Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben (ab: c.) Schulinklusion):
Da
fehlerhafte Gesetze und Verhaltensweisen, die bereits ausgeübt wurden, negative
Auswirkungen zeitigen, ist es leichter, sie auf Grund ihrer Auswirkungen unter
Hinweis auf eine oder mehrere Aspekt-Blockaden oder –Behinderungen
zurückzuweisen. Werden dagegen gesetzliche Verbesserungsvorschläge gemacht, so
ist es schwieriger deren Auswirkungen einigermaßen sicher vorauszusagen.
Und
weil die Aufgaben-Lösung gegenüber fehlerhaften Gesetzen und Verhaltensweisen
oft auf die Entdeckung und Aufhebung von Aspekt-Blockaden hinausläuft, ist es
häufig erforderlich oder doch zweckmäßig den Gutachtenantrag in einer die
Ablehnung herausfordernden Form abzufassen. Richten sich doch biotele Gesetzanträge leichter gegen Missstände (siehe
oben). Da nicht die Abhilfe von
Missständen bekämpft werden soll,
sondern die Missstände, so ergibt
sich häufig die Zweckmäßigkeit der Umformulierung bioteler
Gesetzesanträge in ihre Umkehrung in eine abzulehnende Aussage.
Hinsichtlich
der Schulinklusion
Behinderter wurde in F 7. die Umformulierung in die zu verneinende und abzulehnende Form
bereits vollzogen. (Es hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt und es
entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Forderung nach
unbeschränkter Inklusion unerträgliche Folgen für die Allgemeinheit in sich
birgt.) Es könnte mit einem biotelen Gutachtenantrag
aber auch eine Verbesserung hinsichtlich von Aspekt-Verwirklichungen angestrebt
werden, die auch in einer Aspekt-Blockade-Vermeidung bestehen kann.
Beispielsweise
in Schulinklusion
Behinderter könnte mit E 2. gegenüber Lernbehinderten mit geistigen Rückständigkeiten
in dieser Weise vorgegangen werden, wobei die Aspekt-Blockade-Vermeidung sich
auf alle angeführten Einzelbedingungen insgesamt erstrecken soll.
Diese Einzelbedingungen, die einer Inklusion Behinderter entgegenstehen, weil
sie das Bildungswesen insgesamt beeinträchtigen und eine Aspekt-Blockade
bewirken können, werden dort aufgeführt.
Im Fall
Zusatzpatente
richtet sich der Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung
von Zusatzpatenten, wobei mit dem Antrag die
positive Zielverfolgung der Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt wird, in der
die Missstands-Beseitigung gekoppelt mit einer Verwaltungsvereinfachung
enthalten ist.
Der Antrag selbst ist also nicht zurückzuweisen (wie derjenige oben F7
Schulinklusion), sondern der Zustand gegen welchen er sich richtet und der eine
Aspekt-Blockade bedeuten kann.
Anders
gelagert ist der Fall bei Perorale
Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im
Auswirkungsfeld des Unterlassens oder der Änderung einer amtlichen Anordnung zu
Gunsten einer Berücksichtigung läge, die doch angestrebt werden müsste, wobei
eine Aspekt-Förderung angestrebt
wird. Also auch hier läge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht
beim Gutachtenantrag, sondern in dessen Zielbereich.
Anstelle
der Umformulierung in etwa in der Weise: „Es wird gegen das Unterlassen der
Veranlassung einer Untersuchung beantragt….“, kann der Richtungswechsel auch
bloß gedanklich und isoliert im Aspekt-Bereich vollzogen werden, so dass die
Aspekt-Blockade – wenn nachgewiesen – direkt ohne Umformulierung aufgehoben
wird.
Dieses
Vorgehen wird als gängige Praxis nachstehend empfohlen:
Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlösung einer Verbesserung
der Aspekt-Verwirklichung dienen soll, gilt es zunächst die von Aufhebung oder starker Beeinträchtigung
betroffenen Aspekte aufzuspüren, den Einfluss der Aufgaben-Lösung auf diese mit
nachgestelltem - - - für Blockade oder
+++ für Blockade-Aufhebung zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive
Gesamt-Schlussbilanz ohne Berücksichtigung von + / ++ oder - / - - und ohne Neuauftreten von - - - die
Zielerfüllung bestätigt, wozu auch die Ablehnung eines (negativ formulierten) Vorschlages dienen kann. In der Ablehnung liegt in
diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.
