Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben (ab: c.) Schulinklusion):

Da fehlerhafte Gesetze und Verhaltensweisen, die bereits ausgeübt wurden, negative Auswirkungen zeitigen, ist es leichter, sie auf Grund ihrer Auswirkungen unter Hinweis auf eine oder mehrere Aspekt-Blockaden oder –Behinderungen zurückzuweisen. Werden dagegen gesetzliche Verbesserungsvorschläge gemacht, so ist es schwieriger deren Auswirkungen einigermaßen sicher vorauszusagen.

Und weil die Aufgaben-Lösung gegenüber fehlerhaften Gesetzen und Verhaltensweisen oft auf die Entdeckung und Aufhebung von Aspekt-Blockaden hinausläuft, ist es häufig erforderlich oder doch zweckmäßig den Gutachtenantrag in einer die Ablehnung herausfordernden Form abzufassen. Richten sich doch biotele Gesetzanträge leichter gegen Missstände (siehe oben). Da nicht die Abhilfe von Missständen  bekämpft werden soll, sondern die Missstände, so ergibt sich häufig die Zweckmäßigkeit der Umformulierung bioteler Gesetzesanträge in ihre Umkehrung in eine abzulehnende Aussage.

Hinsichtlich der Schulinklusion Behinderter wurde in F 7. die Umformulierung in die zu verneinende und abzulehnende Form bereits vollzogen. (Es hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt und es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Forderung nach unbeschränkter Inklusion unerträgliche Folgen für die Allgemeinheit in sich birgt.) Es könnte mit einem biotelen Gutachtenantrag aber auch eine Verbesserung hinsichtlich von Aspekt-Verwirklichungen angestrebt werden, die auch in einer Aspekt-Blockade-Vermeidung bestehen kann.

Beispielsweise in Schulinklusion Behinderter könnte mit E 2. gegenüber Lernbehinderten mit geistigen Rückständigkeiten in dieser Weise vorgegangen werden, wobei die Aspekt-Blockade-Vermeidung sich auf alle angeführten Einzelbedingungen insgesamt erstrecken soll.
Diese Einzelbedingungen, die einer Inklusion Behinderter entgegenstehen, weil sie das Bildungswesen insgesamt beeinträchtigen und eine Aspekt-Blockade bewirken können, werden dort aufgeführt.

Im Fall Zusatzpatente richtet sich der Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung von Zusatzpatenten, wobei mit dem Antrag die positive Zielverfolgung der Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt wird, in der die Missstands-Beseitigung gekoppelt mit einer Verwaltungsvereinfachung enthalten ist.
Der Antrag selbst ist also nicht zurückzuweisen (wie derjenige oben F7 Schulinklusion), sondern der Zustand gegen welchen er sich richtet und der eine Aspekt-Blockade bedeuten kann.

Anders gelagert ist der Fall bei Perorale Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im Auswirkungsfeld des Unterlassens oder der Änderung einer amtlichen Anordnung zu Gunsten einer Berücksichtigung läge, die doch angestrebt werden müsste, wobei eine Aspekt-Förderung angestrebt wird. Also auch hier läge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht beim Gutachtenantrag, sondern in dessen Zielbereich.

Anstelle der Umformulierung in etwa in der Weise: „Es wird gegen das Unterlassen der Veranlassung einer Untersuchung beantragt….“, kann der Richtungswechsel auch bloß gedanklich und isoliert im Aspekt-Bereich vollzogen werden, so dass die Aspekt-Blockade – wenn nachgewiesen – direkt ohne Umformulierung aufgehoben wird.

Dieses Vorgehen wird als gängige Praxis nachstehend empfohlen:
Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlösung einer Verbesserung der Aspekt-Verwirklichung dienen soll, gilt es zunächst die von  Aufhebung oder starker Beeinträchtigung betroffenen Aspekte aufzuspüren, den Einfluss der Aufgaben-Lösung auf diese mit nachgestelltem - - - für Blockade  oder +++ für Blockade-Aufhebung zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive Gesamt-Schlussbilanz ohne Berücksichtigung von + / ++ oder - /  - - und ohne Neuauftreten von - - - die Zielerfüllung bestätigt, wozu auch die Ablehnung eines (negativ formulierten)
Vorschlages dienen kann. In der Ablehnung liegt in diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.
Die Betroffenheit für jeden der zwölf Aspekte ist dabei zunächst innerhalb des Sachverhaltes*) zu prüfen und jeweils für jeden Aspekt innerhalb des Gesetzantrages, ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag jeweils geeignet ist, dem betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genüge zu leisten. *)Scrollen Sie bitte kurz über Quellenstudium hinweg zu Demonstration zum Begriff Sachverhalt nach unten.


In manchen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -) erstrecken, was die Lösungsmöglichkeit aufheben, d. h. Zurückweisung des beantragten Gesetzes, oder zu Kompromissgesetz-Anträgen gemäß Schritt 8 führen kann.
r  Info 3:  vgl. L-Regel 29, Info3a  Dabei sollte sich die Art (positiv oder negativ) der Aufgaben-Formulierung am Hauptziel der Aufgabe (des Gesetzesantrages) ausrichten.

***>

        

Quellenstudium: (wenn Quellenverzeichnisse vorhanden)

Gemäß Quellenverzeichnissen

Bitte zur Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.
Sie müssen mit Sorgfalt widerlegt werden.

Zitate aus dem Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebungsmöglichkeit dienen.

Jeder Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz nach Zeilenwechsel zugeordnet sein. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4

Sollte beides zusammen noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest vorerst eine Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet werden.

        ………………………………….Qx

 

Der als Beleg heranzuziehende Text ist anschließend unterhalb des Tabellen-Kästchens einzutragen und grün zu färben.

        ………………………………….

      …………………………………………

 

Falls Sie während des Quellenstudiums eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen noch nicht als betroffen erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach Leerzeilen diese – möglichst ergänzt durch den zugehörigen Aspekt oder die Personengruppen – in ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz NEU in der Signatur innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe.

Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4NEU

 

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen Sie bitte im Text des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder).

Vergessen Sie nicht möglichst bereits bei der Einsetzung eines Qx in ein Tabellen-Kästchen innerhalb des fortlaufenden Quellen-Textes oben dieses zu markieren und über den Befehl EINFÜGEN in der oberen Menü-Leiste ein Qx als Textmarke einzufügen. Es empfiehlt sich zusätzlich ein Text-kennzeichnendes Merkwort, das aber nicht funktionell in die Textmarke einbezogen werden soll, so dass es im Link nicht aufgerufen werden muss.

