Anleitung / Kurzform
Dies ist die
Anleitungskurzfassung 2, die eine weitere Erleichterung bringen soll.
Biotelie fußt auf der Zielsetzung
der Gesundheit (Hygiene bzw. Dynamische Stabilität), dem Instrument der
Naturrechtslehren in bewährten Teilen als Ziel-Aspekte mit Regeln und der
Methodik der Politischen Kybernetik (Karl W. Deutsch). Unter den geistigen
Vätern nenne ich stark verkürzend noch Baruch de Benedikt Spinoza (1632 – 1677)
mit seiner auf der Lebenserhaltung gründenden Ethik.
Die biotele ist eine konstitutionell demokratische Staatslehre, die auf ein langes und gedeihliches Überleben abstellt. Das biotele Gutachtenverfahren soll das Werkzeug für eine Langzeitpolitik als Demokratie-Reform werden, um die direkte Demokratie durch vernunftgeleitete Vorbereitung ihrer Gesetzvorschläge von der Schwäche der vorwiegend gefühls- und stimmungsgetragenen Volksentscheidung zu befreien. Zunächst dient das Gutachtenverfahren der persönlichen unerbetenen Beratung von Entscheidungsträgern.
Der Aspekte-Überblick enthält das Kernstück der Biotelie auch mit seinen noch ausgreifender utopischen beige eingefärbten Textteilen und soll zur fortlaufenden Begutachtung wegen dieser zusätzlichen Textlastigkeit nicht benutzt werden.
Wegen der fehlenden institutionellen Voraussetzungen, infolge dessen derzeit keine Bearbeitung der Quellen-Texterhebungen, Einschaltung von Fachgutachtern und Ausarbeitung von Listen über Betroffenengruppen möglich ist, wird nachstehend eine Kurzform der Anleitung dargeboten.
Das ursprüngliche
und ausführlicher geplante Wordpress-Gutachtenverfahren soll derzeit
nur der allgemeinen Information dienen und auf die Zukunft des Verfahrens
hinweisen für die die Mittel derzeit fehlen. Die SCHREIBFENSTER unten sollen also dort nicht
benutzt werden.
Für
den Einsteiger ist der Umweg über die noch radikalere Verkürzung in der ZUSAMMENSTELLUNG
als Vorspann sehr zu empfehlen.
Fertigen
Sie eine Kopie dieser Anleitungskurzfassung im Schreibformat, falls Sie nach
dieser Anleitung vorgehen wollen.
von hier <*** bis ganz unten >*** und benutzen Sie diese ab dieser Stelle
hier als Protokoll, in das Sie alle ihre
Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über Zusammenhänge jeweils mit
einer neuen Zeile beginnend in einer anderen gut zu unterscheidenden Schriftart
getrennt vom vorgegebenen Text durch Abstandszeilen einschreiben. Einfälle und
Gedanken färben Sie bitte lila. Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse
Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie
bitte nicht.
<*** >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken) aus anderen
Textzusammenhängen
Vorbemerkungen
Beige eingefärbte Textteile sind noch nicht zu berücksichtigen.
Technische Hinweise sind für weniger PC-Kundige vorgesehen.
Benötigt werden zunächst diese Anleitung-Kurzform, nach der fortlaufend verfahren werden soll, und die Aspekte-Kurzfassung , die Sie günstigerweise auf zweitem Bildschirm (bei Windows 10 Windowstaste und Taste P zugleich) ersatzweise auf der Taskleiste unten offen halten sollten. Über die Aspekte-Kurzfassung können Sie sich jederzeit über den Wortlaut einer Aspekte-Definition über die Seite scrollend unterrichten. Die Links von A – M dort führen zu den Aspekten auf dem Aspekte-Überblick index99.html mit den dazugehörigen Regeln. (Dieser Seitenwechsel ist zweckmäßig, um nach Schließen der Seite wieder zum Ursprung zurückzukehren, zuvor aber den Text zum speziellen Aspekt immer wieder einsehen zu können.)
Der fortlaufenden Begutachtung dient der verkürzte Aspekte-Überblick; der erweiterte Aspekte-Überblick enthält Gedanken und Vorstellungen von einer anzusteuernden Zukunft; auf letzteren wird lediglich zugegriffen, um Links neben dem laufenden Text des verkürzten Aspekt-Überblicks offenhalten zu können.
Auf den verkürzten Aspekte-Überblick wird häufig zugegriffen, denn er enthält das Wesentlichste des Gutachtensystems immer in der letzt-gültigen Fassung.
Da verlässliche Auskünfte insbesondere auch über Kostenzusammenhänge erst später einmal – in der Phase C der Biotelie über den Hebel der gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber zur Schweigepflicht unter harter Strafandrohung vereidigten Gutachtern – erlangt werden könnten, wurde das Verfahren weiter verkürzt.
Die Aufgabe beschränkt sich infolge dieser Einschränkungen im Wesentlichen darauf, eine oder mehrere Aspekt-Blockaden ausfindig zu machen oder aufzuheben.
Eine
Ergänzungsliste soll eine verständlichere Abfassung von Regeln
bieten, wobei Ergänzungen nur dann
gelesen werden bräuchten, wenn nähere Erläuterungen gewünscht werden, während rInfos immer gelesen oder wenigsten überflogen werden
sollten.
Zusammenfassung
der Aufgabe:
<***
r Info 3:
In der Phase A ist das Gutachtenverfahren infolge Schwierigkeiten hinsichtlich der Beweislast meist darauf ausgerichtet, die dynamische Stabilität mindernde und meist Aspekt-Blockaden herbeiführende Gesetzanträge zurückzuweisen.
III-Regel3 d) Eine Aufhebung (= Außerkraftsetzung oder Blockade) des angezogenen Aspektes durch einen Gesetzesantrag oder ein Verhalten, das zu einem diesen Aspekt hemmenden Gesetzesantrag führen kann, ist anzunehmen, wenn wenigstens eine Mehrheit der Bevölkerung dadurch direkt oder indirekt von fortlaufenden oder gar zunehmenden Beeinträchtigungen oder Nachteilen betroffen ist.
