Anleitung / Kurzform

 

Dies ist die Anleitungskurzfassung 2, die eine weitere Erleichterung bringen soll.

Biotelie fußt auf der Zielsetzung der Gesundheit (Hygiene bzw. Dynamische Stabilität), dem Instrument der Naturrechtslehren in bewährten Teilen als Ziel-Aspekte mit Regeln und der Methodik der Politischen Kybernetik (Karl W. Deutsch). Unter den geistigen Vätern nenne ich stark verkürzend noch Baruch de Benedikt Spinoza (1632 – 1677) mit seiner auf der Lebenserhaltung gründenden Ethik.

Die biotele ist eine konstitutionell demokratische Staatslehre, die auf ein langes und gedeihliches Überleben abstellt. Das biotele Gutachtenverfahren soll das Werkzeug für eine Langzeitpolitik als Demokratie-Reform werden, um die direkte Demokratie durch vernunftgeleitete Vorbereitung ihrer Gesetzvorschläge von der Schwäche der vorwiegend gefühls- und stimmungsgetragenen Volksentscheidung zu befreien. Zunächst dient das Gutachtenverfahren der persönlichen unerbetenen Beratung von Entscheidungsträgern.

Der Aspekte-Überblick enthält das Kernstück der Biotelie auch mit seinen noch ausgreifender utopischen beige eingefärbten Textteilen und soll zur fortlaufenden Begutachtung wegen dieser zusätzlichen Textlastigkeit nicht benutzt werden.

Wegen der fehlenden institutionellen Voraussetzungen, infolge dessen derzeit keine Bearbeitung der Quellen-Texterhebungen, Einschaltung von Fachgutachtern und Ausarbeitung von Listen über Betroffenengruppen möglich ist, wird nachstehend eine Kurzform der Anleitung dargeboten.

Das ursprüngliche und ausführlicher geplante Wordpress-Gutachtenverfahren soll derzeit nur der allgemeinen Information dienen und auf die Zukunft des Verfahrens hinweisen für die die Mittel derzeit fehlen.  Die SCHREIBFENSTER unten sollen also dort nicht benutzt werden.

Für den Einsteiger ist der Umweg über die noch radikalere Verkürzung in der ZUSAMMENSTELLUNG als Vorspann sehr zu empfehlen.

Fertigen Sie eine Kopie dieser Anleitungskurzfassung im Schreibformat, falls Sie nach dieser Anleitung vorgehen wollen.
von hier <*** bis ganz unten >*** und benutzen Sie diese ab dieser Stelle hier als Protokoll,
in das Sie alle ihre Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über Zusammenhänge jeweils mit einer neuen Zeile beginnend in einer anderen gut zu unterscheidenden Schriftart getrennt vom vorgegebenen Text durch Abstandszeilen einschreiben. Einfälle und Gedanken färben Sie bitte lila. Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie bitte nicht.

 <*** >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken) aus anderen Textzusammenhängen

Vorbemerkungen

Beige eingefärbte Textteile sind noch nicht zu berücksichtigen.

Technische Hinweise sind für weniger PC-Kundige vorgesehen.

Benötigt werden zunächst diese Anleitung-Kurzform, nach der fortlaufend verfahren werden soll, und die  Aspekte-Kurzfassung , die Sie günstigerweise auf zweitem Bildschirm (bei Windows 10 Windowstaste und Taste P zugleich) ersatzweise auf der Taskleiste unten offen halten sollten. Über die Aspekte-Kurzfassung können Sie sich jederzeit über den Wortlaut einer Aspekte-Definition über die Seite scrollend unterrichten. Die Links von A – M dort führen zu den Aspekten auf dem Aspekte-Überblick index99.html mit den dazugehörigen Regeln. (Dieser Seitenwechsel ist zweckmäßig, um nach Schließen der Seite wieder zum Ursprung zurückzukehren, zuvor aber den Text zum speziellen Aspekt immer wieder einsehen zu können.)

Der fortlaufenden Begutachtung dient der verkürzte Aspekte-Überblick; der erweiterte Aspekte-Überblick enthält Gedanken und Vorstellungen von einer anzusteuernden Zukunft; auf letzteren wird lediglich zugegriffen, um Links neben dem laufenden Text des verkürzten Aspekt-Überblicks offenhalten zu können.

Auf den verkürzten Aspekte-Überblick wird häufig zugegriffen, denn er enthält das Wesentlichste des Gutachtensystems immer in der letzt-gültigen Fassung.

Da verlässliche Auskünfte insbesondere auch über Kostenzusammenhänge erst später einmal – in der Phase C der Biotelie über den Hebel der gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber zur Schweigepflicht unter harter Strafandrohung vereidigten Gutachtern – erlangt werden könnten, wurde das Verfahren weiter verkürzt.

Die Aufgabe beschränkt sich infolge dieser Einschränkungen im Wesentlichen darauf, eine oder mehrere Aspekt-Blockaden ausfindig zu machen oder aufzuheben.

Eine Ergänzungsliste soll eine verständlichere Abfassung von Regeln bieten, wobei Ergänzungen nur dann gelesen werden bräuchten, wenn nähere Erläuterungen gewünscht werden, während rInfos immer gelesen oder wenigsten überflogen werden sollten.

Zusammenfassung der Aufgabe:

rInfo 1:

<***

r Info 3: 

In der Phase A ist das Gutachtenverfahren infolge Schwierigkeiten hinsichtlich der Beweislast meist darauf ausgerichtet, die dynamische Stabilität mindernde und meist Aspekt-Blockaden herbeiführende Gesetzanträge zurückzuweisen.

III-Regel3 d) Eine Aufhebung (= Außerkraftsetzung oder Blockade) des angezogenen Aspektes durch einen Gesetzesantrag oder ein Verhalten, das zu einem diesen Aspekt hemmenden Gesetzesantrag führen kann, ist anzunehmen, wenn wenigstens eine Mehrheit der Bevölkerung dadurch direkt oder indirekt von fortlaufenden oder gar zunehmenden Beeinträchtigungen oder Nachteilen betroffen ist.

