Gleich nach erstem Beiseitelegen von „Das Prinzip Nachhaltigkeit“ ereignete sich ein Vorfall, über den ich fast heute noch nicht hinwegkomme. Ich war nämlich der Überzeugung gleich zu Anfang auf einen Gipfel der Übertreibung des Individualismus gestoßen zu sein, die Niederschrift aber versehentlich (wie häufiger) gelöscht zu haben. Ekardt, so meinte ich gelesen zu haben, trete dafür ein, Rechtsbeziehungen nur noch zwischen Individuen und nicht mehr zwischen Kollektiven zuzulassen. Diese Vorstellung ging so weit, als habe sich E. dann später an einer Stelle hierzu darüber ausgelassen, dass natürlich freiwillige Zusammenschlüsse desungeachtet weiter jedem überlassen seien.
Sogar im Internet meinte ich damals eine kurze Bemerkung über die eigentümliche Rechtsauffassung des Autors gelesen zu haben.  Nachdem ich antiquarisch vier weitere frühe Ausgaben der 1.Auflage durchgesehen hatte, musste ich den Autor entlasten und eine Fehlinformation meiner Inneren Stimme zugrunde legen, worüber ich doch noch heute erheblich erschrocken bin.
Aber gefehlt hätte diese Überspitzung ja wirklich noch. Und zurückgezogen hätte diesen Irrweg E. ja umgehend. Inzwischen liegt mir auch das von mir benutzte Original wieder vor: Ich unterlag wirklich einer Täuschung.
Von Anfang an verstand ich aber nicht, warum diese Abhandlung nicht unter „Das Prinzip Freiheit“ veröffentlicht wurde, denn sie schien mir das gestellte Thema kaum zu streifen und schon gar nicht lösen zu wollen.
Erst heute begreife ich, dass die als unausweichlich einziger Weg hin zu gerechtem Zusammenleben ausgegebene Diskursethik von vorn herein unter die Voraussetzung gestellt wurde, sich nicht an die Wirklichkeit unter Wahrheitssuche zu halten, sondern sich mit der Möglichkeit bescheidet seinen eigenen Wahrheiten mit Hilfe der Regierungsgewalt die für die Bestätigung eines Diskursergebnisses notwendige Mehrheitszustimmung zu beschaffen. Das Schreckliche aber ist, dass die von E. angestrebte höchstmögliche individuelle Freiheit, auch wenn oder gerade wenn sie auf die Freiheit gleichberechtigter anderer Menschen Rücksicht nimmt, doch von vornherein über Rationierungszwang nur in der extremen Knechtschaft eines Überwachungsstaates gemäß augenblicklich chinesischen Musters enden kann. (Nur ein Überwachungsstaat kann ja bislang die Rationierung der Lebensbedürfnisse unter Rücksichtnahme auf kommende Generationen durchführen.)
Schon bei E. damals bestand die grundsätzliche Abwehr und  Ablehnung von Gegenargumenten gegenüber den eigenen doch auch persönlichen Erfolg sichernden fiktiven aber wohlklingenden Auffassungen. Immerhin bekennt er sich heute in „Wir können uns ändern“ auch als viel beschäftigter Professor wenigstens zu einer bescheidenen Lebensführung.

Einige Passagen befassen sich mit den Verpflichtungen künftigen Generationen gegenüber: „Besonders intertemporal wären Verfahrensrechte ohne ergebnisregulierende Prinzipien (also Rechte, dass meine inhaltlichen Belange, z. B ein Recht auf ein stabiles Klima , in der Entscheidung berücksichtigt werden und dass ich dazu als Zukunftsvertreter nicht nur >meine Meinung sagen< darf) katastrophal, weil eben nur Vertreter die Zukunftsinteressen vortragen. Und solche Vertreter werden sich stets weniger vehement einbringen als reale künftige Menschen, wenn man an unseren latenten Hang zum Egoismus denkt.
Deshalb und weil das Ergebnis des – hier: hypothetischen intertemporalen – Diskurses  stets die Möglichkeit weiterer Diskurse beeinflusst, fordert die offene Vernunft, die ja Achtung und Unparteilichkeit als alternativlose und transzendental gesicherte Prinzipien erst hervorbringt, eben eine inhaltliche Beachtung der liberalen Prinzipien durch die Diskursergebnisse. (a. a. O. S.94,95) Nicht nur im Verfahren, sondern auch im Ergebnis muss darum die Freiheit aller hypothetischen Diskutanten gewahrt werden. Diese inhaltliche Anforderung an >Gesetze als Diskursergebnisse< können Lebende gerichtlich einklagen. Z. B.  könnten sie den klimaschützenden Versuch eines Sonntagsfahrverbotes durch Berufung auf ihre Freiheit vors Verfassungsgericht bringen – und damit ihre Rechte als Schranke der Gesetzgebung durchsetzen…. Eine zweite Diskursstufe… Die EU und die Bundesrepublik – und überhaupt Grundordnungen weltweit, wenn sie die Zuschreibung >gerecht< verdienen wollen – müssen sich so einrichten und ihre Verfassung so lesen, daß die heutigen Bürger gehindert werden, die Rechte zukünftiger Menschen durch ihr heutiges Handeln zu verunmöglichen. Gerecht ist nur eine politische Grundordnung, wenn sie dem Achtungs- und dem Unparteilichkeitsprinzip genügt, daraus Freiheitsrechte herleitet und damit normativ vernünftig ist. (a. a. O. S.95,96)
Niemals aber ergibt eine diskursrationale Konzeption ein von Hans Jonas erhofftes von uns konkreten Menschen abstrahierendes >Gebot der Menschheitserhaltung< – etwa in dem Sinne, daß der Diskurs über die Gerechtigkeitsfrage als Selbstzweck in alle Zukunft fortgeschrieben werden müsse, damit es nicht an Diskutanten mangele. Eine solche Überlegung, wie sie offenbar gar Karl-Otto-Apel teilt, würde einen diskursrationalen Liberalismus auf den Kopf stellen: Die Menschen sind doch nicht für den Diskurs da, sondern der Diskurs ist für die Lösung von Konflikten zwischen den Menschen da! Wir selbst erzeugen die Vernunft und die Gerechtigkeit als ihre Implikation. … (a. a. O. S.96) Denn wäre die Diskursvernunft ein Selbstzweck, müssten wir so viele Menschen wie möglich zeugen, da wir so ja immer mehr Diskutanten und immer mehr Argumente hätten. Und das wäre das Ende der Freiheit. All diese Einsichten führen z. B. dazu, daß sich die herkömmliche politische und verfassungsgerichtliche Ansicht in Deutschland, daß Familienpolitik primär >Geburten produzieren< müsse, als verheerend falsch erweist… Geboten ist vielmehr, denen, die real leben werden, möglichst gute Lebensbedingungen zu schaffen.

C. Testfall Klimaschutz: Rechte auf Leben, Gesundheit und Existenzminimum auch für junge und künftige Menschen

… Wer unparteiische entscheidet, also auch seine eigenen Lebenspläne nicht kennt, muss für die maximale gleiche Freiheit der Bürger votieren. Mögen die Pläne auf de Erwerb von Reichtum, auf eine politische Karriere, auf die Entwicklung eines großen Freundeskreises, auf die Mitgliedschaft in einer Sekte, auf ein einsames Leben im Wald oder auf was auch immer gerichtet sein – eine möglichst große Freiheit bietet die größte Sicherheit, jedweden Lebensplan realisieren zu können, auf eine möglichst weitgehende Persönlichkeitsentfaltung… (a. a. O. S.97)  … Ebenso zwingend nötig ist aber ein möglichst wirkungsvoller Schutz der basalen Güterversorgung (Trinkwasser, Nahrung, Kleidung, hinreichend stabiles Klima), und genau wie das Recht auf Leben und Gesundheit unabhängig, wann im Zeitstrahl wir das Licht der Welt erblicken… (a. a. O. S.98)

C. (Multipolare) Freiheit und Freiheitsvoraussetzungen als einzige Schranken nachhaltiger Menschenrechte – nicht dagegen Gemeinwohl, Glück, Ökozentrik, Schutz vor sich selbst … (a. a. O. S.128. Die bisherige Freiheit, wie wir sie jeden Tag ausleben, ignoriert nicht nur die Freiheitsvoraussetzungen und die Folgeverantwortung für unsere Handlungen sowie den Wunsch weit entfernt und künftig Lebender nach Entfaltung. Sie ignoriert auch, dass es überhaupt Grenzen der Freiheit gibt, die unter anderem aus jenen zeitlich und räumlich grenzüberschreitenden Menschenrechten resultieren… (a. a. O. S.135) … Wenn aber unsere Freiheit wegen der Multipolarität notwendig von Kollisionen geprägt ist, müssen unparteiische Akteure die wechselseitige Freiheitsbegrenzung akzeptieren. Dabei ist der Anspruch auf elementaren Freiheitsvoraussetzungen bekanntlich im Recht auf Freiheit enthalten,  nicht aber die >weiteren Freiheitsbedingungen<, Weil die <weiteren> Freiheitsvoraussetzungen gleichwohl die Freiheit fördern können, muß eine gerechte Grundordnung, die wegen des autonomiezentrierten Achtungs- und Unparteilichkeitsprinzips die Maximierung der gleichen Freiheit aller Menschen fordert, diese Belange gleichwohl akzeptieren. Nur sind sie eben keine Grundrechte (wie das Recht auf Presse, Meinungs-, Berufs- oder Eigentumsfreiheit oder die Garantie für Leben, Gesundheit und Existenzminimum. Auf sie (zu denen auch die allgemeinen Verfassungsvoraussetzungen  - also die Bedingungen friedlicher Vergesellschaftung – wie eine gewisse wirtschaftliche Stabilität und eine gewisse soziale Integration, auch der Migranten, zählen) hat der einzelne zwar keinen Anspruch.  Das Ziel möglichster Autonomie und unparteiischer = allgemein zustimmungsfähiger Zustände impliziert aber; Auch die <weiteren> Freiheitsvoraussetzungen sind soweit wie möglich zu fördern, damit möglichst viel Freiheit real wird und zwar als gleiche Freiheitschance für alle. Jegliche Freiheitshindernisse sind also genau bis zu dem Punkt zu beseitigen, wo die Beseitigung insgesamt eine Freiheitsmaximierung verspricht. Umgekehrt sind Belange, die die Autonomie mehr als um der Autonomie aller anderen willen nötig beschränken, damit unzulässig. Solche Belange (z. B. reine Kollektivbelange wie das <das Ansehen Deutschlands> oder die <Erhaltung der deutschen Kultur<) scheitern ergo an der Autonomie – und daran, daß sie selbst eben keine Begründung wie die Freiheit vorweisen können (zu letzterem sogleich unten).
Das zweite Argument für die rein wechselseitige Freiheitsbegrenzung ist: Nur sie richtet eine hinreichend stabile Schranke gegen die doppelte Freiheitsgefahr auf. (a. a. O. S137, 138) Wer Kollektivbelange (<Gemeinwohl>) als Freiheitsschranke zulässt, macht das Tor für Freiheitsbeschränkungen aller Art weit auf – die keinen ohne infinitiven Regreß bestimmbaren Begriffsinhalt haben (was genau soll denn Gemeinwohl heißen? Wie soll man es bestimmen?) und folglich beliebige Freiheitsschranken produzieren würden. Denn Kollektivbelangen fehlt eben fehlt eben gerade die inhaltlich klärende Rückbindung an die Belange konkreter Menschen. Dann erscheint plötzlich auch die Ökodiktatur, die bekanntlich (Kap. III A) keinesfalls eine völlig irreale Gefahr ist, als denkbare Option der Nachhaltigkeitsdurchsetzung. Umgekehrt ist der Schutz realer junger und künftiger Menschen nicht nur überzeugend begründet, sondern auch psychisch sehr geeignet, uns auch faktisch zu nachhaltigem Handeln zu motivieren und damit unsere Freiheit dauerhaft und global zu erhalten – ganz anders als <das Gemeinwohl> oder der Schutz seltener Arten, <die Zukunft Deutschlands> oder gar <die Verteidigung der deutschen Kultur
>.
Die Schädigung konkreter Menschen durch klimabedingte Überschwemmungen kann man sich vorstellen – die <Schädigung der Gesellschaft> dagegen kaum. Nicht irgendeine diffuse <Allgemeinheit> hat den Klima-Schaden, wenn ich fünfmal im Jahr in den Urlaub fliege, sondern konkrete andere Menschen… (a. a. O. S.138) … Nur <sinnvoll> sind politische Maßnahmen wie die Bereitstellung von Kindergärten, also ein Schutz der <weiteren> Freiheitsvoraussetzungen… (a. a. O. S.139)
Könnten Kinder nicht besser auch bei ihren Müttern aufgehoben sein?, frage ich.
… Davon ganz abgesehen sind tradierte Gemeinschaftsbindungen durch Prozesse der Globalisierung, Modernisierung und Rationalisierung nahezu überall in Auflösung begriffen, auch in islamischen Ländern. Die Freiheit als Hülle unterschiedlichster Lebenspläne ist ebendas, was in pluralistischen Gesellschaften als Schnittmenge übrigbleibt.
Aus ähnlichen Gründen wie die Gemeinwohlidee ist auch die Idee von Eigenrechten der Natur, also eines Tier- und Naturschutzes um seiner selbst willen, keine zulässige Freiheitschranke. Im Grunde genommen ist diese Idee sogar einfach irrelevant, da Schutzgüter wie Ressourcenschonung, ökosystemare Stabilität oder Artenvielfalt eben Freiheitsvoraussetzungen sind, teils elementare, teils weitere.
… Mit Kant darf gesagt werden, dass Grausamkeiten gegen Tiere deshalb (bei Fehlen guter Gründe!) abzulehnen sind, weil sie letztlich auch Roheit unter den Menschen begünstigen…. (a. a. O. S.146) … Doch ob wir glücklich sind, ob wir uns selbst in Gefahr bringen und in welcher Richtung meine ästhetischen Bedürfnisse gehen, geht die liberale – nationale und globale – Politik nichts an. Denn entsprechende Verhaltensweisen sind gerade Ausdruck unserer Würde als Autonomie (Selbstgesetzgebung) und unserer Freiheit. Deshalb darf man selbst den Selbstmord oder irgendein vermeintlich lächerliches Verhalten (Besuch einer Peepshow z.B.) nicht verbieten…. (a. a. O. S.147)
V. Gerechte Abwägung in Koflikten – auch bei intergenerationell und international kollidierenden Interessen
A. Ein Schlaglicht auf Embryonenschutz und Gentechnik – Abwägung auf Leben und Tod<

… Es geht um Abtreibung zur Garantie der freien Persönlichkeitsentfaltung für Mütter, es geht aber auch um Präimplantationsdiagnostik und Früheuthanasie zur Verhinderung erbkranker Kinder… (a. a. O. S.167) 
… Was wir noch am eheste brauchen, ist ein Treuhänderorgan, welches die Zukunftsrechte in Gesetzgebungs- und große, zukunftsrelevante Verwaltungsverfahren einbringt – welches anschließend ein Klagerecht hätte, Denn irgendjemand muss die Zukunftsrechte ja vorbringen können. Die könnte ein <Nachweltrat> übernehmen… (a. a. O. S.177)
Ebensowenig heißt Tatsachenerhebung, daß einfach jede beliebige Äußerung z. B. zum Klimawandel für bare Münze genommen wird. Andernfalls hätten finanzstarke Kreise es in der Hand, durch Auftragsgutachten und Auftragsforschung politische Entscheidungen an Demokratieprinzip und Gewaltenteilung vorbei mitzusteuern.
Diese Einsicht ist gerade für die Ebene der Weltföderation wichtig, wie hier einige global Player interessiert sein könnten, durch Auftragsgutachten z. B. die Existenz eines human verursachten Klimawandels in Zweifel zu ziehen. Ebenso darf auch nicht einseitig der Behauptung aus Wirtschaftskreisen vertraut werden, die Globalisierung (die nicht zuletzt jenen Kreisen nützt, indem sie Märkte schafft und Kapital anzieht, also mehr Gewinn verspricht und den modernen Kapitalismus am Laufen hält) nütze letztlich allen… (a. a.O.S.181)
Natürlich ist die Partizipation an Diskursen die Grundlage aller liberalen Gerechtigkeit (Kap. II C). Gleiches gilt für Transparenzregeln – die man z. B. für Parteien und  Abgeordnete ausweiten sollte, um Einflüsse offenzulegen und damit bestimmten Kräften, die das Licht scheuen, das Wasser abzugraben (erst recht in einer naturgemäß unübersichtlichen Weltunion)… (a. a. O. S.220)

Wie weltfremd und auf die Bedürfnisse der Machtpolitik bezogen und damit meist wissenschaftlich belanglos der akademische Nachwuchs herangezogen wird, dafür ist Eckardt ein typisches Beispiel. Die damit verbundene Überheblichkeit wird gratis mitgeliefert. Das besprochene Buch gilt als sein Hauptwerk. Als Frucht eines Studiums der Religionswissenschaften erinnere ich jedoch nur den einmaligen Hinweis, dass bei den hier eingebürgerten Muslimen mit dem Steigen von deren Lebensansprüchen sich auch die noch vorhandenen Unterschiede und Abgehobenheiten einebnen würden.
Bei seiner Forderung nach Verzicht auf Flugreisen zum Klimaschutz, zog Ekardt auch die Bedeutung der Ferienreisen für den Natur- und Kulturschutz nicht in Betracht. Bei seinen – doch eigentlich sinnlosen– Einsätzen in verschiedenen Städten dürfte er heute kaum mit dem Fahrrad unterwegs sein. So werden an und für sich denkfähige Menschen beschäftigt und ruhig gestellt.

Trotz eines sehr in die Länge gezogenen Studiums wurden offenbar wichtige Wissensgebiete vernachlässigt. Vor allem auch die Verpflichtung, auch die andere Seite zu hören. Dies sichert ja aber auch Ekardts soziale und wirtschaftliche Existenz.


Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., MA, Leiter der Forschungsstelle

www.sustainability-justice-climate.eu › werdegang

 

1.      

Felix Ekardt hat für die Bundeszentrale für politische Bildung Kernfragen der FNK-Arbeit für Bildungsträger und speziell für Schulen aufbereitet. Das Material ... Apl. Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt: Universität Erfurt

https://www.uni-erfurt.de/.../apl-prof-dr-dr-felix-ekardt

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. - Jurist, Philosoph und Soziologe - ist nach sechs Jahren als Professor an der Uni Bremen seit Anfang 2009 Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin.

Ausbildung/Assistenzzeit · ‎Professur · ‎Publikationen · ‎Vorträge

 

 

Das Nachfolgende ist nur für ganz Gründliche zu empfehlen und geht vom Anfang des Buches aus:

 

Buchbesprechung: Felix Ekardt, Das Prinzip Nachhaltigkeit - Generationengerechtigkeit und globale Gerechtigkeit, Beck‘sche Reihe,  Verlag C. H. Beck, München 2005

Einige vorangestellte Auszüge aus dem Buch (aus 2015 als Ergänzung zu den nachfolgenden Erörterungen aus 2005) . F. Ekardt in Times New Roman schwarz,
eigene Anmerkungen in Verdana grün

Vorbetrachtungen:

Es geht doch vordringlich um die richtigen, d. h. tauglichen Begriffe

Hinsichtlich der Reflexionstheorie von Johannes Heinrichs http://stiwi.biotelie.de/index13.html,  mit Anknüpfung an BEZIEHUNG (einem  damals ausgelassenen biotelen Aspekt oder Brückenbegriff zu allen anderen Aspekten?). die mich in www.biotelie.de beschäftigten, erscheint mir heute Reflexion (Rückbezüglichkeit) als ein Unterbegriff  von BEZIEHUNG (Relation). Da ich das biotele Gutachtenverfahren so gerne wegen meines Alters sicherheitshalber in fremde Hände geben möchte, wurde mir bewusst, dass ein oder der andere der zwölf Aspekte später in Frage gestellt oder zumindest durch andere ergänzt werden könnte, derer Wichtigkeit ich nicht gewahr wurde. Dies könnte sein: aber Vorsicht!
Die Verkehrung der Moral über die moderne Diskursethik mahnt Zurückhaltung ein. Es wird zu schnell etwas dahingeredet; ich habe wenigstens Jahrzehnte darüber gegrübelt. AUSTAUSCH, so meine neuere Erkenntnis, ist für mich so ein Wackelkandidat, eigentlich nur ein Unterbegriff von BEZIEHUNG.
 Aber würde BEZIEHUNG uns weiterhelfen bei der Beurteilung  von Gesetzesfolgen???
Auch der Aspekt GEGENSEITIGKEIT wäre dann dem der BEZIEHUNG unterzuordnen, wo er doch bereits historisch unter dem Symbol der Waage als Grundsatz Jahrtausende maßgebend für gerechtes menschliches Verhalten ist. AUSTAUSCH lässt uns wenigstens über dessen Begrenzung (ob im Einzelfall positiv oder negativ zu bewerten) besonders nachdenken; ähnlich zweischneidig handhabt sich PLURALITÄT (als Verschiedenheit), denn Verschiedenheit als Abweichung von einer Norm ist eben nicht gleichwertig – auch wenn Schwächere von den Stärkeren aus moralischen und gesetzlichen Gründen getragen werden müssen – , denn Verschiedenheit soll vor allem lebendige Neuansätze bieten, die sich selbst tragen können. BEZIEHUNG ließe keinen Zusammenhang zwischen Personen und Dingen mehr außerhalb und REFLEXION (Rückbezüglichkeit) brächte uns auch nicht viel weiter; es sei denn man zwänge dadurch Politiker als Machthaber endlich zur Selbstbesinnung und Selbstkritik. (Was ich mir als Möglichkeit nicht vorstellen kann.)
Johannes Heinrichs will der Demokratie wieder auf die Beine helfen, mit einem Kleinbus ließ er Propaganda für „Mehr-Direkte-Demokratie e. V.“ fahren. Inzwischen fährt schon ein großer Bus: “Omnibus = Für alle“
http://www.omnibus.org  für mehrere Initiativen in dieser Richtung.
Hatte J. Heinrichs hatte mit seiner Unterscheidung nach Ebenen der Komplexität der Reflexion sein Haus der Politik in Etagen teilen wollen, in denen unten die Wirtschaft residiert und unter dem Dach Philosophie und Religion thront; es kam also aus dem Prinzip REFLEXION eher heraus, wer (wieder) das Sagen haben sollte, und war das wirklich das heute in Abschaffung befindliche Volk? Bei Biotelie geht es nicht nur darum, wer regiert, sondern darum, was die Inhalte des Regierens sind. Ist die Abschaffung des Volkes für die Demokratie unerheblich?

http://www.couragiert-magazin.de/rab/pegida-angst.html

20.01.2015 von Ralf-Uwe Beck

Pegidas Angst vor Gespenstern

So kann man die reale Bedrohung auch abwiegeln und PEGIDA herabwürdigen; und auch J. Heinrichs hat BIOTELIE nicht in die Debatte mit einbezogen, obwohl wir kurz in Korrespondenzkontakt kamen (den er abbrach). Direkte Demokratie e. V schloss vor Jahren sogar ihr Forum, so dass ich nicht mehr dort diskutieren konnte. Direkte Demokratie (in Deutschland) steht weiterhin für Kurzzeitdenken, ohne fundierte kritische Kontrolle, so dass jeder Gewiefte sein Süppchen auf ihr kochen kann, was bisher unwiderlegt ihre Schwäche ausmacht.

Inzwischen will also Felix Ekardt weiterhelfen.
Aber schon beim Titel stutzt man: „Das Prinzip Nachhaltigkeit“.
Er spielt deutlich auf Hans Jonas‘ „Das Prinzip Verantwortung“ an, der ein Verhalten fordert, dass Nachfolgegenerationen überleben lässt.
http://www.praxisphilosophie.de/mstjonas.pdf

Arno Münster (Paris)
PRINZIP VERANTWORTUNGT ODER PRINZIP HOFFNUNG?
Versuch einer Entgegnung auf Hans Jonas` Kritik an Marx und Hans Bloch

(28) …. Dabei wird von ihm [Jonas] nicht einmal zur Kenntnis genommen, dass es hinsichtlich des Utopiedenkens sogar noch einen Unterschied zwischen Marx und Bloch gibt, der vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass die Utopien der französischen Frühsozialisten von Marx und Engels im „Kommunistischen Manifest“ als zu abstrakte Projektionen ins Imaginäre kritisiert werden, die den wirklichen Bezug zum unterdrückten und kämpfenden Proletariat verloren haben; wohingegen es Bloch eigentlich darum geht, den wissenschaftlichen Sozialismus des historischen und dialektischen Materialismus mit der Tradition des utopischen Sozialismus wieder zu versöhnen. Dazu erweitert Bloch den Marx’schen Realitätsbegriff und auch den „klassischen“ Materiebegriff des Marxismus….

 

Ebenso inakzeptabel ist Jonas’ radikaler Zweifel an den Realisierungsmöglichkeiten utopischer Erwartungen und utopischer „Träume nach vorwärts“, d.h. all jener „Tagträume vom aufrechten Gang“, die für Bloch der Hauptzielinhalt des „antizipierenden Bewusstseins“ sind. Nach Jonas liegt der „Hauptfehler“ an Blochs Utopie einer von Entfremdung befreiten Gesellschaft, in der die Freizeit, das „Hobby“ und die ungehemmte Entfaltung der schöpferischen Potentialitäten der Individuen zu bestimmenden Elementen werden, in der prinzipiellen Trennung des „Reichs der Freiheit“ vom „Reich der Notwendigkeit“, sowie in dem Umstand, dass die „Freiheit hier jenseits der Notwendigkeit“ angesiedelt wird, statt sich mit ihr zu verschränken.

(29) Das „Reich der Freiheit“ wird für Jonas offensichtlich zu einer Schreckensvision. So geht er noch einen Schritt weiter und beklagt den zusätzlichen „Verlust der menschlichen Würde“, die seiner Ansicht nach das unvermeidliche Ergebnis der Schaffung eines „Reichs der Freiheit“ im Sinne von Marx und Bloch wäre. Er verschweigt dabei aber vollständig, dass Bloch selbst - ich verweise hier nur auf sein Buch „Naturrecht und menschliche Würde“ - einer der grössten philosophischen Anwälte des Begriffs der „Menschenwürde“ nach Immanuel Kant ist und unbestritten der neo-marxistische Denker des 20. Jahrhunderts, der sich zur Begründung seines revolutionären Humanismus am stärksten auf den Begriff der „Menschenwürde“ stützt. In seinem Buch „Naturrecht und menschliche Würde“, der letzten in seiner DDR-Zeit in Leipzig entstandenen Schrift, beruft sich Bloch immer wieder auf diesen aus der idealistischen Philosophie stammenden Begriff, versteht ihn als unverzichtbares Element seines eigenen humanistischen Materialismus und verwendet ihn nicht nur zur Kritik des Faschismus, sondern auch zur Kritik der Missachtung der Menschen- und Bürgerrechte durch die bürokratischen und staatsvergötzenden Regime des „real-existierenden Sozialismus“. Wie kann also Hans Jonas zu der Behauptung kommen, im Zuge der Eröffnung des „Reichs der Freiheit“ und bei der Realisierung utopischer Zielinhalte trete unvermeidlich ein Verlust der Menschenwürde ein?

 

Mit dieser Kritik und Polemik zielt Jonas nicht nur auf die Emanzipationsphilosophie Marxens und Blochs. Sie ist offenkundig zugleich gegen Herbert Marcuse gerichtet. Dieser unterstreicht in seiner freudo-marxistischen Soziologie das Moment des Triebverzichts im Realitätsprinzip, das die entfremdete Arbeit darstellt, und vertritt die These, dass bei Voraussetzung des in der modernen spätkapitalistischen Gesellschaft erreichten Produktivitätsniveaus unter neuen gesellschaftlichen Bedingungen eine schmerzlose Befriedigung der Bedürfnisse möglich sein müsste. (30) Jonas hält dies für reine Fiktion und besteht auf der kritischen Feststellung, dass dies allein schon „vom psychologisch-praktischen Standpunkt aus zum Scheitern verurteilt“ ist.“

(31) …Andererseits aber scheint er nicht richtig wahrzunehmen, dass der Kernbegriff und der eigentliche Motor von Blochs Ontologie das dynameion ist, d.h. das Sein als ständiges Werden, als ein in einem permanenten Prozess der Veränderung und Entäusserung befindliches „esse in potentia“. Und er ist offensichtlich nicht bereit anzuerkennen, dass in Blochs materialistischer Philosophie die Materie das hypkeimenon, d.h.die materielle Grundlage für die Verwirklichung dessen ist, was möglich und herausbringbar ist. Darüber hinaus ignoriert er die enge philosophische Beziehung des im jüdischen Messianismus verwurzelten Bloch’schen „Noch-Nicht“ mit der säkularisierten Erwartung des „Neuen“ bzw. „Novum“.

(32) Gewiss zitiert Jonas jenen Abschnitt aus dem  „Prinzip Hoffnung“, wo Bloch – gegen Kant – die These vertritt, dass „die unfertige Welt noch zu ihrem Ende gebracht“, dass der „in ihr anhängige Prozess zum Resultat gebracht“ und dass „das Inkognito der in sich selbst real-verhüllten Hauptsache gelichtet“ werden kann.

„Das Eigentliche oder Wesen (aber) ist dasjenige, was noch nicht ist, was im Kern der Dinge nach sich selbst treibt, was in der Tendenz-Latenz des Prozesses seine Genesis erwartet; es ist selber erst fundierte, objektiv-reale – Hoffnung.“

(33) Exakt diese Prozesslogik, die Latenz-Tendenz-Dynamik und die marxistische Reformulierung der aristotelischen Lehre von dem „In-Möglichkeit-Seienden“ mit ihrer klaren Ausrichtung auf das Werden und die Zukunft wird von Jonas bezweifelt und bestritten

 

Nach Obigem kommt F. Ekardt auch mit Blochs Betonung der „Menschenwürde“ in enge Berührung und auch sonst mehrfach mit sozialistischen Vorstellungen, aber in seiner strikten Ablehnung eines Zusammenhangs dessen, was sein soll mit dem was ist, steht F. E. isoliert da. Hans Jonas dagegen hält die Existenz der Menschheit für einen Beleg dafür, „dass es die Menschheit geben solle“. (a. a. O. S.84)
Vorher ging den Auffassungen Jonas‘ „Das Prinzip Hoffnung“ von Erich Bloch, der sich stärker für die Marxistische kollektivistische  Utopie erwärmte. F. Ekardt erörtert eigentlich „Das Prinzip Freiheit“, und ich zweifle daran, dass dessen Verabsolutierung dadurch geheilt werden kann, dass man es mit dem „Prinzip der Nachhaltigkeit“ so quasi substanzialisiert. (E. würde diesen Einwand  besonders energisch zurückweisen, zumal mit Substanz wenig am Hut hat. Nachhaltigkeit ist ein Modebegriff aus der Zielvorstellung der Brundtland-Kommission „Nachhaltige Entwicklung“, dem man inzwischen modisch die Komponente „Entwicklung“ einfach entzieht. “Nachhaltig“ nannte sich früher „dauerhaft“.) Weiter mit F. E.:

Ohne eine neu fundierte Lehre von der gerechten Grundordnung  und eine Neuinterpretation unserer Verfassungen, ohne ein neuformatiertes Verfassungskonzept und ohne mehr Generationengerechtigkeit und Gerechtigkeit zwischen den Völkern dieser Erde (also Nachhaltigkeit) können wir nicht länger sagen, dass unser Zusammenleben gerecht ist. …
(a. a.  O.  S.9)

Inhalt

I Unsere Lebensform ist weder zukunftsfähig noch global ausdehnbar…
D. Der bisherige verfehlte Nachhaltigkeitsdiskurs: Worthülsen ohne Begründung, Konkretisierung und praktische Durchsetzung,,,

Die westliche Lebensform: weder dauerhaft durchhaltbar noch globalisierbar?

Die Lebensform, das Gerechtigkeitsdenken und das Recht in westlichen Staaten sind seit den bürgerlichen Revolutionen im großen und ganzen liberal.  Liberal nicht im Sinne des parteipolitischen Liberalismus oder des noch zu kritisierenden Wirtschafts- oder Neoliberalismus. Liberal heißt vielmehr eine Ordnung, die auf weitgehende Freiheit für die Bürger sowie die Volkssouveränität, also die Demokratie, baut – und die all dies als Vernunftgebot ausweist… (a. a. O. S.10)
Doch unser Recht und unsere Moral scheinen sich –wie wohl stets, seit es Menschen gibt – immer noch  auf die Konfliktlösung unter zeitlich und räumlich zusammenlebenden Menschen zu  b e s c h r ä n k e n, und dies in einer informationell vernetzten Welt, in der wir uns wegen des erreichten wirtschaftlich-technischen, auch kriegswaffentechnischen  Entwicklungszustandes für alle Zukunft darauf einstellen müssen, daß die Folgen unseres Handelns weit über uns und unser Land hinauswirken – räumlich global und zeitlich weit in die Zukunft hinein… [und] bisher nur einem Fünftel der Weltbevölkerung zugutekommt…
Unsere überkommene zeitliche >Beschränktheit < äußert sich darin, daß unsere Politik und unsere Gesetze dazu führen, dass wir die Grundlagen  der Freiheit in ihrer dauerhaften Erhaltung für jüngere und zukünftige Menschen  gefährden…. (a. a. O. S.11)

Gegenwärtig emittiert z.B. ein Deutscher  jährlich durch seinen Lebensstil rund  42  Tonnen problematischer Substanzen. Davon ist nur ein verschwindend kleiner Teil Schadstoffe.  Dagegen ein großer Teil Klimagase wie CO2. … (a. a. O. S.12) … Diese vielberedete ..Klimarahmenkonvention… wird uns selbst bei perfekter Umsetzung  nur rund  0,3 Grad der vielleicht 6 Grad Erderwärmung  bis zum Jahr 2100 ersparen… (a. a. O.S.14)

Indirekt spricht sich E. damit gegen die Klimarettungspolitik aus, auf die er im Buch aber mehrmals als Aufgabe und Verpflichtung mit allerdings wissenschaftlich nicht haltbaren Begründungen zurückkommt.

Ökonomische Faktoren wirken beim Menschen ebenzusammen mit wohl eher evolutionsbedingten bzw. genetischen Prägungen wie Bequemlichkeit, Kurzzeitdenken, Streben nach sozialem Ansehen, Verdrängung unangenehmer Einsichten und Narzißmus. Wir alle wollen gern unsere Ruhe haben… (a. a. O. S,16) … wir unterlassen nicht im Traum unseren schönen Urlaubsflug auf die Kanarischen Inseln. All dies sind letztlich vielleicht genetisch mitbedingte, typische Eigenschaften des Wesens Mensch…

Da habe ich doch noch wenigsten eine Verkehrsutopie in die Patentämter getragen, welche den Luftverkehr großenteils durch auch submarin geführte schnurgerade evakuierte Röhren ersetzen sollte, für die künstliche transatlantische Zwischeninseln für den Fall von Seebeben vorgesehen waren und das vereinzelte Zwischenschalten von Personenkabinen unter die Frachtkabinen, um die Unglückopferzahl zu minimieren. Der Antrieb sollte elektrisch-linear wie beim Transrapid erfolgen. Übrigens war ich als Erfinder auch bei der Ablösung der „FCKW-Sprühdosen (a. a. O. S.125) dabei; die Hoechst AG ließ sich zu den ersten Druckpresslingen (Faltenbälgen mit CO2 innerhalb der Dosen) anregen. (Ungeschickterweise hatte ich die Presslinge nur in Verbindung mit Dosierköpfen geschützt, später nur in zu Zwecken der „direkten Injektion  aus Vorratsgefäßen“ weiterverfolgt und hatte natürlich den kürzeren Atem.)
 

F. Ekardt dem die Armen in Entwicklungsländern sonst so große Sorgen bereiten, hat offenbar bei seinen Tiraden gegen den Flugreiseverkehr nicht an die wirtschaftliche Bedeutung des Reise- und Urlaubsverkehrs für sie gedacht.

Aber die moderne Wirtschaft, Wissenschaft und Technik entstand >von selbst< nur im Abendland – und erst von hier aus verbreitet sich ihr Geist über die ganze Welt. Das impliziert, daß eine nachhaltigkeitsabträgliche Motivationslage auch kulturell bedingt ist und nicht nur biologisch… (a. a. O. S.17)
Der Reformation ging es um die Kritik an einem katholischen Autoritarismus und Traditionalismus, der geradezu bibelfeindlich war. Aus der nachgerade revolutionären Inspiration der frühchristlichen Zeit war eine bürokratisch verwaltete Tradition geworden…
Die Reformation brach mit alledem; im Kern stellte sie den Menschen stärker auf sich selbst und brach mit dem mittelalterlichen Gemeinschaftsdenken. Das Priestertum aller Gläubigen wurde propagiert und der einzelne direkt auf Gott verwiesen… Der Mensch könne sich, wie Gott allmächtig ist, weder durch Gebete und Glauben noch durch gute Taten selbst erlösen – Gott allein entscheide, wer das ewige Seelenheil  und wer die ewige Verdammnis verdiene…
nur eine >perfekte< Welt und ein >perfektes< Arbeiten konnte als heilig gelten… (a .a. O. S.19)  Und dieser radikale Autoritätsschwund  und der so induzierte Pluralismus sind ja wiederum – gemeinsam  mit der Idee  einer >Befreiung von allen Fesseln  durch Christi Opfertod – Wurzeln jenes stark  auf das einzelne nach Erlösung strebende Wesen verengten Individualismus, der heute wirtschaftsliberal  oder postmodern-selbstverwirklichend überhöht wird. Und genau dies wirkt mit der ins Grenzenlose weisenden ständigen Optimierung des Lebens, die die moderne Naturwissenschaft, Wirtschaft und Technik auf den Weg bringt, zusammen… Mehr und mehr Arbeit, mehr und immer mehr Fortschritt – dies schien der einzige Weg zu einem gottgefälligen Leben zu sein.
Damit sind die großartige moderne Freiheitsidee und die existentielle Bedrohung unserer Lebensgrundlagen in ihrer ideengeschichtlichen Wurzel verwandt…  (a. a. O. S.20)
… das Bedauern der doppelten Freiheitsgefahr setzt voraus, daß eine freiheitliche und die Belange künftiger und „südlicher“ Menschen achtende Lebensweise geboten ist… (a. a. O. S.21) … Damit wird unsere Freiheit von Grund auf neu konzipiert; vor allem werden erstmals … junge und künftige sowie in anderen Erdteilen  lebende Menschen zu gleichberechtigten  Trägern menschenrechtlicher Freiheit (Generationengerechtigkeit und globale Gerechtigkeit.) Die Freiheits- und Autonomieidee fordere ich also nicht nur universal in allen Gesellschaften, sondern auch global zwischen den Menschen verschiedener Gesellschaften und verschiedenen Zeiten… (a. a. O. S.22)

Man beachte, dass E. Gerechtigkeit an AUTONOMIE koppelt, während sie biotel stärker auf GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) menschlicher Beziehungen bezogen wird.

Die Frage nach der Vernunft brennt schon deshalb unter den Nägeln, weil Liberalismus und Vernunft in einer globalen Welt von den zwei Seiten massiv attackiert werden, die für die doppelte Freiheitsgefahr stehen – und zwar in der Globalisierungs- und Terrordebatte ebenso wie in innerweltlichen Debatten: Nicht nur von religiöser, u. U. fundamentalistischer  Seite sowie von kulturrelativistischen Kontextualisten  innerhalb und außerhalb Europas, die die Gerechtigkeit in „kulturellen Grundwerten“ und den jeweiligen z. T. auch autoritären „Traditionen“ verkörpert sehen, kommt zunehmend radikale Liberalismus- und Universalismuskritik.  Ebenso gewinnen spiegelbildlich skeptizistische (geradezu postmoderne) Ansätze eine wachsende Anhängerschaft. Sie bezweifeln ganz generell, dass Gerechtigkeit und Rationalität möglich sind – und reduzieren damit die Gerechtigkeit auf politisch-ökonomische Machtspiele oder beliebige Mehrheitsentscheide, begleitet durch Formen „privater Selbstverwirklichung“ der Bürger…. Wie aber muss eine Freiheit aussehen, die allen Menschen in einer globalisierten Welt Entfaltungschancen bringt – und zwar dauerhaft und ergo nachhaltig? Dies ist auch unabhängig von der Zukunfts- und Nord-Süd-Thematik die Kernfrage danach, ob und inwiefern so etwas wie eine gerechte Gesellschaft möglich ist – sei es in supranationalen Gebilden wie der EU, sei es im Nationalstaat, sei es zwischen den Menschen verschiedener Erdteile. (a.  a.  O. S.23,24)

Hier wird die Nationalstaatlichkeit von E. wenigstens noch ernstgenommen.

Kap. V … zielt auf einen philosophischen und verfassungsrechtlichen modernen Liberalismus, der zugleich eine umfassende Kohärenz der Gerechtigkeitstheorie mit der Interpretation liberaler Verfassungen darstellt… (a. a. o. S.24)
…Freilich muß die nachhaltige, freiheitliche Gerechtigkeit nicht nur begründet, interpretiert und abgewogen werden – sie bedarf auch der faktischen Durchsetzung in dieser Welt. Der dafür nötige steuerungstheoretische Liberalismus (Kap.VI) versteht sich als Konzept, wie Nachhaltigkeit real werden kann (durch Wettbewerb?  Selbstregulierung?  Verbote?). Zugleich ist dies ein Versuch darüber, wie politische Steuerung und >Governance< heute noch möglich sind – in einer Welt, in der die Hoffnung, dass wir alle >rein freiwillig< nachhaltig leben , leider illusionär ist.

C. Nachhaltigkeit * intergenerationelle und globale Gerechtigkeit
…. Nachhaltige Entwicklung meint, dass unsere Kinder und Kindeskinder auch morgen noch etwas auf dem Teller haben – und daß überhaupt erstmals alle Menschen dieser Welt etwas auf den Teller bekommen.  Es geht also um eine lebenswerte. freiheitliche und friedliche Erde für alle Menschen…
(a.  a.  O.  S.25)

Na ja, dann folgt die Zieldefinition der Brundtland-Kommission

http://www.are.admin.ch/themen/nachhaltig/00266/00540/00542/

D.  Der bisherige verfehlte Nachhaltigkeitsdiskurs: Worthülsen ohne Begründung, Konkretisierung und praktische Durchsetzung.
Das Thema der Nachhaltigkeit ist eine dauerhaft und global lebenswerte Welt.  Schon rein vom Wortsinn her setzt Nachhaltigkeit immer den Langzeitbezug voraus… (a. a. O. S.27)

Hier wäre der Ort gewesen, um sich darüber auszulassen, wie in den derzeitigen Demokratien das Kurzzeitdenken in Wahlperioden durch ein Langzeitdenken ergänzt werden könnte und von wem dieses Langzeitdenken hervorgebracht und wie es in das demokratische System eingebunden werden könnte.

… ein falsches Verständnis von Umweltschutz als reines Schadstoffproblem…  Damit wird Reduktion von Stoffverbrauch, Klimainanspruchnahme, Ozonschichtschädigung etc. für den Westen als Form der nachhaltigen Entwicklung impliziert… (a. a. O. S.28)…

.. Nicht zur Nachhaltigkeit zählen ferner Ziele ohne den typischen Zeitbezug, mögen sie auch aus anderen Gründen gutzuheißen sein (z. B. Frauenförderung)…(a. a. O. S.29)

Wenn sich E. hier etwa in der Auswirkung des Feminismus nur nicht irrt!

bekannte… vier Nachhaltigkeitsregel…  Sie bezeichnen als Konkretisierung  der intertemporalen und internationalen Gerechtigkeit, daß (1) erneuerbare Rohstoffe nur unter Beachtung der Nachwuchsrate genutzt ((>Regenerativen-Regel<), (2) nicht erneuerbare Rohstoffe sparsam bzw. unter Berücksichtigung ihrer Substituierbarkeit verwendet (>Sparsamkeitsregel<), (3.) die Assimilationsgrenzen des Naturhaushalts beachtet und Schädigungen des Klimas sowie der Ozonschicht vermieden (>Assimilations-Regel<) und (4) Gefahren und Risiken z. B. durch gefährliche Stoffeinträge weitgehend vermieden werden sollen (>Gefahren- und Risiken-Regeln<).
Die Regeln überschneiden sich und bilden in der Ressourcenfrage eine integrierte („einsäulige“) Perspektive, wie ich sie aus den Gründen der Unterscheidungsunmöglichkeit und aus Gründen der begrifflichen Klarheit ja selbst favorisiere.  Hinzutreten könnte im Sinne physischer Grundbedürfnissicherung eine elementare Existenzsicherung für alle einschließlich Rente und elementare Bildung (weltweit) ebenso Fragen des Staatshaushaltes. (a. a. O. S.29,30) „Ganz allgemein Bildung“ hat dagegen nicht direkt mit Nachhaltigkeit zu tun. Denn bei ihr wäre wiederum nicht klar, wie heutige Menschen sie über lange Zeiträume ermöglichen oder verhindern könnten. Sehr wohl relevant sein kann dagegen der Zugang zu sauberem Trinkwasser und medizinischer Behandlung – und die Abwesenheit von Krieg und Bürgerkrieg.  All dies ist begrifflich die Idee der Nachhaltigkeit… (a. a. O.S.30)

Warum der Bogen um die Bildung herum, wenn so große Sicherheit, die ja ohne umfassende Bildung nicht gewonnen und erhalten werden kann, in fast schon sozialistisch-kommunistischer Art versprochen wird?

… Nachhaltigkeit handelt eben von einer dauerhaft lebenswerten Welt – und wohl kaum davon,  wie wir ohnehin schon Reichen noch reicher werden könnten… (a. a. O. S.30)
… Eine pauschale Erhaltung von Besitzständen ist darum das letzte, was das revolutionäre neue Konzept der Nachhaltigkeit im Sinne hat… (a. a. O. S.31)
… Wenn es freilich um die Durchsetzung des Gerechten, oftmals nach Vornahme einer Abwägung zwischen widerstreitenden Zielen/Normen geht, verläßt man das Feld der normativen und kommt zur instrumentellen Vernunft. Diese betrifft die Effektivität bestimmter Maßnahmen. Effektivität bezeichnet die Wirksamkeit bestimmter z. B. von politisch-rechtlichen Steuerungsinstrumenten im Hinblick auf ein als richtig vorausgesetztes Ziel wie etwa die Nachhaltigkeit…
Hinter der Vernunftebenenentscheidung steht die Scheidung von Sein und Sollen bzw. Tatsachen und Wertungen/Normen/Zielen/Zwecken/Präferenzen (ich verwende diese Begriffe synonym). Sie bildet in diesem Buch eine entscheidende Rolle. Wäre auf der Welt „alles Wertung“, könnte man z. B. keine empirischen Aussagen über die Steuerungseffektivität einer Maßnahme X zur Erreichung des vorausgesetzten Ziels Y treffen - oder über Naturtatsachen (Klimawandel) oder über Erklärungen für unsere Nicht-Nachhaltigkeit. Die Scheidung ist ferner entscheidend für die (mangels Gründen dafür) bestehende Unmöglichkeit, von Tatsachen direkt auf Normen zu schließen („naturalistischer Fehlschluss“). (a. a. O. S.34,35) Aus dem Klimawandel (Fakt) z. B. folgt nicht sein Verbotensein (Norm). Denn dieser Schluss wäre sinnlos, auch wenn viele öffentliche Diskussionen so laufen und viele Ökonomen und Naturwissenschaftler so denken. Denn es folgt ja auch nicht aus dem Faktum. dass Herr X den Y erschießt, dass diese Tat als „moralisch schlecht“ zu bewerten ist. Um diese Bewertung vorzunehmen, genügt das Vorliegen einer Tatsache nicht – man braucht vielmehr ein Bewertungskriterium, also z. B. eine Norm. Die sagt, „man soll keinen Menschen töten“ oder „man soll die menschlichen Lebensgrundlagen und ergo auch ein stabiles Globalklima erhalten.“  Deshalb sagen auch die faktische Nicht-Nachhaltigkeit und die faktisch hinter ihr stehenden Motive nichts darüber aus, ob unser Leben nachhaltiger werden sollte – ob es also gute Gründe für einen Wandel gibt…
Es wird im Folgenden zentral sein zu zeigen… dass  man …über… Wertungen… mit  Gründen (rational) streiten kann… daß  Grundordnungen/Normen/Präferenzen (universal) begründbar sind – wogegen sich andere Quellen für Wertungen als die Vernunft (die Tradition, die Religion usw.) als unhaltbar erweisen werden…. (a. a. O. S.35)
…Klar ist natürlich, dass Tatsachen natürlich  den „Anwendungsbereich“ einer Wertung/Norm angeben. Der  Satz „Zukünftige Menschen haben ein Grundrecht auf das Existenzminimum“ ist ein wertender Satz, ebenso wie die Konkretisierung „Jenes Grundrecht setzt sich in der Abwägung immer durch, wenn es mit dem Grundrecht auf unternehmerischer Freiheit der heute Lebenden kollidiert oder die weitere Konkretisierung die unternehmerische Freiheit enthält, vorbehaltlich der Abwägung  mit gegenläufigen Rechten, die Garantie, Atomkraftwerke betreiben zu dürfen“. … (a. a. O.  S.36)
Wirklich eine Vermischung träte aber ein, wenn man sagen würde, daß – entgegen dem Gesagten – tatsächlich in der Bevölkerung vorfindliche Normen als solche irgendeinen Anhaltspunkt für ihre eigene Richtigkeit bieten, dass also der jeweilige „kulturelle Kontext“ oder auch die eigennützigen faktischen Präferenzen einfach als per se „richtig“ anzusehen sind. Würde dies zutreffen, entstünde die ziemlich ungemütliche Frage, ob ein neues, der Tradition und den eigennützigen Präferenzen fremdes Ideal wie die Ausweitung von Gerechtigkeit und Recht ins Intertemporale und Globale jemals begründet werden kann. Eine solche Sein-Sollen-Verknüpfung scheitert jedoch (Kap.II). … (a. a. O. S.37)

Ich übergehe die Argumente gegen die „Postmodernen“ mit ihrem Konstruktivismus, obgleich sie in der Schul-Inklusionsdebatte Wasser auf meine Auffassungs-Mühlen wäre.

