Perorale Medikationskontrolle Ausarbeitungsvorlage


Nehmen Sie bitte von vornherein begleitend eine Bildschirmaufzeichnung (z.B. DVDVideoSoft.com) vor, damit der beste Zugang zum Erfolg durch Vergleiche der Zugangswege erforscht werden kann.

Die als Mail-Anhang geöffnete Seite speichern Sie bitte in einem Ordner Downloads für Gutachten oder Biotelie. Links-Klicken Sie rechts oben in der Menü-Leiste auf das Feld „Bearbeiten aktivieren“. Im Menü von Word Textprogramm im geöffneten Dokument "Start" - Ansicht anklicken - dann im Menü von Word-Textprogramm links „Seitenlayout oder Weblayout“ Weblayout auswählen.
Der Text muss die gesamte Bildschirmbreite ohne Seiten-Unterteilung ausfüllen!

Speichern Sie bitte im Mail-Anhang übersandte weitere Dokumente, insbesondere Quellenverzeichnisse, ebenfalls unter D: im Ordner Downloads für Gutachten oder Biotelie ab.

 Die nachstehenden Links bis zur „Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachten“ dienen der Einsicht in den Gutachten-Gesamt-Verfahrens-Zusammenhang und sollen für die jeweilige einzelne Gutachten-Erstellung nicht geöffnet werden.

 

http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabenstellung.html

Zum Gutachten-Verfahrens-Ablauf im Internet:

mit Binnen-Verlinkung ohne Möglichkeit einer Bearbeitung

INHALTSVERZEICHNIS im web verkürzt für Begutachtung:

INHALTVERZEICHNIS im web ausführlich mit Vorschau auf Organisationsgrundlagen:

Für beide keine Möglichkeit einer Bearbeitung!

Technische Hinweise:

 

Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:

Wird auf Anforderung hin als Word-Dokument (doc, docx) zugesandt; die html-Datei kann jedoch auch in Microsoft-Word aus dem Browser z.B. GOOGLE-Chrome (nicht EDGE) abgespeichert, im Schreibprogramm geöffnet und bearbeitet werden. Es kann leider nur ohne Binnen-Verlinkung gearbeitet werden, da Microsoft letztere nur über das Web anbietet und damit das Schreibprogramm verlässt und Text-Eintragungen verhindert.

Beige-gefärbte Sätze sind noch nicht zu berücksichtigen; sie beziehen sich im Vorgriff auf die Verfahrens-Organisation und -Regeln, die erst zum Tragen kommen, wenn das Gutachtenverfahren offiziell institutionalisiert ist.
Einführung: Sinn und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens

Die Ultrakurzbegutachtung, mit welcher der Gutachtenprozess beginnt, finden Sie nach unten scrollend im zweiten (langen) Tabellen-Rahmen.

 

Zur Vereinfachung wird hier eine b-aufgabenspezifische ZUSAMMENSTELLUNG des Begutachtungs-Ablaufs gegeben:

(Die aus didaktischen Gründen hinsichtlich der Schwierigkeit sich steigernden Aufgaben a) Zusatzpatente und c) Schulinklusion  müssen gesondert angefordert werden.)

Thema: b) Perorale Medikationskontrolle

Aufgaben-Stellung und Quellenverzeichnis:

Die Kopie des Gutachten-Verfahrens-Ablaufes - 1 –  (= Seite 1) http://stiwi.biotelie.de/zusammenstellung-regeln-neu.html liegt nach Anforderung als Protokoll im erforderlichen Schreib-Programm vor, hier in Word, so dass Sie Ihre Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über Zusammenhänge jeweils nach Leerzeilen zur Schaffung einer Lücke ins Protokoll eintragen können. 

Wählen Sie als Farbe Hell-Blau und auch die Schriftart Times  New Roman und Schriftgröße 16 und behalten Sie diese markanten Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei. Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben!

Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie bitte nicht.

Es wird empfohlen, für Eintragungen und bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.

Falls Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so markieren und notieren Sie dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der Fundstelle. Erstatten Sie bei Unklarheiten Meldung und holen Sie sich Hilfe beim Autor. Besonders wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue schwerwiegende Tatsachenfeststellungen, die gegen den Gutachtenantrag sprechen, könnten sogar jetzt schon mit einer Prämie belohnt werden.

Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten Ausdrucksweise, so wenden Sie sich um Hilfe an den Autor  (gutachtenverfahren@biotelie.de). Erteilte Auskünfte werden auch späteren Gutachtern zur Verfügung gestellt.

 <*** ….. >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen.  <*** Steht für Anfang >*** für Ende eines Text-Zitats.

Dankbar bin ich auch dafür, wenn Sie Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren.

Es wird empfohlen, bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke schaffen und Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einzufügen.

Insoweit nachstehenderbetene Angaben nicht durch Internet bekannt, schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst mit Ihrem Pseudonym – letzteres bitte auch als Nutzername an die Spitze dieser Ausarbeitungsvorlage setzen - samt Titel des biotelen Gesetzesvorschlags bzw. Gutachten-Antrages auf eine E-Mail an gutachtenverfahren@biotelie.de. Von Interesse in der Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.

Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden Personalien nicht veröffentlicht.

III-Regel 1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten.

 

Diese hier vorliegende Kurzbegutachtung über den verkürzten Aspekte-Überblick ist zu allernächst zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.

Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität). Hierzu wurden in der Aspekte-Kurzfassung zwölf Aspekte A – L (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) als wesentlich in Richtung M (dynamische Stabilität, d.h. in etwa „nachhaltige Entwicklung“) herausgestellt. Es empfiehlt sich aber zunächst sich über die verkürzte Schnellübersicht einen Einblick in Lebensgrundlagen und Arbeitsmittel (Aspekte) zu verschaffen.

Es geht bei der Begutachtung darum,
Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende Beeinträchtigungen von Aspekten, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von Aspekt-Blockaden muss also gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder durch Maßnahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung für die Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise der Freiheit, also dem Aspekt C AUTONOMIE, nicht die für das Zusammenspiel der übrigen biotelen Aspekte notwendigen Grenzen setzt, so kommt es durch Aspekt-Blockaden – insbesondere bei I HYPARCHIE (möglichst wenig Gewalt, Zwang und Bedrohung) – zu Bürgerkrieg und Chaos.

Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten Aufgaben-Konstellationen gerecht werden soll. Gemeint ist damit die Vielfalt der angeforderten Problemlösungen von den verschiedensten Personen und Gruppen.
 Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe häufig mit nur einem Aspekt und gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln gelöst werden. Allerdings ist immer zusätzlich später noch das  systematische Abklopfen aller zwölf Aspekte in
Schritt 6 notwendig, um festzustellen, ob der eine oder andere der Aspekte gerade auf das zu bearbeitende Problem zutrifft in die Fragestellung mit einbezogen ist. Es muss ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene Problemlösung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf. Spätestens dann wäre abzuklären, ob gemäß Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen Gesetzesvorschlag Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt wäre. Möglicherweise könnte so mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung gerettet werden, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren.
Als Beispiele könnten dienen: Gegen Handhabung der
Schulinklusion-derzeit aufgrund von Abbruchsempfehlungen 7  ; dagegen: Rettende Neuvorschläge E1 - 6.