III-Regel
3b d) Werden aus einer Aktion
(komplexer Handlungsverbund mit Endziel) mit erheblichen Auswirkungen unter dem
Aspekt AKTIVITÄT positive Zuwächse an Handlungsfähigkeit in Geldform
verzeichnet, so darf einem dadurch auslösbaren positiven Begutachtungsergebnis
nicht entsprochen werden, wenn zugleich die Negativbewertung eines anderen
Aspektes oder der Aspekt der Aktivität selbst im Hinblick auf
Handlungsfähigkeit in nach Geldwert unbezifferbarer aber im Vergleich zum bezifferten
erheblicher Höhe, für die wegen grundlegender Aspekt-Verletzung nach III-Regeln 3b: a bis g der je Person
mit 1 € und höher zu veranschlagende Betrag einzusetzen ist, vor
allem nachhaltig und für die Bevölkerungsmehrheit, ausgehebelt würde, es sei
denn es finde ein AUSGLEICH statt, der die Berücksichtigung der grundlegende
Aspekt-Verletzung – auch Aspekt-Blockade genannt – abwendet. (Der lila gefärbte Satzteil kann zunächst zur besseren
Übersichtlichkeit ausgelassen und später ergänzend gewertet werden!.)
http://stiwi.biotelie.de/index99-gestueckelt/index99-1b-abbildung.html#hierbei Link bitte öffnen! J-Regel23a
Auch wenn lediglich eine oder mehrere Gruppen und nicht mindestens die Mehrheit hinsichtlich eines oder mehrerer Aspekte grundlegend benachteiligt werden, kann eine Aspekt-Blockade vorliegen, wenn die grundlegende Benachteiligung wenigstens einer Gruppe auf die Mehrheit sich auswirkt gemäß: III-Regel 2a z) Link bitte öffnen!
Beachten Sie, wenn Sie eine Aspekt-Blockade unter A – M ausfindig gemacht haben, bitte auch die dort angezogenen Regeln und die Links zu eventuell noch betroffenen Regeln in der Umgebung anderer Aspekte, wie sie unterhalb der spezifischen Regeln aufgelistet sind.
Merke:
Das biotele Gutachtenverfahren erlaubt in der Regel nur eine qualitative
Abschätzung seiner Ergebnisse; quantitative Erhebungen dienen in erster Linie
der Unterstützung der Sorgfalt bei dieser Abschätzung.
Wenn auch nur ein bioteler Aspekt grundsätzlich und gröblich verletzt oder aufgehoben wird, so dass er bei Andauern der durch den Vorschlag eingeleiteten Entwicklung – und dies soll beispielsweise auch für die schlechtesten etwa abzuwehrenden Gesetze gelten, auch wenn diese bald wieder, weil wegen ihrer üblen Folgen unhaltbar, gekippt würden (vgl. III-Regel 3c g) – nicht wieder ins Gleichgewicht unter den Aspekten kommt, so gehört er zu den Gutachtenausgang-bestimmenden Faktoren gegen die nicht nach Geldwert (über AKTIVITÄT) aufgerechnet werden kann: der Vorschlag ist dann abzulehnen. ‚***>
Wird dagegen ein Aspekt in seiner Wirkung wiederhergestellt, so kann der Gutachtenausgang ein positiver werden oder unentschieden bleiben woraufhin es kein Gesetz gibt. Vorrangig geht es um das möglichst mit dem individuellen Wohl verträgliche Gemeinwohl – demokratisch als Wohl oder doch Vorteil der Mehrheit aufgefasst –, das langfristig nicht über die ständige und schwerwiegende Beeinträchtigung eines Aspektes geschädigt werden darf.
Aber im Gröbsten
kann die Gutachtenaufgabe eventuell schon mit einem Aspekt hinsichtlich der
größten Gruppe erfüllt sein, wenn damit das Urteil über den Gesetzesantrag
gefällt werden kann. Nur ist es natürlich besser möglichst die
Jetzt zur
Gliederung des
Verfahrens:
Schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und
Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine
Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst auf Ihr Gutachten-Protokoll
darnach den biotelen Gesetzesvorschlag.
Von Interesse wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei
heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche
Einstellung (etwa linksliberal, evangl., konservativ)
zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung.
Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht veröffentlicht.
Punkt 1.)
Wählen Sie bitte am günstigsten unter Beachtung der
vorgeschlagenen Reihenfolge (was wegen abnehmender Komplexität die Reihenfolge
a – c empfohlen wird) nachstehend aus den AUFGABEN eines der drei Themen und
kopieren Sie diese als neue Datei in Ihr Protokoll.
a.) http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-aufgabe.html
b.) http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabe.html
c.) http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion.html
Fertigen Sie eine Kopie von diesem Gutachtenprotokoll und von dem zur Verfügung gestellten Quellenmaterial (bei einfacheren Verfahren mit geringem Quellenmaterialanfall ist es bereits eingesetzt): aber natürlich nur vom Quellenmaterial in Ihrem aktuellen Gutachtenauftrag, denn hier innerhalb dieser Anleitung sind die Quellen beispielsbezogen.
Punkt 2.) Abbruchsempfehlungen/Neuvorschläge sind eigentlich nur von Belang, wenn Sie eine Verbesserung des Gutachtenantrages vorschlagen können; Sie sollten daraufhin die Antwort der Zentrale abwarten. Die Gründe für einen Abbruch wurden in der Regel bei Aufstellung des Gutachtenantrages bereits berücksichtigt. Geben Sie im Protokoll trotzdem unter Begründung Ablehnungsgründe an, von denen Sie meinen, sie seien nicht berücksichtigt worden.
Teilen Sie uns eines Ablehnungsgrundes oder dem ausgeschriebenen Titel eines Änderungswunsches unter jeweiliger Begründung und unter Nennung der Ziffer 1 – 10 (soweit zutreffend) mit, wenn nach Ihrer Auffassung nicht sinnvoll mit dem Vorschlag weiterverfahren werden kann. Auch können Sie überprüfen, ob Sie für eine oder mehrere Neufassungen des Gutachtenvorschlages nach A – F plädieren würden und aus welchen Gründen heraus – eine Aufgabe die sich auch erst während der Gutachtenbearbeitung als sinnvoll herausstellen kann.