Ursachen und innere Tatsachen sind vielleicht schwer zu beweisen, ebenso wie ein Mörder mitunter schwer zu finden ist…
Damit lassen sich Tatsachen von Wertungen/Normen scheiden. Wann aber sind Normen, Wertungen, Grundordnungen gerecht und  begründet?  In der Gerechtigkeitsphilosophie lassen sich spätestens seit der frühen Neuzeit im wesentlichen vier Grundansätze auseinanderhalten. Ich nenne diese vier – natürlich stilisierten – Richtungen  (a) kontextualistisch,, (b) metaphysisch. (c) liberal  und (d)  skeptizistisch, wobei die Richtungen teilweise auch kombiniert auftreten (etwa im Marxismus oder der Rede von einem „ewigen Naturrecht“). (a.  a. O. S.39,40) Sie finden die Gerechtigkeit unter Berufung auf (a) Herkommen und tatsächlich gelebte Kulturtraditionen und Intuitionen („Kontext“); (b) auf jenseitige Instanzen wie Gott oder ewige Ideen; (c) auf die normative Vernunft; (d) unter Bestreiten jeder Normbegründbarkeit einfach „gar nicht“. Die letztere, skeptische Sicht heiße positivistisch, sofern sie normative Prinzipien für möglich hält und diesen lediglich die Begründbarkeit abspricht; sie heiße postmodern, wenn sie nicht nur Normen; sondern konstruktivistisch auch Tatsachen für reine subjektive Konstruktion und für unbegründbar hält; und nihilistisch, sofern einfach jede Norm (und nicht nur wie bei den Positivisten und Postmodernen deren Begründbarkeit) abgelehnt wird. Eine spezielle Variante des Positivismus sind übrigens die (hobessianischen) ökonomischen Eigennutz-Theorien.
Liberalismus nenne ich entgegen verbreiteter Übung (in der Presse sowie der Ökonomie und der Jurisprudenz) nicht den alten, z. T. autoritären Wirtschaftsliberalismus. Liberalismus ist hier einfach  die Lehre, die  diejenige Grundordnung für gerecht hält, die gut und womöglich universal begründet ist, also der normativen Vernunft entspricht. Diese liberale Vernunft  unterscheidet sich dabei von anderen Lehren; die sich z. T. ebenfalls vernünftig nennen, durch ihren kritizistischen Anspruch, also durch ihre Reflexivität. Liberale Normen werden, noch ungeachtet aller Details, nicht religiös oder aus rein faktisch gelebten Sitten deduziert. Vielmehr werden vorfindliche Traditionen kritisch auf rechtfertigende Gründe befragt… Meine Thesen zu Nachhaltigkeit und Freiheit… richten sich auf eine allgemeine Gerechtigkeitstheorie. Sie richten sich aber auch auf eine Interpretation der nationalen, europäischen und globalen Verfassung. (a. a. O. S.40,41) Deren Gegenstand ist ja gerade die richtige Grundordnung des Zusammenlebens oder wenigstens von Entscheidungen, die für “alle“ gültig sein sollen. (Die weitere Frage nach der „persönlichen Moral“, also danach, wie sich der einzelne verhalten soll, kommt im Liberalismus, der innerhalb des Gerechtigkeitsrahmens gerade breite Freiräume eröffnet, nicht gesondert vor, wie man noch sehen wird, sondern beschränkt sich auf die Pflicht für die richtige  Grundordnung und ihre optimale Verwirklichung einzutreten.) (a. a. O. S.41)

Aber hier zeigt sich bereits die Blindheit gegenüber der Wirklichkeit und gegenüber der Tatsache, dass diese breiten Freiräume ja gezielt dazu benutzt werden können und benutzt werden, die liberale Grundordnung zu unterhöhlen und schließlich zum Einsturz zu bringen. Die Religionsfreiheit etwa führt dazu, dass wachsende Teile der Menschheit sich unter innerer Befriedigung oder einfach aus Zwang zur Zugehörigkeit (Herdentrieb und-zwang) in eine totalitäre Ordnung einfügen, welche zugleich ihre starke Vermehrung befördert und begünstigt durch die demokratischen Doktrin der Mehrheitsherrschaft den hier vorgetragenen Ideen des sich den ansonsten Natur- und Lebensnotwendigkeiten Rechnung tragen wollenden Liberalismus die Grundlagen entzieht.

 Damit entsteht die Frage nach dem Verhältnis von Gerechtigkeitstheorie und Verfassungsinterpretation. Dabei erübrigt keinesfalls die Existenz einer Verfassung die Frage nach der Gerechtigkeit der Grundordnung (wie einige Juristen meinen). Denn um sagen zu können, ob eine Verfassung gerecht oder ungerecht ist, braucht man ein Kriterium, das nicht selbst wieder aus der Verfassung entnommen  sein kann (sonst wird man zirkulär)…. Aber was begründet die Verfassung selbst (und damit indirekt auch die einzelnen Gesetze, deren Gerechtigkeit ja an der Gerechtigkeit der sie begründenden Verfassung hängt)? … Und auch rein faktisch wird eine liberale Verfassung dauerhaft nur akzeptiert werden und damit real durchsetzbar sein, wenn sie begründet ist…
Da die Gerechtigkeitslehre ergo der Grund des Rechts ist, dirigiert sie auch seine Auslegung in den sehr unklaren Rechtsbegriffen der Verfassung wie z. B. Freiheit, Würde, Demokratie. Denn wie wollte man sonst rationale Kriterien dafür gewinnen,  was jene Begriffe, die in jeder okzidentalen Verfassung auftauchen,  dort aber nicht näher definiert werden, bedeuten?  (a. a. O. S.41,42)
… Und zwar braucht man für die Rechtsinterpretation gerade den Liberalismus. Nicht nur, weil diese Gerechtigkeitstheorie die unhintergehbar gerechte und zwingende ist (Kap. II), sondern auch weil unsere Verfassungen  spezielle Anhaltspunkte für eine liberale Affinität enthalten – z. B. in Gestalt der Verwendung  der liberalen Grundbegriffe…
zuletzt noch folgendes: Verfassung und Recht sind keinesfalls einfach „die Interpretation der Verfassung/des Rechts durch das Gericht X Y“ bzw. „durch die Mehrheit“. Denn diese Interpretation kann falsch sein…. Ich trenne deshalb in folgenden die Frage nach den inhaltlichen Gerechtigkeitskriterien (Kap. II, III, IV) von der Verfahrensfrage, welche Instanzen,/Mehrheiten/Gerichte diese Kriterien am ehesten gerecht anwenden können (Kap. IV D,  V). … (a. a. O. S.42)
… daß Rechtsinterpretation im Kern wertend , aber ebensowenig irreal (Kap. II) ist wie liberale Philosophie. Denn es ist eben keine Verfahrensfrage, was man z. B. unter Freiheit zu verstehen hat  und da das gesamte Recht stets im Lichte der Verfassung auszulegen ist, ist die Interpretation aller Gesetze stets normativ…. (a. a. O. S. 43)

II Wann sind Gesellschaften gerecht?  Eine universalistische Neubestimmung

…Ist Gerechtigkeit schlicht eigennutzenabhängige oder einfach irrationale Ansichtssache, oder ist sie kulturrelativ – oder ist gerade die Gesellschaft gerecht, die bestimmten religiösen Prinzipien folgt? ... oder ist sie liberal/normativ rational bestimmbar? Dies ist die Grundfrage einer globalisierten und zerrissenen Welt, die wegen dieser Frage Terror, Kriege und Bürgerkriege führt – und die nach ihrer Zukunftsfähigkeit sucht… Ja, wir können ein solches Ideal begründen….
Nur ist dieses Ideal weder der alte okzidentale Liberalismus noch der islamische Gottesstaat – und es ist auch nicht die postmoderne Beliebigkeit, für die alles irgendwie „okay“ oder eine bloße Mehrheitsfrage ist… (a. a. O. S.44)

Aber E. gibt auch keine konkreten Schritte an, wie man das Kurzzeitdenken der derzeitigen Demokratie in deren Überlebensfragen zurückdrängen könnte. Denn wer kümmert sich denn um seine Überlegungen, sobald einmal die religiöse Doktrin Oberwasser hat und eben den Gottesstaat für den gerechten erklärt? Der Mensch ist eben im Grunde ein Herdenwesen und seine Autonomie von der Gemeinschaft abhängig, in der er lebt.

A. Warum Religion, kulturelle Grundwerte, Postmoderne und Wirtschaftsliberalismus keine Probleme lösen

Wann sind eine Gesellschaft und ihre Ordnung gerecht?  Warum sollte gerade jene Ordnung die allein richtige sein, die Freiheit und Demokratie verheißt, sei es in Europa oder sonst wo immer?  Die Liberalen sind es, die die These von der universalen Richtigkeit der Freiheit für jede einzelne Gesellschaft weltweit vertreten, und sie begründen dies meist mit zwei Kernideen: mit der Würde jedes einzelnen Menschen und mit dem Unparteilichkeitsprinzip. Würde (gleiche Achtung)  sei im folgenden – vor aller Detailerfassung – verstanden werden als der gebotene Respekt vor dem einzelnen Menschen als autonomes Wesen; Unparteilichkeit  heiße Nichtidentifikation einer Ordnung mit Sonderinteressen. Der alte Liberalismus, der das abendländische Denken seit langem beherrscht, betrachtet jene zwei Prinzipien als Vernunftgebote. Seine klassische Form, um deren Revision in puncto Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Freiheit es vorliegend gehen soll, findet sich bereits markant bei Immanuel Kant (und heute z.B. bei Ottfried Höffe). Kants Streben, situiert im zeitlichen Kontext der nordamerikanischen  und Französischen Revolution, galt einer zwingenden, unhintergehbaren Fundierung der politischen  Freiheit, also des unveräußerlichen Rechts jedes Individuums, selbst über seinen Lebensentwurf zu bestimmen und möglichst  frei zu bleiben von staatlichem Zwang.  Für Kant folgt ein solches Recht zwingend aus der  menschlichen Vernunftbegabung und der in ihr enthaltenen Willensfreiheit, also der Fähigkeit zum reflexiven Umgang mit Einflüssen, die auf einen einwirken.  Jeder Mensch als Mensch habe die Befähigung, Gründe zu geben und Zwecke zu setzen; und dies verleihe ihm eine universale und unverlierbare Würde, gebe ihm also einen intrinsischen Wert und zwinge dazu, seine Autonomie zu achten.
Fußnote: Übrigens sieht man schon bis hierher: Die vier Konzeptionen des >Verhalten-Sollens“ (liberal/metaphysisch/ kontextualistisch/skeptisch) knüpfen in gewisser Weise jede an besonders einen der vier Faktoren des >faktischen Verhaltens< an (normative Vernunft/Gefühl/Konformität/instrumentelle Vernunft) – die zur Scheidung materiell/genetisch/kulturell bekanntlich quer liegt. (a.  a. O. S.45)

Aber - so muss ich entgegnen – der einzelne Mensch, zumindest wenn man einen aus dem Durchschnitt herausgreift, wird wohl kaum sein Verhalten im Einzelnen – schließlich gar noch in seinen Folgen „intertemporal und global“ – übersehen und deshalb auch verantworten können. Die Biotelie-Konzeption geht davon aus, dass nahezu in der Regel ein Sein die Veranlassung und Anregung zu einem Sollen gibt, so wie eine Knospe in uns bereits die Vorstellung des aus ihr sich entfaltenden Blattes anregen kann.
Die Komplexität der Lebenszusammenhänge besonders heute erfordert für eine vernünftige Gesetzgebung den Einsatz einer an der Wirklichkeit orientierten und um Wahrheit ringenden Wissenschaft, um wenigstens bei Teilentscheidungen die richtige, lebenstragende Wahl zu treffen. Das Zusammenziehen aller lebenstragenden Prinzipien auf eines, nämlich auf die AUTONOMIE dient vermutlich der Anwendungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der Gerechtigkeit weltweit und in die Zukunft hinein wenig. Eine gewisse PLURALITÄT (Vielfalt) der Lebensauffassungen und auch der Regierungsformen wird man zulassen müssen, bereits des Wettbewerbs und der dabei sich entwickelnden AUSLESE zum Besseren hin, also der „nachhaltigen Entwicklung“, wegen. (Dies bestreitet auch E. nicht.) Dass die Demokratie als Staatsform geboten wäre, dafür gibt eigentlich auch E. keine Belege; denn gegen Mehrheitsbeschlüsse äußert er Bedenken und will sich in die Gewaltenteilung retten, bei der dann schließlich Gerichte, d. h. Juristen wieder das letzte Wort hätten, da sie ja über die Anwendungs- und Auslegungsart der liberalen Verfassungsgrundsätze entscheiden. Aber die Freiheitsbelastung über die Verrechtlichung des Lebens ist ein Kreuz, wie es besonders im explodierenden Versicherungswesen etwa der USA deutlich zutage tritt. Die juristischen Hochschulabgänger sind großenteils weltfremd und nicht einmal mehr theoretisch orientiert; sogar Rechtsphilosophie und Naturrechtslehren sind ihnen fremd geworden.
Das Gewicht und die Wertschätzung der direkten Demokratie wird von E. umgangen. Dabei werden Kollektivzusammenschlüsse eigentlich nur auf freiwilliger Basis gerechtfertigt, von einem Eigenwert der Familie und der Gemeinschaft überhaupt ist bei ihm nicht die Rede. Der Staat als beliebig errichtete Verwaltungsinstanz – von Neoliberalen in den letzten Jahrzehnten im geistigen Schlepptau des Marxismus zugunsten einer illusorisch-utopischen Weltgesellschaft bereits aufgegeben – wird als Regelungs- und Vermittlungsinstanz zwischen den Individualrechten dann doch von E. als unentbehrlich anerkannt; wie sollten die Rechte etwa künftiger Generationen auch über eine Art Ombudsmänner oder –frauen auch sonst wahrgenommen werden?
Biotelie folgt dagegen den Vorbildern bereits im Tierreich, die häufig kollektiv zusammenhalten (müssen), und spricht auch rechtlich Kollektiven und vor allem gewachsenen Gemeinschaften genuine Rechte zu. So wie der Mehrheitsbeschluss in der Demokratie im biotelen System ernst genommen wird, so auch das Gemeinwohl als Ausdruck von Vorteilen für die Mehrheit. Minderheiten haben zwar auch Rechte für ihre Eigenständigkeit, die sie aber dem Willen, den Traditionen und der Kultur eines Mehrheitsvolkes unterzuordnen haben. Nur so kann vermieden werden, dass der heute unübersehbare Kampf der Kulturen sich nicht noch weiter verschärft. (Zur Erinnerung: das auch biotel durchaus zu rechtfertigende, ja fast zwingende, im Ausland viel gescholtene Minarettverbot in der Schweiz!). Dem Maßstab der individuellen Freiheitsmaximierung – wenn man so die biotelen Aspekte-Abwägungen in denjenigen der AUTONOMIE zusammenzieht – für alle jetzt und künftig Lebende kann nicht einmal ein juristisches Genie (wie es E. anerkannter Weise ist) gerecht werden.

Einschub vom 17.06.2019:*)

*) noch ohne den Beweis antreten zu können – denn mein Buchexemplar hatte ich weiterverliehen und es ist verschollen und erreichbare andere Exemplare der Ersten Auflage hat E. durch Streichung offensichtlich verändern lassen – erinnere ich mich an einen Vorschlag E.s, der auch einen Rezensenten im Internet damals zur Erwähnung „eines eigenartigen Rechtsverständnisses“ veranlasste:
E. forderte bereits ziemlich am Buchanfang, dass Rechtsbeziehungen nur noch zwischen Individuen und nicht zwischen Kollektiven zugelassen werden sollten. Diese Auffassung beschreibt den Gipfelpunkt des Individualismus, was sich später im Buch immer wieder bestätigt, so wenn E. auch freiwillige kollektive Zusammenschlüsse zulassen will oder in seiner Ablehnung von familiärer Abhängigkeit und seine Leugnung einer Verpflichtung zur eigenen Arterhaltung. Offenbar wurde E. dann doch rasch gewahr, dass ohne kollektive Rechtsbeziehungen ein Wirtschaftsleben unmöglich ist. Eigentlich hätte er mit der modischen Betonung auf Nachhaltigkeit im Buchtitel, ja auf Biotelie also Lebenserhaltung als übergeordnetes Ziel setzen müssen und nicht auf AUTONOMIE, die ja verabsolutiert keine Geburtenlenkung und Mäßigung des Machtrausches bis zum globalen Holocaust zulässt. [Einschub Ende]

Gemeinwohl, aufgefasst als subsidiäre (gestaffelt aufgebaute) Verantwortung über Familie, gewählten Verein, Gemeinde, Nation bis hin zur Menschheit ist ein Wertgefüge, das von den (meisten) Individuen geachtet wird und geachtet werden muss. Von der verabsolutierten Freiheit der Individuen zum Bruch der damit verbundenen (globalen) Verantwortung gemäß E.‘s neuem Liberalismus ist es für nur auf Entschuldigung ihres Egoismus lauernde Durchschnittsmenschen nur ein Schrittchen. Auch E. hat sich mit mir nicht in den erbetenen Dialog um Gründe (das geradezu heilig-gesprochene Diskursrecht!) eingelassen. Ich kenne auch keine Instanz in der dies heute der Fall wäre, ehe das biotele Gutachtenverfahren hier Abhilfe schafft.

…Für Kant… [hat ] jeder Mensch… die Befähigung, Gründe zu geben und Zwecke zu setzen; und dies verleihe ihm eine universale und unverlierbare Würde, gebe ihm also einen intrinsischen Wert und zwinge dazu, seine Autonomie zu wahren. Dies aber gelinge nur, wenn er ein möglichst umfassendes Recht auf  politische Freiheit habe. (a. a. O. S.45,46)
Dies klingt nun vielleicht gut und vertraut.  Bei näherem Hinsehen ist jedoch so ziemlich alles unklar. Warum folgt aus der Vernunft der Respekt vor dem autonomen Individuum und womöglich auch noch der kategorische Imperativ, also die Kant‘sche Version des Unparteilichkeitsprinzips: dass eine Norm und ein Handeln  genau dann gerecht sind, wenn sie zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung dienen könnten?

Halt einmal! Kant spricht ausdrücklich davon, dass die Maxime [= Absicht] des Handelns so beschaffen sein soll, dass sie zu einem allgemeinen Gesetz tauge; es geht ihm also hier um die Gesinnung, um Moral und nicht um die Handlungsfolgen selbst, um Politik oder Recht.

Kants  Vorstellung, universale Prinzipien wie die Unparteilichkeit schlicht als >Faktum< in der Vernunft auffinden zu können, ist nämlich einigermaßen unklar. Das gilt auch für seinen Hinweis auf die Willensfreiheit als Grundlage der liberalen Prinzipien. Die menschliche Willensfreiheit ist zwar eine notwendige (aporetische  und nicht wirklich erklärbare, daher letztlich aber auch >unproblematische<) Vorannahme jedweder Gerechtigkeitslehre, denn ohne freies menschliches Entscheidenkönnen ist die Frage nach der menschlichen  Moral witzlos. Sie allein aber begründet keine Rechte, weil sie eine bloß empirische Befähigung ist  – und aus dieser folgt nicht logisch die Würde, also das Prinzip des Autonom-sein-Sollens der Individuen gegenüber anderen (sonst: naturalistischer Fehlschluß). Aus der menschlichen Entscheidungsfähigkeit (Willensfreiheit) folgt also noch nicht die Norm, daß wir einen Anspruch auf freie Entfaltung haben sollen (poltisch-rechtliche Freiheit). Wenn Kant demgemäß keine wirkliche Begründung der liberalen Prinzipien Würde, Unparteilichkeit, Freiheit anzubieten scheint (wie ich hier, notgedrungen in Übergehung divergierender Literaturansichten, feststelle), setzt er sich dem – z. B von Apel und  Habermas erhobenen – Verdacht aus, eine vage und substantialistische Theorie zu formulieren. Es wird also einfach irgendein Inhalt in die Vernunft hineingelesen…. [weil] er …über kein bzw. kein näher konkretisiertes Konzept von Freiheit, Demokratie, Nachhaltigkeit usw. verfügte… (a. a. O. S.46,47) Dies betonen auch die Vertreter, die ich Kontextualisten nenne (bzw. Kommunitarismus/Kohärismus) und die man vielleicht mit Hegel und Aristoteles assoziieren kann. Sie reicht aber viel weiter zurück und ist der eigentliche historische Ausgangspunkt aller menschlichen Moral und die altehrwürdige Basis allen Nachdenkens über Gerechtigkeit… Als richtig galt schlicht das, was man von der eigenen Familie, der eigentlichen Horde, dem eigenen Dorf gelernt hatte. Und auch heute ist ein solches Denken in unseren Köpfen rein faktisch irgendwie präsent (>Konformität<). Es führt uns zu Fragen, die uns aus den Kantschen Wirren scheinbar auf festen Grund führen – die uns aber auch von vornherein an der Möglichkeit einer universalen Gerechtigkeitstheorie und einer Theorie der Nachhaltigkeit zweifeln lassen. Muss es vielleicht einfach >jeder Kultur< überlassen bleiben, ob Kopftücher in Schulen verboten werden sollen? Ob wir künftige Generationen stärker beachten sollten – und ob das Kollektiv wichtiger ist als das Individuum? Erst recht meinen dies z.B. islamische und chinesische Kontextualisten. Man kann ja auch mit großer Suggestivkraft für Terroristen fragen: Drückt der Liberalismus nicht der Welt kulturimperialistisch einen westlichen Stempel auf, einmal abgesehen davon, daß der alte Liberalismus wesentliche Bedingungen unserer nicht nachhaltigen Welt (Kap. I A.) generiert hat?  (a. a.  O. S.47,48)

Mit Biotelie bin ich der Auffassung, dass wir tatsächlich den Kontext mit unseren Ahnen nicht dergestalt und in dem Umfange zerreißen sollten und dürfen, wie das heute geschieht, nicht zuletzt durch Überfütterung einer Wissenschaft, die sich am Zweifel auch an allem ernährt, das genügend Alimente abwirft und es dabei in Frage stellt, was sich seit jeher bewährt hat. So ist Gerechtigkeit für mich und für uns in erster Linie ein Ausdruck menschlicher GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) >Ich gebe – du gibst< unter dem Sinnbild der Waage (als Ausgeglichenheit).
Die kennt die Bibel und bezweifelt auch der Koran nicht. Darauf müsste schon einmal eine Gemeinsamkeit aufgebaut werden. Aber – und damit sollte der Westen sich nicht einfach abfinden – der Koran verweigert den Menschen anderer Weltanschauung diese Gemeinschaft in GEGENSEITIGKEIT; und das Fatale ist, dass unsere Politiker und die maßgebenden Kreise einschließlich der Medien diesen selbstmörderischen Kurs unterstützen gegen die Interessen ihres Volkes, zu dessen Wohl sie sich teilweise sogar eidlich verpflichtet haben: wer es wagt, sich auf die freiheitliche Verfassung, auf Meinungsfreiheit zu berufen und die Interessen des eigenen Volkes vor denjenigen anderer, die uns ablösen und uns kaum noch Rechte zugestehen werden, zu vertreten, der wird (wie derzeit PEGIDA) wie ein Staatsfeind bekämpft. Ich habe nichts davon gehört, dass unser Prof. Ekardt oder andere Vertreter seiner Zunft in wahrnehmbarer Anzahl sich gegen diesen Bankerott des Liberalismus zur Wehr gesetzt hätten. Von „Achtung und Unparteilichkeit“ kann da doch nicht mehr die Rede sein! Wie wird Demokratie als Mehrheitsherrschaft nun wirklich praktiziert? Ist diese Frage wirklich erst eine Frage der Ausführungsinstrumente für Gerechtigkeit? Bei ihrer Entstehung stand doch der Gedanke der Gleichberechtigung der Bürger dafür Pate, was für gerecht gehalten wurde. Geht es beim Regieren und schon beim Verhalten jedes einzelnen eigentlich wirklich nur um Gerechtigkeit, und nicht auch um Richtigkeit und um angemessene Reaktion zur Vermeidung unerwünschter Folgen zumindest für die Mehrheit, wenn nicht für alle oder (im Extremfall der Zumutung) schon für einzelne?

Der Kontextualismus  erscheint beruhigend und vertraut. Gleichwohl ist eine kontextualistische Position unhaltbar, und zwar schon als Grundlagentheorie – von bestimmten Folgeproblemen für Nachhaltigkeit und Freiheit noch ganz abgesehen. Zunächst einmal: Warum sollte die tatsächlichen Moraltraditionen per se als richtig gelten?

Weil sie sich in Jahrhunderten und Jahrtausenden herausgebildet und in vielfacher Hinsicht für das Überleben der Menschen bewährt haben, ehe unsere Professorenzunft ins Gigantische erweitert wurde und zunächst einmal alles in Zweifel ziehen muss, um beschäftigt zu sein.

Oder wenn wir unsre  Intuitionen am jeweils geltenden Recht festgemacht werden: Warum sollten die gerade geltenden Gesetze immer und in jedem Fall als gerecht anzusehen sein?

Muss denn von jedem Gesetz zunächst einmal gefordert werden, dass es gerecht ist: genügt es denn nicht, wenn es richtig ist, d. h. aufgetretene Schwierigkeiten und Probleme unter möglichst geringen Verlusten oder gar mit Zuwachs an Vorteilen löst? Freilich darf und muss sich dann auch die Frage nach der Gerechtigkeit stellen, die Frage darnach, ob es dabei nicht vermeidbare Nachteile für gewisse Personen oder Personengruppen gibt. Aber die Problemlösung steht doch zunächst einmal im Vordergrund und muss sich ursprünglich nicht auf Gerechtigkeit beziehen; dieser Aspekt der GEGENSEITIGKEIT läuft immer nebenbei; er muss nicht Ursache eines Gesetzes sein. Oft wird sich erst im Nachhinein zeigen, ob und inwieweit ein Gesetz auch die Anforderungen der Gerechtigkeit erfüllt; diese Ungewissheit hinsichtlich seiner Tauglichkeit betrifft natürlich auch die Problemlösungsfähigkeit jeden Gesetzes.

… Dazu kommt noch folgendes unlösbare Problem: Wessen Intuitionen sollen überhaupt die maßgebliche >kulturelle Tradition< sein: die der Mehrheit, der Allgemeinheit, der Zwei-Drittel-Mehrheit, der Arbeiterklasse, der Linkintellektuellen? ... (a. a. O. S.48)

Der Linksintellektuellen natürlich! (Zu denen ich E. ebenfalls zähle, denn er kann den derzeitig vorherrschenden Stallgeruch nicht ablegen.)

Man sieht hier, daß kontextualistische Ansätze letztlich in die Beliebigkeit führen – denn ohne klare Empirie kann ein Kontextualist  einfach beliebige Thesen über >unsere Intuitionen< aufstellen und damit die Gerechtigkeit manipulieren, Zumindest zeigt sich hier, daß Kontextualisten keine Argumente gegen einen mehrheitlich gewollten Fundamentalismus, Faschismus oder Kommunismus haben – und daß sie noch aus einem anderen Grund autoritär  sind:  Kontextualisten unterschieben  >uns<  gerne irgendwelche Intuitionen, ohne überhaupt empirisch zu überprüfen, ob dies wirklich unsere Intuitionen sind…  (a.  a, O,  S.48,49) … Beispiel >China< … All dies kann man für die Nachhaltigkeit veranschaulichen:
Bedeutet die heute verbreitete Begeisterung z. B. für einen radikalisierten Individualismus, eine hypostasierte Anthropozentrik und ein überhöhtes Fortschritts-, Wachstums- und Arbeitsethos, daß jene Ideale gerecht sind? Warum sollte unsere rein faktische Ignoranz gegenüber der Nachhaltigkeit ihre eigene normative Richtigkeit belegen? … Wenn eine Theorie jeweils nur das Vorfindliche rekonstruiert und damit die Zeitgebundenheit alles Normativen betont, gerät das Zukunfts- und Nord-Süd-Problem niemals in den Blick…(a. a. O. S.49)  … Es gibt eben doch eine universale Richtigkeit von Aussagen jenseits aller Kulturrelativität. Die Vernunft ist damit die letzte und universale Instanz, von der aus wir über Gerechtigkeit reden können (und nicht der soziale Kontext).
Ebenso wie kontextualistische Positionen scheitert auch der Versuch, die Gerechtigkeit religiös zu finden. Auch religiöse Ideen haben nicht nur faktisch einen unvorteilhaften Einfluß auf die Genese unserer heutigen Ressourceninanspruchnahme gehabt… Sie können vielmehr auch normativ keine Rechtfertigung der Nachhaltigkeit leisten … Doch ist Gott, wie wir seit Kant wissen, eine Frage des Glaubens – er ist weder belegbar noch widerlegbar… (a. a. O. S.50) … Am Beispiel Jonas werden wir noch sehen, daß religiöse und quasi-religiöse Theorien weitere Defekte aufweisen (womit ich nicht bestreite, daß Religion manche Menschen zur Nachhaltigkeit motiviert und damit deren faktische Durchsetzung befördert * doch Motivation ist nicht Begründung!).
Ein gerechtigkeitstheoretischer Skeptiker würde nun einwerfen: >Da sieht man es! Alle Fundierungsversuche einer Konzeption gerechter Gesellschaften scheitern. Folglich ist Gerechtigkeit etwas rein Subjektives, Befreiungskriege, Gerechtigkeit im Welthandel, Zukunftsschutz usw. Sind eben einfach Ansichtssache…
Anders als ihre nihilistischen Ahnherren Friedrich Nietzsche und Martin Heidegger leugnen postmoderne Skeptiker indes >nur< die Begründbarkeit von Normen, ohne in jedem Fall die liberalen Prinzipien als solche abzulehnen… (a. a. O. S.51)  [Doch] wenn jede Norm nur eine unbegründbare und nicht weiter rationalisierbare >subjektive Konstruktion< ist, muß eine postmoderne Position selbiges gegen sich selbst gelten lassen…
Damit zeigt sich bereits hier: Man kann der Vernunft in Wertungs- und damit Gerechtigkeitsfragen offenbar nicht entgehen … Es gibt also eine universale Grundlage… (a. a. O. S.52) … Selbst wenn man davon absähe, daß eine skeptische Position sich selbst aufhebt, wäre sie zumindest sehr seltsam. Denn sie macht uns schwach gegenüber autoritären und totalitären Lehren, die doch offenbar auch postmoderne Denker ablehnen (etwa Foucault und Rorty, aber auch Luhmann)… Am Widerspruchs-Argument, das die normative Vernunft als unhintergehbar ausweist, scheitern auch wirtschaftsliberale und utilitaristische Präferenztheorien, welche die unter Ökonomen und z. T. auch Soziologen und Politologe gängigen Varianten eines positivistischen Skeptizismus sind. Sie basieren im Anschluss an die früh-liberalen Klassiker Thomas Hobbes und z. T. John Locke auf der instrumentell rationalen These, daß diejenige Ordnung richtig sei, die sich ergäbe, wenn man allein den Eigennutzen der Bürger zugrundeläge. (a. a. O. S.53,54)…  [Aber] die gegenwärtige Ignoranz gegenüber der Zukunft und gegenüber dem Interesse der Südländer an Armutsbeseitigung, gleicher Teilhabe am Welthandel usw.  ist ja gerade durch Eigennutzerwägungen westlicher Staaten und ihrer Bewohner verursacht… Doch alle Präferenztheoretiker halsen sich mit ihrer Orientierung allein am Instrumentellen, wie es für die historischen Anfänge der liberalen Freiheitsidee typisch war, die Frage auf: Warum sollten faktische Präferenzen per se das Gerechte sein? Warum soll das Eigennützige per se das Gerechte sein? … (a. a. O.S.54)

Weil der Mächtige seinen Eigennutz verfolgen kann!

B. Warum die modernen Klassiker Rawls und Habermas wie Kant wichtige Stichworte geben, aber entscheidende Fragen nicht beantworten

Die Vernunft ist also unbestreitbar. Warum aber soll gerade die freie und demokratische Grundordnung die allein gerechte sein, sei es in Europa oder wo auch immer, und was genau ist daran rational?  Die hinter der Freiheit stehende Idee gleicher Achtung und Unparteilichkeit bringt der bekannteste heutige Liberale, John Rawls, mit seinem Urzustand in ein berühmtes Gedankenexperiment. In jenem fiktiven Urzustand sollen sich gleichwertige Entscheider (= Würde) gegenüber stehen, und zwar unter der Bedingung des Nichtwissens darüber, wer sie im realen Leben sein werden (= Unparteilichkeit). Für Rawls ist dann die Ordnung gerecht, auf die sich jene Entscheider einigen würden, nämlich eine freiheitliche und demokratische. …

Biotelie geht in seiner gutachterlichen Verfahrensweise doch eigentlich ähnlich vor. Nur denken wir uns die Gutachter nicht im Urzustand, sondern versetzen sie in einen solchen, indem wir sie in das Korsett der biotelen Zielsetzung, Aspekte und Verfahrensregeln zwängen – die sie (langfristig gesehen) allerdings erweitern oder sonst verändern können, so sie gute Gründe dafür haben – und ihnen zugunsten der Unparteilichkeit und je eigenen Freiheit (Unabhängigkeit) den persönlichen Kontakt mit dem Mit- und  Gegenspieler verwehren (Unparteilichkeit). Damit wird der einzelne biotele Gutachter in eine Art Urzustand versetzt, indem die außerhalb des biotelen Verfahrens geltenden Maßstäbe außer Kraft gesetzt sind.

Rawls versucht immerhin, irgendeine Antwort auf die Frage nach der Begründung seiner zwei liberalen Prinzipien zu geben – durch ein Überlegungsgleichgewicht: Diese eruiert unsere zwei angeblich zentralen moralischen Intuitionen, nämlich Achtung und Unparteilichkeit, (a. a. O. S.55,56) Dies rechtfertigt er daraus, daß sie wenigstens im Okzident akzeptiert werden. Man kann diese Rawlssche  Linie „minimalkontextualistisch“ nennen…
Rawls … wirft … den alten liberalen und Kantschen Anspruch einer universalen Gerechtigkeit über den Haufen – denn die Basisintuitionen sind eben nicht weltweit die gleichen…
Aber ob die Begeisterung der Weltmehrheit für die Freiheit als einzigem Endziel der Gesetzgebung und  Weltordnung  von  E. geweckt werden kann, scheint nicht nur mir zweifelhaft; zumal die westliche Ordnung ja sichtbar im Zusammenbruch begriffen ist und aller Welt demonstriert, wie Freiheit zum Untergang durch Selbstentäußerung (oder Selbstmord?) führen kann (oder gar muss?). Will der Mensch wirklich frei sein?? Wer und inwieweit kann er Freiheit ertragen?

Die Frage im Angesicht der Jahrhundertherausforderung  >Nachhaltigkeit<  (oder dynamische Stabilität?) ist aber gerade, ob wir den alten Kantschen Anspruch einer universalen Gerechtigkeit (>Gerecht ist, und zwar universal, genau die Ordnung, die der normativen Vernunft entspringt<) wirklich aufgeben dürfen. Kant konnte aber eben auch nicht zeigen, ob Würde und Unparteilichkeit wirklich zwingende Vernunftgebote sind – und ob die Vernunft, noch dazu universal, wirklich unhintergehbar ist… (Zudem scheidet Kant nicht klar genug danach, nach welchen Prinzipien wir unsere Grundordnung bauen sollen – normative Vernunft –  und nach welchen wir sie faktisch bauen – normative und instrumentelle Vernunft, Gefühl, Konformität . Man muss auch scheiden, ob ich vernünftige = normativ gut begründbare Ordnungen/Handlungen auch aus vernünftigen faktischen inneren Motiven vornehmen muss; anders als Kant werde ich das verneinen.) …. (a. a. O. S.56)

Die Erkenntnis, dass man ein Werk  zweimal lesen sollte – Prof. Uwe Schneidewind hat dem meinigen gegenüber auf seinen (vorübergehenden?) Standpunktwechsel hingewiesen – zeigt sich mir auch hier wieder: die unten auch mich heute oft störende und unnötige Polemik im Tonfall hätte ich mir auch E. gegenüber nach dem zweiten Durchgang erspart; denn  s a c h l i c h  hätten wir eigentlich häufig zusammenfinden können.
Indem nämlich E. die AUTONOMIE mit Nachhaltigkeit verkoppelt muss er sich auch mit den „Freiheitsvoraussetzungen“ befassen und diese als unverzichtbar anerkennen; und diese entpuppen sich dann als die biotelen Aspekte , ohne die auch E. nicht auskommt, da der Kopf ja nicht ohne Rumpf,  Beine und Arme („Handlungen“) auskommen kann; auch wenn er diese (nur) zur „instrumentellen Vernunft“  zählt.

Lassen sich denn nun die Grundprinzipien Achtung und Unparteilichkeit – und mit ihnen die Freiheitsrechte – aus der normativen Vernunft zwingend und  universal rechtfertigen? Erst mit einer solchen Rechtfertigung stünde fest, dass eine liberale Grundordnung die allein gerechte ist… 
Der neueste und interessanteste Versuch, die liberalen Prinzipien aufzunehmen und erstmals zu einer solchen unhintergehbaren und universalen Theorie zusammenzusetzen stammt von den sogenannten Diskursethikern (Jürgen Habermas, Karl-Otto Apel, Konrad Ott, Robert Alexy u. a.) Sie fassen die normative Vernunft nicht länger als etwas Substanzhaftes auf, sondern begreifen sie eben schlicht und abschließend als die Befähigung, Wertungsfragen mit Gründen zu entscheiden. Habermas z. B. postuliert sodann  das Unparteilichkeitsprinzip – also das Prinzip, daß die gesellschaftliche Ordnung unabhängig von Sonderinteressen allgemein zustimmungsfähig sein muß – als zentrales Prinzip der Gerechtigkeit. Dies wird aber nicht wie bei Kant mehr oder weniger bloß behauptet, sondern im Verein mit der in Kap. II  gezeigten Widersprüchlichkeit eines Leugnens der universalen Ebene so begründet: Wertungen und überhaupt Erkenntnisse seien stets an das Medium Sprache gebunden. Sprache käme aber immer nur unter mehreren Menschen zustande, darum wohne ihr der Zweck der „Verständigung“ inne, die aber nur argumentativ, also mit Gründen, sicherbar sei. Sobald wir, wie Menschen dies gewöhnlich tun, Behauptungen aufstellten, müssten wir  darum den begründeten Konsens suchen. Daraus aber ergebe sich das Prinzip, daß genau jene Norm und jene Ordnung richtig seien, der alle möglichen Beteiligten an unseren Diskursen zwanglos zustimmen könnten, Ferner müsse jeder seine Gesprächspartner als Gleiche achten. Das volle Prinzip gegenseitiger Achtung gerade für das autonome Individuum, aus dem er sodann Freiheit und Demokratie rechtfertigt, fasst Habermas anders als Kant  wohl als kulturrelativ auf…(a. a. O. S.57.58)  Die Autonomieidee soll damit letztlich nur für den Westen verbindlich sein… Gleiches kann man Robert Alexy fragen, der zudem eine ergänzende – instrumentell rationale (an Hobbes erinnernde) – Begründung des Liberalismus aus dem Eigennutzen für jeden Bürger für nötig hält, ohne zu sehen, dass wir dies vielleicht gar nicht brauchen – und daß solche Versuche  (Kap. II A
). unhaltbar sind. Zweitens liefern die Diskursethiker bisher eher Bruchstücke ab als eine vollständige Konzeption der Gerechtigkeit. Nicht nur fehlen eine vollständige Konzeption der Freiheit und der Nachhaltigkeit – und damit eine Antwort auf die Kernfragen unserer Zeit. Es fehlt auch die im „Kampf der Kulturen“ wohl entscheidende Weichenstellung, ob die menschliche Vernunft gerade das autonome Individuum zum Maßstab macht. …

Bei all unseren Geistesverrenkungen unserer Kultur- und Sozialwissenschaftler wird übersehen, dass über die Zukunft der Menschheit wegen der schlechten Beratungsleistung eben dieser Wissenschaftler die Zukunft zumindest eines großen Teiles der Menschheit ­– einschließlich der zuletzt den Ton angebenden Europäern, – in die Hände der Nachfolger einer autoritären Führung  eines Feldherrn und Gelehrten des 7. Jhdts und in die Bäuche der Muslimae gelegt wird, bei denen Geistesfreiheit keinen hohen Rang hat. Die Demokratie und ihre allgemeinen Menschenrechte sind zur ausschlaggebenden Waffe zu deren Vernichtung geworden. Die Natur ist stärker als der Geist.

…  Meine universalistische Gerechtigkeitskonzeption knüpft darum im folgenden nicht so sehr an „Sprache an sich“ an – als vielmehr direkt an die menschliche Praxis des Begründens (und damit an die Rationalität) in Fragen der Gerechtigkeit…  [damit] …  sich aus der normativen Vernunft womöglich nicht nur Regeln für das Gespräch über Gerechtigkeit, sondern für das gesamte menschliche Handeln herleiten lassen. (a. a. O. S.58,59) Und das ist es ja, was wir suchen: Regeln nicht dafür, wie wir uns unterhalten sollen. Wir suchen vielmehr Regeln unseres Zusammenlebens und der gerechten Lösung unserer Konflikte …. Und zwar universale Regeln und damit eine Nachhaltigkeitsbasis…

C. Ein universalistischer Neuansatz: Vernunft, Würde, Unparteilichkeit, Freiheit als unbestreitbarer und alleiniger Kern von Gerechtigkeit

… Ich behaupte also: (I) Gerecht ist eine politische Grundordnung nur dann, wenn sie dem Achtungs- und dem Unparteilichkeitsprinzip genügt, dies neu begründet und daraus Freiheitsrechte und Demokratie herleitet. Freilich ist die Richtigkeit, so meine weitere These, nur gegeben, wenn die Ordnung (II) die Freiheitsrechte zeitneutral und auch (III) global-zwischenstaatlich anerkennt (sich als der Nachhaltigkeit öffnet) und ( IV) den Freiheitsbegriff neu interpretiert. Dies wäre der prinzipielle Bruch mit der altliberalen Tradition. Ich strebe ihn an, indem ich transzendental   argumentiere. Transzendentale Argumente zeigen, daß ein bestimmter Satz ) z. B. eine bestimmte Norm) nicht bestritten werden kann, ohne daß der Bestreitende die Norm gleichzeitig wieder voraussetzt. (a. a. O. S.59,60) Sie sind also ein >negativer Beweis<, ein Argument der Unbestreitbarkeit. Dies macht im Gegensatz zum positiv-deduktiven Beweis, der X aus seinem Grund Y folgert und sodann Y aus Z usw. , ihre Kraft aus, dem infinitiven Regreß als dem unendlichen Rückgriff auf immer neue Gründe, die ihrerseits wieder bestritten werden können, und damit dem Scheitern zu entgehen.

Mit dem transzendentalen Beweis ist das aber so eine Sache, der ich nicht so leicht folgen kann; greift E. hier nicht auf den Konstruktivismus zurück, den er ansonsten doch ablehnt? Mit dem transzendentalen Beweis springt man sozusagen über seinen eigenen Schatten.
http://www.uni-tuebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Fakultaeten/PhiloGeschichte/Dokumente/Downloads/ver%C3%B6ffentlichungen/TranszendArg.pdf

Was kann ich nicht alles Zweifelhaftes behaupten; habe ich es damit etwa bewiesen, dass ich die Behauptung widerlege, nur weil ich die Behauptung zur Widerlegung voraussetzen musste? Im biotelen Gutachtenverfahren wird ähnlich „transzendent“ vorgegangen. Zunächst einmal sind die Sachverhalte hinsichtlich ihres Geldwertes schwer aufzuklären; ganz heikel wird es, wenn Leben und Gesundheit in Geldwert umgerechnet werden sollen um sie vergleichend ins biotele System einzubringen.
Am gutachten-inklusion.doc wurde deutlich, dass die Erziehungswissenschaft verschiedene Lösungen kennt. Als Zwischenlösung galt es über biotele Begutachtung zu verhindern, dass die Inklusion Behinderter einfach als Menschenrecht erzwungen wird. Und hier gelingt die Widerlegung, d. h. der negative Beweis, dass auf diese Weise biotele Aspekte aufgehoben würden, zuvorderst der des VERGLEICHENS mit der Folge einer ständig fortschreitenden Beeinträchtigung des Bildungswesens. Wegen Schwierigkeiten des positiven Nachweises für einen biotelen Gutachtenvorschlag wird in die Zurückweisung eines Folgezustandes ausgewichen, welcher aus Nichtberücksichtigung des Gutachtenvorschlags folgen würde.
Ähnlich überzeugen kann aber E. nicht bei seiner Verabsolutierung der AUTONOMIE als einzige Vernunftbastion und der Behandlung der übrigen biotelen (lebenstragenden) Aspekte als bloße „Freiheitsvoraussetzungen“.
E. leugnet einfach den Kampf der Kulturen, indem der Islam gegen die westliche Freiheitsideologie und Demokratie nur vorübergehend die schlechteren Karten hat.
Die Massen lassen sich ideologisch-religiös freiwillig bevormunden; und die westlichen Demokratien rechnen kurzsichtig nur in Wahlperioden und wiegeln die tödliche Gefahr für die Freiheit ab. Immer mehr Leute schlagen sich auf die Seite der offensichtlichen Sieger wegen deren längeren Atems. Die Freiheit stirbt mangels Verteidiger, ja mangels Freiheitsträger. Die Moslems besinnen sich auf ihre militante Mannesstärke und ihre Frauen setzen die Kinder in die Welt. Der Westen aber garantiert global deren Lebensunterhalt? Dabei hegt doch E. selbst Zweifel an der Richtigkeit der demokratischen
Mehrheitsherrschaft. Und wie lange wird dank unserer Liberalität die Wohlstandverführung etwa gegenüber islamischen Kindern noch anhalten? Folgt nicht dem Geschwafel von der „bunten Republik“ über ähnliche oder gar unähnliche Vorstellungen [v] zwangläufig die Uniformierung der Lebensverhältnisse?

