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Ergänzungsliste  mit Erläuterungen und Beispielen

 

Ergänzungen: Zur Hebung der allgemeinen Verständlichkeit

1.   Aufgabenbeschreibung Schritt 1 – 4:
r Info = notwendige Ergänzungen (meist sich wiederholend)
Ergänzung = nähere Erläuterungen

Zwischen  <*** und  >***eingeschlossen steht innerhalb des Textes auf den verlinkt wurde der Text eingeschlossen, der in diesem Zusammenhang gelesen werden sollte. Am Link-Text-Beginn wird <*** oft weggelassen.

rInfoA:

A VERGLEICHEN im engeren Sinne ist nur eine der Fähigkeiten von Lebewesen zur Erkundung ihres Umfeldes und Lebensbewältigung über Verhaltenssteuerung. Angefangen von der Fähigkeit der Wahrnehmung durch Sinnesorgane über Erinnerungsspeicherung bis hin zu komplexen Reizverarbeitungen und –Reaktionen, wie solche des Werkzeuggebrauchs unter Voraussicht von Veränderungen, wird unter A VERGLEICHEN hier die gesamte Breite der nervlichen bis geistigen Kommunikation zusammengefasst. Nicht zuletzt geschieht dies in Überleitung zu B GEGENSEITIGKEIT, welcher Aspekt ja unter dem Symbol der Ausgewogenheit und Gerechtigkeit in vergleichender Anwendung einer Waage besteht. Historische Vergleiche sollten daran gemahnen, dass vorgeblicher kultureller Fortschritt auch Rückschritt beinhalten kann. A VERGLEICHEN von Gutachtenergebnissen auf Übereinstimmung oder doch auf hohe analoge Ergebnis-Ähnlichkeit ist schließlich auch Methodik des biotelen Gutachtensystems.

rInfoB: 

B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) steht in Anwendung auf das Verhalten der Menschen zu einander unter dem historischen Bild der auspendelnden Waage.
Gelungenes menschliches Zusammenleben in größeren Verbänden, insbesondere in Staaten und zwischen Staaten, also mit größeren Bevölkerungen, ist an ein Ordnungsgefüge auf der Grundlage der B GEGENSEITIGKEIT gebunden, so auch die Geld- und Marktwirtschaft (B + K AUSTAUSCH). Übertriebene „Soziale Gerechtigkeit“, welche Güterverteilung und Berufszugänge auf der Grundlage von L SUBSIDIARITÄT, also der Gesellschafs-Zugehörigkeit deren
Größenordnung die überschaubare Gemeinschaft überschreitet und fälschlich unter dem Brückenbegriff der „Gleichheit“ handhabt, verstößt häufig und schnell gegen B GEGENSEITIGKEIT und gegen andere biotele ASPEKTE, zuletzt auch gegen I  HYPARCHIE (Frieden) und C SPONTANEITÄT (Gesundheit und Leben).

r InfoC:

C SPONTANEITÄT, d. h. Leben in auf einander abgestimmter Vielfalt (F PLURALITÄT) ist anzustreben; für den Menschen und die Menschheit beinhaltet dies auch Selbstbeherrschung und Selbstbeschränkung. Der Mensch verfügt über Bewusstsein und Wissen (A VERGLEiCHEN) und hat damit Freiheit in Verantwortung (G AUTONOMIE) auch gegenüber der übrigen Schöpfung. Durch Geburtenregelung hat er gerade wegen seiner geistigen Überlegenheit die Pflicht auch zur zahlenmäßigen Selbstbeschränkung zugunsten der ihn tragenden und umfassenden lebendigen Natur als ganzer.

Ein gewisses ausgewogenes Maß an Gesundheit ist Voraussetzung für Leben. Übertriebene und gegenüber Notwendigkeiten ungebundene Freiheit (Hedonismus, d. h. Ausrichtung auf Vergnügen) ohne Selbstbeschränkung der Menschheit und Rücksicht auf Naturzusammenhänge (z. B. die heutigen Menschenrechts-Erklärungen samt ideologisch unsinnig indoktriniertem juristischem Auslegungsapparat) macht die Rechtsordnung (B GEGENSEITIGKEIT), die für das Zusammenleben von Menschen unverzichtbar ist und auf Pflichten (G AUTONOMIE) aufbaut, zu einem Werkzeug der Vernichtung;
Trennung und Abgrenzung (K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH) sind überlebenswichtiges Werkzeug für Gesundheits- und Kulturentwicklung;
J AUSGLEICH vor allem in Form der Vorsorge aber auch Sparsamkeit bestimmen und sichern das Überleben ebenso wie das Zusammenwirken in Gemeinschaft (L SUBSIDIARITÄT);          

Handlungsfähigkeit und Macht beruhen auf D AKTIVITÄT, die innerhalb von Staaten als Wirtschaft flankiert vom Handel (K AUSTAUSCH) organisiert wird und Lebensgrundlage für größere Menschengruppen darstellt. H AUSLESE in Richtung auf Verbesserung und größere Tauglichkeit ist unentbehrliches Mittel zur Entwicklung und Fortbestand nicht nur auf dem Arbeits- und Marktsektor. Auf Dauer wird man auch an der Notwendigkeit der Eugenik (Erbgesundheit) nicht vorbeikommen.
I HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) ist angesichts der sich steigernden ungeheuren Vernichtungspotentiale der Menschheit eine Überlebensnotwendigkeit und verlangt ein Zusammenwirken in L SUBSIDIARITÄT von den engsten Gemeinschaften in den Familien bis hinauf zu einem biotelen Weltstaat als Staatengemeinschaft unter militärischer Friedenssicherung in Macht-ausbalancierten Weltpolizei-Blöcken bei nationaler militärischer
Abrüstung.
Der einzelne Mensch und die Menschheit können nur ein befriedigendes bis hin zu einem glücklichen Leben führen, wenn sie bei Entfaltung ihrer außergewöhnlichen Fähigkeiten auf die Erhaltung eines hohen Ausmaßes an C SPONTANEITÄT achten, die in ihrer Fülle unbewusst ablaufender lebenstragender Funktonen Voraussetzung für bewusstes Leben ist.

rinfoJ:

 J AUSGLEICH kann nicht nur für ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, sondern (unter Bedingung *) unten) auch für Vorsorge in Anspruch genommen werden und gleicht dann ungünstigere Lebensbedingungen durch Rücklagen für die Zukunft aus, womit Vorsorge gemeinsam mit Sparsamkeit auch Brückenbegriff zu E AUTARKIE (Selbständigkeit bis Unabhängigkeit für die Einzelnen dort) und als Bestandteil zu Wirtschaft (D AKTIVITÄT, speziell in der Kreditwirtschaft und im Versicherungswesen) wird. Unverzichtbar ist J AUSGLEICH als Vorsorge für die Allgemeinheit auch im Zusammenhang mit L SUBSIDIARIT’ÄT gegen Hilfsbedürftigkeit und zur Pflege der Gemeinschaft.
*) Wenn Verhaltensweisen oder Regelungen Vorsorge grundsätzlich verneinend und in Zukunft auf Dauer behindernd wirken wie der Einbezug des zur Wissenschaft erhobene Genderismus in die Erziehung (A VERGLEICHEN), ist dies unter J AUSGLEiCH negativ als dessen Blockade zu behandeln, insofern man sich nicht stattdessen, der Behinderung der tragfähigen Weitergabe von Leben wegen, für die Blockade von C SPONTANEITÄT entscheidet.
Ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, und damit Unrecht bei Blockade von Vorsorge, kann angenommen, darf aber nicht gesondert bewertet werden.

r InfoK:

K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH bezeichnet als eine entgegengesetzte Richtungsentscheidung eine besondere Funktion mit lebensbedeutenden Folgen; sie kann auch graduell gestuft eingesetzt werden. Die Folge kann eine Trennung sein, die auch zwischen Menschengruppen im Interesse der dynamischen Stabilität zum Tragen kommen kann. Beispiele sind zur Friedens-, Gesundheits- oder Kulturerhaltung denkbar.

 

r Info1:

Im ersten Abschnitt der Phase A ist das Gutachtenverfahren infolge Schwierigkeiten hinsichtlich der Beweislast meist darauf ausgerichtet, die dynamische Stabilität mindernde und meist Aspekt-Blockaden herbeiführende Gesetzanträge zurückzuweisen.

Ein bioteles Gesetz dient der besseren Verwirklichung von Aspekten und/oder der Vermeidung von Aspekt-Blockaden.
III-Regel3 b):

Eine Aspekt-Blockade ist anzunehmen, wenn durch eine Beeinträchtigung des betroffenen Aspektes das Gemeinwohl beschädigt wird. III-Regel 2a a)  III-Regel 2a b):

 Gemeinwohlbezug ist anzunehmen:

a) wenn und solange mindestens die Mehrheit einer Rechtsgemeinschaft (eines Staates) bei Nichtinkraftseins des beantragten Gesetzes spürbar Schaden oder Nachteile – die auch im Ausbleiben von spürbaren Verbesserungen bestehen können –  erleidet (Gemeinwohl-Schädigung).  III-Regel 3 a) a -  θ:  III-Regel 2a a) a - z

oder

b) wenn und solange allgemeine Achtung, Ansehen und Geltung des Aspektes durch Nichtinkraftseins des beantragten Gesetzes nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen wird, d. h. vermindert oder an wesentlich gesteigerter Geltung gehindert (Aspekt-Schädigung);   III-Regel 3 i):

 oder

c) wenn und solange gesellschaftliche Gruppen bei Nichtinkraftseins des beantragten Gesetzes spürbar Schaden oder Nachteile erleiden, ohne dass aber die Mehrheit oder andere gesellschaftliche Gruppen dadurch zu Schaden oder Nachteilen kommen (Minderheiten-Schädigung) III-Regel 2b g

d) Die rechtliche Bevorzugung oder Benachteiligung von Gruppen gegenüber der Mehrheit gilt wegen Gemeinwohlschädigung als Aspekt-Blockade von B GEGENSEITIGKEIT unter Verstoß gegen die Gleichbehandlung. III-Regel 2 d)


e)
Wird die Möglichkeit der Aufhebung einer Aspekt-Blockade durch das Gesetz festgestellt, so ist durch die Reihe der übrigen Aspekte hindurch zu prüfen, ob nicht ein oder mehrere andere Aspekte durch das Gesetz blockiert würden. Eine oder mehrere Aspekt-Blockaden  stünden einer Anwendung des Gesetzes für die Zeit der Blockade(n) entgegen. III-Regel 3: a i)

 Jeder Aspekt muss schließlich im Zusammenhang mit dem Geflecht aller Aspekte ausgelegt werden und seine Auslegung darf keinen anderen Aspekt auf Dauer aufheben oder blockieren. 

Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung: Wirtschaft (Geld)  ist nicht alles

Der Artikel wird im Folgenden fortgesetzt. Wenigstens der Schluss sollte noch gelesen werden.

***>

Die Koppelung der Beurteilung des Ausmaßes der Betroffenheit an die Anzahl der Betroffenen kann zunächst Verwunderung oder sogar Befremden  auslösen. Läge es doch näher hier eher den Beeinflussungsgrad der Blockierung oder Förderung des dem jeweiligen Aspekt zugrundeliegenden Teilzieles, des biotelen Aspektes, zum Maßstab zu nehmen.
Die würde jedoch erst die Ergründung vieler schwer zugänglicher Sachzusammenhänge und letztlich bereits die Lösung der mit dem Gesetzesantrag gestellten Aufgabe voraussetzen.

Die Ermittlung der betroffenen Personen und deren Gruppenstärke gestaltet sich einfacher. Damit werden aber Problemlösungen von weniger Gewicht für die Lebenserhaltung solchen für schwergewichtigen gleichgestellt.