Punkt 3.) Betroffenengruppen <***
Beachten Sie die Definition der direkten Betroffenheit und tragen Sie evtl. entdeckte Gruppen mit genauer Wortbezeichnung in obige oder später angelegte Lücken im Protokoll oder im Quellenverzeichnis ein oder in die zu den Texten dort verlinkten Notizen.
Als direkt Betroffene gelten Personen und
Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme
a) gesundheitlich,
b) finanziell oder
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen
Lebensbereich berührt werden.
Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle
zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgehalten werden. Direkte
Betroffenheit liegt ja in der Regel bei
einer solcher der gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer
Zukunftserwartung nicht vor.
Es ist hier einer teilweise übertriebenen Fehlerziehung besonders der Deutschen
Rechnung zu tragen welche zu einem gefährlichen kollektiven Schuldkomplex
ausgeartet ist.
Die Bundesdeutschen haben es… gerne bequem und gemütlich; sie denken mit dem Herzen und fühlen mit dem Verstand. Sie schwärmen für wärmende Werte und frösteln bei herzloser Gedankenakrobatik (JF Nr.11/16 11.märz 16 S-21 Von Hegel führt kein Weg zu Hitler).
Die Mehrheit oder Allgemeinheit
muss materiell*) betroffen sein, was natürlich auch geistig-seelische
Auswirkungen mit einschließt, wo etwa die Hirnfunktionen verändert werden, ja
bereits die Fähigkeit zu realitätsgemäßer Lagebeurteilung. Rein ideelle
Auswirkungen sollen erst nachträglich über Regelanwendungen als
Betroffenheitskriterium einbezogen werden.
Wesentliches Kriterium der Nichtbetroffenheit im direkten Sinne ist der
Umstand, sich ohne weitere persönliche Benachteiligung dem Einfluss eines
Ereignisses entziehen zu können, insbesondere wenn er durch
Nachrichtenübermittlung und auf psychischem Gebiet zustande kommt und psychisch
Betroffene sich infolge krankhafter Veranlagung dem Ereigniseinfluss nicht
entziehen können.
*) Die materiellen Auswirkungen sollen als solche beschrieben werden, auch wo
sie deshalb nicht in die Beurteilung eingehen, weil sie das Gemeinwohl
vermutlich bei fallgerechter Regelanwendung nicht wesentlich beeinflussen. ***>
Nachstehende Regeln sind zu beachten:
Bei Minderheiten- und Einzelpersonen-Beeinflussungen kann
III-Regel 2a d) d - z
oder III-Regel 2b g ,
bei ideellen Beeinflussungen kann III-Regel 3 i) greifen.
Genauer wurde unterschieden
in:
Betroffenengruppen-Übersicht
Aber es liegt erst ein Torso vor, denn die noch im Zuge weiterer Begutachtungen
auszuarbeitende Betroffenenliste wird sehr umfangreich ausfallen. Sie können
diesen Link derzeit auch unbeachtet lassen.
Vernünftige Überlegungen ergeben, dass bei der Annahme einer
Mehrheitsbetroffenheit von rechnerisch-spürbarer
Betroffenheit , die mit 1 Euro je Person der Gesamtheit angesetzt werden
kann, ausgegangen werden muss, um die Betroffenheit selbst Einzelner über deren
Zugehörigkeit zur Gesamtheit nicht ins Uferlose auszudehnen.
Ein Überfliegen des Textes genügt jedenfalls; wobei zu bedenken ist, dass es
bei diesen Definitionen wesentlich auch um die
Abstimmungsberechtigung geht. Am besten Sie bilden für jede Gruppe direkt von
dem Gesetzesvorschlag Betroffener ein Tabellen-Kästchen
und schreiben die Gruppenbezeichnung darunter und eine Abkürzung derselben ins
Tabellen-Kästchen; sie können dann Kästchen und Gruppenbeschreibung in die
weiteren Schritte als Kopie übernehmen.
° steht für Zahlenangaben.
Zur Erinnerung:
die SCHREIBFENSTER unten im Wordpress-Gutachtenverfahren sollen nicht benutzt
werden.
Beginnen Sie mit der
zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie
Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.
und/oder Personen auf
verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes
Tabellen-Kästchen anzulegen. III-Regel
2: Es wird Gutachtenaufgaben
geben, bei denen es nahe liegt, zunächst mit Schritt 2 zu beginnen. Die Fragestellung: Wer ist, welche Gruppen sind, von dem
biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei
ergänzt durch die Frage: „in welcher Hinsicht“ betroffen? Um die gegenseitige Verflechtung der Aspekte
stärker anzudeuten, sei noch eine Aufstellung zu deren
psychisch-charakterlichem Wirkungsbereich hinzugefügt, die zugleich etwas an
die Verwandtschaft zur an der Lebenserhaltung orientierten Ethik Baruch
Benjamin Spinozas erinnern könnte: A WISSBEDÜRFNIS EHRLICHKEIT H
bezeichnet
gegenläufige Wirkungsrichtung Nachfolgender Link zielt auf geschichtliche
Zusammenhänge, gehört also nicht direkt zum Gutachtenablauf: Ergänzung
5 Auch die Betroffenheitsliste
kann neben der Aspekte-Kurzfassung
– Sie haben diese Seite bereits anfangs geöffnet! – hinsichtlich der
Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung hier bereits weiterhelfen. Stellen Sie zunächst einmal die von
den Auswirkungen des biotelen Gesetzesvorschlags direkt betroffenen Gruppen
fest und ordnen Sie diese ungefähr der Größe nach: Beim diesem verkürzten Gutachtenverfahren
spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und
kann zeitsparend unter grober Abschätzung ersetzt werden, solange innerhalb
eines Gutachtenvorschlags eine Mehrheitsgruppe gekennzeichnet werden soll. r Info
2 |
Punkt 4.) Lesen Sie sie die Aspekte-Kurzfassung durch und versuchen Sie sich mit den einzelnen Aspekten vertraut zu machen. Bestehen Unklarheiten, so orientieren Sie sich bitte an den Regeln zu den jeweiligen Aspekten über die Links von A Vergleichen – M Dynamische Stabilität auf der Aspekte-Kurzfassung (rechter Mausklick auf den Aspekt und Linksklick auf „Link in neuem Fenster öffnen“ in der zweiten Zeile des sich öffnenden kleinen Fensters.) Es öffnet sich die Datei Aspekte-Überblick über dem entsprechenden Aspekt, dessen Beschreibung die zugehörigen Regeln folgen und darnach hinter Vgl. die Links zu verwandten Regeln anderer Aspekte, von denen im speziellen Fall jedoch nur einige zutreffend sein werden oder sogar gar keine.