… Vielmehr läßt sich durch zwei transzendentale und zwei Alternativlosigkeits-Argumente die Unbestreitbarkeit von (a) Achtung und Unparteilichkeit als Ausfluss unserer Vernunft und (b) der Vernunftbasis selbst zwingend demonstrieren. (a. a. O. A.60,61
… Meine liberale These ist ja: (a) Universal gerecht ist eine Grundordnung, die auf Würde, Unparteilichkeit und Freiheit aufbaut (auch wenn dies westlichen Machtpolitikern ebenso mißfällt wie chinesischen oder islamischen Autokraten). Und: (b) Gerechtigkeit als Vernünftigkeit ist alternativlos… Es ist zwar begrifflich klar, daß Vernunft das menschliche Vermögen meint, Wertungsfragen [
g] mit Gründen zu entscheiden. Vernünftig heißt also >begründet<. Aber welche Ordnung darf sich als begründet bezeichnen? Eine konkrete Methode, um zu bestimmen, welche Normen >vernünftig< sind, scheinen wir nicht zu besitzen (auch wenn Kant dies noch nicht sah). …
Deshalb müssen wir auf allgemeine Zustimmungsfähigkeit hinarbeiten und unsere Partner als Gleiche achten – ja, sogar alle potentiellen Gesprächspartner und damit alle Menschen über alle Grenzen und Kulturen hinweg … (a. a. O. S.61)
… Jemand, der in seinem Gespräch Gründe angibt, dann aber dem Gesprächspartner die Achtung streitig macht, widerspräche sich ergo selbst, weil er das leugnet, was sein Reden in Gründen logisch impliziert. Und genau dieser Nachweis des Selbstwiderspruchs macht transzendentale Argumente aus (u. U. liegt hier aber sogar ein normales positives Argument vor). … Und diese Achtung – und jetzt kommt etwas Zentrales – muss gerade dem Individuum gelten: Denn es sind nicht Kollektive, die rationale  Diskurse führen, sondern es ist der einzelne Mensch. Mehr noch: Die Achtung muß gerade der individuellen Autonomie  gelten, denn es geht ja gerade um ein freies Sich-Überzeugen von Gründen. Darin liegt die bei Kant unklare Fundierung der Achtung als Respekt vor dem autonomen Individuum. Und sofern ein Gerechtigkeitsdiskurs geführt wird, muß, wieder mangels substantialistischer Maßstäbe und wegen der auf gleiche freie Überzeugung gerichteten Kategorie >Grund<, sowohl der Ablauf als auch das Ergebnis allgemein zustimmungsfähig , also unparteiisch, sein. Dies ist die Begründung der liberalen Basis – und sie ist universal, weil sie an die humane Praxis des Sprechens in Gründen anknüpft und damit alle Kulturgrenzen übersteigt, (a. a. O. S.62,63)

Aber der „Diskurs“ findet ja zwischen Menschen der verschiedensten Bildungs- und Wissensvoraussetzungen statt. Und die herrschenden Linksliberalen haben es längst geschafft die Politiker und Medien gänzlich auf ihre Seite zu ziehen und im „Kampf gegen rechts“ alle anderen und oft richtigeren Ansichten zu unterdrücken, um sich die demokratischen Abstimmungsmehrheiten zu sichern. Gegen das Ende der Unparteilichkeit bietet E. aber kein Kraut an.

… Wirklich schlagend werden Achtung und Unparteilichkeit als zentrale Diskursprinzipien durch den nächsten Schritt: daß sie zugleich Handlungsprinzipien sein müssen. Denn der Diskurs über eine Frage (oder ein neuer Diskurs über eine andere Frage) könnte ja jederzeit wieder weitergehen. Wer, auch außerhalb des Diskurses, das Würdeprinzip verletzt, würde die Möglichkeit zu weiteren Diskursen einschränken, wie sie angesichts der offenen Vernunft unausweichlich ist, sobald man sich im Leben auf die Vernunft eingelassen hat. Also müssen die liberalen Prinzipien auch für das (ggf. wortlose) Handeln gelten. Wiederum lebt diese Unausweichlichkeit nicht nur von der Inexistenz einer substanziellen (= inhaltliche Prinzipien enthaltenden) Vernunft und von der Inkonsistenz antiliberaler Modelle, sondern auch vom Wortsinn von >Grund<.  … Grund ist … etwas, was auch wieder in Frage gestellt werden kann, sobald ich mich überhaupt erst einmal auf den Vorgang des Begründens eingelassen habe. (a. a. O. S.63,64) .Darum muß stets… prinzipiell die Möglichkeit eines neuen Diskurses offenstehen… Würde und Unparteilichkeit  als universale Basis eines gerechten Zusammenlebens müssen demgemäß für Diskurse als Prozeduren  
 u n d  für ihre Ergebnisse  gelten… Diese Handlungs- plus die Potentialitätsseite  von >Grund< errichten einen Raum von Liberalität, der eben auch die Momente abdeckt, wo ich aktuell gar nicht diskutiere. Übrigens zeigt sich hier, dass der weit verbreitete Vorwurf, daß Diskurstheorien Kleinkinder und geistig Schwerstbehinderte rechtlos stellen, falsch ist. Bei Kleinkindern reicht die künftige Diskursteilnahme  als Grund  ihrer Rechte – und  bei Behinderten genügt die immer bestehende theoretische Möglichkeit, sie vielleicht eines Tages zu heilen. (a. a. O,. S.64)

Hierin kann ich wieder schwer folgen. Biotelie bietet nur dann Möglichkeiten für Problemlösungen, wenn die entscheidenden „Diskurs“-Teilnehmer, die Gutachter, an Wissen und gedanklicher Kombinationsfähigkeit den allgemeinen Durchschnitt überragen, ohne aber parteilich zu sein, da sie ja an Gesetzesantrag und Begutachtungsregeln strikt gebunden sind. Ob es dann zum biotelen Gesetz kommt entscheidet in elektronischer Abstimmung die Mehrheit der abstimmenden Betroffenen.

Eine weitere Ursache für meinen Groll aus 2005 liegt eben im Diskursauschluss von Seiten E‘ s, der dessen These von der zentralen Bedeutung der Achtung und Geltung zwischen Menschen ja eigentlich unterstützt und bestätigt. Zugleich wird hier aber deutlich, dass die ganze Diskurs-Ethik eine bloße Finte ist, da höchstens die am Ausbau ihrer Pfründe interessierten Akademiker zum Gedankenaustausch zu gelassen werden. Die viel hervorgehobene Unparteilichkeit bleibt weit abgehängt auf der Strecke. Wie könnte es auch Diskurse (Gespräche) geben, in denen die Teilnehmer nicht Partei ergreifen? Die Talk-Shows im Fernsehen sind ein abschreckendes Beispiel für Diskurse über Zeitfragen, zu denen die Parteiendiktatur ausgewählte und ihr genehme Fachleute und das entsprechend handverlesene Publikum einlädt – und notfalls lassen sich ja die Mikrophone auch einmal kurz abschalten. Die „Diskurs-Ethiker“, zu denen ja auch E. zählt, meinen es also gar nicht ernst mit ihrem Verfahren und der Unparteilichkeit desselben; und sie können es auch nicht ernst nehmen, eben weil unparteiliche Diskurse nicht möglich, sondern eine Fiktion sind.
Im biotelen Gutachtenverfahren dagegen kommt der Unparteilichkeit als Verfahrensvoraussetzung eine zentrale Rolle zu. Dies äußert sich bereits bei der Gutachterauswahl strikt nach dem Zufallsprinzip und deren gegenseitigem Inkognito. Möglich wird eine – allerdings nicht zwangsläufige – Gutachterübereinstimmung erst dadurch, dass deren sachliche Erhebungen als Quellenverzeichnis und die Verfahrensregeln und –maßstäbe zur gemeinsamen Entscheidungsgrundlage erhoben werden.

Aus der somit umfassend gebotenen Autonomie und Unparteilichkeit folgt logisch ein umfassendes Recht auf  Freiheit  im Sinne von >Abwesenheit von Zwang aller Art<. Denn nur mit einem solchen Recht kann ich autonom über meine Lebenspläne – von denen wir unabhängig von Sonderperspektiven keinen besonders bevorzugen dürfen – entscheiden….
(a. a. O. S.64)

Der biotele Aspekt der HYPARCHIE (möglichst wenig Gewalt, Zwang oder Bedrohung) ist da wieder bescheidener. Aber ganz so frei sind auch die liberalen Spielwiesen nicht:

…Warum?  Weil alle potentiellen Gesprächspartner  Adressat unserer einmal geäußerten Gründe sind und uns so fortwährend binden – und weil auch die unauflösliche Verflechtung  von Diskurs und Handeln ein Netz von normativen Bindungen über uns wirft…
Entgegen Alexy sind mit dem Gesagten nicht nur einzelne, besonders offenkundig diskursrelevante Freiheiten wie Meinungs-, Versammlungs-  oder Vereinsfreiheit universal geboten. Allen Menschen ist vielmehr eine umfassende Freiheit versprochen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen einzurichten. Dazu gehören dann aber auch alle denkbaren Freiheiten, wie wir sie aus dem Kanon der menschenrechtlichen Tradition kennen. (a. a. O. S.66,67)

Bevor wir zu meinen Aufzeichnungen aus 2005 zurückkehren, will ich das Verdienst E.‘  dankend hervorheben, den biotelen Aspekt der AUTONOMIE so speziell herausgearbeitet zu haben, Meine Polemik wäre inzwischen durch mein Alter gemildert worden, zeigt aber auch, wie groß die Bedeutung von Achtung und  Ehre zwischen Menschen ist. Wenn ich diese subjektiven Bewusstseinsphänomene auch nicht ins Zentrum staatlicher Grundordnung rücken möchte, obwohl Achtung und Würde mit eine Basis des gegenseitigen Zusammenlebens bilden sollten, so weist im biotelen Aspekt der AUTONOMIE der Mensch allen andern Lebewesen gegenüber einen Vorsprung auf. Ich hoffe jedoch, dass Biotelie in seinem Aufbau auf auch substantieller Grundlage des Lebens – verkörpert bereits im Zielbegriff der dynamischen Stabilität – die Widerstände von Seiten der mehr kollektiv-ausgerichteten Kulturen leichter überwinden kann und deren Verständnis näher kommt. Auch ohne transzendentale Beweisführung können die biotelen Aspekte beanspruchen zur Herstellung und Fortführung eines bejahten Lebens von Menschen hilfreich zu sein.
Da es dabei um ein Zusammenspiel und Gleichgewicht zwischen den Aspekten handelt, können auch stärker autokratisch, ja totalitär organisierte Regime unter Zeitgewinn für eine Anpassung an eine auch auf das Wohl des Individuums ausgerichtete Rechtsstaatlichkeit sich eher zur Übernahme bereitfinden. Die „Freiheitsvoraussetzungen“ liegen im Wortsinn häufig vorrangig vor der Freiheit.

Wer dem Mitmenschen nicht maximale Freiheit einräumt, würde ihn darum zugleich in seiner Autonomie nicht voll achten, weil er ihn stärker beschränken würde, als dies zur Sicherung der Autonomie aller anderen nötig ist. Zudem wäre man dann nicht unparteiisch, weil man so bestimmte Lebenspläne mehr befördern würde als andere.
Die ist also der Raum für unsere Diskurse über das Gerechte. Achtung, Unparteilichkeit, Freiheit sind aber nicht nur normativ, sondern auch instrumentell rational einleuchtend, das heißt, sie wären auch für einen puren Egoisten nützlich – soweit man annimmt , was für religiöse Fundamentalisten freilich nicht gilt, daß Abwesenheit von Bürgerkrieg etc. für fast alle Menschen äußerst wichtig ist… (a. a. O. S.67)
„Mangelnde Distanz zu ihrer je eigenen Religion“ und damit „mangelnde Unparteilichkeit“ fördern allerdings auch in unserer Zeit die Grausamkeit von Menschen. (a. a. O.S,67)

Vielmehr hatte es gerade den Anschein, daß die Gebote, die von den jenseitigen oder gemeinschaftsbezogenen Instanzen als „objektiv“ gesetzt wurden, eine Ideologie lieferten, die höchst ungute menschliche Neigungen geradezu förderte. Daraus ergibt sich zwanglos eine starke Position des einzelnen mit Freiheitsrechten – die der Staat (siehe Kap. IV C.) auch gegen seine Mitbürger schützt und die mich durch gewaltenteilige Demokratie auch  vor dem Staat selbst schützen.
Dazu kommt, daß der wohlstandsschaffende Kapitalismus rechtssichere Freiheit braucht. All dies ist auch für rein eigennützig Denkende einleuchtend…. (a. a. O. S.68)
… Menschen sind endliche Subjekte –
doch wir bringen durch unser Reden ein intersubjektives Universum normativer Prinzipien zum Entstehen, welches uns lebenslang bindet… (a. a. O. S.69)
Fußnote: …Auf die innere Einstellung darf man … in liberalen Ordnungen nur insoweit einwirken, wie dies nötig ist, um ein äußeres Handeln zu verhindern, welches die liberalen  Grundprinzipien verletzen würde. Darum ist z. B. eine schulische Erziehung hin zu Achtung, Unparteilichkeit und Freiheit zulässig – nicht indes die Forderung, die Bürger mögen sich mehr lieben. Fehl geht bei alledem  der an Platon erinnernde Einwand von Vittorio Hösle, das Achtungsprinzip könnte allenfalls eine „objektive Idee“ sein, aber nicht diskursethisch begründet werden,  daß eben nicht jeder etwas zu Diskursen beitragen könne… Denn erstens gibt es … keine
>objektiven Gerechtigkeitsideen<, die sich positiv aus der Vernunft beweisen ließen… Vielmehr entsteht die universale Normativität erst dadurch, daß Vernunftwesen  mit Gründen über sie zu streiten beginnen. Zweitens bräuchte Hösle eine >Liste guter Gründe< und eine komplexe Theorie der Intelligenz, anhand derer man feststellen könnte, welche Menschen intellektuell in der Lage sind, Argumente zu bringen oder auch nicht. Eine solche Theorie wird es wohl nie geben – auch wenn konservative Denker wie Platon  dies stets geglaubt haben (und konsequenterweise auch keine Demokraten waren)… (a. a. O. S.70)

Um die Auswahl der Diskursteilnehmer haben letztere nie diskutiert; im biotelen Gutachtenverfahren gibt es da unvermeidlich, dass solche während des jeweiligen Verfahrens ausscheiden, die die Aspekteordnung nicht anwenden können oder wollen. Leute mutmaßlich geringer Bildungsvoraussetzungen wird man bereits nicht zulassen.

… Man kann auch nicht sagen, daß ein liberaler Universalismus fremden Kulturen minutiöse „kulturimperialistische“ Vorgaben machen würde: Zum einen kollidieren Freiheiten (die allerdings in der Tat gemeinsam mit den zahlreichen aus ihnen ableitbaren Prinzipien und mit den liberalen Basisprinzipien den Umfang gerechter Politik abschließend bestimmen: Kap. IV) sehr häufig untereinander. Schon das erzeugt große Spielräume für Gesellschaften und Staaten… die… ganz unterschiedliche Lösungen erlauben… (a. a. O. S.71)

Erstens ist ein bloßes Faktum für normative Theorien dann sehr wohl relevant, wenn es eine Unmöglichkeit signalisiert. So ist es z. B. nicht nur ein Problem der Durchsetzbarkeit, sondern schon der Begründung, daß die Norm > Ihr sollt jeden Morgen zum Mars joggen“ nicht durchsetzbar ist. Denn Normen sollen Konflikte lösen…  (a. a. O. S.72)
… Insbesondere ist die hiesige Diskurstheorie keine Theorie der faktischen konsensualen Zustimmung (wie viele es Habermas unterstellen), sondern eine Theorie der Zustimmungsfähigkeit im Sinne der Unabhängigkeit von Sonderperspektiven. Zweitens wäre die nötige Konfliktlösung zwischen Menschen, die der Sinn von Norm ist, aufgehoben, wenn man jemandem, der schlicht >auf stur schaltet<, ein Vetorecht gegen die Gerechtigkeit einräumen würde (wie er es auch bei der Idee >faktischer Zustimmung< hätte.) … Drittens mißdeutet der fiktive Einwand die Fallibilität von Theorien….
Aber hier geraten wir bereits in den Anschluss der 2005-Erörterungen (weiter unten! Ab Seite 37)

Noch einige Punkte aus dem Buch sollen vorab noch näher erläutert werden:

Auch im Hinblick auf die globale Gerechtigkeit sei herausgestellt, was all dies auch bedeutet: Die rein wechselseitige Freiheitsbegrenzung generiert zugleich eine universale Konzeption des Sozialstaates, zusammen mit dem Junktim und dem Recht auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen – sei es im Nationalstaat  oder gar  (Kap. IV E.) in einem Weltstaat. (a. a. O. S.138,139) Als besonders wichtig ausgewiesen wird der Schutz der Schwächsten, weil der Anspruch auf die elementaren Grundbedürfnisse eben ein besonders wichtiges Freiheitsrecht ist. Und dieser Schutz gilt bekanntlich gerade global und intertemporal .  Dies  bemerkt Rawls, der Haupttheoretiker  sozialer Gerechtigkeit, nicht. [Mir ist anderes erinnerlich.]  … Damit ist (a) ein universaler Anspruch auf Sozialhilfe in Notfällen geboten, ob der Adressat der Nationalstaat  oder der Weltstaat sein mag, was wir ja noch klären wollten. (b) Nur > sinnvoll< sind sozialpolitische Maßnahmen wie die Bereitstellung von Kindergärten, also ein Schutz der >weiteren<  Freiheitsvoraussetzungen. (c) Sehr wohl geboten ist dagegen  durch das Junktim eine national/europäische/globale Grundordnung, die die Folgenverantwortung fördert – die also z.B. jeden Menschen  anhält, sich konsequent um seinen Lebensunterhalt zu bemühen. (d) Weder geboten noch überhaupt sinnvoll ist ein Recht auf Arbeit, welches nur mit einer freiheitsfeindlichen Planwirtschaft realisier bar wäre. (c) Zudem müssen alle sozialpolitischen Maßnahmen stets  vor dem Recht auf  >Freiheit  von Steuern< gut  begründet werden.
Entgegen Rawls darf  bei alledem nicht stets ausgeschlossen sein, daß die Freiheit auch einmal zugunsten der >weiteren< Freiheitsvoraussetzungen zurückgestellt  werden kann, wenn hierfür gute Gründe bestehen und dies insgesamt der Freiheit dient. So sichert es die Autonomie aller; Steuern für die Einrichtung von Nationalparks oder auch von Kindergärten zu akzeptieren, weil dies die Entfaltung heutiger und künftiger Menschen fördert, ohne indes >elementar< zu sein – auch wenn Steue3rn unsere heutige Eigentumsfreiheit beschränken. Klar ist aber, daß eine kommunistische faktische Verteilungsgleichheit nicht geboten ist – national nicht und wohl noch weniger global …
Jeder muss also Freiheitschancen inklusive Bildungschancen haben, es müssen aber nicht alle ein ähnliches oder gar gleiches Einkommen haben. Nicht geboten ist eine diesbezügliche  Gleichheit, weil sie aus dem Freiheitsprinzip  welches seinerseits bekanntlich unhintergehbar ist – nicht ableitbar ist und damit eine beliebige dogmatische Setzung wäre. (a. a. O. S.139,140) Und die Idee absoluter Gleichheit müßte zudem in weitem Umfang die Früchte eigenen Fleißes, wie sie im Rahmen der Freiheit möglich werden, enteignen. Dies würde zudem  den allgemeinen Arbeitsanreiz minimieren und zum schon in Kap. IV B. erwähnten  >Sozialismusproblem< führen, also die Bereitstellung der elementaren Freiheitsvoraussetzungen  sogar gefährden, weil der allgemeine Wohlstand sänke…(a. a. O. S.140)
 …Verdrängungsprozesse  dürften  eine wichtige Antriebskraft übermäßiger Ressourcennutzung sein. Hier kann das Junktim einem hypostasierten Fortschrittsglauben und Wildwest-Individualismus nachhaltig den Boden entziehen und zwar in Anwendung liberaler Prinzipien. Ein ins Endlose weisendes ökonomisch-technisches Fortschrittsideal ist kein >Sachzwang<, sondern menschengemacht.

Aber deshalb darf der produktive biotele Aspekt der AUSLESE keineswegs ausgesetzt  werden: Es könnten leicht Zeiten kommen, in denen wir auf unsere moderne Technik  in ihrem Fortschritt angewiesen wären.

Es fällt nicht vom Himmel, sondern wir entscheiden uns dafür. Und diese Fokussierung des Menschen ist gerade liberal. Keineswegs darf ich die Folgen meiner Handlungen auf >das System Wirtschaft<, wie der Systemtheoretiker Niklas Luhmann glaubt …abschieben und damit fröhlich so weitermachen wie bisher. Es geht nicht um anonyme >kollektive Probleme<, die dann womöglich ein paternalistischer Übervater lösen müsste…
Die zwei neuen Freiheitsaspekte >Junktim< und >Voraussetzungsschutz< können freilich auch einmal miteinander kollidieren, wenngleich Freiheitsvoraussetzungsschutz  keinen rigiden paternalistischen Wohlfahrtsstaat meint… (a. a. O. S.128) So betrifft die Streichung der Sozialhilfe für einen arbeitsunwillige Bedürftigen dessen Freiheitsvoraussetzungen. Doch rechtfertigt das Junktim eigentlich die Nichtzahlung, weil dem Handelnden schlicht die Folgen seines freigewählten Tuns angelastet werden. Der Anspruch auf den Freiheitsvoraussetzungsschutz sagt nun aber: Niemand soll verhungern. Daher muss der Kompromiß lauten: Sozialhilfe kürzen… weil liberale  Verfassungen den direkten Arbeitszwang verbieten<, z.B. Art. 12 Abs.2 GG)…  (a. a. O. S.128)

Gute Gründe sprechen somit dafür, die historisch einmalige Dynamik, die das liberal-rationale Denken in den vergangenen Jahrhunderten in der Weltaneignung an den Tag gelegt hat, nunmehr von der Errichtung eine primär wirtschaftlich-technischen Paradieses ab-  und einem neuen Ideal zuzuwenden: einem universal zukunftsfähigen Zusammenleben der sich gegenseitig achtenden Individuen in Freiheit… (a. a. O. S.111)

Gut gebrüllt Löwe! Aber die überbordende Menschheitsmasse und –Lawinw bewegt sich doch keineswegs in Richtung allgemeiner individueller Selbsterkenntnis und der Einfluss des Okzident erscheint eher durch Verschwinden im Schwinden!

IV. Freiheit durch universale, globale und intertemporale Menschenrechte – Prinzipien der Nachhaltigkeit

Die Menschenrechte und ihr begriffliches Zentrum, die F r e i h e i t, sind der Kern liberal-universaler Gerechtigkeit und Verfassung… (a. a. O.S.112)
Daß esdaneben keine >anderen<Prinzipien geben darf, wird sich weiter unten zeigen; auch Leben, Gesundheit, Existenzuminimum erweisen sich so im folgenden…. Als AQspekte von Freiheit.(„) Gegen den (nationalen,europäischen,gloibalen) Staat richten sich Grundrechte, weil man eine Instanz braucht, die die4 Konflikte zwischen den Bürgern löst. Ein Anspruch auf das Existenzminimum >für jeden gegen jeden< wäre organisatorisch wenig sinnhaft. Wie sollte denn ich allein (ohne staatliche Verteilungsentscheidung) z. B. einen Anspruch gegen etwaige Klimaschäden gegen einen konkreten Mitbürger  durchsetzen, wo dch sehr viele die Urheber des Klimawandels sind?... Zwar wurde die in Menschenrechte mündende Freiheit oben als >Abwesenheit von Zwang< begründet, ergo als Recht auf maximale Entfaltung und je eigene Wege zum Glück als Bedingung jeglicher humaner Diskurse und autonomen Handelns– aber muß Freiheit in einem modern-liberalen Staat nicht vielschichtiger verstanden werden? … (a. a. O.S.113)
… Dabei ist der Mensch doch nicht nur ein geistiges, sondern auch ein biologisches Wesen, welches ohne Trinkwasser, Atemluft, Nahrung usw. nicht existieren und folglich auch nicht frei sein kann… Doch die Selbstvernichtung unserer Freiheit, die sich durch ihre eigene Ausübung ihrer vitalen Grundlagen zu berauben droht, muß verhindert werden, weil die freiheitliche Ordnung die universal richtige ist – weswegen spiegelbildlich auch die (öko-)diktatorische  Beseitigung der Freiheit strengstens abgewehrt werden muß. (a. a. O. S.114)
A. Die Welt in doppelter Freiheitsgefahr:
Wirtschaftsliberale und postmoderne Wildwestfreiheit versus paternalistisches Gemeinschaftsdenken
… Ganz allgemein geht es gegen die Alternative zwischen einem alt-liberalen/postmodernen Hyperindividualismus  und einer religiösen oder kommunitaristischen  >stärkeren Unterordnung unter die Gemeinschaft<….
Die Grundlage des gesamten neuen Weges ist das in der Vernunft wurzelnde Achtungs- bzw. Würdeprinzip… (a. a. O. S.115)
Man denke hier an die seit kurzem hochkontroversen Terroristen-Folter-Fälle, in denen nach einer neuen Ansicht die Würde eines (islamistischen) Terroristen, dem durch Folter die Information über einen geplanten Terroranschlag entlockt werden könnte, gegen die Menschenwürde der sonst sterbenden Terroropfer abgewogen werden muß. Und so kann es nicht sein: Die Würde als solche ist nämlich unantastbar – so Art.1 EUGRC, 1 GG wörtlich… Allein die aus der Achtung fließenden Freiheitsrechte, z.B. das Recht auf Gesundheit der Opfer einerseits und des Terroristen anderersewirts, können daher beschränkbar sein. Zumindest jene >mittelbare Einschränkbarkeit< ist allerdings entgegen einer alten Ansicht unvermeidbar und keineswegs >durch die Würde verboten<… (a. a. O. S.117)
Aber heißt das nun, wie ein eine neue Ansicht meint, daß Folter in der Abwägung >Gesundheit gegen Gesundheit< eben doch zulässig ist?  Nein – aber nicht wegen der Würde, sondern um unser aller Freiheit willen: Denn es geht mit der Folter zugleich um die Freiheit diverser Unbeteiligter. Wer vereinzelt die Folter zuläßt, versieht angesichts der Machtmißbrauchsgefahr die Polizei mit einer Machtfülle, die den Weg inden autoritären Staat weist. Zugleich liefert man, indem man die vermeintlich >böse Fratze des #Westens< zeigt, liberal kritischen Islamisten weitere Rekrutierungsargumente und gefährdet damit die Liberalität dieser Welt dauerhaft. Mehr noch: Ein folternder Staat ist letztlich kein liberaler Staat mehr… (a. a. O. S.118)

Aber man darf vielleicht auch anderer Ansicht sein. Warum sollte nicht auch der moderne Rechtsstaat in Ausnahmefällen Schmerz verhängen können und müssen, um etwa unschuldige Menschenleben zu retten?
Die Urteilsausführung nach unabhängigem Schnellgerichtsurteil könnte maschinell erfolgen unter Registrierung von medizinischen Gesundheits- und Überlebensparametern bei zensierter Ton- und Bildregistratur. Warum sollten nur Verbrecher die höchste Gewalt über Erleben und Tod ausüben?
Der Terrorist (oder Mörder) selbst löst seine Behandlung aus; bleibt allerdings noch das Gefahrenfeld, einen Unschuldigen beschuldigt zu haben.

 

Herrn
Prof. Felix Eckardt, LL. M, M. A. 

Sehr geehrter Herr Prof. Eckardt,

 

bezugnehmend auf Ihr Buch "Das Prinzip Nachhaltigkeit" bitte ich um Ihre Unterstützung zur Überprüfung eines Konzepts gleicher Zielrichtung, an dem ich seit 1943 mit wachsendem Arbeitseinsatz gearbeitet habe. Noch 1959, als ich eine Kurzfassung meiner "Ökologischen Staatslehre" (wie man sie heute benennen würde) vier Freiburger Professoren vorlegte und schriftlich ausführliche Stellungnahmen erhielt, ahnte  ich nicht das rasante Tempo der Zerstörung von Natur und Wissenschaft. Es wäre damals einfach undenkbar gewesen, daß es nicht möglich ist, wohlbegründete Thesen, heute niedergelegt in http://www.biotelie.de  einer fachkundigen Überprüfung zu unterziehen.

Stoßen Sie sich bitte nicht daran, daß ich etwa die Benennung des gemeinsamen Zieles als "Nachhaltigkeit" wegen der Doppelsinnigkeit des Ausdrucks — gibt es doch immerhin auch ein "nachhaltiges Wirtschaftswachstum", "nachhaltiges Geschäft", "nachhaltige Mobilität" etc.) für unglücklich halte, wo doch offenbar auf Lebendigkeit, auf die Erhaltung der Lebensgrundlagen abgezweckt werden sollte (oder eben doch nicht?).
Sprachmanipulationen sind in nie gekanntem Umfange üblich geworden; und doch wurde selbst von den Feministinnen, der Begriff "Mensch" - nach Max Scheler von "männisch" abgeleitet - noch nicht angegriffen und Menschheit nicht durch "Mann-Frauheit" ersetzt (meinerseits Anspielung auf Universalität des Menschseins). Da halte ich den Versuch einer klaren Begriffsdefinition für politisches Zentralziel (dynamische Stabilität - als Modell"vorstellung" auf fast allen Ebenen tauglich?) und Instrumentalbegriffe (bei mir schon laut Aristoteles: biotele Aspekte) dazu doch für dringlich. Es geht doch um einen notwendigen Grundkonsens zunächst einmal der Wissenschaftler, wenn nicht die düstere Prophezeiung  Herbert Gruhls  ("Ein Planet wird geplündert") sich explosiv rasch erfüllen soll, daß der Mensch zum Überleben zu intelligent sei.

Tatsächlich stehen die Neuerer - ich selbst verlor Millionen über die Patentierung einer Vorrichtung zur schmerzfreien Blutzuckermessung und Insulinbehandlung, die mit Jahrzehnten Verspätung erst eingeführt wird, und krebse augenblicklich an der Spielzeugproduktion für ein von mir erfundenes Verkehrsmittel, das jeglichen Verkehrsstau bei geringster Natur- und Umweltbelastung beheben könnte  -  völlig hilflos da: keine Institution (seit Zerfall der Sowjetunion, die wenigstens einen Ansatz zur praktischen Erfindungsprüfung bot) Neuerungen in Unparteilichkeit auf   ihre soziale  Brauchbarkeit hin überprüft und dabei doch auch politisch-soziale Vorschläge nicht ausschließen sollte.
Ihre Kritik utilitaristischen Aspekten gegenüber ist mir jetzt aus dem Buch ja bekannt. Sie haben - ausgenommen im Buchtitel (den man aus der Feder von Vittorio Hösle erwarten könnte!) - den Aspekt der AUTONOMIE zum beherrschenden erhoben, wie die denn auch Peters  in der Synopsis der Weltgeschichte die Entfaltung der Freiheit zum Ziel der Geschichte erklärte. Meine Homepage müßte hinsichtlich meiner Auffassung und meines Diskursbeitrages für sich sprechen. Mehr Worte, das würde doch heißen, Eulen nach Athen zu tragen.

Ich wäre für Ihre kritische Stellungnahme sehr verbunden, vor allem aber für eine Knüpfung von Verbindungen zum akademischen Lehrbetrieb,
um die biotelen Thesen und das Anwendungssystem einer Überprüfung zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wagner

 

Herr Professor E. gehört zu der lobenswerten kleinen Minderheit, die mir auf meinen Anruf wenigstens eine prompte Antwort zukommen ließ, die eine ebenso prompte Absage darstellte. Aber wahrscheinlich hat er recht damit, daß er im engen Verbund mit der Fachprofessorenschaft mir wirklich keine Internetprüfung der biotelen Thesen durch eine Studentenschaft verschaffen kann, ohne sich selbst zum Paria, zum Ausgestoßenen zu machen. Herr E. wird mir doch hoffentlich nicht böse sein, wenn ich mit ihm nicht schonender umgehe, als er es etwa mit einer Geistesgröße wie Platon — der für ihn (in seinem Antwortschreiben) tot ist — getan hat.

Herr E. betont auch in seiner Antwort die Bedeutung der Logik bei der Beurteilung der Ethik; aber gehört  nicht auch letztere bereits zur Seinswissenschaft, indem sie sich an der Erfahrung als richtig erweisen muß? Jede Ethik erwächst aus dem Sein und orientiert sich an ihm, ist auf Sein ausgerichtet. Das "logische" Argument, daß das, was erst sein soll, nicht schon ist, betrachte ich als Kümmelspalterei. Denn eine Vorstellung darüber, was sein soll, kommt eben aus dem Vorstellungsvermögen, das im Sein, in der bestehenden Wirklichkeit wurzelt. Bei den Rotgrünen, die nur für Farbenblinde noch etwas an Grünem an sich haben, hat sich das Schlagwort "Nachhaltigkeit" ebenso gut eingebürgert wie das der "Umwelt". In beiden Fällen stehen wir vor schwammigen  Begriffen, welche aus der Politik kommend oder doch von ihr begierig aufgenommen, die Begriffe "Leben" und "Lebendigkeit" bzw. "Naturschutz" vermeiden, sozusagen umgehen sollen, obwohl diese — etwa auch nach deutsch-nationalsozialistischem Mißbrauch — doch bedeutend klarer, ja so eindeutig sind, daß man von ihnen derartige Mißbräuche scharf abscheiden und aussondern kann. "Nachhaltig" kann auch der tote Diamant sein und was noch schlimmer ist: die Korruption und das Verbrechen. Und Umwelt ist eigentlich alles für mich, was nicht mein Ich ist. Was wird also damit überhaupt noch ausgesagt? Und was beliebiges kann man alles vielleicht morgen unter diesen Begriffen aussagen?
Die Nachhaltigkeit der Dummheit der Leute, ist sie nicht unbestreitbare Tatsache? Und nun kommt auch noch der Begriff des Prinzips dazu. Lange schien es mit, als wollten auch die Linken von Prinzipien überhaupt nichts hören, so wenig wie von Ideologien, von deren utopisch-illusorischen Variante (dem Marxismus-Sozialismus) sie ja glühende Anhänger sind. Nehmen wir einmal an, daß Prinzip (wörtlich: Anfang) nicht im Sinne des Ursprünglichen gemeint ist, sondern in dem des Grundsätzlichen, wohin sich der Begriff historisch-semantisch bewegt hat. Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn sich Politiker endlich wieder an Grundsätzen orientieren wollten und darum bemühen würden, welche Grundsätze dies sein dürfen und was dafür den Maßstab abgeben soll. Nun soll es hier nach E. also die "Nachhaltigkeit" sein: die Anspielung auf die Werktitel von Vorgängern, wie Ernst Blochs "Prinzip Hoffnung", oder Hans Jonas' "Prinzip der Verantwortung" wird in dem Buch bestätigt. Während doch in der Bezeichnung "Prinzip" das Vorgängige steckt wird es nun unter der Zusammenführung mit "Nachhaltigkeit" mit einem Nachgängigen zusammengesperrt! Wie im Begriff der "Umwelt" haben wir damit also fast alles komplett: umspannt,  sozusagen Welt und Zeit! Und deutlich in Buch und E-Mail betont E. ja daß, er sich von Konservativen (er nennt Rudolph Steiner und Herbert Gruhl) distanziere, also von denen. die etwas Bestehendes und Bewährtes etwa bewahren wollen. Wenn etwas, wie etwa heute die "weiße Rasse" und die Deutschen im Besonderen, sich nicht mehr genügend fortpflanzen, so wird nicht etwa nach den Gründen darnach gefragt, um diese abzustellen — schmerzlich nur, daß Herr Prof. E. zu den wohldotierten Politikberatern zählt — , sondern diese Gründe als Frucht der Freiheit und nicht etwa als Mangel oder Verstoß gegen die Nachhaltigkeit hingenommen. Und soweit die Gründe des Aussterbens  festgestellt werden, wird keine Abhilfe eingefordert. Denn jegliche Art von "nachhaltigem" Zwang — ausgenommen nur vage Anerkennung nach Einigung auf ebenso vage Ordnungsprinzipien — soll ja Abstand genommen  und alles durch das Mittel der Autonomie, der Freiheit, bewirkt werden. Es gibt ja genügend Ausländer und dann Einwanderer, die bereitwilligst den eben genannten Schaden wiedergutmachen. Ich müsste diesen
Satz ??? wörtlich zitieren, weil er so schlaglichtartig die politische Richtung und (meiner Meinung nach) Selbstverblendung des Buchautors beleuchtet, seine Zeitgebundenheit und damit Verfallenheit an den Ungeist unserer Zeit.
Allerdings, um Mißvertändnissen vorzubeugen: das Selbstschädigungsrecht (sog. "Rücktrittsrecht", also nicht im üblich-juristischen Sinne eines Vertragsrücktritts) wird auf naturrechtlicher Grundlage im biotelen Rechtssystem unter dem Aspekt der SPONTANEITÄT ebenfalls eingeräumt und verbietet einen Zwang zur Selbstverwirklichung oder etwa gar zur Fortpflanzung; auf den kollektiven Bereich übertragen also auch eine Zwang zur Kulturverteidigung. Es ist hier doch die Gesamttendenz, die bei  E. zu rügen ist. Denn der Ausschluß eines gesetzlichen Zwangs zur Selbstbehauptung enthebt noch lange nicht einer moralischen Verpflichtung gegenüber der eigenen Kultur; und die eben leugnet E. 

 Die vorgelegte ist eine Philosophie der Selbstaufgabe und so recht Wasser auf die Mühle des Islam, geradezu eine Aufforderung zur Invasion.

"Die aus der universalen Freiheitsidee hervorgehende Scheidung Gerechtigkeit/gutes Leben ermöglicht auch eine präzise Antwort auf eine weitere brennende Frage moderner (globalisierungsinduzierter) Gesellschaften. Wie ist mit Migranten umzugehen, die nach ganz anderen kulturellen Konzepten im liberalen Staat leben möchten? Die Antwort ist: Die Verpflichtung aller Bürger auf eine >Leitkultur< mit Ordnung, Pünktlichkeit, Anstand ist unhaltbar - aber ebenso falsch ist ein gefühliges >Alles-Okey-Finden<, wenn Migranten ihre Töchter zwangsweise in die Türkei verheiraten, Mädchen gegen ihren Willen vom Schulsport befreien oder wenn Brüder ihre Schwestern physisch bedrohen, weil sie Freundschaften mit Männern pflegen. Kurz gesagt: Wenn kulturelle Traditionen in den Anwendungsbereich der Menschenrechte geraten, muß der Staat zum Schutz der Schwächeren intervenieren. Wenn es dagegen nur darum geht, daß z. B. eine muslimische Frau freiwillig (!) mit Kopftuch auf die Straße gehen möchte, geht dies den Staat nichts an. Nebenbei bemerkt, heißt das freilich auch: Es ist außerordentlich problematisch, wenn die US-Regierung vor ihren Kabinettsitzungen betet. Denn Religion ist eine Frage des persönlichen Glücksideals und keine staatliche Angelegenheit". " (a. a. O. S.130) 

Dies wird beispielsweise im Iran anders gesehen. Und wie wollen wir die "Freiwilligkeit" denn nachprüfen?  F. E. dürfte ja eine muslimische Frau nicht einmal ansprechen; auch sie länger anzusehen könnte in gewissen Straßen etwa Berlins unter bestimmten Umständen gefährlich werden. Und wo konnte der Staat die Schwächeren denn schützen; die sog. "Ehrenmorde" sprechen doch eine deutlich Sprache Und hier geht es um die eigenen Leute, die zu Ungläubigen erklärt werden; das Töten Ungläubiger verbietet der Koran nicht. Noch ist man der List Allahs unterworfen, um auf freiwilliger Basis die Eroberung der Erde zu betreiben; denn für den Islam ist der Krieg ein nachgeordnetes Mittel, Mission gibt es für ihn (fast) nicht, und der "Kreuzzug" bleibt vorderhand US-Präsident W. Bush vorbehalten.  Ein aufgeklärter, aber nicht gerade besonders fleißiger, türkischer Lehrer, der von der türkischen Regierung beordert wurde, verhinderte erfolgreich, daß seine Frau auch bei vieljährigem Aufenthalt hier deutsch lernte; soweit war er nicht nur eingefleischter Nationalist, sondern auch noch Muslim, dem die Frau eben in völliger Abhängigkeit zu dienen hat. Die vom Autor angesprochenen Probleme hinsichtlich der Ordnung bestehen überhaupt nicht. Muslime sind disziplinierter als wir "Christen"; hinsichtlich Anstand könnten sich viele eine Scheibe abschneiden; Unpünktlichkeit wäre mit einem industriellen Einsatz unvereinbar. Die Aufhebung der Leitkulturen - nur Deutschland wagt man so etwas expressis verbis zuzumuten - würde die Aufhebung der PLURALITÄT der Kulturen bedeuten; kein Wunder wenn die Weltmächte USA-Israel eben gegen eine Konvention zum Schutz der Kulturen gestimmt haben: es soll alles platt gemacht und gleichgeschaltet werden außer die Cliquenherrschaft; und das nennt man dann "Freiheit".  Es geht um das globale Billionen-Mediengeschäft und die über die Medien ausgeübte Informationsmacht, die eben von vielen Menschen zunehmend als Versklavung und Verdummung bewertet, gefürchtet und zunehmend bekämpft wird. Was hat E. zu diesen Problemen zu sagen?

"Islamischen Kindern [n] im Mittleren Osten wird früher oder später die Lust auf das enge Korsett religiös-traditionell fundierter Regeln vergehen, wenn sie nur lange genug via TV andere Lebensoptionen sehen. Doch warum sollte das gegen liberale Gesellschaften sprechen. Jeder hat ja die Freiheit, z. B. in eine geschlossene religiöse Gemeinschaft einzutreten. So kann jeder Traditionalist in einer liberalen Gesellschaft ungehindert z. B. dafür plädieren, Frauen generell hinter den Herd zu verbannen. Und wenn sich etwa eine indische Witwe freiwillig (!) mit ihrem toten Mann verbrennen möchte, würde ein Liberalismus meiner Lesart ihr dies ja nicht verbieten..." (a. a. O. S.151) 

Die eingeklammerten Ausrufungszeichen hinter "freiwillig" stammen vom Autor, könnten aber auch von mir stammen und bekämen dann zugleich Fragecharakter. Die genannten großzügig eingeräumten, d. h. belassenen "Freiheiten", könnten doch auch als heuchlerische Ironie aufgefaßt werden.
Aber haben denn nun alle diese Menschen wirklich die Freiheit, den westlichen Wohlstand, sprich Überfluß und Verschwendung, zu genießen?  E. verneint diese Frage selbst. Sein "Zeitwohlstand" anstelle eines Güterwohlstandes ist doch wohl auch mehr eine Sache für Akademiker. Aus Langeweile könnten auch Kriege geführt werden, heute wohl eher noch als aus Freiheitsliebe.

Für bioteles Denken ist Freiheit schon bei den Tieren angelegt und vollendet sich entwicklungsgeschichtlich in der AUTONOMIE des Menschen als Selbstgesetzgebung (Ethik). Kein Hundebesitzer wird bestreiten, daß sein tierischer Kumpan selbst entscheidet, ob er auf das Kommando "Sitz!" gehorcht oder nicht; ausgenommen es handele sich um einen Tierquäler und Sadisten. Die Eigenwilligkeit der Katzen ist sprichwörtlich. Freiheit ist in erster Linie ein Mittel zur Lebensbewältigung, daß sie auch die Würde begründet, gehört eigentlich schon in die Sphäre der Sinndeutung und des Glaubens. Dennoch ist es auch aus meiner Sicht zu begrüßen, wenn die Menschenwürde universal eingefordert wird. Nur muß sie auf alle Fälle als ein wichtiges Instrument der Lebensbewältigung eingesetzt werden, welches die Beachtung der anderen lebenstragenden Aspekte zur Voraussetzung hat.

Die Wirklichkeit, das Sein, wird bei E. weitgehend ausgeblendet, Vernunft beschränkt sich angeblich auf die Sollens- und damit auf die Willenssphäre; der Mensch platzt beinahe vor Überheblichkeit. 

"Natürlich ist jeder rein faktisch durch andere mitgeprägt und könnte ohne sie schlechter existieren (wobei die Kommunitarier inkorrekt Schwierigkeit mit Unmöglichkeit gleichsetzen). Und natürlich handeln Menschen, was die Handlungs- und Steuerungstheorie als Lehre von der faktischen Durchsetzung der Gerechtigkeit (Kap. VI) bedenken muß, z. T. auch schlicht konformistisch und nicht normativ rational. Doch beweist dieses empirische Faktum normativ nichts. Empirische Gegebenheiten sind ja stets nur dann normativ relevant, wenn ein normatives Prinzip ohne etwas Empirische verunmöglicht würde (Kap. II C.)." (a. a. O). S.145) 
Herrlich, es kommen nach uns die Muselmanen (die Muselmaninnen natürlich als die wichtigeren, denn sie sind die eigentlich Geschichtsbestimmenden) und die ganzen von E. aufgestellten Normen sind mangels Substrat, Mangels Normträger hinfällig! 

"Es geht eben auch bei der Jahrhundertherausforderung Nachhaltigkeit nicht darum, mehr >an die Gemeinschaft zu denken<. Es geht darum, mehr an andere Menschen zu denken - dies allerdings auch über räumliche und zeitliche Grenzen hinweg." (a. a. O. S.145) 

Typisch Neolinker (der E. nicht sein will): ein geschlossenes, eroberndes Kollektiv steht vor der Haustür und hat den Fuß schon über der Schwelle, aber man präsentiert sich nicht als anderes Kollektiv, sondern denkt nur an "andere Menschen... über räumliche und zeitliche Grenzen hinweg" und verfällt vom extremen Kollektivismus in einen extremen Individualismus.  Man vergißt, daß man alles, was man hat, seiner Kultur und seinen Vorfahren verdankt. Der Gemeinwohlidee wird vorgeworfen, daß sie "monarchistisch und vordemokratisch" sei:
 
"Der Staat des Gemeinwohls ist bei Thomas von Aquin, Aristoteles und Hegel eine Art Organismus, von dem der Bürger seine Rechte empfängt und der gegen über Privatinteressen andersartig und höherrangig ist. ...>Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile<…" (a. a. O. S.144) 

Aber stimmt das denn nicht? Warum leisten Menschen in bestimmten Gemeinschaften, in bestimmten Staaten mehr oder anderes als andere in anderer Umgebung? Wie kam es zur kulturellen Blüte des Stadtstaates Athen? Und zerfiel sie nicht just dann, als die Sophisten (in Menge) aufkamen und so redeten wie unsere heutigen "Philosophen"?

