b.) Perorale Medikationskontrolle-Aufgabenstellung: Mit verkürztem Quellenverzeichnis

 

Vorsicht Text-Binnen-Verlinkungen!

 

Zu den Patentamts-Veröffentlichungen 2014 (bitte höchstens überfliegen!) Internet-Veröffentlichungen des DPMA (nur bei Sonderinteresse empfehlenswert)

Es wird zur Bearbeitung die auf Anforderung bei gutachtenverfahren@biotelie.de als Anhang übersandte Word-Vorlage zur Bearbeitung empfohlen.

Aufgabenstellung und Gesetzes-Antrag:

Es wird beantragt, dass staatlicherseits Untersuchungen darüber veranlasst werden, ob es zweckdienlich ist, Untersuchungen darüber vornehmen zu lassen, ob die Produktion von Einrichtungen für die zuverlässige Einnahme von Arzneimitteln durch den Mund auch ohne Personenüberwachung während der Einnahme über nachträgliche Überprüfung von hierzu beauftragten und berechtigten Personen zur Vermeidung von Antibiotikaresistenz oder Seuchenbekämpfung, zur besseren Behandlung psychischer Erkrankungen und zur genaueren Prüfung der Arzneimittelverträglichkeit beitragen könnte.

Sachverhalt und Begründung:

a)   Die beschleunigte Resistenzentwicklung von Antibiotika stellt Medizin und Gesundheitswesen insbesondere bei deren Masseneinsatz bei Seuchenausbrüchen und vor große Probleme, da Behandlungen häufig nicht gewissenhaft eingehalten und frühzeitig abgebrochen werden. Diesem Mangel könnte möglicherweise die durch perorale Medikationskontrolle abgeholfen werden.

b)   Psychopharmaka werden von vielen Kranken, besonders Wahnkranken, nur unwillig oder zum Schein eingenommen, um in die Vorteile der Vortäuschung von Behandlungswilligkeit zu kommen, was unnötige Klinikaufenthalte wegen ausbleibender Heilerfolge zur Folge hat.

c)   Die Verträglichkeit von Arzneikombinationen wird von der Pharmaindustrie großenteils lediglich über Rückmeldungen von Unverträglichkeiten überwacht, die Überwachung könnte aber durch ambulante Kontrollen kostengünstig gesteigert werden.

d) Bei Seuchenausbrüchen könnten Behandlungen genauer überwacht werden, so dass behandelnde Ärzte Behandlungsabbrüche der Gesundheitsbehörde melden könnten.

e) Die Dauer der Wirksamkeit von Arzneien unter Langzeitanwendung könnte überprüft werden. (Diese Indikation ist nachträglicher Zusatz.)


Die Gutachter werden darum gebeten, bei dieser Simulation davon auszugehen, dass erst durch Nachforschungen mit dem Gewicht der biotelen Instanz, der gegenüber eine Auskunftspflicht bestünde, eine ernsthaftere Klärung dieser Fragen möglich wäre.
Inzwischen neige ich aber selbst dazu, die Notwendigkeit einer staatlichen Gutachten-Antragsverfolgung aus Mangel an überzeugenden Beweisen anzuzweifeln und deshalb zu vereinen. Das Beispiel soll dennoch weiterverfolgt werden. Die beiden jüngsten Zielverfolgungen (ganz unten) zeigen, dass das Gutachten-Thema auch von privater Seiten immer wieder auf Interesse stößt: dies jedoch unter der Einschränkung, dass kaufmännische Interessen Voraussetzung solcher Bemühungen sind.

Ich stelle im Folgenden von mir erkannte Anwendungsgebiete einer derartigen Vorrichtung vor und bitte darum anlässlich jedes einzelnen Punktes gesondert Stellung zu nehmen, in wieweit einem Gesetzesantrag stattzugeben wäre, eine Untersuchung darüber einzuleiten, ob es zweckmäßig ist, staatlicherseits,

a) die Zweckmäßigkeit der Anwendung einer apparativen Medikationskontrolle überprüfen zu lassen und bei positivem Ergebnis  

b) die Herstellung von Kontrollgeräten gesetzlich zu veranlassen.

Als Anwendungsbereiche sehe ich folgende:

1.      Antibiotika insbesondere zur Vermeidung der früheren Resistenzbildung, da sich immer wieder zeigt, dass die Medikamente nicht regelmäßig eingenommen oder ihre Einnahme verfrüht abgebrochen wird, auch ohne den Arzt davon zu verständigen.
Besonders hoch veranschlage ich diese Gefahr in Entwicklungsländern, wo es auch zur Weitergabe und zum Handel mit Dritten kommen dürfte.
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 200.000 fest. Antibiotika insbesondere zur Vermeidung der früheren Resistenzbildung, da sich immer wieder zeigt, dass die Medikamente nicht regelmäßig eingenommen oder ihre Einnahme verfrüht abgebrochen wird, auch ohne den Arzt davon zu verständigen.
Besonders hoch veranschlage ich diese Gefahr in Entwicklungsländern, wo es auch zur Weitergabe und zum Handel mit Dritten kommen dürfte.
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 200.000 fest.

2.       Psychopharmaka bei Patienten, die sich sonst der Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit entziehen und dadurch über Fehlwahrnehmungen und/oder Fehlverhaltensweisen gegenüber anderen gefährlich werden oder zumindest in ihrem Lebenswandel in Richtung Normalität und Teilhabe wesentlich stärker eingeschränkt würden.
(Ich merke an, dass der gleiche Erfolg meist über Depot-Spritzen erreicht werden kann, mit Ausnahme des Umstandes, dass eine Dosissteuerung schwieriger und eine Dosisunterbrechung bei Zwischenerkrankungen dann nicht möglich ist.)
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 50.000 fest.

3.      Mit den Geräten könnte eine zusätzliche und preiswertere Methode der Arzneiverträglichkeitsprüfung insbesondere auch in Arzneikombinationen nach bereits einzeln als vertretbar verträglich geprüften Substanzen auch außerklinisch eröffnet werden.
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 200.000 fest.

