b.) Perorale Medikationskontrolle-Aufgabenstellung: Mit verkürztem Quellenverzeichnis
Vorsicht Text-Binnen-Verlinkungen!
Zu den Patentamts-Veröffentlichungen 2014 (bitte höchstens
überfliegen!) Internet-Veröffentlichungen des DPMA (nur
bei Sonderinteresse empfehlenswert)
Es wird
zur Bearbeitung die auf Anforderung bei gutachtenverfahren@biotelie.de als Anhang übersandte Word-Vorlage zur Bearbeitung
empfohlen.
Aufgabenstellung und Gesetzes-Antrag:
Es wird beantragt, dass staatlicherseits Untersuchungen darüber veranlasst werden, ob es zweckdienlich ist, Untersuchungen darüber vornehmen zu lassen, ob die Produktion von Einrichtungen für die zuverlässige Einnahme von Arzneimitteln durch den Mund auch ohne Personenüberwachung während der Einnahme über nachträgliche Überprüfung von hierzu beauftragten und berechtigten Personen zur Vermeidung von Antibiotikaresistenz oder Seuchenbekämpfung, zur besseren Behandlung psychischer Erkrankungen und zur genaueren Prüfung der Arzneimittelverträglichkeit beitragen könnte.
Sachverhalt und Begründung:
a) Die beschleunigte Resistenzentwicklung von Antibiotika stellt Medizin und Gesundheitswesen insbesondere bei deren Masseneinsatz bei Seuchenausbrüchen und vor große Probleme, da Behandlungen häufig nicht gewissenhaft eingehalten und frühzeitig abgebrochen werden. Diesem Mangel könnte möglicherweise die durch perorale Medikationskontrolle abgeholfen werden.
b) Psychopharmaka werden von vielen Kranken, besonders Wahnkranken, nur unwillig oder zum Schein eingenommen, um in die Vorteile der Vortäuschung von Behandlungswilligkeit zu kommen, was unnötige Klinikaufenthalte wegen ausbleibender Heilerfolge zur Folge hat.
c) Die Verträglichkeit von Arzneikombinationen wird von der Pharmaindustrie großenteils lediglich über Rückmeldungen von Unverträglichkeiten überwacht, die Überwachung könnte aber durch ambulante Kontrollen kostengünstig gesteigert werden.
d) Bei Seuchenausbrüchen könnten Behandlungen genauer überwacht
werden, so dass behandelnde Ärzte Behandlungsabbrüche der Gesundheitsbehörde
melden könnten.
e) Die Dauer der Wirksamkeit von Arzneien unter Langzeitanwendung könnte überprüft werden. (Diese Indikation ist nachträglicher Zusatz.)
Die Gutachter werden darum gebeten, bei dieser Simulation davon auszugehen,
dass erst durch Nachforschungen mit dem Gewicht der biotelen Instanz, der
gegenüber eine Auskunftspflicht bestünde, eine ernsthaftere Klärung dieser
Fragen möglich wäre.
Inzwischen neige ich aber selbst dazu, die Notwendigkeit einer staatlichen
Gutachten-Antragsverfolgung aus Mangel an überzeugenden Beweisen anzuzweifeln
und deshalb zu vereinen. Das Beispiel soll dennoch weiterverfolgt werden. Die
beiden jüngsten Zielverfolgungen (ganz unten) zeigen, dass das Gutachten-Thema
auch von privater Seiten immer wieder auf Interesse stößt: dies jedoch unter
der Einschränkung, dass kaufmännische Interessen Voraussetzung solcher
Bemühungen sind.
Ich stelle im Folgenden von mir
erkannte Anwendungsgebiete einer derartigen Vorrichtung vor und bitte darum
anlässlich jedes einzelnen Punktes gesondert Stellung zu nehmen, in wieweit
einem Gesetzesantrag stattzugeben wäre, eine Untersuchung darüber einzuleiten,
ob es zweckmäßig ist, staatlicherseits,
a) die Zweckmäßigkeit der
Anwendung einer apparativen Medikationskontrolle überprüfen zu lassen und bei
positivem Ergebnis
b) die Herstellung von
Kontrollgeräten gesetzlich zu veranlassen.
Als Anwendungsbereiche sehe ich folgende:
1. Antibiotika insbesondere
zur Vermeidung der früheren Resistenzbildung, da sich immer wieder zeigt, dass
die Medikamente nicht regelmäßig eingenommen oder ihre Einnahme verfrüht abgebrochen
wird, auch ohne den Arzt davon zu verständigen.
Besonders hoch veranschlage ich diese Gefahr in Entwicklungsländern, wo es auch
zur Weitergabe und zum Handel mit Dritten kommen dürfte.
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 200.000 fest. Antibiotika
insbesondere zur Vermeidung der früheren Resistenzbildung, da sich immer wieder
zeigt, dass die Medikamente nicht regelmäßig eingenommen oder ihre Einnahme
verfrüht abgebrochen wird, auch ohne den Arzt davon zu verständigen.
Besonders hoch veranschlage ich diese Gefahr in Entwicklungsländern, wo es auch
zur Weitergabe und zum Handel mit Dritten kommen dürfte.
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 200.000 fest.
2. Psychopharmaka bei Patienten, die sich sonst
der Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit entziehen und dadurch über
Fehlwahrnehmungen und/oder Fehlverhaltensweisen gegenüber anderen gefährlich
werden oder zumindest in ihrem Lebenswandel in Richtung Normalität und Teilhabe
wesentlich stärker eingeschränkt würden.
(Ich merke an, dass der gleiche Erfolg meist über Depot-Spritzen erreicht
werden kann, mit Ausnahme des Umstandes, dass eine Dosissteuerung schwieriger
und eine Dosisunterbrechung bei Zwischenerkrankungen dann nicht möglich ist.)
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 50.000 fest.