Es wird hier die Gleichheits-Forderung berührt, das sich derzeit modischer Beliebtheit erfreut und hinsichtlich der Frage der Gleichbehandlung auf den Widerstand der Tatsache stößt, dass alle Menschen und deren Lebensumstände in schwer kalkulierbarer Weise verschieden sind.
Ein grenzenloses Eingehen auf individuelle Unterschiede ist jedoch auch nicht möglich, wenn für eine zusammenwirkende Gemeinschaft oder auch nur für eine zusammenlebende Gesellschaft gehandelt werden soll oder muss.

Biotelie ist hinsichtlich der Gleichheits-Forderung bereits über die Abstimmung über die Gültigkeit bioteler Gesetzen an das demokratische Gleichbehandlung gebunden, da ja rationale Begründung, derer Einzelne häufig fähiger sind, die emotionale Zustimmung der Mehrheit nicht ersetzen kann. Die gleichrangig behandelten Bürger entscheiden in Mehrheit über ein bioteles Gesetz.

Mit der Notwendigkeit der Entscheidung über die Gewichtigkeit von biotelen Aspekt-Verletzungen oder -Förderungen muss die Auswirkung auf die Mehrheit – und damit das demokratische Gleichheitsprinzip – ein zweites Mal aushelfen; und dies sogar bereits im Anfangszustand des biotelen Gesetzgebungsverfahrens. Hier geht es nicht um die emotionale sondern sachliche Betroffenheit der Mehrheit, über die nicht die Bürger-Mehrheit, sondern die Übereinstimmung einer Minderheit – nämlich die der über Zufallswahl aus Befähigten ernannten Gutachter – in unabgestimmter Übereinstimmung zu entscheiden hat. Sie haben sich auf sich allein gestellt zu fragen, ob die Bürger-Mehrheit vom ihnen vorgelegten biotelen Gesetzesvorschlag betroffen ist, damit der Vorschlag verfolgt, ja überhaupt untersucht wird.

Schluss:

Zwischen sachlich weniger und gewichtiger Auswirkungen bioteler Gesetzesanträge wird also bei einer biotelen Gesetzgebungs-Verfahrens-Eröffnung nicht unterschieden. Nun summieren sich aber bereits geringe Vorteile für den Einzelnen bei Betroffenheit der Mehrheit zu einem Gesamtvorteil auf.
Gesetzesanträge mit gewichtigen Folgen bereits für einzelne, insbesondere oder sogar ausschließlich für das Staats-Ganze aber werden durch dieses biotele Gesetzes-Antragsverfahren ja nicht von der Behandlung und Entscheidung ausgeschlossen.
 Die biotele Gesetzgebung könnte doch wahrscheinlich anders nicht in Gang gesetzt werden.

Der Artikel wird im Folgenden fortgesetzt. Wenigstens der Schluss sollte noch gelesen werden.

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Die Koppelung der Beurteilung des Ausmaßes der Betroffenheit an die Anzahl der Betroffenen kann zunächst Verwunderung oder sogar Befremden  auslösen. Läge es doch näher hier eher den Beeinflussungsgrad der Blockierung oder Förderung des dem jeweiligen Aspekt zugrundeliegenden Teilzieles, des biotelen Aspektes, zum Maßstab zu nehmen.
Die würde jedoch erst die Ergründung vieler schwer zugänglicher Sachzusammenhänge und letztlich bereits die Lösung der mit dem Gesetzesantrag gestellten Aufgabe voraussetzen.

Die Ermittlung der betroffenen Personen und deren Gruppenstärke gestaltet sich einfacher. Damit werden aber Problemlösungen von weniger Gewicht für die Lebenserhaltung solchen für schwergewichtigen gleichgestellt.

Es wird hier die Gleichheits-Forderung berührt, das sich derzeit modischer Beliebtheit erfreut und hinsichtlich der Frage der Gleichbehandlung auf den Widerstand der Tatsache stößt, dass alle Menschen und deren Lebensumstände in schwer kalkulierbarer Weise verschieden sind.
Ein grenzenloses Eingehen auf individuelle Unterschiede ist jedoch auch nicht möglich, wenn für eine zusammenwirkende Gemeinschaft oder auch nur für eine zusammenlebende Gesellschaft gehandelt werden soll oder muss.

Biotelie ist hinsichtlich der Gleichheits-Forderung bereits über die Abstimmung über die Gültigkeit bioteler Gesetzen an das demokratische Gleichbehandlung gebunden, da ja rationale Begründung, derer Einzelne häufig fähiger sind, die emotionale Zustimmung der Mehrheit nicht ersetzen kann. Die gleichrangig behandelten Bürger entscheiden in Mehrheit über ein bioteles Gesetz.

Mit der Notwendigkeit der Entscheidung über die Gewichtigkeit von biotelen Aspekt-Verletzungen oder -Förderungen muss die Auswirkung auf die Mehrheit – und damit das demokratische Gleichheitsprinzip – ein zweites Mal aushelfen; und dies sogar bereits im Anfangszustand des biotelen Gesetzgebungsverfahrens. Hier geht es nicht um die emotionale sondern sachliche Betroffenheit der Mehrheit, über die nicht die Bürger-Mehrheit, sondern die Übereinstimmung einer Minderheit – nämlich die der über Zufallswahl aus Befähigten ernannten Gutachter – in unabgestimmter Übereinstimmung zu entscheiden hat. Sie haben sich auf sich allein gestellt zu fragen, ob die Bürger-Mehrheit vom ihnen vorgelegten biotelen Gesetzesvorschlag betroffen ist, damit der Vorschlag verfolgt, ja überhaupt untersucht wird.

Schluss:

Zwischen sachlich weniger und gewichtiger Auswirkungen bioteler Gesetzesanträge wird also bei einer biotelen Gesetzgebungs-Verfahrens-Eröffnung nicht unterschieden. Nun summieren sich aber bereits geringe Vorteile für den Einzelnen bei Betroffenheit der Mehrheit zu einem Gesamtvorteil auf.
Gesetzesanträge mit gewichtigen Folgen bereits für einzelne, insbesondere oder sogar ausschließlich für das Staats-Ganze aber werden durch dieses biotele Gesetzes-Antragsverfahren ja nicht von der Behandlung und Entscheidung ausgeschlossen.
 Die biotele Gesetzgebung könnte doch wahrscheinlich anders nicht in Gang gesetzt werden.

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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so das Grundgesetz.
Kann man es genauer ausdrücken??

Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Die Aspekte-Kurzfassung umfasst sehr Verschiedenes, darunter auch Problematisches und sogar Widersprüchliches, was offenbar unvermeidlich ist. A VERGLEICHEN Wahrheit und B GEGENSEITIGKEIT Gerechtigkeit kommen sich nicht in die Quere. Aber bei C SPONTANEITÄT und D AKTIVITÄT ist das bereits anders. Die Spannung zwischen diesen beiden Polen muss ständig ausgehalten und ausgetragen werden. Regelt der Mensch zu viel, dann macht die Natur ihm einen Strich durch die Rechnung; zumindest stellt er bald fest, dass er sich von zu vielen seiner Regelungen abhängig gemacht hat.
Richtig schwierig wird es bei den letzten drei J AUSGLEICH bis L SUBSIDIARITÄT.
Jeder Aspekt muss derart ausgelegt werden, dass er mit anderen Aspekten nicht ernsthaft in Widerspruch (eigentlich in Widerwirkung) gerät.
Gleichheit kann kein bioteler Aspekt sein, da sie der Natur und deren Entfaltung und damit auch dem Leben widerspricht. Gleichheit tritt in Kontrast zu F PLURALITÄT (Vielfalt).
Vor allem im Zusammenleben kommt aber der Gleichheit als Gleichbehandlung hohe Bedeutung zu. Gleichheit kann als Brückenbegriff aufgefasst werden, den man am besten unter B GEGENSEITIGKEIT (Gerechtigkeit) einordnet, deren Symbol die Waage ist. Gleichheit ist als unverzichtbarer Grundsatz der Rechtsordnung Voraussetzung für gedeihliches Zusammenleben, für L SUBSIDIARITÄT, unterliegt aber Voraussetzungen, wie sie innerhalb des Geflechts der biotelen Aspekte berücksichtigt werden sollten. Kein vernünftiger Richter wird von einem Schwachsinnigen verlangen, dass er wie der Normalsinnige schwerer durchschaubare Vorschriften bis ins Einzelne einhalten kann. Keinem Schwachen kann man mit Erfolg Höchstleistungen abverlangen.
Es können nicht alle Menschen unter den besten Lebensumständen etwa unter günstigstem Klima und Bodenbeschaffenheiten leben. Derzeit (25-12-18) wird diese Wahrheit von unseren Politikern verleugnet.

 

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r Info2:

Biotelie zielt auf das Wohl der Menschen im Verbund mit der Natur und insbesondere empfindenden Lebewesen, soweit eine Symbiose mit ihnen gelingt.
Dieses Wohl im Zusammenhang von Entwicklung und Geschichte beginnt mit der Einzelpersönlichkeit in Gemeinschaft gemäß L SUBDIARIT’ÄT gestuft und gegliedert aufsteigend über Familie, Sippe, Gemeinde, Nation bis hin zur Menschheit.

Biotel ausgerichtete und gesteuerte Demokratie richtet sich an der Wohlfahrt aller, am Gemeinwohl, aus, vertreten durch die Mehrheit der Bürger, in der Hoffnung, dass diese Mehrheit die nützlichen Auswirkungen der biotelen Gesetzgebung zu schätzen lernt und biotelen Gesetzen in weitem Umfang zustimmt. Durch die Teilhabe besonders befähigter Bürger an der Gesetzgebung erhält die Demokratie aristokratische Impulse unter der königlichen Zielsetzung der dynamischen Stabilität. Wünschenswerter Weise sollen bereits die beabsichtigten, verpflichtend aber die vorhersehbaren Folgen eines biotelen Gesetzes gemeinwohlverträglich sein. Ein Gesetzesantrag dessen Folgen nicht vorhersehbar sind und auch nicht in vertretbar absehbarer Zeit vor der Begutachtung erforscht werden können, ist vom Gutachtenverfahren auszuschließen.

Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen:

Treten Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuordnung von Problemlagen und Aufgaben zu Aspekten auf, so können nachstehende Überlegungen vielleicht in manchen Fällen weiterhelfen:

Biotele Aspekte als Wege zur dynamischen Stabilität stehen in gegenseitiger Vernetzung:
siehe Abbildung Seite 1b.
Diese Vernetzung wird noch ergänzt durch Brückenbegriffe, welche zwischen mehreren Aspekten vermitteln können. Die Zuordnung zu einem einzigen Begriff kann manchmal wegen besonderer Nähe zu demselben erfolgen; gelegentlich ist die Zuordnung zu einem bestimmten Aspekt aber wegen der ähnlichen Nähe zu anderen Aspekten willkürlich.
Mit der
Katalogisierung von Brückenbegriffen wurde erst begonnen. Brückenbegriffe können weitere Hilfsmittel zur Wahrung der dynamischen Stabilität sein.