Die Betroffenheit für jeden der zwölf Aspekte ist dabei zunächst innerhalb des Sachverhaltes*) zu prüfen und jeweils für jeden Aspekt innerhalb des
Gesetzantrages, ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag jeweils
geeignet ist, dem betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genüge zu
leisten. *)Scrollen Sie bitte kurz über Quellenstudium
hinweg zu Demonstration zum Begriff
Sachverhalt nach unten.
In manchen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann
sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -)
erstrecken, was die Lösungsmöglichkeit aufheben, d. h. Zurückweisung des
beantragten Gesetzes, oder zu Kompromissgesetz-Anträgen gemäß Schritt 8 führen kann.r Info 3: vgl. L-Regel
29,
Info3a Dabei sollte sich die Art (positiv oder
negativ) der Aufgaben-Formulierung am Hauptziel der Aufgabe (des
Gesetzesantrages) ausrichten.
***>
Quellenstudium: (wenn Quellenverzeichnisse
vorhanden) Gemäß Quellenverzeichnissen Bitte zur Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen
zu fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen. Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den
Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt. Zitate aus dem Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden
oder deren Aufhebungsmöglichkeit dienen. Jeder Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem
Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz
nach Zeilenwechsel zugeordnet sein. Z.B.:
Sollte beides zusammen noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest
vorerst eine Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet
werden.
Der als Beleg heranzuziehende Text ist anschließend unterhalb des
Tabellen-Kästchens einzutragen und grün zu färben.
………………………………………… Falls Sie während des Quellenstudiums
eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen noch nicht als betroffen
erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach Leerzeilen diese –
möglichst ergänzt durch den zugehörigen Aspekt oder die Personengruppen – in
ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz NEU in der Signatur
innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie
bitte grün in dessen Original-Schriftart
und –Größe. Z.B.:
Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb
irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen
eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen
Sie bitte im Text des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder). Vergessen Sie nicht möglichst bereits bei der Einsetzung eines Qx in ein Tabellen-Kästchen innerhalb des fortlaufenden
Quellen-Textes oben dieses zu markieren und über den Befehl EINFÜGEN in der
oberen Menü-Leiste ein Qx als Textmarke einzufügen.
Es empfiehlt sich zusätzlich ein Text-kennzeichnendes Merkwort, das aber
nicht funktionell in die Textmarke einbezogen werden soll, so dass es im Link
nicht aufgerufen werden muss. Tabellen-Kästchen mit dem aktivierten Link Qx
in jeweiliger Verbindung mit dem grün gefärbten
Bezugstext setzen Sie nach Sammlung und Durcharbeitung des
Quellenverzeichnisses unter der Überschrift „Verlinkte Quellenbelege“ in
Kopie in einen Tabellen-Rahmen am Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses
von wo eine Kopie in Vorbereitung der Schlussbewertung in Schritt 10 in den Anhang am Ende [Strg+Ende]
der Ausarbeitungsvorlage übertragen wird. Von dort erfolgt die Übertragung in
Kopie zu den einzelnen Blockade-betroffenen Aspekten innerhalb Schritt 6 Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der
wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die
Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich
ist, so stellen Sie unter Auswertung Ihrer Beurteilung am Ende von Schritt
10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss. Bitte den
Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de ………………………………………………………
………………………………………………………. |
||||
|
<***
Demonstration zum Begriff „Sachverhalt“
a) Der Sinngehalt von Buchstaben ergibt sich aus einem Wort
b) Der Sinngehalt
von Wörtern ergibt sich aus einem Satz
c)
Der Sinngehalt von Sätzen erschließt sich aus dem Sachverhalt
(aus der Gesamtheit der Sätze als überbrückendem Sinngehalt)
Lebens- Lebens-
Bereich Grundlagen
|
|
Unter der Vorstellung eines in Pfeilrichtung offenen
Paternosters, der an den zwölf Stockwerken mit den Lebens-Bereichen und
Aspekten vorbeigeleitet wird.
Gemäß Beispiel d) Verkehrssicherheit wird der – hier nicht
vorgestellte –Sachverhalt dem
Lebens-Bereich Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz
und dem Aspekt B GEGENSEITIGKEIT zugeteilt.
„Sachverhalt“ wird hier nicht im juristischen Verständnis auf eine bereits gültige
Gesetzeslage beschränkt.