Links mit Ergänzung oder Ex (E1, E2, E3, E4 ….En) rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit
r Info dagegen führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen. Sie können auch neue Ergänzungen Ex (E4, E5, E6 …. En) vorschlagen.­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­


Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:

Der Erläuterung der Verfahren-Zusammenhänge kann zunächst über die Ultra-Kurzbegutachtung ausgewichen werden, sozusagen über eine Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels sprachüblicher Begriffe hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung); dies soll eine Einstiegshilfe für komplexere Aufgaben sein.
Die „Erläuterung“ ist für Gutachten a) nicht weiterführend, für Gutachten b) nur von beschränktem Erkenntniswert; sie dient vor allem der Einsicht bei Änderung oder Neu-Abfassung von Gutachten-Anträgen.

Das Bild von der Leiter ergibt sich aus der Notwendigkeit, sich dem biotelen Leitziel der Dynamischen Stabilität (nachhaltige Entwicklung) in unverzichtbaren zwölf Aspekte-Stufen (beliebiger Reihenfolge) zu nähern. Da die in Aspekte-Kurzfassung zusammengefasste biotele Definition von Begriffen vor allem von der derzeitig unter der sogenannten Diskurs-Ethik gültigen häufig abweicht, verlangt die Durchsicht der zwölf Aspekte erhebliche Mühe: Man könnte von einer Leiter mit großen Sprossenabständen sprechen, die man während des einleitenden Verfahrens doch besser erst einmal zurückstellen sollte. Die Fortsetzung nachstehend mit der Ultra-Kurzbegutachtung unter zeitlicher Zurückstellung der Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben (ab: c. Schulinklusion): wird deshalb empfohlen.

 

<Ultra-Kurzbegutachtung


Eigentexteintragungen wie begründende Hinweise in
Times New Roman 16 hell-blau, Urteilsbelege etwa Verlinkungen zu zutreffenden Regeln in schwarz, Quellenzitate oder –bezugnahmen mit vorausgestellter Signatur Qx (Q1, Q2, Q3 …. Qn), die als Links einzutragen sind in grün, spontane Einfälle und zufällige Gedanken in lillabitte alle nach Zeilenwechsel – eintragen. Zutreffende Regeln bitte angeben.

Bitte Ihnen schwer- oder unverständlich erscheinende Formulierungen in Pink markieren. kommentieren und Ihr Protokoll zur Abklärung zurücksenden!
Wer den vorausgehenden einleitenden Vorspann übersprungen hat, wird gebeten, gemäß
Schnellübersicht  die Aspekte-Kurzfassung (noch ohne Linkbetätigung innerhalb derselben) durchzulesen, um Ziel und Weg dorthin im Gedächtnis zu behalten, um Ziel und Weg im Gedächtnis zu behalten,

Stufe 1:

Nehmen Sie zunächst aus der unten angeschlossenen Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche den Sachverhalt und den Gesetzesantrag zur Kenntnis.
„Gesetzesantrag“ ist eigentlich sachlich unrichtig, weil eine spätere Entwicklungsstufe vorwegnehmend. Aber Bildschirmaufzeichnungen offenbarten, das mit sachlich richtigeren Begriff „Gutachtenauftrag“, mit dem der Antragsteller beim Sachverhalt Verbesserungen bewirken sollte, der zur Begutachtung Beauftragte hinter dieser Bezeichnung fehlgehend einen „Gutachterauftrag“ suchte.
Der Gutachterauftrag jedoch ist daraufhin ausgerichtet, den Sachverhalt sowohl als auch den „Gutachtenauftrag“ (sprich jetzt: „Gesetzesantrag“) daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf die Verletzung (sprich: Blockade
r Info1) von biotelen Aspekten gemäß Aspekte-Kurzfassung zugunsten der Lebenserhaltung auswirken, die abgestellt oder vermieden werden sollen. Zur Vereinfachung wurde dabei auf das langfristige Wohlergehen der Mehrheit (Gemeinwohl) abgezielt. Die „Lebensbereiche“ sind dabei nur stellvertretende Vermittler in der ins Wanken und Durcheinander gebrachten Begriffsentwicklung, welche Leben verspricht und zugleich dessen Wurzeln kappt. Die Einschränkung der Begriffswelt („Freiheit –Gleichheit-Brüderlichkeit“) und die Verarmung der Sprache ist der schwerste Angriff gegen die Freiheit in Würde, in deren Sphäre der Mensch sich aus der Masse und über das Tier, diesem verbunden bleibend, erheben konnte.

Sollten Quellenverzeichnisse vorliegen, so wäre es vorteilhaft, wenn Sie diese bereits vor Schritt 4 nach den Vorschriften zum
Quellenstudium bearbeiten würden. Jedenfalls sollten Sie die Dateien überfliegen und, insofern sie im Schreibmodus vorliegen, an wichtigen Stellen durch Leerzeilen Erinnerungslücken schaffen. Im Vorliegenden Fall „Zusatzpatente“ beschränken Sie sich bitte auf den unten anfangs der Übersichtstabelle-Aspekt-Bereiche wiedergegebenen Sachverhalt.

Haben Sie sich Quellenbezüge Q1 – x erarbeitet, so kopieren sie diese in den Rahmen für „Verlinkte Quellenbezüge“ innerhalb Quellenstudium ein. Greifen Sie im Folgenden immer wieder zu Zwecken der Urteilsbegründung auf diese Quellenbezüge zurück, die bei Zweckdienlichkeit auch erweitert werden sollen.

Nach Abschluss Ihres Quellenstudiums in einem Quellenverzeichnis und auch nach jeder späteren Ergänzung desselben kopieren Sie bitte ihre Quellenbezüge in den Rahmen „Verlinkte Quellenbezüge“ und auch in den Anhang des Quellenverzeichnisses. Von dort werden ausgewählte Quellenbezüge unter Schritt 6 einzeln passend den einzelnen betroffenen Aspekten angegliedert.

Stufe 2:

Um Aspekt-Blockaden r Info1: *) mit dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was die Vorgabe der biotelen Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste dann bezüglich des Sachverhaltes den oder die Lebens-Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich gibt Hinweise auf den betroffenen ASPEKT. HINTERGRUND  für die Begriffsfindung (Link-Betätigung nur bei Schwierigkeiten!).
*) Kopieren Sie bereits hier als für den Gesetzesantrag zutreffend erkannte Festlegungen (a –  e)
nach Zeilenwechsel  ins Protokoll.
Um Eintragungen vornehmen zu können, bitte aus der geöffneten Seite „technischehinweise.html“ Textübertragung in Kopie hierher

         …………………………………………

Ist doch die Frage zu stellen: innerhalb welchen Lebens-Bereiches oder welcher Lebens-Bereiche spielen sich die Verhaltensweise, der Handlungsablauf, der Tatbestand, d. h. der Sachverhalt oder der Problemlösungsvorschlag, d. h. der Gesetzesantrag ab? Welcher Mangel ist im jeweiligen Lebens-Bereich feststellbar oder welcher Verschlechterung kann vorgebeugt werden? Der Sachverhalt schließt nämlich nicht nur das Geschehen, sondern auch dessen zu erwartenden Folgen mit ein, insbesondere wenn letztere nachhaltig sind oder sich gar steigern.