Tabellen-Kästchen mit dem aktivierten Link Qx in jeweiliger Verbindung mit dem grün gefärbten Bezugstext setzen Sie nach Sammlung und Durcharbeitung des Quellenverzeichnisses unter der Überschrift „Verlinkte Quellenbelege“ in Kopie in einen Tabellen-Rahmen am Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses von wo eine Kopie in Vorbereitung der Schlussbewertung in Schritt 10 in den Anhang am Ende [Strg+Ende] der Ausarbeitungsvorlage übertragen wird. Von dort erfolgt die Übertragung in Kopie zu den einzelnen Blockade-betroffenen Aspekten innerhalb Schritt 6

 

Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich ist, so stellen Sie unter Auswertung Ihrer Beurteilung am Ende von Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de

              ………………………………………………………
Sind Sie jedoch inzwischen der zur Überzeugung gekommen, dass die Gutachten-Aufgabenstellung sehr wohl sinnvoll wäre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer möglichen Sachverhaltsaufklärung notwendigen Tatsachen-Zusammenhänge bieten kann, so gehen Sie bitte noch einmal zu Schritt 4 zurück. Versuchen Sie eine neue Aufgabenstellung zu formulieren, welche mit den verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes vereinbar ist. Vermerken Sie Ihr Ergebnis abschließen Ende Schritt 10 und benachrichtigen Sie den Autor.
gutachtenverfahren@biotelie.de           

                   ……………………………………………………….

 

 

<***

 

Demonstration zum Begriff „Sachverhalt“

a)  Der Sinngehalt von Buchstaben ergibt sich aus einem Wort

b)  Der Sinngehalt von Wörtern ergibt sich aus einem Satz

c)   Der Sinngehalt von Sätzen erschließt sich aus dem Sachverhalt
(aus der Gesamtheit der Sätze als überbrückendem Sinngehalt)                                             

             
                                                

                                                                       Lebens-            Lebens-                                       

                                                          Bereich             Grundlagen                                                                  


 

 

 

 

 


d)                           Sachverhalt    
a c) Sätze
b) Wörter
a) Buchstaben

 

 

 

 

 

Wissen, Bildung, Wahrheit, Urteils- fähigkeit


A VERGLEI-CHEN

 

Gerechtigkeit

/Unrecht/Justiz

 

B
GEGEN-SEITIG-
KEIT

Leben.
Gesundheit,
Natur-
erhaltung


C SPON-TANEITÄT

Wirtschaft bis
Handlungs-
fähigkeit


D AKTI-VITÄT

Selbständig-
keit, Unab-
hängigkeit, Vorsorge, Versicherung

 

E AUTARKIE


Vielfalt

F PLURAL…

 

G

 

H

 

I

 

J

 

K

 

L

 

Unter der Vorstellung eines in Pfeilrichtung offenen Paternosters, der an den zwölf Stockwerken mit den Lebens-Bereichen und Aspekten vorbeigeleitet wird.
Gemäß Beispiel d) Verkehrssicherheit wird der –
hier nicht vorgestellte –Sachverhalt dem Lebens-Bereich Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz und dem Aspekt B GEGENSEITIGKEIT zugeteilt.
„Sachverhalt“ wird hier nicht im juristischen Verständnis auf eine bereits gültige Gesetzeslage beschränkt.

***>

Zur Fortsetzung der Begutachtungs-Tabelle nach unten scrollen!

 

Kein Teil-Ziel, keine Teil-Methode, kein Aspekt soll einem anderen dauerhaft widersprechen, sondern alle sollen zur Lebenserhaltung zusammenwirken können.

Biotele Bereichs- und Aspekte-Übersicht

 

Teil-Ziele/Teil-Methoden

Lebensgrundlagen

Bereich: (Methode)

Aspekt:

Ringen um Wahrheit

.

A VERGLEICHEN

Bemühen um Gerechtigkeit

 

B GEGENSEITIGKEIT

Lebenserhaltung

 

C SPONTANEITÄT

Förderung der Handlungsfähigkeit

 

D AKTIVITÄT

Erhaltung der Selbständigkeit

 

E AUTARKIE

Förderung der Vielfalt

 

F PLURALITÄT

Freiheit in Verantwortung

 

G AUTONOMIE

Wettbewerb hin zum Besseren

H AUSLESE

Bewahrung von Sicherheit und Frieden

 

I HYPARCHIE

Ungleichzeitige Ausgewogenheit
nicht Nivellierung, nicht grundsätzlicher Ausgleich angeborener oder selbst zu verantwortender Schwächen

J AUSGLEICH

Vereinigung und Abgrenzung

gemäß den Bedürfnissen der Lebenserhaltung und –entfaltung

K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH

Gemeinschaftlichkeit aus der Familie aufsteigend bis hin zur Menschheit und Natur einschließlich Hilfe

 

L  SUBSIDIARITÄT

 

 

Für die Ausführung der Beispiels-Gutachten a) – c) genügt notfalls, insoweit nicht dort auf zusätzliche Schritte verwiesen wird, die Ultra-Kurzbegutachtung.
Bei der Herabsetzung des den Gutachtenablauf belastenden für die Aufgabenlösung unbedeutenden Textes trat der Autor in die Stellung mindestens zweier Expertengutachter ein, welche die Auswahl der für die einzelnen Aufgaben bedeutsamen Textvorgaben zu treffen haben. Beispiel-Gutachten

 

Falls Sie das Schema direkt zur Begutachtung verwenden wollen, laden Sie es bitte im Schreibmodus, etwa doc oder docx, oder lassen Sie sich die Dateien zusenden.
Sparen Sie bitte nicht an Leerzeilen – auch zur Erinnerung, um auf auffällige Stellen zurückzukommen – und wählen Sie für Ihre Eintragungen eine
andere Schriftgröße, Typologie und Farbe.

  ***>

 


 


 

Ultra-Kurzbegutachtung

Erster Durchgang:

Stufe 1: Unterrichtung:
r Info1
 Sachverhalt:  …………..
 Gesetzesantrag:  …………..
 
Aspekte-Kurzfassung (Lebensgrundlagen-Beschreibung) s. o.
 Gutachterauftrag: Überprüfung des Gesetzesantrages auf                     Aspekte-Blockade-Einwirkung (einschließlich Aspektförderung)  ……………..
Quellenverzeichnis:
Quellenstudium, soweit vorhanden
Bitte rufen Sie übersandte Quellenverzeichnisse im docx/doc-Format auf, unter Leerzeilen Eintragungen dort zur Erinnerung an markante Textstellen.
Quellenverzeichnis 1 / Quellenverzeichnis 2

Stufe 2:
Gutachtenausführung:
Aus dem Sachverhalt heraus
als
Lebensgrundlagen mit verkürzten Zielen und Methoden;
über die stärker in Einzelheiten dargebotenen
Lebensbereiche:  
auf ein Tabellen-Kästchen eintragen:
          …………………………

Leben/Gesundheit

 


Welche Aspekte sind betroffen?  In das Tabellen-Kästchen eintragen:
           ………………………

Leben/Gesundheit

C SPONTANEITÄT

 

Aus dem Gesetzesvorschlag heraus unter Vermittlung der
Aspekte-Kurzfassung
als Mittel oder Methode der Aufgabenbewältigung (Gesetzesantrag)*), häufig unter Aspekt-Betroffenheit, tragen Sie den betroffenen Aspekt in ein Tabellen-Kästchen ein, darüber den im Sachverhalt zutage tretenden Missstand oder Mangel und nach / das Werkzeug zur Abhilfe:

Unrecht/Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz

B GEGENSEITIGKEIT

 

*) In der Übersichtstabelle können Sie herunterscrollend den Übergang vom Tabellen-Rahmen „Sachverhalt“ und dem Tabellen-Rahmen Ihr Ergebnis: „Leben/Gesundheit“ oben
  über den mittleren Tabellen-Doppelrahmen

Bereich:(Methode:)

Aspekt:

bis unter den Tabellen-Rahmen unten Methode: (Bereich) Gesetzesantrag: Ihr Ergebnis: „Unrecht/Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz“ erkennen. 

