Sachverhalt:

Einzelgutachter haben allen Grund dazu, eine originale Erfindungsidee möglichst frühzeitig zum Patent anzumelden und dies vielleicht sogar ohne Fachbeistand. Früher waren sie dann in der Lage in den folgenden achtzehn Monaten sich näher beraten zu lassen, die Erfindung weiter auszubauen und Zusatzpatente anzumelden, welche inhaltlich und zeitlich in der Rechtsfolge des Hauptpatentes standen. Die Aufhebung dieser Möglichkeit ist ein harter Schlag gegen rechtsunerfahrene freie Erfinder.
Wird doch die tragende Idee zumindest dem Formalprüfer im Patentamt gleich nach Einreichung der Anmeldung bekannt und damit auch etwaige Schwachstellen, was einen vermeidbaren Anreiz zum Geheimnismissbrauch geben kann.
Andererseits kann zur Arbeitserleichterung den Patentbehörden dadurch entgegengekommen werden, dass der Erfinder seine Verbesserungen und Ergänzungen binnen einer Nachfrist gesammelt als Zusatzpatent einreicht.