                   …………………………………


Der im ersten Beispiel a) raschere und vielleicht einfachere Lösungszugriff vom Gesetzesantrag her ist unter der Überschrift „Am Kürzesten“ direkt oberhalb der Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche in eigenem Rahmen auffindbar.


Jeder Bereich steht innerhalb der Betroffenheitsliste im Zusammenhang mit einem biotelen Aspekt, der ebenfalls zu benennen und dann für die Fragestellung heranzuziehen ist. Den jeweilig zutreffenden Aspekt finden Sie in Großbuchstaben hinter seinem jeweiligen Leitbuchstaben A – L. Beachten Sie bitte, dass häufig nur ein einziger Aspekt betroffen ist und selten viele Aspekte zutreffen. Beschränken Sie sich zunächst und hier auf denjenigen Bereich und Aspekt, der den Sachverhalt und den Gesetzesantrag beherrscht; selten werden es zwei und nur in Ausnahmefällen mehrere sein.

Schaffen Sie für jeden Bereich ein Tabellen-Kästchen und tragen Sie über dem Tabellen-Kästchen den ermittelten Bereich ein.

Hier ein für diesen Fall nicht zutreffendes Beispiel:

Ausbildung

 

 

Der jeweils ermittelte Aspekt ist zusätzlich hinter seinem Leitbuchstaben in das Tabellen-Kästchen einzutragen.

Ausbildung

A VERGLEICHEN

 

Die „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“ unten erleichtert durch zusammengedrängtere Darstellung die Ermittlung der Bereiche, die von Aufgabe und Sachverhalt berührt werden. Die den Lebensbereichen entsprechenden Aspekte  sind in der Tabelle rechts außen im Seiten-Randbezirk den einzelnen Bereichen zugeordnet

Halten Sie sich lediglich an die unten in der „Übersichtstabelle: Aspekte-Bereiche“ unterhalb des „Sachverhalts“ in Fettdruck angegebenen Bereichs-Angaben.
Ermittelte Bereiche und Aspekte tragen Sie bitte unterhalb „Sachverhalt“ im Tabellen-Kästchen „Ihr Ergebnis“ ein.

(Dabei muss die „Betroffenheit“ eines Aspektes innerhalb des Zusammenhangs von Sachverhalt als solchem oder Gesetzesantrag als solchem zumindest in einem Anfangsstadium, also im Ansatz, bereit jetzt vorliegen oder muss mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eintreten, darf also nicht bloß eine zukünftig denkbare sein, damit eine Zustandsverschlimmerung für die Lebenserhaltung möglichst verhindert wird. „Bereiche“ wie auch „Aspekte“ müssen also im Vergleich zur Gesamtheit der übrigen schwer- und nachwiegend („sustainable“) betroffen sein. Häufig werden hier nur einzelne oder wenige von ihnen heranzuziehen sein. Um Verdoppelungen in der Berücksichtigung eines Tatbestandes zu vermeiden, sind gegenseitige Inhalts-Verwandtschaften und -Berührungen von Aspekten als eine Doppel-Benennung ausschließend zu beachten, wie sie in der Abbildung mit dem überlappenden Felder-Schema symbolisiert werden. Die Erreichung eines Teilzieles über einen Aspekt genügt; es sei denn es werde mit einem anderen Aspekt ein gänzlich selbständiger Weg dabei beschritten.
Besonders wichtig ist diese Sorgfalt zur Vermeidung von Doppelbewertungen hinsichtlich des Aspektes K AUSTAUSCH, da dieser ja mit nahezu allen anderen Aspekten zusammen als mitbetroffen erscheinen kann; K AUSTAUSCH  ist jedoch nur ganz ausnahmsweise durch einen anderen Aspekt angeregt mit diesem zusammen zusätzlich zu bewerten.)

Am Kürzesten

Da mehrere mit der Aufgabenlösung Befasste mit der Zuordnung von Personen und deren Lebensbereiche hinsichtlich Betroffenheit im Zusammenhang mit Aspekten vom Sachverhalt her keine eindeutigen Zusammenhänge erkennen konnten, sollte auch der Zugangsmöglichkeit über den Gesetzesantrag – vielleicht sogar vorrangig – Beachtung geschenkt werden.
Es wäre dabei zunächst die Frage zu stellen: Welchem Missstand oder Mangel soll durch den Gesetzesantrag Abhilfe geschaffen werden? Mittels welchen Werkzeuges?
Die zweite Frage: innerhalb welchen
Bereiches liegt dieser Missstand oder Mangel? Nur muss dabei beachtet werden, dass das Mittel zur nAbhilfe eones Missstandes oder Mangels nicht unbedingt zum in erster Linie und hauptsächlich betroffenen Aspekt hinführen muss.
Die dritte Frage nach dem dabei betroffenen Aspekt kann aus der Bereichstabelle rechts vom ausgewählten Bereich in der Reihe im Kästchen stehend beantwortet werden.

                 ……………………………………….
Werkzeug/Bereich

X Aspekt

 

Insoweit Sie aus Stufe 2 noch kein Ergebnis eintragen konnten, kehren Sie bitte zum Anfang Stufe 2 zurück und versuchen Sie nochmals einen (selten sogar mehrere) Bereiche mit Aspekt-Zuständigkeit über Sachverhalt oder Gesetzesantrag herauszufinden.

Bleibt im Wesentlichen noch die Abklärung, ob die betroffenen Personengruppe Schritt 5 – vor dem Leitbuchstaben des betroffenen Aspektes in ein Tabellen-Kästchen eintragen! – die Mehrheit repräsentiert. Handelt es sich um Minderheiten, so muss gemäß  Minderheiten-Aufwertung und Gutachter-Regeln noch geprüft werden, ob eine  Mehrheitsbetroffenheit und damit ein  Gemeinwohlbezug dennoch angenommen werden muss.
Sind lediglich Minderheiten oder insgesamt nur die Minderheit von Schäden oder Nachteilen betroffen, so liegt keine Allgemeinheit-Schädigung und damit auch keine Aspekt-Blockierung vor.

           ………………………………………………

Werkzeug/Bereich

Personengruppe ??? /X Aspekt

?

Werkzeug/Bereich

Personengruppe ??? /X Aspekt

 

Auch wenn Sie bei der Aufspürung wenigstens eines betroffenen Aspektes hier über den Gesetzesantrag erfolgreich waren, so sollten Sie doch noch einmal zum Anfang der Stufe 2 zurückkehren, um durch den Zugang über den Sachverhalt vielleicht ein oder mehrere in anderem Zusammenhang betroffene Aspekte zu entdecken.

