Zusatzpatente-Ausarbeitungsvorlage
http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html
[Aufgabe und Quellenverzeichnis sind
hier eingeschlossen und brauchen nicht gesondert geöffnet zu werden]
Zum
Gutachten-Verfahrens-Ablauf im Internet als Schablone:
mit Binnen-Verlinkung
Diese Vorlage gibt zwar einen Überblick über das
Verfahren, ist aber nicht einer speziellen Fragestellung angepasst und lässt
keine Textveränderungen zu, wie sie erforderlich sind. Soll für Probe-Gutachtenverfahren
übergangen werden.
Auch auf
Minuten verkürzte Bearbeitungen – etwa nur Ultra-Kurzbegutachtung Stufe 1 und 2
– sind wertvoll und helfen hoffentlich einen Schritt durch Wirksamkeit von
Steuerungspolitik (Vernunftordnung) neben der Machtpolitik in Richtung
Weltfrieden weiter.
Nehmen Sie bitte von vornherein begleitend eine Bildschirmaufzeichnung (z.B.
DVDVideoSoft.com) vor, damit der beste Zugang zum Erfolg durch Vergleiche der
Zugangswege erforscht werden kann. Von Bedeutung sind auch Art und Umfang wie
Sie sich über Biotelie vorinformierten.
Die als Mail-Anhang geöffnete Seite speichern Sie
bitte unter D: in einem Ordner Downloads für Gutachten. Links-Klicken Sie rechts
oben in der Menü-Leiste auf das Feld „Bearbeiten aktivieren“. Im
Menü von Word Textprogramm im geöffneten Dokument "Start" - Ansicht anklicken - dann im Menü von
Word-Textprogramm links „Seitenlayout oder Weblayout“ Weblayout auswählen.
Der Text muss die gesamte Bildschirmbreite ohne freien Seitenrand ausfüllen!
Speichern Sie bitte im Mail-Anhang übersandte weitere Dokumente, insbesondere
Quellenverzeichnisse, ebenfalls unter D: im Ordner Downloads für Gutachten ab.
Vorgehensweise
zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:
Wird
auf Anforderung hin als Word-Dokument (docx)
zugesandt (dringend empfohlen); die html-Datei kann
jedoch auch in Microsoft-Word abgespeichert, neu geöffnet und als docx-Datei gespeichert und weiter verwendet werden. Es kann leider nur ohne Binnen-Verlinkung
gearbeitet werden, da Microsoft letztere nur über das Web anbietet und damit
das Schreibprogramm verlässt und Text-Eintragungen verhindert.
Beige-gefärbte
Sätze
sind noch nicht zu berücksichtigen sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation und
-Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell
institutionalisiert ist.
Einführung: Sinn
und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens
Die Ultrakurzbegutachtung, mit welcher der Gutachtenprozess beginnt, finden Sie nach unten scrollend im zweiten (langen) Tabellen-Rahmen.
Zur Vereinfachung wird hier
eine a-aufgabenspezifische ZUSAMMENSTELLUNG des Begutachtungsablaufs gegeben:
(Die
aus didaktischen Gründen hinsichtlich der Schwierigkeit sich steigernden
Gesetzesanträge b) Perorale Medikationskontrolle und c) Schulinklusion müssen gesondert angefordert werden.)
Thema: a) Zusatzpatente
Gesetzesantrag: Mit Quellenverzeichnis: Studium des Letzteren nicht erforderlich
Die Kopie des Gutachten-Verfahrens-Ablaufes
- 1 – (=Seite 1) http://stiwi.biotelie.de/zusammenstellung-regeln-neu.html liegt hier als
im Protokoll eingegliedertes Programm vor, so dass Sie Ihre
Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über Zusammenhänge jeweils nach
Leerzeilen zur Schaffung einer Lücke in den Text eintragen können, der nun Ihr Gutachten-Protokoll
darstellt.
Wählen Sie als Farbe
Hell-Blau und auch die Schriftart Times
New Roman und Schriftgröße 16 und behalten Sie diese
markanten Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei. Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen
abheben!
Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen,
so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein.
Löschen Sie sie bitte nicht.
Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.
Falls
Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf
Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren
und markieren Sie
dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der Fundstelle. Erstatten Sie bei
Unklarheiten Meldung und holen Sie sich Hilfe beim Autor. Besonders wichtig
wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue
schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen,
könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.