Rubrik: Stufe 2

Leben/Gesundheit

C SPONTANEITÄT


Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz

B GEGENSEITIGKEIT

 

Stufe 3:

Welche Personengruppen sind direkt betroffen und in welcher Gruppenstärke? Aspekt-Betroffenheit in der Gruppenstärke entsprechender Stärke eintragen
              …………………….

Rubrik: Stufe 3

Leben/Gesundheit

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer ++ C SPONTANEITÄT -


Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer++/Steuerzahler+++ B GEGENSEITIGKEIT - ?

Die zukünftigen Unfallopfern einschließlich ihrer Angehörigen können der noch viel höheren Zahl der Unfallgefährdeten miteingerechnet werden, wobei für letztere örtliche Abzweigungspunkte gänzlich verschiedener Risikohöhe in Rechnung zu stellen sind, welche bereits heute zu unterschiedlichen Schutzmaßnahmen  Veranlassung gaben. Es ist noch aufklärungsbedüftig, ob die vielleicht vergleichsweise geringe finanzielle Belastung der Mehrheit, die von den Steuerzahlern gebildet wird, die Annahme von deren Betroffenheit rechtfertigt.
Fügen Sie Rubrik: Stufe 3 in Schritt 6 jedem der Blockade-betroffenen Einzel-Aspekten hinzu.

Stufe 4 I: 

Gemäß Regel III-3 m) ist die fortzusetzende Abklärung über die Bedeutung weiterer Aspekt-Betroffenheiten gegenüber denen, die der Lebens-, Gesundheits- und Naturerhaltung dienen, nicht abzuwarten, falls es um akute Lebens-, Gesundheits- oder Naturbedrohung geht. Hieraus kann jedoch keine Minderheiten-Aufwertung abgeleitet werden.

III-Regel 3 m) (!) Wenn es um Menschenleben und –gesundheit und Erhaltung der nicht menschenfeindlichen Artenvielfalt in der Natur geht sind diesbezügliche Gesetzesanträge vorläufig und vorab zu entscheiden, insoweit deren Auswirkungen nicht sofort größere nachhaltige Nachteile im Rahmen der dynamischen Stabilität für die zuvor genannten zu schützende Güter erkennen lassen; bei Abklärungsbedürftigkeit (unter Kennzeichnung: ?) von Aspekt-Betroffenheit wird verantwortbarer Aufschub gewährt.
Trifft diese Regel hier zu, so sind betroffene Aspekte, welche nicht auf die genannten zu schützenden Güter oder auf deren Schutz-Instrumente und Methoden beziehen insgesamt sogleich unter Schritt 6 unter Begründung einzutragen und sogleich von dort den zugehörigen Aspekten darunter gesondert aber mit Begleittext in Kopie hinzuzufügen. Färben Sie den Text lila ein.

             …………………..

Rubrik: Stufe 4 I

Nachträglich wurde der Bereich des Unrechts als Bereich erkannt, und es schließen sich andere Bereichs-Aspekte-Gruppierungen an. So ist
Wirtschaft

Industrie+/Allgemeinheit+++/D AKTIVITÄT?

betroffen, die Millionen-Verluste durch Transsportzeitverlängerung hinnehmen müsste; auch auf das Versicherungswesen

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++
E AUTARKIE/D AKTIVITÄT?

 Es gibt negative  Auswirkungen und G AUTONOMIE der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++ G AUTONOMIE?

 
Aber all dies bleibt zumindest zunächst neben den Schwerpunkt-Aspekten C und B außer Betracht. Es handelt sich ja um Minderheiten, die über die Minderheiten-Aufwertung (siehe unten)
III-Regel 3 n)  (Rubrik: Stufe 4 II)  nicht als Gemeinwohl-wirksam aufgewertet werden oder im Falle der Wirtschaft noch um Abklärungsbedürftigkeit (?) und deshalb nach III-Regel 3 m) (Rubrik:Stufe 4 I) jetzt sofort unter Schritt 6 Aspekte-Auflistung der  ASPEKTE-KURZFASSUNG den einzelnen Aspekten beizuordnen sind.

Stufe 4 II:
 
Bei Betroffenheit einer Minderheit:
Minderheiten-Aufwertung?
 direkter Zugang: hier: …………….

Rubrik: Stufe 4 II 
Minderheiten.Aufwertung

Leben/Gesundheit

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer + C SPONTANEITÄT -

          …………………………….
III-Regel 3 n):!

Gefährdungszustand für Gesundheit und Leben; Abhilfe oder doch Milderung ist von Regierung nachhaltig zu versuchen.

Leben/Gesundheit

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer +/+++
C SPONTANEITÄT - C - - -


Wegen des Schlusssatzes der Regel III-Regel 3
m): entfällt Betroffenheit von C SPONTANEITÄT,
Mit der Regel war nicht beabsichtigt, die unfallbedingt an Leib und Leben Geschädigten vor anderen vergleichbar Geschädigten zu bevorzugen.

Recht (Justiz)

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer + B GEGENSEITIGKEIT -

III-Regel 3 n):!

Recht (Justiz)

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer/Unfall-Gefärdete +/++ B GEGENSEITIGKEIT - B - - -



Stufe 5:
Einladung und Überleitung zu Schritt 1 zum Zweiten Durchgang (empfohlen!)

Stufe 6:
 Sorgfältige Überprüfung auf Aspekt-Betroffenheiten, auch auf solche, welche dem Gesetzesantrag entgegenstehen.
Bei betroffenen Aspekten über die Aspekte-Kurzfassung auch die Links zu den zugehörigen Regeln öffnen und betroffene Regeln erläutern, hierzu Zweiten Durchgang Schritt 6 heranziehen.

Stufe 7:
 Schlussbewertung über Schritt 10, falls Sie nicht über Stufe 5 zu Schritt 1 weitergingen.                                                       

pp

 


 

Zweiter Durchgang:

Schritt 1:

Überprüfung von Sachverhalt, Gesetzesantrag und Quellenmaterial dahingehend, ob es für die Beurteilung vollständig genug ist.
Wenn nicht, Antrag auf Quellenerweiterung. Vorschläge?

         …………………………..               

Die öffentliche Erstellung eines Verzeichnisses über Kostenvoranschläge bei Lebensrettungsmaßnahmen für Minderheiten über Gesetzesantrag zu Vergleichszwecken ist zu empfehlen.
Kann mit vergleichbarem Aufwand anderwärtig mehr Leben gerettet werden?
----------------------------------------

Es ist auf dem Verordnungswege in einer Auswahl der Bundesländer der Gesetzesvorschlag in Kraft zu setzen, wobei möglichst Bundesländer mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen ausgewählt werden.

Es sind gesetzlich folgende Erfassungsmaßnahmen zur Folgebeurteilung zu veranlassen:

1. Von den Verkehrsstatistikern ist Häufigkeit, Art und Folgen der Rechtsabbiege-Unfälle vergleichend auch
zu den Verhältnissen vor und nach Verordnungs-Geltung zu erfassen.