***>
Zur Fortsetzung der Begutachtungs-Tabelle
nach unten scrollen!
Kein Teil-Ziel, keine Teil-Methode, kein Aspekt soll
einem anderen dauerhaft widersprechen, sondern alle sollen zur Lebenserhaltung
zusammenwirken können.
Biotele Bereichs-
und Aspekte-Übersicht
Teil-Ziele/Teil-Methoden |
|
Bereich: (Methode) |
Aspekt: |
Ringen um Wahrheit . |
A VERGLEICHEN |
Bemühen um Gerechtigkeit |
B GEGENSEITIGKEIT |
Lebenserhaltung |
C SPONTANEITÄT |
Förderung der Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
Erhaltung der Selbständigkeit |
E AUTARKIE |
Förderung der Vielfalt |
F PLURALITÄT |
Freiheit in Verantwortung |
G AUTONOMIE |
Wettbewerb hin zum Besseren |
H AUSLESE |
Bewahrung von Sicherheit und Frieden |
I HYPARCHIE |
Ungleichzeitige
Ausgewogenheit |
J AUSGLEICH |
Vereinigung und
Abgrenzung gemäß den Bedürfnissen der
Lebenserhaltung und –entfaltung |
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH |
Gemeinschaftlichkeit aus der Familie
aufsteigend bis hin zur Menschheit und Natur einschließlich Hilfe |
L
SUBSIDIARITÄT |
Für die
Ausführung der Beispiels-Gutachten a) – c) genügt notfalls, insoweit nicht dort
auf zusätzliche Schritte verwiesen wird, die Ultra-Kurzbegutachtung.
Bei der Herabsetzung des den Gutachtenablauf belastenden für die Aufgabenlösung
unbedeutenden Textes trat der Autor in die Stellung mindestens zweier
Expertengutachter ein, welche die Auswahl der für die einzelnen Aufgaben
bedeutsamen Textvorgaben zu treffen haben. Beispiel-Gutachten
Falls Sie das Schema direkt zur Begutachtung verwenden
wollen, laden Sie es bitte im Schreibmodus, etwa doc
oder docx, oder lassen Sie sich die Dateien zusenden.
Sparen Sie bitte nicht an Leerzeilen – auch zur Erinnerung, um auf auffällige
Stellen zurückzukommen – und wählen Sie für Ihre Eintragungen eine andere
Schriftgröße, Typologie und Farbe.
***>
Ultra-Kurzbegutachtung Erster Durchgang: Stufe
1: Unterrichtung: Leben/Gesundheit
Leben/Gesundheit
Aus dem Gesetzesvorschlag
heraus unter Vermittlung der Unrecht/Unfallursache
Rechtsabbiegung/Justiz
*) In der Übersichtstabelle
können Sie herunterscrollend
den Übergang vom Tabellen-Rahmen „Sachverhalt“ und dem Tabellen-Rahmen Ihr Ergebnis: „Leben/Gesundheit“ oben
bis unter den Tabellen-Rahmen unten Methode: (Bereich) Gesetzesantrag: Ihr Ergebnis: „Unrecht/Unfallursache Rechtsabbiegung/Justiz“ erkennen. Rubrik: Stufe 2 Leben/Gesundheit
Stufe 3: Welche Personengruppen sind direkt
betroffen und in welcher Gruppenstärke? Aspekt-Betroffenheit in der Gruppenstärke
entsprechender Stärke eintragen Rubrik: Stufe 3 Leben/Gesundheit
Die zukünftigen
Unfallopfern einschließlich ihrer Angehörigen können der noch viel höheren
Zahl der Unfallgefährdeten miteingerechnet werden, wobei für letztere
örtliche Abzweigungspunkte gänzlich verschiedener Risikohöhe in Rechnung zu
stellen sind, welche bereits heute zu unterschiedlichen Schutzmaßnahmen Veranlassung gaben. Es ist noch aufklärungsbedüftig, ob die vielleicht vergleichsweise
geringe finanzielle Belastung der Mehrheit, die von den Steuerzahlern
gebildet wird, die Annahme von deren Betroffenheit rechtfertigt. Stufe 4 I:
Gemäß Regel III-3 m)
ist die fortzusetzende Abklärung über die Bedeutung weiterer Aspekt-Betroffenheiten gegenüber denen, die der Lebens-, Gesundheits- und Naturerhaltung