Versuchen Sie zunächst denjenigen oder die Aspekte ausfindig zu machen, der oder die für die größte(n) der Gruppe(n) der direkt vom Gesetzesvorschlag Betroffenen am ehesten zutrifft. (Gelegentlich, aber selten, treffen weitere Aspekte – und dies auch für andere Betroffenengruppen – gar nicht zu.) Schreiben Sie den oder die ausgewählten Aspekte mit ihrem vorgesetzten Großbuchstaben mittig in Ihr Protokoll (am besten in Fettdruck).
Es kann auch hilfreich sein, unter SUCHWÖRTER in der Stichwortliste über die Regeln ziemlich unten auf dem Aspekte-Überblick zu suchen, die jeweils hinter den Aspekt-Überschriften stehen, um den oder die hauptsächlichen Aspekte ausfindig zu machen. Ist das Stichwort ein Brückenbegriff, so finden Sie ihn natürlich häufig hinter mehr als einer Aspekt-Überschrift. Brückenbegriffe dienen nämlich der Vernetzung zwischen den Einzelaspekten. Vermissen Sie dort ein Stichwort, so wäre es dankenswert, uns dies in Ihrem Protokoll (am besten rot) mitzuteilen, da das Verzeichnis noch stark erweitert werden muss.
Punkt 5.) Lesen oder überfliegen Sie die Quellenverzeichnisse**) und schaffen Sie dort eine Lücke, wenn Sie etwas
entdeckt haben, das Ihre Aufmerksamkeit besonders fesselte, insbesondere wenn
dies etwas war, das sich auf einen der biotelen Aspekte beziehen könnte.
Eine
eingehende Urteilsbegründung für jeden Entscheidungspunkt ist sehr wichtig.
Aber auch bloße Einfälle, auch negative und auch innere Widerstände können uns
weiterhelfen. Ergänzen Sie bitte mit neuen Einfällen – auch zwischendurch - und
lassen Sie vermeintliche Irrtümer ruhig stehen; setzen Sie sie lediglich in
eckige Klammern [ ] oder färben sie beige. Aus manchen oft auch nur vermuteten Fehlern
kann gelernt werden.
Sie können auch Ihre Gedanken und Beurteilungen als Notizen
fortlaufend unterhalb des Gesetzesantrags in das Gutachtenprotokoll eintragen
und Linkverbindungen zu den angezogenen Textstellen etwa in den
Quellenverzeichnissen herstellen.
Tragen Sie Ihre Anmutung, Ihre Beobachtung, die
Aspekt-Bezeichnung, eine etwa direkt betroffene Personengruppe abgehoben vom
Text des Quellenmaterials (durch Abstand, Fettdruck, Schrift-,
Größen- oder Farbwechsel sich vom laufenden Text abhebend) in die Lücken ein,
so dass Ihre eigenen Eintragungen bei nochmaligem Quellenüberfliegen Ihnen
sofort ins Auge fallen.
Auch spontane Einfälle und Notizen können lilla entweder mitten in einer Lücke des Quellentextes vorgemerkt werden
oder/und in der Beurteilung: sie könnten Ihnen und uns später weiterhelfen.
Urteile und Begründungen oder auch Vorurteile, auch Irrtümer sind hier
bereits nützlicherweise zu notieren.
Punkt
6.) Auswirkungsbereiche soll nur zum Nachdenken anregen und dazu, in der
Protokollniederschrift unter dieser Überschrift diesbezügliche Einfälle
wiederzugeben.
Auswirkungsbereiche/Fachgutachter
Auch diese Liste muss erst weiter bearbeitet werden und braucht derzeit nur
flüchtig überflogen zu werden.
Sie wird erst später bedeutend, wenn bezahlte Fachgutachter herangezogen werden
können. Ein Blick darauf genügt also in der Regel; falls Sie aber eine
Fachbegutachtung dringlich vermissen, so schreiben Sie dies bitte begründet
auf.
Punkt 7.) Beginnen Sie unter der Überschrift BEURTEILUNG Ihr Gutachten möglichst mit der Bearbeitung des Aspektes, den sie für den wichtigsten mit den schwerwiegendsten Auswirkungen insbesondere für die Allgemeinheit oder größte Gruppe halten. Eingesetzt wird der Buchstabe des ausgewählten Aspektes in ein Tabellenkästchen erst später, siehe weiter unten. Eingetragen wird also zunächst die zahlenmäßig bedeutendste Gruppe.
Wer genauere Zahlenangaben machen kann, wird darum gebeten diese möglichst mit Quellenangabe vorab mitzuteilen, damit auch der oder die Gegengutachter hiervon in Kenntnis gesetzt werden können, wenn wir uns der Korrektur anschließen.
Die Regeln könnten Sie in selbst im Zusammenhang mit dem jeweils behandelten Aspekt nachlesen; die für die vorliegende Begutachtung maßgeblichen Verfahrensregeln in der III-Regel-Zusammenfassung und wenigstens die Regeln, die bei den von Ihnen behandelten Aspekten ab A-Regel 4 zum Aspekt A VERGLEICH angeführt sind, werden Ihnen jedoch hier zur Erleichterung im Aufgabentext (teilweise) angeboten.
Jede Regel bitte im Spalt zwischen dem Quellenmaterialtext oder in das fortlaufende Protokoll eintragen und zu erkannten Zusammenhängen und die Bedeutung für das Gutachten Stellung beziehen oder die fortlaufende Kommentierung auf der Protokollseite mit Links zum Quellentext versehen oder die Stelle des Quellentextes (verkleinert?) einkopieren.
Gesundheit,
Leben und Natur lassen sich schwer in Geldwert schätzen, wie seit dem Altertum
bekannt ist. In den vorliegenden Schnellverfahren kommt man auch selbst im
wirtschaftlichen Bereich nur zu gröbsten Abschätzungen und muss hoffen,
dass III-Regel 3a) zutrifft.