Um die gegenseitige Verflechtung der Aspekte noch deutlicher zu machen, sei noch eine Aufstellung zu deren psychisch-charakterlichem Wirkungsbereich hinzugefügt, die zugleich etwas an die Verwandtschaft zur an der Lebenserhaltung orientierten Ethik Baruch Benjamin de Spinozas erinnern könnte:

A WISSBEDÜRFNIS AUFMERKSAMKEIT BESONNENHEIT UMSICHT WEITBLICK VORSICHT URTEILSFÄHIGKEIT IB
B GERECHTIGKEIT EHRLICHKEIT  TOLERANZ             
IA      ID                
C LEBENDIGKEIT UNMITTELBARKEIT
HSELBSTBEHERRSCHUNG ID G EHRE WÜRDE  IG
D ANSTRENGUNGSBEREITSCHAFT/AUSDAUER/FLEISS EHRE
IG H L   STOLZ IG H L   IH 

E SELBSTÄNDIGKEIT SELBSTBEHAUPTUNG VORSORGE SPARSAMKEIT IG
F VIELFALT UMSICHT ÜBERBLICK WEITBLICK
IA
G FREIHEIT MUT STANDHAFTIGKEIT TAPFERKEIT
ID
H AUSLESE
IC BEVORZUGUNG des BESSEREN IB URTEILSFÄHIGKEIT  IA
I FRIEDFERTIGKEIT   GEDULD
IB SELBSTBEHERRSCHUNG IG
J AUSGLEICH      HILFSBEREITSCHAFT
I L  KOMPROMISSBEREITSCHAFT  AUSGEWOGENHEIT I B                                        
K WECHSEL- ERGÄNZUNGSFÄHIGKEIT
HSELBSTBEHAUPTUNG I E G BA
L ZUSAMMENHALT GEMEINSCHAFT - UNTERSTÜTZUNG LIEBE
IK E DH D II J
 H bezeichnet gegenläufige Wirkungsrichtung

Nachfolgender Link zielt auf zeitgeschichtliche Zusammenhänge, gehört also nicht zum Gutachtenablauf: Ergänzung 5

Zur Erhaltung des Lebens sind eine Reihe von Gleichgewichten zwischen verschiedenen Faktoren und innerhalb derselben erforderlich. Sobald ein derartiges Gleichgewicht gestört oder bedroht wird, sollten zu deren Erhaltung oder Wiederherstellung Maßnahmen ergriffen werden, insoweit sie Erfolg versprechen. Solche Maßnahmen sollten Gegenstand bioteler Begutachtung sein. Verwandt ist das Erfordernis des Maßhaltens, also das Vermeiden von schädlichen Extremen.

Im Zusammenhang mit dem seit der Brundtland-Kommission öffentlich vertretenen Menschheitsziel der „Nachhaltigen Entwicklung“, an welche dann noch das der „Generationen-Gerechtigkeit“ angegliedert wurde, wird das Versagen der Weltpolitik im derzeitigen UNO-Rahmen und innerhalb der derzeit praktizierten Form von Demokratie offenkundig.
Im Rahmen der biotelen Begutachtung wäre das Ziel „Nachhaltige Entwicklung“ der M DYNAMISCHEN STABILITÄT zuzuordnen.
Generationen-Gerechtigkeit ließe sich schwer in das Feld der Gerechtigkeit unter dem Aspekt B GEGENSEITIGKEIT einordnen, da künftige Generationen ja noch nicht vorhanden sind, schon eher unter L SPONTANEITÄT oder ebenfalls M DYNAMISCHE STABILITÄT. Wegen des großen Begriffsumfanges von M ist jedoch zu bevorzugen, für jede Aufgabe die Vermittlungsposition eines biotelen Aspektes einzuschalten, hier also L.
 

Besonders wichtig wird die Richtungsentscheidung nach K-Regel 24 d):  

AUSTAUSCH fordert öfters zur Entscheidung heraus, ob er im Sinne der dynamischen Stabilität zu fördern oder wenigstens hinzunehmen ist oder zu unterlassen oder zu unterbinden; im letzteren Fall ist auf der Bewertungsskala bei der Beurteilung negativ zu bewerten, in der Schlussbewertung zur Feststellung des Gesamtergebnisses im Falle gemäß dem Ziel der dynamischen Stabilität anzustrebendem NICHT-AUSTAUSCH jedoch positiv.

<–––––– 0 ––––––>

negativ        positiv

-  http://stiwi.biotelie.de/10Auswirkungsstaerke-kurz.jpg

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/


Die Bipolarität unter Umkehr der Zielrichtung kann nicht nur K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH betreffen, sondern auch andere Aspekte wie C SPONTANEITÄT/D AKTIVITÄT oder L SUBSIDIARITÄT/ D AKTIVITÄT – letztere etwa als Erschlaffung der Tatkraft durch Verwöhnung des Unterstützten oder Erschöpfung des Helfenden–, was als Warnung vor Übertreibungen zu verstehen ist zugunsten der Wahrung des Aspekt-Netzwerkes durch Ausgeglichenheit.
Es ist vielleicht anzuraten die Umpolung zur Schlussbewertung gleich bei der Erkennung der Zielrichtung vorzunehmen. Für K AUSTAUSCH etwa mit K NICHT-AUSTAUSCH als Ziel fortzufahren, wobei bei entsprechender Sachlage auch der Begriff K TRENNUNG angemessen wäre. Für D AKTIVITÄT käme dann D INAKTIVITÄT in Frage, falls eine bloße Unterlassung von Handeln angestrebt würde, oder auch D PASSIVITÄT, falls damit ein gewisser Widerstand gar mit Spannungsbreite angestrebt werden sollte (also eine Art negative AKTIVITÄT). Insbesondere bei D INAKTIVITÄT/PASSIVITÄT  würde man in vielen Fällen das Ergebnis nicht in die Schlussbewertung eingehen lassen, vor allem dann nicht wenn dem Tatbestand bereits mit einem oder mehreren anderen Aspekten Rechnung getragen würde. Entsprechend wäre bei NICHT-AUSTAUSCH/TRENNUNG häufig zu verfahren. Auch die Überleitung des Schlussergebnisses in einen anderen Aspekt käme in Frage, etwa D INAKTIVITÄT/PASSIVITÄT von menschlicher Seite her in C SPONTANEITÄT für Naturerhaltung oder  NICHT-AUSTAUSCH/TRENNUNG in I HYPARCHIE zur Friedenssicherung, was jeweils zu benennen wäre.  
Die Bipolarität im Sinne der Auswirkungsrichtung eines Aspektes kann schließlich auf alle Aspekte ausgedehnt werden, wie unten im
Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung unter der Auffassung einer Doppelurheberschaft von Veränderungen oder Auswirkungen überhaupt durch Natur und Mensch unten eingehender beschrieben wurde.

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r  Info 3  
Es gibt Anlässe und auch dauernde Notwendigkeiten ein gewisses eingeschränktes Ausmaß an Aspekt-Blockade – als Aspekt-Verletzung eingestuft – zuzulassen, um andere noch schwerer wiegende Aspekt-Blockaden oder gar den totalen Zusammenbruch der Ordnung zu verhindern; wobei jedoch zwischen den Aspekten ein Gleichgewicht im Hinblick auf das Ziel dynamische Stabilität möglichst gewahrt und immer angestrebt werden muss.
(Kompromissgesetze) *)  III-Regel 3a g):
Kompromiss-Gesetze, d. h. solche, die eine Verletzung von Aspekten in Kauf nehmen, um schwerer wiegende Aspekt-Blockaden anderwärtig zu vermeiden, sind in der Regel auch Rahmengesetze, die möglichst Art und Umfang der Verletzung einschränken.

Anträge auf Kompromiss-Gesetze und hinsichtlich deren Geltungsrahmens (Rahmengesetze III-Regel 3a ) sollen durch unabhängige Experten-Gutachter auf wahrscheinlich zielrelevante begrenzt werden. Beispiele dieser Art werden noch nicht mittels Probebegutachtung zur Diskussion gestellt, sind aber lehrhaft.

Beispiel ist eine maßvolle Sozialgesetzgebung  L-Regel 29 a) - d), welche die Reicheren über Besteuerung zu Abgaben an weniger Begüterte zwingt ohne erstere an der Entfaltung ihrer AUTONOMIE in einem biotel wünschenswerten Rahmen III-Regel 3a zu hindern um dabei unter Verletzung von GEGENSEITIGKEIT des Leistungsaustausches einen Zuwachs an gegenseitiger Verständigungsbereitschaft – als einer besonderen Form der GEGENSEITIGKEIT – im Sinne der HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) zu erzielen und eine Stärkung der Handlungsfähigkeit (AKTIVITÄT) des Staates als Gemeinschaftsunternehmen zu bewirken: dabei ist auch die Hilfsbereitschaft in Gliederung (SUBSIDARITÄT) unter Überschaubarkeit der Gesellschaft zu achten und auf Förderung einer Vielfalt (PLURALITÄT als DIVERSITÄT), die auf Selbsterhaltungsfähigkeit (AUTARKIE) abzielt.

Kompromissgesetzgebung setzt die Möglichkeit einer umfassenden Tatsachenzusammenhangsforschung voraus. Es geht um das fruchtbare Maßhalten, um die Ausgewogenheit im Hinblick auf alle Aspekte.

*)
Kompromiss ist also ein (unter dieser Benennung neu erfasster) bioteler Brückenbegriff, den man wegen seiner Vermittlungsfunktion beim Aspekt AUSGLEICH einordnen kann.
Ein Kompromiss im Sinne eines biotelen Gesetzes ist – anders als im auf eine Streitschlichtung zwischen Interessen von Personen ausgerichteten juristischen Zusammenhang – eine Lösungsfindung unter am Gegenstand nicht persönlich beteiligten Gutachtern im Konflikt zwischen biotelen Aspekten.

Verschiedene Nationen und Völker können sich darin unterscheiden, in welchem Umfang sie von Kompromiss-Gesetzen Gebrauch machen. Die Bevölkerungen werden weniger leicht sich hinsichtlich der Wirklichkeit  hinters Licht führe lassen, aber auch weniger sich ihrer Neigung zur Selbsttäuschung hingeben können.
Der Neigung der Regierungen zu Dirigismus und Machtausweitung wird immer entgegengewirkt werden müssen. Die Regierungen insbesondere von „Wohlfahrtsstaaten“ werden auch dann noch die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls als vorteilhaft hervorheben, wenn es bereits spürbar und nachweisbar über die Schwächung von B GEGENSEITIGKEIT auch zur Schwächung von Eigeninitiative auch zu wirtschaftlichen Verlusten gekommen ist. Allen Kompromiss-Gesetzgebungen und Regierungen werden aber auf globaler Ebene Grenzen gesetzt sein: insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit sich den Anforderungen des internationalen Friedens und des Naturschutzes zu entziehen, also der Abrüstung und dauerhaft auch der Geburtenregelung. Bei Verweigerung im letzteren Fall werden sie einen Ausschluss aus internationaler Hilfsbereitschaft und Handels. Und Reisebeschränkungen zu befürchten haben.

L-Regel 29 ist ein Kompromissgesetz und Brückenbegriff zwischen J AUSGLEICH, L SUBSIDIARITÄT, I HYPARCHIE und eigentlich auch allen übrigen Aspekten.

 

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Ergänzungen zu Aspekte-Überblick

Ergänzung EAUE1:

Es ist hier einer teilweise übertriebenen Fehlerziehung besonders der Deutschen Rechnung zu tragen welche zu einem gefährlichen kollektiven Schuldkomplex ausgeartet ist.

Die Bundesdeutschen haben es… gerne bequem und gemütlich; sie denken mit dem Herzen und fühlen mit dem Verstand. Sie schwärmen für wärmende Werte und frösteln bei herzloser Gedankenakrobatik  (JF Nr.11/16 11.März 16 S-21/ Eberhard Straub über Domenico Losardo: Von Hegel führt kein Weg zu Hitler).

Die Mehrheit oder Allgemeinheit muss materiell*) betroffen sein, was natürlich auch geistig-seelische Auswirkungen mit einschließt, wo etwa die Hirnfunktionen verändert werden, ja bereits die Fähigkeit zu realitätsgemäßer Lagebeurteilung. Rein ideelle Auswirkungen sollen erst nachträglich über Regelanwendungen als Betroffenheitskriterium einbezogen werden.
Wesentliches Kriterium der Nichtbetroffenheit im direkten Sinne ist der Umstand, sich ohne weitere persönliche Benachteiligung dem Einfluss eines Ereignisses entziehen zu können, insbesondere wenn er durch Nachrichtenübermittlung und auf psychischem Gebiet zustande kommt und psychisch Betroffene sich nur infolge krankhafter Veranlagung oder auch Mitleid als wünschenswerter Rückwirkung dem Ereigniseinfluss nicht entziehen können.
*) Die materiellen Auswirkungen sollen als solche beschrieben werden, auch wo sie deshalb nicht in die Beurteilung eingehen, weil sie das Gemeinwohl vermutlich bei fallgerechter Regelanwendung nicht berühren. 

