Seite 1 alte Fassung |
Wichtig wegen Verlinkungen
auf Schritt 7 , 8
z.B: http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage-kurz.html
Der Link ist der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen!
GUTACHTEN-VERFAHRENS-ABLAUF
Erweiterung
der Zusammenstellung der Regeln auf zehn Verfahrens-Schritte
Diese Seite ist als Schablone für die Gutachtenabwicklung entworfen,
wobei dringend angeraten wird, auf die aufgabenspezifischen Dateien am Ende
dieser Seite zurückzugreifen.
Links
zu den zu bearbeitenden Gutachten im html-Format
Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu
berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation
und -Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell
institutionalisiert ist und sind lediglich auf den ungekürzten Seiten
aufzufinden.
Diese wurden auch deshalb zugänglich belassen, um im jetzt schon gültigen Verfahren
über diese Verdoppelung von den um den beige-gefärbten Text gekürzten Seiten
aus auf aktuell brauchbaren Text verlinken zu können. Es
können so Vergleiche angestellt werden, ohne auf der gekürzten
Ausgangsseite die Ausgangsstelle zu verlassen.
Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter
Biotelie:
Öffnen Sie
bitte diese Datei mit einem
Schreibprogramm*) um sie zu bearbeiten oder besser noch die vom Autor für die
jeweils spezifische Aufgaben-Stellung als Mail-Anhang auf Anforderung hin
übersandte für die einzelne Aufgabe zutreffende Mikrosoft-Word-Datei als
solche, um sie dann weiter durch Ihre Eintragungen zu ergänzen und das Ergebnis
so ergänzt als Mail-Anhang an gutachtenverfahren@biotelie.de zurückzusenden.
*) Hierzu können sie die dem Thema (a – c) entsprechenden html-Dateien am Ende
dieser Seite mittels Windows öffnen, sie jeweils als docx- oder doc-Datei
abspeichern und auf der Task-Leiste offen halten.
TITEL der Aufgabe und
mit der Aufgabe der Gutachten-Antrag der gewählten Aufgabe (soweit er kurz ist)
ohne nachfolgendes ausführliches Quellenverzeichnis hier ins Protokoll eintragen! Internet-Adressen hinzufügen:
z.B. http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-aufgabenstellung.html
Titel
hier eintragen!
z, B. Zusatzpatente:
Wenn
die Aufgabenstellung nicht nur ausschließlich ein verkürztes Quellenverzeichnis
enthält, bitte auch zugehörige Quellenverzeichnisse eröffnen, kopieren und als
Word-Dokument umgewandelt zur Kenntnis nehmen und auf der Task-Leiste für
Nachforschungen und Anmerkungen bereithalten.
Die Mühe einer Umwandlung entfällt natürlich, falls Ihnen die
Quellenverzeichnisse zusammen mit den Aufgabenstellungen einzeln zugesandt
wurden.
Textzitate
und Stellungnahmen zum Quellenverzeichnis vermerken Sie unter Textmarken im
Quellenverzeichnis mit entsprechenden Links Qx (Q1, Q2, Q3 …Qn) im Protokoll.
Besser
als den gesamten Aufgabentext mit Kommentar auf die Task-Leiste zu legen,
bringen sie ihn auf einen zweiten Bildschirm oder auf die (rechte) Hälfte Ihres
einen Bildschirmes. (Bei Windows 10 hierzu Windows-Taste und Taste P
gleichzeitig drücken und mit linker Maustaste Auswahl treffen treffen.). Sie
könne dadurch ihr Protokoll vervollständigen, während Sie gleichzeitig dem
Ursprungs-Text Ihrer Aufgabe folgen oder die Aspekte-Kurzfassung oder andere
Seiten etwa von der Taskleiste zum Vergleich heranziehen.
Falls
Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf
Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren Sie dies bitte nach
Leerzeilen direkt unter der Fundstelle; erstatten Sie Meldung. Besonders
wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue
schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen,
könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.
---------------------------------------------------------------------------------------
Wählen Sie für Eintragungen als Farbe Hell-Blau und auch eine andere Schriftgröße
und Schriftart und behalten Sie diese Veränderungen für alle Ihre künftigen
Eigentexteintragungen bei. Ihr
eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben!
Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie
bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen
Sie sie bitte nicht.
Dankbar
bin ich auch dafür, wenn Sie Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende
Formulierungen in Pink
markieren.
Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an
einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle
zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.
<*** ….. >*** betreffen Linkbezüge
(Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen. <*** Steht für Anfang >***
für Ende.
Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der
nicht zeitgerechten Ausdrucksweise, so wenden Sie sich um Hilfe an den
Autor (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte werden auch späteren Gutachtern zur
Verfügung gestellt.
Insofern nachstehend erbetene Angaben nicht durchs Internet
bekannt (Link erbeten), schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung
und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine
Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst mit Ihrem Pseudonym – letzteres
bitte auch als Nutzername an die Spitze dieser Ausarbeitungsvorlage setzen -
samt Titel des biotelen Gesetzesvorschlags bzw. Gutachten-Antrages auf eine
E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der Mail wäre auch jegliches
Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf
Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa linksliberal, evangelisch,
konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen
der späteren statistischen Auswertung.
Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht veröffentlicht.
Falls Sie auf Unstimmigkeiten oder
Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf Fehlerhaftigkeiten oder auf
Link-Versagen, so notieren Sie dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der
Fundstelle; erstatten Sie Meldung und holen Sie sich Hilfe beim Autor.
Besonders wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit
Fundort; neue schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den
Gutachtenantrag sprechen, könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt
werden.
Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist
es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der
Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M
dynamische Stabilität). Hierzu wurden zwölf Aspekte A – L (Gesichtspunkte oder
Blickwinkel) als wesentlich in Richtung M herausgestellt.
Es geht bei der Begutachtung darum, Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den
Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob
sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende
Beeinträchtigungen von Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder
vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von
Aspekt-Blockaden muss also gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder
durch Maßnahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung für die
Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird.