4.      Nach dem Ausbruch einer schweren Seuche könnte die Behandlung kontrolliert durchgeführt werden, so dass auch die behandelnden Ärzte über deren Erfolg genauer informiert würden und bei Behandlungsabbruch die Gesundheitsbehörde benachrichtigen könnten. (Nachtrag vom 28.11.15)

5.      Manche Arzneimittel werden lebenslang verschrieben doch angewandt. Bei einigen dieser Mittel, beispielsweise solche zur Verhinderung der Blutgerinnung, wird die Medikation in der Regel eingehalten, so dass ein Nachlassen der Arzneimittel-Wirkung nach einiger Zeit auffällt. Andere Mittel, insbesondere solche, die unangenehme Nebenwirkungen zur Folge haben, werden jedoch häufig nur in Intervallen eingenommen, so dass ein Wirkungsnachlassen nur in Einzelfällen bekannt und dann häufig nicht gemeldet wird. Ein verheerender Sonderfall war die lange verbreitete Anwendung der Digitalis-Präparate in der Herzbehandlung. Ähnliche Erkenntnislücken ließen sich durch Dauer-Medikations-Kontrolle schließen. (Nachtrag 15.01.18)

 

 

 Verkürztes Quellenverzeichnis /Bitte bis Stand der Technik lesen.

Bedauerlicherweise hat von zwanzig zur Frage einer Arzneiüberwachung durch Schluckkontrolle angeschriebenen Fachklinik-Leitern oder Fachärzten nur einer geantwortet. Dieser hielt Vorrichtungen zur Einnahmeerinnerung – wie etwa einen Wecker oder ein Handy – für ausreichend.

Von sechs Arzneimittelherstellern, die das Erfindungsangebot erhielten, antworteten nur drei ablehnend und ohne auf meine Bitte zur Stellungnahme zu meinen Fragestellungen einzugehen.

Um überhaupt zu einem Gutachtenbeispiel zu kommen, fingiere ich aus meiner bloßen Vermutung heraus einen Tatsachenzusammenhang, nachdem eine kontrollierte Arzneieinnahme im öffentlichen Interesse liegt, da viele stationäre Aufenthalte von Wahnkranken über Neuroleptika -Einnahme, der sie sich unkontrolliert entziehen würden, vermieden werden können – es gibt allerdings auch den Ausweg der Depotspritze (bei rasch eintretenden Unverträglichkeiten etwa auch mit anderen Medikamenten oder bei Auftreten akuter Krankheiten in ihrer Wirkung allerdings nicht sofort absetzbar) – auch gibt es die Missbrauchsmöglichkeit durch totalitäre Regime zur Lähmung ja chronischen Vergiftung kritischer Personen. (Im Augenblick finden derartige Regime auch andere Wege des Medizin-Missbrauchsmit oder ohne diesen Zusammenhang über andere Zwangsmaßnahmen.)
Noch weniger scheint mir erforscht, ob die Bereitstellung von noch wirksamen Antibiotika nicht deren kontrollierte Einnahme notwendig machen würde, wenn man die fortschreitende Resistenzentwicklung zur Unwirksamkeit hin verhindern will. Aus meiner Erfahrung heraus gehe ich davon aus, dass die kontrollierte Einnahme der Resistenzentwicklung entgegen wirken würde. Nach einem gefährlichen Seuchenausbruch könnten als in Sachen Medikamenteneinnahme der Unzuverlässigkeit dringend Verdächtigte unter Meldungszwang zur kontrollierten Arzneieinnahme veranlasst werden.

Bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden vermutlich durch die beinahe routinemäßige Abgabe von Digitalis-Präparaten an alte Menschen zur Herzstärkung durch ärztliche Unkenntnis infolge Überdosierung mehr Todesfälle ausgelöst als durch Verkehrsunfälle. Sehr viele Kranke hatten wegen Übelkeit oder anderer Verschlechterung des Befindens die Arznei abgesetzt ohne ihre Arzt immer darüber zu informieren. Eine Wiese in der Nähe einer Tuberkulose-Heilstätte war gemäß meiner Beobachtung von Tabletten übersät: es wurde damals eine hohe Anzahl verschiedener Medikamente kombiniert verordnet, deren Einnahme die Kranken häufig überforderte. Als Beispiel für bisher unbekannte Nebenwirkungen nenne ich die vermutliche Unverträglichkeit von Xarelto und Ramipril: ich hatte als alleinige Medikation diese beiden Medikamente in normaler Dosierung erst kurze Zeit eingenommen, als nach einstündiger mäßiger Sonneneinwirkung auf meine Handoberflächen dort innerhalb tiefbrauner Pigmentvermehrung insgesamt eine Vielzahl pigmentloser Flecken verschiedener Größe (Viteligo) auftraten; es wäre denkbar, dass die Pharmaindustrie kein Interesse daran hat, die vielfältigsten Arzneikombinationen vor ihrer Vermarktung auf Nebenerscheinungen hin überprüfen zu müssen.

Die nachstehenden Patentanmeldungen brauchen nicht weiter beachtet werden, vor allem nicht die früheren nach 1972; diejenigen nach 2014 zeichnen sich unter anderem durch die Neuheit aus, dass durch Beobachtung der Mundumgebung etwa durch eine nach unten und rückwärts gerichtete Beleuchtungs- und Filmvorrichtung vom Schirm einer Art Mütze aus ein Erbrechen der Arznei ausgeschlossen werden kann.

28.11.2014 AKZ 10 214 017 677.0

Einrichtung zur Kontrolle der Arzneibehandlung über den Mund (Perorale Medikationskontrolle III)

 https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE102014007249A1&page=1&dpi=150&lang=de

 Von vielleicht sogar entscheidender Bedeutung wäre noch der Hinweis auf über Jahrzehnte fortgesetzten digitalis-Missbrauch aus mangelhafter Überwachung der Einnahme-Gewohnheiten und ihrer Folgen heraus, wobei die Ärzteschaft sich über die Einnahme-Zuverlässigkeit  ihrer Patienten täuschten. Auch die Erfahrungen  bei der Tuberkulose-Behandlung sollten zu denken geben.

 ***> [Nachfolgender Text, außer derjenige, auf den der vorige Link verweist, kann unbeachtet bleiben.]

 Stand der Technik

 

Der Anmelder reichte bereits 1972 eine Vorrichtung unter obiger Bezeichnung ein, die als Offenlegungsschrift P 2240410 am 21.2.74 veröffentlicht wurde. Sie sollte der Personenerkennung und Benutzerkontrolle, der Erinnerung und Zeitfestlegung der Verabreichungsfristen und der Schluckkontrolle dienen.
Eine weitere Überprüfung des Standes der Technik wurde nicht vorgenommen.

