Gutachtenverfahren-Auslassungen

 

Schritt 1: 

Quellenstudium: (wenn Quellenverzeichnisse vorhanden)

Gemäß Quellenverzeichnissen

Bitte zur Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.
Sie müssen mit Sorgfalt widerlegt werden.

Zitate aus dem Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebungsmöglichkeit dienen.

Jeder Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss nach Zeilenwechsel einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Textmarken-Zusatz zugeordnet sein. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4

Sollte beides zusammen noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest vorerst eine Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet werden.

Der als Beleg heranzuziehende Text ist an das Tabellen-Kästchen anschließend anzuordnen und grün zu färben.

Falls Sie während des Quellenstudiums eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen noch nicht als betroffen erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach Leerzeilen diese in ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz NEU in der Signatur innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4NEU

        …………………………………………

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen Sie bitte im Text des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder).

 


Werden Tabellen-Kästchen über mehr als zwei Aspekte unter „Verlinkte Quellenbezüge“ bearbeitet, so sollten die als Beweismittel ausgewählten Tabellen-Kästchen in einem zweiten Tabellen-Rahmen unter demjenigen mit „Verlinkte Quellenbezüge“ der Reihenfolge der Leit-Buchstaben A - L nach alphabetisch neu geordnet werden. Es können so die Quellenzitate leichter in Schritt 9 für die Schlussbeurteilung in die Aspekte-Auflistung der
Aspekte-Kurzfassung Schritt 6 einkopiert werden.

 

In Vorbereitung der Auswertung innerhalb Schritt 9 übertragen Sie einzeln in Kopie alle Tabellen-Kästchen mit Textmarken und grünen Bezugstexten samt Tabellen-Rahmen unter der Überschrift „Verlinkte Quellenzitate“ mit Tasten-Befehl Strg Ende in den Anhang ganz am Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses und von dort in den Anhang von Teil 1. Die Quellen-Belege, die sich auf die einzelnen Aspekte beziehen werden von dort in Kopie letzteren in der Aspekte-Auflistung der ASPEKTE-KURZFASSUNG einzeln hinzugefügt. Dieses Vorgehen wird in Schritt 9 angemahnt.

Verlinkte Quellenzitate

(Der Tabellen-Rahmen mit „Verlinkte Quellenzitate“ befindet sich im Anhang des jeweiligen  Quellenverzeichnisses, derjenige unter Quellenverzeichnis 2 ist zusätzlich in den Anhang von Teil 1 unterhalb des Tabellen-Rahmen „Verlinkte Quellenbelege 1“ einzukopieren. Dies dient der Datenübertragung in Schritt 9 Auswertung.

 

 ***>

Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit der Forschungsergebnisse nicht möglich ist, so stellen Sie unter Endergebnis in Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de

              ………………………………………………………

Sind Sie jedoch inzwischen der zur Überzeugung gekommen, dass die Gutachten-Aufgabenstellung sehr wohl sinnvoll wäre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer möglichen Sachverhaltsaufklärung notwendigen Tatsachen-Zusammenhänge bieten kann, so gehen Sie bitte noch einmal zu Schritt 4 zurück. Versuchen Sie eine neue Aufgabenstellung zu formulieren, welche mit den verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes vereinbar ist. Vermerken Sie Ihr Ergebnis abschließen Ende Schritt 10 und benachrichtigen Sie den Autor.
gutachtenverfahren@biotelie.de           

                   ……………………………………………………….

 

 

Stufe 2:

Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche

 

 

Sachverhalt:


Durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge, insbesondere Schwer-Lastfahrzeuge kommen eine beträchtliche Anzahl von Fußgängern und vor allem Radfahrern zu schwersten körperlichen Schäden und zu Tode. Die Regierung bereitet zwar ein Gesetz für die Einbaupflicht von elektronischen Abbiege-Brems-Assistenten vor, das aber den Übelstand nicht schnell genug und im wahrscheinlich möglichen Ausmaße abmildern kann.

 

Vergleichen Sie nun diesen Sachverhalt mit der Bereichs-(Methode-)Beschreibung (direkt unten anschließend) in der Tabelle und stellen Sie unter „Ihr Ergebnis“ fest, welcher Lebensbereich oder welche Lebens-Bereiche vom Sachverhalt schwerwiegend und umfassend berührt werden. Notieren Sie auch anschließend nach / den jeweils zugehörigen betroffenen Aspekt aus der Tabellen-Spalte rechts.

Ihr Ergebnis:

 

              ………………………………

 

Unrecht/ Unfallursache Unaufmerksamkeit bei Rechtsabbiegung/Justiz

B GEGENSEITIGKEIT

 

 

 

Bereich: (Methode:)                                                                                                                 

Aspekt:

Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

.

A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz

 

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

 

C SPONTANEITÄT

Arbeit, Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit

 

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit, Vorsorge sowie Versicherungswesen *) siehe auch J

 

E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit als Grundlage von Auslese und Eigenwert innerhalb einer Gesamtheit

 

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde, Würde, einschließlich Eigentum, Rangfolge

 

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

 

H AUSLESE

Sicherheit, Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung sowie Unterlassung von ungerechtfertigter Zerstörung von Zukunftsfähigem

 

I HYPARCHIE

Angleichung der Wettbewerbsbedingungen, ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT und Hilfe in B GEGENSEITIGKEIT, Rücksichtnahme und Generationengerechtigkeit, Schadensverhütung *) siehe auch E

J AUSGLEICH

Handel, Geld Kapital und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust mittels
Begrenzung, Abschottung, Privatsphäre oder deren Aufhebung zu Kommunikation und Austausch hin

K AUSTAUSCH/
NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe, Sozialwesen, auch weltstaatliche Katastrophenhilfe

 

*) Versicherungswesen könnte auch J AUSGLEICH angegliedert werden

L  SUBSIDIARITÄT

 


Methode: (Bereich:)

Gesetzesantrag:

Der Gesetzesantrag lautet:

Zur Überprüfung der Wirksamkeit ist in zum Vergleich geeigneten Bundesländern für einen Zeitraum von vorerst sechs Monaten allen Motorfahrzeugen die Auflage zu erteilen vor einer Straßen-Rechtsabbiegung drei Sekunden lang anzuhalten und darnach über die Länge von zwanzig Metern die Fahrt in Schrittgeschwindigkeit fortzusetzen.
In Kolonne nachrückende Fahrzeuge sind an den Halt nicht gebunden
Für Last- und Großfahrzeuge erhöht sich der Halt auf sechs Sekunden verbunden mit der Pflicht im Zeitraum zwischen sechs und zwanzig Uhr alle zwei Sekunden insgesamt drei kurze Signaltöne abzugeben.
Radler dürfen an Abzweigung anhaltende Last- und Großfahrzeuge nicht überholen.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist sorgfältig unter Bußgeldverhängung zu überwachen.

 

Wie oben zum „Sachverhalt“ tragen Sie untenstehend unter „ihr Ergebnis“ Bereichs-/Methode-Bezeichnungen und nach / den jeweilig zugehörigen Aspekt aus der Tabellen-Spalte rechts ein.

Auch isoliert, ohne Umwege über einen Bereich, als betroffen erkannte Aspekte wären zu nennen und mit „isoliert erkannt“ zu kennzeichnen.

Ihr Ergebnis:

 

               ……………………………..

 

 

 

 

                 ………...................

 

Falls Sie den (oder die) von Blockade betroffenen Aspekte noch nicht ermitteln konnten, so könnten Sie aus dem Beispiel die Ermittlung des dort schwerpunktmäßig betroffenen Aspektes  heranziehen.

 

 



 

 

Zu Schritt 3:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet? Beschreiben Sie dies bitte möglichst kurz mit eigenen Worten. Vielleicht in einem oder zwei Sätzen?

Beschränken Sie sich auf markante Merkmale und Zusammenhänge.

       ……………………………………………………….

     [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 

 

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich? Beschreiben dies bitte ebenfalls kurz mit eigenen Worten. Welche Problemlösungen, Verbesserungen oder Vorteile werden erzielt? Beschränken Sie sich auf markante Merkmale.


       ……………………………………………………….
     [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 

 

Zu Schritt 4

 


Personen-Gruppen-Betroffenheit

Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gutachten- bzw. Gesetzes-Antrag direkt betroffen sind.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme
a) gesundheitlich,
b) finanziell oder
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich spürbar berührt werden.

Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung:

***> [Reichweite des Links aus Ultra-Kurzbegutachtung]

Tragen Sie hier bereits vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte im Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen zu Schritt 4 in Ihr Protokoll ein, Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.

 

 

 

Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++.
Bei Betroffenheit einer oder mehrerer kleineren Personengruppen fügen Sie + hinzu, für eine bedeutende Minderheit ++.
Beginnen Sie mit der zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.

Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. 

Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle.
 
Schlußendlich zielt die Begutachtung ja auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung für links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstärke.

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/

Ändern Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und stellen Sie den geänderten Wert nach Trennung durch / nach. Die Beigefärbung soll unterbleiben, wenn die Änderung der Gruppenstärke durch zukünftigen Anstieg oder über eine Regelanwendung zu begründen ist.

Ist das Ausmaß der Betroffenheit erst im Zuge der Durchführung des Gesetzes zu ermitteln, so setzen Sie im Tabellen-Kästchen hinter die Aspekt-Bewertung ein Fragezeichen.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – etwa durch Leerzeilen – sich abhebenden Weise  nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. (Dies kann für die Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte liefern!) Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unter einem entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchen ein. Tabellen-Kästchen mit bereits zugeordnetem Aspekt fügen sie in Kopie bitte der Liste Schritt 9 hinzu.

 

Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte in Tabellen-Kästchen Ihres Protokolls:

X

 

Y

 

 

 

Zu Schritt 6:


Aspekt-Betroffenheit

 

Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit den zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel genauer bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen.


Gehen Sie auf der unten nachstehenden Aspekte-Kurzfassung die zwölf Aspekte genau der Reihe nach durch: Bitte in einem Tabellen-Kästchen nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufügen – wenn möglich mit einer wenigstens vorläufigen Bewertung der Stärke der Betroffenheit - und unterhalb des Tabellen-Kästchens die Zurechnung und Bewertung möglichst begründen! Auch anderweitig bereits behandelte Aspekte bitte nochmals in der Reihe berücksichtigen wenn möglich nach kurzem Trennstrich zum Zusatz neuer Gesichtspunkte.

 

Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte diesen Aspekt in der Aspekte-Kurzfassung (unten) aufsuchen, seine Definition per Link aufrufen und die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.)
Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?) also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.
Alle Einfälle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!

 

Zu Schritt 7:

Die dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln Gutachter-Richtlinien werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) im Wortlaut wiedergegeben: bitte durchlesen! Sobald Sie erkennen, dass eine der angeführten III-Regeln eine Förderung der Aufgabenstellung hinsichtlich eines in Schritt 2 aufgeführten Aspektes darstellt, fügen Sie bitte dem Tabellen-Kästchen den Link der III-Regel mit Kommentar hinzu. Falls eine III-Regel der Weiterbehandlung eines unter Schritt 2 aufgelisteten Blockade-beeinflussten Aspektes widerspricht, so fügen Sie diese III-Regel dem Tabellen-Kästchen des betroffenen Aspektes hinzu. Die Weiterbehandlung des Tabellen-Kästchen scheidet damit aus und ist mit „ausgeschieden“ in Rot anzuführen.

 

Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung (siehe unten)

Prüfen Sie bitte, inwieweit nachfolgende Aufstellungen Ihnen bei der Aufspürung von Personen- und Aspekt-Betroffenheiten und bei deren Bewertung nützlich sein könnten:

Denken Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche – den Text nur rasch überfliegend – und betroffene Sachzuständigkeiten nach (fügen Sie entsprechende Anmerkungen in Kopie dem Protokoll zu).

 

      ……………………………………………………….

       [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 


Die Fragestellung: Wer ist, welche Gruppen sind, von dem biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei ergänzt durch die Frage: „in welcher Hinsicht“ betroffen?
„Hinsicht“ bezieht sich dabei auf den Umfeld- und Lebensbereich und auf Ursachen oder Umstände, einschließlich solcher des Alltags, insoweit sie Lebensbedingungen merklich bestimmen. Man könnte auch fragen: “Auf welche Art und Weise oder wodurch sind Personen oder Gruppen betroffen?“
Ziehen Sie bitte hierzu die Betroffenheitsliste (auch leicht nach unten scrollen!) heran, die neben der Aspekte-Kurzfassung bei der Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung bereits weiterhelfen kann.

               ………………………………………………….

              [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]


Die Antwort  soll niedergeschrieben werden und kann Hinweise auf
Suchwörter  (siehe  liefern und damit unter konkreten Vorstellungen Hilfe zur Auffindung von Aspekt-Betroffenheit leisten und so auf die  Wirkungssphäre der Aspekte A – M verweisen.

Hilfreich kann auch noch das Heranziehen der Suchwörter nach Aspekten und Inhaltsangaben für die Regeln Seite 19: A - C, Seite 20: G – D. Seite 21: H –J und Seite 22: K – M sein. Beschränken Sie jedoch sich auf die Aspekte, die sie bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle. Die Suchwort-Liste darf auch ergänzt werden.

Die Suchwörter befinden sich zu Anfang jedes Aspektes. Die ausführliche Beschreibung zur einzelnen Inhaltsangabe einer Regel finden Sie über den Link vorn auf der Regelbezeichnung.

 

      ……………………………………………………….

      [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 

Auch ethische Überlegungen könnten herangezogen werden, wie in der Ergänzung als Beispiel und doch nur bruchstückhaft zusammengestellt; die dort angeführten Tugenden wurden aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben über die Regeln in Grün mit eingearbeitet. 

 

      ……………………………………………………….

     [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

Minderheiten-Aufwertung:

Gemäß der  !-Regeln können Minderheiten hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl aufgewertet werden, so dass ihre Benachteiligung oder Schädigung sogar eine Aspekt-Blockade auslösen kann. Auch eine Blockade-Aufhebung kann über Minderheiten bewirkt werden.
Verkürzt könnte man fragen: Führt die häufige oder gar ständige Verletzung von Minderheiten nicht zur Schädigung der Allgemeinheit? 

Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei jeder Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (+ bis ++)  die Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (- - -) wegen Gemeinwohlschädigung infolge Gruppenstärken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder die Möglichkeit der Blockade-Aufhebung (+++) durch Gruppenstärken-Signaturanhebung zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !; III-Regel 2b g) !;  III-Regel 3 i) !; III-Regel 3 k) !; III-Regel 3 l) ! III-Regel 3 l) ! III-Regel 3 n) (!)

Inhaltsangabe: Ergänzung
Alle !- Regeln mit
Inhaltsangabe hier oder im Wortlaut hier: von <*** bis ***>

Kommen Sie durch die Berücksichtigung der !-Regeln im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis, so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A – M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das über getrennte Saldierung aller +++ und - - - in die Schlussbewertung eingeht. Also z.B.: A Vergleichen - - A - - - .

Die Aufwertung von Gruppen-Bedeutungen zu einer solchen für das Gemeinwohl, welche durch / und nachfolgender Vermehrung ihrer Gruppenstärke-Markierung zu +++ kenntlich gemacht wird,
z.B.: 
gemäß Schüler ++/ +++,

bedeutet also die Aufwertung auch der ihnen zugeteilten Aspekte, deren Gruppenbezeichnung durch die angehängte Markierung +++ auf- bzw. ++ abzuwerten ist, z.B. Schüler ++ / +++ A Vergleichen - - A - - -, falls etwa deren Lernfähigkeit durch eine Maßnahme beeinträchtigt wird.

      ……………………………………………………….

     [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 

 

Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen:

Wird in einer Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel angestrebt, sondern ein Gleichgewicht innerhalb von Lebensbedingungen oder Kräften oder erkennen Sie, dass die Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt werden müsste (wie etwa AUSTAUSCH in NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie sich bitte noch über Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen.

r  Info 2::    ergänzt durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung. (Bitte zu K AUSTAUSCH nach unten skrollen!)

      ……………………………………………………….

       [Eintragungen bitte ins Protokoll]

 

Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles:

Gegen eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung (Aspekt-Blockade) kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet werden.
Ausnahmsweise können auch Geldwerte unter AKTIVITÄT für das Endergebnis entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder Nachteile für die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Veränderungen nicht gegengerechnet werden kann.
Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist möglichst auch dort isoliert auf D AKTIVITÄT bezogen in grober Abschätzung in eckiger Klammer [ ] einzutragen, wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt.
Ergänzung E III 3b d):

      ……………………………………………………….

       [Eintragungen bitte ins Protokoll]

 

Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! Beachten Sie bitte auch:
 III-Regel 3 η): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.
 Die Handlungsfähigkeit des Staates darf jedoch nicht gefährdet oder gar aufgehoben werden.
 

 

      ……………………………………………………….

       [Eintragungen bitte ins Protokoll]

Achten Sie aber auch auf grundlegende gegenseitige Aspekt-Zusammenhänge und –Abhängigkeiten: so ist z. B. PLURALITÄT (als Vielfalt im Zusammenhang mit der Lebenserhaltung), also untrennbar an AUTARKIE (als Selbstständigkeit im Sinne der Selbsterhaltungsfähigkeit) gebunden.

Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln. Ein Wechsel wird häufig dadurch verursacht und dann aktuell, wenn gewisse Aspekte zu Lasten anderer länger bevorzugt oder vernachlässigt wurden.