3. Mit den Geräten könnte
eine zusätzliche und preiswertere Methode der Arzneiverträglichkeitsprüfung
insbesondere auch in Arzneikombinationen nach bereits einzeln als vertretbar
verträglich geprüften Substanzen auch außerklinisch eröffnet werden.
Ich lege die Zahl der Betroffenen willkürlich auf 200.000 fest.
4. Nach dem Ausbruch einer
schweren Seuche könnte die Behandlung kontrolliert durchgeführt werden, so dass
auch die behandelnden Ärzte über deren Erfolg genauer informiert würden und bei
Behandlungsabbruch die Gesundheitsbehörde benachrichtigen könnten. (Nachtrag
vom 28.11.15)
5. Manche Arzneimittel werden lebenslang verschrieben doch angewandt. Bei einigen dieser Mittel, beispielsweise solche zur Verhinderung der Blutgerinnung, wird die Medikation in der Regel eingehalten, so dass ein Nachlassen der Arzneimittel-Wirkung nach einiger Zeit auffällt. Andere Mittel, insbesondere solche, die unangenehme Nebenwirkungen zur Folge haben, werden jedoch häufig nur in Intervallen eingenommen, so dass ein Wirkungsnachlassen nur in Einzelfällen bekannt und dann häufig nicht gemeldet wird. Ein verheerender Sonderfall war die lange verbreitete Anwendung der Digitalis-Präparate in der Herzbehandlung. Ähnliche Erkenntnislücken ließen sich durch Dauer-Medikations-Kontrolle schließen. (Nachtrag 15.01.18)
Verkürztes Quellenverzeichnis /Bitte bis Stand der Technik lesen.
Bedauerlicherweise hat von zwanzig zur Frage einer Arzneiüberwachung durch Schluckkontrolle angeschriebenen Fachklinik-Leitern oder Fachärzten nur einer geantwortet. Dieser hielt Vorrichtungen zur Einnahmeerinnerung – wie etwa einen Wecker oder ein Handy – für ausreichend.
Von sechs Arzneimittelherstellern, die das Erfindungsangebot erhielten, antworteten nur drei ablehnend und ohne auf meine Bitte zur Stellungnahme zu meinen Fragestellungen einzugehen.
Um überhaupt zu einem
Gutachtenbeispiel zu kommen, fingiere ich aus meiner bloßen Vermutung heraus
einen Tatsachenzusammenhang, nachdem eine kontrollierte Arzneieinnahme im
öffentlichen Interesse liegt, da viele stationäre Aufenthalte von Wahnkranken
über Neuroleptika -Einnahme, der sie sich unkontrolliert entziehen würden,
vermieden werden können – es gibt allerdings auch den Ausweg der Depotspritze
(bei rasch eintretenden Unverträglichkeiten etwa auch mit anderen Medikamenten
oder bei Auftreten akuter Krankheiten in ihrer Wirkung allerdings nicht sofort
absetzbar) – auch gibt es die Missbrauchsmöglichkeit durch totalitäre Regime
zur Lähmung ja chronischen Vergiftung kritischer Personen. (Im Augenblick
finden derartige Regime auch andere Wege des Medizin-Missbrauchsmit oder ohne
diesen Zusammenhang über andere Zwangsmaßnahmen.)
Noch weniger scheint mir erforscht, ob die Bereitstellung von noch wirksamen
Antibiotika nicht deren kontrollierte Einnahme notwendig machen würde, wenn man
die fortschreitende Resistenzentwicklung zur Unwirksamkeit hin verhindern will.
Aus meiner Erfahrung heraus gehe ich davon aus, dass die kontrollierte Einnahme
der Resistenzentwicklung entgegen wirken würde. Nach einem gefährlichen Seuchenausbruch könnten als in Sachen Medikamenteneinnahme der Unzuverlässigkeit
dringend Verdächtigte unter Meldungszwang zur kontrollierten Arzneieinnahme
veranlasst werden.
Bis in die 70er Jahre des
vergangenen Jahrhunderts wurden vermutlich durch die beinahe routinemäßige
Abgabe von Digitalis-Präparaten an alte Menschen zur Herzstärkung durch
ärztliche Unkenntnis infolge Überdosierung mehr Todesfälle ausgelöst als durch
Verkehrsunfälle. Sehr viele Kranke hatten wegen Übelkeit oder anderer
Verschlechterung des Befindens die Arznei abgesetzt ohne ihre Arzt immer
darüber zu informieren. Eine Wiese in der Nähe einer Tuberkulose-Heilstätte war
gemäß meiner Beobachtung von Tabletten übersät: es wurde damals eine hohe
Anzahl verschiedener Medikamente kombiniert verordnet, deren Einnahme die
Kranken häufig überforderte. Als Beispiel für bisher unbekannte Nebenwirkungen
nenne ich die vermutliche Unverträglichkeit von Xarelto
und Ramipril: ich hatte als alleinige Medikation
diese beiden Medikamente in normaler Dosierung erst kurze Zeit eingenommen, als
nach einstündiger mäßiger Sonneneinwirkung auf meine Handoberflächen dort
innerhalb tiefbrauner Pigmentvermehrung insgesamt eine Vielzahl pigmentloser
Flecken verschiedener Größe (Viteligo) auftraten; es
wäre denkbar, dass die Pharmaindustrie kein Interesse daran hat, die
vielfältigsten Arzneikombinationen vor ihrer Vermarktung auf Nebenerscheinungen
hin überprüfen zu müssen.
Die nachstehenden Patentanmeldungen brauchen nicht weiter beachtet werden, vor allem nicht die früheren nach 1972; diejenigen nach 2014 zeichnen sich unter anderem durch die Neuheit aus, dass durch Beobachtung der Mundumgebung etwa durch eine nach unten und rückwärts gerichtete Beleuchtungs- und Filmvorrichtung vom Schirm einer Art Mütze aus ein Erbrechen der Arznei ausgeschlossen werden kann.
