“, kann der Richtungswechsel auch bloß gedanklich und isoliert im Aspekt-Bereich vollzogen werden, so dass die Aspekt-Blockade – wenn nachgewiesen – direkt ohne Umformulierung aufgehoben wird.

Dieses Vorgehen wird als gängige Praxis nachstehend empfohlen:
Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlösung einer Verbesserung der Aspekt-Verwirklichung dienen soll, gilt es zunächst die von  Aufhebung oder starker Beeinträchtigung betroffenen Aspekte aufzuspüren, den Einfluss der Aufgaben-Lösung auf diese mit nachgestelltem - - - für Blockade  oder +++ für Blockade-Aufhebung zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive Gesamt-Schlussbilanz ohne Berücksichtigung von + / ++ oder - /  - - und ohne Neuauftreten von - - - die Zielerfüllung bestätigt, wozu auch die Ablehnung eines (negativ formulierten)
Vorschlages dienen kann. In der Ablehnung liegt in diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.
Die Betroffenheit für jeden der zwölf Aspekte ist dabei zunächst innerhalb des Sachverhaltes zu prüfen und jeweils für jeden Aspekt innerhalb des
Gesetzantrages, ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag geeignet ist, dem betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genüge zu leisten.


In manchen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -) erstrecken, was die Lösungsmöglichkeit aufheben, d. h. Zurückweisung des beantragten Gesetzes, oder zu Kompromissgesetz-Anträgen
Schritt 8: führen kann. Dabei sollte sich die Art (positiv oder negativ) der Aufgaben-Formulierung am Hauptziel der Aufgabe ausrichten.

 

Ultra-Kurzbegutachtung

z.B. http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html

Orientieren Sie sich bitte zunächst über die Aufgabenstellung und Quellenlage (möglichst im docx- oder Schreibformat) offen halten!) Ausführlichen Quellen-Verzeichnissen ist die Aufgabenstellung vorausgestellt, so dass Sie diese von der Taskleiste immer wieder abrufen können.

Bitte Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren. kommentieren und Ihr Protokoll zur Abklärung zurücksenden!

Eigentexteintragungen, wie begründende Hinweise und Urteilsbelege (etwa Verlinkungen  zu zutreffende Regeln oder Quellenzitate oder –bezugnahmen mit vorausgestellter Qx (Q1, Q2, Q3 …Qn)-Signatur und möglichst Verlinkung zum Quellentext bitte nach Zeilenwechsel in blau und anderer Schriftgröße und Schriftart, spontane Einfälle und zufällige Gedanken in lilla eintragen.

Um Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was das Ziel der biotelen Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste zunächst den oder die Begriffs-Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich gibt Hinweise auf eventuell betroffene Aspekte. Lesen Sie hierzu die zu bearbeitende Aufgabenstellung gemäß deren Reihenfolge. (Aufgabenstellung am besten neben der Betroffenheitsliste auf zweitem Bildschirm oder über Bildschirm-Teilung offenhalten.) HINTERGRUND  für die Begriffsfindung (Link-Betätigung nur bei Schwierigkeiten!)
*)Kopieren Sie bereits hier etwaig zutreffende Festlegungen (a –  e) nach Zeilenwechsel unter Farbwechsel nach Blau ins Protokoll.

Es ist also zunächst die Frage zu stellen: innerhalb welchem Bereich spielt sich die Verhaltensweise, der Handlungsablauf, der Tatbestand oder der Problemlösungsvorschlag ab? Jeder Bereich steht innerhalb der Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit einem biotelen Aspekt, der dann für die Fragestellung heranzuziehen ist.

Technisch empfiehlt es sich wegen des raschen Überblickes, die Übersichtstabelle über die Aspekt-Bereiche auf einem Bildschirm dem Sachverhalt auf einem zweiten Bildschirm vergleichend einander gegenüberzustellen. Ist nur ein Bildschirm vorhanden, so lassen sich Übersichtstabelle über die Aspekt-Bereiche und Sachverhalt  nebeneinanderstellen. Wem das nicht gelingt, möge die beiden Seiten nacheinander vergleichen. 

Auch die Aufgabenstellung soll dazu herangezogen werden, um eine oder mehrere Aspekt-Betroffenheiten festzustellen. Hilfe

 Link „Sachverhalt“ und Link „Aufgabenstellung“ sind der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen!

Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne den nachfolgenden Link zu betätigen! Falls Sie nicht schon so weiterkommen, hierzu oben ausführlicher. Wichtig ist zunächst, dass Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die dazugehörigen Zusammenhänge!

Werden Sie hinsichtlich von Aspekt-Blockaden bisher nicht fündig, so bliebe noch die Anwendung von Schritt 2.

Fügen Sie den berührten Bereich als Überschrift über dem bereits vorhandenen, in weiteren Fällen über einem neu gesetzten, Tabellen-Kästchen innerhalb Schritt 6:  hinzu; den aus der Betroffenheitsliste erkannten Aspekt tragen Sie in das Tabellen-Kästchen ein; und entfernen Sie im obersten Tabellen-Kästchen # als Zeichen der Nichtbetroffenheit des Aspektes.