Es kann der Text bis Novartis übersprungen werden

Problemlösung und Verbesserung des Standes der Technik

Die Erfindung wurde mit der Einreichung 102014007243.5 am 16.05.14 unter der Bezeichnung Perorale Medikationskontrolle und mit einer weiteren 102014009198.8 am 20.6. 2014 beim Patent- und Markenamt München fortgesetzt. Außer der gesicherten Abgabe von Arzneien und deren Kontrolle sollte zusätzlich gewährleistet werden, dass der Patient sich des eingenommenen Medikaments nicht durch Erbrechen entledigt, ohne dass dies später erfasst werden kann. Es wurden Vorrichtungen zur optischen Überwachung der Mundpartie vorgestellt, welche über Reflexfotografie der Mundpartie diese Zusatzaufgabe und auch die Einnahmekontrolle gewährleisten können. Die Optik für Lichtabgabe und –empfang sollte auf dem Ende eines Trägerrohres montiert werden, das am Medikamentenbehälter befestigt war, der entweder auf einem Tisch abgestellt werden sollte oder auf dem Körper getragen wurde.
Die hier vorgestellte Fortentwicklung der Erfindung sieht die Anbringung der optischen Überwachungsvorrichtung im Kopfbereich vor: vorzugsweise auf einem die Stirn vorn überragenden Mützenschild oder einem frontalen Helmvorsprung, wie er etwa bei Fahrradschutzhelmen zu finden ist.
Auch kann ein Trägerrohr für die Optik an einer Art Stirnband vorn dieses überragend befestigt werden, wenn der feste Sitz durch einen Kinnriemen gesichert wird. Das Trägerrohr für die Optik kann auch auf einer Halsmanschette vorn montiert sein, um die Mundumgebung zu überwachen. In diesem Fall kommt auch die Anwendung von schalenförmigen Kinnplatten in Frage, welche den Wangen aufliegen und bei Kopfdrehungen sich mit dem Halsband mitdrehen. Schließlich käme auch das Tragen des Medikamenten-Verabreichungs-Behälters oder auch der optischen Vorrichtung allein im Bereich des vorderen Halsabschnitts direkt auf der Haut in Frage.
Die Reflexfotometrie, wie sie in vielen Bereichen angewandt wird (Magenendoskopie, Gesichts- und Texterkennung) kann außer zur Personenidentifizierung auch zur Kontrolle der innerhalb einer  bestimmten Zeitspanne zugelassenen Arznei verwandt werden. Hierzu kann ein auf den Arzneilöffel oder Folienbeutel aufgeklebtes beschriftetes Etikett oder eine beschriftete Deckfolienpartie optisch abgetastet werden, wobei arzneiführende Behälterteilerteile nicht verdeckt werden, so dass  deren Füllung kontrolliert werden kann. Es kann auch das Steuergerät zur Überprüfung der Angemessenheit der Anwendungsfrist eines Arzneibehälters herangezogen  werden. Hierzu wird die Beschriftung oder eine andere optische Markierung mit nach jeder Arzneiabfüllung wechselnder Belichtungsintensität oder unter Änderung der Wellenlängen abgetastet und deren Ergebnis im Steuergerät gespeichert. Führt der Anwender einen in der jeweiligen Zeitspanne zur Einnahme nicht vorgesehen Arzneibehälter, für dessen Beschriftung oder Markierung ein abweichender Lichtabsorbationswert gespeichert wurde, an den Mund, so gibt das Steuergerät eine Warnung ab. 
Man wird eine automatische Arzneiabfüllung insbesondere bereits in der Apotheke bevorzugen. 
Alle schon früher beschriebenen zusätzlichen Erinnerungsfunktionen können auch hier bei der Programmierung berücksichtigt werden. Es kann auch eine Sprachwiedergabe für nützliche Erläuterungen, Befehle und Warnungen geben. Licht im Ultrarotbereich wird zumindest für die Langzeitbeobachtung zu bevorzugen sein: eine automatische Umschaltung der Wellenbereiche kann vorgesehen werden. 
Bei längerer Nichtanwendung oder zu häufiger Anwendung kann eine automatische Telefonbenachrichtigung des Betreuers vorgesehen werden.
Die fortgesetzte kontinuierliche Bildserie wird gespeichert; zumindest aber werden solche Aufnahmen gespeichert, die im zeitlichen Zusammenhang mit mehr als knapp eine Sekunde dauernden Veränderungen über das Aufnahmeumfeld oder im Aufnahmefeld stehen. Der Betreuer kann diese Schwachstellen als Hinweise auf unregelmäßige Anwendung programmunterstützt aufsuchen und kontrollieren.
Kurzzeitige Veränderungen über das Aufnahmeumfeld lösen einen Allarmton aus, um den Anwender zur Wiedereinnahme einer korrekten Kopfhaltung oder zur Korrektur der Stellung der Optik des Gerätes zu veranlassen.
Der Arzneilöffel gemäß Fig.7 kann auch unter Wegfall der Trennwand (22) verkürzt werden. Anstelle eines Arzneilöffels kommen zur Arzneiverabreichung auch andere Hilfsmittel in Frage, so ein Folienbeutel nach Fig.9, 25. Der Benutzer wird dann unmittelbar vor der Verabreichung dazu angehalten, das Etikett auf dem der Arznei abgewandten Beutelteil quer zum Strahlenbündel der Optik zu halten. Der Beutelanteil mit der Arznei wird vorteilhaft durch Zug am langen überstehenden Ende eines Reißfadens (26) in der Beutelwandung oder einem dieser über einem Schlitz der Folie aufgeklebten Verschluss-Klebeband eröffnet, während dieser Beutelteil sich bereits bei um ihn geschlossen Lippen im Mund befindet.
Auch nach der Einnahme von Arzneien außer Kontrolle durch die Vorrichtung kann letztere zum Ausschluss einer Arzneientledigung mittels Brechaktes auch mehrstündig angewandt werden.