Einführung:
Sinn und Zweck
des biotelen Gutachtenverfahrens:
1 . Ziel: Demokratie-Schwächen beseitigen
2. Ziel: Biotele Gesetzgebung
3. Mittel:
Biotele Begutachtung von Verbesserungsvorschlägen aus der Bevölkerung heraus
Es geht um die
Überwindung der Demokratie-Schwäche, die daraus entsprungen ist, dass dem
gewöhnlichen Volk eingeredet wird, es habe jeder Bürger dasselbe Recht in
Sachen Politik mitzubestimmen. Während für das Ausüben der meisten Berufe der
Nachweis einer entsprechenden Ausbildung und Befähigung erforderlich ist, wird
hinsichtlich der Führung in den politischen Parteien und Gremien auf
dergleichen Überprüfung verzichtet. Weite Teile der Regierung und insbesondere
der Parlamente und damit der Gesetzgeber stehen in Abhängigkeit von
Machtmenschen und Machtstrukturen. Insbesondere begüterten Kreisen gelingt es
über Lobbyisten, dass ihre Interessen vorrangig von den Politikern
berücksichtigt werden, während das Gemeinwohl häufig in den Hintergrund tritt.
Die Repräsentative Demokratie entfernt sich mit Anwachsen der in einem Staat
zusammengefassten Bevölkerungsgröße immer stärker von der Wählerschaft, der in
der Regel bloß ein fiktives Bild der zu wählenden Repräsentanten dargeboten
wird. Die häufig wenig ressort-kundigen Repräsentanten ihrerseits stehen
Behörden vor, deren die Wirksamkeit mitbestimmender Personalbestand großenteils
auch einen Politikwechsel überdauert und die nicht nur für Kontinuität sondern
auch für Trägheit steht. Über Politik-Inhalte hat der Wähler kaum noch zu
bestimmen, da diese erst nach dem Wahl-Ausgang in Kompromiss-Aushandlung der
Partei-Fraktionen bestimmt wird.
Die direkte Demokratie hat bisher nur geringe Einfluss-Möglichkeiten, nicht
zuletzt wegen ihrer Abhängigkeit von augenblicklichen Stimmungsschwankungen der
Wählerschaft.
Hier soll die biotele Demokratie-Reform entscheidenden Wandel bringen. Mit ihr
soll jeder in einer wichtigen Angelegenheit besonders Befähigte in die Lage
versetzt werden, seinem Gesetzes-Vorschlag zugunsten des Gemeinwohles zum
Durchbruch zu verhelfen, nachdem dieser Vorschlag von unabhängigen Gutachtern
nach vorgegebenen Regeln auf Gemeinwohl-Tauglichkeit überprüft wurde, insofern
die vor aktueller Desinformation in den Massenmedien geschützte Mehrheit der
von einem derartigen Gesetz mutmaßlich Betroffenen über eine periodische
Listenwahl dem Vorschlag nicht widerspricht.
Der Auffassung der großen griechischen Philosophen, das in einer Demokratie,
die nicht zur totalitären Diktatur führen soll, die alten Verfassungsformen
weiterleben müssten, würde mit der biotelen Demokratie-Reform Rechnung
getragen. Durch letztere würde das Königtum in der biotelen
Gutachtenverfahrens-Ordnung weiterleben, in der alle bedeutsamen politischen
Vorkommnisse und Gesetze daraufhin überprüft würden, ob sie als lebenstragend
gelten oder doch wenigstens unter diesem Gesichtspunkt geduldet werden können.
Die Aristokratie aber nähme sogar einen Aufschwung, indem sie nicht vererbbar
an Geschlechter gebunden, sondern als Einrichtung der Vernunft jedem Fähigen
als Gutachten-Antragsteller offen stünde und seinem Vorschlag nach Zustimmung
der Mehrheit zur öffentlichen Wirksamkeit verhelfen könnte.
Weitere Zusammenhangs-Erläuterungen: Reform
III-Regel
1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen
ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den
biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten
Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-, Gruppen-
und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten. |
Diese hier vorliegende Kurzbegutachtung über den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.
Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt
dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass
er hunderten der verschiedensten Frage-Konstellationen gerecht werden soll.
Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und
gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln gelöst werden.
Allerdings ist immer zusätzlich noch das systematische Abklopfen aller
zwölf Aspekte wünschenswert, um festzustellen, ob der eine oder andere der Aspekte
gerade auf das zu bearbeitende Problem zutrifft, auch wenn sie sich dabei
nachträglich nur teilweise oder gar nicht als in die Fragestellung einbezogen
zeigen. Es muss nämlich ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene
Problemlösung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil dann
dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf. Spätestens dann wäre
abzuklären, ob gemäß Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der
Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen Gesetzesvorschlag
Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt
wäre, um mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Teil der Vorteile hinsichtlich
wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung zu retten, ohne dabei andere Aspekte zu
blockieren. Als Beispiele könnten dienen: Gegen Handhabung der Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7
; dagegen: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.
Ein Ausweg wäre auch die Ausarbeitung eines Kompromiss-Gesetzes (ein Fortgeschrittenen-Thema unter Mitwirkung von Expertengutachtern).
Links mit Ergänzung
oder Exy (E1, E2, E3, E4 ….En) rufen
Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu
erfahren; Links mit r Info oder Fettdruck dagegen führen zu
notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem
Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.
Haben Sie bei der
Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten
Ausdrucksweise, so nutzen Sie bitte die Links E4- n (ab E1-3 bisher erst geplant!) zu näheren Erläuterungen und
verkürzten Beispielen. Setzen Sie bitte Ihren darnach erstellten Ausführungen
die Regelbezeichnung und eine neue Link-Bezeichnung E4-n nach. Wenden Sie sich über die Zentrale um Hilfe an den Autor,
der die Aufgabe späterer unabhängigen beiden Experten-Gutachter übernimmt,
welche solche Hilfen erstellen, die dann künftig allen Gutachtern zur Verfügung
gestellt werden. Der Autor, später Expertengutachter, werden auch auf
Fehlauslegungen von Vorschriften aufmerksam machen. Nur wenn Schwierigkeiten
gemeldet werden, können sie ja beseitigt werden. (gutachtenverfahren@biotelie.de)
Zum Trost: Nur die wenigen über Link
hier empfohlenen Regeln benötigen Sie meistens für die Probegutachten.
Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:
Der
Erörterung der Zusammenhänge des nächsten
Absatzes kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung
ausgewichen werden, sozusagen über eine
Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels sprachüblicher Begriffe
hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele Zusammenhänge (wie
in der Aspekte-Kurzfassung); mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt man dem
Endergebnis so rascher näher. Das Bild von der Leiter ergibt sich aus der Notwendigkeit, sich dem
biotelen Leitziel der Dynamischen Stabilität (nachhaltige Entwicklung) in
unverzichtbaren zwölf Aspekte-Stufen (beliebiger Reihenfolge) zu nähern. Da die
in Aspekte-Kurzfassung zusammengefasste biotele Definition von Begriffen vor allem von der
derzeitig unter der sogenannten Diskurs-Ethik gültigen häufig abweicht,
verlangt die Durchsicht der zwölf Aspekte erhebliche Mühe: Man könnte von einer
Leiter mit großen Sprossenabständen sprechen, die man während des einleitenden
Verfahrens doch besser erst einmal zurückstellen sollte. Die
Linkbetätigung zur Ultra-Kurzbegutachtung unter
zeitlicher Verschiebung der nachstehenden Erörterungen wird deshalb empfohlen.
Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben (ab: Schulinklusion):
Da
fehlerhafte Gesetze und Verhaltensweisen, die bereits ausgeübt wurden, negative
Auswirkungen zeitigen, ist es leichter, sie auf Grund ihrer Auswirkungen unter
Hinweis auf eine oder mehrere Aspekt-Blockaden oder –Behinderungen
zurückzuweisen. Werden dagegen gesetzliche Verbesserungsvorschläge gemacht, so
ist es schwieriger deren Auswirkungen einigermaßen sicher vorauszusagen.
Weil
die Aufgaben-Lösung gegenüber fehlerhaften Gesetzen
und Verhaltensweisen oft auf die Entdeckung und Aufhebung von Aspekt-Blockaden
hinausläuft, ist es häufig erforderlich oder doch zweckmäßig den
Gutachtenantrag in einer die Ablehnung herausfordernden Form abzufassen.
Richten sich doch biotele Gesetzanträge leichter gegen Missstände (siehe oben).
Da nicht die Abhilfe von
Missständen bekämpft werden soll,
sondern die Missstände, so ergibt
sich die Notwendigkeit der Formulierung bioteler Gesetzesanträge in ihrer
Umkehrung in eine abzulehnende Aussage.
Hinsichtlich
der Schulinklusion
Behinderter wurde in F 7. die Umformulierung in die zu
verneinende und abzulehnende Form bereits vollzogen. Es könnte mit einem
biotelen Gutachtenantrag aber auch eine Verbesserung hinsichtlich von
Aspekt-Verwirklichungen angestrebt werden, die auch in einer
Aspekt-Blockade-Vermeidung bestehen kann.
Beispielsweise
in Schulinklusion
Behinderter könnte mit E 2. gegenüber Lernbehinderten
mit geistigen Rückständigkeiten in dieser Weise vorgegangen werden, wobei die
Aspekt-Blockade-Vermeidung sich auf alle angeführten Einzelbedingungen
insgesamt erstrecken soll.
Diese Einzelbedingungen, die einer Inklusion Behinderter entgegenstehen, weil
sie das Bildungswesen insgesamt beeinträchtigen und eine Aspekt-Blockade
bewirken können, werden dort aufgeführt.
Mit
dem Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung von Zusatzpatenten, wird die positive Zielverfolgung der
Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt, in der die Missstands-Beseitigung
enthalten ist. Der Antrag selbst ist also nicht zurückzuweisen, sondern der
Zustand gegen welchen er sich richtet und der eine Aspekt-Blockade bedeuten
kann.
Anders
gelagert ist der Fall bei Perorale
Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im
Auswirkungsfeld der Unterlassen oder Änderung einer amtlichen Anordnung zu
Gunsten einer Berücksichtigung läge, die doch angestrebt werden müsste, wobei
eine Aspekt-Förderung angestrebt
wird. Aber auch hier läge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht
beim Gutachtenantrag, sondern in dessen Zielbereich.
Anstelle
der Umformulierung in etwa in der Weise: „Es wird gegen das Unterlassen der
Veranlassung einer Untersuchung beantragt….“, kann der Richtungswechsel auch
bloß gedanklich und isoliert im Aspekt-Bereich vollzogen werden, so dass die
Aspekt-Blockade – wenn nachgewiesen – direkt ohne Umformulierung aufgehoben
wird.
Dieses
Vorgehen wird als gängige Praxis nachstehend empfohlen:
Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlösung einer Verbesserung der Aspekt-Verwirklichung
dienen soll, gilt es zunächst die von
Aufhebung oder starker Beeinträchtigung betroffenen Aspekte aufzuspüren,
den Einfluss der Aufgaben-Lösung auf diese mit nachgestelltem - - - für
Blockade oder +++ für Blockade-Aufhebung
zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive Gesamt-Schlussbilanz ohne
Berücksichtigung von + / ++ oder - / - -
und ohne Neuauftreten von - - - die Zielerfüllung bestätigt, wozu auch die
Ablehnung eines (negativ formulierten) Vorschlages dienen kann. In der Ablehnung liegt in
diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.
Die Betroffenheit für jeden der zwölf Aspekte ist dabei zunächst innerhalb des
Sachverhaltes zu prüfen und jeweils für jeden Aspekt innerhalb des Gesetzantrages,
ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag geeignet ist, dem
betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genüge zu leisten.
In manchen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann
sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -)
erstrecken, was die Lösungsmöglichkeit aufheben, d. h. Zurückweisung des
beantragten Gesetzes, oder zu Kompromissgesetz-Anträgen Schritt 8: führen kann. r Info 3: , vgl. L-Regel
29
, Info3a
Dabei sollte sich die Art (positiv oder negativ) der Aufgaben-Formulierung am
Hauptziel der Aufgabe ausrichten.