Ein deutliches Gutachtenschlussurteil kann nämlich derzeit nur über den
Nachweis einer vollständigen Aspekt-Blockade geführt werden, während die
gegenseitige Aufrechnung von finanziellen Auswirkungen in Einzelheiten mangels
Zugang zu den Datenquellen augenblicklich in der Regel nicht möglich ist.
Nochmals: Regeln in beiger Einfärbung sind noch nicht von Bedeutung, sind also nicht zu beachten.
AUSWERTUNG
8.) Auswertung
Tragen Sie zuerst hinter der Ihnen zugeteilten Teilnehmernummer und der Nummer des Gutachtenthemas nach /eine Betroffenengruppe in ein Tabellen-Kästchen ein. (im nachfolgenden Beispiel wurde der Kurztitel des Gutachtenauftrags (-themas) inclusion nach - eingetragen.)
n/1-inclusion |
Die Liste der
Betroffenengruppen ist noch zu unvollständig, um sie hier bereits weiter
anwenden zu können. Schreiben Sie die Gruppen im Wort-Text aus (innerhalb der
Tabelle evtl. abgekürzt, aber sicher zu entschlüsseln, indem Sie das Kürzel dem
Gruppeneintrag unter dem Kästchen vorausstellen).
Sie brauchen die Signaturen in den beiden nachstehenden verlinkten Dateien
(-Übersicht und –Verzeichnis). die beide erst noch weiter entwickelt werden
müssen, noch nicht berücksichtigen, könnten also anstatt A276 auch Einwohn.De schreiben. Ein Blick auf die Einteilung und ein
Überfliegen der näheren Betroffenheitsdefinition genügt.
Betroffenengruppen-Übersicht Diese Übersicht braucht nur überflogen werden und ist noch nicht in allen Einzelheiten anzuwenden.
Betroffenengruppen-Verzeichnis Auch dieses Verzeichnis braucht nur überflogen werden und ist noch nicht anzuwenden.
Jede
selbständige Gruppe – dies ist eine solche, die sich durch für die
Fragestellung wesentliche Merkmale (Gruppenstärke oder Art der Betroffenheit =
Aspekt) von anderen abgrenzen lässt – erhält ein neues Tabellenkästchen, in dem
dann hinter nach der Signatur (hier: der Gruppenbezeichnung) = gesetzt wird und
nachfolgend die Gruppengröße.
Hier: Gruppenbezeichnung De für:
(registrierte) Gesamtbevölkerung Deutschlands
n/1-inclusion/DeGesBevölk= |
Es kann vorkommen, dass für eine Gruppe mehrere Kästchen für je einen besonderen Aspekt auszufüllen sind, ja sogar mehrere Kästchen für denselben Aspekt, wenn dieser durch verschiedene Sachverhalte oder bei verschiedenen Gruppen verschieden betroffen wird.
Für das Verfahren INKLUSION Behinderter als Beispielgutachten 1.Schulinklusion schlug ich folgende Gruppen samt Gruppengrößen vor:
Einwohner Deutschlands De 80
Millionen (alle sind vom erreichten Bildungsstand her und über die Belastung
der Staatskasse direkt betroffen.)
Schüler insgesamt 15 % = 12.000.000 (Gruppenbezeichnung:
Schüler)
davon Lern-Behinderte 360.000 (Gruppenbezeichnung: Lern-Behinderte)
Nur körperlich Behinderte 80.000 (Gruppenbezeichnung: körperl-Behind.)
Der Vereinfachung wegen wurden betroffene Angehörige, die als
überdurchschnittlich betroffen zu den Behinderten zahlenmäßig hinzugerechnet
werden müssten, weggelassen. Auch die verschiedenen Lehrergruppen wären bei
genauer Untersuchung für eine in Kraft zu setzende Gesetzgebung in Betracht zu
ziehen. Wir verzichteten, da ja die Betroffenheit der Gesamtbevölkerung bereits
im Zusammenhang mit Aspekt-Blockaden das Schlussergebnis bestimmt.
Da Körperbehinderte auch gemäß Neuvorschlag in Normalklassen unterrichtet
werden sollen, gelten sie als in der Gesamtschülerzahl von 12.000.000 als
inbegriffen.
Beschränken Sie
sich dabei also zunächst auf wichtige und insbesondere zahlenmäßig
beträchtliche Gruppen, um innerhalb oder zwischen ihnen zu den wichtigen
Urteilen hinsichtlich der Aspekt-Beeinflussung zu kommen.
Eine Erweiterung ist später immer noch möglich, wenn dadurch die Beurteilung
wesentlich an Aussagekraft zu gewinnen verspricht.
Hier noch einige
Nachbemerkungen zur Betroffenengruppen-Aufstellung:
Die einzelnen Gruppen könnten natürlich fast beliebig untereinander kombiniert
werden. Zuletzt könnten Lernbehinderte und Körperbehinderte etwa als Gruppe
zusammengefasst und die Aspekt-Reihe an ihnen abgearbeitet werden. (Was
aber wenig sinnvoll erscheint, wenn die verschieden Behinderungsart eine
verschiedene Behandlung sinnvoll erscheinen lässt, wie wir annehmen.) In
Einzelfällen kann der Quellentext zu einer derartigen Gruppenkombination Anlass
geben. Sie können durchaus auch neue wichtige Gruppen entdecken und
aufnehmen, wenn sie auf Aspekt-Blockaden hin eine Rolle spielen könnten oder
die Gesetzesfolgen bei ihnen sich gegenläufig verhalten.
Übernehmen Sie die unten obigen Angaben zu den Gruppenstärken.
Nach der Gruppenbezeichnung in Worten und = tragen sie diese einzeln in die
betreffenden Kästchen ein:
n/1-inclusion/DeGesBevölk=80Mill |
Bevölkerung Deutschlands
n/1.inclusion/DeSchüler=12Mill |
Schüler Deutschlands
9.) Die Mengenzahlermittlung über die Gruppenstärke-Tabelle Gruppenstärke ersparen wir uns noch, solange wir die Schlussbewertung lediglich mittels des Heranziehens von Aspekt-Blockaden treffen, da bei letzteren ja immer die Bevölkerungsmehrheit betroffen ist.
n/1-inclusion/DeGesBevölk=80Mill |
10.) Die Signatur im jeweiligen Kästchen für jede gesonderte Gruppe wird im Folgenden weiter verlängert durch den Großbuchstaben für einen betroffenen Aspekt (A – L) und nachgestelltem §.