 

Zu Schritt 8:

 

In letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele Gesetzgebung in Kraft gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der direkten Demokratie ist und alle ihre Gesetzesanträge der elektronischen Abstimmung aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, müssen die Bestimmungen der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10 berücksichtigt werden. Insbesondere sei Punkt 8 hervorgehoben. Da Menschen als natürliche Wesen nicht von Natur aus „gut“ sind und nicht rückhaltlos zu guten Menschen erzogen werden können, muss mit Geltungsbedürfnis, Selbstüberschätzung,Missgunst, Neid, Raffgier und vor allem Verlogenheit, einschließlich der Unehrlichkeit sich selbst gegenüber, gerechnet werden. Auch Bequemlichkeit, Unwissenheit, Dummheit und Suggestibilität fordern ihren Tribut. Bedarf es schon deshalb der Zugeständnisse hinsichtlich der Durchsetzung einer vernünftigen lebenstragenden Politik, so tritt hinzu die Rücksichtnahme auf die unentbehrliche konkurrierende Regierungspolitik, deren Machtstreben im Zaum gehalten werden muss.
r  Info 3:  , vgl. L-Regel 29 , Info3a

Zu den Kompromiss-Gesetzen sind nicht nur solche zu rechnen, bei denen es bei Verbesserungen hinsichtlich von Aspekt-Verwirklichungen zu nur vorübergehend zu duldenden Verschlechterungen bei anderen Aspekten kommt; es zählen zu Kompromiss-Gesetzen auch solche, bei denen innerhalb eines Aspektes mehrere Personengruppen unterschiedlich betroffen sind (also in verschiedenen Tabellen-Kästchen), für die dem Aspekt auf Dauer dienlich in der gegebenen Lage ein Ausgleich gefunden werden soll. Auch können nach einem weiterentwickelten Begutachtungsverfahrens-Stadium in verschiedenen Tabellen-Kästchen zum Ausdruck gebrachte unterschiedliche Auswirkungen auf denselben Aspekt mit dem Gesamtziel der dynamischen Stabilität zu harmonisieren sein. Kompromiss-Gesetzen werden häufig innerhalb des Bereichs der „konkurrierenden“ Gesetzgebung mit den Regierungs- und Parlaments-Gesetzen zu behandeln sein. Dabei wird die Regierung-und Parlaments-Gesetzgebung Anregungen aus dem biotelen Gutachtenverfahren aufnehmen und häufig abändern.

      ……………………………………………………….

     [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 

Zu Schritt 9:

 

Dauer der Auswirkungsperiode:

Nachfolgend: Auswertung:


Zur Vermeidung der Belastung der Gutachter durch mathematisch-rechnerische Anforderungen musste neben der Auswirkungsstärke, die mit den drei Stufen + / ++ / +++ und - / - - /- - - ausgedrückt wurde, auch die Auswirkungszeit in Betracht gezogen und vereinfacht berücksichtigt werden. Letztere wurde auf die Fragestellung hin zusammengezogen:

Liegt für die nächsten fünfzig Jahre bei Inkraftsetzung und Fortdauer der Gültigkeit des Gesetzes und Ausbleiben von grundsätzlichen Veränderungen, welche wesentliche heute für das Gesetz sprechende Voraussetzungen aufheben, eine Aspekt-Blockade:  oder deren Aufhebung vor, welche über den Gutachtenantrag behoben werden könnte? r  Info1:

Zur Vereinfachung für die Kurzbegutachtung wurden demnach grundsätzliche Veränderungen zunächst einmal ausgeschlossen, also diese Frage der Fortdauer und Gültigkeit des Gesetzes bejaht. Diese Voraussetzung einer gewissen Geltungsdauer ist Bedingung für eine Berücksichtigung bei der weiteren Begutachtung.


Dabei kann kein Zweifel darüber bestehen, dass sich Lebensbedingungen und –umstände bereits in sehr kurzen Zeiträumen wesentlich ändern können und auch ändern werden. Jedoch wird davon ausgegangen, dass bei Bestehen oder Neuauftreten von Zusammenhängen in der heute vorliegenden Art und Weise die Abhilfe oder doch Besserung von Missständen in der jetzt durch erfolgreich begutachteten biotele Gesetzesanträge zu erwartenden Annahme erreicht werden könnte.


Die Anwendung des biotelen Gutachtensystems zielt auf länger bestehende und hinsichtlich der Rechtsgrundlagen stabile und ausgewogene Verhältnisse ab. Unter solchen Umständen wären es sinnvoll die Dauer der Auswirkungsperiode einer Gesetzesmaßnahme zusammen mit einem geschätzten Wert des Ausmaßes der Verbesserung und dem Umfang der Größe des Betroffenenkreises zu berücksichtigen. Auch die finanziell-wirtschaftlichen Auswirkungen müssten stark berücksichtigt werden. Aber auch für die Lebensqualität musste ein Maßstab gefunden und vorrangig berücksichtigt werden. Mit Biotelie stehen die Fähigkeit zu einem langfristigen, bejahenswerten Fortleben einer vielfältigen Menschheit in einer vielfältigen Natur im Vordergrund. Dabei konnte zwar nicht das Leben oder Überleben von Arten und Individuen absolut gesetzt werden, jedoch die Bewahrung der biotelen Aspekte im Verbund als vorrangige Werte zugunsten einer menschlichen Rechtsordnung.

 

Sie können die Wahrscheinlichkeit der Fortdauer der Tauglichkeit der behandelten Aufgabenstellung aber auch mit triftigen Beweisen widerlegen und hinsichtlich des evtl. Begutachtungsabbruchs in Einzelfragen sich an den Auftraggeber wenden. Benennen Sie jedes in dieser Hinsicht in Frage gestellte Tabellen-Kästchen.

      ……………………………………………………….

     [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

 Auswertung:

Sie hat sich auf die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen in Schritt 6 (Strg Ende und zurückscrollen) einschließlich Kommentare zu stützen. Erweitern Sie diese Zusammenstellung auch um die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen am Ende der Quellenverzeichnisse (in Kopie ganz am Ende dieser Seite). Erfassen Sie hier unter Schritt 10 zuletzt nur das Schlussergebnis, während Sie die Auswertung in Schritt 9 vornehmen.

Die Auswertung nehmen Sie so vor, dass Sie in der Aufstellung gemäß  ASPEKTE-KURZFASSUNG alle Aspekt-Blockaden, also Leit-Aspekte mit - - -, zusammenzählen und daneben alle Leit-Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also Leit-Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung im Gesetzesvorschlag wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Leit-Aspekt-Blockade festgestellt oder aufgelöst werden konnte; die Aufgaben-Lösung wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Leit-Aspekt-Blockade aufgelöst wurde, ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu auszulösen.

 

Wurde eine Leit-Aspekt-Betroffenheit festgestellt, die sich erkennbar als Mittel oder Methode zur Schadensbekämpfung eignet, so gilt die Nichtanwendung dieses Mittels als Leit-Aspekt-Blockierung und wird bei Auswirkung auf Minderheiten mit - - und bei Auswirkung auf die Allgemeinheit oder doch Mehrheit mit - - - bewertet


Nur wenn eine Leit-Aspekt-Blockade vorliegt, kann ein Gesetzesantrag als berechtigt und damit als geeignet bestätigt werden, diese Blockade aufzulösen. Eine Blockade-Aufhebung ist auch dann zu bestätigen, wenn der Gesetzesantrag lediglich zu einer wesentlichen Abschwächung der Aspekt-Blockade und des mit dieser verbundenen Schadens führen kann.


Setzt man in der Schluss-Saldierung jede Leit-Aspekt-Blockade mit einem - und jede Leit-Aspekt-Blockade-Aufhebung mittels des Gesetzesantrages mit einem + ein, so ist 0 bis n mal 1 + eine positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz.
Bewertungen mit +, ++ oder -, - - werden nicht berücksichtigt. Lediglich Leit-Aspekt-Blockaden --- und –Blockadeaufhebungen +++ gehen in die Schluss-Bilanz des Endergebnisses ein, wobei die Maßgaben gemäß der Aufgaben-Stellung erwartungsgemäß in die Lage versetzen sollen, möglichst alle Leit-Aspekt-Blockaden aufzuheben. 
In der Schlussbilanz ist festzustellen, ob der Gesetzesantrag dazu geeignet ist, die Leit-Aspekt-Blockade(n) aufzuheben und mit +++ zu bewerten ist oder nicht.

      ……………………………………………………….

