Schulinklusion-Aufgaben-Stellung-isoliert

F) Neuvorschlag in den ausführlichen Vorschlag negativierender (auf Ablehnung zielender und damit die Begutachtung erleichternder) allein zur Auswertung vorgelegten und später einmal zur Abstimmung durch alle Betroffenen bestimmten Formulierung:

7. Einer weiten Auslegung der UN-BRK von 2006  gemäß, sollen alle überhaupt irgend bildungsfähigen körperlich und/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche in Regelschulen einschließlich weiterführender Bildungseinrichtungen mit Nicht-Behinderten zusammen unterrichtet werden, wozu die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen beschafft werden müssen, damit deren  Menschenrecht auf gesellschaftliche Inklusion Genüge getan wird und das soziale Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis gestärkt wird.

Die Umgestaltung des Schul- und Unterrichtswesens soll gegenüber der bisherigen Handhabungspraxis wesentlich beschleunigt erfolgen.

Der letzte Absatz kann in einen eigenen 8. Gutachtenantrag (wie nachstehend) ausgegliedert werden.

8. Der Antrag 1 - 6 b kann zurückgestellt werden, soweit die Regierungsgesetzgebung sich unter bioteler Begutachtung innerhalb seines Rahmens und unter angemessenen Fortschritten in seiner Zielrichtung bewegt und die hier beantragten biotelen Gesetze durch die Zurückstellung nicht beeinträchtigt werden.

Es wäre zu begrüßen, wenn Gutachter sich dazu bereitfänden den Antrag 8 mit in ihre Ausarbeitung einzubeziehen, weil sie nun einmal in Schwung gekommen sind. Dies wären aber 10 eigenständige Begutachtungen! Es ließen sich vielleicht auch Rosinen herauspieken. Zur Folge hätte dies, dass die bereits im Gang befindlichen Regierungsaktivitäten in gleicher Richtung in ihrer lebenstragenden Wirkung teilweise bestätigt würden.