Gutachtenverfahren-Auslassungen
Quellenstudium: (wenn
Quellenverzeichnisse vorhanden) Gemäß
Quellenverzeichnissen Bitte zur
Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen
oder markanten Tatsachenzusammenhängen. Im
Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag
aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt. Zitate
aus dem Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren
Aufhebungsmöglichkeit dienen. Jeder
Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss nach Zeilenwechsel
einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Textmarken-Zusatz zugeordnet sein. Z.B.:
Sollte
beides zusammen noch nicht bekannt sein, so sollte zumindest vorerst eine
Personengruppe oder ein einzelner Aspekt getrennt eingezeichnet werden. Der als Beleg heranzuziehende Text ist an das
Tabellen-Kästchen anschließend anzuordnen und grün zu
färben. Falls Sie
während des Quellenstudiums eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen
noch nicht als betroffen erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach
Leerzeilen diese in ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz
NEU in der Signatur innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass
gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe. Z.B.:
………………………………………… Die
betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines
Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine
betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen
Sie bitte im Text des Quellenverzeichnisses (siehe oben: Kinder).
In Vorbereitung der Auswertung innerhalb Schritt 9 übertragen Sie einzeln in
Kopie alle Tabellen-Kästchen mit Textmarken und grünen Bezugstexten samt
Tabellen-Rahmen unter der Überschrift „Verlinkte Quellenzitate“ mit
Tasten-Befehl Strg Ende in den Anhang ganz am Ende des jeweiligen
Quellenverzeichnisses und von dort in den Anhang von Teil 1. Die Quellen-Belege, die sich auf die einzelnen Aspekte
beziehen werden von dort in Kopie letzteren in der Aspekte-Auflistung der
ASPEKTE-KURZFASSUNG einzeln hinzugefügt. Dieses Vorgehen wird in Schritt 9
angemahnt.
***> Kommen
Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche
Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen
Widersprüchlichkeit der Forschungsergebnisse nicht möglich ist, so stellen
Sie unter Endergebnis in Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt
werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen. gutachtenverfahren@biotelie.de ……………………………………………………… ………………………………………………………. |
Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche
Sachverhalt:
|
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|
Vergleichen Sie nun diesen Sachverhalt mit der
Bereichs-(Methode-)Beschreibung (direkt unten anschließend) in der Tabelle
und stellen Sie unter „Ihr Ergebnis“ fest, welcher Lebensbereich oder welche
Lebens-Bereiche vom Sachverhalt
schwerwiegend und umfassend berührt werden. Notieren Sie auch anschließend
nach / den jeweils zugehörigen betroffenen Aspekt aus der Tabellen-Spalte
rechts. Ihr Ergebnis: ……………………………… Unrecht/ Unfallursache
Unaufmerksamkeit bei Rechtsabbiegung/Justiz
|
|
|
|
|
|
Bereich: (Methode:)
|
Aspekt: |
|
Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung
im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit . |
A VERGLEICHEN |
|
Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz |
B GEGENSEITIGKEIT |
|
Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
|
Arbeit, Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
|
Selbständigkeit und Unabhängigkeit, Vorsorge sowie
Versicherungswesen *) siehe auch
J |
E AUTARKIE |
|
Vielfalt und Vielgestaltigkeit als Grundlage
von Auslese und Eigenwert innerhalb einer Gesamtheit |
F PLURALITÄT |
|
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen
Würde, Würde, einschließlich Eigentum, Rangfolge |
G AUTONOMIE |
|
Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts |
H AUSLESE |
|
Sicherheit, Frieden durch Minimierung von
Gewalt, Zwang und Bedrohung sowie Unterlassung von ungerechtfertigter Zerstörung von Zukunftsfähigem |
I HYPARCHIE |
|
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen, ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT und Hilfe in
B GEGENSEITIGKEIT, Rücksichtnahme und Generationengerechtigkeit,
Schadensverhütung *) siehe auch E |
J AUSGLEICH |
|
Handel, Geld Kapital und
Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust mittels |
K AUSTAUSCH/ |
|
Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von
Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe, Sozialwesen, auch weltstaatliche
Katastrophenhilfe *)
Versicherungswesen könnte auch J AUSGLEICH angegliedert werden |
L SUBSIDIARITÄT |
Gesetzesantrag:
Der Gesetzesantrag lautet: Zur Überprüfung der Wirksamkeit ist in zum
Vergleich geeigneten Bundesländern für einen Zeitraum von vorerst sechs
Monaten allen Motorfahrzeugen die Auflage zu erteilen vor einer
Straßen-Rechtsabbiegung drei Sekunden lang anzuhalten und darnach über die Länge
von zwanzig Metern die Fahrt in Schrittgeschwindigkeit fortzusetzen. |
|
Wie oben zum
„Sachverhalt“ tragen Sie untenstehend unter „ihr Ergebnis“
Bereichs-/Methode-Bezeichnungen und nach / den jeweilig zugehörigen Aspekt aus der
Tabellen-Spalte rechts ein. Auch isoliert, ohne Umwege über einen
Bereich, als betroffen erkannte Aspekte wären zu nennen und mit „isoliert
erkannt“ zu kennzeichnen. Ihr Ergebnis: ……………………………..
………................... Falls Sie den (oder die) von Blockade betroffenen Aspekte noch
nicht ermitteln konnten, so könnten Sie aus dem Beispiel die Ermittlung des dort schwerpunktmäßig betroffenen
Aspektes heranziehen. |
|
|
Zu
Schritt 3:
Allgemein-Fragestellung vorab:
1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet? Beschreiben
Sie dies bitte möglichst kurz mit eigenen Worten. Vielleicht in einem oder zwei
Sätzen?
Beschränken Sie sich auf markante
Merkmale und Zusammenhänge.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]
2. Inwieweit ist die vorgeschlagene
Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich? Beschreiben dies bitte ebenfalls kurz
mit eigenen Worten. Welche Problemlösungen, Verbesserungen oder Vorteile werden
erzielt? Beschränken Sie sich auf markante Merkmale.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr
Protokoll]
Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gutachten- bzw. Gesetzes-Antrag direkt betroffen sind. Als direkt Betroffene gelten Personen und
Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung
Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden.
Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß
gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer
Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung: ***>
[Reichweite des Links aus Ultra-Kurzbegutachtung] Tragen Sie hier bereits vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte im Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen zu Schritt 4 in Ihr Protokoll ein, Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.
Nehmen
sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen
sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den
betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++. Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. Auch grobe Fehlschätzungen
von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl
einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende,
also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich
der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch
nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler
Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle
Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede
von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle. http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/ Ändern Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke, so färben Sie bitte Ihre
ursprünglichen + oder - beige ein und
stellen Sie den geänderten Wert nach Trennung durch / nach. Die Beigefärbung
soll unterbleiben, wenn die Änderung der Gruppenstärke durch zukünftigen
Anstieg oder über eine Regelanwendung zu begründen ist. Ist das Ausmaß der Betroffenheit erst
im Zuge der Durchführung des Gesetzes zu ermitteln, so setzen Sie im
Tabellen-Kästchen hinter die Aspekt-Bewertung ein Fragezeichen. Beziehen sich auf einen Aspekt
verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder
Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein
getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: ) Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – etwa durch Leerzeilen – sich abhebenden Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. (Dies kann für die Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte liefern!) Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unter einem entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchen ein. Tabellen-Kästchen mit bereits zugeordnetem Aspekt fügen sie in Kopie bitte der Liste Schritt 9 hinzu.
Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte in Tabellen-Kästchen Ihres Protokolls:
|
Aspekt-Betroffenheit
Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit den zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel genauer bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen.
Gehen Sie auf der unten nachstehenden Aspekte-Kurzfassung die zwölf Aspekte
genau der Reihe nach durch: Bitte in
einem Tabellen-Kästchen nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufügen – wenn
möglich mit einer wenigstens vorläufigen Bewertung der Stärke der Betroffenheit
- und unterhalb des Tabellen-Kästchens die Zurechnung und Bewertung möglichst
begründen! Auch anderweitig bereits behandelte Aspekte bitte nochmals in der
Reihe berücksichtigen wenn möglich nach kurzem Trennstrich zum Zusatz neuer
Gesichtspunkte.
Wenn
Sie auf einen Aspekt gestoßen sind, von dem sie annehmen, er könne von einer
Blockade betroffen sein, bitte diesen Aspekt in der Aspekte-Kurzfassung (unten) aufsuchen, seine Definition per Link
aufrufen und die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall
überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links zu Regel-Beziehungen zu
anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres
auch unterbleiben.)
Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In
welcher Art betroffen?) also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere
Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.