Tragen Sie im Sinne von Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für die größte betroffene Personengruppe gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein gesondertes Tabellen-Kästchen anzulegen.
Setzen Sie hinter eine kleinere Personenzahl ein +, für eine größere ++ und für eine Mehrheit +++ hinter die Gruppen-Bezeichnung, der die Aspekt-Bezeichnung mit Kenn-Buchstaben immer nachfolgt.
Hinter die Aspekt-Bezeichnung setzen sie in gleicher Anzahl wie bei der Gruppen-Bezeichnung Minus-Zeichen, wenn einer Aspekt-Blockade zugesteuert wird oder Plus-Zeichen bei Annäherung an eine Aspekt-Blockade-Aufhebung.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )


Sollte der Gutachten-Antrag sich nicht auf die Mehrheit und damit auf das Gemeinwohl beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste der
Minderheiten-Aufwertung durch. Ergibt sich aus der angezogenen Regel, die Sie bitte hinter dem Tabellen-Kästchen hinzusetzen, eine Aufwertung der Gruppenstärke zu einer Mehrheit, so fügen Sie der Aspekt-Signatur im Tabellen-Kästchen nach Wiederholung des als Kenn-Buchstaben vorgesetzten Großbuchstabens für die Aspekt-Bezeichnung - - - für Aspekt-Blockade bzw. +++ für Blockade-Aufhebung hinzu (z. B.:
Gesundheit [Überschrift als Bereichs-Bezeichnung]

Kinder++C SPONTANEITÄT++

für Gesundheitsförderung einer bedeutenden Kindergruppe wird zu

Gesundheit

Kinder++/+++C SPONTANEITÄT++C+++

entsprechend III-Regel 2a z):

 falls sich eine Maßnahme langfristig zur Gesundheitsförderung aller Kinder auswirken würde und sich dies nach Regel III-Regel 2a z): – auf die, wie oben geschehen, hingewiesen werden sollte! – wiederum auf Dauer zur Gesundheitsverbesserung der Mehrheit (auch Erwachsener) und damit zum Gemeinwohl auswachsen würde). Es würde auch die Beschränkung auf das Wohl von Kindern (bereits als einzelne Gruppe) für die Annahme einer Gemeinwohl-Förderung genügen, wenn keine Benachteiligungen anderer oder Aspekt-Schädigungen dagegen stünden. III-Regel 3 k)

Auch B) Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen  und C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7: aus der  Betroffenheitsliste sind zu beachten. In den meisten Fällen werden Sie bereits dadurch auf die richtige Spur geführt.

Ergänzend sollten Sie noch die Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter gemäß Schritt 3 durchmustern.


Auf alle Fälle ist es erforderlich später innerhalb
Schritt 6 jedem betroffenen Aspekt entlang der Aspekte-Kurzfassung einzeln einschließlich der Links dort zu den Regeln nochmals unter Ergebnisnotierung nachzugehen und weitere Aspekt-Blockaden oder Blockade-Aufhebungen aufzudecken oder auszuschließen und Ihre Erkenntnisse an Ort und Stelle schriftlich niederzulegen.
Die den Aspekt-spezifischen Regeln nachgestellte Zusammenstellung von Links zu Regeln, welche in Brückenfunktion Hinweise zur Berührung mit anderen Aspekten geben, braucht zunächst nicht berücksichtigt zu werden.
 

Zur Auswertung ist nach Schritt 9 und zur Schlussbewertung nach Schritt: 10 zu verfahren. Ende der Ultra-Kurzbegutachtung.

Aus der erforderlichen Sorgfalt heraus ist das Verfahren als Kurzbegutachtung entlang der nachstehenden Verfahrensschritte als Kurzbegutachtung zu wiederholen und ab Schritt 6 jeweils unter einer Trennlinie nach dem Text bezüglich jeden einzelnen Aspektes aus der Ultra-Kurzbegutachtung zu ergänzen, wobei besonders dem Quellenstudium größere Sorgfalt zu widmen ist.

Angemerkt sei noch als Zukunfts-Aufgabe, dass die noch nicht überarbeitete
Anleitungkurzfassung 2 die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe schließlich eine professionalisierte Ausführung des Gutachtenverfahrens mit verschlüsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung.  

 

Bei den nachstehenden Verfahrens-Schritten werden Sie öfters zur Erinnerung auf frühere Schritte zurückgreifen müssen.