Haben Sie bei der
Auslegung von Regeln Schwierigkeiten, etwa mit der nicht zeitgerechten
Ausdrucksweise, so wenden Sie sich um Hilfe an den Autor (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte
werden auch späteren Gutachtern zur Verfügung gestellt.
<*** ….. >*** betreffen Linkbezüge
(Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen. <*** steht für Anfang >***
für Ende eines Text-Zitats.
Es wird empfohlen, bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.
Insoweit nachstehenderbetene Angaben nicht durch Internet bekannt
(bitte Homepage angeben), schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und
Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber
keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) ergänzt durch Ihr Pseudonym samt
Titel der sauf eine E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der
Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch
ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa
linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer
Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.
Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht
veröffentlicht.
III-Regel 1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen
ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den
biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort
niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von
Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu
halten. |
Diese
hier vorliegende Kurzbegutachtung über
den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst
zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.
Das Ziel bioteler
Gesetzgebung ist es, das lebendige
Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen
Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität).
Hierzu wurden in der Aspekte-Kurzfassung zwölf Aspekte (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) A – L
als wesentlich in Richtung M herausgestellt. Es empfiehlt sich aber zunächst
sich über die verkürzte Schnellübersicht einen Einblick
in Lebensgrundlagen und Arbeitsmittel (Aspekte) zu verschaffen.
Es geht bei der Begutachtung darum, Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den Ausgangs-Sachverhalt
heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob sich festgestellte
Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende Beeinträchtigungen von
Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder vermeiden lassen ohne
wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von Aspekt-Blockaden muss also
gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder durch Maßnahmen der betroffene
Aspekt in seiner Entfaltung für die Allgemeinheit ganz erheblich oder
nachhaltig eingeschränkt wird. Wenn eine Gesellschaft beispielsweise der
Freiheit, also dem Aspekt C AUTONOMIE, nicht die für das Zusammenspiel der
übrigen biotelen Aspekte notwendigen Grenzen setzt,
so kommt es durch Aspekt-Blockaden –
insbesondere bei I HYPARCHIE (möglichst wenig Gewalt, Zwang und
Bedrohung) – zu Bürgerkrieg und Chaos.
Lassen Sie sich von der
immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren,
die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten
Frage-Konstellationen gerecht werden soll. Gemeint ist damit die Vielfalt der
angeforderten Problemlösungen von den verschiedensten Personen und Gruppen.
Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und
gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln gelöst werden. Allerdings ist
immer zusätzlich später noch
das systematische Abklopfen aller zwölf Aspekte in Schritt 6 notwendig, um
festzustellen, ob der eine oder andere der Aspekte gerade auf das zu
bearbeitende Problem zutrifft und in die Fragestellung mit einbezogen ist. Auch
muss ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene Problemlösung bei
anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil
dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf.
Spätestens dann wäre abzuklären, ob gemäß Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der
Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen
Gesetzesvorschlag Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des
Gesetzesvorschlages angezeigt wäre. Möglicherweise könnte so mit einiger
Wahrscheinlichkeit ein Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung gerettet
werden, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren.
Als Beispiele könnten dienen: Gegen Handhabung der Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7; als Ausweg: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.
Links mit Ergänzungen oder E(1, 2, 3, 4 …n) rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit r Info dagegen führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen. Sie können auch neue Ergänzungen E (4, 5, 6 …. n) vorschlagen.
Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:
Den Erläuterungen der
Verfahren-Zusammenhänge kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung ausgewichen werden,
sozusagen über eine Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels
sprachüblicher Begriffe hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung); die
„Erläuterung“ soll eine Einstiegshilfe für komplexere Aufgaben sein.
Die „Erläuterungen“ sind für
Gutachtenaufgabe a) Zusatzpatente noch nicht weiterführend, für
Gutachtenaufgabe b) Perorale Medikationskontrolle nur von beschränktem
Erkenntniswert; sie dienen vor allem der Einsicht bei Änderung oder
Neu-Abfassung von Gutachten-Anträgen. Dies ist etwa in Gutachten c)
Schulinklusion der Fall, falls der Gutachter über den abzulehnenden 7. Antrag
hinaus sich zugunsten einer Verbesserung für alle Betroffenen mit Antrag 1 – 6 und
8 befasst.