Alle Einfälle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll
schreiben!
Die
dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln
Gutachter-Richtlinien werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach
Reihenfolge im Regelwerk geordnet) im Wortlaut wiedergegeben:
bitte durchlesen! Sobald Sie erkennen, dass eine der angeführten III-Regeln
eine Förderung der Aufgabenstellung hinsichtlich eines in Schritt 2 aufgeführten Aspektes darstellt, fügen Sie bitte dem
Tabellen-Kästchen den Link der III-Regel mit Kommentar hinzu. Falls eine
III-Regel der Weiterbehandlung eines unter Schritt
2 aufgelisteten Blockade-beeinflussten Aspektes widerspricht, so fügen Sie
diese III-Regel dem Tabellen-Kästchen des betroffenen Aspektes hinzu. Die
Weiterbehandlung des Tabellen-Kästchen scheidet damit aus und ist mit „ausgeschieden“ in Rot anzuführen.
Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts- und
Richtungsentscheidungen/Werteordnung (siehe unten)
Prüfen Sie bitte, inwieweit nachfolgende Aufstellungen
Ihnen bei der Aufspürung von Personen- und Aspekt-Betroffenheiten
und bei deren Bewertung nützlich sein könnten:
Denken Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche – den Text nur rasch überfliegend – und betroffene
Sachzuständigkeiten nach (fügen Sie entsprechende Anmerkungen in Kopie dem
Protokoll zu).
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]
Die Fragestellung: Wer ist, welche Gruppen sind, von dem biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei
ergänzt durch die Frage: „in welcher Hinsicht“ betroffen?
„Hinsicht“ bezieht sich dabei auf den Umfeld- und Lebensbereich und auf Ursachen oder Umstände, einschließlich solcher des
Alltags, insoweit sie Lebensbedingungen merklich bestimmen. Man könnte auch
fragen: “Auf welche Art und Weise oder wodurch sind Personen oder Gruppen
betroffen?“
Ziehen Sie bitte hierzu die Betroffenheitsliste
(auch leicht nach unten scrollen!) heran, die neben
der Aspekte-Kurzfassung bei der Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung bereits
weiterhelfen kann.
………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]
Die Antwort soll niedergeschrieben werden und kann Hinweise auf Suchwörter
(siehe
liefern
und damit unter konkreten Vorstellungen Hilfe zur Auffindung von Aspekt-Betroffenheit
leisten und so auf die Wirkungssphäre der Aspekte A – M verweisen.
Hilfreich kann auch noch das Heranziehen der Suchwörter nach Aspekten und Inhaltsangaben für die Regeln Seite 19: A - C, Seite 20: G – D. Seite 21: H –J und Seite 22: K – M sein. Beschränken Sie jedoch sich auf die Aspekte, die sie bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle. Die Suchwort-Liste darf auch ergänzt werden.
Die Suchwörter befinden sich zu Anfang jedes Aspektes. Die ausführliche Beschreibung zur einzelnen Inhaltsangabe einer Regel finden Sie über den Link vorn auf der Regelbezeichnung.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr
Protokoll]
Auch ethische Überlegungen könnten herangezogen werden, wie in der Ergänzung als Beispiel und doch nur bruchstückhaft zusammengestellt; die dort angeführten Tugenden wurden aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben über die Regeln in Grün mit eingearbeitet.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]
Gemäß der !-Regeln können Minderheiten
hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl aufgewertet werden, so dass
ihre Benachteiligung oder Schädigung sogar eine Aspekt-Blockade auslösen kann.
Auch eine Blockade-Aufhebung kann über Minderheiten bewirkt werden.
Verkürzt könnte man fragen: Führt
die häufige oder gar ständige Verletzung von Minderheiten nicht zur Schädigung
der Allgemeinheit?
Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei jeder
Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (+ bis ++) die
Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (- - -) wegen
Gemeinwohlschädigung infolge Gruppenstärken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder
die Möglichkeit der Blockade-Aufhebung (+++) durch
Gruppenstärken-Signaturanhebung zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !; III-Regel 2b g) !; III-Regel 3 i) !;
III-Regel 3 k) !;
III-Regel 3 l) !
III-Regel 3 l) ! III-Regel 3 n) (!)
Inhaltsangabe: Ergänzung
Alle !- Regeln mit Inhaltsangabe hier oder im Wortlaut
hier: von <*** bis ***>
Kommen Sie durch die Berücksichtigung
der !-Regeln im Einzelfall zu einem
höheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis, so setzen Sie bitte hinter
die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A – M zu dessen Kennzeichnung)
das korrigierte Ergebnis. das über getrennte Saldierung aller +++ und - - - in
die Schlussbewertung eingeht. Also z.B.: A Vergleichen - - A - - - .
Die Aufwertung von
Gruppen-Bedeutungen zu einer solchen für das Gemeinwohl, welche durch /
und nachfolgender Vermehrung ihrer Gruppenstärke-Markierung zu +++ kenntlich
gemacht wird,
z.B.: gemäß Schüler
++/ +++,
bedeutet also die Aufwertung auch
der ihnen zugeteilten Aspekte, deren Gruppenbezeichnung durch die angehängte
Markierung +++ auf- bzw. ++ abzuwerten ist, z.B. Schüler ++ / +++ A Vergleichen
- - A - - -, falls etwa deren Lernfähigkeit durch eine Maßnahme beeinträchtigt
wird.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr Protokoll]
Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen:
Wird in einer
Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel angestrebt, sondern ein Gleichgewicht
innerhalb von Lebensbedingungen oder Kräften oder erkennen Sie, dass die
Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt werden müsste (wie etwa AUSTAUSCH in
NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie sich bitte noch über Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen.
r Info
2::
ergänzt durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung. (Bitte zu K
AUSTAUSCH nach unten skrollen!)
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte ins Protokoll]
Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles:
Gegen eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung
(Aspekt-Blockade) kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet werden.
Ausnahmsweise können auch Geldwerte unter AKTIVITÄT für das Endergebnis
entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder
Nachteile für die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Veränderungen
nicht gegengerechnet werden kann.
Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist möglichst auch dort
isoliert auf D AKTIVITÄT bezogen in grober Abschätzung in eckiger Klammer [ ]
einzutragen, wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt.
Ergänzung E III 3b d):
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte ins Protokoll]
Einfälle hinsichtlich von
Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! Beachten Sie bitte
auch:
III-Regel 3 η): Eine Wiederherstellung
eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den
positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der
Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden
könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere
der AKTIVITÄT.
Die Handlungsfähigkeit des Staates darf
jedoch nicht gefährdet oder gar aufgehoben werden.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte ins Protokoll]
Achten Sie aber auch auf grundlegende
gegenseitige Aspekt-Zusammenhänge und –Abhängigkeiten: so ist z. B. PLURALITÄT
(als Vielfalt im Zusammenhang mit der Lebenserhaltung), also untrennbar an
AUTARKIE (als Selbstständigkeit im Sinne der Selbsterhaltungsfähigkeit) gebunden.
Die Gewichtigkeit der Aspekte
untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität
historisch etwas wechseln. Ein Wechsel wird häufig dadurch verursacht und dann
aktuell, wenn gewisse Aspekte zu Lasten anderer länger bevorzugt oder
vernachlässigt wurden.
Zu Schritt 8:
In
letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze
Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele
Gesetzgebung in Kraft gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der
direkten Demokratie ist und alle ihre Gesetzesanträge der elektronischen
Abstimmung aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, müssen die Bestimmungen
der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10 berücksichtigt werden.