dienen, nicht abzuwarten, falls es um akute Lebens-, Gesundheits- oder
Naturbedrohung geht. Hieraus kann jedoch keine Minderheiten-Aufwertung
abgeleitet werden. III-Regel
3 m) (!) Wenn es um Menschenleben und –gesundheit und Erhaltung der nicht menschenfeindlichen
Artenvielfalt in der Natur geht sind diesbezügliche Gesetzesanträge vorläufig
und vorab zu entscheiden, insoweit deren Auswirkungen nicht sofort größere
nachhaltige Nachteile im Rahmen der dynamischen Stabilität für die zuvor
genannten zu schützende Güter erkennen lassen; bei Abklärungsbedürftigkeit (unter Kennzeichnung: ?) von Aspekt-Betroffenheit wird
verantwortbarer Aufschub gewährt. ………………….. Rubrik: Stufe 4 I Nachträglich
wurde der Bereich des Unrechts als
Bereich erkannt, und es schließen sich andere Bereichs-Aspekte-Gruppierungen an. So
ist
betroffen,
die Millionen-Verluste durch Transsportzeitverlängerung hinnehmen müsste;
auch auf das Versicherungswesen
Es gibt negative
Auswirkungen und G AUTONOMIE
der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige
Stufe 4 II: Rubrik: Stufe 4 II Leben/Gesundheit
……………………………. Gefährdungszustand
für Gesundheit und Leben; Abhilfe oder doch Milderung ist von Regierung
nachhaltig zu versuchen. Leben/Gesundheit
Recht
(Justiz)
Recht
(Justiz)
Stufe 5: Stufe 6: |
pp
Zweiter Durchgang: Schritt 1: ………………………….. Die
öffentliche Erstellung eines Verzeichnisses über Kostenvoranschläge bei
Lebensrettungsmaßnahmen für Minderheiten über Gesetzesantrag zu
Vergleichszwecken ist zu empfehlen. Es ist auf dem Verordnungswege in einer
Auswahl der Bundesländer der Gesetzesvorschlag in Kraft zu setzen, wobei
möglichst Bundesländer mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen ausgewählt
werden. Es sind gesetzlich folgende
Erfassungsmaßnahmen zur Folgebeurteilung zu veranlassen: 2. Die Speditionsfirmen haben ihr Personal
dazu zu veranlassen, alle Straßen-Rechtsabbiegungen ihrer Fahrzeuge während
und nach der gesetzlich vorgeschriebenen Karenzzeit nebst dem Zeitverlust und
Kraftstoffmehrverbrauch und die dabei entstandenen Mehrkosten einschließlich
Umrüstungskosten zu erfassen Vorschläge für die Verkehrsaufsicht 2. Rundfunkt- Fernseh- und Presse-Organe
sollen zur intensiven Bekanntgabe veranlasst werden. 3. Zur für eine Folgenerforschung notwendigen Kontrolle der
Verordnungs-Einhaltung ist die Bevölkerung zur Mitwirkung einzuladen. Schritt 2: Schritt 3: 1. Knappe Schilderung der
beklagten Mängel des Ausgangs-Sachverhaltes: ………………………… 2. Knappe Schilderung des
Nutzens des Gesetzesvorschlags: …………………………….. Anhaltepflicht und Signalabgabepflicht für
Schwerfahrzeuge vor Wegeabgängen erhöhen die Aufmerksamkeit Kommen Sie zu einem
geeigneteren Neu-Vorschlag bezüglich des Gesetzesantrag oder zu
Ergänzungsvorschlägen, so führen Sie diese nachstehend hinzu. Quellenverzeichnis 1 Bereits weitere
eigene technische Lösungsgedanken legen nahe, dass dieser Verkehrsgefahr zu
wenig öffentliche und behördliche Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Falls der Autor einer
Fortsetzung des Protokolls zugestimmt hat, tragen Sie. neuvermutete
betroffene Personen oder Personengruppen oder Blockade-betroffene Aspekte
ein, Personen vor Aspekt, verschiedene
Gruppen mit dem zugehörigen Aspekt jeweils in ein gesondertes
Tabellen-Kästchen. Rubrik:
Schritt 3 ……………………………………………………..