Vorteile der Erfindung

Gegenüber den früher beschriebenen Anordnungen der Optik hat deren Anbringung im Kopfbereich oder im Halsbereich bei Einsatz von Kinnschalen den Vorteil, dass die Optik bei Kopfbewegungen auf den engeren Mundbereich ausgerichtet bleibt; auch können Kleidungsstücke leichter gewechselt werden, ohne die Mundkontrolle zu unterbrechen. 
Die Koppelung mit einer Arzneiverabreichungsvorrichtung i(Fig.3, 9) ist in vielen Fällen nicht erforderlich; zumindest kann auf die Verbindung mit einer solchen über die meiste Beobachtungszeit hinweg (nämlich nach der Arzneiverabreichung) verzichtet werden. Der technische Aufwand und das Gewicht werden bei Verzicht auf eine apparative Sperrung und Beschränkung der Arzneiabgabe wesentlich gesenkt. 
So wäre das Gerät dienlich, auch ambulant Arzneimittelverträglichkeitsprüfungen vorzunehmen, insoweit es sich schon um geprüfte Substanzen handelt, die aber in Kombination mit anderen Mitteln nochmals einer Untersuchung unterworfen werden sollen.
Als weitere Vorzüge der peroralen Medikationskontrolle bleiben bestehen:

 

1.   Bei Schizophrenen kann keine Krankheitseinsicht vorausgesetzt werden, so dass die kontrollierte Einnahme eine sehr viel höhere Therapiesicherheit garantieren würde. Das Ausweichen auf Spritzen birgt den Nachteil in sich, dass eine Dosisänderung beispielsweise auch bei zwischenzeitlichen Erkrankungen schwerer möglich ist.

2.   Es ist bekannt, dass gerade auch in Entwicklungsländern wichtige Arzneimittel bereits nach Anfangserfolgen vom Patienten abgesetzt und anderweitig veräußert werden. Vermutlich geht auch ein Teil der Antibiotikaresistenzen auf diesen Umstand zurück. 

 

Beschreibung der Ausführungsbeispiele:

(Fig. 1 – 6  sind skizzenhaft ausgeführt: der Maßstab ist etwa 1 : 6. 
In Fig.2 – 5 liegen Seitenansichten vor, in Fig.6 eine Frontalansicht. Es wird das Stadium wiedergegeben, in dem der Arzneilöffel /2/ zu den Lippen geführt ist. Der Anwender hält den Arzneilöffel zwischen Daumen und Zeigefinger am senkrechten Rahmenflügel /vgl. Fig.7, 13/ des Arzneilöffels.)


***>


Figur 1:
Das Steuergerät (1) ist mittels eines Haftmittels im Bereich des kleidungsfreien Halsausschnittes auf der Haut befestigt. Die Haftung kann durch eine Trägerhalsband (nicht dargestellt) verstärkt werden, Die Optik auf der Kamera (2) als eingebauter Teil des Steuergerätes (1) ist um die Vertikalachse leicht schwenkbar angeordnet und kann durch eine Klemmschraube (nicht dargestellt) festgestellt werden. Die Strahlen (gestrichelt) sind gegen die Unterseite des transparenten Arzneilöffels, nahe dem Rahmenflügel, mit dem Etikett mit den Inhaltsangaben gerichtet. Zur Einnahme nach Aufforderung hebt der Anwender den Arzneilöffel leicht an. Es folgt der Befehl: „Arzneilöffel vor dem Mund bitte umdrehen!“ Zuletzt erfolgt die Durchsage der Längenangabe der Gesamtbeobachtungszeit, die auch optisch auf einem Display sichtbar gemacht werden kann.

Figur 2:
Die fixierbar schwenkbare Kamera (2) an der Spitze des Schildes der Mütze als Kopfbedeckung (4) befestigt und die Strahlen der Optik sind von Oben auf den Arzneilöffel (8) gerichtet und auch auf das von unten  auf den Endteil des Folienstreifens (Fig.7, 14) geklebte Etikett. Die Kamera ist über die Verbindungsleitung (3) mit dem auf dem Helm als Kopfbegleitung (4) befestigten Steuergerät (1) verbunden. Der Helm ist mittels Kinnriemens mit Schnalle unten gesichert. Der Anwender wird zur Einführung und leichten Anhebung des Löffels und zum Schlucken aufgefordert.

Figur 3:
Die Kamera (2) ist auf dem Ende eines Brückenaufsatzes einer Brille (7) nach Art einer Motorradbrille befestigt und die Strahlen der Optik sind nach unten auf Arzneilöffel (8) und Etikett (Fig.9, 17) gerichtet. Die Verbindungsleitung (3) führt zum Steuergerät (1). Die Vorrichtung ist auch für einen kabellosen Funkverkehr zwischen Kamera (2) und Steuergerät in der Arzneiabgabevorrichtung (9) eingerichtet, aus der der Anwender den Arzneilöffel jeweils unmittelbar vor der Einnahme selbst abfüllen kann und die hier auf einem Tisch steht. Die Kontrollfunktionen der Arzneiabgabevorrichtung und das Steuergerät für die Optik können zweckmäßigerweise auch so gegenseitig abgestimmt werden, dass der Patient die Arzneidosis über das (hier nicht dargestellte) Arzneiverabreichungsrohr der Arzneiabgabevorrichtung entnimmt und sich dann der optischen Langzeitbeobachtung über die Kamera (2) unterzieht.

Figur 4:
Auch hier sind wie bei Fig.3 die Wahlmöglichkeiten der Datenübertragung von der Kamera (2) auf einer Tragestrebe von einer Art Stirnband (5) als Kopfbedeckung  entweder über Funk in ein Steuergerät (1, hier in einer Kleidungstasche) oder über die Verbindungsleitung (3) zum Steuergerät auf dem Stirnband gegeben.

Figur 5:
Der Brückenaufsatz (26) als Träger der Kamera (2) ist hier vorn auf einer Art Halsband (15) befestigt, das mittels Klettverschlussriemen (16) befestigt ist. Die Strahlen der Optik sind von unten gegen den Arzneilöffel (8) gerichtet mit Funktionsähnlichkeiten zu Fig.1.