Ultra-Kurzbegutachtung

Verfahrens-Schritte:
Schritt 1: Sachzusammenhangs-Aufklärung notwendig oder nicht?
Schritt 2: Aspekt-Blockade oder Aspekt-Blockaden-Aufhebung?
Schritt 3: Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter
Schritt 4: Allgemeinfrage-Stellung vorab/Quellenstudium
Schritt 5: Personengruppen-Betroffenheit
Schritt 6: Aspekt-Betroffenheit
Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung: Wirtschaft (Geld)  ist nicht alles

Schritt 8: Kompromissgesetze
Schritt 9: Auswertung
Schritt: 10: Schlussbewertung

Falls Sie sich irgendwo auf Regeln stützen können, bitte jede Regel einzeln benennen und eine Anmerkung zu deren Bedeutung für Ihre Beurteilung niederschreiben.

 

Schritt 1:

Vorab ist zu klären, ob der Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b)  Anders ausgedrückt: Gilt der Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklärung? Wenn ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmäßigkeit begründet werden; wenn nein, so ist mit der Bearbeitung fortzufahren; denn eine Begutachtung ist doch wenig sinnvoll, wenn wesentliche Sachzusammenhänge zuvor nichtaufgeklärt sind.

 

Ihre Begründung und Beurteilung bitte hier einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung des oder der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen:

 

       ……………………………………………………….

 

Falls das oder die Quellenverzeichnisse eine für die Urteilsabgabe ausreichende Sachverhaltsaufklärung zu enthalten scheinen, was in der Regel bereits aus dem Vergleich mit der gestellten Gutachten-Aufgabe hervorgeht, fahren Sie bitte mit
 Schritt 2 fort. 

 

Schritt 2:

Der jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung dienen. r Info 1:  Sollte Ihnen bereits jetzt bei Durchsicht der Aspekte-Kurzfassung die Blockade eines der dort aufgelisteten Aspekte auffallen, so tragen Sie bitte diesen Aspekt unter dem entsprechenden Buchstaben A  - L innerhalb von Schritt 6 unter dem entsprechenden Aspekt unter Rechtfertigung ein und begründen Sie dies mit den Ihnen einfallenden Vorstellungen zum Sachverhalt, wie er für Sie zu der Aufgabenstellung hervorgeht. Links zu den Aspekten: A , B , C, D, E, F, G, H, I, J, K, L

Die Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Anschluss an die Auflösung einer Aspekt-Blockade gemäß Info 1 e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen während der systematischen Durchsicht aller Aspekte.

 

Schritt 3:

Die dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln für Gutachter werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Inhaltsangaben aufgelistet und anschließend an die Liste im Wortlaut wiedergegeben.
Falls Regeln zutreffen, bitte benennen und entsprechend Stellung nehmen:

       ……………………………………………………….

 

Schritt 4:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet?

(Bitte hier eintragen!)


       ……………………………………………………….

 

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gutachten-Antrags hilfreich?
(Bitte hier eintragen!)

       ……………………………………………………….

Beschäftigen Sie sich bitte jetzt mit dem Quellenstudium. Nach dem zweiten Durchgang Schritt 4 (alten beige setzen, falls Sie einen neuen Tabellen-Rahmen mit dem gültigen Inhalt für Schritt 4 auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Quellenverzeichnis versehen haben) weiter mit Schritt 5.

 

Quellenstudium:

Quellenverzeichnis / Aspekte-Kurzfassung zum Vergleich daneben offen halten, wenn nicht schon geöffnet. Bitte durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.

Falls Sie während des Quellenstudiums eine neue Betroffenengruppe oder einen noch nicht erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie solches nach Leerzeilen am Ort der Entdeckung in ein Tabellen-Kästchen ein und fügen diesem hinter dem inneren Tabellen-Text – also hinter Personengruppe bzw. Aspekt – ein Qn (n= 1,2,3…n in fortlaufender Nummerierung) als Textmarke hinzu. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe. Neu errichtete Tabellen-Kästchen nur mit Personengruppen kopieren Sie bitte zur Weiterbearbeitung an das Ende von Schritt 5, Tabellen-Kästchen (auch) mit Aspekten unter den jeweiligen Aspekt in Schritt 6. Etwaige eigene Erkenntnisse, die mit dem Quellentext im Zusammenhang stehen, fügen Sie in Ihrer blauen markanten Schrift den Tabellen-Kästchen in Schritt 5 bzw. Schritt 6 bei.
Entsprechend nutzen Sie als Beweisführung grün zu markierendem Quellentext in Originalschriftart und –größe nach einer dem zutreffenden Aspekt im Tabellen-Kästchen nachgesetzte Textmarke Qn (n= 1,2,3…n) mit Ihren anschließenden Aspekt-Erläuterungen zur Verlinkung innerhalb Schritt 6 (gegebenenfalls zunächst allein personenbezogene vorübergehend in Schritt 5 unten).

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst einfiel, unterstreichen Sie bitte.

