Zusatzpatente-Aufgabenstellung isoliert

 

Die Gutachtenaufgabenstellung bzw. der Gesetzesantrag lautet:

Die Abschaffung von Zusatzgutachten im Deutschen Erfindungswesen ab 1. April 2015 soll zurückgenommen werden, künftige Zusatzgutachten aber jeweils nur als Einzelfall je Hauptanmeldung bis vor dem Ablauf einer Sechzehn-Monatsfrist ab dem Datum der Einreichung des Hauptpatentes zu dessen Ergänzung zugelassen und mit letzterem zusammen offengelegt werden.