III-Regel 3b d) Werden aus einer Aktion (komplexer Handlungsverbund mit Endziel) mit erheblichen Auswirkungen unter dem Aspekt AKTIVITÄT positive Zuwächse an Handlungsfähigkeit in Geldform verzeichnet, so darf einem dadurch auslösbaren positiven Begutachtungsergebnis nicht entsprochen werden, wenn zugleich die Negativbewertung eines anderen Aspektes oder der Aspekt der Aktivität selbst im Hinblick auf Handlungsfähigkeit in nach Geldwert unbezifferbarer aber im Vergleich zum bezifferten erheblicher Höhe, für die wegen grundlegender Aspekt-Verletzung nach III-Regeln 3b: a bis g der je Person mit 1 € und höher zu veranschlagende Betrag einzusetzen  ist, vor allem nachhaltig und für die Bevölkerungsmehrheit, ausgehebelt würde, es sei denn es finde ein AUSGLEICH statt, der die Berücksichtigung der grundlegende Aspekt-Verletzung – auch Aspekt-Blockade genannt – abwendet. (Der lila gefärbte Satzteil kann zunächst zur besseren Übersichtlichkeit ausgelassen und später ergänzend gewertet werden!.)
http://stiwi.biotelie.de/index99-gestueckelt/index99-1b-abbildung.html#hierbei Link bitte öffnen! J-Regel23a 

Auch wenn lediglich eine oder mehrere Gruppen und nicht mindestens die Mehrheit hinsichtlich eines oder mehrerer Aspekte grundlegend benachteiligt werden, kann eine Aspekt-Blockade vorliegen, wenn die grundlegende Benachteiligung wenigstens einer Gruppe auf die Mehrheit sich auswirkt gemäß: III-Regel 2a z)  Link bitte öffnen!

Beachten Sie, wenn Sie eine Aspekt-Blockade unter A – M ausfindig gemacht haben, bitte auch die dort angezogenen Regeln und die Links zu eventuell noch betroffenen Regeln in der Umgebung anderer Aspekte, wie sie unterhalb der spezifischen Regeln aufgelistet sind.

Merke:
Das biotele Gutachtenverfahren erlaubt in der Regel nur eine qualitative Abschätzung seiner Ergebnisse; quantitative Erhebungen dienen in erster Linie der Unterstützung der Sorgfalt bei dieser Abschätzung.

Wenn auch nur ein bioteler Aspekt grundsätzlich und gröblich verletzt oder aufgehoben wird, so dass er bei Andauern der durch den Vorschlag eingeleiteten Entwicklung – und dies soll beispielsweise auch für die schlechtesten etwa abzuwehrenden Gesetze gelten, auch wenn diese bald wieder, weil wegen ihrer üblen Folgen unhaltbar, gekippt würden (vgl. III-Regel 3c g) – nicht wieder ins Gleichgewicht unter den Aspekten kommt, so gehört er zu den Gutachtenausgang-bestimmenden Faktoren gegen die nicht nach Geldwert (über AKTIVITÄT) aufgerechnet werden kann: der Vorschlag ist dann abzulehnen. ‚***>

Wird dagegen ein Aspekt in seiner Wirkung wiederhergestellt, so kann der Gutachtenausgang ein positiver werden oder unentschieden bleiben woraufhin es kein Gesetz gibt. Vorrangig geht es um das möglichst mit dem individuellen Wohl verträgliche Gemeinwohl – demokratisch als Wohl oder doch Vorteil der Mehrheit aufgefasst –, das langfristig nicht über die ständige und schwerwiegende Beeinträchtigung eines Aspektes geschädigt werden darf.

Aber im Gröbsten kann die Gutachtenaufgabe eventuell schon mit einem Aspekt hinsichtlich der größten Gruppe erfüllt sein, wenn damit das Urteil über den Gesetzesantrag gefällt werden kann. Nur ist es natürlich besser möglichst die

Jetzt zur   

Gliederung des Verfahrens:

Schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst auf Ihr Gutachten-Protokoll darnach den biotelen Gesetzesvorschlag.
Von Interesse wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa linksliberal, evangl., konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung.
Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht veröffentlicht. 

Punkt 1.)
Wählen Sie bitte am günstigsten unter Beachtung der vorgeschlagenen Reihenfolge (was wegen abnehmender Komplexität die Reihenfolge a – c empfohlen wird) nachstehend aus den AUFGABEN eines der drei Themen und kopieren Sie diese als neue Datei in Ihr Protokoll.

a.)         http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-aufgabe.html

b.)         http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabe.html

c.)         http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion.html

 

Fertigen Sie eine Kopie von diesem Gutachtenprotokoll und von dem zur Verfügung gestellten Quellenmaterial (bei einfacheren Verfahren mit geringem Quellenmaterialanfall ist es bereits eingesetzt): aber natürlich nur vom Quellenmaterial in Ihrem aktuellen Gutachtenauftrag, denn hier innerhalb dieser Anleitung sind die Quellen beispielsbezogen.

Punkt 2.) Abbruchsempfehlungen/Neuvorschläge sind eigentlich nur von Belang, wenn Sie eine Verbesserung des Gutachtenantrages vorschlagen können; Sie sollten daraufhin die Antwort der Zentrale abwarten. Die Gründe für einen Abbruch wurden in der Regel bei Aufstellung des Gutachtenantrages bereits berücksichtigt. Geben Sie im Protokoll trotzdem unter Begründung Ablehnungsgründe an, von denen Sie meinen, sie seien nicht berücksichtigt worden.

Teilen Sie uns eines Ablehnungsgrundes oder dem ausgeschriebenen Titel eines Änderungswunsches unter jeweiliger Begründung und unter Nennung der Ziffer 1 – 10 (soweit zutreffend) mit, wenn nach Ihrer Auffassung nicht sinnvoll mit dem Vorschlag weiterverfahren werden kann. Auch können Sie überprüfen, ob Sie für eine oder mehrere Neufassungen des Gutachtenvorschlages nach A – F plädieren würden und aus welchen Gründen heraus – eine Aufgabe die sich auch erst während der Gutachtenbearbeitung als sinnvoll herausstellen kann.

Punkt 3.) Betroffenengruppen   <***

Beachten Sie die Definition der direkten Betroffenheit und tragen Sie evtl. entdeckte Gruppen mit genauer Wortbezeichnung in obige oder später angelegte Lücken im Protokoll oder im Quellenverzeichnis ein oder in die zu den Texten dort verlinkten Notizen.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme 
a) gesundheitlich, 
b) finanziell oder 
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich berührt werden.

Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgehalten werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor.
Es ist hier einer teilweise übertriebenen Fehlerziehung besonders der Deutschen Rechnung zu tragen welche zu einem gefährlichen kollektiven Schuldkomplex ausgeartet ist.

Die Bundesdeutschen haben es… gerne bequem und gemütlich; sie denken mit dem Herzen und fühlen mit dem Verstand. Sie schwärmen für wärmende Werte und frösteln bei herzloser Gedankenakrobatik  (JF Nr.11/16 11.märz 16 S-21 Von Hegel führt kein Weg zu Hitler).