Insbesondere sei Punkt 8 hervorgehoben. Da Menschen als natürliche Wesen nicht
von Natur aus „gut“ sind und nicht rückhaltlos zu guten Menschen erzogen werden
können, muss mit Geltungsbedürfnis, Selbstüberschätzung,Missgunst,
Neid, Raffgier und vor allem Verlogenheit, einschließlich der Unehrlichkeit
sich selbst gegenüber, gerechnet werden. Auch Bequemlichkeit, Unwissenheit,
Dummheit und Suggestibilität fordern ihren Tribut. Bedarf es schon deshalb der
Zugeständnisse hinsichtlich der Durchsetzung einer vernünftigen lebenstragenden
Politik, so tritt hinzu die Rücksichtnahme auf die unentbehrliche
konkurrierende Regierungspolitik, deren Machtstreben im Zaum gehalten werden
muss.
r Info 3: , vgl. L-Regel 29 , Info3a
Zu den
Kompromiss-Gesetzen sind nicht nur solche zu rechnen, bei denen es bei
Verbesserungen hinsichtlich von Aspekt-Verwirklichungen zu nur vorübergehend zu
duldenden Verschlechterungen bei anderen Aspekten kommt; es zählen zu
Kompromiss-Gesetzen auch solche, bei denen innerhalb eines Aspektes mehrere
Personengruppen unterschiedlich betroffen sind (also in verschiedenen
Tabellen-Kästchen), für die dem Aspekt auf Dauer dienlich in der gegebenen Lage
ein Ausgleich gefunden werden soll. Auch können nach einem weiterentwickelten
Begutachtungsverfahrens-Stadium in verschiedenen Tabellen-Kästchen zum Ausdruck
gebrachte unterschiedliche Auswirkungen auf denselben Aspekt mit dem Gesamtziel
der dynamischen Stabilität zu harmonisieren sein. Kompromiss-Gesetzen werden
häufig innerhalb des Bereichs der „konkurrierenden“ Gesetzgebung mit den
Regierungs- und Parlaments-Gesetzen zu behandeln sein. Dabei wird die
Regierung-und Parlaments-Gesetzgebung Anregungen aus dem biotelen
Gutachtenverfahren aufnehmen und häufig abändern.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in
Ihr Protokoll]
Zu
Schritt 9:
Dauer
der Auswirkungsperiode:
Nachfolgend:
Auswertung:
Zur Vermeidung der Belastung der Gutachter durch mathematisch-rechnerische
Anforderungen musste neben der Auswirkungsstärke, die mit den drei Stufen + /
++ / +++ und - / - - /- - - ausgedrückt wurde, auch die Auswirkungszeit in
Betracht gezogen und vereinfacht berücksichtigt werden. Letztere wurde auf die
Fragestellung hin zusammengezogen:
Liegt für die nächsten fünfzig Jahre bei Inkraftsetzung und Fortdauer der Gültigkeit des Gesetzes und Ausbleiben von grundsätzlichen Veränderungen, welche wesentliche heute für das Gesetz sprechende Voraussetzungen aufheben, eine Aspekt-Blockade: oder deren Aufhebung vor, welche über den Gutachtenantrag behoben werden könnte? r Info1:
Zur
Vereinfachung für die Kurzbegutachtung wurden demnach grundsätzliche
Veränderungen zunächst einmal ausgeschlossen, also diese Frage der Fortdauer
und Gültigkeit des Gesetzes bejaht. Diese Voraussetzung einer gewissen
Geltungsdauer ist Bedingung für eine Berücksichtigung bei der weiteren
Begutachtung.
Dabei kann kein Zweifel darüber bestehen, dass sich Lebensbedingungen und
–umstände bereits in sehr kurzen Zeiträumen wesentlich ändern können und auch
ändern werden. Jedoch wird davon ausgegangen, dass bei Bestehen oder
Neuauftreten von Zusammenhängen in der heute vorliegenden Art und Weise die
Abhilfe oder doch Besserung von Missständen in der jetzt durch erfolgreich
begutachteten biotele Gesetzesanträge zu erwartenden
Annahme erreicht werden könnte.
Die Anwendung des biotelen Gutachtensystems zielt auf länger bestehende und
hinsichtlich der Rechtsgrundlagen stabile und ausgewogene Verhältnisse ab.
Unter solchen Umständen wären es sinnvoll die Dauer der Auswirkungsperiode
einer Gesetzesmaßnahme zusammen mit einem geschätzten Wert des Ausmaßes der
Verbesserung und dem Umfang der Größe des Betroffenenkreises zu
berücksichtigen. Auch die finanziell-wirtschaftlichen
Auswirkungen müssten stark berücksichtigt werden. Aber auch für die Lebensqualität
musste ein Maßstab gefunden und vorrangig berücksichtigt werden. Mit Biotelie stehen die Fähigkeit zu einem langfristigen, bejahenswerten Fortleben einer vielfältigen Menschheit in
einer vielfältigen Natur im Vordergrund. Dabei konnte zwar nicht das Leben oder
Überleben von Arten und Individuen absolut gesetzt werden, jedoch die Bewahrung
der biotelen Aspekte im Verbund als vorrangige Werte
zugunsten einer menschlichen Rechtsordnung.
Sie können die Wahrscheinlichkeit der
Fortdauer der Tauglichkeit der behandelten Aufgabenstellung aber auch mit
triftigen Beweisen widerlegen und hinsichtlich des evtl. Begutachtungsabbruchs
in Einzelfragen sich an den Auftraggeber wenden.
Benennen Sie jedes in dieser Hinsicht in Frage gestellte Tabellen-Kästchen.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in
Ihr Protokoll]
Sie hat sich auf die Zusammenstellung
der Tabellen-Kästchen in Schritt 6 (Strg Ende und
zurückscrollen) einschließlich Kommentare zu stützen. Erweitern Sie diese Zusammenstellung auch um die Zusammenstellung
der Tabellen-Kästchen am Ende der Quellenverzeichnisse (in Kopie ganz am Ende
dieser Seite). Erfassen Sie hier unter Schritt 10 zuletzt nur das Schlussergebnis,
während Sie die Auswertung in Schritt 9
vornehmen.
Die Auswertung nehmen Sie so vor, dass
Sie in der Aufstellung gemäß
ASPEKTE-KURZFASSUNG
alle Aspekt-Blockaden,
also Leit-Aspekte mit - - -, zusammenzählen und daneben alle
Leit-Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also Leit-Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung
im Gesetzesvorschlag wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine
Leit-Aspekt-Blockade festgestellt oder aufgelöst werden konnte; die Aufgaben-Lösung
wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Leit-Aspekt-Blockade
aufgelöst wurde, ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu auszulösen.
Wurde eine Leit-Aspekt-Betroffenheit
festgestellt, die sich erkennbar als
Mittel oder Methode zur Schadensbekämpfung eignet, so gilt die
Nichtanwendung dieses Mittels als Leit-Aspekt-Blockierung und wird bei
Auswirkung auf Minderheiten mit - - und bei Auswirkung auf die Allgemeinheit
oder doch Mehrheit mit - - - bewertet
Nur wenn eine Leit-Aspekt-Blockade vorliegt, kann ein Gesetzesantrag als berechtigt und damit als geeignet bestätigt
werden, diese Blockade aufzulösen. Eine Blockade-Aufhebung ist auch dann zu
bestätigen, wenn der Gesetzesantrag lediglich zu einer wesentlichen
Abschwächung der Aspekt-Blockade und des mit dieser
verbundenen Schadens führen kann.
Setzt man in der Schluss-Saldierung jede Leit-Aspekt-Blockade mit einem - und
jede Leit-Aspekt-Blockade-Aufhebung mittels des Gesetzesantrages mit einem + ein, so ist 0 bis n
mal 1 + eine positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz. Bewertungen mit +, ++ oder -, - - werden nicht
berücksichtigt. Lediglich
Leit-Aspekt-Blockaden --- und –Blockadeaufhebungen +++ gehen in die
Schluss-Bilanz des Endergebnisses ein, wobei die Maßgaben gemäß der
Aufgaben-Stellung erwartungsgemäß in die Lage versetzen sollen, möglichst alle
Leit-Aspekt-Blockaden aufzuheben.
In der Schlussbilanz ist festzustellen, ob der Gesetzesantrag dazu geeignet ist, die
Leit-Aspekt-Blockade(n) aufzuheben und mit +++ zu bewerten ist oder nicht.
……………………………………………………….
[Eintragungen bitte in Ihr
Protokoll]
Endergebnis:
Endgültige
Schlussbewertung:
Eine
Übereinstimmung der Beurteilung liegt vor, wenn jedes der unabhängigen
Gutachten im Endergebnis eine positive bzw. negative Bilanz aufweist.
Anzahl und Art der Aspekt-Betroffenheit spielen keine Rolle. Jedoch
unterliegt die Schlüssigkeit der Beurteilungen der gutachterlichen Kontrolle II-Regel
1f b)
, II-Regel
1f g)
**>
Gesamtziel: Dynamische
Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung
#0# nach einem Ergänzungseintrag entfernen!
#0# A
VERGLEICHEN |
B
GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
#0# B
GEGENSEITIGKEIT |
#0# C
SPONTANEITÄT |
#0# D
AKTIVITÄT |
#0# E AUTARKIE |
F
PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)
#0# F
PLURALITÄT |
#0# G
AUTONOMIE |
#0# H
AUSLESE |
EI2
; ergänzung ; zusammenspiel
#0# I
HYPARCHIE |
#0# J
AUSGLEICH |
K
AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)
Vgl. K-Regel
24, insbesondere K-Regel
24 d) unbedingt beachten!