Ultra-Kurzbegutachtung z.B. http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html Orientieren Sie sich
bitte zunächst über die Aufgabenstellung und Quellenlage (möglichst im docx-
oder Schreibformat) offen halten!) Ausführlichen Quellen-Verzeichnissen ist
die Aufgabenstellung vorausgestellt, so dass Sie diese von der
Taskleiste immer wieder abrufen können. Bitte Ihnen schwer-
oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren. kommentieren und Ihr Protokoll
zur Abklärung zurücksenden! Eigentexteintragungen,
wie begründende Hinweise und Urteilsbelege (etwa Verlinkungen zu zutreffende Regeln oder Quellenzitate
oder –bezugnahmen mit vorausgestellter Qx (Q1, Q2, Q3 …Qn)-Signatur und
möglichst Verlinkung zum Quellentext bitte nach Zeilenwechsel in blau und anderer Schriftgröße und Schriftart,
spontane Einfälle und zufällige Gedanken in lilla
eintragen. Um
Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was das Ziel der biotelen
Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste zunächst
den oder die Begriffs-Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von
Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich gibt Hinweise auf
eventuell betroffene Aspekte. Lesen Sie hierzu die zu bearbeitende
Aufgabenstellung gemäß deren Reihenfolge. (Aufgabenstellung am besten neben
der Betroffenheitsliste auf zweitem Bildschirm oder über Bildschirm-Teilung
offenhalten.) HINTERGRUND für die
Begriffsfindung (Link-Betätigung nur bei Schwierigkeiten!) Es ist also zunächst
die Frage zu stellen: innerhalb welchem Bereich spielt sich die Verhaltensweise,
der Handlungsablauf, der Tatbestand oder der Problemlösungsvorschlag ab?
Jeder Bereich steht innerhalb der Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit
einem biotelen Aspekt, der dann für die Fragestellung heranzuziehen ist. Technisch empfiehlt es sich wegen des raschen Überblickes,
die Übersichtstabelle über die Aspekt-Bereiche auf einem Bildschirm dem Sachverhalt auf einem zweiten Bildschirm vergleichend einander
gegenüberzustellen. Ist nur ein Bildschirm
vorhanden, so lassen sich Übersichtstabelle über die Aspekt-Bereiche und
Sachverhalt nebeneinanderstellen. Wem
das nicht gelingt, möge die beiden Seiten nacheinander vergleichen. Auch die Aufgabenstellung
soll dazu herangezogen werden, um eine oder mehrere
Aspekt-Betroffenheiten festzustellen. Hilfe Link „Sachverhalt“ und Link „Aufgabenstellung“
sind der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen! Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne den
nachfolgenden Link zu betätigen! Falls Sie nicht schon so weiterkommen, hierzu die Erläuterungen
oben. Wichtig ist zunächst, dass Sie die
Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die dazugehörigen
Zusammenhänge!
Oberhalb des Tabellen-Kästchens ist nun jeweils
als Überschrift
(zu Vergleichszwecke für jeden behandelten Aspekt am besten offen halten) der
Bereich einzutragen, welcher zum Aspekt geführt hat: Ausbildung
Bereich:
Bereich:
Bereich:
Tragen Sie nun gemäß Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem
betroffenen Aspekt in ein Tabellen-Kästchen oben ein, was zunächst für die
größte betroffene Personengruppe gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen
mit dem zugehörigen Aspekt ein gesondertes Tabellen-Kästchen anzulegen. (Das
Tabellen-Kästchen dort unter Schritt 5 dient dem zweiten
Untersuchungsdurchgang und ist hier bei der Ultra-Kurzbegutachtung noch nicht
zu benutzen.) Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene
Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf
verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes
Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel
2: ) Schreiben Sie unter jedes Tabellen-Kästchen ihren
Kommentar zur Begründung Ihrer Entscheidungen und vervollständigen Sie Ihre
Angaben, wobei Sie unter jeden Eintrag insbesondere jedem jeweils aus anderen
Zusammenhängen begründetem (bei Bezügen auf Quellenverzeichnisse setzen Sie
Q1 oder Q2 voraus) einen Trennstrich ziehen. Werden Sie hinsichtlich von
Aspekt-Betroffenheiten bisher nicht fündig, so bliebe noch die Durchsicht und Ergänzung der Aufstellung aus Schritt 6. Darnach Rückkehr hierher zur
Ultra-Kurzbegutachtung. Sollte
der Gutachten-Antrag sich nicht auf die Mehrheit und damit auf das Gemeinwohl
beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste
der Minderheiten-Aufwertung durch. Korrigieren Sie die
Tabellen-Kästchen oben unter Erweiterung von deren Signatur und erweitern Sie
auch den Kommentar mit der Begründung. Auch B)
Gleichgewichts- und
Richtungsentscheidungen
und C) Werteordnung über
Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7 bitte beachten. Jedes der oben ausgefüllten Kästchen ist nun
einzeln über die Verlinkungsreihe aus Schritt 2 Links zu
den Aspekten: A , B , C, D, E, F, G, H, I, J, K, L in Schritt
6 dort als Kopie einzutragen. Beim ersten Tabellen -Kästchen
eines jeden Aspekts #0# als Zeichen der Nichtbetroffenheit des Aspekts bitte
entfernen. Ergänzend sollten Sie noch die
Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter gemäß Schritt
3 durchmustern. Auf alle Fälle ist es erforderlich später
innerhalb Schritt 6 jedem
betroffenen Aspekt entlang der Aspekte-Kurzfassung einzeln
einschließlich der Links dort zu den Regeln nochmals unter Ergebnisnotierung
nachzugehen und weitere Aspekt-Blockaden oder Blockade-Aufhebungen
aufzudecken oder auszuschließen und Ihre Erkenntnisse an Ort und Stelle
schriftlich niederzulegen. Aus der erforderlichen Sorgfalt heraus ist das
Verfahren als Kurzbegutachtung
entlang der nachstehenden Verfahrensschritte als Kurzbegutachtung zu wiederholen und ab Schritt 6 jeweils unter einer
Trennlinie nach dem Text bezüglich jeden einzelnen Aspektes aus der
Ultra-Kurzbegutachtung zu ergänzen, wobei besonders dem Quellenstudium
größere Sorgfalt zu widmen ist. |
Erster Verfahrens-Durchgang: Ultra-Kurzbegutachtung
Zweiter Verfahrens-Durchgang:
Verfahrens-Schritte:
Schritt 1:
Sachzusammenhangs-Aufklärung notwendig oder nicht?
Schritt 2: Aspekt-Blockade oder
Aspekt-Blockaden-Aufhebung?
Schritt 3:
Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter
Schritt 4:
Allgemeinfrage-Stellung vorab/Quellenstudium
Schritt 5:
Personengruppen-Betroffenheit
Schritt 6: Aspekt-Betroffenheit
Schritt 7: Weitere Hilfen
hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen/Werteordnung:
Wirtschaft (Geld) ist nicht alles
Schritt 8: Kompromissgesetze
Schritt 9: Auswertung
Schritt: 10:
Schlussbewertung
Falls Sie sich irgendwo auf Regeln stützen können, bitte jede Regel einzeln
benennen und eine Anmerkung zu deren Bedeutung für Ihre Beurteilung
niederschreiben.