Die Mehrheit oder Allgemeinheit muss materiell*) betroffen sein, was natürlich auch geistig-seelische Auswirkungen mit einschließt, wo etwa die Hirnfunktionen verändert werden, ja bereits die Fähigkeit zu realitätsgemäßer Lagebeurteilung. Rein ideelle Auswirkungen sollen erst nachträglich über Regelanwendungen als Betroffenheitskriterium einbezogen werden.
Wesentliches Kriterium der Nichtbetroffenheit im direkten Sinne ist der Umstand, sich ohne weitere persönliche Benachteiligung dem Einfluss eines Ereignisses entziehen zu können, insbesondere wenn er durch Nachrichtenübermittlung und auf psychischem Gebiet zustande kommt und psychisch Betroffene sich infolge krankhafter Veranlagung dem Ereigniseinfluss nicht entziehen können.
*) Die materiellen Auswirkungen sollen als solche beschrieben werden, auch wo sie deshalb nicht in die Beurteilung eingehen, weil sie das Gemeinwohl vermutlich bei fallgerechter Regelanwendung nicht wesentlich beeinflussen. ***>

 

Nachstehende Regeln sind zu beachten:

Bei Minderheiten- und Einzelpersonen-Beeinflussungen kann
 
III-Regel 2a d) d - z
oder
III-Regel 2b g ,

bei ideellen Beeinflussungen kann III-Regel 3 i) greifen.

Genauer wurde unterschieden in:
Betroffenengruppen-Übersicht
Aber es liegt erst ein Torso vor, denn die noch im Zuge weiterer Begutachtungen auszuarbeitende Betroffenenliste wird sehr umfangreich ausfallen. Sie können diesen Link derzeit auch unbeachtet lassen.
Vernünftige Überlegungen ergeben, dass bei der Annahme einer Mehrheitsbetroffenheit von rechnerisch-spürbarer Betroffenheit , die mit 1 Euro je Person der Gesamtheit angesetzt werden kann, ausgegangen werden muss, um die Betroffenheit selbst Einzelner über deren Zugehörigkeit zur Gesamtheit nicht ins Uferlose auszudehnen.
Ein Überfliegen des Textes genügt jedenfalls; wobei zu bedenken ist, dass es bei diesen Definitionen
wesentlich auch um die Abstimmungsberechtigung geht. Am besten Sie bilden für jede Gruppe direkt von dem Gesetzesvorschlag Betroffener ein Tabellen-Kästchen und schreiben die Gruppenbezeichnung darunter und eine Abkürzung derselben ins Tabellen-Kästchen; sie können dann Kästchen und Gruppenbeschreibung in die weiteren Schritte als Kopie übernehmen. 
° steht für Zahlenangaben.

Zur Erinnerung: 
die SCHREIBFENSTER unten im 
Wordpress-Gutachtenverfahren sollen nicht benutzt werden.

                                                                                                                                                                             

 

Beginnen Sie mit der zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.
Vermerken Sie jede Gruppe in ihrem Protokoll unterhalb der Aufgabe (dem Gesetzesantrag) am besten unter je einem eigenen Tabellen-Kästchen.

 


Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge

und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. III-Regel 2:

Es wird Gutachtenaufgaben geben, bei denen es nahe liegt, zunächst mit Schritt 2 zu beginnen.
Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder spontane Einfälle in auffälliger Schrift (etwa in lila oder Fettdruck) nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten.
Denken Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche – den Text nur rasch überfliegend – und betroffene Sachzuständigkeiten nach (fügen Sie entsprechende Anmerkungen dem Protokoll zu).

Die Fragestellung:

Wer ist, welche Gruppen sind, von dem biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei ergänzt durch die Frage: „in welcher Hinsicht“ betroffen?
 „Hinsicht“ bezieht sich dabei auf den Umfeld- und Lebensbereich und auf Ursachen oder Umstände, einschließlich solcher des Alltags, welche Lebensbedingungen merklich verändern. Man könnte auch fragen: “Auf welche Art und Weise oder wodurch sind Personen oder Gruppen betroffen“?
Die Antwort  soll niedergeschrieben werden und kann Hinweise auf
Suchwörter (siehe  Suchwort-Tabelle)  liefern und damit unter konkreten Vorstellungen Hilfe zur Auffindung von Aspekt-Betroffenheit leisten und damit auf die  Wirkungssphäre der Aspekte A – M verweisen (eigentlich Thema von Schritt 2, deshalb bitte entsprechende Gedanken und Erkenntnisse auch dort –wenn schon möglich  unter dem zugehörigen Aspekt eintragen, ansonsten unter Nachtrag des diesen Aspekt betreffenden Textes dort!  Personen- und Aspekt-Betroffenheit berühren sich.).

Um die gegenseitige Verflechtung der Aspekte stärker anzudeuten, sei noch eine Aufstellung zu deren psychisch-charakterlichem Wirkungsbereich hinzugefügt, die zugleich etwas an die Verwandtschaft zur an der Lebenserhaltung orientierten Ethik Baruch Benjamin Spinozas erinnern könnte:

A WISSBEDÜRFNIS EHRLICHKEIT
B GERECHTIGKEIT                  
IA      ID                
C LEBENDIGKEIT UNMITTELBARKEIT
HSELBSTBEHERRSCHUNG ID  
D ANSTRENGUNGSBEREITSCHAFT/FLEISS
E SELBSTÄNDIGKEIT VORSORGE SPARSAMKEIT
F VIELFALT (UMSICHT)
IA
G FREIHEIT MUT TAPFERKEIT
ID
H AUSLESE
IC BEVORZUGUNG des BESSEREN IB URTEILSFÄHIGKEIT  IA
I FRIEDFERTIGKEIT   GEDULD
IB SELBSTBEHERRSCHUNG IG
j AUSGLEICH           HILFSBEREITSCHAFT
I L                                            
K WECHSEL- ERGÄNZUNGSFÄHIGKEIT
HSELBSTBEHAUPTUNG
L UNTERSTÜTZUNG  K
H

                               H bezeichnet gegenläufige Wirkungsrichtung

Nachfolgender Link zielt auf geschichtliche Zusammenhänge, gehört also nicht direkt zum Gutachtenablauf: Ergänzung 5

Auch die Betroffenheitsliste  kann neben der Aspekte-Kurzfassung – Sie haben diese Seite bereits anfangs geöffnet! – hinsichtlich der Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung hier bereits weiterhelfen.

Stellen Sie zunächst einmal die von den Auswirkungen des biotelen Gesetzesvorschlags direkt betroffenen Gruppen fest und ordnen Sie diese ungefähr der Größe nach:

Beim diesem verkürzten Gutachtenverfahren spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann zeitsparend unter grober Abschätzung ersetzt werden, solange innerhalb eines Gutachtenvorschlags eine Mehrheitsgruppe gekennzeichnet werden soll. r Info 2
Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt!

Schlußendlich zielt die Begutachtung ja auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung für links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstärke.

 

 

Punkt 4.) Lesen Sie sie die Aspekte-Kurzfassung durch und versuchen Sie sich mit den einzelnen Aspekten vertraut zu machen. Bestehen Unklarheiten, so orientieren Sie sich bitte an den Regeln zu den jeweiligen Aspekten über die Links von A Vergleichen – M Dynamische Stabilität auf der Aspekte-Kurzfassung (rechter Mausklick auf den Aspekt und Linksklick auf „Link in neuem Fenster öffnen“ in der zweiten Zeile des sich öffnenden kleinen Fensters.) Es öffnet sich die Datei Aspekte-Überblick über dem entsprechenden Aspekt, dessen Beschreibung die zugehörigen Regeln folgen und darnach hinter Vgl. die Links zu verwandten Regeln anderer Aspekte, von denen im speziellen Fall jedoch nur einige zutreffend sein werden oder sogar gar keine.

