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z.B: http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html
Der Link ist der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen!
GUTACHTEN-VERFAHRENS-ABLAUF
Erweiterung
der Zusammenstellung der Regeln auf zehn Verfahrens-Schritte
Diese Seite ist als Schablone für die
Gutachtenabwicklung entworfen, wobei dringend angeraten wird, je eine einzelne
Aufgabenstellung aus der Zusammenfassung der html-Dateien
am Ende dieser
Seite auszuwählen und mittels Schreibprogramm umzuwandeln. Es können die
Aufgabenstellungen auch als docx-Dateien im
Mail-Anhang angefordert werden.
Links zu den zu bearbeitenden
Gutachten im html-Format:
Zur Ermutigung wird hier
eine kurze ZUSAMMENSTELLUNG des prinzipiellen
Begutachtungs-Ablaufs gegeben:
Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu
berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation
und -Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell
institutionalisiert ist und sind lediglich auf den ungekürzten Seiten
aufzufinden.
Diese wurden auch deshalb zugänglich belassen, um im jetzt schon gültigen
Verfahren über diese Verdoppelung von den um den beige-gefärbten Text gekürzten
Seiten aus auf aktuell brauchbaren Text verlinken zu können. Es
können so Vergleiche angestellt werden, ohne auf der gekürzten
Ausgangsseite die Ausgangsstelle zu verlassen.
Vorgehensweise
zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:
Öffnen Sie bitte diese Datei
mit einem Schreibprogramm*) um sie zu bearbeiten oder besser noch die
vom Autor für die jeweils spezifische Aufgaben-Stellung als Mail-Anhang auf
Anforderung hin übersandte für die einzelne Aufgabe zutreffende
Mikrosoft-Word-Datei als solche, um sie dann weiter durch Ihre Eintragungen zu
ergänzen und das Ergebnis so ergänzt als Mail-Anhang an gutachtenverfahren@biotelie.de
zurückzusenden.
*) Hierzu können sie die dem Thema (a – c) entsprechenden html-Dateien
am Ende dieser Seite mittels
Windows öffnen, sie jeweils als docx- oder doc-Datei abspeichern und auf der Task-Leiste offen halten.
TITEL
der Aufgabe und mit der Aufgabe den
Gutachten-Antrag der gewählten Aufgabe (soweit er kurz ist) ohne nachfolgendes
ausführliches Quellenverzeichnis hier ins Protokoll eintragen! Internet-Adressen hinzufügen:
z.B. http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-aufgabenstellung.html
Titel
hier eintragen!
Wenn
die Aufgabensrtellung nicht nur ausschließlich ein
verkürztes Quellenverzeichnis enthält, bitte auch zugehörige Quellenverzeichnisse
im Schreibformat eröffnen,
kopieren und als Word-Dokumente zur Kenntnis nehmen und auf der Task-Leiste für
Nachforschungen und Anmerkungen bereithalten.
Diese Mühe entfällt natürlich, falls Ihnen die Quellenverzeichnisse zusammen
mit den Aufgabenstellungen einzeln zugesandt wurden.
Textzitate
und Stellungnahmen zum Quellenverzeichnis vermerken Sie unter Textmarken im
Quellenverzeichnis mit entsprechenden Links Qx (Q1, Q2, Q3 …Qn) im
Protokoll.
Besser
als den gesamten Aufgabentext mit Kommentar auf die Task-Leiste zu legen,
bringen sie ihn auf einen zweiten Bildschirm oder auf die (rechte) Hälfte Ihres
einen Bildschirmes. (Bei Windows 10 hierzu Windows-Taste und Taste P
gleichzeitig drücken und mit linker Maustaste Auswahl treffen treffen.). Sie
könne dadurch ihr Protokoll vervollständigen, während Sie gleichzeitig dem
Ursprungs-Text Ihrer Aufgabe folgen oder die Aspekte-Kurzfassung oder andere
Seiten etwa von der Taskleiste zum Vergleich heranziehen.
Falls
Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf
Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren Sie dies bitte nach
Leerzeilen direkt unter der Fundstelle; erstatten Sie Meldung. Besonders
wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue
schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen,
könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.
.
Wählen Sie für Eintragungen als Farbe
Hell-Blau und auch eine andere Schriftgröße und Schriftart und behalten Sie diese
Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei.
Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie
bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen
Sie sie bitte nicht.
Dankbar
bin ich auch dafür, wenn Sie Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende
Formulierungen in Pink
markieren.
Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an
einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle
zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.
<*** ….. >*** betreffen Linkbezüge
(Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen. <*** Steht für Anfang >***
für Ende.
Ihr
eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben!
Haben Sie bei der
Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten
Ausdrucksweise, so wenden Sie sich um Hilfe an den Autor (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte
werden auch späteren Gutachtern zur Verfügung gestellt.
Insoweit nachstehend erbetene Angaben nicht durch Internet
bekannt, schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und
Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine
Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst mit Ihrem Pseudonym – letzteres
bitte auch als Nutzername an die Spitze dieser Ausarbeitungsvorlage setzen -
samt Titel des biotelen Gesetzesvorschlags bzw.
Gutachten-Antrages auf eine E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der
Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch
ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa
linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer
Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.
Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht
veröffentlicht.
Falls
Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf
Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren Sie dies bitte nach
Leerzeilen direkt unter der Fundstelle; erstatten Sie Meldung und holen Sie
sich Hilfe beim Autor. Besonders wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche
Quellenangaben mit Fundort; neue schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die
gegen den Gutachtenantrag sprechen, könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie
belohnt werden.
.
