Technische Hinweise für weniger PC-Kundige
Es wird vom Betriebssystem Windows 10 ausgegangen.
Speicherraum
Seite verkleinern: Mausklick auf kleines Quadrat rechts
oben in der Menüleiste.
Explorer
öffnen: Windows-(Speicher-)Taste gedrückt halten + E Auf dem Explorer: MAUSKLICK Titel-Leiste ganz links auf „Datei“/ |
Um einen zweiten Bildschirm aufzurufen, betätigen Sie bitte die Taste
Windows links unten und zugleich P und betätigen mit Links-Klick auf dem sich
öffnenden Fenster die dritte Kombination „erweitern“.
MAUSKLICK
rechts oben in der Registerkarte auf das Feld „Bearbeiten aktivieren“. Über
der Registerkarte „Start“, falls oben links in der
Registerkarte ganz links hinter Datei nicht bereits Start steht. Alternativ können in der Statusleiste von Word (unterste Leiste), links
neben dem Zoom-Schieberegler auf das Weblayout-Symbol klicken. Falls Sie das Menüband nicht sehen, müssen
Sie zuerst auf eine Registerkarte klicken. Wenn Sie das Menüband
ständig sehen wollen, klicken Sie auf die Stecknadel ganz rechts, nachdem Sie
auf eine Registerkarte geklickt haben. Jetzt wird das Menüband
ständig angezeigt. Wenn Sie es nicht ständig sehen wollen, klicken Sie ganz
rechts im Menüband auf die Pfeilspitze nach oben. Der Text muss die gesamte
Bildschirmbreite ohne freien Seitenrand ausfüllen! Ist das nicht der Fall,
dann bitte MAUSKLICK links von „Ansicht“
auf „Überprüfen“ und dann rechts
unterhalb von Ansicht auf „Einfaches
Markup“ und auf das vierte Feld der sich öffnende Felder „Markup keine“. Bei beträchtlichem rechtem
Rand lässt sich ein Navigations-Markup rechts über einen Links-Klick auf x seinen oberen rechten Rand
schließen. |
Tabellen-Kästchen
erstellen:
Linksklick auf „EINFÜGEN“ oben in der Menü-Leiste,
dann links auf „Tabelle“. Im sich öffnenden Fenster auf „Tabelle einfügen“, im
nächsten Fenster auf Spaltenzahl 1“, dann „Zeilenzahl 1“ und „o k“.
Verkleinerung des Tabellen-Kästchens durch Ziehen des rechten Tabellenrandes
mit dem linken Mauszeiger nach links; zur Vergrößerung Ziehen nach rechts.
Zwei
Fenster nebeneinander auf einem Bildschirm
erzielen Sie am besten,
wie im Rahmen unten dargestellt:
Seiten-Verschiebung nach links Windows-(Fenster-)Taste
gedrückt gehalten + Links-Pfeiltaste. Seiten-Verschiebung nach rechts Windows-(Fenster-)Taste
dauernd gehalten + Rechts-Pfeiltaste. Bei unvollständiger Seiten-Öffnung Mausklick auf die ungeöffnete
Seite. Oder: Unteren Seitenrand bei
gehaltener MAUSTASTE mit dem Mauszeiger herabziehen. Von (mehreren) stark
verkleinerten Seiten auf dem Bildschirm öffnen Sie etwa zum Ansehen
gewünschte durch MAUSKLICK. |
Zwei
Fenster nebeneinander auf einem Bildschirm
erzielen Sie auch, indem Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Stelle
der Taskleiste unten klicken und mit der linken Maustaste im sich öffnenden
Fenster auf „Fenster nebeneinander anzeigen“ (später den Rücknahmebefehl auf
dem kleinen schwarzen Fenster nicht vergessen!). Die erste aufgerufene Seite
durch Links-Klick auf das kleine Quadrat links in der oberen Randleiste
verkleinern und mittels der linken Maustaste nach links etwa zur Hälfe aus dem
Bildschirm hinausschieben und dann loslassen. Die nächste aufgerufene Seite
ordnet sich dann auf dem rechten Bildschirmfenster ein. Die Größen können bei
gedrückte Links-Taste durch Ziehen mit dem Mauspfeil an den Fenster-Rändern
angepasst werden.