Das Bild von der Leiter ergibt sich aus der
Notwendigkeit, sich dem biotelen Leitziel der
Dynamischen Stabilität (nachhaltige Entwicklung) in unverzichtbaren zwölf
Aspekte-Stufen (beliebiger Reihenfolge) zu nähern. Da die in Aspekte-Kurzfassung zusammengefasste
biotele Definition von Begriffen vor allem von der
derzeitig unter der sogenannten Diskurs-Ethik gültigen häufig abweicht,
verlangt die Durchsicht der zwölf Aspekte erhebliche Mühe: Man könnte von einer
Leiter mit großen Sprossenabständen sprechen, die man während des einleitenden
Verfahrens doch besser erst einmal zurückstellen sollte. Die
Fortsetzung nachstehend mit der Ultra-Kurzbegutachtung
unter
zeitlicher Zurückstellung der Erläuterungen zu
verwickelteren Aufgaben (ab: c. Schulinklusion) wird deshalb empfohlen.
Bitte Ihnen
schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren.
kommentieren und Ihr Protokoll zur Abklärung zurücksenden! Stufe 1: Nehmen Sie zunächst aus der unten
angeschlossenen Übersichtstabelle:
Aspekt-Bereiche den Sachverhalt und den Gesetzesantrag zur Kenntnis. Sollten Quellenverzeichnisse vorliegen, so
wäre es vorteilhaft, wenn Sie diese bereits vor Schritt 4 nach den Vorschriften zum Quellenstudium
bearbeiten würden. Jedenfalls sollten Sie die Dateien überfliegen und,
insofern sie im Schreibmodus vorliegen, an wichtigen Stellen durch Leerzeilen
Erinnerungslücken schaffen. Im Vorliegenden Fall „Zusatzpatente“ beschränken
Sie sich bitte auf den unten anfangs der Übersichtstabelle-Aspekt-Bereiche
wiedergegebenen Sachverhalt. Haben Sie sich Quellenbezüge
Q1 – x erarbeitet, so kopieren sie diese in den Rahmen für „Verlinkte
Quellenbezüge“ innerhalb Quellenstudium ein. Greifen Sie im Folgenden immer
wieder zu Zwecken der Urteilsbegründung auf diese Quellenbezüge zurück, die
bei Zweckdienlichkeit auch erweitert werden sollen. Nach Abschluss Ihres Quellenstudiums in
einem Quellenverzeichnis und auch
nach jeder späteren Ergänzung desselben kopieren Sie bitte ihre Quellenbezüge
in den Rahmen „Verlinkte Quellenbezüge“ und auch in den Anhang des
Quellenverzeichnisses. Von
dort werden ausgewählte Quellenbezüge mit Ergänzungen II unter Schritt
6 einzeln passend den einzelnen betroffenen Aspekten angegliedert.
Um Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit
dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was die Vorgabe der biotelen Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste dann bezüglich
des Sachverhaltes den oder die Lebens-Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden
betroffen werden; der jeweilige Bereich könnte Hinweise auf den betroffenen
ASPEKT geben. HINTERGRUND für die
Begriffsfindung (Link-Betätigung nur bei Schwierigkeiten!). ……………………………………… Ist doch die Frage zu stellen: innerhalb welchen Lebens-Bereiches
oder welcher Lebens-Bereiche spielen sich die
Verhaltensweise, der Handlungsablauf, der Tatbestand, d. h. der Sachverhalt
oder der Problemlösungsvorschlag, d.
h. der Gesetzesantrag ab? Welcher Mangel
ist im jeweiligen Lebens-Bereich feststellbar oder welcher Verschlechterung
kann vorgebeugt werden? Der Sachverhalt
schließt dabei nicht nur das Geschehen, sondern auch dessen zu
erwartenden Folgen mit ein, insbesondere wenn letztere nachhaltig sind oder
sich gar steigern. Der Gesetzesantrag stellt
auf die Abstellung des Mangels oder der Verschlechterung innerhalb von
Lebens-Bereichen ab. Innerhalb letzterer geht es schlussendlich um eine
Bewahrung oder sogar Förderung der dem jeweiligen Lebensbereich zugehörigen Aspekt-Verwirklichung. Von der
Bewahrung und Entfaltung der biotelen Aspekte in
gegenseitiger Harmonie hängt jedoch die Bewahrung und Entfaltung des Lebens
ab. ………………………………… Jeder Bereich steht innerhalb der
Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit einem biotelen
Aspekt, der ebenfalls zu benennen und dann für die Fragestellung
heranzuziehen ist. Den jeweilig zutreffenden