Sinn und Zweck
des biotelen Gutachtenverfahrens:
1 . Ziel: Demokratie-Schwächen beseitigen
2. Ziel: Biotele Gesetzgebung
3. Mittel: Biotele Begutachtung von Verbesserungsvorschlägen aus der
Bevölkerung heraus
Es geht um die
Überwindung der Demokratie-Schwäche, die daraus entsprungen ist, dass dem
gewöhnlichen Volk eingeredet wird, es habe jeder Bürger dasselbe Recht in
Sachen Politik mitzubestimmen. Während für das Ausüben der meisten Berufe der
Nachweis einer entsprechenden Ausbildung und Befähigung erforderlich ist, wird
hinsichtlich der Führung in den politischen Parteien und Gremien auf
dergleichen Überprüfung verzichtet. Weite Teile der Regierung und insbesondere
der Parlamente und damit der Gesetzgeber stehen in Abhängigkeit von
Machtmenschen und Machtstrukturen. Insbesondere begüterten Kreisen gelingt es
über Lobbyisten, dass ihre Interessen vorrangig von den Politikern
berücksichtigt werden, während das Gemeinwohl häufig in den Hintergrund tritt.
Die Repräsentative Demokratie entfernt sich mit Anwachsen der in einem Staat
zusammengefassten Bevölkerungsgröße immer stärker von der Wählerschaft, der in der
Regel bloß ein fiktives Bild der zu wählenden Repräsentanten dargeboten wird.
Die häufig wenig ressort-kundigen Repräsentanten ihrerseits stehen Behörden
vor, deren die Wirksamkeit mitbestimmender Personalbestand großenteils auch
einen Politikwechsel überdauert und die nicht nur für Kontinuität sondern auch
für Trägheit steht. Über Politik-Inhalte hat der Wähler kaum noch zu bestimmen,
da diese erst nach dem Wahl-Ausgang in Kompromiss-Aushandlung der
Partei-Fraktionen bestimmt wird.
Die direkte Demokratie hat bisher nur geringe Einfluss-Möglichkeiten, nicht
zuletzt wegen ihrer Abhängigkeit von augenblicklichen Stimmungsschwankungen der
Wählerschaft.
Hier soll die biotele Demokratie-Reform
entscheidenden Wandel bringen. Mit ihr soll jeder in einer wichtigen
Angelegenheit besonders Befähigte in die Lage versetzt werden, seinem
Gesetzes-Vorschlag zugunsten des Gemeinwohles zum Durchbruch zu verhelfen,
nachdem dieser Vorschlag von unabhängigen Gutachtern nach vorgegebenen Regeln
auf Gemeinwohl-Tauglichkeit überprüft wurde, insofern die vor aktueller
Desinformation in den Massenmedien geschützte Mehrheit der von einem derartigen
Gesetz mutmaßlich Betroffenen über eine periodische Listenwahl dem Vorschlag
nicht widerspricht.
Der Auffassung der großen griechischen Philosophen, das in einer Demokratie,
die nicht zur totalitären Diktatur führen soll, die alten Verfassungsformen
weiterleben müssten, würde mit der biotelen
Demokratie-Reform Rechnung getragen. Durch letztere würde das Königtum in der biotelen Gutachtenverfahrens-Ordnung weiterleben, in der
alle bedeutsamen politischen Vorkommnisse und Gesetze daraufhin überprüft
würden, ob sie als lebenstragend gelten oder doch wenigstens unter diesem
Gesichtspunkt geduldet werden können. Die Aristokratie aber nähme sogar einen
Aufschwung, indem sie nicht vererbbar an Geschlechter gebunden, sondern als
Einrichtung der Vernunft jedem Fähigen als Gutachten-Antragsteller offen stünde
und seinem Vorschlag nach Zustimmung der Mehrheit zur öffentlichen Wirksamkeit
verhelfen könnte.
III-Regel
1: Gutachter haben sich für
ihre Beurteilungen ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen
und an den biotelen Gutachtenrichtlinien und den
dort niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung
von Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei
zu halten. |
Diese
hier vorliegende Kurzbegutachtung über
den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst
zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.
Das Ziel bioteler
Gesetzgebung ist es, das lebendige
Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen
Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität).
Hierzu wurden zwölf Aspekte A – L (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) als
wesentlich in Richtung M herausgestellt.
Es geht bei der Begutachtung darum, Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den
Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob
sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende
Beeinträchtigungen von Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder
vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von
Aspekt-Blockaden muss also gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder
durch Maßnahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung für die
Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird.
Bereits hier wäre es nützlich, sich mit der Aspekte-Kurzfassung zu befassen, dem Kernstück des Gutachtenverfahrens, das
Sie am besten auf der Task-Leiste offenhalten, damit Sie immer wieder darauf
zurückgreifen können.
Über die ultrakurzbegutachtung unten können Sie aber auch versuchen,
zunächst ohne Rückgriff auf die Aspekte-Kurzfassung oder doch nur über
gelegentliche Inanspruchnahme derselben weiter zu kommen.
Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt
dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass
er hunderten der verschiedensten Frage-Konstellationen gerecht werden soll.
Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und
gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln gelöst werden.
Allerdings ist immer zusätzlich noch das systematische Abklopfen aller
zwölf Aspekte wünschenswert, um festzustellen, ob der eine oder andere der
Aspekte gerade auf das zu bearbeitende Problem zutrifft, auch wenn sie sich
dabei nachträglich nur teilweise oder gar nicht als in die Fragestellung
einbezogen zeigen. Es muss nämlich ausgeschlossen werden, dass über die
vorgeschlagene Problemlösung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden,
weil dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf. Spätestens dann
wäre abzuklären, ob gemäß Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der
Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen
Gesetzesvorschlag Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des
Gesetzesvorschlages angezeigt wäre, um mit einiger Wahrscheinlichkeit einen
Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung zu
retten, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren. Als Beispiele könnten dienen:
Gegen Handhabung der Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7
; dagegen: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.
Ein
Ausweg wäre auch die Ausarbeitung eines Kompromiss-Gesetzes
(ein Fortgeschrittenen-Thema unter Mitwirkung von Expertengutachtern).
Links mit Ergänzung
oder Exy
(E1, E2, E3, E4 ….En) rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum
vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit r Info oder
Fettdruck dagegen
führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem
Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.