Auch wenn Sie einen Link, der zu einer anderen Internet-Seite führt, betätigen – diejenigen in Fettdruck sollen betätigt werden – und es fällt Ihnen zum Thema Zugehöriges ein – vielleicht sogar noch eine nicht registrierte Personen- oder Aspekt-Betroffenheit – dann markieren Sie bitte einige dieser Zeilen und fügen Sie deren Kopie nach Leerzeilen-Betätigungen unterhalb des betätigten Links (als Überschrift) in ihre Protokoll-Seite unter dem nachgesetzten zugehörigen Aspekt im Tabellen-Kästchen in Schritt 6 ein. Der Kopie aus der Internetseite schließen Sie bitte Ihre die Aufgabe berührenden Anmerkungen in Ihrer markanten blauen Schrift an.

Jeder Quellentext-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz zugeordnet und nachgestellt sein.

Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich ist, so fahren Sie ab
Schritt 9 fort, begründen Sie eingehend unter Auswertung Ihre Beurteilung und stellen Sie in Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss.

Sind Sie jedoch inzwischen der zur Überzeugung gekommen, dass der Gutachten-Antrag sehr wohl sinnvoll wäre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer möglichen Sachverhaltsaufklärung notwendigen Tatsachen-zusammenhänge bieten kann, so verfahren Sie gemäß
Schritt 1; ansonsten überprüfen Sie ob Sie zu einer neuen Formulierung der Allgemein-Fragestellung, d. h. des Gutachten-Antrags, in Schritt 4 kommen, wobei Sie die alte Formulierung bitte beige einfärben und die neue in einen neuen Tabellen-Rahmen setzen.

Bitte eine etwaige entsprechende Entscheidung zu Schritt 1 oder Schritt 4 nachstehend durch Schritt-Angabe vermerken und erläutern:

       ……………………………………………………….

 

 

Schritt 5:
Personen-Gruppen-Betroffenheit

Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gutachten- bzw. Gesetzes-Antrag direkt betroffen sind.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme
a) gesundheitlich,
b) finanziell oder
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich berührt werden.

Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung:

***> [Reichweite des Links aus Ultra-Kurzbegutachtung]

Tragen Sie hier bereits vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte im Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen ein, Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.

 

 

 

Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++.
Bei Betroffenheit einer oder mehrerer kleineren Personengruppen fügen Sie + hinzu, für eine bedeutende Minderheit ++.
Beginnen Sie mit der zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.

Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. 

Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle.
 
Schlußendlich zielt die Begutachtung ja auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung für links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstärke.

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/

Ändern Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und stellen Sie den geänderten Wert nach Trennung durch / nach. Die Beigefärbung soll unterbleiben, wenn die Änderung der Gruppenstärke durch zukünftigen Anstieg oder über eine Regelanwendung zu begründen ist.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie oben beschrieben – sich abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. (Dies kann für die Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte liefern!) Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unter einem entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchen ein. Tabellen-Kästchen mit bereits zugeordnetem Aspekt fügen sie in Kopie bitte der Liste Schritt 9 hinzu.

 

Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend:

X

 

Y

 

Schritt 6:
Aspekt-Betroffenheit


Die Überschriften aus der Aspekte-Kurzfassung wurde nach Umwandlung in ein Word-Dokument bis vor M in dies Protokoll am
Ende dieser Schritt-Beschreibung einkopiert.
Auch wurde ein erstes Tabellen-Kästchen mit dem jeweilig behandelten Aspekt belassen, dem jeweils ein #0# vorangestellt wurde.

z.B.

#0# A VERGLEICHEN

 

Entfernen Sie #0# sobald der erste Betroffenheitseintrag erfolgt.

 

Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit diesen zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen. Die Links unter der jeweiligen Aspekt-Bezeichnung innerhalb dieses Schrittes verweisen auf diesen Begleittext.

Beachten Sie auch, dass die Aspekt-Betroffenheits-Bewertung mit +, ++ oder +++  (geringe, mittelstarke, starke Förderung oder Blockade-Aufhebung) bzw. -, - - oder - - - (geringe, mittelstarke, starke Beeinträchtigung oder Blockade) häufig an diejenige der Betroffenengruppen-Stärke gekoppelt ist und dann zugleich mit deren Bewertung entsprechend angeglichen werden muss. Ändert sich Ihre Einschätzung der Stärke der Aspekt-Betroffenheit, so

färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und setzen Sie den geänderten Wert nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer mittelstarken Aspekt-Förderung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung).
Ohne die Beige-Färbung bedeutet die Änderung der Signatur hinter dem zweiten Aspekt-Buchstaben, dass Sie diese Änderung der Bewertung in späterer Zukunft erwarten (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer Aspekt-Blockade-Schwächung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung infolge Änderung Ihrer
Bewertung).

Für eine entgegengerichtete Entwicklung einer sich zur Blockade steigernden Aspekt-Schwäche gilt Entsprechendes (z.B. A - - A - - - für eine Steigerung zur Aspekt-Blockade hin in späterer Zukunft.)
Zur besseren Hervorhebung von Blockaden betreffenden Vorgängen die betreffenden Aspekte bitte in Fettdruck setzen.
 
Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. (
III-Regel 2: )

 

Gehen Sie auf der Aspekte-Kurzfassung – die Kopie finden Sie weiter unten – die zwölf Aspekte der Reihe nach durch:
Welcher Aspekt ist vom Gesetzesvorschlag am stärksten betroffen
(gefördert oder behindert)? Sind noch andere Aspekte betroffen? Bitte in die Kästchen-Kopie nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufügen und darunter die Zurechnung begründen!

 

Gehen Sie auch die Betroffenheitsliste der Aspekte durch.

 

       ……………………………………………………….

 

Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte über die Aspekte-Kurzfassung diesen Aspekt im Aspekte-Überblick aufrufen, die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.)

 

       ……………………………………………………….



Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?) also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.
Alle Einfälle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!

Vervollständigen Sie bitte auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende und fügen Sie sie in die hier einkopierte Aspekte-Kurzfassung durch den Aspekt ergänzt unter der betreffenden Aspekt-Überschrift mit der Nachbemerkung „aus Schritt 5 Ende“ ein. Dazugehörige Anmerkungen bitte übernehmen.

 

gemäß  ASPEKTE-KURZFASSUNG

Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung 

A VERGLEICHEN


Ergänzung EA1

#0# A VERGLEICHEN

 

       ……………………………………………………….

  
Zurück zu Schritt 2:

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)


EB2

#0# B GEGENSEITIGKEIT

 

 

       ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

C SPONTANEITÄT


EC2

#0# C SPONTANEITÄT

 

 

       ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

D AKTIVITÄT


ED2

#0# D AKTIVITÄT

 

 

       ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

E AUTARKIE

 


EE2

#0# E AUTARKIE

 

 

 

       ……………………………………………………….

 

 
Zurück zu Schritt 2:


F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)


EF2

#0# F  PLURALITÄT

 

 

       ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:


G AUTONOMIE


EG2

#0# G AUTONOMIE

 

 ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

H AUSLE SE


EH2

#0# H AUSLESE

 

 

       ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

I HYPARCHIE


EI2

#0# I HYPARCHIE

 

 

       ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

J AUSGLEICH

beinhaltet

EJ2

#0# J AUSGLEICH

 

 

 

      ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:

 K AUSTAUSCH


Vgl. K-Regel 24, insbesondere K-Regel 24 d) unbedingt beachten!
EK2

#0# K AUSTAUSCH

 

 

 

      ……………………………………………………….

 

 
Zurück zu Schritt 2:

L SUBSIDIARITÄT


EL2

#0# L SUBSIDIARITÄT

 

 

      ……………………………………………………….

 
Zurück zu Schritt 2:
 

M  DYNAMISCHE STABILITÄT

             

 

Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung

Prüfen Sie bitte, inwieweit nachfolgende Aufstellungen Ihnen bei der Aufspürung von Personen- und Aspekt-Betroffenheiten und bei deren Bewertung nützlich sein könnten:

 

      ……………………………………………………….

Denken Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche – den Text nur rasch überfliegend – und betroffene Sachzuständigkeiten nach (fügen Sie entsprechende Anmerkungen in Kopie dem Protokoll zu).

 

      ……………………………………………………….

 


Die Fragestellung: Wer ist, welche Gruppen sind, von dem biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei ergänzt durch die Frage: „in welcher Hinsicht“ betroffen?
„Hinsicht“ bezieht sich dabei auf den Umfeld- und Lebensbereich und auf Ursachen oder Umstände, einschließlich solcher des Alltags, insoweit sie Lebensbedingungen merklich bestimmen. Man könnte auch fragen: “Auf welche Art und Weise oder wodurch sind Personen oder Gruppen betroffen?“ Ziehen Sie bitte hierzu die
Betroffenheitsliste (auch leicht nach unten scrollen!) heran, die neben der Aspekte-Kurzfassung bei der Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung bereits weiterhelfen kann.


Die Antwort  soll niedergeschrieben werden und kann auch Hinweise auf
Suchwörter  liefern und damit unter konkreten Vorstellungen Hilfe zur Auffindung von Aspekt-Betroffenheit leisten und so auf die Wirkungssphäre der Aspekte A – M verweisen.

Hilfreich kann auch noch das Heranziehen der Suchwörter (Stichwörter) hinter den Aspekt-Übersichten der Stichwort-Listen jeweils nach Aspekten und Inhaltsangaben für die Regeln Seite 19: A - C, Seite 20: G – D. Seite 21: H –J und Seite 22: K – M sein. Die Suchwörter befinden sich zu Anfang jeden Aspektes. Beschränken Sie jedoch sich auf die Aspekte, die sie bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle, die auch zur Auffindung blockade-betroffener Aspekte beitragen kann. Die ausführliche Beschreibung zur einzelnen Inhaltsangabe einer Regel finden Sie über den Link vorn auf der Regelbezeichnung.

 

      ……………………………………………………….

 

 

Auch ethische Überlegungen könnten herangezogen werden, wie in der Ergänzung als Beispiel und doch nur bruchstückhaft zusammengestellt; die dort angeführten Tugenden wurden aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben über die Regeln in Grün mit eingearbeitet. 