2. Die Speditionsfirmen haben ihr Personal dazu zu veranlassen, alle Straßen-Rechtsabbiegungen ihrer Fahrzeuge während und nach der gesetzlich vorgeschriebenen Karenzzeit nebst dem Zeitverlust und Kraftstoffmehrverbrauch und die dabei entstandenen Mehrkosten einschließlich Umrüstungskosten zu erfassen

Vorschläge für die Verkehrsaufsicht

1. Die Verordnung über die Verhaltens-Veränderung der motorisierten Verkehrsteilnehmer soll vorläufig für drei Monate in mindestens zwei in hinsichtlich ihres  Transportverkehrsaufkommens vergleichbaren Bundesländern in Kraft gesetzt und bei auch leichten Anzeichen der Unfallverringerung verlängert werden.

2. Rundfunkt- Fernseh- und Presse-Organe sollen zur intensiven Bekanntgabe veranlasst werden.

3. Zur für eine Folgenerforschung notwendigen Kontrolle der Verordnungs-Einhaltung ist die Bevölkerung zur Mitwirkung einzuladen.
Zu der für eine Kontrolle wegen häufiger Durchfahrt von rechtseinbiegenden Lastfahrzeugen besonders geeigneten Straßeneinmündungen sind mittels Fristverteilungsplan Freiwillige von den zuständigen Polizeibehörden in die Aufgabe einzuweisen und einzuteilen, welche mittels geeigneten Gerätschaften aus ihrem Privatbesitz  zur Fertigung von geeigneten Video-Aufnahmen vor der ausgewählten Kreuzung nicht anhaltende Fahrzeuge und nach Einbiegung das sichtbar werdende Kennschild dokumentierend erfassen und an die Behörde mit Uhrzeitangabe weiterleiten. Diese Freiwillige mit gutem Leumund sind als befristete Polizeihilfskräfte zu vereidigen und in Höhe der über ihre Mitwirkung eingezogenen Strafgelder (um Absprachen zwischen Tätern und Fahndern zu erschweren) zu entlohnen.  Bei Verstößen gegen die Verordnung sind nach Gefährdung und Geschwindigkeit in Höhe gestaffelte empfindliche Strafgelder ohne Verkehrsstrafpunkte, ausgenommen bei verschuldeten Unfällen, einzuziehen.
 Nach Maßnahmen-Bewährung und Dauereinführung der Verkehrsmaßnahme sind die Kontrollen über staatsfinanzierte technische Einrichtungen fortzusetzen.
 

Schritt 2:

Durchmusterung der Aspekte-Kurzfassung (ohne Regeln) und Notierung von bisher nicht erkannten betroffenen Aspekten oder betroffenen Lebens-Bereichen mit Tabellen-Kästchen.
           ………………………………
Keine

Schritt 3:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Knappe Schilderung der beklagten Mängel des Ausgangs-Sachverhaltes:

          …………………………
Rechtsabbiegende Motorfahrzeuge verursachen einen beträchtlichen Teil der Unfälle mit Personenschäden

2. Knappe Schilderung des Nutzens des Gesetzesvorschlags:

          ……………………………..

Anhaltepflicht und Signalabgabepflicht für Schwerfahrzeuge vor Wegeabgängen erhöhen die Aufmerksamkeit

Kommen Sie zu einem geeigneteren Neu-Vorschlag bezüglich des Gesetzesantrag oder zu Ergänzungsvorschlägen, so führen Sie diese nachstehend hinzu.
Unterrichten Sie bitte den Autor darüber.
gutachtenverfahren@biotelie.de
 
       ………………………………………………………

Quellenverzeichnis 1

Bereits weitere eigene technische Lösungsgedanken legen nahe, dass dieser Verkehrsgefahr zu wenig öffentliche und behördliche Aufmerksamkeit gewidmet wurde.
So sollte bei einer dem Motorverkehr vorausgeschalteten grünen Fahrrad-Ampel diese blinkend geschaltet werden, sobald der kreuzende Motorverkehr grün geschaltet wird.
Näher sich nämlich ein schneller Radler oder Pedelec-Fahrer einer grüngeschalteten Ampel, so kann er sich kaum darüber im Klaren sein, wie viel Zeit nach der grünen Vorphase bereits vergangen ist. Ein rasch kreuzender Radler kann von einem Autofahrer leicht übersehen werden. Q1-3 

 

Falls der Autor einer Fortsetzung des Protokolls zugestimmt hat, tragen Sie. neuvermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder Blockade-betroffene Aspekte ein, Personen vor Aspekt, verschiedene Gruppen mit dem zugehörigen Aspekt jeweils in ein gesondertes Tabellen-Kästchen.

Rubrik: Schritt 3 

          ……………………………………………………..

 

 

 


Keine

Schritt 4:

Gründlicheres Quellenstudium.
Tabellen-Rahmen „Verlinkte Quellenbelege“ mit Tabellen-Kästchen und Q-Zitaten sind unmittelbar vor dem Gutachtenabschluss in Schritt 10 ganz unten (Strg+Ende) aus gesonderten Quellenverzeichnissen, so vorhanden, nach Abschluss des Studiums „Verlinkte Quellenbelege“ mit Rahmen in Kopie in den Anhang [Strg+Ende] des Quellenverzeichnisses zu übertragen und von dort
die aussagekräftigen zu den Blockade-betroffenen Einzel-Aspekten in die Aspekte-Auflistung der  ASPEKTE-KURZFASSUNG von Schritt 6.        ………………..

Ist ausreichend

Schritt 5: Mit Stufe 3 bereits im Wesentlichen abgehandelt.

Direkte Personen-Gruppen-Betroffenheit:
(a) gesundheitlich
(b) finanziell oder
(c) im Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder im engeren heimatlichen Lebensbereich.

Gruppenstärke-Bewertung
+ Einzelne bis Kleingruppen
++ größere Gruppen, aber unterhalb Mehrheit
+++ Mehrheit und Allgemeinheit
Zur Änderung der Gruppengröße z.B. ++
Es folgen gegebenenfalls Schreibzeilen für Gruppen bisher ohne Aspekte in Tabellen-Kästchen aber mit begründendem Begleittext. z.B.:

C SPONTANEITÄT+S+++

Falls etwa eine Gruppenstärken-Aufwertung in diesem nicht zutreffenden Fremdbeispiel stattfand

          ………………………

Rubrik: Schritt 5

Seit Stufe 3 keine neuen Erkenntnisse

Schritt 6:

Aspekt-Betroffenheit gemäß Tabelle unten

Für jeden Blockade-betroffenen Aspekt alle bisherigen Tabellen-Kästchen aus Stufe 1 – 4 aufsuchen und jedem einzelnen unten aufgeführten Einzel-Aspekt nach Rubrik-Überschrift nachsetzen, über die Links zu Regeln, Begleittext und bedeutenden Anmerkungen ergänzt.

Scheiden infolge Regel-Anwendung Aspekt-Betroffenheiten aus,
so sind bereits notierte diesen Ausgeschiedenen entsprechende Angaben hier unter Schritt 6 weil ungültig durchzustreichen.