Die Schriftgröße verändern Sie über Taste Strg links unten auf der Tastatur und Drehen am Mausrädchen.
Link-Öffnung:
Erscheint
bei Cursor-Berührung des Links eine Hand, so genügt ein Maus-Linksklick; zurück
zum Ausgangspunkt dann mit Maus-Linksklick auf den Pfeil links oben in der
Menüleiste.
Erscheint bei Links-Klick auf den Link die Aufforderung Strg-Taste, so ist
diese gleichzeitig mit dem Links-Klick auf den Link zu drücken ist.
Wenn
sich nichts ereignet, so hilft gelegentlich die gedrückte Strg-Taste +
Maus-Rechtsklick und nachfolgender Linksklick auf dem sich öffnenden kleinen
Fenster „in neuem Fenster öffnen“. Dieses Fenster nach Gebrauch wieder
schließen! Es kann dann weiter mit Linksklick innerhalb der Seite gearbeitet
werden.
Auf der erscheinende neuen Seite mit dem verlinkten Text muss dieser wieder gelegentlich
mit dem Mausrädchen leicht nach oben gescrollt werden.
Wenn sie die neue Seite durch linken Mausklick auf – (Minuszeichen)
ganz rechts oben in die Taskleiste verbergen, kehren Sie auf die Ausgangsseite
an die Ausgangstextstelle zurück Sobald
der verlinkte Text nicht mehr benötigt wird, bitte die betreffende neue Seite
durch linken Mausklick auf das x ganz rechts oben auf der Seite schließen!
Technik
der Binnen-Verlinkung unter docx: Einen Link innerhalb einer
docx-Seite erzielen Sie durch: Markierung (Überstreichen
mit gedrückter Maustaste) des Wortes oder der Passage, die zum Link werden
soll. Rechts-Klick
mit der Maustaste auf diese Markierung. Im
sich öffnenden Fenster MAUSKLICK auf „Link“. Im sich öffnenden Fenster
wird in der obersten Anzeigezeile der als Link später angezeigte Text
angezeigt, der beliebig geändert eingeschrieben werden kann. In der
Anzeigezeile darunter ist der aufgerufene Ordner angezeigt. / Durch Klick auf
den kleinen Schalter v am Zeilenende werden in der Zelle darunter Unterordner
aufgereiht. /Durch Anklicken von a) b) c) d) oder g öffnen Sie den
entsprechenden Unterordner und es werden dessen Dateien in der Zelle
aufgereiht. / Doppelklick auf die gewünschte Datei lässt diese in der Anzeigezeile
unten erscheinen (wurde die Datei über html
herangeholt, so müssen Sie vorn den Zusatz „C:\Users\Name\Desktop\“ markieren
und löschen. /Steuern Sie eine Textmarke in der ausgewählten Datei an, so
müssen Sie diese anlegen: Markieren/MAUSKLICK „Einfügen“ im farbigen
Menü-Band oben / MAUSKLICK „Links“ in der Menü-Zeile / MAUSKLICK
„Textmarke“ / MAUSKLICK „Einfügen“ / Der in der unteren Anzeigezeile
eingetragenen Datei-Adresse fügen Sie nach #unmittelbar die Textmarke hinzu /
MAUSKLICK auf Schalter „OK“ unten. Durch MAUSKLICK auf den
kleinen Schalter in der zweiten oberen Anzeige-Zeile können Sie durch
Anklicken der sich unter weiterem Anklicken in der Zelle darunter jeweils
nach einander öffnenden Unter-Ordner und Dateien jede andere Datei ansteuern
und zur Verlinkung auswählen. |
INHALTSVERZEICHNIS
zur docx-Fassung: Zur
Suchfunktion: Die Mitte des
Verfahrensablaufes liegt etwa bei <Schritt 2, so dass Sie sich den
gesuchten Partien durch Tasten-Kombination Strg Pos1 oder Strg Ende[WW1] (Pos1 und Ende finden Sie im Zahlen-Block rechts in den
ersten linken Spalten auf der Tastatur nebeneinander) annähern können, um
dann von ganz oben oder unten mit der linken Maustaste auf der rechten
Randleiste den Cursor verschiebend der Zielstelle zu nähern und/oder nach
unten bzw. oben mit dem Mausrädchen zu scrollen. Zwischen Anfang und Ende bewegen Sie sich schneller als durch
Mausrädchen-Scrollen mittels Tasten-Kombination Strg + Pfeiltaste-nach-oben
(obere unten links neben dem Zahlen-Block) oder StrG
+ Pfeiltaste-nach-unten (untere links neben dem Zahlen-Block). |
Das ursprüngliche und
ausführlicher geplante Wordpress-Gutachtenverfahren soll
derzeit nur der allgemeinen Information dienen und auf die Zukunft des
Verfahrens hinweisen für die die Mittel derzeit fehlen.