Haben Sie bei der
Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten
Ausdrucksweise, so nutzen Sie bitte die Links E4- n (ab E1-3 bisher erst geplant!) zu näheren Erläuterungen und
verkürzten Beispielen. Setzen Sie bitte Ihren darnach erstellten Ausführungen
die Regelbezeichnung und eine neue Link-Bezeichnung
E4-n
nach. Wenden Sie sich über die Zentrale um Hilfe an den Autor, der die Aufgabe
späterer unabhängigen beiden Experten-Gutachter übernimmt, welche solche Hilfen
erstellen, die dann künftig allen Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. Der
Autor, später Expertengutachter, werden auch auf Fehlauslegungen von
Vorschriften aufmerksam machen. Nur wenn Schwierigkeiten gemeldet werden,
können sie ja beseitigt werden. (gutachtenverfahren@biotelie.de)
Zum Trost: Nur die wenigen über Link
hier empfohlenen Regeln benötigen Sie meistens für die Probegutachten.
Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:
Der
Erörterung der Zusammenhänge des nächsten
Absatzes kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung
ausgewichen werden, sozusagen über eine
Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels sprachüblicher Begriffe
hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele
Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung); mit hoher Wahrscheinlichkeit
kommt man dem Endergebnis so rascher näher. Die Linkbetätigung zur Ultra-Kurzbegutachtung unter
zeitlicher Verschiebung der nachstehenden Erörterungen wird deshalb empfohlen.
Da fehlerhafte Gesetze und
Verhaltensweisen, die bereits ausgeübt wurden, negative Auswirkungen zeitigen,
ist es leichter, sie auf Grund ihrer Auswirkungen unter Hinweis auf eine oder
mehrere Aspekt-Blockaden oder –Behinderungen zurückzuweisen. Werden dagegen
gesetzliche Verbesserungsvorschläge gemacht, so ist es schwieriger deren
Auswirkungen einigermaßen sicher vorauszusagen.
Weil die Aufgaben-Lösung gegenüber
fehlerhaften Gesetzen und Verhaltensweisen oft auf die Entdeckung und Aufhebung
von Aspekt-Blockaden hinausläuft, ist es häufig erforderlich oder doch
zweckmäßig den Gutachtenantrag in einer die Ablehnung herausfordernden Form
abzufassen. Richten sich doch biotele Gesetzanträge
leichter gegen Missstände (siehe oben). Da nicht die Abhilfe von Missständen
bekämpft werden soll, sondern die Missstände,
so ergibt sich die Notwendigkeit der Formulierung bioteler
Gesetzesanträge in ihrer Umkehrung in eine abzulehnende Aussage.
Hinsichtlich
der Schulinklusion
Behinderter wurde in F 7. die Umformulierung in die zu
verneinende und abzulehnende Form bereits vollzogen. Es könnte mit einem biotelen Gutachtenantrag aber auch eine Verbesserung
hinsichtlich von Aspekt-Verwirklichungen angestrebt werden, die auch in einer
Aspekt-Blockade-Vermeidung bestehen kann.
Beispielsweise
in Schulinklusion
Behinderter könnte mit E 2. gegenüber Lernbehinderten
mit geistigen Rückständigkeiten in dieser Weise
vorgegangen werden, wobei die Aspekt-Blockade-Vermeidung sich auf alle angeführten
Einzelbedingungen insgesamt erstrecken soll.
Diese Einzelbedingungen, die einer Inklusion Behinderter entgegenstehen, weil
sie das Bildungswesen insgesamt beeinträchtigen und eine Aspekt-Blockade
bewirken können, werden dort aufgeführt.
Mit
dem Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung von Zusatzpatenten, wird die positive Zielverfolgung der
Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt, in der die Missstands-Beseitigung
enthalten ist. Der Antrag selbst ist also nicht zurückzuweisen, sondern der
Zustand gegen welchen er sich richtet und der eine Aspekt-Blockade bedeuten
kann.
Anders
gelagert ist der Fall bei Perorale
Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im
Auswirkungsfeld der Unterlassen oder Änderung einer amtlichen Anordnung zu
Gunsten einer Berücksichtigung läge, die doch angestrebt werden müsste, wobei
eine Aspekt-Förderung angestrebt
wird. Aber auch hier läge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht
beim Gutachtenantrag, sondern in dessen Zielbereich.
Anstelle
der Umformulierung in etwa in der Weise: „Es wird gegen das Unterlassen der
Veranlassung einer Untersuchung beantragt….“, kann der Richtungswechsel auch
bloß gedanklich und isoliert im Aspekt-Bereich vollzogen werden, so dass die
Aspekt-Blockade – wenn nachgewiesen – direkt ohne Umformulierung aufgehoben
wird.
Dieses
Vorgehen wird als gängige Praxis nachstehend empfohlen:
Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlösung einer Verbesserung der Aspekt-Verwirklichung
dienen soll, gilt es zunächst die von
Aufhebung oder starker Beeinträchtigung betroffenen Aspekte aufzuspüren,
den Einfluss der Aufgaben-Lösung auf diese mit nachgestelltem - - - für
Blockade oder +++ für Blockade-Aufhebung
zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive Gesamt-Schlussbilanz ohne
Berücksichtigung von + / ++ oder - / - -
und ohne Neuauftreten von - - - die Zielerfüllung bestätigt, wozu auch die
Ablehnung eines (negativ formulierten) Vorschlages dienen kann. In der Ablehnung liegt in
diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.
Die Betroffenheit für jeden der zwölf Aspekte ist dabei zunächst innerhalb des
Sachverhaltes zu prüfen und jeweils für jeden Aspekt innerhalb des
Gesetzantrages, ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag geeignet
ist, dem betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genüge zu leisten.