Schritt 4: Ist
ausreichend Schritt 5: Mit
Stufe 3 bereits im Wesentlichen abgehandelt. Gruppenstärke-Bewertung
Falls etwa eine Gruppenstärken-Aufwertung in diesem nicht zutreffenden
Fremdbeispiel stattfand ……………………… Rubrik:
Schritt 5 Seit Stufe
3 keine neuen Erkenntnisse Schritt 6: Aspekt-Betroffenheit gemäß Tabelle unten Für jeden Blockade-betroffenen
Aspekt alle bisherigen Tabellen-Kästchen aus Stufe 1 – 4 aufsuchen und jedem
einzelnen unten aufgeführten Einzel-Aspekt nach Rubrik-Überschrift nachsetzen, über die
Links zu Regeln, Begleittext und bedeutenden Anmerkungen ergänzt. Scheiden infolge
Regel-Anwendung Aspekt-Betroffenheiten aus, Wo bemerkenswerte Ergänzungen oder Korrekturen anstehen, soll eine
Kopie des Tabellen-Kästchens mit Bereichs-Überschrift und Begleittext zum
jeweilig selben Aspekt in der nachfolgenden Aspekte-Kurzfassung
angeschlossen und dort neben weiteren angeschlossenen
Tabellen-Kästchens in der Schlussbewertung berücksichtigt werden. Aspekte-Auflistung
der ASPEKTE-KURZFASSUNG Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten:
M) * = Nachhaltige Entwicklung #0# nach einem Ergänzungseintrag mit der Folge einer
Aspekt-Blockade-Beeinflussung entfernen! Nach Irrtum wieder hinzufügen! Begründen Sie die Tabellen-Kästchen
ergänzend Ihr Urteil und setzen Sie unter jedes Tabellen-Kästchen
Aspekt-entsprechende weitere mit geeigneten für die Bewertung sprechende
Kommentaren in hell-blau. Stufe 4 I: Gemäß Regel III-m)
ist die fortzusetzende Abklärung über die Bedeutung weiterer Aspekt-Betroffenheiten gegenüber denen, die der Lebens-, Gesundheits- und Naturerhaltung
dienen, nicht abzuwarten, falls es um akute Lebens-, Gesundheits- oder
Naturbedrohung geht. Hieraus kann jedoch keine Minderheiten-Aufwertung
abgeleitet werden. III-Regel
3 m) (!) Wenn es um Menschenleben und –gesundheit und Erhaltung der nicht menschenfeindlichen
Artenvielfalt in der Natur geht sind diesbezügliche Gesetzesanträge vorläufig
und vorab zu entscheiden, insoweit deren Auswirkungen nicht sofort größere
nachhaltige Nachteile im Rahmen der dynamischen Stabilität für die zuvor genannten
zu schützende Güter erkennen lassen; bei Abklärungsbedürftigkeit (unter Kennzeichnung: ?) von Aspekt-Betroffenheit wird
verantwortbarer Aufschub gewährt. ………………….. Rubrik: Stufe 4 I Nachträglich
wurde der Bereich des Unrechts als Bereich erkannt, und es schließen
sich andere Bereichs-Aspekte an. So ist
betroffen,
die Millionen-Verluste durch Transsportzeitverlängerung hinnehmen müsste; n auch auf
das Versicherungswesen
gibt es Auswirkungen n und G AUTONOMIE der Unfallopfer, soweit
sie überleben, und deren Angehörige.