EK2
#0# K AUSTAUSCH |
EL2
; ergänzung ; begrenzung
; zusammenhalt
#0# L SUBSIDIARITÄT |
beinhaltet
als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen
Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der
Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter
möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer
glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.
Jedes Verhalten und alle Handlungen sind zu unterlassen, die dem Ziel
entgegenstehen, das Leben, insbesondere das höher organisierte und an
vorderster Stelle menschliches Leben auf der Erde solange wie möglich zu
erhalten, das heißt für einen Zeitraum, in welchem erwartungsgemäß nach
wissenschaftlicher Erkenntnis die Möglichkeit menschlichen Lebens vorhanden
bleibt (Nachhaltigkeit), in der Regel in anpassungsfähigen Erscheinungsformen,
soweit sie der Anpassungsfähigkeit wenigstens des Menschen nicht
entgegenstehen.
Zumindest unter menschlichem Leben wird dabei ein auf Dauer hin bejahtes Leben
verstanden.
Das Gutachtenverfahren stellt insgesamt darauf ab, Mittel und Wege zu finden,
welche die Dauer eines bejahten menschlichen Lebens innerhalb einer
vielgestaltigen Natur verlängert (BIOTELIE). Dieses Ziel zugunsten der
Menschheit kann nur subsidiär, d. h. von kleineren Einheiten zu größeren
fortschreitend, erfolgreich angesteuert werden, indem auch soziale Einheiten,
ja die Einzelmenschen als Mikrokosmos behandelt werden, die um ein dynamisches
Gleichgewicht ringen. Menschliche Verhaltensweisen und vor allem
Verhaltensrichtlinien sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie mit
dieser Zielsetzung sich in Einklang befinden, und gegebenenfalls sollen
Ergänzungsvorschläge gemacht werden, um Gemeinwohlverträglichkeit herzustellen.
Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch alle Hindernisse festzustellen, die ihm
entgegenstehen und ist jeder Problemlösungsvorschlag zu bejahen oder positiv zu
beurteilen, der irgendeinen Nutzen oder eine Wunscherfüllung, und sei es auch
nur für Gruppen oder Einzelne, mit sich bringt, ohne dem aufgezeigten Ziel zu
widersprechen.
J AUSGLEICH, K AUTAUSCH, L SUBSIDIARITÄT werden deutlich gegenüber dem
bisher sprachüblichen in einem Ausmaß begrenzt und eingeengt, dass sie andere biotele Aspekte nicht blockieren, sondern zur M DNAMISCHEN
STABILITÄT fördernd beitragen.
***>
Doppelbewertungs-Vermeidung (in stufe 2):
(Dabei
muss die „Betroffenheit“ eines Aspektes innerhalb des Zusammenhangs von
Sachverhalt als solchem oder Gesetzesantrag als solchem zumindest in einem
Anfangsstadium, also im Ansatz, bereit jetzt vorliegen oder muss mit hoher
Wahrscheinlichkeit zukünftig eintreten, darf also nicht bloß eine zukünftig
denkbare sein, damit eine Zustandsverschlimmerung für die Lebenserhaltung
möglichst verhindert wird. „Bereiche“ wie auch „Aspekte“ müssen also im
Vergleich zur Gesamtheit der übrigen schwer- und nachwiegend („sustainable“) betroffen sein.
Häufig werden hier nur ein einziger
Bereich oder wenige Bereiche heranzuziehen sein. Um Verdoppelungen in der
Berücksichtigung eines Tatbestandes zu vermeiden, sind gegenseitige Inhalts-Verwandtschaften
und -Berührungen von Aspekten als eine Doppel-Benennung ausschließend zu
beachten, wie sie in der Abbildung mit
dem überlappenden Felder-Schema symbolisiert werden. Die Erreichung eines
Teilzieles über einen Aspekt genügt;
es sei denn es werde mit einem anderen Aspekt ein gänzlich selbständiger Weg
dabei beschritten.
Besonders wichtig ist diese Sorgfalt zur Vermeidung von Doppelbewertungen
hinsichtlich des Aspektes K AUSTAUSCH, da dieser ja mit nahezu allen anderen
Aspekten zusammen als mitbetroffen erscheinen kann; K AUSTAUSCH ist jedoch nur ganz ausnahmsweise durch einen
anderen Aspekt angeregt mit diesem zusammen zusätzlich zu bewerten.
***>
HINWEIS
zu Regeln in Aspekt-Mehrfach-Abhängigkeit
Am Beispiel: B GEGENSEITIGKEIT
B-Regel 9: Letzte Regel speziell auf den Aspekt B GEGENSEITIGKEIT
(als Beispiel ausgewählt!) bezogen!
Täuschung, Betrug, Bestechung und Diebstahl
sind unter dem Aspekt der GEGENSEITIGKEIT negativ zu behandeln, im Falle der
wirkungsträchtigen Ziel- oder Auswirkungsrichtung zur H AUSLESE hin negativ
unter letzterem Aspekt, Gegenvorkehrungen unter B GEGENSEITIGKEIT oder H
AUSLESE positiv.
Bestechung (Korruption) kann dort auch zusätzlich unter G AUTONOMIE negativ
bewertet werden, wenn nachhaltige Willensbeeinträchtigung ausschließliche oder
zusätzliche Auswirkung ist; Analoges gilt für eine wesentliche Lähmung von D
AKTIVITÄT durch Betrug, Täuschung, Bestechung oder Diebstahl;
wenn eine sich fortsetzende Entwicklung zum Schlechteren abzusehen ist, kann
eine Aspekt-Blockade bei B vorliegen.
Ab hier Regeln in Mehrfach-Abhängigkeit
, d. h. inhaltlicher Brückenfunktion zu anderen Regeln: (Für komplexere
Gutachten-Zusammenhänge)!
Vgl. II-Regel 3g b): Bei
hochaufwendigen sinnvollen Gesetzesanträgen oder
Sachverhaltsaufklärungs-Anträgen Rückerstattung der Antragsgebühr
Vgl. III-Regel 1 e): Vor
jeder Veränderung ist die vorhergehende Fassung von Texten an die Zentrale abzusenden
A bis M
Vgl. III-Regel 1 z):
Vor Gutachtenveröffentlichung Revision möglich A bis
M
III-Regel
2 a): Bei
Bezug auf verschiedene Betroffenheiten oder Gruppen je
eigene Beurteilung und Kästchen A bis M
Vgl.
III-Regel 2a z)
Betroffenheit von Minderheiten mit Auswirkung auf
Gemeinwohl und Mehrheitsbetroffenheit A-M Anmerkung ZR
Vgl. A-Regel 4 a): Gleichheit
A – B – I - L
Vgl. D-Regel 12 b): Zusammenarbeit
(Kooperation)
Vgl. E-Regel 13: Abgrenzung E
– F – G - I
Vgl. G-Regel 16: Pflichtgefühl
– Verantwortung B – G – L – I
Vgl. G-Regel 16a: Ehrabschneidung
(Diffamierung) in der Öffentlichkeit soll rasch gesühnt werden A - B - D – E - F
- G – H - I – J – K – L
Vgl.
G-Regel 17: Vertragsrecht angemessen an Ergebnissen G
- B
Vgl. H-Regel 18 d): Entschließungen
und Tätigkeiten sowie deren Ergebnisse (Produkte) werden auch bei
Verbesserungstendenz außer unter anderen Aspekten nicht zusätzlich unter H
AUSLESE erfasst
Vgl. H-Regel 20g: Konkurrenz, wenn
Fairness betroffen
Vgl. I-Regel 22: Toleranz B – F - J – I
Vgl. J-Regel 23 a): Ausgeglichenheit/Ausgewogenheit
Brückenbegriff zwischen sämtlichen Aspekten A – M
Vgl. J-AUSGLEICH I: Angleichung
der Wettbewerbsbedingungen
Vgl. J-AUSGLEICH III: ungleichzeitige
B GEGENSEITIGKEIT
Vgl. L-Regel 25 a): Hilfeannahme
verpflichtet zu Dankbarkeit, keine Verhinderung von H AUSLESE
Vgl. L-Regel 25 b): L
SUBSIDIARITÄT unter gesundem Altruismus u. Solidarität, unter
Wahrung von G AUTONOMIE und H AUSLESE
Vgl. L-Regel 29 d): Hilfe
unter B-Ausschluss nur bei Katastrophenfällen
***>
Zur
Anwendung der Übersichtstabelle: Aspekte-Bereich
Gewöhnlich
und häufig ist nur ein einziger Lebensbereich anzugeben und der darin
betroffene Aspekt.