Figur 6:
Ähnlich wie bei Fig.5 ist der Brückenaufsatz (26, hier in Frontalsicht) mittig nach vorn vorstehend aus dem Halsband (15) angeordnet; seitlich sind jedoch beidseits den Wangenanliegend schalenförmig starre Kinnplatten (21) mit dem Halsband verbunden, so dass dieses bei Kopfdrehungen mitgedreht wird.


Figur 7:
Stellt einen Längsschnitt durch einen Arzneilöffel (8) in natürlicher Größe dar. Der Rahmenflügel (13) zum Anfassen steht mittig nach hinten heraus. In der oben dargestellten Variante – auch als Querschnittsvariante im Detail A – ist auch die Bodenplatte nach hinten verlängert und damit der Raum zum Aufkleben eines Etiketts (17) von unten, das die Art und Dosis der Arznei sowie deren Anwendungsdatum und Verfallsdatum enthält. Zwischen der Hinterwand des Arzneilöffels und der schrägen Zwischenwand mit Loch (10) kann vom Apotheker oder vom Anwender unmittelbar vor Einnahme Wasser eingefüllt werden.  Arzt oder Apotheker werden das Loch mit dem Klebefolienstreifen (18) verschließen, der nach Umschlag in einer Falte unterhalb des Lochs, beim Abziehen der Deckfolie (19) durch den Anwender durch Zug an der Deckfolie  (19) von den Rändern des Arzneilöffels mitentfernt wird. Dieser Vorgang erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Einführung des vorderen Arzneilöffelendes in die Mundhöhle. Im vorderen Kammerraum lagert (nicht dargestellt) die Arznei. Der Querschnitt C entspricht der Schnittlinie D – E. Unten ist eine Draufsicht des Arzneilöffels wiedergegeben.

Figur 8:
In natürlicher Größe wird der Längsschnitt durch den Behälter (12) mit Fächern für das Einschieben von Arzneilöffeln –  hier mit Rahmenflügeln der Variante B in Fig.7 – wiedergegeben. Klemmzungen (20) – oben über der Hinterwand jedes Arzneilöffels – erschweren das unbeabsichtigte Herausfallen der Arzneilöffel.

Figur 9:
Es wird  hier ein Längsschnitt durch einen transparenten Folienbeutel (25) wiedergegeben, der hier aus drei Kammern besteht, welche durch jeweils ein Septum (22) voneinander getrennt sind. In der rechten Kammer befinden sich zwei Tabletten, in der mittleren Arzneiflüssigkeit, die linke ist mit Wasser zur Ausspülung der Arzneien gefüllt. Das linke Septum enthält eine ringförmige Wandschwäche für die Perforation, wenn auf die linke Kammer großer Druck ausgeübt. Auch das rechte Septum ist ringförmig wandgeschwächt. In der rechten Beutelwand lagert ein Reißfaden (24), dessen Ende den Beutel deutlich überragt, so dass an ihm gezogen werden kann, wenn das rechte Beutelende in den Mund eingeführt ist.
Der Reißfaden kann durch ein Verschlussklebeband über einem Beutelbodenschlitz ersetzt sein. Der Benutzer hat den Beutel durch Zusammenpressen in den Mund zu entleeren. Kleinere Beutel können auch durch Aufbiss entleert werden (nicht dargestellt).

Patentansprüche

 

  1. Einrichtung zur Kontrolle der Verabreichung von Arzneien durch den 
    Mund, 
    dadurch gekennzeichnet,
    dass die Optik einer Kamera, vorzugsweis auf einem Träger, im Kopf- oder weiteren Halsbereich so befestigt ist, dass eine Beobachtung des Bereichs der Mundumgebung von der Zeit unmittelbar vor und/oder auch längere Zeit nach der Arzneiaufnahme durch auf ein Beobachtungsfeld gebündelte Lichtreflexion unter Speicherung von Aufnahmematerial ermöglicht wird, wobei bei plötzlichen Änderungen der Lichtreflexion mindesten ein Warnsignal für den Anwender ausgelöst werden kann und auch länger andauernde Reflexionsänderungen während der Bildaufzeichnung eine Markierung des Aufzeichnungsmaterials bewirken, welches für kurze Zeit vor und nach einer eingestellten Aufnahme-Intervall-Länge der Veränderung der Lichtreflexionsintensität oder Art vorgenommen wird, und wobei  dem Betreuer nachträglich rascher Zugang zu diesen auffälligen Aufnahmen im Bereich solcher auffälliger Intervalle ermöglicht wird, wobei die Kamera während ihres Einsatzes in ständiger Signalverbindung mit einem elektronischen Steuergerät steht, und wobei solche Arzneibehälter für Einzeldosierungen, die zur Kontaktkontrolle zur Mundumgebung bestimmt sind, vorzugsweise so gestaltet sind, dass die Arzneientleerung in die Mundhöhle erleichtert wird.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass zumindest der Kameraträger auf einer wenigstens teilweisen Kopfbedeckung wie Helm, Mütze oder Stirnband befestigt und das Lichtstrahlbündel von oben in Richtung Mundpartie wirkt (Fig. 2 - 4).
  3. Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass zumindest der Kameraträger auf einer Art von Brille befestigt ist (Fig.3, 7).
  4. Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass zumindest der Kameraträger im weiteren Halsbereich auf einer Art drehbaren Halsumhüllung befestigt ist und von den Kinnpartien in Richtung Wangen reichende Klemmbacken oder –zungen mit dem Kameraträger in fester Verbindung steht, so dass die Kamera bei Kopfbewegungen mitbewegt wird (Fig.6, 21).
  5.  Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass eine telefonische Warnvorrichtung den Betreuer benachrichtigt, 
    sobald vorher festgelegte Gebrauchsunregelmäßigkeiten durch den Benutzer vorliegen.
  6. Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass die Arznei in einer Art Arzneilöffel als Arzneibehälter dosiert gelagert wird, dessen Füllraum durch ein Septum zweigeteilt ist, das ein Loch aufweist, welches vor dem Arzneigebrauch durch einen Folienstreifen geschlossen werden kann, der beim Abziehen der Deckfolie über dem Arzneilöffel mitentfernt wird (Fig.7, 18).
  7. Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass der Arzneibehälter mittels eines Etiketts (Fig.7, 17) ausgestattet ist, das weg vom Arzneifüllraum auf der Seite aufgebracht ist, die unter Kontrolle der Optik steht, um über Schrifterkennung die Art und Dosierung der Arznei vor deren Einnahme zu überwachen (Fig.7, 17).
  8. Einrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass die Arznei in einem Teil eines zumindest zweigeteilten Folienbeutels gespeichert ist, während das Etikett auf dem anderen befestigt ist (Fig.9, 17).
  9. Einrichtung nach Anspruch 8,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass der Folienbeutel wenigstens eine Trennwand zwischen Beutelteilen aufweist, welche eine Schwächung oder Vorperforierung aufweist, welche platzt sobald stärker Druck auf einen der Arznei benachbarten Teil des Beutels ausgeübt wird, der mit Flüssigkeit gefüllt ist (Fig.9, 22).
  10.  