28.11.2014 AKZ 10 214 017 677.0
Einrichtung zur Kontrolle der
Arzneibehandlung über den Mund (Perorale Medikationskontrolle III)
Von
vielleicht sogar entscheidender Bedeutung wäre noch der Hinweis auf über
Jahrzehnte fortgesetzten digitalis-Missbrauch aus
mangelhafter Überwachung der Einnahme-Gewohnheiten und ihrer Folgen heraus,
wobei die Ärzteschaft sich über die Einnahme-Zuverlässigkeit ihrer Patienten täuschten. Auch die
Erfahrungen bei der
Tuberkulose-Behandlung sollten zu denken geben.
***>
[Nachfolgender
Text, außer derjenige, auf den der vorige Link verweist, kann unbeachtet
bleiben.]
Stand der
Technik
Der Anmelder reichte bereits 1972
eine Vorrichtung unter obiger Bezeichnung ein, die als Offenlegungsschrift P
2240410 am 21.2.74 veröffentlicht wurde. Sie sollte der Personenerkennung und
Benutzerkontrolle, der Erinnerung und Zeitfestlegung der Verabreichungsfristen
und der Schluckkontrolle dienen.
Eine weitere Überprüfung des Standes der Technik wurde nicht vorgenommen.
Es kann der Text bis Novartis übersprungen werden
Problemlösung und Verbesserung des Standes der Technik
Die Erfindung wurde mit der
Einreichung 102014007243.5 am 16.05.14 unter der Bezeichnung Perorale
Medikationskontrolle und mit einer weiteren 102014009198.8 am 20.6. 2014 beim
Patent- und Markenamt München fortgesetzt. Außer der gesicherten Abgabe von
Arzneien und deren Kontrolle sollte zusätzlich gewährleistet werden, dass der
Patient sich des eingenommenen Medikaments nicht durch Erbrechen entledigt,
ohne dass dies später erfasst werden kann. Es wurden Vorrichtungen zur
optischen Überwachung der Mundpartie vorgestellt, welche über Reflexfotografie
der Mundpartie diese Zusatzaufgabe und auch die Einnahmekontrolle gewährleisten
können. Die Optik für Lichtabgabe und –empfang sollte auf dem Ende eines
Trägerrohres montiert werden, das am Medikamentenbehälter befestigt war, der
entweder auf einem Tisch abgestellt werden sollte oder auf dem Körper getragen
wurde.
Die hier vorgestellte Fortentwicklung der Erfindung sieht die Anbringung der
optischen Überwachungsvorrichtung im Kopfbereich vor: vorzugsweise auf einem
die Stirn vorn überragenden Mützenschild oder einem frontalen Helmvorsprung,
wie er etwa bei Fahrradschutzhelmen zu finden ist.
Auch kann ein Trägerrohr für die Optik an einer Art Stirnband vorn dieses
überragend befestigt werden, wenn der feste Sitz durch einen Kinnriemen
gesichert wird. Das Trägerrohr für die Optik kann auch auf einer Halsmanschette
vorn montiert sein, um die Mundumgebung zu überwachen. In diesem Fall kommt
auch die Anwendung von schalenförmigen Kinnplatten in Frage, welche den Wangen
aufliegen und bei Kopfdrehungen sich mit dem Halsband mitdrehen. Schließlich
käme auch das Tragen des Medikamenten-Verabreichungs-Behälters oder auch der
optischen Vorrichtung allein im Bereich des vorderen Halsabschnitts direkt auf
der Haut in Frage.
Die Reflexfotometrie, wie sie in vielen Bereichen angewandt wird
(Magenendoskopie, Gesichts- und Texterkennung) kann außer zur
Personenidentifizierung auch zur Kontrolle der innerhalb
einer bestimmten Zeitspanne zugelassenen Arznei verwandt werden.
Hierzu kann ein auf den Arzneilöffel oder Folienbeutel aufgeklebtes
beschriftetes Etikett oder eine beschriftete Deckfolienpartie optisch
abgetastet werden, wobei arzneiführende Behälterteilerteile nicht verdeckt
werden, so dass deren Füllung kontrolliert werden kann. Es kann auch
das Steuergerät zur Überprüfung der Angemessenheit der Anwendungsfrist eines
Arzneibehälters herangezogen werden. Hierzu wird die Beschriftung
oder eine andere optische Markierung mit nach jeder Arzneiabfüllung wechselnder
Belichtungsintensität oder unter Änderung der Wellenlängen abgetastet und deren
Ergebnis im Steuergerät gespeichert. Führt der Anwender einen in der jeweiligen
Zeitspanne zur Einnahme nicht vorgesehen Arzneibehälter, für dessen
Beschriftung oder Markierung ein abweichender Lichtabsorbationswert gespeichert
wurde, an den Mund, so gibt das Steuergerät eine Warnung ab.
Man wird eine automatische Arzneiabfüllung insbesondere bereits in der Apotheke
bevorzugen.
Alle schon früher beschriebenen zusätzlichen Erinnerungsfunktionen können auch
hier bei der Programmierung berücksichtigt werden. Es kann auch eine
Sprachwiedergabe für nützliche Erläuterungen, Befehle und Warnungen geben.
Licht im Ultrarotbereich wird zumindest für die Langzeitbeobachtung zu
bevorzugen sein: eine automatische Umschaltung der Wellenbereiche kann
vorgesehen werden.
Bei längerer Nichtanwendung oder zu häufiger Anwendung kann eine automatische
Telefonbenachrichtigung des Betreuers vorgesehen werden.
Die fortgesetzte kontinuierliche Bildserie wird gespeichert; zumindest aber
werden solche Aufnahmen gespeichert, die im zeitlichen Zusammenhang mit mehr
als knapp eine Sekunde dauernden Veränderungen über das Aufnahmeumfeld oder im
Aufnahmefeld stehen. Der Betreuer kann diese Schwachstellen als Hinweise auf
unregelmäßige Anwendung programmunterstützt aufsuchen und kontrollieren.