Es geht deshalb hier im Bereich http://stiwi.biotelie.de weiter und soll nur
über die Verlinkungen dort auf das oben genannte Wordpress-Gutachtenverfahren
zugegriffen werden.
Benötigt wird – falls Sie
über das gestraffte Verfahren über die Zusammenstellung
bereits hinausgekommen sind – zunächst die Anleitung-Kurzfassung,
nach der jedoch erst später fortlaufend verfahren werden soll. Für die zunächst empfohlene KURZBEGUTACHTUNG
gemäß Zusammenstellung
soll die Anleitung-Kurzfassung nicht offen gehalten
werden. Letztere muss nochmals überarbeitet werden: also Anleitung-Kurzfassung derzeit noch nicht benutzen.
Halten Sie außer einer der beiden eben genannten Anleitungen die Aspekte-Kurzfassung auf
der Taskleiste unten offen. Noch günstiger benutzen sie einen zweiten
Bildschirm, da immer wieder vergleichend auf sie zurückgegriffen werden muss.
Über die Aspekte-Kurzfassung können Sie sich jederzeit über den Wortlaut einer
Aspekte-Definition über die Seite scrollend unterrichten. Die Links von A – M
dort führen zu den Aspekten auf dem Aspekte-Überblick mit
den dazugehörigen Regeln.
Wenn Sie Regeln oder einen anderen Link aus dem Aspekte-Überblick aufrufen wollen, so richten Sie den Mauszeiger auf dort den jeweiligen Link und betätigen Sie dann bei Erscheinen der Hand die linke Maustaste. Manchmal muss mit dem Mausrädchen leicht nach oben gescrollt werden, um den Textanfang zu erreichen. Zur Rückkehr auf die Ausgangsposition klicken Sie auf den Linkspfeil in der oberen Menü-Leiste ganz links.
Innerhalb des verkürzten Aspekte-Überblicks,
von dem Sie ja ausgehen sollen, öffnen Sie Links bitte mit linkem Mausklick und
gelangen wieder über Linksklick auf den Linkspfeil ganz oben links in der
oberen Menüleiste an die Ausgangsstelle zurück. Eintragungen können Sie nicht
tätigen.
Der Aspekte-Überblick wurde
gestückelt und aus seiner verkürzten Ausgabe heraus, über die die Begutachtung
ohne den beige gefärbten utopischen Ballast
durchgeführt werden soll, meist auf die ungekürzte Ausgabe verlinkt, so dass
Sie den geöffneten Link neben dem fortlaufenden Ausgangs-Text vor Augen haben.
Es lohnt sich
manchmal, die STICHWORTLISTE mit Inhaltsangaben aufzusuchen, die mit der SUCHWORT-ZUSAMMENFASSUNG beginnt und weiter nach unten aufzuscrollen ist, um eine Aufgabe und deren Lösung mittels
Inhaltsangaben für die einzelnen Regeln einem oder mehreren Aspekten
zuzuordnen. Allerdings sind die Stichworte über Seite 17 bis 20 verteilt.
Für
das verkürzte Verfahren über ZUSAMMENSTELLUNG wurde im zitierten Text der
empfohlene Leseraum einige Male zwischen <***
und >*** eingegrenzt.
