Gesetzesantrag:
Es wird
beantragt, dass staatlicherseits Untersuchungen darüber veranlasst werden, ob
es zweckdienlich ist, Untersuchungen darüber vornehmen zu lassen, ob die Produktion
von Einrichtungen für die zuverlässige Einnahme von Arzneimitteln durch den
Mund auch ohne Personenüberwachung während der Einnahme über nachträgliche
Überprüfung von hierzu beauftragten und berechtigten Personen zur Vermeidung
von Antibiotikaresistenz, zur Seuchenbekämpfung, zur besseren Behandlung
psychischer Erkrankungen und zur genaueren Prüfung der
Arzneimittelverträglichkeit beitragen könnte.