          [Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]

Zu Schritt 10:

Endergebnis:

 

Endgültige Schlussbewertung:

 

Eine Übereinstimmung der Beurteilung liegt vor, wenn jedes der unabhängigen Gutachten im Endergebnis eine positive bzw. negative Bilanz aufweist.
Anzahl und Art der Aspekt-Betroffenheit spielen keine Rolle.
Jedoch unterliegt die Schlüssigkeit der Beurteilungen der gutachterlichen Kontrolle II-Regel 1f b) ,  II-Regel 1f g)

**>

 

 

ASPEKTE-KURZFASSUNG

Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung

#0# nach einem Ergänzungseintrag entfernen! 

A VERGLEICHEN

Ergänzung EA1

#0# A VERGLEICHEN

 

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)


EB2

#0# B GEGENSEITIGKEIT

 

C SPONTANEITÄT


EC2

#0# C SPONTANEITÄT

 

D AKTIVITÄT


ED2

#0# D AKTIVITÄT

 

E AUTARKIE

EE2 

#0# E AUTARKIE

 

 

F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)


EF2

#0# F PLURALITÄT

 

G AUTONOMIE


EG2 ; eigentum

#0# G AUTONOMIE

 

H AUSLESE


EH2 ; gegen-einebnung

#0# H AUSLESE

 

I HYPARCHIE


EI2 ; ergänzung ; zusammenspiel

#0# I HYPARCHIE

 

J AUSGLEICH


EJ2 ; ohne-einebnung


 

#0# J AUSGLEICH



 K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)

Vgl. K-Regel 24, insbesondere K-Regel 24 d) unbedingt beachten!
EK2

#0# K AUSTAUSCH

 

L SUBSIDIARITÄT

EL2 ;  ergänzung  ; begrenzung ; zusammenhalt

#0# L SUBSIDIARITÄT

 

M  DYNAMISCHE STABILITÄT

beinhaltet


als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.
Jedes Verhalten und alle Handlungen sind zu unterlassen, die dem Ziel entgegenstehen, das Leben, insbesondere das höher organisierte und an vorderster Stelle menschliches Leben auf der Erde solange wie möglich zu erhalten, das heißt für einen Zeitraum, in welchem erwartungsgemäß nach wissenschaftlicher Erkenntnis die Möglichkeit menschlichen Lebens vorhanden bleibt (Nachhaltigkeit), in der Regel in anpassungsfähigen Erscheinungsformen, soweit sie der Anpassungsfähigkeit wenigstens des Menschen nicht entgegenstehen.
Zumindest unter menschlichem Leben wird dabei ein auf Dauer hin bejahtes Leben verstanden.
Das Gutachtenverfahren stellt insgesamt darauf ab, Mittel und Wege zu finden, welche die Dauer eines bejahten menschlichen Lebens innerhalb einer vielgestaltigen Natur verlängert (BIOTELIE). Dieses Ziel zugunsten der Menschheit kann nur subsidiär, d. h. von kleineren Einheiten zu größeren fortschreitend, erfolgreich angesteuert werden, indem auch soziale Einheiten, ja die Einzelmenschen als Mikrokosmos behandelt werden, die um ein dynamisches Gleichgewicht ringen. Menschliche Verhaltensweisen und vor allem Verhaltensrichtlinien sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie mit dieser Zielsetzung sich in Einklang befinden, und gegebenenfalls sollen Ergänzungsvorschläge gemacht werden, um Gemeinwohlverträglichkeit herzustellen. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch alle Hindernisse festzustellen, die ihm entgegenstehen und ist jeder Problemlösungsvorschlag zu bejahen oder positiv zu beurteilen, der irgendeinen Nutzen oder eine Wunscherfüllung, und sei es auch nur für Gruppen oder Einzelne, mit sich bringt, ohne dem aufgezeigten Ziel zu widersprechen.

J AUSGLEICH
, K AUTAUSCH, L SUBSIDIARITÄT werden deutlich gegenüber dem bisher sprachüblichen in einem Ausmaß begrenzt und eingeengt, dass sie andere biotele Aspekte nicht blockieren, sondern zur M DNAMISCHEN STABILITÄT fördernd beitragen.

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Doppelbewertungs-Vermeidung (in stufe 2):

 

(Dabei muss die „Betroffenheit“ eines Aspektes innerhalb des Zusammenhangs von Sachverhalt als solchem oder Gesetzesantrag als solchem zumindest in einem Anfangsstadium, also im Ansatz, bereit jetzt vorliegen oder muss mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eintreten, darf also nicht bloß eine zukünftig denkbare sein, damit eine Zustandsverschlimmerung für die Lebenserhaltung möglichst verhindert wird. „Bereiche“ wie auch „Aspekte“ müssen also im Vergleich zur Gesamtheit der übrigen schwer- und nachwiegend („sustainable“) betroffen sein.
Häufig werden hier nur ein einziger Bereich oder wenige Bereiche heranzuziehen sein. Um Verdoppelungen in der Berücksichtigung eines Tatbestandes zu vermeiden, sind gegenseitige Inhalts-Verwandtschaften und -Berührungen von Aspekten als eine Doppel-Benennung ausschließend zu beachten, wie sie in der Abbildung mit dem überlappenden Felder-Schema symbolisiert werden. Die Erreichung eines Teilzieles über einen Aspekt genügt; es sei denn es werde mit einem anderen Aspekt ein gänzlich selbständiger Weg dabei beschritten.
Besonders wichtig ist diese Sorgfalt zur Vermeidung von Doppelbewertungen hinsichtlich des Aspektes K AUSTAUSCH, da dieser ja mit nahezu allen anderen Aspekten zusammen als mitbetroffen erscheinen kann; K AUSTAUSCH  ist jedoch nur ganz ausnahmsweise durch einen anderen Aspekt angeregt mit diesem zusammen zusätzlich zu bewerten.

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HINWEIS zu Regeln in Aspekt-Mehrfach-Abhängigkeit

 

Am Beispiel: B GEGENSEITIGKEIT

 

B-Regel 9: Letzte Regel speziell auf den Aspekt B GEGENSEITIGKEIT (als Beispiel ausgewählt!) bezogen!

Täuschung, Betrug, Bestechung und Diebstahl sind unter dem Aspekt der GEGENSEITIGKEIT negativ zu behandeln, im Falle der wirkungsträchtigen Ziel- oder Auswirkungsrichtung zur H AUSLESE hin negativ unter letzterem Aspekt, Gegenvorkehrungen unter B GEGENSEITIGKEIT oder H AUSLESE positiv.
Bestechung (Korruption) kann dort auch zusätzlich unter G AUTONOMIE negativ bewertet werden, wenn nachhaltige Willensbeeinträchtigung ausschließliche oder zusätzliche Auswirkung ist; Analoges gilt für eine wesentliche Lähmung von D AKTIVITÄT durch Betrug, Täuschung, Bestechung oder Diebstahl;
wenn eine sich fortsetzende Entwicklung zum Schlechteren abzusehen ist, kann eine Aspekt-Blockade bei B vorliegen.

 

Ab hier Regeln in Mehrfach-Abhängigkeit , d. h. inhaltlicher Brückenfunktion zu anderen Regeln: (Für komplexere Gutachten-Zusammenhänge)!

 

Vgl. II-Regel 3g b): Bei hochaufwendigen sinnvollen Gesetzesanträgen oder Sachverhaltsaufklärungs-Anträgen Rückerstattung der Antragsgebühr

 Vgl. III-Regel 1 e): Vor jeder Veränderung ist die vorhergehende Fassung von Texten an die Zentrale abzusenden  A bis M

Vgl. III-Regel 1 z): Vor Gutachtenveröffentlichung Revision möglich A bis M

III-Regel 2 a): Bei Bezug auf verschiedene Betroffenheiten oder Gruppen je eigene Beurteilung und Kästchen A bis M

Vgl. III-Regel 2a z)  Betroffenheit von Minderheiten mit Auswirkung auf Gemeinwohl und Mehrheitsbetroffenheit A-M Anmerkung ZR    

Vgl. A-Regel 4 a):  Gleichheit  A – B – I - L

Vgl. D-Regel 12 b): Zusammenarbeit  (Kooperation)

Vgl. E-Regel 13: Abgrenzung E – F – G - I

Vgl. G-Regel 16: Pflichtgefühl – Verantwortung B – G – L – I

Vgl. G-Regel 16a: Ehrabschneidung (Diffamierung) in der Öffentlichkeit soll rasch gesühnt werden A - B - D – E - F - G – H - I – J – K – L

Vgl. G-Regel 17: Vertragsrecht angemessen an Ergebnissen G - B

Vgl. H-Regel 18 d): Entschließungen und Tätigkeiten sowie deren Ergebnisse (Produkte) werden auch bei Verbesserungstendenz außer unter anderen Aspekten nicht zusätzlich unter H AUSLESE erfasst

 Vgl. H-Regel 20g: Konkurrenz, wenn Fairness betroffen

 Vgl. I-Regel 22: Toleranz  B – F - J – I

Vgl. J-Regel 23 a): Ausgeglichenheit/Ausgewogenheit Brückenbegriff zwischen sämtlichen Aspekten A – M
Vgl. J-AUSGLEICH I: Angleichung der Wettbewerbsbedingungen

 Vgl. J-AUSGLEICH III: ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT

  Vgl. L-Regel 25 a): Hilfeannahme verpflichtet zu Dankbarkeit, keine Verhinderung von H AUSLESE

Vgl. L-Regel 25 b): L SUBSIDIARITÄT unter gesundem Altruismus u. Solidarität, unter Wahrung von G AUTONOMIE und H AUSLESE

Vgl. L-Regel 29 d): Hilfe unter B-Ausschluss nur bei Katastrophenfällen

zum INHALTSVERZEICHNIS

 

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Zur Anwendung der Übersichtstabelle: Aspekte-Bereich

 

Gewöhnlich und häufig ist nur ein einziger Lebensbereich anzugeben und der darin betroffene Aspekt.