Aspekt finden Sie in Großbuchstaben hinter seinem jeweiligen Leitbuchstaben A
– L. Beachten Sie bitte, dass häufig nur ein einziger Aspekt betroffen ist
und selten viele Aspekte zutreffen. Beschränken Sie sich zunächst und hier
auf denjenigen Bereich und Aspekt, der den Sachverhalt und den Gesetzesantrag
beherrscht; selten werden zwei und nur in Ausnahmefällen mehrere Aspekte
heranzuziehen sein. Schaffen Sie für jeden Bereich ein
Tabellen-Kästchen und tragen Sie über dem Tabellen-Kästchen den
ermittelten Bereich ein. Hier ein für diesen Fall nicht zutreffendes
Beispiel: Schulbildung
Der jeweils ermittelte Aspekt ist zusätzlich
hinter seinem Leitbuchstaben in das Tabellen-Kästchen einzutragen. Tragen Sie
den ermittelten Aspekt hinter seinem Leitbuchstaben in das Tabellen-Kästchen ein. Mehrere Bereichs-Bezeichnungen,
die zu einem gemeinsamen Aspekt gehören, werden auf dessen Tabellen-Kästchen
mit / getrennt zusammengezogen, übrige Tabellen-Kästchen entfernt: Schulbildung
Die „Übersichtstabelle:
Aspekte-Bereiche“ unten (scrollen!!) erleichtert durch
zusammengedrängtere Halten Sie sich lediglich
an die unten in der „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“ unterhalb des
„Sachverhalts“ in Fettdruck
angegebenen Bereichs-Angaben. Außer vom Sachverhalt her ist es erforderlich
die Suche nach von Blockaden-Auswirkungen betroffenen Aspekten über den Gesetzesantrag fortzusetzen, welche
in der Regel von Seiten der Aspekte, überwiegend von Seiten eines Aspektes,
ausgehen können. Es ist nach dem Mittel oder Werkzeug zu fragen, womit dem im
Sachverhalt zutage tretenden Missstand oder Mangel Abhilfe verschafft werden
soll. Gelegentlich wird dabei eine Richtungsumkehr
in den Auswirkungen gemäß Aspekt AUSTAUSCH / NICHT-AUSTAUSCH über den
Gesetzesantrag anzustreben sein. Über dem Tabellen-Kästchen für den
jeweiligen Aspekt könnten Missstand oder Mangel/Werkzeug/Bereich eingetragen
werden. Missstand oder
Mangel/Werkzeug/Bereich
Schwerpunktmäßig
betroffene Aspekte sollten durch Fettdruck
hervorgehoben werden. Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche
Lediglich falls
ein Ergebnis bedauerlicherweise noch nicht erzielt werden konnte, käme noch
die Zuhilfenahme von Schritt 4
in Betracht. ……………………………………. Versuchen Sie erst
einmal fortzufahren, ohne von den dieser
Ultra-Kurzbegutachtung unmittelbar
vorhergehenden Erläuterungen zu
verwickelteren Aufgaben Gebrauch zu machen. Wichtig ist
zunächst, dass Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die
dazugehörigen Zusammenhänge! Jeder oben als
zutreffend und betroffen überhaupt ermittelte Bereich und/oder Aspekt ist mit
dem jeweiligen Tabellen-kästchen in der
Einzahl nachstehend einzukopieren: (Sobald Sie –
eventuell auch später, dann kurzer Trennstrich vor der Ergänzung – erkennen,
dass ein Bereich bzw. Aspekt vom Sachverhalt hauptsächlich oder am
Schwerwiegendsten betroffen ist, verschieben Sie diese bitte in die oberste
Position, etwaige weitere Betroffene möglichst nach Wichtigkeit geordnet
nachsetzend. Auch sollen nachträgliche wichtige begründete Erkenntnisse den
Tabellen-Kästchen nach kurzem Trennstrich nachgestellt werden.) ……………………………………………. Stufe 3: Tragen Sie nun
gemäß Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das der
Aspekt-Betroffenheit entsprechende Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für
die größte betroffene Personengruppe gilt. Für jede Personengruppe ist
zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein gesondertes Tabellen-Kästchen
anzulegen. Beziehen sich
auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene
Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser
Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: ) ……………………………………………………. Stufe 4: Sollte die
Aspekt-Betroffenheit sich nicht auf die Mehrheit und damit zunächst nicht auf
das Gemeinwohl beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen
sie die Liste der Minderheiten-Aufwertung durch.