Einrichtung nach Anspruch  8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der zur Einführung in den Mund bestimmte Beutelanteil eines Arzneibehälters einen Reißfaden oder einen Klebebandverschluss (Fig.9, 24) aufweist, der nach Einführung des Beutelanteils in den Mund durch Zug außerhalb des letzteren eröffnet werden kann (Fig.9, 24).

 

Zusammenfassung

 

Einrichtung zur Kontrolle der Verabreichung von Arzneien durch den 
Mund, deren Optik vorzugsweise am Kopf oder im Halsbereich befestigt ist, wobei diese den Kopfbewegungen vorzugsweise besser folgen kann, um bereits die Arzneiaufnahme mittels Aufnahmestörungen der Kamera zu überwachen und/oder zumindest in der folgenden Zeit ein eventuelles Erbrechen aufzudecken. Die weitere Kontrolle durch Etikettierung der Arzneiverabreichungsgefäße und zwei Varianten als Arzneilöffel und Folienbeutel ergänzen die Erfindung.

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02.10.14

Novartis Pharma Schweiz AG

Basel

 

Betrifft: Bitte um Überprüfung des Angebots eines Gerätes zur peroralen Medikationskontrolle

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in sehr schlechter körperlicher Verfassung und großem Zeitdruck vor einer lebensgefährlichen Operation habe ich noch eine Verbesserung meiner früheren Erfindung beim Deutschen Patentamt angemeldet, obwohl ich selbst weiß, dass die Annahme meines Angebotes durch Sie nicht wahrscheinlich ist.

Auf der anderen Seite erging es mir bei einer mehr als 10jährigen Beschäftigung mit einer Diagnostik- und Injektionstherapie für Diabetiker auch so, dass ich nicht wirtschaftlich zum Zuge kam, schon wegen der Arbeitsüberlastung. Vor allem durch die Fortschritte in der Herstellung feinster Kanülen hatte inzwischen die Punktionstechnik viel von ihrem Schrecken verloren.

Dennoch erschien in verhältnismäßig kurzer Zeit das Punktionsgerät „Vaculance“ auf dem Markt, nach dem ich die Firma Hoechst schriftlich darum gebeten hatte, wenigstens für Personen, denen aus beruflichen Gründen ein häufiges Stechen in die Fingerkuppen nicht zumutbar ist, eine Abhilfe zu schaffen. Meinen Schilderungen hatte ich keine Abbildungen beigegeben und nie wieder von der Firma Hoechst gehört.

So meine ich, dass man auch im jetzigen Fall bedenken sollte, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen Arzt und Patient hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Arzneieinnahme weitaus schlechter ist als gemein hin angenommen wird.

Das hier vorgestellte System, könnte durch die optisch-fotografische Beobachtung des Patienten auch nach der Arzneiverabreichung einigen Nutzen stiften.

1.     So wäre das Gerät dienlich, auch ambulant Arzneimittelverträglichkeitsprüfungen aufzunehmen, insoweit es sich schon um geprüfte Substanzen handelt, die aber in Kombination mit anderen Mitteln nochmals einer Untersuchung unterworfen werden sollen.

2.     Bei Schizophrenen kann keine Krankheitseinsicht vorausgesetzt werden, so dass die kontrollierte Einnahme sehr viel höhere Therapiesicherheit garantieren würde. Das Ausweichen auf Spritzen birgt den Nachteil in sich, dass eine Dosisänderung beispielsweise auch bei zwischenzeitlichen Erkrankungen schwerer möglich ist.

3.     Es ist bekannt, dass gerade auch in Entwicklungsländern wichtige Arzneimittel bereits nach Anfangserfolgen abgesetzt und anderweitig veräußert werden. Vermutlich geht auch ein Teil der Antibiotikaresistenzen auf diesen Umstand zurück.

Ich gestehe, dass ich zu dieser erneuten Befassung mit dem Thema vor allem durch meine Absicht veranlasst wurde, dass von mir in Jahrzehnten entwickelte biotele Gutachtenverfahren zu überprüfen.

Auch in diesem Zusammenhang wäre ich für eine fachlich kompetente Überprüfung zu den angeführten Indikationen und Entscheidung dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Wagner

Abschlägiger Bescheid  nach monatelangen Nachfragen allein schon hinsichtlich der Empfangsbestätigung

 

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Dies ist eine biotele Gutachten-Simulation (früherer Text)

Einrichtung zur kontrollierten Arzneiverabreichung durch den Mund (perorale Medikationskontrolle) 
Offenlegungsschrift P 2240410 vom 14.08.1974 Das Gerät sollte Erinnerungs- und Sperrfunktionen (personenbezogen und zeitlich
) aufweisen und den Schluckakt kontrollieren.

Die Einrichtung wurde von mir erfunden, nachdem ich als Behandelnder die Erfahrung machen musste, dass schizophren Wahnkranke die neuroleptischen Dragees nur zum Schein einnahmen, indem sie sie in den Backentaschen zurückhielten, da sie von Ihrer geistigen Gesundheit überzeugt waren und vermutlich eine gewisse Herabsetzung Ihrer Vitalität durch die Medikation verspürten.
Das Gerät wurde nicht produziert, was ich nicht zuletzt auf das Interesse der Pharmaindustrie auf erhöhten Absatz damals zurückführte, aber auch auf Interesselosigkeit in der Kollegenschaft. Zu dieser Zeit starben in Deutschland mehr alte Menschen an Digitalisvergiftung als bei Verkehrsunfällen, da es üblich war alten Menschen zur Herzstärkung das Fingerhutgift bereits vorbeugend zu verabreichen ohne zu bedenken, dass im Alter eine Dosisreduktion erforderlich war. Dass nicht mehr passierte, lässt sich dadurch erklären, dass viele Patienten die Tabletten nicht mehr einnahmen, weil diese Übelkeit und andere Beschwerden verursachten.
Den Rasen in einer Tuberkulose-Heilanstalt fand ich weiß vor von weggeworfenen Tabletten. 
Durch kontrollierte Medikation, so meine Überzeugung, würden auch Ärzte besser über das Einnahmeverhalten ihrer Patienten unterrichtet und ihre Erfahrungen den Gegebenheiten rascher anpassen.