"Aus ähnlichen Gründen wie die Gemeinwohlidee ist auch die Idee von Eigenrechten der Natur, also eines Tier- und Naturschutzes um seiner selbst willen, keine zulässige Freiheitsschranke. Im Grunde genommen ist diese Idee sogar einfach irrelevant, da Schutzgüter wie Ressourcenschonung, ökosystemare Stabilität oder Artenvielfalt eben Freiheitsvoraussetzungen sind, teils elementare, teils weitere.... Aus gleichen Gründen ist die Möglichkeit naturästhetischer Erlebnisse Freiheitsvoraussetzung : Denn Menschen ohne jede Empfindung oder sinnliche Anregung verkümmern und werden krank, wie auch die Kriminalität in Plattenbausiedlungen zeigt. Ökozentrische Belange sind also schlicht überflüssig..." (a. a. O. S.146)

Tierquälerei verbiete sich mit Kant aus der daraus entstehenden menschlichen Verrohung. (a. a. O. S.146) Der Mensch also nicht Hüter der Natur und Schöpfung sondern nur ihr Verbraucher (Konsument). Die Plattenbauweise konnte zum ökonomischen Erfordernis werden und letzteres, nämlich Armut und Vermassung, dann auch zu einem kriminalitätsfördernden Faktor, der aber doch nicht an die "Platte" allein gebunden ist. Verschafft den Menschen wieder mehr Raum, vor allem grünen Raum! Auch "in der Platte" muß heute keiner geistig verkümmern, selbst wenn er durch Krankheit ans Haus gefesselt wäre. Naturästhetik ist nur für eine Minderheit der Menschen geradezu Lebensbedürfnis und trägt keinen Naturschutz, sobald auch recht flüchtiger menschlicher Wohlstand durch diesen zur Disposition gestellt wird. Die Ökologisch-Demokratische Partei (in der Nachfolge Herbert Gruhls) erhält unter 1 % Wählerstimmen! zur Freude Ekardts. Unser Planet darf weiter geplündert werden, wenn man nur die geeigneten Verbrämungen dafür findet wie "Die Grünen", als Linkspartei. Als solche Verbrämung werden - etwa im Hinblick auf die EU-Aufnahme der Türkei- dann die Stärkung der Menschenrecht und der Freiheit herangezogen. Daß man sich mit Hereinlassen der Türken bereits massenhafte Freiheitsverletzungen an Bord geholt hat, das auszusprechen würde einem den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zuziehen. Unsere Rechtspraxis deckt Menschenrechtsverletzungen weit aus großzügiger als die türkische; wir könnten dies nach dem EU-Beitritt der Türkei noch zu spüren bekommen und nachträglich der türkischen Regierung Abbitte leisten für zu strenge Kritik am traditionellen "Militärregime", wie es eben über ein kriegerisches Volk mit militanter Religion möglicherweise angemessen ist. Das entstehende Desaster verantwortet man als Demokrat ja längst nicht mehr.
Sieht Ekardt denn nicht selbst, wie er mit seiner Verabsolutierung der Freiheit in die Irre geht? Kann er sich nicht damit abfinden, daß Vernunft naturgebunden ist, ein komplexes Vermögen und Instrument der Lebenserhaltung, wobei das Verhalten aus Grundsätzen und nach Normen und die Freiheit nur eine Facette ist?
"
Ökosystemare Stabilität" - immerhin fällt auch einmal der Begriff der Stabilität! Aber was will der bei E. besagen? Anerkennt E. die gegenseitigen Verflechtungen aller Lebewesen damit? Für einen Freiheitsfanatiker kein weiteres Problem. Der biotele Aspekt der GEGENSEITIGKEIT ist immerhin schon anerkannt, nicht als selbständiger freilich, sondern  in die nächste Nähe der AUTONOMIE gebracht (wie bei Kant, muß ich wieder erinnern). Einen "Schutz gegen sich selbst" will auch E. nur Kindern und bei Geistesversagen zugestehen; er verteidigt diesen Aspekt allerdings unter der Rubrik Freiheitsbegrenzung und nicht als (biotelen) Aspekt des Schutzes der SPONTANEITÄT. Ein Kapitel "Freiheit und Spontaneität" fehlt, vor allem im Hinblick einer Spontaneität, die mit der Natur verwoben ist. Es soll offenbar genügen, daß Freiheit ja Handlungsspielräume schafft. E. sieht die "Aufgabe der Politik als wechselseitigem Freiheitsbegrenzer" (a. a. O. S.147) und damit als erschöpfend beschrieben an. (Immerhin wird die Wechselseitigkeit (GEGENSEITIGKEIT) damit benannt. Im Wortlaut:
„Aufgabe der Politik als wechselseitiger Freiheitsbegrenzer ist es zu klären, was für die Bürger richtig ist, nicht was für sie gut, schön oder lustig ist.“ (a. a. O. S.147)

„Offenbar wecken Kollektivideen , gegenüber denen  >der einzelne unwichtig wird<, eine fatale, das Tor zur Diktatur (im Falle ausreichend extremer äußerer Situationen, z. B. Klimakatastrophe) weit aufstoßende Motivationslage – ohne jede Prüfung, ob die unpersönlich formulierten >Ziele< konkreten Menschen Gutes bringen.“ (a. a. O. S.86)

Zukunftsschutz sowie umwelt- und bioethische Ansätze werden als verfehlt zurückgewiesen (a. a. O. S.86,87) , und darin muß ja beigepflichtet werden, daß Rechtsordnung eine Sache der Menschen ist und ohne Anthropozentrik nicht auskommt. Aber ich geniere mich fast dafür, einen philosophischen Juristen daran erinnern zu müssen, daß nicht AUTONOMIE sondern GEGENSEITIGKEIT (Reziprozität) der Angelpunkt der Gerechtigkeit ist.  Für die Urteilsfähigkeit bei solcher Abwägung im VERGLEICHEN hat der Mensch doch seinen Verstand. Und da verliert doch die strikte Trennung von Sein und Sollen rasch an Bedeutung, denn wir vergleichen doch Seinsbestände einschließlich von Verhaltensweisen; daß sie ausgeglichen sein sollten im Rahmen des Möglichen und allen Zuträglichen ergibt sich zwar auch aus der Forderung nach allgemein-menschlicher AUTONOMIE, ist zugleich eine von deren Voraussetzungen (innerhalb eines weiten Rahmens), aber wir sind weit primärer auf die Gegenseitigkeit angewiesen; wir könnten ohne sie überhaupt nicht überleben oder müßten eben des Verstandes wieder beraubt sein und wenigstens den Tieren gleichgestellt (die auch schon instinktive Ansätze der GEGENSEITIGKEIT kennen).

Eine weltanschauliche Unterstützung für seine Zentrierung auf die AUTONOMIE hätte sich der scheinbar nichtgläubige Religionswissenschaftler Ekardt aus den Glaubenslehren beschaffen können. Er tat es nicht; schon weil er dem Zeittrend folgend mit Autorität wenig am Hut hat. Gott wäre darnach für die Buchreligionen nämlich deshalb ein persönlicher und damit menschenähnlicher Gott, weil er die absolute AUTONOMIE verkörpert, also unbeschränkter Gesetzgeber ist. Für den Menschen aber ist unbeschränkte Freiheit eine zu große Versuchung.

Warum nicht das biotele Gutachtenverfahren experimentell überprüfen? Es würde sich ja zeigen, in wie vielen Fällen die Gutachter den Aspekt der AUTONOMIE und/oder den der GEGENSEITIGKEIT bei einer Problemlösung bemühen. Aber das soll ja nicht sein; es soll ja überhaupt nichts geschehen; die Leute sind ja daran zu gewöhnen, daß es in 20 Jahren (!) vielleicht alles vorbei bzw. unerträglich ist; Horrorszenarien kommen an. Im Übrigen sind die Staaten mit der Unterzeichnung der Menschenrechtscharta, die nicht in einer einzigen Einzelheit von E. in Frage gestellt wird,  ja bereits auf bestem Wege. 

Eine Frage, die nicht gestellt wird, stelle ich: gibt es nicht doch Argumente dafür, die Geburtenziffern global zurückzufahren, um den Späterlebenden mehr Lebensqualität bieten zu können?  Aber diesen wahrscheinlich einzigen Ausweg aus dem Dilemma, den unsere Vorfahren sehr wohl kannten und beschritten, wäre ja ein Rückfall hinter die erreichte Freiheit; und E. lehnt eine solche Unterbrechung der Kette wachsender Freiheit ja vehement ab, auch angesichts der des dadurch drohenden Absturzes in die totale Unfreiheit, eben weil Freiheit für ihn Selbstzweck und nicht Mittel ist. 
Wenn die Frage nach der Generationengerechtigkeit immer wieder aufgetischt wird, dann doch endlich auch einmal in dieser Richtung und nicht rein wirtschaftspolitisch oder nun nach E. rechtspolitisch orientiert.  Utilitaristische Ansätze, wie das größte Glück der größten Zahl,  werden ebenfalls als untauglich abgestempelt und der Eigennutz  (a. a. O. S.86) trägt bestenfalls selbstlose Idealisten. Ob man das ">Kollektivziel  Menschheitserhaltung<" wirklich so einfach negativ abstempeln sollte? Nach bioteler Auffassung sind wir mit Körper und Geist darauf angelegt, unser und fremdes Leben zu fördern; auch wenn eine solche Haltung als "transzendental" und unbegründbar angegriffen wird; und die ">Eigenrechte der Natur<" (a. a. O. S.87) werden von uns doch zumindest soweit günstigerweise respektiert, daß die Natur nicht wegen dieser Verletzung auf uns mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückschlägt. In der Achtung des Selbsterhaltungstriebes sind wir dann wieder auf einem gemeinsamen Gleis. 

"Wenn es begründete Nachhaltigkeit gegeben kann, dann nur liberal" (a. a. O. S.89)

und damit ist der Friede zwischen schon wieder brüchig. Denn bruchlos wird "das gute Leben", ja gelegentlich nicht einmal das nackte Überleben, nicht durch stures Festhalten an Freiheitsprinzipien ans rettende Ufer gebracht: Lügen und Täuschung  waren öfters erforderlich, um auch eine gute Entwicklung einzuleiten; auch unter direkter Freiheitseinschränkung entstand manches Gutes. So ichbezogen und nur auf ihr eigenes Wohl aus waren frühere Generationen nicht; und solange Wahlkämpfe von  "Persönlichkeiten" beherrscht und entschieden werden und nicht von Sachentscheidungen, kann mir keiner weismachen, daß der demokratische Konsens der Hauptpfeiler der Demokratie sei. Langzeitdenken und damit Zukunftsorientierung gingen mit dem Niedergang der  vordemokratischen Herrschaftsformen ja eher baden und machte einem Kurzzeitdenken in Wahlperioden Platz. Soviel von Unparteilichkeit zu reden, ohne für deren Vorbereitung auch nur den geringsten Schritt zu tun, auch nur den kleinen Finger zu  rühren, steht doch in einem Parteienstaat recht schlecht an. 
Wie steht es jetzt, kann es 
"in die Gegenwart vorwirkende zukünftige Rechte zukünftiger Menschen geben"? (a. a . O. S.91) Ich würde mir die Sache leichter machen und verlangen, daß man eventuell später Lebenden eine vernünftige Staatsverfassung und genügend auch naturbelassenen oder doch naturdurchwirkten Raum zugänglich halten sollte bei Besitz von möglichst günstigem körperlichem und geistig-kulturellem Erbgut. Es ist doch unsinnig, liberale "zeitneutrale Rechte" (a. a. O.) zu deklarieren und proklamieren und gleichzeitig eine Erdbevölkerung zu fördern, die dem Liberalismus den Todesmarsch bläst. 

"Vorab mag man wissen wollen, von welchen Menschenrechten hier überhaupt die Rede sein könnte. So wäre eine Zukunftswirkung des Briefgeheimnisses oder der Religionsfreiheit sinnlos. Denn wie könnten wir von heute aus je das Recht künftiger Menschen verkürzen, ihre Religion auszuüben oder ungestört Briefe zu schreiben?" (a.  a.  O.  S.91)

Halt mal! Könnten wir, müßten wir nicht etwa die Verbreitung des Korans verbieten, da es mit einer liberalen Grundordnung unvereinbar ist, daß schon Kinder dazu erzogen werden, daß Ungläubige (und zwar alle Andersgläubige) verächtlicher seien als Tiere und, zumindest später einmal, auf Befehl Allahs, der höchsten Autorität, getötet werden müssen?

"Zu denken ist vielmehr an Rechte auf eine Grundversorgung mit Nahrung, Trinkwasser, Atemluft und einem hinreichend stabilen Klima. Wir sehen noch, daß man dieses Recht >Freiheit von Beeinträchtigungen in Leben, Gesundheit und Existenzminimum< nennen sollte und daß es einen elementaren Freiheitsvoraussetzungsschutz betrifft. Im Moment genügt die Einsicht, daß es ein Recht jedenfalls unter Lebenden geben muß, weil anderenfalls Autonomie unmöglich wäre - und daß liberale Verfassungen es kennen." (a. a. O. S.91)

Dieses hören die muslimischen Imigranten natürlich sehr gern, ohne sich jedoch am Liberalismus anzustecken! Die kommunistisch-sozialistischen Verfassungen kannten und kennen es auch! Verfassungen sind überhaupt geduldig. Also machen wir die Verfassungen eben "nachhaltig", damit auch künftig eventuell Lebende einen maximalen Freiheitsspielraum genießen! (a: a. O. S.93) Es kommt noch schlimmer: 

"Die offene, nicht-substantialistische Vernunft ist zunächst einmal auch im Generationenvertrag alternativlos. Jene Vernunft läßt uns nun aber nicht nur im Ungewissen über das, was heute inhaltlich gerecht ist. Sie macht es auch unmöglich, substantialistisch ein bestimmtes Gerechtigkeitskonzept zu deduzieren. Auch das Generationenverhältnis müßte also idealiter im rationalen Diskurs geklärt werden, weil vorab erst einmal ungewiß ist, wer die besten Argumente haben wird." (a.  a.  O.  S.94)

Da ringen nun seit der Antike die besten Köpfe, wirklich noch Köpfe! und Leute mit Muse!, um die vernünftigste Ordnung und ihre Prinzipien; unsere Scharen von Professoren an unzähligen aus dem Boden gestampften Universitäten aber meinen als Kostgänger der Demokratie dazu verpflichtet zu sein, das Rad neu zu erfinden und die Vernunft im endlosen Diskurs klären zu müssen. Angehört werden darf natürlich nur der, den sie, die Professionellen, die Clique,  hören wollen. Ich spreche also weiter ins Leere, mich darüber freuend daß der biotele Aspekt der AUTONOMIE als "nachhaltig" - für mich als biotel - einmal so ganz verabsolutiert und durchgewalkt wird. Aber Vorsicht! Hat man der Freiheit dieses Attribut nur angehängt, damit sie  wertvoller sein soll, wie alles was als dauerhaft deklariert wird? Aber Freiheit ist doch allzu flüchtig und hat zu viele Facetten; vor allem aber bedarf sie der substantiellen Grundlage, des Organischen, des Lebens. Zyniker  diejenigen, die nur die Toten für frei erklären. Unser Autor hebt hervor, daß der Wohlstand der westlichen Nationen ein nie dagewesener sei. Aber ist es denn ein Wohlstand in Freiheit? Ein Blick auf den Lehrbetrieb der heutigen Massenuniversitäten lehrt mich das Gegenteil. Ohne Vorankündigung konnte ich in den Fünfziger-Jahren in den Zug steigen, mit dem Rucksack auf dem Rücken, dem Koffer in einer und das Fahrrad in der anderen Hand und siebenmal ohne Voranmeldung die Universität wechseln zwischen Innsbruck (Ausland!) und Kiel. Dadurch verlängerte sich meine reguläre und tatsächliche Studienzeit nicht um einen Tag. Ich konnte für "Fleißprüfungen" jeden beliebigen Professor aufsuchen und um Prüfung bitten, was zu persönlichen Gesprächen unter vier Augen führte, gelegentlich länger als eine Stunde! Da ich arm war, wurden mir Studiengebühren erlassen; und trotzdem durfte ich immer an zwei Fakultäten eingeschrieben sein; ich brauchte nur formell die Genehmigung der Dekane einzuholen, die ich immer prompt erhielt. Und heute? Wo bleibt heute die akademische Freiheit? Da muß ich mich erst einmal für einen Studiengang bewerben und abwarten, in welcher Stadt mir ein Platz angeboten wird. Aus zwei verschiedenen Fakultäten, daraus wird nichts. Zum Universitätswechsel muß ich mir erst einmal einen Austauschpartner suchen. Nein ich wollte mit meinem studierenden Sohn hinsichtlich seiner "Freiheiten" nicht tauschen! Materielle Güterversorgung macht den "Wohlstand" noch nicht aus! Dem würde ja E. beipflichten, aber die beklagte negative Entwicklung war doch mit dem Abbau der konservativer Politik und einer Liberalisierung verbunden, die von E. durchaus bejaht wird.  
Mit meinen Arbeiten für Biotelie fand ich bei jedem Professor offene Ohren, den ich ansprach; und wurde zur Weiterarbeit aufs Persönlichste ermuntert.
Die Notwendigkeit einer Instanz, in der jedermann seine Ideen zur Prüfung vorlegen kann, wird heute nicht als Mindestvoraussetzung der Freiheit anerkannt; denn wenn man keine Beurteilungsmaßstäbe anerkennt, auf Grund dessen eine Antwort erteilt wird: für einen Dauerdiskurs über seine Fragestellungen kann man nicht jedermann, nicht einmal jedem Bürger, Gehör anbieten. Daß Dauerhaftigkeit eine der Freiheit anhaftende Eigenschaft sei, eine solche Behauptung wäre doch in keiner Richtung hin belegbar. Abstrakt und in Gedanken ist natürlich alles möglich, auch die Ewigkeit; in der Natur gilt der Wandel und das Leben mit seinen substantiellen Kernen relativer Stabilität bietet uns die verletzlichen Ausnahmen.

"Ein Fortfall des Golfstroms allein  würde in Europa gar die Durchschnittstemperatur um 10-20 °C senken. Global wäre dagegen eine Temperaturerhöhung um rund 6 Grad in 100 Jahren denkbar. Damit würde z.B. das Überleben in Europa  zum täglichen Überlebenskampf:  Ginge man dann  nicht an Erfrieren,  Naturkatastrophen oder Herz-Kreislaufschäden zugrunde, bräche jedenfalls die Nahrungsmittelversorgung zusammen." Die EU-Osterweiterung verstärkt die Tendenz. (a. a. O. S.12)

Dies alles oder doch ein wesentlicher Teil davon sind vermutlich Folgen menschlicher Freiheit!? Und nun soll ausgerechnet eine Freiheitsmaximierung als Zielvorstellung durch Verknüpfung mit dem Ziel der Nachhaltigkeit, sie also dauerhaft zu machen, uns aus der Misere helfen!? Da E. keine Pflicht zur Erhaltung von Natur und Menschheit anerkennt, sind die Probleme einfach dadurch zu lösen, daß man die Menschheit aussterben läßt. Aber den Deutschen und den Europäern will in diesem Fortpflanzungsverhalten die übrige Welt noch keinesfalls folgen; daß sie durch das Vorbild des Westens dazu angeregt würden, ausgerechnet die Freiheitsmaximierung zur Grundlage einer Verfassung und damit der Gesetzgebung zu machen, hört sich für mich geradezu abenteuerlich an. Und wenn Freiheit augenfällig Selbstaufgabe bedeutet, hat sie überhaupt keinen missionarischen Gehalt.

Ist es denn da nicht doch wahrscheinlicher, daß es in absehbarer Zeit gelingen könnte, die angestrebte Konsummaximierung der "Unterentwickelten" an eine Geburtenregelung zu binden, insbesondere wenn dirigistische Regime (wie China) durch das Mitziehen anderer Staaten in einer solchen Politik bestärkt fühlen würden? Kein Lebewesen ist in solchem Umfange fähig, seine Nachwuchshöhe zu regulieren, wie der Mensch dank Vernunft und der in dieser inbegriffenen Freiheit. Jahrtausende lang haben Menschen zur Geburtenregelung gegriffen, um ihr Überleben zu sichern; sie gingen bis zur Kindesaussetzung. Dagegen sind die Methoden zur Empfängnisverhütung  in moderner Zeit minimal eingreifend. Die Stärke der Bevölkerung muß hierzu aber von der politischen Macht abgekoppelt oder wenigstens auch theoretisch als Machtfaktor relativiert werden, was ein neues Demokratieverständnis dringend erforderlich machte. Wenn das Prinzip aufrecht erhalten wird, daß die Mehrheit siegt, so wird es nicht zur freiwilligen Einschränkung bei den Völkern "des Südens" - insbesondere nicht bei Muslimen - kommen. Und dagegen ist das Umsteigen vom Auto aufs Fahrrad (ich persönlich besitze seit meiner Berentung kein Auto mehr und unternehme seit Jahrzehnen keine Fernreise) und die Benutzung von Stromspar-Glühbirnen (a. a. O. S.199-201) im Westen und Norden recht bedeutungsarm. 

"C. Mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit durch klare Spielregeln, ökonomische Mechanismen und regulierten Wettbewerb - nicht also durch die alte  >sozialstaatliche Daseinsvorsorge<. ... Doch zumindest ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich die politisch/verfassungsgerichtliche Ebene - also bestimmte Einzelpersonen - zum Handeln entschließt, immer noch erheblich größer, als daß alle Bürger dieser Welt damit gleichzeitig von selbst anfangen. Den Startschuß  müßte aber wohl der Druck einer Minderheit aufgeklärter Bürger geben, die Politik und Gerichte antreiben und zugleich möglichst vielen Mitbürgern die guten Gründe vermitteln, die dann einsetzende Nachhaltigkeitspolitik zu akzeptieren. " (a. a. O. S.223) 

Hierzu müßten jedoch erst einmal die freiheitlichen Bedingungen hergestellt werden, daß eine derartige Initiative sich überhaupt bilden und zum Tragen kommen kann, d. h. Zugang zur Öffentlichkeit finden kann: eine unabhängige biotele Gutachteninstanz. Daß Demokratie über Mehrheitsvotum auch zur Diktatur führen kann, hat E. erkannt und hofft dieser Stolperfalle durch die Gewaltenteilung zu entkommen. Vor allem setzt er auf die Gerichte. Aber (Zusatz aus 2015) nicht unsere Verfassungshüter – vom Parteienproporz in Amt gehievt – in den letzten Jahren den Bruch der europäischen Verträge zu Lasten von Demokratie und Bürgern abgesegnet?

"D Beispiel Familienpolitik: Qualitative Verbesserung der Lebensbedingungen statt quantitativer Geburtenförderung." (a. a. O. S.193) "Und viele finden diese Kinderlosigkeit im Okzident ganz und gar nicht nachhaltig, sondern werfen uns übermäßige Individualisierung und Spaßorientierung vor. Für viele ist dies das Nachhaltigkeitsproblem schlechthin.. Können wir denn unsere Kultur einfach aussterben lassen?..  In der Familien-Debatte herrscht jedoch große Konfusion, wohl auch deshalb, weil einerseits Kinder positive Gefühle auslösen, andererseits jeder weiß, daß in einer individualistischen Welt ohne >Familien als lebenslange Wirtschaftsgemeinschaft<, dafür aber mit Frauenerwerbstätigkeit und rationalisierungsbedingter Arbeitsplatzunsicherheit Kinderlosigkeit die logische Folge ist." (a. a. O. S.194). 

Mit E. sehe auch ich in den Fördermaßnahmen, angefangen vom Kindergeld, nicht den richtigen Ausweg; ich bedauere aber, daß die Politik nicht längst über den Hebel: kontrollierbare Entlohnung (Chip-Geld) Lebensarbeitszeitverkürzung einsetzt, um die Jugend systematisch und zügig in den Arbeitsprozeß eingliedern zu können und damit die Richtung auf AKTI'VITÄT vorzugeben und gleichzeitig die Großelternrolle und den Familienzusammenhalt neu zu beleben. Freilich würde dies bedingen, daß manche Wunschseifenblase hinsichtlich der Berufswahl zunächst platzen müßte; ich sage zunächst, da die wachsende Länge des erwerbsfreien Lebens doch weite Kompensationsmöglichkeiten bietet. Aber die Theorie Ekardts von der Ununterbrechbarkeit der Freiheit wäre da ein Hemmnis; das Aufschieben von Wünschen paßt ja nicht in eine Landschaft und Wirtschaft mit Kauf oder gar Leben auf Kreditkarte, in eine Welt der Freiheit auf Pump. Aber wie viel Kredit verdient künftiges Leben, wenn es auf solcher "entsubstantialisierter" Basis garantiert werden soll?

Nach E. belasten viele "Vielverbraucher" jedoch nur unnötig die Umwelt durch Importe, die anderer Länder berauben und benachteiligen. E. kennt also doch Grenzen des AUSTAUSCHES, wenn auch leider nur im Wirtschaftlichen, wo sie am Unwahrscheinlichsten aufrechterhalten und mit allen Konsequenzen, nämlich unter Wohlstandseinbußen (durch Waren- und Leistungsverteuerung bei Sortimentsverengung), aus Freiheit gewünscht werden.

"Ein >geburtenfördernder Sozialstaat<  zerstört  also  eher  Freiheit,  als  daß  er  sie ermöglicht. In puncto Nachhaltigkeit ist unsere Bevölkerungsschrumpfung daher eher günstig...  Nicht nur die Finanzierung des einen Autos...,  sondern ebenso die Versorgung der eigenen Kinder ist zunächst einmal Sache der Eltern, und es kann nicht per se erwartet werden, daß die Mitbürger hierfür in die Bresche springen.." (a. a. O. S.195) 

Ganz auch meine Meinung! Auch wenn das biotele Aspekte-Fundament dazu, die SPONTANEITÄT, nicht genannt wird. 

"An die Stelle der >quantitativen Familiensubventionierung< solle daher eine qualitative Familienpolitik treten. Diese müßte sich weniger auf Geburtenzahlen konzentrieren - sondern vielmehr darauf den heutigen und künftigen Kindern, die denn da sein werden, die Basis einer physischen und autonomen Existenz zu sichern..." (a. a. O. S.198) 

Und schon wieder beißt sich die Schlange in den Schwanz! Man schaue also nicht auf die globale Bevölkerungsexplosion, sondern garantiere in alle Zukunft hinaus genügend Nahrung, Luft und stabiles Klima! Wer kann denn an ein solches Märchenwunder glauben? Und eine andere innere Einstellung im Hinblick auf ein gutes Leben, eine Verhaltensänderung der gesamten Menschheit aus freien Stücken erwartet  ja  E. selbst  nicht:

"Dagegen wird nicht nur reine Selbstregulierung und reine Steuerung durch Informationen, sondern auch eine reine Verfahrenssteuerung ungünstige Motivationslagen kaum neutralisieren" (a. a. O. S.219).

Ich mache die Zeitung auf: Berliner Morgenpost, 15. Oktober 2005: 
"Ermittlungserfolg: Sozialbetrüger in die Türkei abgeschoben - Berlin - Ermittler von Kripo und Ausländerbehörde haben einen Straftäter in seine türkische Heimat abgeschoben. Der 41jährige war bereits 1986 unter Angabe falscher Personalien als Staatenloser über den Libanon nach Deutschland eingereist. Kenan G. hatte sich seitdem sowohl in Berlin als auch im Ruhrgebiet aufgehalten. Er, seine Frau und die acht Kinder haben 1997 bis 2002 insgesamt rund 160 000 Euro Sozialhilfe bezogen. G. ist wegen acht Delikten rechtskräftig verurteilt worden". (a. a. O. S.1) 

Nach EU-Beitritt der Türkei wäre eine Abschiebung nicht mehr möglich. Kenan G. ist kein Einzelfall. Die Praxis sieht eben ganz anders aus wie eine wohlmeinende  Theorie. Die eben genannte Summe wird sich noch wesentlich erhöhen wegen der vielen Identitäten, unter denen der Kurde auftrat. Drei seiner Söhne fielen schon durch Straffälligkeit auf. 4000 Personen sollen mit gefälschten Identitäten in Berlin leben. Die Ermittlungsgruppe "Ident'" konnte 35 Straffällige abschieben und 24 weitere zur freiwilligen Abreise bewegen. (a. a. O. S.11)  In Kürze wird der Betrüger vermutlich wieder einreisen. So etwas hat man davon, wenn man die Gesellschaft im großen Maßstab durcheinandermixt und anonymisiert. 

Generationengerechtigkeit soll also neuerdings beachtet werden Man spricht von ihr, weil sie ja erstmals so universal und grob mißachtet wird; so etwas war in den Jahrmillionen der Menschheitsgeschichte noch nie passiert! Und wie will man das Wohl zukünftiger Menschen berücksichtigen, wenn man ja nicht einmal mehr VERGLEICHEN darf? Gleich wird einem Diskriminierung vorgeworfen! Vergleichen ist doch das Rückgrat jeglicher Wissenschaft und des Menschseins überhaupt? Menschliches Denk- und Vorstellungsvermögen ist doch zu schwach, um den Reichtum des Vorhandenen, des Seins, der Natur auch nur erfassen zu können, darum wollen viele die Vielfalt abschaffen (gleichwohl sie das Gegenteil behaupten)und konstruktivistisch eine neue, angeblich bessere Welt schaffen, sie in das enge Korsett ihres begrenzten Horizontes einzwängen. Daß etwas nicht einem anderen gänzlich gleich ist, verbietet noch lange nicht den VERGLEICH, die Suche nach Gemeinsamem und die Feststellung des verbleibenden Verschiedenen. In dieser Fähigkeit gipfelt die menschliche Intelligenz und macht sie zu einem überlegenen Instrument des Überlebens. Und ein solcher Vergleich kann auch in der Stille und Einsamkeit eines vereinzelten Gehirns angestellt werden, er benötigt nicht ständig den Diskurs, der übrigens ja auch bei den Diskursethikern in der Regel nicht stattfindet.

In dem man andere Völker, kampflos und einfach so  - aktuell durch den Türkeiaufnahme in die Europäische Union  bei völliger Freizügigkeit - im seit Jahrhunderten, ja Jahrtausenden von unseren Vorfahren unter Aufbau und Ausbau einer gewissen, spezifischen Kultur erschlossenen Land frei sich ausbreiten läßt: übt man damit etwa "Generationengerechtigkeit"? Ihr eigenes Land haben die Türken ruiniert, jetzt soll unseres drankommen! "Merken sie denn nicht, daß wir in ihr Land kommen und ihre Grenzen enger machen?" so höhnt der Koran! Welchen Beitrag haben die Türken, inzwischen ein fast 80 Millionenvolk, denn zur Höhe menschlicher Kultur, zur modernen Zivilisation beigetragen? Wo sind denn ihre die Welt sich erschließenden hohen Kunstwerke, ihre Musik, ihre Nobelpreisträger? Was sie dem Touristen vorzeigen, sind die Reste griechischer, römischer, arabischer, altchristlicher Erbschaft: die hohen Zeugnisse der armenischen Kultur haben sie nach dem Völkermord völlig geschleift. Soll es etwa einmal auch in Deutschland heißen, daß es unsere Dome und Schlösser nie gegeben hat? Gilt denn wirklich nur das Recht des Schwertes und des Bauches? Woher und warum dieser Kniefall vor dem Imperialisten, vor den Eroberern? Liegt darin nicht eine versteckte (beileibe und keinesfalls eine bewußte!) Bewunderung des Verbrechers Hitler und der Welteroberungspläne Lenins und Stalins? Das beliebte Kriechen vor der Macht, das sich immer bezahlt gemacht hat, kurzfristig natürlich nur. Auch für F. Ekardt, den Stipendiaten der Deutschen Bundesstiftung für Umwelt (Quelle Internet) gilt dies und begrenzt seine Redefreiheit. Nutzen wir wirklich Freiheit zu deren Verteidigung? AUTONOMIE, Freiheit, sollte doch das Ziel sein? Oder bloßer feiger Defaitismus, dem Mut keine Tugend mehr ist? Ist der Mangel an Zivilcourage bei uns nicht erschreckend genug? 

Aber, kann man hier einwenden, F. E. hat sich doch mit keinem Wörtlein mit dem Türkeibeitritt befaßt. Das ist es ja gerade: den epochalen Ereignissen widmet man keine Beachtung: die Einleitung der freiwilligen Turkisierung und Islamisierung Europas, ist dies nicht ein weltgeschichtlicher Einschnitt? Vittorio Hösle meint ja lediglich lakonisch, daß man die Aufnahme der Türkei in Europa wagen könne. (Begründung liefert auch dieser Politikberater keinerlei für diesen dubiösen Ratschlag.)
An anderer Stelle aber erwartet E. eine Verteidigung der freiheitlichen Ordnung; so beschwert er sich über die "postmoderne" Ironie gegenüber der liberalen Ordnung, da sie letztlich die Bereitschaft untergrabe, die "Freiheit überhaupt noch zu verteidigen". Die Postmoderne könne sich verstärkt für "die unguten Einflüsse klassisch liberaler Ideen wie Fortschritt, Wachstum und hypostasierter Individualismus" öffnen und dem Wohlergehen und den "scheinbaren Imperativen des Augenblicks" verschreiben. (a. a. O. S.81) Die Postmoderne (auch unter der Bezeichnung "Radikaler Konstruktivismus" als  ein anderes Mißverständnis von I. Kant´s Kritiken bekannt) ist so ein richtiger Blitzableiter für E., obwohl (oder weil?) er doch ein ihnen in vieler Beziehung ganz Seelenverwandter ist (vgl. a. a. O. S.35-37). Zurück zu den Vorwürfen oben gegen die Postmoderne. Merkwürdig wenn das jemand sagt, der keine Verpflichtung zur Menschheits- und schon gar nicht eine solche zu Naturerhaltung anerkennt; damit schwächt E. aber jede Argumentationsbasis in Richtung auf eine Geburtenregelung zur Balance zwischen Mensch und Natur und zwischen den Ethnien und Völkern. Die Muslime und nationalistischen Türken können darauf verweisen, daß "in Mitteleuropa ja genügend Platz sei" und noch weiterer durch dortigen Geburtenschwund entstehe. Unser Autor wird sich aber doch nicht einbilden, daß Bayern, Schwaben und schließlich auch andere deutsche Stammbevölkerungen eine ethnisch-kulturelle Umschichtung widerstandslos hinnehmen! Das Leben scheint, von einigen lokalen Naturkatastrophen abgesehen, zu langweilig und ohne Ereignisse abzulaufen, alles tendiert auf erneute kriegerische Konflikte hin. "Das Leben ist Kampf" überschrieb ein deutscher Muslime seine Homepage für eine Biotelie-Kritik. Biotelie steht für eine friedliche Verteidigung der Freiheit aller Kulturen. Mit dem diskursiven Versprechen der Bemühung um maximale Freiheit für alle auch eventuell später Lebenden wird da wenig auszurichten sein. Wie sollen Leute ein solches Versprechen einhalten und garantieren, die sich dem Leben gegenüber nicht verpflichtet fühlen oder auch nur glaubwürdig wirken? Wenn man die Ablehnung gegenüber "Wirtschaftsliberale[r] und postmoderne[r] Wildwestfreiheit" noch mitunterschreiben kann, so wird man bei der strikten Ablehnung eines "paternalistischen Gemeinschaftsdenkens" (a.  a. O. S.115) schon vorsichtiger und kommt ins Stutzen. Zu groß sind sogar bei uns bereits Bevölkerungskreise, die gar nicht anders als unter einem Dirigismus und Verhaltensvorgaben leben können und wollen. Freiheit und Geborgenheit sind ja auch als gegensätzliches Begriffspaar anzusehen. Legt das schleppende Aufholen der ehemaligen DDR nicht letztlich an den Schwierigkeiten mit dieser Lebensumstellung?  

Da können wir ja noch einiges aus dem gerade geschaffenen "Bremer Institut für Transnationales Verfassungsrecht" erwarten, das E mit Kollegen gegründet hat (Quelle: Internet). Vor allem natürlich krisensichere neue Pfründen zu Lasten derer, die in ihrer wirtschaftlichen Freiheit ohne hin eingeengt sind. Man kombiniere Fachbezeichnungen untereinander oder versehe sie mit entsprechenden Adjektiven, und schon hat man neue Wissenschaftsdisziplinen. Wie eine Hydra mit Wasserköpfen breiten  sich  neue Wissenschaften aus; hier, in diesem Fall,  darf man ja nicht einmal mehr nach einem "Gemeinnutzen" fragen, denn er wird ja programmgemäß gar nicht beabsichtigt. Nun versteht man auch, warum E. allen politischen heißen Eisen ausweicht. Dabei gibt es mit dem Europarecht bereits transnationales Recht. Ein theoretischer Prototyp für transnationales Recht ist das biotele, da ja bei grenzüberschreitenden Auswirkungen zunächst bioteler Gesetzesanträge, sekundär aber auch anderer festgestellter Übelstände (sofern zum Gegenstand bioteler Begutachtung werden) das gesamte betroffene Kollektiv ein Vetorecht über elektronische Abstimmung erhalten soll. Im Vorfeld ohne legislatorische Befugnis könnten biotele Gutachten bereits transnationales Interesse und Denken erwecken. Aber dies soll ja gerade nicht sein! In Eintracht mit Vittorio Hösle u. a. sollen riesige Staatsblöcke, wie etwa die Vereinigten Staaten von Europa, geschaffen werden, um mit dieser Konzentration unter Abwürgen der lästigen kulturellen PLURALITÄT, zu der illusorisch-utopischen Weltgesellschaft zu gelangen. Aber da diese Blöcke um die knapper werden Ressourcen konkurrieren und mit hoher  Wahrscheinlichkeit sich nicht auf die liberale Weltanschauung als allgemeingültige festlegen lassen, wird es zum wegen der Kräftekonzentrationen umso schrecklicheren Weltkrieg kommen. Gerade (Deutschlandradio, 27.10.05) hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein umfangreiches Forschungsvorhaben ("Integration und Desintegration der Kulturen im europäischen Mittelalter") über die Religionen im mittelalterlichen Europa aufgelegt, um gegen das heutige Vorurteil einer religiösen Überfremdung aufzutreten. ("Kleingedruckt", d. h. ganz nebenbei,  wird bestätigt, daß aber alle religiösen Gruppen sich bis um etwa 1900 etwa gleichmäßig fortpflanzten.) Bisher kamen die Muslime als Eroberer, gewährten Religionsfreiheit und herrschten über Teile Europas als Minderheit. Dem wirklich bedeutenden Thema der Menschheit, wie man die Fortpflanzungsstärke in ein Konzept  vernünftiger Menschenrechte eingliedern und die Expansion bestimmter Völker letztlich zu Lasten der Natur aufhalten könne, weicht man wohlweislich aus. Wie verträgt sich das Gewähren von Minderheitenrechte mit expandierenden Minderheiten ohne wirklich kulturelle Überlegenheit? Für E. würde jeglicher Ansatzpunkt für eine wenigstens regionale freiere Handhabung entfallen, da er ja die Kollektive nur als Sachwalter der Rechte von Einzelmenschen anerkennen will (falls ich ihn nicht mißverstanden habe); wohl richtiger interpretiert: für ihn ist die Fortpflanzungsfreiheit eine absolute, auch wenn Natur und Menschheit darüber vorzeitig zugrundegehen. Freiheit war dann offensichtlich nachhaltig, denn sie sollte ja nur "dauerhaft" (a. a. O. S.11) für diejenigen erhalten werden, die – auf private (Eltern-)Initiative hin! –  noch dazu kamen zu leben.

Die (von E. kritiklos hingenommenen) Menschenrechtsdeklarationen (a.  a. O. S.25) sind für ihn eine unanzweifelbare Bastion der und Ausgangspunkt für die angestrebten globalen Liberalität. Da AUSLESE nur in Gestalt von Konflikten (rechts)erheblich zu sein scheint (a. a. O. S.11), Recht also bloße Konkurrenzordnung sein soll, ist dieses Steuerungsdefizit  gleichwohl ein orbitanter Mangel.  Zumal recht unwahrscheinlich ist, daß "junge und zukünftige sowie.. in anderen Erdteilen lebenden Menschen " als "gleichberechtigte Träger .. menschenrechtlicher Freiheit (Generationengerechtigkeit und globaler Freiheit) " (a. a. O. S.22) sich außer der Wahrnehmung ihrer Fortpflanzung auch noch alle freiheitlichen Verpflichtungen (aus dem Repertoire der nun untergegangenen westlichen Kultur) annehmen werden.

"Nachhaltige Freiheit ist gleichwohl nicht einfach grenzenlos. Sie ist vielmehr universal, global und intertemporal austarierungsbedürftig... Und auch davon abgesehen lassen Art.1 ABs.1 S.2 GG, 1EuGRC und auch die Gerechtigkeitstheorie keineswegs eine Ungleichrangigkeit des direkt und des indirekt in seiner Freiheit Betroffenen erkennen. Die alte Idee, es gäbe >ein striktes negatives Recht, von anderen nicht geschlagen zu werden<, aber nur >eine schwache positive Pflicht, anderen Almosen zu geben<, kann daher so nicht fortbestehen: Ekardt, Zukunft in Freiheit, 2004, §6 A.II.1." [hier in der Fußnote] (a.  a.  O. S.134) 

Auch hier muß ich widersprechen, wenn es um die künftige Rechtspolitik gehen soll. Für mich ist die Rechtsverletzung stärker, wenn einer eine Person absichtlich etwa mit dem Auto überfährt, als wenn er ein Almosen verweigert. Das vorgesehene biotele Verweigerungsrecht durch Direktabstimmung über biotele Gesetzesentwürfe schließt ja auch indirekt Betroffene vom Wahlrecht aus. Es ist doch eine ganz andere Intensität und Qualität der Betroffenheit, wenn innerhalb meines Wohngebietes eine Atom- oder Müllverbrennungsanlage errichtet werden soll, als wenn solches etwa in China geschieht. Die Ausdehnung des Vetorechtes auf alle, die sich subjektiv von einer Maßnahme betroffen fühlen, würde insbesondere nach globaler Ausweitung einer derartigen Gesetzgebung leicht, ja sicher zu deren Blockade führen. Nicht einmal mit dem Rahmen einer universalen Freiheitsordnung im Sinne von E. wäre solches vereinbar, da sich bevölkerungsstarke Nationen aus ihrer Kultur und Weltanschauung heraus sich gegen eine Erweiterung des Freiheitsrahmens, auch schon im Umfange wie etwa bei uns hier in Europa, entscheiden und sie blockieren könnten. 

Was versteht nun E. unter "wohlverstandener Freiheit"? (a. a. O. S.136) "Man erinnere sich: Menschen, die sich unhintergehbar wechselseitig, eben unparteilich, in ihrer Autonomie respektieren müssen, müssen sich gleiche Freiheitsrechte zugestehen, und zwar Freiheit sowohl von direktem staatlichen Zwang als auch von indirektem durch Gewährenlassen von Mitbürgern. Wenn aber unsere Freiheit wegen der Multipolarität notwendig von Kollisionen geprägt ist, müssen unparteiische Akteure die wechselseitige Freiheitsbegrenzung akzeptieren. Dabei ist der Anspruch auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen bekanntlich im Recht auf Freiheit enthalten, nicht aber die >weiteren< Freiheitsbedingungen. Weil die >weiteren< Freiheitsvoraussetzungen gleichwohl die Freiheit fördern können, muß eine gerechte Grundordnung, die wegen des autonomiezentrierten Achtungs- und Unparteilichkeitsprinzips die Maximierung der gleichen Freiheit aller Menschen fordert, diese Belange gleichwohl akzeptieren. Nur sind sie eben keine Grundrechte (wie das Recht auf Presse-, Meinungs-, Berufs- oder Eigentumsfreiheit oder die Garantie für Leben, Gesundheit und Existenzminimum). Auf sie (zu denen auch die allgemeinen Verfassungsvoraussetzungen - also die Bedingungen friedlicher Vergesellschaftung - wie eine gewisse wirtschaftliche Stabilität und eine gewisse soziale Integration, auch der Migranten, zählen) hat der einzelne zwar keinen Anspruch. Das Ziel möglichster Autonomie und unparteiischer =  allgemein zustimmungsfähiger Zustände impliziert aber: Auch die> weiteren< Freiheitsvoraussetzungen sind soweit wie möglich zu fördern, damit möglichst viel Freiheit real wird - und zwar gleiche Freiheit für alle. Jegliche Freiheitshindernisse sind also genau bis zu dem Punkt zu beseitigen, wo die Beseitigung insgesamt eine Freiheitsmaximierung verspricht. Umgekehrt sind Belange, die die Autonomie mehr als um der Autonomie aller anderen willen nötig beschränken, damit unzulässig. Solche Belange (z. B. reine Kollektivbelange wie >das Ansehen Deutschlands< oder >die Erhaltung der deutschen Kultur<) scheitern ergo an der Autonomie - und daran, daß sie selbst eben keine Begründung wie Freiheit vorweisen können (zu den letzteren gleich unten)". (a. a. O. S.137) 
Zugunsten eines Kollektivinteresses ließe sich viel an  Freiheit einschränken, ohne es so recht begründen zu müssen. E. nimmt also den (national)staatenlosen Weltbürger vorweg, obwohl der gar nicht existiert. Selbst das Bild des "Ewigen Juden", der heimatlos umherirrt, ist seit der Gründung des Staates Israel ja Vergangenheit. Diese Linksintellektuellen (und dahin ordne ich nun einmal die verlorene Nach-68er Generation ein, der man alles geboten und von denen man nichts verlangt hat) wollen wieder wie Nomaden auftreten. An anderen Stellen kann man dann Überlegungen anstellen, daß wir den Umweltverbrauch zurückschrauben müßten, weniger herumjetten (etwa im Winter in den heißen Süden), ja weniger autofahren, ja weniger Südfrüchte essen könnten und was all derartiges ökologisches Denken vortäuschendes Gefasel mehr ist. Aus welchen Tatsachen heraus kann mir Herr Ekardt überzeugend begründen, daß etwa die mit dem EU-Beitritt der Türkei in Aussicht genommene Massenbesiedlung Deutschlands mit muslimischen Anatoliern die Natur, unsere viel besungenen Wälder, besser bewahren werden als wir alteingesessenen Deutschen? Dazu schweigt aber des Sängers Höflichkeit.  E. weint ja auch dem Artensterben keine Träne nach (a. a. O. S.138). Ein Lebewesen aber ist Substanz, Kern einer Stabilität; aber die Freiheit ist lediglich eine Funktion, sehr häufig sogar nur eine Fiktion; und sicher wird sie zu einer solchen, wenn man sich nur an ihr als Funktion und nicht an den organischen Trägern - und hierzu gehören auch Gemeinwesen, Kollektive und Kulturen -  orientiert. Wir Menschen sind hilfebedürftige Wesen oder können es von einer Sekunde zur anderen werden. Wohl denen, die sich dann nicht auf eine globale Solidarität der Menschheit verlassen müssen oder auf eine Weltverfassung, sondern auf die Nächstenhilfe und -liebe zurückgreifen können. Aber mit einem Nach-68er kann man über so etwas nicht reden: sie haben ja keine Not kennengelernt, sind nie auf die Stufe eines ums Überleben kämpfenden Tieres zurückgeworfen worden.

Zunächst halte ich mich an die Ankündigung: "dieses Buch sucht eine in wichtigen Punkten präzisere und erheblich vervollständigte Gesamtschau meiner bisherigen Ideen, wie ich sie in einer Reihe von Büchern und Zeitschriftenartikeln entwickelt habe" und auch die "gewählte, geradezu anmaßende Kürze" ist für mich keine Entschuldigung dafür, wenn ich so Weltumgestaltendes beim ersten Durchsehen nicht entdecken konnte.

"Ohne eine neu fundierte Lehre von der gerechten Grundordnung und eine Neuinterpretation unserer Verfassungen, vor allem aber ohne mehr Generationengerechtigkeit und Gerechtigkeit zwischen den 'Völkern dieser Erde können wir  nicht länger sagen, daß unser Zusammenleben gerecht ist." (a. a. O. S.9) 

Aber wer hätte denn eine solche Behauptung, daß die Welt gerecht sei,  je aufgestellt? Und E. fährt fort: 

"Und ohne ein neues Konzept politischer Steuerung wird die Politik als Mittler unserer Konflikte endgültig scheitern. Ganz besonders die Jahrhundertaufgabe  Nachhaltigkeit, unter die wir die Generationen- und die globale Gerechtigkeit seit kurzem begrifflich fassen, wird ohne ein solches Konzept nicht zu meistern sein, Das sind meine Kernthesen." (a. a. O. S.9) 

Ich wollte mich schon darüber beschweren, daß das Ziel Nachhaltigkeit nicht definiert werde. (So rasch läßt man sich negativ einstimmen!) Aber dann hatte ich Definition vor mir: 

"C. Nachhaltigkeit = intergenerationelle und globale Gerechtigkeit -. Aber wovon reden wir überhaupt?  Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung meint das Ziel, daß unsere Kinder und Kindeskinder auch morgen noch etwas auf dem Teller haben – und daß  überhaupt erstmals alle Menschen dieser Welt etwas auf den Teller bekommen. Es geht also um eine lebenswerte, freiheitliche und friedliche Erde für alle Menschen...  sustainable development..." (a. a. O. S.25) 

Von dieser Definition ist allerdings noch ein weiter Schritt zu der Beweisführung, daß dieses Ziel mit dem einer Freiheitsmaximierung für alle Menschen zusammenfalle. Vergessen wir auch nicht, daß viele Menschen von ihrer Freiheit einen schrecklichen Gebrauch machen, und daß sich immer sehr viele Menschen finden, die ihre Freiheit billig abzugeben bereit sind, und sei es nur dafür, keine Verantwortung übernehmen zu müssen.

"Ein Korsett starrer  Regeln, wie es traditionalistischen  Staaten eigen ist,  zwängt nicht nur ein - es hält auch." (a. a. O. S.78)

 Anders als im Adjektiv "nachhaltig" klingt in  "sustainable" (eigentlich: "unterhaltend") ein Moment der Unterstützung mit; es ist nicht ganz sinngleich mit "permanent" oder "ausdauernd", rührt aber an die Zeitperspektive und berührt sich schließlich irgendwie mit dem Wunsch des Menschen nach Ewigkeit, die für Irdisches illusorische Utopie ist, weil schlußendlich alles dem Zerfall und der Verwandlung anheimgestellt ist. Und da von einer Idee die Rede ist, liegt auch die Nichtberücksichtigung dieses grundsätzlichen Mangels, der grundsätzlichen Sterblichkeit, nahe.