Wo bemerkenswerte Ergänzungen oder Korrekturen anstehen, soll eine Kopie des Tabellen-Kästchens mit Bereichs-Überschrift und Begleittext zum jeweilig selben Aspekt in der nachfolgenden Aspekte-Kurzfassung angeschlossen und dort neben weiteren angeschlossenen Tabellen-Kästchens in der Schlussbewertung berücksichtigt werden.
Die Schlussbewertung für den Einzel-Aspekt im jeweils untersten Tabellen-Kästchen soll vorausgehende ergänzende Tabellen-Kästchen berücksichtigen.
Bei den übrigen nicht-betroffenen Aspekten nach Durchführung der Ergänzungen (siehe unten) ist zumindest die ganze Beschreibung lesen, ehe das Zeichen für Nicht-Betroffenheit #0# belassen wird.

 

 Aspekte-Auflistung der  ASPEKTE-KURZFASSUNG

Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung

#0# nach einem Ergänzungseintrag mit der Folge einer Aspekt-Blockade-Beeinflussung entfernen! Nach Irrtum wieder hinzufügen!

Begründen Sie die Tabellen-Kästchen ergänzend Ihr Urteil und setzen Sie unter jedes Tabellen-Kästchen Aspekt-entsprechende weitere mit geeigneten für die Bewertung sprechende Kommentaren in hell-blau.

Stufe 4 I:

Gemäß Regel III-m) ist die fortzusetzende Abklärung über die Bedeutung weiterer Aspekt-Betroffenheiten gegenüber denen, die der Lebens-, Gesundheits- und Naturerhaltung dienen, nicht abzuwarten, falls es um akute Lebens-, Gesundheits- oder Naturbedrohung geht. Hieraus kann jedoch keine Minderheiten-Aufwertung abgeleitet werden.

III-Regel 3 m) (!) Wenn es um Menschenleben und –gesundheit und Erhaltung der nicht menschenfeindlichen Artenvielfalt in der Natur geht sind diesbezügliche Gesetzesanträge vorläufig und vorab zu entscheiden, insoweit deren Auswirkungen nicht sofort größere nachhaltige Nachteile im Rahmen der dynamischen Stabilität für die zuvor genannten zu schützende Güter erkennen lassen; bei Abklärungsbedürftigkeit (unter Kennzeichnung: ?) von Aspekt-Betroffenheit wird verantwortbarer Aufschub gewährt.
Trifft diese Regel hier zu, so sind betroffene Aspekte, welche nicht auf die genannten zu schützenden Güter oder auf deren Schutz-Instrumente und Methoden beziehen insgesamt sogleich unter Schritt 6 – direkt über A VERGLEICHEN dem es eigentlich insgesamt zugehört – unter Begründung einzutragen und sogleich von dort den zugehörigen Aspekten darunter gesondert aber mit Begleittext in Kopie hinzuzufügen. Färben Sie den Text lila ein.
Erledigte Einzel-Kopie-Übertragungen markieren Sie als erledigt.
n

             …………………..

Rubrik: Stufe 4 I

Nachträglich wurde der Bereich des Unrechts als Bereich erkannt, und es schließen sich andere Bereichs-Aspekte an. So ist
Wirtschaft

Industrie+/Allgemeinheit+++/D AKTIVITÄT?

betroffen, die Millionen-Verluste durch Transsportzeitverlängerung hinnehmen müsste; n

auch auf das Versicherungswesen

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++
E AUTARKIE/D AKTIVITÄT?

 gibt es Auswirkungen n und G AUTONOMIE der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige.

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++ G AUTONOMIE?

 
Aber all dies bleibt zumindest zunächst neben den Schwerpunkt-Aspekten C und B außer Betracht. Es handelt sich ja um Minderheiten, die über die Minderheiten-Aufwertung (siehe unten)
III-Regel 3 n)  (Rubrik: Stufe4 II) nicht als Gemeinwohl-wirksam aufgewertet werden oder im Falle der Wirtschaft noch um Abklärungsbedürftigkeit (?) und deshalb nach III-Regel 3 m) (Rubrik:Stufe 4 I) jetzt sofort unter Schritt 6 in der Aspekte-Auflistung der  ASPEKTE-KURZFASSUNG den einzelnen Aspekten beizuordnen sind.

III-Regel 3 m) (!)

Nachträglich wurde der Bereich des Unrechts als Bereich erkannt, und es schließen sich andere Bereichs-Aspekte an. So ist
Wirtschaft

Industrie+/Allgemeinheit+++/D AKTIVITÄT?

betroffen, die Millionen-Verluste durch Transsportzeitverlängerung hinnehmen müsste; n

II-Regel 3 m)
(!)

 auch auf das
Versicherungswesen

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++
E AUTARKIE?
n /D AKTIVITÄT? n

 gibt es Auswirkungen und

auf
III-Regel 3 m) (!)
G AUTONOMIE der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige.

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++G AUTONOMIE?

n

Es handelt sich ja um Minderheiten, die über die Minderheiten-Aufwertung (siehe unten III-Regel 3 n)  (Rubrik: Stufe4 II) nicht als Gemeinwohl-wirksam aufgewertet werden oder im Falle der Wirtschaft noch um Abklärungsbedürftigkeit (= ?) und deshalb nach III-Regel 3 m) (Rubrik: Stufe 4 I) jetzt sofort unter Schritt 6 in der Aspekte-Auflistung der  ASPEKTE-KURZFASSUNG den einzelnen Aspekten beizuordnen sind.

 

A VERGLEICHEN

Ergänzung EA1
InfoA:

 

Das Gutachten-Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit einer stärker von Vernunft und Wirklichkeit angeregten und getragenen Politik; die vernachlässigende Haltung der Politik entspricht die Abstumpfung der Massen

#0# A VERGLEICHEN

   …………………..

Die Rechte von Minderheiten werden häufig nicht wahrgenommen, hier keine Aufwertung durch III-Regel 3 n):! Wegen des Schlusssatzes der Regel

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)

EB2   .-ausgewogen - Gerechtigkeit -Würde -  Anstand – Verbrechensvermeidung –  Sicherheit BICADL

InfoB:

B GEGENSEITIGKEIT

   …………………..
ist verletzt/blockiert, da der Staat bisher nicht ausreichend für die Einhaltung der Rechtsordnung eintrat

 

Rubrik: Stufe 2

Leben/Gesundheit

C SPONTANEITÄT


Unrecht/Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz

B GEGENSEITIGKEIT

 

Rubrik: Stufe 3

Leben/Gesundheit

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer ++ C SPONTANEITÄT ?


Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer++/Steuerzahler+++ B GEGENSEITIGKEIT  ?

Die zukünftigen Unfallopfern einschließlich ihrer Angehörigen können der noch viel höheren Zahl der Unfallgefährdeten miteingerechnet werden, wobei für letztere örtliche Abzweigungspunkte gänzlich verschiedener Risikohöhe in Rechnung zu stellen sind, welche bereits heute zu unterschiedlichen Schutzmaßnahmen  Veranlassung gaben. Es ist noch aufklärungsbedüftig, ob die vielleicht vergleichsweise geringe finanzielle Belastung der Mehrheit, die von den Steuerzahlern gebildet wird, die Annahme von deren Betroffenheit rechtfertigt.

 

Rubrik: Stufe 4 II 
Minderheiten-Aufwertung

Leben/Gesundheit

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer + C SPONTANEITÄT -

III-Regel 3 n): !

Gefährdungszustand für Gesundheit und Leben; Abhilfe oder doch Milderung ist von Regierung nachhaltig zu versuchen.