Als
Beispiel für eine eher nicht so häufige Mehrfach-Betroffenheit von
Lebensbereichen und Aspekten und deren Abhängigkeit etwa auch von Häufigkeit
und Intensität von Verhaltensweisen und Auswirkungen innerhalb dieser
Lebensbereiche sei angeführt:
Sachverhalt:
Die Vergewaltigung einer Frau.
Zunächst
fällt dieser Sachverhalt (wie schon sprachlich ausgedrückt) in den Bereichen Gewalt Zwang, zugehöriger Aspekt: I
HYPARCHIE
Etwa
gleichrangig wird in den Bereichen Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde gegen den Aspekt G AUTONOMIE verstoßen.
Wird
die Frau bei der Vergewaltigung mit einem Krankheitserreger angesteckt, so
träfe der Bereich Gesundheit mit dem Aspekt C SPONTANEITÄT zu.
Stünde
das Geschehen im Zusammenhang mit einem Aufstand oder Krieg, so kämen wegen
Zerstörung der Rechtsordnung Unrecht unter B GEGENSEITGKEIT
eventuell hinzu. (Vor dem Hintergrund eines totalen Rechtszusammenbruches wohl
kaum.)
Es
ist dabei im Hinblick der Auswirkungen auf die biotele
Gesetzgebung nicht vom Einzelfall auszugehen, sondern von der Gruppe
vergewaltigter Frauen (denen vergewaltigte Männer auch zugeordnet werden
müssten, soweit man allein von den Merkmalen der Vergewaltigung ausgeht).
Ausgeschieden
und weggelassen werden sollten ohne gegebene zusätzliche Sachverhaltsmerkmale
die weiteren nachstehenden Bereiche/Aspekte:
Wissen, Bildung, Ausbildung,
Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit,
Urteils- und Entscheidungsfähigkeit/ A VERGLEICHEN,
Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit/ D AKTIVITÄT,
Selbständigkeit und Unabhängigkeit/ E AUTARKIE,
Vielfalt und Vielgestaltigkeit/
F PLURALITÄT,
Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts/
H AUSLESE,
Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen/ J AUSGLEICH,
Handel und Ersatz von Fehlendem und
Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung
oder Kulturverlust/
Begrenzung, Abschottung / K AUSTAUSCH, hier käme eine Berücksichtigung wegen
Infektionsgefahr in Betracht; ist aber bei Gesundheit berücksichtigt*) .
Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft, Hilfe/ L
SUBSIDIARITÄT, gemäß Sachverhalt
kam ja niemand der vergewaltigten Frau zu Hilfe.
Der geschilderte Sachverhalt scheidet schon deshalb
aus, weil klar erkennbar eine Minderheit betrifft und nicht die Mehrheit; seine
Behandlung hat also gemäß der Regierungsgesetzgebung zu erfolgen.
Bei breitem Angebot von Gutachtenanträgen aus dem Publikum kann bereits eine
Vielzahl solcher Anträge über das Gutachtentenverfahren beschleunigt
ausgeschieden werden.
Eine Aufwertung über die Minderheiten-Aufwertung wäre
zu prüfen, wozu dort mehrere Regeln herangezogen werden können.
Falls ein überzeugender Gesetzesantrag zum Schutz gegen Vergewaltigung vorläge,
so könnte er über III-Regel
2a z):
zum Greifen
kommen.
***>
Eine Abwägung und Abklärung findet mit Schritt
2 und in Erweiterung von Schritt 6 am Seiten-/
Gutachtenverfahrens-Ende unter Heranziehung der genaueren
Bedeutungsinhalts-Festlegungen in der Aspekte-Kurzfassung
statt. Denn entscheidend ist ja für die Sachverhalts-Auslegung nicht die
Betroffenheit der (Lebens-)Bereiche, sondern diejenige der biotelen
Aspekte.
Die Betroffenheit der Aspekte bezieht sich dabei aber ausschließlich auf eine
solche innerhalb des Sachverhalt-Zusammenhangs und nicht auf vereinzelte
Bestandteile innerhalb des Sachverhalts. So ist etwa „A VERGLEICHEN“ nicht im
Sachverhalt a) Zusatzpatent betroffen, sondern lediglich der Sachverhalt-Bestandteil des Erfindungsinhaltes
im Bereich Wissen. Letzteres wird jedoch inhaltlich vom Sachverhalt gar
nicht berührt. Zweifel könnten diesbezüglich hinsichtlich H AUSLESE angemeldet
werden. Aber um die Patentverwirklichung geht es innerhalb des Sachverhaltes
ebenfalls nicht oder höchstens zweitrangig.
Was die betroffenen Bereiche angeht, so fragen Sie doch bitte
einmal welche Personen in welchem Umfeld mit welchen Tätigkeiten sich bewegen
und handeln, welche Institutionen dabei berührt und befasst werden; und dann
wählen Sie doch bitte schwerpunktmäßig die im Mittelpunkt stehenden aus. Auch
hier zählt nur der Zusammenhang mit dem Sachverhaltsgefüge.
Die
Ergänzungs-Materialsammlung ist unter dem
fetten Trennstrich ganz unten [Strg Ende] einzukopieren. Ein Abschluss-Trennstrich ist auch
unterhalb jeder der nachfolgenden Bearbeitungsabschnitte anzubringen.
Beachten
Sie, dass in einfachen Probegutachten die nachstehenden Erweiterungen und
Korrekturen weitgehend entfallen. Setzen Sie hinter den Trennstrich der
nachfolgenden Bearbeitungsabschnitte in solchem Fall ein „nicht-zutreffend“ oder „nicht-bearbeitet“.
Erweiterungen
sollen der Berücksichtigung von solchen Erkenntnissen dienen, welche zur
Beurteilung von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebung Wesentliches beitragen
können. Sie sind in Kopie unten in die Zusammenfassung
zu Übertragen.
Abschnitt 1: (Quellenverzeichnisse)
Falls gesonderte und ausführliche
Quellenverzeichnisse vorliegen, so werden urteilsbegründende Belegtexte mit
Link Qx in Grün
gesammelt zuoberst in die Ergänzungs-Materialsammlung
einkopiert, falls nicht bereits anlässlich des Quellenstudiums bei Bearbeitung der Quellenverzeichnisse nach Schritt 4 geschehen. Vorzugsweise
bediene man sich der Verlinkten Quellenbelege aus
Schritt 4 oder der Anhänge von Quellenverzeichnissen.
Zumindest
den einzelnen Links Qx ist der mit dem Zitat
angesprochene Aspekt hinzuzufügen, um diese Lnks in
Vervollständigung der Aspekte-Auflistung aus der Aspekte-Kurzfassung in Schritt
6 die Aussage erweiternd jedem betroffenen Aspekt nachstellen zu können.
Vor allem müssen Hinweise gegen eine ansonsten naheliegende Aspekt-Blockade
oder Blockade-Aufhebung überzeugend widerlegt werden. Info
1 e) Die Betätigung der Links Qx ermöglichen die Einsicht in deren Text-Zusammenhang
innerhalb des Quellenverzeichnisses
………………………………………………………………..
Abschnitt 2: (Bestätigung
für Aspekt-Betroffenheit)
Übernehmen
Sie darunter zunächst in Kopie die Tabellen-Kästchen am Ende von Schritt 2 mit Schritt-Überschriften
(zwecks Zuordnungsmöglichkeit) und Kommentaren (Pfeil-Taste rechts nach oben)
und verlegen Sie sie nach ganz unten in die Ergänzungs-Materialsammlung. Prüfen Sie dabei dort unter Kommentierung diese
und auch die Tabellen-Kästchen aus der Ultra-Kurzbegutachtung
daraufhin, ob die Aspekt-Zuweisung deren Bedeutung in
vitalen Belangen hinsichtlich der Aspekt-Blockade-Betroffenheit
entspricht. Rufen Sie hierzu den jeweils zu bearbeitenden Aspekt samt seiner
Definition und zugehöriger Regeln per Link auf. Im zu begründenden
Verneinungsfall dürfen Tabellen-Kästchen-Inhalte nicht in die Schlussbewertung
eingehen und sind mit ausgeschieden
zu kennzeichnen. Sie
werden dann auch nicht in die Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung in Schritt
6 übernommen.
……………………………………………………..
Abschnitt 3: (Ergänzung
von Aspekt-und Personen-Betroffenheit)
Vervollständigen
Sie bitte auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende, die Sie von dort jetzt mit Schritt-Überschrift
zusammen unten in die Ergänzungs-Materialsammlung Kopie abrufen und womöglich
mit nachgesetzter Tabellen-Kästchen-Kopie mit zugehörigem Aspekt ergänzen.