III-Regel
3 m) (!) Nachträglich
wurde der Bereich des Unrechts als Bereich erkannt, und es schließen
sich andere Bereichs-Aspekte an. So ist
betroffen,
die Millionen-Verluste durch Transsportzeitverlängerung hinnehmen müsste; n auch auf das
gibt es Auswirkungen und
n Es handelt
sich ja um Minderheiten, die über die Minderheiten-Aufwertung (siehe unten III-Regel 3 n) (Rubrik: Stufe4 II) nicht als Gemeinwohl-wirksam
aufgewertet werden oder im Falle der Wirtschaft noch um
Abklärungsbedürftigkeit (= ?) und
deshalb nach III-Regel 3 m) (Rubrik: Stufe 4 I) jetzt sofort
unter Schritt 6 in der Aspekte-Auflistung der ASPEKTE-KURZFASSUNG den einzelnen Aspekten beizuordnen
sind. Das
Gutachten-Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit einer stärker von Vernunft
und Wirklichkeit angeregten und getragenen Politik; die vernachlässigende
Haltung der Politik entspricht die Abstumpfung der Massen
………………….. Die Rechte von Minderheiten werden häufig nicht
wahrgenommen, hier keine Aufwertung durch III-Regel
3 n):! Wegen des
Schlusssatzes der Regel B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) EB2
.-ausgewogen - Gerechtigkeit -Würde -
Anstand – Verbrechensvermeidung – Sicherheit BICADL
………………….. Rubrik: Stufe 2 Leben/Gesundheit
Rubrik: Stufe 3 Leben/Gesundheit
Die zukünftigen
Unfallopfern einschließlich ihrer Angehörigen können der noch viel höheren
Zahl der Unfallgefährdeten miteingerechnet werden, wobei für letztere
örtliche Abzweigungspunkte gänzlich verschiedener Risikohöhe in Rechnung zu
stellen sind, welche bereits heute zu unterschiedlichen Schutzmaßnahmen Veranlassung gaben. Es ist noch aufklärungsbedüftig, ob die vielleicht vergleichsweise
geringe finanzielle Belastung der Mehrheit, die von den Steuerzahlern
gebildet wird, die Annahme von deren Betroffenheit rechtfertigt. Rubrik: Stufe 4 II Leben/Gesundheit
Gefährdungszustand
für Gesundheit und Leben; Abhilfe oder doch Milderung ist von Regierung
nachhaltig zu versuchen. Leben/Gesundheit
Recht
(Justiz)
Recht
(Justiz)
Gutachter-Regeln Rubrik: Schritt 7 III-Regel 2 d) Rechts-Bevorzugung
oder Benachteiligung von Minderheiten gegenüber der Mehrheit gilt als
Gemeinwohlschädigung, es sei denn sie sei durch einen hochwahrscheinlichen
Gemeinwohlvorteil ausgeglichen. III-Regel 3 b): bei
ständiger Steigerungstendenz der
Gemeinwohlauswirkung liegt Blockade oder Blockade-Aufhebung vor. III-Regel 3 d): Blockadeauswirkung durch vorübergehende Vorteile
oder Nachteile bei anderen Aspekten nicht aufgehoben.
………………….. Rubrik: Stufe 4 II Auswirkungen…
auf C SPONTANEITÄT (Leben Gesundheit) ein Schwerpunkt-Aspekt und G AUTONOMIE
der Unfallopfer, soweit sie überleben, und deren Angehörige. C ist verletzt/blockiert, da
Gesundheit und Leben der Opfer zugunsten von Geschäftsinteressen geopfert
werden: Rubrik: Stufe 3 Leben/Gesundheit
Die zukünftigen Unfallopfern einschließlich
ihrer Angehörigen können der noch viel höheren Zahl der Unfallgefährdeten
miteingerechnet werden, wobei für letztere örtliche Abzweigungspunkte
gänzlich verschiedener Risikohöhe in Rechnung zu stellen sind, welche bereits
heute zu unterschiedlichen Schutzmaßnahmen
Veranlassung gaben. Es ist noch aufklärungsbedüftig,
ob die vielleicht vergleichsweise geringe finanzielle Belastung der Mehrheit,
die von den Steuerzahlern gebildet wird, die Annahme von deren Betroffenheit
rechtfertigt. Wegen des Schlusssatzes obiger Regel
entfällt Blockade-Betroffenheit von C SPONTANEITÄT wegen
Zu-Rechnungsfähigkeit.
Werteordnung: Wirtschaft
(Geld) ist nicht alles …………………… Rubrik: Stufe 4 II auch auf
das
gibt es Auswirkungen Die
Handlungsfähigkeit ist für die
Minderheit der Unfallopfer häufig eingeengt Über die
Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Belastung kann erst nach der
Gesetzesanordnung (Verordnung) Gutachter-Richtlinien aus Rubrik: Schritt 7 III-Regel 3 b): bei
ständiger Steigerungstendenz der
Gemeinwohlauswirkung liegt Blockade oder Blockade-Aufhebung vor. III-Regel 3 g): Aspekt-Blockade bei fortlaufenden oder sich
steigernden Beeinträchtigungen der Mehrheit (Bevölkerungsbetroffenheit). III-Regel 3 d): Blockadeauswirkung durch vorübergehende Vorteile
oder Nachteile bei anderen Aspekten nicht aufgehoben. III-Regel 3 e): Gegen die länger dauernde Schwächung anderer Aspekte kann nicht mit
Einzelwirtschaftswerten (unter AKTIVITÄT, AUSTAUSCH oder AUSGLEICH)
aufgerechnet werden. III-Regel3c
d):
Aspekt-Blockade-Feststellung erfolgt in der Regel
ohne Geldwerte-Berücksichtigung:
unter AKTIVITÄT jedoch bei Staatsnotstand und wenn es wesentlich nur um
Geldwerte geht.