Leben/Gesundheit

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer +/+++
C SPONTANEITÄT - C - - -


Wegen des Schlusssatzes der Regel III-Regel 3
n): entfällt Betroffenheit von C SPONTANEITÄT,
Mit der Regel war nicht beabsichtigt, die unfallbedingt an Leib und Leben Geschädigten vor anderen vergleichbar Geschädigten zu bevorzugen.

Recht (Justiz)

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer + B GEGENSEITIGKEIT -

III-Regel 3 n):!

Recht (Justiz)

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer/ Unfall-Gefährdete +/++ B GEGENSEITIGKEIT - B - - -



Unfallopfer sind als Minderheit öfters auch Opfer von Unrecht

Gutachter-Regeln Rubrik: Schritt 7

III-Regel 2 d) Rechts-Bevorzugung oder Benachteiligung von Minderheiten gegenüber der Mehrheit gilt als Gemeinwohlschädigung, es sei denn sie sei durch einen hochwahrscheinlichen Gemeinwohlvorteil ausgeglichen.
Der wahrscheinliche Gemeinwohlvorteil ist über die Möglichkeit der Erhöhung der Verkehrssicherheit gegeben, da noch nicht entschieden also (noch)
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 b): bei ständiger Steigerungstendenz der Gemeinwohlauswirkung liegt Blockade oder Blockade-Aufhebung vor.
Wegen der auswirkungsbedingten möglichen Begrenztheit der Gesetzesgültigkeit zunächst
„nicht zutreffend“  
III-Regel 3 a): Die Auslegung eines Aspektes darf die natürliche Funktion eines anderen Aspektes auch innerhalb der Auswirkungen des eben in Vorbereitung befindlichen biotelen Gesetzes auf Dauer nicht aufheben.
Problematisch ist das Verhältnis zur B GEGENSEITIGKEIT, da Wirtschaftswerte (aus D AKTIVITÄT) nicht zur Gesundheits- und Lebensrettung jeder Minderheit eingesetzt werden können ohne dass massive Benachteiligungen auftreten. Hier handelt es sich aber um den Sonderfall der Druckausübung gegenüber staatlicher Nachlässigkeit ohne dass über die Dauer der Inkraftsetzung des Gesetzes bereits entschieden werden kann. Augenblicklich gilt:
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 d): Blockadeauswirkung durch vorübergehende Vorteile oder Nachteile bei anderen Aspekten nicht aufgehoben.
Vorteile bei anderen Aspekten neben C SPONTANEITÄT für die kleine Minderheit der Unfallopfer etwa wirtschaftliche über D AKTIVITÄT und für die Allgemeinheit über B GEGENSEITIGKEIT durch Anregung der Regierung zum Gesundheits- und Lebensschutz (als betroffene Aspekte): Letzterer eventuelle Vorteil ist ja nur vorläufig und sogar wünschenswert.
„nicht zutreffend“  

Verlinkte Quellenbezüge

Treffen sämtlich für B GEGENSEITIGKEIT zu und sind dem Tabellenrahmen ganz unten zu entnehmen
[Strg+Ende]

 

C SPONTANEITÄT

EC2

#0# C SPONTANEITÄT

   …………………..

Rubrik: Stufe 4 II

Auswirkungen… auf C SPONTANEITÄT (Leben Gesundheit) ein Schwerpunkt-Aspekt und G AUTONOMIE der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige.

C ist verletzt/blockiert, da Gesundheit und Leben der Opfer zugunsten von Geschäftsinteressen geopfert werden:
das Risiko anderer Verkehrsteilnehmer betrifft nur eine Minderheit.

Rubrik: Stufe 3

Leben/Gesundheit

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer ++ C SPONTANEITÄT ?


Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer++/Steuerzahler+++ B GEGENSEITIGKEIT - ?

Die zukünftigen Unfallopfern einschließlich ihrer Angehörigen können der noch viel höheren Zahl der Unfallgefährdeten miteingerechnet werden, wobei für letztere örtliche Abzweigungspunkte gänzlich verschiedener Risikohöhe in Rechnung zu stellen sind, welche bereits heute zu unterschiedlichen Schutzmaßnahmen  Veranlassung gaben. Es ist noch aufklärungsbedüftig, ob die vielleicht vergleichsweise geringe finanzielle Belastung der Mehrheit, die von den Steuerzahlern gebildet wird, die Annahme von deren Betroffenheit rechtfertigt.

III-Regel3 n)     !

Wegen des Schlusssatzes obiger Regel entfällt Blockade-Betroffenheit von C SPONTANEITÄT wegen Zu-Rechnungsfähigkeit.

D AKTIVITÄT


ED2

#0# D AKTIVITÄT

Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles

                ……………………

Rubrik: Stufe 4 II

auch auf das
Versicherungswesen

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++
E AUTARKIE? /D AKTIVITÄT?
n

 gibt es Auswirkungen

Die Handlungsfähigkeit ist für die Minderheit der Unfallopfer häufig eingeengt

Über die Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Belastung kann erst nach der Gesetzesanordnung (Verordnung)
entschieden werden

Gutachter-Richtlinien aus Rubrik: Schritt 7

III-Regel 3 b): bei ständiger Steigerungstendenz der Gemeinwohlauswirkung liegt Blockade oder Blockade-Aufhebung vor.
Wegen der auswirkungsbedingten möglichen Begrenztheit der Gesetzesgültigkeit zunächst
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 g): Aspekt-Blockade bei fortlaufenden oder sich steigernden Beeinträchtigungen der Mehrheit (Bevölkerungsbetroffenheit).
Über die finanzielle Dauerbelastung der Allgemeinheit ist noch nicht entschieden.
nicht zutreffend

III-Regel 3 d): Blockadeauswirkung durch vorübergehende Vorteile oder Nachteile bei anderen Aspekten nicht aufgehoben.
Vorteile bei anderen Aspekten neben C SPONTANEITÄT für die kleine Minderheit der Unfallopfer etwa wirtschaftliche über D AKTIVITÄT und für die Allgemeinheit über B GEGENSEITIGKEIT durch Anregung der Regierung zum Gesundheits- und Lebensschutz (als betroffene Aspekte): Letzterer eventuelle Vorteil ist ja nur vorläufig und sogar wünschenswert.
„nicht zutreffend“  

  III-Regel 3 e): Gegen die länger dauernde  Schwächung anderer Aspekte kann nicht mit Einzelwirtschaftswerten (unter AKTIVITÄT, AUSTAUSCH oder AUSGLEICH) aufgerechnet werden.
Geldentschädigungen von Unfallopfern fallen meistens bei auch gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen ins Gewicht, sollten aber wenig Einfluss auf die Bewahrung von C SPONTANEITÄT haben und sollten zumindest bestmögliche Wiederherstellung einleiten.
Insgesamt betrachtet wird hier zu prüfen sein, wie Wirtschaftsinteressen (D AKTIVITÄT) der Allgemeinheit mit dem hohen Gut der Gesundheitserhaltung einer Minderheit ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Die öffentliche Erstellung eines Verzeichnisses über Kostenvoranschläge bei Lebensrettungsmaßnahmen für Minderheiten über Gesetzesantrag zu Vergleichszwecken ist zu empfehlen. Siehe Schritt 1.