In manchen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann
sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -)
erstrecken, was die Lösungsmöglichkeit aufheben, d. h. Zurückweisung des
beantragten Gesetzes, oder zu Kompromissgesetz-Anträgen Schritt 8:
führen kann. Dabei sollte sich die Art (positiv oder negativ) der Aufgaben-Formulierung
am Hauptziel der Aufgabe ausrichten.
Ultra-Kurzbegutachtung z.B. http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html Orientieren Sie sich bitte zunächst über die
Aufgabenstellung und Quellenlage (möglichst im docx-
oder Schreibformat) offen halten!) Ausführlichen Quellen-Verzeichnissen ist
die Aufgabenstellung vorausgestellt, so dass Sie diese von der
Taskleiste immer wieder abrufen können. Bitte Ihnen schwer- oder unverständlich
erscheinende Formulierungen in Pink markieren. kommentieren und Ihr Protokoll zur
Abklärung zurücksenden! Eigentexteintragungen, wie begründende Hinweise
und Urteilsbelege (etwa Verlinkungen
zu zutreffende Regeln oder Quellenzitate oder –bezugnahmen mit
vorausgestellter Qx (Q1, Q2, Q3 …Qn)-Signatur und möglichst Verlinkung zum Quellentext
bitte nach Zeilenwechsel in blau und
anderer Schriftgröße und Schriftart, spontane Einfälle und zufällige Gedanken
in lilla eintragen. Um Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit
dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was das Ziel der biotelen
Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste zunächst den oder die Begriffs-Bereiche (Fettdruck)
aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich
gibt Hinweise auf eventuell betroffene Aspekte. Lesen Sie hierzu die zu
bearbeitende Aufgabenstellung gemäß deren Reihenfolge. (Aufgabenstellung am
besten neben der Betroffenheitsliste auf zweitem Bildschirm oder über
Bildschirm-Teilung offenhalten.) HINTERGRUND für die Begriffsfindung (Link-Betätigung
nur bei Schwierigkeiten!) Es ist also zunächst die Frage zu stellen:
innerhalb welchem Bereich spielt sich die Verhaltensweise, der
Handlungsablauf, der Tatbestand oder der Problemlösungsvorschlag ab? Jeder
Bereich steht innerhalb der Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit einem biotelen Aspekt, der dann für die Fragestellung
heranzuziehen ist. Technisch empfiehlt es sich wegen des raschen Überblickes,
die Übersichtstabelle über die Aspekt-Bereiche auf einem Bildschirm dem
Sachverhalt auf einem zweiten Bildschirm
vergleichend einander gegenüberzustellen. Ist nur ein Bildschirm
vorhanden, so lassen sich Übersichtstabelle über die Aspekt-Bereiche und
Sachverhalt nebeneinanderstellen. Wem
das nicht gelingt, möge die beiden Seiten nacheinander vergleichen. Auch die Aufgabenstellung soll dazu herangezogen
werden, um eine oder mehrere Aspekt-Betroffenheiten
festzustellen. Hilfe Link „Sachverhalt“ und Link
„Aufgabenstellung“ sind der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen! Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne
den nachfolgenden Link zu betätigen! Falls
Sie nicht schon so weiterkommen, hierzu oben ausführlicher. Wichtig ist zunächst, dass
Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die dazugehörigen
Zusammenhänge! Werden
Sie hinsichtlich von Aspekt-Blockaden bisher nicht fündig, so bliebe noch die
Anwendung von Schritt 2. Fügen
Sie den berührten Bereich als Überschrift über
dem bereits vorhandenen, in weiteren Fällen über einem neu gesetzten,
Tabellen-Kästchen innerhalb Schritt
6: hinzu; den aus der Betroffenheitsliste
erkannten Aspekt tragen Sie in das Tabellen-Kästchen ein; und entfernen Sie
im obersten Tabellen-Kästchen # als Zeichen der Nichtbetroffenheit des
Aspektes. Tragen
Sie im Sinne von Schritt 5
direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das
Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für die größte betroffene Personengruppe
gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein
gesondertes Tabellen-Kästchen anzulegen. Beziehen sich auf einen
Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge
und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge
ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel
2: )
für Gesundheitsförderung einer
bedeutenden Kindergruppe wird zu Gesundheit
entsprechend III-Regel
2a z): falls sich eine Maßnahme langfristig zur
Gesundheitsförderung aller Kinder auswirken würde und sich dies nach Regel III-Regel
2a z): – auf die, wie oben geschehen,
hingewiesen werden sollte! – wiederum auf Dauer zur Gesundheitsverbesserung der
Mehrheit (auch Erwachsener) und damit zum Gemeinwohl auswachsen würde). Es
würde auch die Beschränkung auf das Wohl von Kindern (bereits als einzelne
Gruppe) für die Annahme einer Gemeinwohl-Förderung genügen, wenn keine
Benachteiligungen anderer oder Aspekt-Schädigungen dagegen
stünden. III-Regel
3
k) Auch B) Gleichgewichts- und
Richtungsentscheidungen
und
C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert
hinaus gemäß Schritt 7: aus der Betroffenheitsliste sind zu beachten. In
den meisten Fällen werden Sie bereits dadurch auf die richtige Spur geführt. Ergänzend
sollten Sie noch die Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter gemäß Schritt
3 durchmustern.
Zur
Auswertung ist nach Schritt 9 und
zur Schlussbewertung nach Schritt:
10 zu verfahren. Ende der Ultra-Kurzbegutachtung. Aus
der erforderlichen Sorgfalt heraus ist das Verfahren als Kurzbegutachtung entlang der nachstehenden Verfahrensschritte
als Kurzbegutachtung zu wiederholen und ab
Schritt 6 jeweils unter einer Trennlinie nach dem Text bezüglich jeden
einzelnen Aspektes aus der Ultra-Kurzbegutachtung zu ergänzen, wobei
besonders dem Quellenstudium größere Sorgfalt zu widmen ist. |
Bei den nachstehenden
Verfahrens-Schritten werden Sie öfters zur Erinnerung auf frühere Schritte
zurückgreifen müssen.