Als Beispiel für eine eher nicht so häufige Mehrfach-Betroffenheit von Lebensbereichen und Aspekten und deren Abhängigkeit etwa auch von Häufigkeit und Intensität von Verhaltensweisen und Auswirkungen innerhalb dieser Lebensbereiche sei angeführt:

Sachverhalt: Die Vergewaltigung einer Frau.

Zunächst fällt dieser Sachverhalt (wie schon sprachlich ausgedrückt) in den Bereichen Gewalt Zwang, zugehöriger Aspekt: I HYPARCHIE

Etwa gleichrangig wird in den Bereichen Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde gegen den Aspekt G AUTONOMIE verstoßen.

Wird die Frau bei der Vergewaltigung mit einem Krankheitserreger angesteckt, so träfe der Bereich Gesundheit mit dem Aspekt C SPONTANEITÄT zu.

Stünde das Geschehen im Zusammenhang mit einem Aufstand oder Krieg, so kämen wegen Zerstörung der Rechtsordnung Unrecht unter B GEGENSEITGKEIT eventuell hinzu. (Vor dem Hintergrund eines totalen Rechtszusammenbruches wohl kaum.)

Es ist dabei im Hinblick der Auswirkungen auf die biotele Gesetzgebung nicht vom Einzelfall auszugehen, sondern von der Gruppe vergewaltigter Frauen (denen vergewaltigte Männer auch zugeordnet werden müssten, soweit man allein von den Merkmalen der Vergewaltigung ausgeht).

Ausgeschieden und weggelassen werden sollten ohne gegebene zusätzliche Sachverhaltsmerkmale die weiteren nachstehenden Bereiche/Aspekte:


Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit/ A VERGLEICHEN,

Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit/ D AKTIVITÄT,

Selbständigkeit und Unabhängigkeit/ E AUTARKIE,

Vielfalt und Vielgestaltigkeit/ F PLURALITÄT,

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts/ H AUSLESE,

Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen/ J AUSGLEICH,

Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust/
Begrenzung, Abschottung / K AUSTAUSCH, hier käme eine Berücksichtigung wegen Infektionsgefahr in Betracht; ist aber bei Gesundheit berücksichtigt*) .

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft, Hilfe/ L SUBSIDIARITÄT, gemäß Sachverhalt kam ja niemand der vergewaltigten Frau zu Hilfe.

 

Der geschilderte Sachverhalt scheidet schon deshalb aus, weil klar erkennbar eine Minderheit betrifft und nicht die Mehrheit; seine Behandlung hat also gemäß der Regierungsgesetzgebung zu erfolgen.
Bei breitem Angebot von Gutachtenanträgen aus dem Publikum kann bereits eine Vielzahl solcher Anträge über das Gutachtentenverfahren beschleunigt ausgeschieden werden.


Eine Aufwertung über die
Minderheiten-Aufwertung wäre zu prüfen, wozu dort mehrere Regeln herangezogen werden können.
Falls ein überzeugender Gesetzesantrag zum Schutz gegen Vergewaltigung vorläge, so könnte er über
III-Regel 2a z): zum Greifen kommen.

 

***>

 

Eine Abwägung und Abklärung findet mit Schritt 2 und in Erweiterung von Schritt 6 am Seiten-/ Gutachtenverfahrens-Ende unter Heranziehung der genaueren Bedeutungsinhalts-Festlegungen in der Aspekte-Kurzfassung statt. Denn entscheidend ist ja für die Sachverhalts-Auslegung nicht die Betroffenheit der (Lebens-)Bereiche, sondern diejenige der biotelen Aspekte.

Die Betroffenheit der Aspekte bezieht sich dabei aber ausschließlich auf eine solche innerhalb des Sachverhalt-Zusammenhangs und nicht auf vereinzelte Bestandteile innerhalb des Sachverhalts. So ist etwa „A VERGLEICHEN“ nicht im Sachverhalt a) Zusatzpatent betroffen, sondern lediglich der Sachverhalt-Bestandteil des Erfindungsinhaltes im Bereich Wissen. Letzteres wird jedoch inhaltlich vom Sachverhalt gar nicht berührt. Zweifel könnten diesbezüglich hinsichtlich H AUSLESE angemeldet werden. Aber um die Patentverwirklichung geht es innerhalb des Sachverhaltes ebenfalls nicht oder höchstens zweitrangig.

Was die betroffenen Bereiche angeht, so fragen Sie doch bitte einmal welche Personen in welchem Umfeld mit welchen Tätigkeiten sich bewegen und handeln, welche Institutionen dabei berührt und befasst werden; und dann wählen Sie doch bitte schwerpunktmäßig die im Mittelpunkt stehenden aus. Auch hier zählt nur der Zusammenhang mit dem Sachverhaltsgefüge.

 

 

Anhang: überholt!

 

Die Ergänzungs-Materialsammlung ist unter dem fetten Trennstrich ganz unten [Strg Ende] einzukopieren. Ein Abschluss-Trennstrich ist auch unterhalb jeder der nachfolgenden Bearbeitungsabschnitte anzubringen.

Beachten Sie, dass in einfachen Probegutachten die nachstehenden Erweiterungen und Korrekturen weitgehend entfallen. Setzen Sie hinter den Trennstrich der nachfolgenden Bearbeitungsabschnitte in solchem Fall ein „nicht-zutreffend“ oder „nicht-bearbeitet“.

Erweiterungen sollen der Berücksichtigung von solchen Erkenntnissen dienen, welche zur Beurteilung von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebung Wesentliches beitragen können. Sie sind in Kopie unten in die Zusammenfassung zu Übertragen.

 

Abschnitt 1: (Quellenverzeichnisse)

 

Falls gesonderte und ausführliche Quellenverzeichnisse vorliegen, so werden urteilsbegründende Belegtexte mit Link Qx in Grün gesammelt zuoberst in die Ergänzungs-Materialsammlung einkopiert, falls nicht bereits anlässlich des Quellenstudiums bei Bearbeitung der Quellenverzeichnisse nach Schritt 4 geschehen. Vorzugsweise bediene man sich der Verlinkten Quellenbelege aus Schritt 4 oder der Anhänge von Quellenverzeichnissen.

 

Zumindest den einzelnen Links Qx ist der mit dem Zitat angesprochene Aspekt hinzuzufügen, um diese Lnks in Vervollständigung der Aspekte-Auflistung aus der Aspekte-Kurzfassung in Schritt 6 die Aussage erweiternd jedem betroffenen Aspekt nachstellen zu können. Vor allem müssen Hinweise gegen eine ansonsten naheliegende Aspekt-Blockade oder Blockade-Aufhebung überzeugend widerlegt werden. Info 1 e)  Die Betätigung der Links Qx ermöglichen die Einsicht in deren Text-Zusammenhang innerhalb des Quellenverzeichnisses

                      ………………………………………………………………..

 

Abschnitt 2: (Bestätigung für Aspekt-Betroffenheit)

Übernehmen Sie darunter zunächst in Kopie die Tabellen-Kästchen am Ende von Schritt 2 mit Schritt-Überschriften (zwecks Zuordnungsmöglichkeit) und Kommentaren (Pfeil-Taste rechts nach oben) und verlegen Sie sie nach ganz unten in die Ergänzungs-Materialsammlung. Prüfen Sie dabei dort unter Kommentierung diese und auch die Tabellen-Kästchen aus der Ultra-Kurzbegutachtung daraufhin, ob die Aspekt-Zuweisung deren Bedeutung in vitalen Belangen hinsichtlich der Aspekt-Blockade-Betroffenheit entspricht. Rufen Sie hierzu den jeweils zu bearbeitenden Aspekt samt seiner Definition und zugehöriger Regeln per Link auf. Im zu begründenden Verneinungsfall dürfen Tabellen-Kästchen-Inhalte nicht in die Schlussbewertung eingehen und sind mit ausgeschieden zu kennzeichnen. Sie werden dann auch nicht in die Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung in Schritt 6 übernommen.