Es folgt also jeweils der Ordnungsbuchstaben X des zu behandelnden Aspektes (A VERGLEICHEN bis L SUBSIDIARITÄT) mit nachgesetztem §.
n/1-inclusion/DeGesBevölk=80MillX§ |
Zunächst müssen Sie sich also mit der Auswahl des oder der Aspekte befassen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass dieselbe Gruppe in verschiedener Intensität hinsichtlich desselben Aspekts betroffen ist; die Gruppe muss dann in getrennten Kästchen weitergeführt werden. Die getrennte Erfassung muss für jedes Kästchen im Kommentar unter dem Kästchen begründet werden.
Am besten suchen Sie zunächst für die größte Gruppe gemäß einer Aspekte-Liste wie der Tabelle oben auf dem Aspekte-Überblick ganz oben etwa nach dem am meisten beeinflussten bzw. betroffenen Aspekt und wiederholen diese Prozedur mit den anderen Gruppen-(Kästchen).
Auf folgende Zusammenhänge hinsichtlich der Art und Weise der
direkten Betroffenheit, ausgedrückt über Aspekte, sei
hingewiesen:
A) Wenn Gruppen von Ihnen unterschieden wurde, so
stellen Sie sich zunächst die Frage in welcher Beziehung sie zum
Gesellschaftsganzen (vertreten durch die Mehrheit) stehen und welche Bedeutung sie für die Mehrheit haben.
Diese kann so schwerwiegend sein, dass sich auch eine Minderheiten-Schädigung
als Allgemeinwohl-Schädigung auswirkt und dann auch als solche berücksichtigt
werden muss. Minderheiten-Aufwertung B) Wenn es um eine Zone, einen Spielraum möglicher Lebensentfaltung geht, um ein Gleichgewicht im Sinne einer
Ausgewogenheit etwa von Stoffen in der Atmosphäre, so ist dies zu beachten
als Gleichgewichts- und
Richtungsentscheidungen, C) Auch Dinge und Zusammenhänge von geringerem
Wert können im Zusammenhang mit dem Ganzen, mit der Gemeinschaft eine
Bedeutung von hohem Rang bekommen, wie etwa Wasser in der Wüste wie jedes
lebenswichtiges Mangelgut. Werteordnung |
Auf folgende Zusammenhänge
hinsichtlich der Art und Weise der direkten Betroffenheit, ausgedrückt über
Aspekte innerhalb deren Bereiche, sei hingewiesen:
Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche
Bereich:
Aspekt:
Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und
Entscheidungsfähigkeit |
A VERGLEICHEN |
Gerechtigkeit/Unrecht |
B GEGENSEITIGKEIT |
Leben und
Gesundheit, auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
Selbständigkeit und Unabhängigkeit |
E AUTARKIE |
Vielfalt und Vielgestaltigkeit als Grundlage von Auslese und Eigenwert in Gesamtheit |
F PLURALITÄT |
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen
Würde einschließlich Eigentum,
Rangfolge |
G AUTONOMIE |
Wettbewerb oder Konkurrenz mit
Ziel der Verbesserung und des Fortschritts |
H AUSLESE |
Friedens durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung |
I HYPARCHIE |
Vorkehrung und Vorsorge
sowie Versicherungswesen auch weltstaatliche Katastrophenhilfe |
J AUSGLEICH |
Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Abgrenzung, Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust |
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH |
Zusammenhalt, Verbundenheit und
Gemeinschaft von Familie
aufsteigend bis Menschheit, Hilfe zur
Selbsthilfe |
L SUBSIDIARITÄT |
a.) Wenn Gruppen von Ihnen unterschieden wurde, so stellen Sie
sich die Frage in welcher Beziehung sie zueinander und im Hinblick auf
einzelne Aspekte stehen. Sollte der Bereich von Gerechtigkeit/Unrecht
und damit der Aspekt der B GEGENSEITIGKEIT im Spiel sein? Bitte
beschreiben und begründen! g)
Mit dem Bereich der C SPONTANEITÄT nähern wir uns
dem Allerheiligen Leben und Gesundheit, aber auch um Naturerhaltung. Und da haben wir schon den Dauerkonflikt zwischen f.) und
g.), zwischen Zivilisation und Natur. h.) Der Bereich des A
VERGLEICHENs wird
häufig eine Rolle spielen, denn es geht um Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und
Entscheidungsfähigkeit! Und nun kommen noch die schwierigen Drei: i.)
Der Bereich des K AUSTAUSCH ist fast immer dabei
und wird nur selten mitgezählt und
mitbewertet, nur dort wo er im Mittelpunkt steht wie im Handel; Eine Besonderheit bei AUSTAUSCH ist also, dass er
inhaltlich noch für eine zweite Funktion steht, nämlich
für die Unterscheidung des wünschenswerten positiven AUSTAUSCHS vom
schädlichen und abzulehnenden AUSTAUSCH (wie etwa die Verbreitung eines
Krankheitserregers), wobei das biotel angestrebte
Ziel einem NICHT-AUSTAUSCH gilt. - <–––-- 0 –––--> negativ positiv j.) Beim Bereich des J AUSGLEICH wird’s gleich ganz
heikel: da ist nichts mit dem mit allen Benachteiligungen der Natur und des
Lebens Aufräumen!, das wäre gegen die AUSLESE und GEGENSEITIGKEIT, im
Extrem der Tod. k.) AUSTAUSCH ist ja meistens eine Begleiterscheinung des
Lebens und wird nur dort gesondert bewertet, wo er wie im Handel im
Mittelpunkt steht. |
***>
Es folgen nur im genauer verfahrenden
Gutachten der Zukunft die Auswirkungsbereiche (Schritt 7 in der ausführlichen
Anleitung)
Verzeichnen Sie erkannte Auswirkungsbereiche einfach namentlich ohne
Listen-Eingruppierung im Text ohne Signatur und unterhalb des Kästchens.