Verfahrens-Schritte:
Schritt
1:
Sachzusammenhangs-Aufklärung notwendig oder nicht?
Schritt
2:
Aspekt-Blockade oder Aspekt-Blockaden-Aufhebung?
Schritt
3:
Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter
Schritt
4:
Allgemeinfrage-Stellung vorab/Quellenstudium
Schritt
5:
Personengruppen-Betroffenheit
Schritt
6:
Aspekt-Betroffenheit
Schritt
7:
Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen/Werteordnung:
Wirtschaft (Geld) ist nicht alles
Schritt 8:
Kompromissgesetze
Schritt
9:
Auswertung
Schritt:
10:
Schlussbewertung
Falls Sie sich irgendwo auf Regeln stützen können, bitte jede Regel einzeln
benennen und eine Anmerkung zu deren Bedeutung für Ihre Beurteilung
niederschreiben.
Vorab ist zu klären, ob der
Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren
Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten
müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische
Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b) Anders ausgedrückt: Gilt der
Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklärung? Wenn
ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmäßigkeit begründet
werden; wenn nein, so ist mit der Bearbeitung fortzufahren; denn eine
Begutachtung ist doch wenig sinnvoll, wenn wesentliche Sachzusammenhänge
zuvor nichtaufgeklärt sind. Ihre
Begründung und Beurteilung bitte hier einfügen einschließlich eventueller
Anträge für eine Erweiterung des oder der Quellenverzeichnisse um wesentliche
Sachverhaltsaufklärungen: ………………………………………………………. Falls
das oder die Quellenverzeichnisse eine für die Urteilsabgabe ausreichende
Sachverhaltsaufklärung zu enthalten scheinen, was in der Regel bereits aus
dem Vergleich mit der gestellten Gutachten-Aufgabe hervorgeht, fahren Sie
bitte mit |
Der
jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden
und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung dienen. r Info 1: Sollte Ihnen bereits jetzt bei Durchsicht der
Aspekte-Kurzfassung
die Blockade eines der dort aufgelisteten Aspekte
auffallen, so tragen Sie bitte diesen Aspekt unter dem entsprechenden
Buchstaben A - L innerhalb von Schritt
6 unter dem entsprechenden Aspekt unter
Rechtfertigung ein und begründen Sie
dies mit den Ihnen einfallenden Vorstellungen zum Sachverhalt, wie er für Sie
zu der Aufgabenstellung hervorgeht. Links zu den Aspekten: A , B , C, D, E, F, G, H, I, J, K, L Die
Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Anschluss an die Auflösung einer
Aspekt-Blockade gemäß Info 1 e) hat weiter unten in Schritt
6 zu erfolgen
während der systematischen Durchsicht aller Aspekte. |
Die
dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln für Gutachter werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE
(nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Inhaltsangaben aufgelistet und anschließend an die
Liste im Wortlaut wiedergegeben. ………………………………………………………. |
Allgemein-Fragestellung vorab: (Bitte
hier eintragen!)
2.
Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gutachten-Antrags hilfreich? ………………………………………………………. Beschäftigen
Sie sich bitte jetzt mit dem Quellenstudium. Nach dem zweiten Durchgang
Schritt 4 (alten beige setzen, falls Sie einen neuen Tabellen-Rahmen mit
dem gültigen Inhalt für Schritt 4 auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem
Quellenverzeichnis versehen haben) weiter mit Schritt 5. |
Quellenverzeichnis
/ Aspekte-Kurzfassung zum Vergleich
daneben offen halten, wenn nicht schon geöffnet. Bitte durch Leerzeilen
Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten
Tatsachenzusammenhängen. Im
Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag
aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt. Falls
Sie während des Quellenstudiums eine neue Betroffenengruppe oder einen
noch nicht erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie solches nach
Leerzeilen am Ort der Entdeckung in ein Tabellen-Kästchen ein und fügen
diesem hinter dem inneren Tabellen-Text – also hinter Personengruppe bzw.
Aspekt – ein Qn (n= 1,2,3…n in fortlaufender
Nummerierung) als Textmarke hinzu. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass
gab, markieren Sie bitte grün in dessen
Original-Schriftart und –Größe. Neu errichtete Tabellen-Kästchen nur mit
Personengruppen kopieren Sie bitte zur Weiterbearbeitung an das Ende von Schritt
5,
Tabellen-Kästchen (auch) mit Aspekten unter den jeweiligen Aspekt in Schritt 6.
Etwaige eigene Erkenntnisse, die mit dem Quellentext im Zusammenhang stehen,
fügen Sie in Ihrer blauen markanten
Schrift den Tabellen-Kästchen in Schritt 5 bzw. Schritt 6 bei. Die
betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines
Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine
betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst einfiel, unterstreichen
Sie bitte. Auch
wenn Sie einen Link, der zu einer anderen Internet-Seite führt, betätigen –
diejenigen in Fettdruck sollen betätigt werden – und es fällt Ihnen
zum Thema Zugehöriges ein – vielleicht sogar noch eine nicht registrierte
Personen- oder Aspekt-Betroffenheit – dann markieren Sie bitte einige dieser
Zeilen und fügen Sie deren Kopie nach Leerzeilen-Betätigungen unterhalb des
betätigten Links (als Überschrift) in ihre Protokoll-Seite unter dem
nachgesetzten zugehörigen Aspekt im Tabellen-Kästchen in Schritt 6 ein. Der
Kopie aus der Internetseite schließen Sie bitte Ihre die Aufgabe berührenden
Anmerkungen in Ihrer markanten blauen Schrift an. Jeder
Quellentext-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen
mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz
zugeordnet und nachgestellt sein. ………………………………………………………. |
Schritt
5: Es ist festzustellen,
welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gutachten- bzw.
