Sachverhalt:
Einzelgutachter haben allen
Grund dazu, eine originale Erfindungsidee möglichst frühzeitig zum Patent anzumelden
und dies vielleicht sogar ohne Fachbeistand. Früher waren sie dann in der Lage
in den folgenden achtzehn Monaten sich näher beraten zu lassen, die Erfindung
weiter auszubauen und Zusatzpatente anzumelden, welche inhaltlich und zeitlich
in der Rechtsfolge des Hauptpatentes standen. Die Aufhebung dieser Möglichkeit
ist ein harter Schlag gegen rechtsunerfahrene freie Erfinder.
Wird doch die tragende Idee zumindest dem Formalprüfer im Patentamt gleich nach
Einreichung der Anmeldung bekannt und damit auch etwaige Schwachstellen, was
einen vermeidbaren Anreiz zum Geheimnismissbrauch geben kann.
Andererseits kann zur Arbeitserleichterung den Patentbehörden dadurch
entgegengekommen werden, dass der Erfinder seine Verbesserungen und Ergänzungen
binnen einer Nachfrist gesammelt als Zusatzpatent einreicht.