"Menschen sind endliche Subjekte - doch bringen wir durch unser Reden ein intersubjektives Universum normativer Prinzipien zum Entstehen, welches uns lebenslang bindet. Und das doppelte transzendentale und Alternativlosigkeitsargument für Vernunft und liberale Prinzip eine (ganz abgesehen vom weiteren Argument >Widerlegung der Gegentheorien<) hält auch dem Ansturm kritischer Nachfragen statt, denen es sich in einer globalisierten, kulturell pluralistischen Welt stellen muß. Unschädlich ist etwa - wie ich auf eine gängige Kritik an einem diskursiven Liberalismus erwidern möchte -, daß sich auch bei Sicherstellung maximaler gleicher Freiheiten nie völlig ideale, von jeglichem Zwang, materiellen Nöten, psychischen Belastungen, begrenzter Intelligenz oder Zeit freie Diskurse [hier: typische Unklarheit durch neue Rechtschreibung! ich nehme an es ist "zeitfreie Diskurse" gemeint und es hat sich kein Druckfehler eingeschlichen und habe denn Sinn auch dann noch nicht erfaßt, "Zeit freier Diskurse" ginge mir eher ein] über Gerechtigkeit unter Menschen ergeben kann. Denn da Menschenunmögliches nicht verlangt werden kann, können Normen nur das regeln, was eben regelbar ist.." (a. a. O. S.69)

Und da sollen wir glauben, daß aus solcher Bemühung um das Ideal maximaler Freiheit keine Zwangsherrschaft entstehen könnte? 

Ich will nun meinerseits einem Vorwurf von dritter Seite gegen meinen Kernbegriff "dynamische Stabilität" versuchen zu entkräften, nämlich den Vorwurf, ich hätte ihn doch nirgendwo definiert.  Unter Nachhaltigkeit scheint zunächst dasselbe verstanden zu werden; aber warum benennt man dieses so wichtige und zentrale Ziel derart widersprüchlich: nachhaltig kann auch Dummheit sein und Gleichgültigkeit; früher suchten die Philosophen nach dem Wahren und Guten; aber Platon ist ja tot (siehe E-Mail Ekardts) Für mich liegen die Gründe auf der Hand: man will nichts von Natur wissen und hat die Gerechtigkeit zu einer Spezialsparte der Verteilungsgerechtigkeit verengt; es ist das pseudodialektische Denken aus der Tradition der altgriechischen Sophistik, das den Ausübenden den besten Profit verspricht, da sie sich immer herauszureden verstehen. Dies ist die Wurzel des Neomarxismus (oder auch der "Postmodernen"?), der kein klares Ja und Nein mehr kennt, sondern nur ein Sowohl-als-Auch, eine Pluralität, der man die AUSLESE erspart hat. Freilich sind Gegensätze treibende Kräfte, aber es gibt auch eine falsche Entscheidung und falsches Verhalten, die Tod und Vernichtung zur Folge haben; mit einer ausgerotteten Pflanzen- oder Tierart geht eine Millionenjahre-Geschichte endgültig zu Ende. Und die verblödete und hilflose Menschheit vernichtet täglich Hunderte von Arten. Man kann ja über alles reden, solange man nicht selbst leidet. Ein derartiges Problem kennt unser Autor gar nicht. Er kann sich lachend auf dem Buchumschlag präsentieren: vieljähriger, hochdekorierter Stipendiat, zweifacher Preisträger, konnte er auf anderer Leute Kosten (wie ich allerdings nur aus den Beispielen anderer vermute) die Welt bereisen, mehrere Studiengänge absolvieren, sich seine Ratschläge teuer bezahlen lassen. Ein weiteres Argument für meine Forderung, ausgenommen von  besonders hochbegabte Sonderfällen, die Geisteswissenschaften von Leuten betreiben zu lassen, die ihren Anteil am Bruttosozialprodukt (oder wie man es aktueller  benennen will) mit etwa vierzig Jahren schon erbracht haben. Aber Felix Ekardt zählt ja schon zu diesen Ausnahmen! 

Also zunächst einmal der Versuch über den Zielbegriff der "dynamische Stabilität" ins Reine zu kommen, ein Begriff, der jedem Naturwissenschaftler sofort einleuchtet; weshalb er sich ja auch nicht um eine Definition bemüht. Stabilität  ist eigentlich nur eine Abstraktion; denn bereits Heraklit wußte, daß alles fließt, daß alles der Veränderung, der Dynamik unterworfen ist. Aber um in dieser Welt bestehen zu können, müssen wir irgendwo Halt finden; in Bildern von gewissem Bestand, in Begriffen. Stabilität bedeutet für uns das verhältnismäßig Gleichbleibende, dessen Veränderung uns wenigstens für den Augenblick verborgen bleibt, das Nominale, so die bereits erwähnten Pflanzen- und Tierarten mit dem Wissen, daß auch diese sich wandeln. Jedes Ich, jedes Selbstbewußtsein ist bestimmt von diesem Phänomen der Stabilität oder der Substanz, Persona (wörtlich Maske) wurde zur unverwechselbaren und unauswechselbaren individuellen Persönlichkeit weiterentwickelt, eingebettet in eine Familie, eine Gemeinde, und schließlich in ein Volk, eine Nation, Einheiten die gegenseitig voneinander abweichen und in die Menschheit, die in subsidiärer Reihe in die Natur münden. Die höchste Stabilität wird Gott nachgesagt. Aber nicht nur demjenigen, das unter ein Substantiv fällt, legen wird den Begriff der Stabilität zu, sondern auch dem Geschehen, wenn es uns betrifft, dem physikalischen (etwa dem Wetter) und dem Psychischen. Und nun kommt es darauf an, daß alle Wandlung, alle Dynamik, der Erhaltung gefundener Stabilität oder deren (Wieder-)Herstellung zu dienen hat oder wenigstens mit ihr verträglich sein muß. Und da haben wir es wesentlich leichter, wenn wir der Zielvorstellung der Biotelie uns etwa im Wortsinn nähern: nämlich dem Ziel der Lebenserhaltung. Erst dann können wir mit dem Begriff der dynamischen Stabilität auch im Hinblick auf die Naturgewalten, wie das Wetter oder das Klima, etwa Vernünftiges anfangen. Wenn wir weiterhin derart sinnwidrig und rücksichtslos in das Naturgeschehen eingreifen, indem wir alle Gifte und Zerstörungskräfte, die in der Erde ruhen, auf einmal - in Jahrhunderten, ja Jahrzehnten - verpuffen, so zerstören wir die dynamische Stabilität global. Es bleibe dem Leser überlassen hierzu den Zugang bei Ekardts obiger Definition Nachhaltigkeit als Generationen- und globaler Gerechtigkeit zu suchen, mir gelingt dieser Zugang dort leider nicht oder nur ganz pauschal ohne das Eindringen in Einzelproblemlösungen. Der Teufel aber sitzt bekanntlich im Detail. Der unermeßliche und so rücksichtslos geplünderte Schatz des Reichtums der lebendigen Natur bleibt bei Ekardt vor der Tür. (Vgl. E-Mail: Er halte nichts von Neokonservativen wie Gruhl...) Anstandshalber darf ich hier aber nicht unterschlagen, daß E. dann doch wieder dazu bereits ist "Steuern für die Einrichtung von Nationalparks oder auch von Kindergärten zu akzeptieren, weil dies die Entfaltung heutiger und künftiger Menschen fördert, ohne indes >elementar< zu sein..." (a. a. O. S.139) Also sozusagen Natur als eine Art von Museumsveranstaltung.

Elementare Bedürfnisbefriedigung sollen unseren Nachkommen also zugesichert werden: Wasser zum Trinken und Luft zum Atmen. Gewährleistet offensichtlich durch eine Umweltindustrie, denn so elementare Funktionen wie die Wasserreinigung über die Bodenfiltration und die Luftreinigung über die Bäume gehören bei ihm ja nicht zu den „elementaren" Erfordernissen. (Oder sagen wir lieber: er versteht wenig von Biologie und Naturwissenschaften: was ein einziger Wald an Entgiftung leistet  schaffen ganze Industrien nicht.) Da die Bevölkerungslawine dabei dank Freiheit nicht gestoppt wird, würde auch nicht viel mehr noch zu verteidigen sein, und der Kampf bis aufs Messer wäre vorbestimmt. Dagegen kann man sich sehr wohl vorstellen, das "westliche Wohlstandsmodell" zu globalisieren, wenn man eine Geburtenkontrolle erzwingt. Nur wäre auch dann der westliche "Wohlstand", sprich: Überfluß, kein anzustrebendes Ideal und die westlich maximierte Freiheit schon gar nicht. Nur allmählich begreife ich bei der Lektüre dieses Büchleins, daß "kein Kant" eben heißen soll: keine Pflichtethik; "Platon ist tot" muß übersetzt werden in: keine paternalistisch-autoritäre Ordnung, sondern eine solche nur in ständigem Diskurs (für mich: Geschwätz), unterbrochen durch Mehrheitsabstimmungen aus Verlegenheit wegen der doch sehr häufigen Uneinigkeit.
Und zwischen allem schimmert durch, daß ja E. auch seine Vorstellungen gerne durchsetzen würde und damit  "paternalistisch-autoritär" (oder monarchistisch?) eingestellt ist, denn jedermann wird ihm als Diskutant kaum folgen können, wird ja auch nicht zugelassen. Und Zweifel an der Zukunftsträchtigkeit aller Mehrheitsbeschlüsse werden auch bei E. wach, weshalb Gerichte, doch wohl qualitativ-intellektuell hoch besetzte, eingreifen müssen, mit Leuten seiner, nicht meiner  Bildungsvoraussetzungen und Weltanschauung versteht sich. Die Polemik gegen neokonservativ (wie andere sagen), gegen Platon ist also im Grunde unehrlich. Außerdem muß E. den Gottesglauben ablehnen, da der doch sich einer höchsten Autorität verschreibt. Damit ist aber die weltanschauliche Neutralität aufgegeben und ein Wesentliches an Freiheit verraten. Biotelie ist agnostisch angelegt und läßt die letzten Fragen, insbesondere die konkrete Beantwortung der Frage nach dem Sinn des Lebens, offen. Verlangt wird jedoch gegenseitige Toleranz; wo diese verweigert wird, müssen Konsequenzen gezogen werden bis hin zur Ausweisung sich nicht eingliedernder und an die Spielregeln haltender Minderheiten (was die Duldung einer türkisch-muslimischen Minderheit, soweit sie nicht weiter einseitig expandiert, auch bei uns nicht ausschließt).

Was versteht nun E. unter Demokratie, für die es bei ihm doch keine Alternative gibt?

"Zu guter Letzt kann man auch nicht sagen, daß eine diskursrationale Theorie entgegen ihrem eigenen freiheitlichen Ansinnen platonisch-autoritär ende, weil ihre Prinzipien unabhängig von der faktischen Zustimmung der Bürger begründet und daher von oben herab kämen (wie Platons - die Autokraten aller Zeiten inspirierende - diffuse Wesensschau > erkennen< konnten)."

So kann nur einer sprechen, der selbst keine "Gesichte", keine Inspirationen erfahren hat, für den z. B. "Wunder" aus rationalistischer Weltanschauung heraus ausgeschlossen sind.  

"In der Tat gelten liberale Ideen auch dann, wenn die Mehrheit [h]sie ausdrücklich abschaffen oder ignorieren und z. B. lieber einen Gottesstaat errichten möchte.. War etwa das Dritte Reich durch mehrheitliche Zustimmung der Bürger gerecht?..." (a. a. O. S.79)

Die aufgeworfene Problematik des Demokratiekonzepts ist damit aber nicht gelöst. Das biotele Gutachtenverfahren läßt Verbesserungsvorschläge von jedermann zu und arbeitet mit Urteilsvergleichen, wobei nur solche Urteile gegenüber dem großen Durchschnitt intellektuell höher Stehender verworfen werden, die grob von dem Urteil vieler anderer abweichen und auf eine nicht schlüssiges logisches Denken oder im Urteil ausgeübte Parteilichkeit zurückgeführt werden müssen. (E. läßt dagegen nur solche zum Diskurs zu, die seiner Auffassung sind; allenfalls noch einen  solchen zwischen Diskursethikern, der dann wie das Hornberger Schießen ausgeht, d. h. ohne Ergebnis.) Das übereinstimmende biotele Urteil muß nun auch die erforderliche positive Publizität unter Zurückdrängung der negativen erfahren; aber die Ablehnung einer Mehrheit der vom Urteilsergebnis mutmaßlich Betroffenen darf schließlich dennoch nicht außerachtgelassen werden. Und diese Mehrheitsberücksichtigung bei der Durchsetzung bioteler Gesetze - also von durch eine geistige Elite erarbeitete Problemlösungen - nicht nur Konfliktlösungen! - würde auch für nichtdemokratische Staaten gelten. Wenn eben (27.10.05) der iranische Präsident zur Vernichtung Israels aufruft und demonstrieren läßt, so könnte der Iran mit solchem Geschehen  kein Mitglied im biotelen Staatenverbund sein; d. h. der zuständige Weltpolizeiblock würde gegen diesen Präsidenten und gegen Demonstranten gewaltsam reagieren. (Weshalb ein solcher Fehlpaß recht unwahrscheinlich würde.) Nicht vergessen werden darf aber, daß dieses gerügte Ereignis im Zusammenhang mit dem Kulturkampf steht, indem eben der Liberalismus auch Ekardt' scher Prägung ebenfalls keine Toleranz erkennen läßt  Biotelie würde einen Vorstoß der Naturwissenschaften in die Staatsführung hinein bedeuten; die Naturwissenschaften und ihre Vertreter stehen sich aber in ihren Auffassungen in allen Ländern heute bedeutend näher als die sog. Geistes- und Staatswissenschaftler, was die Entwicklung zu einem weltstaatlichen Grundkonsens erleichtern könnte. (Auch der Iran beispielsweise bedient sich der Naturwissenschaften; er bliebe von einer weltweit höheren politischen Einflußnahme der Naturwissenschaftler kaum unberührt.) Biotelie und die Zielvorstellung "dynamische Stabilität" entstammen der Naturwissenschaft; ihre Anwendung auf Politik und Gesellschaft würde berücksichtigen, daß die genannten Bereiche auch mit der Natur in Beziehung stehen, ohne die Grenzen der Zuständigkeit verwischen oder gar ignorieren zu wollen. 

Der Begriff der dynamischen Stabilität bewährt sich modellhaft als Zielvorstellung bezogen auf jede lebendige Einheit, individuelle wie kollektive und auf fast jeden Vorgang, der auf das Wohl solcher lebendigen Einheiten einwirken kann. (Bei gleicher Anwendung des Begriffes "Nachhaltigkeit" müßte ich ständig ein: "außer bei..., außer bei... und  außer bei..." hinzufügen, nämlich alle die Konstellationen, die eben nicht nachhaltig sein sollen und dürfen.) Die Vokabel nachhaltig paßt trefflich zusammen mit derjenigen der Umwelt (für Natur) in den Wortschatz verlogener Politik, wie sie hoffentlich einmal wirksam eingedämmt werden kann. Wenn Ekardt also eine bessere Steuerungsfähigkeit der Politik als "Kernthese" fordert, dann müßte er aus der Naturwissenschaft den Begriff der dynamischen Stabilität als Regelungsgröße auch den einer politischen Kybernetik  übernehmen, wie es andere (Wilhelm Deutsch: Politische Kybernetik z. B.) schon getan haben. Er tut es (bisher) nicht! Für Eckardt scheinen wir der Politik lediglich "als Mittler unserer Konflikte"  (a. o. O.) zu bedürfen. Aber auch in E.'s Gedärm tun Milliarden Keime ihren Dienst zu seiner Gesundheit, auch er ist Mitglied der Natur, die er so nicht wahrhaben will. Von Naturrecht will er "so allgemein" (Vgl. E-Mail)  nicht sprechen; er hätte sagen müssen: ich kenne nur Umwelt, die sich meinen gedanklichen Abstraktionen fügt, keine Natur, die ihre eigenen "Launen" hat. Der Religiöse nennt hier den Willen und das Walten Gottes; E. als gelernter Religionswissenschaftler (!! Quelle: Internet) )  aber erregt sich bereits über die Bibelaussage, wonach zu Urzeiten der Geist über den Wassern schwebte (a. a. O. S.96), ein mythologisches Bild, an dem kein Naturwissenschaftler Anstoß nehmen würde. Es ist die Krankheit der Kritelei der 68er, die diese mit Kritik verwechselten und mit der sie kritisches Denken verhöhnten und schließlich zerstörten.

Ekardt bedient sich der Früchte anderer Wissenschaftler und nennt sie häufiger nicht einmal mit Namen; besonders fällt mir dies bei der Schildung einer ökologischen Wirtschaft auf, wo er die Ökobilanzierungsbemühungen unterschlägt. Wenn es zwischen ihm und mir Übereinstimmung gibt, so liegt diese in dem Angelbegriff der AUTONOMIE als (bei mir) biotelem Aspekt der dynamischen Stabilität, eingebunden in das Konzert mit den anderen elf biotelen Aspekten. E. sucht sich damit zu retten, daß er von einem "multipolarem"  Freiheitsbegriff spricht. Bei Polarität geht der Naturwissenschaftler zunächst einmal von zwei Gegensätzen aus; erst in neuerer Zeit wird auch dort von einer Vielzahl von Polen gesprochen, was dem Begriff aber an Anschaulichkeit nimmt. Aber nun suche man einmal in diesem Buch diese von E. eingeräumten Pole! Auf Seite 141 findet sich ein "Hinweis auf >Rechte anderer< als Freiheitsschranke neben Art.2 ABs.1 GG,52 EuGRC", die Multipolarität soll aber noch hinzukommen.

 "Gegen die Kompatibilität des Gemeinwohlbegriffs, verstanden als Auffangformel für kollektive Belange" will E. Verfassung und Gerechtigkeit setzen. "Nachhaltigkeit meint also nicht eine emotional aufgewühlte >Aufopferung für die Gemeinschaft, das Volk, die Kultur usw.<, wie viele wohl befürchten oder auch hoffen. Denn eine solche Idee wäre erstens unbegründet und birgt zweitens eine latente Offenheit des Aufopferns auch für autoritäre Ziele in sich " (a. a. O. S.141,142) 

Ein Eintreten für die eigene Kultur oder Familie oder Gemeinde oder Nation muß noch nicht unter emotionaler Aufwühlung (oder gar Massenhysterie) stattfinden, sie ist auch aus rationalem Verhalten möglich und m. E. gelegentlich geboten. "Autoritäre Ziele" lassen sich leichter unter dem Mäntelchen "Freiheit" verstecken als unter einem anonymen biotelen Gutachtenverfahren, das AUTONOMIE bei jeder Stellungnahme gesondert zu beachten hat. Schutzvorkehrungen gegen Willkürautorität, die über das Nennen des Demokratieprinzips hinausginge, konnte ich in dem Buch nicht entdecken. 

"Nachhaltigkeit ist vielmehr die radikale Autonomie - eine Autonomie indes, die sich ihrer Absolutheit ebenso bewußt ist wie ihrer Begrenzung in der Autonomie aller anderen, auch wenn sie räumlich oder zeitlich entfernt von uns leben." (a. a. O. S.142)

 Der Selbstlosigkeit der Einzelindividuen und den Ergebnissen ihres Diskurses ausgeliefert bleibt Nachhaltigkeit dann sicherlich weiterhin auf der Strecke.
Der letzte Satz E. 's schießt für mich über das Ziel hinaus: dynamische Stabilität, Biotelie, kann unter AUTONOMIE allein schlecht verstanden werden: es wäre eine AUTONOMIE bis zum Ende der Zeiten, eine Erhaltung der Handlungsfähigkeit (AKTIVITÄT), der GEGENSEITIGKEIT (die von E. gerade noch gestreift wird), der HYPARCHIE  (Gewalt-, Zwang- und Bedrohungsminimierung) usw. Aber soweit trägt der Satz: "Nachhaltigkeit ist die radikale Autonomie" eben nicht.  Wenn wir uns auf die AUTONOMIE der Individuen zurückziehen, dann werden die auf ein auf Gruppen oder Nationen etc. beschränktes Gemeinwohl hin orientierten Kollektive - es gibt sie übrigens auch unter Pflanzen und Tieren! - allerdings über uns "Individualisten" herfallen und uns wie die Termiten auffressen, und keine Verfassung wird uns schützen können, denn auch sie benötigt das Kollektivorgan Polizei. Das Wertvollste am Begriff der AUTONOMIE , als derjenige der Freiheit des Menschen durch Selbstgesetzgebung, hat Ekardt Immanuel Kant entnommen; dem stand als individuelle Kontrollinstanz wenigstens damals noch das Gewissen zur Verfügung.  Im kategorischen Imperativ soll die Maxime (der Vorsatz) meines Verhaltens sich bekanntlich daran orientieren, ob sie zu einem allgemeinen Gesetz tauge, so daß ich wünschen könne, daß sie von allen so befolgt werde. Auch E. stellt bloß auf die gute Absicht ab, läßt sich an ihr genügen und sieht dem Untergang seelenruhig zu; nur eben hat er - ganz richtig aus bioteler Sicht - das Ziel der Autonomie von der Ethik in die Politik verlagert. AUTONOMIE ist für Kant die einzige Forderung der praktischen Vernunft also der Sollenssphäre (wie bei E.), aber kennt noch eine vielschichtigere theoretische Vernunft, die E. einfach kategorisch von der praktischen abtrennt. Theoretische Vernunft ist für E. nur als "Subsumptions"kunst oder -wissenschaft  erheblich, also dafür, festzustellen, was und wie denn etwas unter die ethische Kategorie fällt. Aber da sitzt der Hase ja gerade im Pfeffer! Mit dieser Aufgabe ist der Einzelne oder gar der Durchschnittsbürger bei der Komplexität heutiger Verhältnisse überfordert: eben darum werden Ethik und Moral  drängender Weise politische Aufgabe. 
Ethik ist , bei Kant noch, allein Selbstzweck und nicht Mittel zur Existenzsicherung (wie als Ergänzungszweck in der Biotelie und in fast allen Morallehren). Bei E. fungieren die Mittel zur Selbsterhaltung  als Freiheitsvoraussetzungen und werden merkwürdigerweise vernachlässigt, zumindest in den Hintergrund abgedrängt Für ethische biotele Politik aber kommt es auf das Handeln für das Leben und damit für die (sich entwickelnde) Freiheit an und darauf, daß Freiheit so entwickelt wird, das sie dem Leben dient; nur so kann sie auf eine Ebene mit der Würde gestellt werden. Nur zuzusehen bei der allgemeinen Vernichtung ist des Menschen unwürdig. Wertvoll bei E.s Konzept ist es, das Konzert der biotelen Aspekte in Konzentration auf den der AUTONOMIE bestätigt zu sehen; der tragende "Grund" ist eben auch bei ihm nicht allein "Freiheit/Würde"; es könnte aber (fast) jeder andere biotele Aspekt genauso verabsolutiert und ins Zentrum gerückt werden. Die Pazifisten und Anarchisten versuchen dies (leider andere Aspekte, wie gerade die AUTONOMIE, häufig ausblendend) mit der HYPARCHIE, sie durch maßlose Übertreibung ins Gegenteil verzerrend, die Kommunisten-Sozialisten vergewaltigen den biotelen Aspekt des AUSGLEICHS und der SUBSIDIARITÄT, die "Alt"-Liberalen den des AUSTAUSCHS und der AUSLESE - letzteren als Wettbewerb unter GEGENSEITIGKEIT, also Fairneß, sprachlich tarnend. Ich bin E. dankbar, daß er den hohen Rang der AUTONOMIE im Zusammenhang mit den anderen biotelen Aspekten gesondert herausgearbeitet und bestätigt hat.

Zu behaupten, daß Kant den Begriff der Nachhaltigkeit noch nicht gekannt habe, ist kein Schwächenachweis gegen diesen Philosophen. Eine derartige Zerstörungswut über Anwendung von Technik konnte Kant nicht voraussehen; eine derartig radikale technikverstärkte Abkehr von der Vernunft war damals noch unvorstellbar. Noch lächerlicher wirkt das Argument Eckardts, ausgerechnet Kant habe noch nicht in Menschheitskategorien gedacht, Kant der Kosmopolit unter der kosmopolitischsten Stadt der Welt, die Königsberg damals darstellte. Er, der sogar alle vernunftbegabten Wesen, nicht nur den Menschen, in seine Philosophie mit einschloß! Aber auch der wird geradezu als nebensächlich abgekanzelt, obgleich ich mich beispielsweise kaum für würdig halten würde, Kant auch nur die Schuhe zu binden. Und so räumt E. denn auch einmal ein, daß Kant ein "Titan" ist; aber er biete "im Kern keine haltbare Basistheorie der Gerechtigkeit". Menschliche Willensfreiheit sei eine notwendige Grundannahme, ohne die man keine Moral einfordern könne, "eine bloße empirische Befähigung", aus der "nicht logisch die Würde, also das Prinzip des Autonom-sein-Sollens der Individuen gegenüber anderen"  folge.  Auch das universelle Prinzip der Unparteilichkeit sei bei Kant  "einigermaßen unklar"  (a. a. O. S.46)
">Einen neuen Grund legen" möchte E. "Die Grundidee, der archimedische Punkt, in dem meine Thesen konvergieren, ist dabei kein religiöser Glaube, kein Bestand kultureller Grundwerte, kein postmoderner Subjektivismus, kein Wirtschaftsliberalismus oder Paternalismus, kein Kant, aber auch nicht die >radikale Demokratie<  eines Jürgen Habermas." (a. a. O. S.9, 10)
Wenn bei Kant Unparteilichkeit eine Forderung der Vernunft ist (übrigens von Jürgen Habermas und John Rawls in recht zweifelhaften Versuchen, bei der Gesetzgebung von persönlichen Voraussetzungen absehen zu wollen, übernommen! Der Mensch als "unbeschriebenes Blatt"!), so wird sie in den Regeln des  biotelen Gutachtenverfahrens konkret zu praktizieren vorgeschlagen, unter der - noch zu überprüfenden - Voraussetzung, daß es unter Anwendung des biotelen Aspekterasters bei Zugrundlegung des Zieles bioteler dynamischer Stabilität und glücklicher Umstände einer möglichen Sachzusammenhangsaufklärung zu Gutachtenübereinstimmungen kommen könne. Erst darnach kommt dann das "radikaldemokratische" Element der Befragung und Entscheidung durch alle direkt von einem biotelen Gesetzesvorschlag Betroffenen. Auch kommt hier klar zum Vorschein, daß die Konfliktregelung im Diskurs, in gegenseitiger Verständigung und Verhandlung eigens in den Bereich der Regierungen und Parlamente und anderer Institutionen fällt. Hier hätte bei Ekardt die Glocke läuten müssen! Er aber scheint den ganzen Sumpf der Korruption, in dem die Menschheit zu versinken droht, die eigentliche Gretchenfrage gar nicht wahrzunehmen. Korruption ist für ihn kein Thema, mit dem er sich allerdings auch als Regierungsberater hätte unbeliebt machen können. Und wieder zur Ehrenrettung, daß auch E. den verderblichen Einfluß von Korruption kennt, zeigt eine Bemerkung betreffs Verzerrung des Wettbewerbs etwa durch
"korrupte Regime in Afrika oder konzernhörige Politiker in Europa" (a. a. O. S.224)
 Eine zweite Stelle sei nicht unterschlagen:

 "Natürlich ist die Partizipation an Diskursen die Grundlage aller liberalen Gerechtigkeit (Kap.II C.). Gleiches gilt für die Transparenzregeln - die man z. B. für Parteien und Abgeordnete noch ausweiten sollte, um Einflüsse offenzulegen  und damit bestimmten Kräften, die das Licht scheuen, das Wasser abzugraben (erst recht in einer naturgemäß unübersichtlichen Weltföderation). Verfahren ist wichtig!"... (a. a. O. S.220) 

Das tut natürlich niemandem weh! Mir ist das alles zu vage und zu wenig verändernd, eben Gerede. Hätte E. eingegriffen, wäre er nie mehr Regierungsberater!

Mir ist klar, daß nach Einführung einer biotelen Gutachteninstanz sehr bald Auslegungsschwierigkeiten auftreten werden, welche sich aus dem Konflikt und aus der Bewertung des Gewichts der verschiedenen Aspekte; zumal beim rechnerischen VERGLEICHEN ja auch im strikten Sinne Unvergleichbares zunächst einmal fiktiv einander gegenübergestellt wird. In welchem Ausmaß werden  positive Ansätze im Hinblick auf den Aspekt der HYPARCHIE (der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) den Aspekt der AUSLESE beeinflussen oder den der AUTONOMIE? Bis über den Kreis der Akademiker hinaus, bis in die Medien hinein würden sich da Diskussionen und Stellungnahmen ereignen. Der Diskurs würde also nicht abgeschafft, sondern nur in entscheidungsträchtigere Bahnen gelenkt, da man damit rechnen könnte, daß auch etwas geschieht (gestützt auf die Erfahrung, daß etwas geschehen ist in Richtung Mißbrauchsabbau). Hans Apel hat in seinem Buch "Die deformierte Demokratie, Parteienherrschaft in Deutschland", Deutsche Verlagsanstalt 1991, eine lange Liste von Mißbräuchen aufgedeckt; aber wurden sie etwa beseitigt? Der Bundesrechnungshof rügt alljährlich Kritik die Behörden wegen Milliardenverschwendungen; aber ändert sich etwas? Es fehlt  eine Instanz, die unter Billigung der Betroffenenmehrheit gesetzgebend und (mangels anderer Möglichkeiten) vollziehend durchgreifen kann.

"Schon daraus folgt dann aber, daß uns die menschliche Praxis des Sprechens in Gründen nötigt, jeden menschlichen Konflikt liberal im Geiste des Würde- und Unparteilichkeitsprinzips zu lösen, auch globale Konflikte." (a. a. O. S.107) 

Wir können es nur hoffen!

"Der Ausgangspunkt ist klar. Gerecht ist genau die von Vernunft, Würde, Unparteilichkeit, Freiheit und Demokratie (und allein aus ihnen herleitbaren Implikationen: z. B. Sozialstaat, Kulturförderung, Schutz des Stadtbildes, Bereitstellung einer Infrastruktur usw.) gebotene Abwägungs- und Institutionenlehre. Denn dies sind die alleinigen und alternativlosen Prinzipien gerechter nationaler und globaler Ordnung. Diese Prinzipien bzw. Gründe sind keineswegs >leer und ergänzungsbedürftig<, wie Kontextualisten oder auch manche Diskursethiker wie Habermas meinen, sondern beschreiben abschließend das , was uns Menschen als Menschen in der konfliktreichen Welt der (unhintergehbaren) >offenen< Vernunft als Diskurs- und Handlungsmaßstab möglich ist..." (a. a. O. S.172) 

Wenn man Kulturen durch Durcheinanderrühren von Ethnien und Nationen erst so recht verunsichert und in Konflikt gebracht hat, wenn sie sich mangels "Leitkultur" so gar nicht mehr gegenseitig verständigen können, dann erinnert man sich der "Kulturförderung" und behauptet (theoretisch), konkrete Dinge bis hinein in die Stadtplanung von der Würde, Freiheit und Demokratie ableiten zu können bzw. zu müssen. So etwas kommt mir wie ein Hokuspokus vor!

Manschetten hat  E. gegenüber den Gefahren einer "Ökodiktatur". Und wenn unter Hinweis auf die psychologischen Experimente von Stanley Milgram vor der  Autoritätshörigkeit "okzidentaler" Menschen gewarnt wird (a. a. O. S.85, 86), so liegt der Schluß doch näher, diesem Mehrheitsbedürfnis dadurch Rechnung zu tragen, daß man eine zuverlässigere Autorität, etwa im unabhängigen biotelen Gutachteneinrichtung, herausgebildet über positive Folgen von deren Urteilen anbietet; dem Demokratieprinzip wäre dadurch Rechnung getragen, ohne am Autoritätsbedürfnis zu rütteln. Die Versager- und Mißbrauchspannen können doch mit dem Vetorecht aller direkt Betroffener gegen Urteile dieser Instanz wohl optimal minimiert werden. Ja wäre dies sein Einfall gewesen! (Meiner war es auch nicht.) Es geht aber hier nicht um die Schwäche des Menschen, sein Geltungsstreben, seine Suggestibilität als Grundeigenschaft; sondern um die Schwäche dieser universalen Freiheitstheorie, die Charakter und Wesen des Menschen offenbar durch Aufklärung und Erziehung ändern möchte. (Halt, er besitzt nach E. ja gar kein Wesen, weil ein solches seine Theorie stören würde! Ich bleibe dennoch bei der Weisheit der Sprache.) Der Mensch ist nämlich  nicht nur Freiheitsträger, er ist in erster Linie Lebewesen! Es ist Sache einer politischen Theorie, auf das Wesen des Menschen einzugehen, nicht aber, es  zunächst zu verändern, damit er für die Theorie tauglich wird. Sollte eine Veränderung hin zum "guten Leben" durch die neue Praxis erreicht werden, dann umso besser. Auf die Praxis ist dabei aber zu sehen, nicht auf die Theorie, wie die Marxisten und anderen Linken es noch heute an sich haben.

Auch daß eine Instanz geschaffen werden muß, an die sich der einzelne mit einem Antrag auf gebührenpflichtige Überprüfung von Verbesserungsvorschlägen* wenden kann, um sich auf eine unabhängige Überprüfung verlassen zu können; derartige Notwendigkeiten scheint E. nicht zu sehen. Tatsächlich aber hat der einzelne ohne den Rückhalt eines Interessenverbandes doch in der Demokratie keinerlei Chance Gehör zu finden. Da wo Freiheit sich als fruchtbar erweisen sollte, da sind ihr die Wurzeln abgeschnitten, und die ganze universale Freiheitstheorie wird nutzlos.

Patentverfahrensrüge [entfernt]

 

Hier liegen die konkreten Freiheitsprobleme, Herr Professor! Von politisch-sozialen Verbesserungsvorschlägen will schon gar niemand etwas wissen. Es ist hier dringend ein Nachtrag fällig zu Ihrem Buch! Der "andere Mensch" ist ein Anonymer und unangreifbar; Einzelner; auch Täter und Untäter, sind nur über eine Gruppe innerhalb eines Staates haftbar zu machen und diesen Gruppenzusammenhalt lassen sie sich auch von Ihnen nicht nehmen!  Menschen agieren fast nur in Cliquen, weshalb ja auch Prof. E. mit nicht zur Überprüfung meiner biotelen Vorschläge verhalf, obwohl (oder weil) er passendes Zunftmitglied ist. Das Schutzbedürfnis des Einzelmenschen in der Gruppe, es wird von E. überhaupt nicht in Rechnung gestellt; offenbar gehört er auch keinem entsprechenden Sportverein an, etwa dem Kletter- oder Rudersport, sonst wüßte er von der gegenseitigen "kollektiven" Abhängigkeit (Allein könnte  er nämlich abstürzen oder Wasser saufen.)
Ein Rechtsverkehr oder eine Politik über die tatsächlichen Gruppeninteressen hinweg ist schlicht unmöglich; der extreme Individualismus nach liberal-autonomem Muster Ekardts vermeidet die Schwächen einer Demokratie durch und für Gruppeninteressen nicht dadurch, daß er diese als hinfällig oder schädlich oder auch nur für unnötig erklärt. Er müßte hierzu dringend und wenigstens theoretisch erläutern, warum und wie der Zusammenschluß zum Kollektiv oder wenigstens zum Kollektivinteresse zu vermeiden wäre. Der Ausdruck "Clique" fällt wohlweislich nicht; ist ja auch nur ein Kollektiv, nur was für eines! Und rasch käme er dabei dahinter, daß die Einzelnen eben doch bei aller Freiheit weit weniger können, als er hier immer wieder voraussetzt. Die Abspaltung vom Eigen- und Kollektivinteresse wird von mir mit dem  biotelen Gutachtenverfahren wenigstens für einen institutionellen Ausnahmefall vorgeschlagen und dieser deshalb zur Überprüfung dargeboten. Auf den Begriff des Gemeinnutzens kann ich dabei nicht verzichten, da einzelne wohl fast immer benachteiligt sein werden, wenn Gesetze durchgesetzt werden.

Eckardt stellt sich auf den Boden der westlich-liberalen Entwicklung gegen das, was er unter "Kontextualismus (bzw. Kommunitarismus/ Kohärentismus)" zusammenfaßt, wie sie etwa auch von islamischer und chinesischer Seite vertreten wird. Dabei stützt man sich auf die "tatsächlich vorfindliche Sittlichkeit", auf  "das, was man von der eigenen Familie, der eigenen Horde, dem eigenen Dorf gelernt hat." Eine derartige Konformität soll mit Nachhaltigkeit unvereinbar sein. (a. a. O. S.47)
Wer die Dinge aber einmal anders betrachtet, der findet ja gerade in der Abkehr vom Traditionellen bei den Entwicklungsländern, wie etwa in China, in der Übernahme westlicher Standards das Zerstörerische gegenüber Natur und Kultur (Peking: "Zweischluchtenprojekt"!). Die hier notwendige abwägende, entscheidende Instanz fehlt jedoch; und auch Ekardt bietet sie nicht an.

"Daß Kontextualisten keine Argumente gegen einen mehrheitlich gewollten Fundamentalismus, Faschismus oder Kommunismus haben - und daß sie ... autoritär sind",
gilt dieser Vorwurf  nicht auch gegenüber unseren parlamentarischen Demokratien? Wir alle sind
"vom kulturellen Kontext abhängig" (a. a. O. S.49)

Daß das Sollen nicht vom Sein abhängt, ist ja gerade auch eine Leitidee der  Kant' schen Philosophie; E. hätte dies ruhig anmerken dürfen. Diese Abtrennung des Sittengesetzes in jedem Menschen von seinem Lebenskontext ist aber auch die große Schwäche, die dann Max Scheler mit seiner materialen Wertethik zu Recht aufzeigte und zur ergänzenden Korrektur aufrief. Man tut gut daran, zwischen (philosophischer) Ethik und (überkommener) Moral zu unterscheiden und beide zu beachten. Kants, des Vaters der Menschenrechte,  Forderung, sich in jedem Falle und unter allen Umständen sittlich-rational gegen jedes Gefühl zu entscheiden - auch etwa das eigene Kind der Wahrheit und der "praktischen Vernunft" zuliebe "aus Pflicht" zu opfern - , ist unmenschlich.

Einen kleinen Sprung in die Debatte um
C.(multipolare) Freiheit und Freiheitsvoraussetzungen als einzige Schranken nachhaltiger Menschenrechte - nicht dagegen Gemeinwohl, Glück, Ökozentrik, Schutz vor sich selbst.
Gegen die Altliberalen John Lockes und Thomas Hobbes darf für E. wirtschaftliche Freiheit nicht uneingeschränkt gelten (a. a. O. S.128).
Jene Denker würden nun aber darauf bestehen, daß der wirtschaftliche Freiheit nicht noch mehr Grenzen auferlegt werden (allenfalls durch ganz vereinzelte >Gemeinschaftsbelange< wie z. B. Steuerzahlung für eine Armee zwecks äu0erer Verteidigungsbereitschaft und zwecks Finanzierung des Existenzminimums – ergänzt durch eine Anwendung des Junktims. Zumindest dürfe es keine Menschenrechte geben, die einen Schutz vor den Mitmenschen und ihrer Wirtschaftsfreiheit geben. (a. a. O. S.128,129) … Wenn die liberale Tradition also philosophisch und verfassungsrechtlich die Grundreche ausschließlich als Rechte >direkt gegen den Staat< und nicht als Rechte >gegen die Mitbürger< bzw. >auf staatlichen Schutz gegen Mitbürger< auffaßt, bedeutet das: Der Schutz junger, künftiger und in anderen Kontinenten lebender Menschen wäre zwar formal Menschenrecht; er hätte aber sozusagen keinen Anwendungsbereich. De3nn der intertemporale Konflikt entsteht durch das Verhalten von Privatpersonen, die Ressourcen, Klima, Ozonschicht usw. in Anspruch nehmen – und nicht durch staatlichen Ressourcenverbrauch. Nun ist es zwar gerechtigkeitstheoretisch durchaus überzeugend, daß der nationale/globale Staat aus organisatorischen Gründen und wegen der notwendigen Abwägungen der alleinige Grundrechtsverpflichtete ist. Könnten die Bürger sich direkt gegenseitig unter Berufung auf ihre Menschenreche in Anspruch nehmen, wäre ein Gesamtausgleich der verschiedenen Freiheiten unmöglich; zudem sind bei vielen Freiheitsbeeinträchtigungen zwar Bürger die >Täter<, jedoch sind diese Tätern für die >Opfer<  schwer zuordenbar (selbst im Miet- oder Arbeitsecht und allgemein im Zivilrecht werden >direkte Ansprüche< nur dadurch möglich, daß die Politik in Konkretisierung unserer eher unbestimmten Freiheit zunächst einmal festlegt, wer was von wem fordern kann). Jedoch ist damit noch nicht geklärt, ob ich u. U. ein Menschenrecht gegen den National- oder Globalstaat habe, mich gegen Schädigungen durch meine Mitbürger in Schutz zu nehmen. (a. a. O. S.129,130)  Ich will zeigen, dass ein solches Recht besteht…
Nur aus Praktibilitätsgründen werden die wechselseitig geschuldeten Rechte über eine Streitentscheidungsinstanz  >Staat< vermittelt. Zudem ist die unparteiische, also nicht speziell einer Seite zugeneigte Vermittlung  zwischen den Bürgern (als aktuelle und potentielle Gerechtigkeitsdiskutanten), die sich gegenseitig achten müssen, doch gerade die Aufgabe der in einer gerechten Grundordnung bestehenden staatlichen Organe, national wie ggf. auch global. Grundrechte als elementare Rechte sollen feste Positionen gegen typische Freiheitsgefahren verleihen. Und diese drohen nicht nur direkt durch den Nationalstaat, die EU oder auch einen Weltstaat – sondern ebenso durch Private, deren Tun der Staat >nur< hinnimmt (oder, wie eine Industrieanlage), genehmigt)…. (a.  a. O. S.130)

Ich sage: Menschenrechte werden nur durch Menschenrechte  inklusive der >elementaren < Freiheitsvoraussetzungen und de Junktims begrenzt  – niemals dagegen durch kollektive >Gemeinwohlbelange<, ökozentrische Belange, Belange eines >guten Lebens<oder gar einen Schutz des Menschen vor sich selbst. Denn dies sind keine zulässigen Gegenstände einer gerechten und nachhaltigen Politik,…
Die These dazu ist: Auch >weitere< Freiheitsvoraussetzungen können die Freiheitsrechte ausnahmsweise einschränken… (a. a. O. S.136)

Weil die >weiteren< Freiheitsvoraussetzungen gleichwohl die Freiheit fördern können

 

"Klar ist also, daß die Demokratie Entscheidungen der Diskurse in möglichster Übereinstimmung mit Achtung und Unparteilichkeit fördert, weswegen sie mit Sicherheit >geboten< ist. Ohne Entscheide bliebe die Freiheit irreal, und zudem würde es (mangels Konsens) stets beim nationalen, globalen und intertemporalen Status bleiben. Auch Nichtentscheiden ist ja eine Entscheidung, und zwar hier für einen nicht-nachhaltigen Status quo. Doch spricht viel dafür, (I) die Demokratie auf den Ausgleich der Freiheiten und ihrer Voraussetzungen zu beschränken,, also auch mit demokratischer Mehrheit keinen Schutz gegen sich selbst, kein Gemeinwohl, keine Ökozentrik usw. anzuerkennen.  Ebenso spricht viel dafür, (II) neben der Demokratie auch andere Institutionen, wie z. B. Verfassungsgerichte und Nachwelträte zwischen den global und intertemporal kollidierenden Freiheiten vermitteln zu lassen, sofern diese Institutionen im Einzelfall mehr Rationalität, Unparteilichkeit und Freiheit versprechen als eine Mehrheitsentscheidung. Meine universale Institutionenlehre, auch für globale und intertemporale Konflikte, kulminiert darum in einer gewaltenteiligen Demokratie und nicht in einer >radikalen<. " (a. a. O. S.156) 

Gut gebrüllt Löwe!, was die Notwendigkeit von Entscheidung und damit von AUSLESE angeht. Der Begriff  "Ausgleich" deckt sich hier nicht so ganz mit seinem Gebrauch im biotelen Sinne, aber E. sagt ja auch zu undeutlich, für was den im AUSGLEICH Ersatz geboten werden soll und wie weit dieser Ersatz gehen darf. Im biotelen Gebrauch hat AUSGLEICH beispielsweise eine Schranke in der Schwächung der AUSLESE, die es zu vermeiden gilt.
Ekardt kommt also praktisch zu einem ziemlich ähnlichen Ergebnis, nämlich ebenfalls zu einer Konstitutionellen Demokratie, in der Regierungen und Parlamente nicht immer und  unbedingt das letzte Wort haben. Aber die "Ökozentrik" abzulehnen, dies ist entweder aus der heutigen Art zu verstehen, wie die ökologische Richtung politisch sich gebärdet oder eben aus Unverständnis des Autors für Natur. Wenn ich einer von denen wäre, die durch seine Gunst in einer späteren Generation auf diese Welt kämen, ich würde ihm nicht verzeihen, wenn ich eine Natur, in der Fülle wie sie sich heute darstellt, nur noch am Bildschirm erleben dürfte. Es könnten sich dann leicht kriminelle Banden bilden, die darauf ausgehen, die Überbevölkerung mit illegalen Vernichtungsaktionen zu lichten, also ein Ökoterrorismus (Carl Amery: Das Geheimnis der Krypta, Listverlag s.u.). . Natürlich befaßt sich eine jegliche Gesetzgebung mit der Schaffung von Freiheitsräumen durch Freiheitsbeschränkungen; insofern kommt man dann theoretisch auch mit dem Begriff der AUTONOMIE zurecht; aber viel gescheiter ist man damit nicht., was die Art und Weise der Steuerungen und Regelungen angeht. Was die entscheidenden Institutionen betrifft, so scheint E. ganz in Ordnung zu finden, wie es in derartigen Räten und Gremien zugeht; eine verbesserte Rationalität hat er jedenfalls nicht im Blickfeld; er  unterstellt eine Unparteilichkeit, die kaum irgendwo zu finden ist. Und müßten solche Institutionen über die Qualität ihrer Urteile nicht wenigstens ein hohes Ansehen, eine Autorität in der Öffentlichkeit repräsentieren? Und wann käme welche zum Zuge? Muß man die Leute wirklich erst lehren, daß es kein Gemeinwohl zu achten gäbe? Ich sehe Vandalismus in fast allen Straßen: tut der Begriff des "anderen Menschen mit seinen Freiheiten, die es zu achten gelte" hier bessere Dienste? Was dann E. an Ratschlägen erteilt, ist keineswegs anhand bestimmter Prinzipien ermittelt und ausgemittelt, es wirkt häufig wie frei aus dem Handgelenk geschüttelt. So sollen Bildungschancen gleich sein, nicht aber die Einkommen (a. a. O. S.139); was aber wird aus einer "maximalen Freiheit", wenn die Leute sich für Geld und nicht für Bildung interessieren? Das Gewicht der Veranlagung wird nicht genannt, wohl aber die Motivation etwa zur Arbeit durch Anreize. "Die Schädigung konkreter Menschen durch klimabedingte Überschwemmungen kann man sich vorstellen", dagegen nicht den Gemeinnutzen, "den Schutz seltener Arten"; das müsse zur Motivation ausgenutzt werden.
 