Kurzzeitige Veränderungen über das Aufnahmeumfeld lösen einen Allarmton aus, um
den Anwender zur Wiedereinnahme einer korrekten Kopfhaltung oder zur Korrektur
der Stellung der Optik des Gerätes zu veranlassen.
Der Arzneilöffel gemäß Fig.7 kann auch unter Wegfall der Trennwand (22)
verkürzt werden. Anstelle eines Arzneilöffels kommen zur Arzneiverabreichung
auch andere Hilfsmittel in Frage, so ein Folienbeutel nach Fig.9, 25. Der Benutzer
wird dann unmittelbar vor der Verabreichung dazu angehalten, das Etikett auf
dem der Arznei abgewandten Beutelteil quer zum Strahlenbündel der Optik zu
halten. Der Beutelanteil mit der Arznei wird vorteilhaft durch Zug am langen
überstehenden Ende eines Reißfadens (26) in der Beutelwandung oder einem dieser
über einem Schlitz der Folie aufgeklebten Verschluss-Klebeband eröffnet,
während dieser Beutelteil sich bereits bei um ihn geschlossen Lippen im Mund
befindet.
Auch nach der Einnahme von Arzneien außer Kontrolle durch die Vorrichtung kann
letztere zum Ausschluss einer Arzneientledigung mittels Brechaktes auch
mehrstündig angewandt werden.
Vorteile der Erfindung
Gegenüber den früher
beschriebenen Anordnungen der Optik hat deren Anbringung im Kopfbereich oder im
Halsbereich bei Einsatz von Kinnschalen den Vorteil, dass die Optik bei
Kopfbewegungen auf den engeren Mundbereich ausgerichtet bleibt; auch können
Kleidungsstücke leichter gewechselt werden, ohne die Mundkontrolle zu
unterbrechen.
Die Koppelung mit einer Arzneiverabreichungsvorrichtung i(Fig.3, 9) ist in
vielen Fällen nicht erforderlich; zumindest kann auf die Verbindung mit einer
solchen über die meiste Beobachtungszeit hinweg (nämlich nach der
Arzneiverabreichung) verzichtet werden. Der technische Aufwand und das Gewicht
werden bei Verzicht auf eine apparative Sperrung und Beschränkung der
Arzneiabgabe wesentlich gesenkt.
So wäre das Gerät dienlich, auch ambulant Arzneimittelverträglichkeitsprüfungen
vorzunehmen, insoweit es sich schon um geprüfte Substanzen handelt, die aber in
Kombination mit anderen Mitteln nochmals einer Untersuchung unterworfen werden
sollen.
Als weitere Vorzüge der peroralen Medikationskontrolle bleiben bestehen:
1. Bei Schizophrenen kann keine Krankheitseinsicht vorausgesetzt werden, so dass die kontrollierte Einnahme eine sehr viel höhere Therapiesicherheit garantieren würde. Das Ausweichen auf Spritzen birgt den Nachteil in sich, dass eine Dosisänderung beispielsweise auch bei zwischenzeitlichen Erkrankungen schwerer möglich ist.
2. Es ist bekannt, dass gerade auch in Entwicklungsländern wichtige Arzneimittel bereits nach Anfangserfolgen vom Patienten abgesetzt und anderweitig veräußert werden. Vermutlich geht auch ein Teil der Antibiotikaresistenzen auf diesen Umstand zurück.
Beschreibung der
Ausführungsbeispiele:
(Fig. 1 – 6 sind skizzenhaft ausgeführt:
der Maßstab ist etwa 1 : 6.
In Fig.2 – 5 liegen Seitenansichten vor, in Fig.6 eine Frontalansicht. Es wird
das Stadium wiedergegeben, in dem der Arzneilöffel /2/ zu den Lippen geführt
ist. Der Anwender hält den Arzneilöffel zwischen Daumen und Zeigefinger am
senkrechten Rahmenflügel /vgl. Fig.7, 13/ des Arzneilöffels.)
***>
Figur 1:
Das Steuergerät (1) ist mittels eines Haftmittels im Bereich des
kleidungsfreien Halsausschnittes auf der Haut befestigt. Die Haftung kann
durch eine Trägerhalsband (nicht dargestellt)
verstärkt werden, Die Optik auf der Kamera (2) als eingebauter Teil des
Steuergerätes (1) ist um die Vertikalachse leicht schwenkbar angeordnet und
kann durch eine Klemmschraube (nicht dargestellt) festgestellt werden. Die
Strahlen (gestrichelt) sind gegen die Unterseite des transparenten
Arzneilöffels, nahe dem Rahmenflügel, mit dem Etikett mit den Inhaltsangaben
gerichtet. Zur Einnahme nach Aufforderung hebt der Anwender den Arzneilöffel
leicht an. Es folgt der Befehl: „Arzneilöffel vor dem Mund bitte umdrehen!“
Zuletzt erfolgt die Durchsage der Längenangabe der Gesamtbeobachtungszeit, die
auch optisch auf einem Display sichtbar gemacht werden kann.
Figur 2:
Die fixierbar schwenkbare Kamera (2) an der Spitze des Schildes der Mütze als
Kopfbedeckung (4) befestigt und die Strahlen der Optik sind von Oben auf den
Arzneilöffel (8) gerichtet und auch auf das von unten auf den Endteil des Folienstreifens (Fig.7, 14) geklebte
Etikett. Die Kamera ist über die Verbindungsleitung (3) mit dem auf dem Helm
als Kopfbegleitung (4) befestigten Steuergerät (1) verbunden. Der Helm ist
mittels Kinnriemens mit Schnalle unten gesichert. Der Anwender wird zur
Einführung und leichten Anhebung des Löffels und zum Schlucken aufgefordert.