Vorab ist
zu klären, ob der Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht,
deren Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig
gelten müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder
politische Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung
behindern. II-Regel 3g b) Anders ausgedrückt: Gilt der
Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklärung? Wenn
ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmäßigkeit begründet
werden; wenn nein, so ist mit der Bearbeitung fortzufahren; denn eine
Begutachtung ist doch wenig sinnvoll, wenn wesentliche Sachzusammenhänge
zuvor nichtaufgeklärt sind. Ihre Begründung und Beurteilung bitte hier
einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung des oder der
Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen:
………………………………………………………. Falls das oder die Quellenverzeichnisse eine für
die Urteilsabgabe ausreichende Sachverhaltsaufklärung zu enthalten scheinen,
was in der Regel bereits aus dem Vergleich mit der gestellten
Gutachten-Aufgabe hervorgeht, fahren Sie bitte mit |
Der jeweilige Gutachtenvorschlag soll der
Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw.
der Aspekt-Förderung dienen. r Info 1: Sollte Ihnen bereits jetzt bei Durchsicht der
Aspekte-Kurzfassung
die Blockade eines der
dort aufgelisteten Aspekte auffallen, so tragen Sie bitte diesen Aspekt unter
dem entsprechenden Buchstaben A - L
innerhalb von Schritt 6 unter dem entsprechenden Aspekt unter
Rechtfertigung ein und begründen Sie
dies mit den Ihnen einfallenden Vorstellungen zum Sachverhalt, wie er für Sie
zu der Aufgabenstellung hervorgeht. Links zu den Aspekten: Die Prüfung über Blockaden anderer Aspekte als
Folge der Auflösung einer Aspekt-Blockade gemäß Info
1 e) hat weiter unten in Schritt 6 zu
erfolgen während der systematischen Durchsicht aller Aspekte. |
Die dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln
für Gutachter werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge
im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Inhaltsangaben
aufgelistet und anschließend an die Liste im Wortlaut wiedergegeben.
………………………………………………………. |
Allgemein-Fragestellung vorab: (Bitte hier eintragen!)
2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des
Gutachten-Antrags hilfreich?
………………………………………………………. Beschäftigen Sie sich bitte jetzt mit dem
Quellenstudium. Nach dem zweiten Durchgang Schritt 4 (alten beige setzen,
falls Sie einen neuen Tabellen-Rahmen mit dem gültigen Inhalt für Schritt 4
auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Quellenverzeichnis versehen haben)
weiter mit Schritt
5. |
Quellenverzeichnis / Aspekte-Kurzfassung zum Vergleich daneben offen halten, wenn nicht
schon geöffnet. Bitte durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu
fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen. Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich
gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt. Zitate aus dem
Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren
Aufhebungsmöglichkeit dienen. Falls Sie während des Quellenstudiums eine
neue Betroffenengruppe oder einen noch nicht erkannten Aspekt entdecken, so
schreiben Sie solches nach Leerzeilen am Ort der Entdeckung in ein
Tabellen-Kästchen
ein und
fügen diesem hinter dem inneren Tabellen-Text – also hinter Personengruppe
bzw. Aspekt – ein Qn (n= 1,2,3…n in fortlaufender Nummerierung) als
Textmarke hinzu. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren
Sie bitte grün in dessen
Original-Schriftart und –Größe. Neu errichtete Tabellen-Kästchen nur mit
Personengruppen kopieren Sie bitte zur Weiterbearbeitung an das Ende von Schritt
5, Tabellen-Kästchen (auch)
mit Aspekten unter den jeweiligen Aspekt in Schritt 6. Etwaige eigene Erkenntnisse, die mit dem
Quellentext im Zusammenhang stehen, fügen Sie in Ihrer blauen markanten Schrift den Tabellen-Kästchen in Schritt 5
bzw. Schritt 6 bei. Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt
innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an
dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst einfiel, unterstreichen
Sie bitte. Auch wenn Sie einen Link, der zu einer anderen
Internet-Seite führt, betätigen – diejenigen in Fettdruck sollen
betätigt werden – und es fällt Ihnen zum Thema Zugehöriges ein – vielleicht
sogar noch eine nicht registrierte Personen- oder Aspekt-Betroffenheit – dann
markieren Sie bitte einige dieser Zeilen und fügen Sie deren Kopie nach
Leerzeilen-Betätigungen unterhalb des betätigten Links (als Überschrift) in
ihre Protokoll-Seite unter dem nachgesetzten zugehörigen Aspekt im
Tabellen-Kästchen in Schritt 6 ein. Der Kopie aus der Internetseite schließen
Sie bitte Ihre die Aufgabe berührenden Anmerkungen in Ihrer markanten blauen
Schrift an. Jeder Quellentext-Bezugnahme auf der
Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt
und Qn-Linkzusatz zugeordnet und nachgestellt sein.
………………………………………………………. |
Schritt 5: Es
ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom
Gutachten- bzw. Gesetzes-Antrag direkt betroffen sind. Als direkt
Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wnn sie von der
Gesetzesmaßnahme Jedoch
sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der
verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit
liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme
an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung: ***> [Reichweite des Links aus
Ultra-Kurzbegutachtung] Tragen
Sie hier bereits vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder
betroffene Aspekte im Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen ein,
Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.
Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die
Mehrheit betroffen ist, so fügen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer
Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, für eine
Blockaden-Aufhebung +++. Soweit es sich nicht um die Mehrheit
umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der
genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren
zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht
wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen
sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der
Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität
vorliegt! (Bei ausschlaggebender
Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler
Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle
Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede
von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle. http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/ Ändern
Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke, so färben Sie bitte Ihre
ursprünglichen + oder - beige ein und
stellen Sie den geänderten Wert nach Trennung durch / nach. Die Beigefärbung
soll unterbleiben, wenn die Änderung der Gruppenstärke durch zukünftigen
Anstieg oder über eine Regelanwendung zu begründen ist. Beziehen
sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder
verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für
jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel
2: ) Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch
später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte,
und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie oben beschrieben – sich abhebender Weise nieder, um
sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie
diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu
erhielten. (Dies kann für die Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte
liefern!) Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder
einen Aspekt, so setzen sie den Text unter einem entsprechend zugeordneten
Tabellen-Kästchen ein. Tabellen-Kästchen mit bereits zugeordnetem Aspekt
fügen sie in Kopie bitte der Liste Schritt 9 hinzu. Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne
Aspekte nachstehend:
|
Schritt 6:
z.B.