"Die rein wechselseitige Freiheitsbegrenzung generiert zugleich eine universale Konzeption des Sozialstaates, zusammen mit dem Junktim und dem Recht auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen - sei es im Nationalstaat oder gar ... in einem Weltstaat." (a. a. O. S.138,139)  

Der Aspekt der SUBSIDIARITÄT als von unten her sich aufbauender größerer Einheiten geht bei E. baden. Aber ohne diesen Stufenaufbau von unten hätte es keine Kultur gegeben, die ja doch Voraussetzung für Freiheit ist; vor allem für Freiheit in dem Sinne, die E. im Auge hat, nämlich die menschliche Autonomie, Selbstbestimmung. Auch hier gleich wieder die "Ehrenrettung": 

"Gegen einen echten Weltstaat spricht allerdings die dann sehr große Entfernung zwischen Wählern und Gewählten, welche Freiheit und Demokratie gleichermaßen gefährden kann. Auch wird es eine echte globale Öffentlichkeit, die politische Fragen zusammenhängend diskutieren und durch Kontrolle, wie sie eine gewaltenteilige Demokratie braucht, ausüben können, auf absehbare Zeit nicht geben. Dis ändert nichts an den Argumenten für eine globale Institutionsebene." Deren Zuständigkeit müßte auf wenige Sachgebiete beschränkt werden, auf > Kernregelungen<. 
"Unterhalb dessen sollten kontinentale Zwischenstufen nach EU-Vorbild zum allgemeinen Modell werden. Sie könnten einen größeren Kreis von Fragen regeln und wären näher am Bürger dran als eine notgedrungen hochabstrakt globale Ebene. Zu dieser von der Freiheit her gebotenen föderal-subsidiären Abstufung gehört auch, daß die Behörden, die die globalen Gesetze real vollziehen, oft die nationalstaatlichen sein sollten (so ist es heute schon in der E. U). Deshalb und wegen des Junktims von Freiheit und Folgenverantwortung darf der Globalstaat, z. B. bei der Armutsbekämpfung also nur das tun was der Nationalstaat nicht selbst kann. Es muß mithin klare Rahmenbedingungen geben (siehe schon Kap.III D.) aber nicht unbedingt eine einheitliche Weltsozialhilfe" (a. a. O. S.162) 

Also doch besser ein "Europa der Vaterländer" (De Gaulles).  Beim  Eu-Verfassungsentwurf, welcher der gliedernden Subsidiarität wenig Rechnung trägt, hat sich E. offenbar nicht durchgesetzt, wenn er es überhaupt gewollt hätte.
Im letzten Zitat hätten wir also ein klares Bekenntnis zur Subsidiarität, aber warum will E. diese dann dem Freiheitsbegriff,  "als Junktim" sozusagen,  beiordnen und nicht als gesonderten Aspekt bei jeder Fragestellung und Entscheidung berücksichtigen? Wer die Übersicht verliert, verliert auch Freiheit. Und das Regieren von Gewählten beweist die Entscheidung für eine repräsentative Demokratie trotz all der Mängel, die aus der Abgabe von  Freiheit durch die Wähler an die Gewählten entspringen. Und ein neues qualifizierteres Auswahlverfahren, auch für die Besetzung etwa der Verfassungsgerichte, wird ja nicht geboten, auch keines, das diese AUSLESE von Gruppen- oder Kollektivinteressen freier halten könnte. (Warum wohl?) 

Auch E. mag den Begriff des Umweltschutzes nicht, sondern dafür lieber "Schutz der Lebensgrundlagen". (a. a. O. S.138) Und auch hier nehme ich ihn  beim Wort: viel anschaulicher ist es doch auf die einzelnen Pflanzen und Tiere oder doch auf ihre Arten zu sehen, um die Menschen zum Schutz der Lebensgrundlagen zu ermuntern. Damit hätten wir aber uns also doch näher kommen können, da doch Biotelie nichts anderes besagen will. Nur kann man ein solches Ziel nicht fest an die AUTONOMIE und an den Freiheitsbegriff binden, zumal der Großteil der Menschen ja in einem Großteil der Lebenslagen gar keine Freiheit wünscht, sondern mehr oder weniger geführt oder gegängelt werden will, und dies bis in die intimsten Zweierbeziehungen hinein. Und dann kommt eine subsidiär aufbauende Struktur doch noch einmal zum Vorschein, indem E von einer "national/europäisch/globalen Grundordnung" spricht, "die die Folgenverantwortung fördert - die also z. B. jeden Menschen anhält, sich konsequent um seinen Lebensunterhalt zu bemühen", was er strikt von einem "Recht auf Arbeit" trennt und der damit angeblich verbundenen Planwirtschaft (a. a. O. S.139) Auch hier wieder hohe Übereinstimmung; nur bedarf es offenbar erst des biotelen Systems, dies Problem mit Chipgeld zur Verhinderung der Finanzierung von Schwarzarbeit, durch Kürzung der Lebensarbeitszeit und durch frühe Hinführung der Jugend zur Arbeit zu lösen. Denn da wo E mit seinen Erklärungen hierzu aufhört, beginnt auch die Freiheit zur Untätigkeit auf Kosten anderer. Und wenn ich dann von der Fülle möglicher Diskussionen und Diskurse höre, wird mir beinahe schlecht. 

"Wir können jederzeit über ästhetische oder persönliche Fragen des guten Lebens reden - gerade das ermöglicht die Freiheit doch allererst! Nur fällt dies eben nicht in den Bereich der Gerechtigkeit und bleibt privat und nichtstaatlich.." (a. a. O. S.140, 141)

 Für Fragen des Gemeinwohles, Verzeihung!, solche die "andere Menschen" oder "den Menschen" angehen, interessiert sich aber fast keiner, wie der Büchermarkt und anderen Medienprogramme beweisen.
Vielleicht hilft noch der folgende Satz zum Verständnis für die Ablehnung Ekardts gegenüber dem Gemeinwohl-Begriff: 

"Jede kollektivistische Einschränkung der Freiheit (>Gemeinwohl<) würde die Chance auf Entfaltung eigener Lebenspläne und auf ideale Diskurse, also auf ein rationales Zusammenleben, stärker reduzieren, als es zur Ermöglichung der gleichen Chancen für alle anderen nötig ist." (a. a. O. S.142) 

Und sofort drängt sich mir das Ereignis einer außerordentlichen Nilüberschwemmung im Altertum auf und daneben das einer Sturmflut jüngst im heutigen modernen Amerika, wo die staatlichen Hilfsdienste prompt zunächst versagten.
Das Kollektiv (oder besser: die Gemeinschaft) nimmt aber nicht nur anderen etwas weg, sondern es gibt ihren Mitgliedern, was sie allein nicht haben könnten. Angefangen von der Kultur als Ganzer. 
Und nun erkläre mir E. einmal, inwieweit er mit dem folgenden Satz über den kategorischen Imperativ Kants hinaus ist: (allerdings müßten wir den vorgeschobenen Einleitungssatz gesondert attackieren!) 
 
"Und die Würde/Autonomie ist ja neben der Unparteilichkeit und der Freiheit das einzige aus der Vernunft ableitbare Prinzip."

So einfach sollte man es sich nicht machen, aber die Heutigen sind so. Und jetzt die Definition: 

"Ergo werden unparteiische Bürger von ihrer ursprünglichen Freiheit nur so viel einzubüßen bereit sein, wie unabdingbar ist, um allen anderen die gleiche Freiheit einschließlich ihrer Voraussetzungen und aller Implikationen einzuräumen, die aus Freiheit und Voraussetzungen irgend ableitbar sind (inklusive des Prinzips der gewaltenteiligen Demokratie: Kap. IV D.)"

Aber diese "ursprüngliche Freiheit" ist für ein Lebewesen wie ein Mensch m. E. bereits problematisch; zu sehr sind wir von Geburt her eingebunden in tausendfältige Abhängigkeiten, angefangen von unseren Genen. Ich kenne kaum "unparteiische Bürger" und fraglich bleibt gerade heute, ob die meisten immer daran denken, wie ihr Verhalten sich auf andere auswirkt.

"Warum sollte man denn kollektivistische, nicht an den einzelnen und seine Freiheit rückgebundene Belange, z. B. >ein Gebot  der Menschheitserhaltung<, akzeptieren?  In Ermangelung einer solchen Begründung ist das >Gemeinwohl< eine bloße dogmatische Behauptung und ergo grund- und haltlos." (a. a. O. S.143)

 Ausgenommen in Deutschland heute, das ja immer noch aus den sechs (oder zwölf?) dunkelsten Jahren seiner Geschichte lernen soll, sind mir reichlich Bürger anderer Nationen (etwa bisher ausnahmslos alle Hunderte mir persönlich oder aus den Medien begegneten Türken) bekannt, die für das Gemeinwohl ihrer Nation zu hohen persönlichen Opfern bereit sind. 
Das Junktim, ja sogar die behauptete Einheit von Menschenwürde und Freiheit darf, ja muß bestritten werden. Es war ein guter Griff der Väter unseres Grundgesetzes, die Würde des Menschen an die Spitze zu stellen. Diese Vorrangstellung muß der Würde auch im biotelen System zukommen. Aber das ungeschmälerte Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen, ohne Einbindung wenigstens der Kollektive in ihre Verantwortung für ein Bevölkerungsgleichgewicht, verletzt die HYPARCHIE, muß zu Konflikten führen, insbesondere wenn Nichteltern dann für die Kinder anderer aufkommen müssen und in ihren Rechten bis hin zum "Naturgenuß" (bei E. ein nicht essentieller Bereich) geschmälert werden. Die Bevölkerungsexplosion ist ein Angriff auf die Menschenwürde; das Problem muß von unten, in erster Linie durch Kollektive gelöst werden; eher wie in China durch Zwangsmaßnahmen (falls nicht anders möglich, was zu prüfen wäre) als wie in der Türkei durch Aussiedlung eines weiter expandierenden Bevölkerungsüberschusses nach Mitteleuropa. E. fordert eine 

"freiheitlich und demokratische... Weltföderation oder Weltstaat  mit ...Gewaltenteilung... Weltparlament, Weltexekutive und Weltgerichten statt des heutigen unkontrollierten Sicherheitsrates, der reine Machtentscheidungen treffen darf. Das Parlament müßte dabei dem Proporz zu der realen Bevölkerungszahl jedes Landes folgen - anstelle des UNO-Prinzips Ein-Land-eine-Stimme." (a. a. O. S.162,163) 

Und dann folgt auch schon gleich der Widerspruch, der institutionell eben erst mit Biotelie aus der Welt geschafft werden könnte.
 

"Wir würden also jeweils das Weltparlament, das Kontinentalparlament und unser nationales Parlament zu wählen haben. Dabei wäre der Zuständigkeitsbereich der Weltföderation aber auf wenige Gebiete beschränkt." 

Ich müßte meinen Vorwurf der ungenügenden Berücksichtigung der SUBSIDIARITÄT zurückziehen, wenn E. sich über die Zuständigkeiten genauer ausgelassen hätte. Was weiß ich als nationaler Bürger, was da eine von Millionen Landleuten nach dessen mediengestilter Reputation gewählte oder weiter aus Parteienrekrutierung heraus ins Weltparlament entsandte Person dort mit ihrer Entscheidungsmacht macht?
Insgesamt ist das Ekardt' sche moderne Freiheitssystem doch ein Angriff auch auf den Bestand und Zusammenhalt der kleineren kollektiven Einheiten, der Gemeinden bis hin zu den Nationen. Sie könnten doch gar nicht fortexistieren, wenn ihnen lediglich die (vorübergehende?) Aufgabe zukäme, Individualfreiheit gegen Individualfreiheiten abzuwägen und zu schützen. E. befindet sich mit seiner Lehre im fast unisonen Chor derer, die eine sich immer stärker und rascher vereinheitlichenden Weltkultur in einer Weltgesellschaft. also eine sich  möglichst gleichende und möglichst vermischende Menschheit anstreben. (Dies war doch das utopische Ideal des Internationalen Sozialismus: jetzt  zwar nicht mehr auf gleichem Besitz und Eigentum, aber auf gleichen Freiheiten aufbauend; und was ist da noch der Unterschied, wenn Besitz das Ausmaß der Freiheiten doch so stark bestimmt?)  E.' s zutreffende Äußerungen und sein Bekenntnis zur Subsidiarität (ohne das bisherige sozialistische Gießkannenprinzip bei der Hilfe zur Bedürfnisbefriedigung) wirken auf mich wie die letzten Zuckungen eines Realitätsbewußtseins
.


"Klar ist zudem die Leitlinie, die aus der universalen und nunmehr global zu verankernden Freiheitskonzeption folgt: Weder darf die globale Ordnung sich auf die Gewährleistung ungehinderter wirtschaftlicher Freiheit beschränken -. noch darf die Ordnung beliebige demokratische Entscheidungen der jeweiligen Mehrheiten eröffnen. Man darf also nochmals mit einem Augenzwinkern sagen:> Weder Olaf Henkel noch Attac<. (a. a. O. S.163) 

Was aber dann, wenn doch im Weltparlament die wenig gebildeten Bevölkerungsmassen, bzw. deren Agitatoren (sprich: Demagogen)  mit ihren Stimmengewicht zu Mehrheitsbeschlüssen berechtigt sind? Wäre da eine unabhängige biotele Gutachteninstanz mit klaren Verfahrensrichtlinien in demokratischer Rückbindung an Eingaben von jedermann und Endentscheidung der Betroffenen nicht doch ein prüfungswerter Vorschlag? Kollektive sind den biologischen Organismen nicht gleichsetzbar; aber sie können in vielem mit großem Gewinn für die Ordnung (dynamische Stabilität) analog betrachtet und behandelt werden, insoweit muß ich Aristoteles gegen E.  (vgl. a. a. O. S.144) in Schutz nehmen. 

Nun, weil eben die Einzelmenschen eines Kollektivs auch in unserer Vorstellung niemals den Gesamtwillen einer ganzen Kultur vermitteln und vertreten können, deshalb sind Kollektive da und auch daseinsberechtigt. Wenn alles andere, wenn das Erlebnis der lebendigen wunderbaren Schöpfung (Entwicklung), für E. keine "Grund" ist, dann ist Freiheit für mich schon gar keiner. Eine einzige schwere Krankheit und meine Freiheit ist so ziemlich dahin. Aber auch mit der PLURALITÄT der Kulturen scheint E. nicht sehr viel am Hut zu haben.

"Darum gibt es zur liberalen Grundordnung, die eine je eigene Wahl der Lebensform ermöglicht, dauerhaft auf dieser Welt schlicht keine Glücks-Alternative mehr. Schon heute bilden sich global ähnliche Vorstellungen [v] von einem gelungenen Leben heraus. Ähnliche Kleidung, gleiche Kinofilme , die gleichen Kirchen, die gleiche Literatur und das gleiche Internet zeigen dies" (a. a. O. S.79)*)

Andere sehen und erleben in ihrer eigenen und besonderen Kultur eine Sinnerfüllung des Lebens. Über das Wachstum der Kultur ist unsere Sprache, unser Denken, sind wir geworden, was wir sind; wie es weitergeht, das wissen wir alle nicht. Warum kamen die Schriftreligionen der Welt alle drei aus Palästina? Warum kommt die moderne Technik aus Europa und den von dort kolonisierten Staaten? Man darf also Gleichgültigkeit gegenüber Kulturen (cultura, Pflege!) und deren Erhaltung begründet tadeln. Zur Kultur gehörte bisher auch die Regelung der Bevölkerungsgröße. Angesichts der Weltbevölkerungsexplosion werden alle Spekulationen hinsichtlich einer Maximierung von Freiheit Makulatur (das waren einmal vergilbte Zeitungen, die man unter die Tapeten kleisterte! Ich habe sie noch als Junge geklebt.). Und die westlich liberalen Grundrechte will ja E. nicht eingeschränkt sehen; darunter fällt aber auch das Recht der Eltern, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen. Der Gebrauch, der von diesem Grundrecht gemacht wird, hängt aber stark von religiös-weltanschaulicher Kollektivzugehörigkeit ab. Dahin kann kein Diskurs eindringen; die Schwäche und das Versagen des Westens wird von seinen Feinden längst erfühlt, ja erkannt und reizt zum Großangriff. Konsumübertreibung auf der einen und Kinderschwemme auf der anderen treiben den Planeten Erde zum Ökokollaps. Und dann muß man sich zusammennehmen um weiterzulesen: 

"Auch das Generationenverhältnis müßte also idealiter im rationalen Diskurs geklärt werden, weil vorab erst einmal ungewiß ist, wer die besten Argumente haben wird, Zwar kann ein intertemporaler Diskurs real nie stattfinden, weil künftige Menschen heute noch nicht diskutieren können. Aber jener Diskurs könnte durch Vertreter der Zukunftsinteressen geführt werden... Die Diskursprinzipien dirigieren eben nicht nur das Verfahren Gerechtigkeitsdiskurs. Sondern sie dirigieren auch die Gerechtigkeit seiner Ergebnisse, die ja die Vorbedingung aller künftigen Diskurse setzt. Besonders intertemporal wären Verfahrensrechte  ohne ergebnisregulierende Prinzipien (also Rechte, daß meine inhaltlichen Belange, z. B. ein Recht auf ein stabiles Klima, in der Entscheidung berücksichtigt werden und daß ich dazu als Zukunftsvertreter nicht nur >meine Meinung sagen< darf) katastrophal, weil eben nur Vertreter die Zukunftsinteressen vortragen. Und solche Vertreter werden sich stets weniger vehement einbringen als reale künftige Menschen, wenn man an unseren latenten Hang zum Egoismus denkt." (a. a. O. S.94)

Ich muß einwerfen, daß solche Zukunftsvertreter von der Industrie natürlich bestochen würden und die Industrie schon dafür sorgen würde, daß die "richtigen" Leute an diese Stelle kämen, für E. sind ja dies alles keine Probleme. 

"Deshalb und weil das Ergebnis des - hier: hypothetischen intertemporalen - Diskurses stets die Möglichkeit weiterer Diskurse beeinflußt,  fordert die offene Vernunft, die ja Achtung und Unparteilichkeit als alternativlose und transzendental gesicherte Prinzipien erst hervorbringt, eben eine inhaltliche Beachtung der liberalen Prinzipien durch die Diskursergebnisse. (a. a. O. S.94,95)  Nicht nur im Verfahren, sondern auch im Ergebnis muß darum die Freiheit aller hypothetischen Diskutanten gewahrt werden. Diese inhaltliche Anforderung an > Gesetze als Diskursergebnisse<  können Lebende gerichtlich einklagen. Z. B. könnten sie den klimaschützenden Versuch eines Sonntagsfahrverbotes durch Berufung auf ihre Freiheit vors Verfassungsgericht bringen - und damit ihre Rechte als Schranke der Gesetzgebung durchsetzen. Sie können so eine Ergebniskontrolle und zugleich eine zweite Diskursstufe, nämlich einen Diskurs vor dem Verfassungsgericht, einfordern (die nicht triviale, entscheidende Notwendigkeit einer solchen Gewaltenteilung zur gerechten, rationalen und unparteiischen Lösung menschlicher Konflikte vorerst vorausgesetzt; näher Kap.V.) Genössen Zukunftsbelange keinen Grundrechtsschutz, hätten sie jene zweite Chance nicht - oder nur insoweit, als das Verfassungsgericht überprüfen würde, ob sie real am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wurden -, ohne die dortige Entscheidung inhaltlich auf Einhaltung der Rechte auf Leben, Gesundheit und Existenzminimum zu überprüfen. Damit wären die Gegenwartsinteressen gegenüber den Zukunftsinteressen im intertemporalen Gerechtigkeitsdiskurs strukturell bevorteilt. Dies aber wäre nicht mit einer inhaltlich offenen Vernunft  im hypothetischen Diskurs zwischen heutigen und künftigen Generationen vereinbar." (a. a. O. S.95)

Um den Gegensatz zum biotelen Gutachtenverfahren deutlich zu machen: anstelle der "offenen Vernunft" , die blaue Wunder erleben ließe, wie die Diskursergebnisse durcheinanderpurzeln würden, würde also das Ziel der dynamischen Stabilität gesetzt in der näheren Präzisierung der Teilziele bzw. Stützungsmethoden in den biotelen Aspekten; zur Frage stünde dann, ob diese Problemstellung in letzter Zeit bereits entschieden wurde und mit welchem Ergebnis; die nächste unabhängige Begutachtungsstufe wäre die, ob der entstehende Aufwand mit einem zu erwartenden Ergebnis in einem positiven Nutzenverhältnis steht. Wenn positive Übereinstimmung erzielt oder keine überschlägige Entscheidung möglich erscheint, geht es um die Entscheidung darüber, wessen Interessen berührt würden. Von der Beantwortung dieser Frage hängt dann auch ab, welche Personen wahlberechtigt bei der Schlußentscheidung mitwirken (Ungeborene gewiß nicht! Aber etwa Eltern, wenn das Interesse ihrer Kinder berührt wird?). Zum zweiten würde unabhängig gutachterlich (also mindestens zwei Gutachter, die sich nicht kennen; und dies gilt für jede Gutachtenstufe) der Kreis der Fachleute bestimmt, die für die Sachverhaltsklärung anzusprechen wären. Diese würden auch prüfen, ob der Antrag auf ein Sonntagsfahrverbot nicht sinnvoller dahingehend erweitert oder ergänzt werden sollte, die Frage der stärkeren Kontingentierung des Ölverbrauches generell zu prüfen. Längst wäre durch ähnliche Gutachtenanträge, die ja jedermann gebührenpflichtig stellen dürfte, die Frage behandelt, auf welche Weise ohne vermeidbare Härten und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte das Weltbevölkerungswachstum gedrosselt werden könne.  In weiteren parallelen (bzw. unabhängigen, wahrscheinlich bereits erledigten) biotelen Verfahren wäre festzustellen, wie groß der Vorhalt von Ölreserven für künftige Generationen bemessen sein soll, um auch diesen unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Bevölkerungspolitik global einen dem heutigen vergleichbaren Lebensstandard nach derzeitigem Wissensstand zu ermöglichen. An diese Abklärung würde sich das Gutachten darüber anschließen - es würde voraussichtlich bereits durch irgendeine Fachkraft, wenn nicht aus dem allgemeinen Publikum beantragt - ob denn das Verkehrssystem nicht günstiger auf ein elektrisches System umgestellt werden könnte, um die Ölreserven und Gesundheit und Natur zu schonen. Ein entsprechendes Verkehrssystem wurde von mir zum Patent angemeldet, wird aber in absehbarer Zeit nur als Spielzeugmodell zu verwirklichen sein, da es ja weder unsere Industrie noch unsere Regierungen ernst meinen mit der Ökologie.
Und jetzt erst wäre der Ort (hier mehr als Zeitpunkt zu interpretieren, da das Vorbeschriebene vermutlich bereits abgelaufen wäre), welche Bedeutung dann das Sonntagsfahrverbot noch haben könne. Ich gehe von der Vermutung aus, daß sich die Fragestellung (rasch) erübrigt hätte. Der öffentliche "Diskurs" über alle diese Fragen ergäbe sich bereits aus dem Medienecho über die biotelen Gesetze nach deren Erlaß, da eine Diskussion über noch unentschiedene biotele Gesetzesentwürfe nur in Fachorganen gesetzlich zulässig wäre, um den Einfluß von Sonderinteressen zu schwächen. Das Allheilmittel der Ökosteuern, das keinem unserer Nachfahren hilft, die doch die Suppe Natur- und Kulturzerstörung auslöffeln müssen, ist im System der Biotelie hinfällig, da der Ressourcenverbrauch ja der Industrie in Kontingenten zugeteilt wird. Damit können besonders sensible Lebensbereiche und Abbaugebiete gezielt geschützt werden. Die Verknappung von Rohstoffen wird dann ganz selbstverständlich über den Marktpreis an den Verbraucher weitergegeben, jedoch hat man (mit dem Wegfall der Ökosteuer) ein Feigenblatt, ein politisches Schlagwort weniger. 
Treten wir wieder in die Gedankengänge Ekardts ein:
Unter dem >Gebot der Menschheitserhaltung< nach Hans Jonas, das E. ja ablehnt, würde mit Karl-Otto Apel  der "diskursrationale Liberalismus auf den Kopf" gestellt, denn es gehe dann um die Erhaltung der Diskutanten des Diskurses wegen


"Die Menschen sind doch nicht für den Diskurs da, sondern der Diskurs ist für die Lösung von Konflikten unter den Menschen da! Wir selbst erzeugen die Vernunft und die Gerechtigkeit als ihre Implikation. Die Vernunft und ihre Gebote schweben doch nicht von selbst im Raum wie der Geist Gottes in der Schöpfungsgeschichte. Wäre dies anderes, wären wir auch bei einer Pflicht zum Diskurs zwecks >Mehrung der Vernunft< und damit wohl bei der zu meidenden> Vernunftdiktatur<.... Jedoch sind künftige Ansprüche ja nur als Vorwirkungen denkbar. Sie schützen also die Menschen, die real sein werden - nicht aber die Produktion von Menschen. Sobald es mir gelingt, die Geburt künftiger Vernunftwesen (Menschen) vollständig zu vermeiden, besteht ergo auch keine Bindung aus künftigen Rechten, weil solche Rechte dann eben gar nicht entstehen. (a. a. O. S.96, 97) Wenn alle Menschen dies wollten, dürften wir uns ergo sogar selbst ausrotten (denn dann gäbe es keine geschädigten Nachkommen). Wobei ein solcher Beschluß selbstredend nie gefaßt werden wird - aber er läge eben prinzipiell in unserer Freiheit..." (a. a. O. S.97)

Nur setzt sich Ekardt - er muß als Professor eben doch Bücher schreiben - darüber hinweg, daß die von ihm geforderte Weltföderation gar nicht zustande kommen kann, wenn er auf seiner liberalen Vernunftordnung bestehen will: da macht doch die Mehrheit der Staaten nicht mit, wenn überhaupt einer. Wer einen Weltstaat anstrebt, der darf doch nicht alle Religionen und Weltanschauungen in das Korsett seiner eigenen - mich etwa keineswegs gänzlich überzeugenden - Überzeugung sperren wollen! Für mich und auch die Wissenschaft bis zur neuesten Zeit erzeugen wir nicht die Vernunft erst im Diskurs, sondern haben sie - auf welchem ursprünglichen Weg auch immer - weitgehend ererbt. Vernunft ist für mich ein Instrumentarium des Überlebens, in erster Linie des menschlichen Überlebens, aber eben nur in erster Linie. Offen wäre an vernünftigen Planungen im Rahmen der Freiheitsverwaltung (sprich: Rechtsordnung) nach E. doch nur das ganz Spezielle, das von den jeweiligen Zeitbedingungen beeinflußt wird, die wir zumeist heute noch nicht beurteilen und uns deshalb den Diskurs darüber auch sparen können. Halt, bei E. gilt die Rechtsordnung ja nur der Konfliktlösung, so verlangt es die Diskurslehre, wie sie derzeit en vogue ist!  (Was darüber ist, paßt nicht ins Konzept und wird verschwiegen.) HYPARCHIE, d. h. Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung ist bei E. kein eigenständiger Aspekt; er soll wie selbstverständlich aus den Diskursen hervorgehen, obwohl die Menschen und ihre Weltanschauungen doch gar nicht so friedlich sind. Der Aspekt der SPONTANEITÄT kommt vollends zu kurz; er würde ja auch für eine Eigenständigkeit der Natur, auch der menschlichen, stehen, die ihr E. offenbar nicht zubilligen will. Und sogar Spontaneität rechne ich ja zu den wichtigsten Quellen und zu einem wichtigen Bachbett der Vernunft. Zur AKTIVITÄT will E. an wenigen Stellen ja motivieren; Grenzen des AUSTAUSCHES werden erahnt; daß PLURALITÄT bei ihm schlecht aufgehoben ist, wurde ja bereits erwähnt.
Ganz augenfällig werden die Grenzen des AUSTAUSCHS, wenn ich mein Bedürfnis in Betracht ziehe, meinen Samen bei irgendeiner Frau X los zu werden, die mir zufällig begegnet. (Dies Beispiel existiert und ist schlagend; allerdings in anderem Zusammenhang, s.u.). Gegen die PLURALITÄT würden sich schon die Abschwächung des Zusammenhalts der Kollektive, wie etwa der Nationen, auswirken, denen ja keine Eigenexistenz neben derjenigen der Bürger zugestanden wird, also die deutliche Tendenz zu einer globalen Weltgesellschaft (auch wenn E. immer vom Weltstaat spricht). Der Reinfall beim NPD-Verbot vor dem Deutschen Bundesverfassungsgericht  - abgesehen von der Einschleusung von V-Leuten des Verfassungsschutzes, die Straftaten provoziert oder gar selbst ausgeführt hatten - hätte sich laut Klagebegründung auch auf die Philosophie Ekardts stützen können. Er fordert ja auch dazu auf, die Verfassungen "neu auszulegen", ein äußerst anstößiges Vorhaben, das leicht zum Substanzverlust führen könnte; den aber strebt ja E. gerade an. Und so steht hinter der Reichstagsfassade mit der Aufschrift "DEM DEUTSCHEN VOLK", denn auch in einem der Höfe das "moderne Kunstwerk": "DER BEVÖLKERUNG". 
Es wurde der NPD nämlich vorgeworfen, sie behaupte, daß Grundgesetz trete für Belange des Deutschen Volkes ein, wo es doch nur die Individualrechte vor der Staatswillkür stützen wolle. Peinlicherweise steht eben dies nicht im Bonner Grundgesetz; und die Väter des Grundgesetzes wollten unbestreitbar Rechte des deutschen Volkes schützen; und heutige Bundesminister und Politiker wurden eidbrüchig, soweit sie gegen die Interessen des deutschen Volkes tätig wurden. (Ich erinnere an die Gerhard Schröder/Joschka Fischer-Kooperation zur Herstellung der Freizügigkeit der Türken in Europa! Dabei ging dieser Zielsetzung nicht etwa eine Untersuchung zuvor, welche Auswirkungen bisher das Leben türkischer Immigranten für die Bundesrepublik Deutschland hat, auf deren öffentlichen Frieden und Rechtssicherheit, deren Bildungssystem, deren Wirtschaft etc.) 

Aber auch beim VERGLEICHEN und hinsichtlich der Rolle des Vergleichens müßte manches näher erörtert werden: der Diskurs ist hochwahrscheinlich nicht der richtige Ort für effizientes Vergleichen, der verbale Diskurs schon gar nicht. Aber über die Diskursform wird eigentlich nichts  ausgesagt. *) "Der zwanglose Zwang des besseren Arguments" in Diskursen überzeugt mich keineswegs, "rationale Foren" unter Gesprächspartnern, die sich und die den sozialen Rang ihres Gegenüber kennen, sind wohl kaum herstellbar. Ein machtausgewogenes globales Entscheidungsinstrument ist eben nicht verfügbar und wird als  "normativ rational" (a. a. O. S.166) im Sinne Ekardt' scher Freiheitsordnung durch eine "rein wechselseitige Freiheitsbegrenzung"  (a. a. O. S.169) nie zustandekommen. Auch berührt mich komisch, wenn der menschliche Embryo "vorwirkende Rechte..., eben Zukunftsrechtewegen seiner "potentiellen Vernunftnatur", aus "Autonomierespekt" erhalten soll - soweit kann ich noch folgen, aber jetzt kommt' s: weil er "in Zukunft ein Diskussionspartner sein... kann" (a. a. O. S.169) Es geht eben manchmal doch auch um die konkrete "Substanz" und nicht nur um Abstraktionen.  Absolute Rechte gibt es nach Freiheitsabwägungen nicht, und so kann sogar "die >Quantität der Betroffenen<" ein Argument für die Opferung eines Embryonen zu Forschungszwecke sein. (a. a. O. S.170) Die Argumentation zur Genmanipulation ist problematisch; zumindest deren Ablehnung aus dem Grunde, daß die "liberale Ordnung als solche durch den gentechnischen Fortschritt" in Frage gestellt werden könnte, leuchtet mir weniger ein (a. a. O. S.170) .

"Auch bei >planbarer Intelligenz< könnte man in Diskursen nicht sicher sein, wer im Einzelfall das bessere Argument zur Entscheidung einer Konfliktfrage präsentiert, und auch der Wortsinn von >Grund<, der ja die liberale Theorie trägt, würde sich hier nicht ändern... könnte eine weitreichende Manipulation diese Ordnung rein faktisch erodieren lassen: Wüßten die Bürger, daß einzelne von ihnen ein besonders trächtiges Intelligenzgen besäßen, andere dagegen ein ganz ausgesprochenes Dummheitsgen, würde das faktisch ihre Achtung voreinander untergraben. Dies muß in jedem Fall verhindert werden." (a. a. O. S.171) 

Die ganz offensichtlich den Tatsachen widersprechende Fiktion von der Gleichheit der intellektuellen Fähigkeiten, eine ausgesprochene Schwäche des demokratischen Regierungssystems,  soll also aus staatsrechtlich-weltanschaulichen Gründen aufrechterhalten werden? Mit der biotelen Gutachteninstanz  wird diese Schwäche umgangen, indem sich jeder, ohne Ansehen der Person und auch anonym vor der Öffentlichkeit, durch Verbesserungsvorschläge in den biotelen Gesetzgebungsprozeß einbringen kann, wobei die Gutachter sich durch Berufs- und Lebensbewährung auszeichnen müssen und gegenseitig gar nicht kennen; nur ihre Gutachtenergebnisse und deren Begründung liegen gegenseitig vor. Prestigesstreitigkeiten werden hier nicht ausgetragen, da es gar nicht um Ansehen und Ehre geht; wogegen in dem vorgestellten Diskursverfahren keine Schutzmaßnahmen gegen ein derartiges Prozeßentgleisen erkennbar sind.
"Die Tatsachenbasis der Politik muß also gegen Manipulationen aller Art abgeschirmt werden. (auch wenn dies leichter gesagt als getan ist, weil Politiker und Bürger oft ein Interesse an der Verdrängung der Wahrheit eint)." (a. a. O. S.180)

Dem kann ich doch wieder nur zustimmen! Das Schlimme ist, daß die Medien sich auf diese Wünsche einstellen, weshalb mit Biotelie auch ein Publikationsorgan zur unabhängigen Unterrichtung über einhellige Wissenschaftsergebnisse im lebenswichtigen Bereich einzurichten wäre, die künftig einmal gesetzlich-zwingend eine „Ecke der Wissenschaft“ in den Hauptmedien zu beschicken hätte. An Zusammenhängen wirklich Interessierten wäre es damit leichter gemacht politisch entscheidungsfähiger zu werden.

*) "Zu erinnern ist ferner (13) an das> Junktim< von Freiheit und Verantwortung als Argumentationstopos, der in alle Abwägungen einzustellen ist. Dazu kommt (14) noch ein bisher unerwähnter neuer Freiheitsaspekt: die Einsicht in den freiheitsschaffenden und nicht nur beschränkenden Charakter von Gesetzen: Manche Rechte- zumindest die Eigentumsgarantie - können überhaupt nur sinnvoll entstehen, wenn der Staat sie reguliert und damit letztlich auch eingrenzt (>Freiheit durch Gesetz<) . Die schwächt dann das Gewicht jener Belange in Abwägungen. Nur in Ermangelung anderer, im Einzelfall überzeugenderer Kriterien ist (15) die Anzahl der  Betroffenen in der Abwägung wichtig. Man darf also nur im Ausnahmefall sagen: Die Menschen auf der Südhalbkugel sind mehr und sind daher im Recht. Niemals aber darf man, anders als Ökonomen meinen, unterschiedliche und damit unvergleichbare Belange quantifizieren. Man darf also nicht einen Gesundheitsschaden des künftigen Menschen X oder des südamerikanischen Bananenbauers Y mit einem Arbeitsplatzverlust in Deutschland rechnerisch vergleichen, da es insofern an einer einheitlichen Rechengröße fehlt. Dabei dürfen auch Belange, die keinen Marktwert haben, nicht künstlich einen untergeschoben bekommen. So kann das Gewicht des Klimaschutzes z. B. nicht über die Zahlungsbereitschaft der Bürger für ein stabiles Klima geklärt werden... die Rückbindung  an die Autonomie... expliziert, was sich Menschen als Menschen gegenseitig schulden."  

Wie können Prioritäten aber dann sonst festgelegt werden, etwa über den Willen der Bürgermehrheit hinweg? Spätestens seit Marx richtet sich die Menschheit viel zu stark an der Wirtschaft aus; eine Ausrichtung am AUTONOMIE-Aspekt ist dagegen  sicherlich eine interessante Variante. Nur macht der Nachhaltigkeitsaspekt m. E.. aus der Autonomie eine Vogelscheuche; zum Überleben braucht Freiheit einen richtigen Körper, mehr Substanz; es darf nicht vergessen werden, daß Autonomie (nur) eine Funktion ist. Im "Konflikt >Wirtschaftswachstum versus Nachhaltigkeit<" (a. a. O. S.186) stehen E und ich wieder auf derselben Seite. Die Ökosteuern als indirekter Zwang oder doch Druck können (als Einsteighilfe) sehr behilflich sein, um  natürliche Ressourcen für die Nachwelt zu sparen. (a. a. O. S.186,187)

Ich widerspreche also, daß die Zahl der Menschen oder gar das rechnerische Gewicht der Fakten nur subsidiär, also hilfsweise zu rechtlichen Entscheidungen herangezogen werden sollte. Zugegeben, es macht die derzeitig praktizierte Demokratie ja gerade so angreifbar, theoretisch wie praktisch, daß bei ihr der weniger gebildete südamerikanische Bananenpflücker - deren zahlreiche Kinder sollen ja auch noch das Stimmrecht erhalten! (Etwa nach Däubler-Gmelin, unserer früheren Bundesjustizministerin)  - eine mindestens ebenso gültige Stimme etwa in der doch von der derzeitigen Gelehrtenwelt überwiegend angestrebten Weltgesellschaft hätte wie ein euro-amerikanischer Akademiker (insbesondere von deren Minderheit mit Überblick). Aber mit dieser fast lächerlich wirkenden Gleichsetzung hinsichtlich der Urteilsfähigkeit im Hinblick auf eine vernünftige Willensentscheidung steht und fällt ja die Demokratie. Unser Professor und seinesgleichen können sich aber recht gut damit abfinden, daß via Medienherrschaft und Massenbeeinflussung durch die herrschende Clique, zu sie ja selbst (sich) zählen, das Demokratieprinzip ad absurdum geführt oder doch zumindest stark relativiert wird. Darum doch auch das ständige Gezerre um die Wahlkampffinanzen und deren Herkunft. Die Demokratie kann als vernünftige Regierungsform nur gerettet werden, indem man der Stimme der Wissenschaft, die sich an Sachverhalten und nicht an Sonderinteressen orientiert, eine starke Autorität bei der Bevölkerung verschafft und sie mit Ratschlägen einwirken läßt: also mittels bioteler unabhängiger Gutachteninstanz. Eine bessere Vergleichsbasis ist nicht einmal theoretisch in Sicht. Das VERGLEICHEN-können aber ist eine Basis des kategorischen Imperativs, also der Ethik Kants, sowohl als auch einer vernünftigen Politik. Größere informelle Offenheit und Wahrheit wäre eine Voraussetzung, die sich aber auch E. mit seiner Gründung der Rechtsprechung auf moderne Liberalität gar nicht leisten könnte und die er (deshalb) ja auch auch nicht besonders anmahnt. Man könnte also das System der Rechtsprechung und die Rechtsstaatlichkeit mit höherem Anspruch auf Tauglichkeit auf den biotelen Aspekt des VERGLEICHENS gründen als auf den der AUTONOMIE, dazu noch allein bezogen auf diejenige der Individuen nach E., wie es die europäische Aufklärung (einschließlich Kant) doch getan haben. Begründungsbedürftig wäre auch die schmale Basis an "prior art", an geistigen Voraussetzungen, wie es auch der spärlichen Nennung und Berücksichtigung von Vordenkern durch E. hervortritt. Aber mit der Blindheit der heutigen ("sich ständig befreienden") Jugend wird ja Tradition und bereits die Vokabel "konservativ" als unrichtig, überholt und unzumutbar abgetan. Insofern steht Ekardts Buch in den Fußstapfen der 68er Emanzipationsbewegung; auch wenn es um die "sexuelle Befreiung" durch Promiskuität spätestens durch AIDS und um die antiautoritäre Erziehung nach dem Nachwuchsversagen in der Praxis doch ganz still geworden ist. Da sah sich eine durch die politisch links-verordnete Akademikerschwemme eine Jugend, die nicht einmal, mehrheitlich mehr Rückhalt in einem gebildeteren Elternhaus hatte den einschmeichelnden und verlockenden Phrasen der Frankfurter Schule aus den USA rückgekehrter Emigranten gegenüber, welche jegliche Autorität in autoritärer Weise in Fragte stellte und wurde darin noch durch ein Heer ostdeutscher volksdemokratischer Agenten bestärkt, die den so verhaßten, weil so erfolgreichen "Adenauerstaat' demontierten. An den Universitäten wurden die "alten Zöpfe" abgeschnitten, d. h. die Professoren bewährten Schlages minorisiert und volksdemokratisch (unter Gleichberechtigung auch des Reinigungspersonals) überstimmt. Auch das Selbstverständlichste mußte erst diskutiert werden; zum Lehren und Lernen blieb wenig Zeit, auch mußte der Lernstoff ja "kritisch", d. h. im  neomarxistischen Sinne überarbeitet sein. Freiheit der Wissenschaft bedeutete jetzt Recht auf Bildung für jedermann, der nicht ernsthaft arbeiten wollte. Vor diesem Hintergrund - der für Platon und Aristoteles, ja für die Humboldts (deren Namen man mißbrauchte und weiterhin mißbraucht) keinen Platz mehr hatte - muß auch die staatswissenschaftliche Entwicklung gesehen werden, auf der E. aufbaut. Das Alte muß zerstört werden, ehe man ein Neues und insbesondere Besseres aufgebaut hat oder weil man zur Erhaltung des Bewährten sich gar nicht mehr in der Lage sieht.
Da wäre der fein- und tiefsinnige jüdische Philosoph Baruch Benedikt Spinoza, der sein Geld verdiente, indem er durch Linsenschleifen den Mitmenschen zu besserem Sehen verhalf und dem, aus der jüdischen Gemeinde ausgestoßen, trotzdem die christlich-abendländische Gelehrtenwelt (auch Goethe) sozusagen zu Füßen lagen. Die "more geometrico", also unter dem zeitüblichen Mantel der mathematischen Genauigkeit, verfaßte Ethik dieses einsamen Gottsuchers war die erste mir bekannte umfassende Ethik der Lebenserhaltung. Daß Spinoza nach dem Substantiellen suche und Gott in pantheistischer Weise - was ihm ja auch verübelt wurde -  als die Summe aller harmonisierten Substanzen auffaßte, paßt natürlich nicht ins Konzept der "Entsubstantiierung" der Freiheit. Erahnt man dagegen im Begriff der Substanz das Zentrum der Stabilität und in dem Harmoniestreben die Dynamik, so kann man die spinozeische Philosophie sehr wohl in das System der Biotelie aufnehmen; woher letzteres ja auch tatsächlich (mit) abgeleitet wurde. Aber E. zielt ja nur auf die maximale Freiheit derer ab, die eine solche Freiheit vielleicht eben noch erleben werden; das Eintreten fürs Überleben erübrigt sich für ihn; es zählt ja auch nur zu den beiläufigen "Freiheitsvoraussetzungen": es dürfte es nur eine Minderheit bleiben, die solche angepeilte maximale Freiheit genießt, und dies nur für noch kurze Zeit, jedenfalls wenn es nach dem Prinzip E.'s gehen würde. Sie reden von "Generationengerechtigkeit" und leben (nicht schlecht) weiter ohne den Glauben an künftige Generationen, jedenfalls ohne sofort für deren als akut bedroht erkannte Existenzmöglichkeit entscheidende Schritte einzuleiten. Die "Substanz" heutiger Politik müsse über (staatlich gut honorierte) Diskursethik im erlauchten Kreise doch erst "erarbeitet" werden; zu Deutsch: die politische Wissenschaft (oder Sophistik?) arbeitet auf Rechnung und für die Rechtfertigung der jeweiligen Politik. Wie gehabt.

Ich kann nicht erkennen, wie ein Gesetzgeber nach dem nachfolgenden "neuen Freiheitskonzept"  in überschaubarer Zeit und selbst bei irgendwie eng kontingentierten Fällen entscheiden könnte, wo er doch der "doppelten Freiheitsgefährdung" durch den "altliberalen Minimalstaat und den paternalistischen Beglückungsstaat" entgegentreten soll:

"In Umformulierung der bekannten Rawlsschen Regeln ergibt sich somit folgendes Prinzip universaler Nachhaltigkeit: Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System aller Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen einschließlich der jungen, künftigen und in anderen Ländern und Erdteilen lebenden Menschen verträglich ist. Die gleichen Freiheitsrechte garantieren dabei auch die elementaren Freiheitsvoraussetzungen, ohne die ein menschenwürdiges Leben ausgeschlossen ist, sowie den Schutz gegen andere Bürger und ein Junktim von Freiheit und Handlungsverantwortlichkeit. An die Stelle der liberalen Tradition, die wie Rawls das Verhältnis einiger schmaler Freiheiten zu anderen Gütern pauschal zugunsten der ersten löst und für alle anderen Freiheiten beliebige Schranken zuläßt, sollte ergänzend folgende Regel treten: Im Regelfall kann die Freiheit im Sinne des ersten Gerechtigkeitsgrundsatzes nur um der Freiheit einschließlich ihrer elementaren Voraussetzungen und um das Junktim von Freiheit und Handlungsfolgenverantwortlichkeit willen beschränkt werden. Ausnahmsweise kommt bei Vorliegen guter Gründe eine Einschränkung der Freiheit auch um ihren weiteren Voraussetzungen willen in Betracht. (a. a. O. S.152,153) Freiheitseinschränkungen ohne Rechtfertigung in der Freiheit und ihrer Voraussetzungen sind stets unzulässig. Diese Grundsätze drücken aus, was wir uns als Vernunftwesen gegenseitig schulden, um unser Zusammenleben nachhaltig zu gestalten. Wobei die Vernunft ihrerseits für uns Menschen als Menschen unhintergehbar ist - universal, global und im Zeithorizont." (a. a. O. S.153)

Ich "freue" mich immer über Gesetzesformulierungen, die als Tatsache hinstellen, was nur mühsam eingehalten und hergestellt werden kann. Wie beispielsweise GG Art.1:  "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Und so geht es mir auch hier. Das Fiktive und die Nichteinlösung der Proklamationen verrät sich schon in dieser Sprache.

Aus bioteler Sicht gilt es sofort und unaufschiebbar aus Pflicht angesichts der Notlage von Menschheit und Natur zu handeln - was sich sehr wohl von einer Verantwortlichkeit von Handlungsfolgen unterscheidet, soweit man Nichtstun nicht als Handlung wertet, ich spreche dann deshalb lieber  im Sinne von bioteler AKTIVIT'ÄT von Verhalten statt von Handeln. Zunächst gilt es zu beweisen, daß  unter Anwendung der traditionalen Vernunftregeln der Biotelie (einschließlich ihrer Verfahrensregeln) Verbesserungen zu erzielen sind. Aus dieser positiven Beweislage heraus sind dann Angebote an alle Staaten und Institute zu machen, sich diesem biotelen Regelwerk zu gemeinsamem Nutzen anzuschließen. (Der Vorwurf des Utilitarismus schreckt mich dabei nicht.) Als optimales Programm wäre eine Förderung von Entwicklungs- und Notstandsgebieten, soweit sie nicht als Natur- und Kulturreservate auch mit Zustimmung der dortigen Bevölkerung auszuweisen wären und in besonderer Art und Weise zu unterstützen wären, an ein Geburtenbeschränkungsprogramm zu binden, um die globale Bevölkerungszunahme zunächst zu stoppen und dann sogar die Weltbevölkerung auf eine Stärke zurückzufahren, die mit dem Erhalt und der Entwicklung natürlicher Artenvielfalt und der kulturellen Vielfalt bei einem erträglichen Lebensstandard auf augenblicklich noch unabsehbare Zeit vereinbar zu sein scheint. Wie aus dem biotelen Programm hervorgeht, soll von Gewaltanwendung dabei nur der notwendigste Gebrauch gemacht werden; die auch militärisch-polizeiliche Fähigkeit dazu soll jedoch in ausgewogen verteilter Regie bereitgestellt werden.
Felix Ekardt wird von diesem Programm, das er vermutlich vehement ablehnt, nicht überrascht sein; ich selbst aber bin überzeugt, daß dieses doch viel übersichtlicher zu handhabende Programm mehr Freiheit stiften würde als jedes bisher vergleichbare. Ich bestreite nochmals vorbeugend, daß ein solches bioteles Konzept eine Ökodiktatur darstellen würde. Es müßten ja die betroffenen Bevölkerungen durch die Glaubhaftigkeit bioteler Gutachtenergebnisse dazu gebracht  werden, auch für sich selbst die darin liegenden Vorteile zu erkennen. Die (gegen menschliche Störungen bezogene) Sicherheitsgarantie für alle Kulturen, die dann durch Weltpolizei in unabhängigen Blöcken verbunden mit Abrüstungsüberwachung und Katastrophenhilfe einzulösen wäre, würde enorme Hilfs- und Entwicklungshilfepotentiale freisetzen. Es ist doch nicht völlig ausgeschlossen, daß die begründete Hoffnung auf Möglichkeit der Abwendung der Ökokatastrophe und den unter Endzeitaspekten fälligen Crash der Kulturen (insbesondere verstärkt durch die Anweisungen des Koran) die Menschen zur Opferbereitschaft und zum Umdenken bestimmt. Es könnte sofort ein Anfang damit gemacht werden, während von Ekardts Buch kein Impuls zu einer Rettungsaktion ausgeht, da ihn ja nur Diskurse über die Freiheitsrechte beschäftigen.

