Technische Hinweise für weniger PC-Kundige

Es wird vom Betriebssystem Windows 10 ausgegangen.

 Speicherraum

Seite verkleinern: Mausklick auf kleines Quadrat rechts oben in der Menüleiste.

Explorer öffnen: Windows-(Speicher-)Taste gedrückt halten + E

Auf dem Explorer: MAUSKLICK Titel-Leiste ganz links auf „Datei“/
Inhalts Verzeichnis linke Spalte MAUSKLICK auf „Dieser PC“/
Im sich öffnenden Fenster „Geräte und Laufwerke (4)“ wird in Blau der verbrauchte Speicherplatz angezeigt.

 

Um einen zweiten Bildschirm aufzurufen, betätigen Sie bitte die Taste Windows links unten und zugleich P und betätigen mit Links-Klick auf dem sich öffnenden Fenster die dritte Kombination „erweitern“.

Weblayout

MAUSKLICK rechts oben in der Registerkarte auf das Feld „Bearbeiten aktivieren“. Über der Registerkarte  Start, falls oben links in der Registerkarte ganz links hinter Datei nicht bereits Start steht.
Klicken Sie auf die Registerkarte „Ansicht“ (Registerkarten sind die Karteireiter über dem Menüband), dann klicken Sie auf das Symbol mit der Bezeichnung Weblayout.

Alternativ können in der Statusleiste von Word (unterste Leiste), links neben dem Zoom-Schieberegler auf das Weblayout-Symbol klicken.

Falls Sie das Menüband nicht sehen, müssen Sie zuerst auf eine Registerkarte klicken. Wenn Sie das Menüband ständig sehen wollen, klicken Sie auf die Stecknadel ganz rechts, nachdem Sie auf eine Registerkarte geklickt haben. Jetzt wird das Menüband ständig angezeigt. Wenn Sie es nicht ständig sehen wollen, klicken Sie ganz rechts im Menüband auf die Pfeilspitze nach oben.

Der Text muss die gesamte Bildschirmbreite ohne freien Seitenrand ausfüllen!

Ist das nicht der Fall, dann bitte MAUSKLICK links von „Ansicht“ auf „Überprüfen“ und dann rechts unterhalb von Ansicht auf „Einfaches Markup“ und auf das vierte Feld der sich öffnende Felder „Markup keine“.

Bei beträchtlichem rechtem Rand lässt sich ein Navigations-Markup rechts über einen Links-Klick auf x seinen oberen rechten Rand schließen.

 

 

Tabellen-Kästchen erstellen:
Linksklick auf „EINFÜGEN“ oben in der Menü-Leiste, dann links auf „Tabelle“. Im sich öffnenden Fenster auf „Tabelle einfügen“, im nächsten Fenster auf Spaltenzahl 1“, dann „Zeilenzahl 1“ und „o k“. Verkleinerung des Tabellen-Kästchens durch Ziehen des rechten Tabellenrandes mit dem linken Mauszeiger nach links; zur Vergrößerung Ziehen nach rechts.

Zwei Fenster nebeneinander auf einem Bildschirm erzielen Sie am besten,
wie im Rahmen unten dargestellt:

 

Seiten-Verschiebung nach links

Windows-(Fenster-)Taste gedrückt gehalten + Links-Pfeiltaste.

Seiten-Verschiebung nach rechts

Windows-(Fenster-)Taste dauernd gehalten + Rechts-Pfeiltaste.

Bei unvollständiger Seiten-Öffnung

Mausklick auf die ungeöffnete Seite.
Windows-(Fenster-)Taste dauernd gehalten + Abwärts-Pfeiltaste.

Oder: Unteren Seitenrand bei gehaltener MAUSTASTE mit dem Mauszeiger herabziehen.

Von (mehreren) stark verkleinerten Seiten auf dem Bildschirm öffnen Sie etwa zum Ansehen gewünschte durch MAUSKLICK. 