Gesetzes-Antrag direkt betroffen sind. Als direkt Betroffene gelten Personen und
Personengruppen, wnn sie von der Gesetzesmaßnahme Jedoch sollten bei der
Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen
Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der
Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem
Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung: ***> [Reichweite des Links aus
Ultra-Kurzbegutachtung] Tragen Sie hier bereits
vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte im
Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen ein,
Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.
Nehmen
sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen
sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den
betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++. Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt,
also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine
untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren
zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. Auch grobe
Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf
das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine
abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala
hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei
ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders
ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft,
spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle. http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/ Ändern
Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke, so färben Sie bitte Ihre
ursprünglichen + oder - beige ein und
stellen Sie den geänderten Wert nach Trennung durch / nach. Die Beigefärbung
soll unterbleiben, wenn die Änderung der Gruppenstärke durch zukünftigen
Anstieg oder über eine Regelanwendung zu begründen ist. Beziehen sich auf einen
Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge
und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge
ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel
2: ) Schreiben
Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere
erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen
Text – wie oben
beschrieben – sich abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und
gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter
Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an
möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. (Dies kann für die
Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte liefern!) Beziehen sich Ihre
Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den
Text unter einem entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchen ein.
Tabellen-Kästchen mit bereits zugeordnetem Aspekt fügen sie in Kopie bitte
der Liste Schritt
9
hinzu. Zwischenspeicherort
für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend:
|
Schritt
6:
z.B.
Entfernen
Sie #0# sobald der erst Betroffenheitseintrag erfolgt. Sie
tun gut daran, sich zunächst einmal mit diesen zwölf Aspekten der dynamischen
Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel
bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils
Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte
Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen. Die Links unter der jeweiligen
Aspekt-Bezeichnung innerhalb dieses Schrittes verweisen auf diesen
Begleittext. Beachten
Sie auch, dass die Aspekt-Betroffenheits-Bewertung mit +, ++ oder +++ (geringe, mittelstarke, starke Förderung
oder Blockade-Aufhebung) bzw. -, - - oder - - - (geringe, mittelstarke,
starke Beeinträchtigung oder Blockade) häufig an diejenige der
Betroffenengruppen-Stärke gekoppelt ist und dann zugleich mit deren Bewertung
entsprechend angeglichen werden muss. Ändert sich Ihre Einschätzung der
Stärke der Aspekt-Betroffenheit, so färben Sie bitte Ihre
ursprünglichen + oder - beige ein und setzen
Sie den geänderten Wert nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B.
A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung
einer mittelstarken Aspekt-Förderung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung). Gehen Sie auf der Aspekte-Kurzfassung – die Kopie
finden Sie weiter unten – die zwölf Aspekte der Reihe nach durch: Gehen Sie auch die Betroffenheitsliste der Aspekte durch. ………………………………………………………. ………………………………………………………. Achten Sie bitte besonders auch bei Sichtung von
Quellenverzeichnissen, ob Interessenvertreter oder Diskursteilnehmer sich auf
bestimmte Brückenbegriffe,
wie etwa Chancengleichheit
oder Toleranz,
berufen, um sich dann auch mit etwaigen Erläuterungen derselben, soweit ihnen
gefolgt werden kann – abweichende Begründungen bitte eintragen – , im
Protokoll zu befassen und diese bei der Beurteilung eventuell zu
berücksichtigen. Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum
Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe
wurden lila eingefärbt [muss noch weiter
bearbeitet werden!]. ………………………………………………………. Vervollständigen Sie bitte
auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende
und fügen Sie sie in die hier einkopierte Aspekte-Kurzfassung durch den Aspekt ergänzt unter der
betreffenden Aspekt-Überschrift mit der Nachbemerkung „aus Schritt 5 Ende“
ein. Dazugehörige Anmerkungen bitte übernehmen. gemäß
ASPEKTE-KURZFASSUNG Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige
Entwicklung
………………………………………………………. B
GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
………………………………………………………. F
PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
………………………………………………………. beinhaltet
……………………………………………………….
……………………………………………………….
………………………………………………………. |
Schritt 7: Weitere
Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen/Werteordnung Prüfen
Sie bitte, inwieweit nachfolgende Aufstellungen Ihnen bei der Aufspürung von
Personen- und Aspekt-Betroffenheiten und bei deren
Bewertung nützlich sein könnten: ………………………………………………………. Denken
Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche – den
Text nur rasch überfliegend – und betroffene Sachzuständigkeiten nach (fügen
Sie entsprechende Anmerkungen in Kopie dem Protokoll zu). ……………………………………………………….
Hilfreich
kann auch noch das Heranziehen der Suchwörter
(Stichwörter) hinter den Aspekt-Übersichten der Stichwort-Listen jeweils nach
Aspekten und Inhaltsangaben für die Regeln Seite
19: A - C, Seite
20: G – D. Seite
21: H –J und Seite
22: K – M sein. Die Suchwörter befinden
sich zu Anfang jeden Aspektes. Beschränken Sie jedoch sich auf die Aspekte,
die sie bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle,
die auch zur Auffindung blockade-betroffener Aspekte beitragen kann. Die
ausführliche Beschreibung zur einzelnen Inhaltsangabe einer Regel finden Sie
über den Link vorn auf der Regelbezeichnung. ………………………………………………………. Auch ethische
Überlegungen könnten herangezogen werden, wie in der Ergänzung als Beispiel und doch nur bruchstückhaft
zusammengestellt; die dort angeführten Tugenden wurden aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben
über die Regeln in
Grün mit eingearbeitet. ………………………………………………………. Minderheiten-Aufwertung: Gemäß der !-Regeln
können Minderheiten hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl
aufgewertet werden, so dass ihre Benachteiligung oder Schädigung sogar eine
Aspekt-Blockade auslösen kann. Es
sind also vor der Schlussbewertung noch bei jeder Gruppenstärke-Bewertung
unterhalb der Mehrheit (+ bis ++) die Möglichkeiten der Aufwertung zur
Aspekt-Blockade (- - -) wegen Gemeinwohlschädigung infolge
Gruppenstärken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder die Möglichkeit der
Blockade-Aufhebung (+++) durch Gruppenstärken-Signaturanhebung zu beachten.
Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a d) !; III-Regel 2a e) !; III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !; III-Regel 2b g) !; III-Regel 3 i) !; III-Regel 3 k) !; III-Regel 3 l) ! Inhaltsangabe: Ergänzung Kommen
Sie durch die Berücksichtigung der !-Regeln im Einzelfall zu einem
höheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis, so setzen Sie bitte
hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A – M zu dessen
Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das über getrennte Saldierung aller
+++ und - - - in die Schlussbewertung eingeht. Also z.B.: A Vergleichen - - A
- - - . Die
Aufwertung von Gruppen-Bedeutungen zu einer solchen für das Gemeinwohl,
welche durch / und nachfolgender Vermehrung ihrer Gruppenstärke-Markierung zu
+++ kenntlich gemacht wird, bedeutet
also die Aufwertung auch der ihnen zugeteilten Aspekte, deren
Gruppenbezeichnung durch die angehängte Markierung +++ auf- bzw. ++
abzuwerten ist, z.B. Schüler + / +++ A Vergleichen - - A - - -, falls etwa
deren Lernfähigkeit durch eine Maßnahme beeinträchtigt wird. ………………………………………………………. Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen: Wird
in einer Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel angestrebt, sondern ein Gleichgewicht
innerhalb von Lebensbedingungen oder Kräften oder erkennen Sie, dass die
Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt werden müsste (wie etwa AUSTAUSCH in
NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie sich bitte noch über Gleichgewichts-
und Richtungsentscheidungen. r Info
2::
ergänzt
durch den Begleittext
zur Aspekte-Kurzfassung.
………………………………………………………. Werteordnung:
Wirtschaft (Geld) ist nicht alles: Gegen eine grundsätzliche
Aspekt-Verletzung (Aspekt-Blockade) kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c d) aufgerechnet
werden. ………………………………………………………. Einfälle
hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren!
Beachten Sie bitte auch: ……………………………………………………….
Die
Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der
dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln. Ein Wechsel wird häufig
dadurch verursacht und dann aktuell, wenn gewisse Aspekte zu Lasten anderer
länger bevorzugt oder vernachlässigt wurden. |
In
letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze
Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele
Gesetzgebung in Kraft gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der
direkten Demokratie ist und alle ihre Gesetzesanträge der elektronischen
Abstimmung aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, müssen die Bestimmungen
der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10
berücksichtigt werden. Insbesondere sei Punkt 8 hervorgehoben. Da Menschen
als natürliche Wesen nicht von Natur aus „gut“ sind und nicht rückhaltlos zu
guten Menschen erzogen werden können, muss mit Missgunst, Neid, Raffgier und
vor allem Verlogenheit, einschließlich der Unehrlichkeit sich selbst
gegenüber, gerechnet werden. Auch Bequemlichkeit, Unwissenheit, Dummheit und
Suggestibilität fordern ihren Tribut. Bedarf es schon deshalb der
Zugeständnisse hinsichtlich der Durchsetzung einer vernünftigen lebenstragenden
Politik, so tritt hinzu die Rücksichtnahme auf die unentbehrliche
konkurrierende Regierungspolitik, deren Machtstreben im Zaum gehalten werden
muss. r
Info 3:
, L-Regel
29[W1] , Info
3a ………………………………………………………. |
Auswertung:
einschließlich
Quellen-Bezüge Vor
der Auswertung und Schlussbewertung stellen Sie bitte hier die von Blockade
oder Blockade-Aufhebung betroffenen Aspekte mit ihren Tabellen-Kästchen aus Schritt 6
ohne Anmerkungen hier nochmals zu einer Liste zusammen[WW2] : Gehen
Sie hierzu die in Schritt 6 aufgeführten Aspekte mit Tabellen-Kästchen und
deren Anmerkungen sorgfältig durch. Berücksichtigen Sie bitte auch die
Quellenlinks Q (1 – n), insoweit Sie solche eingetragen haben. Die Tabellen-Kästchen Q ---/+++ (mit Blockade-Einfluss) werden
zur Liste beigefügt bzw. deren Aussage mit derjenigen über betreffende in der
Liste vereinigt.
……………………………………………………….
………………………………………………………. Zu jedem Aspekt in der Liste mit Blockaden-Bezug sind über den
betreffenden Link auf der Aspekte-Kurzfassung die zugeordneten Regeln aufzurufen, zu benennen,
und es ist zu deren Inhalt und Bezug zur Aufgabenstellung und –lösung Stellung zu nehmen. Die Berücksichtigung der Links
zu nachfolgenden Regeln mit verwandten Zusammenhängen in anderen Aspekten
kann bei Kurzbegutachtungen zurückgestellt werden. Wo
eine Regel herangezogen werden kann, dies bitte unter deren Nennung (weshalb?
In welcher Art betroffen?, also die Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere
Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier. _________________________________________________________________________________________________ Auswertung:
Liegt für die nächsten fünfzig Jahre bei
Inkraftsetzung und Fortdauer der Gültigkeit des Gesetzes und Ausbleiben von
grundsätzlichen Veränderungen, welche wesentliche heute für das
Gesetz sprechende Voraussetzungen aufheben, eine Aspekt-Blockade: oder
deren Aufhebung vor, welche über den Gutachten-Antrag behoben werden könnte? r Info1: Zur Vereinfachung für die Kurzbegutachtung wurden
demnach grundsätzliche Veränderungen zunächst einmal ausgeschlossen, also
diese Frage der Fortdauer und Gültigkeit des Gesetzes bejaht. Diese
Voraussetzung einer gewissen Geltungsdauer ist Bedingung für eine
Berücksichtigung bei der weiteren Begutachtung in jedem einzelnen Fall (für
jedes einzelne Kästchen). Die Stichhaltigkeit unserer Annahme sollen Sie aus
dem angebotenen verkürzten Quellenmaterial und der Aspekte- und
Regelauslegung heraus belegen. Schreiben Sie hier also die wichtigsten
Zusammenhangs-Erkenntnisse nieder. Sie
können die Frage aber auch mit triftigen Beweisen widerlegen und hinsichtlich
des evtl. Begutachtungsabbruchs sich an den Auftraggeber wenden. Bearbeiten Sie in dieser Hinsicht bitte jede
Gruppe, jedes einzelne Tabellen-Kästchen, soweit diese in die
Schlussbewertung mit einbezogen werden. Einfälle
hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! ……………………………………………………….