…………………..
III-Regel
3 m) (!) auch auf das
gibt
es Auswirkungen Unfallopfer
sind hinsichtlich Selbstständigkeit betroffen; auch auf E
AUTARKIE/D AKTIVITÄT nämlich das F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)
Die
Vielfalt möglicher Wunsch- und Entwicklungsmöglichkeiten ist für die Minderheit häufig eingeengt
III-Regel
3 m) (!)
n Die
Freiheit der Minderheit von
Unfallopfern ist häufig eingeengt, die der Allgemeinheit weniger
………………….. Bisher kaum
Entwicklung zum Besseren hin
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)
Für
Verunfallte als Minderheit
häufig eine Grenze Richtung
NICHT-AUSTAUSCH hinsichtlich eines gewünschten Lebens EL2
; ergänzung ; begrenzung
; zusammenhalt
Kommt für die Minderheit der Unfallopfer (zumindest vorübergehend,
öfters dauernd) zum Tragen, denn sie benötigen meist Mitgefühl und
Unterstützung als zentrale Zielvorstellung, auf
die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet
sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer
möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem
Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch
wenigstens bejahten Lebensführung. Schritt 7: III-Regel 2 d)
Rechts-Bevorzugung oder Benachteiligung von Minderheiten gegenüber der
Mehrheit gilt als Gemeinwohlschädigung, es sei denn sie sei durch einen
hochwahrscheinlichen Gemeinwohlvorteil ausgeglichen. III-Regel 3 b): bei
ständiger Steigerungstendenz der
Gemeinwohlauswirkung liegt Blockade oder Blockade-Aufhebung vor. III-Regel 3 g): Aspekt-Blockade bei fortlaufenden oder sich
steigernden Beeinträchtigungen der Mehrheit (Bevölkerungsbetroffenheit). III-Regel 3 e): Gegen die länger dauernde Schwächung anderer Aspekte kann nicht mit
Einzelwirtschaftswerten (unter AKTIVITÄT, AUSTAUSCH oder AUSGLEICH)
aufgerechnet werden. III-Regel
3 η): Eine
Aspekt-Wiederherstellung durch Blockade-Aufhebung ist nur gegenüber anderen
Aspekt-Blockaden aufrechenbar. III-Regel 3 q): Abschwächung der Aspekt-Erhaltung, besonders H-B-C-I-G-E-A,
nur kurzzeitig zur Katastrophenabwehr erlaubt. III-Regel 3 i) nachhaltige Schädigung von Achtung, Ansehen
Geltung eines Aspektes gilt als Gemeinwohl-Schädigung III-Regel 3 k) Die Förderung von Hilfebedürftigen im Rahmen des
Selbstbenachteiligungsrechtes ist erlaubt III-Regel 3 l)
Abstellung von Beeinträchtigungen Einzelner oder Minderheiten mit
Auswirkung einer Aspekt-Blockade-Aufhebung kann als Gemeinwohl-Förderung gelten ! III-Regel
3 m)
Geht es um Menschenleben
und –gesundheit, Artenvielfalt, so ist vorläufig
vorab zu entscheiden unter Fortsetzung gründlicherer Erforschung der
Tatsachenzusammenhänge ohne Rechtsverpflichtung der Allgemeinheit gegenüber
Einzelnen oder Minderheiten zur Erhaltung von Leben und Gesundheit. (!) Trifft zu.
Die Möglichkeiten zur Gefahrenminderung müssen staatlicherseits intensiver
erforscht werden. III-Regel 3 n) Werden Minderheiten unter Verletzung von Recht
und Gesetz an Leben und Gesundheit wiederkehrend bedroht oder verletzt, so
soll die Regierung entschädigen, falls sie bei Maßnahmen zur Abhilfe säumig
war. ! Trifft zu.