 

Übersichtstabelle: Aspekt-Bereiche

 

 

Sachverhalt:

a)   Die beschleunigte Resistenzentwicklung von Antibiotika stellt Medizin und Gesundheitswesen insbesondere bei deren Masseneinsatz bei Seuchenausbrüchen und vor große Probleme, da Behandlungen häufig nicht gewissenhaft eingehalten und frühzeitig abgebrochen werden. Diesem Mangel könnte möglicherweise die durch perorale Medikationskontrolle abgeholfen werden.

b)   Psychopharmaka werden von vielen Kranken, besonders Wahnkranken, nur unwillig oder zum Schein eingenommen, um in die Vorteile der Vortäuschung von Behandlungswilligkeit zu kommen, was unnötige Klinikaufenthalte wegen ausbleibender Heilerfolge zur Folge hat.

c)   Die Verträglichkeit von Arzneikombinationen wird von der Pharmaindustrie großenteils lediglich über Rückmeldungen von Unverträglichkeiten überwacht, die Überwachung könnte aber durch ambulante Kontrollen kostengünstig gesteigert werden.

d) Bei Seuchenausbrüchen könnten Behandlungen genauer überwacht werden, so dass behandelnde Ärzte Behandlungsabbrüche der Gesundheitsbehörde melden könnten.

e) Die Dauer der Wirksamkeit von Arzneien unter Langzeitanwendung könnte überprüft werden. (Diese Indikation ist nachträglicher Zusatz.)


Die Gutachter werden darum gebeten, bei dieser Simulation davon auszugehen, dass erst durch Nachforschungen mit dem Gewicht der biotelen Instanz, der gegenüber eine Auskunftspflicht bestünde, eine ernsthaftere Klärung dieser Fragen möglich wäre.
Inzwischen neigt der Autor aber selbst dazu, die Notwendigkeit einer staatlichen Gutachten-Antragsverfolgung aus Mangel an überzeugenden Beweisen anzuzweifeln und deshalb zu verneinen. Das Beispiel soll dennoch weiterverfolgt werden. Die beiden jüngsten Zielverfolgungen (Quellenverzeichnis ganz unten) zeigen, dass das Gutachten-Thema auch von privater Seiten immer wieder auf Interesse stößt: dies jedoch unter der Einschränkung, dass kaufmännische Interessen Voraussetzung solcher Bemühungen sind.

 

 

Vergleichen Sie nun diesen Sachverhalt mit der Bereichs-Beschreibung (direkt unten anschließend) in der Tabelle und stellen Sie unter „Ihr Ergebnis“ fest, welcher Lebensbereich oder welche Lebensbereiche vom Sachverhalt schwerwiegend und umfassend berührt werden. Notieren Sie auch anschließend nach / den jeweils zugehörigen betroffenen Aspekt aus der Tabellen-Spalte rechts.

Ihr Ergebnis:

 

              …………………………………

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereich:                                                                                                                  

Aspekt:

Wissen, Bildung, Ausbildung, Intelligenz, Aufklärung im Hinblick auf Wirklichkeit, Wahrheit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

.

A VERGLEICHEN

Gerechtigkeit/Unrecht

 

B GEGENSEITIGKEIT

Leben und Gesundheit, auch Naturerhaltung

 

C SPONTANEITÄT

Wirtschaft  bis Handlungsfähigkeit

 

D AKTIVITÄT

Selbständigkeit und Unabhängigkeit

 

E AUTARKIE

Vielfalt und Vielgestaltigkeit

 

F PLURALITÄT

Entscheidungsfreiheit bzw. personalen Würde, Würde, einschließlich Eigentum, Rangfolge

 

G AUTONOMIE

Wettbewerb oder Konkurrenz mit Ziel der Verbesserung und des Fortschritts

 

H AUSLESE

Sicherheit, Frieden durch Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung sowie Unterlassung von ungerechtfertigter Zerstörung von Zukunftsfähigem

 

I HYPARCHIE

Vorkehrung und Vorsorge sowie Versicherungswesen auch weltstaatliche Katastrophenhilfe

 

J AUSGLEICH

Handel und Ersatz von Fehlendem und Zerstörtem/ Verhinderung von gesundheits-beeinträchtigender Ansteckung oder Kulturverlust/
Begrenzung, Abschottung oder deren Aufhebung zu Kommunikation und Austausch hin

K AUSTAUSCH/
NICHT-AUSTAUSCH

Zusammenhalt, Verbundenheit und Gemeinschaft von Familie aufsteigend bis zur Menschheit, Hilfe zur Selbsthilfe

 

L  SUBSIDIARITÄT

 


Gesetzesantrag
mit verkürztem Quellenverzeichnis:

Der Gesetzesantrag lautet:

Es wird beantragt, dass staatlicherseits Untersuchungen darüber veranlasst werden, ob es zweckdienlich ist, Untersuchungen darüber vornehmen zu lassen, ob die Produktion und Anwendung von Einrichtungen für die zuverlässige Einnahme von Arzneimitteln durch den Mund auch ohne gleichzeitige Personenüberwachung während der Einnahme über nachträgliche Überprüfung von hierzu beauftragten und berechtigten Personen zur Vermeidung von Antibiotikaresistenz oder Seuchenbekämpfung, zur besseren Behandlung psychischer Erkrankungen oder zur genaueren Prüfung der Arzneimittelverträglichkeit beitragen könnte.
 

Wie oben zum „Sachverhalt“ tragen Sie untenstehend unter „ihr Ergebnis“ Bereichsbezeichnungen nach / den jeweilig zugehörigen Aspekt aus der Tabellen-Spalte rechts.

Auch isoliert als betroffen erkannte Aspekte wären zu nennen und mit „isoliert erkannt“ zu kennzeichnen.

Ihr Ergebnis:

 

               ……………………………..

 

 

 

 

 

 

Von den grundlegenden Gutachter-Regeln nehmen Sie bitte ebenfalls Kenntnis und notieren Sie von III-Regel 3 bis 3m solche, die sich gesondert von Durchschnittsfällen auf den Gesetzesantrag beziehen könnten. Solche Regeln übertragen Sie bitte unter „Ihr Ergebnis“ unter dem Tabellen-Kästchen mit dem überwiegend betroffenen Aspekt ein. Derartige Begleittexte sind bei künftigen Kopie-Übertragungen der Tabellen-Kästchen mit zu übertragen.

 



Lediglich falls ein Ergebnis bedauerlicherweise noch nicht erzielt werden konnte, käme noch die Zuhilfenahme von Schritt 4 in Betracht.
Alle Eintragungen wären in Schritt 4 (bitte zur Eintragung nach unten scrollen) unter Abschluss mit kurzem Trennstrich und auch hier nachstehend vorzunehmen. (Ein abschließender Trennstrich macht kenntlich, wenn in der späteren Schritt-Abfolge weitere Eintragungen erfolgen.)