III-Regel3c d): Aspekt-Blockade-Feststellung erfolgt in der Regel ohne Geldwerte-Berücksichtigung: unter AKTIVITÄT jedoch bei Staatsnotstand und wenn es wesentlich nur um Geldwerte geht.
nicht zutreffend  

E AUTARKIE

EE2 

#0# E AUTARKIE

 

    …………………..


Rubrik: Stufe 4 II

III-Regel 3 m) (!)

 auch auf das
Versicherungswesen

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++
E AUTARKIE
n /D AKTIVITÄT+

 gibt es Auswirkungen

Unfallopfer sind hinsichtlich Selbstständigkeit betroffen;

auch auf E AUTARKIE/D AKTIVITÄT nämlich das

 

F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)


EF2

#0# F PLURALITÄT


   …………………..

Die Vielfalt möglicher Wunsch- und Entwicklungsmöglichkeiten ist für die Minderheit häufig eingeengt

G AUTONOMIE


EG2 ; eigentum

#0# G AUTONOMIE


Rubrik: Stufe 4 II

III-Regel 3 m) (!)
es gibt negative Auswirkungen auf die  G AUTONOMIE der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige.

Unfallopfer/zukünftige Unfallopfer+/Unfall-Gefährdete++G AUTONOMIE -

n

Die Freiheit der Minderheit von Unfallopfern ist häufig eingeengt, die der Allgemeinheit weniger

H AUSLESE


EH2 ; gegen-einebnung

#0# H AUSLESE

      …………………..

Bisher kaum Entwicklung zum Besseren hin

I HYPARCHIE


EI2 ; ergänzung ; zusammenspiel

#0# I HYPARCHIE


   …………………..
Gewaltausübung gegenüber der Minderheit der Verunfallten, nicht gegenüber der Mehrheit 

 J AUSGLEICH


EJ2 ; ohne-einebnung


 

#0# J AUSGLEICH


   …………………..
Für die Minderheit der Geschädigten als Versicherungsleistungen gegeben

K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)

Vgl. K-Regel 24, insbesondere K-Regel 24 d) unbedingt beachten! „nicht zutreffend“  
EK2

#0# K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH/ABGRENZUNG


   …………………..

Für Verunfallte als Minderheit häufig  eine Grenze Richtung NICHT-AUSTAUSCH hinsichtlich eines gewünschten Lebens

L SUBSIDIARITÄT

EL2 ;  ergänzung  ; begrenzung ; zusammenhalt

#0# L SUBSIDIARITÄT

 
   …………………..

Kommt für die Minderheit der Unfallopfer (zumindest vorübergehend, öfters dauernd) zum Tragen, denn sie benötigen meist Mitgefühl und Unterstützung

M  DYNAMISCHE STABILITÄT

als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.

 

Schritt 7:

Gutachter-Richtlinien: betroffene Regeln dem entsprechenden Tabellen-Kästchen in Schritt 6 mit korrigiertem Tabellen-Kästchen hinzufügen.
Falls eine aufgeführte Regel der Weiterbehandlung eines Aspektes widerspricht, ist diese oben diesem Aspekt mit der Anmerkung „Aspekt ausgeschieden“ hinzuzufügen:

III-Regel 2 d) Rechts-Bevorzugung oder Benachteiligung von Minderheiten gegenüber der Mehrheit gilt als Gemeinwohlschädigung, es sei denn sie sei durch einen hochwahrscheinlichen Gemeinwohlvorteil ausgeglichen.
Der hochwahrscheinliche Gemeinwohlvorteil ist über die Möglichkeit der Erhöhung der Verkehrssicherheit gegeben, da darüber noch nicht entschieden also
„nicht zutreffend“  
III-Regel 2b g): Bei unverschuldeter Benachteiligung ohne Ausgleichsrechte längerfristige Ausgleichslösungen zulässig
„nicht zutreffend“  
III-Regel 3 a)
: Die Auslegung eines Aspektes darf die natürliche Funktion eines anderen Aspektes auch innerhalb der Auswirkungen des eben in Vorbereitung befindlichen biotelen Gesetzes auf Dauer nicht aufheben.

Problematisch ist das Verhältnis zur B GEGENSEITIGKEIT, da Wirtschaftswerte (aus D AKTIVITÄT) nicht zur Gesundheits- und Lebensrettung jeder Minderheit eingesetzt werden können ohne dass massive Benachteiligungen auftreten. Hier handelt es sich aber um den Sonderfall der Druckausübung gegenüber staatlicher Nachlässigkeit ohne dass über die Dauer der Inkraftsetzung des Gesetzes bereits entschieden werden kann. Augenblicklich gilt:
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 b): bei ständiger Steigerungstendenz der Gemeinwohlauswirkung liegt Blockade oder Blockade-Aufhebung vor.
Wegen der auswirkungsbedingten möglichen Begrenztheit der Gesetzesgültigkeit zunächst
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 g): Aspekt-Blockade bei fortlaufenden oder sich steigernden Beeinträchtigungen der Mehrheit (Bevölkerungsbetroffenheit).
Über die finanzielle Dauerbelastung der Allgemeinheit ist noch nicht entschieden.
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 d): Blockadeauswirkung durch vorübergehende Vorteile oder Nachteile bei anderen Aspekten nicht aufgehoben.
Blockadewirkung auf D AKTIVITÄT noch nicht bewiesen. Vorteile bei anderen Aspekten neben C SPONTANEITÄT für die kleine Minderheit der Unfallopfer etwa wirtschaftliche über D AKTIVITÄT und für die Allgemeinheit über B GEGENSEITIGKEIT (Gerechtigkeit) durch Anregung der Regierung zum Gesundheits- und Lebensschutz (als betroffene Aspekte)noch nicht abgewogen, deshalb noch
„nicht zutreffend“  

 III-Regel 3 e): Gegen die länger dauernde  Schwächung anderer Aspekte kann nicht mit Einzelwirtschaftswerten (unter AKTIVITÄT, AUSTAUSCH oder AUSGLEICH) aufgerechnet werden.
Geldentschädigungen von Unfallopfern fallen meistens auch bei gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen ins Gewicht, und sollten fördernden Einfluss auf die Bewahrung von C SPONTANEITÄT haben und sollten zumindest bestmögliche Wiederherstellung einleiten.
Insgesamt betrachtet wird hier zu prüfen sein, wie Wirtschaftsinteressen (D AKTIVITÄT) der Allgemeinheit mit dem hohen Gut der Gesundheitserhaltung einer Minderheit ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Die öffentliche Erstellung eines Verzeichnisses über Kostenvoranschläge bei Lebensrettungsmaßnahmen für Minderheiten über Gesetzesantrag zu Vergleichszwecken ist zu empfehlen. Siehe Schritt 1.