                   ……………………………………………………..

 

 

Abschnitt 3: (Ergänzung von Aspekt-und Personen-Betroffenheit)

Vervollständigen Sie bitte auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende, die Sie von dort jetzt mit Schritt-Überschrift zusammen unten in die Ergänzungs-Materialsammlung Kopie abrufen und womöglich mit nachgesetzter Tabellen-Kästchen-Kopie mit zugehörigem Aspekt ergänzen.

                            ………………………………………………

 

 

Abschnitt 4: (Bereichs-Ergänzung)

Gehen Sie auch noch einmal kurz die Betroffenheitsliste von Gruppen in Bezug auf Aspekte mit zusätzlichen Ergebnissen durch. Übernehmen Sie dabei die „Bereiche“ über den Tabellen-Kästchen und setzen Sie verfügbare Bereichsnamen über das abschließende Tabellen-Kästchen eines jeden Aspektes der Aspekteauflistung in Schritt 6. Werden Sie über die Erkenntnisse aus der Ultra-Kurzbegutachtung hinaus hinsichtlich betroffener Personen-Gruppen oder Aspekte fündig, so errichten Sie unter einkopierter Link-Überschrift „Betroffenheitsliste“ bitte Tabellen-Kästchen für diese mit angeschlossener Begründung. Bei Ergebnislosigkeit setzen Sie #0# vor die Überschrift Betroffenheitsliste.

                         …………………………………….

 

Abschnitt 5: (Brückenbegriffe)

Achten Sie bitte besonders auch bei Sichtung von Quellenverzeichnissen, ob Interessenvertreter oder öffentlich zugelassene Diskursteilnehmer (aus der Literatur entnommen) sich auf bestimmte und gemäß Zeitgeist verzerrte Brückenbegriffe, wie etwa Chancengleichheit oder Toleranz, berufen. Befassen Sie sich mit etwaigen Erläuterungen der Brückenbegriffe hier im Gutachtentext, äußern Sie begründet andere Meinungen, dies alles immer im Zusammenhang mit einem im Tabellen-Kästchen anzuführenden Aspekt. Weisen Sie Ihre Anmerkungen hierzu unter der Überschrift Brückenbegriffe den einzelnen Aspekten zu unter Abschluss mit kurzem Trennstrich.

Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe wurden lila eingefärbt [muss noch weiter bearbeitet werden!]. Entsprechende Einlassungen werden begrüßt.
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Abschnitt 6: (Stichworte)
Ordnen Sie den betroffenen Aspekten die geeignetsten Stichworte zu, diese möglicherweise ergänzend und als Ergänzung kennzeichnend. Setzen Sie die passendsten Stichworte
unter das oberste Tabellen-Kästchen eines jeden Aspektes der Aspekteauflistung in Schritt 6.

 

Zusammenfassung:


Stellen Sie unter dieser Überschrift alle für die Beurteilung in der Aspekte-Auflistung Schritt 6 erheblichen, weil Aspekt-Blockaden aufweisenden Tabellen-Kästchen aus der nachstehenden Ergänzungs-Materialsammlung nach dem fetten Trennstrich mit Begleittexten zusammen, nachdem Sie auch diejenigen Tabellen-Kästchen ohne Mehrheits-Betroffenheit (also mit Personen-Stärke + oder ++) hinsichtlich einer
Minderheiten-Aufwertung gemäß Schritt 7 überprüft und eventuell berichtigt haben.

                       ………………………………………………..


Entsprechend
Schritt 3 überprüfen Sie bitte alle Aspekt-Blockade-erheblichen Tabellen-Kästchen aus der nachstehenden Ergänzungs-Materialsammlung aber auch innerhalb der Aspekte-Kurzfassung in Schritt 6 (insoweit nicht bereits in Schritt 3 überprüft und später berücksichtigt) insofern sie von III-Regeln betroffen sind. Fügen Sie den betroffenen Tabellen-Kästchen die zutreffenden III-Regel-Links und die folgerichtigen Auswertungen hinzu, ehe sie oben unter Schritt 6 den entsprechenden Tabellen-Kästchen in die Aspekt-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung eingegliedert werden.

                         …………………………………………………..

Sodann übernehmen Sie bitte alle Aspekt-Blockade-erheblichen Tabellen-Kästchen einschließlich des sachdienlichen Begleittextes mit letzterem zusammen in Kopie oben aus Abschnitt 1 - 5 und fügen Sie diese in Schritt 6 am Ende der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung den Tabellen-Kästchen der entsprechenden Aspekte hinzu. Unter hinzugefügten Tabellen-Kästchen ist jeweils für jeden einzelnen betroffenen Aspekt abschließend ein neues hinzufügen, das die Schlussbeurteilung hinsichtlich dieses Aspektes beinhaltet.

Gemäß Schritt 10 ist die Schlussbewertung aus Schritt 6 Ende dort anzuschließen:

 

Ergänzungs-Materialsammlung:


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*) Ergebnis-Übertragung nach Teil II oder „Teil II ausführlich“ Schritt 6:

Sie dient der Aufgabe, die von Ihnen erarbeiteten Ergebnisse in der Gliederung der Tabellen-Kästchen gemäß der Kenn-Buchstaben A - L ihrer End-Aspekte in alphabetischer Reihenfolge innerhalb der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung den einzelnen Leit-Aspekten dort hinzuzufügen.
1.) Zunächst den Stoff aus Teil I Bezug: Stufe 3 und Bezug: Stufe 4,
     im gründlicheren Verfahren ergänzt in Teil 2 Schritt 4,
2.) den Stoff aus Teil II Schritt 5,
3.) die in Beziehung stehenden Gutachter-Richtlinien,
4.) die verlinkten Quellenzitate.

Schließen Sie hierfür alle dox/doc-Dateien auf der Taskleiste.
Ist die Seite schon verkleinert, so beachten Sie bitte den nächsten Absatz nicht.

Verkleinern Sie diese Seite durch Linksklick in das kleine Quadrat in der Menü-Leiste rechts oben; steht Teil I nicht am linken Bildschirmrand, dann verschieben sie ihn mit gedrückter linker Maustaste am oberen Rand. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie am Bildrand auch Seitengrößen anpassen.

Schieben Sie nach Öffnen von Teil II bzw. „Teil II ausführlich“ Schritt 6 (der Link folgt unten) diesen verkleinert an den rechten Bildschirmrand.
Durch Scrollen können hierfür Teil I und Teil II gegeneinander verschieben.

Hier dazu eine Demonstration in html. [könnte nachgeliefert werden]

Nun können Sie nacheinander Bezug: Stufe 3 und Bezug: Stufe 4 mit Begleittext von Teil I den Leit-Aspekten von Teil II Schritt 6 Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung gegenüberstellen.

Hierzu scrollen Sie – nach Weiterlesen – hier auf Teil I bzw. „Teil II ausführlich“ bis zum Doppelstrich über dem freien Zwischenraum hoch und stellen zunächst hier den Bezug: Text
über dem Tabellen-Kästchen –  mit nach Alphabet erstem Leit-Buchstaben A – L vor dem letzten in diesem eingeschriebenen Aspekt (End-Aspekt) *) – dem entsprechenden Leit-Aspekt auf Teil II gegenüber.
z. B.:                       Kenn-Buchstaben
i  [End-Aspekt]

Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer++B GEGENSEITIGKEIT++

 

Markieren Sie den Bezug: Text bis zum Bezug: Text des folgenden Leit-Aspektes auf Teil I und kopieren sie diesen auf Teil II unter dem Anhang**) des entsprechenden Leit-Aspektes ein.

z. B.: A VERGLEICHEN [= Leit-Aspekt]
**)
Ergänzung EA1

#0# A VERGLEICHEN

           ………………... 

Anschließend kopieren Sie den Bezug:Text der einzelnen nachfolgenden Tabellen-Kästchen-End-Aspekte Teil I bzw. „Teil I ausführlich“ jeweils unter den Anhängen der entsprechenden Leit-Aspekte Teil II bzw. „Teil II ausführlich“ ein.

 Nach Ergebnis-Übertragung gegenüberliegenden Teil II bzw. „Teil II ausführlich“ schließen und mit Stufe 6 fortfahren!

Alternativ können Sie bereits zu 1.) den Bezug-Text auch auf eine neu eröffnete Seite kopieren, die Sie verkleinert Teil I gegenübergestellt haben. Von letzterer aus können Sie nach Schließen von Teil I die Aspekte-Auflistung aus Schritt 6 aufrufen und die zu den jeweils aufgesuchten Leit-Aspekten die passenden Bezugstexte Zug um Zug nacheinander in deren Anhang verschieben.