      ……………………………………………………….

 

Minderheiten-Aufwertung:

Gemäß der  !-Regeln können Minderheiten hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl aufgewertet werden, so dass ihre Benachteiligung oder Schädigung sogar eine Aspekt-Blockade auslösen kann.
Verkürzt könnte man fragen: Führt die häufige oder gar ständige Verletzung von Minderheiten nicht zur Schädigung der Allgemeinheit? 

Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei jeder Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (+ bis ++)  die Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (- - -) wegen Gemeinwohlschädigung infolge Gruppenstärken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder die Möglichkeit der Blockade-Aufhebung (+++) durch Gruppenstärken-Signaturanhebung zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !; III-Regel 2b g) !;  III-Regel 3 i) !; III-Regel 3 k) !; III-Regel 3 l) ! III-Regel 3 m) ! Inhaltsangabe: Ergänzung
Alle !- Regeln mit
Inhaltsangabe hier oder im Wortlaut hier: von <*** bis ***>

Kommen Sie durch die Berücksichtigung der !-Regeln im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis, so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A – M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das über getrennte Saldierung aller +++ und - - - in die Schlussbewertung eingeht. Also z.B.: A Vergleichen - - A - - - .

Die Aufwertung von Gruppen-Bedeutungen zu einer solchen für das Gemeinwohl, welche durch / und nachfolgender Vermehrung ihrer Gruppenstärke-Markierung zu +++ kenntlich gemacht wird,
z.B.: 
gemäß Schüler + / +++,

bedeutet also die Aufwertung auch der ihnen zugeteilten Aspekte, deren Gruppenbezeichnung durch die angehängte Markierung +++ auf- bzw. ++ abzuwerten ist, z.B. Schüler + / +++ A Vergleichen - - A - - -, falls etwa deren Lernfähigkeit durch eine Maßnahme beeinträchtigt wird.

      ……………………………………………………….

 

 

 

Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen:

Wird in einer Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel angestrebt, sondern ein Gleichgewicht innerhalb von Lebensbedingungen oder Kräften oder erkennen Sie, dass die Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt werden müsste (wie etwa AUSTAUSCH in NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie sich bitte noch über Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen.

r  Info 2::    ergänzt durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung.

      ……………………………………………………….

 

Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles:

Gegen eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung (Aspekt-Blockade) kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet werden.
Ausnahmsweise können auch Geldwerte unter AKTIVITÄT für das Endergebnis entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder Nachteile für die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Veränderungen nicht gegengerechnet werden kann.
Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist möglichst auch dort isoliert auf D AKTIVITÄT bezogen in grober Abschätzung in eckiger Klammer [ ] einzutragen, wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt.
Ergänzung E III 3b d):

      ……………………………………………………….

 

Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! Beachten Sie bitte auch:
 III-Regel 3 η): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.
 Die Handlungsfähigkeit des Staates darf jedoch nicht gefährdet oder gar aufgehoben werden.
 

 

      ……………………………………………………….


Achten Sie aber auch auf grundlegende gegenseitige Aspekt-Zusammenhänge und –Abhängigkeiten: so ist z. B. PLURALITÄT (als Vielfalt im Zusammenhang mit der Lebenserhaltung), also untrennbar an AUTARKIE (als Selbstständigkeit im Sinne der Selbsterhaltungsfähigkeit) gebunden.

Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln. Ein Wechsel wird häufig dadurch verursacht und dann aktuell, wenn gewisse Aspekte zu Lasten anderer länger bevorzugt oder vernachlässigt wurden.

 

Schritt 8:

In letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele Gesetzgebung in Kraft gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der direkten Demokratie ist und alle ihre Gesetzesanträge der elektronischen Abstimmung aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, müssen die Bestimmungen der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10 berücksichtigt werden. Insbesondere sei Punkt 8 hervorgehoben. Da Menschen als natürliche Wesen nicht von Natur aus „gut“ sind und nicht rückhaltlos zu guten Menschen erzogen werden können, muss mit Missgunst, Neid, Raffgier und vor allem Verlogenheit, einschließlich der Unehrlichkeit sich selbst gegenüber, gerechnet werden. Auch Bequemlichkeit, Unwissenheit, Dummheit und Suggestibilität fordern ihren Tribut. Bedarf es schon deshalb der Zugeständnisse hinsichtlich der Durchsetzung einer vernünftigen lebenstragenden Politik, so tritt hinzu die Rücksichtnahme auf die unentbehrliche konkurrierende Regierungspolitik, deren Machtstreben im Zaum gehalten werden muss. r  Info 3:  , L-Regel 29[W1]    , Info 3a

      ……………………………………………………….