Entfernen Sie #0# sobald der erst
Betroffenheitseintrag erfolgt. Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit
diesen zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder
nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel bekannt zu machen, die teils
Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser
Richtung. Auch der Begleittext zur
Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen. Die
Links unter der jeweiligen Aspekt-Bezeichnung innerhalb dieses Schrittes
verweisen auf diesen Begleittext. Beachten Sie auch, dass die
Aspekt-Betroffenheits-Bewertung mit +, ++ oder +++ (geringe, mittelstarke, starke Förderung
oder Blockade-Aufhebung) bzw. -, - - oder - - - (geringe, mittelstarke,
starke Beeinträchtigung oder Blockade) häufig an diejenige der
Betroffenengruppen-Stärke gekoppelt ist und dann zugleich mit deren Bewertung
entsprechend angeglichen werden muss. Ändert sich Ihre Einschätzung der
Stärke der Aspekt-Betroffenheit, so färben
Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige
ein und setzen Sie den geänderten Wert nach Wiederholung des
Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A
+++ für die Änderung einer mittelstarken Aspekt-Förderung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung).
Gehen Sie
auf der Aspekte-Kurzfassung – die
Kopie finden Sie weiter unten – die zwölf Aspekte der Reihe nach durch: Gehen Sie
auch die Betroffenheitsliste der
Aspekte nochmals kurz durch.
……………………………………………………….
………………………………………………………. Achten Sie bitte besonders auch bei Sichtung von
Quellenverzeichnissen, ob Interessenvertreter oder Diskursteilnehmer sich auf
bestimmte Brückenbegriffe,
wie etwa Chancengleichheit
oder Toleranz,
berufen, um sich dann auch mit etwaigen Erläuterungen derselben, soweit ihnen
gefolgt werden kann – abweichende Begründungen bitte eintragen – , im
Protokoll zu befassen und diese bei der Beurteilung eventuell zu
berücksichtigen. Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum
Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe
wurden lila eingefärbt [muss noch weiter
bearbeitet werden!].
………………………………………………………. Vervollständigen
Sie bitte auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende und fügen Sie sie in die hier einkopierte Aspekte-Kurzfassung durch den Aspekt
ergänzt unter der betreffenden Aspekt-Überschrift mit der Nachbemerkung „aus
Schritt 5 Ende“ ein. Dazugehörige Anmerkungen bitte übernehmen. Aufstellung gemäß ASPEKTE-KURZFASSUNG Gesamtziel: Dynamische Stabilität*
(siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung
………………………………………………………. B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
………………………………………………………. K AUSTAUSCH
……………………………………………………….
……………………………………………………….
|
Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit//Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen/ Werteordnung Prüfen Sie bitte, inwieweit nachfolgende
Aufstellungen Ihnen bei der Aufspürung von Personen- und
Aspekt-Betroffenheiten und bei deren Bewertung nützlich sein könnten:
………………………………………………………. Denken Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche –
den Text nur rasch überfliegend – und betroffene Sachzuständigkeiten nach
(fügen Sie entsprechende Anmerkungen in Kopie dem Protokoll zu).
……………………………………………………….
Hilfreich kann auch noch das Heranziehen der Suchwörter
(Stichwörter) hinter den Aspekt-Übersichten der Stichwort-Listen jeweils nach
Aspekten und Inhaltsangaben für die Regeln Seite
19: A - C, Seite
20: G – D. Seite
21: H –J und Seite
22: K – M sein. Die Suchwörter befinden sich zu
Anfang jeden Aspektes. Beschränken Sie jedoch sich auf die Aspekte, die sie
bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle, die auch zur Auffindung blockade-betroffener
Aspekte beitragen kann. Die ausführliche Beschreibung zur einzelnen
Inhaltsangabe einer Regel finden Sie über den Link vorn auf der Regelbezeichnung.
………………………………………………………. Auch ethische Überlegungen könnten herangezogen werden, wie in der Ergänzung als
Beispiel und doch nur bruchstückhaft zusammengestellt; die dort angeführten
Tugenden wurden aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben über die Regeln in Grün mit eingearbeitet.
………………………………………………………. Minderheiten-Aufwertung: Gemäß der !-Regeln können
Minderheiten hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl aufgewertet
werden, so dass ihre Benachteiligung oder Schädigung sogar eine
Aspekt-Blockade auslösen kann. Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei
jeder Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (+ bis ++) die
Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (- - -) wegen
Gemeinwohlschädigung infolge Gruppenstärken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder
die Möglichkeit der Blockade-Aufhebung (+++) durch
Gruppenstärken-Signaturanhebung zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !;
III-Regel 2b g)
!; III-Regel
3 i) !; III-Regel 3 k) !; III-Regel 3 l) ! Inhaltsangabe:
Ergänzung Kommen Sie durch die Berücksichtigung der !-Regeln
im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis,
so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A –
M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das über getrennte
Saldierung aller +++ und - - - in die Schlussbewertung eingeht. Also z.B.: A
Vergleichen - - A - - - . Die Aufwertung von Gruppen-Bedeutungen zu
einer solchen für das Gemeinwohl, welche durch / und nachfolgender Vermehrung
ihrer Gruppenstärke-Markierung zu +++ kenntlich gemacht wird, bedeutet also die Aufwertung auch der ihnen
zugeteilten Aspekte, deren Gruppenbezeichnung durch die angehängte Markierung
+++ auf- bzw. ++ abzuwerten ist, z.B. Schüler + / +++ A Vergleichen - - A - -
-, falls etwa deren Lernfähigkeit durch eine Maßnahme beeinträchtigt wird. Ergibt
sich aus der angezogenen Regel, die Sie bitte hinter dem Tabellen-Kästchen
hinzusetzen, eine Aufwertung der Gruppenstärke zu einer Mehrheit, so fügen
Sie der Aspekt-Signatur im Tabellen-Kästchen nach Wiederholung des als
Kenn-Buchstaben vorgesetzten Großbuchstabens für die Aspekt-Bezeichnung - - -
für Aspekt-Blockade bzw. +++ für Blockade-Aufhebung hinzu (z. B.:
für
Gesundheitsförderung einer bedeutenden Kindergruppe wird zu Gesundheit
entsprechend
III-Regel
2a z): falls sich eine Maßnahme langfristig zur
Gesundheitsförderung aller Kinder auswirken würde und sich dies nach Regel III-Regel 2a z): – auf die, wie oben
geschehen, hingewiesen werden sollte! – wiederum auf Dauer zur
Gesundheitsverbesserung der Mehrheit (auch Erwachsener) und damit zum
Gemeinwohl auswachsen würde). Es würde auch die Beschränkung auf das Wohl von
Kindern (bereits als einzelne Gruppe) für die Annahme einer
Gemeinwohl-Förderung genügen, wenn keine Benachteiligungen anderer oder
Aspekt-Schädigungen dagegen stünden. III-Regel
3
k) Auch III-Regel
3 z)
unterstreicht die Gemeinwohlbedeutung der Kinder- und Jugendförderung.