 III-Regel 3 η): Eine Aspekt-Wiederherstellung durch Blockade-Aufhebung ist nur gegenüber anderen Aspekt-Blockaden aufrechenbar.
nicht zutreffend  

III-Regel 3 q): Abschwächung der Aspekt-Erhaltung, besonders H-B-C-I-G-E-A, nur kurzzeitig zur Katastrophenabwehr erlaubt.
nicht zutreffend  

III-Regel 3 i) nachhaltige Schädigung von Achtung, Ansehen Geltung eines Aspektes gilt als Gemeinwohl-Schädigung
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 k) Die Förderung von Hilfebedürftigen im Rahmen des Selbstbenachteiligungsrechtes ist erlaubt
„nicht zutreffend“  

III-Regel 3 l)  Abstellung von Beeinträchtigungen Einzelner oder Minderheiten mit Auswirkung einer Aspekt-Blockade-Aufhebung kann als Gemeinwohl-Förderung gelten !
Soll über den Gesetzesantrag überprüft werden

III-Regel 3 m) Geht es um Menschenleben und –gesundheit, Artenvielfalt, so ist vorläufig vorab zu entscheiden unter Fortsetzung gründlicherer Erforschung der Tatsachenzusammenhänge ohne Rechtsverpflichtung der Allgemeinheit gegenüber Einzelnen oder Minderheiten zur Erhaltung von Leben und Gesundheit. (!)

Trifft zu. Die Möglichkeiten zur Gefahrenminderung müssen staatlicherseits intensiver erforscht werden.

III-Regel 3 n) Werden Minderheiten unter Verletzung von Recht und Gesetz an Leben und Gesundheit wiederkehrend bedroht oder verletzt, so soll die Regierung entschädigen, falls sie bei Maßnahmen zur Abhilfe säumig war. !

Trifft zu. Der Sicherheitslücke wird von Seiten der Zuständigen zu wenig Beachtung geschenkt.

 III-Regel3c d): Aspekt-Blockade-Feststellung erfolgt in der Regel ohne Geldwerte-Berücksichtigung: unter AKTIVITÄT jedoch bei Staatsnotstand und wenn es wesentlich auch um Geldwerte geht.
kann erst im Laufe des Verfahrens  geklärt und darnach entschieden werden

 
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Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung 
Info 2: ergänzt durch den Begleittext zur ASPEKTE-KURZFASSUNG vertiefen das System-Verständnis zur Lebenserhaltung.

   …………………..

Keine erweiternde Stellungnahme

Der nachfolgende Rest von Schritt 7 kann für die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden.


Schritt 8:

Kompromiss-Gesetze sind in der breiten System-Anwendung von großer Bedeutung, verlangen jedoch in der Regel einen erheblichen Forschungsaufwand. Entfällt hier.
Entfällt hier, wird jedoch nahe gestreift

Schritt 9:

Die Dauer der Auswirkungsperiode kann bei Erprobungsbegutachtungen noch vernachlässigt werden. Ausgenommen sind sinnentsprechend befristete Gesetzesanträge.

Letztere Ausnahme der Befristung trifft hier zu

 Schritt 10:

Schlussbewertung:

 

            Verlinkte Quellenbelege

Quellenverzeichnisse müssen erst im Laufe der Durchführung des Gesetzesantrages umfassender erstellt werden.

Vorläufig siehe Anhang

Sie sind den Einzel-Aspekten in der Auflistung der Aspekte-Kurzfassung Schritt 6 unter den entsprechenden Q1, 2...n-Links in Kopie hinzuzufügen.

Sorgen Sie dafür, dass im vorausgehenden ASPEKTE-ÜBERBLICK unter jedem Tabellen-Kästchen jedes Einzel-Aspektes, das nicht mit dem Urteil #0# versehen ist, abschließend ein solches mit einem positiven +++, also blockade-aufhebenden, oder - - - , also für blockade-schaffend, verzeichnet ist.
Saldieren Sie +++ und ---

B GEGENSEITIGKEIT - - -

Rechtsordnung ist betroffen

Endergebnis:

Gesetzesantrag: 1 +

Die beantragte Verordnung ist dazu geeignet die unglückliche Verkehrssituation beim Rechtsabbiegen von Fahrzeugen zu verbessern oder zumindest zu klären.

 

 

Verlinkte Quellenbelege 2

Quellenverzeichnisse müssen erst im Laufe der Durchführung des Gesetzesantrages erstellt oder ergänzt werden.

http://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/massnahmen-und-tipps/391-radunfaelle-mit-lkw-verhindern-erforderliche-massnahmen.html

Abbiegefehler von Kraftfahrenden sind ohnehin die häufigste Ursache von Unfällen. Rechtsabbiegende Lkw sind die Hauptverursacher von Radunfällen mit Todesfolge; 2016 sind sechs Radfahrende in Berlin auf diese Weise ums Leben gekommen, 2017 waren es vier Obwohl die Unfallursachen seit Jahrzehnten bekannt sind unternimmt die Politik zu wenig, um Radfahrende zu schützen….Q2-1:

Schaffung von mehr Spiegeleinstellplätzen (z.B. auf Werkshöfen, Raststätten oder Betrieben). Dort müssen Lkw-Führende vor Fahrtantritt ihrer Pflicht nachkommen, die Spiegel korrekt einzustellen….Q2-8

http://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/121-fahrradunfaelle-in-berlin-unfallstatistik/153-adfc-fakten-ueberblick-fuer-fahrradunfaelle.html

Lkw-Fahrer verursachen 75% der Unfälle, an denen sie beteiligt sind….

Die Hauptverursacher von Radunfällen mit Todesfolge sind Berufskraftfahrer in schweren Lkw….Q2-2:


https://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/145-unfallorte/515-getoetete-radfahrende-2018.html

Bis Ende September 2ß18 Bis zehn tödlich verunglückte Radfahrer in Berlin Q2-10:

 https://udv.de/de/medien/mitteilungen/unfaelle-schweren-lkw-enden-oft-toedlich

Unfälle mit schweren Lkw enden oft dramatisch.  Dabei sterben pro Jahr fast 500 Menschen; über 3.200 werden schwer verletzt. Viele dieser Unfälle wären mit den heute verfügbaren technischen Maßnahmen vermeidbar oder würden glimpflicher ablaufen….Q2-3:

Bundesweit handelt es sich um mehr als 330 Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten im Jahr, die so positiv beeinflussbar wären…. Q2-4:

Jährlich etwa 28 Unfälle mit getöteten und 160 mit schwer verletzten Radfahrern durch rechtsabbiegende Lkw könnten so vermieden oder die Unfallfolgen deutlich gemildert werden….Q2-5:

Besonders schwer und tragisch verlaufen Unfälle zwischen rechtsabbiegen-den Lkw und Radfahrern, die meist innerorts und an Kreuzungen oder Einmündungen passieren - und das trotz Ampel oder Radfahrerfurt….Q2-6:

Ein Abbiegeassistent muss für alle Lkw vorgeschrieben werden…. Q2-7:

Radwege müssen im Einmündungsbereich direkt an der Fahrbahn geführt werden….Q2-8:

Schaffung von mehr Spiegeleinstellplätzen (z.B. auf Werkshöfen, Raststätten oder Betrieben). Dort müssen Lkw-Führende vor Fahrtantritt ihrer Pflicht nachkommen, die Spiegel korrekt einzustellen….Q2-9:

Getrennte LSA-Signalisierung von Kfz und Radfahrenden bei zweispurigem Abbiegen, „Voraus-Grün“ für Radfahrer an allen anderen Kreuzungen….Q2-10

Bis Ende September 2018  zehn tödlich verunglückte Radfahrer in Berlin Q2-11:

 

 

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