 

 

Schritt 9:

Auswertung: einschließlich Quellen-Bezüge

Vor der Auswertung und Schlussbewertung stellen Sie bitte hier die von Blockade oder Blockade-Aufhebung betroffenen Aspekte mit ihren Tabellen-Kästchen aus Schritt 6 ohne Anmerkungen hier nochmals zu einer Liste zusammen[WW2] :

 

Gehen Sie hierzu die in Schritt 6 aufgeführten Aspekte mit Tabellen-Kästchen und deren Anmerkungen sorgfältig durch. Berücksichtigen Sie bitte auch die Quellenlinks Q (1 – n), insoweit Sie solche eingetragen haben.

 

Die Tabellen-Kästchen Q ---/+++ (mit Blockade-Einfluss) werden zur Liste beigefügt bzw. deren Aussage mit derjenigen über betreffende in der Liste vereinigt.

 

 

 

      ……………………………………………………….

 

 

 

      ……………………………………………………….

 

 

Zu jedem Aspekt in der Liste mit Blockaden-Bezug sind über den betreffenden Link auf der Aspekte-Kurzfassung die zugeordneten Regeln aufzurufen, zu benennen, und es ist zu deren Inhalt und Bezug zur Aufgabenstellung und –lösung Stellung zu nehmen. Die Berücksichtigung der Links zu nachfolgenden Regeln mit verwandten Zusammenhängen in anderen Aspekten kann bei Kurzbegutachtungen zurückgestellt werden.

 

Wo eine Regel herangezogen werden kann, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?, also die Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.
Alle Einfälle und Assoziationen, Bezüge zur Fragestellung, bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!

 

_________________________________________________________________________________________________

 

 

Auswertung:


Zur Vermeidung der Belastung der Gutachter durch mathematisch-rechnerische Anforderungen musste neben der Auswirkungsstärke, die mit den drei Stufen + / ++ / +++ und - / - - /- - - ausgedrückt wurde, auch die Auswirkungszeit in Betracht gezogen und vereinfacht berücksichtigt werden. Letztere wurde auf die Fragestellung hin zusammengezogen:

Liegt für die nächsten fünfzig Jahre bei Inkraftsetzung und Fortdauer der Gültigkeit des Gesetzes und Ausbleiben von grundsätzlichen Veränderungen, welche wesentliche heute für das Gesetz sprechende Voraussetzungen aufheben, eine Aspekt-Blockade:  oder deren Aufhebung vor, welche über den Gutachten-Antrag behoben werden könnte? r  Info1:

Zur Vereinfachung für die Kurzbegutachtung wurden demnach grundsätzliche Veränderungen zunächst einmal ausgeschlossen, also diese Frage der Fortdauer und Gültigkeit des Gesetzes bejaht. Diese Voraussetzung einer gewissen Geltungsdauer ist Bedingung für eine Berücksichtigung bei der weiteren Begutachtung in jedem einzelnen Fall (für jedes einzelne Kästchen). Die Stichhaltigkeit unserer Annahme sollen Sie aus dem angebotenen verkürzten Quellenmaterial und der Aspekte- und Regelauslegung heraus belegen. Schreiben Sie hier also die wichtigsten Zusammenhangs-Erkenntnisse nieder.
(Nicht vergessen, dass die zutreffenden Tabellen-Kästchen zusätzlich als Überschrift über Ihre diesbezügliche Anmerkungen gesetzt sein müssen!) 

Sie können die Frage aber auch mit triftigen Beweisen widerlegen und hinsichtlich des evtl. Begutachtungsabbruchs sich an den Auftraggeber wenden. Bearbeiten Sie in dieser Hinsicht bitte jede Gruppe, jedes einzelne Tabellen-Kästchen, soweit diese in die Schlussbewertung mit einbezogen werden. Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren!

 

      ……………………………………………………….

 


Beachten Sie bitte auch

 III-Regel 3 η): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.


      ……………………………………………………….

 

Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln.

 

 

Schritt 10:

 Schlussbewertung:

Die Schlussbewertung nehmen Sie so vor, dass Sie alle Aspekt-Blockaden, also Aspekte mit - - -, zusammenzählen und daneben alle Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade festgestellt werden konnte; die Aufgaben-Lösung wird auch als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade aufgelöst wurde, ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu auszulösen. Setzt man in der Schluss-Saldierung jede Aspekt-Blockade mit einem - und jede Aspekt-Blockade-Aufhebung mit einem + ein, so ist 0 bis n mal 1 + eine positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz. Lediglich Aspekt-Blockaden --- und –Blockadeaufhebungen +++ gehen in die Schluss-Bilanz ein, wobei die Maßgaben gemäß der Aufgaben-Stellung erwartungsgemäß in die Lage versetzen sollen, alle Aspekt-Blockaden aufzuheben.


      ……………………………………………………….

 

 

Eine Übereinstimmung der Schlussbewertung liegt vor, wenn jedes der unabhängigen Gutachten eine positive bzw. negative Bilanz aufweist.
Anzahl und Art der Aspekt-Betroffenheit spielen keine Rolle.
Jedoch unterliegt die Schlüssigkeit der Beurteilungen der gutachterlichen Kontrolle (II-Regel 1f b) g)).