Ich ergänze hier  (01.11.15) mit meinem eigenen Fall als Beispiel:

Im Frühjahr dieses Jahres setzte ich meine Hände etwa eine Stunde lang in Bewegung der direkten Sonnenbestrahlung aus. Zu meiner Überraschung kam es zu einer intensiven Bräunung ohne Zeichen eines Sonnenbrandes. Bald darauf traten bis über bohnengroße unregelmäßig begrenzte hellrote Flecken auf, die aus einem Pigmentverlust (Viteligo) herrührten.  In den letzten Monaten hatte ich hochdosiert die Substanz  Viraroxaban und eine mittlere Dosis Ramipril eingenommen: in keinem der Beipackzettel wurde vor der beschriebenen  Nebenwirkung gewarnt. Inzwischen erwähnt Bayer als Hersteller von Viraroxaban äußerst seltene Lichtüberempfindlichkeit der Haut (1: 10 000).
Es ist praktisch unmöglich alle möglichen Arzneikombinationen auf Nebenwirkungen hin zu überprüfen. Aber auch bereits zum Verkauf zugelassene Medikamente ließen sich in Kombination bei Verbrauchern überprüfen, wenn Ärzte oder Apotheker sich bei geeigneten Patienten dafür einsetzen würden, dass diese ihre Arzneimittel unter ambulanter Kontrolle einnehmen; dabei wäre allerdings nicht auszuschließen, dass diese noch weitere Arzneien unkontrolliert zu sich nehmen könnten. Aber bei Auftreten von Nebenwirkungen könnten die Fälle mit nicht kontrolliert eingenommenen Zusatzstoffen durch eine entsprechende weitere Untersuchungsserie leicht ausgeschlossen werden. Sollte die von mir geschilderte Viteligo-Erkrankung Folge der Einnahme von einem der geschilderten Medikamente oder ihrer Kombination sein, so könnten Patienten einem Pigmentverlust durch frühen und intensiven Hautschutz vor Sonneneinwirkung vorbeugen.

 

 

Dr. med. Wolfgang Wagner

Sehr geehrte Frau Prof. Dr.

 

in der Lage einer lebenbedrohenden Operation am 15.Mai 2014 versuche ich zu experimentellen Probe-Begutachtungszwecken gutachtenverfahren.biotelie.de

rasch noch auf fingiertem und verkürztem Quellenstand gedankenabstrakte Untersuchungen durchzuführen. Außerdem verfüge ich über eine patentanmeldungsreife Neukonstruktion des Gerätes. Es geht mir um seinen Gemeinnutzen, d. h. um die Frage, ob die kontrollierte Verabreichung neuer Antibiotika zur Resistenzminderungsverzögerung beitragen könnte. Eine grobe Schätzung der möglichen Anwenderzahl für Deutschland wäre nützlich.

Biographie in biotelie.de Ich wäre Ihnen für eine prompte Beantwortung auf Abschätzung hin sehr verbunden.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 Wolfgang Wagner

 

Berlin, den 6.4.14

 

Betreff: Anfrage über den Wert einer peroralen Medikationskontrolle zur Vermeidung der Resistenzbildung

 

An Ärzte ohne Grenzen

 

 Antwort (sinngemäß): die Organisation kümmert sich um Einsatzplanungen und -finanzierung, kann in der Frage nicht weiterhelfen

Nur ein einziger von zwanzig weiteren Angeschriebenen antwortete und hielt Erinnerungsvorrichtungen für ausreichend.

 

 Nachtrag:

Junge Freiheit Nr.7/17  10.Februar 2017:
Vermeidbarer Tod im Krankenhaus
Resistente Bakterien: Werden unsere Antibiotika wirkungslos?
JÖRG SCHIERHOLZ‘

…Jährlich sterben etwa 25.000 Patienten in Deutschland durch eine Sepsis…. Nun wird immer häufiger über Superbugs berichtet, Bakterien, die nicht nur gegen mehrere sondern alle bekannten Antibiotika resistent geworden sind…. Einerseits sorgt die globale Mobilität zu einer blitzartigen, internationalen Verbreitung resistenter Isolate. Andererseits entstehen diese bösartigen Keime immer häufiger in Entwicklungsländern … Zudem lieg in der Dritten Welt der Pro-Kopf-Verbrauch von Antibiotika deutlich höher als in den meisten Industrienationen, da diese Präparate dort patentfrei und billig vor Ort hergestellt werden können und ohne ärztliche Kontrolle verkauft werden…. Auch die Antibiotikagabe in der Tiermast….

 

Fremdanmeldung eines anderen Erfinders für eine ähnliche Aufgabenlösung:

http://www.google.com/patents/DE69901938T3?cl=dehttp://www.deutscher-apotheker-verlag.de/uploads/tx_crondavtitel/datei-datei/9783804724556_i.pdf

Schnell zerfallende orale Arzneiformen . . . .

Technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 3.1 Im Mund schnell zerfallende Tabletten (Orodispersible tablets)

5 Marktpräparate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 5.1 Im Mund schnell zerfallende Tabletten (Orodispersible tablets) .
Dies könnte m. E. bei schnell zerfallender Tablette höchstens noch durch Mikroverkapselung kleinster Tablettenbestandteile bewirkt werden.

Inzwischen scheint man sich doch mit der peroralen Medikationskontrolle wieder zu befassen (siehe Nachstehendes aus der Süddeutschen Zeitung).
Ob meine Patent-Anmeldungen Anlass waren? Wohl kaum.
Zum Zeitpunkt des Gutachten-Antrags waren hier diese  Bemühungen um eine Problemlösung unbekannt, so dass sie nicht zu berücksichtigen sind.