Figur 3:
Die Kamera (2) ist auf dem Ende eines Brückenaufsatzes einer Brille (7) nach
Art einer Motorradbrille befestigt und die Strahlen der Optik sind nach unten
auf Arzneilöffel (8) und Etikett (Fig.9, 17) gerichtet. Die Verbindungsleitung
(3) führt zum Steuergerät (1). Die Vorrichtung ist auch für einen kabellosen
Funkverkehr zwischen Kamera (2) und Steuergerät in der Arzneiabgabevorrichtung
(9) eingerichtet, aus der der Anwender den Arzneilöffel jeweils unmittelbar vor
der Einnahme selbst abfüllen kann und die hier auf einem Tisch steht. Die
Kontrollfunktionen der Arzneiabgabevorrichtung und das Steuergerät für die
Optik können zweckmäßigerweise auch so gegenseitig abgestimmt werden, dass der
Patient die Arzneidosis über das (hier nicht dargestellte)
Arzneiverabreichungsrohr der Arzneiabgabevorrichtung entnimmt und sich dann der
optischen Langzeitbeobachtung über die Kamera (2) unterzieht.
Figur 4:
Auch hier sind wie bei Fig.3 die Wahlmöglichkeiten der Datenübertragung von der
Kamera (2) auf einer Tragestrebe von einer Art Stirnband (5) als
Kopfbedeckung entweder über Funk in ein Steuergerät (1, hier in
einer Kleidungstasche) oder über die Verbindungsleitung (3) zum Steuergerät auf
dem Stirnband gegeben.
Figur 5:
Der Brückenaufsatz (26) als Träger der Kamera (2) ist hier vorn auf einer Art
Halsband (15) befestigt, das mittels Klettverschlussriemen (16) befestigt ist.
Die Strahlen der Optik sind von unten gegen den Arzneilöffel (8) gerichtet mit
Funktionsähnlichkeiten zu Fig.1.
Figur 6:
Ähnlich wie bei Fig.5 ist der Brückenaufsatz (26, hier in Frontalsicht) mittig
nach vorn vorstehend aus dem Halsband (15) angeordnet; seitlich sind jedoch
beidseits den Wangenanliegend schalenförmig starre Kinnplatten (21) mit dem
Halsband verbunden, so dass dieses bei Kopfdrehungen mitgedreht wird.
Figur 7:
Stellt einen Längsschnitt durch einen Arzneilöffel (8) in natürlicher Größe
dar. Der Rahmenflügel (13) zum Anfassen steht mittig nach hinten heraus. In der
oben dargestellten Variante – auch als Querschnittsvariante im Detail A – ist
auch die Bodenplatte nach hinten verlängert und damit der Raum zum Aufkleben
eines Etiketts (17) von unten, das die Art und Dosis der Arznei sowie deren
Anwendungsdatum und Verfallsdatum enthält. Zwischen der Hinterwand des
Arzneilöffels und der schrägen Zwischenwand mit Loch (10) kann vom Apotheker
oder vom Anwender unmittelbar vor Einnahme Wasser eingefüllt
werden. Arzt oder Apotheker werden das Loch mit dem
Klebefolienstreifen (18) verschließen, der nach Umschlag in einer Falte
unterhalb des Lochs, beim Abziehen der Deckfolie (19) durch den Anwender durch
Zug an der Deckfolie (19) von den Rändern des Arzneilöffels
mitentfernt wird. Dieser Vorgang erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Einführung
des vorderen Arzneilöffelendes in die Mundhöhle. Im vorderen Kammerraum lagert
(nicht dargestellt) die Arznei. Der Querschnitt C entspricht der Schnittlinie D
– E. Unten ist eine Draufsicht des Arzneilöffels wiedergegeben.
Figur 8:
In natürlicher Größe wird der Längsschnitt durch den Behälter (12) mit Fächern
für das Einschieben von Arzneilöffeln – hier mit Rahmenflügeln der
Variante B in Fig.7 – wiedergegeben. Klemmzungen (20) – oben über der
Hinterwand jedes Arzneilöffels – erschweren das unbeabsichtigte Herausfallen
der Arzneilöffel.
Figur 9:
Es wird hier ein Längsschnitt durch einen transparenten Folienbeutel
(25) wiedergegeben, der hier aus drei Kammern besteht, welche durch jeweils ein
Septum (22) voneinander getrennt sind. In der rechten Kammer befinden sich zwei
Tabletten, in der mittleren Arzneiflüssigkeit, die linke ist mit Wasser zur
Ausspülung der Arzneien gefüllt. Das linke Septum enthält eine ringförmige
Wandschwäche für die Perforation, wenn auf die linke Kammer großer Druck
ausgeübt. Auch das rechte Septum ist ringförmig wandgeschwächt. In der rechten
Beutelwand lagert ein Reißfaden (24), dessen Ende den Beutel deutlich überragt,
so dass an ihm gezogen werden kann, wenn das rechte Beutelende in den Mund
eingeführt ist.
Der Reißfaden kann durch ein Verschlussklebeband über einem Beutelbodenschlitz
ersetzt sein. Der Benutzer hat den Beutel durch Zusammenpressen in den Mund zu
entleeren. Kleinere Beutel können auch durch Aufbiss entleert werden (nicht
dargestellt).
Patentansprüche
Einrichtung
nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der zur Einführung in den Mund bestimmte Beutelanteil eines
Arzneibehälters einen Reißfaden oder einen Klebebandverschluss (Fig.9, 24)
aufweist, der nach Einführung des Beutelanteils in den Mund durch Zug außerhalb
des letzteren eröffnet werden kann (Fig.9, 24).