Unter den dort aufgeführten Bedingungen soll nämlich neben der Beeinflussung
der Minderheit auch eine solche der Mehrheit durch den Gesetzesantrag als
gegeben angenommen werden. Wenn möglich begründen Sie bitte die Aufwertung
unter jedem diesbezüglichen Tabellen-Kästchen mit der herangezogenen Regel
(Schluss-Kennzeichnung !). Korrigieren Sie gegebenenfalls die betroffenen
Tabellen-Kästchen oben nach Schrägstrich / und Neueintragung unter
Erweiterung von deren Signatur und erweitern Sie auch den Begleittext mit der
Begründung. Sämtliche
oben ausgefüllte Tabellen-Kästchen einschließlich Bereichs-und Aspekt-Eintragung
übertragen Sie bitte unter der Schritt-Bezeichnung als Überschrift wenn
möglich mit Anmerkungen oder Begründungen dafür, wie Sie zu ihrem Urteil
kamen, als Kopie hierher und an das Ende in Schritt 2 unter Abschluss mit einem kurzen Trennstrich. Stufe 4: …………………………………………………….. Es wird hier die Rücksendung des Protokolls an
den Autor empfohlen, um etwaige Fehlverständnisse und Missdeutungen
aufzuklären. Nachstehende Untersuchungen (A – C) zu Stufe 4 werden für die Probebegutachtungen (a –
c) noch nicht erforderlich.
und C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7 bitte beachten, wenn zutreffend. Falls B) oder C)
betroffen sein sollten, so benachrichtigen Sie bitte mit Begründung den Autor
gutachtenverfahren@biotelie.de , der in solchen Fällen eventuell einen neuen
gesonderten Gesetzesantrag
ausschreibt. Stufe
5: Letztlich könnte nach dieser Ultra-Kurzbegutachtung auch die etwas
ausführlichere KURZBEGUTACHTUNG ab Schritt
1 weiterführen, die ja noch gründlicher mittels Aspekte-Kurzfassung in bioteles Denken einführt. Der eingeschlagene Weg sich der Lösung der
Aufgabe zu nähern, hat ja zu berücksichtigen, dass der Antragsteller auf
Grund seiner Kenntnis bioteler Aspekt-Bewertung
eine erfolgreiche Problemlösung angesteuert und vorgeschlagen hat; häufig ist
also das Ergebnis begrifflich bereits vorweggenommen oder doch vorbereitet.
Dies gilt vor allem für die Probebegutachtungen a –c). Die Begutachtung im
Allgemeinen hat sich jedoch auch auf Fragestellungen einzustellen, deren
Sachverhalt nicht mit der biotelen
Aspekte-Auffassung harmoniert. Stufe 6:
…………………………………………. Stufe 7:
Besser ist es für verwickeltere Zusammenhänge sich über die Verfolgung der gesamten Schrittfolge ab Schritt 1 mit den Zusammenhängen noch näher vertraut zu machen. Vor allem gilt es dabei mit Hilfe der Kenntnis der biotelen Aspekt-Auslegungen eine Blockade bisher nicht behandelter Aspekt auszuschließen. Info 1 e) Finden Sie begründet
Anlass für die Beanstandung des Quellenverzeichnisses als falsch bzw.
unzureichend oder können Sie Wichtiges hierzu beisteuern? Oder sollten Sie
Anlass zu einer Verbesserung oder sonstiger Veränderung des Gutachtenauftrags
finden? Dann beziehen Sie hier bitte den unten folgenden Schritt 1 noch innerhalb des Ultra-Kurzbegutachtungs-Rahmens mit
ein und geben Sie bitte Ihre Anregungen an
gutachtenverfahren@biotelie.de weiter. …………………………………………. Ende der Ultra-Kurzbegutachtung. Angemerkt
sei noch als Zukunftsaufgabe, dass die noch nicht überarbeitete Anleitungkurzfassung 2
die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich
anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe
schließlich eine professionalisierte Ausführung des Gutachtenverfahrens mit
verschlüsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung. Für den Fall,
dass Sie bis zum Ende der Ultra-Kurzbegutachtung hier gefolgt sind,
werden Sie gebeten das Verfahren als
Kurzbegutachtung von Schritt 1
(direkt hier anschließend) an zu wiederholen. Weiter mit Schritt 1 |
Vorab ist zu klären, ob der
Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren
Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten
müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische
Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b) Ihre Beurteilung und Begründung bitte hier einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen und an den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de schicken: ……………………………………………………….