………………………………………………………. Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen: Wird in einer Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel
angestrebt, sondern ein Gleichgewicht innerhalb von Lebensbedingungen oder
Kräften oder erkennen Sie, dass die Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt
werden müsste (wie etwa AUSTAUSCH in NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie
sich bitte noch über Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen. r Info
2:: ergänzt
durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung.
………………………………………………………. Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles: Gegen
eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung (Aspekt-Blockade) kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet
werden.
………………………………………………………. Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder
vermuteten Bedeutungen immer notieren! Beachten Sie bitte auch III-Regel 3 η): Eine
Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder
blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken,
gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte,
aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen
Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.
……………………………………………………….
Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann
auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas
wechseln. Ein Wechsel wird häufig dadurch verursacht und dann aktuell, wenn
gewisse Aspekte zu Lasten anderer länger bevorzugt oder vernachlässigt
wurden. |
In letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze
Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele Gesetzgebung
in Kraft
gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der direkten
Demokratie ist und alle ihre Gesetzesanträge der elektronischen Abstimmung
aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, müssen die Bestimmungen der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10 berücksichtigt werden. Insbesondere
sei Punkt 8 hervorgehoben. Da Menschen als natürliche Wesen nicht von Natur
aus „gut“ sind und nicht rückhaltlos zu guten Menschen erzogen werden können,
muss mit Missgunst, Neid, Raffgier und vor allem Verlogenheit, einschließlich
der Unehrlichkeit sich selbst gegenüber, gerechnet werden. Auch
Bequemlichkeit, Unwissenheit, Dummheit und Suggestibilität fordern ihren
Tribut. Bedarf es schon deshalb der Zugeständnisse hinsichtlich der
Durchsetzung einer vernünftigen lebenstragenden Politik, so tritt hinzu die
Rücksichtnahme auf die unentbehrliche konkurrierende Regierungspolitik, deren
Machtstreben im Zaum gehalten werden muss. r Info 3:
, L-Regel
29[W1] , Info
3a
………………………………………………………. |
Auswertung: einschließlich Quellen-Bezüge Vor der Auswertung und Schlussbewertung stellen
Sie bitte hier die von Blockade oder Blockade-Aufhebung betroffenen Aspekte
mit ihren Tabellen-Kästchen aus Schritt 6 ohne Anmerkungen hier nochmals zu einer Liste zusammen[WW2] : Gehen Sie hierzu die in Schritt 6 aufgeführten
Aspekte mit Tabellen-Kästchen und deren Anmerkungen sorgfältig durch.
Berücksichtigen Sie bitte auch die Quellenlinks Q (1 – n), insoweit Sie
solche eingetragen haben. Die Tabellen-Kästchen Q ---/+++ (mit
Blockade-Einfluss) werden zur Liste beigefügt bzw. deren Aussage mit
derjenigen über betreffende in der Liste vereinigt.
……………………………………………………….
………………………………………………………. Zu jedem Aspekt in der Liste mit
Blockaden-Bezug sind über den betreffenden Link auf der Aspekte-Kurzfassung die
zugeordneten Regeln aufzurufen, zu benennen, und es ist zu deren Inhalt und
Bezug zur Aufgabenstellung und –lösung Stellung zu nehmen. Die
Berücksichtigung der Links zu nachfolgenden Regeln mit verwandten
Zusammenhängen in anderen Aspekten kann bei Kurzbegutachtungen zurückgestellt
werden. Wo eine Regel herangezogen werden kann, dies
bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?, also die
Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch
hier. _________________________________________________________________________________________________ Auswertung:
Liegt für die
nächsten fünfzig Jahre bei Inkraftsetzung und Fortdauer der Gültigkeit des
Gesetzes und Ausbleiben von grundsätzlichen Veränderungen,
welche wesentliche heute für das Gesetz sprechende Voraussetzungen
aufheben, eine Aspekt-Blockade: oder deren Aufhebung vor, welche über den Gutachten-Antrag behoben
werden könnte? r Info1: Zur
Vereinfachung für die Kurzbegutachtung wurden demnach grundsätzliche
Veränderungen zunächst einmal ausgeschlossen, also diese Frage der Fortdauer
und Gültigkeit des Gesetzes bejaht. Diese Voraussetzung einer gewissen
Geltungsdauer ist Bedingung für eine Berücksichtigung bei der weiteren
Begutachtung in jedem einzelnen Fall (für jedes einzelne Kästchen). Die
Stichhaltigkeit unserer Annahme sollen Sie aus dem angebotenen verkürzten
Quellenmaterial und der Aspekte- und Regelauslegung heraus belegen. Schreiben
Sie hier also die wichtigsten Zusammenhangs-Erkenntnisse nieder. Sie können die Frage aber auch mit triftigen
Beweisen widerlegen und hinsichtlich des evtl. Begutachtungsabbruchs sich an
den Auftraggeber wenden. Bearbeiten Sie in
dieser Hinsicht bitte jede Gruppe, jedes einzelne Tabellen-Kästchen, soweit
diese in die Schlussbewertung mit einbezogen werden. Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen
immer notieren! ……………………………………………………….
Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann
auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas
wechseln. |
Die Schlussbewertung nehmen Sie so vor, dass Sie
alle Aspekt-Blockaden, also Aspekte mit - - -, zusammenzählen und daneben
alle Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung
wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade
festgestellt werden konnte; die Aufgaben-Lösung wird auch als
berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade aufgelöst wurde,
ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu auszulösen. Setzt man in der
Schluss-Saldierung jede Aspekt-Blockade mit einem - und jede
Aspekt-Blockade-Aufhebung mit einem + ein, so ist 0 bis n mal 1 + eine
positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz. Lediglich Aspekt-Blockaden ---
und –Blockadeaufhebungen +++ gehen in die Schluss-Bilanz ein, wobei die
Maßgaben gemäß der Aufgaben-Stellung erwartungsgemäß in die Lage versetzen
sollen, alle Aspekt-Blockaden aufzuheben. Eine Übereinstimmung der
Schlussbewertung liegt vor, wenn jedes der unabhängigen Gutachten eine positive
bzw. negative Bilanz aufweist. Für den Fall, dass Sie sich am Ende der Ultra-Kurzbegutachtung befinden,
werde Sie gebeten das Verfahren von Schritt 1 an nach gründlichem Studium von Aufgabe und Quellenverzeichnissen
zu wiederholen. |
***>
Anhang:
Für zwei
Bildschirme: (untere Tabelle: Für einen Bildschirm:)
Übersichtstabelle:
Aspekt-Bereiche
Ihr Kommentar: |
||
Anweisung: 1.
Wenn Ihr zweiter Bildschirm angeschlossen und eingeschaltet ist, drücken
Sie zugleich die Windows-Taste links unten und die Taste P. 2.
Auf dem rechts erscheinenden Fenster klicken Sie mit dem linken
Mauszeiger auf das dritte Feld „Erweitern“ und dann auf den Bildschirm. 3.
Betätigen Sie den Link „Sachverhalt“ (obersten Tabellen-Zeile rechts)
und schieben Sie den eröffneten Text mit der linken Maustaste am oberen
Fensterrand auf den zweiten Bildschirm. 4.
Ihren Kommentar zu „Sachverhalt“ tragen Sie bitte in die Zeile
oberhalb dieser Anweisung ein. 5.
Schließen Sie das Fenster „Sachverhalt“. 6.
Betätigen Sie den Link „Aufgabenstellung“ unten rechts in der
zweitletzten Tabellenzeile und schieben Sie den eröffneten Text mit der
linken Maustaste am oberen Fensterrand auf den zweiten Bildschirm, sofern er nicht schon dort erscheint. 7.
Tragen Sie Ihren Kommentar zu „Aufgabenstellung“ in die unterste
Tabellenzeile ein. 8.
Schließen Sie „Aufgabenstellung“ und betätigen Sie den Link „Zum
Ausgangstext zurück“ links in nächsten Zeile |
||
Bereich:
|
Aspekt: |
|
Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung
im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit |
A VERGLEICHEN |
|
Gerechtigkeit/Unrecht |
B GEGENSEITIGKEIT |
|
Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
|
Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
|
Selbständigkeit und Unabhängigkeit |
E AUTARKIE |
|
Vielfalt und Vielgestaltigkeit |
F PLURALITÄT |
|
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum,
Rangfolge |
G AUTONOMIE |
|
Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts |
H AUSLESE |
|
Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und
Bedrohung |
I HYPARCHIE |
|
Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch
weltstaatliche Katastrophenhilfe |
J AUSGLEICH |
|
Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust |
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH |
|
Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von
Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe |
L SUBSIDIARITÄT |
|
Ihr
Kommentar: |
|
Für einen
Bildschirm:
Übersichtstabelle:
Aspekt-Bereiche
Ihr Kommentar: |
||
Anweisung: 1.
Verkleinern Sie die geöffnete Seite durch linken Mausklick in kleine
mittlere Quadrat der oberen Randleiste links. 2.
Betätigen Sie den Link „Sachverhalt“ in der obersten Zeile der
„Aspekt-Bereiche“ rechts und verkleinern Sie auch den „Sachverhalt“, insoweit
er nicht schon verkleinert ist. 3.
Passen
Sie die Fenstergrößen durch Ziehen der Ränder mit der linken Maustaste – es erscheint
ein Doppelpfeil - an. 4.
Die beiden Seiten platzieren Sie durch Verschieben mit der linken
Maustaste am oberen Rand nebeneinander. Scrollen Sie dann hier nach unten bis
zur vollen Darstellung der „Aspekt-Bereiche“. Ihre Vergleichs-Ergebnisse mit
dem „Sachverhalt“ vermerken Sie nach oben scrollend unter „Kommentar“ links
hier in der obersten Tabellen-Zeile. 5.
Schließen Sie das Fenster „Sachverhalt“ auf der rechten
Bildschirmhälfte durch Links-Klick x auf rechter obere Ecke. 6.
Scrollen Sie mit dem Mausrädchen nach unten bis zum Link
„Aufgabenstellung“ am rechten unteren Tabellenrand unterhalb
„Aspekte-Bereiche“ und öffnen Sie dieselbe durch Links-Klick. 7.
Passen Sie die Bildgrößen durch Ziehen des Randes mit dem linken
Mauszeiger an. 8.
Schreiben Sie Ihr „Kommentar“ zur „Aufgabenstellung“ in die Zeile
unterhalb des zuletzt betätigten Links ein. 9.
Schließen Sie „Aufgabenstellung“ und betätigen Sie den Link „Zum
Ausgangstext zurück“ links in der nächsten Zeile. |
||
Bereich: |
Aspekt: |
|
Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung
im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit |
A VERGLEICHEN |
|
Gerechtigkeit/Unrecht |
B GEGENSEITIGKEIT |
|
Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
|
Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
|
Selbständigkeit und Unabhängigkeit |
E AUTARKIE |
|
Vielfalt und Vielgestaltigkeit |
F PLURALITÄT |
|
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum,
Rangfolge |
G AUTONOMIE |
|
Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts |
H AUSLESE |
|
Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und
Bedrohung |
I HYPARCHIE |
|
Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch
weltstaatliche Katastrophenhilfe |
J AUSGLEICH |
|
Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust |
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH |
|
Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von
Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe |
L SUBSIDIARITÄT |
|
Ihr
Kommentar: |
|
Sämtliche
für die Ausarbeitung wesentlichen Links:
Sämtliche
für die Ausarbeitung wesentlichen Links:
a.) http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage-kurz.html
b.) http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-ausarbeitungsvorlage-kurz.html
http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabenstellung.html
c.) http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-ausarbeitungsvorlage-kurz.html
http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-aufgabenstellung.html
Quellenverzeichnis
I Quellenverzeichnis
II
Seite 1 |