Versuchen Sie zunächst denjenigen oder die Aspekte ausfindig zu machen, der oder die für die größte(n) der Gruppe(n) der direkt vom Gesetzesvorschlag Betroffenen am ehesten zutrifft. (Gelegentlich, aber selten, treffen weitere Aspekte – und dies auch für andere Betroffenengruppen – gar nicht zu.) Schreiben Sie den oder die ausgewählten Aspekte mit ihrem vorgesetzten Großbuchstaben mittig in Ihr Protokoll (am besten in Fettdruck).

Es kann auch hilfreich sein, unter SUCHWÖRTER in der Stichwortliste über die Regeln ziemlich unten auf dem Aspekte-Überblick zu suchen, die jeweils hinter den Aspekt-Überschriften stehen, um den oder die hauptsächlichen Aspekte ausfindig zu machen. Ist das Stichwort ein Brückenbegriff, so finden Sie ihn natürlich häufig hinter mehr als einer Aspekt-Überschrift. Brückenbegriffe dienen nämlich der Vernetzung zwischen den Einzelaspekten. Vermissen Sie dort ein Stichwort, so wäre es dankenswert, uns dies in Ihrem Protokoll (am besten rot) mitzuteilen, da das Verzeichnis noch stark erweitert werden muss.


Punkt 5.) Lesen oder überfliegen Sie die Quellenverzeichnisse**) und schaffen Sie dort eine Lücke, wenn Sie etwas entdeckt haben, das Ihre Aufmerksamkeit besonders fesselte, insbesondere wenn dies etwas war, das sich auf einen der biotelen Aspekte beziehen könnte.

Eine eingehende Urteilsbegründung für jeden Entscheidungspunkt ist sehr wichtig. Aber auch bloße Einfälle, auch negative und auch innere Widerstände können uns weiterhelfen. Ergänzen Sie bitte mit neuen Einfällen – auch zwischendurch - und lassen Sie vermeintliche Irrtümer ruhig stehen; setzen Sie sie lediglich in eckige Klammern [ ] oder färben sie beige. Aus manchen oft auch nur vermuteten Fehlern kann gelernt werden.
Sie können auch Ihre Gedanken und Beurteilungen als Notizen fortlaufend unterhalb des Gesetzesantrags in das Gutachtenprotokoll eintragen und Linkverbindungen zu den angezogenen Textstellen etwa in den Quellenverzeichnissen herstellen.

Tragen Sie Ihre Anmutung, Ihre Beobachtung, die Aspekt-Bezeichnung, eine etwa direkt betroffene Personengruppe abgehoben vom Text des Quellenmaterials (durch Abstand, Fettdruck, Schrift-, Größen- oder Farbwechsel sich vom laufenden Text abhebend) in die Lücken ein, so dass Ihre eigenen Eintragungen bei nochmaligem Quellenüberfliegen Ihnen sofort ins Auge fallen. 
Auch spontane Einfälle und Notizen können 
lilla entweder mitten in einer Lücke des Quellentextes vorgemerkt werden oder/und in der Beurteilung: sie könnten Ihnen und uns später weiterhelfen. Urteile und Begründungen oder auch Vorurteile, auch Irrtümer sind hier bereits nützlicherweise zu notieren.

Punkt 6.) Auswirkungsbereiche soll nur zum Nachdenken anregen und dazu, in der Protokollniederschrift unter dieser Überschrift diesbezügliche Einfälle wiederzugeben.
Auswirkungsbereiche/Fachgutachter 
Auch diese Liste muss erst weiter bearbeitet werden und braucht derzeit nur flüchtig überflogen zu werden.
Sie wird erst später bedeutend, wenn bezahlte Fachgutachter herangezogen werden können. Ein Blick darauf genügt also in der Regel; falls Sie aber eine Fachbegutachtung dringlich vermissen, so schreiben Sie dies bitte begründet auf.

Punkt 7.)  Beginnen Sie unter der Überschrift BEURTEILUNG Ihr Gutachten möglichst mit der Bearbeitung des Aspektes, den sie für den wichtigsten mit den schwerwiegendsten Auswirkungen insbesondere für die Allgemeinheit oder größte Gruppe halten. Eingesetzt wird der Buchstabe des ausgewählten Aspektes in ein Tabellenkästchen erst später, siehe weiter unten. Eingetragen wird also zunächst die zahlenmäßig bedeutendste Gruppe.

Wer genauere Zahlenangaben machen kann, wird darum gebeten diese möglichst mit Quellenangabe vorab mitzuteilen, damit auch der oder die Gegengutachter hiervon in Kenntnis gesetzt werden können, wenn wir uns der Korrektur anschließen.

Die Regeln könnten Sie in  selbst im Zusammenhang mit dem jeweils behandelten Aspekt nachlesen; die für die vorliegende Begutachtung  maßgeblichen Verfahrensregeln in der III-Regel-Zusammenfassung und wenigstens die Regeln, die bei den von Ihnen behandelten Aspekten ab A-Regel 4 zum Aspekt A VERGLEICH angeführt sind, werden Ihnen jedoch hier zur Erleichterung im Aufgabentext (teilweise) angeboten.

Jede Regel bitte im Spalt zwischen dem Quellenmaterialtext oder in das fortlaufende Protokoll eintragen und zu erkannten Zusammenhängen und die Bedeutung für das Gutachten Stellung beziehen oder die fortlaufende Kommentierung auf der Protokollseite mit Links zum Quellentext versehen oder die Stelle des Quellentextes (verkleinert?) einkopieren.

Gesundheit, Leben und Natur lassen sich schwer in Geldwert schätzen, wie seit dem Altertum bekannt ist. In den vorliegenden Schnellverfahren kommt man auch selbst im wirtschaftlichen Bereich nur zu gröbsten Abschätzungen und muss hoffen, dass III-Regel 3a) zutrifft.
Ein deutliches Gutachtenschlussurteil kann nämlich derzeit nur über den Nachweis einer vollständigen Aspekt-Blockade geführt werden, während die gegenseitige Aufrechnung von finanziellen Auswirkungen in Einzelheiten mangels Zugang zu den Datenquellen augenblicklich in der Regel nicht möglich ist.

Nochmals: Regeln in beiger Einfärbung sind noch nicht von Bedeutung, sind also nicht zu beachten.