Nun aber zu Ekardts Freiheitsvoraussetzungen, unter denen die weiteren biotelen Aspekte doch vermutlich versteckt sind.

"Zwar ist am altliberalen Denken richtig, daß Freiheitsrechte keinesfalls die Schaffung sämtlicher Freiheitsbedingungen garantieren dürfen. Eine vollumfängliche und einklagbare Freiheitsvoraussetzungsgarantie würde leicht einen totalitären und in jede Lebensregung intervenierenden illiberalen Staat heraufbeschwören...
Somit ist ein Freiheits- und Menschenrecht auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen geboten - durch die allgemeine Gerechtigkeitslehre, aber auch durch unsere Verfassungen, die von Würde und Freiheit sprechen und ergo die gleiche Argumentation tragen. Wir alle, auch junge, künftige und in armen Ländern lebende Menschen, haben damit dieses Recht. Und wie wir schon in Kap. II sahen, umfaßt jenes recht auch Topoi wie Atemluft, ein stabiles Globalklima oder den Zugang zu sauberem Trinkwasser..." (a. a. O. S.120) "Für meine Integration der elementaren Freiheitsvoraussetzungen in das generelle Recht auf Freiheit, sprechen nicht nur allgemein die Freiheit und die Notwendigkeit, die Bedingungen  eines würdigen (autonomen) Lebens zu garantieren. Für sie spricht vielmehr auch, daß nur so die doppelte Freiheitsgefahr abgewehrt wird: Indem die materiellen Existenzbedingungen in den Freiheitsbegriff integriert und nicht etwa der Freiheit als Überrecht vorangestellt werden, welches sodann beliebige Freiheitseinschränkungen deckt, wird die Ökodiktatur ebenso zurückgewiesen wie die einer entgrenzten ökonomischen Freiheit. Denn nur so wird der Lebensgrundlagenschutz stets daran erinnert, daß er freiheitlich sein muß. Auf diese Weise entwertet man die ständigen Entschuldigungen z. B. Chinas, ein armes Land müsse den Hunger bekämpfen, wobei jedes, auch jedes freiheitszerstörende Mittel recht sein müsse. Das Recht auf die Existenzminimumaspekte Nahrung, Atemluft, Sicherheit gegen Hunger, Unbildung, Naturkatastrophen, Kriege, Verbrechen anderer Menschen usw. ist eben kein Selbstzweck, für den man jederzeit z. B. die Presse- oder Versammlungsfreiheit opfern kann (wie Hans Jonas meint); die Existenzminimumsaspekte sind erst um unserer Autonomie willen wichtig. (a. a. O. S.121,122) Darum muß die physische Existenz einer unter mehreren Aspekten der Freiheit sein - und nicht etwas sie Überragendes, wie auch ein John Rawls kurz vor seinem Tod erwogen hat. >Sicherheit als Selbstzweck< impliziert dagegen stets ein paternalistisches (oder ein hobbesianisches,, autoritär-liberales) Staatsverständnis. Frieden usw. ist also Freiheitsvoraussetzung - und als solche ein globales Recht. Wobei >Sicherheit gegen Hunger< in der dritten Welt zugleich die >Sicherheit gegen den Terror< im Okzident erhöht und auch hier freiheitsrelevant ist (Kap.IV E.) All dies ist keine >Bedürfnisethik<, die (in einer unter Sozialphilosophen und Globalisierungskritikern anzutreffenden Weise) aus bestimmten faktischen Bedürfnissen deren eigene Beachtlichkeit herleitet. Dies wäre nicht nur ein naturalistischer Fehlschluß. Es wäre auch eine beliebige dogmatische Setzung - denn wer sagt denn, daß irgendein Bedürfnis per se beachtlich ist? Und warum sollten faktische Bedürfnisse (z. B. mein >Bedürfnis< nach Geschlechtsverkehr mit der mir gerade zufällig begegnenden Frau X) überhaupt als normativ relevant gelten? Diese unlösbaren Fragen vermeidet die Theorie der Freiheitsvoraussetzungen gerade, indem sie mit dem Freiheitsbegriff einen normativen Orientierungspunkt bietet, von dem aus sich ohne beliebige Setzung oder Sein-Sollen-Schluß beantworten läßt, daß bestimmte> Bedürfnisse< als relevant zu erachten sind - andere dagegen nicht. Die Empirie ist hier nur Subsumtionsmaterial, aber eben nicht selbst normatives Kriterium (zu dieser Scheidung  Kap. I  E.)..." (a. a. O. S.122) "

HYPARCHIE, also Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung ist richtigerweise als Aspekt in die Nähe der AUTONOMIE gebracht, aber Freiheit ist eben selbst nur ein Aspekt zur Lebenserhaltung (dynamischen Stabilität); ihr einen höheren Rang zuordnen, würde denen ins Gesicht schlagen, die um "Sicherheit gegen Hunger" ringen müssen. Ohne Beachtung menschlicher Bedürfnisse hat doch wohl eine Staatslehre schwache Aussichten: und Freiheit ist doch offensichtlich für die meisten erst ein sekundäres Bedürfnis nach Befriedung anderer primärer Bedürfnisse, wie Ernährung, Befriedigung des Geschlechtstriebes, der Geltungssucht etc. Daß das Bedürfnis nach Sättigung beachtlich ist, sagt das Hungergefühl und schließlich das Versagen der körperlichen, zuletzt auch der geistigen Kräfte. Diesen "naturalistischen Fehlschluß" wird E. den Menschen schlecht abgewöhnen können. Ein "Recht auf (künftige) Existenz" ist problematisch - E. verneint es an anderer Stelle richtigerweise und reserviert Recht und Freiheit für die Existierenden - und wäre doch die einzige Stütze eines "Rechts auf das Existenzminimum". Für wen sollte sonst per "Nachhaltigkeit" das Existenzminimum gesichert werden? Freiheit ist sozusagen das oberste, das höchste in der Rangskala der Bedürfnisse; nur weil es wenigstens noch spurenhaft in allen Menschen vermutet werden kann, darf man die Menschenwürde allgemein voraussetzen. Nicht ausgesprochen wird aber bei E., daß Autonomie auch Selbstbeherrschung bedeutet, und deren Ausmaß ist doch sehr verschieden verteilt; macht aber die Überlegenheit des Menschen über das Tier im "Kampf ums Dasein" (Charles Darwin) aus. Letzterer darf aber nicht gänzlich abgenommen werden, dies verlangt der Schutz der SPONTANEITÄT und die Gerechtigkeit (GEGENSEITIGKEIT = Wechselseitigkeit). Hans Jonas hat eben doch recht, wenn er meint, daß dem Überleben zuliebe vorübergehend auch Freiheitseinschränkungen zumutbar seien, was E. ja bestreitet.  Der Furcht vor einem Mißbrauch von Ausnahmezuständen wird im biotelen System durch die Unterwerfung aller Schalt- und Befehlsstellen unter eine unabhängige Begutachtung und letztere wieder unter die Vetomacht der Betroffenen unbegründet. Biotele Gesetze sind sozusagen im besten Sinne autonome Gesetze nämlich von Einzel- und Gruppeninteressen bereinigte, die auch Gewissensentscheidungen standhalten. Der Einfluß der Motivationslage muß im Sinne der Lebenserhaltung relativiert werden, weshalb auch auf den Medieneinfluß, insbesondere deren Verhältnis zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung unter Berücksichtigung der Bedeutung für das (Über-)Leben, geachtet werden muß. Für ein angemessenes VERGLEICHEN müssen Menschen entsprechend informiert und orientiert sein. Auch dies für E. bezeichnenderweise geradezu Tabuthema! (Das bloße Erwähnen der Pressefreiheit und die offensichtlich stille Annahme, daß sie in liberalen Staaten offenbar funktioniere, ist der Problematik und der wirklichen Lage, der Bedeutung richtiger Information für die Freiheit also, nicht angemessen. Auch hier waren Kant und seine Zeitgenossen als Aufklärer bereits weiter.)

"Meine These zum nächsten, zweiten Bruch ist: Freiheit darf - woran das Recht auf das Existenzminimum ja noch nichts ändern würde - nicht länger die pauschale  Befugnis sein, andere beliebig zu beinträchtigen, ohne mit den Folgen konfrontiert zu werden..." (a. a. O. S.123)  "Der Schutz junger, künftiger und in andern Kontinenten lebender Menschen wäre zwar formal ein Menschenrecht; er hätte aber sozusagen keinen Anwendungsbereich. Denn der intertemporale Konflikt entsteht durch das Verhalten von Privatpersonen, die Ressourcen, Klima, Ozonschicht usw. in Anspruch nehmen - und nicht durch staatlichen Ressourcenverbrauch... Könnten die Bürger sich direkt gegenseitig unter Berufung auf ihre Menschenrechte in Anspruch nehmen, wäre der Gesamtausgleich der verschiedenen Freiheiten unmöglich; zudem sind bei vielen Freiheitsbeeinträchtigungen zwar Bürger die >Täter<, jedoch sind diese Täter für die >Opfer< schwer zuzuordnen... Jedoch ist damit noch nicht geklärt, ob ich u. U. ein Menschenrecht gegen den National- oder auch Globalstaat habe, mich gegen Schädigungen durch meine Mitbürger in Schutz zu nehmen. (a. a. O. S.129,130) Ich will zeigen, daß ein solches Recht besteht. Und diese Multipolarität der Freiheit (also die Schutzrichtung der Freiheit gegen Staat und Mitbürger) ist der dritte Bruch mit der altliberalen, nicht-nachhaltigen Freiheitsdoktrin..." (a. a. O. S:130) 

Die Kollektive müssen also plötzlich wieder notwendig zur Rechtegewährung da sein, ohne aber selbst sich aus Rechtsquellen, d. h. Ansprüchen gegenüber den Bürgern, speisen zu können? Wird der Nichttäter, der dazu gezwungen wird ein Opfer anderer Täter zu entschädigen, nicht selbst Opfer? Aber wir Menschen sind ja einander alle Schwestern und Brüder! Seid umschlungen Millionen!

Wenn Nachhaltigkeit nicht auf "Erhaltung von Besitzständen" aus ist (a. a. O.S.31), so ist die Frage, wie man die denn beurteilen oder gar durchsetzen will.

"Denn Menschen handeln nach aller Erfahrung faktisch nicht nur aus innerer rationaler Überzeugung von der Richtigkeit bestimmter Prinzipien (>Vernunftakzeptanz<) , auch wenn die normative Vernunft bekanntlich als einzige Instanz eine Handlung gut zu begründen vermag. Wir handeln auch aus Gefühl, Konformität und meist eigennützigem Kosten-Nutzen-Denken. Letzteres meint, daß wir eigennützig Ziele wählen und sodann schlicht alle >effektiven< Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung treffen (= instrumentelle Rationalität). Auf jenen >Egoismus< haben wir schon öfters verwiesen. Dabei ist unser Kosten-Nutzen-Denken nicht nur durch ökonomische Aspekte beeinflußt, sondern auch durch drohende Sanktionen, ebenso wie durch Erwartung oder Entzug sozialer Anerkennung. Die normativ rationale Fundierung der Nachhaltigkeitsidee wird vor dem Hintergrund jenes Motivstraußes (der bekanntlich >quer liegt< zur Scheidung ökonomisch-politisch/kulturell/biologisch<) nicht allein dafür sorgen, daß wir alle freiwillig auf Nachhaltigkeit umschwenken. Wir reduzieren eben nicht gerne den persönlichen Stoffverbrauch oder Klimaausstoß oder >kaufen nur noch >fair gehandelte< Produkte. Weder der Verbraucher noch der Unternehmer handeln so. Für den einzelnen Bürger oder Unternehmer ist auch der zu erwartende eigennützige Vorteil viel zu abstrakt, den >wir alle< haben könnten, wenn wir heute mit einer Effizienzpolitik technische Innovationen und ein >anderes< Wirtschafts- und Arbeitsplatzwachstum begünstigen, was uns in einer Welt, in der die reichen Staaten plötzlich zahlreicher werden, überhaupt nur konkurrenzfähig hielte..." (a. a. O. S.202) "Diese Befindlichkeit macht auch eine Weltföderation mit gleichen Spielregeln erst einmal für westliche Bürger und Unternehmen unattraktiv - angesichts der Ahnung, daß globale Standards nach einem zwischenzeitlichen Effizienzboom (also gleichem Lebensstandard bei geringerem Ressourcenverbrauch) eben doch gewisse Suffizienzen, also Einbußen am gewohnten Lebensstandard, bedeuten dürften..." (a. a. O. S.203) "Das  bedeutet freilich, daß schon unter Lebenden die gebotene wechselseitige Freiheitsbegrenzung oft nicht aus freien Stücken zustandekommen wird. Gerade darum kann man ja sagen, daß der liberal-demokratische Staat und sein Recht nicht nur gerecht ist, sondern seine Existenz für die Bürger auch ganz instrumentell rational nötig ist..." (a. a. O. S.204)
"Wenn aber unsere Motivationslage faktisch über den Erfolg politischer Steuerung entscheidet, ergibt sich: Eine nationale, europäische oder globale Nachhaltigkeitspolitik durch Selbstregulierung, flexible Freiräume oder bloßes Anbieten von Informationen könnte nur dann Erfolg haben, wenn die Motivationslage bei Behörden, Unternehmen und Bürgern ohnehin günstig ist. (a. a. O. S.212,213) Und daß sie das ist, ist nach dem eben Gesagten, nach dem Eingangsbefund aus Kap.I A. und nach den theoretischen Überlegungen aus KapVI A. außerordentlich zweifelhaft." (a. a. O. S.213)
"Man kann dies auch so ausdrücken: Bei allen Akteuren wirken ökonomisch-politische Bedingungen mit biologischen Eigenschaften des Menschen wie Kurzzeitorientierung, Narzißmus, Existenzsicherung, Streben nach Anerkennung (Wiederwahl!) zusammen. Natürlich spielt dabei auch die mehrfach erwähnte,, wohl biologisch angelegte Neigung zur Verdrängung eine entscheidende Rolle. Wir tun einfach so, als wäre alles prima - und leugnen die Dinge, die uns das Gegenteilbeweisen... Allein die moralische Überzeugungskraft des Ziels Nachhaltigkeit... wird diese komplexe emotionale und kosten-nutzen-maximierende Struktur nur schwer überwinden können..." (a. a. O. S.218)

Biotelie will sie in die Strategie einbauen, den Menschen so nehmen wie er ist, eben als ein nicht nur auf Freiheit angelegtes Wesen. 

Würde sich nun aus der Erprobung einer biotelen Gutachteninstanz ergeben, daß etwa politische Entscheidungen aus der Vergangenheit (um nur eine -allerdings sicher anrüchige - Vorschlagslinie zur Begutachtung zu nennen) bei der Begutachtung durchgefallen wären, die wirklich entsprechende und die Nachhaltigkeit (und auch Freiheit) negativ belastende Folgen hatten und andererseits Gutachtenergebnisse mit positivem Ergebnis aufwarten könnten, deren Vorlage sich auch in der Wirklichkeit bewährte, so wäre ein Beginn geschafft, der öffentliche Aufmerksamkeit erregen könnte. Dabei räume ich ein, daß es nicht leicht wäre, die Gutachtenanfrage so zu formulieren, daß die Gutachter nicht so ohne weiteres gewahr würden, daß es sich um diese oder jene bestimmte Gesetzesauswirkung handelt, über die befunden werden soll. .Auch die Entscheidungen von Wirtschaftsbetrieben oder Behörden könnten zu Versuchszwecken herangezogen werden, oder anderes, ehe man zur Beurteilung von Vorschlägen kommt, die allererst zu realisieren wären. Auf der Grundlage preiswerter und effizienter Gutachtenergebnisse könnte dann für die unabhängige nachhaltige Begutachtung geworben werden. Jedermann, also auch F. Eckard wäre aufgefordert, durch Eingaben an der Verbesserung des Verfahrens, inhaltlich wie formal,  mitzuwirken.

Wenn "letztlich 20 % der Bevölkerung unser gesamtes Einkommen erwirtschaften könnten",  ist das Ziel einer Vollbeschäftigung utopisch und als Ideal hinfällig. (a. a. O. S.233) Aber sollte man über Lebensarbeitszeitverkürzung in standardisierbaren Berufen nicht doch möglichst jeden Gesunden zu einer Gegenleistung für seine Versorgung heranziehen?

"Zwar zahlen die Arbeitenden oftmals soziale Hilfeleistungen für die Schwachen (sei es in Ostdeutschland, sei es über die EU in Ungarn, Polen usw.). Gleichzeitig haben wir Arbeitenden unsere Arbeit doch aber nur, weil diese Schwachen mit ihrem Konsum die Produktion und ergo unsere Arbeit am Laufen halten" (a. a. O. S.233)

Bei solcher Verteilung von "Freiheit" als Geschenke, dürfte aber böses Blut aufkommen; auch tut man sich schlecht damit, wenn die von der Arbeit Freigestellten sich aufs Kindermachen verlegen. Vor allem bleibt zweifelhaft, wer sich alles der Kategorie "wir Arbeitenden" zurechnen läßt. Und dies alles bei gerade empfohlener freiwilliger Konsumbeschränkung der Arbeitenden. Konsum der Sozialunterstützten  als Wirtschaftsmotor ein typisch linkspolitisches Argument. (John Maynard Keynes lässt grüßen.)

"Sie wird unterstützt durch ein modernes Freiheitsverständnis, welches einem hypostasierten Individualismus, der sich zudem der Verantwortlichkeit für die Folgen des eigenen Handelns zu entledigen trachtet, ebenso entsagt wie unserem radikal anthropozentrischen Selbstverständnis, das unsere natürlichen (Freiheits-)Voraussetzungen und die Folgen Tuns ausblendet." (a. a. O. S.232).

Nanu! Ich fühle mich bei diesem einzigen Satz des Buches wie aus dem übrigen Buch katapultiert: denn damit wären wir uns ja wieder einig! Aber der dicke Hund folgt gleich nach:

"Trotzdem bleibt die nur durch eine Theorie des guten Lebens beantwortbare  Frage: Was wünsche ich mir? Wir könnten unser Auto abschaffen, auf Urlaubsreisen verzichten, unverarbeitete Bio-Produkte kaufen, hocheffiziente Haushaltsgeräte haben, uns öfter mal mit >weniger< zufriedengeben, in Null-Emmissionshäusern wohnen"  (und am eigenen Mief ersticken!).
"Meine Vermutung ist nun, daß dies unser Zusammenleben nicht nur gerechter machen würde. Vermutlich würden wir am Ende sogar glücklicher sein..." (a. a. O. S.232)

Das Photo auf dem Buchumschlag beweist es sozusagen. Und wie glücklich wären wir erst, wenn wir über das Fernsehen - die Südseereise ersparen wir uns ja - sehen können, wie die Völker (darf ich Naturvölker sagen???) auf unsere Kosten leben, sozusagen wie heute die vom Aussterben bedrohten Tiere im Zoo, sich an keinerlei Freiheitsschranke gebunden fühlend, da die Arbeitsdisziplin für sie ja gefallen ist: so richtig das Ideal der modernen Freiheit lebend und selbstverständlich ausschließlich amerikanische Medien konsumierend! Schon aus lauter Dankbarkeit für das wiedererschaffene Südseeparadies! Aber für unsere Breiten bleibt auch noch etwas übrig von dem Überfluß der Freiheit:

"Vielleicht sollten wir daher zu einer neuen Arbeitswelt aufbrechen, die Erwerbsarbeit, gesellschaftliche Arbeit z. B. im sozialen und Umweltbereich und unbezahlte Arbeit alle als wichtig und befriedigend anerkennt und in einem Lebensweg kombiniert - abgefedert durch ein staatliches Grundeinkommen." (a. a. O. S.233)

Mit dieser Abfederung aber wären der Faulheit und Abzocke weiter Tür und Tor geöffnet; vom letzten Satz abgesehen würde ich zustimmen. Am Anfang aber muß die Erwerbsarbeit stehen, und damit diese der Jugend zur Verfügung steht, muß die Lebensarbeitszeit für standardisierbare Arbeit zurückgefahren werden. Ein "Satz unterhalb der heutigen Sozialhilfe" scheint mir weniger anstrebenswert; er müßte sich zumindest auf solche beschränken, die sich der Erwerbsarbeit verweigern.

"Zeitwohlstand statt Güterwohlstand nützt allerdings nur denjenigen, die gelernt haben, etwas mit sich und ihrer Zeit anzufangen. Ein neuer Arbeitsbegriff müßte darum zugleich den Startschuß geben zu einem neuen Bildungskonzept, welches das zu unserem Ziel und unserer Stärke macht, was von Hause aus Europas und gerade Deutschlands Markenzeichen war. Wichtig ist freilich nicht einfach die Quantität von Abitur- und Hochschulabsolventen, wie es die gegenwärtige Bildungsdebatte [der Linken und insofern in Bremen! , muß ich hier einwerfen] suggeriert. Dies kann niemand wollen, der erlebt hat, wie unwissend und unselbständig viele durchaus gut benotete Absolventen heute sind. Nachhaltig wird unser Erziehungssystem auch nicht allein dadurch, daß man alle, nunmehr auch den Menschen in südlichen Ländern irgendeinen Zugang zu Bildungseinrichtungen eröffnet. Zudem: Auch die Nachhaltigkeit selbst muß Bildungsinhalt werden..." (a. a. O. S.234) 

Mir wäre lieber, die Menschen würden wieder Pflanzen und Tiere kennen und so zu einem besseren Verhältnis zur Natur kommen! Für E. selbst offenbar eine verschwommene Angelegenheit, wie für ihn der Begriff der "seltenen Arten" (s. o.). Aber ich zähle ja sicher zu den "metaphysisch gesinnten Gegnern" , denen F. E. (auch) zuruft:

"Vernunft, Würde, Unparteilichkeit und Freiheit bleiben die notwendige und universal einzige Grundlage einer gerechten Grundordnung - aber sie bleiben es nur, wenn man sie neu interpretiert und so das liberale Denken für die Zukunft in wirklich umfassender Freiheit öffnet. Nur wenn wir demgemäß den Individualismus auch mit einer festen Steuerung versöhnen und es so schaffen, die Autonomie und den Schutz ihrer Voraussetzungen zu radikalisieren, also die Freiheit zu optimieren und sie gleichzeitig gegen ökodiktatorische Anwandlungen zu schützen - nur dann wird unser Zusammenleben nachhaltig werden. Und indem uns dies eine neue Vision und einen neuen Weg der Selbsterschaffung und der ökonomischen Vitalisierung gibt, könnte es uns auch glücklich machen... Eine andere Welt ist möglich." (a. a. O. S.235)

 Als Endziel haben auch Marx/Engels und Lenin optimale Freiheit versprochen. Der Terminus "Selbsterschaffung" wird nicht nur bei mir schwere Bedenken wach werden lassen.

 Von anderer Seite schon vor längerer Zeit lautgewordene Vorwürfe in Richtung Ökodiktatur hinsichtlich des biotelen Systems weise ich nochmals und weiterhin mit dem Hinweis zurück, daß ja jeder biotele Gesetzesvorschlag (und erst ein solcher wäre ja zukünftig einmal politisch-gesetzgeberisch erheblich) ja dem Urteil der direkt von ihm Betroffenen unterworfen werden müßte, also einer direkt-demokratischen Abstimmung. Außerdem läge mit den Parlamenten eine gesetzgebende Konkurrenz vor, so daß die Gewaltenteilung gewährleistet wäre. Die "gewaltenteilige Demokratie" sieht E. offenbar in der Mitwirkung von Gerichten, also von Juristen (er selbst zählt ja zu dieser Sparte, die groß ist im fiktiven Denken), wenn ich seine Sätze richtig auslege,  wegen der doch häufigen Unverträglichkeit des durch Stimmenzählung ermittelten Mehrheitswillens mit der Vernunft, die oft einzelne zum Anwalt hat und die allein den Fortschritt auf den Weg bringen können. "Konstitutionelle Demokratie" im biotelen Sinne meint nichts anderes: die anregende und formende Mitwirkung der intellektuell Fähigeren und fachlich Ausgebildeten in Fachfragen und ein Fundament auf uns überkommener Vernunftregeln, welche die Ordnung bestimmen, müssen neben der Gesamtheit der Bürger und aus ihrer Gesamtheit heraus Gelegenheit zu angemessener Mitwirkung und Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum Wohle aller haben.  Die "Fallibilität", die Möglichkeit des Irrtums menschlicher Erkenntnis wird doch gemindert, wenn wir auf Vernunftregeln zurückgreifen, die über die Jahrhunderte oder gar Jahrtausende Bestand hatten und nicht noch das Selbstverständlichste zerreden.  Das "konservative", bewahrende Element ist unverzichtbar. 
„Erstens ist ein bloßes Faktum  für normative Theorien dann sehr wohl relevant, wenn es eine Unmöglichkeit signalisiert. So ist es z. B. nicht nur ein Problem der Durchsetzbarkeit, sondern schon der Begründung, dass die Norm >ihr sollt alle jeden Morgen zum Mars joggen< nicht lebbar ist. Denn Normen sollen Konflikte lösen… Darum sind unmögliche Normen nicht nur undurchsetzbar, sondern auch falsch (weswegen auch die Norm falsch sein dürfte, daß wir keine Konflikte lösen sollen.)… /a. a. O. S.72)  Natürlich muß immer wieder überlegt werden, ob eine liberale Theorie wirklich die richtige Grundordnung angibt, und unsere Entscheidungen müssen veränderungsoffen bleiben. Das heißt aber nicht, daß in der Zwischenzeit das vorläufig als richtig Erkannte unbeachtlich wäre. Andernfalls könnten Normen nie Konflikte lösen, da wir unendlich lang >abwarten< müßten.
Übrigens heißt Fallibilität nicht Subjektivität oder Beliebigkeit, und es heißt auch nicht, daß Gerechtigkeit immer durch irgend jemanden >definier< werde. Es geht hier nicht um (in der Tat beliebige) Defintionen von Begriffen: Es geht vielmehr um (begründbare und damit nicht beliebige) Inhalte. Diese Unterscheidung ist vielen konstruktivistisch beeinflussten Zeitgenossen leider völlig unklar. Um es bildlich auszudrücken:
Natürlich kann ich dieses Ding zum Sitzen hier auch >Eichhörnchen< nennen anstatt Stuhl (= Definition), wenn ich das unbedingt möchte. Letztlich ist das in der Tat beliebig. Nicht beliebig ist dagegen, ob hier vor mir tatsächlich ein Stuhl steht oder nicht (= Inhalt). Ebenso ist es mit der Gerechtigkeit". (a. a. O. S.73)

 Und ich bin so stur, auch noch daran festzuhalten, was ich Stuhl und was ich Eichhörnchen nenne, weil ich mich in deutscher Kultur verwurzelt weiß.  Und so sehen wir E. auch im Kreis derer, die einen
"modernen rationalen Universalismus für die Kritiker Kants [! diesmal stammt das Ausrufezeichen von mir als Ausdruck meines Erstaunens], der Diskursethik und der Nachhaltigkeit unangreifbar machen will. Ich behaupte also: (I) Gerecht ist eine politische Grundordnung nur dann, wenn sie dem Achtungs- und dem Unparteilichkeitsprinzip genügt, dies neu begründet und daraus Freiheitsrechte und Demokratie herleitet. Freilich ist die Richtigkeit, so meine weitere These, nur gegeben, wenn die Ordnung (II) die Freiheitsrechte zeitneutral und auch (III) global-zwischenstaatlich anerkennt (sich also der Nachhaltigkeit öffnet) und (IV) den Freiheitsbegriff neu interpretiert. Dies wäre der Bruch mit der altliberalen Tradition." (a. a. O. S.59) 

Auch solches Denken ist Tradition, reicht bis in die römische Philosophie und Menschheitsethik  zurück und findet sich bereits im Hellenismus bei Seneca und Kaiser Marc Aurel. Nur sind Anerkennung von Grundrechten und ihre wirkliche Gewährung und Durchsetzung zwei Paar Stiefel! Weniger Versprechungen und mehr Taten sind mir lieber, unerfüllbare oder widersprüchliche Versprechen insbesondere in Verfassungen aber ein Greuel. 

"...Eine elementare Existenzsicherung für alle... im Sinne physischer Grundbedürfnisbefriedigung ... einschließlich Rente und elementarer Bildung (weltweit) ebenso wie Fragen des Staatshaushaltes" (a. a. O. S.29,30),
wie sie E. offenbar zeitlich unbegrenzt geregelt sehen will, halte ich für ein maßlos überzogenes Grundrechteangebot; insbesondere wenn gleichzeitig ein Elternrecht auf freie Entscheidung über ihre Kinderzahl (unabhängig davon, wie diese Freiwilligkeit auch praktisch aussähe und sich auswirke!) als ranggleiches Menschenrecht zementiert wird. Die so viel versprechen, brauchen es ja nicht zu erfüllen, dies ist das Glänzende an der "Nachhaltigkeit"!  Im biotelen System würden solche Grundversorgung einschließlich Rente wahrscheinlich an die Durchführung  einer restriktiven Geburtenregelung geknüpft und andere, auch private Hilfe, unterbunden, um Nachdruck auszuüben. Die Liberalen aber bewirken, daß die "Südländer"-Bevölkerung sich auf ein Menschheitsrecht berufen kann für Notlagen, die sie sich selbst zufügen, wenn dies auch aus Unwissen und Unbildung (oder religiösen Gründen)  erfolgen sollte.  Zugestanden wird, daß erneuerbare Ressourcen - wie etwa Energie (z. B. Sonnenkollektoren)  - auch auf gewisse nicht erneuerbare erschöpfbare  Materialien angewiesen sind (a. a. O. S.32,33), was mit E. doch ebenfalls  eher für eine globale contemporale Bevölkerungsbegrenzung spricht.
Aber darüber spricht man ja gerade nicht.
..Vernunft meint unsere Befähigung, Fragen mit Gründen zu entscheiden". (a. a. O.S.33) Nur sollte man zur Kontrolle ein VERGLEICHEN zulassen. 

Und dabei hat E ja gerade sogar gegen die Diskursethiker (Jürgen Habermas, Karl-Otto-Apel, Konrad Ott, Robert Alexy u.a.)  kritisch Position bezogen.

[Auch] "sie fassen die normative Vernunft nicht länger als etwas Substanzhaftes auf. sondern begreifen sie eben schlicht und abschließend als Befähigung, Wertungsfragen mit Gründen zu entscheiden.... den begründeten Konsens suchen".. (a. a. O. S.57) "Allein auch hier bleibt vieles unklar... Erstens... Das Petitum [die Forderung] einer universalen Theorie der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit... Zweitens liefern die Diskursethiker bisher eher Bruchstücke... Drittens verwenden sämtliche diskursethischen Autoren... zweifelhafte Hintergrundannahmen (jede Behauptung enthalte notwendig Richtigkeitsansprüche; Notwendigkeit der Konsenssuche als Eigenschaft der Sprache; >Diskurspflicht< und Pflicht zur Rationalität, womit die Vernunft und nicht der Mensch plötzlich unser Ziel wird), die fraglich sind." Viertens konzentrierten sich Diskursethiker auf Diskurs- und nicht auf Handlungsregeln. (a. a. O. S.58,59) "Fünftens unterschätzen die Diskursethiker .., daß sich rational ein abschließendes Konzept einer gerechten Grundordnung ableiten läßt, welches keiner Auffüllung mit weiteren Prinzipien - die dann womöglich die Freiheit relativieren oder gar aufheben - zugänglich ist." (a. a. O. S.59) 

Felix Ekardt's Stein des Weisen! Eine Demokratie, die den Schwächsten zum Monarchen erhebt. Wer auch Kant vorwirft, der "neminem-laedere-Formel" (niemanden verletzen!) in der Ethik anzuhängen, weil dabei vergessen werde, daß dies gar nicht möglich sei, da jede Freiheitsausübung irgendwie die Freiheit anderer einenge, und sei es später einmal und anderswo (a. a. O. S.133), der müßte doch eine politische Maßnahme zur ethischen erklären, welche die Zahl der gleichzeitig auf der Erde lebenden Menschen drastisch auf eine umweltfreundliche Art reduziert. Wohin ich trete, zertrete ich Leben, das nach Albert Schweitzer heilig ist; ich dürfte keinen Schritt mehr tun! (Selbst auf schwarzem Asphalt laufen die Mistkäfer! Ich muß ihnen täglich ausweichen). Fordern wir also ein Artengleichgewicht: weniger kontemporäre Menschen, was hochwahrscheinlich in Zukunft einer um ein Vielfaches  größeren Anzahl von Menschen ein um vieles menschenwürdiges Leben in einer reichhaltigen Natur ermöglichen würde. Schon die Tatsache, daß die Anzahl gleichzeitig lebender Menschen, die Konkurrenz,  deren und später lebender Menschen Freiheit wesentlich bestimmt, wird übergangen. Der Autor sieht auch nicht die nahe Koppelung zwischen Freiheit und Macht und die dämonische Seite beider, die ja eben aus der Konkurrenz erwächst und aus der Art wie sie wahrgenommen und wahrgemacht wird. Vom Wettbewerb als eine unerläßliche Voraussetzung unseres Wohlstandes war die Rede; aber Drosselung des Wettbewerbs leuchtet oft als Quelle von Freiheit noch stärker ein (Vgl. a. a. O. S.224,225). Trennung, Abgrenzung  kann ebenso wichtig werden wie AUSTAUSCH. Das lebendigste Beispiel ist die Artenbildung und sind etwa die besonderen Beuteltierpopulationen Australiens. Daß Entscheidung notwendig ist, kam noch an; aber ob deutlich genug erfaßt wird, daß Entscheidung AUSLESE bedeutet und Ausschluß?  Und alle diese Aspekte sollen nur so nebenbei unter "Freiheitsvoraussetzungen" abgelegt werden; wer hat denn dann bei der Handhabung des Begriffes AUTONOME  noch den Durchblick? Der nachfolgende Satz beleuchtet nochmals schlaglichtartig die Weltfremdheit einer Freiheitsmonomanie:

"Es fehlt auch die im >Kampf der Kulturen< wohl entscheidende Weichenstellung, ob die menschliche Vernunft gerade das autonome Individuum zum Maßstab macht."

Aber doch nicht zum alleinigen! Um Himmels willen! Und um der Grünerhaltung unseres  Planeten willen! Den Clash der Kulturen sollten wir beenden (aber nicht mit Bomben, ehe wir nicht vorher den abendländischen Geist saniert haben, unseren eigenen Ungeist niedergerungen haben) solange wir in einer global erweiterten Mehrheitsdemokratie überhaupt noch etwas zu sagen haben: sonst ist es rasch auch mit der individualistischen Freiheit zu Ende und mit dem individualistischen Freiheits-Radikalismus eines Felix Ekardt schon sowieso, selbst wenn er sogar geistig "unhintergehbar" sein sollte. Nachhaltigkeit verlangt das Eingeständnis unserer Abhängigkeit von der Natur -  von Gott, wie andere sagen. Demut wäre sonst keine Tugend mehr. Wie würde ich mich erbärmlich fühlen, wenn ich einem anderen Geschöpf, etwa einem Tier begegnete, als sei es zu meiner Erbauung da und nicht Selbstzweck! Eine derartige Überbetonung der Freiheit führt zur Vergöttlichung des Menschen, zur Abgötterei.
Es liegt E. besonders daran, den Unterschied zwischen Tatsachen und Wertungen/Normen hervorzuheben. (a. a. O. S.33-39) Die vier Grundansätze werden mit
"(a) kontextualistisch, (b) metaphysisch, (c) liberal und (d) skeptizistisch",
bei  Überschneidungen, angenommen (a. a. O. S.39,40).
"
Herkommen und tatsächlich gelebte Kulturtraditionen und Institutionen"
kennzeichnen (a), (b) Stützung
 
"auf jenseitige Institutionen wie Gott oder ewige Ideen",
(c) beruft sich
"auf normative Vernunft.., die gut und womöglich universal begründet.. liberal...  ist",
(d) lehnt jede Begründbarkeit ab und wird, soweit Normen nur als subjektiv konstruiert angesehen werden, als "postmodern" bezeichnet; der "positivistische" Standpunkt verzichtet lediglich auf eine Begründung, der "nihilistische" lehnt alle Normen ab.  E.  hat sich klar für (c) und Liberalität entschieden und faßt dabei Steuerungsfragen nicht unter die normativen. (a. a. O. S.40) Auch letztere Unterscheidung  läßt sich von Kant herleiten, der zwischen dem moralischen Gesetz (für AUTONOMIE) als dem einzigen der praktischen Vernunft  und den Regeln (wie etwa die Naturgesetze)  unterschied.


"Denn es ist eben keine Faktenfrage (re), was man z. B. unter Freiheit zu verstehen hat - und da das gesamte Recht stets im Lichte der Verfassung auszulegen ist, ist die Interpretation aller Gesetze stets normativ. Die Rechtsfindung durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung ist also ein Sonderfall der allgemeinen Gerechtigkeits- und Moraldiskussion." (a. a. O. S.43)     
Aber die Ergebnisse müssen sich doch an den Fakten messen lassen! Weshalb die Gerechtigkeitsverwirklichung praktikabel gestaltet werden muss.
"Junge und künftige Menschen haben in ihrem (gesamten) Leben ja Vernunft. Wenn aber die Vernunft inhaltlich nicht näher bestimmt ist, können auch sie die Gerechtigkeit nur im Diskurs suchen. Darum werden auch künftige Menschen sicher zu achten und unparteiisch zu behandeln sein..." (a. a. O. S.93) ".

.Auch Leben, Gesundheit, Existenzminimum erweisen sich .für E. .. als Aspekte von Freiheit... >Abwesenheit von Zwang<". (a. a. O. S.113)  Biotelie strebt mit dem Aspekt HYPARCHIE, d. h. Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, bescheidener und ehrlicher eine ständige Bemühung zu fairerem Umgang in allen Bereichen an.

Nationale Souveränität ist für E. kein Argument mehr gegenüber „...gewaltsame[r] universale[r] Durchsetzung der Menschenrechte " Doch ist der Erfolg von Militärschlägen gegen den Terrorismus fraglich. (a. a. O. S.163)
 Es gibt wenig Kommentar zum Irakkrieg. Dagegen bieten die radikalen Konstruktivisten mit ihrer unsinnigen Lehre, daß die Welt sich nur in unseren Köpfen abspiele, breite Angriffsfläche zur Polemik; aber gar so weit ist doch, weil ebenso irreal,  die "universale Freiheitslehre" E.'s  ist von denen nicht entfernt; beide können aus einem Mißverständnis der Philosophie Kants abgeleitet werden.

"Zuletzt kann sich auch ein religiöser Fundamentalist der universalen liberalen Gerechtigkeit nicht widersetzen. Rein faktisch wird zwar ein gewalttätiger Islamist sich weigern, die Richtigkeit liberaler Ideen einzusehen. Doch auch der Islamist, der in seinem Leben wenigstens vereinzelt mit Gründen streitet (man lese dazu die Internetseiten einschlägiger Organisationen!), ist normativ-logisch an die Implikationen der Kategorie> Grund< gebunden. Und diese Implikationen kann er nicht durch eine dogmatische Verweisung auf Gottes Wort, dessen Geltung doch eben von der Existenz Gottes abhängt, außer Kraft setzen. Religion ist also mitnichten >genausosicher< wie der liberale Univeralismus." (a. a. O. S.80)

Für den Muslim ist die Existenz Allahs aber eine Tatsache, die einzige und entscheidende Tatsache und der wichtigste Grund überhaupt! Ein Religionswissenschaftler müßte dies wissen. 

Und nun muss ich mich gleich wieder als Ketzer betätigen (aber nicht gegen E.): Tatsächlich scheint für den Menschen Achtung durch die anderen und Ehre sehr wichtig zu sein, ja von zentraler Wichtigkeit.
 Als um Demut bemühter und gerade auch um die letzten Dinge nicht-wissender Agnostiker besteht für mich die Möglichkeit, ja höhere Wahrscheinlichkeit, dass die biblische Aussage:
Lutherbibel 1912
„Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib…“ (1. Mose 1: 27)
sehr wohl auch dergestalt umkehrbar sein könnte, dass der Mensch sich als Ebenbild Gottes auffasste. Zumal die Bibel ja auch sagt:
„Du sollst dir kein Bildnis machen, keinerlei Gleichnis, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, noch des, das im Wasser unter der Erde ist…“ (5.Mose 5.Kap .27,15 Lutherbibel 1912), was ja auch im Islam eine große Rolle spielt.
Und nun stellen beide Religionen die Ehre und die Verehrung Gottes in den Mittelpunkt. Wer davon abrückt, gefährdet sogar sein Leben, wie die Karikaturisten von Charlie Hebdo beim Mordanschlag in Paris jüngst. Hier wird die Rolle der Würde ins Unübersteigbare gesteigert und die AUTONOMIE Gottes kann doch mit seiner Allmacht, der höchsten Steigerung von Macht, übersetzt werden. Auf das biotele Zielsystem bezogen verschmelzen im Gottesbegriff AUTONOMIE, SPONTANEITÄT und AKTIVITÄT. (Ich persönlich habe Schwierigkeiten mit dieser Gottesvorstellung, aber eben auch mit jeder Übersteigerung der Autonomie.) Verabsolutierte Autonomie und Totalitarismus liegen nahe zusammen.

Der Herbst mit Nebel, Regen, Trübsal hält mich kühl umfangen;
ich stapfe durch das erste frische Laub,
mich mit den Stöcken mühsam ab vom Boden stoßend;
von hoher Eiche trifft die Frucht mich hart auf meiner Schulter;
es gilt wohl langsam Abschied nehmen
von den langen späten Träumen,
der Durchblick kommt zu spät,
erst unter kahlen Bäumen:

Das Kleinkind ward aus Mutterlieb' gewarnt
vor einer Hexe,
die den Vater nahm;
was helfen sollte, wurde Fluch
für mich und alle, die mir wohl gesonnen;
so ist es also nun gekommen,
daß ich zur Einsamkeit der Jugendzeit zurückgekehrt.
Das Buch,
für eine Abkehr vom Zerstören,
nach langem Plan
ist es verfaßt:
es will doch keiner hören,
niemand prüfen, die Menschheit taub;
wer wird die Botschaft weitertragen?
und komm' ich auch ins Wanken,
weil  Leid und Schwäche mich verzehren;
so möchte ich noch allen danken,
und alle um Verzeihung bitten,
die meinetwegen mit vergiftet waren:
es gibt ja leider ein Zuspät.

Ich seh' nun schon seit vielen Jahren;
den Westen im Konsum verdorben;
von Gleichgültigkeit gelähmt,
von Mitleid hart gedrängt,
dabei an die da draußen hungernden Millionen
zur Selbstbeschwichtigung, selbst hilflos, Spenden
mit vollen Händen
auszuteilen,
wie Christus einst am See Genezareth,
allein es fehlt die Kraft im Glauben.

Auf Dauer kann das Füllhorn doch nicht taugen,
die Menschenflut strömt ein
gemäß der Großspur der Statuten
und es vermehren
sich der Haß, das Ausgrenzen ,Vernichten
und Zerstören,
der andre Gott, er ruft zum Kampf, zum Schlachten,
denn alle Zeichen stehen auf Gericht;
doch die Verblendeten, gerade auch die Christen,
sie sehen' s nicht,
das Schwert, das über ihren Köpfen hängt,
und das kennt kein Verschonen!

Man kann nur noch vermuten,
daß auf der ruinierten, abgebrannten Erde
die Menschen, die vielleicht
noch überleben,
dem rettenden Gesetze
der Natur und der Vernunft
in Übereinkunft
sich dann übergeben
und in den gewonnenen Millionen-
Jahren durch Verschonen;
unter Warten,
die Erde neu ergrünt mit Fülle neuer Arten.

Der neue Gott, der nicht auf Verehrung drängt,
in vorgeschriebenen Gestalten, Riten;
er läßt sich womöglich nicht erst bitten
um seine Gnade,
ist ein Gott der Wahrheit,
der auch die Wissenschaft erträgt;
verlangt nicht Aufopferung in Liebe,
fordert nicht den Haß,
und läßt doch zu, daß
Menschen in ihren Illusionen
weiterhin mit Freiheit wählen,
sich einen Himmel bauen
und sich mit einer Hölle quälen.

 

In Sturmesheulen
durchgeschüttelt
auf schräger Plattform
hab' ich ausgeharrt,
auf Unverständnis
bin ich schroff
gestoßen,

nicht hab' ich andre aufgerüttelt;
von Wahrheit will doch heute
keiner wissen;
die Leute
geben vor, daß sie sie haben
oder suchen,
ihr Leitstern,
was auf eig' nem Konto zu verbuchen,
das nur kann überzeugen,
und mich wird niemand mehr vermissen

Es ist da unten doch kein Öl zu haben,
nichts Kostbares ist zu vernichten,
auszubeuten;
und wer es wagt
gar allzutief zu bohren,
und hofft dabei auf Glück,
das sich erfüllt;
es wird ihm doch versagt
verbohrt bleibt er zurück,
einsam, verloren
in Gischt und Nebel eingehüllt.

Und mitten in der Fluten Toben
der Möwen Kreischen,
die sich Fische holen:
Ihr letzten Lebensboten,
Seelen,
seid mir gegrüßt,
mir selbst verging der Appetit
um mich zu laben;
speiübel ist mir jetzt,
kein fester Tritt
ist hier zu haben,
will nicht mit euch feilschen,
kann verzichten,
hab' ich mein Fehlen
denn nicht abgebüßt?
Hab' ich denn so verletzt?

Die Insel ist zwar fest, gerüstet
solang' die Trosse halten
und doch scheint sie hinwegzutreiben,
alles fließt, zerrinnt,
spielt es noch Rolle, wer gewinnt?
nicht einmal Narren
gelüstet
es, hier auszuharren,
länger mag ich nicht mehr bleiben;
was soll ich machen?
Ich springe in den nächsten Nachen!*

*ohne Hilfe beim Verwalten,
kann ich die Stellung nicht mehr

Wie er sich reckt und streckt,
seine Grimassen schneidet,
und wie er seine Glieder verrenkt:
ihr freut euch wie die Kinder;
weil ihr nicht auf die Pfoten seht,
wo rohes Fleisch herunter hängt,
dieweil das raue Rad sich dreht,
während doch keiner daran denkt,
was diese arme Kreatur erleidet.
Viel später kommt ihr erst dahinter,
zu spät fällt euch des Rätsels Lösung ein:
Affe auf dem Schleifstein!


Gesund werd´ ich wohl nimmer
das Geflimmer vor Augen,
Gewimmer im Ohr
vor
so vielem was mir mißriet;
Lied, auch du willst mir nicht von trockner Lippe:
Tritte
 und Schläge, damit ich büße,
hätt´ ich verdient,
ungesühnt
 aber lasse ich Schandtaten zurück
und unerwiderte Küsse.

Glocke, Du solltest doch klingen,
singen 
von Eintracht und Frieden;
nun aber liegen
deine Ränder
mir klemmend auf der Brust
wie Bänder 
mit Krallen,
schuldbewußt
von Nacht und Ohmacht befallen:
wie ließ ich doch die Welt von Liebe leer;
sich selbst verzeih‘n, das ist so schwer.

Ach daß,
 was ich an Kraft
— auch durch dein zurückgezogen' Geständnis;
nachtscheues Zeichen —
erfahren durfte,
wieder und weiter fruchtbar würde,
zuletzt
die Hürde
noch zu nehmen,
das Ziel, das mir gesetzt ist,
zu erreichen.

Nicht hab' ich andre aufgerüttelt;
von Wahrheit will doch heute
keiner wissen;
die Leute
geben vor, daß sie sie haben
oder suchen,
ihr Leitstern,
was auf eig' nem Konto zu verbuchen,
das nur kann überzeugen,
und mich wird niemand mehr vermissen

Selbst wenn ich Erfolg hätte und vielen weiterhelfen könnte,  so wünsche ich mir keinerlei Denkmal; denn ich war nur Mittler und zu schwere Fehler habe ich begangen.