***>

 

Biotele Bereichs- und Aspekte-Übersicht

 

 

Lebensgrundlagen

Ziele: (Methode)

Aspekt:

Ringen um Wahrheit

.

A VERGLEICHEN

Bemühen um Gerechtigkeit

 

B GEGENSEITIGKEIT

Lebenserhaltung

 

C SPONTANEITÄT

Förderung der Handlungsfähigkeit

 

D AKTIVITÄT

Erhaltung der Selbständigkeit

 

E AUTARKIE

Förderung der Vielfalt

 

F PLURALITÄT

Freiheit in Verantwortung

 

G AUTONOMIE

Wettbewerb hin zum Besseren

H AUSLESE

Bewahrung von Sicherheit und Frieden

 

I HYPARCHIE

Ungleichzeitige Gegenseitigkeit, Generationengerechtigkeit
nicht Nivellierung, kein grundsätzlicher Ausgleich angeborener oder selbst zu verantwortender Schwächen

J AUSGLEICH

Handel, Geld, Kapital und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem
Abgrenzung, Abschottung, Privatsphäre oder deren Aufhebung

K AUSTAUSCH
K AUSTAUSCH/ NICHT-AUSTAUSCH

Gemeinschaftlichkeit aus der Familie aufsteigend bis hin zur Menschheit und Natur einschließlich Hilfe, Sozialwesen

 

L  SUBSIDIARITÄT

 

***>

Bereichstabelle: (ausführlich)

 

Bereich:                                                                                                                  

Aspekt:

Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

.

A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz

 

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

 

C SPONTANEITÄT

Arbeit, Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit

 

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit, Vorkehrung, Vorsorge sowie Versicherungswesen *) siehe auch J


E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit als Grundlage von Auslese, Besonderheit und Eigenwert innerhalb einer Gesamtheit

 

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum, Rangfolge

 

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

 

H AUSLESE

Sicherheit, Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung sowie Unterlassung von ungerechtfertigter Zerstörung von Zukunftsfähigem und Beispielhaftem

 

I HYPARCHIE

Angleichung der Wettbewerbsbedingungen, ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT und Hilfe in Gegenseitigkeit, Rücksichtnahme und Generationengerechtigkeit, Schadensverhütung *) siehe E

 

J AUSGLEICH

Handel, Geld, Kapital und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust mittels
Abgrenzung, Abschottung, Privatsphäre oder deren Aufhebung zu Kommunikation und Austausch hin

K AUSTAUSCH/
NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe, Sozialwesen, auch weltstaatliche Katastrophenhilfe

L  SUBSIDIARITÄT

 

Der Westen – ausgenommen derzeit die USA unter Donald Trump und Ungarn – huldigen der „One World“-Ideologie einer Welt ohne Grenzen und greifen auf die Parolen der Französischen Revolution von 1789 „Freiheit, Gleichheit. Brüderlichkeit“ zurück, damit letzten Endes sogar auf den Kommunismus, Hand in Hand mit der Wirtschafts-Globalisierung westlicher Spekulanten.

Der Untergang des Abendlandes unter dem Ansturm des Islam scheint bevorzustehen und wendet das Übel nicht ab, sondern verstärkt in seiner Militanz nur das Blutvergießen. Die Staatsform der Demokratie wird wegen Verantwortungslosigkeit ihrer Repräsentanten besonders in Deutschland ad absurdum geführt. Der Mut zur Abfassung einer neuen Verfassung, wie nach der Wiedervereinigung geboten, geht ihnen ab: sie deuten die Verfassung sie in ihr Gegenteil verfälschend einfach um.
Der sich ins Vergnügen stürzende westliche Mensch, ist kein Bürger mehr; vom religiösen Glauben seiner Väter hat er sich in Mehrheit verabschiedet.
 Die regierungshörigen Medien übertünchen den Widerspruch zwischen überzogener Freiheit und fehlender Brüderlichkeit mit der Phrase allbeglückender Menschenrechte. Unter Gleichschaltung verlogen mit aller Welt seinen vorgeblichen Wohlstand teilend, und die dadurch beförderte Naturzerstörung durch lächerliche Geschäftigkeit angeblich abwendend, stürzt der Westler sich und alle anderen mit ins Verderben.

Biotelie stützt sich dagegen auf zwölf Aspekte der Lebenserhaltung und gewährt Rechte nur in engem Zusammenhang mit Pflichten. Biotelie fördert den Menschen indem sie ihn im Dienst für das Leben unter Verantwortung stellt und fordert.


***>

 

 

 

ASPEKTE-KURZFASSUNG               p Schnellübersicht

Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung 

A VERGLEICHEN

beinhaltet

Wissen, Bildung, Unterrichtung über Zusammenhänge der Wirklichkeit, deutliche Unterscheidung von Fiktionen,

 Schulung, Ausbildung zur Leistungserbringung für eigenen Unterhalt in Selbständigkeit (E AUTARKIE) und B GEGENSEITIGKEIT
Ziel: Urteilsfähigkeit

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)

beinhaltet

die  Ausgewogenheit zwischenmenschlicher Beziehungen: ich gebe – du gibst, Recht und Gerechtigkeit

C SPONTANEITÄT

beinhaltet

a)  die Erhaltung und Förderung von natürlichen Abläufen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Menschen

b) die Naturerhaltung in Vielfalt (F PLURALITÄT) und regenerativer Fähigkeit

c.) Die Koexistenz von Menschen und anderen Lebewesen in gegenseitigem Zusammenleben (Symbiose)

d) Selbstbenachteiligungs- und Selbstschädigungsrecht („Rücktrittsrecht“)
siehe bevorzugt G AUTONOMIE / C SPONTANEITÄT

D AKTIVITÄT

beinhaltet

a) die Förderung und Erhaltung von Kraft und Macht und damit der nachhaltigen Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in Katastrophenlagen möglichst unter moralischer Selbstkontrolle (im Rahmen der G AUTONOMIE) und  unter möglichst geringer Anwendung von Gewalt, Zwang und Bedrohung (I HYPARCHIE)

b) Die Unter-Beweisstellung der Macht-begründenden Fähigkeiten regelmäßig geboten unter Wahrung lebenstragender C  SPONTANEITÄT

Arbeit – Industrie - Wirtschaft

E AUTARKIE

 beinhaltet

 

 die Förderung der SELBSTÄNDIGKEIT, insbesondere durch die Verringerung von Abhängigkeiten, auch im Sinne der Bedeutung von Selbstgenügsamkeit und Sparsamkeit im Umgang mit erschöpfbaren Ressourcen, auch unter kultureller Trennung von Bevölkerungsteilen, jedoch nur im sinnvollen Rahmen (etwa für Ureinwohner) bis zur totalen Abschottung

 

Unabhängigkeit

 

F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)

beinhaltet

a) biologisch betrachtet  vor allem Vielfalt von Pflanzen und Tierarten möglichst in sich selbst erhaltenden Biotopen

b) Pluralität beinhaltet auch Vielfalt kultureller Überlebens- und Erlebenstechniken und -formen im friedlichen Wettstreit unter dem biotelen Ziel der dynamischen Stabilität innerhalb des Rahmens von E AUTARKIE der beteiligten Gruppen

G AUTONOMIE

beinhaltet

a.) Die Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Fähigkeiten von Individuen und Gruppen insbesondere in frei gewähltem Beruf oder Erwerbstätigkeit, in freier Partnerwahl auch zu gesellschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit sie nicht zwangsläufig aus der Zugehörigkeit zu Familie, Berufsverbänden oder zu politischen Einheiten sich ergeben und soweit sich nicht Einschränkungen aus entsprechenden Rechten anderer (aus dem Aspekt der B GEGENSEITIGKEIT heraus) und auf Grund von rechtmäßigen Gesetzen ergeben.
Autonomie ist also Freiheit unter Rücksichtnahme auf andere und Grundlage für Verantwortung und Menschenwürde

b.) AUTONOMIE umfasst auch Eigentumsrechte

c.) AUTONOMIE umfasst auch das Recht der Rangfolge um Bewegungsspielraum, Ämter, Güter und Leistungen unter Gleichrangigen
(Wer zuerst da ist, mahlt zuerst). Hierzu rechnet auch das Erbrecht (G AUTONOMIE / K AUSTAUSCH)

c.) Jeder Mündige hat ein Recht zur Selbstbenachteiligung (“Rücktrittsrecht”), wenn dadurch andere nicht benachteiligt werden.
Kann durch Gesetzgebung beschränkt werden
G AUTONOMIE  / C SPONTANEITÄT

Freiheit

H AUSLESE

beinhaltet auf Verbesserung abzielend

a.)  Ausgrenzung als Folge von Konkurrenz — biologisch betrachtet — Vermeidung einer Begünstigung der langfristigen Vermehrung solcher Lebewesen, die geschwächt und weniger lebenstauglich sind, wirtschaftlich betrachtet — Wettbewerb (Konkurrenz) zur Durchsetzung des Tüchtigeren und Geeigneteren als Hebel zum Fortschritt, auch zur E AUTARKIE.

b.) AUSLESE bedeutet auch Entscheidung (vgl. D AKTIVITÄT), welche möglichst auch dem langfristigen Überleben dienen oder wenigstens nicht im Wege stehen soll. AUSLESE untersteht dem Verbot andere zu benachteiligen und dem Gebot der Fairness.