AUSWERTUNG

8.) Auswertung

Tragen Sie zuerst hinter der Ihnen zugeteilten Teilnehmernummer und der Nummer des Gutachtenthemas nach /eine Betroffenengruppe in ein Tabellen-Kästchen ein. (im nachfolgenden Beispiel wurde der Kurztitel des Gutachtenauftrags (-themas) inclusion nach - eingetragen.)

n/1-inclusion

 

Die Liste der Betroffenengruppen ist noch zu unvollständig, um sie hier bereits weiter anwenden zu können. Schreiben Sie die Gruppen im Wort-Text aus (innerhalb der Tabelle evtl. abgekürzt, aber sicher zu entschlüsseln, indem Sie das Kürzel dem Gruppeneintrag unter dem Kästchen vorausstellen).
Sie brauchen die Signaturen in den beiden nachstehenden verlinkten Dateien (-Übersicht und –Verzeichnis). die beide erst noch weiter entwickelt werden müssen, noch nicht berücksichtigen, könnten also anstatt A276 auch Einwohn.De schreiben. Ein Blick auf die Einteilung und ein Überfliegen der näheren Betroffenheitsdefinition genügt.

Betroffenengruppen-Übersicht Diese Übersicht braucht nur überflogen werden und ist noch nicht in allen Einzelheiten anzuwenden.

Betroffenengruppen-Verzeichnis  Auch dieses Verzeichnis braucht nur überflogen werden und ist noch nicht anzuwenden.

Jede selbständige Gruppe – dies ist eine solche, die sich durch für die Fragestellung wesentliche Merkmale (Gruppenstärke oder Art der Betroffenheit = Aspekt) von anderen abgrenzen lässt – erhält ein neues Tabellenkästchen, in dem dann hinter nach der Signatur (hier: der Gruppenbezeichnung) = gesetzt wird und nachfolgend die Gruppengröße. 
Hier: Gruppenbezeichnung De für: (registrierte) Gesamtbevölkerung Deutschlands

n/1-inclusion/DeGesBevölk=

 

Es kann vorkommen, dass für eine Gruppe mehrere Kästchen für je einen besonderen Aspekt auszufüllen sind, ja sogar mehrere Kästchen für denselben Aspekt, wenn dieser durch verschiedene Sachverhalte oder bei verschiedenen Gruppen verschieden betroffen wird.

Für  das Verfahren INKLUSION Behinderter als Beispielgutachten 1.Schulinklusion schlug ich folgende Gruppen samt Gruppengrößen vor:

Einwohner Deutschlands De 80 Millionen (alle sind vom erreichten Bildungsstand her und über die Belastung der Staatskasse direkt betroffen.)
Schüler insgesamt 15 % 12.000.000 (Gruppenbezeichnung: Schüler)
davon Lern-Behinderte 360.000 (Gruppenbezeichnung: Lern-Behinderte)
Nur körperlich Behinderte  80.000 (Gruppenbezeichnung: körperl-Behind.)
Der Vereinfachung wegen wurden betroffene Angehörige, die als überdurchschnittlich betroffen zu den Behinderten zahlenmäßig hinzugerechnet werden müssten, weggelassen. Auch die verschiedenen Lehrergruppen wären bei genauer Untersuchung für eine in Kraft zu setzende Gesetzgebung in Betracht zu ziehen. Wir verzichteten, da ja die Betroffenheit der Gesamtbevölkerung bereits im Zusammenhang mit Aspekt-Blockaden das Schlussergebnis bestimmt.
Da Körperbehinderte auch gemäß Neuvorschlag in Normalklassen unterrichtet werden sollen, gelten sie als in der Gesamtschülerzahl von 12.000.000 als inbegriffen.

Beschränken Sie sich dabei also zunächst auf wichtige und insbesondere zahlenmäßig beträchtliche Gruppen, um innerhalb oder zwischen ihnen zu den wichtigen Urteilen hinsichtlich der Aspekt-Beeinflussung zu kommen.
Eine Erweiterung ist später immer noch möglich, wenn dadurch die Beurteilung wesentlich an Aussagekraft zu gewinnen verspricht
.

Hier noch einige Nachbemerkungen zur Betroffenengruppen-Aufstellung:
Die einzelnen Gruppen könnten natürlich fast beliebig untereinander kombiniert werden. Zuletzt könnten Lernbehinderte und Körperbehinderte etwa als Gruppe zusammengefasst und die Aspekt-Reihe an ihnen abgearbeitet werden. (Was aber wenig sinnvoll erscheint, wenn die verschieden Behinderungsart eine verschiedene Behandlung sinnvoll erscheinen lässt, wie wir annehmen.) In Einzelfällen kann der Quellentext zu einer derartigen Gruppenkombination Anlass geben. Sie können durchaus auch neue wichtige Gruppen entdecken und aufnehmen, wenn sie auf Aspekt-Blockaden hin eine Rolle spielen könnten oder die Gesetzesfolgen bei ihnen sich gegenläufig verhalten.

Übernehmen Sie die unten obigen Angaben zu den Gruppenstärken.
Nach der Gruppenbezeichnung in Worten und = tragen sie diese einzeln in die betreffenden Kästchen ein:

n/1-inclusion/DeGesBevölk=80Mill

Bevölkerung Deutschlands 

 

n/1.inclusion/DeSchüler=12Mill

Schüler Deutschlands

9.) Die Mengenzahlermittlung über die Gruppenstärke-Tabelle  Gruppenstärke ersparen wir uns noch, solange wir die Schlussbewertung lediglich mittels des Heranziehens von Aspekt-Blockaden treffen, da bei letzteren ja immer die Bevölkerungsmehrheit betroffen ist.

n/1-inclusion/DeGesBevölk=80Mill

 

10.) Die Signatur im jeweiligen Kästchen für jede gesonderte Gruppe wird im Folgenden weiter verlängert durch den Großbuchstaben für einen betroffenen Aspekt (A – L) und nachgestelltem §.

Es folgt also jeweils der Ordnungsbuchstaben X des zu behandelnden Aspektes (A VERGLEICHEN bis L SUBSIDIARITÄT) mit nachgesetztem §.

n/1-inclusion/DeGesBevölk=80Mill

 

Zunächst müssen Sie sich also mit der Auswahl des oder der Aspekte befassen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass dieselbe Gruppe in verschiedener Intensität hinsichtlich desselben Aspekts betroffen ist; die Gruppe muss dann in getrennten Kästchen weitergeführt werden. Die getrennte Erfassung muss für jedes Kästchen im Kommentar unter dem Kästchen begründet werden.

Am besten suchen Sie zunächst für die größte Gruppe gemäß einer Aspekte-Liste wie der Tabelle oben auf dem  Aspekte-Überblick  ganz oben etwa nach dem am meisten beeinflussten bzw. betroffenen Aspekt und wiederholen diese Prozedur mit den anderen Gruppen-(Kästchen).