 

Ergänzungs-Erläuterungen und Beispiele zu den Regeln

Ergänzung I-Regel 22:
Vornehmlich für den Politiker sollte gelten: „Handle so und veranlasse eine Gesetzgebung der Art, dass die Folgen des Handelns mit einem gedeihlichen Zusammenleben der Menschen und mit der Fortexistenz der Menschheit in einer vielfältigen Natur wenigsten nach übereinstimmender wissenschaftlicher Erkenntnis von hoher bis höchster Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit in Einklang stehen.“
(Dies käme einer Variation des Kategorischen Imperativs Immanuel Kants als Grundlage der Ethik im Sinne von Hans Jonas näher, wobei aber in der Politik nicht die bloße Absicht [Maxime] sondern die Rücksicht auf wahrscheinliche oder mögliche Folgen zu gelten hat. Auch die Grenzen der Toleranz sind nach dieser Regel zu bestimmen.) https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ#Jonas

Toleranz hat Grenzen und soll nicht einer Spaß-Gesellschaft dienen und auch nicht einer grenzenlosen Konsum-Gesellschaft, welche der Vollbeschäftigung als gegenüber dem Leistungsempfang ausgewogenem Lebensarbeitsbeitrag jedes einzelnen Arbeitsfähigen entgegensteht.
 Industrialisierung und Maschinenarbeit sind zur Vermeidung der Vermassung und Verdummung der Menschheit und Zerstörung der Natur in vernünftige Bahnen und Ausmaße zurückzuführen und zu halten.
So natürlich das Streben nach Glück ist, so hat der Mensch sich auch Aufgaben zu stellen, deren Inhalt aber nur als sinnvoll bejaht werden darf, wenn die Erhaltung einer vielfältigen Natur beachtet und das Leben und die Gesundheit auch hinsichtlich unbeweisbarer Vorstellungen oder Überzeugungen Andersgesinnter (Religiöser) dabei geschont wird. C

 

Toleranz nicht gegenüber Intoleranten!, jedenfalls nur im gegenseitigen Umfang und gelegentlich zur Demonstration zugunsten einer Beispielwirkung, soweit von einer solchen Nachahmung erwartet werden darf; wenn nicht, muss Toleranz als Dummheit und Verantwortungslosigkeit aufgefasst und als solche benannt werden können. B A

 

Die Kenntnis folgenreicher Sachzusammenhänge darf nicht aus falsch verstandener Toleranz gewohnheitsmäßig und regelmäßig verschwiegen oder verfälscht öffentlich dargestellt werden, ausgenommen zur Vermeidung eines akut drohenden Gewaltausbruchs. A I

 

Und letztlich hat Toleranz dauerhaft dem Frieden und dem Gewaltverzicht (HYPARCHIE) zwischen allen zu dienen. Nur so ist Toleranz wirklich tragfähig. I

 

Derzeit wird verderblicherweise nicht Nächstenliebe, sondern Fernsten-Liebe von der offiziellen Politik gefordert; dies ermuntert etwa auch Fremde, die eindringen und sich breit machen, zum Fordern und zur Rücksichtslosigkeit.
Gegenseitiges Besuchsrecht darf nicht zur Grenzenlosigkeit ausgedehnt werden, da Verantwortung für ein Land als abgeteilte Fläche und Heimat einer politischen Gemeinschaft (Nation, Stamm) zurechenbar bleiben muss.

Allzu viel Gutmütigkeit ist auch ein Stück Liederlichkeit  (Sprichwort). B

 

Toleranz soll dagegen auch ein Instrument der Selbsterhaltung aller sein, soll eigene SPONTANEITÄT bewahren, letztlich auch eigene Freiheit (AUTONOMIE) auch wenn sie zunächst anderen dient, eben indem und soweit Toleranz GEGENSEITIGKEIT fördert und damit Gerechtigkeit. C D B

Gleichstellung der Geschlechter (insbesondere „gendern“ und überzogener Feminismus), wie überhaupt Individualismus, hat seine Grenze dort wo die Rolle der Frauen dadurch nicht mehr so weit ausgefüllt wird, dass eine ansonsten kulturell-zivilisatorisch sich bewährende Gemeinschaft/Gesellschaft  keine zur Selbsterhaltung ausreichende Anzahl von Kindern mehr hervorbringt oder sonst den Fortbestand der Gemeinschaft/Gesellschaft gefährdet. C

Mann und Frau vertreten die beiden natürlichen Geschlechter und ihre möglichst dauerhafte Paar-Beziehung ist die beste Grundlage einer gesunden Kinderaufzucht und –erziehung. C A

Homoerotischen und Homosexuellen, insbesondere soweit sie dies aus einer schicksalhaften Veranlagung heraus sind, ist nachzusehen, wenn sie ihrer Veranlagung im Verborgenen nachgehen und auch noch, dass sie ihre Neigung öffentlich eingestehen, ohne sie als gleichwertig mit der natürlichen Geschlechterbeziehung darzustellen oder gar unter Werbewirkung verbreiten zu wollen; innerhalb eigener Verbände sollte ihnen eine Partnervermittlung Gleichveranlagter zugestanden werden. Öffentliche Darstellung sexueller Abirrungen sollte besonders in solchen Staaten untersagt oder doch stark eingeschränkt werden, deren einheimische Bevölkerung bei sonstiger Überlebens-Bewährung auf eigener Leistungsgrundlage einen Geburtenmangel aufweist. C

Die Sexualaufklärung mit Vollzugseinzelheiten über den Geschlechtsverkehr gehört in den Bereich der elterlichen Erziehungsaufgabe und darf in öffentlich altersuneingeschränkt zugänglichen Medien Kindern und Schulklassen nicht vor deren mehrheitlich vollzogenen Geschlechtsreife und ohne Berücksichtigung eines Schamgefühls erfolgen. A

Sich Schämen kann und soll eine Vorstufe des Gewissens zugunsten der Rechtschaffenheit sein; es sollte aber nicht davon abhalten, Fehlverhaltensweisen einzugestehen und Wiedergutmachung anzustreben.
Der Jugend darf aber nicht das Fehlverhalten früherer Generationen zu Last gelegt werden.  B


Was sich bewährt hat und gut ist, hat zum Wohle aller als erträglich Beachtung, Achtung und Rücksicht verdient;
zur Dankbarkeit gegen unsere Vorfahren gehört die Pflege des uns Hinterlassenen als wertvoll für die Gegenwart und auch in die Zukunft weisenden Erbes. M C A

 

Ergänzung E III 3b d):

Als positive Zuwächse an Handlungsfähigkeit in Geldform sind auch Waren, Maschinen und Anlagegüter etc. zu bewerten. Diese werden dann dem Interesse an der Wahrung der einzelnen biotelen Aspekte entgegengesetzt, wobei diese Aspekt-Wahrung als höher eingeordnet wird für den Konfliktfall, dass ihre Erhaltung oder Mehrung  bei der Vermehrung der materiellen Güter oder dessen Wertäquivalentes (des Geldes) beeinträchtigt würden.
Als Wertäquivalente von Geld und materiellen Gütern gelten auch ideelle Güter, die gegen Geld gehandelt oder für Geltung oder Machtausübung genutzt werden.
Solange aber die Mehrung von Gütern als Ausdruck von AKTIVITÄT die Handlungsfähigkeit der Einzelnen und der Allgemeinheit erhöhen oder zumindest nicht schwächen und dabei auch andere Aspekte wie insbesondere SPONTANEITÄT (Naturschutz!) nicht beeinträchtigen, soll dieser Mehrung nicht entgegengetreten werden.                     
http://stiwi.biotelie.de/index99-gestueckelt/index99-1b-abbildung.html#hierbei
J-Regel 23a

 

Ergänzung EA1

 

Zu A VERGLEICHEN zählen alle Vorbedingungen, Eigenschaften, Fähigkeiten und Einrichtungen, welche beginnend von Merkfähigkeit und Gedächtnis die geistige Entwicklung hin zum Denken bis hinauf zu Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ermöglichen und fördern.
Hierzu gehören der Entwicklung der Persönlichkeit einschließlich von Fähigkeiten angemessene und anregende Erziehung, Schulung und Ausbildung, möglichst lebenslange wirklichkeitsnahe Unterrichtung und Aufklärung, um für die Entwicklung in Gesundheit einschließlich der Entfaltung von Fähigkeiten zur Lebensbewältigung unter möglichst weitgehender gesellschaftlicher Verträglichkeit (Moral und Ethik) Unterschieden und damit Entscheidungen in der Aufgabenbewältigung gerecht werdendes Verhalten zu ermöglichen.
Zum VERGLEICHEN zählen als Hilfsmittel zur Bildung auch Archive, Bibliotheken, Museen, Wissenschaft, Kunst einschließlich Musik.

A VERGLEICHEN benötigt zu seiner vollen Entfaltung zumindest innerhalb jeder Gesellschaft der Rechtsstaatlichkeit (B GEGENSEITIKGKEIT), die ihrerseits stark an die I HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) gebunden ist.

Die Bezeichnung „VERGLEICHEN“ für den Bereich des Kognitiven (Wahrnehmbaren) wurde beanstandet. Hierzu kann angemerkt werden, dass Benennungen wie etwa „Intelligenz“ (Einsichtsvermögen) unter Heranziehung eines Sinnesorganes – also auf Wahrnehmung bezogen – im Politischen, das auf Bewirken abzielt, zu kurz greifen; „Information“ läuft ebenfalls in Richtung der Nutzung von Denkfähigkeit und bleibt in dieser eingeschlossen.
A VERGLEICHEN dagegen ist ein Brückenbegriff zu B GEGENSEITIGKEIT und D AKTIVITÄT und deren Einschränkung in I  HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung), in H AUSLESE eine Hilfe zur Entscheidung für das Bessere, sich eher Bewährende.
Im vorbewussten Organischen – etwa bei Ablesen genetischer Codes auf Chromosomen – ist VERGLEICHEN bereits ein Brückenbegriff zu C SPONTANEITÄT und reicht damit bis an den Ursprung des Lebens. Man hätte zur Erhöhung der Plausibilität noch am ehesten auf den Begriff „BILDUNG“ zurückgreifen können, da vom Gebildeten auch vernünftiges Handeln erwartet werden sollte, und könnte diese Bezeichnung zur Steigerung der Verständlichkeit hinzufügen, also: VERGLEICHEN/BILDUNG.
 VERGLEICHEN greift letztlich auf alle
biotele Aspekte über und verdeutlicht den inneren Zusammenhang aller Aspekte, der es erst erlaubt bei so vielen vernünftigen Entscheidungen sich wenigstens auf einen Aspekt zu berufen, ohne mit anderen Aspekten in Konflikt zu geraten. Fortsetzung

 

Ergänzung EG1:

 

Entgegen der Begriffsverfälschung durch die radikalen Linken ist G AUTONOMIE eng mit B GEGENSEITIGKEIT verzahnt und letztlich auch mit I HYPARCHIE (vgl.  B-Regel  7 a)).