 

 

Zwei Fenster nebeneinander auf einem Bildschirm erzielen Sie auch, indem Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Stelle der Taskleiste unten klicken und mit der linken Maustaste im sich öffnenden Fenster auf „Fenster nebeneinander anzeigen“ (später den Rücknahmebefehl auf dem kleinen schwarzen Fenster nicht vergessen!). Die erste aufgerufene Seite durch Links-Klick auf das kleine Quadrat links in der oberen Randleiste verkleinern und mittels der linken Maustaste nach links etwa zur Hälfe aus dem Bildschirm hinausschieben und dann loslassen. Die nächste aufgerufene Seite ordnet sich dann auf dem rechten Bildschirmfenster ein. Die Größen können bei gedrückte Links-Taste durch Ziehen mit dem Mauspfeil an den Fenster-Rändern angepasst werden.

 

Schriftgrößen-Änderung

Die Schriftgröße verändern Sie über Taste Strg links unten auf der Tastatur und Drehen am Mausrädchen.

Link-Öffnung:

Erscheint bei Cursor-Berührung des Links eine Hand, so genügt ein Maus-Linksklick; zurück zum Ausgangspunkt dann mit Maus-Linksklick auf den Pfeil links oben in der Menüleiste.
Erscheint bei Links-Klick auf den Link die Aufforderung Strg-Taste, so ist diese gleichzeitig mit dem Links-Klick auf den Link zu drücken ist.  

Wenn sich nichts ereignet, so hilft gelegentlich die gedrückte Strg-Taste + Maus-Rechtsklick und nachfolgender Linksklick auf dem sich öffnenden kleinen Fenster „in neuem Fenster öffnen“. Dieses Fenster nach Gebrauch wieder schließen! Es kann dann weiter mit Linksklick innerhalb der Seite gearbeitet werden.
Auf der erscheinende neuen Seite mit dem verlinkten Text muss dieser wieder gelegentlich mit dem Mausrädchen leicht nach oben gescrollt werden.

Wenn sie die neue Seite durch linken Mausklick auf – (Minuszeichen) ganz rechts oben in die Taskleiste verbergen, kehren Sie auf die Ausgangsseite an die Ausgangstextstelle zurück  Sobald der verlinkte Text nicht mehr benötigt wird, bitte die betreffende neue Seite durch linken Mausklick auf das x ganz rechts oben auf der Seite schließen!


 

Technik der Binnen-Verlinkung unter docx:

Einen Link innerhalb einer docx-Seite erzielen Sie durch:

Markierung (Überstreichen mit gedrückter Maustaste) des Wortes oder der Passage, die zum Link werden soll.

Rechts-Klick mit der Maustaste auf diese Markierung.

Im sich öffnenden Fenster MAUSKLICK auf „Link“.

Im sich öffnenden Fenster wird in der obersten Anzeigezeile der als Link später angezeigte Text angezeigt, der beliebig geändert eingeschrieben werden kann. In der Anzeigezeile darunter ist der aufgerufene Ordner angezeigt. / Durch Klick auf den kleinen Schalter v am Zeilenende werden in der Zelle darunter Unterordner aufgereiht. /Durch Anklicken von a) b) c) d) oder g öffnen Sie den entsprechenden Unterordner und es werden dessen Dateien in der Zelle aufgereiht. / Doppelklick auf die gewünschte Datei lässt  diese in der Anzeigezeile unten erscheinen (wurde die Datei über html herangeholt, so müssen Sie vorn den Zusatz „C:\Users\Name\Desktop\“ markieren und löschen. /Steuern Sie eine Textmarke in der ausgewählten Datei an, so müssen Sie diese anlegen: Markieren/MAUSKLICK „Einfügen“ im farbigen Menü-Band oben / MAUSKLICK „Links“ in der Menü-Zeile / MAUSKLICK „Textmarke“ / MAUSKLICK „Einfügen“ / Der in der unteren Anzeigezeile eingetragenen Datei-Adresse fügen Sie nach #unmittelbar die Textmarke hinzu / MAUSKLICK auf Schalter „OK“ unten.

Durch MAUSKLICK auf den kleinen Schalter in der zweiten oberen Anzeige-Zeile können Sie durch Anklicken der sich unter weiterem Anklicken in der Zelle darunter jeweils nach einander öffnenden Unter-Ordner und Dateien jede andere Datei ansteuern und zur Verlinkung auswählen.