Zusammenfassung
Einrichtung zur Kontrolle der
Verabreichung von Arzneien durch den
Mund, deren Optik vorzugsweise am Kopf oder im Halsbereich befestigt ist, wobei
diese den Kopfbewegungen vorzugsweise besser folgen kann, um bereits die
Arzneiaufnahme mittels Aufnahmestörungen der Kamera zu überwachen und/oder
zumindest in der folgenden Zeit ein eventuelles Erbrechen aufzudecken. Die
weitere Kontrolle durch Etikettierung der Arzneiverabreichungsgefäße und zwei
Varianten als Arzneilöffel und Folienbeutel ergänzen die Erfindung.
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02.10.14
Novartis Pharma Schweiz AG
Basel
Betrifft: Bitte um Überprüfung des Angebots eines Gerätes zur peroralen Medikationskontrolle
Sehr geehrte Damen und Herren,
in sehr schlechter körperlicher Verfassung und großem Zeitdruck vor einer lebensgefährlichen Operation habe ich noch eine Verbesserung meiner früheren Erfindung beim Deutschen Patentamt angemeldet, obwohl ich selbst weiß, dass die Annahme meines Angebotes durch Sie nicht wahrscheinlich ist.
Auf der anderen Seite erging es mir bei einer mehr als 10jährigen Beschäftigung mit einer Diagnostik- und Injektionstherapie für Diabetiker auch so, dass ich nicht wirtschaftlich zum Zuge kam, schon wegen der Arbeitsüberlastung. Vor allem durch die Fortschritte in der Herstellung feinster Kanülen hatte inzwischen die Punktionstechnik viel von ihrem Schrecken verloren.
Dennoch erschien in verhältnismäßig kurzer Zeit das Punktionsgerät „Vaculance“ auf dem Markt, nach dem ich die Firma Hoechst schriftlich darum gebeten hatte, wenigstens für Personen, denen aus beruflichen Gründen ein häufiges Stechen in die Fingerkuppen nicht zumutbar ist, eine Abhilfe zu schaffen. Meinen Schilderungen hatte ich keine Abbildungen beigegeben und nie wieder von der Firma Hoechst gehört.
So meine ich, dass man auch im jetzigen Fall bedenken sollte, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen Arzt und Patient hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Arzneieinnahme weitaus schlechter ist als gemein hin angenommen wird.
Das hier vorgestellte System, könnte durch die optisch-fotografische Beobachtung des Patienten auch nach der Arzneiverabreichung einigen Nutzen stiften.
1. So wäre das Gerät dienlich, auch ambulant Arzneimittelverträglichkeitsprüfungen aufzunehmen, insoweit es sich schon um geprüfte Substanzen handelt, die aber in Kombination mit anderen Mitteln nochmals einer Untersuchung unterworfen werden sollen.
2. Bei Schizophrenen kann keine Krankheitseinsicht vorausgesetzt werden, so dass die kontrollierte Einnahme sehr viel höhere Therapiesicherheit garantieren würde. Das Ausweichen auf Spritzen birgt den Nachteil in sich, dass eine Dosisänderung beispielsweise auch bei zwischenzeitlichen Erkrankungen schwerer möglich ist.
3. Es ist bekannt, dass gerade auch in Entwicklungsländern wichtige Arzneimittel bereits nach Anfangserfolgen abgesetzt und anderweitig veräußert werden. Vermutlich geht auch ein Teil der Antibiotikaresistenzen auf diesen Umstand zurück.
Ich gestehe, dass ich zu dieser erneuten Befassung mit dem Thema vor allem durch meine Absicht veranlasst wurde, dass von mir in Jahrzehnten entwickelte biotele Gutachtenverfahren zu überprüfen.
Auch in diesem Zusammenhang wäre ich für eine fachlich kompetente Überprüfung zu den angeführten Indikationen und Entscheidung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wagner
Abschlägiger Bescheid nach monatelangen Nachfragen allein schon hinsichtlich der Empfangsbestätigung
.
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Dies ist eine biotele Gutachten-Simulation (früherer Text)
Einrichtung
zur kontrollierten Arzneiverabreichung durch den Mund (perorale
Medikationskontrolle)
Offenlegungsschrift P 2240410 vom 14.08.1974 Das Gerät sollte Erinnerungs- und
Sperrfunktionen (personenbezogen und zeitlich) aufweisen und den
Schluckakt kontrollieren.
Die
Einrichtung wurde von mir erfunden, nachdem ich als Behandelnder die Erfahrung
machen musste, dass schizophren Wahnkranke die neuroleptischen Dragees
nur zum Schein einnahmen, indem sie sie in den Backentaschen zurückhielten, da
sie von Ihrer geistigen Gesundheit überzeugt waren und vermutlich eine gewisse
Herabsetzung Ihrer Vitalität durch die Medikation verspürten.
Das Gerät wurde nicht produziert, was ich nicht zuletzt auf das Interesse der
Pharmaindustrie auf erhöhten Absatz damals zurückführte, aber auch auf
Interesselosigkeit in der Kollegenschaft. Zu dieser Zeit starben in Deutschland
mehr alte Menschen an Digitalisvergiftung als
bei Verkehrsunfällen, da es üblich war alten Menschen zur Herzstärkung das
Fingerhutgift bereits vorbeugend zu verabreichen ohne zu bedenken, dass im
Alter eine Dosisreduktion erforderlich war. Dass nicht mehr passierte, lässt
sich dadurch erklären, dass viele Patienten die Tabletten nicht mehr einnahmen,
weil diese Übelkeit und andere Beschwerden verursachten.
Den Rasen in einer Tuberkulose-Heilanstalt fand ich weiß vor von weggeworfenen
Tabletten.
Durch kontrollierte Medikation, so meine Überzeugung, würden auch Ärzte besser
über das Einnahmeverhalten ihrer Patienten unterrichtet und ihre Erfahrungen
den Gegebenheiten rascher anpassen.