|
Der
jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von
Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung
dienen. Info 1: Sollte
Ihnen beim Studium der Aspekte-Kurzfassung (noch ohne die Regeln) die Blockade eines oder gar mehrerer der
dort aufgelisteten Aspekte innerhalb des Sachverhalt-Zusammenhangs auffallen,
so tragen Sie bitte diese Aspekte unter dem entsprechenden Leit-Buchstaben
A - L zur Sammlung hier unten einzeln
in Tabellen-Kästchen ein. Auch erkannte Teilziele zur dynamischen
Stabilität oder die Funktion einzelner Aspekte als Methode (Mittel oder
Werkzeug) der Aspekt-Blockade-Beeinflussung kann weiterhelfen, um betroffene
Aspekte zu entdecken. Die
Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Zusammenhang mit der Auflösung
einer Aspekt-Blockade oder wesentlichen Aspekt-Förderung gemäß Info
1
e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen während der systematischen Durchsicht aller
Aspekte. Information: Die unten mit Schritt 2-Überschrift
einzutragenden Ergebnisse werden später unter Schritt 6 in Kopie von
dort abgerufen. Schritt 2:
………………………………… |
Die
hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln Gutachter-Richtlinien werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE
(nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) im Wortlaut
wiedergegeben:
bitte durchlesen! Sobald Sie erkennen, dass eine der angeführten III-Regeln
eine Förderung des Gesetzesantrag hinsichtlich eines in Schritt 2 aufgeführten betroffenen Aspektes darstellt, fügen Sie
bitte unter dem Tabellen-Kästchen den Link der III-Regel mit Ihrem Kommentar
hinzu. Falls eine III-Regel der Weiterbehandlung eines unter Schritt 2 aufgelisteten Blockade-beeinflussten
Aspektes widerspricht, so fügen Sie diese III-Regel als Link dem
Tabellen-Kästchen des betroffenen Aspektes hinzu. Die Weiterbehandlung des
Tabellen-Kästchen scheidet damit aus und ist mit „ausgeschieden“
in Rot abzuschließen. …………………………………. |
Allgemein-Fragestellung vorab: Beschränken Sie sich auf markante Merkmale und Zusammenhänge. (Bitte hier eintragen!) ………………………………………………………… 2. Inwieweit ist die vorgeschlagene
Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich? Beschreiben dies bitte ebenfalls
kurz mit eigenen Worten. Welche Problemlösungen, Verbesserungen oder Vorteile
werden erzielt? Beschränken Sie sich auf markante Merkmale. ………………………………………………………. . Kommen
Sie zu einem geeigneteren Neu-Vorschlag bezüglich des Gesetzesantrag
oder zu Ergänzungsvorschlägen, so führen Sie diese nachstehend hinzu. Falls
Sie vom Autor mit der Ausführung Ihres oder eines dem Ihrigen angelehnten
Neu-Vorschlag beauftragt werden, so ergänzen Sie bei Sachdienlichkeit das
Quellenverzeichnis; auch der Auftraggeber ist zu einer sachdienlichen
Erweiterung des Quellenverzeichnisses angehalten.
tragen
Sie zusammen mit der Überschrift im Zusammenhang mit den Fragen 1. und 2.
neuvermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte
ein, Personen vor Aspekt, Zusammengehöriges jeweils in ein Tabellen-Kästchen. Rubrik
Allgemein-Fragen Schritt 4 ……………………………………………………..