………………………………………………
Abschnitt 4: (Bereichs-Ergänzung)
Gehen
Sie auch noch einmal kurz die Betroffenheitsliste von Gruppen in Bezug auf Aspekte mit
zusätzlichen Ergebnissen durch. Übernehmen Sie dabei die „Bereiche“ über den
Tabellen-Kästchen und setzen Sie verfügbare Bereichsnamen über das
abschließende Tabellen-Kästchen eines jeden Aspektes der Aspekteauflistung
in Schritt 6. Werden Sie über
die Erkenntnisse aus der Ultra-Kurzbegutachtung hinaus hinsichtlich betroffener
Personen-Gruppen oder Aspekte fündig, so errichten Sie unter einkopierter
Link-Überschrift „Betroffenheitsliste“ bitte Tabellen-Kästchen für diese mit
angeschlossener Begründung. Bei Ergebnislosigkeit setzen Sie #0# vor die Überschrift Betroffenheitsliste.
…………………………………….
Abschnitt 5: (Brückenbegriffe)
Achten Sie bitte besonders auch bei
Sichtung von Quellenverzeichnissen, ob
Interessenvertreter oder öffentlich zugelassene Diskursteilnehmer (aus der
Literatur entnommen) sich auf bestimmte und gemäß Zeitgeist verzerrte Brückenbegriffe,
wie etwa Chancengleichheit
oder Toleranz,
berufen. Befassen Sie sich mit etwaigen Erläuterungen der Brückenbegriffe hier
im Gutachtentext, äußern Sie begründet andere Meinungen, dies alles immer im
Zusammenhang mit einem im Tabellen-Kästchen anzuführenden Aspekt. Weisen Sie
Ihre Anmerkungen hierzu unter der
Überschrift Brückenbegriffe den
einzelnen Aspekten zu unter Abschluss mit kurzem Trennstrich.
Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt
einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum Zweck einer Unterstützung der Begutachtung
bearbeiteten Brückenbegriffe wurden lila eingefärbt
[muss noch weiter bearbeitet werden!]. Entsprechende Einlassungen werden
begrüßt.
-------------------------------------------------
Abschnitt 6: (Stichworte)
Ordnen Sie den betroffenen Aspekten die geeignetsten Stichworte
zu, diese möglicherweise ergänzend und als Ergänzung kennzeichnend. Setzen Sie
die passendsten Stichworte unter
das oberste Tabellen-Kästchen eines jeden Aspektes der Aspekteauflistung in Schritt 6.
Stellen Sie unter dieser Überschrift alle für die Beurteilung in der
Aspekte-Auflistung Schritt 6 erheblichen,
weil Aspekt-Blockaden aufweisenden Tabellen-Kästchen aus der nachstehenden Ergänzungs-Materialsammlung nach dem fetten Trennstrich mit Begleittexten zusammen, nachdem Sie
auch diejenigen Tabellen-Kästchen ohne Mehrheits-Betroffenheit (also mit
Personen-Stärke + oder ++) hinsichtlich einer Minderheiten-Aufwertung gemäß Schritt 7 überprüft
und eventuell berichtigt haben.
………………………………………………..
Entsprechend Schritt
3 überprüfen Sie
bitte alle Aspekt-Blockade-erheblichen Tabellen-Kästchen aus der nachstehenden Ergänzungs-Materialsammlung aber auch innerhalb der Aspekte-Kurzfassung in Schritt
6 (insoweit nicht bereits in Schritt
3 überprüft und später berücksichtigt) insofern sie von III-Regeln betroffen sind. Fügen Sie den
betroffenen Tabellen-Kästchen die zutreffenden III-Regel-Links und die
folgerichtigen Auswertungen hinzu, ehe sie oben unter Schritt 6 den entsprechenden Tabellen-Kästchen in die Aspekt-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung eingegliedert werden.
…………………………………………………..
Sodann
übernehmen Sie bitte alle Aspekt-Blockade-erheblichen
Tabellen-Kästchen einschließlich des sachdienlichen Begleittextes mit
letzterem zusammen in Kopie oben aus Abschnitt 1 - 5 und fügen Sie diese in Schritt 6 am Ende der Aspekte-Auflistung
der Aspekte-Kurzfassung
den Tabellen-Kästchen der entsprechenden Aspekte hinzu. Unter
hinzugefügten Tabellen-Kästchen ist jeweils für jeden einzelnen betroffenen
Aspekt abschließend ein neues hinzufügen, das die Schlussbeurteilung
hinsichtlich dieses Aspektes beinhaltet.
Gemäß
Schritt
10 ist die Schlussbewertung
aus Schritt 6
Ende dort anzuschließen:
Ergänzungs-Materialsammlung:
***>
*) Ergebnis-Übertragung nach Teil II oder
„Teil II ausführlich“ Schritt 6:
Schließen Sie hierfür alle dox/doc-Dateien auf der Taskleiste.
Ist die Seite schon verkleinert, so beachten Sie bitte den nächsten Absatz
nicht.
Verkleinern
Sie diese Seite durch Linksklick in das kleine Quadrat in der Menü-Leiste
rechts oben; steht Teil I nicht am
linken Bildschirmrand, dann verschieben sie ihn mit gedrückter linker Maustaste
am oberen Rand. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie am Bildrand auch
Seitengrößen anpassen.
Schieben
Sie nach Öffnen von Teil II bzw. „Teil II ausführlich“ Schritt 6 (der Link folgt unten) diesen
verkleinert an den rechten Bildschirmrand.
Durch Scrollen können hierfür Teil I und Teil II gegeneinander verschieben.
Hier dazu eine Demonstration in html. [könnte nachgeliefert werden]
Nun
können Sie nacheinander Bezug: Stufe 3
und Bezug: Stufe 4 mit Begleittext
von Teil I den Leit-Aspekten von Teil II
Schritt 6 Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung
gegenüberstellen.
Hierzu scrollen Sie – nach Weiterlesen – hier auf Teil I bzw. „Teil II
ausführlich“ bis zum Doppelstrich
über dem freien Zwischenraum hoch und stellen zunächst hier den Bezug: Text über dem
Tabellen-Kästchen – mit nach Alphabet
erstem Leit-Buchstaben A – L vor dem letzten in diesem eingeschriebenen Aspekt
(End-Aspekt) *) – dem entsprechenden Leit-Aspekt auf Teil II gegenüber.
z. B.:
Kenn-Buchstaben i [End-Aspekt]
Unfallopfer+/zukünftige Unfallopfer++B GEGENSEITIGKEIT++ |
Markieren
Sie den Bezug: Text bis zum Bezug: Text des folgenden Leit-Aspektes
auf Teil I und kopieren sie diesen
auf Teil II unter dem Anhang**) des entsprechenden
Leit-Aspektes ein.
z. B.: A
VERGLEICHEN [= Leit-Aspekt]
**)
Ergänzung
EA1
#0# A
VERGLEICHEN |
………………...
Anschließend
kopieren Sie den Bezug:Text der einzelnen nachfolgenden
Tabellen-Kästchen-End-Aspekte Teil I
bzw. „Teil I ausführlich“ jeweils
unter den Anhängen der entsprechenden Leit-Aspekte Teil II bzw. „Teil II
ausführlich“ ein.
Nach
Ergebnis-Übertragung gegenüberliegenden Teil
II bzw. „Teil II ausführlich“ schließen
und mit Stufe 6 fortfahren!
Alternativ können Sie bereits zu 1.) den Bezug-Text auch auf eine neu eröffnete
Seite kopieren, die Sie verkleinert Teil
I gegenübergestellt haben. Von letzterer aus können Sie nach Schließen von
Teil I die Aspekte-Auflistung
aus Schritt 6 aufrufen und die zu den jeweils aufgesuchten
Leit-Aspekten die passenden Bezugstexte Zug um Zug nacheinander in deren Anhang
verschieben.