Noch weiter wurde der
Gutachtenprozess im Ultra-Kurzbegutachtung
gestrafft, sollte der Unvorbereitete dort beim Heranziehen der Betroffenheitsliste
nicht auf einen blockierten Aspekt stoßen, so könnte sich nachstehende Einführung lohnen:
***>
Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die
Verfahrens-Organisation und
-Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell
institutionalisiert ist und sind lediglich auf dem Ausführungs-Satz mit den unverkürzten Seiten aufzufinden.
Dieser unverkürzte Ausführungs-Satz wurde auch deshalb zugänglich belassen, um
im jetzt schon gültigen Verfahren, das über den verkürzten Ausführungs-Satz läuft, über die Text-Verdoppelung*) mittels des unverkürzten
Ausführungs-Satzes auf aktuell benötigten Binnen-Text verlinken zu können. Es können so
Vergleiche angestellt werden, ohne auf vom verkürzten Ausführungs-Satz aus die
Link-Ausgangsstelle zu verlassen. Auch kann der Vergleichs-Text auf der
Task-Leiste weiter zugänglich gehalten werden.
*) in der eigentlich für die Begutachtung genutzten verkürzten Text-Ausgabe
kann also, ohne diese zu verlassen, ein Link auf die ungekürzte Text-Ausgabe
geöffnet und bei Bedarf offen gehalten werden.
Das
biotele Gutachtenverfahren soll letztlich einem
regelungspolitischen Gesetzgebungsverfahren dienen. Regelungspolitik bereitet
sachlich fundierte zweckmäßige*) Vernunftpolitik vor, die jedoch nur über
Machtpolitik (bei uns die parlamentarische) in die Wirklichkeit umgesetzt
werden kann. Biotele Regelungspolitik ist wegen der
Notwendigkeit der Berücksichtigung auch von Emotionen der Mehrheit nur
tragfähig als direkt-demokratische legitimierte Politik, und soll über
Abstimmungen über jede biotel-gesetzliche Einzelmaßnahme
(in Listen) später zur Grundlage des durch unabhängige internationale
Weltpolizei-Blöcke abgesicherten militärischen, der repräsentativen
Machtpolitik auf Grundlage der biotelen Verfassung
entzogenen, Weltfriedens werden.
*) Biotel begründete Zweckmäßigkeit beginnt über D
AKTIVITÄT mit Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und setzt sich – wenn auch bei
Unterschiedlichkeit hinsichtlich Betroffenheit und Reihenfolge der Aspekte –
über E AUTOKRATIE (Selbsterhaltungsfähigkeit), G AUTONOMIE (Freiheit auch als Handlungsfähigkeit),
nicht ohne B GEGENSEITIGKEIT (besonders auf der Grundlage der
Rechtsstaatlichkeit), I HYPARCHIE (insbesondere Freiheit von Kriegshandlungen),
L SUBSIDIARITÄT (als gemeinschaftlicher Zusammenhalt) fort bis hin zur
Erhaltung der C SPONTANEITÄT (von Leben
und Gesundheit).
Der Machtpolitik, die sich nur schwer von jeglicher Willkür entkleiden lässt,
bleiben weiterhin und unvermeidbar notwendige Entscheidungen über Regelungen,
deren Folgen noch unüberschaubar sind.
Jedes Gesetzgebungsverfahren
ist jedoch für seine Anwendung auf Rechtsbegriffe und Rechtstatbestände
angewiesen, welche innerhalb eines Sachverhalts/Tatsachenzusammenhanges als
zutreffende Zusammenhänge erkannt worden sind. Die Erkennung von
Rechtsbegriffen und deren Bedeutung im Zusammenhang eines
Sachverhalts/Tatsachenzusammenhangs wird von der staatlichen Rechtordnung
jedermann zugemutet, der innerhalb eines rechtlich erheblichen
Sachverhalts/Tatsachenzusammenhangs als Handelnder oder Leidender auftritt und nicht
geisteseingeschränkt ist. Für die verbindliche
Ausdeutung oder Auslegung von Rechtsbegriffen oder Rechtstatbeständen sind bei
Rechtsbrüchen und in Streitfällen juristisch vorgebildete Anwälte und Richter
zuständig, im biotelen Gutachtenverfahren aber unabhängig
urteilende Gutachter, insoweit sie zu übereinstimmenden Ergebnissen kommen.