 

Betroffenheitsliste:

Auf folgende Zusammenhänge hinsichtlich der Art und Weise der direkten Betroffenheit, ausgedrückt über Aspekte, sei hingewiesen:

A)  Wenn Gruppen von Ihnen unterschieden wurde, so stellen Sie sich zunächst die Frage in welcher Beziehung sie zum Gesellschaftsganzen (vertreten durch die Mehrheit) stehen und welche Bedeutung sie für die Mehrheit haben. Diese kann so schwerwiegend sein, dass sich auch eine Minderheiten-Schädigung als Allgemeinwohl-Schädigung auswirkt und dann auch als solche berücksichtigt werden muss. Minderheiten-Aufwertung

B)  Wenn es um eine Zone, einen Spielraum möglicher Lebensentfaltung geht, um ein Gleichgewicht im Sinne einer Ausgewogenheit etwa von Stoffen in der Atmosphäre, so ist dies zu beachten als Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen,
hinsichtlich der Richtung +  oder – wie unter K AUSTAUSCH oder NICHT-AUSTAUSCH vermerkt.

C)  Auch Dinge und Zusammenhänge von geringerem Wert können im Zusammenhang mit dem Ganzen, mit der Gemeinschaft eine Bedeutung von hohem Rang bekommen, wie etwa Wasser in der Wüste wie jedes lebenswichtiges Mangelgut. Werteordnung
 

 

Auf folgende Zusammenhänge hinsichtlich der Art und Weise der direkten Betroffenheit, ausgedrückt über Aspekte innerhalb deren Bereiche, sei hingewiesen:

Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche

Bereich:                                                                                                                                                                  Aspekt:

 

Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

C SPONTANEITÄT

Wirtschaft  bis Handlungsfähigkeit

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit

E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit als Grundlage von Auslese und Eigenwert in Gesamtheit

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum, Rangfolge

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

H AUSLESE

Friedens durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung

I HYPARCHIE

Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch weltstaatliche Katastrophenhilfe
ungleichzeitige Ausgewogenheit

J AUSGLEICH

Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Abgrenzung, Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust

K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe

L  SUBSIDIARITÄT


 

a.) Wenn Gruppen von Ihnen unterschieden wurde, so stellen Sie sich die Frage in welcher Beziehung sie zueinander und im Hinblick auf einzelne  Aspekte stehen. Sollte der Bereich von Gerechtigkeit/Unrecht und damit der Aspekt der B GEGENSEITIGKEIT im Spiel sein? Bitte beschreiben und begründen!
Es ist der Aspekt der Waage, der Ausgeglichenheit und der Entspannung. Der j.) J AUSGLEICH steht ihm zur Seite sowie  I HYPARCHIE (möglichst wenig Gewalt, Zwang und Bedrohung).

b.) Wird der Bereich des Wettbewerbs oder der Konkurrenz berührt mit der Folge einer Verbesserung oder Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der behandelten Gruppe oder der Verhältnisse oder Überlebensfähigkeit für alle, des Fortschritts also? Dann notieren und begründen Sie diese unter H AUSLESE.

c.) Wenn bei irgendwelchen Gruppen oder Einzelnen der Bereich der Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde und damit die G AUTONOMIE, einschließlich Eigentum, Rangfolge, Recht zur Selbstbenachteiligung,
oder der Bereich der Selbständigkeit und Unabhängigkeit und damit E AUTARKIE berührt wird, bitte notieren!

d.) Wird der Bereich des Friedens, der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung und damit I HYPARCHIE berührt, bitte notieren!

e.) Geht es um den Bereich der Vielfalt und Vielgestaltigkeit, so notieren Sie F PLURALITÄT!
Beachten Sie dabei aber, dass Vielfalt (Diversität) im biotelen Sinne aber nicht gegen die E AUTARKIE (Selbständigkeit) verstoßen darf.

f.) Der Bereich der D AKTIVITÄT beträfe in höchster Potenz die Handlungsfähigkeit, etwas niederer angesetzt den Geldbeutel! (die Wirtschaft), also auch den jeweiligen Kostenaufwand oder Kostenvorteile. Schwere Beeinträchtigungen der SPONTANEITÄT müssen aber vermieden werden.

g) Mit dem Bereich der C SPONTANEITÄT nähern wir uns dem Allerheiligen Leben und Gesundheit, aber auch um Naturerhaltung.

Und da haben wir schon den Dauerkonflikt zwischen f.) und g.), zwischen Zivilisation und Natur.

h.) Der Bereich des A VERGLEICHENs wird häufig eine Rolle spielen, denn es geht um Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit!

Und nun kommen noch die schwierigen Drei:

i.) Der Bereich des K AUSTAUSCH ist fast immer dabei und wird nur selten mitgezählt und mitbewertet, nur dort wo er im Mittelpunkt steht wie im Handel;
AUSTAUSCH ist meist etwas Positives, häufig aber auch negativ und schädlich, wie für die Naturerhaltung (die sorgt dabei oft für sich selbst) und bei der Kulturerhaltung, wo eine gewisse Abschottung segensreich wirken kann! Es geht hier um die Abgrenzung!
AUSTAUSCH als Ersatz von Zerstörtem oder Minderbrauchbaren wird oft unter SUBSIDIARITÄT zu behandeln sein

Eine Besonderheit bei AUSTAUSCH ist also, dass er inhaltlich noch für eine zweite Funktion steht, nämlich für die Unterscheidung des wünschenswerten positiven AUSTAUSCHS vom schädlichen und abzulehnenden AUSTAUSCH (wie etwa die Verbreitung eines Krankheitserregers), wobei das biotel angestrebte Ziel einem NICHT-AUSTAUSCH gilt.
Im letzteren Fall beurteilen Sie diesen entweder negativ auf der Beurteilungsskala von 0 nach minus nach Setzen von K-neg (für NICHT-AUSTAUSCH) als Aspekt-Kennzeichnung im Tabellenkästchen bereits in der Auswertungsphase, müssen dann aber spätestens in der Schlussbewertung eine Richtungsumkehr ins Positive vornehmen (also ein etwa in der Beurteilungsphase vorgesetztes Minus durch + ersetzen).

-  http://stiwi.biotelie.de/10Auswirkungsstaerke-kurz.jpg                 

              <–––-- 0 –––--> 

negativ                        positiv

j.) Beim Bereich des J AUSGLEICH wird’s gleich ganz heikel: da ist nichts mit dem mit allen Benachteiligungen der Natur und des Lebens Aufräumen!, das wäre gegen die AUSLESE und GEGENSEITIGKEIT, im Extrem der Tod.
Eine Art von ungleichzeitiger B GEGENSEITIGKEIT wurde sogar daraus, d. h. zum AUSGLEICH, konstruiert, eine Art Ersatz für sie, weil‘s nicht immer sofort klappt mit der GEGENSEITIGKEIT!
Auch Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen fallen unter AUSGLEICH, auch internationale oder weltstaatliche Katastrophen-Hilfe auf GEGENSEITIGKEIT.
AUSGLEICH im Sinne von „nicht-wechselseitiger“ Hilfe (Wohlfahrt, Sozialstaat)  zählt immer zu SUBSIDIARITÄT.
AUSGLEICH für Schwächen auch für solche von Natur zählt also biotel ausgedrückt zu SUBSIDIARITÄT.