Fortschritt

I HYPARCHIE

beinhaltet

Gewaltverzicht ausgenommen in Notwehr, Nothilfe oder Selbstverteidigung, außerdem im ohne Gewalt nicht zu gewährleistenden Interesse der Allgemeinheit, hier soweit wie möglich als Angelegenheit des Staates bei einem Minimum einer Anwendung von Gewalt, Zwang oder unausweichlicher Bedrohung auch zwischen Einzelnen oder Gruppen und bei Ausbau der Konfliktvermeidung und Konfliktschlichtung. Auch mit Drohungen soll zur Gewaltvorbeugung maßvoll umgegangen werden.

Frieden

J AUSGLEICH

beinhaltet

a.) die Förderung einer dauerhaften Angleichung von Wettbewerbsbedingungen soweit sich Unterschiede unter denselben aus äußeren nicht innerhalb der Begünstigten liegenden oder von diesen zu verantwortenden Umständen ergeben, besonders zur Stützung von Bevölkerungen in unwirtlichen Gebieten unter erschwerten Lebensbedingungen.
Im letzten Fall kann AUSGLEICH auch Gegenleistung für Vorhaltung von Überlebensmöglichkeiten und Freizügigkeiten für Nichtansässige sein.

b.) AUSGLEICH soll nur eingeschränkt der Angleichung in Sinne einer Gleichschaltung entgegen der F PLURALITÄT (als Vielfältigkeit) dienen und darf AUSLESE nicht beeinträchtigen, ja sollte vorzugsweise ein Mittel zu deren Förderung sein und soll wenigstens in absehbarer Zukunft B GEGENSEITIGKEIT begünstigen.

c.) AUSGLEICH ist auch ungleichzeitiger K AUSTAUSCH auf B GEGENSEITIGKEIT, etwa als Darlehensvergabe. Darlehensvergabe an besitzarme Personen, die dadurch wahrscheinlich zu Leistungsfähigkeit kommen, dient dem AUSGLEICH, wie etwa auch natürlicherweise von Eltern zugunsten ihrer Kinder erbrachte Leistungen.
Im Bereich von Wirtschaft und Handel gilt E-Regel-23a

d.) AUSGLEICH darf nicht anstelle von Hilfe im Sinne von L SUBSIDIARITÄT und zu deren Verschleierung gewährt werden.


Dabei darf J AUSGLEICH insbesondere H AUSLESE nicht beeinträchtigen. 

 



  K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)

beinhaltet 

a.) den Informationsaustausch zur Aufklärung und Information mit dem Ziel der Erhöhung der Entscheidungsfähigkeit in Verantwortung für sich selbst und für andere, insbesondere für den eigenen Gesellschaftsverband und dessen Kultur aber fernerhin auch für Fremde bis hin zur Menschheit insgesamt.

b.) auch die materielle Ergänzung auf der Grundlage der B GEGENSEITIGKEIT zur Erhöhung der Überlebensfähigkeiten und –möglichkeiten, der stabilisierbaren biologischen Artenvielfalt und des wirtschaftlichen Wohlstandes und der Bedürfnisbefriedigung.

Dabei darf K AUSTAUSCH insbesondere H AUSLESE nicht beeinträchtigen. 
K AUSTAUSCH ist häufig mit der Behandlung anderer Aspekte gekoppelt und wird dann nicht weiter erörtert und darf auch nicht zusätzlich zur Auswertung Richtung Schlussbewertung herangezogen werden, es sei denn es käme K AUSTAUSCH eine eigenständige zusätzliche Bedeutung zu.

*) Richtungsentscheidung Diese Richtungsentscheidung kann als gesonderte wesentlich biotele Funktion (Methode) der Abgrenzung verstanden werden.

L SUBSIDIARITÄT

beinhaltet

a.) einen Aufbau der gesellschaftlichen Ordnung von kleineren, weit möglichst zur Selbständigkeit fähigen Einheiten, von der Familie über Gemeinden, zu größeren Einheiten hin. Dabei stützt sich eine größere Gesellschaft auf den Zusammenhalt der kleinen Gemeinschaften.

b.) Subsidiarität beinhaltet auch die Beseitigung von Hilflosigkeit möglichst mit der Wirkung einer Hilfe zur Selbsthilfe zur Herstellung oder Wiedererlangung der E AUTARKIE.

Dabei darf L SUBSIDIARITÄT insbesondere H AUSLESE nicht beeinträchtigen. 

M  DYNAMISCHE STABILITÄT

beinhaltet

als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.

*) J AUSGLEICH, K AUTAUSCH, L SUBSIDIARITÄT werden deutlich gegenüber dem bisher Sprachüblichen in einem Ausmaß begrenzt und eingeengt, dass sie andere biotele Aspekte nicht blockieren, sondern möglichst zur M DNAMISCHEN STABILITÄT fördernd beitragen.

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J AUSGLEICH tritt in Brücken-Aspekten auf, welche jeweils zugleich auch einen oder sogar mehrere andere nachrangig hier benannte Aspekt betreffen können und deren Aspekt-Blockaden und –Blockade-Aufhebungen als selbstständige zu behandeln sind.
J AUSGLEICH kann auch als führender Aspekt mit einem nachgestellten Brückenbegriff verbunden als selbständig zu behandelnder Aspekt auftreten. Ganz wesentlich ist die Art der Aspekt-Kombination meist nicht; sie soll nur weiteren Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebung über unterschiedliche Benennung das Feld offenhalten und dabei eine Vervielfältigung der Sachverhalts-Würdigung vermeiden.

 


J AUSGLEICH / B GEGENSEITIGKEIT
umfasst als ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT möglichst zeitnahe Wiedergutmachungsleistungen für Unrecht aber auch Gegenleistungen für Leistungen zugunsten der Allgemeinheit wie etwa notwendige Hilfen an Bewohner unwirtlicher Gegenden.

J AUSGLEICH/ D AKTIVITÄT soll für eine Angleichung der äußeren Wettbewerbsbedingungen gelten, die nicht innerhalb der Bewerber selbst liegen.

J AUSGLEICH / E AUTARKIE umfasst Vorsorge und Sparsamkeit  Vgl. J Regel 23;
Kreditwirtschaft und Versicherungswesen werden jedoch unter E AUTARKIE/ D AKTIVITÄT bereits geführt. 
E-Regel 13a: . E-Regel 13a: zur Förderung der Selbständigkeit könnte auch unter E AUTARKIE/C SPONTANEITÄT geführt werden.

 J AUSGLEICH kann also nicht nur, gekennzeichnet durch den Faktor der Zeitverschiebung, für ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, sondern (unter Bedingung *) unten) auch für Vorsorge in Anspruch genommen werden und gleicht dann ungünstigere Lebensbedingungen durch Rücklagen für die Zukunft aus, womit Vorsorge gemeinsam mit Sparsamkeit auch Brückenbegriff zu E AUTARKIE (Selbständigkeit bis Unabhängigkeit für die Einzelnen dort) und als Bestandteil zu Wirtschaft (D AKTIVITÄT, speziell in der Kreditwirtschaft und im Versicherungswesen) wird. Unverzichtbar ist J AUSGLEICH als Vorsorge für die Allgemeinheit auch im Zusammenhang mit L SUBSIDIARIT’ÄT gegen Hilfsbedürftigkeit und zur Pflege der Gemeinschaft.
*) Wenn Verhaltensweisen oder Regelungen auf Vorsorge grundsätzlich verneinend und in Zukunft auf Dauer behindernd wirken wie der Einbezug des zur Wissenschaft erhobene Genderismus in die Erziehung (J AUSGLEICH/A VERGLEICHEN, hier mit hypothetischen sozialen Geschlechtskonstruktionen Täuschung pflegend, da es von der menschlichen Natur aus nur zwei Geschlechter gibt), wäre dies unter J AUSGLEICH/G AUTONOMIE  die Würde und Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung und J AUSGLEiCH/B GEGENSEITIGKEIT negativ als Blockade der Generationengerechtigkeit zu behandeln, insofern man sich nicht stattdessen, der Behinderung der tragfähigen Weitergabe von Leben wegen, für die Blockade als L SUBSIDIARITÄT/ C SPONTANEITÄT entscheidet.  Ergänze: G-Regel 17c