Sachverhalt - Verkürztes Quellenverzeichnis:
Anstelle der
umfangreichen Quellenverzeichnisse kann weiter verkürzend
folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Die Verfolgung des Maximalzieles einer Aufnahme aller Art von Behinderten in die
nächstgelegene Schule ist deutlich ideologisch motiviert, und soll „mit der Brechstange“ (Otto Speck) der
Erklärung zu einem Menschenrecht
erzwungen werden. Dagegen spricht jedoch, dass mit einem derartigen
radikalen Vorgehen weder den Interessen der Behinderten noch der
Nicht-Behinderten und nicht einmal dem Interesse einsichtiger Eltern von
Behinderten Rechnung getragen wird. Die psychischen und Sinnesstörungen sind zu
vielfältig, als dass ihnen von Seiten aller Lehrer optimal begegnet werden
könnten. So kann man nicht von allen Lehrern verlangen etwa die
Taubstummensprache und die Blindenschrift zu beherrschen, von Unkenntnis und
Unverständnis der Mitschüler noch ganz abgesehen, Dennoch wurden in einigen
Bundesländern vorbildliche Sonderschulen bereits aufgelöst und Sonderschullehre
auf die Wanderschaft zur oberflächlichen Betreuung ihrer Zöglinge zwischen
verschiedenen Schulen geschickt. Andererseits gibt es bereits seit Längerem
Gemeinschaftsschulen, die unter überdurchschnittlichem Kräfte- und
Mitteleinsatz von Lehrern und Eltern den Spagat bewältigen, allerdings doch –
soweit ich erkennen kann – unter gewissen Einschränkungen bei manchen
Nichtbehinderten, die nicht gerade später in Pflegeberufe eintreten wollen.