Ich ergänze hier (01.11.15) mit meinem eigenen Fall als Beispiel:
Im
Frühjahr dieses Jahres setzte ich meine Hände etwa eine Stunde lang in Bewegung
der direkten Sonnenbestrahlung aus. Zu meiner Überraschung kam es zu einer
intensiven Bräunung ohne Zeichen eines Sonnenbrandes. Bald darauf traten bis
über bohnengroße unregelmäßig begrenzte hellrote Flecken auf, die aus einem
Pigmentverlust (Viteligo) herrührten. In den
letzten Monaten hatte ich hochdosiert die Substanz Viraroxaban und eine mittlere Dosis Ramipril eingenommen: in keinem der Beipackzettel wurde
vor der beschriebenen Nebenwirkung gewarnt. Inzwischen erwähnt Bayer als
Hersteller von Viraroxaban äußerst seltene
Lichtüberempfindlichkeit der Haut (1: 10 000).
Es ist praktisch unmöglich alle möglichen Arzneikombinationen auf Nebenwirkungen
hin zu überprüfen. Aber auch bereits zum Verkauf zugelassene Medikamente ließen
sich in Kombination bei Verbrauchern überprüfen, wenn Ärzte oder Apotheker sich
bei geeigneten Patienten dafür einsetzen würden, dass diese ihre Arzneimittel
unter ambulanter Kontrolle einnehmen; dabei wäre allerdings nicht
auszuschließen, dass diese noch weitere Arzneien unkontrolliert zu sich nehmen
könnten. Aber bei Auftreten von Nebenwirkungen könnten die Fälle mit nicht
kontrolliert eingenommenen Zusatzstoffen durch eine entsprechende weitere
Untersuchungsserie leicht ausgeschlossen werden. Sollte die von mir
geschilderte Viteligo-Erkrankung Folge der
Einnahme von einem der geschilderten Medikamente oder ihrer Kombination sein,
so könnten Patienten einem Pigmentverlust durch frühen und intensiven
Hautschutz vor Sonneneinwirkung vorbeugen.
Dr. med. Wolfgang Wagner
Sehr geehrte Frau Prof. Dr.
in der Lage einer lebenbedrohenden Operation am 15.Mai 2014 versuche ich zu experimentellen Probe-Begutachtungszwecken gutachtenverfahren.biotelie.de
rasch noch auf fingiertem und verkürztem Quellenstand gedankenabstrakte Untersuchungen durchzuführen. Außerdem verfüge ich über eine patentanmeldungsreife Neukonstruktion des Gerätes. Es geht mir um seinen Gemeinnutzen, d. h. um die Frage, ob die kontrollierte Verabreichung neuer Antibiotika zur Resistenzminderungsverzögerung beitragen könnte. Eine grobe Schätzung der möglichen Anwenderzahl für Deutschland wäre nützlich.
Biographie in biotelie.de Ich wäre Ihnen für eine prompte Beantwortung auf Abschätzung hin sehr verbunden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Wolfgang Wagner
Berlin, den 6.4.14
Betreff: Anfrage über den Wert einer peroralen Medikationskontrolle zur Vermeidung der Resistenzbildung
An Ärzte ohne Grenzen
Antwort (sinngemäß): die Organisation kümmert sich um Einsatzplanungen und -finanzierung, kann in der Frage nicht weiterhelfen.
Nur ein einziger von zwanzig weiteren
Angeschriebenen antwortete und hielt Erinnerungsvorrichtungen für ausreichend.
Nachtrag:
Junge Freiheit Nr.7/17
10.Februar 2017:
Vermeidbarer Tod im Krankenhaus
Resistente Bakterien: Werden unsere Antibiotika wirkungslos?
JÖRG SCHIERHOLZ‘
…Jährlich sterben etwa 25.000 Patienten in Deutschland durch eine Sepsis…. Nun wird immer häufiger über Superbugs berichtet, Bakterien, die nicht nur gegen mehrere sondern alle bekannten Antibiotika resistent geworden sind…. Einerseits sorgt die globale Mobilität zu einer blitzartigen, internationalen Verbreitung resistenter Isolate. Andererseits entstehen diese bösartigen Keime immer häufiger in Entwicklungsländern … Zudem lieg in der Dritten Welt der Pro-Kopf-Verbrauch von Antibiotika deutlich höher als in den meisten Industrienationen, da diese Präparate dort patentfrei und billig vor Ort hergestellt werden können und ohne ärztliche Kontrolle verkauft werden…. Auch die Antibiotikagabe in der Tiermast….
Fremdanmeldung eines anderen Erfinders für eine ähnliche Aufgabenlösung:
http://www.google.com/patents/DE69901938T3?cl=dehttp://www.deutscher-apotheker-verlag.de/uploads/tx_crondavtitel/datei-datei/9783804724556_i.pdf
Schnell zerfallende orale Arzneiformen . . . .
3 Technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 3.1 Im Mund schnell zerfallende Tabletten (Orodispersible tablets)
5
Marktpräparate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 5.1 Im Mund schnell
zerfallende Tabletten (Orodispersible tablets) .
Dies könnte m. E. bei schnell zerfallender Tablette höchstens noch durch
Mikroverkapselung kleinster Tablettenbestandteile bewirkt werden.
Inzwischen scheint man sich doch mit der peroralen
Medikationskontrolle wieder zu befassen (siehe Nachstehendes aus der
Süddeutschen Zeitung).
Ob meine Patent-Anmeldungen Anlass waren? Wohl kaum.
Zum Zeitpunkt des Gutachten-Antrags waren hier diese Bemühungen um eine Problemlösung unbekannt,
so dass sie nicht zu berücksichtigen sind.
US-Gesundheitsbehörde genehmigt erste digitale Pille
By Felix Hütten •
Die neu zugelassene
Pille besteht aus einem bekannten Wirkstoff und einem Sender.