Übertragen
Sie eine Kopie der ausgefüllten Tabellen-Kästchen zusammen mit der
Rubrik-Überschrift ans Ende von Schritt
2 und schließen Sie einen kurzen Trennstrich an. Beschäftigen Sie sich bitte jetzt
eingehender mit dem Quellenstudium. Dies
ist aber für die Aufgabe a) Zusatzpatente lediglich von Bedeutung, falls Sie
wesentlich Neues hierzu beitragen können, das über den Sachverhalt
hinausgeht. Es
wird deshalb empfohlen mit Schritt 5 fortzusetzen. Bedeutsame Quellenzitate aus
Verlinkte Quellenbelege (siehe unten unter Quellenstudium) – eventuell auch
nach Ergänzung auch der Verlinkung nach Textmarken-Setzung aus dem
Quellenverzeichnis – setzen Sie bitte unter die zugehörigen Tabellen-Kästchen
Schritt 2 Ende. Sie können jeweils
nach Trennstrich jederzeit ergänzt werden. Weiter nach Studium des Quellenverzeichnisses
mit Schritt 5. |
Quellenstudium:
Gemäß
Quellenverzeichnisse Bitte zur Erinnerung durch Leerzeilen Lücken
schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten
Tatsachenzusammenhängen. Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich
gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt. Zitate aus dem Quellentext sollen dem Nachweis
von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebungsmöglichkeit dienen. Jeder Quellenverzeichnis-Bezugnahme
auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und
Aspekt und Qn-Linkzusatz nach Zeilenwechsel
zugeordnet sein. Z.B.:
Sollte beides
zusammen noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest vorerst eine
Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet werden. ………………………………………… Der als Beleg heranzuziehende Text ist
anschließend anzuordnen und grün zu färben. Falls Sie während des Quellenstudiums
eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen noch nicht als betroffen
erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach Leerzeilen diese in ein
Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz NEU in der Signatur
innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie
bitte grün in dessen Original-Schriftart
und –Größe. Z.B.:
………………………………………… Die betroffene
Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens,
das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein
betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen Sie bitte im Text
des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder). Tabellen-Kästchen mit dem Link Qx in jeweiliger Verbindung mit dem grün markierten Bezugstext setzen Sie nach
Durcharbeitung und Sammlung des Quellenverzeichnisses unter der Überschrift „Verlinkte Quellenbelege“ in Kopie in
einen Tabellen-Rahmen ziemlich am Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses. Vergessen Sie aber nicht zuvor möglichst bereits
bei der Einsetzung eines Qx in ein
Tabellen-Kästchen innerhalb des fortlaufenden Textes oben dieses zu markieren
und über den Befehl EINFÜGEN in der oberen Menü-Leiste eine Textmarke Qx zu setzen. Es empfiehlt sich zusätzlich ein
Text-kennzeichnendes Merkwort, das aber nicht funktionell in die Textmarke
einbezogen werden soll, so dass es im Link nicht aufgerufen werden muss. (Brückenbegriffe) Achten Sie bitte bei Sichtung von Quellenverzeichnissen besonders
darauf, ob Interessenvertreter
oder öffentlich zugelassene Diskursteilnehmer sich auf bestimmte und gemäß
Zeitgeist verzerrte Brückenbegriffe, wie etwa Chancengleichheit oder Toleranz,
berufen. Befassen Sie sich mit etwaigen Erläuterungen der Brückenbegriffe
hier im Gutachtentext, äußern Sie begründet andere Meinungen, dies alles
immer im Zusammenhang mit einem im Tabellen-Kästchen als Überschrift
anzuführenden Aspekt. Weisen Sie Ihre Anmerkungen hierzu unter der
Überschrift Brückenbegriffe den
einzelnen Aspekten zu unter Abschluss mit kurzem Trennstrich. Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum
Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe
wurden lila eingefärbt [muss noch weiter
bearbeitet werden!]. Entsprechende Einlassungen werden begrüßt. Bei Vorbereitung in Stufe 1 der Ultra-Kurzbegutachtung
ist das Quellenstudium und dessen Zusammenziehung zu einer Auswahl die
Gutachten-Beurteilung begründender Feststellungen eigentlich bereits unerlässlich.
Zur Ermutigung durch raschere, wenn auch vorläufige, Ergebnisse wurden zunächst nur Sachverhalt
und Gesetzesantrag zugrunde gelegt. Beweiskraft für eine Beurteilung
liefert besonders bei verwickelteren Zusammenhänge nur ein gründlicheres
Quellenstudium. Ergänzende Nachträge sind erwünscht.
Kommen Sie auf
Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche
Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit
des Forschungszustandes nicht möglich ist, so stellen Sie unter Auswertung
Ihrer Beurteilung am Ende von Schritt
10 fest, dass der Gutachten-Antrag
abgelehnt werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de
……………………………………………………… ………………………………………………………. |
<Schritt
5: Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gesetzesantrag direkt betroffen sind. Als direkt Betroffene gelten Personen und
Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung: Nehmen
sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen
sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den
betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++. Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. Auch grobe
Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf
das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine
abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala
hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei
ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders
ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft,
spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle. http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/ Ändern
Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke oder die Stärke der
Aspekt-Betroffenheit, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und setzen Sie den geänderten Wert
nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer
Aspekt-Blockade-Schwächung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung). Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: ) Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie ganz oben beschrieben – sich markant vom laufenden Text abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unterhalb eines entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchens ein.
Zwischenspeicherort
für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend: Schritt
5:
|
<Schritt 6: Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit den zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel genauer bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen.
Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen
sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte
diesen Aspekt in der Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
(unten) aufsuchen,
seine Definition per Link aufrufen und die ihm nachgestellten Regeln auf
Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links
zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und
Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.) Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M)* = Nachhaltige Entwicklung #0# nach
einem Ergänzungseintrag mit der Folge einer Aspekt-Blockade-Beeinflussung
entfernen! Nach Irrtum wieder hinzufügen! Begründen
Sie die Tabellen-Kästchen ergänzend Ihr Urteil und setzen Sie unter jedes
Tabellen-Kästchen Aspekt-entsprechende weitere mit geeigneten für die
Bewertung sprechende Kommentaren in hell-blau.
B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
F PLURALITÄT (Vielgestaltigkeit)
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)
beinhaltet als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die
Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst
vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben
und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens
bejahten Lebensführung. Schlussbewertung: …………………………………….. Ergänzungen: Solche Ergänzungen und Verbesserungen
sind meist wenig zahlreich, da sie sich auf Tabellen-Kästchen beschränken,
welche blockade-betroffene Personen und Aspekte behandeln. Wo bemerkenswerte Ergänzungen
oder Korrekturen anstehen, soll eine Kopie des Tabellen-Kästchens mit
Bereichs-Überschrift und Begleittext des Tabelle-Kästchens zum selben Aspekt
in der obigen Aspekte-Kurzfassung angeschlossen und dort neben weiteren
angeschlossenen Tabellen-Kästchens in der Schlussbewertung berücksichtigt
werden. I. Zur Vorbereitung der Schlussbewertung für Schritt
10, die in der Schreibzeile oben
innerhalb der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung
erfolgt, kopieren Sie aus Ende
von Schritt 2 samt Schritt-Überschrift die Inhalte dort gesammelten
Ergebnisse in die hier nachfolgende Schreibzeile ein; von dort können Sie
Ergänzungen in der unter Schritt 6
unmittelbar vorausgehenden Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
vorzunehmen.
……………………………………. II. Ausgewählte unmittelbar in
den Rahmen „Verlinkte Quellenbelege“ eingetragenen Quellenzitate Qx (1 – n) gliedern Sie in Kopie den dazu passenden
betroffenen Aspekten in der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung
an. Für die Aufgabe a) Zusatzpatente entfällt diese Vorschrift. III.
Blockade-betroffene Aspekte in der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung,
die noch nicht – wie bei denjenigen aus Schritt 2 Ende geschehen - gemäß Schritt 3 auf die
Auswirkung der Gutachterregeln im Wortlaut untersucht wurden,
sind auf Blockade-Betroffenheit hin durchzugehen und entsprechend zu
behandeln und zu kennzeichnen. VI.
Prüfen Sie, ob Ende Schritt 5
Tabellen-Kästchen mit Personen ohne Aspekte vorhanden sind. Können Sie
solchen je einem Aspekt zuweisen, so tragen Sie solche in Gelb ein und
übertragen sie in Kopie unter je passenden Aspekten der Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung V.
Es ist wünschenswert, wenn Sie den Blockade-betroffenen Aspekten in Auswahl
die geeignetsten Stichworte hinzufügen
und um besonders kennzeichnende vermehren, die sie unterstreichen. Ordnen Sie
sie in Kopie den passenden Aspekten in der
Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
zu.
………………………………………… |
Ergänzen
Sie die Tabellen-Kästchen der Aspekte-Auflistung der der Aspekte-Kurzfassung – insoweit nicht
über Ultra-Kurzbegutachtung über Schritt 2 Ende bereits
geschehen – durch etwaige Änderungen gemäß Minderheiten-Aufwertung: r Info 2:: ergänzt durch den Begleittext zur ASPEKTE-KURZFASSUNG. Fügen
Sie Ergebnisse den betroffenen Aspekten in der Auflistung gemäß I
Vorbereitung der Schlussbewertung Ende Schritt 6 hinzu. Der nachfolgende Rest von Schritt 7 kann für die ersten Probebegutachtungen
übersprungen werden. |
<Schritt 8: Kann für
die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden. |
Dauer der Auswirkungsperiode kann bei Erprobungsbegutachtungen noch vernachlässigt werden |
Schlussbewertung: Sie
hat sich auf die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen einschließlich Kommentare in Schritt
6 unter der Auflistung der Aspekte-Kurzfassung zu stützen und
ist von dort zu übernehmen. Erfassen
Sie hier unter Schritt 10 zuletzt nur das
Schlussergebnis aus Schritt 6 Ende. …………………………………………… |
Seitenende aus dem Gesamt-Gutachtenkonzept (Links für das
vorliegende spezielle Gutachten nicht betätigen!)
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