           …………………………………….

Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne von den dieser Ultra-Kurzbegutachtung unmittelbar vorhergehenden Erläuterungen zu verwickelteren Aufgaben Gebrauch zu machen. Wichtig ist zunächst, dass Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht die dazugehörigen Zusammenhänge!

Jeder oben als zutreffend und betroffen überhaupt ermittelte Bereich und/oder Aspekt ist mit dem jeweiligen Tabellen-kästchen in der Einzahl nachstehend einzukopieren:

(Sobald Sie – eventuell auch später, dann kurzer Trennstrich vor der Ergänzung – erkennen, dass ein Bereich bzw. Aspekt vom Sachverhalt hauptsächlich oder am Schwerwiegendsten betroffen ist, verschieben Sie diese bitte in die oberste Position, etwaige weitere Betroffene möglichst nach Wichtigkeit geordnet nachsetzend. Auch sollen nachträgliche wichtige begründete Erkenntnisse den Tabellen-Kästchen nach Trennstrich nachgestellt werden.)

                …………………………………………….

Stufe 3:

Tragen Sie nun gemäß Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das der Aspekt-Betroffenheit entsprechende Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für die größte betroffene Personengruppe gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein gesondertes Tabellen-Kästchen anzulegen.
Setzen Sie hinter eine kleinere Personenzahl ein +, für eine größere ++ und für eine Mehrheit +++ hinter die Gruppen-Bezeichnung, der die Aspekt-Bezeichnung nach Kenn-Buchstaben immer nachfolgt.
Hinter die Aspekt-Bezeichnung setzen sie in gleicher Anzahl wie bei der Gruppen-Bezeichnung Minus-Zeichen, wenn einer Aspekt-Blockade zugesteuert wird oder Plus-Zeichen bei Annäherung an eine Aspekt-Blockade-Aufhebung.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

                …………………………………………………….

Stufe 4:

Sollte die Aspekt-Betroffenheit sich nicht auf die Mehrheit und damit zunächst nicht auf das Gemeinwohl beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste der Minderheiten-Aufwertung durch. Wenn möglich begründen Sie bitte die Aufwertung unter jedem diesbezüglichen Tabellen-Kästchen mit der herangezogenen Regel.

Korrigieren Sie gegebenenfalls die betroffenen Tabellen-Kästchen oben nach Schrägstrich / und Neueintragung unter Erweiterung von deren Signatur und erweitern Sie auch den Begleittext mit der Begründung.

Sämtliche oben ausgefüllte Tabellen-Kästchen einschließlich Bereichs-und Aspekt-Eintragung übertragen Sie bitte unter der Schritt-Bezeichnung als Überschrift wenn möglich mit Anmerkungen oder Begründungen dafür, wie Sie zu ihrem Urteil kamen, als Kopie hierher und an das Ende in Schritt 2 unter Abschluss mit einem kurzen Trennstrich.

Stufe 4:                   

                    ……………………………………………………..

 

Es wird hier die Rücksendung des Protokolls an den Autor empfohlen, um etwaige Fehlverständnisse und Missdeutungen aufzuklären.


Auch B)
Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen 
Zutreffende Fälle sind gesondert in Tabellen-Kästchen mit passendem Begriff einzutragen, Gleichgewichts- oder Richtungslage sind zu bezeichnen und aus einem Quellenverzeichnis heraus zu begründen.

und C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7 bitte beachten, wenn zutreffend.
Erkannte oder vermutete Beschädigung der Werteordnung sind anzuführen.
Geldwert-Schätzungen sind nicht erforderlich.

Falls B) oder C) betroffen sein sollten, so benachrichtigen Sie bitte mit Begründung den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de , der in solchen Fällen eventuell einen neuen gesonderten Gesetzesantrag ausschreibt.

 

Stufe 5:

Letztlich könnte auch die etwas ausführlichere KURZBEGUTACHTUNG ab Schritt 1 weiterführen, die ja noch gründlicher mittels Aspekte-Kurzfassung in bioteles Denken einführt.

Der eingeschlagene Weg sich der Lösung der Aufgabe zu nähern, hat ja zu berücksichtigen, dass der Antragsteller auf Grund seiner Kenntnis bioteler Aspekt-Bewertung eine erfolgreiche Problemlösung angesteuert und vorgeschlagen hat; häufig ist also das Ergebnis begrifflich bereits vorweggenommen oder doch vorbereitet. Die Begutachtung hat jedoch im Allgemeinen sich auch auf Fragestellungen einzustellen, deren Sachverhalt nicht mit der biotelen Aspekte-Auffassung harmoniert.

Stufe 6:


Auf alle Fälle ist es erforderlich innerhalb Schritt 6
  der Reihe nach jedem einzelnen Aspekt entlang der Aspekte-Auflistung der Aspekte-Kurzfassung  einschließlich – zumindest für als betroffen eingeschätzten Aspekte– der Links dort zu den Regeln unter Nennung jedes Einzelnen und eventuell zutreffender Regeln nachzugehen. Es geht dabei darum, Aspekt-Blockaden oder Blockade-Aufhebungen innerhalb des Sachverhaltes oder den Gesetzesantrag aufzudecken oder auszuschließen.
Hierzu ist in die Schreibzeile unten für alle Aspekte A, B, C – L ein Kennbuchstaben mit Begleittext unter Zeilenwechsel einzutragen,

Unter erneuter Behandlung bereits erkannter betroffener Aspekte ist über deren Link-Betätigung zu überprüfen, ob deren bioteler Bedeutung entsprochen wird. Auch die jedem betroffenen Aspekt nachgeordneten Regeln sind zu überprüfen und zutreffende möglichst begründet zu benennen und dem Kennbuchstaben anzufügen. Quellen-Links sind mit Merkwort anzugeben. Bei erkannter Nicht-Betroffenheit ist zur Ablehnung begründend kurz Stellung zu nehmen. Die Angabe „Irrtum“ wäre die kürzeste Begründung. Aber auch den bisher nicht als betroffen erkannten Aspekten ist unter Link-Betätigung bis hin zu ihrer eigentlichen Bedeutung nachzugehen; bei Nichtbetroffenheit eines Aspektes ist dessen Kennbuchstaben der
Reihe A – L  ein #0# voranzustellen (z.B. #0#A:) . Die Links zu den Regeln verwandter Aspekte in Mehrfach-Abhängigkeit, die den Regeln zu den einzelnen Aspekten nachgestellt sind, müssen noch nicht betätigt werden.
Eine Bestätigung oder Zurückweisung des Gesetzesantrages soll jeweils kurz begründet werden.
Der Inhalt der Schreibzeile ist als Kopie nach Ende Schritt 2 zu übertragen.

               

                           ………………………………………….

