Schulinklusion-Aufgaben-Stellung-isoliert
F) Neuvorschlag in den ausführlichen
Vorschlag negativierender (auf Ablehnung
zielender und damit die Begutachtung erleichternder) allein zur Auswertung vorgelegten und später einmal zur Abstimmung durch alle Betroffenen
bestimmten Formulierung:
7. Einer
weiten
Auslegung der UN-BRK von 2006 gemäß,
sollen alle überhaupt irgend bildungsfähigen körperlich und/oder geistig
behinderte Kinder und Jugendliche in Regelschulen einschließlich
weiterführender Bildungseinrichtungen mit Nicht-Behinderten zusammen
unterrichtet werden, wozu die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen beschafft
werden müssen, damit deren Menschenrecht
auf gesellschaftliche Inklusion Genüge getan wird und das soziale Zusammenleben
in gegenseitigem Verständnis gestärkt wird.
Die
Umgestaltung des Schul- und Unterrichtswesens soll gegenüber der bisherigen
Handhabungspraxis wesentlich beschleunigt erfolgen.
Der letzte Absatz kann in
einen eigenen 8. Gutachtenantrag (wie nachstehend) ausgegliedert werden.
8.
Der Antrag 1 - 6 b kann zurückgestellt werden, soweit die
Regierungsgesetzgebung sich unter bioteler
Begutachtung innerhalb seines Rahmens und unter angemessenen Fortschritten in
seiner Zielrichtung bewegt und die hier beantragten biotelen
Gesetze durch die Zurückstellung nicht beeinträchtigt werden.
Es wäre zu begrüßen, wenn
Gutachter sich dazu bereitfänden den Antrag 8 mit in ihre Ausarbeitung
einzubeziehen, weil sie nun einmal in Schwung gekommen sind. Dies wären aber 10
eigenständige Begutachtungen! Es ließen sich vielleicht auch Rosinen
herauspieken. Zur Folge hätte dies, dass die bereits im Gang befindlichen
Regierungsaktivitäten in gleicher Richtung in ihrer lebenstragenden Wirkung
teilweise bestätigt würden.