***>
Biotele Bereichs-
und Aspekte-Übersicht
|
|
Ziele:
(Methode) |
Aspekt: |
Ringen um Wahrheit . |
A VERGLEICHEN |
Bemühen um Gerechtigkeit |
B GEGENSEITIGKEIT |
Lebenserhaltung |
C SPONTANEITÄT |
Förderung der Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
Erhaltung der Selbständigkeit |
E AUTARKIE |
Förderung der Vielfalt |
F PLURALITÄT |
Freiheit in Verantwortung |
G AUTONOMIE |
Wettbewerb hin zum Besseren |
H AUSLESE |
Bewahrung von Sicherheit und Frieden |
I HYPARCHIE |
Ungleichzeitige Gegenseitigkeit,
Generationengerechtigkeit |
J AUSGLEICH |
Handel, Geld, Kapital und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem |
K AUSTAUSCH |
Gemeinschaftlichkeit aus der Familie aufsteigend bis hin zur
Menschheit und Natur einschließlich Hilfe, Sozialwesen |
L SUBSIDIARITÄT |
***>
Bereichstabelle: (ausführlich)
Bereich:
|
Aspekt: |
Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick
auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit . |
A VERGLEICHEN |
Gerechtigkeit/Unrecht/Justiz |
B GEGENSEITIGKEIT |
Leben und Gesundheit,
auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
Arbeit, Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
Selbständigkeit und Unabhängigkeit, Vorkehrung, Vorsorge sowie
Versicherungswesen *) siehe
auch J |
E AUTARKIE |
Vielfalt und
Vielgestaltigkeit als Grundlage von Auslese, Besonderheit und
Eigenwert innerhalb einer Gesamtheit |
F PLURALITÄT |
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum, Rangfolge |
G AUTONOMIE |
Wettbewerb
oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung
und des Fortschritts |
H AUSLESE |
Sicherheit, Frieden durch Minimierung von
Gewalt, Zwang und Bedrohung
sowie Unterlassung von ungerechtfertigter Zerstörung von Zukunftsfähigem und
Beispielhaftem |
I HYPARCHIE |
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen, ungleichzeitige
B GEGENSEITIGKEIT und Hilfe in Gegenseitigkeit, Rücksichtnahme und Generationengerechtigkeit,
Schadensverhütung *) siehe E |
J AUSGLEICH |
Handel, Geld, Kapital und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust mittels |
K
AUSTAUSCH/ |
Zusammenhalt, Verbundenheit
und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis zur Menschheit,
Hilfe zur Selbsthilfe, Sozialwesen,
auch weltstaatliche Katastrophenhilfe |
L SUBSIDIARITÄT |
Der Westen – ausgenommen derzeit die USA unter Donald
Trump und Ungarn – huldigen der „One World“-Ideologie
einer Welt ohne Grenzen und greifen auf die Parolen der Französischen
Revolution von 1789 „Freiheit, Gleichheit. Brüderlichkeit“ zurück, damit
letzten Endes sogar auf den Kommunismus, Hand in Hand mit der
Wirtschafts-Globalisierung westlicher Spekulanten.
Der Untergang des Abendlandes unter dem Ansturm des
Islam scheint bevorzustehen und wendet das Übel nicht ab, sondern verstärkt in
seiner Militanz nur das Blutvergießen. Die Staatsform der Demokratie wird wegen
Verantwortungslosigkeit ihrer Repräsentanten besonders in Deutschland ad
absurdum geführt. Der Mut zur Abfassung einer neuen Verfassung, wie nach der
Wiedervereinigung geboten, geht ihnen ab: sie deuten die Verfassung sie in ihr
Gegenteil verfälschend einfach um.
Der sich ins Vergnügen stürzende westliche Mensch, ist kein Bürger mehr; vom
religiösen Glauben seiner Väter hat er sich in Mehrheit verabschiedet.
Die regierungshörigen Medien übertünchen
den Widerspruch zwischen überzogener Freiheit und fehlender Brüderlichkeit mit
der Phrase allbeglückender Menschenrechte. Unter Gleichschaltung verlogen mit
aller Welt seinen vorgeblichen Wohlstand teilend, und die dadurch beförderte
Naturzerstörung durch lächerliche Geschäftigkeit angeblich abwendend, stürzt
der Westler sich und alle anderen mit ins Verderben.
Biotelie stützt sich dagegen
auf zwölf Aspekte der Lebenserhaltung und gewährt Rechte nur in engem
Zusammenhang mit Pflichten. Biotelie fördert den
Menschen indem sie ihn im Dienst für das Leben unter Verantwortung stellt und
fordert.
***>
ASPEKTE-KURZFASSUNG p Schnellübersicht
Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung
A VERGLEICHEN
beinhaltet
Wissen,
Bildung, Unterrichtung über Zusammenhänge der Wirklichkeit, deutliche
Unterscheidung von Fiktionen,
Schulung, Ausbildung zur Leistungserbringung
für eigenen Unterhalt in Selbständigkeit (E AUTARKIE) und B GEGENSEITIGKEIT
Ziel: Urteilsfähigkeit
B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
beinhaltet
die Ausgewogenheit
zwischenmenschlicher Beziehungen: ich gebe – du gibst, Recht und Gerechtigkeit
C
SPONTANEITÄT
beinhaltet
a) die Erhaltung und Förderung von natürlichen
Abläufen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Menschen
b) die Naturerhaltung in
Vielfalt (F PLURALITÄT) und regenerativer Fähigkeit
c.) Die Koexistenz von Menschen
und anderen Lebewesen in gegenseitigem Zusammenleben (Symbiose)
d) Selbstbenachteiligungs- und
Selbstschädigungsrecht („Rücktrittsrecht“)
siehe bevorzugt G AUTONOMIE / C SPONTANEITÄT
D
AKTIVITÄT
beinhaltet
a) die Förderung und Erhaltung
von Kraft und Macht und damit der nachhaltigen Handlungsfähigkeit bei der
Lebensbewältigung und besonders in Katastrophenlagen möglichst unter
moralischer Selbstkontrolle (im Rahmen der G AUTONOMIE) und unter möglichst geringer Anwendung von
Gewalt, Zwang und Bedrohung (I HYPARCHIE)
b) Die Unter-Beweisstellung der
Macht-begründenden Fähigkeiten regelmäßig geboten unter Wahrung lebenstragender
C SPONTANEITÄT
Arbeit – Industrie - Wirtschaft
E
AUTARKIE
beinhaltet
die
Förderung der SELBSTÄNDIGKEIT, insbesondere durch die Verringerung von
Abhängigkeiten, auch im Sinne der Bedeutung von Selbstgenügsamkeit und
Sparsamkeit im Umgang mit erschöpfbaren Ressourcen, auch unter kultureller
Trennung von Bevölkerungsteilen, jedoch nur im sinnvollen Rahmen (etwa für
Ureinwohner) bis zur totalen Abschottung
Unabhängigkeit
F
PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)
beinhaltet
a) biologisch betrachtet vor allem Vielfalt von Pflanzen und Tierarten
möglichst in sich selbst erhaltenden Biotopen
b) Pluralität beinhaltet auch
Vielfalt kultureller Überlebens- und Erlebenstechniken und -formen im
friedlichen Wettstreit unter dem biotelen Ziel der
dynamischen Stabilität innerhalb des Rahmens von E AUTARKIE der beteiligten
Gruppen
G
AUTONOMIE
beinhaltet
a.) Die
Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Fähigkeiten von Individuen und
Gruppen insbesondere in frei gewähltem Beruf oder Erwerbstätigkeit, in freier
Partnerwahl auch zu gesellschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit sie nicht
zwangsläufig aus der Zugehörigkeit zu Familie, Berufsverbänden oder zu
politischen Einheiten sich ergeben und soweit sich nicht Einschränkungen aus
entsprechenden Rechten anderer (aus dem Aspekt der B GEGENSEITIGKEIT heraus)
und auf Grund von rechtmäßigen Gesetzen ergeben.
Autonomie ist also Freiheit unter Rücksichtnahme auf andere und Grundlage für
Verantwortung und Menschenwürde
b.) AUTONOMIE
umfasst auch Eigentumsrechte
c.) AUTONOMIE umfasst auch das
Recht der Rangfolge um Bewegungsspielraum, Ämter, Güter und Leistungen unter
Gleichrangigen
(Wer zuerst da ist, mahlt zuerst). Hierzu rechnet auch das Erbrecht (G
AUTONOMIE / K AUSTAUSCH)
c.) Jeder
Mündige hat ein Recht zur Selbstbenachteiligung (“Rücktrittsrecht”), wenn
dadurch andere nicht benachteiligt werden.
Kann durch Gesetzgebung beschränkt werden
G AUTONOMIE / C
SPONTANEITÄT
Freiheit
H
AUSLESE
beinhaltet auf Verbesserung
abzielend
a.) Ausgrenzung als Folge von Konkurrenz —
biologisch betrachtet — Vermeidung einer Begünstigung der langfristigen
Vermehrung solcher Lebewesen, die geschwächt und weniger lebenstauglich sind,
wirtschaftlich betrachtet — Wettbewerb (Konkurrenz) zur Durchsetzung des
Tüchtigeren und Geeigneteren als Hebel zum Fortschritt, auch zur E AUTARKIE.
b.) AUSLESE bedeutet auch
Entscheidung (vgl. D AKTIVITÄT), welche möglichst auch dem langfristigen
Überleben dienen oder wenigstens nicht im Wege stehen soll. AUSLESE untersteht
dem Verbot andere zu benachteiligen und dem Gebot der Fairness.