Allgemein gilt für die Auswirkungen die Regel: Die Anordnung auf der Bewertungsskala ist so zu treffen, dass das im Gesetzesantrag angestrebte Ergebnis sich auf positiven Seite der Ordinate abbildet
Die Auswirkungsstärke können wir uns ebenfalls noch ersparen, da es ja nur auf Aspekt-Blockaden also maximale negative Auswirkungen ankommt gegen die mit Geldwerten nicht aufgerechnet werden kann. Geldwerte können nur dann entscheidend sein, wenn grobe Schätzwerten, wenn solche zur Verfügung stehen, extrem auseinander liegen: es braucht dann keine Aspekt-Blockade vorliegen, um über den Vorteil zu entscheiden, da D AKTIVITÄT bei Ausschluss derselben entgegenstehender Aspekt-Verletzungen positiv zu bewerten ist. Anders ausgedrückt: Wenn sehr deutliche finanzielle Vorteile sich durch ein Gesetz abzeichnen, denen keine Aspekt-Blockaden als Nachteile entgegenstehen, dann ist das Gesetz unter D AKTIVITÄT zu befürworten.
Besonders III-Regel 3b d) muss beachtet werden, wonach gegen eine
totale Aspektverletzung nicht mit
Geldwerten aufgerechnet werden darf. Ergänzung E III 3b d):
Kommen Sie bitte immer wieder auf die Auslegung von Aspekt-Blockaden
zurück. Info1
n/1-inclusion/DeGesBevölk=80MillX§ |
Auch die Auswirkungsperiode sollte am liebsten in
Wegfall geraten. Da sie aber von zentraler Bedeutung ist, muss ein Ersatz
gesucht werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Aspekt-Blockade nur dann
anzunehmen, wenn erwartet werden muss, dass die negativen Auswirkungen auf
einen Aspekt mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens fünfzig Jahre
fortbestehen, wobei dabei vorausgesetzt wird, das das vorgeschlagene Gesetz
vorher nicht aufgehoben oder durch andere Gesetze und sonstige
Bedingungsveränderungen in seinen Auswirkungen wesentlich entschärft wird.
Unter diesen Voraussetzungen wird für die Gültigkeitsdauer des
Gesetze in der Signatur auch im Kästchen ein * gesetzt.
Gültigkeitsdauer*
N/1-inclusion/DeGesBevölk=80MillX§* |
Allgemein sei festgestellt, dass sich zumindest während des ersten
Entwicklungsstadiums ohne staatlich-gesetzliche Unterstützung oft nur sehr
eingeschränkte Schätzwerte über die finanziellen Auswirkungen der
Gesetzesvorschläge gewinnen lassen; außerdem stehen den Geld- bzw.
Wirtschaftswerten die wichtigeren Gesundheits- und Lebenswerte gegenüber, die
sich nur sehr unbefriedigend in Geldwerte übersetzen lassen.
Der Aspekt ist durch *+++ für
Blockade oder *– – – für Blockade-Aufhebung*) zu kennzeichnen unter
Begründung. Sind Einzelpersonen oder kleinere Einzelgruppen betroffen ohne
erhebliche Gemeinwohlschädigung, so ist mit *+ oder *– zu signieren,
bei Betroffenheit von größeren Gruppen oder mehreren bedeutenden Gruppen mit *++
oder *– – .
Kommen Sie durch die Berücksichtigung
der nachstehenden Regeln im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren *+
oder * – Ergebnis, so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes
(als Buchstaben A – M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das
über Saldierung aller *+ und *- in die Schlussbewertung eingeht.
Zur Erleichterung: Mit ! gekennzeichnete Regeln können Sie im Zusammenhang
mit von Ihnen bereits erkannter Mehrheits- bzw. Gemeinwohlbetroffenheit außer
Acht lassen; sie sollten aber betreffs Einzelner und Minderheiten beachtet
werden, soweit aus diesen Regeln Wirkung auf das Gemeinwohl sich ableiten
lässt, denn sie dienen der Bedeutungsaufwertung von Einzelnen und Minderheiten
hinsichtlich des Gemeinwohles.
Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei
jeder Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (*+ bis*++) die
Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (*+++) oder
–Blockade-Aufhebung (*- - -) zu beachten.
Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel
2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel
2a z) !;
III-
Regel 3 z) !: III-Regel 2b
g) !
Inhaltsangabe: Ergänzung
Alle !- Regeln im Wortlaut
hier: von <*** bis ***>
Zur Erinnerung:
Gegen eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet werden.
Ausnahmsweise können auch Geldwerte unter AKTIVITÄT für das Endergebnis
entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder
Nachteile für die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Veränderungen
nicht gegengerechnet werden kann.
Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist möglichst auch dort
isoliert auf D AKTIVITÄT bezogen in grober Abschätzung in eckiger Klammer [ ]
einzutragen, wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt.
Info
3 rollt die Fragestellung nochmals näher im Wortlaut auf.
Beachten Sie aber grundlegende gegenseitige Aspekt-Zusammenhänge und
–Abhängigkeiten: so ist z. B. PLURALITÄT (als Vielfalt im Zusammenhang mit der
Lebenserhaltung), also untrennbar an AUTARKIE (als Selbstständigkeit im Sinne
der Selbsterhaltungsfähigkeit) gebunden.
Nehmen Sie sich nochmals anhand der Aspekte-Kurzfassung jeden
der nicht sofort als von einer Blockade erkennbar betroffenen Aspekt (also alle
übrigen) vor und gehen Sie ihn samt dessen Regeln durch: Nichtbetroffenheit mit
vorangestelltem #0# markierend; von den Links zu Regelbeziehungen zu jeweils
anderen Aspekten – sie schließen sich unterhalb der Regelliste mit den
Regeldefinitionen an – beachten Sie bitte besonders III-Regel
2a z). !
Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer
notieren! Bitte auch III-Regel 3 η) beachten:
„Eine Wiederherstellung eines in seiner
Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven
Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also
gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen
Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.“
Die Gewichtigkeit
der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen
Stabilität historisch etwas wechseln.
*) bitte die Richtungsumkehr bei NICHT-AUSTAUSCH beachten! K-Regel
24 a) - Θ),
insbesondere K-Regel
24 d):
„AUSTAUSCH fordert öfters zur Entscheidung heraus,
ob er im Sinne der dynamischen Stabilität zu fördern oder wenigstens
hinzunehmen ist oder zu unterlassen oder zu unterbinden; im letzteren Fall ist
auf der Bewertungsskala bei der Beurteilung negativ zu bewerten, in der Schlussbewertung
zur Feststellung des Gesamtergebnisses im Falle gemäß dem Ziel der
dynamischen Stabilität anzustrebendem NICHT-AUSTAUSCH jedoch positiv.“ Ergänzungs –Graphik.