Stufe 7:


Ganz Eilige können sich mit der Überprüfung sämtlicher Aspekt-Entsprechungen in Schritt 6 entlang der Aspekte-Auflistung der ASPEKTE-KURZFASSUNG  begnügen und der Schlussbewertung Schritt 10 nach Anreicherung von Schritt 6 durch die Ergänzungen ganz unten in Schritt 6 mit den Ergebnissen der Ultra-Kurz-Begutachtung und deren Berücksichtigung dort.

Besser ist es sich über die Verfolgung der gesamten Schrittfolge ab Schritt 1 mit den Zusammenhängen noch näher vertraut zu machen. Vor allem gilt es dabei mit Hilfe der Kenntnis der biotelen Aspekt-Auslegungen eine Blockade bisher nicht behandelter Aspekt auszuschließen. Info 1 e)

 

Finden Sie begründet Anlass für die Beanstandung des Quellenverzeichnisses als falsch bzw. unzureichend oder können Sie Wichtiges hierzu beisteuern? Oder sollten Sie Anlass zu einer Verbesserung oder sonstiger Veränderung des Gutachtenauftrags finden? Dann beziehen Sie hier bitte den unten folgenden Schritt 1 noch innerhalb des Ultra-Kurzbegutachtungs-Rahmens mit ein und geben Sie bitte Ihre Anregungen an  gutachtenverfahren@biotelie.de weiter.

 

             ………………………………………….

 

Ende der Ultra-Kurzbegutachtung.

 

Angemerkt sei noch als Zukunftsaufgabe, dass die noch nicht überarbeitete Anleitungkurzfassung 2 die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe schließlich eine professionalisierte Ausführung des Gutachtenverfahrens mit verschlüsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung.

Für den Fall, dass Sie bis zum Ende der Ultra-Kurzbegutachtung hier gefolgt sind, werden Sie gebeten das Verfahren als Kurzbegutachtung von Schritt 1 (direkt hier anschließend) an zu wiederholen.

Weiter mit Schritt 1    

 

<Schritt 1:

Vorab ist zu klären, ob der Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b)  
Anders ausgedrückt: Gilt der Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklärung oder verlangt er darnach? Wenn ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmäßigkeit begründet werden; wenn nein, so ist mit der Bearbeitung fortzufahren; denn eine Begutachtung ist doch wenig sinnvoll, wenn wesentliche Sachzusammenhänge, also der Sachverhalt, zuvor nicht aufgeklärt sind.

Ihre Beurteilung und Begründung bitte hier einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen und an den Autor gutachtenverfahren@biotelie.de schicken:

       ……………………………………………………….


Falls das oder die Quellenverzeichnisse eine für die Urteilsabgabe ausreichende Sachverhaltsaufklärung zu enthalten scheinen, was in der Regel bereits aus dem Vergleich mit der gestellten Gutachten-Aufgabe hervorgeht, fahren Sie bitte mit Schritt 2 fort. 

 

<Schritt 2:

Der jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung dienen.  Info 1:  Sollte Ihnen bereits jetzt bei Studium der Aspekte-Kurzfassung die Blockade dort aufgelisteter Aspekte auffallen, so tragen Sie bitte diese Aspekte unter dem entsprechenden Kennwort A  - L nach Sammlung hier unten ein. Die Betroffenheit von Aspekten ist durch die begründenden Vorstellungen zum Sachverhalt im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung zu rechtfertigen. Insbesondere prüfen Sie bitte, ob unten bereits aufgelistete Aspekt-Betroffenheiten gemäß zugeordnetem Aspekt aus der Aspekte-Kurzfassung überhaupt mit einer Aspekt-Blockade in Berührung stehen.

Information:

Die unten einzutragenden Ergebnisse werden später unter Schritt 6 in Kopie von dort abgerufen.

Die Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Zusammenhang mit der Auflösung einer Aspekt-Blockade oder wesentlichen Aspekt-Förderung gemäß Info 1 e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen während der systematischen Durchsicht aller Aspekte.

Schritt 2:

      …………………………………

 

<Schritt 3:

Die dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln Gutachter-Richtlinien werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) im Wortlaut wiedergegeben: bitte durchlesen! Sobald Sie erkennen, dass eine der angeführten III-Regeln eine Förderung der Aufgabenstellung hinsichtlich eines in Schritt 2 aufgeführten Aspektes darstellt, fügen Sie bitte dem Tabellen-Kästchen den Link der III-Regel mit Kommentar hinzu. Falls eine III-Regel der Weiterbehandlung eines unter Schritt 2 aufgelisteten Blockade-beeinflussten Aspektes widerspricht, so fügen Sie diese III-Regel dem Tabellen-Kästchen des betroffenen Aspektes hinzu. Die Weiterbehandlung des Tabellen-Kästchen scheidet damit aus und ist mit „ausgeschieden“ in Rot anzuführen.

Information:

Eine zutreffende und Link-aktive III-Regel-Signatur gemäß Schritt 3, mittels derer sich die zutreffenden III-Regeln aufrufen lassen, wird unter Schritt 10 im Zuge der Schlussbewertung bei Bearbeitung betroffener Tabellen-Kästchen in Schritt 6 über die Zusammenfassung unter der Ergänzungs-Materialsammlung den geeigneten Tabellen-Kästchen hinzugesetzt und ist hinsichtlich aller ergebnisentscheidenden Aspekte dort zu besprechen und zu berücksichtigen.

 

<Schritt 4:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet?

(Bitte hier eintragen!)

       ……………………………………………………….

 

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gesetzesvorschlags hilfreich?
(Bitte hier eintragen!)

       ……………………………………………………….

                                                                                                               .

Kommen Sie zu einem geeigneteren Neu-Vorschlag bezüglich der Aufgabenstellung, so führen Sie diesen nachstehend hinzu.
Unterrichten Sie bitte den Autor darüber. gutachtenverfahren@biotelie.de

 
       ………………………………………………………


Tragen Sie in diesem Zusammenhang neuvermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte ein, Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.

Rubrik Allgemein-Fragen Schritt 4 

          ……………………………………………………..

 

 

Übertragen Sie eine Kopie der ausgefüllten Tabellen-Kästchen zusammen mit der Rubrik-Überschrift ans Ende von
Schritt 2 und schließen Sie einen kurzen Trennstrich an.

 

Beschäftigen Sie sich bitte jetzt eingehender mit dem Quellenstudium.
Nach dem zweiten Durchgang, falls Sie einen neuen gültigen Inhalt für Schritt 4 auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Quellenverzeichnis gewonnen haben, alten Inhalt (oben) beige setzen.

Weiter mit Schritt 5.

 

Quellenstudium:

Gemäß Quellenverzeichnisse

Bitte zur Erinnerung durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.
Zitate aus dem Quellentext sollen dem Nachweis von Aspekt-Blockaden oder deren Aufhebungsmöglichkeit dienen.

Jeder Quellenverzeichnis-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz nach Zeilenwechsel zugeordnet sein. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4

Der als Beleg heranzuziehende Text ist anschließend anzuordnen und grün zu färben.