Fortschritt
I
HYPARCHIE
beinhaltet
Gewaltverzicht ausgenommen in
Notwehr, Nothilfe oder Selbstverteidigung, außerdem im ohne Gewalt nicht zu
gewährleistenden Interesse der Allgemeinheit, hier soweit wie möglich als
Angelegenheit des Staates bei einem Minimum einer Anwendung von Gewalt, Zwang
oder unausweichlicher Bedrohung auch zwischen Einzelnen oder Gruppen und bei
Ausbau der Konfliktvermeidung und Konfliktschlichtung. Auch mit Drohungen soll
zur Gewaltvorbeugung maßvoll umgegangen werden.
Frieden
J AUSGLEICH
beinhaltet
a.) die Förderung
einer dauerhaften Angleichung von Wettbewerbsbedingungen soweit sich
Unterschiede unter denselben aus äußeren nicht innerhalb der Begünstigten
liegenden oder von diesen zu verantwortenden Umständen ergeben, besonders zur
Stützung von Bevölkerungen in unwirtlichen Gebieten unter erschwerten Lebensbedingungen.
Im letzten Fall kann AUSGLEICH auch Gegenleistung für Vorhaltung von
Überlebensmöglichkeiten und Freizügigkeiten für Nichtansässige sein.
b.) AUSGLEICH
soll nur eingeschränkt der Angleichung in Sinne einer Gleichschaltung entgegen
der F PLURALITÄT (als Vielfältigkeit) dienen und darf AUSLESE nicht
beeinträchtigen, ja sollte vorzugsweise ein Mittel zu deren Förderung sein und
soll wenigstens in absehbarer Zukunft B GEGENSEITIGKEIT begünstigen.
c.) AUSGLEICH
ist auch ungleichzeitiger K AUSTAUSCH auf B GEGENSEITIGKEIT, etwa als
Darlehensvergabe. Darlehensvergabe an besitzarme Personen, die dadurch
wahrscheinlich zu Leistungsfähigkeit kommen, dient dem AUSGLEICH, wie etwa auch
natürlicherweise von Eltern zugunsten ihrer Kinder erbrachte Leistungen.
Im Bereich von Wirtschaft und Handel gilt E-Regel-23a
d.) AUSGLEICH
darf nicht anstelle von Hilfe im Sinne von L SUBSIDIARITÄT und zu deren
Verschleierung gewährt werden.
Dabei darf J AUSGLEICH insbesondere H AUSLESE nicht
beeinträchtigen.
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)
beinhaltet
a.) den
Informationsaustausch zur Aufklärung und Information mit dem Ziel der Erhöhung
der Entscheidungsfähigkeit in Verantwortung für sich selbst und für andere,
insbesondere für den eigenen Gesellschaftsverband und dessen Kultur aber
fernerhin auch für Fremde bis hin zur Menschheit insgesamt.
b.) auch die materielle
Ergänzung auf der Grundlage der B GEGENSEITIGKEIT zur Erhöhung der
Überlebensfähigkeiten und –möglichkeiten, der stabilisierbaren biologischen Artenvielfalt und des
wirtschaftlichen Wohlstandes und der Bedürfnisbefriedigung.
Dabei darf K
AUSTAUSCH insbesondere H AUSLESE nicht beeinträchtigen.
K AUSTAUSCH ist häufig mit der Behandlung anderer Aspekte gekoppelt und wird
dann nicht weiter erörtert und darf auch nicht zusätzlich zur Auswertung
Richtung Schlussbewertung herangezogen werden, es sei denn es käme K AUSTAUSCH
eine eigenständige zusätzliche Bedeutung zu.
*) Richtungsentscheidung
Diese
Richtungsentscheidung kann als gesonderte wesentlich biotele
Funktion (Methode) der Abgrenzung verstanden werden.
L
SUBSIDIARITÄT
beinhaltet
a.) einen Aufbau der
gesellschaftlichen Ordnung von kleineren, weit möglichst zur Selbständigkeit
fähigen Einheiten, von der Familie über Gemeinden, zu größeren Einheiten hin.
Dabei stützt sich eine größere Gesellschaft auf den Zusammenhalt der kleinen
Gemeinschaften.
b.) Subsidiarität beinhaltet
auch die Beseitigung von Hilflosigkeit möglichst mit der Wirkung einer Hilfe
zur Selbsthilfe zur Herstellung oder Wiedererlangung der E AUTARKIE.
Dabei darf L SUBSIDIARITÄT
insbesondere H AUSLESE nicht beeinträchtigen.
beinhaltet
als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die
Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst
vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben
und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens
bejahten Lebensführung.
*) J AUSGLEICH, K AUTAUSCH, L SUBSIDIARITÄT werden deutlich
gegenüber dem bisher Sprachüblichen in einem Ausmaß begrenzt
und eingeengt, dass sie andere biotele Aspekte nicht
blockieren, sondern möglichst zur M DNAMISCHEN STABILITÄT fördernd beitragen.
***>
J
AUSGLEICH tritt in Brücken-Aspekten auf, welche jeweils zugleich auch einen oder
sogar mehrere andere nachrangig hier benannte Aspekt betreffen können und deren
Aspekt-Blockaden und –Blockade-Aufhebungen als selbstständige zu behandeln
sind.
J AUSGLEICH kann auch als führender Aspekt mit einem nachgestellten Brückenbegriff
verbunden als selbständig zu behandelnder Aspekt auftreten. Ganz wesentlich ist
die Art der Aspekt-Kombination meist nicht; sie soll nur weiteren
Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebung über unterschiedliche Benennung das Feld
offenhalten und dabei eine Vervielfältigung der Sachverhalts-Würdigung
vermeiden.
J AUSGLEICH / B GEGENSEITIGKEIT umfasst als ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT
möglichst zeitnahe Wiedergutmachungsleistungen für Unrecht aber auch
Gegenleistungen für Leistungen zugunsten der Allgemeinheit wie etwa notwendige
Hilfen an Bewohner unwirtlicher Gegenden.
J
AUSGLEICH/ D AKTIVITÄT soll für eine Angleichung
der äußeren Wettbewerbsbedingungen gelten, die nicht innerhalb der Bewerber
selbst liegen.
J
AUSGLEICH / E AUTARKIE umfasst Vorsorge
und Sparsamkeit Vgl.
J Regel 23;
Kreditwirtschaft und Versicherungswesen werden jedoch unter E AUTARKIE/
D AKTIVITÄT bereits geführt.
E-Regel
13a: . E-Regel 13a:
zur Förderung der
Selbständigkeit könnte auch unter E
AUTARKIE/C SPONTANEITÄT geführt werden.
J
AUSGLEICH
kann also nicht nur, gekennzeichnet durch den Faktor der Zeitverschiebung, für
ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, sondern (unter Bedingung *) unten) auch für Vorsorge
in Anspruch genommen werden und gleicht dann ungünstigere Lebensbedingungen
durch Rücklagen für die Zukunft aus, womit Vorsorge gemeinsam mit Sparsamkeit
auch Brückenbegriff zu E AUTARKIE (Selbständigkeit bis Unabhängigkeit für die
Einzelnen dort) und als Bestandteil zu Wirtschaft (D AKTIVITÄT, speziell in der
Kreditwirtschaft und im Versicherungswesen) wird. Unverzichtbar ist J AUSGLEICH
als Vorsorge für die Allgemeinheit auch im Zusammenhang mit L
SUBSIDIARIT’ÄT gegen Hilfsbedürftigkeit und zur Pflege der Gemeinschaft.
*) Wenn Verhaltensweisen oder Regelungen auf Vorsorge grundsätzlich
verneinend und in Zukunft auf Dauer behindernd wirken wie der Einbezug des zur
Wissenschaft erhobene Genderismus in die Erziehung (J AUSGLEICH/A VERGLEICHEN,
hier mit hypothetischen sozialen Geschlechtskonstruktionen Täuschung pflegend,
da es von der menschlichen Natur aus nur zwei Geschlechter gibt), wäre dies
unter J AUSGLEICH/G AUTONOMIE die Würde
und Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung und J AUSGLEiCH/B
GEGENSEITIGKEIT negativ als Blockade der Generationengerechtigkeit zu
behandeln, insofern man sich nicht stattdessen, der Behinderung der tragfähigen
Weitergabe von Leben wegen, für die Blockade als L SUBSIDIARITÄT/ C
SPONTANEITÄT entscheidet. Ergänze: G-Regel
17c