 

Ergänzung 5:

Die Selbstzerstörung Deutschlands begann bereits mit der Selbstzerfleischung Europas in den beiden Weltkriegen unter Einsatz europäischer Technik. Diese Selbstzerstörung beschleunigt sich derzeit nach der Umerziehung des deutschen Volkes insbesondere über die Einführung politischer Lehrstühle an den Universitäten angeregt aus den USA, aus der die 68-er Studenten-Revolution hervorging: gesteuert wurde diese vor allem von der „Frankfurter Schule“ unter den Exil-Rückkehrern Max Horkheimer und Theodor W. Adorno. Wissenschaft hatte nun weniger in den Dienst der Wirklichkeitserfassung zu treten, sondern stellte sich der Aufgabe, die Menschheit in moralischer Absicht zu verändern. Die junge, gerade erst an höhere Ausbildung herangeführte Intelligenz trat in der Verbreitung des Sozialismus-Kommunismus an die Stelle der inzwischen durch Wohlstandsbeteiligung ruhig gestellten Arbeiterschaft. Gute Absichten seien ja unbestritten, aber die Doppelveranlagung des Menschen, seine Spaltung in Selbstsucht und Nächstenliebe ist naturgegeben, abwandelbar, jedoch nicht auflösbar.

Ein Kernstück der neuen Weltbeglückung ist die Inkraftsetzung der modernen Diskursethik und deren Verankerung als Moral und westliche Werte. Von der unwahren Annahme ausgehend, das deutsche Volk als Ganzes habe die Mordverbrechen an Juden und anderen Völkern im „Dritten Reich“ gebilligt, ging man dazu über, die jahrtausendalten sittlichen Überlieferungen in Frage zu stellen und bloßen Wunschvorstellungen mit modernen Mitteln der Psychologie und Nachrichtentechnik zur Vormacht zu verhelfen. Die „Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“ (Karl Marx) tritt damit aber in ein noch gefährlicheres Stadium. Mit der Sprachmanipulation, welche Wortbedeutungen zugunsten der Wünsche einer Minderheit abändert, und der Nachrichtenfilterung erreicht der Kulturzerfall ihren Höhepunkt und werden Erziehung und Bildung zu Herrschaftsinstrumenten mit der Absicht und Folge der Wehrlosmachung sowohl intelligenter Einzelner als auch der Massen. Die systematische Irreführung verhindert letztlich, dass das Denkvermögen des Menschen ein Instrument des Überlebens bleibt. Der Vermassung des Menschen und der Vernichtung der lebendigen Natur entgegenzuwirken ist das Anliegen des biotelen Gutachtenverfahrens.

 

Ergänzung EG6:

 

(Soll als Hinweis eingefügt werden vom Stadium an, bei dem erstmals Gutachtenanträge von beliebigen Dritten eingereicht werden. Entfällt solange über vom Autor vorgeschlagene Gutachten entschieden werden soll.)

Werden nur Einzelne betroffen oder betreffen die Auswirkungen eine Gutachtenvorschlags lediglich einzelne Gruppen ohne Auswirkung auf die Mehrheit (beziehungsweise Allgemeinheit) – sind also nur Einzelne oder spezielle Gruppen betroffen – so ist die biotele Gesetzgebung nicht zuständig, und es kann nur zur Abstimmung zwischen jenen betroffenen Einzelnen und Gruppen kommen: es handelt sich dann höchstenfalls um ein bioteles Schiedsverfahren, das für die Einigung zwischen Kontrahenten aber hilfreich werden kann. (Abstimmungsberechtigt in einem biotelen Gesetzgebungsverfahren sind ja nur direkt-Betroffene!)

Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Allgemeinheit auch dann indirekt betroffen wird, wenn es zunächst nur um Entscheidungen zwischen Einzelnen und Gruppen geht, sich aber ähnliche oder gleich gelagerte Fälle offenkundig und hochwahrscheinlich wiederholen und dadurch oder dabei zu einer Belastung der Allgemeinheit werden. Derartige Fälle können zum Gegenstand der biotelen Gesetzgebung werden.
 

Die Frage nach den Betroffenen-Gruppen muss jedoch bei und nach Behandlung jedes einzelnen biotelen Aspektes unter denen sie betroffen sind, wiederholt werden. 

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Begleittext zu Aspekte-Kurzfassung (biotele Aspekte als Auswirkungsbereiche in Richtung M DYNAMISCHE STABILITÄT)

M DYNAMISCHE STABILITÄT bezeichnet also die Zielausrichtung, nämlich die Erhaltung des Lebens unterstützt von dem Geflecht eines Stützwerkes von Aspekten für ein Bewirken und Entfalten des Lebens, für ein Überleben, wobei das gerne gebrauchte Bild eines Netzwerkes, wie dasjenige eines Siebes, auf die Notwendigkeit der Beachtung aller Tragseile oder Stützen im Hinblick auf Entscheidungen unter H AUSLESE, d. h. solche in günstiger lebenstragender Richtung, verweist.

Besonders für Leute, die sich zuvor nicht mit Biotelie befassten, mag auch die Kenntnisnahme dieses Begleittextes nützlich sein, um über die Wiederholung von Begriffen in anderem Zusammenhang weiter in den Stoff einzudringen. Die hier vorgenommene Zusammenziehung aller Aspekte auf besondere Teil-Wirkfunktionen von C SPONTANEITÄT für den Wirkungsbereich der Natur und D AKTIVITÄT für den Wirkungsbereich des Menschen steht im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Bipolarität der Aspekte-Auswirkungen in eine positive und in eine negative Richtung, wie sie ursprünglich nur für K AUSTAUSCH vorgesehen war (und hier sogar zunächst noch auf die Richtungsentscheidung + / – eingeengt).

Damit tritt aber auch die besondere Bedeutung eines dritten Aspektes, nämlich derjenige von A VERGLEICHEN, hervor, der ebenfalls das Aspekte-Spektrum durchdringt. Dabei ist VERGLEICHEN eine Art D AKTIVITÄT oder doch unter C SPONTANEITÄT zumindest eine Art und Weise des Bewirkens, wenn man sich etwa an die Ablesung eines genetischen Codes erinnert. Weiterhin bleiben wir aber vor dem Geheimnis des Bewusstseins staunend und hoffentlich ehrfürchtig stehen, dessen Grenze sich – soweit wir uns an Wissenschaft halten – derzeit zwischen dem Vegetativen und Animalischen (anima(l) = Seele) vor uns auftut.


Die den einzelnen Aspekt-Überschriften nachgestellten Anwendungsbereiche entsprechen nur selten und andeutungsweise den Verwaltungsbereichen von Ministerien; die nach J AUSGLEICH mit Fremdwörtern belegten Bereiche „FAIRNESS/KOMPROMISSE“ sind mit besonders sorgfältiger Zurückhaltung gegenüber allen anderen Aspekten anzuwenden, deren Überlappung oder Überkreuzung nochmals sinnfällig wird.

 

A VERGLEICHEN (+ / -) – WISSEN/BILDUNG

steht in diesem Begleittext der Aspekte-Kurzfassung – es gibt ja Darstellungen mit anderer Reihenfolge – an erster Stelle, wobei ja bis hin zur Beurteilung von Sachzusammenhängen ein weiter Entwicklungsweg ist; angefangen von der Merkfähigkeit, dem Gedächtnis bis zur Erfassung von Abläufen und deren Ursachen. Die Entwicklung des menschlichen Geistes gilt es nachzuvollziehen und von den Menschheitserfahrungen Gebrauch zu machen. Eine neue Periode der Aufklärung ist fällig, ehe die alte europäische  einen beträchtlichen Teil der Menschheit überhaupt erreicht hat. Es gilt möglichst viele Menschen dazu instand zu setzen, von Verstand und Vernunft Gebrauch zu machen, ohne sich weiterhin von eigensüchtigen Interessenvertretern hinters Licht führen zu lassen.
Man kann – zumindest soweit mit Anstrengung verbunden – VERGLEICHEN als einen Teil des Spektrums der D AKTIVITÄT ansehen, also menschlicher Gestaltungskraft, die bereits mit der bloßen Vorstellung, der Phantasie – auch als Bestandteil der C SPONTANEITÄT – anhebt und an das geheimnisvolle Vermögen des Bewusstseins gekoppelt ist; jedenfalls zumeist ehe oder doch wenigstens nachdem sie gestaltend in Erscheinung getreten ist.
Das Ziel von VERGLEICHEN als Bezeichnung von Denkfähigkeit ist die den Tatsachen und Sachzusammenhängen angemessene Urteilskraft als Voraussetzung vernünftigen Verhaltens und Handelns.   
Forts.EA3


B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) (+ / -) – RECHT/ACHTUNG/WÜRDE

Die Ausgewogenheit beim Geben und Nehmen, deren Sinnbild die Waage ist, ist nicht nur eine Notwendigkeit des freien Handels, der ja auch eine Grundlage von Verständigung und Frieden ist; sie ist vorrangiges Merkmal der Gerechtigkeit im Verkehr zwischen Menschen überhaupt. Gerechtigkeit setzt Wissen und Erkenntnis voraus. Das Bemühen um Gerechtigkeit ist eine Grundnotwendigkeit menschlichen Zusammenlebens. Im Abwägen begegnet uns bereits wiederum der Aspekt des A VERGLEICHENS.
Es war größtenteils ein Irrtum das Eigentum ganz generell zum Diebstahl zu erklären und zum Gemeineigentum zurückkehren zu wollen. Die Fläche und die Güter der Erde sind großenteils vergeben und wurden und werden von den einstigen Eroberern und jetzigen Besitzern nach ihren Anschauungen, Veranlagungen und geistigen Begabungen verschieden und mit verschiedenem Erfolg und Auswirkungen genutzt. Die sogenannte Verteilungsgerechtigkeit, die allen Menschen dasselbe Maß an materiellen Gütern zugestehen will, wird den unterschiedlichen Befähigungen und Bedürfnissen nicht gerecht. Selbst die staatliche Garantie eines Lebensgüter-Mindeststandards ist problematisch, kann von Eigeninitiative zurückhalten und Mitmenschlichkeit schwächen. Ausbeutung der Menschen durch Menschen sollte aber immer entgegengewirkt werden. Betrugserschwerung bedarf der Aufklärung zum Durchblick. Gegen ungerechte Demütigung sollte auch mit Gesetzeshilfe vorgegangen werden.
Forts.EB3


C SPONTANEITÄT (+ / -) – LEBEN/NATUR/GESUNDHEIT

ist unentbehrliche Grundlage des Lebens, neben ihr verblasst die Wirkungsmöglichkeit menschlichen Handelns, so dass die natürlichen Abläufe unter dem Aspekt der SPONTANEITÄT vor dem Aspekt der menschlichen D AKTIVITÄT angeordnet wurden. Die rücksichtslose Unterwerfung der Natur unter den Willen des Menschen schlägt negativ auf die Menschheit zurück. Es ist besser die Vielheit (F PLURALITÄT) in der Natur als bereicherndes Geschenk anzunehmen und pflegerisch und sorgsam mit ihm umzugehen.
Unter SPONTANEITÄT wird auch Gesundheit eingeordnet, deren wesentliches Merkmal insgesamt ja auch ist, dass die sie tragenden Strukturen und Funktionen großenteils unbewusst ablaufen.

Aus obiger Begründung heraus ist die Einführung eines Eugenik-Programmes zur Lenkung der menschlichen Fortpflanzung in Richtung Ausgleich des Verlustes an natürlicher Auslese durch die moderne Medizin aus Gründen der Menschlichkeit gegenüber vermeidbar Leidenden sinnvoll und vermutlich wünschenswert. Es muss sich jedoch auf sorgfältige wissenschaftliche Vorbereitung stützen und von machtpolitischen Einflüssen absolut frei gehalten werden. Eine Wartezeit von 100 Jahren vor einer Steigerung eugenischer Maßnahmen gegenüber heutiger Handhabung könnte sinnvoll sein.