 



INHALTSVERZEICHNIS zur docx-Fassung:

Zur Suchfunktion:

Über Strg-Taste links unten gleichzeitig mit Pos1 oben links auf dem rechten Zahlenblock  (Strg Pos1) kommen Sie rasch an den Seitenanfang; langsamer mit der Pfeiltaste nach oben unten links vom rechten Zahlenblock (Sie können dabei in der Höhe beliebig unterbrechen).
Über Strg-Taste links unten gleichzeitig mit Ende-Taste links unten im rechten Zahlenblock kommen Sie rasch ans Seitenende; langsamer mit der Pfeiltaste nach unten links vom rechten Zahlenblock über 0 Einfg.

Zur Abkürzung der Scroll-Funktion:

Die Mitte des Verfahrensablaufes liegt etwa bei <Schritt 2, so dass Sie sich den gesuchten Partien durch Tasten-Kombination Strg Pos1 oder Strg Ende[WW1]  (Pos1 und Ende finden Sie im Zahlen-Block rechts in den ersten linken Spalten auf der Tastatur nebeneinander) annähern können, um dann von ganz oben oder unten mit der linken Maustaste auf der rechten Randleiste den Cursor verschiebend der Zielstelle zu nähern und/oder nach unten bzw. oben mit dem Mausrädchen zu scrollen.

Zwischen Anfang und Ende bewegen Sie sich schneller als durch Mausrädchen-Scrollen mittels Tasten-Kombination Strg + Pfeiltaste-nach-oben (obere unten links neben dem Zahlen-Block) oder StrG + Pfeiltaste-nach-unten (untere links neben dem Zahlen-Block).

 

 

Das ursprüngliche und ausführlicher geplante Wordpress-Gutachtenverfahren soll derzeit nur der allgemeinen Information dienen und auf die Zukunft des Verfahrens hinweisen für die die Mittel derzeit fehlen.
Es geht deshalb hier im Bereich http://stiwi.biotelie.de weiter und soll nur über die Verlinkungen dort auf das oben genannte Wordpress-Gutachtenverfahren zugegriffen werden.

Benötigt wird – falls Sie über das gestraffte Verfahren über die Zusammenstellung bereits hinausgekommen sind – zunächst die Anleitung-Kurzfassung, nach der jedoch erst später fortlaufend verfahren werden soll.  Für die zunächst empfohlene KURZBEGUTACHTUNG gemäß Zusammenstellung soll die Anleitung-Kurzfassung nicht offen gehalten werden. Letztere muss nochmals überarbeitet werden: also Anleitung-Kurzfassung derzeit noch nicht benutzen.

Halten Sie außer einer der beiden eben genannten Anleitungen die
Aspekte-Kurzfassung auf der Taskleiste unten offen. Noch günstiger benutzen sie einen zweiten Bildschirm, da immer wieder vergleichend auf sie zurückgegriffen werden muss. Über die Aspekte-Kurzfassung können Sie sich jederzeit über den Wortlaut einer Aspekte-Definition über die Seite scrollend unterrichten. Die Links von A – M dort führen zu den Aspekten auf dem Aspekte-Überblick mit den dazugehörigen Regeln.

Wenn Sie Regeln oder einen anderen Link aus dem Aspekte-Überblick aufrufen wollen, so richten Sie den Mauszeiger auf dort den jeweiligen Link und betätigen Sie dann bei Erscheinen der Hand die linke Maustaste. Manchmal muss mit dem Mausrädchen leicht nach oben gescrollt werden, um den Textanfang zu erreichen. Zur Rückkehr auf die Ausgangsposition klicken Sie auf den Linkspfeil in der oberen Menü-Leiste ganz links.

Innerhalb des verkürzten Aspekte-Überblicks, von dem Sie ja ausgehen sollen, öffnen Sie Links bitte mit linkem Mausklick und gelangen wieder über Linksklick auf den Linkspfeil ganz oben links in der oberen Menüleiste an die Ausgangsstelle zurück. Eintragungen können Sie nicht tätigen.


Der Aspekte-Überblick wurde gestückelt und aus seiner verkürzten Ausgabe heraus, über die die Begutachtung ohne den
beige gefärbten utopischen Ballast durchgeführt werden soll, meist auf die ungekürzte Ausgabe verlinkt, so dass Sie den geöffneten Link neben dem fortlaufenden Ausgangs-Text vor Augen haben.