Um aber Verwechslungen von vornherein auszuschließen wird empfohlen, statt den
angestrebten NICHT-AUSTAUSCH zur Schlussbewertung ins Positive zu wenden, von
Anfang an bis zum Schluss mit dem Begriff „NICHT-AUSTAUSCH“ zu arbeiten, sobald
er sich als anzustrebendes Ziel herausgestellt hat, Analoges empfiehlt sich bei
AKTIVITÄT, um den Ausgangspunkt der Erörterungen deutlicher sichtbar zu halten.
Angestrebte Unterlassung von AKTIVITÄT wird bis zur Schlussbewertung hin
deshalb besser als „INAKTITÄT“*) bezeichnet anstelle des Ersatzes durch den
Aspekt SPONTANEITÄT in positiver Bewertung für ein natürliches Geschehen. (Der
Begriff „PASSIVITÄT“ tendiert zu deutlich zu einem Widerstand gegen Eingriffe
von außen hin, um hier zur Anwendung zu taugen, trifft aber den Tatbestand,
wenn die Polarität quantitative Unterschiede einschließt.) NICHT-AUSTAUSCH
sowohl als INAKTIVITÄT/PASSIVITÄT sind meistens in der Schlussbilanz in andere
Aspekte umzuwerten, so am häufigsten in SPONTANEITÄT aber auch in
GEGENSEITIGKEIT, AUSGLEICH, HYPARCHIE oder AUTONOMIE oder in andere Aspekte je
nach Sachzusammenhang, falls der Aspekt in der Schlussbewertung nicht in
Wegfall gerät, etwa weil seine Aussage bereits mit einem oder mehreren anderen
bewerteten Aspekten ohne wesentliche zusätzliche Sachverhaltsstützung
ausgedrückt wird oder weil gar kein Einfluss auf die dynamische Stabilität
vorliegt.
Die unter diesem dritten Schritt der Auswertung aufgeführten Regeln
werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE
(nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Stichwortangaben
aufgelistet und anschließend an die Liste im Wortlaut wiedergegeben, so dass
sie auch geschlossen ausgedruckt werden könnten, vor allem aber damit sie zu
Vergleichszwecken neben dem Text des ASPEKTE-ÜBERBLICKS offen gehalten werden
können. Es soll sozusagen ein kleines Regel-Kompendium sein.
Belasten Sie Unklarheiten hinsichtlich der Zumutbarkeit von Einschränkungen, so
beachten Sie bitte I-Regel
22 nebst Anschluss-Links.
Man wird deshalb biotele Gesetzesvorschläge in der Regel in einer Art und Weise aufstellen müssen, dass eine oder mehrere Aspekt-Blockaden zurückgewiesen werden können, bei deren Vorliegen Geld- und Wirtschaftswerte als in der Bedeutung zurückstehend in der Regel – nämlich außer für den Fall einer Aspekt-Blockade im Bereich der AKTIVITÄT (einschließlich AUSGLEICH und AUSTAUSCH), falls diese Blockade durch geldwerte Belastungen herbeigeführt wird – als Geldwerte nicht gegengerechnet werden müssen.
In schwierigen Fällen mit zweifelhaftem Ergebnis wird man auch zukünftig die parlamentarische Entscheidung unter Vorlage des Gutachtenergebnisses anstreben und nicht den direktdemokratischen Weg wählen.
Eine Gutachter-Übereinstimmung hinsichtlich eines biotelen Gesetzesvorschlags ist nie zwingend erforderlich, da ja durch bioteles Gesetz keine politische Entscheidung herbeigeführt werden muss und bei nicht vorhersagbarem Ausgang nicht herbeigeführt werden darf.
Alle Tabellenkästchen sammeln Sie bitte in je einer einzigen (zusätzlichen) Kopie pro Kästchen ganz unten im Protokoll.
Schlussbewertung:
Ein positives Ergebnis wird mit + bewertet, ein negatives mit -
n/1-inclusion/DeGesBevölk=80MillX§*+ |
Die Gruppenergebnisse mit *+ und *- werden zusammengezählt und zum Endergebnis saldiert
Beachten Sie bitte hinsichtlich K AUSTAUSCH, dass
Sie im
Falle eines gemäß dem Ziel der dynamischen Stabilität anzustrebenden Nicht-AUSTAUSCHs in
der Schlussbewertung zur Feststellung des Gesamtergebnisses die
negativen Beurteilungsergebnisse positiv eintragen und bewerten müssen.
Zur Erinnerung: Allgemein gilt die Regel: Die Anordnung auf der
Bewertungsskala ist so zu treffen, dass das im Gesetzesantrag angestrebte
Ergebnis sich auf positiven Seite der Ordinate abbildet.
Falls Sie die übersandte Kopie von den Quellenmaterialien durch eigene Eintragungen verändert haben, bitte eine Kopie hiervon mit Ihrem Gutachtenprotokoll zurücksenden!
Eine eingehende Urteilsbegründung für jeden Entscheidungspunkt ist sehr wichtig. Vielen Dank!
Nur als Beispiele der Quellenverzeichnisse unten (oder wie hier auf getrennten Dateien) beigefügt:
1.Schulinklusion-QuellenverzeichnisI
1.Schulinklusion-QuellenverzeichnisII
**) Zur Beschleunigung und Erhöhung der Vergleichbarkeit der Gutachtenergebnisse dürfen nur Tatsachen und Zusammenhänge, welche in dem oder den Quellenverzeichnissen verzeichnet sind, für die Urteilsabgabe berücksichtigt werden. Sind Ihnen weitere für die Entscheidung wichtige Tatsachen und Zusammenhänge bekannt, so teilen Sie diese bitte in rot möglichst früh der Zentrale mit, damit diese in einem Quellenverzeichnis allen Gutachtern zur Berücksichtigung bekannt gemacht werden. Die Zentrale ist zu einer Kommentierung oder Änderung des Textes unter Begründung berechtigt.
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