Mit ähnlicher Sorgfalt aber unter größerem Zeitdruck sind die Probleme zu lösen, die sich aus der Verschiedenartigkeit hinsichtlich der Fähigkeit zur Lebensbewältigung durch verschiedene Rassen und Kulturen und ererbten Begabungen innerhalb von Völkern bzw. Nationen sowie hinsichtlich erzielter Erfolge innerhalb derselben ergeben. Es herrscht eine  Einengung zweier auf weiten Teile der Erde mit einander im Wettstreit liegender Weltanschauungen, nämlich derjenigen des auf Freiheit sich konzentrierenden des Abendlandes und derjenigen des auf die Unterwerfung unter die Regeln Allahs gemäß Mohammeds Überlieferung abstellenden Orients. Eine technokratische Elite im Westen meint diesen Konflikt dadurch lösen zu können, dass eine Minderheit aus allen Nationen die digitale Revolution, d.h. die Minimierung menschlicher Arbeit durch Automatisierung in Gang setzt. Das Ergebnis sollen ihrem Vergnügen lebende Menschenmassen unter Leitung kleiner Machtgruppen (Oligarchen) sein. In diesem Machtkampf scheint derzeit der Islam die besseren Karten zu haben. Es kann dabei aber zu verheerenden Konflikten und zum Fortschreiten auch der Naturzerstörung kommen.
Biotelie dagegen setzt auf eine kleinere Weltbevölkerungsstärke mit geringerem Verlust- und Leidensrisiko hervorgerufen hauptsächlich durch Naturkatastrophen. Ziel ist der für sich selbst und seine Familie sorgende und die Bedürfnisse im gegenseitigem Austausch und Rücksichtnahme befriedigende Mensch.

Dabei soll ein heimatverbundener Kern einer Bevölkerung, als Volk oder untereinander verträglicher Völker staatlich organisiert als Nation, unter Ausübung ihrer Kultur die Natur des jeweils von ihnen bewohnten und vom Weltpolizei-Block gesicherten Landes verantwortlich bewahren. Ethnische und kulturelle Minderheiten müssten erst die überlegene Vorteilhaftigkeit Ihres Wirkens unter Beweis stellen, um sich in einem Staat weiter ausbreiten zu dürfen. Völker, welche nachhaltige Unterstützung von anderen in Anspruch nehmen mussten, um nach 1950 zahlenmäßig deutlich anzuwachsen, hätten sich strengerer und länger haltender Geburtenbeschränkung zu unterwerfen. Auch für solche Kulturen, insbesondere noch überlebende ursprüngliche, die im Einklang mit der Natur unter Einschränkung eigener Bedürfnisse ihr Leben führen, sollte Raum belassen werden.

Einer Überlegenheit hinsichtlich auch positiver sozialer Ausstrahlung und Auswirkung ohne Verpflichtungserfüllung durch eine fähige Nachkommenschaft sollte kein Vorbildcharakter zukommen.

 Forts.EC3

D AKTIVITÄT (+ / -) – INDUSTRIE/WIRTSCHAFT

beinhaltet Kraft und Macht der Menschen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten zur Veränderung und Gestaltung der Welt, was in gegenseitiger Rücksichtnahme und im Einklang mit der Natur geschehen soll.

Man kann C SPONTANEITÄT und D AKTIVITÄT als die beiden Kräfte der Veränderung und Gestaltung im Miteinander und Ineinanderwirken aller Aspekte auffassen, von ihrem Ausgang in Triebkräften und Motiven her bis zur Durchhaltekraft mit Hilfe des Willens nach Entscheidung (vgl. H AUSLESE).
Forts.ED3


E AUTARKIE (+ / -) SELBSTGENÜGSAMKEIT/UNABHÄNGIGKEIT

bedeutet zuvörderst SELBSTERHALTUNG innerhalb von Familie und näherer Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse letzterer; hierzu bedarf es zielgerichteter D AKTIVITÄT und der Erhaltung der Fähigkeit zu einer der Bedrohung angemessenen Verteidigung unter dem Gesamtziel einer Zurückführung der Auswirkungen von Gewalt, Zwang und Bedrohung (vgl. I HYPARCHIE).
Forts.EE3


F PLURALITÄT  (als VIELFALTIGKEIT, DIVERSITÄT) (+ / -) – ERGÄNZUNGS- und ÄNDERUNGSMÖGLICHKEIT

ist eine Folge der Entwicklung in C SPONTANEITÄT sowohl als auch darauf abzielender D AKTIVITÄT und widerstrebt einer starren Verbreitung der Gleichheit, soweit diese nicht mit den Geboten der Gerechtigkeit als Gleichbehandlung verbunden ist, die jedoch auch den natürlichen Aufgaben- und Rollenunterschieden etwa auch zwischen den beiden Geschlechtern Rechnung zu tragen hat. Leben als Anpassung an die Veränderungen in der Welt setzt PLURALITÄT voraus, was nicht nur für die Natur allgemein, sondern auch für die Menschheit gilt.
Forts.EF3


G AUTONOMIE (+ / -) – SELBSTBESTIMMUNG/FREIHEIT

Als Willensfreiheit innerhalb des Rahmen vernünftiger Gesetzgebung ist eine Voraussetzung einer breiten Entfaltung von Fähigkeiten (D AKTIVITÄT) und bedarf der abwägenden (unter A!) Zurückhaltung und Selbstbeherrschung. Zunehmend wird auch erkannt, dass auch der Natur von menschlicher Umgestaltung freie Entfaltungsräume zustehen, was allerdings auch die Einsicht der Menschen hinsichtlich der Notwendigkeit einer globalen Geburtenbeschränkung (vgl. H AUSLESE) voraussetzen würde. Auch AUTONOMIE ist subsidiär (vgl. L SUBSIDIARITÄT) aufzufassen, d. h. vom Einzelnen aufsteigend bis hin zur Menschheit; hemmungsloser Individualismus kann da nicht gefragt sein, schon da der Einzelne rasch auf Grenzen stößt, wenn er nicht von der natürlicherweise abgestuft sich erweiternden Gemeinschaft getragen wird.
Forts.EG3


H AUSLESE (+ / -) – VERÄNDERUNG/ANPASSUNG

wird im biotelen System auch als Funktion der Willensentscheidung angesehen, die zum Vorteil gesunder Entwicklung erfolgen sollte, aber auch mit unerwünscht negativer Auswirkung erfolgen kann, und damit auch unter der Ausrichtungsverdoppelung (Bipolarität) steht, wie beim Aspekt K AUSTAUSCH zuerst herausgearbeitet wurde. (Es wird also von der engeren Auffassung abgewichen, welche AUSLESE als Bezeichnung ihres Folgeproduktes einer Qualitätsauslese auffasst.)
Auf D AKTIVITÄT bezogen, bedeutet AUSLESE eine Willensentscheidung zum Besseren oder Schlechteren, also unter A VERGLEICHEN; gemeint ist in unserem Zusammenhang in der Regel eine positive Ziel- und Wirkrichtung zu einem Besseren hin.
Forts.EH3


I HYPARCHIE *) (+ / -) – RÜCKSICHTNAHME/FRIEDEN

setzt zunächst in negativer Richtungs-Entscheidung auf Zurückhaltung der eigenen Impulsivität hin, auch zu Lasten eigener Sonderinteressen, welche vom Wohl anderer und zugleich auch vom Gemeinwohl abweichen. Konfliktvermeidung liegt in der Zielrichtung von L SUBSIDIARITÄT, ist zumindest dafür Voraussetzung. Gewalt, Zwang und Bedrohung bis hin zu den Schrecknissen ihres kollektiven Einsatzes im Krieg oder sogar im Bürgerkrieg werfen die Entwicklungsmöglichkeiten Menschheit und Natur zurück, zumindest in neuerer Zeit unter Anwendung auch moderner Waffen oder im Rückfall in einer positiven Weiterentwicklung abträgliche Ideologien.
Dass der „Krieg der Vater aller Dinge ist“ (Heraklit), wobei er auf die Wirklichkeit und Notwendigkeit von Gegensätzen hinweist, und weil er zur Zusammenfassung aller Kräfte zwingt, und dass auch heute noch mancher Fortschritt der Kriegsrüstung entspringt, gleicht die negativen Folgen dieses widerrechtlichen Zustandes auf Dauer nicht aus. Und doch gibt es noch weiterhin die Gefahr der unerträglichen und unnötigen Unterdrückung, der auch im äußersten Notfall mit den Mitteln des Krieges begegnet werden muss und gegen welche die Menschheit sich weiterhin immer zu wappnen hat.
Die ursprünglich negative Verhaltensausrichtung, die mit HYPARCHIE verbunden ist, hat zur Folge, dass bei der Bewertung die in HYPARCHIE schlummernde Aufforderung zur Hemmung von D AKTIVITÄT in der Polarisations-Umkehr von +/ - zum Ausdruck kommt: möglichst wenig Gewalt, Zwang und Bedrohung wird positiv bewertet (wiederum eine Abwägung gemäß A VERGLEICHEN).
*) „HYPARCHIE“ (= hpó archía als Herrschaft darunter) steht als Begriff demjenigen der „Gewaltlosigkeit“ der Friedensforschung nahe. Leider ist Leben aber immer auch mit Gewalt verbunden, die allerdings gezähmt werden muss und auf unterster Schwelle gehalten werden soll.
Forts.EI3

J AUSGLEICH (+ / -) – FAIRNESS/KOMPROMISSE

steht mehreren anderen Aspekten nahe und darf schon gar nicht auf eine Spitze getrieben werden, welche anderen Aspekten die Wirksamkeit entzieht. Der vollständige Ausgleich bedeutet Tod. In erster Linie geht es beim AUSGLEICH um eine ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, wie sie etwa mit einer Darlehensvergabe, die ja D AKTIVITÄT und H AUSLESE voraussetzt, verbunden ist und dem familiären und gesellschaftlichen (besser: gemeinschaftlichen) Zusammenhalt (L SUBSIDIARITÄT). Im günstigen und gelungenen Fall trägt AUSGLEICH zu G AUTONOMIE und E AUTARKIE bei und hoffentlich auch zu L HYPARCHIE.
Wie bei K AUSTAUSCH unterbleibt eine Bewertung, wenn das Geschehen bereits unter einem anderen Aspekt und dort spezifischer erfasst ist.
Forts.EJ3

 

K AUSTAUSCH (+ / -) – HANDEL/SPERRE

Hier wurde die Bipolarität zuerst augenfällig: Stoffwechsel als Mittel der Lebenserhaltung in der Natur und Arbeit (D AKTIVITÄT) als Mittel zur Beschaffung der Lebensmittel sind positiv zu bewerten, der AUSTAUSCH von Krankheitskeimen negativ. A VERGLEICHEN (Symbol Waage) steht ganz im Vordergrund.
Bei AUSTAUSCH als Begleiterscheinung der Verwirklichung anderer Aspekte unterbleibt seine Bewertung.