k.) AUSTAUSCH ist ja meistens eine Begleiterscheinung des Lebens und wird nur dort gesondert bewertet, wo er wie im Handel im Mittelpunkt steht.
Im NICHT-AUSTAUSCH, der Form der Verneinung, allerdings zeigt sich die lebensbedeutende Rolle der Abgrenzung.

l.) Der Bereich des Zusammenhalts, der Verbundenheit, der Gemeinschaft als L SUBSIDIARITÄT macht wiederum das Schlusslicht und könnte doch auch am Anfang stehen, wo es doch um die Lebenserhaltung geht! Hilfe von unten her aufbauend ist gemeint, nicht das Ausgießen des Füllhorns aller Wohltaten von oben vom Staat her, denn dies wäre Unrecht im Hinblick auf B GEGENSEITIGKEIT und würde früher oder später zum Konflikt und zur Erschöpfung der Mittel und Kräfte führen. Von unten her aufbauende Hilfe, aus der Familie angefangen über Gemeinde nach oben hin, wo Überforderung etwa durch Katastrophen eintritt, Hilfe zu Selbsthilfe, nur solche Hilfe ruht auf einem verlässlichen Fundament. Der Umbau wird beschwerlich sein! In Staaten, die nicht Sozialstaaten sind, ist das anders und häufig im anderen Extrem.

 

***> 

Es folgen nur im genauer verfahrenden Gutachten der Zukunft die Auswirkungsbereiche (Schritt 7 in der ausführlichen Anleitung)
Verzeichnen Sie erkannte Auswirkungsbereiche einfach namentlich ohne Listen-Eingruppierung im Text ohne Signatur und unterhalb des Kästchens.

Allgemein gilt für die Auswirkungen die Regel: Die Anordnung auf der Bewertungsskala ist so zu treffen, dass das im Gesetzesantrag angestrebte Ergebnis sich auf positiven Seite der Ordinate abbildet

Die Auswirkungsstärke  können wir uns ebenfalls noch ersparen, da es ja nur auf Aspekt-Blockaden also maximale negative Auswirkungen ankommt gegen die mit Geldwerten nicht aufgerechnet werden kann. Geldwerte können nur dann entscheidend sein, wenn grobe Schätzwerten, wenn solche zur Verfügung stehen, extrem auseinander liegen: es braucht dann keine Aspekt-Blockade vorliegen, um über den Vorteil zu entscheiden, da D AKTIVITÄT bei Ausschluss  derselben entgegenstehender Aspekt-Verletzungen positiv zu bewerten ist. Anders ausgedrückt: Wenn sehr deutliche finanzielle Vorteile sich durch ein Gesetz abzeichnen, denen keine Aspekt-Blockaden als Nachteile entgegenstehen, dann ist das Gesetz unter D AKTIVITÄT zu befürworten.

Besonders III-Regel 3b d) muss beachtet werden, wonach gegen eine totale Aspektverletzung nicht mit Geldwerten aufgerechnet werden darf. Ergänzung E III 3b d):
Kommen Sie bitte immer wieder auf die Auslegung von Aspekt-Blockaden zurück. Info1

n/1-inclusion/DeGesBevölk=80Mill


Auch die Auswirkungsperiode sollte am liebsten in Wegfall geraten. Da sie aber von zentraler Bedeutung ist, muss ein Ersatz gesucht werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Aspekt-Blockade nur dann anzunehmen, wenn erwartet werden muss, dass die negativen Auswirkungen auf einen Aspekt mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens fünfzig Jahre fortbestehen, wobei dabei vorausgesetzt wird, das das vorgeschlagene Gesetz vorher nicht aufgehoben oder durch andere Gesetze und sonstige Bedingungsveränderungen in seinen Auswirkungen wesentlich entschärft wird. Unter diesen Voraussetzungen wird für die Gültigkeitsdauer des Gesetze in der Signatur auch im Kästchen ein * gesetzt.
Gültigkeitsdauer*

N/1-inclusion/DeGesBevölk=80MillX§*

Allgemein sei festgestellt, dass sich zumindest während des ersten Entwicklungsstadiums ohne staatlich-gesetzliche Unterstützung oft nur sehr eingeschränkte Schätzwerte über die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorschläge gewinnen lassen; außerdem stehen den Geld- bzw. Wirtschaftswerten die wichtigeren Gesundheits- und Lebenswerte gegenüber, die sich nur sehr unbefriedigend in Geldwerte übersetzen lassen.

Der Aspekt ist durch *+++ für Blockade oder * – – für Blockade-Aufhebung*) zu kennzeichnen unter Begründung. Sind Einzelpersonen oder kleinere Einzelgruppen betroffen ohne erhebliche Gemeinwohlschädigung, so ist mit *+ oder * zu signieren, bei Betroffenheit von größeren Gruppen oder mehreren bedeutenden Gruppen mit *++ oder * . 

Kommen Sie durch die Berücksichtigung der nachstehenden Regeln im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren *+ oder * – Ergebnis, so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A – M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das über Saldierung aller *+ und *- in die Schlussbewertung eingeht.

Zur Erleichterung: Mit ! gekennzeichnete Regeln können Sie im Zusammenhang mit von Ihnen bereits erkannter Mehrheits- bzw. Gemeinwohlbetroffenheit außer Acht lassen; sie sollten aber betreffs Einzelner und Minderheiten beachtet werden, soweit aus diesen Regeln Wirkung auf das Gemeinwohl sich ableiten lässt, denn sie dienen der Bedeutungsaufwertung von Einzelnen und Minderheiten hinsichtlich des Gemeinwohles.

 

Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei jeder Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (*+ bis*++)  die Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (*+++) oder –Blockade-Aufhebung (*- - -) zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !: III-Regel 2b g) !   Inhaltsangabe: Ergänzung
Alle !- Regeln im Wortlaut hier: von <*** bis ***>

Zur Erinnerung: Gegen eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet werden.
Ausnahmsweise können auch Geldwerte unter AKTIVITÄT für das Endergebnis entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder Nachteile für die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Veränderungen nicht gegengerechnet werden kann.
Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist möglichst auch dort isoliert auf D AKTIVITÄT bezogen in grober Abschätzung in eckiger Klammer [ ] einzutragen, wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt.
Info 3 rollt die Fragestellung nochmals näher im Wortlaut auf.


Beachten Sie aber grundlegende gegenseitige Aspekt-Zusammenhänge und –Abhängigkeiten: so ist z. B. PLURALITÄT (als Vielfalt im Zusammenhang mit der Lebenserhaltung), also untrennbar an AUTARKIE (als Selbstständigkeit im Sinne der Selbsterhaltungsfähigkeit) gebunden.