Der Sicherheitslücke wird von Seiten der Zuständigen zu wenig Beachtung geschenkt. III-Regel3c
d):
Aspekt-Blockade-Feststellung erfolgt in der Regel
ohne Geldwerte-Berücksichtigung:
unter AKTIVITÄT jedoch bei Staatsnotstand und wenn es wesentlich auch um
Geldwerte geht. Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen/Werteordnung
………………….. Keine erweiternde
Stellungnahme Der
nachfolgende Rest von Schritt
7 kann für die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden.
Schritt 9: Letztere
Ausnahme der Befristung trifft hier zu Schritt 10:
Sie sind den Einzel-Aspekten
in der Auflistung der Aspekte-Kurzfassung Schritt 6 unter den entsprechenden Q1, 2...n-Links in Kopie
hinzuzufügen. Sorgen Sie dafür, dass im
vorausgehenden ASPEKTE-ÜBERBLICK unter jedem Tabellen-Kästchen jedes
Einzel-Aspektes, das nicht mit dem Urteil #0# versehen ist, abschließend ein solches mit einem positiven
+++, also blockade-aufhebenden, oder - - - , also für blockade-schaffend,
verzeichnet ist. B
GEGENSEITIGKEIT - - - Rechtsordnung
ist betroffen Endergebnis: Gesetzesantrag:
1 + Die
beantragte Verordnung ist dazu geeignet die unglückliche Verkehrssituation
beim Rechtsabbiegen von Fahrzeugen zu verbessern oder zumindest zu klären. |
Verlinkte
Quellenbelege 2 Quellenverzeichnisse
müssen erst im Laufe der Durchführung des Gesetzesantrages erstellt oder
ergänzt werden. Abbiegefehler von Kraftfahrenden sind ohnehin die
häufigste Ursache von Unfällen. Rechtsabbiegende Lkw sind die
Hauptverursacher von Radunfällen mit Todesfolge; 2016 sind sechs Radfahrende
in Berlin auf diese Weise ums Leben gekommen, 2017 waren es vier Obwohl die Unfallursachen seit Jahrzehnten bekannt sind
unternimmt die Politik zu wenig, um Radfahrende zu schützen….Q2-1: Lkw-Fahrer verursachen 75% der
Unfälle, an denen sie beteiligt sind…. Die
Hauptverursacher von Radunfällen mit Todesfolge sind Berufskraftfahrer in
schweren Lkw….Q2-2: Bis Ende
September 2ß18 Bis zehn tödlich verunglückte Radfahrer in Berlin Q2-10: https://udv.de/de/medien/mitteilungen/unfaelle-schweren-lkw-enden-oft-toedlich Unfälle mit
schweren Lkw enden oft dramatisch. Dabei sterben pro Jahr fast 500
Menschen; über 3.200 werden schwer verletzt. Viele dieser Unfälle wären mit
den heute verfügbaren technischen Maßnahmen vermeidbar oder würden
glimpflicher ablaufen….Q2-3: Bundesweit
handelt es sich um mehr als 330 Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten im
Jahr, die so positiv beeinflussbar wären…. Q2-4: Jährlich
etwa 28 Unfälle mit getöteten und 160 mit schwer verletzten Radfahrern durch
rechtsabbiegende Lkw könnten so vermieden oder die Unfallfolgen deutlich
gemildert werden….Q2-5: Besonders
schwer und tragisch verlaufen Unfälle zwischen rechtsabbiegen-den Lkw und
Radfahrern, die meist innerorts und an Kreuzungen oder Einmündungen passieren
- und das trotz Ampel oder Radfahrerfurt….Q2-6: Ein
Abbiegeassistent muss für alle Lkw vorgeschrieben werden…. Q2-7: Radwege
müssen im Einmündungsbereich direkt an der Fahrbahn geführt werden….Q2-8: Schaffung von mehr Spiegeleinstellplätzen
(z.B. auf Werkshöfen, Raststätten oder Betrieben). Dort müssen Lkw-Führende
vor Fahrtantritt ihrer Pflicht nachkommen, die Spiegel korrekt einzustellen….Q2-9: Getrennte LSA-Signalisierung von Kfz
und Radfahrenden bei zweispurigem Abbiegen, „Voraus-Grün“ für Radfahrer an
allen anderen Kreuzungen….Q2-10 Bis Ende
September 2018 zehn tödlich
verunglückte Radfahrer in Berlin Q2-11: |
***>