Dem AUSTAUSCH wurde auch die Bedeutung des Gleichgewichts innerhalb von Lebensbedingungen oder lebensbedingender Kräften zugeordnet. C SPONTANEITÄT als Aspekt, der die größte Nähe zum Ziel der M DYNAMISCHEN STABILITÄT hat, steht dem biotelen Gleichgewicht (Beispiel: Sauerstoffgehalt der Atmosphäre) nahe, umfasst aber nicht die Beeinflussbarkeit der Gleichgewichte durch menschliches Verhalten wie D AKTIVITÄT, sowie etwa den Einfluss menschlicher Bevölkerungsstärke. H AUSLESE könnte wegen der Zielrichtung auf ein Optimum hin noch eher in Betracht gezogen werden; J AUSGLEICH böte sich an als dem Streben nach einem Optimum zwischen zwei lebensfeindlichen Extremen unter dem Bild des Umklappens der Parabel für die Auswirkungsstärke mit dem Scheitelpunkt nach oben. Aber der umfassendere Aspekt des AUSTAUSCHS ist gerechtfertigt und dies nicht nur wegen seiner Nähe zum globalisierten Handel und Industriekomplex, sondern auch weil das Streben nach Gleichgewicht einen Spezialfall darstellt, der durch eine Richtungsbegrenzung gegen gesundheitsschädliche oder gar tödliche Übertreibungen zu erweitern ist  (K-Regel 24b:).
Forts.EK3


L SUBSIDIARITÄT (+ / -) – SOZIALVERHALTEN/SOZIALWESEN

Damit sind wir in einem Bereich gelandet, ohne den die gesamte lebendige Natur nicht auskommt, insbesondere nicht Lebewesen mit Bewusstsein, nämlich dem Bereich der Verhaltensweisen und Veranstaltungen der Zusammengehörigkeit und des Zusammenhaltes.
In der gefährlichen, weil zu sehr vereinfachenden derzeit herrschenden links-liberalen Ideologie wird hierbei auf die „Brüderlichkeit“ verwiesen, die peinlicherweise jedoch nach heutiger Sprachregelung zumindest „Schwesterlichkeit-Brüderlichkeit“ oder „Geschwisterlichkeit“ benannt werden müsste und überwölbt vom unerfüllbaren Gleichheitspostulat vor dem Hintergrund grenzenloser Freiheit nur im Zusammenbruch höherer Ordnung enden kann.
Aus der Begriffsgeschichte heraus ist SUBSIDIARITÄT als Unterstützung und Hilfe aber unlösbar mit der Vorstellung eines stufenförmigen Staats- und Gesellschaftsaufbaues verbunden. Der beginnt bei der Mutter-Kind-Beziehung, der Elternschaft und Familie, der Blutsverwandtschaft oder Wahlfreundschaft und erweitert sich auf Gemeinde, Volk oder doch Nation bis hinauf zur Menschheit oder sogar noch zur lebendigen Welt.
Da gibt es notwendige Unterschiede in der gegenseitigen Nähe, die nicht einfach geleugnet werden sollten.
Die Beachtung aller Aspekte ist eine Grundvoraussetzung auch für die Wahrung echter und gelungener SUBSIDIARITÄT, wie sie eben auch geschädigt werden oder schädigend in negativer Ausrichtung ausgeübt werden kann, wie etwa derzeit durch die Aufnahme von Flüchtlingen, welche ohne Rücksicht und in gelenkter Absicht auf Missbrauch von Hilfsbereitschaft bewährte Kultur verdrängen, ohne wahrscheinlich etwas Fruchtbareres in Gang setzen zu können. A VERGLEICHEN und H AUSLESE wird sich hier als Notwendigkeit nicht ungestraft verdrängen lassen.

SUBSIDIARITÄT bedeutet – abgesehen von Gesten der Freundschaftlichkeit – Hilfe zur vitalen Fortexistenz unter Wahrung notwendiger Eigeninitiative.
Der Wohlfahrtsstaat – aktuell und überspitzt der Welt-Wohlfahrtsstaat a la Angela Merkel – bricht unter der Konkurrenz der Staaten insgesamt zusammen.
Die Belastung von B GEGENSEITIGKEIT durch SUBSIDIARITÄT wird bei der sogenannten „Verteilungsgerechtigkeit“ über die Regierungsgesetzgebung besonders aktuell. Biotelie setzt hier auf die Konkurrenz einer Staaten-Vielfalt, welche die Auswirkungen der unterschiedlichen Handhabung dieser problematischen Variante des J AUSGLEICHS erkennen lässt und zum A VERGLEICHEN anregen soll.
Im ersten vorgeführten Beispiel über „Doppelte Staatsbürgerschaft“ wurde auch der Richtungswechsel ins Negative vorgestellt: das Ergebnis ist dann anstelle von Hilfe und Förderung die Behinderung, im genannten Beispiel die Behinderung der Eingliederung (Integration) der Neubürger. Aber in der Schlussbilanz findet sich diese Auswirkung in der Aspekt-Blockade von B GEGENSEITIGKEIT mit einer schwachen Beimengung zu Belastung der I HYPARTCHIE bereits berücksichtigt.
Es sind aber Fälle denkbar, in denen negative SUBSIDIARITÄT als Behinderung oder Schädigung eine aussagekräftige Rolle in der Schlussbewertung spielen kann.
Forts.EL3

Bei einer vereinfachten Begutachtung darf davon ausgegangen werden, dass bei dreiviertel der Aspekte die angestrebte positive Auswirkungsrichtung feststeht; allein bei C SPONTANEITÄT, D AKTIVITÄT und K AUSTAUSCH muss die anzustrebende Auswirkungsrichtung zunächst festgelegt werden. C SPONTANEITÄT als Wirkungskraft der Natur ist einerseits für die menschliche Existenz unentbehrlich, so dass menschliche AKTIVITÄT häufig zweckmäßiger Weise zu ihren Gunsten zurückgehalten werden sollte; andererseits gibt es Situationen, in denen menschliche Aktivität den Naturkräften entgegentreten muss, etwa bei Unwettern oder Naturkatastrophen. K AUSTAUSCH sollte sowohl seitens der Natur (SPONTANEITÄT) her als auch seitens menschlicher AKTIVITÄT zugunsten menschlicher Wohlfahrt häufig besser unterbunden werde; in anderen Zusammenhängen wird AUSTAUSCH besser gefördert. Gegenpolige Beispiele in der Natur sind Fortpflanzungsschranken zur Artenbildung und Fortpflanzung, gegenpolige Beispiele beim Menschen Handel und moderner Krieg. ***>

Bei der Aufstellung der Aspekte-Kurzfassung vor mehr als zwölf Jahren spielte der Zufall eine gewisse Rolle; heute scheint es als zukünftig vertretbar, F PLURALITÄT vor H AUSLESE zu verschieben, auch wenn in der Aspekte-Zusammenstellung in paarweisen Stufen mit einiger Berechtigung E AUTARKIE und F PLURLITÄT/DIVERSITÄT nebeneinander stehen, weil jede aus Trennung oder Teilung hervorgegangene zusätzliche Lebensform die Fähigkeit zur Selbsterhaltung aufweisen sollte. Zu einer weiteren Verschiebung böte sich I HYPARCHIE mit der Zielvorstellung Frieden an, um letzteren nach jetzt L SUBSIDIARITÄT ans Ende der Aufstellung zu rücken. Aber so sehr die Vermeidung von Kriegen bis hin zur Selbstvernichtungsgefahr eine Art Endergebnis sein sollte, so könnte man I HYPARCHIE doch letztlich in seiner Stellung als L SUBSIDIARITÄT vorhergehend belassen, auch wenn in Kriegen und Not Hilfsbereitschaft und Zusammenhalt der Betroffenen wachsen. Moderne Kriege lassen sich nicht mehr rechtfertigen, weshalb die globale Geburtenregelung ein wohl unverzichtbarer Beitrag zu Frieden und Fortentwicklung bleibt.


Es wird auch dem mit dem verkürzten Schema der ZUSAMMENSTELLUNG arbeitenden Gutachter anheimgestellt, bereits jetzt ganz allgemein von der Bipolarität der Aspekte generell Gebrauch zu machen und gegebenenfalls auch etwa eine leichte Aspekt-Schädigung mit – oder eine leichte Aspekt-Verbesserung mit + zu bewerten, eine mittelschwere Veränderung dementsprechend mit - - bzw. mit ++. In das Schlussergebnis treten diese Teilveränderungen aber zumindest bei den Kurz-Begutachtungen noch nicht ein. ***>

 

Eine der noch offenen Fragen: worin verkörpert sich Biotelie? In den verantwortlichen Leitern der KKBs, die für den geregelten Gutachten-Ablauf verantwortlich sind, doch keineswegs. Trifft die Aufgabe die biotelen Vereine, den jeweiligen Staatpräsidenten? Kommt Biotelie ohne personale Verkörperung aus?   ***>

Biotelie ist, weil der Humanität und HYPARCHIE verpflichtet, keine von Gewalt getragene Revolutionslehre, könnte aber dennoch den derzeitigen westlichen Demokratie-Vertretern gefährlich werden. Eingeführt kann Biotelie nur unter Duldung oder gar Mithilfe einer Staatsführung werden, die von der Biotelie-Einführung im Zusammenwirken mit durch sie gestärkter Rechtsstaatlichkeit sich Vorteile verspricht. Um in die Praxis überführt werden zu können, gäbe es die Möglichkeit, dass ein autokratisches Regime Biotelie einführt, um das Leben seiner Untertanen zu verbessern und ihr eigenes internationales Ansehen zu erhöhen. Dies würde diese oligarchisch geprägte Autokratie vielleicht auf sich nehmen, solange sie den polizeilich-militärischen Oberbefehl behält, also die Möglichkeit in absehbarer Zeit die oberste Gewalt zu behalten und eventuell auch den Umgestaltungsprozess wieder abbrechen zu können. Schließen sich noch andere Autokratien der biotelen Ergänzungs-Variante von Demokratie an, so entsteht zwischen diesen das Bedürfnis engerer Zusammenarbeit. Eine solche könnte durch die Ausbreitung des Islam geradezu erzwungen werden und zum Zusammenschluss der anderen Weltanschauungsmächte zu biotelen Weltpolizeiblöcken führen, um wenigstens eine gegenseitige Bedrohung zwischen nicht-muslimischen Staaten auszuschließen. Es wäre unwahrscheinlich, dass die in sich zerstrittenen muslimischen Staaten sich auf Dauer dem Anschluss an einen biotelen Weltstaat entziehen könnten.   

***>

 Kurze Erläuterung von Begriffsinhaltsabweichungen gegenüber derzeitigem Gebrauch (2017)

Es wird noch einmal die Notwendigkeit des der gegenseitigen Verträglichkeit und des Zusammenspiels der biotelen Aspekte betont.

 

Das Eigentum wird als Freiheitsvoraussetzung unter G AUTONOMIE eingeordnet und hat sich als solche bewährt, Pierre-Joseph Proudhon – einer der ehrenwertesten Sozialisten – ist zwar heute noch bekannt für seine Aussage "Eigentum ist Diebstahl", aber die radikale Umsetzung dieser Losung im Sowjet-Kommunismus hat namenloses Elend gebracht und 100 Millionen Menschen das Leben gekostet, so dass sogar das kommunistische China über die Initiative des greisen Deng Xiapong von der Planwirtschaft abrückte. Kapitalismus ist noch erträglicher als direkte Befehlswirtschaft; denn für Geld etwas Unangenehmes tun zu müssen, kann ich ablehnen, nicht aber den Befehl eines Mächtigen seinen Stiefel zu küssen. 
Im biotelen System ist  der Trend zu unterstützen, den Einfluss des Kapitals soweit er Ausdruck des Willens von Tüchtigen ist auf die Politik als Regelungspolitik unter Erfolgskontrolle zuzulassen, aber als Machtpolitik einzuschränken, sei es eine solche über die Beherrschung der Inhalte der Massenmedien, wobei besonders der gezielten Abweichung von der Wirklichkeit entgegenzutreten ist, oder durch den Einfluss von Bestechung, der durch Kontrollen systematisch zu begrenzen ist vor allem dort, wo es gegen Willkür geht, deren Gemeinschaden wahrscheinlich ist.

 


H AUSLESE
wird soweit sie Entscheidung zum Besseren ist, ständig sorgfältig  erforscht, überwacht und verwirklicht werden müssen, um das Leben in erträglicher und bejahenswerter Form fortsetzen zu können. Mit der Einebnung wohl begründeter Unterschiede muss Schluss sein.

 
I HYPARCHIE
als Minimierung von Gewalt und Bedrohung und absolute Verhinderung von Kriegen zumindest mit modernen Waffen kann nur dadurch gesichert werden, dass die lebenswichtigen Probleme der Menschheit  im Zusammenspiel des Netzwerkes bioteler Aspekte durch einträchtigliche Regelungen gelöst werden.


J AUSGLEICH
darf nicht zur Einebnung berechtigt begründeter Unterschiede missbraucht werden. 


L SUBSIDIARITÄT
verlangt nach gemeinsamem soweit notwendig oder doch zweckmäßig auch stützendem Zusammenwirken.