Das Medikament zersetzt
sich durch die Magensäure und sendet so Signale an ein Smartphone.
Damit soll es möglich
sein zu überprüfen, ob Patienten ihre Medikamente wie vorgeschrieben einnehmen.
Die US-amerikanische
Gesundheitsbehörde FDA hat die erste Pille mit eingebautem Smartphone-Sender
zugelassen. Die Pille mit dem Namen Abilify MyCite enthält neben dem Neuroleptikum Aripiprazol
einen Sensor.
Das Medikament ist für
Patienten mit bipolaren Störungen und Schizophrenie zugelassen. Die neue
Funktion soll Patienten - oder ihren Betreuungspersonen - helfen, zu
überprüfen, ob es regelmäßig eingenommen wird. Besonders Patienten mit
psychischen Leiden verweigern oder vergessen häufig die Einnahme von
Medikamenten - ein enormes Problem in der Therapie. Abilify
MyCite will hier Abhilfe schaffen.
Nicht kontrolliert
werden Dosierung oder Wirkung der Medikamente
Die Pille funktioniert
ohne Batterie und besteht neben dem Wirkstoff aus Kupfer, Magnesium und
Silizium. Sie erzeugt ein schwaches elektrisches Signal, sobald sie von der
Magensäure zersetzt wird. Nach einigen Minuten nimmt ein Pflaster, das am
Brustkorb des Patienten aufgeklebt wird, das Signal auf und sendet es via
Bluetooth an ein Smartphone. In einer App kann der Patient zudem angeben, wie
er sich fühlt und ob er Hilfe benötigt. Alle Daten werden in einer Cloud
gespeichert, zu der auch Ärzte und Betreuer Zugang erhalten können. Die Pille
selbst wird mit der Nahrung im Magen zersetzt und mit dem Stuhl ausgeschieden.
Die Zulassung der FDA
bezieht sich ausschließlich auf die Kontrolle der Medikamenteneinnahme. Für
Notfälle eignet sich die neue Pille nicht, da die Signale mit einer Verzögerung
von bis zu zwei Stunden gesendet werden. Ebenfalls nicht zugelassen ist die
Pille für Kinder und Alzheimer-Patienten mit Psychosen.
Die Hersteller der
Pille, die Unternehmen Otsuka und Proteus Digital Health, geben an, dass die Inhaltsstoffe auch in
Lebensmitteln zu finden sind. In der klinischen Testphase zeigten Patienten
Nebenwirkungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und gelegentlich
Hautirritationen - diese werden allerdings für zahlreiche Medikamente
aufgeführt.
Bislang ungeklärt ist
die Frage nach dem Datenschutz. Ameet Sarpatwari, Epidemiologe an der
Harvard Medical School sagte der New York Times, dass die Pille tatsächlich die
Versorgung von Patienten verbessern könnte, insbesondere für jene, die gerne
ihre Medizin nehmen würden - und es oft vergessen. Wenn die Funktion der Pille
aber missbraucht werde, so Sarpatwari, könnte sie
mehr Schaden anrichten als nutzen. Immerhin besteht die Gefahr, dass sensible
Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten.
Source: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-us-gesundheitsbehoerde-genehmigt-erste-digitale-pille-1.3749932 US-Gesundheitsbehörde
genehmigt erste digitale Pille
By Felix Hütten • www.sueddeutsche.de
Aus dem Internet:
Patentamt Berlin
Depatisnet
Internationale Patentklassifikation
http://dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/flyer/depatisnet_dt.pdf
1. Patentanmeldung
DE
00000 224 04 10 A
Perorale Medikationskontrolle
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DE000002415309A1
2. Patentanmeldung
De 00000 22 73 56 A Verwendung von Druck- und Wellenübertragungsvorrichtungen
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DE000002257356A
3. Patentanmeldung
DE 00000 24 15 309 A1 Zusatzpatent zur Verwendung von Druck- und Wellenüber-
Tragungsvorrichtungen
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DE000002240410A *)
*) Anmeldeland: DE Anmeldenummer: 2415309 Anmeldedatum: 27.03.1974 Veröffentlichungsdatum: 09.10.1975 Priorität: DE 2240410 14.08.1972 Hauptklasse: A61J 7/00
Nebenklasse: A61B 5/10 MCD-Nebenklasse: A61B 1/24(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61B 5/03(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61B 5/117(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61B 8/12(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61C 19/04(2006.01,A) MCD-Nebenklasse: A61J 7/00(2006.01,A) CPC: A61J 7/0053(2013.01) CPC: A61B 5/03(2013.01) CPC: A61B 5/117(2013.01) ECLA: A61B 5/03 ECLA: A61B 5/117 ECLA: A61J 7/00 D10 Erfinder: WAGNER WOLFGANG DR MED Anmelder: WAGNER WOLFGANG DR MED
[EN]Identity-check by mouth and throat measurements - their dimensions and pressure variations of liquids swallowed being used [DE]EINRICHTUNGEN ZUR IDENTITAETSUEBERPRUEFUNG MITTELS DIREKTER ODER INDIREKTER VERMESSUNGEN DES MUND- UND RACHENRAUMES BEI DER KONTROLLIERTEN ARZNEIVERABREICHUNG DURCH DEN MUND (PERORALE MEDIKATIONSKONTROLLE)
Man erkennt, dass eine Vielzahl von Patentfamilien berührt wurden
4. Patentanmeldung: 16.05.2014 AKZ 10 2014 007 249.5 Offenlegungstag: 19.11.2015 (51) Int Cl.: A61J 7/00 (2006.01)
5. Patentanmeldung: 20.06.2014 AKZ 10 2014 009 198.8zurückgezogen, nicht lesenswert im Detail
6. Patentanmeldung: 28.11.2014 AKZ 10 2014 017 677.0
Einrichtung zur kontrollierten Arzneiverabreichung durch den Mund (Perorale Medikationskontrolle II)