Nehmen Sie sich nochmals anhand der Aspekte-Kurzfassung jeden der nicht sofort als von einer Blockade erkennbar betroffenen Aspekt (also alle übrigen) vor und gehen Sie ihn samt dessen Regeln durch: Nichtbetroffenheit mit vorangestelltem #0# markierend;  von den Links zu Regelbeziehungen zu jeweils anderen Aspekten – sie schließen sich unterhalb der Regelliste mit den Regeldefinitionen an – beachten Sie bitte besonders III-Regel 2a z). !
Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! Bitte auch III-Regel 3
η) beachten:
 Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.“

Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln.


*) bitte die Richtungsumkehr bei NICHT-AUSTAUSCH beachten!
K-Regel 24 a) - Θ), insbesondere K-Regel 24 d):
 AUSTAUSCH fordert öfters zur Entscheidung heraus, ob er im Sinne der dynamischen Stabilität zu fördern oder wenigstens hinzunehmen ist oder zu unterlassen oder zu unterbinden; im letzteren Fall ist auf der Bewertungsskala bei der Beurteilung negativ zu bewerten, in der Schlussbewertung zur Feststellung des Gesamtergebnisses im Falle gemäß dem Ziel der dynamischen Stabilität anzustrebendem NICHT-AUSTAUSCH jedoch positiv.“ ErgänzungsGraphik.
Um aber Verwechslungen von vornherein auszuschließen wird empfohlen, statt den angestrebten NICHT-AUSTAUSCH zur Schlussbewertung ins Positive zu wenden, von Anfang an bis zum Schluss mit dem Begriff „NICHT-AUSTAUSCH“ zu arbeiten, sobald er sich als anzustrebendes Ziel herausgestellt hat, Analoges empfiehlt sich bei AKTIVITÄT, um den Ausgangspunkt der Erörterungen deutlicher sichtbar zu halten. Angestrebte Unterlassung von AKTIVITÄT wird bis zur Schlussbewertung hin deshalb besser als „INAKTITÄT“*) bezeichnet anstelle des Ersatzes durch den Aspekt SPONTANEITÄT in positiver Bewertung für ein natürliches Geschehen. (Der Begriff „PASSIVITÄT“ tendiert zu deutlich zu einem Widerstand gegen Eingriffe von außen hin, um hier zur Anwendung zu taugen, trifft aber den Tatbestand, wenn die Polarität quantitative Unterschiede einschließt.) NICHT-AUSTAUSCH sowohl als INAKTIVITÄT/PASSIVITÄT sind meistens in der Schlussbilanz in andere Aspekte umzuwerten, so am häufigsten in SPONTANEITÄT aber auch in GEGENSEITIGKEIT, AUSGLEICH, HYPARCHIE oder AUTONOMIE oder in andere Aspekte je nach Sachzusammenhang, falls der Aspekt in der Schlussbewertung nicht in Wegfall gerät, etwa weil seine Aussage bereits mit einem oder mehreren anderen bewerteten Aspekten ohne wesentliche zusätzliche Sachverhaltsstützung ausgedrückt wird oder weil gar kein Einfluss auf die dynamische Stabilität vorliegt.

Die unter diesem dritten Schritt der Auswertung aufgeführten Regeln werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Stichwortangaben aufgelistet und anschließend an die Liste im Wortlaut wiedergegeben, so dass sie auch geschlossen ausgedruckt werden könnten, vor allem aber damit sie zu Vergleichszwecken neben dem Text des ASPEKTE-ÜBERBLICKS offen gehalten werden können. Es soll sozusagen ein kleines Regel-Kompendium sein.

Belasten Sie Unklarheiten hinsichtlich der Zumutbarkeit von Einschränkungen, so beachten Sie bitte I-Regel 22
nebst Anschluss-Links.  

Man wird deshalb biotele Gesetzesvorschläge in der Regel in einer Art und Weise aufstellen müssen, dass eine oder mehrere Aspekt-Blockaden zurückgewiesen werden können, bei deren Vorliegen Geld- und Wirtschaftswerte als in der Bedeutung zurückstehend in der Regel – nämlich außer für den Fall einer Aspekt-Blockade im Bereich der AKTIVITÄT (einschließlich AUSGLEICH und AUSTAUSCH), falls diese Blockade durch geldwerte Belastungen herbeigeführt wird – als Geldwerte nicht gegengerechnet werden müssen.  

F Neuvorschlag  III Regel 2b

In schwierigen Fällen mit zweifelhaftem Ergebnis wird man auch zukünftig die parlamentarische Entscheidung unter Vorlage des Gutachtenergebnisses anstreben und nicht den direktdemokratischen Weg wählen.

Eine Gutachter-Übereinstimmung hinsichtlich eines biotelen Gesetzesvorschlags ist nie zwingend erforderlich, da ja durch bioteles Gesetz keine politische  Entscheidung herbeigeführt werden muss und bei nicht vorhersagbarem Ausgang nicht herbeigeführt werden darf.

Alle Tabellenkästchen  sammeln Sie bitte in je einer einzigen (zusätzlichen) Kopie pro Kästchen ganz unten im Protokoll.

Schlussbewertung:

Ein positives Ergebnis wird mit + bewertet, ein negatives mit -

n/1-inclusion/DeGesBevölk=80MillX§*+

Die Gruppenergebnisse mit *+ und *- werden zusammengezählt und zum Endergebnis saldiert

Beachten Sie bitte hinsichtlich K AUSTAUSCH, dass Sie im Falle eines gemäß dem Ziel der dynamischen Stabilität anzustrebenden  Nicht-AUSTAUSCHs  in der Schlussbewertung zur Feststellung des Gesamtergebnisses die negativen Beurteilungsergebnisse positiv eintragen und bewerten müssen.
Zur Erinnerung: Allgemein gilt die Regel: Die Anordnung auf der Bewertungsskala ist so zu treffen, dass das im Gesetzesantrag angestrebte Ergebnis sich auf positiven Seite der Ordinate abbildet.

Falls Sie die übersandte Kopie von den Quellenmaterialien durch eigene Eintragungen verändert haben, bitte eine Kopie hiervon mit Ihrem Gutachtenprotokoll zurücksenden!

Eine eingehende Urteilsbegründung für jeden Entscheidungspunkt ist sehr wichtig. Vielen Dank!

Nur als Beispiele der Quellenverzeichnisse unten (oder wie hier auf getrennten Dateien) beigefügt:

1.Schulinklusion-QuellenverzeichnisI

1.Schulinklusion-QuellenverzeichnisII

 **) Zur Beschleunigung und Erhöhung der Vergleichbarkeit der Gutachtenergebnisse dürfen nur Tatsachen und Zusammenhänge, welche in dem oder den Quellenverzeichnissen verzeichnet sind, für die Urteilsabgabe berücksichtigt werden. Sind Ihnen weitere für die Entscheidung wichtige Tatsachen und Zusammenhänge bekannt, so teilen Sie diese bitte in rot möglichst früh der Zentrale mit, damit diese in einem Quellenverzeichnis allen Gutachtern zur Berücksichtigung bekannt gemacht werden. Die Zentrale ist zu einer Kommentierung oder Änderung des Textes unter Begründung berechtigt.

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