Falls Sie während des Quellenstudiums eine neue entdeckte Betroffenengruppe oder einen noch nicht erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie nach Leerzeilen diesen in ein Tabellen-Kästchen am Ort der Entdeckung mit Zusatz NEU in der Signatur innerhalb. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe. Z.B.:

Kinder++ C SPONANEITÄT ++ Q4NEU

 

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst auffiel, unterstreichen Sie bitte im Text des Quellenverzeichnisses.

Tabellen-Kästchen in jeweiliger Verbindung mit dem grün markierten Bezugstext bringen Sie nach Durcharbeitung und Sammlung des Quellenverzeichnisses in Kopie an das Ende des jeweiligen Quellenverzeichnisses.

 Vergessen Sie aber nicht zuvor möglichst bereits bei der Einsetzung eines Qx dieses zu markieren und unter EINFÜGEN in der Menü-Leiste oben eine Textmarke Qx zu setzen. Es empfiehlt sich zusätzlich ein Text-kennzeichnendes Merkwort, das aber nicht funktionell in die Textmarke einbezogen werden soll, so dass es im Link nicht aufgerufen werden muss.

Zur Link-Verlagerung an das Quellenverzeichnis-Ende öffnen Sie nach Abschluss Ihres Quellenstudiums eine neue Seite und übertragen in Kopie alle Tabellen-Kästchen mit zugehörigem grünem Text der Reihe nach dorthin. Eine Kopie aus dieser neuen Seite setzen Sie mit Strg Ende an den Schluss des Quellenverzeichnisses, eine weitere Kopie hier mit Strg Ende an das Ende der Ausarbeitungsvorlage für die Vorbereitung der Schlussbewertung gemäß Schritt 10 innerhalb Schritt 6.
 
Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich ist, so stellen Sie unter Auswertung Ihrer Beurteilung am Ende von Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss. Bitte den Autor benachrichtigen.
gutachtenverfahren@biotelie.de

 

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Sind Sie jedoch inzwischen der zur Überzeugung gekommen, dass die Gutachten-Aufgabenstellung sehr wohl sinnvoll wäre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer möglichen Sachverhaltsaufklärung notwendigen Tatsachen-Zusammenhänge bieten kann, so gehen Sie bitte noch einmal zu Schritt 4 zurück. Versuchen Sie eine Aufgabenstellung zu formulieren, welche mit den verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes vereinbar ist. Vermerken Sie Ihr Ergebnis abschließen Ende Schritt 10 und benachrichtigen Sie den Autor.
gutachtenverfahren@biotelie.de

 

            ………………………………………………………

 

 

<Schritt 5:
Personen-Gruppen-Betroffenheit

Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gesetzesantrag direkt betroffen sind.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme
a) gesundheitlich,
b) finanziell oder
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich berührt werden.

Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung:

 

Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++.
Bei Betroffenheit einer oder mehrerer kleineren Personengruppen fügen Sie + hinzu, für eine bedeutende Minderheit ++. Zur besseren Hervorhebung von Blockaden betreffenden Vorgängen die betreffenden Aspekte bitte in Fettdruck setzen.

Beginnen Sie mit der zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.

Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. 

Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle.
 
Schlußendlich zielt die Begutachtung ja auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung für links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstärke, deren Quantifizierung laut Tabelle Sie aber nicht benutzen.

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/

Ändern Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke oder die Stärke der Aspekt-Betroffenheit, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und setzen Sie den geänderten Wert nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer Aspekt-Blockade-Schwächung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung).
Ohne die Beige-Färbung bedeutet die Änderung der Signatur hinter dem zweiten Aspekt-Buchstaben, dass Sie diese Änderung der Bewertung in späterer Zukunft erwarten.
Für eine entgegengerichtete Entwicklung einer sich zur Blockade steigernden Aspekt-Schwäche gilt Entsprechendes (z.B. A VERGLEICHEN - - A - - - für eine Steigerung zur Aspekt-Blockade hin in späterer Zukunft.)

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie ganz oben beschrieben – sich markant vom laufenden Text abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unterhalb eines entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchens ein.

 

Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend:

Schritt 5:

 

 

 

 

 

 <Schritt 6:
Aspekt-Betroffenheit

 

Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit den zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel genauer bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen.


Gehen Sie auf der  unten nachstehenden Aspekte-Kurzfassung die zwölf Aspekte genau der Reihe nach durch: Bitte in einem Tabellen-Kästchen nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufügen – wenn möglich mit einer wenigstens vorläufigen Bewertung der Stärke der Betroffenheit - und unterhalb des Tabellen-Kästchens die Zurechnung und Bewertung möglichst begründen! Auch anderweitig bereits behandelte Aspekte bitte nochmals in der Reihe berücksichtigen wenn möglich nach kurzem Trennstrich zum Zusatz neuer Gesichtspunkte.

 

Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte diesen Aspekt in der Aspekte-Kurzfassung (unten) aufsuchen, seine Definition per Link aufrufen und die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.)
Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?) also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.
Alle Einfälle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!


ASPEKTE-KURZFASSUNG

Gesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung

#0# nach einem Ergänzungseintrag mit der Folge einer Aspekt-Blockade-Beeinflussung entfernen!

Begründen Sie die Tabellen-Kästchen ergänzend Ihr Urteil und setzen Sie unter jedes Tabellen-Kästchen Aspekt-entsprechende weitere mit geeigneten für die Bewertung sprechende Kommentare in hell-blau.

Zur Schlussbewertung - siehe ganz unten - (nach Fensterverkleinerung hier) Schritt 10:  aufrufen! ( 

A VERGLEICHEN

Ergänzung EA1

#0# A VERGLEICHEN

 

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)


EB2

#0# B GEGENSEITIGKEIT

 

C SPONTANEITÄT


EC2

#0# C SPONTANEITÄT

 

D AKTIVITÄT


ED2

#0# D AKTIVITÄT

 

E AUTARKIE

EE2 

#0# E AUTARKIE

 

 

F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)


EF2

#0# F PLURALITÄT

 

G AUTONOMIE


EG2  

#0# G AUTONOMIE

 

H AUSLESE


EH2

#0# H AUSLESE

 

I HYPARCHIE


EI2 

#0# I HYPARCHIE

 

J AUSGLEICH


EJ2 


 

#0# J AUSGLEICH



 K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH*)

Vgl. K-Regel 24, insbesondere K-Regel 24 d) unbedingt beachten!
EK2

#0# K AUSTAUSCH

 

L SUBSIDIARITÄT

EL2  

#0# L SUBSIDIARITÄT

 

M  DYNAMISCHE STABILITÄT

beinhaltet

als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.