Die
rechtlich verbindlichen Regeln oder Gesetze leiten sich ursprünglich aus
religiösen Geboten ab, wie solche heute noch der islamischen Gesetzgebung, der
Scharia, zugrunde gelegt werden. Nehmen wir das jüdisch-christliche
alttestamentlich achte Gebot
„Du
sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen
Nächsten“ https://www.ekd.de/Zehn-Gebote-10802.htm
zum
Beispiel. Verallgemeinert könnte man es zu einem „Du sollst nicht lügen und
täuschen“ erweitern. Damit wäre es klar dem biotelen
Aspekt A
VERGLEICHEN zu- und unterzuordnen, der auf Wahrheit und
Wirklichkeitsentsprechung abzielt, aber nicht ohne Beziehung auch auf den biotelen Aspekt B
GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit). Eine staatliche
Gesetzgebung wird sich auf die Fälle von Lüge und Täuschung beschränken, die
besonders ungerechte und verderbliche Auswirkungen haben. Ein extrem schwerer
Fall läge vor, wenn dadurch jemand fälschlicherweise und zu Unrecht zu Tode
oder nur zu langdauerndem Gefängnis verurteilt würde; ein Fall der dem achten
Gebot wohl ursprünglich zugrunde lag.
Wir sehen also, wie aus
einem Tatbestand, einem Sachzusammenhang auf die Möglichkeit geschlossen wird,
eine gesetzliche Vorschrift gegen Personen wegen deren Verhaltens anzuwenden;
und dass dabei Sorgfalt angezeigt ist, ehe man das Geschehen in eine
Begriffsschublade einordnet, dem Begriff subsummiert. Um diese Sorgfalt wird
nun gebeten, wenn es um die Subsumption von Tatbeständen unter Rechtsbegriffe
(hier die biotelen Aspekte) geht. https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) http://www.jurawiki.de/SubSumtion
Bearbeitete Fragestellungen bitte als Kopie von hier in das Gutachten-Protokoll
übertragen!
1. Was wird an dem
geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet?
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Suchen
Sie einmal den Tatsachenzusammenhang zu erweitern; schreiben Sie alles an Ort
und Stelle nach Zeilenwechsel auf und löschen Sie Überholtes bitte nicht! (beige markieren!)
…………………………………
Welcher Mangel, welche Übel, welcher Missbrauch könnte eintreten, was könnte
daraus Unerwünschtes entstehen, wenn der Gutachtenantrag nicht Gesetz würde?
Gehen Sie über genannte Beispiele hinaus und erdenken Sie weitere ähnliche
Folgerungen. Zu welchen Aspekt-Bereichen würde dies passen?
……………………………………..
2. Inwieweit ist die
vorgeschlagene Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich?
Gegen was richtet sich der
Gutachtenantrag? Welchen Schaden, welche Zerstörung will er verhindern? Welche
Verbesserung könnte er bewirken?
…………………………………..
Der Gutachter hat ich doch,
wenn er Aufgabestellung und Sachverhalt wenigstens in groben Zügen kennt,
eigentlich zunächst nur auf drei Fragen zu konzentrieren:
1. Welcher Aspekt ist hauptsächlich betroffen?
…………………………………..
2. Welcher Personenkreis ist
betroffen?
…………………………………
3. Falls dieser Personenkreis nur eine Minderheit darstellt, ob die Mehrheit
nicht doch über die Minderheiten-Aufwertung als
mitbetroffen betrachtet werden muss?
Wenn aber ein Aspekt
hinsichtlich der Mehrheit betroffen oder nachhaltig beeinträchtigt ist, so
liegt eine Aspekt-Blockade vor.
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Neben den fünf Festlegungen
a – e unter r Info1: sind dabei noch die
letzten acht Regeln zur Minderheiten-Aufwertung zu
beachten und könnten durch Rückfrage erläutert werden.
Geht es noch einfacher?
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