Die
Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der
dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln. |
Die
Schlussbewertung nehmen Sie so vor, dass Sie alle Aspekt-Blockaden, also Aspekte
mit - - -, zusammenzählen und daneben alle Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also
Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung wird als berechtigt
bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade festgestellt werden konnte; die
Aufgaben-Lösung wird auch als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine
Aspekt-Blockade aufgelöst wurde, ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu
auszulösen. Setzt man in der Schluss-Saldierung jede Aspekt-Blockade mit
einem - und jede Aspekt-Blockade-Aufhebung mit einem + ein, so ist 0 bis n
mal 1 + eine positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz. Lediglich
Aspekt-Blockaden --- und –Blockadeaufhebungen +++ gehen in die Schluss-Bilanz
ein, wobei die Maßgaben gemäß der Aufgaben-Stellung erwartungsgemäß in die
Lage versetzen sollen, alle Aspekt-Blockaden aufzuheben. Eine Übereinstimmung der Schlussbewertung liegt vor, wenn jedes
der unabhängigen Gutachten eine positive bzw. negative Bilanz aufweist. Für
den Fall, dass Sie sich am Ende der Ultra-Kurzbegutachtung
befinden, werde Sie gebeten das Verfahren von Schritt 1
an nach gründlichem Studium von Aufgabe und Quellenverzeichnissen zu
wiederholen. |
***>
Anhang:
Für zwei
Bildschirme: (untere Tabelle: Für einen Bildschirm:)
Übersichtstabelle:
Aspekt-Bereiche
Ihr Kommentar: |
||
Anweisung: 1. Wenn Ihr zweiter Bildschirm
angeschlossen und eingeschaltet ist, drücken Sie zugleich die Windows-Taste
links unten und die Taste P. 2. Auf dem
rechts erscheinenden Fenster klicken Sie mit dem linken Mauszeiger auf das
dritte Feld „Erweitern“ und dann auf den Bildschirm. 3.
Betätigen Sie den Link „Sachverhalt“ (nächste Zeile) und schieben Sie den
eröffneten Text mit der linken Maustaste am oberen Fensterrand auf den
zweiten Bildschirm. 6. Betätigen Sie den Link „Aufgabenstellung“
unten in der zweitletzten Tabellenzeile und tragen Sie Ihren Kommentar zu
„Aufgabenstellung“ künftig in die unterste Tabellenzeile ein. 7. Betätigen Sie den Link rechts vom „Sachverhalt“
und kehren Sie zum Ausgangstext zurück. |
||
Bereich:
|
Aspekt: |
|
Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung
im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit |
A VERGLEICHEN |
|
Gerechtigkeit/Unrecht |
B GEGENSEITIGKEIT |
|
Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
|
Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
|
Selbständigkeit und Unabhängigkeit |
E AUTARKIE |
|
Vielfalt und Vielgestaltigkeit |
F PLURALITÄT |
|
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum,
Rangfolge |
G AUTONOMIE |
|
Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts |
H AUSLESE |
|
Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und
Bedrohung |
I HYPARCHIE |
|
Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch
weltstaatliche Katastrophenhilfe |
J AUSGLEOCH |
|
Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust |
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH |
|
Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von
Familie aufsteigend bis Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe |
L SUBSIDIARITÄT |
|
Ihr
Kommentar: |
|
Für einen
Bildschirm:
Übersichtstabelle:
Aspekt-Bereiche
Ihr Kommentar: |
||
Anweisung: 1. Verkleinern Sie die geöffnete Seite durch
linken Mausklick in kleine mittlere Quadrat der oberen Randleiste links. 7. Scrollen Sie mit dem Mausrädchen nach unten
bis zum Link „Aufgabenstellung“ am unteren Tabellenrand und öffnen Sie
dieselbe durch Linkbetätigung. |
||
Bereich:
|
Aspekt: |
|
Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung
im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit |
A VERGLEICHEN |
|
Gerechtigkeit/Unrecht |
B GEGENSEITIGKEIT |
|
Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung |
C SPONTANEITÄT |
|
Wirtschaft bis Handlungsfähigkeit |
D AKTIVITÄT |
|
Selbständigkeit und Unabhängigkeit |
E AUTARKIE |
|
Vielfalt und Vielgestaltigkeit |
F PLURALITÄT |
|
Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde einschließlich Eigentum,
Rangfolge |
G AUTONOMIE |
|
Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts |
H AUSLESE |
|
Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und
Bedrohung |
I HYPARCHIE |
|
Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch
weltstaatliche Katastrophenhilfe |
J AUSGLEOCH |
|
Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung
von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust |
K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH |
|
Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von
Familie aufsteigend bis Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe |
L SUBSIDIARITÄT |
|
Ihr
Kommentar: |
|
Sämtliche
für die Ausarbeitung wesentlichen Links:
Sämtliche
für die Ausarbeitung wesentlichen Links:
a.) http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-ausarbeitungsvorlage.html
b.) http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-ausarbeitungsvorlage.html#ultrakurzbegutachtung
http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabenstellung.html
c.) http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-ausarbeitungsvorlage.html#ultrakurzbegutachtung
http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion-aufgabenstellung.html
Quellenverzeichnis
I Quellenverzeichnis
II
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