 

Für den Fall, dass Sie sich am Ende der Ultra-Kurzbegutachtung befinden, werde Sie gebeten das Verfahren von Schritt 1 an nach gründlichem Studium von Aufgabe und Quellenverzeichnissen zu wiederholen.

 

 ***>

 Anhang:

 

 

Für zwei Bildschirme: (untere Tabelle: Für einen Bildschirm:)

Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche

 

Ihr Kommentar:

 

 Anweisung:

 1. Wenn Ihr zweiter Bildschirm angeschlossen und eingeschaltet ist, drücken Sie zugleich die Windows-Taste links unten und die Taste P.

 2. Auf dem rechts erscheinenden Fenster klicken Sie mit dem linken Mauszeiger auf das dritte Feld „Erweitern“ und dann auf den Bildschirm.

 3. Betätigen Sie den Link „Sachverhalt“ (nächste Zeile) und schieben Sie den eröffneten Text mit der linken Maustaste am oberen Fensterrand auf den zweiten Bildschirm.
4. Ihren Kommentar tragen Sie zu „Sachverhalt“ bitte künftig in die Zeile oberhalb dieser Anweisung ein.
5. Schließen Sie das Fenster „Sachverhalt“.

6. Betätigen Sie den Link „Aufgabenstellung“ unten in der zweitletzten Tabellenzeile und tragen Sie Ihren Kommentar zu „Aufgabenstellung“ künftig in die unterste Tabellenzeile ein.

7. Betätigen Sie den Link rechts vom „Sachverhalt“ und kehren Sie zum Ausgangstext zurück.

Sachverhalt

Zum Ausgangstext zurück:

Bereich:                                                                                                                   

Aspekt:

Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

      A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

C SPONTANEITÄT

Wirtschaft  bis Handlungsfähigkeit

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit

E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum, Rangfolge

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

H AUSLESE

Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung

I HYPARCHIE

Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch weltstaatliche Katastrophenhilfe

J AUSGLEOCH

Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust

K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe

L  SUBSIDIARITÄT

 

Aufgabenstellung

Zum Ausgangstext zurück:

Ihr Kommentar:

 

 

 

 

Für einen Bildschirm:

Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche

 

Ihr Kommentar:

 

 Anweisung:

1. Verkleinern Sie die geöffnete Seite durch linken Mausklick in kleine mittlere Quadrat der oberen Randleiste links.
2. Betätigen Sie den Link „Sachverhalt“ in der nächsten Zeile und verkleinern Sie auch den „Sachverhalt“.

3. Passen Sie die Fenstergrößen durch Ziehen der Ränder mit der linken Maustaste an. Scrollen Sie auf dieser Seite, so dass die „Übersichtstabelle“ neben dem Vergleichstext überschaubar bleibt.
4. Die beiden Seiten platzieren Sie durch Verschieben mit der linken Maustaste am oberen Rand.
5. Scrollen Sie hier mit dem Mausrädchen nach oben in die nächsthöhere Zeile, in die Sie jeweils Ihre „Kommentare“ zum „Sachverhalt“ eintragen.
6. Schließen Sie das Fenster „Sachverhalt“ durch Linksklick x  auf rechter obere Ecke.

7. Scrollen Sie mit dem Mausrädchen nach unten bis zum Link „Aufgabenstellung“ am unteren Tabellenrand und öffnen Sie dieselbe durch Linkbetätigung.
8. Passen Sie die Bildgröße durch Ziehen des rechten Randes mit dem linken Mauszeiger an.
9. Schreiben Sie Ihr „Kommentar“ zur „Aufgabenstellung“ jeweils in die Zeile unterhalb des zuletzt betätigten Links ein.
10. Schließen Sie „Aufgabenstellung“ und betätigen Sie den Link „Zum Ausgangstext zurück“ rechts in derselben Zeile.

Sachverhalt

Zum Ausgangstext zurück:

Bereich:                                                                                                                   

Aspekt:

Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

      A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

C SPONTANEITÄT

Wirtschaft  bis Handlungsfähigkeit

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit

E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum, Rangfolge

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

H AUSLESE

Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung

I HYPARCHIE

Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch weltstaatliche Katastrophenhilfe

J AUSGLEICH

Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust

K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe

L  SUBSIDIARITÄT

 

Aufgabenstellung

Zum Ausgangstext zurück:

Ihr Kommentar:

 

 

 

 

Sämtliche für die Ausarbeitung wesentlichen Links:

a.)  http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html

b.)  http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-ausarbeitungsvorlage.html#ultrakurzbegutachtung
     
http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabenstellung.html            

c.)  http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-ausarbeitungsvorlage.html#ultrakurzbegutachtung
         http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-aufgabenstellung.html                      
              Quellenverzeichnis I         Quellenverzeichnis II

 

 

 

 

 

zum INHALTSVERZEICHNIS

 

 

gutachtenverfahren.biotelie.de

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