Zurück zur Sache, zu Felix Ekardt:

"Gleiches gilt auch für eine pathozentrische Ethik, die die Leidensfähigkeit als unhintergehbare Basis normativer Theorien behauptet. Denn die Leidensfähigkeit ist anders als Vernunft und Würde eben gerade keine logisch zwingende Voraussetzung menschlicher Argumentation!" (a. a. O. S.80)

 Gefühle sind zwar keine rationale Argumente, sie entscheiden aber dominierend in Alltag und Politik. Wer aber Mitleid mit der lebendigen Natur hat, ist mir sympathischer als derjenige, der sie niedertrampelt. Ja, der liberale Standpunkt ist "todsicher"; er ist nämlich sofort erledigt, wenn jemand mit dem Messer kommt. Solange sich unser Neu-Liberaler nicht für die Herabsetzung der Menschenzahl auf der Erde einsetzt - was er gar nicht will und auch nicht kann, weil er doch jedem maximale Entscheidungsfreiheit zusichert - dann wächst die Konkurrenz um noch lebenstragendes Land rasch ins Bedrohliche, und es bleiben diejenigen oben, die einer militant-aggressiven Kulturtradition folgen, nämlich die Muslime. Solche westlichen Theoretiker kommen ihnen sehr gelegen, da sie als Ausfluß der List Allahs gedeutet werden, seinen Gläubigen den Weg zu ebenen. Als Religionswissenschaftler müßte dies alles E. sehr wohl wissen, so daß ich den Verdacht nicht völlig loswerden, das das Ganze gar nicht ernst gemeint sein kann. (Aber mit den linken Grünen geht es mir ja oft ebenso; der Zeitgeist scheint übergeschnappt zu sein.)

"Gerade Kontextualisten, etwa Muslime oder traditionsbewußte Ostasiaten, werden meine gesamte Freiheitskonzeption, die ja universal für die gesamte globalisierte Welt und ergo auch für sehr >nicht-westliche< Gesellschaften gelten soll, trotz alledem zurückweisen." (a. a. O. S.150) 

Und was soll dann diese Konzeption überhaupt noch? Taten, und  Erfolge zählen doch mehr als Reden und Niederlagen! Und bei all diesen Wirren zwischen den Menschen geht es mit der Natur, geht es mit unseren Lebensgrundlagen rapid bergab; da ja E. einem Kollektiv zuzurechnen ist, das sich bewußt von der Masse Mensch abhebt, liegt die Erwartung nahe, daß vor der Erfüllung der apokalyptischen Untergangsszenarien auf einem überfüllten Globus, eben diese Schicht in Geheimbündelei, um ihr Leben - natürlich mit E. im Namen der AUTONOMIE der Menschheit als die aller (überlebenden mit Freiheit geimpfter) Menschen - zu retten eine Menschenmassenvernichtung veranstaltet, wie es Carl Amery in "Das Wunder der Krypta", List-Verlag, München/Leipzig sich romanhaft so gelungen – sich allerdings einer bewußt verbreiten Seuche bedienend – ausgedacht hat. Auch unsere Philosophen/Soziologen werden sich selbstredend zu den Ausgebeuteten zählen!, womit sich das Übel, es als solches nicht zu erkennen, fortpflanzen könnte. "Gründe" (vgl. a. a. O. S.41) werden die Philosophen/Soziologen in ihrem Diskurs unter sich immer rasch parat haben. Der schlagendste "Grund" aber bleibt (entgegen a. a. O. S.43) das
Faktum (re) des atmenden (usw.) Lebewesens in Einheit von Substanz und Funktion (in dynamischer Stabilität), also das Sein, nicht das Sollen. Und darum ein Prost auf die (ernsthaft betriebenen) Naturwissenschaften!
Von Kant abgeleitet ist die Übernahme der Konzentration der Moral auf AUTONOMIE, seit Max Schelers "Materiale Wertethik" ein auch ein erweiterungsfähiger Standpunkt. Aber ein weiterer "Trick" liegt im vorliegenden Systemversuch versteckt, und gar nicht allzu tief: Die Rechtsordnung soll zwar Moral berücksichtigen, ist aber in erster Linie ein Kernstück der Politik und dessen, was E. kleingedruckt unter "Steuerung, Steuerungsinstrumente und -verfahren" nur oberflächlich streift, weil ja dort die Berührung mit der Wirklichkeit stattfindet. Je weniger letztere von der Politik berücksichtigt wird, desto mehr entfernt sich Verfassungstheorie auch von praktizierter und gelebter Ethik. Sicherlich gibt es einen Unterschied zwischen dem, was sachlich richtig und dem, was gerecht ist; aber nur indem Politik in großem Umfange sachlich richtige Entscheidungen trifft und als Lebens-und Seinsordnung und innerhalb derselben wirklich durchsetzt, dient sie auch der Gerechtigkeit.

"VII. Gut leben statt viel haben - Nachhaltigkeit schafft mehr Lebensqualität - und eine neue Vision von Arbeit und Bildung" (a. a. O. S.231)

Ein Hohn gegenüber dem Hunger in der Welt! Umgekehrt wird ein Schuh d' raus: Mehr (echte) Lebensqualität  schafft Nachhaltigkeit. Ein Studium der Geisteswissenschaften soll am besten (durch Selbsterzeugung von Pfründen, wie ich meine) vor Arbeitslosigkeit schützen! Man schaue sich in durchschnittlichen multikulturellen deutschen Schulen (Grund- und Oberschulen, den früher so effektiven Volksschulen) um und suche Bildung! Aber selbst die Naturwissenschaften sind längst weithin korrumpiert und cliquenkonform.
So kann der Aufbruch nicht gelingen!

"B. Wann sind Gesellschaften gerecht? Eine universalistische Neubestimmung

... Gibt es ein rationales, für alle Kulturen zwingendes (universalistisches) Gerechtigkeitsideal, welches von eigennützigen Präferenzen, Kulturtraditionen und religiösen Gedanken unabhängig ist - können wir ein solches Ideal zwingend begründen und damit alle anderen Gerechtigkeits- und Moralideen verwerfen, mögen sie auch faktisch noch so verbreitet sein und mögen die Kulturen und Ansichten auf dieser Welt faktisch noch so verschieden sein (und mögen unsere Gene oder unsere materiell-eigennützigen Interessen auch noch so sehr zu einem bestimmten Verhalten drängen) Ja, wir können ein solches Ideal begründen.." (a. a. O. S.44)

Das nenne ich mir echte aufrechte kantianische Gesinnung! Nur, muß man AUTONOMIE, Freiheit bloß als Norm betrachten? Man kann sie doch auch als Tatsache bewerten, könnte man dies nicht, so wüßte ich nicht, wie ich einen Fortschritt in Sachen Freiheit beurteilen sollte. Ich sehe Freiheit und Selbstgesetzgebung in verschiedenen Graden tatsächlich realisiert und tatsächlich unterdrückt; wobei sie auch in Substanz geronnen sein kann. Deshalb doch die Kaufhaus-Brandstiftungen der Bader-Meinhof-Bande (aus der Roten Armee Fraktion, RAF), so kriminell und absurd sie auch waren. Kaufhäuser als Symbole der Macht des Kapitalismus. Der Einfluß der Industriereklame wurde als Vergewaltigung der Willensfreiheit an den Pranger gestellt! (Und wo stehen die Krakeler von gestern heute?)  
AUTONOMIE tritt mir in tausenderlei Gestalt entgegen, in Gebäuden, Apparaten, ja in Orchesterklängen. Sie ist über jede Norm, über jede Rechtsforderung hinaus, erlebbare Tatsache.
Und dynamische Stabilität (Nachhaltigkeit in diesem Sinne) erlebe ich ebenfalls millionenfach um mich und vielmals in mir verkörpert als Tatsache. Und wenn ich den Wunsch auf Weiterleben in mir verspüren sollte (ich bin mir darüber noch nicht klar geworden), so wäre es doch ein Wunsch, der Tatsächlichkeit ansteuern würde, nicht ein Sollen oder eine Norm. Und nun erlebe ich die Herrlichkeit der Natur und ich möchte sie so gerne erhalten wissen, oder doch nicht zulassen, daß Unvernunft und Unbeherrschtheit sie vorzeitig vernichten. Und da ich meine Kultur liebe, so habe ich dafür Verständnis, daß andere ihre Kultur ebenfalls lieben und hochschätzen. Sie ist für mich in erster Linie kein Sollen, sondern erlebtes Sein. Und wenn eine biotele Gutachteninstanz nun tätig werden soll, so wird sie doch aus Fachleuten mit Tatsachenwissen berufen (so es mit rechten Dingen zugeht) und die vergleichen nun Tatsachen und Sachzusammenhänge und erst jetzt kommt die Zielsetzung hinzu, wie kann dies Substanzielle in Funktion gehalten, oder durch welche Substanz(en) oder andere Funktionen kann diese oder jene wichtige und wünschenswerte Funktion aufrechterhalten werden? Und dabei vermischen sich doch die Grundansätze (a) bis (c), ja werden sogar bis zu (d) hin bedeutungslos oder zumindest bedeutungsarm. Denn es wird doch nicht nach Motivationen und Weltanschauungen gefragt, sondern nach Tatsachen, Sach- und Funktionszusammenhängen; und das Sollen hängt der Aufgabe der Beurteilung nur insoweit an, daß an einem Bestandserhalt, aller berührten Einheiten bis hin zum Ganzen (universalistisch/global), gedacht werden soll und dabei taucht nun das Element auf, daß eine Freiheit (nicht nur für moralisch-ethische Entscheidung, sondern auch Spielräume für eine natürliche und/oder organische Entwicklung)  zur Verbesserung in den verschiedensten Qualitäten, objektiv und/oder subjektiv  in Anpassung an mehr oder weniger wahrscheinlich in dieser oder jener Richtung eingetretenen Veränderungen, möglich machen oder doch zumindest nicht verhindert werden sollen. SPONTANEITÄT trägt unsere  Freiheit, steht der Freiheit aber auch oft entgegen: die Spannung muß ausgehalten und ausgefochten werden.

Die Erheblichkeit "kultureller Grundwerte"  könnte auch Gegenstand der Begutachtung sein, jedoch ohne das Vorurteil E.' s , daß sie keine Probleme zu lösen imstande sind. (a. a. O. S.45) Auch die anderen Kulturen wollen doch ernst genommen werden; und sie verdienen das auch. Auch hierzu die Ausnahme oder "zahmen" Zugeständnisse E.' s an Kulturen, die von ihm nicht als umfassend und Leben tragend voll genommen werden: Es liegt dem offensichtlich eine irrige oder fehlende Vorstellung über die Kulturentwicklung zugrunde. Und wenn die Entwicklung der Ethik als noch nicht abgeschlossen beurteilt wird - deshalb ja Diskursethik - , so ist es die der Kultur noch lange nicht; ist eine solche Entwicklung ohne partielle Abschottungen (Grenzen) von Konkurrenz, wobei letztere ja auch Störung und Zerstörung  bedeuten kann, aber überhaupt möglich? Für die biologischen Grundlagen der Menschheitsentwicklung wird die analoge Frage von Seiten der Fachleute verneint, und mit ihr auch wäre ja auch eine Menschheitskultur mangels Menschen hinfällig, mangels Substrat.  Aber derartigen Problemen stellt sich E. ja nicht. Er plädiert eben einfach mal für grenzenlose Offenheit. (Ausgenommen das Beispiel vorübergehender  Schutzzöllen für Entwicklungsländer:)

"Man kann nicht sagen, daß ein liberaler Universalismus hier fremden Kulturen minutiöse >kulturimperialistische< Vorgaben machen würde.. Wenn z. B. taiwanesische Frauen gern >dem Mann untertan< sein möchten,  verbietet ihnen das eine liberale Ordnung nicht - es wird nur dem Mann die Befugnis genommen, seine Frau gegen ihren Willen an einer Erwerbsarbeit zu hindern..." (a. a. O. S.71)
 
So kann man die Macht der Umgebung und Konvention auch ausblenden.

"Tatsachen.. gestehe ... ich ... zwar keinen begründenden Status zu. Doch Tatsachen bleiben ja für die Normsubsumtion relevant.(a. a. O. S.76,77) Beispiel: Je nach Wasserreichtum eines Landes (Tatsache!) könnte die Norm >der Staat soll das Existenzminimum der Bürger sichern< in einem Land den Bau von Bewässerungsanlagen erfordern, in einem anderen Land dagegen nicht.." (a. a. O. S.77)
 
Wenn es also um die Erhaltung eines Bürgers gilt, so muß ihm erst eine Norm -  nämlich die Norm; Menschenleben zu erhalten -  subsumiert werden, dann hat E. seinen Frieden. Wer ist nun dabei das Ziel: der Mensch oder die Norm?

"Die Natur und der Mensch haben kein durch irgendeine nachvollziehbare Methode ermittelbares >Wesen< z ; sie haben allenfalls eine Eignung für etwas, aus der aber normativ nichts folgt." (a. a. O. S.84) "Daß es Menschen gibt, begründet eben durchaus nicht, daß es Menschen geben soll." (a. a. O. S.85)
 
Nach der "universalen Freiheitsidee" werden Menschen mit Überzeugungen aus den Kategorien außerhalb (c), also Nicht-Liberale im engeren von E. definierten Sinne,  als "Gegner" ausgegliedert.

Anders aus bioteler Sicht: Mit der kontrollierenden Begutachtung möglichst bald auch aktueller Probleme müßte sogleich begonnen werden. Dies ist ein ethischer Impetus, eine Forderung, die bisher alle Wissenschaftskollegen so gestört hat! Es müßte ja etwas getan werden! Und das auch noch ohne Bezahlung!
So funktioniert eben heute Wissenschaft nicht mehr. Ich hoffe, die Lehre daraus noch ziehen zu können und nicht derjenige zu sein, der "zum Mars joggen", d. h. eine Unmöglichkeit zur Norm erheben will. (a. a. O. S.72)   Die "Zeitgebundenheit", der Lehre E.‘ s., die er selbst den Kontextualisten vorwirft  (a. a. O. S.49), ist doch auch bei ihm spürbar; nur sind die biographischen Angaben (Alter 33 Jahre wäre noch nachzutragen) spärlich und man ist zur mutmaßlichen Zuordnung auf einige seiner Anmerkungen und die Physiognomie auf dem Photo angewiesen. Trägt E. Verantwortung für eigene Kinder? Unverkennbar scheint mir der Zusammenhang und die Kontinuität zur sog. Frankfurter Soziologenschule um Max Horkheimer, die sich anmaßte, eine politische (sprich: parteiische) Einstellung in die Wissenschaft  tragen zu dürfen. Aus solcher Haltung heraus, kann der Autor konservative Stimmen und Beiträge von vornherein aus seiner Erkenntnissphäre ausscheiden. Eine gewichtige Vorhaltung liegt dabei in der Subjektivität und nur sehr indirekten Zugänglichkeit des Freiheitsbegriffes für die objektivierende Beurteilung, die doch allein  unparteiische Entscheidungen auf unparteiische Art und Weise tragen kann. Diktatoren sind immer die anderen! Vor allem wenn sie weiter denken, als von der neu definierten Vernunft erlaubt. (Es wurde überhaupt schrecklich viel "neu definiert" und dabei deformiert seit der 68er Freiheitsbewegung; das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialfoschung DISS wacht über die Denkzulässigkeiten in der deutschen Sprache mittels Begriffskontrolle! Trotzdem der Augenschein für eine cliquengezielte Weltherrschaft des beinahe zwei Jahrtausende geknechteten und unterdrückten Judentums spricht - auch wenn die sog. Briefe des Weisen aus Zion Fälschungen waren -, mutmaße und befürchte ich eine auch unbeabsichtigte Fehlentwicklung des aus der früheren Notlage heraus hervorragend intelligenten jüdischen Denkens eben durch systematische Bekämpfung und Beseitigung jeglicher Kritik und Konkurrenz in vielen Bereichen, sozusagen durch "geistige Inzucht", und mahne eine Verhaltenskorrektur an. Die auch hier immer wieder beschworene "Unparteilichkeit" als Voraussetzung von Freiheit stellt sich nämlich nicht allein her, sondern muß hart erarbeitet werden. Von Unparteilichkeit derzeit auszugehen ist unehrlich; Unehrlichkeit aber trägt keine dauerhafte wissenschaftliche Erkenntnis. Ich möchte mich hiermit nur wieder von jeglicher Clique distanzieren und hoffe auf Verständnis bei der Elite, die allein den Karren noch aus dem Dreck ziehen könnte.

"Unberechtigt wäre auch ein weiterer denkbarer Vorwurf: daß eine diskursrationale Gerechtigkeit auf dem Weg zur Nachhaltigkeit eine Vernunftdiktatur erzeuge, indem sie sich statt an eine Mehrheit an abstrakte Kriterien wie allgemeine Zustimmungsfähigkeit, Autonomie und Freiheit binde." (a. a. O. S.74) 

Ein doch erstaunlich analoges Vorgehen und Bewerten des Wahrheitsgehaltes und der Zweckmäßigkeit von Mehrheitsentscheidungen im Vergleich zum biotelen System, das allerdings nach Anwendung der allgemein zustimmungsfähigen Kriterien durch eine Bildungs- und Ausbildungselite das Ergebnis ihrer Beurteilung der Betroffenenmehrheit ausliefert, eine Kombination, die ja erst die Diktatur ausschließt. Der zurückgewiesene Vorwurf ist doch bei E nicht  entkräftet.

"Schon durch die vorliegend vollzogene strikte Trennung zwischen Begründbarkeit einerseits und faktischen inneren Motiven und Durchsetzbarkeit andererseits sowie zwischen Gerechtigkeit  und dem guten Leben (die ich freilich bisher nur andeutete und im Freiheitskapitel vertiefen muß, da sie aus der Freiheitsidee folgt) kann dieser typische Skeptikervorwurf gegenüber Rationalisten, der vielleicht Kant noch z., T. berechtigt getroffen hätte, zurückgewiesen werden. Denn erstens bleibt es (darin widerspreche ich Kant und Habermas) den Bürgern unbenommen, den normativ rationalen Gerechtigkeitsprinzipien  (denen sie normativ rational gehorchen müssen, weil jeder Mensch als Mensch an sie gebunden ist) aus anderen Motiven zu folgen..." (a. a. O. S.74) 

Kant hat aber ganz folgerichtig gesehen, daß Ethik eben auf Gesinnung abstellt und allein damit auch auf echte  AUTONOMIE, Freiheit von anderen Beweggründen, weil alle anderen Motive Abhängigkeiten begründen. Kant kannte auch noch den Unterschied von Ethik und Politik und war sich im Klaren, daß bei letzterer der Erfolg entscheidet und nicht die Gesinnung.  Kants Stärke und Schwäche zugleich war, daß die apriori praktische Vernunft, der Grund menschlicher Autonomie und Freiheit von allen anderen Beweggründen, wie insbesondere Gefühlen, freigehalten werden soll. Was auf Ethik und Selbstgesetzgebung noch zutreffen kann, ist aber als Fremdgesetzgebung, d. h. als Gesetzgebung, die andere als mich selbst verpflichtet, nun völlig untragbar. Andererseits liegt hier eine gewisse Verwandtschaft im Ansatz zwischen E. und der Biotelie: wenn sich bei der immer komplexer werdenden Welt das Einzelindividuum aus einem Informatioinsdefizit heraus als unfähig zum VERGLEICHEN und damit zu verantwortlicher Selbstgesetzgebung herausstellt, so könnte Kants Ansatz, die Rechte anderer nicht zu verletzen und ihnen gleiche Freiheiten zuzubilligen mit Hilfe der gesamten Wissenschaft doch auf die Rechtsordnung übertragen werden. Dieser Ansatz ist richtig, wenn man zugleich berücksichtigt, daß Politik nicht nur der Freiheit zu dienen hat, um dadurch (hoffentlich) Leben und Dauerhaftigkeit zu stützen, sondern auch andere Aspekte der Lebenserhaltung. Diese einfach unter die Freiheitsvoraussetzungen zu subsumieren, nimmt ihnen ihr Eigengewicht und begünstigt ihre Vernachlässigung, so daß dann aus der ganzen Freiheit nichts wird, eben weil ihr die Voraussetzungen fehlen. 

Also nochmals zusammenfassend: mit Kant kommt es in der Ethik nur auf die gute Absicht an, in der Politik aber auf den Erfolg. E. macht sich natürlich bei den Politikern beliebt, wenn diese vor Einreden der Wissenschaft gegen unzweckmäßige und im Hinblick auf ihre Auswirkungen unverantwortliche Entscheidungen geschützt und statt dessen ihnen Argumente für die Beteuerung ihrer guten Absichten und sauberen Weste geliefert werden. Denn das Problem ist doch in dieser "deformierten Demokratie" (Hans Apel): wie läßt sich der größte Unfug gut beim Publikum verkaufen, damit es uns wiederwählt? Es geht um politisches Marketing und nicht um politisch verantwortliches Handeln. Der bankerotte Staat beginnt sich an der Wirtschaft zu orientieren. Eine forcierte Naturzerstörung durch mehr Wachstum - von E. speziell auf wirtschaftlichem Gebiet, allerdings irrealerweise ohne Bezugnahme auf das Bevölkerungswachstum, ebenfalls abgelehnt - unter Hereinholung von mehr größtenteils unproduktiven Konsumenten wird dem verdummten Volk stimmenfang-erfolgreich als Ökologie und Gebot der Menschlichkeit, der Menschenrechte, verkauft! 
Hat E. in der Eile wirklich übersehen, daß die vorgeschlagene biotele Begutachtung qualitativ von ganz anderem Charakter und ganz anderer Qualität ist wie die bislang geübte Begutachtungspraxis? Seine E-Mail könnte dies vermuten lassen. 

"Zweitens wird die Freiheitstheorie endgültig zeigen, daß man in dem großen persönlichen Bereich, der nur einem selbst betrifft, auch im äußeren Verhalten so >irrational< handeln darf, wie man will: Private Handlungen, Einstellungen und private Diskurse dürfen also z. B. rein an Gefühl, Kosten/Nutzen oder Konformität (bzw. Metaphysik, Tradition, Skepsis ) orientiert sein. Diese Fragen des >guten Lebens> bleiben den Bürgern überlassen..." (a. a. O.S.75) 

Sehr freundlich. An anderen Stellen im Buch aber wird gezeigt, wie so ziemlich alles individuelle Verhalten sich auf die Nachhaltigkeit auswirkt (selbst das Essen einer Banane!), so daß ohne Bruch mit einer ganzen Menge persönlicher Freiheiten ein Wandel in Richtung nachhaltiger Politik gar nicht eintreten kann. Auch bleibt bei obiger "Trennungsprozedur" im subjektiven Bereich - und darum kaum überprüfbar oder gewollt (zur Verrmeidung von "Gesinnungsschnüffelei")  nicht überprüft - und wegen letztlicher Undurchführbarkeit ohne Beeinträchtigung subjektiver Freiheit wieder alles beim Alten. Die Ableitung aller Normen allein vom Sollen, ist auch aus Natur und Technik widerlegt. Sehr wohl können Normen aus dem Sein, aus der Natur abgeleitet werden; nach den Erkenntnissen (zumindest) abendländischer Philosophie kann sogar menschliches Recht, ein Naturrecht,  aus ihnen abgeleitet werden (eben lebenstragende Prinzipien oder wenigstens Aspekte). Normen erlauben die Austauschbarkeit von Maschinenteilen und überhaupt die Anwendung von Maschinen; bei ihrer Festlegung spielen Seinsbezüge, reale Tauglichkeit die Hauptrolle. Die moderne Genetik wird voraussichtlich ebenfalls dem Phänomen der Normierung etwa als Bedingung zur phänotypischen Expression von Genen gegenüberstehen - also bei der Überführung von Erbanlagen in das äußere Erscheinungsbild.  Die meisten Gene haben Mensch und Tiere gemeinsam. Kant erklärte Naturgesetze zu bloßen menschengemachten Regeln: ein nicht ganz leicht deutbarer Teil der Kantischen Philosophie. (Die Wiege des modernen radikalen Konstruktivismus, wonach sie die Natur nach dem Menschen richten müsste, eine Extremauslegung, die auch E. bekämpft.) Die wahrscheinlich richtigere Sicht ist doch, daß der Mensch sich Regeln schaffen muß, um sich ein Naturverständnis zu erschließen. Gesetzliche Normen liegen nun m.E. zwischen denjenigen technischer Art (mit starkem Verständigungsanteil aus Einigung hervorgehend und dabei bestenfalls den Erfordernissen der Wirklichkeit Rechnung tragend) und denen ethisch-moralischen Gehalts, bei denen die letztliche Begründung, nämlich die Sinngebung - von (a) bis (c) oder (d) nach obiger Einteilung E.'s , also religiös bis hin zur skeptisch-atheistischen - Glaubenssache bleiben sollte: die allein mögliche ist eine universale agnostische Ordnung (in der Regel eine laizistische, also sich auf eine weltlicher Obrigkeit) stützende gemeinsame (weltstaatliche) minimalregulatorische Lösung unter einem Maximum an Zustimmung bei maximaler PLURALITÄT (eigentlich: Diversivität) von Natur und Kultur in schöpferischer Kreativität (von welcher Seite auch immer). E. verstößt mit seiner "modernen  Liberalität" vermeidbar gegen diesen - allen Gläubigen freilich verdächtige aber immerhin noch den Diskurs mit ihnen (wenigstens in Nichtglaubensfragen) offen haltendenden -  Agnostizismus - das Eingeständnis unseres Nichtwissens von den letzten Dingen - und schlägt sich damit selber die Tür zu. 
Praktischer ausgedrückt: trete ich einem Muslim gegenüber und lasse durchblicken, daß ich seine Auffassung von Lebenssinn, die Welt als Schöpfung des allmächtigen Allah, für eine mögliche hinnehme, so erinnert er sich an den Koran und an die mir von Allah gewährte Gnadenfrist für meine Zuwendung zum rechten Glauben. Ich werde von diesem Muslim als Mensch betrachtet oder doch wenigstens als ein möglicherweise noch werdender. Kommt aber E. mit seiner Lehre vom "modernen steuerungstheoretischen  Liberalismus" (a. a. O. S.25), der durch den alleinigen unabweislichen Vernunftgrund menschlicher Freiheit die Welt einen soll, so sieht der gleiche Muslime ihn als einen von Allah Verblendeten und endgültig Verlorenen an, den man aber noch gewähren lassen, also ihm äußerlich zustimmen muß, da er nach Allahs List und Weisheit ja dem Zusammenbruch des verhaßten westlich-demokratischen Systems des Liberalismus und der gotteslästerlichen Selbstüberheblichkeit dient. Nur durch erfolgsausgewiesen besseres Beispiel ruft man andere "nachhaltig" zur Verantwortlichkeit!  Dies gilt besonders gegenüber den Anhängern des Islam.

Nun bestehen auch die biotelen Aspekte, für sich betrachtet, gemischt aus subjektiven und objektiven Momenten, aber sie sind doch immer hingeordnet auf die gemeinsame Zielrichtung dynamische Stabilität, die nicht zur Entsubstantiierung zwingt, ja die bei einer solchen gegenstandslos wird. Wer dem Leben die Substanz entzieht, steht ohne Leben da. Die Aufgliederung der Betrachtung der dynamischen Stabilität  in die zwölf Aspekte erlaubt Bereiche aufzuspüren, die eine besondere Affinität zu einzelnen Aspekten haben, was zumindest im Anfangsstadium einer Begutachtung die Klärung der Zugehörigkeit der Frage zu Fachbezirken erleichtern könnte. So werden Wirtschaft und Handel dem biotelen Aspekt des AUSTAUSCHES zugeordnet und die Fachgutachter gezwungen, die Bedeutung des Austauschs eben auch in ihrer Beziehung zur Stabilität anderer Lebensbereiche und des Lebens überhaupt abzuwägen. GEGENSEITIGKEIT ist im biotelen Sinne zwar eng mit dem Rechtswesen verknüpft; aber allgegenwärtig und auch auf dem Markt nicht mit den Tauschäquivalenten erschöpft, denn sie erstreckt sich auf alle Tauschmodalitäten und auf alle wirtschaftlichen AKTIVITÄTEN. Es bleibt auch fraglich, ob die erfreulicherweise häufig bei E. mit dem Freiheitsbegriff verknüpfte SPONTANEITÄT  (die er aber unter den "Freiheitsvoraussetzungen" nicht eigens benennt) letztlich auf diese unsystematische Art genügend gewürdigt und bewertet wird; die SPONTANEITÄT der Natur als ganzer wird nahezu übersehen oder jedenfalls nicht  in das Reglement (Verzeihung: die "Steuerung") mit einbezogen. Unsere Verpflichtung gilt nach E. ja auch ausschließlich dem Abstraktum AUTONOMIE und nicht den lebendigen Wesen. (Schon der Begriff "Wesen" wurde ja zugunsten der Fähigkeit als potentielle Teilnehmer an einem Freiheitsdiskurs gestrichen..) Diese Aussicht wird aber zerstört, weil bei Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrens höchstens (für noch kürzere Zeit? So Allah will) Muslime und verwandte Kontextualisten auf dieser Erde überleben werden, kaum noch Liberale, falls man diesen Begriff überhaupt noch kennen sollte. Vielleicht legt sich dann Rawls "Schleier des Nichtwissens" über die Menschheit und es ist ihr so ein Neuanfang gewährt, wie ihn doch in der Wissenschaft Hunderttausende zu viel an falscher Stelle Beschäftigte schon heute herbeisehnen und durch Vergessen und Nichtbeachtung herbeiführen wollen.
So wie auch bei E. die Einkommen, abweichend von den Kommunisten, verschieden ausfallen dürfen; so wäre doch auch das Maß der Hilfe, die SUBSIDARITÄT, ganz verschieden nach geographischen und kulturellen Umständen zu gestalten. Und natürlich muß der Diskurs zwischen den Wissenschaftlern und den Beteiligten eine wesentliche Rolle spielen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/48703/Kongress-fuer-Versorgungsforschung-Reflexionen-zur-Bedarfsgerechtigkeit?src=search  
(vgl. Norbert Jachertz/ Thomas Gerst: Kongress für Versorgungsforschung - Reflexionen zur Bedarfsgerechtigkeit - Weiter Bogen von der Medicinalstatistik zur Gesundheitswissenschaft; Deutsches Ärzteblatt, 14. Oktober 2005, Jg.102, H.41  A 2774 ff.). Aber gerade auch die Diskussion unter den zersplitterten Spezialdisziplinen Sozialhygiene, Sozialmedizin, Medizinsoziologie, Medizinische Psychologie, Informatik, Managementlehre usw. macht deutlich, daß es sich hier beim Diskurs doch nur um eine Art Feinjustierung der Steuerung handeln sollte, während möglichst viele Grundsatzfragen so weit wie möglich schon im Vorfeld geklärt werden müßten, um in angemessener Zeit zu fruchtbaren Ergebnissen zu kommen.
 „
Nach ihrem Aufschwung in den Nach-68er-Jahren (1970 wurde Medizinsoziologie in die ärztliche Approbationsordnung aufgenommen) dümpelt sie heute dahin und teilt damit allgemein das Schicksal der Soziologie; diese ist derzeit einfach nicht „in“…“

Wohin der Diskurs kaum mehr reicht, Markus Breitscheitel beschreibt  in seinem Buch "Abgezockt und totgepflegt"  traurige Erfahrungen in Pflegeheimen. Unter "Pflegeheime - Skandale statt Lösungen schreibt Dr. med. Birgit Hibbeler: 

"Über Pflegenotstand und Missstände Heimen ist viel gesprochen worden, reagiert haben die Verantwortlichen nicht... Die Gesellschaft altert. Jeder weiß es. Nichts geschieht..." (a. a. O. A 2757). "Kongresspräsidentin Prof. Dr. phil. Ulrike Maschewski-Schneider vom Berliner Zentrum Public Health formulierte es positiv. Die Vielzahl und Multidisziplinarität der Tagungsbeiträge [auf obigen Kongress] mache das enorme Potenzial der Versorgungsforschung in Deutschland sichtbar..." (a. a. O. A 2775) 

Nach biotelem Denken schlage ich den flächendenkenden Einsatz einer Audio-Video-Überwachung in allen Bereichen mit Abhängigen (Erziehung, Strafvollzug, Pflege) vor; wobei die Auswertung unter Anonymisierung der Datenzuordnung in Stichproben und auf besonderen Verdacht hin durch geeignete Personen, wobei wiederum zwei unabhängige Beobachter zu fordern sind, insbesondere wenn es um Konsequenzen und Entschlüsselung der Personendaten geht. Allein schon die Möglichkeit einer Kontrolle könnte sich segensreich auswirken. Freiheit, die ich meine!

Übrigens, um Mißverständnissen vorzubeugen: Auch ich habe natürlich begriffen, daß Felix Ekardt unter "Substantiierung" meistens das Festlegen im Detail meint; aber die Detaillierung beginnt m. E. bei ihm viel zu früh; wie eine Ernteabsicht ohne vorausgehende Saat und ohne Beachtung der alles korrumpierenden "Schädlinge". In der ärztlichen Praxis ist der allgegenwärtige Einbruch der Korruption jedenfalls registriert worden. Im Brief von Dr. med. Wolfgang Schwinzer, Bad Sachsa wird der beschränkte Aktionsradius der Antikorruptionsstellen der kassenärztlichen Vereinigungen gerügt. (a. a. O. A2779) Die künstliche Bedarfserweiterung im Einzel- und Gruppeninteresse betrifft nicht nur die Wissenschaften, sondern auch die (Pharma-)Industrie, insoweit sie über Scheininnova-tionen eine Absatzsteigerung forciert (Jachertz/Gerst, a. a. O. A 2775).

Jachertz und Gerste sind es auch die vom oben erwähnten Kongreß eine weitere Fehlentwicklung berichten, die aus der allgemeinen Akademisierung unter künstlicher Ausbildungsverlängerung herrühren, motiviert nicht zuletzt durch das Streben nach höherem Sozialprestige (meine Zusätze): die steigende Anzahl von Krankenhausärzte und ein Rückgang beim Pflegepersonal (Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Witten/Herdecke, a. a. O. A 2775). Unter einer biotelen Ordnung wäre der Pflegenotstand leicht behoben, da bei obligater Frühberentung – als Hebel zur Vollbeschäftigung – genügend sozial motivierte Helfer mit einiger Lebenserfahrung die Lücken schließen dürften, von denen viele auch dazu bereit wären, sich hierfür einer Spezialausbildung noch zu unterziehen. Ich verdränge aus meiner dörflichen Kindheit nicht die Erinnerung an eine liebenswürdige Dame, eine Frau Martin (der Name erinnert schon an den Heiligen, der seinen Mantel teilte, wie auf dem Freiburger Martinstor dargestellt), die immer mit ihrem Teekännchen unterwegs war, um helfend einzuspringen, wenn irgendjemand erkrankt war. Es ist ja auch inzwischen wieder recht ruhig geworden, um das Schlagwort einer Umwandlung von der Industrie- zur sog. Dienstleistungsgesellschaft als rettender Anker gegen Arbeitslosigkeit; schließlich geht mit einer derartigen Professionalisierung aller mitmenschlichen Beziehungen der letzte Rest wirklicher Freiheit baden. Beliebt mache ich mich nicht mit meinem Aufmucken gegen akademische Scheinbeschäftigung (im Zuge der freien Berufswahl), die zur Bevormundung der Bürger tendiert.

Deshalb vielleicht der schier unüberwindliche Sperrfeuergürtel gegen die "Neo-Konservativen", insofern sie sich dem zweifelhaft oder bereits anrüchigen Neuen und dem "Fortschritt" (der Vernichtung von Natur und Kultur) entgegenstemmen. Würde und Freiheit scheinen bei E. selbstverständlich zusammenzustehen, aber Freiheit ist auch Freiheit zum Bösen, zur Delinquenz, ja hat des Böse erst geboren: das fällt in diesem Buch fast unter den Tisch (Vgl. Rüdiger Safranski: "Das Böse oder das Drama der Freiheit", Fischer Taschenbücher Bd.14298, Fischer Verlag.1999); mit der Erhöhung des Freiheitsradius des Menschen wuchs die Zerstörung; die Rückbindung der Freiheit an Würde, die doch - insbesondere bei E. - an jede Einzelperson gebunden ist und so oft schon von Einzelpersonen sogar sich selbst gegenüber in Frage gestellt  wird (und Selbstzerstörung ist ja auch bei E. in das freie Ermessen gestellt) rettet da wenig, auch wenn man die Achtung der Würde gesetzlich vom Kreis der Staatsorgane auf den Verkehr aller Menschen untereinander erweitert - für zivilisierte Menschen schon immer eine, wenigstens moralische, Selbstverständlichkeit, zumindest außerhalb von Kriegszeiten - , die deshalb auch oft auch unbewußt herbeigewünscht werden, um auch von dieser Schranke noch frei zu kommen (Martin Creveld, Die Zukunft des Krieges, deutsch 1998, Gerling Akademie Verlag).  Die mehrfache Erwähnung des "guten Lebens", das zu wählen frei bleiben soll, und das Angebot von staatlichen "Spielregeln" stehen vor den Gefahren auch aus der Freiheit blaß da. Ein Abstellen der Rechtsordnung auf Freiheit ohne deren Einbindung in ein weiterreichendes Grundpflichten- und Grundrechte-Ensemble unter Verpflichtung zur Lebenserhaltung würde uns zurückwerfen. Die Wirklichkeit ist stärker als (frei gewählte oder im Diskurs festgelegte)  moralische Grundsätze einschließlich der Freiheit der Wahl eines "guten Lebens". 
Kaum habe ich mich entschlossen, nur noch Eier von Freilandhühnern zu kaufen, und schon bedroht uns die Vogelgrippe! Wie muß es Muslimen gegangen sein, als die Rinderwahnsinn ausbrach, und wir Ungläubigen nun Schweinefleisch essen durften?! Dank Trichinenschau sogar mit geringerem Risiko. (Die Mehrzahl der Muslime hat die Warnungen mißachtet.) Für mich war von Interesse, wie doch über die Rubrik der "Voraussetzungen" der Freiheit, die anderen biotelen Aspekte so in nähere Beziehung  zu dem der AUTONOMIE gebracht werden können; ganz vergessen wurde keiner, nur eben das Ziel der dynamischen Stabilität selbst bewußt aufgegeben; es taucht gerade noch als Zukunftsrecht auf Klimastabilität als essentielle Freiheitsvoraussetzung auf, und das ist ein ausgesprochen labiles Beispiel. Das Versprechen der Gewährung allein schon der essentiellen Freiheitsvoraussetzungen, wie Nahrung, reine Luft und Klimastabilität für jeden künftigen Menschen, würde den Abschied vom Ziel der maximalen individuellen Freiheit beinhalten. Ein noch so "gutes Leben", noch so sorgsamer Umgang mit den Ressourcen  kann sie nämlich unter Gewährung freier Fortpflanzung  auf dem beschränkten Raum der Erde eben nicht wirklich sicher stellen. Diejenigen, die sich die Freiheit nehmen, sich tüchtig fortzupflanzen, sind nämlich nicht dieselben, die in der Lage und unter den Voraussetzungen garantierter Freiheitsrechte willens wären, die Zivilisation zu tragen, welche die notwendigen Lebensvoraussetzungen für Menschenmassen schafft. 

Nach der Tsunami-Katastrophe, die Hurrikans in den USA bis Mexiko schreibt die Berliner Morgenpost, 21.Oktober 2005:
 "Schon 48 000 Tote, Lage ..im pakistanischen Erdbebengebiet.. immer dramatischer... etwa 67 000 Menschen seien schwer verletzt..".

Müßten dann nicht mindestens eine Milliarde Menschen aus Japan, aus dem Iran usw. bei uns in Mitteleuropa aufgenommen werden, um ihnen gleiche Freiheitsrechte (in Abwandlung der Forderung nach "Klimastabilität")  zu sichern? Im biotelen System wird hier der Aspekt des AUSGLEICHS angesprochen, also die Verpflichtung zu Leistungen gegenüber von der Natur "klimatisch" (geographisch) benachteiligter Kollektive, als Hilfstruppe würde die Weltpolizei tätig, zunächst und hauptsächlich die örtlich stationierte aus dem zuständigen Block. Haben wir aber alle die gleiche Kultur, die gleichen Lebensgewohnheiten und sprechen dieselbe Sprache, wie die derzeitig herrschenden Intellektuellen und Industriellen es im "Prozeß der Globalisierung" anstreben, so hält Heimatliebe die Menschen nicht auf bedrohter Scholle fest; es setzt sich dann die Völkerwanderung in nie gekanntem Ausmaß fort. Ein Sieg für die Natur, für den Frieden??? 

"Sofern die politische Steuerung - national oder global- präzise ausfällt und auf alle Bürger gleichermaßen angewandt wird, wird zudem die Akzeptanz bei den Bürgern selbst für harte Einschnitte wachsen. Wenn Unternehmen z. B. wissen, daß weltweit die gleichen Standards gelten, wird dies ihren Widerstand zumindest verringern." (a. a. O. S.229) 

Aber doch nur, wenn diese Standards auch wirklich kontrolliert global durchgesetzt werden; und in diesem Falle haben sie ja auch keine andere Wahl mehr. Die Forderung, Mitmenschen nur als "andere Menschen" (oder "der andere Mensch") und nicht nach ihrer kulturellen oder sonstigen Nähe zu uns, zu behandeln, mag für Aktionäre, für Geldleute (pecunia non olet, Geld stinkt nicht, soll bekanntlich Nero gesagt haben, als er in Rom Toilettengebühren einführte), selbstverständlich sein, ist aber darüber hinaus eine solche des illusionär-utopischen internationalen Sozialismus neuerdings im Bunde mit dem Kapitalismus, von dem sich doch E. an mehreren Stellen abzugrenzen behauptet. Der Mensch ist ursprünglich ein Herdentier; das Kind bedarf der Geborgenheit der Familie, der Bürger diejenige seines Volkes und Staats. Wenn Vernunft bedeutet, Wertungsfragen  mit Gründen zu entscheiden, so muss an eine bewährte und sich weiter bewährende Wertskala angeknüpft werden, was mit Biotelie versucht wird. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden; weshalb große Teile jüngster Wissenschaften wieder zurückgeschnitten werden müssen, da sie mehr für Verwirrung als für Nutzen sorgen.

Während die biotele Konstitutionelle Demokratie, den Einfluß der lebenstragenden Vernunft und das Vetorecht des von einer von den Fachleuten und Gebildeteren als vernünftig bestätigten biotelen Gesetzgebungsteiles zementieren soll  und damit ein Garant der Freiheit werden könnte, ist die heutige wissenschaftsberatene liberale Demokratie, von der Bürgermehrheit nur noch aus Verlegenheit und unter Täuschung durch den Parteienstaat gestützt, in der Sackgasse und es droht sich der Satz zu bewahrheiten:

"Nun ist die nur empirische Glücksfrage zwar kein Gerechtigkeitskriterium. Doch zumindest rein faktisch werden Menschen einen Staat, der ihnen Unglück bereitet, auf Dauer abschaffen" (a. a. O. S.77)

Wirklich weitergeholfen hat Felix Ekardt der Nachhaltigkeit m. E. also wenig, wenn ich die Dringlichkeit akuter Gegenmaßnahmen gegen den Zerfall in Betracht ziehe, die er ja nicht bestreitet. Reden und Handeln sind halt doch zwei Paar Stiefel.  Meiner Meinung scheint auch Achim Brosch in der Südwestpresse vom 11.05.05 zu sein, der unter der Rubrik "Das politische Buch" schreibt:

"Idee vom Weltstaat. Der Jurist Felix Ekardt,... Juniorprofessor für Umweltrecht...,  versucht, eine liberale Gesellschaftsordnung zu begründen, die den Fortbestand des Planeten sichert und weltweite Gerechtigkeit schafft.."

 A. Brosch (nicht E.!) führt den Begriff Nachhaltigkeit auf seine biologische Wurzel in der Forstwirtschaft vor 200 Jahren zurück, wobei es um eine Einschlagsbegrenzung ging, die sich am jeweiligen Nachwuchs orientiert. Von "Überschwang" und "Optimismus" des Autors ist die Rede. "Wenn es allerdings wirklich eines Weltstaates bedarf, um das Überleben der Menschheit zu sichern, so ist Ekardts Analyse vielleicht auch ein zutiefst pessimistisches Untergangsszenario", meint Brosch. 
 Nun räume ich ja ein, daß die Universität Bremen traditionell ein extrem linkes Gesinnungsklima pflegt: dennoch bleibt es ein weiteres Armutszeugnis, daß wiederum kein Versuch gestartet wurde, via Internet eine Überprüfung der Tauglichkeit des biotelen Instrumentariums auf den Weg zu bringen.
Wie kann man künftigen Generationen großzügig reine Atemluft versprechen, wenn die Möglichkeiten der Freiheit nicht einmal so weit ausreichen, konkrete Vorschläge aus dem heutigen Problemfeld auf ihre Nachhaltigkeitswirkung hin nach einem unabhängigen Verfahren zu überprüfen, das ja offenbar - schon in puncto Unparteilichkeit - benötig würde und anderwärts noch nicht zur Verfügung steht?
Die von E. (typischer Weise?) nicht erwähnte Delphi-Methode, welche im Diskurs wenigstens die autoritativen Abhängigkeiten schwächt, indem die Teilnehmer die Diskursbeiträge anonymisiert zur Kenntnis nehmen, ist ein kleiner Schrift in die richtige Richtung zum Ausschluß von sachfremden Motivationen, d. h. zur Unparteilichkeit, die für E. so selbstverständlich ist wie sie fehlt. Ich räume ein, daß Umweltrecht kein Hauptfach ist und daß heutige Studenten in geistigem Fortschritt keinen ausreichenden Anreiz sehen. Ausschlaggebender ist aber die Cliquenmentalität der Professoren, die allerdings hat Tradition, wenn auch keine so starre wie heute. 

"Doch erstens verpflichtet mich die Freiheit ja zu nichts. Unter anderem erlaubt die Freiheit den Bürgern jegliche private> Gemeinschaftsbildung<, wie sie etwa für die taiwanesische oder japanische liberale Demokratie typisch ist; der Staat darf lediglich die Individuen nicht zwingen, sich Kollektiven wie Familien, Sekten o. ä. unterzuordnen." (a. a. O. S.76) 

Einen Zwang, sich der Familie unterzuordnen, hat der Staat in jener Weltregion auch gar nicht nötig; denn der  Familienzusammenhalt ist dort gelebte Tradition; außerdem würde er sich damit seine eigene Kompetenz beschneiden. Wenn es keine Pflicht gibt, seine Freiheit zur Erhaltung der Kultur und der Menschheit einzusetzen; wie sollte es dann eine Veranlassung geben, das biotele Gutachtenverfahren zu testen?
Hätte der nicht selber auch Professor werden können?, höre ich sagen. Nicht so einfach; denn als ich mich um eine Lehrmöglichkeit auf dem Gebiet der Sozialhygiene bemühte, da bot mir ein Ordinarius eine fachärztliche Gutachtertätigkeit zu seiner eigenen Entlastung an; ein einziges ernstgemeintes Angebot für die akademische Laufbahn am Studienende kam von dem Pathologen Wilhelm Doerr (Berlin, Heidelberg), aber dagegen sprachen mein ästhetisches Empfinden und meine Neigungen, die dem Lebendigen, der Biotelie galten. Aber vermutlich hat meinen Erfahrungen mein ärztlicher Beruf wohlgetan; freilich – und dies bedauere ich trotz kleiner Praxis vor allem im Hinblick auf einen Einzelfall im Rückblick tief – nicht allen meinen Patienten.
 
"Die gleichen Freiheitsrechte als solche und die in ihnen enthaltenen Entfaltungschancen müssen aber diskriminierungsfrei allen zustehen." (a. a. O. S.184)

Der auch von E. in Frage gestellte parteipolitische Liberalismus oder Neoliberalismus wird durch E.‘ „Neuen Liberalismus“ nicht gefährdet, da letzterer höchstens auf höherer Ebene diskutiert wird.
So gilt weiterhin höchstenfalls noch:

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„Was bedeutet schon Geld? Ein Mensch ist erfolgreich, wenn er zwischen Aufstehen und Schlafengehen das tut, was ihm gefällt.“  

 Bob DYLAN (geb. am 24. Mai 1941 in Duluth, Minnesota, USA, eigentlich Robert Allen ZIMMERMANN, amerikanischer Musiker und Poet) 


 Politisch realistischer aber noch gilt:
"Alle Menschen sind gleich, manche aber sind noch gleicher" (ich meine, dieses Zitat in Abwandlung aus "Die Farm der Tiere" von George Orwell. bezogen zu haben.)