 

Demokratie-Reform

Naturrechtslehre – Sozialhygiene – Politische Kybernetik

 

Unter dieser Überschrift wurde das Projekt BIOTELIE als wissenschaftliche Trias in den letzten zwanzig Jahren von mir verfolgt. Die Bezeichnung Biotelie (ursprünglich: „biologische Stabilität“) wurde von mir vor 58 Jahren erwählt ohne Kenntnis von der Urheberschaft des Begriffs durch Alwin Misch (Katalyse und Determinismus 1938) im Sinne einer chemischen Anstoß-Kausalität. Meine Überschrift zur Demokratie-Reform – als einer möglichen und sogar notwendigen politischen „Anstoß-Kausalität“ – erheischt eine Erklärung.
Das Recht wurde mit dem Menschen geboren, gehört ihm wesensmäßig an. Seit dem Altertum beschäftigte sich die Philosophie mit Naturrechtslehren, die aber häufig voneinander abwichen. Erik Wolf hat eine Zusammenstellung dieser Lehren geliefert, die auf die verschiedenen Varianten des Natur- und Rechtsbegriffes abstellte. Die herrschende Rechtswissenschaft als Lehre und politische Rechtspraxis hat sich wegen deren Widersprüchlichkeiten von den Naturrechtslehren abgewandt und stellt dafür auf die Menschenrechts-Deklarationen ab. Diese enthalten das, was die mit der Deklaration Beauftragten für alle Menschen für wünschenswert halten: insgesamt Absichtserklärungen und Phrasen, auf die sich keine verbindliche weil verlässliche  Ordnung aufbauen lässt. Der Westen, der die moderne technische Zivilisation auf der Grundlage einer komplexen Werte-Philosophie – Biotelie versucht sie zu retten – aufbaute, befindet sich im Absturz des Rückgriffes auf die Parolen der Französischen Revolution „Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit“, die bereits damals von Blut und Terror begleitet waren. Heute wird der Individualismus, die AUTONOMIE, die Freiheit der in Massen Vereinzelten auf die Spitze getrieben (Felix Ekardt); die Brüderlichkeit soll durch illusionäres Gefasel von Gleichheit, so die gesellschaftliche Gesamtlinie, herbeigezwungen werden. Das Ganze kann leicht – ganz gegen das Kalkül des globalen Kapitalismus und Neo-Marxismus –, so wie es derzeit noch aussieht, im Weltbürgerkrieg und vorübergehenden Vernichtungs- und Zerstörungs-Sieg des Islam enden.

Biotelie widerspricht den Menschenrechts-Deklarationen wegen deren Anreiz zum Missbrauch, solange diese nicht mit einer Menschen-Pflichtenlehre gekoppelt werden, und setzt das Ringen um Naturrecht fort, wobei die Begriffe von der Natur des Menschen und dessen Recht miteinander verschmolzen wurden. Recht wird aus der Entfaltung der Intelligenz heraus als verpflichtender Teil des Menschseins aufgefasst.
In der Natur wiederum wird ein Drang zu Leben und Gesundheit (Hygiene) gesehen und im Menschen eine Verantwortlichkeit für die Achtung und Bewahrung von Natur und Mitgeschöpfen. Die Gabe der Vernunft verlangt nach einer Lebensgestaltung der Einzelnen und Politik der Gesellschaften und Staaten, welche die freie Machtausübung von Entscheidungsträgern in der Gestaltung des privaten und öffentlichen Lebens einschränkt, insoweit sach- und wirklichkeitsbezogene Entscheidungen und Verhaltensweisen ohne oder mit minderer Gewaltanwendung und Täuschung möglich sind.

Steuerungspolitik (Karl W. Deutsch) neben Machtpolitik, ja vor Machtpolitik ist eine Forderung der Vernunft – solange man sich im Vorausschaubaren und Berechenbaren bewegt – und wurde von Karl W. Deutsch als Politische Kybernetik herausgearbeitet. Wenn wir Immanuel Kant (in einer Fußnote) folgen und die Wurzelbegriffe des Rechts herausarbeiten wollen und eine Fortentwicklung der internationalen Politik hin zum „Ewigen Frieden“, so ist dies augenscheinlich nicht auf der Ebene der Machtpolitik unter freier Entscheidung Bevollmächtigter, sondern viel eher auf der Ebene einer vernünftigen Steuerungspolitik möglich. Gleichbefugnis aller Menschen wäre eine unerträgliche Fata Morgana, die angeblich gewaltfreie Diskursethik zur Festsetzung neuer Moralgrundsätze unter Bruch mit der Überlieferung hat sich als Hokuspokus herausgestellt, als haltlose irreale Wunschgedanken: die Menschheitserfahrungen reichen dagegen Jahr-Millionen zurück!  Der Unterschiedenheit der Menschen an Begabungen, Wissen und Können muss Rechnung getragen werden und das in den Völkern schlummernde Wissen der Allgemeinheit über das unabhängige biotele Gutachtenverfahren nutzbar gemacht werden. Die Manipulation des Denkvermögens bis hinein in die Wissenschaft ist eine Gefahr, der mit einer neuen Periode der Aufklärung, mit Biotelie, begegnet werden muss.

Der Illusion einer Gleichstellung im demokratischen Sinne ist aber stattzugeben, wenn etwa über die Rechtsgeltung positiv bewerteter unabhängiger bioteler Gutachtenvorschläge durch Mehrheitsabstimmung entschieden wird, um neben rationalen Gründen auch den uns alle vorrangig beherrschenden Emotionen Rechnung zu tragen. „Nicht gegen den Willen der Mehrheit regieren“, ist ein vernünftiger politischer Grundsatz, solange diese Mehrheit nicht in ihrer Sachzusammenhangs-Kenntnis in unwahrer Weise manipuliert wird.

Die derzeitige Entwicklung der Demokratie hin zu einer rein personen-orientierten, die nur noch Personen zur Wahl stellt, ist an Verlogenheit und Massenmanipulation gebunden und führt zum Untergang. Sachorientierte Demokratie dagegen hält sich an Tatsachenzusammenhänge und verlangt wirklichkeitsnahe Unterrichtung und stellt Freiheit unter Verantwortung für die Zukunft.
Sicherlich war die Koppelung und Vermittlung von Macht an das Tauschmittel Geld, der Kapitalismus, ein Fortschritt gegenüber der direkten Befehls- und rohen Gewaltherrschaft; aber der globalisierte Kapitalismus („Raubtierkapitalismus“ Helmut Schmidt) treibt mit Kriegen und den Mitteln ständig modernisierter Täuschung die Menschheit ins Elend und die Natur in die Vernichtung. Die „Konstitutionelle Demokratie“ (Jürgen Neyer), in der aus gewaltigen Staatenzusammenschlüssen oder gar einem Weltstaat heraus die Einzelnen nur noch die Regierenden zu wählen haben ohne Einfluss auf die Regierungsprogramme, letztlich sogar eine Volksherrschaft ohne Volk, wie sie derzeit vom Westen angestrebt wird, ist ein Zerrbild von Demokratie. Wahre Demokratie ist eben nicht nur Mehrheitsherrschaft, sondern auch Herrschaft der Befähigten aus dem Volk heraus, eben biotele Demokratie. Es darf mit einer Abbremsung auch des korrumpierenden Geldeinflusses durch Biotelie gehofft werden und darauf, dass sich die Bemühungen um Biotelie lohnen. Die fortschreitende „Digitalisierung“, sprich: Automatisierung, welche menschliche Arbeit entbehrlich macht, hat im Zuge der Massentier- und Menschhaltung verheerende Folgen für Natur und Menschheit; diese Entwicklung bringt keine Freiheit sondern Despotismus.

 

Unterordnung der Machtpolitik unter die Vernunftpolitik


Es ist nicht nur die Erkenntnis der Anarchisten im Zuge der europäischen Aufklärungsbewegung, dass Menschen unter dem Einfluss einer Macht über andere selbst fast in der Regel in Selbstüberheblichkeit und Willkür verfallen. Wenn eingeräumt werden muss, dass auch eine noch so weit ausgestaltete biotele Vernunftpolitik die Machtpolitik nicht entbehrlich machen kann, so gilt es den Nachweis oder wenigstens glaubhafte Hinweise dafür anzuführen, dass sich Biotele als Regierungsinstrument neben der Machpolitik durchsetzen und behaupten kann.
Einen gewissen Hoffnungsanker bildet die Tatsache, dass sich Rechtsordnungen überhaupt herausbilden und segensreiche Regierungen sich wenigstens regional und zeitlich gegen Willkürmacht und –gewalt durchsetzen konnten. Auch an der Beispiel- und Vorbildhaftigkeit derartiger gelungenen Regierungen mit Vernunftleitsätzen kann nicht gezweifelt werden. Tatsächlich aber hat die in den letzten Jahrzehnten rapid zunehmende Vermassung der Menschheit zwar zu einem Bildungsanstieg in breiten Bevölkerungsschichten geführt, aber auch zu einer Anhebung der Täuschungstechniken insbesondere im Bereich der politischen Orientierung durch die jeweiligen Machthaber. Die Demokratie als Mehrheitsherrschaft ist derzeit weltweit überwiegende Doktrin und wird nur noch von der Lehre der göttlichen Regierung Allahs in den islamischen Staaten infrage gestellt. Die Glaubensgrundlagen des Islam stammen jedoch aus dem siebten Jahrhundert des christlich auch hinsichtlich des zivilisatorisch und technischen Fortschritts dominerten Zeitalters. Die derzeitige Unterschätzung der Tragweite illusionär-religiöser Machtausübung von Seiten des „Westen“ droht einen katastrophalen Zivilisationszusammenbruch verbunden mit weitreichender Naturzerstörung herbeizuführen.

Da auch das biotele Regierungssystem an die Demokratie als Mehrheitsherrschaft anknüpfen muss, um dem Gefühlsleben neben den Vernunftregeln Rechnung zu tragen, kommt es an einer Steuerung (sprich: Zensur) der öffentlichen in die Breite wirkenden Publikationsmedien nicht herum.
Das Kreuz ist doch, dass der Massenmensch weithin von verminderter Urteilsfähigkeit und vor allem Selbstkritik ist und auch gegenüber unerfüllbaren Versprechungen von Seiten der Machthaber anfällig. Weitblick und Rücksichten auf zukünftige Generationen sind von der Vereinigung von Durchschnittsmenschen zur Erreichung ihrer Interessen nicht zu erwarten. Leeren Versprechungen, besonders solche verbunden mit augenblicklichen aber vorrübergehenden Annehmlichkeiten gegenüber sind die Massen sehr anfällig. (Vulgus vult decipi ergo decipiamur, sagten bereits die alten Römer: „Die Masse will getäuscht werden; täuschen wir sie also!“)

Um zur Macht als Verfassungsbestandteil zu kommen, wird für die Organisation der biotelen Gutachteninstanz deshalb vorgeschlagen, durch satzungsgemäß unbestechliche Kleinarbeit auch an untergeordneten Problemlösungen nutzbringende Ergebnisse hervor und an die Öffentlichkeit zu bringen: dies zunächst sogar unter Verzicht auf eigentlich angebrachte politische Fundamentalkritik. In vielen kleinen Vereins-Kreisen ist die Arbeit für biotele Zielsetzung und bioteles Verständnis zu pflegen. Ist die Möglichkeit direkter Bürger-Aktivität über Volksabstimmung errungen, so muss der Druck in Richtung bioteler Zensur der Massenmedien verstärkt und errungen werden.


In der Phase nach militärischer Abrüstung der Nationen und Einführung der Weltpolizei-Blöcke zur Bekämpfung bewaffneter Kriminalität und Sicherung nationaler Grenzen und Weltraum- Luft- und Meeresnutzungsrechte wird die Gefahr von kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere mit modernen Vernichtungswaffen und die Gefahr der Fortsetzung menschenverursachter Naturverarmung gebannt werden können.

 

 

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