Es lohnt sich manchmal, die STICHWORTLISTE mit Inhaltsangaben aufzusuchen, die mit der SUCHWORT-ZUSAMMENFASSUNG beginnt und weiter nach unten aufzuscrollen ist, um eine Aufgabe und deren Lösung mittels Inhaltsangaben für die einzelnen Regeln einem oder mehreren Aspekten zuzuordnen. Allerdings sind die Stichworte über Seite 17 bis 20 verteilt.

Für das verkürzte Verfahren über ZUSAMMENSTELLUNG wurde im zitierten Text der empfohlene Leseraum einige Male zwischen <***  und  >*** eingegrenzt.

Noch weiter wurde der Gutachtenprozess im Ultra-Kurzbegutachtung gestrafft, sollte der Unvorbereitete dort beim Heranziehen der  Betroffenheitsliste nicht auf einen blockierten Aspekt stoßen, so könnte sich nachstehende Einführung lohnen:

 

***>

 

Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation und
-Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell institutionalisiert ist und sind lediglich auf dem Ausführungs-Satz mit den
unverkürzten Seiten aufzufinden.
Dieser unverkürzte Ausführungs-Satz wurde auch deshalb zugänglich belassen, um im jetzt schon gültigen Verfahren, das über den
verkürzten Ausführungs-Satz läuft, über die Text-Verdoppelung*) mittels des unverkürzten Ausführungs-Satzes auf aktuell benötigten Binnen-Text verlinken zu können. Es  können so Vergleiche angestellt werden, ohne auf vom verkürzten Ausführungs-Satz aus die Link-Ausgangsstelle zu verlassen. Auch kann der Vergleichs-Text auf der Task-Leiste weiter zugänglich gehalten werden.
*) in der eigentlich für die Begutachtung genutzten verkürzten Text-Ausgabe kann also, ohne diese zu verlassen, ein Link auf die ungekürzte Text-Ausgabe geöffnet und bei Bedarf offen gehalten werden.

 

 

 

 EINFÜHRUNG:

Zum Hilfeangebot:

 

Das biotele Gutachtenverfahren soll letztlich einem regelungspolitischen Gesetzgebungsverfahren dienen. Regelungspolitik bereitet sachlich fundierte zweckmäßige*) Vernunftpolitik vor, die jedoch nur über Machtpolitik (bei uns die parlamentarische) in die Wirklichkeit umgesetzt werden kann. Biotele Regelungspolitik ist wegen der Notwendigkeit der Berücksichtigung auch von Emotionen der Mehrheit nur tragfähig als direkt-demokratische legitimierte Politik, und soll über Abstimmungen über jede biotel-gesetzliche Einzelmaßnahme (in Listen) später zur Grundlage des durch unabhängige internationale Weltpolizei-Blöcke abgesicherten militärischen, der repräsentativen Machtpolitik auf Grundlage der biotelen Verfassung entzogenen, Weltfriedens werden.
*) Biotel begründete Zweckmäßigkeit beginnt über D AKTIVITÄT mit Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und setzt sich – wenn auch bei Unterschiedlichkeit hinsichtlich Betroffenheit und Reihenfolge der Aspekte – über E AUTOKRATIE (Selbsterhaltungsfähigkeit), G AUTONOMIE (Freiheit auch als Handlungsfähigkeit), nicht ohne B GEGENSEITIGKEIT (besonders auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit), I HYPARCHIE (insbesondere Freiheit von Kriegshandlungen), L SUBSIDIARITÄT (als gemeinschaftlicher Zusammenhalt) fort bis hin zur Erhaltung der  C SPONTANEITÄT (von Leben und Gesundheit).
Der Machtpolitik, die sich nur schwer von jeglicher Willkür entkleiden lässt, bleiben weiterhin und unvermeidbar notwendige Entscheidungen über Regelungen, deren Folgen noch unüberschaubar sind.

 

Jedes Gesetzgebungsverfahren ist jedoch für seine Anwendung auf Rechtsbegriffe und Rechtstatbestände angewiesen, welche innerhalb eines Sachverhalts/Tatsachenzusammenhanges als zutreffende Zusammenhänge erkannt worden sind. Die Erkennung von Rechtsbegriffen und deren Bedeutung im Zusammenhang eines Sachverhalts/Tatsachenzusammenhangs wird von der staatlichen Rechtordnung jedermann zugemutet, der innerhalb eines rechtlich erheblichen Sachverhalts/Tatsachenzusammenhangs als Handelnder oder Leidender auftritt und nicht geisteseingeschränkt ist. Für die verbindliche Ausdeutung oder Auslegung von Rechtsbegriffen oder Rechtstatbeständen sind bei Rechtsbrüchen und in Streitfällen juristisch vorgebildete Anwälte und Richter zuständig, im biotelen Gutachtenverfahren aber unabhängig urteilende Gutachter, insoweit sie zu übereinstimmenden Ergebnissen kommen.

