Sachverhalt - Verkürztes Quellenverzeichnis:

Anstelle der umfangreichen Quellenverzeichnisse kann weiter verkürzend folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Die Verfolgung des Maximalzieles einer Aufnahme aller Art von Behinderten in die nächstgelegene Schule ist deutlich ideologisch motiviert, und soll „mit der
Brechstange“ (Otto Speck) der Erklärung zu einem Menschenrecht  erzwungen werden. Dagegen spricht jedoch, dass mit einem derartigen radikalen Vorgehen weder den Interessen der Behinderten noch der Nicht-Behinderten und nicht einmal dem Interesse einsichtiger Eltern von Behinderten Rechnung getragen wird. Die psychischen und Sinnesstörungen sind zu vielfältig, als dass ihnen von Seiten aller Lehrer optimal begegnet werden könnten. So kann man nicht von allen Lehrern verlangen etwa die Taubstummensprache und die Blindenschrift zu beherrschen, von Unkenntnis und Unverständnis der Mitschüler noch ganz abgesehen, Dennoch wurden in einigen Bundesländern vorbildliche Sonderschulen bereits aufgelöst und Sonderschullehre auf die Wanderschaft zur oberflächlichen Betreuung ihrer Zöglinge zwischen verschiedenen Schulen geschickt. Andererseits gibt es bereits seit Längerem Gemeinschaftsschulen, die unter überdurchschnittlichem Kräfte- und Mitteleinsatz von Lehrern und Eltern den Spagat bewältigen, allerdings doch – soweit ich erkennen kann – unter gewissen Einschränkungen bei manchen Nichtbehinderten, die nicht gerade später in Pflegeberufe eintreten wollen.