 

US-Gesundheitsbehörde genehmigt erste digitale Pille
By  Felix Hütten • 

Die neu zugelassene Pille besteht aus einem bekannten Wirkstoff und einem Sender.
Das Medikament zersetzt sich durch die Magensäure und sendet so Signale an ein Smartphone.
Damit soll es möglich sein zu überprüfen, ob Patienten ihre Medikamente wie vorgeschrieben einnehmen.

Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat die erste Pille mit eingebautem Smartphone-Sender zugelassen. Die Pille mit dem Namen Abilify MyCite enthält neben dem Neuroleptikum Aripiprazol einen Sensor.

Das Medikament ist für Patienten mit bipolaren Störungen und Schizophrenie zugelassen. Die neue Funktion soll Patienten - oder ihren Betreuungspersonen - helfen, zu überprüfen, ob es regelmäßig eingenommen wird. Besonders Patienten mit psychischen Leiden verweigern oder vergessen häufig die Einnahme von Medikamenten - ein enormes Problem in der Therapie. Abilify MyCite will hier Abhilfe schaffen.

Nicht kontrolliert werden Dosierung oder Wirkung der Medikamente
Die Pille funktioniert ohne Batterie und besteht neben dem Wirkstoff aus Kupfer, Magnesium und Silizium. Sie erzeugt ein schwaches elektrisches Signal, sobald sie von der Magensäure zersetzt wird. Nach einigen Minuten nimmt ein Pflaster, das am Brustkorb des Patienten aufgeklebt wird, das Signal auf und sendet es via Bluetooth an ein Smartphone. In einer App kann der Patient zudem angeben, wie er sich fühlt und ob er Hilfe benötigt. Alle Daten werden in einer Cloud gespeichert, zu der auch Ärzte und Betreuer Zugang erhalten können. Die Pille selbst wird mit der Nahrung im Magen zersetzt und mit dem Stuhl ausgeschieden.

Die Zulassung der FDA bezieht sich ausschließlich auf die Kontrolle der Medikamenteneinnahme. Für Notfälle eignet sich die neue Pille nicht, da die Signale mit einer Verzögerung von bis zu zwei Stunden gesendet werden. Ebenfalls nicht zugelassen ist die Pille für Kinder und Alzheimer-Patienten mit Psychosen.

Die Hersteller der Pille, die Unternehmen Otsuka und Proteus Digital Health, geben an, dass die Inhaltsstoffe auch in Lebensmitteln zu finden sind. In der klinischen Testphase zeigten Patienten Nebenwirkungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und gelegentlich Hautirritationen - diese werden allerdings für zahlreiche Medikamente aufgeführt.

Bislang ungeklärt ist die Frage nach dem Datenschutz. Ameet Sarpatwari, Epidemiologe an der Harvard Medical School sagte der New York Times, dass die Pille tatsächlich die Versorgung von Patienten verbessern könnte, insbesondere für jene, die gerne ihre Medizin nehmen würden - und es oft vergessen. Wenn die Funktion der Pille aber missbraucht werde, so Sarpatwari, könnte sie mehr Schaden anrichten als nutzen. Immerhin besteht die Gefahr, dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten.

Source: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-us-gesundheitsbehoerde-genehmigt-erste-digitale-pille-1.3749932 US-Gesundheitsbehörde genehmigt erste digitale Pille
By  Felix Hütten • 
www.sueddeutsche.de

Aus dem Internet:

 

Patentamt Berlin

Depatisnet

Internationale Patentklassifikation

A61J 7/00 (1980.01)

 

http://dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/flyer/depatisnet_dt.pdf

 

 1. Patentanmeldung

DE 00000 224 04 10 A                     Perorale Medikationskontrolle

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DE000002415309A1 

 

 2. Patentanmeldung

De 00000 22 73 56 A                       Verwendung von Druck- und Wellenübertragungsvorrichtungen

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DE000002257356A

 

3. Patentanmeldung

DE 00000 24 15 309 A1                   Zusatzpatent zur Verwendung von Druck- und Wellenüber-

                                                               Tragungsvorrichtungen

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DE000002240410A *)

*) Anmeldeland: DE Anmeldenummer: 2415309 Anmeldedatum: 27.03.1974 Veröffentlichungsdatum: 09.10.1975 Priorität: DE 2240410 14.08.1972 Hauptklasse: A61J 7/00

 

Nebenklasse: A61B 5/10 MCD-Nebenklasse: A61B 1/24(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61B 5/03(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61B 5/117(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61B 8/12(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61C 19/04(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61J 7/00(2006.01,A) CPC: A61J 7/0053(2013.01) CPC: A61B 5/03(2013.01) CPC: A61B 5/117(2013.01) ECLA: A61B 5/03 ECLA: A61B 5/117 ECLA: A61J 7/00 D10 Erfinder: WAGNER WOLFGANG DR MED Anmelder: WAGNER WOLFGANG DR MED

 

[EN]Identity-check by mouth and throat measurements - their dimensions and pressure variations of liquids swallowed being used [DE]EINRICHTUNGEN ZUR IDENTITAETSUEBERPRUEFUNG MITTELS DIREKTER ODER INDIREKTER VERMESSUNGEN DES MUND- UND RACHENRAUMES BEI DER KONTROLLIERTEN ARZNEIVERABREICHUNG DURCH DEN MUND (PERORALE MEDIKATIONSKONTROLLE)

Man erkennt, dass eine Vielzahl von  Patentfamilien berührt wurden

 

4. Patentanmeldung: 16.05.2014 AKZ 10 2014 007 249.5  Offenlegungstag: 19.11.2015 (51) Int Cl.: A61J 7/00 (2006.01)

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE102014007249A1&page=1&dpi=150&lang=de

5. Patentanmeldung: 20.06.2014 AKZ  10 2014 009 198.8zurückgezogen, nicht lesenswert im Detail

6.  Patentanmeldung: 28.11.2014 AKZ 10 2014 017 677.0 

Einrichtung zur kontrollierten Arzneiverabreichung durch den Mund (Perorale Medikationskontrolle II)

 

 

https://depatisnet.dpma.de/depatisnet/htdocs/prod/de/hilfe/recherchemodi/assistenten-recherche/index.html

 

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