Die rechtlich verbindlichen Regeln oder Gesetze leiten sich ursprünglich aus religiösen Geboten ab, wie solche heute noch der islamischen Gesetzgebung, der Scharia, zugrunde gelegt werden. Nehmen wir das jüdisch-christliche alttestamentlich achte Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ https://www.ekd.de/Zehn-Gebote-10802.htm zum Beispiel. Verallgemeinert könnte man es zu einem „Du sollst nicht lügen und täuschen“ erweitern. Damit wäre es klar dem biotelen Aspekt A VERGLEICHEN zu- und unterzuordnen, der auf Wahrheit und Wirklichkeitsentsprechung abzielt, aber nicht ohne Beziehung auch auf den biotelen Aspekt B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit). Eine staatliche Gesetzgebung wird sich auf die Fälle von Lüge und Täuschung beschränken, die besonders ungerechte und verderbliche Auswirkungen haben. Ein extrem schwerer Fall läge vor, wenn dadurch jemand fälschlicherweise und zu Unrecht zu Tode oder nur zu langdauerndem Gefängnis verurteilt würde; ein Fall der dem achten Gebot wohl ursprünglich zugrunde lag.

Wir sehen also, wie aus einem Tatbestand, einem Sachzusammenhang auf die Möglichkeit geschlossen wird, eine gesetzliche Vorschrift gegen Personen wegen deren Verhaltens anzuwenden; und dass dabei Sorgfalt angezeigt ist, ehe man das Geschehen in eine Begriffsschublade einordnet, dem Begriff subsummiert. Um diese Sorgfalt wird nun gebeten, wenn es um die Subsumption von Tatbeständen unter Rechtsbegriffe (hier die biotelen  Aspekte) geht.         https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht)    http://www.jurawiki.de/SubSumtion

 

 Hilfeangebot


Bearbeitete Fragestellungen bitte als Kopie von hier in das Gutachten-Protokoll übertragen!

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet?

                ………………………………

Suchen Sie einmal den Tatsachenzusammenhang zu erweitern; schreiben Sie alles an Ort und Stelle nach Zeilenwechsel auf und löschen Sie Überholtes bitte nicht! (beige markieren!)

                    …………………………………

Welcher Mangel, welche Übel, welcher Missbrauch könnte eintreten, was könnte daraus Unerwünschtes entstehen, wenn der Gutachtenantrag nicht Gesetz würde? Gehen Sie über genannte Beispiele hinaus und erdenken Sie weitere ähnliche Folgerungen. Zu welchen Aspekt-Bereichen würde dies passen?

                ……………………………………..

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich?

Gegen was richtet sich der Gutachtenantrag? Welchen Schaden, welche Zerstörung will er verhindern? Welche Verbesserung könnte er bewirken?

                   …………………………………..

 

Der Gutachter hat ich doch, wenn er Aufgabestellung und Sachverhalt wenigstens in groben Zügen kennt, eigentlich zunächst nur auf drei Fragen zu konzentrieren:
1. Welcher Aspekt ist hauptsächlich betroffen?
              …………………………………..

2. Welcher Personenkreis ist betroffen?

                …………………………………

3. Falls dieser Personenkreis nur eine Minderheit darstellt, ob die Mehrheit nicht doch über die
Minderheiten-Aufwertung als mitbetroffen betrachtet werden muss?

Wenn aber ein Aspekt hinsichtlich der Mehrheit betroffen oder nachhaltig beeinträchtigt ist, so liegt eine Aspekt-Blockade vor.

                  …………………………………..

Neben den fünf Festlegungen a – e unter r Info1: sind dabei noch die letzten acht Regeln zur Minderheiten-Aufwertung zu beachten und könnten durch Rückfrage erläutert werden.
Geht es noch einfacher?


                  ……………………………………….

 Zurück zu Einführung:

 

 

 

 

 

 


 [WW1]