Schlussbewertung: (in Kopie bitte auch nach Schritt 10)

          ……………………………………

 

Korrekturen:

 

Solche Korrekturen und Ergänzungen sind meist wenig zahlreich, da sie sich auf Tabellen-Kästchen beschränken, welche blockade-betroffene Personen und Aspekte behandeln. Wo bemerkenswerte Ergänzungen oder Korrekturen anstehen, soll eine Kopie des Tabellen-Kästchens mit Herkunfts-Überschrift und Begleittext des Tabelle-Kästchens zum selben Aspekt in der obigen Aspekte-Kurzfassung angeschlossen und dort neben weiteren angeschlossenen Tabellen-Kästchens in der Schlussbewertung berücksichtigt werden. Die Schlussbewertung für den Einzelaspekt im jeweils untersten Tabellen-Kästchen kann auch mehrere vorausgehende ergänzende Tabellen-Kästchen berücksichtigen. Der Abruf aus zurückliegenden Verfahrens-Schritten und die Material-Bearbeitung zwecks Berichtigung und Erweiterung von Schritt 6 erfolgt aus der Ergänzungs-Materialsammlung unten (Strg Ende) heraus.

 

 

 

<Schritt 7:

Ergänzen Sie die Tabellen-Kästchen am Ende von Schritt 6 durch etwaige Änderungen gemäß

Minderheiten-Aufwertung:

r  Info 2::    ergänzt durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung.

 

Der nachfolgende Rest von Schritt 7 kann für die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden.

 

 

 

 

<Schritt 8: Kann für die ersten Probebegutachtungen übersprungen werden.

 

 

 

 

<Schritt 9:

 Dauer der Auswirkungsperiode kann bei Erprobungsbegutachtungen noch vernachlässigt werden

 

 

 

 

<Schritt 10:

 Schlussbewertung:

Sie hat sich auf die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen einschließlich Kommentare in Schritt 6 unter der Aspekte-Kurzfassung zu stützen. Erweitern Sie die Zusammenstellung dort auch um die Zusammenstellung der Tabellen-Kästchen am Ende der Quellenverzeichnisse. Erfassen Sie hier unter Schritt 10 zuletzt nur das Schlussergebnis aus Schritt 6 unter der Aspekte-Kurzfassung.

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zum INHALTSVERZEICHNIS

 

gutachtenverfahren.biotelie.de

Seite 1

nächste Seite

 

Die Ergänzungs-Materialsammlung ist unter dem fetten Trennstrich ganz unten Strg Ende einzukopieren.

 

Übernehmen Sie dort unten in Kopie die Tabellen-Kästchen am Ende von Schritt 2 mit Überschriften (zwecks Zuordnungsmöglichkeit) und Kommentaren (Pfeil-Taste rechts nach oben) und verlegen Sie sie nach ganz unten. Prüfen Sie dabei dort unter Kommentierung diese und auch die Tabellen-Kästchen aus der Ultra-Kurzbegutachtung daraufhin, ob die Aspekt-Zuweisung deren Bedeutung in vitalen Belangen hinsichtlich der Aspekt-Blockade-Betroffenheit entspricht. Im zu begründenden Verneinungsfall dürfen Tabellen-Kästchen-Inhalte nicht in die Schlussbewertung eingehen und sind mit ausgeschieden zu kennzeichnen. Sie werden dann auch nicht in die Aspekte-Kurzfassung in Schritt 6 übernommen.

 

Vervollständigen Sie bitte auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende, die Sie von dort jetzt mit Überschrift nach unten in Kopie abrufen und womöglich in nachgesetzter Tabellen-Kästchen-Kopie mit zugehörigem Aspekt ergänzen.        

 

Gehen Sie auch noch einmal kurz die Betroffenheitsliste der Aspekte mit zusätzlichen Ergebnissen durch. Übernehmen Sie dabei die „Bereiche“ über den Tabellen-Kästchen. Werden Sie über die Erkenntnisse aus der Ultra-Kurzbegutachtung hinaus hinsichtlich betroffener Personen-Gruppen oder Aspekte fündig, so errichten Sie unter Link-Überschrift Betroffenheitsliste bitte Tabellen-Kästchen für diese mit angeschlossener Begründung. Bei Ergebnislosigkeit setzen Sie #0# vor die Überschrift Betroffenheitsliste.

 

Achten Sie bitte besonders auch bei Sichtung von Quellenverzeichnissen, ob Interessenvertreter oder öffentlich zugelassene Diskursteilnehmer sich auf bestimmte Brückenbegriffe, wie etwa Chancengleichheit oder Toleranz, berufen. Befassen Sie sich mit etwaigen Erläuterungen der Brückenbegriffe hier im Gutachtentext, äußern Sie begründet andere Meinungen, dies alles immer im Zusammenhang mit einem im Tabellen-Kästchen anzuführenden Aspekt. Weisen Sie Ihre Kommentare unter der Überschrift Brückenbegriffe den einzelnen Aspekten unter Abschluss mit kurzem Trennstrich zu.


Die
Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe. Die zum Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe wurden lila eingefärbt [muss noch weiter bearbeitet werden!]. Entsprechende Einlassungen werden begrüßt.

Zusammenfassung:


Stellen Sie unter dieser Überschrift alle für die Beurteilung in Schritt 6 erheblichen, weil Aspekt-Blockaden-aufweisenden Tabellen-Kästchen aus der nachstehenden Ergänzungs-Materialsammlung mit Begleittexten nach dem fetten Trennstrich ganz unten zusammen, nachdem Sie auch diejenigen Tabellen-Kästchen ohne Mehrheits-Betroffenheit (also mit Personen-Stärke + oder ++) hinsichtlich einer
Minderheiten-Aufwertung gemäß Schritt 7 überprüft und berichtigt haben.


Entsprechend Schritt 3 überprüfen Sie bitte alle Aspekt-Blockade-erheblichen Tabellen-Kästchen aus der nachstehenden Ergänzungs-Materialsammlung aber auch innerhalb der Aspekte-Kurzfassung in Schritt 6 (insoweit nicht bereits in Schritt 3 überprüft und später berücksichtigt) insofern sie von III-Regeln betroffen sind. Fügen Sie den betroffenen Tabellen-Kästchen die zutreffenden III-Regel-Links und die folgerichtigen Auswertungen hinzu, ehe sie oben unter Schritt 6 den entsprechenden Tabellen-Kästchen in der Aspekte-Kurzfassung eingegliedert werden.


Sodann übernehmen Sie bitte alle übrigen Aspekt-Blockade-erhebliche Tabellen-Kästchen auch des sachdienlichen Kommentars wegen in Kopie und fügen Sie diese in Schritt 6 in der Aspekte-Kurzfassung den Tabellen-Kästchen der entsprechenden Aspekte zu. Unter hinzugefügten Tabellen-Kästchen ist jeweils abschließend ein neues hinzufügen, das die Schlussbeurteilung hinsichtlich dieses Aspektes beinhaltet.

Gemäß
Schritt 10 ist die Schlussbewertung in Schritt 6 anzuschließen. Hierzu ist bis zur Überschrift Aspekte-Kurzfassung hochzufahren und von dort fünf Zeilen tiefer ab Zur Schlussbewertung….“ fortzufahren und der Schritt 10 zum Vergleich gegenüberzustellen.

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Ergänzungs-Materialsammlung: