Buchbesprechung aus der Reihe von
Gotthilf Foerster (Wolfgang Wagner)
Originaltext in Times New Roman 12/ Eigenformulierungen in Calibri 10/ biotelie-spezifischer
Text in blau – Literaturverzeichnis bei
N. (Merkel = Prof. Dr. Wolfgang Merkel)
Dem Leser, der sich bisher
noch nicht mit BIOTELIE befasst hat wird dringend empfohlen,
sich mit dem biotelen Wertegerüst wenigstens unter Aspekte-kurzfassung bekannt zu machen.
Neyer
Globale
Demokratie
Eine zeitgemäße Einführung in die Internationalen Beziehungen
Von Prof. Dr.
Jürgen Neyer
Das Werk ist Teil der Reihe Studienkurs
PolitikHandelsrecht wirdwissenschaft
ISBN 978-3-8252-3760-8
Der Band stellt eine strukturierte Einführung in die wissenschaftliche
Diskussion über globale Demokratie dar. Er verbindet empirische und
theoretische Elemente und ergänzt diese mit einer Vielzahl konkreter und
veranschaulichender Beispiele. Jedes Kapitel hat einen ausführlichen
Literaturapparat und eine Liste von Fragen, mittels derer die wichtigsten
Inhalte der Kapitel abgefragt werden.
Der Autor geht im ersten Teil auf die empirischen Herausforderungen
nationalstaatlicher Demokratien ein. Er schließt mit der These, dass sich
autonome demokratische Staatlichkeit nicht mit den empirischen Realitäten der
modernen Welt vereinbaren lässt. Notwendig sind daher neue Ideen und Konzepte,
wie sich das Versprechen der Demokratie unter den Bedingungen entgrenzter Problemlagen
aufrechterhalten lässt. Im zweiten Teil wird die Theorie globaler Demokratie
vorgestellt und auf unterschiedliche empirische Erscheinungsformen eingegangen
(Multilateralismus, Bund der Demokratien, transnationale Zivilgesellschaft und
demokratische Weltstaatlichkeit). Der Band schließt mit einem zusammenfassenden
Kapitel, in dem die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Ansätze
diskutiert werden und ein Plädoyer für einen globalen Konstitutionalismus
formuliert wird.
Jürgen
Neyer
Globale
Demokratie
Eine
zeitgemäße Einführung
in die internationalen
Beziehungen
Studienkurs Politikwissenschaft
Nomos
UTB
1. Auflage 2013
ISBN 978-3-8252-3760-8
Das Lehrbuch richtet sich an alle Studierenden der
Politikwissenschaft und verspricht neben Darstellung von Theorien und Konzepten
sowie Politikfeldern Anregungen zur Analyse ihrer Defizite und zu Wegen der
Verbesserung. Die Einführung in die internationalen Beziehungen ist ein zweites
Anliegen, wobei diese sich nicht nur um Kooperationen und Konflikte, sondern um
„die Frage nach Bedingungen und Möglichkeiten von Demokratie in
staatsübergreifenden Kontexten“ bemüht. Die Überwindung teildisziplinären
Denkens wird gefordert. (S.5)
Teil I Einführung in das
Thema des Buches
1.
Internationale Beziehungen neu denken
Bis in die 1980er Jahre habe man in den Kategorien Krieg – Frieden, Konflikt –
Kooperation zwischen Staaten gedacht, inzwischen seien Prozesse wie
Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung in Gang gekommen. „Sowohl
das Konzept nationaler Staatlichkeit als auch die Idee eines kontextbildenden
internationalen Systems geraten in die Kritik. Staatliche Herrschaft bindet
sich heute immer enger in grenzüberschreitenden Institutionen ein und wird zu
einem Bestandteil übergreifender Mehrebenensysteme.“
Politische Autorität werde „nicht mehr von einzelnen Regierungen, sondern
zunehmend im Zusammenspiel mit Regierungen und sowie durch Instanzen oberhalb
und unterhalb des Staates ausgeübt.“ N. spricht von einer globalen Befriedung,
bei Beschränkung auf interne Auseinandersetzung und Austragung militärischer
Konflikte mit geringer Intensität, kurz: von einer „‘postnationalen
Konstellation‘ aus entgrenzter Staatlichkeit und entstehender
Weltgesellschaft“. Und so
will er von einer „entgrenzten Demokratiewissenschaft“ sprechen.
(S.17) Aber ist die beschriebene Entwicklung etwa wirklich eine Folge einer
globalen Demokratisierung??
Hoffentlich gibt uns N. noch zu erkennen, welches die Machtteilhaben außerhalb
des nationalen Rahmens sind, und wie sie demokratisch verfasst sind. Bereits
hier kommen bei mir Zweifeln dazu auf, wie über- oder außerstaatliche
Mitspieler bei der Machtausübung einer wirksamen demokratischen – und damit
meine ich bürgernahen – Kontrolle
unterzogen werden könnten. N. setzt dies offenbar von vorherein voraus.
Abbildung 1 Die neuen
internationalen Beziehungen (a. a. O. S.121,122)
Gestern |
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Analyse
von Konflikten |
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Die internationalen Beziehungen seien „traditionell strikt
separiert vom Rest der Politikwissenschaft“, da man sie als unter Bedingungen
der Anarchie stehend ansehe. Nur die innerstaatliche Demokratie stehe gemäß staatlichem
Gewaltmonopol unter dem Einfluss des Rechts und sei dem Diskurs
vernunftbegabter Bürgerinnen und Bürger unterworfen. Nach der Kernthese des
vorliegenden Buches sei diese Auffassung überholt.
Bescheiden wage ich hier schon einzuflechten, dass es internationales und Völkerrecht schon seit
Jahrhunderten gibt und die Wissenschaft über solches doch zumindest seit Hugo
Grotius (1583 – 1645). Der Einfluss von Bürgern oder gar Bürgerschaften auf das
zwischenstaatliche Verhältnis muss doch als bescheiden angesehen werden, auch
wenn es Fälle von Bewegungen der internationalen Politik unter dem Druck der
öffentlichen Weltmeinung gibt. N. gesteht nur für besonderen Regionen und
Staaten wie etwa Israel, dem Iran und den arabischen Staaten, Staaten in Süd-
und Ostasien, zwischen Indien und Pakistan, China und Taiwan – denen er die
OECD-Welt entgegenstellt – noch die Gültigkeit „der alten Denkmodelle“ zu.
(S.18, 19)
Vom internationalen
System zur transnationalen Gesellschaft
Der „Zwangsläufigkeit wiederkehrende hegemonialer Ausscheidungskämpfe
(sprich: globaler Kriege), von der etwa Gilpin (1981) und Kennedy (1987)
reden“, wird von N. ebenso widersprochen wie der Auffassung
von Huntington (1996) vom Beginn „eines Zusammenpralls der Kulturen“. N. erinnert an den Rüstungswettlauf zwischen der
Sowjetunion und dem Westen bis in die 90er Jahre. In Brüssel habe bis Ende der
80er Jahre das Einstimmigkeitsprinzip geherrscht, von der Währungsgemeinschaft
des Euro hätten nur Visionäre geträumt. (a. a
O. S.19) . Den Nord-Südkonflikt zur Politik Chinas, Indiens und weiter
Teile Afrikas und Südamerikas sieht N. ebenfalls als weitgehend entschärft an.
Die elektronische Kommunikation habe zur Förderung der Verflechtung des
Kapitals, der Produktion und des Dienstleistungsverkehrs beigetragen, nationale
Grenzen träten hingegen zurück. Militärische Auseinandersetzungen seien
zwischen vielen Staaten heute undenkbar geworden, so dass in der Literatur
(vgl. Hasenclever 2003) vom „demokratischen Frieden“ die Rede sei. Kriege
hätten heute mehr innerstaatlichen Charakter. Demokratien führten gegenseitig
keine Kriege (Rusett 1993), was den inneren Zusammenhang zwischen fortschreitender
Demokratisierung und weltweiter Befriedung unterstreiche.
Die internationale Ordnung baue nicht mehr auf imperiale und einseitige
Interessen von Staaten auf. (a. a. O. S. 20) (Die Politik
der Türkei uns gegenüber wird natürlich vergessen; halt nein: der überwiegende
Vorteil aller anderen ist ja inzwischen eine feine Sache der Brüderlichkeit. )
Grundlegende Systemkonflikte träten zurück. Früher sei auch bei
Kooperation darauf geachtet worden, dass fremder Nutzen des
Kooperationspartners nicht überwiege, da man daraus eine Bedrohung befürchtet
habe (Powell 1991). Die Außenpolitik habe nicht mehr das Übergewicht über die
Innenpolitik, in den meisten OECD-Staaten bestimme die Innenpolitik die
Außenpolitik. „Neuer Raum für ethisch anspruchsvolles Handeln in der
internationalen Politik“ (Hasenclever 2001) sei entstanden. Vorher habe ein
Diktator im eigenen Lager mehr gegolten als ein Demokrat im fremden. (a. a. O.
S.21, 22)
Parallel zur Moral habe auch das Recht eine höhere Bedeutung erlangt. Das
internationale Recht habe man den Juristen überlassen, eine Zwangsinstitution,
es durchzusetzen, gab es nicht. Die „Verrechtlichung“ (Pfeil 2011 ) der
zwischenstaatlichen Beziehungen habe auch Unternehmen ermöglicht,
grenzüberschreitend tätig zu werden. Nichtregierungsorganisationen (NROs)
finden bei internationalen Organisationen Gehör für ihre Regierungskritik und
werden sogar zur Mitarbeit herangezogen.
Die europäischen Nationalstaaten wurden zu rechtlich gebundenen Mitgliedstaaten
der EU. (a. a. O. S.22, 23)
EU-Recht wurde zu supranationalem bindendem Recht. Die Interventionen der USA
in Haiti und die des Westens in Afghanistan, im Irak und in Libyen werden mit
der „sogenannten ‚Schutzverantwortung‘ „(Brock/Deitelhoff 2012) im Hinblick auf
Menschenrechtsverletzungen gerechtfertigt; das Mitspielen von nationalen
Interessen wird gerade noch eingeräumt.
1.2. Von der nationalen
Demokratie zur entgrenzten Mehrebenenstruktur
Vom „Dreiklang aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt (Jellinek 1914)
rücke man über immer häufigere grenzüberscheitende Politikfelder unter
Abstimmungsprozessen (Neyer 2012) ab. Internationale
Sicherheit, transnationaler Terrorismus, Seuchenbekämpfung, „die Stabilisierung
des Weltklimas und die Regulierung
globaler Migrationsströme“ seien nur beispielhaft herausgegriffen.
Steuerpolitik und soziale Umverteilung müssten die Auswirkungen der
Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Staaten berücksichtigen. (a. a. O. S.23)
Die Demokratie basiert
nicht zuletzt auf dem Versprechen, den Wählerwillen in politische Ergebnisse zu
überführen. Wenn der demokratische Staat aber genau hierzu nicht mehr in der
Lage ist, dann gerät die Demokratie (zu Recht) in die Kritik.
Unter den Bedingungen von Globalisierung, Internationalisierung und einer
umfassenden Entgrenzung von Politikfeldern ist die nationalstaatliche
Demokratie ganz offensichtlich zu klein geworden, um eine umfassende Antwort
versprechen zu können. Inter- oder transnationale Regelungen sind in immer mehr
Politikbereichen notwendig, um innerstaatlich nachgefragte politische Güter
bereitzustellen. Der normative Kern des Demokratieversprechens, die
Realisierung gesellschaftlicher Selbstbestimmung, ist daher im allein
handelnden Nationalstaat nur noch ungenügend aufgehoben. (a. a. O. S.24)
Und nun meldet sich der Lehrer (im fortgesetzten
Schulbetrieb) noch deutlicher zu Wort:
Begriffe:
Was sind „externe Effekte“?
Die Folgen von Entscheidungen, die gewollt oder
gewollt Auswirkungen außerhalb der Nationalstaatsgrenzen haben.
Etwa wenn die Türkei unter dem
Schutzschild der Nato stehend den alten Kulturfluss Euphrat gegen den Willen
und zu Lasten der angrenzenden Staaten mit dem gigantischen Atatürk-Staudamm
großenteils ableitete und noch weitere Flüsse ableiten will.
N. nennt natürlich andere Beispiele, so die Weiternutzung der Atomenergie durch
Frankreich. (S.24)
N. räumt aber ein, dass es übertrieben wäre „bereits vom Ende der
nationalstaatlichen Demokratie zu schreiben (vgl. Guehenno 1994)“, aber die
Integration in staatsübergreifende politische Strukturen schreite fort.
Nur erwarte ich kaum, dass es N. gelingen wird Wege darzustellen, welche
innerhalb dieser staatsübergreifenden Strukturen noch den demokratischen
Einfluss als ausschlaggebend gewährleisten.
Begriffe:
Idealtypen grenzüberschreitender politischer Strukturen
–
Internationales System:
ausschließlich Staaten sind relevante Akteure; Allianzen und Machtasymmetrien
sind zentrale Bestimmungsfaktoren zwischenstaatlicher Politik. –
Internationale Gesellschaft:
ausschließlich Staaten sind relevante Akteure. Ihre Aktionen und
Interaktionen werden von als verbindlich akzeptierten Werten, Normen und
Rechtsgrundsätzen angeleitet. –
Transnationale Gesellschaft: neben
Staaten sind nichtstaatliche Akteure relevante Einflussfaktoren. Ihre
Aktionen werden von als verbindlich
akzeptierten Werten, Normen und Rechtsgrundsätzen angeleitet. –
Mehrebenensystem:
politikfeldspezifische Struktur, die die nationale, europäische und
internationale Ebene umfasst. –
Postnationale Konstellation:
Kombination von mehreren parallelen oder auch ineinander verschachtelten
Mehrebenensystem. Alle
fünf Begriffe sind als Idealtypen zu verstehen. Sie beschreiben nicht eine
historische oder aktuelle Realität, sondern eine gedachte und empirisch immer
nur imperfekt ausgeprägte Struktur. |
(a. a. O. S.25)
Wir
leben nicht im „Post-“, sondern im
nationalen Geschichtszusammenhang
Da haben wir es wieder: Es wird den Schülern
eingebläut, wie sie zu denken haben. ihr Begriffssystem wird „zeitgemäß“
(siehe: Buch-Titel!) ausgerichtet und die moralische Gesellschaft gegenüber
dem Staat in Gang gesetzt. (Ich bin
während meiner weiteren Lektüre etwas von meinen Vorurteilen – gereizt vor
allem durch das „post-“ , das doch eine ganze Generation offenbar zur
Vernachlässigung seiner Verantwortungen gegenüber der eigenen Kultur treibt –
abgerückt und habe das Buch als deutlichen Bereicherung meines
Zusammenhangswissen dankbar aufgenommen. Es ist vorbildlich gegliedert und
stilistisch hervorragend verfasst, öfters auch angenehm kritisch. )
Man solle sich nicht mehr an Regierungslehre als Politik innerhalb des Staates
und zwischenstaatlichen Beziehungen orientieren, denn man befinde sich in der
„dritten Transformation der Demokratie“ (Robert Dahl 1994). Danach war die
erste Transformation der griechische Stadtstaat mit direktdemokratischer
Organisation, die zweite der demokratisierte Nationalstaat und gelange nun in
die “postnationale Konstellation“ (Habermas 1998). Dass in diesem dritten
Stadium die nationalstaatlich organisierte Demokratie „zunehmend porös, … von
internationalen und transnationalen Prozessen überlagert, unterwandert und
unterminiert“ werde, dem kann zugestimmt werden. Eine andere und entscheidende Frage aber ist,
ob dann Demokratie, wenigstens als Herrschaftsbeteiligung in nennenswertem
Umfange überhaupt noch zugänglich bleibt und wie man in diesem
„Mehrebenensystem“ noch den Überblick behalten soll. Welche Qualitäten etwa
zeichnen einen Europaabgeordneten vor einem Bundestagsabgeordneten aus? , frage
ich. http://www.fachinfo.eu/lammert.pdf
Wie soll dann
erst die Bürgerschaft als Wählerschaft noch den Überblick über die wahren
Zusammenhänge bekommen? , so frage ich.
Nach N. übergeht die klassische Transformationsforschung (Merkel 2009) diese
Veränderungen hin zu Komplexität durch Verschachtelung der Entscheidungsebenen
und deren Überlagerung durch internationale Entscheidungsebenen (Zürn 2005,
Neyer 2004). Es gehe in dieser nur um die Überwindung autoritärer Strukturen
und deren Ersetzung durch demokratische. Was nach der Konsolidierung eines
Regimes passiert, entfalle dem Raster der Transformationsforschung. Die
Exekutiven der europäischen Mitgliedsstaaten schafften „sich neue Räume der
gemeinsamen Legislation und Regelsetzung“, den Stabilitätsmechanismus (ESM) für
die Währung etwa, die Gewaltenteilung zurückdrängend. (a. a. O. S.26) Ein
„Gestaltungsverlust der demokratischen Öffentlichkeit“ wird also eingeräumt.
„Die entwickelte Analytik zur Beschreibung defekter Demokratien“ beanstandet,
dass „ ‚bestimmte Domänen dem Zugriff der demokratisch legitimierten
Repräsentanten‘ faktisch weitgehend entzogen sind (z. B. Währungspolitik oder
Wettbewerbspolitik)…“. Regierungen umgehen die Parlamente (Merkel 2009,38).
Und nun wird N. selbst zur Frage gedrängt, wie „sozialer Zusammenhalt, internationale
Sicherheit und eine breite Teilnahme an der politischen Herrschaft“ nach
weitgehender Entmachtung des Nationalstaates möglich sein könne? (a. a. O. S.27)
1.3 Demokratieforschung in den internationalen Beziehungen
In den drei großen Teilbereichen der Internationalen
Beziehungen: Internationale Politische Ökonomie (IPO), der Friedens- und
Konfliktforschung und der Governance-Forschung tue sich einiges „implizit“.
Welch‘ prächtige Pöstchen für
Akademiker; aber wir hätten gerne explizit etwas davon!
Über fünf Fragen lassen sich Beiträge finden:
–
inwiefern Regelsetzungsprozesse eine räumliche Übereinstimmung zwischen
Problemlagen und Regelungsreichweite zum Ausdruck bringen (Kongruenz);
– ob nicht nur Regierungen, sondern auch gesellschaftliche Gruppen und
nationale Parlamente in den grenzüberschreitenden Regelsetzungsprozess
eingebunden werden (Partizipation);
– welche Kontrollmechanismen gegenüber intergouvernementalen Institutionen
bestehen (Kontrolle);
– über welche Instrumente zur Gestaltung
effizienter Entscheidungsprozesse staatsübergreifende Regelungsarrangements
verfügen (Entscheidungsfähigkeit) und
– wie diese mit der Schwierigkeit umgehen, unbequeme Regelungen auch gegen den
Widerstand machtvoller Akteure durchzusetzen (Durchsetzungsfähigkeit).
Alle fünf Fragen haben
eine direkte demokratiepraktische Relevanz. Sie lassen sich inhaltlich als
Konkretisierung der klassischen Unterscheidung von Regieren des Volkes
(Kongruenz), Regieren durch das Volk (Partizipation und Kontrolle und Regieren
für das Volk (Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit) begründen
(vgl. Kap.2).
Scheuklappen
vor der islamischen Zukunft
Ich nehme hier einige Lösungsmöglichkeiten durch
Biotelie vorweg, wie sie eben von der zeitgemäßen Wissenschaft nicht in
Betracht gezogen, ja nicht einmal beachtet werden.
Während die links-liberal beherrschte Politik im engen Zusammenwirken mit der
staatsfinanzierten Wissenschaft und den parteipolitikdominierten Medien auf der
Grundlage von Gruppenaktivitäten unter Selbst- und Fremdverordnung von
Scheuklappen gegenüber der Wirklichkeit („Kampf gegen Rechts“) eine angeblich
fortschrittliche Politik zur Überwindung des Nationalstaates verfolgt, stellt
Biotelie die AUTONOMIE (Selbstbestimmung) der einzelnen Persönlichkeit als
Ausgangspunkt der Demokratie (als Volksherrschaft) in den Mittelpunkt.
(Angemerkt werden muss hierzu: Genau diese Konzentration auf Autonomie geben
auch die Linksliberalen vor; aber indem sie Autonomie von den anderen biotelen
Aspekten und vom Gesamtzusammenhang mit Volk und Staat lösen, verfehlen sie ihr
Ziel. Überspitzt wird der Begriff Autonomie von den linken Aufständischen des
Hamburger Hafenviertels, die sich „Autonome“ nennen. )
Die Übereinstimmung (Kongruenz) zwischen dem seine Interessen verfolgenden Volk
und seiner Regierung ist im nationalen Rahmen kaum noch gegeben und wird durch
eine Politik der eigenen Geburtendrosselung, durch Auflösung der Familien und
Geschlechtsmoral und gleichzeitiger Umformung Deutschlands in ein
Einwanderungsland für die Bürger im eigenen Land immer fragwürdiger. Fragwürdig
wird damit die Übergangszeit bis zur Übernahme Deutschlands durch den zumindest
derzeit und auch in absehbarer Zukunft extrem-rechtskonservativen türkischen
Nationalstaat unter den klaren Regeln des
Koran;
und sogar der Volksbegriff als Grundlage
der Demokratie (demos = Volk, kratein = herrschen) wird fragwürdig, falls
nicht der verweltlichte türkische Staat, sondern der Islam herrschen sollte ;
denn die von Kemal Atatürk eingeleitete
Europäisierungspolitik dürfte spätestens dann auch offiziell beendet werden,
wenn die Türkei die Politik Europas maßgebend mitbestimmt. Zwischen dieser Neuordnung könnte ein blutiger
Bürgerkrieg liegen, aus dem mittelalterliche Zustände und Rückständigkeit
hervorgehen könnten, falls die jetzige linksliberale Politik – sie beinhaltet
ein Missverständnis von Demokratie – nicht vorher hoffentlich zugunsten einer
friedlichen und für alle tragbare Neuordnung
gekippt wurde. Die unabhängige biotele Gutachteneinrichtung, welche eine
transnationale Einrichtung wäre, könnte viele Eingriffe und Maßnahmen auf
nationaler Ebene durch wissenschaftliche Abklärung ihres Einflusses auch
außerhalb einer Nation abklären und in notwendige Begrenzungen lenken (Zur 1.
Frage der obigen Aufzählung).
Bei wissenschaftlich klärbaren Sachzusammenhängen würden biotele Gesetzentwürfe
den direkt Betroffenen ungeachtet der Nationalgrenzen zur Abstimmung vorgelegt.
Bei Unklarheit über die grenzüberscheitenden Folgen nationaler Maßnahmen
müssten sich die zuständigen Regierungen einigen. Bei klar liegenden
Sachzusammenhängen gemäß unabhängiger bioteler Begutachtung könnten biotele
Gesetze die beteiligten Staaten verpflichten. Mit Zwangsmaßnahmen könnte zwischen
Staaten nur beschränkt operiert werden; insbesondere würde der Waffengebrauch
durch die militärische Präsens eines Weltpolizeiblockes internationaler
Bestückung ausgeschlossen. Die Partizipation im demokratischen Sinn würde also
stark erweitert. (Zur 2. Frage der obigen Aufzählung).
Die grundlegende Demokratisierung soll im biotelen System über das Antragsrecht
eines jeden für politische und soziale Verbesserungen bei einem
Kontrollkörperbüro (KKB) laufen, der Verwaltungsinstanz des biotelen Gutachtenverfahrens.
(KKBs wären in allen angeschlossenen Staaten zugänglich.) Damit ginge eine
wesentliche Gewalt der Initiative fakultativ von jedem fähigen Bürger (oder
eigentlich Menschen) aus, mit der die um Macht und Einfluss ringenden Gruppen
zu rechnen hätten.
Die Erhebung des fähigen Bürgers zum möglichen Gesetzgeber ist der Kernbeitrag
der Biotelie zur Demokratie.
Die heute nur innerhalb und zwischen Gruppen um Macht und Einfluss Ringenden,
die Gruppenbindung jeglicher Macht, machen einen wesentlich Anteil an der
Korrumpierbarkeit der bisherigen Demokratie aus.
Der sogenannte mündige Staatsbürger von heute hat sich in ein Gruppendiktat
einzuordnen, um sich Gehör zu verschaffen.
Auch in Demokratien mit direktdemokratischen Elementen hat ein Neuerer
zunächst die Mittel zu beschaffen, um Unterschriften und Stimmen zu werben und
sich dabei mancherlei Auflagen von Interessengruppen zu beugen. Das Staatsgebiet unter dem biotelen System
wird zum überschaubareren Umfeld, da jedermann über das anonyme biotele Antragsrecht,
Fehlverhaltensweisen und Rechtsbrüche rasch zur Anzeige bringen kann, denen
unabhängig-gutachterlich nachgegangen werden muss. Geheimdienste würden einen
großen Teil ihrer derzeitigen Bedeutung verlieren. Damit kann Biotelie einen
unschätzbar großen Beitrag zur demokratischen Kontrolle leisten (Zur 3. Frage
des obigen Schemas).
Die Grenzen der Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzbarkeit (Zur 4. Und 5.
Frage des obigen Schemas) sind durch die Undurchschaubarkeit vieler
Sachzusammenhänge und Kausalitäten sowie durch Vorurteile und gegenläufige
Stimmungen der abstimmenden Bürger gegeben. Biotelie stimmt mit der Definition
zusammen, dass der Demokratie die Bedeutung zukommt, nicht
gegen den Willen der Mehrheit zu regieren.
Da der Nationalstaat zu eng geworden sei, sucht N.
„legitimationsträchtige normative Ordnungsmodelle… die gleichzeitig effektives
und legitimes Regieren zu realisieren in der Lage sind“ noch vor dem offenbaren
Hauptziel (?)*) „den globalen demokratischen Weltstaat zu etablieren“, um der
internationalen Anarchie zu entkommen. (a. a. O. S.34)
*) dies wurden von N. dann doch aufgegeben oder ins Ungewisse verschoben
Unter “Wissensfragen“ übernehme ich:
3.
Was spricht für eine Betrachtung der globalen Politik als einer (imperfekten)
globalen Demokratie? (a. a. O.S.35)
Und dann ist wieder von
der „postnationalen Konstellation in den Bereichen der Wirtschafts- und der
Sicherheitspolitik“ die Rede. (a. a. O. S.36)
Diese kann im Hinblick auf die heutigen Verhältnisse
jedoch bestritten werden, da die Kooperation auf den angeführten Bereichen
zwischen Nationalstaaten und auch deren Zusammenschlüssen zum gegenseitigen
Nutzen erfolgt, wobei spezifisch demokratische Merkmale (die Mitsprache der
Völker) doch weitgehend zurücktreten.
1.
Zum Begriff der Demokratie
Die klassischen Demokratien werden auf den Nationalstaat
bezogen und auf das Staatsvolk, das Herrschaft ausübt. Nun soll „ein
Verständnis von Demokratie entwickelt [werden], das …den nationalstaatlichen
Kontext und die begriffliche Einheit von Demos
[Volk] und Kratein [Herrschen] hinter sich lässt.“
Dies
aber kann m. E. nur eine Mogelpackung sein! Indem man die Völker als
Kultureinheiten zerstört, was herrschende linke Politik ist, senkt man das
Zusammengehörigkeitsgefühl und die Leistungskraft und erhöht man die
Konfliktpotentiale. Was hilft die
Ausräumung der Kriege zwischen Nationalstaaten, wenn an ihre Stelle
fürchterlichere Bürgerkriege bis hin zum Weltbürgerkrieg (dem Kampf der
Kulturen) treten? Wie lassen sich Ordnungszentren aufrechterhalten, wenn zur
Zusammenarbeit verurteilte Bevölkerungsgruppen ganz verschiedene Welt- und
Ordnungsansichten vertreten? Ich bekenne, dass ich nicht die Hoffnung habe,
dass N. auf diese so wesentlichen Probleme eingehen wird. Wenn in der
Demokratietheorie, „Demokratie als anzustrebenden Idealzustand politischer
Herrschaft … konzeptionalisiert“ wird, so müsste meinen Erkenntnissen nach die
„empirische Demokratietheorie“ doch feststellen, dass die Entwicklung von
diesem Idealzustand immer mehr abrückt.
2.1 Demokratietheorie
Politikwissenschaft ist im Kern Demokratiewissenschaft. (a. a. O. S.40)
Damit
hat es sich N. aber leicht gemacht und sich auf die derzeit gültigen
Verhältnisse und Möglichkeiten eingeschworen. Meine schon etwas von Vorurteilen
geprägte Skepsis hat sich bis zum Ende des Buches doch wesentlich gelockert –
insbesondere wenn ich noch die herrschenden Sprachregelungen , die „political
correctness“, in Rechnung stelle, der sich N. auch nicht ohne Nachteile
entziehen könnte. Wenn ich beispielsweise – und mit mir alle anderen vor dem
feministischen Staatsstreich – von Bürgern spreche, so beziehe ich Bürgerinnen
immer mit ein ohne auf die Idee zukommen, das weibliche Geschlecht dem
männlichen unterzuordnen. Eine derartige Unterordnung habe ich in meiner
Familiengeschichte nur bei einem der Großväter erlebt, in sieben mir nahestehenden
konservativen Ehen hat jeweils die Frau das Sagen.
2.1.1.Empirische
Demokratietheorie
Begriffe: Demokratie |
Empirische Demokratietheorien (Dahl 1971, Lijphart 1999)
befassen sich mit Bestandsaufnahmen von Typen und den Bedingungen ihrer
Entstehung, ihrer Funktionsfähigkeit und Stabilität. Es wird nach einem
Mindestniveau demokratischer Werte-Realisierung gefragt. So mit dem
Bertelsmann-Transformationsindex, dem Freedom_House-Index und dem Poliy
II-Index. Mit dem Bertelsmann-Transformationsindex soll der Übergang von
Staaten von autoritativen zu demokratischen Verhältnissen überprüft
werden. Aber „globale Indikatoren“ berücksichtigen „Spezifika verschiedener
Gesellschaften“ bei der Betrachtung der Transformation nicht. Wie kann man die
Verhältnisse in Afghanistan mit denen in der Schweiz vergleichen?
Auf die unterschiedliche Wirtschaftslage wird hierbei hingewiesen, auf die religiöse Grundlage nicht! (vgl. Gaber
2000) (a. a. O. S.41) Es werden verschiedene Typen von Demokratie angeführt,
die sich aber alle als defekt im Hinblick auf die Theorie erweisen. Von der
präsidialen bis zur parlamentarischen Demokratie, von der direkten zur
repräsentativen Demokratie bis hin zur „gelenkten Demokratie“ Russlands.
Die
Unterschiede auf die Größe der Länder und deren Bevölkerungsgröße zu beziehen,
vermisse ich, da Demokratie doch eine
gewisse Überschaubarkeit der Verhältnisse voraussetzt. (Auch im Hinblick auf Russland sollten die
Schwierigkeiten einer zentralen Regierung unter demokratischen
Entscheidungsformen in diesem riesigen Gebiet bedacht werden.) Denn der Verlust
dieser Überschaubarkeit ist es doch, welches den Zusammenschluss von
Nationalstaaten in Supergebilde (wie eben in der EU) von der Demokratie
entfremdet.
Letztlich kann auch N. den Begriff der Demokratie und
ihrer notwendigen Bestandteile nur beschreiben, sie als imperfekt erkennen und
die wahre Demokratie bloß als Idee begreifen:
Was also muss unbedingt
erfüllt sein, damit von einer– wenn auch imperfekten – Demokratie überhaupt die
Rede sein kann? Jede Antwort auf diese Frage ist notwendig subjektiv. Der
Begriff der Demokratie kann letztlich nicht objektiv bestimmt werden, sondern
bedarf der Interpretation. Um den Begriff nutzbar zu machen ist es gleichwohl
notwendig in eindeutig zu klären. In diesem Buch wird hierfür auf die Einsicht
der normativen Demokratietheorie zurückgegriffen, dass Demokratie nicht als die
(niemals und nirgendwo realisierte) perfekte Ausprägung der oben benannten
Dimensionen von Regieren durch und für das Volk verstanden werden darf, sondern
im Kern eine Idee ist. Diese Idee – und hier kommt die empirische
Demokratietheorie ins Spiel – ist dort eine wirkungsmächtige Realität, wo sie
von Regierenden mit einigermaßen plausiblen Gründen behauptet wird und wo
Herrschaftsunterworfene sie einfordern können, ohne dass sie hierfür
Repressalien befürchten müssen… (a. a. O. S.42,43)
Täuschung und Umkehrung der Begriffe als Flucht vor der
Wirklichkeit
Damit könnte ein unbefangener Beobachter, derzeit die
Verhältnisse in unserer Bundesrepublik als solche bezeichnen, die sich immer
stärker von demokratischen Verhältnissen
entfernen, weil die Regierenden zwar
vorgeblich als Demokraten auftreten aber ihren ernsthaften und mit plausiblen Gründen ausgestatteten
Kritikern den Zugang zur Öffentlichkeit
weitgehend versperren oder versperren lassen und sie mit dem Verlust ihrer
wirtschaftlichen Existenz bedrohen. (Als Beispiele seien nur der Streit um die
„Euro-Rettung“ oder dem „Klimaschutz‘‘ benannt und die Unterdrückung aller
Parteien mit konservativ-freiheitlicher Zielsetzung, wie sie in der Schweiz und
in Österreich und anderswo zumindest nicht in diesem Umfang stattfindet.)
Ein derartiges Demokratie-Verständnis sei nicht an
ein „‘Staatsvolk‘“ gebunden oder an eine homogen-kulturelle Gesellschaft, sondern lasse sich auch auf politische
Herrschaftsstrukturen wie die EU oder die NATO übertragen. (a. a. O. S.42, 43)
Verfassungspatriotismus
ist zu abstrakt
Hier liegt ein weiteres Beispiel der heute rasant um
sich greifenden Begriffsverfälschungen durch die Wissenschaft vor. Die
Bezeichnung „Demokratie“ wird vom Staatsvolk (demos) gelöst, weil man ein
solches – ohne plausible Begründung – nicht nur für überholt, sondern auch für
rückständig und antiquiert hält.
Wenn der Begriff Demokratie für Machtausübung und Machtkontrolle aus dem Volk
heraus steht, so könnte beides vom System der Biotelie besser ausgeübt werden
auch ohne die Vorbedingung des einheitlichen Staatsvolkes – dessen Vorzüge
damit aber nicht in Frage gestellt werden.
Biotele Machtausübung liefe über die Gutachtenanträge fähiger Einzelner
(völlig unabhängig hinsichtlich deren Herkunft oder Überzeugungen), die
Machtkontrolle – wenigstens innerhalb des biotelen Systems – über das Veto der
von Gesetzen Betroffenen. Als Antragsteller von Gesetzen kann jeder auftreten,
das kollektive Veto gegen ein bioteles Gesetz von jederlei Betroffenenkollektiv
unbesehen der Volkszugehörigkeit. Die Gutachterauswahl unter Geeigneten wird
dem Zufall überlassen.
Vor den sich hier anbahnenden neuen Möglichkeiten durch biotele Teilherrschaft
kann die repräsentative Demokratie als vor der direkten Demokratie zu
bevorzugende Herrschaftsform in Zweifel gezogen werden; zumindest aber scheint
die Ernennung der Repräsentanten überwiegend aus den politischen Parteien
heraus nicht der Wahrheit letzter Schluss zu sein.
Der „Westen“ oder die abendländische Kultur, welche die Demokratie als globale
Herrschaftsform ausrufen lässt, gräbt sich bei gleichzeitigem Schwinden seiner
Kulturträger selbst das Grab, indem es den Willen der Mehrheit zur höchsten
Autorität erhebt. Biotelie weicht davon in Erinnerung an Aristoteles, der in
der Demokratie Aristokratie und Monarchie weiterleben lassen wollte, ein Stück
zurück, indem über biotele Gesetzesanträge die besten Köpfe, die geistige
Aristokratie an den Anfang gestellt werden – nicht als Gruppe oder Zunft,
sondern als Einzelmenschen. Die Verfassung, an die auch biotele Gutachter gebunden
sind, wäre das monarchische Element: Das Ziel der Lebenserhaltung (dynamische
Stabilität) und seiner Mittel, das auch an die Gottesvorstellung und dessen
Gebote anknüpft.
Begriffe: Legitimation
und Legitimität
Legitimation: empirisch
beobachtbare Rechtfertigung politischer Herrschaft (z.B. aufgrund von
Charisma, bürokratischer Rationalität oder Tradition (vgl. Max Weber). |
Stark defekte Demokratien etwa zeichnen sich nach N.
etwa durch Korruption und Nepotismus [Vetternwirtschaft] aus; die Universität
sei hier einzureihen, da demokratische Verfahren dort die Ausnahme darstellten
[!], obwohl die meisten Studierenden die starke Stellung der Professoren und
Universität zu akzeptieren scheinten und für legitim hielten.
Ohne die Autorität der Professoren würden die Studiengänge dann wohl unter
Palaver noch ausgedehnter oder auch unter Druck von Seiten der Studenten unter ein
vernünftiges Maß gekürzt. In den Natur- und Technikwissenschaften dürfte die
selbständige Mitwirkung der Studenten in den Praktika häufig wohl größer sein.
2.1.2 Normative Demokratietheorie (a. a. O. S.43)
Hier wird Demokratie als Idee behandelt. Höffe verteidige die Idee eines
starken demokratischen Weltstaates unter der Begründung, dass man sich nicht
darnach richten dürfe, was andere früher taten, sondern darnach was richtig sei
(Höffe 2002,278). Für Aristoteles sei Demokratie die Herrschaft der freigeborenen
Armen gewesen, worunter das Gemeinwohl zu leiden habe, weshalb er für eine
Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie (die Politie) eintrat. Das
Volk wähle dabei die Beamten und kontrolliere deren Amtsführung mit dem Ziel
des allgemeinen Wohles (ohne Überlastung der Wohlhabenden). Dies betraf den
kleinen Stadtstaat Athen mit nur wenigen Zehntausenden Einwohnern. (a. a. O.
S.44,45). Auch der Staat Ludwig XIV. habe noch nicht über eine systematische
Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik verfügt. Die von Europa ausgehende
Demokratie betone in Europa selbst die Rolle und Fürsorge des Staates und lasse
die Verpflichtungen der Einzelnen zurücktreten. An die Auseinandersetzungen um
die Gesundheitsvorsorge in den USA wird erinnert, die Bezeichnung sozialistisch
in diesem Zusammenhang vermieden. Vielen asiatischen Demokratien und auch im
Russland unter Wladimir Putin seien die Betonung individueller Freiheit und die
hohen Begründungspflichten des Staats für belastende Eingriffe fremd. Es werde
auf die Befähigung des Kollektivs abgestellt. (a. a. O. S.45)
Außerdem könnten unsere heutigen Vorstellungen von Demokratie morgen bereits
überholt sein. Der anerkannte normative Kern der Demokratie bestehe „nicht in
einem bestimmten institutionellen Aufbau.
Regelmäßige und geheime Wahlen, das Prinzip der Gewaltenteilung oder ein
pluralistisches Parteiensystem“ beträfen letztlich nur einen instrumentellen
Charakter, deren Wert sich nach der Tauglichkeit der Mittel bemesse, „um die
Geltung übergeordneter fundamentaler Werte zu befördern“ (vgl. Parijs 2011).
Die „übergeordneten fundamentalen Werte“ müssten
hier aber wenigstens benannt werden! Zumindest um diese vor Verdrehung durch
die illusorische Utopie der globalen Weltgesellschaft zu schützen.
Die unabhängige biotele Gutachteninstanz wäre zwar auch Mittel für das
Hauptziel der dynamischen Stabilität unter den verschiedenen (zwölf) Aspekten
oder auch Teilzielen, welche kontrolliert der unabhängigen Begutachtung von
höher Gebildeten und Fachleuten zugrunde gelegt werden, sie sind jedoch nicht
durch andere Mittel ersetzbar und deshalb konstitutiv und lediglich in
technischen Einzelheiten verbesserungsfähig und –bedürftig. Die biotele
Zielsetzung schließt jedoch die Ergänzung durch andere oder weitere
Zielsetzungen (etwa ideelle oder religiöse) von Seiten Einzelner oder von
Kollektiven nicht aus.
2.1.3 Normativer Realismus
Normative Idee und empirische Praxis lassen sich in einen „‘normativ
realistischen‘ Ansatz“ (Neyer 2012) zusammenfügen und über Verhandlungen
erreichen. „Es geht darum ‚realistisch zu denken und zu handeln, ohne den
utopischen Impuls zu verlieren‘“ (Habermas 2010; S.3). (a. a. O. S.46)
Hierzu wird die Formulierung des ehemaligen US-Präsidenten Abraham Lincoln
zugrunde gelegt:
Begriffe: „Regieren des
Volkes, durch das Volk und für das Volk“ |
Diese eingängige Formulierung zeigt gleichzeitig die ganze Bandbreite möglicher
Ausprägungen der Demokratie. Sie erlaubt sowohl elitäre und autoritäre
(„Regieren für das Volk“) als auch direktdemokratische Politikelemente
(„Regieren durch das Volk“)…
Das Lincoln’sche Demokratieverständnis lässt sich mit Hilfe der fünf Kriterien
„Kongruenz“, „Kontrolle“, „Partizipation“, „Entscheidungsfähigkeit“ und
„Durchsetzungsfähigkeit“ konkretisieren. (a. a. O. S.47)
|
|
|
…
des Volkes |
…
durch das Volk |
…für
das Volk |
Partizipation |
Kontrolle Kongruenz |
Entscheidungsfähigkeit Durchsetzungsfähigkeit |
2.1.3.1 Demokratie als Regieren des Volkes
…Hoheitliche Rechtsakte
reagieren auf die von einem Volk (oder moderner: einer Gesellschaft)
wahrgenommenen Probleme und formulieren eine politische Antwort hierauf.
Dabei sei der demokratische Staat lediglich durch die unveräußerlichen
Menschenrechte eingeschränkt.
Es müsse „ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen der Ausdehnung von
Problemen und der territorialen Reichweite von hoheitlichen Akten“ bestehen,
also von Kongruenz, aber auch von Durchsetzungsfähigkeit, was „unter den
Bedingungen der postnationalen Konstellation…
vermehrt“ nicht mehr gegeben sei. (a. a. O. S.48,49)
Grenzüberschreitende Auswirkung haben etwa der Einsatz von Umweltgiften, aber
auch die Veränderung des Leitzinses, was Anlass dazu gibt, staatsübergreifende
politische Strukturen zu schaffen. N. erklärt solche Kongruenz zwischen
Entscheidungsmöglichkeit und Entscheidungsauswirkung von Institutionen zur
Voraussetzung demokratischen Regierens.
Grenzüberschreitende politische Institutionen dürfen daher zwar
nicht mit demokratischem Regieren gleichgesetzt werden; in vielen Fällen
verstoßen sie vielmehr sogar auf eklatante Weise gegen demokratische Prinzipien.
Gleichzeitig aber sind sie überall dort als eine notwendige Bedingung der
Demokratie zu verstehen, wo politische Entscheidungen entweder
grenzüberschreitende Effekte haben oder auf grenzüberschreitende Problemlagen
treffen.
2.1.3.2 Regieren durch das Volk
Der Begriff des Regierens
„durch das Volk“ bezieht sich darauf, dass Bürger an politischen Entscheidungen
beteiligt sind und über eine direkte Möglichkeit der Politikgestaltung
verfügen. Politik soll nicht für Bürger, sondern von Bürgern gemacht werden
(Barber 1984)…(a. a. O. S.49)
Bisher beschränkt sich jedoch eine derartige
Beteiligung auf Gruppenzusammenschlüsse, die sich zudem in Parteien für ein
Programm festlegen müssen. Erst mit Biotelie hätten Bürger (oder Einzelne
überhaupt) die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Ideen allein und unabhängig
ins politische Spiel zu bringen.
Bisher
ist das wesentliche Instrument bürgerlicher Partizipation das aus allgemeinen
und freien Wahlen hervorgegangene Parlament, das das Regieren an den
Mehrheitswillen bindet. Aber von einer wirklichen Kontrolle der Regierung durch
die Parlamentsmehrheit könne kaum die Rede sein, da Regierung und Parlament
miteinander eng verzahnt seien (vgl. Blondel/Cotta 2000). Außerdem würden
Rechtsakte von den Ministerien ausgearbeitet und von den Abgeordneten kaum
durchschaut. Parlamentarier seien fachlich überfordert und kaum dazu in der Lage, selbständige Vorschläge
einzubringen. Ich möchte ergänzen, dass es den Abgeordneten in der Regel an für
die Staatserhaltung wesentlichem Bildungswissen mangelt. Dazu kommt
einschränkend noch die Macht internationaler und supranationaler
Organisationen. Von zunehmender
Exekutivlastigkeit der Gesetzgebung ist die Rede. (a. a. O. S.50) Den Nichtregierungsorganisationen
(NROs), wie Amnesty International, Human Rights Watch, Greenpeace wird eine
bedeutende ergänzende Rolle zuerkannt, auch wo sie nicht demokratisch organisiert
und legitimiert sind. Sie seien zumindest kompensatorisch nützlich und ein
Hinweis darauf, dass die Bevölkerungen sich von den Parlamenten nicht genügend
vertreten fühlten.
Die Kontrolle von
Regierungshandeln ist ein zweites Element der Beförderung von Regieren durch
das Volk. Der alte Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gilt auch
in der Demokratie. Kontrolle liegt immer dann vor, wenn (und insoweit) zu
politischem Handeln autorisierte Mandatsträger sich für die Ausübung der ihnen
verliehenen Kompetenzen gegenüber demjenigen rechtfertigen müssen, die sie mit
diesen Kompetenzen betraut haben. Die Demokratie basiert auf einer
weitreichenden Delegation von politischer und finanzieller Macht seitens der
Gesellschaft an die Regierung bei gleichzeitig nur imperfekten
parlamentarischen Kontrollinstrumenten (s.
o.). Die allermeisten demokratischen Regierungen verfügen zudem mit der
Polizei, den Nachrichtendiensten, dem Militär sowie einem privilegierten Zugang
zu den Medien über eine enorme Machtfülle…
Die Kontrolle der Regierung beschränke sich deshalb
nicht auf den Wahlakt, sondern werde auch innerhalb der Wahlzyklen durch
Verwaltungsgerichte gestärkt. Transparenz von Regierungshandeln für die Bürger
sei Voraussetzung. (a. a. O. S.51)
Das riesige Defizit hinsichtlich der
Unterrichtung der Bürger über wesentliche Zusammenhänge durch die Medien wird
von N. erwartungsgemäß übergangen. Er müsste sonst allen Studierenden u. a. die
ausgleichende, alternative freie politische Berichterstattung durch die
(öffentlich verfemte und angefeindete) JUNGE FREIHEIT wärmstens zur eigenen
Urteilsbildung empfehlen. Es gab sogar Proteste dagegen, die JF in der
Bundestagsbibliothek den Abgeordneten auch nur zugänglich zu machen!
Bis vor dem Ausgang der letzten Bundestagswahl 2013 mit ihrer
parlamentarisch unterhalb von 25 Prozent
liegenden Opposition waren die großen und kleinen Anfragen, der
Untersuchungsausschuss die gemäß N.s Darstellung ausreichende Gewähr für
wirksame Regierungskontrolle; man wird bei der 25%-Hürde nachbessern. (Inzwischen geschehen) Wieder wird
die Rolle der NROs mit ihrem Sachverstand bei der Diskussion in den öffentlichen
Medien hervorgehoben; letztere seien zumindest in den Großstädten eng
mit einander verkoppelt, so dass von ihnen kaum etwas von Bedeutung übersehen
werde (!):
Eine bedeutende und oft entscheidende Anhebung der öffentlichen Unterrichtung
und Kritik wäre über die biotelen Einrichtungen, wie Kontrollkörperbüros (KKB)
für die Durchführung unabhängige bioteler (sprich: lebensbedeutender)
Gutachten, deren Ergebnisse samt nach verständlicher Begründung öffentlich zur
Abstimmung gestellt werden müssten. Über die KKBs würde die gesamte Palette
konkreter Wissenschaft in den öffentlichen Diskurs eingeschaltet, der von jedem
dazu fähigen Antragsteller in Gang gebracht werden könnte.
Die
biotelen Vereine, d. h. solche Idealvereine beliebiger Ausrichtung, die sich zur
Beratung und Unterstützung der biotelen Gesetzgebung bereitgefunden haben,
würde die öffentliche Debatte zusätzlich beleben.
2.1.3.3 Regieren durch das Volk
Hier gehe es um Verfahren der effizienten Einigung über
politische Inhalte (Entscheidungsfähigkeit) und die Umsetzungsinstrumente auch
gegen Widerstand, bzw. Durchsetzungsfähigkeit. Das Mittel der
Mehrheitsentscheidung scheint für N. meistens im nationalen Bereich als ein
unproblematischer Weg zur Beschlussfassung. Eingeräumt wird, dass viele
Nationalstaaten nur zögerlich zum Verzicht auf ihre Vetomöglichkeit bei
internationalen Entscheidungsgremien bereit sind. Internationale Politik stehe
derzeit unter der Hürde der Einstimmigkeit ihrer Beschlüsse, so dass jeder
Staat ein Blockaderecht hat. Auch zulässige Mehrheitsverfahren würden selten
angewandt, sondern über bequemere innerstaatliche Rechtsakte aufgeweicht oder „mit
nur begrenztem Nachdruck um[ge]setzt…“ (a. a. O. S.52)
Internationaler Konsens stößt auf weltanschauliche Hürden und disparate
Weltsichten. Die WTO (World Trade Organization) vereint wohlhabende Staaten als
Anhänger des Lösungsansatzes der Liberalisierung (ausgenommen im Agrarbereich)
und Entwicklungsländer mit dem Ziel einer Absicherung gegen übermächtige
Konkurrenz durch Schutzzölle. In den Vereinten Nationen halten Staaten wie
China und Russland am Souveränitätsprinzip fest. Für die Durchsetzung von
Rechtsansprüchen gibt es keine zentrale und mit Gewaltmitteln ausgestattete
Instanz. Internationales Recht kann nur durchgesetzt werden, „wenn es mit den
Interessen seiner Adressaten oder aber zumindest machtvoller Akteure übereinstimmt“.
2.2 Globales demokratisches Regieren
In nachstehender, aus technischen Gründen von mir
gering abgewandelter, Abbildung führt N.
„seine Implikationen für
die Möglichkeiten globalen demokratischen Regierens“ vor. In der Vertikalen
sind „die fünf zentralen normativen Kriterien demokratischen Regierens“ aufgeführt, in der Horizontalen „die wichtigsten
institutionellen Ausprägungen dieser Kriterien in der nationalen und
postnationalen Konstellation“. (a. a. O. S.53)
Abbildung 3: Demokratisches Regieren in der nationalen
und postnationalen Konstellation
|
Nationale |
Postnationale |
Kongruenz |
|
Staatsübergreifende |
Partizipation |
Bürger |
Stakeholder* |
Kontrolle |
Öffentlichkeit |
NROs |
Entscheidungsfähigkeit |
Majorität |
GMV/Delegation |
Durchsetzungsfähigkeit |
Zwang |
Anreize |
Wahrscheinlichkeitsraum nationaler Demokratien |
Möglichkeitsraum globaler Demokratie |
* Begriff: Der Ausdruck
Stakeholder stammt aus dem Englischen.
„Stake“ kann mit Einsatz, Anteil oder Anspruch
übersetzt werden, „holder“ mit Eigentümer oder Besitzer.
Der Stakeholder ist daher jemand, dessen Einsatz auf dem Spiel steht und der
daher ein Interesse an Wohl und Wehe dieses Einsatzes hat. Im übertragenen Sinne wird „Stakeholder“
heutzutage nicht nur für Personen verwendet, die tatsächlich einen Einsatz
geleistet haben, sondern für alle, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis
eines Prozesses oder Projektes haben; beispielsweise auch Kunden oder
Mitarbeiter.( Quelle: Wikipedia)
Für N. bedeutet Stakeholder
„der individuell sich betroffen fühlende Mensch“ (a. a. O. S.55). Der kann sich
aber nicht im gleichen Maße zur Wehr setzen wie ein Bürger; als „Weltbürger“ [Bezeichnung nicht bei N.]
ist er heimatfernen Bürokratien ausgesetzt. Natürlich können sich ganze
Bevölkerungen in Europa und den USA darüber entrüsten, wenn in muslimischen
Staaten noch junge Frauen beschnitten werden. In biotelen Abstimmungen zählt
aber nur die direkte Betroffenheit;
Einmischung müsste und kann sich hier andere Wege suchen um derartige
Missstände abzuschaffen. Individuelle
Betroffenheit, vor allem getrennt von seinem Anlass, ist ein dünnes
Argument und kann auch vorgetäuscht werden.
In der biotelen Demokratie stünde das biotele Kontroll-Körper-Büro (KKB)
auch substantiell jedermann nahe und wäre für Mängel abhelfende Vorschläge wo auch immer auf der Welt zugänglich. Für die Ärmsten dieser
Welt könnten die Antragsgebühren durch Sponsoren übernommen werden.
Erst gegen Ende des
letzten Jahrhunderts hat die Globalisierung und hiermit einhergehende
Interpendenz [Abhängigkeit] zwischen den Staaten ein Ausmaß angenommen, das das
Versprechen der nationalen Demokratie auf Gestaltung gesellschaftlichen
Selbstregierens nachhaltig in Frage stellt. Staatsübergreifende inter- und
supranationale Regime sind zwar keine hinreichende Bedingung für die
Re-Etablierung von Kongruenz, sind aber notwendige Instrumente um die
funktionalen Defizite des Nationalstaates zu kompensieren… (a. a. O. S.54)
Neben die Bürgerrechte, die man bei nationalen
Behörden geltend machen kann, sollen nun solche als Stakeholder treten, für die
man zumindest einmal in Internetforen eintreten kann. In den Mehrebenenstruktur
sind majoritäre Prozesse und hierarchische Strukturen (Behörden) kaum
vorhanden.
Als Ausnahmebeispiel wird ausgerechnet die supranationale Institution der
Europäischen Zentralbank genannt, die sich aus unserem Vermögen bedient. Auch
mit der Durchsetzungsfähigkeit von Politik in postnationaler Konstellation
hapert es. Es gibt keine globale Polizei, von unverlässlichen
Gewalt-Autorisierungen durch den Sicherheitsrat der Vereinen Nationen abgesehen.
Anstelle des Gewaltmonopols treten weichere Anreizmechanismen, wie „über die Aussetzung von
Handelsvergünstigungen“ (vgl. meinerseits:
Iran und dessen Atomrüstungsprogramm). (a. a. O. S.55) Ausnahme wäre die Durchsetzung
eines einstimmig im VN-Sicherheitsrat angenommenen Beschlusses. Keines der fünf Demokratriekriterien demokratischen Regierens
in der Abbildung links oben kann in der „Mehrebenenstruktur“ aufgefunden
oder bisher durchgeführt werden.
Aber auch in Nationalstaaten waren die Kriterien nie gänzlich erfüllt worden.
Sinnvoll ist es daher, sich vor einer simplen Kritik der
internationalen Einbindung von Demokratien zu hüten und konstruktiv nach Wegen
zu suchen, wie die enge Verkopplung von Demokratie und Nationalstaat zumindest
gelockert werden kann. (a. a. O. S.56)
Hier wiederum scheint N. die Maske fallen zu lassen:
legt er damit den Studenten nicht nahe, sich von der Verkoppelung mit der
Nation – von der Volksgebundenheit ganz
zu schweigen! – zu lösen?
Wäre die Wiedervereinigung Deutschlands ohne die nationale Volksverbundenheit
beider Teilstaaten möglich gewesen? , so frage,
so erinnere ich an die Geschichtsmächtigkeit des Nationalen, die derzeit
hierzulande nur noch von den Türken und
für die Türkei vertreten wird. Biotelie dagegen soll die
Nationalstaatlichkeit nicht lockern und in Frage stellen, sondern als
verfassungsmäßig verankertes und praktiziertes Band alle Nationalstaaten und
andere Gruppen (etwa sich frei organisierende Stämme) in Einigkeit für eine
vernünftige Politik der Lebenserhaltung in Vielfalt verbinden.
Teil II Von der nationalen zur postnationalen
Konstellation
2.
Das Verspechen des Nationalstaates
Die Demokratie war schon
immer mindestens so sehr eine Idee wie eine Realität. Weder Schweden noch Dänemark
noch irgendein anderes Land hat jemals zu Recht für sich reklamieren können,
den Anspruch demokratischen Regierens vollständig umgesetzt zu haben. Es gab
(und gibt) immer institutionelle Defekte, ungleiche Teilhabechancen, noch nicht
erkannte Ungerechtigkeiten und andere
Probleme, die einer perfekten Realisierung des Versprechens der Demokratie
entgegenstanden.
Ich würde da lieber sagen: die Idee der Demokratie ist
ein Stück weit illusorisch-utopisch und wird häufig überfordert. Ungleiche
Teilhabechancen etwa ergeben sich auch aus ungleichen Begabungen und
Anstrengungsbereitschaften. Hier aber soll, so habe ich den Verdacht, die sprach-klitterische Ummünzung der
Bezeichnung Demokratie für großräumige Machtkonstrukte vorbereitet werden!
Mehrheitsbeschlüsse in supranationalen Gremien und Kommissionen haben aber
wenig mehr mit Demokratie zu tun; sie sind bürgerfern. Der „stakeholder“ ist
nur noch ein Schatten des Bürgers.
3.1 Das Versprechen der nationalen Demokratie
…Die Idee der Nation
sollte als normativer Rahmen fungieren, der ein Band der Solidarität zwischen
den Reichen und Armen schaffen und Erstere dazu motivieren könne, auch ohne
Zwang von ihrem Wohlstand abzugeben. Das mit einer gemeinsamen ethnischen
Herkunft begründete Gefühl der Zusammengehörigkeit sollte darüber hinaus ein
Band des Vertrauens schaffen, das die Zumutungen majorisierten Regierens
erträglich machen würde…
Der
nationale Diskurs fand aber nicht mehr wie in Athen auf der Agora (dem Markt)
statt, sondern im hochentwickelten pluralen Mediensystem, solange das noch an
der Pluralität als Vielfältigkeit auch für das Massenpublikum festhielt, so
möchte ich hinzufügen. (a. a. O. S.59)
Die kapitalistische Wirtschaft wurde über progressive Besteuerung in
eine wohlfahrtstaatliche Ordnung eingebunden und konnte eine Vielzahl
öffentlicher Dienstleistungen anbieten.
Hintergrund: Das goldene Zeitalter des Wohlfahrtsstaates
Die sechziger und
siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts werden oft als das Goldene
Zeitalter des Wohlfahrtstaates bezeichnet (Hurellmann u. a. 2007). In diesen
Jahren herrschte in Deutschland und in vielen anderen Industriestaaten ein
stetiges Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung. Die staatliche
Daseinsfürsorge wurde gleichzeitig stark ausgebaut. Viele Städte bauten
öffentliche Schwimmbäder, eröffneten oder erweiterten Stadtbibliotheken und
richteten Kindergärten ein. Mit der Stagflation der späten siebziger Jahre
(Inflation bei gleichzeitiger ökonomischer Stagflation), der steigenden
Arbeitslosigkeit und den wachsenden Staatsschulden ging dieses Zeitalter zu
Ende. Es wurden zwar auch in den achtziger und neunziger Jahren noch neue
wohlfahrtsstaatliche Programme wie die Pflegeversicherung aufgelegt. Der
Verteilungsspielraum der öffentlichen Kassen ist gleichwohl seitdem sehr viel
enger geworden. |
Aber N. wertet die dargelegten Erfolge noch immer nur als
Versprechen der Demokratie, da ja der Sozialstaat noch nicht so stark ausgebaut
war als heute und die Milchkuh für Politikstudierende [meine Bezeichnung], ,„das hohe Maß an
zivilgesellschaftlicher Teilhabe und an gut etablierten
Nichtregierungsorganisationen,… in den 1970er Jahren noch völlig undenkbar…
war… und auch die Bildungssysteme durchweg eher auf einem niedrigeren Niveau*
als heute“. Angeblich „brach … das Entwicklungspotential
und damit die Glaubwürdigkeit des Versprechens demokratischer Gestaltung sich
noch nicht an der Realität einer sich entgrenzenden Welt (Butterwegge 2012)“.
*Ich selbst bekenne mich als Produkt der nunmehr als
überholt geltenden Schul- und Universitätsbetriebe, die noch von der
Humboldt‘schen Bildungsidee und vom noch möglichen persönlichen Kontakt
zwischen Studenten und Professoren geprägt waren. Vielleicht werden meine
Bemühungen auch deshalb offiziell nicht beachtet. (a. a. O. S.60)
N. gibt dann einen durchaus einleuchtenden
geschichtlichen Überblick über die Gründe und Umstände, welche 1918 bis 1933
die Weimarer Demokratie an der Versprechenserfüllung verhinderte. Der Crash an der Wall Street 1929 wird dabei
angeführt, die Reparationslasten aus dem Versailler Vertrag [besser: Diktat]
und schließlich die hohe Zinslast des Staates, die Geldentwertungen, hohen
Schutzzollmauern gegenüber dem Ausland (Kindleberger 1973). Im März 1933 erreichte bei der
Reichstagswahl die NSDAP
[National-Sozialistische-Deutsche-Arbeiter-Partei] Hitlers 43,9 % der Stimmen
neben 8 % für die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und 12,3 % für die
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). (a. a. O. S.61, 62)
Nach
1945 strebten die meisten hochindustrialisierten Länder eine soziale Konsolidierung
bei einer ‘nivellierten Mittelstandsgesellschaft‘ (Schelsky 1965) an. Entgegen
der Wahlkampfmühlen der Linken, welche von einer weiteren Öffnung der Schere
zwischen sehr hohen und Durchschnittseinkommen sprechen, wird mit Abbildung 4
in Kurvendarstellung von 1914 bis 1980 gezeigt, dass „der prozentuale
Anteil des reichsten Anteils der Bevölkerung am gesamtgesellschaftlichen
Einkommen… sich…zwischen 1950 uns Mitte der achtziger Jahre in den meisten
hochentwickelten Staaten unterhalb von 10 Prozent … stabilisierte…, während er
in der Zwischenkriegszeit noch bei ca. 20 Prozent gelegen hatte“. (a. a. O.
S.62, 63)
3.2 Die Internationale Ordnung
In der „Hochphase der nationalen Demokratie“, die bis über
die Mitte des vergangenen Jahrhunderts reichte, bemühten sich die Siegermächte
des Zweiten Weltkrieges um „eine neue Balance aus Weltwirtschaft und
innerstaatlicher Wirtschaft“ zugunsten letzterer und um „eine globale institutionelle
Architektur … im Sicherheitsbereich“. (a. a. O. S.63)
3.2.1. Wohlfahrt
In der Nachkriegszeit sei der internationalen Wirtschaft nur
eine untergeordnete Rolle zugekommen. Nicht die Globalisierung der Ökonomie war
das Ziel mit hoher Mobilität der Arbeitsfaktoren, „sondern die Schaffung von
Rahmenbedingungen für eine effektive staatliche Wirtschafts-, Finanz- und
Sozialpolitik“. Eine multilaterale
Liberalisierung sollte den staatlichen Handlungsspielraum erweitern. 1948 wurde
demgemäß das General Agreement of Tariffs and Trade (GATT) gegründet, mit dem
Ziel des allmählichen Abbaus von Zöllen und unter dem Prinzip der
Meistbegünstigung, welche bei Vertragsabschlüssen alle Teilnehmer ohne
Bevorzugung zu behandeln vorschrieb, ausgenommen etwa bei regionalen
Integrationsabkommen wie zwischen EU-Staaten oder gegenüber Entwicklungsländern
– deren Handelspolitik blieb ihrem Gutdünken anheimgestellt – gemäß dem
biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT (?).
Freierer Handel in bestimmten Bereichen wurde angestrebt, nicht aber der
Freihandel auf der ganzen Linie (Rodrik 2011,109). Auch Industrieländern blieb
die Möglichkeit von Einfuhrquoten und –zöllen zum Schutz einheimischer Industrie.
Es gab ein Streitschlichtungsgremium mit schwachen Sanktionsmöglichkeiten,
denen alle Beteiligten zustimmen mussten. Der internationale Handel von
Industriegütern profitierte wenig. (a. a. O. S.64)
Hintergrund: der
Kompromiss von Bretton Woods
„Ein ausgefeilter
Kompromiss bildete die Seele der neuen Regelung: Man behielt ein
ausreichendes Maß an internationaler Disziplin bei und ließ zugleich einen
Fortschritt zu mehr Handlungsfreiheit zu, damit der Welthandel wieder auf
Touren kommen konnte. Man reichte den Regierungen damit ausreichend
Handlungsspielräume ein, um auf gesellschaftliche und wirtschaftliche
Notwendigkeiten im Inneren reagieren zu können. Jede internationale
Wirtschaftspolitik würde stets Dienerin innenpolitischer Ziele sein müssen –
Ziele wie Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Gleichberechtigung, soziale
Sicherheit, Wohlfahrtsstaat – und nicht umgekehrt. Das Ziel würde eine
gemäßigte Globalisierung sein, keine Globalisierung mit fliegenden Fahnen.“
(Rodrik 2011,106). |
Auch der
grenzüberschreitende Austausch von Dienstleistungen überschritt kaum den des
kleinen Grenzverkehrs. Die Instrumente für Datenaustausch und Telekommunikation
waren noch unentwickelt und teuer. Fast alle OECDD-Staaten führten
weitreichende Kapitalverkehrskontrollen durch, um Verwerfungen über den Zu- und
Abfluss spekulativen Kapitals wie in der Weltwirtschaftskrise zu vermeiden.
3.2.2 Sicherheit (a. a. O. S.65)
Staatsgrenzen wurden als Ausdruck nationaler Souveränität
betrachtet und die Selbstbestimmung der Völker beachtet. Militärische
Interventionen waren selbst bei Verletzung universeller Menschenrechte nicht
vorgesehen. Weder der Westen noch der Osten mischten sich in innerstaatliche
Herrschaftspraktiken ihrer Verbündeten
ein. Auf Seiten des Westens standen dabei die argentinischen, chilenischen, griechischen, spanischen und
türkischen Militärjuntas, wobei Menschenrechtsverletzungen der Bündnisloyalität
untergeordnet wurden. Auch der transnationale Terrorismus hielt sich an
bestimmte territoriale Begrenzungen; Die Palästinensische
Befreiungsorganisation (PLO) kämpfte gegen Israel, die Roten Brigaden in
Italien, die Rote Armee-Fraktion (‚RAF) in Deutschland. „Transnationale Konfliktlinien
wie heute zwischen Al Qaida und dem Westen waren noch genauso wenig bekannt wie
die Metapher des „Zusammenpralls der Kulturen“ (Samuel Huntington 1996)“.
Ich
sehe in dieser fortschreitenden Konflikt-„Entgrenzung“ über Völkerdurchmischung
durch Völkerwanderung allerdings wenig Fortschritt in Richtung Frieden und
Wohlstand und ebenso wenig auch in Richtung auf Demokratie.
3.2.3 Umwelt
In der Nachkriegszeit gab es noch keine globale
Umweltpolitik, sondern nur lokale Bemühungen etwa in Deutschland bereits seit
dem 19. Jahrhundert und in der Weimarer Verfassung. (a. a. O. S.66, 67)
Mit Beginn der sozialliberalen Koalition 1950 sei die Umweltproblematik näher
in den Blickpunkt gerückt (Waldsterben durch ‚sauren Regen‘). 1970 wurde ein
Sofortprogramm zum Umweltschutz beschlossen und 1971 das erste Umweltprogramm
mit über 100 Gesetzen. Der [in seinen Berechnungen weithin sachlich überholte] Bericht
des Club of Rome (Meadows et al. 1972) wird erwähnt, die erste
VN-Umweltkonferenz in Stockholm 1972 unter Beteiligung von 113 Staaten und das
Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). (a. a. O. S.67) Ich füge von Herbert Gruhl noch hinzu: „Ein Planet wird
geplündert – Die Schreckensbilanz unserer Politik“ (1975).
3.3 Dimensionen der
Entgrenzung der nationalstaatlichen Demokratie
Vom Staat wurde erwartet, „in allen Fragen der öffentlichen und
ökonomischen Ordnung das Allgemeinwohl identifizieren und zu seiner Umsetzung
formulieren zu können“. Diese Sicht mute heute „merkwürdig überholt an“. Über neoliberalistische Einflüsse [meine Bezeichnung]
sei der Wohlfahrtsstaat immer mehr zurückgedrängt und Marktprinzipien und
Eigenverantwortung betont worden. Die Staatsschulden seien gestiegen,
öffentliche Bäder und Büchereien würden allenthalben geschlossen, Schulgebäude
verwahrlosten, Wettbewerbsdruck habe zu einer Verschulung der Bildungssysteme
im Rahmen des Bologna-Prozesses geführt.
Die leeren Staatskassen, so meine ich, sind doch nicht so sehr dem manchmal
etwas überzogenen Privatisierungskurs geschuldet, sondern weit stärker dem
weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaates und dem Asylrecht, das die Wohltaten auf
Ströme von Wirtschaftsflüchtlingen und die davon profitierende heimische
Asylindustrie (Anwälte, Sozialarbeiter,
Profiteure von der erweiterten Infrastruktur und Konsumindustrie) ausufern
lässt, von den Kosten der unsinnigen „Euro-Rettung“ und der „Klimarettung“ ganz
zu schweigen.
N. führt die Reduktion der Schulzeit auf das Bestreben der Wirtschaft zurück,
die künftigen „high potentials“ noch früher zum Bestehen des internationalen
Wettbewerbs einsetzen zu können. Ich würde von einem biotel kontrollierten
Politikkurs eine Zurückführung der ausgearteten Verschulung und vor allem der
Akademisierung erwarten. Wohl wissenschaftlich unbestreitbar bestehen doch
erhebliche Begabungsunterschiede unter den Menschen; diese lassen sich über das
Anheben des Aufwandes für Bildung keineswegs beliebig ausgleichen. Der
nationalstaatlichen Demokratie – und haben wir denn eine andere? – wird zum
Vorwurf gemacht, zu „einem Transmissionsriemen globalen Anpassungsdruckes und
damit und damit verringerter Freiheit zu werden“ (Hirsch 1995).
Für mich wird hier bereits vorhersehbar, dass die von N. und seinem Berufsklan
vorgeschlagenen transnationalen Demokratiebestrebungen noch weiter von der
demokratischen Freiheit wegführen (vgl. die oben genannten Rettungsversuche auf
hoher bürokratischer und sogar noch parlamentarischer Ebene).
Die Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, die für die Transformation des
Staates und die faktische Zurücknahme des Versprechens der nationalen
Demokratie verantwortlich sind, lassen sich unter dem Begriff der Entgrenzung
subsummieren. (a. a. O. S.68)
Im
biotelen Denksystem wird dabei der Konflikt zwischen dem Aspekt des AUSTAUSCHES
und dem der AUTARKIE (Selbständigkeit) sowie der AUTONOMIE (Selbstbestimmung)
angesprochen. Wo Austausch seine beiden Gegenspieler, AUTONOMIE und AUTARKIE
oder auch nur einen schwächt bzw. aufhebt, da ist dies für das Gesamtziel der
dynamischen Stabilität kritisch bzw. nicht mehr mit diesem vereinbar.
Die Entgrenzung drückt sich für den Bereich der Wirtschaft in „der
zunehmend relativen und absoluten Intensität grenzüberschreitenden Waren-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs“ aus. Im Bereich der Sicherheit scheinen sich die
Gefahren von Kriegen zwischen Staaten zu verringern; an die Stelle tritt der
globale Terrorismus. (a. a. O. S.68,69) Auslegungen von Freiheitsrechten und
Fragen kollektiver Sicherheit werden zusätzlich im Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen, im Europäischen Rat, vor dem Europäischen Gerichtshof und dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erörtert. (a. a. O. S.69)
4 Entgrenzung der Wirtschaft
…spätestens seit Anfang der achtziger Jahre ein viel
diskutiertes Phänomen…
4.1 Die Weltwirtschaft
der Nachkriegszeit
Verhandlungen darüber gab es zwischen den USA und
Großbritannien bereits während des Zweiten Weltkrieges. Die
Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre mahnte, der Zerfall der Weltwirtschaft in
rivalisierende Blöcke sollte vermieden werden. Außer der Wirtschaftsliberalisierung
sollten auch Gewerkschaftsbewegung und soziale Bedürfnisse berücksichtigt
werden, „der Widerspruch zwischen der einzelstaatlichen und der internationalen
Ordnung“ als bisher „einseitig kapitalorientierter Weltwirtschaft…“ sollte bewältigt
werden (vgl. Polanyi 1944). (a. a. O. S.73)
„Liberalisierung der Austauschbeziehungen und die Fixierung der
Währungsparitäten auf der Basis des Goldstandards“ war die bisherige
Lösung. Der Goldstandard wurde von
Großbritannien und vom Deutschen Reich über Wirtschaftslenkung in den 30er
Jahren aufgekündigt, aber auch durch den New Deal der USA und den Corportivismo
in Italien. Neben dem Ziel eines Maximums an Kapital-, Güter- und
Arbeitsfreizügigkeit sollten die einzelstaatlichen Souveränitäts-Bedürfnisse im
Finanz und Sozialbereich berücksichtigt werden.
4.1.1 Der IWF in der
Nachkriegsordnung
In Bretton Woods wurde dieser zwischen den USA und
Großbritannien verhandelt. Die Konvertibilität der Währungen sollte allmählich
wieder eingeführt werden und die Spekulation auf den Kapitalmärkten gedämpft in
Richtung auf einen „eingebetteten Liberalismus“ (Ruggie 1983). Keynesianische
nationale Wachstumspolitik und internationale Währungsstabilität sollten
verbunden werden. Kapitalspekulationen ohne direkten Bezug zum Warenhandel
wurden als Krisenursache ausgemacht und nationale Kaptalverkehrskontrollen in
Banken und Finanzinstitutionen eingeführt. (a. a. O.S.74) Henry Morgenthau
wollte das Finanzkonzept nicht auf die Interessen der Wallstreet-Banker und
derer in London, sondern auf die Bedürfnisse Washingtons ausrichten.
Als britischer Verhandlungsführer fungierte John Maynard Keynes. Man einigte
sich schließlich auf freiwillige nationale Kapitalverkehrskontrollen. (a. a.
O.S.75) Die britische Forderung auf internationale Verpflichtung zu
Kapitalverkehrskontrollen drang nicht durch. Auch die Meldepflicht für
ausländisches Kapital auf den Binnenmärkten wurde begrenzt.
4.1.2 Das GATT in der Nachkriegsordnung
Im März 1948 wurde von über 50 Staaten in Havanna die Charta for the International Trade Organisation (ITO) unterzeichnet, konnte sich jedoch nicht durchsetzen, da die USA nicht beitrat, so dass es beim GATT blieb. (a. a. O. S.76,77) Neben der Meistbegünstigungsklausel ist das zweite Prinzip des GATT das grundsätzliche Verbot von Kontingentierungen und Quoten (nichttarifliche Handelshemmnissen) und deren Ersatz durch Zölle wegen derer höherer Transparenz und leichterem Abbau in Verhandlungen. Das dritte Prinzip stellen die Ausnahmen und zeitweisen Befreiungen von den beiden Regeln dar. (a. a. O. S.77) Solche Ausnahmen gelten für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleitungen, für Zollunionen und Freihandelszonen, die von de Meistbegünstigungsklausel befreit sind, für Landwirtschaft und Fischerei vom Verbot der Quotierung und die Befreiung aller Maßnahmen zur Gesundheit und öffentlichen Sicherheit. Bei schwerwiegenden Zahlungsbilanzungleichgewichten dürfen Importe Kontingentierungen und Quoten unterworfen werden, wovon oft Gebrauch gemacht wurde. Vollbeschäftigung und Einkommenswachstum wurden im GATT durchaus als ergänzende Ziele neben dem Freihandel anerkannt.
4.1.3 Der historische
Kompromiss des gezähmten Marktes
Kapitalistische Marktwirtschaft und soziale Verantwortung konnten
zusammengeführt werden.
4.2 Ökonomische
Entgrenzung
In den siebziger Jahren ging das Wirtschaftswachstum zurück
und die Arbeitslosigkeit stieg an.
Die OECD-Staaten reagierten gemäß keynesianischer Lehre mit
konjunkturfördernden Staatsmaßnahmen, was jedoch über erhöhte Staatsausgaben
lediglich zur Inflation führte. (a. a.
O. S.79, 80)
Kapitalgeber erwarteten einen Inflationsanstieg und verlangten höhere Zinsen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte hatte den Abfluss des Kapitals ins
Ausland zur Folge. Der Keynianismus war nur für einen geschlossenen Binnenmarkt
gültig. Die USA und unter Margaret Thatcher auch Großbritannien finanzierten
ihre Handelsdefizite durch Vietnamkrieg und Rückgang der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit über ihre
spekulativen Finanzzentren. (a. a. O.
S.80, 81) Diese Rechnung ging zunächst auf, da die wichtigeren europäischen
Länder ihre Kapitalverkehrskontrollen abgeschafft hatten. Die Uruguay-Runde
versuchte in den achtziger und neunziger Jahren das internationale Handelssystem
weiter zu liberalisieren und den GATT in eine Welthandelsorganisation (WTO) zu
überführen. Hinsichtlich des Streitschlichtungssystems versuchte man den Umbau
zum Prinzip des “umgekehrten Konsens“. Darnach werden Streitschlichtungsgremien
auf Verlangen auch nur einer einzigen Partei eingesetzt und die Schiedssprüche
gelten, wenn sich nicht alle Parteien dagegen aussprechen. Die
Entwicklungsländer sahen sich dabei wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit als
benachteiligt an; die USA und die Europäische Union setzten sich jedoch durch,
indem sie alle bisherigen Schutzmaßnahmen für alle Mitgliederstaaten
verbindlich machten und das GATT in die WTO überführten. Dabei mussten die
Entwicklungsländer alle GATS-, TRIPS-, TRIM-, Antidumping- und
Subventionsschutz-Abkommen übernehmen.
Der technologische Fortschritt hinsichtlich des Güter-und
Nachrichtenaustausches hat dahin geführt, dass in der verflochtenen
Weltwirtschaft „Waren und Dienstleistungen dort produziert werden, wo die
Produktivität am höchsten und die Kosten am niedrigsten sind“. (a. a. O. S.82,
83) Während sich das Bruttoinlandsprodukt ( BIP) zwischen 1970 und 2010
„lediglich“ [N.] verzwanzigfacht hat, nahm der Welthandel auf das Vierzigfache
zu.
4.3 Vom Wohlfahrtsstaat zum Wettbewerbsstaat
Hier hat mich
N. durch Wirklichkeitsnähe etwas überrascht, auch wenn er mit dem Herausstellen
von „Wettbewerb“ an die sozialistische Sprachregelung, die ja auch einen
“sozialistischen Wettbewerb der Arbeiterklasse“ kannte, anknüpft. Wettbewerb
ist aber ein Brückenbegriff hin zum Aspekt der AUSLESE, die doch bei den Linken
immer noch verteufelt wird, soweit sie sich nicht zu ihren Gunsten auswirkt.
Letztlich ist das Sowjetimperium am Wirtschaftszusammenbruch gescheitert und
damit an der Nichtbeachtung von AUSLESE. Und auch der Zwangszusammenschluss der
EU-Staaten in einen Zentralstaat der Schuldenunion unter der durch die
SED-Kaderschmiede erzogenen Bundeskanzlerin Angela Mergel wird keinen Bestand
haben. Und nun die Erkenntnis:
Die Staaten sind dazu
gezwungen die Grenzen für den Kapitalverkehr zu öffnen, um international
wettbewerbsfähig zu sein. Staatliche Mehrausgaben kommen nicht nur der
heimischen Wirtschaft zugute, sondern können über Zahlungen von Importen leicht
ins Ausland abfließen. (a. a. O. S.84) Die nationalstaatliche Politik kann
bedrohte Industrien nicht mehr so recht stützen, und doch hat sie andere
wichtige Aufgaben, wie die Schaffung von „Steueranreizen für die Entwicklung
innovativer Industriebereiche, die Förderung regionaler Kooperation oder die
aktive Technologie- und Industriepolitik“.
Und dabei kann über diese Störung der freien
Marktwirtschaft durch eine neue Planwirtschaft auch beträchtlicher
gesamtwirtschaftlicher Schaden entstehen, wie ich anmerken möchte, indem ich an
die CargoLifter AG, für deren Frachtluftsiffproduktion
in Brandenburg eine riesige Produktionshalle gebaut wurde, erinnere, die jetzt
als Vergnügungsstätte genutzt wird, oder an die diversen
Photovoltaik-Großanlagen, welche gegen die chinesische Konkurrenz nicht
aufkommen konnten.
Nach N. kann der Markt die Entwicklung
der modernen Infrastruktur nicht mehr leisten und sind die wettbewerbsstärksten
Staaten hierbei besonders aktiv. Die internationalen Handelsbeziehungen dehnten
von den USA und Europa beginnend über die Tigerstaaten Taiwan, Südkorea und
Singapur in den siebziger und achtziger Jahren über China, Indien und Brasilien
im letzten Jahrzehnt aus und schlossen auch weniger entwickelte Länder mit ein.
(a. a. O. S.85) Ganze Produktionszweige für weniger anspruchsvolle technische
Fertigungsverfahren verlagerten sich in andere Weltteile. Es wird nochmals auf
den Beschluss der europäischen Bildungs- und Kultusministerien von 1999
hingewiesen, mit dem Bologna-Prozess die Universitätsausbildung auf die
Bedürfnisse der Wirtschaft hin auszurichten. Die Unternehmensbesteuerung wurde,
von Großbritannien in den 1980er Jahren beginnend überall abgesenkt, in
Deutschland von ca. 60 auf 30%. (a. a. O. S.86) Lohnverhandlungen erfolgen
unter dem Druck ihrer Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit.
4.4
Transnationale Stratifizierung
Die Integration der nationalen Märkte
führt zu einer effektiven Desintegration der nationalen Gesellschaften.
Hier
schließt sich N. der offiziell ausgegebenen Deutung an, die entstehenden Slums
um Paris, in London und Berlin, „Zones of Turmoil“ (Singer/Wildavsky 1993),
also Unruhezonen, seien die Folge zu geringer staatlicher Bemühungen um
Integration durch Bildung.
Die Darstellung der wahren Ursachen, wie sie vom ehemaligen Finanzsenator für
Berlin, Thilo Sarrazin („Deutschland schafft sich ab“) und dem
Berlin-Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky („Neukölln ist überall“)
aufgezeigt wurden, wird gemäß der offiziellen Linie der „politischen
Korrektheit“ erwartungsgemäß unterdrückt. Der
Koran
befiehlt
die Ab- und Ausgrenzung bereits ihm Wohnen; die Entwicklung hin zur Laszivität
, zur Sittenlosigkeit – wie unsere „neue Moral“ eben auch den Türken aufstoßen
muss – trug dazu bei, dass Eltern ihre Kinder für bestimmte Jahre zu den
Großeltern in die Türkei schickten, heute dominieren moslemische Kinder viele
Schulklassen. Morgen wird man den Unterricht auf Türkisch umstellen. (a. a. O.
S.87)
Hintergrund: Die
Aufspaltung nationaler Gesellschaften
Bereits Anfang der
neunziger Jahre wies der damalige US-amerikanische Außenminister Robert Reich
darauf hin, dass die Idee einer ökonomisch und sozial integrierten nationalen
Gemeinschaft überholt sei. |
In den
Metropolen der OECD hat sich die Nachfrage nach wenig qualifizierten Arbeitskräften
verringert. In den Vorstandsetagen der großen Konzerne stiegen die
Vorstandsgehälter der Top 100 im
Verhältnis derer der leitenden Angestellten von 6:1 (Kienbaum 2007) auf
inzwischen 15:1.
Die Einkommensverteilung aller OECD-Staaten wird nach dem „Gini-Koeffizienten“
graphisch dargestellt. Bei 17 Ländern findet sich eine wachsende
Ungleichverteilung. (a. a. O. S.88)
Bei 6 Ländern jedoch ist eine Abnahme der Ungleichverteilung festzustellen, die
dadurch erreicht wurde, dass zugunsten der Sozialstaatlichkeit eine verringerte
Attraktivität für flüssiges Kapital in Kauf genommen wurde. In meiner
Ausdrucksweise wurden sie sozialistischer regiert und finanzierten ihren
Wohlfahrtstaat auf Pump. Dabei haben Griechenland, Spanien und Irland seit 2012
eine Finanzkrise, Frankreich eine Jugendarbeitslosigkeit von 20 Prozent und ein
Außenhandelsdefizit von 80 Milliarden (2012). Belgien hat Schulden um ca. 100
Prozent seines Bruttosozialprodukts, die Türkei hat die zweithöchste
Ungleichverteilung. (a. a. O. S.89)
Von sozialen Ausgrenzungs- und Fragmentierungsprozessen ist die Rede, die neue
Weltmarktgesellschaft gruppiert sich immer mehr staatsübergreifend „nach
Einkommens- und Lebensgestaltungsmöglichkeiten“. Die SPD unter Gerhard Schröder
entschied sich mit der Agenda 2010 für höhere nationale Wettbewerbsfähigkeit.
Die Parteiprogramme nähern sich unter dem Druck der Sachzwänge an. Staatliche
Gestaltungsmöglichkeiten im Sozialen verringern sich unter Abhängigkeit vom
globalen Kapital. (a. a. O. S.90, 91)
4.5 Ökonomische
Entgrenzung und Demokratie
Wenn unter Marktbedingungen die Löhne von
Minderqualifizierten, deren Zahl über Einwanderung ständig ansteigt, abfallen
und die Gehälter der Hochqualifizierten ansteigen, so kommt die Politik des
Staates in Schwierigkeiten. Den Lohnforderungen der Gewerkschaften stehen die
Drohungen der Arbeitgeber gegenüber, die Produktion in Niedriglohnländer zu
verlagern. Die WTO dient der Liberalisierung ohne ein Instrument für globale
Sozialpolitik zu besitzen. (a. a. O. S.91) Das Treffen der Staats- und
Regierungschefs der G20 allein hat hier Möglichkeiten der Abstimmung für 80
Prozent der Weltbevölkerung, kann aber nur einstimmig beschließen. (a. a. O.
S.92,93) In der Kapitalmarktpolitik
finden sich nicht einmal Ansätze für „checks und balances“ und sehr
widerstreitende Interessen, so diejenigen der Britten und US-Amerikaner für
Prosperieren ihrer Finanzplätze über Finanzspekulationen. (a. a. O. S.93) N. fordert „mit globalen
Verflechtungsstrukturen kongruente, partizipative und öffentlich kontrollierte
Formen des grenzüberscheitenden Regierens…“ (a. a. O. S.94)
Bioteles transnationales Recht und Wirtschaft
Auf die Tätigkeiten von inter-oder
supranationalen Gremien oder Kommissionen haben die Bürger kaum Einfluss. Mit
der Einschaltung der biotelen Gesetzgebung wären die Absichten und Wirkziele
klargestellt und Korruption und Machthunger während der Ausarbeitung der
Gesetze ausgeschaltet. Bioteles Recht kann
transnationales Recht sein und soll immer auf die Grenzen seiner
Auswirkungen hin untersucht werden. Die unabhängigen Gutachter haben also auf
die Auswirkungen in allen Bereichen auch anderer Nationen hin zu achten und
über geeignete Aufklärungsmittel den
Betroffenen überall die notwendige Unterrichtung zuteil werden zu lassen.
Für Entscheidungen mit noch nicht überschaubaren Folgen, soweit nicht eben
diese Unüberschaubarkeit zu einem biotelen Veto führt, müssten dann
entsprechende Fachgremien von den Regierungen oder deren Zusammenschluss (z. B.
UNO) eingesetzt werden (siehe Teil 3).
Bioteles transnationales Recht könnte auch in der Form der Festlegung von
verpflichtender globaler Besteuerung von Industrien etwa mit 20 Prozent ihres
Umsatzes durch alle Staaten oder auf allen Territorien wirksam werden, wobei
der Einsatz dieser Einnahmen für die Entwicklung von Infrastruktur oder für
soziale Wohlfahrt festgelegt und kontrolliert werden könnte, soweit die
Bevölkerungsmehrheiten nicht widersprechen. Es könnte so dem spekulativen
Manchester-,Turbo- oder „Raubtier“-Kapitalismus
von seiner Schärfe genommen werden zugunsten eines Rheinischen
Kapitalismus, auf mehr auf Dauer von Industrien abstellt als auf raschen
Profit. Vielleicht könnte auch eine Begrenzung der Geschwindigkeit von gewissen
Kapitalbewegungen, zur Dämpfung der Börsenspekulationen beitragen. Ob man nun
bei der Zinswirtschaft bleibt, was mir wahrscheinlicher erscheint, oder zu
einer Art Islamic Banking etwa unter elektronischer Geldeinspeisung in
Aktienfonds übergeht: es werden sachkundige Vermittler entsprechend unseren
Bankfachleuten erforderlich sein, die die Risiken bewerten; und diese und die
Banken könnte man ja entsprechend auch an den Geschäftsrisiken beteiligen;
diese Risikoübername würde zur Zulassungsbedingung. An der Kappung des jetzigen
riesigen spekulativen Geldüberhanges werden Wirtschaft
und Staat nicht herumkommen; ob man den Überhang cyclisch wieder hochfahren
lassen muss oder in kleinen Dosen entladen kann?
Geburtenregelung
Auf zunächst heftigen Widerstand dürften
Maßnahmen zur globalen Geburtenregelung stoßen, die aber unvermeidbar sein
werden, wenn die Plünderung des Planeten infolge weiteren Bevölkerungswachstums
in Grenzen gehalten werden soll. Da die industrielle Lebensweise in Städten
oder um Stadtzentren herum diejenige ist, welche einen höheren
Bevölkerungsanteil Vollbeschäftigung und Unterhalt gewähren kann, muss die Geburtenregelung sich
verstärkt auf solche Völker und Bevölkerungsschichten erstrecken, die sich
hierbei in freier Konkurrenz unter Wahrung des Aspektes der GEGENSEITIGKEIT
nicht bewähren. Das laute Protestgeschrei besonders aus islamischen Kreisen und
Entwicklungsländern darf die entwickelten Staaten nicht von vernünftigen
Regelungen abhalten. Die weltweite Solidarität gemäß dem Aspekt der
SUBSIDIARITÄT muss an entsprechende Verhaltensbedingungen geknüpft werden.
Wesentlich müsste sich aus bioteler Sicht die Politik des internationalen
Personenverkehrs dahingehend ändern, dass zwar das weltweise gegenseitige
Besuchsrecht (mit Ausnahmen für Natur- und Kulturschutz) durchgesetzt wird,
aber Massenverschiebungen soweit vermieden werden, soweit klimatische
Veränderungen diese nicht erzwingen. Völker und Nationen sind keine
Auslaufmodelle hin zu einer „bunten“ globalen Weltgesellschaft, sondern unter
Bedingung der Vermeidung von Kriegen über international bestückte
Weltpolizeiblöcke eine entwicklungsfähige Stütze demokratischer Entwicklung
weltweit. Bereits Garrett von Hardin hat in „Naturgesetz und
Menschenschicksal“, Cotta Verlag Stuttgart 1959 darauf hingewiesen, dass wir
gut daran tun, auf die Natur- und Vererbungsgesetze zu achten. Nach Hardin
bietet die Zersplitterung in getrennte Gruppen auf unsicherem Terrain die
besseren Anpassungs- und Überlebenschancen und wird das Überleben einer
durchmischten Menschheit ohne genetische Trennungen in ihrem Bestand bedroht.
Unwissenschaftliche und bewusst verfälschte Vererbungsexperimente unter
politischem Einfluss (beispielweise in der Sowjetunion und im „Dritten Reich“)
sollten uns nicht an ernsthafter Vererbungsforschung hindern und an
vorsichtiger Berücksichtigung ihrer Ergebnisse.
(Meine populationsgenetischen Erkenntnisse blieben aus Zeitmangel leider auf
dem Niveau jener Zeit stehen.) Die Menschheit schaffte es mit wenigen
Exemplaren ihrer Gattung in Millionen Jahren in vielen rassischen Varianten zu
überleben; durch Intelligenz hat sie sich der Natur bemächtigt und scheint sich
in absehbarer Zeit selbst zu vernichten. Der Mitbegründer der Partei „Die
Grünen“ und spätere Begründer der Ökologisch-demokratischen Partei“ Herbert
Gruhl soll zuletzt resignierend gesagt haben, der Mensch sei zu intelligent zum
Überleben. Zu was der Mensch aus Zwang fähig ist ergibt sich aus folgender
Notiz:
Eine
interessante Ausnahme bildete die Pazifik-Insel Tikopia, in der die Bevölkerung durch strenge
Geburtenkontrolle jahrhundertelang konstant gehalten wurde. http://de.wikipedia.org/wiki/Malthusianische_Katastrophe
.
Während Malthus
noch voluminöse um den Penis abschließbare Apparate erfinden musste (aus meiner
Erinnerung), sind heute ja schließlich praktisch wirksamere Methoden verfügbar
und werden millionenfach eingesetzt. Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn
bessere und humanere Vorschläge gefunden
würden als die von mir oben skizzierten.
Wenn Biotelie eine Aufforderung zu mehr Wahrheit in
der Politik ist, so muss sie der links-liberalen Selbstzerstörungs-Moral
entgegenarbeiten. Welche Unverschämtheit der Brüsseler Bürokratie, die vom Volkswillen direkt
getragenen legalen Bestrebungen zur Zuzugsbegrenzung in das kleine Land der
Schweiz mit der Menschenrechtskeule niederschlagen zu wollen. Nach meiner
Erinnerung beobachtete Immanuel Kant voller Rührung eine Sperlingsmutter die
bei futterarmer Hitze ihre Jungen bis auf eines aus dem Nest warf. Wir Menschen
verfügen vermutlich nicht über solche Instinkte, aber wir verfügen über
bewusstes Denkvermögen und über humanere Handlungsmöglichkeiten.
Ein
bioteler Gesetzesvorschlag in einer Periode nach einem katastrophenausgelöstem
allgemeinem Gesinnungswandel könnte inhaltlich darauf hinauslaufen, zu
Erhaltung der europäischen Kulturen illegalen Einwanderern aus anderen Kulturen
die Kinderlosigkeit zur Auflage zu machen und bei legal Eingewanderten der
letzten dreißig Jahren und ihren Nachkömmlingen die Kinderzahl auf eines zu beschränken,
ausgenommen bei beruflich tätigen Spitzenkräften. Gegen dieses Gesetz
Verstoßende müssten in ihre Ursprungsländer zurückgeschickt werden; wem kein
Ursprungland nachweisbar wäre, der könnte in ein Aufnahmeland abgeschoben
werden, das ihn gegen entsprechende finanzielle Gegenleistungen und unter
langfristiger Überwachung, etwa durch das Rote Kreuz, aufzunehmen bereit wäre.
Aus heutiger Kurzsichtigkeit klingt dieser Antrag menschenverachtend; es lässt
sich aber eine Zukunft denken, in der es wieder zu drastischen Maßnahmen der
Geburtenregelung und kulturellen Entflechtung kommt. Es ist wahrscheinlich
nicht gleichgültig, welche Völker die Erde bewohnen und welche Kulturen sie
beherrschen; und die links-liberale Kulturlosigkeit wird nicht die Oberhand gewinnen.
Wir müssen hinsichtlich der Stäke der Weltbevölkerung irgendwie wieder bei den
1950er Jahren anknüpfen; denn ausgerechnet als Gregory
Pincus und John Rock, unterstützt durch die
Frauenrechtlerin Margaret Sanger die Antibaby-Pille
herausbrachten, da begann die Spaltung: hier Fortschritt bis zu
Rücksichtslosigkeit, Sittenzerfall und Kinderarmut, dort Rückständigkeit und
Bevölkerungsexplosion.
„Seid fruchtbar und mehret euch“ (1. Mose 1.28) galt
damals, als die Erde noch menschenleer war;
der Koran war eine Sicht aus dem siebenten christlichen Jahrhundert;
soll diese wirklich in allem heute und morgen und gerade auch hierzulande
gelten? Unsere heutigen Politiker tun
alles dafür. Wir haben doch nur die Wahl: entweder Vernunft und
Selbstbeherrschung – und warum soll Empfängnisverhütung, welche der „Westen“
aus Vergnügungssucht übertreibt, dem „Osten“ nicht zumutbar sein? – oder
Zerstörung, Mord und Totschlag.
Links-liberal
als Begriffsschizophrenie
Auf die Idee, im Namen der sozialistischen
Vergemeinschaftung der Erde auch die Vergemeinschaftung aller Bodenschätze zu
fordern, scheinen die Linken nicht zu kommen. Zu Zeiten der Sowjetunion war
dies interessenpolitisch verständlich. Schließlich hat aber auch der Islam
seine moderne Wiedererstarkung durch die Ölmilliarden der westlichen
Industrieländer errungen, nicht durch industriellen Leistungsaustausch in
GEGENSEITIGKEIT. N. schließt in diesem Buch Demokratiewissenschaft und
internationale Staatenkooperation zusammen, ohne dafür Beweis antreten zu
können, dass beide Themenbereiche inhaltlich und substantiell oder auch
funktionell in einem engen positiven Zusammenhang stehen, so meine kühne Behauptung.
Verhält er sich so in taktischer Absicht und in Vorwegnahme der Utopie eine
Weltgesellschaft, die auf dem besten Wege sei, sich friedlich zu einigen und
alle Interessengegensätze durch Schlichtung einzuebnen?
An dieser Stelle kommt mir in den Sinn, dass der derzeit bei uns herrschende
links-liberale Zeitgeist begrifflich in sich die unversöhnliche dialektische
Spannung zwischen individueller freier (eben liberaler oder eigentlich
libertin-laxer) Wunscherfüllung und säkular-christlicher (oder sozialistischer)
Rückführung des Eigentums in das Allgemeineigentum in sich trägt, und als Leitmotiv dadurch undurchsichtig und verlogen
wird, sobald man diese Einstellung (oder besser: Vorgabe) des Links-Liberalen
auf größere und nicht mehr gegenseitig überschaubare Menschenzusammenschlüsse
überträgt. Das Maximum einer derartigen Verlogenheit wird auf der Ebene der
Großstaaten bzw. Staatenbünde bis hin zum Weltstaat erreicht.
Das Ideal des Sozialismus, der alten Linken, war ursprünglich das Gemeinwohl, vor
dem die Interessen der Einzelnen zurückzutreten hatten. Die 68er Mogelpackung
der sog. Links-liberalen verleugnet die Notwendigkeit des Gemeinwohles, da es
ja über die grenzenlose Freiheit aller einzelnen sozusagen als Selbstläufer
erreicht werde. Vgl. auch: Felix Ekardt
„Das Prinzip der Nachhaltigkeit“, der – übrigens auch ein Regierungsberater –
in der monomanen Fixierung auf AUTONOMIE als Staatsziel meines Erachtens am
Weitesten (in die Irre) ging.
5 Entgrenzung der
Sicherheit
In Europa galt nach dem Westfälischen Frieden, mit dem der
dreißigjährige Krieg mit seinen Söldnerheeren endete, das Gewaltmonopol des
Staates; heute wird es durch den Terrorismus infrage gestellt. Den Staaten
stellt sich das Problem der Internetsicherheit und der Eindämmung der
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.
5.1 Traditionelle Sicherheitspolitik
Staat und zwischenstaatliche Politik werden als noch
bedeutsam anerkannt. (a. a. O. S.96)
5.1.1. Das
Sicherheitsdilemma
Hintergrund:
Konfrontation im Südchinesischen Meer:
„Es ist eine gewaltige
Waffenschau im Südchinesischen Meer zwischen Korallenatollen starten Russland
und China sowie die Philippinen und
die USA gleichzeitig‚ Seemanöver. Offiziell soll der Kampf gegen Piraten
trainiert werden. Tatsächlich geht es um Rohstoffe und Handelsrouten.“ Der Spiegel 18. 4. 2012 |
Das Sicherheitsdilemma der internationalen Politik sei
eine Situation, in der es für alle beteiligten Parteien rational ist, sich
unvernünftig zu verhalten (Herz 1974), da ein internationales Gewaltmonopol
fehlt. Wettrüsten ist in Gang und es kommt auch zu Kriegen. Pläne der NATO für
ein Raketenabwehrsystem gegen Mittelstreckenraketen aus dem Iran werden
genannt. Russland kündigte im Mai 2012 mögliche präventive Angriffe auf Polen
und Rumänien dagegen an, aus der Zweitschlagfähigkeit heraus begründet. (a. a.
O. S.97)
Schon seit undenkbar langen Zeiträumen ging es bei kriegerischen Konflikten um
militärische Vorherrschaft (Hegemonie). Genannt werden der japanische und
deutsche Militarismus des 20. Jahrhunderts, der aktuelle iranische Export
schiitischer Ideologie über die Hamas in Palästina.
5.1.2 Der demokratische
Frieden
Zwischen den OECD-Staaten besteht seit 70 Jahren Frieden. (a.
a. O. S.98) Seit dem 17. Jahrhundert wird ein Völkerrecht entwickelt, um
internationale Zwistigkeit über eine gemeinsame Rechtsordnung zu regeln oder
doch zu mindern. Die Demokratisierung der Staaten im 19. Jahrhundert erleichterte das gegenseitige Verständnis.
Betont wird das Gewicht dieser neuen Möglichkeit durch die Tatsache, dass
demokratische Regime keine Kriege gegeneinander geführt haben (Russett 1993).,
ohne jedoch friedfertiger zu sein, was im Hinblick auf die jüngst unter Führung
der USA geführten militärischen Interventionen eingeräumt werden muss. Aber:
Nur
der demokratische Staat scheint in der Lage zu sein, den Frieden langfristig zu
sichern. (a. a. O. S.99)
5.1.3 Bündnispflichten und der Parlamentsvorbehalt
Diese wechselseitige Verklammerung von Demokratie und
globaler Sicherheit ist eine zentrale Größe zum Verständnis des Friedens in der
OECD-Welt. Sie wird heute allerdings zunehmend problematisch. Die Einbindung
demokratischer Staaten in internationale Abstimmungsprozesse führt immer häufiger
zu einer faktischen Marginalisierung nationaler Parlamente und damit zu einer
Relativierung des demokratischen Prinzips. Traditionell ist es eine der
vornehmsten Prärogativen nationaler Parlamente, über Fragen von Krieg und
Frieden zu entscheiden…
Weltpolizei-Blöcke
Unter der transnationalen biotelen Kontrolle
wäre die Friedenssicherung, d. h. die Wahrung nationaler Grenzen und
Souveränität Aufgabe der regional zuständigen Weltpolizei-Blöcke nach nahezu
totaler nationaler Abrüstung. Die Regierungen müssten Streitfragen in
Kompromissen auf UNO-Ebene lösen. Würden sie sich nicht einig, so könnte
ersatzweise ein bioteles Fachgutachten die Lücke füllen oder etwaig strittige
Territorien blieben neutralisiert und außerhalb nationalen Eigentums.
Noch in den letzten Kriegsjahren wurden die Vereinten
Nationen und der Sicherheitsrat begründet. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs
fühlte sich der Westen durch die hochgerüstete Sowjetunion bedroht und USA und westeuropäische Staaten gründeten die
NATO. Ein Angriff auf einen Bündnisstaat löst die Beistandspflicht der anderen
aus. In der Bundesrepublik Deutschland gilt allerdings der Parlamentsvorbehalt
für substantielle Fragen, deren Entscheidung so anderen Regierungsorganen
verwehrt ist. Budgetentscheidungen, Grundrechtsänderungen und Armeeeinsatz
unterliegen darnach der Parlamentskontrolle. (a. a. O. S.100)
Am Irakkrieg der NATO unter Führung der USA hat sich Deutschland unter
Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht beteiligt. Der unverzichtbare Einsatz der
AWACS-Flugzeuge zur Luftraumüberwachung im Irak mit Bundeswehrpersonal ohne
Parlamentsbeteiligung aber wurde durchgewinkt. Erst im Mai 2008 stellte das
Bundesverfassungsgericht fest, dass der AWACS-Einsatz der Bundeswehr damals
unrechtmäßig erfolgte.
5.2 Die neuen sicherheitspolitischen
Herausforderungen
Nichtstaatliche Akteure sind von zunehmender Bedeutung und
Bedrohung. Als Beispiele werden die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
(MVW), der Kampf gegen den transnationalen Terrorismus und die
Cybersicherheitspolitik behandelt.
5.2.1
Massenvernichtungswaffen
Die internationale Staatengemeinschaft sucht gegen die
Verbreitung von atomaren, biologischen und chemischen (ABC-)Waffen schon seit
den späten sechziger Jahren nach Lösungen. (a. a. O. S.101)
Die drei Atommächte USA, Sowjetunion und Großbritannien schlossen 1968 den
Vertrag über die nukleare Nichtverbreitung (NVN) mit dem Ziel der allgemeinen
und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler
Kontrolle. Die inzwischen 190
Unterzeichnerstaaten sichern sich ein ziviles Atomspaltungsnutzungs-Programm
gegenseitig zu. Nach der ersten indischen Atombombe gründeten ursprünglich
sieben der NVN-Staaten, nämlich Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Japan,
Kanada, Sowjetunion und USA, 1974 die Gruppe der Kernmaterial- Lieferländer
(Nuclear Suppliers Group, NSG), die inzwischen auf 46 Staaten anwuchs für eine kontrollierte
Belieferung mit spezifischen Gütern. Als
Dach dient die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) unterstützt von
der Resolution 1540 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zugunsten
innerstaatlicher Kontrollen. 1975 wurde das
Biologiewaffenübereinkommen (BWÜ) über das Verbot der Entwicklung,
Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und
Toxinwaffen sowie 1997 das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) geschlossen und von
160 Staaten ratifiziert. (a. a. O. S.102) Weder Israel, noch Indien, Pakistan
oder Nordkorea sind Mitglieder des NVV; auch sind die Überwachungsmöglichkeiten
sehr begrenzt; dies gilt auch für B-Waffen. Das
CWÜ sieht keine Verifikationsmöglichkeiten vor. Theoretisch könnte der
Sicherheitsrat eine Kontrolle durchführen; aber es wird in allen Bereichen auf
Freiwilligkeit gesetzt. Die USA bauen deshalb neuerdings eine Drohkulisse auf
(Müller 2005) . (a. a. O. S.103) Im
Zusammenhang mit dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurde wahrscheinlich viel
Material im Kerntechnikbereich gestohlen und
lagert unbewacht, so in
Kasachstan (Daase 2005). Der pakistanische Nuklearwissenschaftler Abdul Qadeer
Khan baute über Jahrzehnte ein Produktionsnetzwerk von Spaltprodukten auf und
belieferte u. a. Nordkorea, Libyen, Irak mit Uran.
Spaltbares Material und Biologiewaffen gelten inzwischen als „Waffen der
Schwachen“. An den Giftgasanschlag der Aum-Sekte auf die U-Bahn von Tokio 1995
wird in diesem Zusammenhang erinnert. (a. a. O. S.104)
5.2.2 Der Rechtsstaat im Kampf gegen den
Terrorismus
Seit den Anschlägen auf das World Trade Center am
11.September 2001 in New York werden zur Terrorismus-Vorbeugung rechtstaatliche
Standards gelockert. Mein Stichwort: Vorratsdatenspeicherung.
Begriffe: Der schwierige
Terrorismus-Begriff
Was genau ist
eigentlich ein Terrorist? Und wer entscheidet darüber, auf wen dieser Begriff
angemessen Anwendung findet? In einem weit gefassten Verständnis lässt sich
Terrorismus als Versuch definieren, über die Verbreitung von Schrecken
(Terror = Schrecken) eine Veränderung des Verhaltens eines anderen zu
bezwecken. Eine so weite Definition umfasst dann allerdings auch staatliche
(demokratische) Maßnahmen, soweit sie versuchen über abschreckende Beispiele
wie etwa die Verhängung der Todesstrafe andere zu beeinflussen. |
Ein erstes dieser
Instrumente ist das Führen von Listen mit mutmaßlichen Personen und
Organisationen, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind.
Derartige Listen werden heute nicht nur von den meisten westlichen Staaten,
sondern auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geführt. (a. a. O. S105,
106)
Finanzguthaben
derartiger Personen werden eingefroren und ihre Reisetätigkeit behindert.
Anlage und Handhabe solcher Listen sind der Rechtsstaatlichkeit entzogen. Von
der CIA wurden nach dem 11.September 2003 etwa 100 Personen ohne
rechtsstaatliche Verfahren in der EU interniert; Gefangenenlager werden nach
wie vor auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo auf Kuba unterhalten, wo Verhöre
mit Foltermethoden, wie das „water-boarding“ (Simulation eines Ertrinkungstodes), durchgeführt wurden,
Verhörpraktiken, wie sie 2008 vom Gerichtshof der Vereinigten Staaten für
unrechtsmäßig verurteilt wurden. (a. a. O. S.106) Inzwischen werden
Terrorverdächtige in Bagram (Afghanistan) auch ohne Beweismaterial
festgehalten.
5.2.3 Sicherheit im
Cyberspace
Cyberkriminalität, Cyberspionage und Cyberwar sind Realität
geworden. Die Schadenssumme allein im
Kreditkartenbetrug lag 2010 im dreistelligen Millionenbereich und zog mit dem
Gewinn im Kreditkartengeschäft gleich. (a. a. O. S.107, 108)
Hintergrund: Stuxnet
Im Juli 2010 wurde bekannt, dass vermutlich von Israel und
den USA aus die Nuklearzentrifugen im Iran mittels des Computerwurms Stuxnet
für etwa ein Jahr stillgelegt wurden. Weltweit versuchen über 100 Experten
dieses Programm für Angriffe auf andere Ziele zu variieren. |
Staaten arbeiten mit privaten Hackergruppen zusammen, wobei Experten von etwa
100 Organisationen und etwa 30.000 Schwachstellen-Analytikern ausgehen. 2007
erfolgte die Lahmlegung der estnischen Regierungsserver vom russischen Gebiet
aus. (a. a. O. S.108,109) Das US Cyber Command mit über 90.000 Mitarbeitern
gibt jährlich 3 Mrd. Dollar für Kontrollen aus, und die US-Cyber-War-Einheiten
wären nach eigenen Angaben in der Lage, den Strom in jeder beliebigen Stadt
abzuschalten. Cyber-Kriege zwischen
hochentwickelten Staaten wären möglich (vgl. Clarke/Knake 2010, Gycken 2012).
5.2.3.2 Die Schwierigkeiten der Re-Regulierung des
Internet
Zwar bleibt der Nationalstaat eine wichtige Regulierungsebene, aber es bedarf
der internationalen Harmonisierung der Gesetzgebung. Die
„Safe-Haven“-Problematik beginnt dort, wo der Einbruch in fremde Datenspeicher
nationalstaatlich nicht verboten ist. Die Generalversammlung der Vereinten
Nationen (VN), die International Telecommunications Union (ITU), die Gruppe der
20 (G20), die Gruppe der 8 (G8), NATO, Shanghai Cooperation Organisation (SCO)
und Interpool befassen sich mit dem Thema. (a. a. O. S.109, 110)
Hintergrund:
Vorratsdatenspeicherung
Die EU forderte 2006
von den Mitgliedstaaten, diese sollten die
Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung der Kunden-Kontaktdaten im
Kampf gegen den Terrorismus veranlassen. Die Umsetzung dieser Richtlinie 2007
in Deutschland wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das
Post- und Fernmeldegesetz gestoppt. Die EU antwortete mit einem
Vertragsverletzungsverfahren. Ein Beispiel für Konflikte im Mehrebenensystem. |
Es bestehen noch eine Reihe transnationaler Foren zum Gedankenaustausch von
IT-Experten, so das Forum of Incident Response and Security (FIRST), welche
nationale und nicht-staatliche Computer Emergency Responce Teams (CERTs)
akkreditiert. Ähnliche Organisation erfährt die IP-Adressen-Vergabe in Zusammenarbeit
von privaten und staatlichen Stellen zur Erhöhung der Cybersicherheit, wobei
besonders CERTs eine wachsende Rolle spielt. (a. a. O. S.110, 111)
5.3 Sicherheitspolitische Entgrenzung der
Demokratie
Mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bestünde eine
Organisation, die zur Überwachung des Weltfriedens und die Sanktionsverhängung
gegen Aggressoren ausreichend wäre; doch mangelt es an der Einigung über
Teilziele und Vorgehensweisen. (a. a. O.
S.111)
Der Konflikt und Interessengegensatz beginnt mit der Definition des „Terrorismus“ etwa in
Anwendung auf tschetschenische Rebellen
und erstreckt sich bis zur „Cyberspionage“ und dem „Cyberkrieg“.
Hinsichtlich der Cyberproblematik werden die machtpolitisch geprägten
Gegensätze zwischen den Staaten der Shanghai Cooperation Organisation (SCO) und
den USA zum Ausgangspunkt genommen. Die SCO verfährt in ihrem Einflussbereich
dermaßen, dass die jeweils eigene Souveränität so weit betont wird, dass (etwa
auch propagandistische) Einflüsse aus anderen Machtkonstellationen
(insbesondere aus dem demokratischen Westen) als unzulässige fremde Einmischung
technisch unterbunden werden.
Internationale
Verträge im Bereich der Cyberpolitik gelten den USA genauso wie auch im Bereich
der Nichtverbreitung von MVW als zu starr und zu wenig verifizierbar. Die USA
setzen im Gegenzug auf ihre technische, militärische und zivile Überlegenheit
und einen intensivierten Dialog über Verhaltensnormen und vertrauensbildende
Maßnahmen sowie die Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren…
Auch Transparenz und Kontrolle gouvernementalen
Handelns sowie die Einbindung breiter gesellschaftlicher Kreise in
Regelsetzungsprozesse sind in fast allen der beschriebenen Bereichen stark
defizitär. Akteure ohne spezifische Expertise oder politische Autorität bleiben in den neuen Foren der
Internetregulierung außen vor. Selbst die nationalen Parlamente spielen hier
eine nur nachgeordnete Rolle… (a. a. O. S.112)
Politische Kybernetik als Machtpolitik-Ergänzung
Ich kann
lediglich vermuten, dass die Cyberregelung unter bioteler Begutachtung auf eine
Art politischen Mittelweg hinausliefe: striktere Kontrolle gegen ungesetzliche
und gefährlichen Missbrauch weltweit zugunsten von Freiheit und doch gewisse
Abschirmungsmaßnahmen auch gegen derzeitige auf Genuss- und Konsumübertreibung
hin ausgerichtete Medienreizüberflutung aus dem Westen zum Schutz anderer
Kulturen und Lebensauffassungen.
Zieht man noch das angeschlossene Literaturverzeichnis heran, so bekommt man
nicht gerade den Eindruck dass unsere Welt durch fortschreitende
Demokratisierung sicherer geworden ist. Insbesondere der gerade auch den bei
uns steigende Gefahr terroristischer Anschläge von Weltanschauungs- und
Machtgruppen und den immer heftigeren Bürgerkriegen kann die neue Weltordnung,
die derzeitige UNO, kaum wirksam begegnen.
Eine zweite Machtebene Biotelie, die mit wissenschaftlich ausgearbeiteter Regelungspolitik (Karl W. Deutsch:
Politische Kybernetik) arbeitet, könnte über das weltumspannende Netzwerk von
sieben bis neun strikt territorial getrennter hochgerüsteter Weltpolizei-Blöcke
bei umfassender nationaler Abrüstung weitgehend Abhilfe schaffen. Jeder der
Weltpolizeiblöcke stünde unter bioteler Ideologie und strikt getrennter Führung
(d. h. wäre langfristig gutachtengesteuert) und bei international rekrutiertem
militärischem und zivilem Oberkommando
einschließlich Personal auf
Hilfeersuchen der jeweiligen Regierungen oder lokalen schwach gerüsteten
Polizeikräften zum Einsatz etwa auch gegen Mafia und Terroristen bereit,
zusätzlich auch zur Hilfe im Katastrophenschutz. Ein wesentlicher Teil der
Weltpolizei bestünde aus jungen Rekruten außerhalb von Kasernen (etwa auch in
Gastfamilien wohnend) in Berufsausbildung, um von dort aus in allen Sparten
eine heimliche nationale Wiederaufrüstung durch Aufdeckung zu verhindern. Bei internationalen Streitigkeiten bliebe den
Nationen nur das Mittel der gütlichen Einigung.
Die USA als Führungsmacht des Westens taten nicht gut, als sie sich zur
Entlastung nach dem Anschlag vom 11. November 2001 zu einer Militäraktion in
Afghanistan hinreißen ließen, ohne eine entsprechende Strategie gegen
islamischen Terror einzuleiten. Es gibt nur eine wirksame Strategie gegen den
Islam: die Anhänger und Nutznießer dieser Religion müssen erfahren, dass jeder
schwere Terroranschlag aber auch viele einzelne kleine zur Ausweisung von
Islamanhängern oder zu einem Militärschlag führt, die das Herrschaftsgebiet des
Islam verkleinern.
Erst wen der Islam sich nicht mehr ausbreitet, sondern seine Taktik der
Verbindung von Wanderung und Terrorakten keinen Erfolg mehr zeitigt, müssen die
Mohammedaner sich fragen, ob ihr Allah, der ihnen die Weltherrschaft
versprach, noch mit ihnen ist. Peter
Scholl-Latour hatte Recht, als er bei einem Angriff auf den Irak vor einem
Bürgerkrieg warnte. Nun hat Osama Bin Laden seinen Triumph: die ältesten
christlichen Kulturen werden wieder verfolgt und ausgerottet; bis nach Norwegen
erstrecken sich die Folgen der Vertreibung (hier in Folge der Aufnahme von
Flüchtlingen). Es gibt ihn leider, den Krieg der Kulturen. In einem
asymmetrischen Krieg gibt es „Kollateralschäden“ zu Lasten der
Rechtsstaatlichkeit. Gerade in einem Krieg ist Leid von Unschuldigen nicht
vermeidbar; es gibt eben doch eine Kollektivhaftung, nicht nur für uns
Deutsche. Drohnenangriffe im fremden Land, die zudem auch Unschuldige treffen,
sind nur illegale Nadelstiche, die den Hass gegen den Westen noch verstärken.
Auf Dauer besetztes islamisches Gebiet, dessen Besatzungskosten möglichst noch
aus der Ausbeutung von Bodenschätzen gedeckt werden können, wäre eine Antwort
gewesen; und für den Fall von Anschlägen gegen die Besatzer konsequente
Vertreibung der Einwohner. Nur diese Sprache würde verstanden. Der Koran
muss widerlegt werden, nicht weiter großzügig gefördert und verbreitet als sei
er nur eine Sache persönlicher innerer Einstellung, eine Religion wie jede
andere, welche beim Gläubigen zu dessen Trost ohne Folgen für dessen
nicht-islamische Mitbewohner eingeschlossen bleibt. Tatsachen sprechen eine
andere Sprache.
Putin versucht in Tschetschenien derzeit offiziell einen Kurs der Annäherung
der Kulturen.
http://www.peace-through-culture.org/en/node/391 , dem ich noch vorsichtig gegenüberstehe und der sich zugleich von der
westlichen Demokratie abgrenzt. Die bei uns üblichen friedfertigen
Koranauslegungen stehen leider mit dem Originaltext nicht in Übereinstimmung, falls
man unter Frieden eben nicht die Unterwerfung unter den Islam versteht, wie sie
sich derzeit bei unseren Politikern abzeichnet. Setzen wir (nur wir?) unsere
Hoffnung auf die Unterstützung der Nicht-Religiösen? Wo berühren sich Islam und
Biotelie? Auch der Islam ist auf Langzeitpolitik ausgelegt, die der Demokratie
bislang fehlt: und dieser Mangel macht ihre größte Schwäche aus. Auch der Islam
will globale Rechtsordnung „von Fall zu Fall“ entscheiden.
Positiv kann N. verbuchen: auch „Frieden durch Kultur“ ist eine NRO*). (Ich
selbst konnte leider eine offizielle Einladung – die einzige, die ich je bekam
– zu einer Weltkonferenz nach Kasachstan
aus Gesundheitsgründen nicht mehr Folge leisten.) Und gewiss ist es wichtig,
dass miteinander geredet wird und nicht aufeinander geschossen. Ich zitiere
kurz aus obiger HOMEPAGE mit dem Konferenzbericht des Präsidenten der Int.
Gesellschaft “FRIEDEN durch
KULTUR-Europa“ W. Augustat unter der Überschrift
*) Berichtigung: FdK bezeichnet sich selbst ausdrücklich als Nicht-NRGO und
polemisiert gegen NRGOs.
„Islam – Religion des Friedens und der schöpferischen
Tätigkeiten:
Einer Einladung der „Geistlichen Muslim-Regierung“ der „Autonomen
Republik Tschetschenien“, verbunden mit einer Einladung des Staatspräsidenten
Tschetscheniens R. Kadyrov folgend nahmen wir die ehrenvolle und
bedeutende Möglichkeit wahr,…
Von Seiten der hohen Zentralpolitik in Moskau wurde offensichtlich in den letzten
Jahren stillschweigend beschlossen, die in der Russischen Föderation
bestehenden kultur-aktiven, gesellschaftlichen Strukturen über ihre höchsten
Vertreter anzusprechen und konkret in Gemeinschaftsziele politisch
harmonisierender Art strategisch, fördernd und praktisch einzubeziehen. Dies
betrifft im Besonderen die Religionen bzw. Weltanschauungsgemeinschaften des
Orthodoxen Christentums, der verschiedenen Islam-Zweige (Sufi-Schulen), des
Judentums, des Buddhismus etc. …
Es ist hoch an der Zeit, dass die Völker der Erde über
ihre höchsten Führungsgremien aus Kultur und Wissenschaften, aus Religion und
Politik begreifen, dass die Hochgebirge unseres Heimatplaneten – Himalaya,
Kaukasus, Alpen, Anden etc. – multikulturelle und multiethnische Analogie-Strukturen
aufweisen (auch in Bezug auf die damit verbundenen Probleme). Diese Hochgebirge
förderten durch natürliche Isolation historisch das Entstehen von Enklaven, von
Nationalismus und Völkerfeindschaften – überhaupt dann, wenn es an
religiös-humanistischen Überordnungen mangelte. Ein Grund mehr für Europa,
heute darauf stolz zu sein, dass man durch die „EU“ eine offensichtlich höhere,
friedvolle und aktiv harmonisierende Gemeinschaftsebene endlich erreicht hat…
Die ISLAMISCHE Gesellschaftshierarchie basiert im
Wesentlichen auf dem öffentlichen Amt des „Mufti“, der als höchste religiöse
Gesellschaftsautorität, als Rechts- und Gerechtigkeitsgelehrter, als Richter o.
ä. den Koran
– als Wort Gottes – weltlich interpretiert und ‚legislativ’ vertritt! Abgesehen
von den Theologen selbst sind die Muftis die wichtigsten öffentlich-weltlichen
Repräsentanten und die Brücke zum politischen Kern des Islam…
Vereinfacht und
weltlich formuliert basiert die Stärke des Islam, seine interethnische und
interkulturelle Identität und gesellschaftliche Akzeptanz auf dem Prinzip der
GERECHTIGKEIT! Letzteres ist primär und
entscheidend, da ein von ALLAH über seinen Propheten Muhammad vorgegebenes
Gesellschaftssystem in diesem Punkt zu messen ist, d. h. beim Wort genommen
werden muss. Zugleich zeigt sich aber im Punkt „Gerechtigkeit“ deutlich, was
für ein interkulturelles Miteinander mit Muslimen entscheidend, tragend und
wichtig ist…
‚ETHIK – gehört im ISLAM weder in die
Philosophie noch in die Theologie, SIE IST TEIL DES GÖTTLICHEN RECHTS und wird
kasuistisch (von Fall zu Fall) abgehandelt...“‘(aus „Handbuch der Ethik“,
Verlag Metzler, 2006 – Hervorhebung durch den Autor)
Unzweifelhaft – die gesellschaftliche wie religiös-weltanschauliche
Macht des ‚Westens’ schwindet, die der ‚anderen’ Weltanschauungen, inklusive
die des „Atheismus“ (zu denen u.a. auch von wissenschaftlicher Seite z.B. der
„Buddhismus“ und der Taoismus gezählt werden)
nehmen zu…
Unser
aller Wunsch – FRIEDEN für die gesamte
Menschheit – auf interkulturellen,
gewaltfreien, gesellschaftlich harmonisierten ETHISCHEN Fundamenten:
schnellstmöglich...!
Sind die biotelen Aspekte für den Islam eine Zumutung?
Sind die Regeln der Gerechtigkeit wirklich noch mit der Sprache des Propheten
von vor 1300 Jahren passend für heute ausgedrückt?
Dies soll also künftig das Kaukasus-Gebirge gelten. Für Russland kommen aber
aus Moskau auch andere Töne:
http://diefreiheitlichen.wordpress.com/2013/12/29/muslime-in-rusland/#more-1240
Rede des russischen Präsidenten P U
T I N vor der D U M A am 04.Februar 2013 zum Thema “Muslime in Russland”. Er
sagte:
“Lebt in Russland wie die Russen leben! Jede Minderheit, gleichgültig woher
sie kommt, sollte, wenn sie in Russland leben will, hier arbeiten und essen,
russisch sprechen und das russische Gesetz respektieren. Wenn sie aber das
Gesetz der Scharia bevorzugen und das Leben von Muslimen führen wollen, dann
raten wir ihnen dorthin zu gehen wo das Staatsgesetz ist.
Russland braucht keine muslimische Minderheit. Die Minderheiten brauchen
Russland und wir werden ihnen keine besonderen Privilegien gewähren oder unsere
Gesetze ändern um ihre Wünsche zu erfüllen, egal wie laut sie “Diskriminierung”
schreien. …“
Wenn es um die Friedenssicherung
geht, so bietet Biotelie den Vorteil, das ihr Entscheidungsverfahren eine
Politik als Wissenschaft verkörpert, während die repräsentative Politik als
Kunst ausgeübt werden muss und damit eher Willkürliches an sich hat und immer
von Machtspielen umrankt bleibt. Biotele Politik als wissenschaftliche bleibt
berechenbarer oder ist zumindest besser als vernünftig nachvollziehbar, während
der ausgehandelten Machtpolitik – auf die ja nicht verzichtet werden kann
– immer etwas Willkürliches anhaftet.
Der biotele transnationale Gesetzeseingriff von außen ist – wenigstens in der
Regel – kein feindlich und von fremden
Mächten motivierter. Am Konterenztisch dagegen
spielen – wie überhaupt im täglichen Leben – Rangauseinandersetzungen
und persönliche Empfindlichkeiten sowie Vorurteile ein große, ja häufig eine
entscheidende Rolle.
6. Entgrenzung der Umwelt
Die Entgrenzung der
Umwelt stellt ein zentrales Problem der Demokratie dar. Keines der wichtigsten
globalen Umweltprobleme lässt sich auf der Basis einzelstaatlichen Handelns
befriedigend lösen. Angemessen ist es hier vielmehr von globalen öffentlichen
Gütern zu denken, die nur im Zusammenwirken vieler oder gar fast aller Staaten
hergestellt werden können…
Begriffe: Globale
öffentliche Güter
Globale öffentliche
Güter zeichnen sich durch die beiden Merkmale der Nicht-Ausschließlichkeit
und der Nicht-Rivalität aus. Nicht-Ausschließlichkeit beinhaltet, dass
niemand von dem Konsum des Gutes ausgeschlossen werden kann, wenn dieses erst
einmal produziert wurde. Nicht-Rivalität beinhaltet, dass das Gut zur
gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden kann ohne dass
der Konsum des einen den möglichen Konsum eines anderen verringert. Beide
Merkmale führen dazu, dass öffentliche Güter vom Markt strukturell
unterproduziert werden („Marktversagen“), da es für rational handelnde
Individuen wenig Sinn macht, zu den Kosten des Produktes beizutragen wenn
nachher der Konsum des Gutes allen auch dann gleichermaßen offen steht, wenn
sie nichts zu seiner Herstellung beigetragen haben. Dieses Problem gilt für
die Umwelt in besonderem Maße. Sie kann von allen gleichermaßen genossen
werden, unabhängig davon ob der jeweilige Nutzer Müll getrennt und
Schadstoffeinbringung vermieden hat oder auch nicht. |
Naturschutz
durch Geburtenregelung
Globale öffentliche Güter sind doch keineswegs nur
solche, die wir produziert („Marktgüter“) haben, sondern auch solche, die uns
von der Natur zur Verfügung gestellt werden. Ich trenne zwar meinen Müll, bin
aber keineswegs davon überzeugt, dass durch die offizielle Mülltrennung die
Müllbeseitigung in maßgeblichem Umfang umweltverträglicher erfolgt (Glas und
Papier ausgenommen). Um es schon hier zu betonen: ich setze stärker auf
Maßnahmen, welche den zahlenmäßigen Anstieg der Menschheit begrenzen oder sogar
die Bevölkerungsstärke wieder auf möglichst friedliche Art und Weise
zurückfahren. Andernfalls kommt es zum Krieg, der Menschen und Umwelt in verheerendem
Umfang vernichtet.
Wir dürfen uns von vernünftigen und gerechten Verfahrensweisen nicht deshalb
abhalten lassen, weil unter dem NS-Regime unvernünftig und ungerecht bis zum
Verbrechen in Sachen Bevölkerungspolitik verfahren wurde. Biotele Gesetze würden
sich auf transnationale Gutachterauswahl stützen. Niemand kann ernsthaft
widerlegen, dass die Menschen auch in ihrer Leistungsfähigkeit etwa
hinsichtlich der Stärkung technisch-zivilisatorischer Entwicklung
unterschiedlich sind und dass dies auch für kulturelle oder ethnische Gruppen
gilt. Die Erforschung des Umfanges und der Ursachen von Verschiedenheit wird
die internationale Wissenschaft ständig weiter beschäftigen. Beim Zurückfahren
der menschlichen Gesamtbevölkerung dürfte es zweckmäßig sein, solche ethnischen
und kulturellen Gruppen besonders zur Mäßigung zu veranlassen, die in den
letzten Jahrzehnten eine überdurchschnittliche Geburtenrate aufwiesen, ohne
sich als Fortschrittsträger bei der Bewältigung von Menschheitsproblemen –
beginnend bei ihrem Lebensumfeld – besonders
ausgezeichnet zu haben.
Wer keine Unterschiede gelten lassen will, der leistet einer Benachteiligung
(Diskriminierung) von Menschengruppen Vorschub. Das Beste wäre, wenn unter
unabhängiger wissenschaftlicher Beratung – nämlich bioteler Begutachtung – die
konkurrierenden Gruppen sich zum gemeinsamen Vorteil einigen könnten.
Geburtenkontrolle sollte Sache der nationalen Regierungen sein, deren Kontrolle
wiederum künftig Sache der Weltpolizei. So wie bei der Terrorismusbekämpfung
wird sich auch hier das Problem erheben, dass beim Streben nach einer humanen
Handhabung Verbote überschritten werden, unter welchen Unschuldige, hier die
nachfolgende Generation, zu leiden haben. Vorbeugende Zwangssterilisationen,
bevor die erlaubte Kinderzahl von der Einzelperson überschritten wurde, kommen
doch kaum in Frage: also wird man sich an die illegal Geborenen zum Ausgleich
halten müssen. Diese müssten dann ebenso wie ihre Eltern unfruchtbar gemacht
oder in ein Land ohne internationale Hilfe gegen Not aus Übervölkerung heraus
ausgewiesen werden. Ausweich- und Umgehungstaktiken müssen bekämpft werden.
Sogar mit medizinischen Manipulationen wie die Samengewinnung durch
Hodenpunktion muss gerechnet werden. Es werden Abstammungsregister auf Grund
von DN-Analysen geführt werden müssen.
So befremdlich derartige Gedankengänge klingen: man muss nach Wegen des
Ausgleichs dafür suchen, dass die moderne Wissenschaft und Technik die
Sterblichkeit bereits vom Säuglingsalter ab drastisch gesenkt hat.
Oder will etwa man auf Kriege und Seuchen hoffen? Die Haftung Unschuldiger ist bisher höchstens im
Krieg üblich oder rechtlich geduldet: Geburtenregelung aber soll Kriege und
kann Elend und Naturzerstörung verhindern helfen.
Nachtrag: Besonders die bei uns eindringenden
Nachfahren der ehemaligen Kolonialvölker werden natürlich lamentieren und auf
ihre angeblichen Rechte pochen. Und ihnen steht unisono der Chor unserer
links-liberalen Gutmenschen bei, die
selbst als tonangebende Schicht der Mehrheit auf der Tasche liegen. Aber ein
erster Ansatz der Geburtenregelung kann doch wohl nur sein, dass alle, die
Kinder in die Welt setzen, auch für diese aufkommen können müssen. Auch ist
unerträglich, dass eine autoritäre Staatsform weiterhin über die demokratische
Mehrheit ans Ruder kommt. Massen als Stimmvieh, dies ist ein Zerrbild von
Demokratie.
In der Definition der Rechtsstaatlichkeit wird man umdenken müssen, so wie uns
der asymmetrische Krieg zwischen sogenannten Islamisten (die in Wirklichkeit
den Koran korrekt auslegen) und den übrigen Menschen (den „Ungläubigen“)
bereits heute dazu zwingt, in der Frage der Schuldzumessung als Voraussetzung
für Bestrafung und Zwang unsere eigenen Prinzipien häufig aufzugeben. Der
Westen gleicht sich dem Islam an ohne es zu merken, wenn das Verhalten und
dessen Folgen zum Maßstab wird, wie der Islam ja auch mehr auf Unterwerfung
unter sein Gesetz in Gehorsam als auf die rechte Gesinnung setzt. Niemand kann dem anderen „ins Herz“ sehen:
„an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“, sagt auch die Heilige Schrift der
Christen
Welches Gezeter um angeblichen Rassismus, während die letzten Urwaldstämme, die
Jahrmillionen mit den Kräften der Natur im Gleichgewicht blieben, ausgerottet
werden. Die innovative
Leistungsfähigkeit der Kulturen für die Zivilisationsentwicklung bedarf der
langatmigen und sorgfältigen Erforschung, wofür auch sorgfältiges Bewahren von
biologischem Datenmaterial erforderlich ist. (Es könnte auch hundert Jahre
unter Verschluss bleiben und doch dir Forschung weiterbrimgen.
6.1. Globale Umweltprobleme
Der Begriff der
„Entgrenzung der Umwelt“ ist erklärungsbedürftig. Genau genommen folgte die
Umwelt natürlich noch nie nationalen Grenzen, sondern war schon immer ein
grenzenloser Raum. Neu ist allerdings der grenzüberschreitende Effekt auf die
Umwelt, den lokale Handlungen heute haben. Noch bis zur Mitte des letzten
Jahrhunderts waren die Produktion und der Ausstoß von Schadstoffen auf einem
Niveau, das eher lokale als regionale oder gar globale Auswirkungen zeitigte…
(a. a. O. S.115)
Folgt man dieser Darstellung, so ließe sich das
biotele Idealziel der Rückführung der Menschheitsstärke auf ständig zwei
Milliarden – wie es in meiner Kindheit war! – dadurch begründen.
6.1.1 Klimawandel
Der Klimawandel gilt als
das wichtigste Problemfeld des globalen Umweltschutzes (Gmelich 2007).
Wesentlich für diese Problemwahrnehmung sind die Studien des in Deutschland als
Weltklimarat bezeichneten Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Die
im Jahr 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der
Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ins Leben gerufene Organisation hat die
Aufgabe, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Klimaveränderung weltweit
zusammenzutragen und auszuwerten. Insbesondere der jüngste Bericht des IPCC aus
dem Jahr 2007, für den die Organisation zusammen mit Al Gore mit dem
Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, stellt die weitgehend unangefochtene
Standardreferenz für Aussagen über Ursachen und Folgen des Klimawandels
dar…(IPCC 2007;7)
Zu den Treibhausgasen, deren erhöhte Konzentration in der Erdatmosphäre bereits
zu einem durchschnittlichen Temperaturanstieg von ungefähr 0,6° C im Vergleich
zur vorindustriellen Zeit beigetragen hat, zählen Kohlendioxid (CO2), Methan,
Ozon, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Lachgas (Rahmsdorf/Schellnhuber
1006; 29ff.) Den mit Abstand größten Teil am Treibhauseffekt hat mit 53 Prozent
Kohlendioxid, das vor allem bei dem Verbrauch von fossilen Brennstoffen wie
Kohle, Erdöl oder Gas, aber auch bei Holzverbrennungen und direkt bei
Waldrodungen freigesetzt wird. Hinzu kommen als wesentliche Problemverursacher
Methan, das in der Landwirtschaft bei Großviehhaltung und Reisanbau sowie in
der Industrie anfällt und troposphärisches Ozon aus dem Straßenverkehr… (a. a.
O. S.116)
Eine graphische Darstellung des CO2-Anstiegs seit 1960 (a. a. O. S.117) und des
CO2-Ausstoßes pro Kopf in Tonnen nach Ländern (a. a. O. S.128) durften nicht
fehlen.
Gegen die eben dargestellten und von
regierungsamtlich vertretenen Auffassungen gibt es ernst zu nehmende
Einwendungen durch bedeutende Fachleute. Als Haupt der „Klimarealisten“, wie
sie sich selbst nennen, gilt Siegfried Frederick Singer (kurz S. Fred Singer ),
US-Atmosphärenphysiker, 1924 in Wien geboren – für ihn macht die Sonne das
„Klima“ und nicht der Mensch. Singer und
das Europäische Institut für Klima und Energie (Eike e. V) und deren
hochkarätig besetzte Fachkongresse erwähnt
N. nicht.
http://www.eike-klima-energie.eu/die-mission/grundsatzpapier-klima/
Nicht
nur wissenschaftlich sondern auch politisch ist das so genannte
„Zwei-Grad-Ziel“ mittlerweile offiziell anerkannt (Jaeger/Jaeger 2010; 7ff.)
Es wird aber bereits eingeräumt, dass sich die
Temperatur bis zum Jahr 2100 über zwei Grad erhöhen wird. Durch Abschmelzen der Gletscher insbesondere der
Arktis, könnte der Meeresspiegel um mehrere Meter ansteigen und auch der
Golfstrom könnte abgelenkt werden, was im Nordatlantikbereich zur Eiswüste
führen könne. Auch die Veränderung der Monsunzirkulation sei schwer
kalkulierbar hinsichtlich ihrer negativen Folgen vor allem für die Regenwälder.
Die Verschlechterung der CO2-Bilanz könne die Landwirtschaft schwer schädigen.
[Wie so eigentlich? Doch höchstens
indirekt] Dies zeige, „wie
sehr die Weltgesellschaft förmlich ‘in einem Boot sitzt‘“. (a. a. O. S.118)
Die
Trendumkehr müsse spätestens bis 2020 erfolgen (Schellnhuber et. al.
2011)
6.1.2. Der Rückgang der
Ozonschicht
Neben dem Klimawandel
gilt der Rückgang der Ozonschicht als das zweite Umweltproblem mit eindeutig
globalem Charakter (Gmelich 2007; 247ff.)
Die Ozonansammlung in der höheren Atmosphäre filtert das auf Lebewesen
zerstörerisch wirkende UV-Licht aus. Das wachsende“ Ozonloch“ wurde in den
1980er Jahren über der Antarktis entdeckt.
Es habe heute die Flächenausdehnung des Dreifachen der USA. Über dem
Nordpol ist die Abschwächung des Ozongehalts geringer. Bekannt ist das
Ansteigen des Hautkrebsrisikos. (a. a. O. S.119) Der Meeresplanktonbestand geht
zurück. Am FCKW-Ausstoß waren die Industrieländer der USA, Westeuropas, Japans
und der Sowjetunion, Australiens, Argentiniens und Kanadas 1986 mit etwa
100.000 Tonnen beteiligt, die übrigen Staaten mit 5.000 Tonnen (Lippelt 2010;
41)
6.1.3 Die Ausdünnung der biologischen Vielfalt
Unter biologischer
Vielfalt (oder „Biodiversität“) versteht man die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten
sowie die Vielfalt von Ökosystemen auf der Erde (Streit 2008). Der Lebensraum
von Tieren und Pflanzen macht vor nationalen Grenzen naturgemäß keinen Halt,
ebenso wenig die Ursachen und Folgen, die mit dem Aussterben von Arten
verbunden sind. Ein großer Teil der weltweiten Ökosysteme befindet sich
überdies im Meer und damit zumeist in internationalen Gewässern… Selbstverständlich ist das Aussterben von
Arten ein natürlicher Prozess, doch Schätzungen zufolge liegt die Aussterberate
der heutigen Zeit um ein Vielfaches über jener aus vorindustriellen Zeiten, als
der Mensch noch nicht wie heute fast 50 Prozent der globalen Landfläche für
seine Zwecke nutzte (Rahmstorf/Schellnhuber 2006; 75-78). … Glaubt man einer
aufsehenerregenden Studie aus dem Jahr 2004, dann könnten in den kommenden
Jahrzehnten 15 bis 37 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten weltweit aussterben
(Thomas 2004)… (a. a. O. S.120)
Auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 wurde von der
deutschen Bundesregierung die Studie „The Economics of Ecosystems and
biodiversity“ (TEEB) angeregt, um die volkswirtschaftlichen Schäden des
Artenrückganges zu berechnen. Der Nutzen der genetischen Vielfalt eines
naturbelassenen Ökosystems wird von den Forschern in der Regel höher angesetzt
als die Wirtschaftsnutzung.
Dies wird sich spätestens nach dem EU-Beitritt der
Türkei m. E. ändern, wenn große Teile der Bevölkerung Anatoliens in den heute
waldreichen Neuen Deutschen Ländern siedeln werden.
In den der Rodung unterworfenen Urwäldern ist die Nutzen-Bewertung durch die
dort landgewinnenden Massen schon heute anders als die durch die westliche
Wohlstandsgesellschaft.
Eine Ausweitung von Naturschutzzonen und deren Schutz wird nur im Zuge einer
Bevölkerungsreduktion über ein globales Geburtenregelungsprogramm möglich sein,
so meine Auffassung.
6.2 Globale Umweltpolitik
Bis in die achtziger Jahre war Umweltschutz Gegenstand
nationaler Politik mit Ausnahme regionaler Abkommen wie die Oslo-Konvention zum
Schutz der Nordsee 1972, die Barcelona-Konvention 1976 zum Schutz des
Mittelmeeres und das Genfer Abkommen 1979 zur Bekämpfung grenzüberschreitender
Luftverschmutzung mit hohen ethischen Bekenntnissen ohne konkrete Maßnahmen
(Oberthür 2008; 69). (a. a. O. S.121, 122) Auf der Weltumweltkonferenz in
Nairobi 1987 wurden ernüchternde Ergebnisse offenbar. 1992 in Rio de Janeiro
auf der Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) wurde mit dem
Brundtland-Bericht das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung eingeführt, nach
welchem die kommenden Generationen eine intakte Umwelt vorfinden sollten, um
ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Es wurde ein Vertrag zum Schutz des Waldes,
die Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) sowie die Klimarahmenkonvention
der Vereinten Nationen (UNTCCC) abgeschlossen. In der Weltumweltkonferenz von
Rio de Janeiro 2012 setzte sich die Entwicklungs- und
Schwellenländer erfolgreich für eine Lockerung des Umweltprogramms ein.
6.2.1
Klimarahmenkonvention und Kyoto-Prozess
Die globale Klimapolitik
steht heute vor einem Trümmerhaufen ehemals hoher Erwartungen. Ähnlich wie in
der globalen Umweltpolitik zeichnet sich auch die globale Klimapolitik durch
eine Parallelität von hohen Ambitionen und tiefen Frustrationen aus… (a. a. O.
S.122)
Darf es wundernehmen, wenn eine von guten Wünschen
oder sonst wissenschaftsfremden Einflüssen gesteuerte Wissenschaft gegenüber
seriöseren Wissenschaftlern und von letzteren beratenen Regierungen unterliegt;
und dass letztere, die doch immer zuerst ihre eigenen Interessen und normaler-
und gesunderweise die Interessen ihres Landes verfolgen, eine wissenschaftlich
getarnte pompöse Aufführung, die unter
Verfolgung aller Abweichler schon Züge einer Klimareligion annimmt, zu
ihren Zwecken ausnutzen? Die „Stabilisierung des Erdklimas“ aber ist wahrhaft
angesichts unseres unvollkommenen Wissensstandes und der Beschränktheit unserer Einwirkungsmöglichkeiten ein zu
anspruchsvolles, ja ein illusorisches Unterfangen. Einer biotelen Begutachtung
könnte das „Klimaziel“ nicht standhalten, da sich die wichtigsten Experten ja
hier nicht einig sind. Man darf auch
fragen – oder sollte wenigstens fragen dürfen –, welchen Einfluss die
„Energiewende“ in der Bundesrepublik auf den CO2-Ausstoß haben kann, wenn
Deutschland daran nur mit einem Anteil von etwa drei bis
vier Prozent beteiligt ist?
Die USA als bedeutendster CO2-Produzent haben
sich 2001 aus dem Kyoto-Prozess zurückgezogen, Kanada, Japan und Russland
folgten 2011 und die Schwellenländer wie China sind erst gar nicht beigetreten.
Den Entwicklungsländern aber wurde gratis ein Entschuldigungsgrund mehr
geliefert, um finanzielle Forderungen in der Form von Klimaboni an die
Industrienationen zu richten.
Und nun auch noch der deutsche Atomausstieg!
6.2.2 Montrealer Protokoll zum Schutz der
Ozonschicht
Das Protokoll, auf der Grundlage von Forschungen der
Amerikaner Rowland und Molin trat 1989
in Kraft. (a. a. O. S.123) Es stützt sich auf das „Wiener Übereinkommen zum
Schutz der Ozonschicht“ von 1985 und wurde von 196 Staaten ratifiziert. FCKW
und andere schädliche Stoffe wurden stufenweise aus der Produktion genommen.
Vierjährlich ist eine Überprüfung durch Sachverständige vorgesehen, wobei auch
die Liste schädlicher Chemikalien erweitert wurde. Verbotsverschärfungen gab
auf Treffen in Wien 1993, Montreal 1997 und Peking 1999, wobei auch China als Hauptverursacher der
Verschärfung zustimmte. Die Ozonschicht scheint sich inzwischen zu
regenerieren.
6.2.3 Konvention zur biologischen Vielfalt
Schon seit den 1970er Jahren bemühte man sich um die
Erhaltung von Feuchtgebieten., 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen
(Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and
Flora/ Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen, CITES) abgeschlossen, 1979 die Konvention zum
Schutz wandelnder wilder Tierarten. (a. a. O. S.124)
Mit der Konvention zur Biologischen Vielfalt (Convention on Biological
Diversity, CBD) wurde 1993 versucht das Artensterben einzudämmen, indem bei der
Erforschung der genetischen Ressourcen auch Entwicklungsländer einen
Vorteilsausgleich etwa von Seiten genforschender Firmen (Access and Benefit
Sharing) gewährt werden soll. Das Cartagena-Protokoll erlaubt seit 2003 die
Einfuhrbegrenzung genveränderter Organismen.
Noch stärker ökonomisch orientiert ist das Nagorya-Protokoll von 2010
auf der 10.Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention.
Trotz
dieses inzwischen recht weit ausdifferenzierten Regelungssystems lassen sich
kaum Fortschritte bei der globalen Sicherung der Artenvielfalt beobachten. Die
Zahl der Schutzgebiete wächst zwar weltweit und hat insbesondere in den
Industrieländern zu einer Reihe von Verbesserungen der allgemeinen
Lebensbedingungen für Flora und Fauna geführt. Im globalen Maßstab, und
insbesondere in den Tropen, schreitet das Artensterben jedoch weiter rasant
voran. Rodungen und die Umwandlung von
Gebieten zu Ackerbaunutzflächen gehen ungehindert weiter. Von 1970 bis 2010
sank die Welttierpopulation laut UNDP um 30 Prozent, die Fläche der
Seegraswiesen und Mangrovenwälder um 20 Prozent und die Fläche der
Korallenriffe um 40 Prozent (UNDP, World Conservation Monitoring Centre). Es
ist heute nicht einmal ansatzweise abzusehen, dass sich dieser Prozess auch nur
verlangsamen würde.
6.3 Warum versagt die globale Umweltpolitik?
Das Ergebnis dieses
kurzen Überblicks über drängende Umweltprobleme und die (Miss-) Erfolge ihrer
politischen Bearbeitung sind alles andere als positiv stimmend. (a. a. O.
S.125)
…Die Gründe für
dieses weitgehende Versagen sind mannigfaltig. Viele von ihnen finden ihren
Grund in einer globalen politischen Ordnung, die auf dem Nationalstaatsprinzip
aufgebaut und deswegen strukturell ungeeignet zur Lösung globaler Probleme ist.
6.3.1. Nationalstaatlich
fragmentiertes Problembewusstsein
Der vielleicht wichtigste
Grund für die geringen Fortschritte der globalen Umweltpolitik findet sich in
dem stark unterschiedlichen Problembewusstsein der Nationalstaaten. Während es
für viele Europäer völlig offensichtlich ist, dass globale Umweltprobleme ganz
oben auf die politische Agenda gehören, ist dies für die Politik in Indien oder
China alles andere als ausgemacht. Die Notwendigkeit eines weiteren ökonomischen Wachstums zur
Ernährung einer rasant wachsenden und höhere Konsumgewohnheiten ausprägenden
Bevölkerung haben hier den zentralen Stellenwert. Noch immer gibt es
sowohl in Indien als auch in China Millionen von Menschen, die im Elend leben
und heute nicht wissen wie sie sich morgen ernähren und kleiden sollen. In
internationalen Umweltverhandlungen gibt es daher einen klaren
Nord-Süd-Konflikt… Während die meisten Europäer bereit sind, China als
Entwicklungsland zu behandeln und weitreichenden Ausnahmen zuzustimmen,
verlangen die USA, dass auch China seine
Emissionen reduzieren muss… Die OPEC-Staaten letztlich halten das ganze
Problem des anthropogen erzeugten Klimawandels für überbewertet… (a. a.
O. S.126)
6.3.2 Verursacherprinzip greift nicht
Nach wie vor seien die
Industriestaaten die Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffektes
während die negativen Konsequenzen wahrscheinlich überwiegend in den
Entwicklungsländern anfallen werden… (a. a, O. S.127)
Der Rückgang der Gletscher, des arktischen Eises und
Permafrostes bringe durch Rohstofferschließung und Zunahme landwirtschaftlicher
Flächen den jetzigen Industriestaaten Vorteile, während die Folgen des
Meeresanstieg und des Wassermangels die tropischen und subtropischen und
afrikanischen Bevölkerungsmassen beträfen. (a. a. O. S.128, 129)
Nachtrag:
Ansässige Völker gehen aber gewiss
sorgfältiger mit ihrer Heimat um als „Migranten“, die lediglich für sich
bessere Lebensbedingungen und raschen Wohlstand suchen ohne die oft
Jahrhunderte zurückreichende Erinnerung auch der Vorfahren. Einheimische
verhalten sich nicht in dem Bewusstsein, ja schlimmstenfalls aus- bzw.
weiterwandern zu können. Und nun folgt wieder das Steckenpferd des Heilmittels
demokratischer Repräsentation, und dabei soll nun die Zukunft auch noch durch
unerfahrene Jugendliche (oder gar Kinder?) vertreten werden. Nach dem Motto:
wenn nur jeder vertreten wird, so ist alles mit der Demokratie in Ordnung (siehe 12. Die Verfassung
komplexer Weltregierung). Auf das wie
kommt es aber an.
Die
Zukunft ist in der Demokratie allerdings unglücklicherweise nur schwach
repräsentiert. Die höchste Wahlbeteiligung findet sich gewöhnlich bei älteren
Menschen und auch in den Parlamenten der Demokratie sitzen überwiegend alte
Menschen. Die Zukunft hat hingegen weder ein Wahlrecht noch Wähler oder auch
nur die Möglichkeit zu demonstrieren…
6.3.3 Hohe Kosten und Konflikthaftigkeit
Vor dem Hintergrund der
mangelhaften Repräsentation derjenigen, die die Folgen einer unterlassenen
Umweltpolitik zu erleiden haben, wirkt das dritte Problem schon fast
prohibitiv. Eine erfolgversprechende Bearbeitung der Umweltproblematik verlangt
einen hohen Ressourceneinsatz und damit die Bereitschaft der reichen Länder
(und der heutigen Generation), auf einen nicht geringen Anteil ihres
Wohlstandes zu verzichten. Das Montreal-Protokoll konnte nicht zuletzt deswegen
so erfolgreich sein, weil die zu vermeidenden Stoffe relativ leicht ersetzbar
waren und ihre Vermeidung keine großen Kosten hervorrief… (a. a. O. 129)
Die reicheren
Staaten müssten nach N. die Energiewende zu Wind-und Sonnenenergie vollziehen
und Konsumverzicht leisten, um den Schwellenländern bei der Wohlstandsanhebung
unter Umstellung auch von deren Produktion zu helfen. Es mache wenig Sinn,
energieintensive Produktionen nach China zu verlagern und die Produkte dann von
dort zu importieren.
Und
nochmals Geburtenregelung
Die Frage einer Geburtenregelung wäre ein viel zu
heißes Eisen für eine „zeitgemäße“ Darstellung gewesen, sie drängt sich hier
aber geradezu auf, wie ich meine. Wie viel Entwicklungshilfe ist in die
Hungerländer Afrikas geflossen und hat höchstens deren Geburtenziffern erhöht?
Wie kann man die weltweitgrassierende Korruption bekämpfen? Biotelie könnte
hier einen Ausgangs- und Angelpunkt bilden, falls es gelingt, das biotele Gutachtenverfahren
bestechungsfrei zu halten. In diesem Verfahren wird um die wirklichen
Sachzusammenhänge gerungen und darum, die Ergebnisse auch einem breiten
Publikum zugänglich, dieses urteilsfähig zu machen. Die Notwendigkeit einer
globalen Geburtenregelung ist schon länger erkannt und gefordert worden, so
1968 von Garrett Hardin: http://www.sciencemag.org/content/162/3859/1243.full
Ohne globale Geburtenregelungsordnung geht der Raubbau
an den biologischen und industriellen Ressourcen gesteigert weiter und bleibt
die Forderung der Brundtland-Kommission nach nachhaltiger Entwicklung zugunsten
unserer Nachwelt ein Hohn. Um Regierungen und Völker von dieser Notwendigkeit
zu überzeugen, muss sich eine derartige und einschneidende Regelung auf
rechtsstaatliche Glaubwürdigkeit stützen können, eben auf Biotelie als einem
Schrittmacher globaler Rechtsstaatlichkeit. Die Politik muss wenigstens auf
einem zentralen Teilsektor, dem biotelen Regelungssektor, aus dem Geruch der
Verlogenheit herauskommen.
Auf die besonders bei menschlicher Überpopulation schwer lösbare Aufgabe, wie
der Wert der Arten und Artenvielfalt zu bewerten ist, stößt auch das biotele
Gutachtenverfahren. Unter Zähneknirschen habe ich den Geldwert schließlich auch
hier beibehalten, so etwa auch das (etwas hinkende) Argument der Kosten, die
bei Zerstörung eines Biotops aufgewendet werden müssten, um es oder Vergleichbares
wiederherzustellen, als Argument gegen dessen Zerstörung. Der biotele Aspekt
der GEGENSEITIGKEIT verlangt, dass Menschen, die sich bei der Erhaltung und dem
Ausbau der industriellen Lebensgrundlagen weniger bewähren, auch geringeren
Nachwuchs haben.
In unwirtlichen aber auch in als Naturschutzzonen ausgewiesenen Gebieten, in
denen Menschen in direkterem Zusammenhang mit der sie umgebenden Natur leben –
wie etwa in Stammesgebieten oder auch von Zivilisationsflüchtlingen unter
Achtung der Natur in Besitz genommenen Gebieten – könnten die Zivilisationsregeln unter
kontrollierter Missbrauchsverhütung auch teilweise ausgesetzt werden.
Das Eigentumsrecht am nationalen Boden kann auch damit gerechtfertigt werden,
dass ein Festhalten an der Scholle den verantwortlichen Umgang mit ihr fördert.
Selbst in unwirtlichen und menschenarmen Gebieten ist eine dünne
Humanbesiedlung hinsichtlich der Naturerhaltung von Vorteil, da sie als Heimat
verteidigt werden. Übernutzung und Raubbau kann durch international festgelegte
Nutzungs-Kontingentierungen begegnet werden. Massenhafte Völkerwanderungen
sollten, wo wegen klimatischer Veränderungen unvermeidbar, möglichst allmählich
vollzogen werden, eventuell bei gegenseitiger Grenzverschiebung mehrerer
Nationalstaaten. Die Anzahl der Nationalstaaten dürfte sich eher vermehren,
sobald die Kriegsgefahr über die Weltpolizeiblöcke gebannt ist.
Jeder Staat muss jedoch zu seiner AUTARKIE (im Sinne wirtschaftlicher
Selbsterhaltung) fähig sein.
Als obere Grenze der globalen menschlichen
Gesamtbevölkerungsstärke ließe sich diejenige anpeilen, bei der das
übernatürliche Artensterben eingedämmt ist.
Es ist typisch für den aus den Gleisen der
Wirklichkeitsberücksichtigung ausgebrochenen gegenwärtigen Zeitgeist, dass
überall von der Unterpräsentation der Zukunft in den demokratischen Gremien
schwadroniert wird. In dieser Richtung zählt ja auch die Forderung nach
Beteiligung unmündiger Kinder an politischen Wahlen vertreten durch deren
Eltern! (Nicht durch N.) Sind letztere etwa im Besitz größerer Intelligenz und
politischer Übersicht? Man sollte in diesem Zusammenhang mangelnder
Zukunftsberücksichtigung doch besser das Kurzzeitdenken der Parteipolitiker in
Wahlzyklen anklagen und sich um die Festlegung der politischen Orientierung am langfristigen
Gemeinwohl mit Biotelie kümmern.
6.4 Umwelt und Demokratie
Aus demokratieanalytischer
Sicht ist die globale Umweltpolitik ein einziges Desaster. Nach wie vor
existieren keine internationalen Institutionen, die potentiell wirksame globale
Regelungen beschließen können…
Die Montrealer Ausnahme hinsichtlich FCKW und ähnlicher Stoffe sei eine
Ausnahme, die auch wesentlich auf Einsicht der verursachenden Hersteller
zurückgeführt werden könne. (a. a. O. S.130)
In
partizipationsanalytischer Hinsicht lässt sich dem Konferenztourismus der
globalen Umweltpolitik immerhin zu Gute halten, das NROs inzwischen die
Möglichkeit eingeräumt wird, direkt vor Ort vielen Reden zu folgen.
Internationale Umweltkonferenzen zählen heute etliche Tausend gouvernementale
Teilnehmer plus eines Mehrfachen an nicht-gouvernementalen Beobachtern. Von
einer direkten Einbindung der Zivilgesellschaft jenseits einzelner nationaler
Delegationen kann allerdings keine Rede sein. .. Alle wichtigen Kompromisse
werden nach wie vor hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und erst im
Nachhinein der Öffentlichkeit verkündet… (a. a. O. S.131)
Ausbau
der Nationalstaaten unter Schutz der Weltpolizei
Und weisen denn die NGOs den notwendigen Sachverstand
auf, und wer bezahlt denn den riesigen Aufwand?
Da man zum Kaiserreich oder zu den alten Königreichen nicht zurückkehren will
und kann, ist das repräsentative, also stellvertretende Regieren fast
zwangläufig an die Forderung nach Demokratie verknüpft, die aber recht
unehrlich erscheint, wenn gleichzeitig die Völker durch ein
Durcheinanderwirbeln unter Konflikterhöhung bei Schwächung des
Zusammengehörigkeitsgefühls aufgelöst werden. Hätte N. das Bioteliekonzept, das
ja im Internet seit 1998 zur Verfügung steht, mit in seine Überlegungen
einbezogen, so hätte er auch die Möglichkeiten einer direkten transnationalen
Demokratie anstelle der postnationalen mit einbeziehen müssen. Aus bioteler und
d. h. aus konservativer Sicht für das Leben – und dies ist keineswegs eine
tendenziell ständig rückwärts gerichteten
Zukunftsperspektive – scheint es geradezu notwendig, die Rückkehr zu
relativ wieder abgeschlosseneren Volksverbänden und Nationen in Betracht zu
ziehen, um so dem Ziel echter Demokratie und der Auflösung des internationalen
Terrorismus wieder näher zu kommen. Dies scheint mittels direkter auch
transnationaler Demokratie, in der
biotelen Variante, ein Ausweg zu sein, der keine Gefahr der konfliktreichen
nationalistischen Entwicklung in sich trägt, sondern letztere zu überwinden helfen
kann.
Teil III Gestaltungen der postnationalen Konstellation
7. Kosmopolitismus
Die bisherigen Kapitel
haben in das Thema eingeführt, den Begriff der Demokratie erläutert und auf die
Bedürfnisse dieses Buches eingestellt sowie den empirischen Prozess der
Entstehung einer postnationalen Konstellation in den drei Sachgebieten der
Wohlfahrt, der Sicherheit und Umwelt nachvollzogen…Wir werden … den Begriff
„Kosmopolitismus“ einführen und vier idealtypische Formen kosmopolitische
Regierens unterscheiden. Diese vier Idealtypen werden uns durch den Rest des
Buches bis zur Formulierung einer übergreifenden Perspektive „komplexen
Weltregierens“ begleiten.
Als Ausgangspunkt für diese Zwischenbilanz lässt sich mit dem Befund beginnen,
dass Demokratie, verstanden als Regieren des Volkes, durch das Volk und für das
Volk (vgl. Kapitel 2) sich heute weder hinreichend im nationalstaatlichen
Kontext realisieren noch in einer ausschließlich nationalstaatlichen Perspektive
bewerten lässt. Die Entgrenzung der Wirtschaft hat sie einzelstaatlichen
Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitiken in einen engen Rahmen von Sachzwängen
eingebunden und garantiert eine Vielzahl externer zwischenstaatlicher Zwänge…
Diese im Kooperationsprozess angelegte Entfernung der Politik von ihrer
innerstaatlichen Klientel ist demokratiepraktisch nicht unproblematisch.
Internationale Politik ist im Kern das Geschäft der Exekutiven und führt
letztlich immer zu einer Schwächung der Legislative, da diese in der
internationalen Politik nicht oder nur sehr indirekt repräsentiert ist… (a. a.
O. S.135)
Biotele
direkte transnationale Demokratie
Dies würde mit Einbindung der Gesetzgebungen und
Regierungen (auch der demokratischen und demokratisch-parlamentarischen) in das
Regelwerk Biotelie grundsätzlich und schlagartig ändern.
Denn das biotele System beeinflusst die Politik direkt über Einzelgesetzgebung,
die von beliebigen fähigen Menschen gebührenpflichtig angeregt und von
unabhängigen Fachleuten in Übereinstimmung von deren Urteil gemäß der
unausweichlichen Logik der Sachzusammenhänge – beurteilt gemäß dem
festliegenden biotelen Begriffssystem –bestätigt werden. Auf die Logik dieser
Zusammenhänge haben die Gutachter keinen Einfluss; ebenso wenig Einfluss haben
Antragsteller und auch Gutachter bioteler Gesetze – und es geht hier immer nur
um einzelne Gesetze – auf
Überzeugungen und Auffassungen des ausführenden Apparates, der Behörden
(Exekutiven), die aber an den Inhalt und Wortlaut eines jeden biotelen Gesetzes
gebunden sind. Wird bei der Ausführung gegen den Inhalt eines biotelen Gesetzes
verstoßen, so hat jedermann ein Antragsrecht gegen diesen Verstoß beim biotelen
Kontrollkörperbüro (KKB), der sofortiger
Begutachtung unterzogen werden muss.
Dieser Weg einer am Ziel des Gemeinwohles ausgerichteten biotelen Gesetzgebung
kann nach Bewährung im Bereich einer Nation auch grenzüberschreitend auf andere
Nationen angewandt werden. Die Gutachter
müssen in derartigen Fällen transnationaler Auswirkung auch die Bedürfnisse
aller jeweilig mitbetroffenen Staatsbürger anderer Nationen berücksichtigen. Es
werden dabei zur Beurteilung in der Regel auch Bürger der anderen betroffenen
Nationen als Gutachter mit herangezogen. Da letztlich über die Rechtskraft die
direkte Abstimmung aller transnationaler Betroffenen entscheidet, sind Fälle
denkbar, bei denen über einen veränderten Gutachtenauftrag einer Minderheit in
irgendeinem Nationalstaat, welche durch das Inkrafttreten des Gesetzes
gegenüber Bürgern anderer betroffener Nationalitäten benachteiligt würde, zum
Ausgleich andere Vorteile angeboten werden müssen, um auch sie möglichst
mehrheitlich zur Zustimmung zu bewegen. (Zur Verdeutlichung eines
Verfahrensmöglichkeit ausgedrückt: Es könnte sich aus dem Kreis der zunächst
relativ Benachteiligten oder auch nur für diesen Kreis ein Antragsteller bei
einem biotelen KKB für einen Antrag stark machen, der den Benachteiligten einen
Vorteilsausgleich bietet, über den dann letztlich im gesamten Erstreckungsbereich dieses
biotelen Gesetzes abgestimmt werden müsste, falls der Antrag etwa auf Grund des
Aspekts der GEGENSEITIGKEIT übereinstimmend positiv begutachtet wurde.)
Mit diesem Exkurs soll daraufhin gewiesen werden, dass biotele Gesetzgebung
einer ständigen Weiterentwicklung fähig ist und über die sie direktdemokratisch
in jedem Einzelfall legitimierende Zustimmung der Mehrheit der direkt
Betroffenen als erste bisher mir bekannte Variante transnationaler Gesetzgebung
eine umfassende Volksbeteiligung garantiert. Deutlich wird auch, dass dadurch,
dass erfolgreiche Antragsteller auch mit Pflichtprämien von Seiten von
Vorteilsnehmern belohnt werden, und dass die Öffentlichkeit über wichtige
Sachzusammenhänge bedeutend intensiver unterrichtet würde und sich auch
wirklichkeitsgetreuer unterrichten lassen würde, so dass das öffentliche
Interesse am politischen Geschehen und die Mitwirkung bedeutend angehoben
werden würden. Auch in den (sicherlich häufigen, ja überwiegenden) Fällen, in
denen ein klar zu beurteilender Sachzusammenhang bis hin zu langfristigen
Verhaltensfolgen nicht ausgemacht werden kann, würde die Veröffentlichung
dieser Gutachten sich auf den Kenntnisstand vor allem der Ministerien
auswirken, welche ja die parlamentarischen Gesetze vorbereiten. Auf derartige
Gesetze sich erstreckende biotele Begutachtungen hätten zumindest die Wirkung,
vor langfristig drohenden Übeln auch dort zu warnen, wo kein eindeutiges
Gesamtergebnis zustande kommt, oder auch auf langfristige Vorteile aufmerksam
zu machen.
Die Globalisierung der
Wirtschafts-und Finanzpolitik sowie der Sicherheits- und Umweltpolitik bedingt
daher eine Verschiebung weg von der nationalen Öffentlichkeit und der nationalen
Legislative hin zu internationalen Exekutive. (a. a .O. S.135, 136) Die
Kontrolle von Regierungshandeln durch die nationale Legislative und die mediale
Begleitung wird schwächer ohne dass sich bisher überzeugende institutionelle
Lösungen für die zunehmende Marginalisierung der nationalen Parlamente anbieten
würden. Als Produkt der zunehmenden Gestaltungsmacht von Exekutiven innerhalb
intergouvernementaler Organisationen beobachten wir heute nicht nur das
Entstehen von „Regieren jenseits des Staates“ (Zürn 20032), sondern auch von
politischer Herrschaft jenseits der nationalen Demokratie (Neyer 2004). Wir
beobachten zwar ebenfalls etwa in der internationalen Handelspolitik einen
Prozess der Verrechtlichung und damit eine zunehmende Kontrolle der Exekutiven
durch eine supranationale Gerichtsbarkeit; dieser Prozess ist aber nur sehr
ungleichmäßig, bleibt bisher weitgehend auf den Handelsbereich beschränkt und
ist selbst hier von Machtasymmetrien geprägt.
In der
Sicherheitspolitik wurde „die prekäre Balance zwischen individueller Freiheit
und kollektiver Sicherheit zugunsten letzterer verschoben“. Als Leistungen der
nationalen Demokratie werden „die breite Inklusion und Partizipation, …
Umverteilungen“ und Hilfe bei Zähmung des Kapitalismus, „kooperative
Konfliktbeilegungsverfahren“ hervorgehoben. Nationale Demokratie habe „sowohl
Bürgerkriege als auch zwischenstaatliche Kriege unwahrscheinlich gemacht“, aber
sie werde zunehmend „ergänzungsbedürftig“.
Und wo
bleibt eine Bevölkerungspolitik? , erlaube ich mir wieder zu fragen. Die Abnahme der Bürgerkriegsgefahr wage ich
zu bezweifeln; und wer kann sich denn
sicher sein, dass eine Regierung nicht auch militärisch aktiv wird, wenn Bürger
ihres Staates in einem anderen Staat angegriffen werden oder sich als Angreifer dort im Kriegszustand befinden?
Im Rahmen ihrer dritten
Transformation wächst die Demokratie als Herrschaftsform zunehmend aus dem
Nationalstaat heraus und nimmt neue und für uns noch ungewohnte Formen in
inter-, trans- und supranationalen Institutionen an… (a. a. O. S.136, 137)
Kann es Demokratie jenseits des Staates überhaupt geben und wie muss der
Begriff der Demokratie verstanden werden, um anschlussfähig für die neuen
kosmopolitischen Realitäten zu sein?
7.1 Grundprinzipien des
Kosmopolitismus
Zumeist wird unter Kosmopolitismus nicht, von der
Namensbezeichnung abgeleitet, eine
„politische Struktur“, sondern „eine bestimmte politische und moralische
Einstellung“ verstanden.
Diogenes von Sinope (412 B.C.) wird folgende Aussage zugeschrieben: “Gefragt,
wo er herkomme, sagte er: ‘Ich bin ein Bürger der Welt (kosmopolitês)‘“ … Die Stoiker
haben Diogenes‘ Idee später aufgenommen und in ein ausgearbeitetes Konzept
überführt, demzufolge jeder Mensch gleichzeitig zwei Gemeinschaften angehört,
der lokalen Gemeinschaft seiner Geburt und der globalen Gemeinschaft von
menschlichem Argument und Aspiration… (a. a. O. S.137)
Immanuel Kant (1795/2008)
bezieht den Kosmopolitismus auf einen Rechtsbegriff (ius cosmopoliticum),
demzufolge wir eine moralische Pflicht haben, andere Menschen vor Krieg und Not
zu schützen und ihnen unsere Gastfreundschaft als
Schutz anzubieten. Die generelle Akzeptanz dieser Pflicht und die
Einsicht, dass die Erde allen Menschen gleichermaßen gehört würden letztlich
die Menschheit zu einer kosmopolitischen Verfassung führen.
7.1.1. Starker
Kosmopolitismus
Von David Held wird eine „starke“ Form des Kosmopolitismus
vorgeschlagen. Normativ werden acht Prinzipien zugrunde gelegt.
Das
erste Prinzip beinhaltet, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft,
ihrer Rasse, ihrer Religion oder ihres Geschlechts den gleichen Wert und die
gleiche Würde haben.
Eigentlich,
so meine ich, meint Artikel 1 unseres Grundgesetzes: “Die Würde des Menschen
ist unantastbar“ dasselbe, obgleich ich mich immer an dieser
theatralisch-unwahren Formulierung gestoßen habe und lieber formuliert hätte: „Kein Mensch darf in seiner Würde
angetastet werden.“ (a. a. O. S.138)
Mit Artikel 1 GG wird dem menschlichen Bedürfnis nach Ehre Rechnung getragen;
unsere tonangebenden verirrten Zeitgenossen aber haben, begründet mit der Reue
über den Holocaust, inzwischen vergessen und verdrängt, das wir auch unsere
eigene Ehre im Hinblick auf die Menschenwürde zu wahren und zu verteidigen haben. Den Türken
wird ihr Genocid an den christlichen Armeniern unter dem Schutzmantel der
Wirren des Ersten Weltkrieges natürlich nachgesehen, sogar ohne
offiziell-staatliches Bedauern.
Kosmopolitisches
Denken basiert weiterhin auf dem Prinzip, dass alle Menschen aktive Teilnehmer
an einem globalen politischen Prozess sind. Sie mögen zwar aufgrund ihrer
ungleichen Ausstattung mit intellektuellen und materiellen Ressourcen oder
unterschiedlichen innerstaatlichen Zugangsrechten zum politischen Prozess
faktisch daran gehindert sein, ihre Rolle als aktiver Bürger wahrzunehmen. Und
ebenso mag es faktisch so sein, dass ihre Einwirkung auf den globalen Prozess
minimal ist, etwa weil ihre Regierung die Zusammenarbeit in internationalen
Gremien ablehnt. Diese Hürden der politischen Teilnahme dürfen uns gleichwohl
nicht dazu verleiten, Menschen den aktiven Bürgerstatus abzusprechen.
Es ist weiterhin ein wesentliches Prinzip, dass Menschen eine persönliche
Verantwortung und Rechenschaftspflichtigkeit für ihr Handeln haben. Jede Form
des politischen Handelns führt zu einer veränderten Verteilung oder Zuteilung
von materiellen Gütern oder immateriellen Werten…
Politische Prozesse, die zu einer verbindliche Verantwortung und
Rechenschaftspflicht führen und die auf den Prinzipien der politischen
Gleichheit und der aktiven Gestaltung basieren, müssen grundsätzlich
konsensualen Charakter haben. Es kommt hierbei nicht unbedingt darauf an, dass
jede Abstimmung wirklich einstimmig erfolgt. Wichtig ist allerdings die
Bedingung, dass jedes Abstimmungsverfahren auf dem Grundsatz aufbaut, dass ihm
alle vernünftigen Teilnehmer mit guten Gründen zustimmen können müssen.
Abweichungen vom Prinzip der Einstimmigkeit müssen inhaltlich begründet sein
und gerechtfertigt werden können.
Diese hehren Absichten und Aussagen, die auch der sog.
Diskursethik zugrunde liegen, würden aber die Zustimmung zum System der
Biotelie voraussetzen, wenn sie nicht mit der Fortsetzung des Lebens in
Konflikt kommen sollen und dann keine „guten Gründe“ und umfassendere
Vernünftigkeit mehr für sie sprächen.
Wer gute Gründe oder Vernunft zur Voraussetzung von Verhaltensweisen erhebt,
sollte auch erklären welches diese guten Gründe sind oder worin diese
Vernünftigkeit besteht; es bedarf gegenüber Lebewesen des (biotelen) Maßstabes.
Kosmopolitisches Denken ist sich durchaus bewusst, dass Entscheidungsverfahren
in großen Gruppen schon aus praktischen Gründen nur selten einstimmig erfolgen
können…
Kollektive Entscheidungsprozeduren über öffentliche Angelegenheiten sollten
daher grundsätzlich im Modus der majoritären Abstimmung, also über Wahlen,
stattfinden.
Um den potentiell freiheitsverringernden Einfluss von majoritären Verfahren zu
verringern gilt es hierbei immer dem sechsten Prinzip, nämlich inklusiver und
subsidiärer Abstimmungsverfahren, Rechnung zu tragen. Inklusivität verlangt,
dass möglichst alle Betroffenen einer Entscheidung auch an dem Prozess ihrer
Entstehung beteiligt waren. (a. a. O. S.139)
Bei dem fast ausschließlich repräsentativen Charakter
der heutigen Demokratien ist eine derartige Forderung nahezu illusorisch. Die
Beteiligung kann sich dann doch nur auf die Teilnahme am öffentlichen Diskurs
also über Vermittlung der Medien beziehen, deren Berichterstattung aber
bekanntlich, für die meisten undurchschaubar, manipuliert wird.
Das
Prinzip der Subsidiarität gebietet, dass jede Entscheidungskompetenz immer
möglichst lokal angesiedelt wird und dass Entscheidungen nur dann auf
regionaler, nationaler oder sogar supranationaler Ebene getroffen werden, wenn
dies unumgänglich ist.
Das Heranziehen der Subsidiarität in ihrer
Doppelbedeutung von Gliederung und Hilfe entspricht doch wohl erkennbar auch
dem biotelen System und unterstreicht, wenn man die auch geschichtliche
Kohärenz einschließlich der aus diesem Zusammenhang erwachsene Lebenserfahrung
mit einbezieht, dass es keine vernünftige Gründe dagegen zu geben scheint, an
den Nationalstaaten festzuhalten und das Nationalstaatensystem
weiterzuentwickeln.
Alle Entscheidungen und
alles politische Handeln müssen weiterhin darauf ausgerichtet sein, ernsthaften
Schaden für andere zu vermeiden und überall dort, wo Menschen leiden, alles
Angemessene zu unternehmen, um dieses Leid zu minimieren. Hiermit gehen
Umverteilungsanforderungen zugunsten der Benachteiligten in einer
(Welt-)Gesellschaft einher und die Verpflichtung, übermäßige
Wohlstandsungleichheiten abzubauen.
Nach biotelem Denken stützt sich das Gebot andere
nicht zu schädigen auf den biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT (Reziprozität),
das dem Symbol der Waage entsprechende Prinzip der Gerechtigkeit.
Hier aber wird auf die schwammigere Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“
eingeschwenkt, das unter dem biotelen Aspekt des VERGLEICHENS angewandt werden
und Anlass zu heftigen Strittigkeiten und Streitigkeiten werden kann. Die
geforderte Toleranz gegenüber Wohlstandsungleichheiten dürfte im biotelen
System eine höhere sein, da es außer im rechtlich-gerichtlichen Ansprechbereich
weniger auf GLEICHHEIT abstellt, sondern stärker dem biotelen Aspekt der PLURALITÄT (als Verschiedenheit / Diversität)
zuarbeitet.
Gemeinsam dürfte beiden ethisch-politischen Auffassungen sein, dass es darauf
ankomme, in ihrem Ausmaß zur Verzweiflung treibende, also extreme Not abzubauen
und möglichst bereits zu vermeiden.
SUBSIDIARITÄT als gegliedert aufbauende Hilfe darf nicht zu Faulheit und zum
Schmarotzertum verleiten, das auch noch mit Rechtsansprüchen auftritt. Held hat
das System ausreichend tragfähiger Prinzipien zahlenmäßig verkürzt und den
ausgewählten (oder aufgestellten)
absolute Geltung zugesprochen. Biotelie kennt tragende Aspekte mit
antagonistischer (widersprüchlicher oder sich hemmender) Auswirkung wie
SPONTANEITÄT / AKTIVITÄT oder AUSTAUSCH / AUTARKIE (Unabhängigkeit). Diese
Widersprüchlichkeit erfordert größere Anstrengungen, ist aber
wirklichkeitsnäher.
Das achte und letzte
Prinzip gebietet Nachhaltigkeit in allem politischen und ökonomischen Handeln.
Nachhaltigkeit bedeutet, dass mit den endlichen Ressourcen der Welt in einer
Weise umgegangen wird, dass auch zukünftige Generationen noch ihren Anteil an
ihnen erhalten. Unser Handeln muss immer berücksichtigen, dass wir eine
Verantwortung für die Zukunft haben und dass wir nicht heute die Grundlage
unseres Wohlstandes und Überlebens vernichten.
Nachhaltigkeit ist der Kern auch des biotelen Hauptzieles der
dynamischen Stabilität. Stabilität ist hier jedoch untrennbar von der
Dynamik, die sie trägt. Dynamische Stabilität erzwingt unter Bedingungen
unserer modernen Zivilisation geradezu eine Geburtenregelung; ohne
Nachwuchseinschränkung ist das achte Prinzip der Nachhaltigkeit nicht
wirkungsvoll angehbar.
Diese normative Agenda
findet im starken Kosmopolitismus einen konkreten Ausdruck in kurz- und langfristigen institutionellen
Vorschlägen zur Stärkung der globalen Legislative, Judikative und Exekutive.
Kurzfristig geht es dabei zuerst einmal um Reformen, die das internationale
System stärker an demokratischen Prinzipien ausrichten sollen.
Die Macht im VN-Sicherheitsrat soll fairer verteilt und dieser eine direkt gewählte
Kammer nach Vorbild des Europäischen Parlaments beigeschlossen werden. Die
Zuständigkeit des Interntionalen Gerichtshofes (IGH) soll sofort erweitert,
eine VN-Militärmacht eingerichtet werden. (a.
a. O. S.140, 141)
Die langfristigen Ziele
des starken Kosmopolitismus gehen noch weit über die kurzfristigen hinaus und
weisen bereits weit in Richtung auf die Etablierung umfassender
Weltstaatlichkeit… (a. a. O. S.141)
Die Formulierung eines
einheitlichen Straf- und Privatrechts würde tief in die Grundlagen
gesellschaftlichen Zusammenlebens eingreifen. Kaum ein Bereich bliebe dem
Zugriff der globalen Ebene entzogen. Das Ehe- und Scheidungsrecht, das Recht
auf Abtreibung, die Vertragsfreiheit oder die Freiheit der Rede (inklusive des
Leugnens des Holocaust) würden dann im Extremfall alle global normiert.
Kulturell tradierte Praktiken und historische Lernprozesse drohten unter dem
Primat der globalen Regelsetzung eingeebnet zu werden, ohne dass den
gewachsenen Strukturen in den jeweiligen Kulturen Rechnung getragen werden
könnte. Vor diesem Hintergrund können dann auch die Held’schen Forderung nach
einer globalen Judikative und einem Übergang des Gewaltmonopols auf die
reformiertem Vereinten Nationen eigentlich nur noch beunruhigen.
Tabelle 1: Kurz- und langfristige
kosmopolitische Ziele
|
kurzfristig |
langfristig |
1 |
Reform des
VN-Sicherheitsrates |
Globales Parlament (mit
begrenzter Steuererhebungskompetenz), das mit den Regionen, Staaten und
lokalen Einheiten verbunden ist. |
2 |
Bildung einer zweiten
parlamenta-rischen Kammer bei den VN (nach Vorbild der europäischen Union) |
Neue Charta aus Rechten
und Pflichten für politische, soziale und ökonomische Machtzentren |
3 |
|
Trennung von
politischer und ökonomischer Macht; öffentliche Finanzierung für deliberative
Versammlungen und Wahlprozesse |
4 |
Verpflichtende
Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes; Bildung eines
Internationalen Menschenrechtsgerichtshofes |
Globales Rechtssystem,
das Strafrecht und Privatrecht umfasst und über effektive
Durchsetzungsmechanismen auf der lokalen und der globalen Ebene verfügt;
Gründung eines Internationalen Strafgerichtshofes |
5 |
Etablierung einer kleinen
aber effektiven, rechenschaftspflichtigen, internationalen Streitmacht |
Zunehmende Verlagerung
der militärischen Kapazitäten der Staaten auf die globale Ebene mit dem Ziel
einer Überwindung zwischenstaatlicher Kriege |
(a.
a. O. S.141)
Unter biotelem System wird davon ausgegangen,
dass sich die verschiedenen Staaten unter Zusammenschluss oder Anschluss an
Bündnissysteme – etwa als „Bund der Demokratien“ – zunehmend zur nationalen
Abrüstung unter Errichtung und
Stationierung von Weltpolizeiblöcken in (zunächst) ansteigender Zahl auf ihren
Territorien mit Personal aus den Bündnisstaaten entschließen und über
Wirtschaftssanktionen noch verbliebene bedrohende Staaten zum Beitritt zwingen.
Die Trennung von politischer und
wirtschaftlicher Macht (einschließlich mafiöser) infolge Korruptionsbekämpfung
über biotele Kontrollköpergesetzgebung dürfte recht umfassend sein. Von für
demokratisch bezeichneten Mammutparlamenten bis hin zum Weltparlament -–– mit
ihrer zahlenmäßigen Reduktion schwindet jedoch auch der wirklich ausgeübte
Umfang ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den von ihnen Vertretenen – dürfte
weniger zu erwarten sein. Die bisherigen Erfahrungen bereits mit dem
Europäischen Parlament bei der Kontrolle der Kommissare scheinen doch wenig
ermutigend! Vieles spricht für die Fortschreibung eines Multilateralismus der
Nationen unter Führung der Regierungen wie heute bei den VN mit Einigungsdruck
infolge der Abschaffung der Option für kriegerische Entscheidungen.
Menschenrechte werden auf Menschenpflichten begründet neu, letztlich aber nur
gering verändert, abgefasst werden müssen, um der Biotelie als Gerechtigkeit
und Frieden schaffender und Leben-stabilisierende Macht zum Durchbruch
verhelfen zu können. (Etwa das absolute Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu
bestimmen, wird sich in globalem Maßstab nicht halten lassen.)
Freiheit (AUTONOMIE), Gleichheit, Sozial (SUBSIDIARITÄT) =
sozial-liberal greift zu kurz
Hier fühle ich mich zu einer grundlegenden
Aufklärung gedrängt, da die Menschen- oder Grundrechte vom „Westen“ aus der
Sicht des Liberalismus heraus ja für unveräußerlich und für jede Person geltend
ausgegeben werden. Demokratisch sind diese Grundrechte zumindest teilweise
nicht legitimiert, sie sollen ja auch der demokratischen Gesetzgebung
übergeordnet sein und dürfen über die Gesetzgebung nicht eingeschränkt oder
abgeändert werden; auch wurden sie nicht weltweit uneingeschränkt konstituiert.
Aber selbst die autoritären Regime getrauen sich nicht sich offen gegen
dieselben auszusprechen; vor ihren Völkern nicht und schon deshalb nicht, weil
sich das demokratische Lager durch deren Praktizierung schwächt.
Woher nehme ich nun den Mut, für Biotelie in zwei Punkten auf eine Abänderung
zu drängen?
Der im Westen herrschende Liberalismus, der sich auf die Gleichheit der
Menschen beruft – wozu die Gleichbehandlung vor dem Gesetz auch uneingeschränkt
unter rechtsstaatlichem Gesichtspunkt zugestanden werden muss und soll – hat
sich auf das Prinzip der Autonomie (Freiheit und Selbstbestimmung) allein festgelegt.
Diese Einseitigkeit und Übertreibung, die in der EU eben mit Genderdoktrin und
Toleranzüberdehnung auf die Spitze getrieben wird, führt über Dekadenz zum
selbstmörderischen Untergang, wie sich bereits mathematisch-demographisch berechnen lässt. Dies sollte und kann also
nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Auch im System der Biotelie wird auf AUTONOMIE abgestellt, aber als auf einen
Aspekt zusammen mit zwölf anderen, die alle zusammen im Netzwerk zum Überleben
beitragen sollen.
Im Streit um die beste Variante von Demokratie
werden augenblicklich vier Varianten herausgestellt:
1.Priorität |
Rechtsstaat
Demokratie |
||||||||||||||||
2. Priorität Demokratie Rechtsstaat |
|
Abbildung 2.1:
Prioritäten der vier diskutierten Demokratietheorien/ var. n. Anna Christmann:
(a. a. O. S.41)
Ich folge im Weiteren ein Stück
weit: Anna Christmann: Die Grenzen direkter Demokratie / Volksentscheide im
Spannungsfeld von Demokratie und Rechtsstaat -
Nomos 2012:
(Schriftart für Texte A. Christmanns in Verdana Größe 10)
2.1. Im republikanischen Modell steht die Demokratie vor dem Rechtsstaat.
Bereits in der Antike
unter Betonung der Volkssouveränität, die nicht delegierbar ist (a. a. O. S.32)
Macchiavelli trennte noch Staat und Gesellschaft, Rousseau vereinigt beide im
hinsichtlich des Ablegens von Einzelinteressen zugunsten des Gemeinwohls des
„wohlunterrichteten“ Volks zum volonté
général (Allgemeinwille), also nicht der Wille aller (volonté de tous).
(a. a. O. S.33)
2.1.2 …Im Vergleich zum
Republikanismus geht der Liberalismus von einem deutlich pessimistischeren
Menschenbild aus. Er stellt nicht Partizipation als Ausdruck positiver
Freiheit, sondern individuelle Grundrechte in den Mittelpunkt. Der Rechtsstaat
wird zum zentralen Bestandteil… (a. a. O. S.34)
Grundrechte (etwa bei
John Lockes) werden vom Liberalismus direkt aus dem Menschsein abgeleitet.
Akexis de Tocqueville verweist in „De la démocratie en Amérique“ (1835) auf
mögliche Gefahren der Mehrheitsentscheidung. (a. a. O. S.35). er empfiehlt
ähnlich dem heutigen checks and balances die Einbettung in Föderalismus, Gemeindeeinrichtungen
und richterliche Gewalt (Saage 2005).
Das Verfassungswesen, der Konstitutionalismus kam unter liberalistischem
Einfluss im 19. Jahrhundert auf, um Monarchie zu beschränken, ausgleichend trat
dazu die richterliche Gewalt. (a. a. O. S.36)
Neuere Theorien versuchen Republikanismus und Liberalismus miteinander zu
verbinden, wobei eher vom Republikanismus ausgegangen wird und Gewicht auf
Partizipation, also auf Bürgerbeteiligung gelegt wird.
Im
biotelen System erfolgt diese Teilnahme mindestens in zweifacher Hinsicht: zum
einen mit dem biotelen Gesetzesantrag von jedem Befähigten, zum zweiten mit der
Abstimmung über diesen Antrag durch die Betroffenen. Auch das unabhängige
biotele Gutachtenverfahren hat vor allem in richterlicher Funktion Züge der
direkten Bürgerbeteiligung.
Für die prozedurale und partizipatorische Schule
kann die Macht des Volkes als Souverän nicht durch die richterliche Gewalt
eingeschränkt werden. „Selbstregierung der Bürger“ und damit eine „Starke
Demokratie“ werden gefordert (Barber 1994: 135, 146). (a. a. O. S.37) Die prozedurale Komponente ist eine
solche des Rechtspositivismus, nach welchem gilt, was Gesetz ist. Thomas Hobbes
meinte hierzu: „Nicht Wahrheit, sondern Macht ist die Grundlage des Gesetzes“.
Von gewissen von Chr. genannten Autoren werden jedoch daneben auch Grundrechte
anerkannt. Jürgen Habermas (1992, 1996) entwarf eine deliberative Demokratie,
in der die Grundrechte und die Volkssouveränität gleichrangig sein sollen,
obwohl sie doch in gegenseitigem Spannungsverhältnis stehen.
Biotelie:
direktes Regieren aus dem Volk mit dem Volk
Mit der Biotelie könnten Grundrechte, in der gegenüber den heute
offiziell aufgestellten etwas veränderten, d.
h. aus gewichtigen Gründen eingeschränkt aber auch zugunsten des Lebens
erweitert, über die demokratische und damit auch liberale Einzelinitiative
(hier zunächst auf den Gesetzesantragsfall bezogen, aber auch dem Einzelnen
zugebilligt) gesetzgeberisch wahrgenommen werden. Gelingen wird die
Partizipation jedoch nur dem Fähigen mit gemeinnützigen Einfällen. Die Masse
der Betroffenen wird erst im Abstimmungsverfahren herangezogen, entscheidet
dann aber unwiderruflich prozedural-demokratisch.
Damit die Betroffenen für den gemeinnützigen biotelen Gesetzesantrag gewonnen
werden, werden gemeinwohlwidrige Bestrebungen (etwaige Kundgebungen und
Veröffentlichungen) gegen den biotelen Gesetzentwurf zumindest im Zeitraum um
die Abstimmung nicht zugelassen bzw. mit Strafe belegt und die biotelen Vereine
dazu aufgefordert, das biotele Gesetzesvorhaben in der Öffentlichkeit zu
verteidigen. Positive Stellungnahmen können auch von Antragsteller und
Gutachtern über die „Ecke der Wissenschaft“ in den Medien vorgenommen werden.
Es handelt sich hier doch offensichtlich um das bisher vermisste Bindeglied des
„öffentlichen Diskurses“, wie von Habermas gefordert (aber vermutlich mehr im
links-liberalen Sinne gemeint, also in der destruktiven selbsttäuscherischen
Einseitigkeit unserer heutigen Medien?).
Obwohl Habermas stets auf den Ansatz des Republikanismus zurückkommt, endet er
in einem eher liberalen Modell (Ottmann 2007: 108). Habermas versucht zwar, die
Volkssouveränität in seinem Modell zu verankern und übernimmt damit Ansätze der
Bürgertugenden, die für die Demokratie erwartet werden. Er spricht explizit vom
zur Gemeinwohlorientierung verpflichteten Bürger und dem Gebot der
öffentlichen Vernunft (Habermas 2001:
151)… (a. a. O. S.39)
Innerhalb der Gruppe der liberalen Demokratien wird … zwischen zwei Grundtypen
unterschieden: der rechtsstaatlichen
Demokratie und dem demokratischen
Rechtsstaat.
Wie unmittelbar zu erkennen ist, handelt es sich dabei im ersten Fall um
eine Demokratie mit rechtsstaatlichen Elementen und im zweiten Fall um einen
Rechtsstaat mit demokratischen Elementen… (a. a. O. S.43)
2.2.2. Demokratischer Rechtsstaat
…Der Rechtsstaat nimmt hier eine entscheidende Rolle im politischen System ein,
das von demokratischen Prozessen getragen aber nicht ausschließlich bestimmt
wird. Aus dem Liberalismus sind die Grundwerte entnommen, die über der
aktuellen Gesetzgebung stehen. Einen Rechtspositivismus, der als Recht
anerkennt, was durch einen demokratischen Prozess zustande gekommen ist, kennt
dieses System nicht. Ein Gesetz muss immer auch anerkennungswürdig sein, also
bestimmten inhaltlichen Kriterien entsprechen. Für die Einhaltung dieser
Kriterien sorgt eine starke Judikative… (a. a. O. S.46) Seine Stärke besitzt
der demokratische Rechtsstaat im Schutz von Grund- und Minderheitenrechten. Es
bestehen breite Beschwerdemöglichkeiten, wenn die Einschränkung von
individuellen oder gruppenspezifischen Rechten droht. Ein Bürger des
demokratischen Rechtsstaates kann sich seiner individuellen Grundrechte sicher
sein, ist aber bei der Gestaltung der Tagespolitik weitgehend auf
Repräsentanten angewiesen… (a. a. O. S.47)
Studierte sind nicht immer gescheiter
Anna Christmann tritt gegen das Beispiel der
schweizerischen rechtstaatlichen Demokratie eindeutig für den kalifornischen
demokratischen Rechtsstaat ein (a. a.
O. S.77). Damit schwimmt sie mit unserem links-liberalen Zeitgeist, der eben u.
a. den Haken hat, dass Flüchtlingsmassen
aller möglichen Spielarten eindringen und alle Sozialrechte ausschöpfen, welche
die Einheimischen erst erarbeiten müssen.
Eine Politik, die auf die Dauer nicht durchzuhalten ist, ist keine gute
Politik, wenn sie auch noch so gut gemeint ist. Heutige Richter sind im
flüchtigen Zeitgeist des Links-Liberalismus erzogen, dessen Ende wegen völligen
Versagens bereits absehbar ist.
Es handelt sich bei diesen Richtern – je mehr Asylanten, desto mehr
Rechtsanwälte und Richter! – um eine abgehobene Akademikerclique, welche wegen
ihrer Moralüberzeugung derzeit schwer angreifbar ist, solange die durch sie
ausgelösten Zerstörungen und Existenzvernichtungen und deren begleitende Nöte
und Elend noch nicht eingetreten sind und ihr Eintreten verdrängt wird.
Belastet werden die Teile des Volkes auch sofort, die unangenehmere und
aufopferungsvollere Tätigkeiten ausüben als die überproportional aufgeblähte
und großzügig finanzierte Akademikerclique, die sie zusätzlich finanzieren
müssen..
Müssen alle Landschaften der Erde mit Minaretten bestückt werden? Hat das
Schweizer Bergvolk nicht das Recht, in seiner Heimat von der
Landschaftsbildumgestaltung nach Balkanmuster durch eine eben erst, meist
uneingeladene, zugereiste Minderheit verschont zu werden? Zugereiste
Minderheiten haben sich anzupassen, nicht die Einheimischen.
Noch einmal: Müssen Asylanten, die in
Überzahl nur vorgeben, in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben verfolgt zu
werden, sofort dieselben Versorgungsrechte erhalten wie Einheimische die hier
ein Leben lang dafür gearbeitet haben?
Gleichheit aller vor dem Gesetz, nicht: Gleichheit
aller durch das Gesetz
Die biotele Gesetzgebung ist ein Zwitter zwischen
beiden Spielarten: eindeutig tritt sie für Grundwerte ein, welche die
dynamische Stabilität (das Leben) fördern, aber nicht gänzlich mit den
liberalen Grundwerten identisch sind, was dem demokratischen Rechtsstaat
entspricht; zum anderen ist sie gänzlich der Abstimmung durch die jeweils von
einem biotelen Gesetzesantrag Betroffenen unterworfen, was der rechtstaatlichen
Demokratie entspricht. Außerdem ist biotele Gesetzgebung ja nur für einen Teil
der gesetzgeberischen Materie überhaupt zuständig, so dass noch viel Luft für
andere insbesondere repräsentative
Politik bleibt. Es herrschen also hoffentlich klare Verhältnisse. Das Spannungsverhältnis
zwischen Demokratie und Rechtsstaat wird in der biotelen Gesetzgebung
aufgelöst.
Aber Chr. ist wie die gesamte links-liberale
Hauptströmung mit ihrer Definition der Rechtsstaats auf der Grundlage der
Parolen der Französischen Revolution Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit –
Thema übrigens meines Abitur-Aufsatzes! – in ihrem eigenen Kurzzeitdenken gefangen. Die maßlose
Übertreibung des Gleichheitsprinzips verstößt jedoch gegen wahre
Rechtsstaatlichkeit. Bereits als Chr. mit ihrer Forschung (sie selbst betont
diese Bezeichnung ihrer Arbeit) –
letztlich auf Staatskosten – begann, strebte sie das erreichte Ergebnis an, der
Schweiz den Umstieg von der rechtstattlichen Demokratie in den demokratischen
Rechtsstaat zu empfehlen. Nach der weithin herrschenden und auch
links-liberalen Auffassung ist nationales Recht den Menschenrechtserklärungen
untergeordnet. Letztere so wie auch die weithin geltende Definition der
„nachhaltigen Entwicklung“ (Brundtland) versteigen sich aber in unerfüllbare
Wunschträume von Kommissionen, der
Versprechungen häufig wohlfeil sind, soweit
sie als unerfüllbar ja keine praktischen Auswirkungen haben. Nun besteht
der links-liberal indoktrinierte „Westen“ aber zu seinem Nachteil bis zu seiner
Auslöschung stolz auf seine Vorreiterrolle für das umfassendste „Menschenrecht“
unter Rechtsgültigkeit auch des Widersinnigen weil langfristig (nachhaltig)
Todbringenden.
Die Schweiz
ist äußerst beschränkt in der Nutzfläche und infolge ihres Wohlstands äußerst
attraktiv; sie muss sich also gegen den
Zustrom von außen wehren. Die
Ausschaffungsinitiaven gegen unechte Asylanten und solche für
Zuzugsbeschränkungen – wie derzeit wieder eine knapp angenommen wurde – sind
also für sie überlebenswichtig, so sehr die „Europäer“, natürlich aus Humanitätsgründen, auch dagegen schreien.
Der Rechtsstaat hat in erster Linie dem Überleben – und zwar subsidiär von der
jeweils eigenen Kultur her betrachtet –
Rechnung zu tragen: Menschenrechte müssten im biotelen Rahmen neu verfasst werden.
Biotele Politikberatung
Das als realisierbar bestätigte biotele
Gutachtenverfahren sollte zunächst zur Politikberatung eingesetzt werden: dann
würde wohl der US-Politik den Vorstellung Peter Scholl-Latours entsprechend die
Kooperation eher mit dem Iran als mit Saudi-Arabien, und der EU eher die
Einbeziehung Russlands als die Aufnahme
der Türkei empfohlen werden.
Kehren wir nach diesem Abstecher zu N. zurück:
7.1.2 Moderater
Kosmopolitismus
Eine etwas vorsichtigere
Ausgestaltung findet kosmopolitisches Denken in den Schriften von Jürgen Habermas
und Rainer Forst. Hier lässt isch eine stärkere institutionalistische
(Habermas) von einer stärker philosophisch geprägten Variante (Forst)
unterscheiden.
7.1.2.1 Die Welt als
kosmopolitsches Mehrebenensystem
Habermas wollte weder den Nationalstaat verabsolutieren noch
den Weltstaat beabsichtigen und sprach sich für ein gestaffeltes
Mehrebenensystem ohne eigene staatliche Qualität aus. Weltinnenpolitik sollte
transnational betrieben werden (Habermas 2007, 401). Auf höchster
supranationaler Ebene sollte eine Generalversammlung einer Weltorganisation
vorstehen, die als parlamentarisches Ein- oder Zweikammersystem und mit
Parlamentariern oder mit Staatenvertreter in Zweiter Kammer mit dem Ziel des
Friedens- und Menschenrechtsschutzes beschickt werden. (a. a. O. S.142, 143)
Ohne eigenes Gewaltmonopol wäre es auf den Beistand der Staaten zu
Zwangsmaßnahmen angewiesen. Auf der Generalversammlung würde auch über
Grundsätze transnationaler Gerechtigkeit debattiert (Habermas 2007; 450). Auf
untergeordneten Ebenen befände sich eine Vielzahl sektoral spezifischer
Verhandlungssysteme auf Expertenbasis entsprechend der Tätigkeit heutiger
internationaler Organisationen als kohärenter Rahmen für eine globale „Energie-
und Umwelt-, sowie Finanz- und Wirtschaftspolitik“.
Die Zahl der relevanten Akteure sollte stark beschränkt
werden unter starker Machtkonzentration, auch andere Weltregionen sollten sich
analog zur EU zusammenschließen, um nur wenige „global players“ versammelt (2007;
445), zwischen denen Kompromisse ausgehandelt werden (2007; 453). Die
Delegierten müssen demokratisch gewählt sein und ihr Verhandlungsspielraum
reicht nur so weit, wie bereits eine transnationale Meinungsbildung der Bürger
vorhanden ist. (a. a. O. S.143, 144) Akteure der internationalen Zivilgesellschaft
sollten in die Meinungsbildung eingeschaltet werden.
Als
Weltbürger fühlt sich jeder allen Menschen verpflichtet und hat dafür auch
Vermögensopfer zu bringen; als Staatsbürger zeige sich in der Euro-Krise dass
von den „mental-trägen“ Staatsbürgern
doch wieder engerer Zusammenhalt gefordert werde [von mir sehr frei
formuliert]. Der Staatsbürger sei keineswegs ein historisches
Auslaufmodell. N. teilt den Optimismus Habermas‘ hinsichtlich der
Bereitschaft zum
Integrationsprozesses zwischen den Staaten außerhalb der EU und dabei noch ohne
Zwangsmittel nicht im gleichen Umfang. (a. a. O. S.144, 145)
Deutet sich hier eine Götterdämmerung an? Immerhin
ist Jürgen Habermas der letzte und zuletzt höchstbewertete Philosoph der 68er
Revolution, hervorgegangen aus der Flak-Helfergeneration (Flak=
Flieger-Abwehr-Kanonen), die ja wegen ihres kindlichen Alters keine direkte
Feindberührung hatte und von der „Frankfurter Schule“ der zur Umerziehung der
Deutschen aus den USA zurückgekehrten Gelehrten um Max Horkheimer und Theodor
W. Adorno gelitten und geduldet wurde.
7.1.2.2 Das Recht auf
Rechtfertigung
…Das Recht auf
Rechtfertigung geht auf die Idee zurück, dass wir als Menschen alle ein
grundlegendes Recht haben, dass alle Handlungen, die unsere Handlungen
einschränken können, uns gegenüber zu begründen sind. Es ist bei Rainer Forst
(2007) eingebettet in eine
gerechtigkeitstheoretische Betrachtung von Gesellschaft, die Gerechtigkeit als
einen gesellschaftlichen Zustand versteht, der dann entsteht, wenn alle
Menschen ihr Recht auf Rechtfertigung in gesellschaftlichen Verteilungs- und
Mitbestimmungskämpfen realisieren. Der Gerechtigkeitsbegriff ist dabei
ausdrücklich politisch zu verstehen. Es geht nicht darum, dass Zustände nur
theoretisch gerechtfertigt werden können und auf Prinzipien aufbauen, die
universelle Gültigkeit haben. Entscheidend ist vielmehr, dass bestehende
Machtverhältnisse auch konkret in Frage gestellt werden und individuelle
Erfahrungen von Diskriminierungen, Ausbeutung oder Entrechtung in öffentliche
Ansprüche verwandelt werden.
Wenn das Recht zur Rechtfertigung von allen
wahrgenommen werden sollte, so ist es als Weg der Partizipation dadurch
geschwächt, dass gar nicht alle partizipieren können, ja viele gar nicht
partizipieren wollen an all diesem Wust von freiheitsbeschränkenden Regelungen.
Mit dem biotelen Gutachtenverfahren könnten als Antragsteller diejenigen
wenigstens Rechtfertigungen bzw. Änderungen verlangen, die deren Notwendigkeit
erkennen und an Abänderung interessiert sind. Die biotelen Gutachter sind dazu
angehalten, die Auswirkungen eines Gesetzes sowohl hinsichtlich des Kreises der
von den Folgen Betroffenen abzuschätzen, zu den zu berücksichtigenden Aspekten zählen auch die der AUTONOMIE
(Freiheit) und der AUTARKIE (Selbständigkeit). Gänzlich verdächtig, ja irreal,
für mich ist dann (außerhalb der biotelen Instanz) die Forderung gegen
Unterlassungen von Förderung:
Aus
dem Recht auf Rechtfertigung ergibt sich sowohl ein Recht auf politische
Teilhabe als auch eine Begründungslast für denjenigen, der in unsere Freiheit
eingreift oder Handlungen unterlässt, die unsere Freiheit befördern könnten.
Eingriffe in unsere Freiheit sind zwar nicht grundsätzlich ungerecht; sie
bedürfen aber immer einer ausführlichen Begründung und der Darlegung, warum sie
notwendig sein sollen. Das Recht auf Rechtfertigung interpretiert somit den Schutz
des Einzelnen vor unbegründeten Freiheitseinschränkungen als ein grundlegendes
Menschenrecht: „Dem Grundprinzip der Rechtfertigung entsprechend haben Personen
ein fundamentales Recht auf Rechtfertigung: ein qualifiziertes Vetorecht gegen
all die Normen und Praktiken, die nicht reziprok allgemein gerechtfertigt
werden können“ (Forst 2007; 370) (a. a. O. S.145,146)
„Reziprok“, das heißt in bioteler Ausdruckweise
„gegenüber dem biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT“. Überhaupt fehlt dem „Recht
auf Rechtfertigung“ das übergeordnete Ziel der dynamischen Stabilität, der
Lebenserhaltung. Das einzige übergeordnete Prinzip und höchste Ziel scheint für
Forst die AUTONOMIE (als Freiheit des Einzelnen) zu sein. Damit befindet er
sich in geistiger Zwilingsbruderschaft zu seinem Kollegen Felix Ekardt (Das Prinzip
Nachhaltigkeit), der ja sogar so weit ging, nur noch Rechte zwischen
Individuen anerkennen zu wollen und die Kollektive – auch Nationen – aufzulösen.
Zeitlich nach der Konstruktion direkter bioteler Demokratie scheint auch Forsts
System darauf abzuzielen, dass mittels der Demokratie nicht nur über und
zwischen Gruppen (Parteien) verhandelt werden kann, sondern auch einzelne
unmittelbar ohne Gruppenvermittlung Rechte, wenn nicht prägen, so doch
wenigstens auch politisch einfordern können, auch solche, die noch nicht von
Gruppen (z.B. Juristen, Abgeordneten) bereits als Rechte in Gesetzbüchern
aufgestellt wurden.
Das
Recht auf Rechtfertigung verfolgt eine radikal post-internationale Perspektive.
Es kommt jeder Person immer dann zu, wenn ihre Freiheit von den Handlungen
einer anderen Person oder politischen Institution eingeschränkt wird (Forst
2002).
Da Staaten
dieses Recht offenbar nicht gegeneinander geltend machen können, hätte dieser
Abschnitt auch unter „Transnationale Zivilgesellschaft“ untergebracht werden
können (?) Aber es geht hier ja um den kosmopolitischen Gehalt.
Ich werde dabei an Felix
Ekardt ‘ s „Das Prinzip der Nachhaltigkeit“ (2002) erinnert, in dem
dieser alle Kollektive auflösen und Rechtsbeziehungen nur noch zwischen
Individuen zulassen wollte. Damals – und dies ist bloß 12 Jahre her! – war es
bei den meisten Sozialwissenschaftlern
bereits ausgemacht, dass der Staat ein fossiles Relikt sei und von der
Gesellschaft überwunden werde. Ekardt dagegen benötigte den starken Weltstaat
und erklärte die AUTONOMIE (Freiheit) zum führenden Prinzip. (Weitere
Prinzipien, die biotelen Aspekte, konnte er im Antwortschreiben nicht in Abrede
stellen, erklärte sie aber zu Hilfsprinzipien zur AUTONOMIE). Meine Anfrage, ob
ich mich an dem von ihm mit Kollegen beabsichtigten Institut für
transnationales Recht beteiligen dürfe, wurde (meiner Erinnerung nach) abschlägig
beantwortet. Die Erklärung zum Titel seines Buches blieb er mir damals schuldig; heute weiß ich aus der Ankündigung
einer Neuauflage, dass noch Kapitel über Naturschutz mit 50 Vorschlägen folgen
sollten.
Aber zurück zu Heldt:
Das behandelte Rechtsprinzip biete Vorteile gegenüber den negativen
Auswirkungen der „ungleichmäßigen Denationalisierung“. Da ist er also wieder
der Spuk mit dem post-nationalen! und dies gleich hinter einer
“Post-Internationalen“! Die Stärke dieser Norm liege in ihrer Anwendbarkeit
gegenüber jedem staatlichen Gebilde postnationaler Konstellation vom
Multilateralismus bis hin zum Weltstaat.(a. a. O. S.146)
Als Bespiele wird eine Baumaßnahme mit wertmindernder Auswirkung auf ein
Grundstück, die etwa durch die Notwendigkeit eines Rathauses begründbar sei,
genannt und die Zurücknahme eines Binnenzolles gegen eine Ware, die bereits in
einem Nachbarland zollfrei gehandelt wird. Es gehe um die „größtmögliche
Freiheit aller im Rahmen einer vernünftigen Verfolgung des Allgemeinwohles“.
Über
die die Definition des Gemeinwohles und über die Natur des Gerichts
einschließlich Richterauswahl etc. wird nichts ausgesagt.
Trotz
radikal prozeduralen Charakters zieht das Recht auf Rechtfertigung daher die
normative Forderung nach einer Befriedigung grundlegendender Bedürfnisse nach
sich. Es erhebt sie zu einer Vorbedingung prozeduraler Gerechtigkeit. Nur dann,
wenn Menschen frei von Hunger und Unterdrückung sind, wenn sie Zugang zu
sauberem Wasser, eine gesicherte Ausbildung und ein Dach über dem Kopf haben,
können sie auch vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie eine reelle Chance haben,
ihr Recht auf Rechtfertigung geltend zu machen.
Aber wäre dies nicht ein weiteres Arbeitsfeld für
Nicht-Regierungs-Organisationen (NROs), einer beliebten Pfründe für Politik-
und Sozialwissenschaftler, um dem noch weit verbreiteten und sich leider weiter
verbreitenden Elend abzuhelfen?
7.1.3 Schwacher
Kosmopolitismus
N. beruft sich auf die Kritik von Alasdair MacIntrye (1995) und Thomas Nagel (2005) am Starken zugunsten eines Moderaten Kosmopolitismus, der ich mich mit
Überzeugung anschließen möchte.
Der
Kern des Argumentes beinhaltet, dass wir durchaus moralisch wertvolle Gründe
dafür haben, zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen zu unterscheiden und
uns nahestehende Menschen anders zu behandeln als Fremde. Der Ausgangspunkt des
Argumentes lautet, dass wir als Menschen eine besondere Verantwortung für
unsere Familienmitglieder (Kinder, Eltern, Ehepartner) haben und dass diese
Verantwortung größer ist als diejenige für fremde Personen. Diese besondere
Verpflichtung leite sich daraus ab, dass wir mit diesen Personen eine
langfristige, verbindliche Beziehung eingegangen seien und uns hierbei einer
Intensität von Verpflichtung unterworfen hätten, die höher sei als diejenige,
die wir allen anderen Menschen schuldeten. … Ganz ähnlich argumentiert MacIntre
nun in Bezug auf den Nationalstaat. Auch hier hätten wir es mit einer besonders
hohen Form der wechselseitigen Verpflichtung zu tun. Wir akzeptierten, dass
andere Mitbürger im Rahmen der vorgesehenen demokratischen Verfahren über
unsere Freiheit entscheiden, dass sie uns besteuern dürfen und dass sie uns im
Extremfall sogar töten dürften. Und genauso akzeptierten alle anderen
Mitbürger, dass wir eine ähnliche Gewalt über sie auszuüben befugt wären. Eine
derart hohe Bereitschaft von wechselseitigen Verpflichtungen sei keineswegs
eine Selbstverständlichkeit sondern vielmehr von sehr hohen Voraussetzungen
abhängig. (a. a. O. S.148, 149) Hierzu gehörten ein historisch gewachsenes
Vertrauen in unsere Mitbürger und die zur Anwendung kommenden Verfahren sowie
die Annahme, dass unsere Mitbürger im Großen und Ganzen unsere politischen
Ziele teilten und über keine Interessen verfügten, die von den unseren zu weit
entfernt seien. Alle diese Bedingungen bestünden nun aber nur innerhalb, nicht
aber jenseits des Staates. Diese Unterscheidung macht MacIntyre zufolge
deutlich, dass das kosmopolitische Prinzip, demzufolge alle Menschen unbeachtet
ihrer Nationalität gleich zu behandeln seien, der Qualifizierung bedürfe. Wenn
es Menschen gibt, denen gegenüber wir besondere Pflichten haben, dann bedeute
dieses direkt, dass wir aus moralischen Gründen zur
Ungleichbehandlung von Menschen verpflichtet sind,
Hintergrund: Der Staat
als Bedroher und Garant von Menschenrechten
„Bürger eines Staates zu
sein, ist… Grundvoraussetzung von Freiheits- und Rechtssicherung überhaupt.
Staatenlos zu sein oder ausgebürgert, verjagt, ist eine der schlimmsten
Erfahrungen für den Menschen, wie das Schicksal von Millionen Flüchtlingen im
20.Jahrhundert deutlich gezeigt hat und immer noch zeigt, die auf ein
humanitäres Entgegenkommen in den Aufnahmeländern angewiesen sind. Mag man
als Staatsbürger im Staat auch mit einigem oder vielem unzufrieden sein, so
verbürgt dieser Staat doch in aller Regel zumindest das Recht überhaupt
Rechte zu haben, Rechtssubjekt und nicht vogelfrei zu sein. |
Auch alle schwachen Kosmopoliten sprechen sich für
kosmopolitische Verpflichtungen aus, etwa für internationale Katastrophenhilfe
und Asylrecht. Moralische Forderungen im Kontext eines Staates hätten
allerdings anderes Gewicht als solche in staatsübergreifenden Zusammenhängen.
Nach Thomas Nagel können Gerechtigkeitsforderungen überhaupt nur innerhalb des
Staatsrahmens erhoben werden. (a. a. O. S.149)
Zwischen Staaten bestehe Vertragsfreiheit, da über ihnen mit Gewalt
ausgestattete Institutionen bestünden.
Der Staat stellt organisatorisch einen Herrschaftsverband dar, der die Bürger auch
gegen deren Interessen zu Gehorsam zwingen kann, was über wechselseitige
Vertragsverhältnisse hinausgeht. (a. a. O.S.150)
Begriffe: Rawls acht
Prinzipien der Gerechtigkeit
„(1) Völker sind frei
und unabhängig, und ihre Freiheit und Unabhängigkeit muss von anderen Völkern
beachtet werden; (2) Völker müssen Verträge und Verpflichtungen einhalten;
(3) Völker sind gleichberechtigte Partner bei bindenden Übereinkünften; (4)
Völker müssen die Pflicht zur Nicht-Einmischung beachten; (5) Völker haben
das Recht zur Selbstverteidigung und kein anderes Recht für einen Krieg als
jenes zur Selbstverteidigung; (6) Völker müssen Menschenrechte respektieren;
(7) Völker müssen bestimmte, vorgeschriebene Einschränkungen bei der
Kriegsführung beachten; (8) Völker haben eine Beistandspflicht für Völker,
die unter ungünstigen Bedingungen leben, welche verhindern, dass sie zu einer
gerechten oder anständigen Regierung gelangen.“ |
Ralws
setzt sich damit von allen starken kosmopolitischen Gerechtigkeitskonzepten ab,
die gerade die Relativierung nationalstaatlicher Grenzen, den Einfluss globaler
Kapitalmärkte auf innerstaatliche Prozesse und die Existenz einer Vielzahl von
politikrelevanten horizontalen und vertikalen Netzwerken aus gouvernementalen
Repräsentanten, internationalen Organisationen und nicht-staatlichen Akteuren
als zentrale Rahmenbedingungen moderner Politik betonen. Der Rawls’sche Fokus auf Völker hat daher in der
Literatur viel Kritik auf sich gezogen.
Dieser „Reifizierung [Verdinglichung,
Vergegenständlichung] von Völkern“ musste N. natürlich widersprechen oder sie
zumindest in Zweifel ziehen. (Angehörige anderer Völker würden kaum so
verfahren; Gesellschafts- und Politikwissenschaftler natürlich ausgenommen.)
Natürlich meinte auch Rawls nicht, dass Völker unveränderliche Einheiten seien,
aber sie sind als kollektive Einheiten nun einmal entstanden und erfüllen
Aufgaben. (a. a. O. S.151)
Regierungs-Kritik und –Opposition doch besser in
biotelem Rahmen
Die NROs und Netzwerke ändern an diesen Gegebenheiten
wenig; außerdem üben sie häufig auch einen recht negativen, schädigenden und
störenden Einfluss auf Völker und damit auch Bürger aus.
Wenn beispielsweise die „Bewegungsstiftung“, deren Träger ich schon deshalb
hoch schätze, weil sie ererbtes, eigenes Kapital eingebracht haben,
beispielswese einen von Paten finanzierte Mitarbeiter etwa aus illegalen
Flüchtlingsgruppen anheuern, um Demonstrationen für Freizügigkeit und
großzügige finanzielle Ausstattung für Flüchtlinge und deren möglichst
ungehemmten Zuzug zu fördern, so entstehen den Bürgern Lasten in unerträglicher
Höhe, soweit die Überforderung nicht rechtstaatlich eingegrenzt wird. Die systematische und grundsätzliche
Unterstützung der Anti-Atomkraftbewegung hat ebenfalls ihre das
Regierungshandeln beschränkende Auswirkungen, die sich über die einseitige
deutsche Energiewende in nicht mehr zu schulternde Belastungen auswirken
können. Ob über derartige Stiftungen und Vereine wirklich verantwortliches
staatliches Handeln insgesamt stärker behindert oder gefördert wird??
Nachträglicher Zusatz:
Von Seiten eines Gründers der Bewegungsstiftung wurde meine Bitte um Mitentwicklung
des biotelen Beurteilungsprogramms zurückgewiesen und zugleich behauptet, die
Stiftung sei nicht links ausgerichtet. (Obgleich dies doch die politische
Ausrichtung der das Kapital vererbenden Eltern war.) So sicher ist man sich,
denn man hat ja die Menschenrechtserklärungen als Leitlinie für ein moralisches
Handeln. Aber bereits Alt-Kanzler Helmut Schmidt hatte mit anderen ausgedienten
Regierungschefs zusammenvergeblich versucht, die Menschenrechte anhand von
Menschenpflichten neu und praktizierbar zu ordnen.
„Bewegungs-aktuell: Anstöße für soziale Bewegungen Nr.1/2011: Wer etwas
verändern will, geht auf die Straße… 20.000 Menschen haben im Februar einen
Nazi-Aufmarsch in Dresden [in Erinnerung an das Bombardement] verhindert.“ Aber
ob es wirklich Nazis waren, die über die offiziellen Geschichtsverfälschungen
empört waren? Forderung von Stiftung bridge. „Finger weg von meiner DNA!“ – Und
wo bleibt die Forschung?
… „Die Kampagne >Alle Bleiben! Bleiberecht für Roma in Deutschland…“,
„Anti-Atom-Proteste“, „Engagement für eine Welt ohne Grenzen“. Etwas
sympathischer: Für die Rücknahme
Privatisierung der Wasserversorgung Berlins.
Bewegungs-aktuell
3/2009: „Nun geht‘ s ums Ganze! Wiebke Johanning… “Der letzte Bauauftrag für
ein AKW war Anfang der 80er Jahre. Was die Bewegung aber bis heute nicht
durchsetzen konnte, ist die Stilllegung einer größeren Anzahl der laufenden
Atomkraftwerke…“(Dies auf der ersten Seite – und auf der letzten?)
„Erfolgs-spot Förderprojekte: Ilisu-Kampagne: Finanzierung für Staudamm
geplatzt. Es ist eines der zerstörerischsten
Großprojekte, die zur Zeit in Europa geplant werden – der Ilisu-Staudamm
im Südosten der Türkei. Er soll den Tigris aufstauen… Massenumsiedlungen,
Armut, Umwelt- und Kulturzerstörung. Doch nun gibt es Grund zur Hoffnung.
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ihre Kreditbürgschaften für Ilisu
gestoppt!...“ Aber die Umgesiedelten warten doch dann nur noch auf
ihre Weitermigration ins Schlaraffenland Deutschland. Wasch mir den Pelz und
mach mich nicht nass! Mit den Füßen abstimmen lassen statt mit dem Kopf? Das
für mich Empörende ist, dass Bürgerinitiativen wie die Bewegungsstiftung
Gemeinnützigkeits-Status besitzen; ihre Aktivitäten, die dem Staat Millionen
bis Milliarden Verluste zufügen und seine Handlungsfähigkeit bedrohen, werden
steuersubventioniert, natürlich ohne Kontrolle der Gemeinnutenbilanz ihrer
Tätigkeit. Sie haben ja Rückenwind von Seiten der uneingeschränkten Menschenrechte.
Mit dem System der Biotelie würde auch
zivilrechtliches Gruppenverhalten der unabhängigen Begutachtung auf
Gemeinwohlverträglichkeit unterworfen – zumindest in vielen von aufmerksamen
und kundigen Bürgern beobachteten Fällen. Außerdem würden die NROs durch
biotele Vereine erweitert, die angeschlossen an eine Vielfalt engerer
Vereinsziele auf allen Bereichen (Wissenschaft, Sport, Berufsvertretungen etc.)
sich freiwillig dazu verpflichten, die wahrscheinlichen Auswirkungen bioteler
Gesetzesvorhaben der betroffenen Bevölkerung gegenüber zu erläutern.
7.2 Empirische Formen kosmopolitischer Demokratie
Bei Autoren wie Nagel und
Rawls fragt sich N. , ob man sie überhaupt noch zu den Kosmopoliten zählen
könne. Im weitesten Sinne räumt er dies dann doch ein.
Zuerst einmal argumentieren schwache Kosmopoliten nicht dahin, dass „Fremde“
schlechter behandelt und dass ihnen Dinge vorenthalten werden sollten, die
ihnen eigentlich aus moralischen Gründen zustünden. Wofür sie argumentieren ist
nicht die Schlechterstellung von Fremden, sondern die Besserstellung von
Nächsten. Das mag zwar etwas sophistisch klingen, läuft aber letztlich auf
einen Unterschied ums Ganze hinaus. Es beinhaltet keine Verringerung unserer
Pflichten, die wir gegenüber anderen haben, sondern, ganz im Gegenteil, eine
Erhöhung unserer Verpflichtungen. Es handelt sich damit um eine positive Form
der Diskriminierung, die zu einer Erhöhung, nicht zu einer Absenkung des
Niveaus moralischen Anspruches führt…
Im empirisch exakten Sinn setzen globale Strukturen eine wirklich den ganzen
Globus umspannende Relevanz voraus. Sie umfassen neben den Zentren der
Weltwirtschaft ebenfalls politisch und ökonomisch marginalisierte Staaten wie
Nordkorea, Mauretanien und Grönland. Das ist zwar theoretisch denkbar, ist aber
praktisch von nachgeordneter Bedeutung.
Die hier behandelten Fragen nach der möglichen Gestalt
staatsübergreifender Formen der Demokratie gewinnen nicht in dem Maße an
Relevanz, wie auch periphere Regionen mit berücksichtigt werden. Ihre Relevanz
hängt vielmehr davon ab, überzeugende Antworten zu finden, wie Demokratie
jenseits des Staates gedacht werden kann. Es ist eine Frage, die immer dann
auftaucht und politisch beantwortet werden muss, wenn staatliches Handeln
externe Effekte aufweist und wenn staatliche Einheiten grenzüberschreitend
Formen der politischen Kooperation eingehen. (a. a. O. S.152, 153)
Demokratie kann nicht jenseits des Staates gedacht
werden, da Demokratie den Staat zur ihrer Verwirklichung als Werkzeug benötigt.
Aber über den transnationalen biotelen Gutachtenprozess kann Demokratie auch
Staatsgrenzen überschreiten. Und dies ist deshalb möglich, weil Biotelie die
Verfassung und Grundlage auch des globalen Weltstaates sein kann, wenn dieser
über eine gemeinsame allen anderen Gewalten überlegenes Zwangsinstrument in den biotelen
Weltpolizeiblöcken verfügt.
Es wird dann von N. die Frage nach den „eher hierarchische[n] oder eher
diskursive[n} Instrumente[n] zur Setzung und Umsetzung von Regelungen“
gestellt. Unter Hierarchie wird dabei die Zwangsgewalt des Staates verstanden,
die zumindest als Zwangskulisse im Hintergrund steht.
Innerhalb des biotelen Verfahrens wird
auch die Weltpolizei dem biotelen Gutachtenverfahren unterworfen. (Auch nach
Eilentscheidungen der Befehlshaber oder ihrer nachgeordneten Vertreter über
eine gutachterliche Nachkontrolle.)
Problematisch würde mir erscheinen, das innerhalb unabhängiger Einzelner
errungene vereinzelte biotele gutachterliche Urteil als eine Art inneren
Diskurs zu benennen. Ein öffentlicher Diskurs kann jedoch durch
Veröffentlichung eines biotelen Gesetzesvorschlages ausgelöst werden, indem
gebührenpflichtig und erfolgsprämienberechtigt hierzu Verbesserungsvorschläge
eingereicht werden, die sofort begutachtet werden müssen.
Kompromisse finden in der Politik nicht als Ergebnisse
von inhaltlichen Überzeugungsprozessen statt, sondern nur dann, wenn die
bestehenden Machtverhältnisse nichts anderes erlauben.
Zu Kompromissen werden aber der Biotelie sich
unterordnende Staaten gezwungen, wenn ein bioteles Gesetz bei der Abstimmung
der Betroffenen unterlegen ist, die Regierenden aber dennoch eine Regelung der
anstehenden Materie wünschen. Mit militärischer einzelstaatlicher Polizeigewalt
können dann Staaten kaum mehr aufwarten, jedoch mit dem Mittel der Verachtung
und Schikane, soweit diese sich nicht in gerichtlich verfolgbaren Verhaltensweisen
äußern, gegenüber denen, die nicht mitspielen wollen. Hoffen wir auf die
aufklärende und schützende Tätigkeit der freien biotelen Vereine. Bisher gilt:
In den internationalen Beziehungen lässt sich die Bestimmung der zentralen
Rolle hierarchischer Strukturen für die Möglichkeit von Ordnung in der so
genannten „Theorie der hegemonialen Stabilität“
beobachten (Keohane 1983).
Politische Ergebnisse sind darnach das “Produkt zwischenstaatlicher
Verhandlungen“, wobei sich „große
Staaten grundsätzlich gegen die kleinen durch… setzen.“ (a. a. O. S.153)
Habermas (1981) vertritt dagegen die Auffassung:
Nicht
die staatliche Gewalt, sondern die soziale Verständigung der Individuen ist
es…, die gesellschaftliche Ordnung konstituiert.
Verwiesen wird dabei auf die Macht der Medien bis hin in die Weltöffentlichkeit
und auf die Konferenzen und Diskussionen, die doch gar nicht stattfinden
würden, wenn letztlich nur der Machtfaktor entschiede. (a. a. O. S.154) Beide
Argumentationsweisen hätten ihre Relevanz: mal zählten Argumente, mal die
Gewalt.
Tabelle
2: Idealtypen politischer Ordnungsstrukturen
Organisationsmodus
Aushandlung Hierarchie
Akteure
Nationalstaat |
Multilateralismus |
Bund
der Demokratien |
|
Transnationale
Zivilgesellschaft |
Demokratischer
Weltstaat |
(1) Der erste Grundtyp
ist der Multilateralismus. Der Multilateralismus betont den Staat als zentralen
Akteur in der globalen Politik, kennt aber keine formale Hierarchisierung des
Verhältnisses der Staaten untereinander. Er basiert vielmehr auf dem
Souveränitätsprinzip und lehnt jede Einmischung des einen Staates in die
Angelegenheiten eines anderen Staates ab. (a. a. O. S.155, 156) Nationale Selbstbestimmung und
zwischenstaatliche Kooperation auf der Basis argumentativer Verständigung sind
die zentralen Kategorien des Multilateralismus. Er hat sich weitgehend als eine
zwischenstaatliche Organisationsform durchgesetzt und dabei die normativen
Grundelemente, die schon den Westfälischen Frieden (1648), den Wiener Kongress
(1815), den Kellog-Briand Pakt (1928) und den Völkerbund auszeichneten weiter
ausgeprägt. Diese Grundelemente – rechtsverbindliche Ächtung des
Angriffskrieges, staatliches Fundament und Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten anderer Staaten – lassen sich heute geradezu idealtypisch in
den Vereinten Nationen (VN) beobachten. (a. a. O. S.156)
8. Multilateralismus
Der Multilateralismus ist
die vorherrschende Organisationsform der globalen Politik… Allen Formen der
Beteiligung nichtstaatlicher Akteure sowie der Etablierung von
staatsübergeordneter politischer Autorität begegnen Multilateralisten mit
großer Skepsis…
8.1. Die historische
Entstehung des Multilateralismus
Nach den verheerenden Hegemonialkriegen 1618 bis 1648
zwischen den Habsburgern Österreich und Spanien, Frankreich, den Niederlanden,
Dänemark und Schweden und nach achtzigjährigem Unabhängigkeitskrieg der
Niederlande gegen Spanien brachte der Westfälische Friede eine grundsätzliche
Neuordnung im Heiligen Römischen Reich mit Gleichberechtigung der Staaten und
von Katholizismus und Protestantismus. (a. a. O. 159)
Ludwig XIV. führte allerdings beginnend 1667 mit dem Devolutionskrieg gegen
Spanien unter Geltendmachung von Erbansprüchen erstmals eine Berufsarmee von
70.000 Mann in die Spanischen Niederlande und annektierte vorübergehend die
Franche-Comté; die Trippelallianz zwischen Holland, England und Schweden führte
im Frieden von Aachen zum Kompromiss [Wikipedia]. Die übrigen Kriege bis zum
Ende des Ersten Weltkrieges 1918 seien hier übergangen. (a. a. O. S.160)
US-Präsident Woodrow Wilson legte 1918 sein 14-Punkte-Programm mit dem Verbot
geheimer Abmachungen zwischen Staaten, für uneingeschränkt freie Schiffart auf
den Weltmeeren, Gleichheit der Handelsverbindungen und einen allgemeinen
Verband der Nationen vor, auf deren Grundlagen 1920 in Genf der Völkerbund
gegründet wurde. Aber Japan überfiel 1931 die Mandschurei, Italien 1935
Äthiopien, Deutschland 1938 Teile der Tschechoslowakei.
8.2 Die politische Idee des Multilateralismus
… Die Idee des
Multilateralismus basiert neben der Betonung von allgemeinverbindlichen
Prinzipien auf der Einsicht, dass Staaten nicht nur empirische Größen sind,
sondern einen eigentümlichen normativen Wert haben. Sie sind – ganz im
Gegensatz zu den Überzeugungen starker Kosmopoliten – nicht bloß Produkte
historischer Entwicklung, sondern aus einer ganzen Reihe von Gründen
wesentliche Elemente einer demokratisch begründbaren globalen Ordnung. Das
erste Argument zur Verteidigung des Staates ist seine zentrale Rolle für die
Bewahrung von Sicherheit und Frieden. Das Gewaltmonopol des Staates stellt die
notwendige Bedingung für innerstaatlichen Frieden und die Überwindung des
Bürgerkrieges dar. Diese Bedingung ist so wichtig, weil ohne inneren Frieden
keinerlei anderes politisches Gut hergestellt werden kann, die Demokratie
eingeschlossen. (a. a. O. S.161, 162) Den Staat zu relativieren bedeutet daher
immer auch, den Frieden zu riskieren. Nur der Staat ist zudem in der Lage,
Allianzen zu anderen Staaten zu begründen und verbindliche Verträge mit ihnen
einzugehen.
Alternativen zum Staat als zentraler Organisationseinheit einer globalen
Ordnung sind für den Multilateralisten kaum denkbar. Staaten sind nach wie vor
die zentralen Orte der Etablierung politischer Loyalität. Menschen leben in
Staaten und identifizieren sich mit ihnen. Ein wesentlicher Grund der
Loyalitätszuschreibung findet sich darin, dass Staaten nicht nur
Herrschaftsräume sind, sondern auch den Bezugsrahmen geteilter politischer
Kulturen darstellen. Solche politischen Kulturen sind wiederum die Basis für
geteilte Werte. Autoren wie MacIntyre verteidigen daher offensiv ein nationales
Bewusstsein und die normative Überordnung der Belange der eigenen
(nationalen) politischen Gemeinschaft
über diejenigen anderer Gemeinschaften (vgl. Kap.7). Nur in nationalen
Gemeinschaften finde sich ein ausreichend hohe Maß an historisch gewachsener
und kulturell begründeter Gemeinsamkeit für Solidarität und Bürgertugenden. Die
nationale Gemeinschaft und der Nationalstaat dürften daher auch nicht beliebig
zum Gegenstand von Prozessen der Multikulturalisierung und der Globalisierung
gemacht werden, da sonst genau diese einzigartigen Errungenschaften gefährdet
würden.
Jenseits der nationalen Gemeinschaft lässt sich legitime politische Herrschaft
für den Multikulturalisten nicht denken. Geteilte Werte gäbe es in der
internationalen Politik aufgrund der hohen Pluralität von Religionen und
Kulturen kaum oder zumindest nicht in ausreichend belastbarer Form. Die
Forderung nach transnationaler Gerechtigkeit müsse daher letztlich auch als
unsinnig betrachtet werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher
politisch-kulturell gewachsener Wertvorstellungen sei vielmehr davon
auszugehen, dass die Gerechtigkeit des einen immer auch die Ungerechtigkeit des
anderen sei (Morgenthau 1948)…
Selbst in einer Welt perfekter Zugänglichkeit von Informationen würde solange
kein transnationaler Diskurs entstehen,
wie Informationen vor dem Hintergrund national geprägter Kulturen wahrgenommen
würden. Menschen auf unterschiedlichen Kontinenten sprächen dann zwar
vielleicht über dieselben Dinge und würden eventuell sogar die gleiche Sprache
verwenden. Sie würden aufgrund ihrer unterschiedlichen Prägungen aber immer
ihren Äußerungen unterschiedliche Bedeutungen beimessen und deshalb kaum eine
Chance haben, sich wirklich zu verstehen. Die Frage nach Möglichkeiten der
Gerechtigkeit ist daher für den Multilateralisten nur negativ zu beantworten…
(a. a. O. S.162)
Der
verleugnete Rückzug der Demokratie
Hier muss ich die biotele Sicht auf diese
Zusammenhänge übermitteln, um mich nicht zu lange von denselben entfernt zu
halten, was das Verständnis und die versuchte Verständigung nur erschweren
könnte.
Wer die politische und reale Entwicklung in Deutschland nach der 68er
Kulturrevolution verfolgt: nicht etwa aus der breiten Medienöffentlichkeit sich unterrichtend, sondern etwa als
Miterlebender etwa innerhalb Berlin oder gar in einem von dessen
Einwanderungsbrennpunkten, wie in den früheren Arbeiterbezirken Kreuzberg,
Neukölln, Wedding, der wird kaum bestreiten können, dass die sich rasch
ausbreitenden muslimischen Türken und deren Kultur die oben geschilderten
Auffassungen und Befürchtungen gegenüber Multikulturalismus bestätigen.
Das Abstruse und eigentlich schon Erstaunliche daran ist, dass die herrschenden
demokratischen Parteien unisono mit ihrer linksliberalen Politik und der
angemaßten Vorkämpferrolle für das angeblich hehre kosmopolitische Endziel
einer globalen Zivilgesellschaft ohne (National-) Grenzen, doch eigentlich
wahrnehmen müssten, dass sie mit ihrem geradezu beschämend unterwürfigem und
auf überkommene eigene moralische Standards verzichtendem Entgegenkommen – was
uns bei Islam-Gläubigen nur verächtlicher
machen kann! – insbesondere gegenüber der türkischen Zuwanderung sich von ihrem
globalen Idealziel weit entfernen und
einem islamisch unterlegten türkischen Nationalismus auf deutschem Boden
zuarbeiten, der dem gerade überwundenen deutsch-nationalsozialistischen nach
Herrschaftsübernahme möglicherweise kaum nachstehen könnte. Die weltanschauliche Grundlage einer
derartigen Entwicklung kann im Koran nachgelesen werden.
Nicht-türkische Minderheiten werden sich zu unterwerfen haben; für die
Sicherung der türkischen Stimmenmehrheit wird der EU-Türkeibeitritt sorgen.
Unsere Parteienvertreter haben jüngst scheinbar sogar begriffen, dass einem hier
lebenden Türken die alleinige deutsche Staatsangehörigkeit nicht zumutbar ist.
Biotele Politik dagegen wäre auf den Frieden zwischen
den Nationen hin ausgerichtet, wobei mit den Nationalstaaten ja immerhin noch
zu rechnen ist. Denn wenn auch erstaunlicherweise unsere EU-Nachbarsstaaten und
selbst die USA der sich-selbst-abschaffenden deutschen Politik nachzustreben
scheinen, so wird die Mehrheit der übrigen Staatenwelt, insbesondere China und
die anderen ostasiatischen Mächte, aber auch die islamischen, auf ihre
Nationalität und kulturelle Eigenständigkeit nicht verzichten oder höchstens
nur kurzfristig und zum Schein die Türkei in einem doch erst als Schuldenunion
angedachten EU-Zentralstaat (solange nämlich, bis sie auf von ihr besiedeltem
Land die Mehrheit stellt).
Das
nächste Desaster = Die Chance für Biotelie
Worauf lässt sich dann die Hoffnung gründen, BIOTELIE
könne die Schwächen der augenblicklichen und hoffentlich auch zukünftigen
multinationalen Staatenwelt beheben und eine globale Autorität mit Garantie
einer internationalen Sicherheit über Weltpolizeiblöcke mit globaler
Machtüberlegenheit und sein unabhängiges Gutachtenverfahren als
Entscheidungsinstrument durchsetzen?
Spätestens die Übervölkerung, wenn nicht schon ein Weltfinanzkollaps, wird die internationale Staatenwelt in eine
schwere Krise stürzen. In der Folge werden Chaos und Not das Bedürfnis nach globaler Rechtstaatlichkeit
wieder einmal anwachsen lassen. Es könnten unerwarteter Weise auch einmal
wieder eine oder mehrere große Persönlichkeiten in Erscheinung treten, welche
die Gabe dazu haben sich durchzusetzen.
Gehen wir einmal davon aus, dass das unabhängige biotele Gutachtenverfahren
über beispielhafte und überzeugende Entscheidungsergebnisse seine Brauchbarkeit
unter Beweis gestellt hat und dass
die Zeugnisse seiner Brauchbarkeit maßgebenden Entscheidungsträgern zugänglich
sind.
Das biotele Verfahren besticht durch sein
bestechungsfreies Verfahren, das die – selbst heute bei uns – immensen
Fehlleitungen von Kräften durch das Bestechungswesen auch global eindämmen
könnte.
Es dürfte sich neben den doch weltmehrheitlich großenteils politisch als
Illusion eingestuften Regeln aus den Schriftreligionen keine anderen finden,
welche der Fortführung des Lebens aus menschlicher Sicht aus besser dienen als
diejenigen der BIOTELIE.
Da die im biotelen System geforderte
Urteilsübereinstimmung der Gutachter in den oft unklaren zu regelnden
Sachzusammenhängen häufig nicht
zustandekommen wird, ist das biotele Entscheidungsverfahren nur in einem
begrenzten Umfange anwendbar. Dadurch werden große politische
Handlungsfreiräume gewährleistet und einer totalitären Handhabung und
Auswirkung vorgebeugt.
Mit der Machtunterwerfung unter die international besetzten biotelen
Weltpolizeiblöcke könnten Völker und Regierungen leben, wenn und da dadurch die
Anwendung maximaler militärischer Zerstörungskraft verhindert wird. Die
Regierungen haben sich über Streitigkeiten auf UNO-Ebene zu einigen oder sie
leben ohne Einigkeit hinsichtlich gewisser Verhaltensweisen und ohne
militärische Gewaltausübung weiter.
Auch in die persönliche Freiheit eingreifende Entscheidungen, wie etwa bei
einer globalen Geburtenbeschränkung, haben sich Regierungen zu fügen; zu derart
einschneidenden Maßnahmen gelten in der Regel jedoch Handlungsspielräume zur
Zielerreichung unter Berücksichtigung regionaler Überzeugungen und
Verhaltensgewohnheiten. Im weitgesteckten Rahmen, dass das biotele Hauptziel
der dynamischen Stabilität nicht gefährdet wird, können Völker und Regierungen
ihr Verhalten im Sinne des Multilateralismus und gemäß dem biotelen Aspekt der
PLURALITÄT (Vielfältigkeit) selbst und
in Abrede mit anderen Nationen bis hin zur UNO gestalten. Die UNO erhält eine
gesteigerte Bedeutung, u. a. auch dadurch
dass sie über Regierungsabreden auch biotelen Gesetzen zuvorkommen oder
diese vermeiden kann. (In der Schweiz ist dies die hauptsächliche oder doch
eine wesentliche Auswirkung von Volksbegehren {Anna Christmann}).
Das individuelle Antragsrecht für biotele Gesetze und das unabhängige
Gutachtenverfahren entbinden die Autonomie-Entfaltung teilweise von der
behördlichen Bürokratie (auch dies kann ein Element demokratischer
Herrschaftsausübung sein); der andere
biotele Bestandteil an der direkten Demokratie
ist das Vetorecht der von einem biotelen Gesetzesvorschlag Betroffenen
auch transnational. (Hierbei berühren sich überstaatliche bis weltstaatliche
Gesetzgebung – die auch über biotele Gesetzesanträge angeregt werden können –
mit der nationalen Gesetzgebung.)
Ich hätte den vorgehenden Text natürlich auch in den Konjunktiv setzen können!
Aber wer redet sich nicht gerne Mut zu?
Multilateralisten
begegnen daher jedem Versuch der Etablierung einer staatsübergreifenden
Herrschaftsform mit großer Skepsis. Staatsübergreifende Institutionen fehle
nicht nur der gemeinsame Wertekanon, um Politik als gerecht auszuweisen,
sondern auch eine grenzenübergreifende Öffentlichkeit, um gesellschaftliche
Einigungen über normative Differenzen befördern zu können. Die faktische
Machtungleichheit der Staaten führe zudem dazu, dass jede internationale
Rechtsnorm immer die Interessen der Mächtigeren reflektiere.
Vor dem Hintergrund der quasi hegemonialen Stellung der großen Mächte bestünde
keine realistische Chance, dass internationale Rechtsnormen von Prinzipien der
Gerechtigkeit geprägt sein könnten….
Multilateralen Institutionen kann… nur dann ein positiver Beitrag zu internationaler
Gerechtigkeit zugeschrieben werden, wenn der Begriff des Multilateralismus als
eine Qualifizierung internationaler Kooperation verstanden wird. Ruggie (1992)
zufolge sind viele zwischenstaatlichen Formen der Kooperation zwar
international, aber eben nicht multilateral. Als multilateral werden von Ruggie
nur solche Institutionen verstanden, die mehrere Staaten dazu bringen,
allgemeine Prinzipien auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden.
Großbritannien etwa
beutete seine Kolonien mit Institutionen aus, die nicht als multilateral zu
bezeichnen sind. (a. a. O. S.163)
Weitere Vorzüge der Biotelie
Das biotele System der Rechtsetzung und dessen
Durchsetzungskontrolle über unabhängige Gutachtenverfahren unter Anwendung
eines Flechtwerkes lebenstagender Prinzipien nimmt keine Rücksichten auf
hegemoniale Ansprüche und ist eher für Großmächte ein Diktat, sofern diese die
Mittel hätten, schwächeren Staaten ihre Politik aufzuzwingen. Von hier her
gesehen, käme das demokratische Mehrheitsprinzip bei dem zahlenmäßigen Übergewicht
der kleineren Staaten der Biotelie entgegen.
Biotelie verkörpert einen geschlossenen Wertekanon, der nicht zur Disposition
und mehr als in technischen Verfahrensabläufen sich ergebenden unwesentlichen
Einzelheiten abgeändert werden kann, ohne das Ziel der dynamischen Stabilität
zu gefährden. Als Autorität wäre Biotelie – erst einmal eingerichtet – unantastbar, es sei denn die
Spitzenfunktionäre der verschiedenen Weltpolizeiblöcke gerieten wegen der
Auslegung oder besser ausgedrückt: in
Nichtachtung der Auslegung von Biotelie in Streit, was theoretisch zu einem
militärischen Konflikt führen könnte, dessen Wahrscheinlichkeit wir aber nicht
hoch einschätzen müssen.
(Man wird auch für einen solchen Fall mittels der Befehlsverweigerung des
Personals Vorkehrungen treffen.)
Die Anerkennung der BIOTELIE als Autorität
hängt zunächst einmal von Beweisen für seine Eignung zur Lösung
politisch-sozialer Probleme ab. Es ist denkbar, dass die Bewährung zuerst in einem kleineren Staat oder sonstigen
Zweckverband erfolgt oder zunächst sogar
erst bei Sachverhaltsregelungen innerhalb eines Rechtsbereiches. Große
historische Gesetzgebungen sind mit damals bereits berühmte Gesetzgebern wie
Hamurabi oder Solon verbunden oder an Staatsoberhäupter, wie bei der napoleonischen.
Biotelie verdankt sich Eingebungen und Zufällen und einem Berufungsgefühl, das
die Hartnäckigkeit der Zielverfolgung garantierte. Eine wesentliche Stärke der
Biotelie liegt im bestechungsfreien Verfahren und in der im System liegenden
Selbstbeschränkung der Beschlussfähigkeit infolge der Notwendigkeit der
Übereinstimmung der Gutachtenergebnisse, abgesehen von der Voraussetzung der
Erkennbarkeit von Übereinstimmung der Wissenschaft über Sachzusammenhänge und
wahrscheinliche Zukunftsfolgen.
Auch in materieller
Hinsicht setzen Multilateralisten dem internationalen Recht enge Grenzen. Da
sich die verschiedenen Kulturen in ihren Wertorientierungen so sehr
unterscheiden und Rechtsnormen faktischer Ausdruck der Interessen der Mächtigen
seien, müssen internationale Regelungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt
bleiben. Sie sollten möglichst nur technischen Charakter haben und keine
Gegenstände berühren, die in politisch sensible Bereiche hineinreichten. Hierzu
gehören alle Fragen der Gestaltung öffentlicher Ordnung, der Sozial- und
Steuerpolitik und natürlich auch der Bildungs- und Kulturpolitik. (a. a. O.
S.163, 164) Internationale Normsetzung habe nur dort ihren angemessenen Platz,
wo es grenzüberschreitende Interdependenzen gäbe, wo also ein einzelner Staat
seine Ziele nicht erreichen könne ohne dass er sich mit anderen Staaten
koordiniere.
Es gibt
keinen Grund etwa die Bildungspolitik von Brüssel aus zu vereinheitlichen;
sondern der Wettbewerb würde dann rückständige EU-Länder im Wettbewerb schon
dazu veranlassen, den erfolgreichsten Lösungen nachzueifern. Bei den
Sozialversicherungsystemen muss doch auch berücksichtigt werden, ob es um die
Rentenhöhe eines Hirten aus einem Gebirgsdorf oder um die eines städtischen
Beamten handelt. Und auch bei der Besteuerung ist es nicht unbedeutend, welche
Leistungen die Bürger eines Landes von ihrem Staat erwarten und für welche
Risiken sie lieber selbst aufkommen.
Die grundlegende Basis der internationalen Rechtsordnung muss daher das Prinzip
nationaler Souveränität sein. Sie gilt es sowohl als ein Recht zur Koordination
nationaler Politiken mit anderen Staaten zu verstehen als auch als ein
Abwehrrecht gegenüber zu tiefen Eingriffen in die nationale Selbstbestimmung.
Selbst in der supranationalen Europäischen Union betont heute noch eine ganze
Reihe von Staaten ihr souveränes Recht auf nationale Selbstbestimmung und
verstehen dieses als Schutzwall gegen zu weitreichende Eingriffe seitens
Brüssel…
8.3 Multilateralismus in der globalen Politik:
Das Beispiel Vereine Nationen
Der Multilateralismus ist
heute die vorherrschende Form globalpolitischer Organisation…
Die VN wurden 1945 als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg und des Versagens des
Völkerbundes gegründet. Die Vereinten Nationen sind auf der Idee einer doppelten
institutionellen Struktur aufgebaut, die neben einer Generalversammlung aller
Mitgliedstaaten mit dem VN-Sicherheitsrat ebenfalls ein Leitungsgremium
vorsieht.
Fünf ständige
Ratsmitglieder (Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) sind für die
ständige Friedenssicherung zuständig. (a. a. O. S.164) Abgesehen vom Recht der
Selbstverteidigung ist allen Staaten die Gewaltanwendung untersagt. Neben
militärischen Zwangsmaßnahmen durch die VN oder beauftragte Mitglieder können
auch „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des
Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung
sowie sonstiger Verkehrsverbindungen und… Abbruch der diplomatischen
Beziehungen“ verhängt werden (VN-Charta, Art. 41)
Der Generalversammlung obliegen Haushaltsführung, Beratung und
Beschlussfassungen ohne rechtliche Verbindlichkeit. Der Internationale
Gerichtshof (IGH) ist ein Organ der VN dessen Zuständigkeit von der Zustimmung
der verhandelnden Parteien abhängt. Sekretariat und Wirtschafts- und Sozialrat
(ECOSOC) sind weitere Organe. (a. a. O. S.165)
8.3.1 Das Prinzip der Schutzverantwortung
An dieser Stelle drängt es mich meine Erwartungen an
das biotele Gutachtensystem auszusprechen, dass biotele Gesetze weitaus rascher
nach Antragstellung zur Abstimmung gebracht werden können als Gesetze im
bisherigen demokratischen Verfahren, da die Gutachter ein gesetzliches Recht
haben in angemessener Zeit von allen Personen und Instanzen Aufklärung über
Sachzusammenhänge im Gutachten zu
verlangen und dann zügig ihr Gutachten abzugeben haben. Gegeninteressen und
damit Verzögerungen könnten sich höchstens von Seiten der Befragten einstellen,
insofern diese über das biotele Gesetzesziel, das ihnen soweit möglich nicht
mitgeteilt werden darf, Mutmaßungen anstellen konnten und von diesem Ziel
widerstrebenden Interessen bestimmt wären. Der Nachweis solcher
Antwortverzögerung wäre natürlich unter Strafe gestellt.
Parlaments- und Regierungsgesetze dagegen müssen sich meist auf Kompromisse
gründen und sind schon deshalb zeitaufwendiger.
Als Reaktion auf diese
Zweifel befasste sich 2001 eine internationale Kommission hochrangiger Experten
(die International Commission on Intervention and State Sovereigntry, ICISS)
mit dieser Frage… Dem Bericht zufolge bringt das Souveränitätsprinzip nicht nur
Rechte, sondern auch Verantwortlichkeiten mit sich…
Es wurde in diesem
Bericht auf die Angemessenheit der Mittel hinsichtlich einer internationalen
Intervention hingewiesen und militärische Intervention „nur bei massenhaftem
Verlust von Menschenleben sowie bei großangelegten ethnischen Säuberungen“ und
unter Autorisierung durch den Sicherheitsrat erlaubt werden dürfe. (a. a. O.
S.166)
Es ist heute noch nicht
abzusehen, wie sich das Prinzip der Schutzverantwortung in der Realität
auswirken wird. Ob sich die Befürchtungen Chinas, Russlands oder Pakistans
verringern werden, irgendwann in der Zukunft selbst zum Anwendungsfall der
Schutzverantwortung zu werden, ist unklar… Für die meisten demokratischen
Staaten ist ein Veto-Recht nicht-demokratischer Staaten nur schwer akzeptabel.
Die Intervention im Kosovo hat gezeigt, dass die NATO auch dann militärisch zu
intervenieren bereit ist, wenn ein nicht-demokratisches Ständiges Mitglied des
Sicherheitsrates dagegen protestiert. (a. a. O. S.167)
Dem Jubel etwa von Seiten Habermas‘ über die Aufweichung des Souveränitätsprinzips
durch den Kosovo-Krieg stehen auch Zweifel gegenüber. Unter Aufsicht bioteler
Weltpolizei hätten Regierungen aber auch Terrorgruppen sowieso keine Narrenfreiheit mehr.
8.3.2 Einbindung nichtstaatliche Akteure
Multilateralisten
begegnen der Einbindung nichtstaatlicher Akteure in die internationale Politik
mit einer grundsätzlichen Skepsis (Kahler 2004). Ihnen wird zwar nicht rundheraus
die Fähigkeit abgesprochen, in der internationalen Politik eine Rolle spielen
zu können. Sowohl die Setzung der politischen Agenda als auch die Annahme oder
Ablehnung von Resolutionen und anderen politischen Instrumenten gilt allerdings
als das Vorrecht der Staaten. Gut organisierte Sonderinteressengruppen , so das
häufig vorgebrachte Argument, seien in den innerstaatlichen politischen
Interessen schon übermäßig stark repräsentiert wie die Ärzteschaft oder
industrielle Lobbygruppen. Das „diffuse Interesse“ nicht organisierter Bürger
käme hingegen grundsätzlich zu kurz. Weder die Zukunft noch allgemeine
Konsumenteninteressen fänden zudem angemessene Berücksichtigung… Diese
grundsätzlichen Einwände gegenüber der Legitimität von INROs brechen sich in
der Praxis allerdings häufig an den konkreten Herausforderungen der
internationalen Politik. In einer Vielzahl von Politikfeldern sind die VN
genötigt, ihre sehr begrenzten finanziellen und administrativen Ressourcen
durch die Einbindung von INROs auszudehnen (Beisheim 2003).
Wenn wir auf Organisationen, wie das Rote Kreuz sehen, so wird dies keiner
bezweifeln können. (a. a. O. S.168) Aber auf der Masse der INROs gegenüber ist
wohl doch eine gewisse Skepsis angebracht.
In einer Abbildung 10 werden die NROs oben graphisch und unten nach
Fachgebieten aufgeschlüsselt.
Darnach werden aus Europa etwa 1100, aus Nordamerika 500, aus Afrika 400, aus
Lateinamerika und Karibik etwa 180 und aus Ozeanen etwa 50 INROs aufgeführt und über 3000 beim
Wirtschaft- und Sozialrat der VN mit Konsultativstatus akkreditiert.
Die Aufgliederung in Fächern ergibt etwa 980 INROs für Gleichstellungsfragen,
etwa je 720 für Soziales sowie für Umwelt und Nachhaltigkeit, etwa 130 für
Entwicklungshilfe, etwa 125 für Bevölkerungsentwicklung, etwa 110 für
Öffentliche Verwaltung und etwa 80 für Statistiken.
N. bemerkt hierzu, dass die in Europa und Nordamerika vorherrschenden Themen
entsprechend übermäßig vertreten sind. (a. a. O. S.169)
Ich lerne gerade von N. , dass ich mich noch mit den Arbeitsergebnissen
der NROs für Bevölkerungsentwicklung zu befassen habe. Innerhalb einer biotelen
Weltordnung hätten sich auch die NROs einer Gesamtsicht des Allgemeinwohles
unter- und einzuordnen; sie müssten ihre Tätigkeit also entweder selbst koordinieren oder würden
über biotele Gesetze koordiniert werden.
8.4. Die demokratische
Qualität des Multilateralismus
Der Multilateralismus baut auf der Idee freiwilliger Kooperation und dem
Prinzip der nationalen Selbstbestimmung auf. Es ist eine Perspektive, die von
dem Respekt gegenüber gewachsenen politischen Kulturen bestimmt ist und der
Bewahrung des Friedens zwischen den Staaten die höchste Bedeutung beimisst…
Aus der Pflicht gegenüber dem Leben erwachsen, freiwillig von
der Mehrheit getragen
Deshalb wäre der Multilateralismus auch der
Ausgangs- und Angelpunkt einer künftigen biotelen Weltordnung.
Jedoch wird im System der Biotelie AUTONOMIE
nur im Rahmen der übrigen biotelen Aspekte und unter dem Hauptziel der
dynamischen Stabilität ihre Bedeutung zugemessen. Der Autonomiebegriff steht
damit unter dem Vorbehalt seiner Auslegung, die etwa derjenigen durch Immanuel
Kant nahekommt, der dem Freiheitsbegriff auch den der Pflicht beigesellt, und
lehnt die derzeitig im westlichen Lager von den maßgeblichen Führungseliten
vertretene überwiegend hedonistische (an Lust- und Vergnügungsgewinn)
orientierte Auslegung ab.
Die von N. zu Recht gerügte Schwäche
mangelnder demokratische Kontrolle bei internationalen Verträgen würde
zumindest teilweise dadurch behoben, das über biotele Gutachtenanträge
spätestens in das Ergebnis derartiger Verträge korrigierend oder bereits
kontrollierend eingegriffen werden könnte. Das Vetorecht der Einzelstaaten
würde hier ebenfalls relativiert, da die Staaten über eine Einigung in der UNO
eine größere Gestaltungsmacht gegenüber der biotelen Kontrollkörpergesetzgebung
(KKG) sich zu erhalten bestrebt wären. Die
Schwäche hinsichtlich der Durchsetzung wäre zumindest in der zentralen
Frage der Friedensicherung durch globale Anwesenheit der biotelen
internationalen Weltpolizeiblöcke behoben.
8.4.1 Kongruenz
Eine ganz wesentliche
Stärke des Multilateralismus ist seine globale Reichweite. Da der
Multilateralismus auf der global durchgesetzten staatlichen Organisationsform aufbaut
und neben der internationalen Anerkennung von Staaten keine weiteren
Bedingungen für die Teilnahme stellt, hat er sich als die vorherrschende
Organisationsform der globalen Politik durchgesetzt. Mit den Vereinten Nationen
verfügt der Multilateralismus zudem über
eine konkrete Institution, die in einer Vielzahl von Bereiche globale
Problemlösungen formulieren können. Fast alle Staaten der Welt sind Mitglieder
der VN…
Auch nach N. sind die VN
für viele Beobachter der „Nukleus einer zukünftigen Weltregierung“.
8.4.2 Partizipation
Multilaterale
Institutionen haben eine ganze Reihe positive Effekte im Hinblick auf die
Partizipation von Betroffenen an der Formulierung staatsübergreifender
Politiken. Ein erster positiver Effekt ist sicherlich, dass die staatenübergreifende
Formulierung von Politiken alle diejenigen Staaten erlaubt einzubinden, die ein
legitimes Anliegen an einer Politik haben. Die US-amerikanische oder die
europäische und chinesische Umweltpolitik sind von globalem Interesse und
gehören entsprechend auf die Agenda der globalen und nicht nur der nationalen
Politik.
Meine
Bedenken, dass gerade hinsichtlich dieses Themas nicht mit offenen Karten
gespielt wird, habe ich bereits geäußert. Nach dem Stand der wissenschaftlichen
Debatte um eine „Klimarettung“ ist es nur allzu verständlich, dass Mächte wie
China lieber weltweit sich Kupferschürfungsrechte sichern und die Windräder und
Solaranlagen an Deutschland liefern, das zuletzt kaum mehr das Kapital
aufbringen wird, um im Zuge der Energiewende die notwendige Kupfertrassen für
die Strombeförderung zu verlegen.
Ein zweiter positiver
Effekt kann dadurch entstehen, dass sich für die Regierungen verbesserte
Möglichkeiten eröffnen, das allgemeine Interesse der Wählerschaft zu befördern
(Kahler 2004). In der innerstaatlichen Politik verfügen gut organisierte
lobbyistische Gruppen oftmals über einen privilegierten Zugang zu den Medien
und sind dadurch in der Lage, relativ einfach politische Opposition gegen
missliebige politische Projekte zu initiieren. (a. a. O. S.170, 171)
Politikformulierung in
internationalen Organisationen soll hier Ausgleich schaffen „gegen den der
Apotheker, Ärzte, Arbeitgeber und andere gut organisierte Interessengruppen…“
Nur dürfte
man häufig dagegen Zweifel hegen müssen, dass
die Politikformulierung in internationalen Organisationen gegenüber einer
solchen im nationalen Rahmen wirklich Vorzüge aufweist. Ich kann auf Beispiele
für am Wohle der Patienten ausgerichtete Initiativen beispielsweise der
Ärzteschaft hinweisen. (Im Wahlkampf 2013 etwa deren Auftreten gegen eine
einheitliche Bürgerversicherung, die gerade auch für die weniger betuchten
Patienten von großem Nachteil sein dürfte und nicht nur für die Ärzteschaft.)
Über die Einbindung Deutschlands in WTO und EU könne etwa den
lobbyistischen Interessen weniger wettbewerbungsfähiger Industrien und deren
Forderung nach protektionistischen Maßnahmen entgegengetreten werden.
Außer Zweifel gibt es jedoch auch Länder und Handwerks- und Industriekreise,
die sich nur unter dem Schutz vor globaler Konkurrenz über Wasser halten
können, was aber für das Überleben vieler Menschen wichtig
ist.
Auch der europäische
Stabilitätspakt mit seinem Verbot übermäßiger Verschuldung ist ein nützliches
Instrument, um die haushaltsextensiven Wünsche einzelner Interessengruppen
abzuwehren und das gesamtgesellschaftliche Interesse eines ausgeglichenen
Haushalts zu verfolgen.
Nur werden derartige
Verträge bisher kaum jemals eingehalten, zumal die Sozialhaushalte
ständig anwachsen (etwa durch Zuwanderung von Asylanten und aus ärmeren Ländern
der EU).
Ein
dritter positiver Effekt entsteht dadurch, dass internationale Institutionen
wichtige Orte für die Generierung und Aufbereitung von Informationen über
drängende Probleme sind (Keohane/Macedo/Moravcsik 2009).
Als Beispiel wird der Bildungsbericht der OECD angeführt.
N. räumt auch ein, „dass sich die Gleichheit der Staaten nur
begrenzt in eine auch praktisch wirksame Gleichheit und damit auch gleichmäßige
Partizipationsmöglichkeiten übersetzt“. Die großen Staaten, wie USA, EU, China,
diktieren die Agenda etwa in der WTO. (a. a. O. S.171,172)
Ein zweites wesentliches
Problem findet sich darin, dass multilaterale Politik im Kern exekutive Politik
ist. In der internationalen Politik entscheiden Exekutiven eigenständig
darüber, welche Gegenstände beraten und beschlossen werden. Die Legislative
kann hier lediglich die Regierung auffordern, ein Thema auf die internationale
Agenda zu setzen und sich dafür einzusetzen, dass andere Regierungen sich
hiermit befassen…
Die Dominanz der Exekutiven in der multilateralen Politik wird formal zwar
dadurch beschränkt, dass internationale Rechtsnormen im Normalfall eines
ratifizierenden Aktes seitens eines nationalen Parlamentes bedürfen, um
innerstaatliche Rechtskraft zu erhalten. Formal gesehen haben Parlamente
dadurch immer noch zumindest eine Vetomöglichkeit… ein sehr selten verwandtes
Instrument…
Aber wer wolle schon
dafür die Verantwortung übernehmen, dass ein wichtiges internationales Problem
ungeregelt bleibt?
8.4.3 Kontrolle
Aufgrund der beschränkten
Rolle nationaler Parlamente in der multilateralen Politik sind auch die
demokratischen Kontrollmöglichkeiten nur gering ausgeprägt (Moravcsik 1994).
Die Exekutiven sind im Normalfall besser über die Positionen und Handlungen
anderer Regierungen informiert und können daher sehr viel genauer einschätzen,
was politisch machbar ist und was nicht… (a. a. O. S.172)
Ein weiteres Problem der
legislativen Kontrolle intergouvernementalen Handelns ergibt sich daraus, dass
sich intergouvernementale Politik häufig im Rahmen rechtlich unverbindlicher
und damit nicht ratifikationsbedürftiger Verfahren vollzieht (Schäfer 2005).
Die OECD formuliert schon seit den sechziger Jahren formal unverbindliche
wirtschafts- und finanzpolitische Standards und bewertet ihre Mitgliedstaaten
danach, inwiefern sie diese Standards erfüllen… eine.. wichtige
Orientierungsgröße für die staatliche Wirtschafts- und Finanzpolitik…
Ein weiteres grundsätzliches Problem der Kontrolle besteht darin, dass die
internationale Politik keine formalisierte Opposition kennt, die eine
kontinuierliche kritische Begleitung gewährleisten könnte…(a. a. O. S.173)
Auch hier
könnte die biotele Kontrollkörper-Gesetzgebung Abhilfe schaffen.
8.4.4
Entscheidungsfähigkeit
Ein weiterer zentraler
Defekt des Multilateralismus ist seine mangelnde Entscheidungsfähigkeit. Der
Multilateralismus ist eine Methode politischer Einigung, die auf einem
grundsätzlichen Konsens aller beteiligten Staaten aufbaut. In vielen
internationalen Organisationen sind zwar Abstimmungen vorgesehen. So können im
Sicherheitsrat Entscheidungen mit neun von fünfzehn Stimmen angenommen werden –
allerdings nur dann wenn sich keiner der Ständigen Mitglieder gegen die
Entscheidung ausspricht…
8.4.5
Durchsetzungsfähigkeit
Die Durchsetzung internationaler
Rechtsnormen seitens internationaler Organisationen ist eine weitere
wesentliche Schwachstelle. Da es im internationalen System kein Gewaltmonopol
gibt können Staaten nur dann zur Umsetzung und Einhaltung von internationalen
Rechtsnormen gezwungen werden, wenn einzelne Staaten oder Staatengruppen diesen
Zwang eigenmächtig ausüben. Die Durchsetzungsfähigkeit des Sicherheitsrates der
VN leidet daran, dass er aufgrund seiner fehlenden eigenen Zwangspotentiale
Maßnahmen der Staatengemeinschaft nur autorisieren, nicht aber ausüben oder gar
selbst durchsetzen kann… Viele Realisten nehmen dieses Defizit als Begründung
dafür, dass das internationale System als ein Selbsthilfesystem verstanden
werden müsse (Waltz 1979) (a. a. O.
S.174) …Realistisch betrachtet verbergen sich hinter der Einhaltung
europäischen Rechts lediglich ein gut austarierter Kompromiss zwischen den
mächtigsten Staaten der Europäischen Union (Mearsheimer 1995) …
Nicht nur Realisten, sondern auch Liberale weisen auf strukturelle Grenzen der
Effektivität multilateraler Regeln hin (Downs/Rocke/Barsoom 1996).
Demokratische Regierungen müssen sich regelmäßig ihren Wählern stellen und sind
daher nur begrenzt fähig, internationalem Recht Folge zu leisten. Immer dann,
wenn innerstaatliche Handlungsanforderungen mit internationalen Rechtspflichten
kollidieren, muss daher davon ausgegangen werden, dass letztere nur sehr
zögerlich oder auch gar nicht umgesetzt werden. Dieser Grundkonflikt
demokratischer Regierungen ist in den meisten Demokratien schon in der
Verfassung angelegt…
Internationale Rechtsbrüche treten sehr viel häufiger auf als internationale
Rechtsstreitigkeiten. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass es auf der
internationalen Ebene keinen Staatsanwalt gibt… (a. a. O. S.175)
Da es keine rechtserzwingende Instanz gibt, kann internationales Recht daher
immer nur insoweit faktische Verbindlichkeit erlangen, als es mit den
Interessen seiner Adressaten oder aber zumindest machtvoller Akteure
übereinstimmt. Nur dann, wenn die mächtigen Staaten bereit sind, die Kosten der
Durchsetzung internationalen Rechts zu übernehmen, kann es auch effektiv sein.
(a. a. O. S.176)
Auch hier würde die biotele Gesetzgebung
herausgefordert und könnte mit der Weltpolizei als Drohung im Rücken tätig werden.
9. Bund der Demokratien
9.1 Die politische Idee
des Bundes der Demokratien
Der Multilateralismus der
Vereinten Nationen muss sich mit einer Vielzahl von Kritiken auseinandersetzen.
Den Vereinten Nationen wird vorgehalten, dass sie weder effektiv noch legitim
seien und damit keine überzeugende Perspektive für die Herausforderungen des
21.Jahrhunderts böten… Die Beendigung des iranischen Atomprogramms wird heute
weder von Russland noch von China angemessen unterstützt, notwendige Maßnahmen
gegenüber autoritären Regimen bleiben unautorisiert und auch gegen die nukleare
Bedrohung durch Nordkorea unterbleiben alle effektiven Maßnahmen…
Als wesentlich verantwortlich für diese Politikblockade und die Ohnmacht der
Vereinten Nationen sehen Autoren wie Robert Kagan, James Lindsay und Ivo
Daalder das Verhalten autoritärer Regime und ihre Vetomacht im Sicherheitsrat
der VN. In Russland und China herrschten autoritäre Führungseliten, die sich
den Anliegen und Zielen der freien Welt aus letztlich innenpolitischen und nur
dem eigenen Machterhalt verpflichteten Gründen entgegen stellen…
Die besondere Stärke des Bundes der Demokratien würde Daalder und Lindsay
zufolge darin liegen, dass er gleichermaßen legitime wie effektive Politik zu
formulieren in der Lage wäre…
Alle demokratischen Staaten unterstützen die Menschenrechte und die Freiheit.
Sie stünden vereint gegen den Terrorismus, die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und andere globale Bedrohungen. (a. a. O. S.178, 179)
Ihr demokratischer Charakter mache sie zudem sehr empfänglich für die Idee, das
nationale Souveränitätsvorbehalte keine Schranke für die globale Durchsetzung
der Menschenrechte sein dürften…
Das Beispiel der EU zeige deutlich, dass Demokratien durchaus bereit wären,
Souveränität gemeinsam auszuüben und damit den Weg für eine effektive
staatsübergreifende Politik zu öffnen…
Auch im Hinblick auf die Legitimität formulierter Politik habe ein Bund der
Demokratien große Vorteile. Politische Entscheidungen sind hier über die
innerstaatlichen demokratischen Verfahren an die jeweiligen Gesellschaften
zurückgekoppelt und bilden damit die Anliegen der Gesellschaften – und nicht
diejenigen autoritärer Führer – ab…
Nur demokratische Staaten mit transparenten Entscheidungswegen und einer sowohl
politischen als auch rechtlichen Verantwortlichkeit der Regierungen gegenüber
ihren Bürgern seien in der Lage, legitime internationale Entscheidungen zu
fällen. Nicht-demokratische Regierungen seien hingegen unberechenbar, verfolgen
die Interessen einer kleinen Machtelite und seien grundsätzlich weniger
friedlich. (a. a. O. S.179)
Die Idee eines Bundes der Demokratien lässt sich ideengeschichtlich bis zu
Immanuel Kants Abhandlung „Zum Ewigen Frieden“ (1793/2008) zurückverfolgen.
Bereits hier argumentierte Kant, dass es für die Außenpolitik eines Staates
einen fundamentalen Unterschied mache ob dieser demokratisch oder autoritär
organisiert sei (vgl. Kap.5)… „ liberale[r] Völker.. streben danach, ihre
politische Unabhängigkeit und ihre freiheitliche Kultur mit ihren bürgerlichen
Freiheiten zu beschützen und ihre eigene Sicherheit, ihre territoriale
Integrität und das Wohlergehen ihrer Bürger zu gewährleisten“ (2002:39).Völker
unterscheiden sich von Staaten weiterhin dadurch, dass sie „uneingeschränkt
bereit sind “ anderen Völkern „Achtung und Anerkennung als Gleiche“
entgegenzubringen (2002;39)
Wer die
derzeitige Brüsseler EU-Politik aber genauer auf diese Erwartungen hin
überprüft, muss doch eher über deren Zielsetzungen ins Grübeln kommen, die doch
eher von den obigen Erwartungen, von der Demokratie in Richtung
bürokratisch-zentralistischer Strukturen wegführen.
9.2 Der Bund der Demokratien in der globalen
Politik
Die Idee eines Bundes der
Demokratien tritt in der praktischen Politik in zwei sehr unterschiedlichen
Varianten auf (Rudolf 2008). In einer Minimalvariante wird der Demokratien als
ein eher lockeres „Konzert der Demokratien“ und als eine Ergänzung der
Vereinten Nationen verstanden. Dieses Konzert solle neben den USA und den
anderen NATO-Staaten ebenfalls Indien, Mexiko, Südafrika und Brasilien umfassen
und letztlich offen für alle Staaten sein, die freie Wahlen, Rechtstaatlichkeit
und Freiheitsrechte ihrer Bürger garantieren sowie die Schutzverantwortung (vgl. Kap.8) akzeptieren. Diese neue
Institution solle weder in Konkurrenz zur NATO noch zu den Vereinten Nationen
stehen. Ihre Aufgabe wäre darin zu sehen, eine Reform der Vereinten Nationen im
Hinblick auf die stärkere Berücksichtigung der Schutzverantwortung zu
initiieren, der Geltung von Menschenrechten und Demokratie in der globalen
Politik Nachdruck zu verleihen und Kooperation in anderen Fragen globaler
Herausforderung zu befördern. Lediglich dann, wenn sich der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen als nicht reformfähig erweisen sollte und die Veto-Ansprüche
Chinas und Russlands bestehen blieben, sollte das Konzert der Demokratien zu
einer alternativen Quelle der Legitimierung militärischer Interventionen
werden. Hierzu wäre dann allerdings eine Mehrheit von zwei Drittel aller
Mitglieder notwendig.
Eine sehr viel ambitioniertere Variante des Bundes der Demokratien wird mit dem
Vorschlag verfolgt, diesen längerfristig an die Stelle der VN und der NATO zu
stellen. Der Bund der Demokratien solle hierzu als eine ständige internationale
Organisation mit eigenständigen Entscheidungsgremien und letztlich umfassender
politischer Kompetenz etabliert werden. Neben der wechselseitigen Versicherung
gegen militärische Bedrohungen seitens nicht demokratischer Staaten solle er
sich ebenfalls mit der Beförderung von Wachstum und Entwicklung sowie der
Unterstützung von Menschenrechten und demokratischen Verfahren in der Welt
befassen. (a. a. O. S.180, 181) Es würde sich hierbei perspektivisch um eine
neue Weltordnung handeln, in der der alte Multilateralismus abgelöst oder
zumindest auf die demokratischen Staaten beschränkt wird während allen
nicht-demokratischen Staaten die Legitimität abgesprochen wird, hieran zu
partizipieren.
Biotelie als Bund der Demokratien?
Auf dem Weg zum biotelen Weltstaat über die Übernahme
von Biotelie und deren Verfahrenstechniken durch alle Staaten der Welt wäre
natürlich auch die vorläufige Übernahme von Biotelie allein von einem Bund der
Demokratien denkbar, falls sich autokratisch regierte Staaten dem biotelen
Anschluss verweigern, was nicht unwahrscheinlich wäre. Die Staaten des Bundes
der Demokratien könnten dabei die Konstruktion von zwei oder wenigen
Weltpolizeiblöcken etwa gleicher militärischer Stärke und strikt territorial begrenzter
Zuständigkeit hinsichtlich der Verteidigung bereits dadurch vorwegnehmen, dass
sie Ihr Militär entsprechend auf verschiedene Standorte und auf zwischen ihren
Nationen gemischtes Personal aufteilen. Auch die Zweiteilung von Rekruten in
Berufsausbildung – verteilt auf die verschiedensten Wirtschaftsbereiche – und
in Uniformierte in Kasernen könnte vorweggenommen werden. Im Falle eines
Angriffs von außerhalb wären in diesem Fall alle Militärkräfte des Bundes zur
Verteidigung unter vereintem Oberkommando verpflichtet. Eine Minderbewaffnung
der nationalen Polizeikräfte wäre noch nicht erforderlich. Dieser biotele Bund der Demokratien wäre
jedoch bereit, auch nicht-repräsentativ-demokratische Staaten aufzunehmen, insofern
diese die biotele Direktdemokratie bei sich eingeführt haben.
Es gibt in der
internationalen Politik derzeit allerdings nur wenige Organisationen, die das
Prinzip einer institutionalisierten Kooperation zwischen Demokratien umsetzen.
Die allermeisten internationalen Institutionen sind einem klassischen
Souveränitätsverständnis verpflichtet, demzufolge alle Fragen der internen
Verfasstheit eines Staates alleinige Angelegenheit des jeweiligen Staates sind
und kein Kriterium für die Aufnahme darstellen. Weder die Vereinten Nationen
noch der WTO, der IWF oder die verschiedenen Umweltregime diskriminieren
zwischen demokratischen und nicht-demokratischen Staaten.
Eine Ausnahme stellt die 2000 in Warschau von über 100 Demokratien, sich
demokratisierenden Staaten und zivildemokratischen Gruppen aus diesen Staaten
gegründete Community of Democracies (CoD), welche sich weltweit der
Demokratieförderung verschreibt. Viel bekannter ist die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK), die für unterzeichnete Staaten
rechtsverbindlich ist. Bürger dieser Staaten können sich an den Europäischen
Gerichtshof (EUGMR) in Straßburg wenden und dieser gab seit 1960 in 8.000
Urteilen 80 Prozent der Eingaben Recht. (a.
a. O. S.181, 182) Als bekanntestes Beispiel wird die Europäische Union
angeführt, die nur Demokratien aufnimmt.
Hintergrund: Die
Kopenhagener Kriterien
„…Als Voraussetzung für
die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität
als Garantie für demokratische und rechtstaatliche Ordnung für die Wahrung
der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
verwirklicht haben; |
(a. a.
O. S.182)
Die Zahlungsschwierigkeiten vieler EU-Staaten zehn
Jahre nach der Euro-Einführung zeigen wie wenig
eine derartige Erklärung Wert ist, wenn die Folgen einer derartigen
Währungsunion nicht genügend erforscht und berücksichtigt werden.
9.3 Die NATO als Bund der Demokratien
Die Nordatlantische
Vertragsorganisation (NATO) stellt neben der EU das vielleicht wichtigste
Beispiel für einen Bund der Demokratien dar. Die NATO ist 1949 ursprünglich als
reines Verteidigungsbündnis zwischen zwölf westeuropäischen Staaten sowie
Kanada und den USA gegründet worden. In der Gründungsphase der NATO war die
Konfrontation mit der Sowjetunion das alles überragende Thema und Fragen der
inneren politischen Verfasstheit von nachgelagerter Bedeutung. Autoritär
regierte Staaten wie Portugal (1949), die Türkei (1952) und Griechenland (1952)
fanden aus militärstrategischen Gründen Aufnahme ohne dass die innere
Verfassung dieser Staaten thematisiert worden wäre. Heute unterliegt die
Aufnahme eines neuen Mitglieds sehr viel engeren Kriterien…
Das wichtigste politische Prinzip der NATO ist die in Art. 5 des
Nordatlantikvertrages beschriebene Beistandspflicht. Im Falle einer
militärischen Aggression gegen eines ihrer Mitglieder sind alle anderen Staaten
verpflichtet dem betroffenen Staat Hilfe zu leisten. Dieser sogenannte
Bündnisfall wurde in der Geschichte der NATO allerdings erst eine einziges Mal
aktiviert. In Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 erklärte der
Nordatlantikrat, dass der Angriff auf die USA als Angriff auf alle
Vertragsstaaten verstanden würde. Die folgende militärische Intervention der
USA und ihrer Verbündeten in Afghanistan stellte daher formal eine
Verteidigungsmaßnahme des Bündnisses dar.
Außer Verteidigungsplanung und Nuklearpolitik ist für Entscheidungen der
Nordatlantikrat zuständig, indem die Mitgliedsländer durch Botschafter
vertreten sind. Es gibt eine Reihe von Arbeitsebenen und –treffen, Ausschüsse
und Expertengruppen neben einem politischen und einem militärischen Stab.
(a. a. O. S.183, 184)
Unabhängig zur NATO wurde seit 1955 die Nordatlantische Versammlung als
beratend begleitende Parlamentsvertretung eingerichtet, in die Legislativen der
Mitgliedstaaten ohne Mitspracherecht vertreten sind. Auch die Versammlung
verfügt über Ausschüsse und kann ihre Beratungsergebnisse der Vollversammlung
zur Abstimmung vorlegen. „Von einer vollwertigen demokratischen Kontrolle“ sei
man „noch recht weit entfernt“.
9.3.1 Die neue NATO
Die NATO hat sich seit
den Anschlägen vom 11. September stark verändert. Sie ist heute nicht mehr ein
reines Verteidigungsbündnis, sondern hat sich hin zu einem global ausgreifenden
Sicherheitsakteur entwickelt (Varwick 2008). Die NATO hat die Zahl ihrer
Vertragsstaaten von ursprünglich zwölf auf inzwischen achtundzwanzig Staaten
ausgedehnt und ist damit in fast allen Staaten West- und Mitteleuropas sowie
einer ganzen Reihe von Staaten Osteuropas engagiert…
In ihrem Strategischen Konzept von 1999 erklärt die NATO erstmalig, dass
zukünftig zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auch militärische Operationen
außerhalb des NATO-Gebietes möglich
sein sollen (sog. “Out-of-Area-Einsätze“). (a. a. O. S.184, 185)
Die NATO behält sich zudem das Recht vor, auch ohne Mandat der Vereinten
Nationen in Krisengebieten zu intervenieren…
Eine Hintergrund-Tabelle führt als militärische Einsätze „out of area“ solche
in Afghanistan an, seit 2002 mit dem Ziel der Al Qaida-Ausschaltung auch durch
Trainingsmaßnahmen für afghanische Sicherheitskräfte, weitere am Horn von
Afrika gegen Piraterie, im Sudan 2005 bis 2007 zur Unterstützung der
Afrikanischen Union bei der Friedenssicherung mit Material und Logistik, seit
1999 im Kosovo mit dem Ziel der Wiederherstellung des Friedens zwischen den
Volksgruppen.
Kampf gegen Terrorismus und gegen das organisierte Verbrechen, Einschränkung
der Waffenverbreitung, Hilfe beim Aufbau staatlicher Strukturen (Medien,
Verwaltung, Rechtspflege, Schulen etc.), Maßnahmen gegen ethnische und
religiöse Bedrohungen, Schonung natürlicher Ressourcen, Energiesicherheit
entsprechen dem sicherheitspolitischen Konzept eines Bundes der Demokratien.
(a. a. O. S.185, 186)
Gegen die schleichende Ausweitung des Selbstverständnisses der NATO von einem
ehemaligen regionalen Sicherheitsbündnis zu einem globalen Sicherheitsakteur
hat es in der Vergangenheit gerade in Deutschland viel Kritik gegeben. Das Bundesverfassungsgericht musste sich mehrmals
mit der Frage beschäftigen, … ob es nicht eines neuen Vertrages und damit auch
eines neuen parlamentarischen Beschlusses zur Durchführung von out-of-area
Einsätzen bedürfe. (a. a. O. S.186)
9.3.2 Unterschiedliche
Interpretationen der neuen NATO
Liegt… lediglich ein
territorial und funktional erweiterter Sicherheitsbegriff zugrunde oder sollte
sie besser als ein globaler Sicherheitsakteur, vielleicht als sogar als
Weltpolizist verstanden werden? … oder ob sie angemessener als ein Instrument
in den Händen ihres mächtigsten Mitgliedstaates zu verstehen ist. [?]
(1) NATO als Kern eines
Netzwerkes
Auf all diese Fragen gibt
es im Kern zwei große Antworten: Dem NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen
zufolge entwickelt sich die NATO von einem regionalen Verteidigungsbündnis hin
zu einem Knotenpunkt innerhalb eines globalen Netzwerkes von
Sicherheitspartnerschaften und zu einem Beratungszentrum für globale
Sicherheitsfragen… (Brzezinski 2009) Dieses neue Netzwerk umfasst neben der
NATO eine umfangreiche Liste von Partnerstaaten. Hierzu gehören alle
europäischen Nicht-Mitgliedstaaten, so gut wie alle zentralasiatischen Länder –
von Turkmenistan über Kasachstan bis hinzu Armenien, Aserbeidschan, Afghanistan
und Pakistan – sowie ganz Nordafrika von Marokko bis Ägypten sowie Israel,
Jordanien, dem Irak, Bahrain, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen
Emiraten. Im pazifischen Raum gehören schließlich Japan, Südkorea, Australien,
Neuseeland und die Mongolei zu den Partnerländern. Die NATO hat
Arbeitsbeziehungen mit den Vereinten Nationen, der Europäischen Union. Sie
arbeitet regelmäßig mit der Afrikanischen Union, dem Internationalen Roten
Kreuz, der Internationalen Organisation für Migration, der Weltbank, der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen zusammen. (a. a. O. S.187) …Die Stärke und gleichzeitig die
neue Rolle der NATO in dieser neuen Struktur ist es, als ein zentrales
Verbindungsmitglied zwischen den demokratischen Staaten und anderen regionalen
und internationalen Organisationen zu agieren. Die NATO ist sozusagen die
„Spinne im Netz“, die die Fäden zieht, Soft- und Hardware bereit stellt und
ihre eigene Legitimation als Bund demokratischer Staaten mit derjenigen anderer
regionaler Organisationen kombiniert…
(2) NATO als Instrument
US-hegemonialer Politik
Das Netzwerkmodell
globaler Sicherheit stellt gleichwohl nur eine mögliche Lesart der Entwicklung
der NATO dar. Realisten sind grundsätzlich sehr viel skeptischer gegenüber der
eigenständigen Gestaltungsmacht internationaler Organisationen und verstehen
diese immer als bloßen Ausdruck unterliegender zwischenstaatlicher
Machtstrukturen (Mearsheimer 1995). Internationale Organisationen haben keinen
eigenständigen Akteursstatus, sondern bilden lediglich die Machtverhältnisse
zwischen ihren Mitgliedern ab. Jedes Verständnis der Rolle und Funktion der
NATO muss in dieser Perspektive mit den Interessen der USA beginnen und versteht
die NATO im Kern als ein Instrument der USA (Ikenberry 2002)…
Die überlegene Machtposition der USA begründet sich daraus, dass nur sie über
ein Netzwerk global verteilter Militärstützpunkte verfügen, eine auf allen
Ozeanen der Welt präsente Marine und die Fähigkeit haben, nicht nur global zu
intervenieren, sondern auch Truppen über einen längeren Zeitraum auf fremdem
Territorium zu unterhalten.
Waffentechnologisch sind die USA zudem in fast jeder Hinsicht allen anderen
Staaten überlegen… Es wäre…auch politisch naiv anzunehmen, dass die USA den
anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen würden, über amerikanische
militärische Ressourcen zu verfügen.. (a. a. O. S.188)
9.4 Die demokratische
Qualität des Bundes der Demokratien
Die Idee eines Bundes der
Demokratien kritisiert die Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit der globalen
Staatengemeinschaft und sucht diese dadurch zu erhöhen, dass sie den Kern der
eingebundenen Staaten auf die Demokratien beschränkt. Hierdurch, so die
Hoffnung, lassen sich Entscheidungsprozesse sowohl partizipativer als auch
effektiver gestalten…
9.4.1 Kongruenz
Die Idee eines Bundes der
Demokratien hat nicht nur für Zustimmung, sondern auch für viel Widerspruch
gesorgt. Aus kongruenzanalytischer Sicht fällt hier zuerst einmal negativ auf,
dass die Lösung vieler globaler Probleme die Kooperation aller Staaten unter
Einschluss der nicht-demokratischen Staaten erfordert. Der Welthandel, die
globalen Finanzbeziehungen und die globale Umweltproblematik lassen sich nicht
ohne China sinnvoll regulieren, unabhängig davon, ob dieses nun demokratisch
verfasst ist oder nicht. Für die Stabilisierung der globalen Rohstoffmärkte
müssen zusätzlich Staaten wie Russland und Nigeria eingebunden werden.
Aufgeführt werden noch
die Bekämpfung globaler Seuchen und die Terrorismusbekämpfung. (a. a. O. S.189)
Der Bund der Demokratien
würde … aktiv zur Verschärfung globaler Konflikte beitragen und größere
Herausforderungen provozieren als er zu bearbeiten in der Lage wäre. Er droht
damit leicht zu einem sicheren Rezept für eine neue Konfrontation zu werden.
Auf die 2001 gegründete
Shanghai Cooperation Organisation (SCO) zwischen China, Kasachstan, Kirgistan,
Tadschikistan, Usbekistan und Russland wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
9.4.2. Partizipation
Verteidiger der Idee des
Bundes der Demokratien leiten das Recht zur Gestaltung globaler Politik daraus
ab, dass nur demokratische Regierungen als legitime Vertreter ihrer nationalen
Gesellschaften zu verstehen sind. Nicht-demokratische Regierungen werden im
Gegenzug als autoritäre Instanzen kritisiert, die kein Recht haben, für die von
ihnen vertretenen Gesellschaften zu sprechen…
Der ehemalige Präsident
von Singapur, Lee Kuan Yew, ist mit der These bekannt geworden, dass asiatische
Gesellschaften auf grundsätzlich anderen
Werten als westliche Gesellschaften aufgebaut seien und dass eine simple
Übertragung westlicher Werte auf asiatische Gesellschaften dem nicht gerecht
würde. Ganz ähnliche Argumentationen finden sich heute in islamisch geprägten
Gesellschaften. Die Demokratie sei nicht als eine universal gültige
Regierungsform zu betrachten, sondern in den spezifischen westlichen Werten
verwurzelt. (a. a. O. S.190, 191) Ihre normative Gültigkeit müsse daher
entweder vollständig zurückgewiesen oder aber als auf den Westen beschränkt
betrachtet werden.
Wenn wir diese kulturalistische Argumentation als gültig akzeptieren, dann
verliert die Idee eines Bundes der Demokratie sehr schnell ihr
partipationsanalytisches Fundament (und vielleicht sogar noch viel mehr)…
9.4.3 Kontrolle
Der Bund der Demokratien
weist ebenso wie der Multilateralismus das grundlegende demokratiepraktische
Problem auf, dass er sich auf die intergouvernementalen Politikgestaltung
beschränkt. Demokratische Regierungen sind allerdings nicht identisch mit den
von ihnen repräsentierten Gesellschaften, sondern verfolgen – wie jede
Institution – eigene Interessen. Es kann daher auch in einem Bund der
Demokratien nicht ausgeschlossen werden, dass Regierungen die internationale
Ebene strategisch nutzen, um die innenpolitische Agenda zu beeinflussen und
Politiken durchzusetzen, die andernfalls auf heftige innenpolitischen
Widerstand stoßen würden. Ein wohlverstandener Bund der Demokratien… bedarf
einer direkten Anbindung der innerstaatlichen Gesellschaften und einer
institutionell gewährleisteten Mitsprache der nationalen Parlamente in der
Formulierung und Umsetzung von Regeln. Eine derartige Mitsprache [ist] selbst
in der NATO keineswegs vorgesehen. Die parlamentarische Versammlung ist rechtlich
eigenständig und verfügt über keine verbindlichen Instrumente mittels derer die
Beschlussfassung in der NATO kontrolliert werden könnte…
Dieser Mangel dürfte aber gerade der
Handlungsfähigkeit der NATO zugute kommen. Ich könnte mir kaum vorstellen, dass
der Kosovo-Bürger-Krieg 1999 bei Mitspracherecht aller Parlamente oder deren
Vertretung binnen dreier Monate hätte beendet werden können.
Die Bundesregierung beispielsweise
kann ohne einen unterstützenden Beschluss seitens des Bundestages keine Truppen
in Auslandseinsätze entsenden… (a. a. O. S.191)
9.4.4 Entscheidungsfähigkeit
…Die Entscheidung zur
Durchführung einer Intervention oder zur Teilnahme an einer militärischen
Maßnahme anderer Staaten entsteht in einer Demokratie vor dem Hintergrund
innerstaatlicher Problemwahrnehmungen und vorherrschender öffentlicher
Diskurse. Im Einzelfall lässt sich Sicherheitspolitik zwar auch im Widerspruch
zur öffentlichen Meinung oder gar im Rahmen einer Täuschung und Manipulation
der öffentlichen Meinung durchführen. Die Beispiele der US-amerikanischen und
der britischen Täuschung der Öffentlichkeit durch die Vorlage manipulierter
Indizien für die Existenz irakischer Massenvernichtungswaffen im Jahr 2002 sind
Belege hierfür…
Demokratische Regierungen müssen daher ihre politischen Handlungen
grundsätzlich an solchen Inhalten ausrichten, die innerstaatlich nachgefragt
werden und können internationalen Rücksichten immer nur nachgeordnete Bedeutung
zumessen.
Demokratien haben sich aus genau diesem Grund in der Vergangenheit auch nur
begrenzt einig in der Frage gezeigt, wie den wichtigsten globalen
Herausforderungen begegnet werden solle. Weder konnten sie sich auf ein
koordiniertes Vorgehen gegenüber dem Irak oder dem Iran noch auf eine
gemeinsame Umweltpolitik einigen. (a. a. O. S.192, 193)
9.4.5
Durchsetzungsfähigkeit
In rein militärischer
Hinsicht kann kein Zweifel daran bestehen, dass die NATO – oder ein sogar
erweiterter Bund der Demokratien – über international unvergleichliche
militärische Kapazitäten verfügt. Die USA sind nach wie vor in einer
militärtechnisch einzigartigen Situation. Gleichzeitig aber zeigt die Erfahrung
aus dem Irak und Afghanistan, dass auch die stärksten militärischen
Interventionen keine Chance habe, nachhaltigen Frieden zu bringen wenn sie
nicht von einer betroffenen Bevölkerung als legitim
wahrgenommen werden…
Die Durchsetzungsfähigkeit einer Institution darf daher nicht mit ihrer
Verfügung über militärische Ressourcen verwechselt werden, sondern muss immer
auch als Funktion ihrer wahrgenommenen Legitimität verstanden werden. Genau
hier allerdings hätte ein Bund der Demokratien gerade in außereuropäischen
Gesellschaften große Probleme zu erwarten. (a. a. O. S.193)
Bioteler
Weltstaat?
Es müssten also wahrscheinlich zwei Voraussetzungen
geben sein, um einen biotel-demokratischen Staatenzusammenschluss für eine
Übergangsfrist unter Ausschluss anderer Staaten entstehen zu lassen. Zum einen müsste das biotele Konzept in der
Praxis sich bewährt haben, zum anderen müsste –
etwa nach einer Katastrophe – das Bedürfnis nach Frieden, Wohlstand und
Naturschutz, kurz: nach gerechter Regelung , so stark angewachsen sein, dass
sich nur wenige Staaten dem biotelen Weltstaat verweigern würden. Der biotele Weltstaat wäre möglicherweise
dann dazu befähigt und auch motiviert, die Reststaaten sich zu unterwerfen.
Da das biotele Wertegerüst mit dem Einschluss des Aspektes der AUTONOMIE stark
westlicher Prägung ist, muss mit Widerständen der außer-europäischen Kulturen
auch der Biotelie gegenüber gerechnet werden.
Aber immerhin würden biotele Gesetze ja auf eindeutig im Rahmen der biotelen Aspekte
klare Sachzusammenhänge beschränkt sein; einer mehr autokratisch eingestellten
Regierung bliebe hinsichtlich des Gros an verbleibenden Regelungen immer noch
ein erheblicher Spielraum.
10. Transnationale
Zivilgesellschaft
Globale Politik muss
nicht notwendigerweise staatenzentriere Politik sein. Neben multinationalen
Ideen und dem Konzept des Bundes der Demokratien stellt die Idee einer globalen
demokratischen Zivilgesellschaft einen dritten theoretischen Bezugspunkt
kosmopolitischen Denkens dar. Es ist eine Perspektive, die sich auf den ersten
Blick an einer Reihe von etablierten Denkmustern zu brechen scheint. Wir sind
es traditionell gewohnt, unter einer Gesellschaft die Summe aller in einem
Nationalstaat lebenden und sich hier
politisch organisierenden Menschen zu betrachten. Diese nationalstaatliche
Rahmung unseres Gesellschaftsverständnisses stammt aus der historisch
begründeten Einsicht, dass sich nur innerhalb der Grenzen des Nationalstaates
ein so hohes Maß an kommunikativer, ökonomischer und sozialer Interaktion
entwickelt, dass Menschen sich einander zugehörig fühlen. Menschen auf der
anderen Seite nationaler Grenzen werden hingegen oftmals als Fremde oder sogar
als mögliche Gegner und Feinde misstrauisch betrachtet… Und noch heute haben
die Grenzen zwischen Mexiko und den USA oder zwischen der EU und ihren
nordafrikanischen Nachbarn eher den Charakter eines abgrenzenden Limes denn
eine verbindenden Boundary (vgl. Kap.3.3).
Begriffe:
Zivilgesellschaft
Mit dem Begriff der
Zivilgesellschaft wird ein gesellschaftlicher Teilbereich verstanden, der
zwischen staatlicher, wirtschaftlicher und privater Sphäre liegt. |
10.1 Die politische Idee
der transnationalen Zivilgesellschaft
Vertreter der Idee einer
transnationalen Zivilgesellschaft nehmen diese Hinweise zwar zur Kenntnis,
weisen gleichzeitig aber darauf hin, dass es sich bei all diesen Phänomenen um
vergangenheitsbezogene Probleme der nationalstaatlichen Organisation globaler
Politik handele. Mit der sich sukzessive verringernden Rolle des
Nationalstaates in der globalen Politik trete auch seine identitätsstiftende
Funktion allmählich in den Hintergrund. Menschen würden sich heute immer
weniger als Deutsche, Franzosen oder Inder wahrnehmen und anstelle dessen neue
Identitäten als Europäer, als Marktbürger oder eben als Kosmopoliten annehmen.
(a. a. O. S.195, 196) Die Kommunikationsmöglichkeiten des Internet und der
globale Tourismus führten dazu, dass das ehemals Fremde und Bedrohliche zum
Gewohnten und Geschätzten werde. Freundschaften, Geschäftsbeziehungen und
Verwandtschaften hätten zunehmend grenzüberschreitenden Charakter und
bereiteten den Boden für eine vorurteilsfreiere Wahrnehmung des Anderen…
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Hoffnung auf das Entstehen einer
transnationalen Zivilgesellschaft liegt in der wachsenden Unzufriedenheit
gegenüber den Defekten der modernen Massendemokratie. Schon seit den siebziger
Jahren des letzten Jahrhunderts wird beklagt, dass die Professionalisierung von
Politik in modernen Massendemokratien zu einer wachsenden Entfernung zwischen
Bürgern und Politikern geführt habe. Politiker würden heute nicht mehr die
Interessen des Volkes vertreten, sondern in ihren eigenen Rationalitäten von
Wahlkämpfen, Machtspielen und Populismus gefangen sein. Politik werde nur noch
nach kurzfristigen und an der Machterhaltung ausgerichteten Kalkülen betrieben,
während viele wichtige Anliegen wie der Umweltschutz, die soziale Sicherheit
und das Sicherheitsbedürfnis von Bürgern ignoriert werde…
Das Entstehen einer Vielzahl von außerparlamentarischen Protestbewegungen in den
1970er Jahren war ein direkter Ausdruck dieser Kritik. Der Politik wurde
vorgehalten, wichtige Themen entweder verschlafen, nicht verstanden oder
bewusst ignoriert zu haben.
Das Recht auf Abtreibung – zufällig (?) an erster Stelle genannt –
, die Umweltproblematik, der
Rüstungswettlauf und das Elend in weiten Teilen der Welt wurden von
außerparlamentarischen Gruppen auf die politische Agenda
gesetzt.
Die
68er Revolution
Als einer, der noch Krieg- und unmittelbare
Nachkriegszeit in Südbaden als Kind und Jugendlicher und die hier besprochene
Zeit in Berlin in mittlerem Alter miterlebte, sehe ich die Entfaltung und die
Auswirkungen jener 68er-Revolution mit etwas anderen Augen als von N hier
erörtert. Auf die
Vergangenheitsbewältigung, in deren Zentrum der Holocaust an den Juden steht,
ging N. hier nicht ein; sie stand aber im Zentrum einer systematisch von den
Besatzungsmächten betriebenen Umerziehung (vgl. Caspar
von Schrenck-Notzing Charakterwäsche: Die Re-education der
Deutschen und ihre bleibenden Auswirkungen).
In ihrem Rahmen wurden Politische Lehrstühle an allen deutschen Universitäten
errichtet, die soweit möglich mit politischen jüdischen Remigranten besetzt
wurden. Im Mittelpunkt stand die wieder errichtete „Frankfurter Schule“ unter
Max Horkheimer und Theodor W. Adorno; von großem Einfluss waren auch die Lehren
von Wilhelm Reich mit dessen Orgasmustheorie als Gesundheitskriterium, und Eintreten gegen Triebunterdrückung durch
die patriarchalische-(Zwangs-)Familie. http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Reich
.
Die Partei „Die Grünen“ tat sich in erster Linie und
deutlich in kommunistischem Fahrwasser hervor;
als Zeichen des Bruchs mit der Etikette wird von N. der Auftritt von Joschka
Fischer, dem späteren Außenminister, in Turnschuhen vor dem Deutschen Bundestag
erwähnt. (a. a. O. S.196)
Aber auch die pazifistischen Aktionen
passten schlecht in die Situation des Kalten Krieges besonders im
eingeschlossenen Westberlin. Dem Massenansturm auf die Universitäten war der
durch den Krieg reduzierte akademische
Lehrkörper nicht gewachsen. Als kurioser
Gipfel des Reformeifers sei das Wahlrecht des Reinigungspersonals bei der
Professorenernennung im Otto-Suhr-Institut genannt. Insgesamt zeigten sich hier
schon die Vorboten einer uferlosen Akademisierung, ein Überborden des
Anspruchsdenkens aller und des Wirklichkeitsverlustes, unter dem die Politik heute leidet.
Für die internationale
Politik gilt dieses Defizit noch viel mehr. Internationale Probleme nehmen in
der Hierarchie der internationalen Politik eine oftmals nur untergeordnete
Rolle ein. Wahlen werden mit dem Arbeitsmarkt, der Sozial-, der
Wirtschaftspolitik und der Finanzpolitik gewonnen oder verloren. Fragen der
Entwicklungspolitik sind hingegen kaum jemals wahlentscheidend. Genau hier
haben die NROs ihre besondere Stärke: sie entziehen sich der Logik der Repräsentation
von Wählerstimmen, wie sie in der Politik dominant ist und orientieren sich an
dem, was ihre Unterstützer aus moralischen Gründen für gut und richtig halten.
Sie stellen damit ein wichtiges Korrektiv für die strukturell an Mehrheiten
orientierte Politik in repräsentativen Systemen dar.
Und da wären wir rasch wieder bei jener steigenden
Zahl von Postensuchenden aus dem Akademikerboom seit den Jahrgängen nach der
68er Revolution – es war wirklich leider mehr als eine Revolte, obwohl es ja
gerade nicht Notleidende oder Geknechtete waren, die gegen ihre Eltern
aufbegehren, auch wenn diese ihre Kinder sicherlich vor dem Hintergrund der
Schufterei für den Wiederaufbau sicherlich auch etwas vernachlässigt hatten. Es
waren also doch eher Symptome der verwahrlosenden Verwöhnung und Übersättigung,
welche diese Generation der Zumutung
zugänglich machte, dass jetzt für die Elterngeneration das Zeitalter der
Geschichtsaufarbeitung zu beginnen hätte und für die Politik das Zeitalter der
Moral und der unbegrenzten Philanthropie (hier anklingend im Kosmopolitismus)
aus dem anscheinend selbstverständlichen Überfluss heraus.
Eine zweite wichtige
Quelle staatskritischen Denkens liegt in der Überzeugung, dass sich Demokratie
nicht bloß in den formalen Instrumenten der Wahl und der Gewaltenteilung,
sondern im Kern als eine gesellschaftliche Praxis gemeinschaftlichen Handelns
verstanden werden muss… In „Starke Demokratie“
argumentiert… Benjamin Barber für die zentrale Rolle gemeinschaftlichen
Zusammenlebens in der Demokratie und betont die Gesellschaft als wesentliche
Ressource der Demokratie (vgl. Kap. 2). Der individualistische Liberalismus eines
funktionalistisch entleerten Demokratieverständnisses habe in der Vergangenheit
dazu geführt, dass auf dem Recht auf Privatleben Egoismus wurde, dass Toleranz
zu Apathie verfallen und dass aus dem Recht Indifferenz geworden sei…
Dies klingt für mich wie ein: Haltet den Dieb! Der einzelne
Gast mag in der Fremde auf Gastfreundschaft rechnen können; fremde Gruppen
jedoch werden meist vergeblich an Verständnis und Gegenliebe in der Fremde
appellieren: außerhalb Deutschlands, meine ich damit natürlich; denn an
Deutschland soll ja die (Welt-)Gesellschaft
genesen. Steigende Forderungen richten sich doch nicht gegen die
Gesellschaft – wie es früher gang und gäbe war – sondern gegen den Staat, den
selbstverständlichen „Sozialstaat“. Wenn die Staaten ins Riesenhafte wachsen
und unübersichtlich werden, so können Probleme auch nicht mehr in ihrer Nähe
gelöst werden, sondern nur noch fast ausschließlich über die Bürokratie, also
über den Staat.
Viele der aktuellen sozialen
Protestbewegungen sind von dem Denken geprägt und streiten für eine Verlagerung
politischer Gestaltungskompetenz aus dem Staat und in die Gesellschaft. So
unterschiedliche Gruppierungen wie Attac, die „Tea-Party“ in den USA oder auch
die Proteste gegen den Umbau des Stuttgarter Bahnhofs „Stuttgart 21“ treffen
sich in der Gemeinsamkeit, für einen generellen Rückzug des Staates und eine
stärkere Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungen sowie für eine
Wiederbestärkung gemeinsamem Werte und gegen alles, was von dem „politischen
Establishment“ zu tun hat, zu streiten… (a. a. O. S.197, 198)
10.2 Transnationale Zivilgesellschaft in der
globalen Politik
Internationale
Nichtregierungsorganisationen (INROs) sind ein Teilbereich der
Zivilgesellschaft. Sie sind ebenso wie innerstaatliche NROs als Ausdruck einer
Unzufriedenheit von BürgerInnen mit den Funktionsleistungen des Staates und
seinen formalen Institutionen zu verstehen. INROs zielen darauf ab, staatliche
Defizite durch die direkte Partizipation an politischen Prozessen und die
eigenständige Organisation politischer Inhalte zu kompensieren. INROs sind
daher auch fast immer um spezifische Betroffenheiten und die Wahrnehmung
spezifischer Defizite organisiert, die nach Ansicht ihrer Förderer entweder
nicht oder nicht angemessen von der institutionalisierten bearbeitet werden.
Greenpeace etwa befasst sich mit der vom Staat lange vernachlässigten
Umweltproblematik. Amnesty International mit dem ebenso vernachlässigten Schutz
von Menschenrechten in Räumen mangelhafter demokratischer Staatlichkeit und
Brot für die Welt versucht die Ignoranz des Staates gegenüber dem Elend
jenseits der eigenen Grenzen zu kompensieren.
Aufgrund der enormen Vielfalt von INROs ist es nicht einfach, eine klare
begriffliche Definition dafür zu finden, was eine INRO eigentlich ist… So gibt
es innerhalb der Gruppe der NROs die sogenannten QUANGOS (quasi NROs, die aus staatlichen
Organisationen ausgelagert wurden), GRINGOS (government run non-governmental
organisations), GONGOS (governmental organized non governmental organisations)
und FRUNGOS (Foreign Funded non governmental organisations).
Viele INROs werden
inzwischen öffentlich finanziert, manche
sind „öffentlich finanzierte privat-öffentliche Seilschaften“
beispielweise als „Erfüllungsgehilfen der EU“ oder solche von wenigen Geführter
starker internationaler Kapitalgeber. (a. a. O. S.198, 199)
Die Union of International Organisation erließ einen Kriterienkatalog für INROs
und gemäß wissenschaftlicher Literatur sollen INROs von Akteuren der
Zivilgesellschaft betrieben werden, Gewaltverzicht leisten, moralisch
begründete Forderungen erheben und auf Profitinteressen verzichten. Mittel der
INROs sind solche der „soft power“, d. h. der Öffentlichkeitsarbeit. (a. a. O.
S.199)
10.2.1 Unterstützung
internationaler Organisationen
Eine erste
„reformistische“ Gruppe von Ansätzen versteht die staatsbasierte Organisation
globaler Politik als grundsätzlich angemessen und im Einklang mit
demokratischen Prinzipien stehend. Das Ideal ist in dieser Perspektive nicht
ein allseitig einheitlich kompetenter Demos, sondern ein arbeitsteiliger
Prozess, der hinreichend offen für die Entstehung spezialisierter
Öffentlichkeiten und dennoch hinreichend integrativ und organisiert ist, um zu
praktischen Lösungen zu gelangen (Peters 1999). ..
Diese Vorstellung geht auf das sogenannte Schleusenmodell von Peters (1993:
340) zurück. Dem Modell zufolge wirken die Medien, die
Nichtregierungsorganisationen, das Parlament und die Regierung allesamt als
Filter, die egoistische und dem Gemeinwohl eher abträgliche Anliegen von
solchen unterscheiden, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen… (a. a.
O. S.200) Nanz und Steffek (2008) übertragen dieses Modell auf die
internationale Politik und argumentieren, dass sich daraus zwei wesentliche
Perspektiven für die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die
internationale Politik und deren Demokratisierung ergeben:
Zivilgesellschaftliche Organisationen können neue Themen, Interessen und
Anliegen der lokalen Bevölkerung in die Mechanismen globalen Regierens
einbringen, indem sie direkt am Regelsetzungsdiskurs der Global Governance
teilnehmen. Sie können darüber hinaus zur Herausbildung einer transnationalen
Öffentlichkeit beitragen, in der politische Optionen öffentlich abgewogen und
geprüft werden. INROs werden als Vermittler und Scharniere verstanden, die
zwischen der Welt der Politik („Systemwelt“) und der Welt der Bürger
(„Lebenswelt“) vermitteln.
Nanz und Steffek erwarten, dass die vermittelnde Rolle von INROs in den
verschiedenen lokalen Öffentlichkeiten ein steigendes Bewusstsein für die
Relevanz globaler Fragen schafft und sie zur Entstehung einer globalen
Öffentlichkeit beiträgt. Dieser globalen Öffentlichkeit wird eine zentrale
Rolle für die Kontrolle intergouvernementaler Organisationen zugeschrieben. Im
Gegensatz zu nationalen Regierungen weisen nur die wenigsten internationalen
Organisationen eine parlamentarische Körperschaft mit umfangreichen
Kontrollkompetenzen auf…
Ein weiteres Argument, das von den Vertretern einer unterstützenden Perspektive
häufig vorgebracht wird, bezieht sich auf die besondere Expertise
(problemlösungsrelevantes Wissen) vieler gesellschaftlicher Gruppen.
Man darf doch vermuten, dass auf diese Weise in die
Richtlinien der EU Vorschriften und Praktiken eingebracht wurden, die etwa das
Genderunwesen und die Überbetonung der Freiheit für alle erdenklichen sexuellen
Praktiken betreffen, während wirklich existentielle Probleme, wie sie etwa aus
der völligen Freizügigkeit zwischen den Staaten bei sehr unterschiedlichen
Fortpflanzungsraten zwischen den ethnischen und religiösen Gruppen sich
ergeben, an Bedeutung heruntergespielt werden. Oder sind die entsprechenden
Lobbys direkt in die Politikspitze eingedrungen?
Gerade in den sich neu
etablierenden Politikfeldern (wie Umweltpolitik in den siebziger Jahren und der
Verwaltung des Internets heute) verfügen staatliche Verwaltungen nicht über das
notwendige technische Wissen, um überhaupt die relevanten Themen zu erkennen
und angemessen regulieren zu können. In der Katastrophenhilfe (Médicins sans
frontières, International Committee Red Croce), der Korruptionsbekämpfung
(Transparency International), dem Menschenrechtsschutz (Human Rights Watch,
Amnesty International) und vielen anderen Politikfeldern haben sich
hochprofessionelle INROs etabliert…
Eine weitere Stärke von
INROs ist die Fähigkeit, Probleme direkt beim Namen zu benennen. INROs müssen
im Gegensatz zu Regierungen keine diplomatischen Umgangsformen einhalten,
sondern können Skandale als solche bezeichnen, ohne Rücksicht auf die
Animositäten einzelner Länder oder starker innenpolitischer Interessengruppen
nehmen zu müssen. (a. a. O. S.201, 202)
10.2.2 Belagerung internationaler Organisationen
Die Hoffnungen, die mit
der Etablierung einer transnationalen Zivilgesellschaft verbunden werden,
beschränken sich allerdings nicht auf die konstruktive Kritik und Unterstützung
internationaler Organisationen. In der Literatur finden sich auch grundsätzlich
skeptische Analysen, die der standardisierten Struktur internationaler
Organisationen eine alternative Instanz kritischer zivilgesellschaftlicher
„Belagerung“ gegenüberstellen wollen. INROs stellen in dieser Perspektive
Instrumente der Kritik dar, die nicht zum Bestandteil der offiziellen Politik
werden, sondern diese permanent herausfordern, Rechenschaft oder gute Gründe
einfordern sollten und damit als ein
alternatives Modell globaler politischer Organisation gedacht werden können…
Macdonald geht in…“Global Stakeholder Democracy“… in ihrer Analyse davon aus,
dass das internationale System sich zu einer Ordnung weiterentwickelt hat, die
in einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure politische Macht ausübt…. dass die
Repräsentation durch Nationalstaaten und die Gestaltung von
Abstimmungsverfahren auf der Basis des Mehrheitsprinzips nur eine unter anderen
Möglichkeiten der Gestaltung legitimer Politik sei. Sie leide zudem daran, dass
sie auf einer Vorstellung von Politik aufbaue, die an nationalstaatlichen
Grenzen orientiert sei und damit im Widerspruch zum transnationalen Charakter
viele drängender Probleme stehe. Eine alternative Möglichkeit der Gestaltung
legitimer Politik sei die Repräsentation von Betroffenheiten durch selbst
gewählte Nichtregierungsorganisationen und deren Kontrolle durch auferlegte
Rechenschaftspflichten seitens ihrer „Stakeholder“. Solche Kontrollen sollten
sich an dem nationalstaatlichen Modell des Bürgers, sondern an der faktischen
Betroffenheit von Menschen orientieren. Nicht die formale Zugehörigkeit zu
einer nationalen Gemeinschaft, sondern das Ausmaß, zu dem die Handlungen
politischer Institutionen individuelle Freiheiten beeinträchtigen, sei die
wichtigste Größe für die Zuerkennung von Einflussmöglichkeiten zu verstehen.
Teilhaberrechte sollten daher nicht jeder Person gleichermaßen zukommen,
sondern bei denen konzentriert werden, die von Entscheidungen im besonderen
Maße betroffen sind. (a. a. O. S.202, 203)
Auch die direktdemokratische Abstimmung über biotele
Gesetzesvorschläge orientiert sich an der direkten Betroffenheit von Menschen
durch das jeweils zur Abstimmung stehende Gesetz. Das Stimmengewicht vom Ausmaß
der Betroffenheit abhängig zu machen wurde erwogen, aber dann doch wieder wegen
der Abwägungsschwierigkeit und der damit gegebenen Zeitverzögerungen verworfen.
Bei der Betroffenheit im biotelen System gelten zudem positive und negative
Gesetzesauswirkungen auf die Betroffenen gleichrangig, also
Freiheitseinschränkungen gleich viel wie Freiheitserweiterungen. Die Abwägung
für eine gerechte innergesellschaftliche Lastenverteilung geschieht im
jeweiligen biotelen Begutachtungsprozess.
In „Global Deliberative
Politics“ verfolgt John Dryzek ganz ähnlich die Idee, zivilgesellschaftliche
Akteure als ein wirkungsmächtiges Korrektiv zur formal organisierten Macht der
Staaten zu sehen. Dryzek zufolge ist eine derartige Ergänzung nötig, da
internationale Organisationen nur beschränkt demokratiefähig seien. Sie bauten
auf hierarchischen Verwaltungsstrukturen auf und seien daher nur begrenzt offen
für die Vielfalt globaler zivilgesellschaftlicher Problemwahrnehmungen. Als
Korrektiv gegen die resultierende Verengung der politischen Spielräume setzt
Dryzek auf die Vielfalt transnationaler Öffentlichkeiten, die sich um
spezifische Themengebiete oder auch internationale Institutionen organisieren.
Sie sollen eine neue Form der grenzüberschreitenden Politik und der gesellschaftlichen
Selbstverständigungspraxis befördern. Transnationalen Öffentlichkeiten wird die
Erwartung entgegengebracht, über gute Argumente und öffentlichen Druck Einfluss
auf die Entscheidungsträger nehmen zu können. Im Gegensatz zu Politikern seien sie
an sachlichen Anliegen interessiert ohne selbst nach Macht zu streben. Sie
entwickelten eine Form der „reflektiven Intelligenz“… Erst die Kritik von außen
motiviere Institutionen oftmals dazu, über ihre internen Arbeitsabläufe
hinauszuschauen und ihre eigene Arbeit kritisch zu hinterfragen…
Die Notwendigkeit der kritischen Begleitung von Politik wird auch von James
Bohmann (2005) betont. Nicht in der eigentlichen Politikgestaltung, sondern in
der kritischen Begleitung, der „contestation through global networks“, sieht er
das wichtigste Element kosmopolitischer Demokratie. Bohmann beschreibt in
seinen Analysen das Entstehen einer grundlegend neuen transnationalen
Öffentlichkeitsstruktur, die sich aus einer Vielzahl paralleler und jeweils
poltikfeldspezifischer Demos zusammensetzt… (a. a. O. S.203)
Um den Einfluss
grenzüberschreitender öffentlicher Räume auf die staatliche und
zwischenstaatliche Politik noch weiter zu erhöhen schlagen Dryzek und Niemeyer
(2008) die Gründung von parlamentähnlichen „Diskurskammern“ („chambers of
discourses“) vor.
Diese Diskurskammern sollen den Autoren zufolge ein möglichst breites
politisches Spektrum unterschiedlicher gesellschaftlicher Problemwahrnehmungen
abdecken und einen kritischen Resonanzboden darstellen, vor dessen Hintergrund
Politik sich zu rechtfertigen hätte. Sozialwissenschaftliche Methoden sollen
dafür eingesetzt werden, relevante Diskurse zu identifizieren und eine Gewähr
dafür zu übernehmen, dass alle Meinungen und Weltsichten berücksichtigt werden.
Zuständig wären Wissenschaftler ebenfalls dafür, die richtigen Personen zur
Darstellung dieser Sichtweisen zu identifizieren.
An diesem Punkt wird es auch N. etwas bedenklich,
soviel Vertrauen in die Sozialwissenschaft zu setzen.
An die Stelle der Anarchie der kommunikativen Freiheit“ (Niesen/Herborth 2007)
der sich selbst überlassenen Öffentlichkeit würde der Zwang der Expertise und
die wissenschaftlich kontrollierte Gestaltung des öffentlichen Raumes treten.
Eine eher erschreckende Perspektive.
Biotele
„Zensur“ zugunsten
der Meinungsfreiheit
Äußerlich besteht hier eine gewisse Ähnlichkeit mit
der durch die „Ecke der Wissenschaft“ in den Massenmedien obligatorisch
geplante Möglichkeit für jedermann, sich im Zusammenhang mit einer biotelen
Gesetzesvorlage über die Standpunkte unabhängiger Wissenschaftler aller
zugezogenen Disziplinen vor einer direkt-demokatischen Abstimmung in den Medien
zu unterrichten. Aber die Freiheit zur Meinungsäußerung wird im letzteren Fall
nicht eingeengt, lediglich wird jeder Meinungsäußerung, die entgegen dem
Anliegen des biotelen Gesetzesvorschlages Stellung bezieht, die
wissenschaftlich-sachlich biotele Begründung beigefügt, die positiv zur
Abstimmung motivieren soll. Biotele Antragsteller können aus allen
Bevölkerungsschichten kommen, von biotelen Gutachtern wird lediglich das
Wahrscheinlichmachen eines gewissen höheren Bildungsgrade abverlangt
ausgenommen den Stellung nehmenden Fachwissenschaftlern, für die fachliche
Qualifikationen gelten; immer aber auch gilt die Notwendigkeit der
Gutachterauswahl aus einer Gruppengröße, welche die Nichtidentifizierung und
damit die Unabhängigkeit bioteler Gutachter gewährleistet.
Ein anderes viel diskutiertes Instrument zur Erhöhung des Einflusses der
Zivilgesellschaft auf die organisierte Politik sind Referenden. Referenden wird
von ihren Befürwortern sowohl ein direkter als auch ein indirekter Nutzen
zugesprochen. Der direkte Nutzen liege darin, dass die Exekutiven genötigt
würden, die Meinung der Gesellschaft zu berücksichtigen und dass damit einer
Entkopplung von Politik und Gesellschaft entgegen gearbeitet werde. Gegen den
explizit artikulierten Willen der Bevölkerung lassen sich Inhalte in einer
Demokratie nur unter hohen politischen Kosten durchsetzen. Hinzu trete der
indirekte Nutzen, dass die gesellschaftliche Mobilisierung im Vorfeld einer
Abstimmung die Bevölkerungen für die Politik jenseits des Staates mobilisiere
und – so die Hoffnung für die EU – die Entstehung einer politischen Identität
befördern könne…
Beiden Erwartungen ist allerdings mit einem guten Schuss Skepsis zu begegnen.
Referenden sind generell sehr anfällig für ökonomisch machtvolle Akteure, die
etwa durch Medienkampagnen die öffentliche Meinung manipulieren. Die irische
Kampagne im Jahr 2008 gegen den Vertrag von Lissabon ist hierfür ein deutliches
Beispiel. Der irische „Libertas“-Club hat nach Schilderungen irischer Regierungsmitglieder
im Vorfeld der Abstimmung für mehr als zwei Millionen Euro Tausende von
Plakaten an Straßenlaternen und Litfaßsäulen gehängt, Zeitungsanzeigen und
TV-Spots geschaltet. Woher der Verein, der im Jahr zuvor noch keinen einzigen
Cent eingenommen oder ausgegeben hatte, über diese Summer verfügte, ist bis
heute unklar. (a. a. O. S.204, 205) Klar ist jedenfalls, das der negative
Ausgang des Referendums hiervon maßgeblich beeinflusst wurde. Referenden drohen
ganz grundsätzlich eher die medienpolitischen Machtverhältnisse als die
unverzerrte gesellschaftliche Meinung abzubilden… Wenn Referenden leicht zur
Beute machtvoller Interessen werden können und wenn Referenden in der Tat eine
positive Wirkung auf die Entstehung einer politischen Identität
haben, dann liegt es nahe aus genau diesem Grund dem Instrument sehr skeptisch
gegenüber zu stehen. (a. a. O. S.205)
Deutschland ist mehr als Industriestandort, nämlich Heimat
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass N. ein unbedingter
Verfechter des EU-Zentralstaates ist. Und selbst wenn die irischen
Kampagne-Gelder aus dem Ausland gekommen sein sollten, so haben doch vermutlich
die Iren erst durch diese Kampagne von ihrem Recht auf Ablehnung der
EU-Verfassung erfahren; denn die offizielle Regierung und die Medien haben sich
bestimmt für den Vertrag stark
gemacht. In diesem beinhaltete gleich der erste Artikel den freien
Personenverkehr innerhalb der EU! Dessen Folgen – denn Brüssel besteht ja
weiter hierauf – werden noch zu schweren
Erschütterungen Anlass geben. Kapital-Güter- und Arbeitsfreizügigkeit, wie die
Industrie fordert, machen nämlich nicht den ganzen Lebensinhalt aus; viele
Menschen erwarten mehr und dürften dazu bereit sein, für dieses Mehr auch Opfer
zu bringen.
Noch entlarvender für eine linksliberale Überzeugungshaltung scheint mir der letzte Satz zu sein; denn ein
Konservativer ist stolz auf eine politische Identität, ist
froh sich mit seinem Land als seiner Heimat identifizieren zu können und die
unmittelbare Umgebung nicht ständig mit Fremden zu teilen, die sich neben ihm
niederzulassen entschlossen ohne danach zu fragen, ob sie auch erwünscht seien
mit ihrer vielleicht ganz an-deren Lebensart. http://diefreiheitlichen.wordpress.com/2014/01/20/steuerung-der-zuwanderung-als-staatsaufgabe/#more-1288
http://diefreiheitlichen.wordpress.com/2013/12/22/asylanten-auffangbecken-der-eu/
10.2.3 Überwindung internationaler Organisationen
Die wohl am weitesten
reichenden Vorschläge für die Rolle von Nichtregierungsorganisationen in der
demokratischen Politik kommen aus einer Denktradition, die staatlicher Herrschaft
und formalen rechtsbasierten Institutionen grundsätzlich ablehnend gegenüber
steht. Anarchistische Beiträge argumentieren, dass sich Demokratie nicht nur
ohne Staat realisieren lasse, sondern sogar auf deren Überwindung angewiesen
ist. Autoren wie Hardt und Negri (2002,2004) lehnen entsprechend die
repräsentative Demokratie grundsätzlich ab… Das zentrale Problem liege
letztlich darin, dass staatliche Herrschaft immer die Delegation politischer
Macht verlange und die Kontrolle Weniger über Viele bedinge. Das aber ist Hardt
und Negri zufolge mit der Idee der Demokratie unvereinbar. Demokratie könne nur
dort bestehen, wo alle sich selbst regieren und wo niemand gezwungen ist, den
Regeln anderer zu gehorchen… Auch die Hoffnung auf Gründung eines Weltparlaments
als Basis globaler Demokratie wird zurückgewiesen. Das repräsentative Modell
werde in einem globalen Parlament schon aufgrund der schieren Größe der
Weltbevölkerung ad absurdum geführt und könne keinesfalls Demokratie
gewährleisten.
An Stelle dieser klassischen Formen der Organisationglobaler Politik stellen
die Autoren die Idee einer sich selbst verständigenden und herrschaftsfreien
Gemeinschaft der Vielen (Multitude). Unter der Multitude wird die Gesamtheit
aller Menschen verstanden, die innerhalb der Logik des kapitalistischen Systems
leben und zusammen handeln. Bei der Multitude handelt es sich um keine homogene
Gruppe im Sinne eines Volkes oder einer bestimmten Klasse. (a. a. O. S,205,
206) Die Multitude wird vielmehr als eine Gruppe von zusammen handelnden
„Singularitäten“ verstanden, die alle für sich spezifisch, besonders und ganz
eigen sind. Hierzu gehören potentiell alle Menschen unabhängig von ihrer
Nationalität, ihrer Klasse, Klasse oder ihrem Geschlecht. Die Multitude ist
damit insofern umfassend als sie niemanden ausschließt, sondern offen für alle
unterschiedlichen Formen menschlichen Lebens ist.
Die Multitude ist gleichzeitig allerdings auch ein hypothetischer Begriff. Er
bezieht sich nicht auf eine empirische Realität, die durch Beobachtungen
festgestellt werden könne, sondern bezeichnet etwas, das sein könne und
entstehen solle… eng verbunden mit einem Bewusstseinswandel… Hoffnung auf
Demokratisierung des globalen Kapitalismus (des so genannten „Empire“) … Das
globale Empire wird daher von der Multitude nicht gestürzt; sie eignet es sich
vielmehr an und macht es sich zu Eigen.
10.3 Die NROisierung der
Weltpolitik
Alle drei Perspektiven
haben eine gewisse normative Attraktivität. Wie aber sieht es mit ihrer
Praktikabilität aus oder, einfacher gesagt, wie sehr decken sich ihre
jeweiligen Ideen mit dem, was wir auch wirklich beobachten können? Zuerst
einmal kann wenig Zweifel daran bestehen, dass die „NROisierung der
Weltpolitik“ ein reales Phänomen ist. Es gibt heute kaum noch eine internationale
Organisation, die nicht NROs in ihre Arbeit mit einbindet und entweder von
deren Expertise profitiert oder von ihnen kritisch belagert wird…., [so] dass
die Union of International Associations für Mitte der sechziger Jahre lediglich
ca. 1.500 NROs auflistet und heute bereits von knapp 8.000 NROs ausgeht. (a. a.
O. S.206)
Gratuliere!
Aber Reden auf Konferenzen und Handeln ist zweierlei. Dies sage ich angesichts der Gesamtaufgabe, ohne die
Verdienste vieler NROs in der praktischen Entwicklungshilfe schmälern zu
wollen.
Auch in qualitativer
Hinsicht hat sich die INROs-Landschaft über die letzten Dekaden stark
verändert. NROs sind nicht länger nur politikexterne Kritiker, sondern fördern
die direkte Teilhabe an großen internationalen Konferenzen ein, verlangen
Mitsprache bei der Regelformulierung und sind häufig eingebunden in die
Umsetzung der Beschlüsse internationaler Organisationen. INROs sind damit zu
wichtigen politischen Akteuren geworden. Ohne INROs wie Greenpeace würde der
tropische Regenwald noch schneller abgeholzt werden und ohne die Arbeit von
Transparency International die Korruption noch weiter verbreitet sein… Gerade
im Menschenrechtsbereich ist weiterhin die innerstaatliche Werbung um
öffentliche Zustimmung für internationale Normen ein zentrales Tätigungsfeld
von INROs (Forschungsgruppe Menschenrechte 1998)… (a. a. O. S.207)
Weder die EMRK noch die
Menschenrechtsgremien der VN kommen heute ohne die Berichte von INROs über
Menschenrechtsverstöße aus…
In der medialen Öffentlichkeit bringt sich diese hohe Relevanz von INROs
deutlich zum Ausdruck, Die Jahresberichte von Amnesty Internationalwerden
regelmäßig als wesentliche Indikator für die Menschenrechtslage in der Welt
wahrgenommen…
Während damit der empirische Befund des Entstehens einer transnationalen
Zivilgesellschaft im Bereich der Ergänzung und Kritik internationaler
Organisationen wenig strittig ist, bleibt die weiterreichende Perspektive einer
Ersetzung internationaler Organisationen durch NROs noch weit entfernt. Autoren
wie Hardt und Negri stützen die diesbezüglichen Hoffnungen auf Erwartung eines
zivilgesellschaftlichen Mentalitätswandels, der sich beispielhaft in den alle
zwei Jahre stattfindenden Treffen des Weltsozialforums (WSF) zum Ausdruck
bringt. Das WSF ist historisch als Gegenveranstaltung zum Weltwirtschaftsforum
in Davos entstanden. Es bringt Tausende von Nichtregierungsorganisationen und
interessierte Individuen aus der ganzen Welt zusammen, die gemeinsam ihrem
Protest gegen die bestehende kapitalistische Weltordnung, gegen Ungerechtigkeit
und Not oder gegen die Umweltzerstörung Ausderuck verleihen wollen… Am WSF 2009
nahmen nach Angaben des Veranstalters über 130.000 Besucher aus 142 Ländern teil,
darunter Delegierte von rund 4.000 sozialen Bewegungen, indigenen Völkern,
Gewerkschaften, Kirchen und nichtstaatlichen Organisationen. Inhaltliche
Schwerpunkte waren Ökologie und Klimagerechtigkeit, Arbeitswelt und
Menschenrechte, indigene Völker sowie die strafrechtliche Verfolgung von
Teilnehmern an sozialen Protesten… (a.
a. O. S.208) … das WSF … verfügt weder über beschlussfassende Organe noch einen
offiziellen Sprecher oder irgendwelche Umsetzungsbefugnisse. Sein wesentliche
Gremium ist der Internationale Rat, in dem acht brasilianische Organisationen
und mehrere Dutzend ausländischer Gewerkschafts-, Umweltschutz-, Frauen- und Entwicklungsorganisationen aus
Nordamerika, Europa, Afrika und Asien vertreten sind, Es hat einen
nichtkonfessionellen Charakter, obwohl kirchliche Gruppen und Organisationen
stark präsent sind…
Von islamischen ist nicht die Rede, von
Geburtenregelung ebenfalls nicht. In einem biotelen Weltstaat wären die
internationalen Kontingente der Weltpolizei noch Zulieferer von Informationen über Menschenrechtsverletzungen
an die (Welt-)Öffentlichkeit.
10.4 Die demokratische Qualität der
transnationalen Zivilgesellschaft
Die Idee einer
transnationalen Zivilgesellschaft stellt eine radikale Alternative zu den
beiden Ideen des Multilateralismus und des Bundes de Demokratien dar. Sie
basiert nicht auf dem Staatenmodell, sondern auf der Idee, dass die Menschen
auch am Staat vorbei auf der globalen Ebene politisch handlungsmächtig werden
können…
Auch wenn sich die drei Ideen der transnationalen Zivilgesellschaft als
Unterstützung, als Belagerung und als Alternative zum Staatensystem in
wesentlichen Dimensionen unterscheiden, eint sie doch das Versprechen, dass
Politik jenseits der formalen Strukturen von territorialer Repräsentation
möglich ist. Genau hier finden die drei Konzepte allerdings auch ihre
normativen Grenzen. Keiner der drei Vorschläge hat eine überzeugende Antwort
auf die Frage nach der Legitimierung von INROs und ihrer angemessenen
Kontrolle. Sie bleiben in allen Fällen subjektive Interessenvertreter; die für
niemanden als die von ihnen vertretende Klientel sprechen und die niemanden als
dieser Klientel Rechenschaft schuldig sind.
Damit fehlt ihnen auch eine überzeugende Begründung dafür, warum sie in
einer mehr als beratenden und unterstützenden Funktion in Entscheidungsprozesse
eingebunden sein sollten, deren Ergebnisse verpflichtenden Charakter für alle
haben.
Um als Einzelner oder auch in Gruppe „am Staat vorbei
handeln zu können“, gäbe es neben den NROs mit Biotelie eine weitere
Möglichkeit, die eben im Staat ihren
festen Platz hätte und eine Handlungsmöglichkeit, sobald der Beweis einer
Verbesserungsmöglichkeit für das Gemeinwohl mit hoher Wahrscheinlichkeit
gelungen ist. Diese Beweispflichtigkeit in Verbindung mit einem an einem
Gemeinwohlschema abzuarbeitenden Programm würde auch die Zersplitterung in
Sonderinteressen beheben, die dem Einfluss der NROs heute anhaften.
10.4.1 Kongruenz
Eine globale organisierte
Zivilgesellschaft klingt auf den ersten Blick wie eine Form kosmopolitische
Politik, die ein hohes Maß an Kongruenz mit bestehenden globalen Problemlagen
aufweist. ..(a. a. O. S.209, 210)
Ein etwas genauerer Blick auf das Phänomen der globalen organisieren
Zivilgesellschaft gibt allerdings auch eine Reihe von Gründen für Nachfragen.
Die empirisch existente organisierte Zivilgesellschaft ist faktisch sehr viel
weniger global als es der Begriff nahelegt. Die allermeisten der auf
internationalen Konferenzen präsenten und die Arbeit internationaler
Organisationen begleitender INROs stammen aus Europa und Nordamerika…
Die anderen Völker haben
meist kein Geld, um Flug- und Hotelkosten etc. zu tragen.
10.4.2 Partizipation
Die Idee einer
transnationalen Zivilgesellschaft, in der sich Menschen je nach ihren Neigungen
und Anliegen selbst bestimmt einbringen, hat einen offensichtlichen
partizipationsanalytischen Charme. Es ist eine Form der politischen
Organisation, die mit sehr geringen Freiheitseinschränkungen einher geht und in
der jeder sich da und dort einbringen kann, wo es ihm oder ihr passt. Oder sich
eben auch nicht einbringt und sich damit selbstbestimmt fremd bestimmen lässt…
(a. a. O. S.210)
In vielen …Äußerungen schwimmt allerdings auch ein gehöriges Maß an
überschießendem Enthusiasmus und manchmal auch ein Mangel an kritischer Analyse
mit. Bei allen Stärken, die INROs aufgrund ihrer Basisnähe und ihres hohen
Maßes an zivilgesellschaftlichem Engagement aufweisen, darf nicht übersehen
werden, dass INROs zumeist eine sehr begrenzte Klientel repräsentieren. INROs
sprechen faktisch nicht für die Weltgemeinschaft, sondern für die spezifische
Gruppe der selbst ernannten Umweltschützer, Friedensbewegten oder
Menschenrechtsaktivisten. Als solche reklamieren sie zwar, allgemeine
Interessen zu verfolgen und sind zweifellos als wichtige Kritiker der
internationalen Herrschaftspraxis zu betrachten. Formal sind sie gleichzeitig
allerdings auch nur Sondergruppeninteressen, die partikulare Anliegen verfolgen
und sich auf kein repräsentatives Mandat stützen können…
Es ist mit dem demokratischen Verfahren hingegen nicht vereinbar,
Nichtregierungsorganisationen als Substitut für repräsentativ-majoritäre
Volksvertreter zu verstehen.
Diesen Mängeln könnte mit Biotelie hoffentlich
abgeholfen werden, da ihre Aktivitäten das Sieb für Gemeinwohl durchlaufen
müssten.
10.4.3 Kontrolle
INROs weisen zudem das grundlegende
Problem auf, eigentlich niemandem außerhalb ihrer eigenen Organisationsstruktur
gegenüber verantwortlich zu sein. Sie unterliegen keiner politischen Kontrolle
durch ein Parlament oder die Öffentlichkeit, sondern können letztlich alles das
tun, was sie wollen. Sie sind, so gesehen, verantwortungslos. Selbst eine so
große und anspruchsvolle INRO wie Greenpeace kennte keinen formalen
Mechanismus, der sie einer externen Kontrolle unterwerfen würde. Die
wesentlichen Kontrollmechanismen verlaufen intern zwischen dem Annual General
Meeting (AGM, dem International Board of Directors und dem International
Executive Director. Das AGM, das eine Art globales Parlament von Greenpeace
darstellt, wird wiederum von den nationalen Sektionen von Greenpeace beschickt.
Im deutschen Fall kommt hier die Organisationsform des eingetragenen Vereins
zur Anwendung, die Externen, also Nichtmitgliedern von Greenpeace, keinerlei
Einfluss auf die Inhalte der Politik von Greenpeace einräumen… Fast alle großen
NROs werden faktisch wie gemeinnützige Unternehmen (also ohne
Gewinnausschüttung) betrieben… (a. a. O. S.213)
Abbildung 12 gibt das
Organigramm Greenpeace wieder. Greenpeace Deutschland weist unter der
operationellen Leitung der Geschäftsführung einen Aufsichtsrat auf, der
wiederum der Versammlung der 40 stimmberechtigten Mitglieder vorsteht. Das
Spendenaufkommen ist allerdings von der Rücksichtnahme auf ein breites Publikum
abhängig. (a. a. O. S.212)
Greenpeace
war eine der wenigen Organisationen, die auf meine Bitte auf Unterstützung bei
der Entwicklung eines biotelen Gutachtenverfahrens vor etwa zehn Jahren
wenigstens antworteten. Von Greenpeace erwarte man (nur) spektakuläre Aktionen;
für die Beurteilung meines Anliegens fehlten die geeigneten Fachleute.
10.4.4 Entscheidungsfähigkeit
Die global organisierte
Zivilgesellschaft weist ihre vielleicht größten Schwierigkeiten im Hinblick auf
ihre Entscheidungsfähigkeit auf. Macdonald, Dryzek, Niemeyer und Bohmann haben
zwar völlig Recht, dass INROs von hoher Bedeutung für die kritische Begleitung
von Politik sind. Von der konstruktiv-kritischen Begleitung von Politik zur
Übernahme einer tragenden politischen Rolle ist es allerdings noch ein weiter
Weg. Derzeit finden sich noch keine überzeugenden Antworten auf die Frage, wie
sich die Vielfalt der Zivilgesellschaft gleichzeitig beibehalten und doch in
formale Entscheidungsverfahren überführen lässt…
Jeder Versuch, die internationale Zivilgesellschaft in die Pflicht zur
Übernahme von Verantwortung zu nehmen, droht ihre Kraft zur Mobilisierung
freiwilligen Engagements zu interminieren und sie damit letztlich zu schwächen.
1.3.5
Durchsetzungsfähigkeit
Die Fähigkeit der
globalen organisierten Zivilgesellschaft sich gegen die formale Politik der
Regierungen und der internationalen Organisationen durchzusetzen hängt von
einer ganzen Reihe von Faktoren ab. INROs können dann erstaunlich viel Macht
entwickeln, wenn sie die Öffentlichkeit mobilisieren und breiten
gesellschaftlichen Protest organisieren können. Eindrückliche Beispiele hierfür
sind die Verhinderung der Versenkung der Ölplattform Brent Spar, die Kampagne
gegen Pelzmäntel oder auch gegen Kinderarbeit…
Wenn sich keine starken Bilder produzieren und keine Öffentlichkeit
mobilisieren lässt, dann läuft der Aktivismus von INROs leicht ins Leere und
bleibt ohne politische Resonanz
Mit komplexen Themen tun sic INROs besonders schwer. (a. a. O. S.213)
Aus der schwierigen Abwägung zwischen dem Nutzen von Freihandel für die globale
Entwicklung und der hierzu notwendigen Befolgung internationalen Handelsrechts
wird so schnell das Monster WTO, das mit seinen allumschlingenden Amen nach der
Weltherrschaft greift. (a. a. O.S.214)
Der biotele Aspekt der PLURALITÄT (als Vielfalt) würde
Völkern und Stämmen, die sich in existentiellen Schwierigkeiten befinden auch
Schutzzölle erlauben. Und selbst dort wo sich vom Elend keine
publikumswirksamen Bilder durch eine INRO im Sinne des „Robbenbabyphänomens“
gewinnen ließen, wie aus der Sahelzone,
würde die kontrollierende Weltpolizei Unterstützung gemäß dem biotelen
Aspekt des AUSGLEICHS Hilfe vermitteln und verwalten, soweit sich die
Bevölkerung an Geburtenregelung und Naturschutz – beides gehört zusammen –
hält. Die Gefahr einer Weltherrschaft der WTO wäre also wohl eher geringer.
Neue biotele Regeln
Zum Einblick in die Werkstatt biotelen Denkens
reagiere ich auf die eben eröffneten Möglichkeiten, von einem angeblich global
gültigen Schema der Kommerzialisierung menschlichen Lebens abzuweichen, mit
einer neuen Regel, die als Hauptregel, d. h. eigenständig als Regel 8a, unter
AUSLESE zu Regel 8 und als erinnernde Nebenregel R8a bei den übrigen evtl.
betroffenen Aspekten mit in das Regelwerk aufzunehmen ist:
Regel 8a:
KONKURRENZ ist ein Brückenbegriff von
und um H AUSLESE. II.
KONKURRENZ betrifft die B GEGENSEITIGKKEIT und ist dort zu
berücksichtigen, soweit die Fairness dabei gestört wird. Lediglich dauerhafte
oder zeitlich überdauernde Störungen
oder Förderungen sind zu berücksichtigen, wenn noch höher zu bewertende
Beeinträchtigungen oder Förderungen
von J HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang oder Bedrohung) zur Bewertung
kommen. III.
KONKURRENZ ist als Mittel der H
AUSLESE die treibende Kraft der Naturentwicklung einschließlich der
Gesundheit, entsprechende besondere Auswirkungen des Gesetzes sind bei C SPONTANEITÄT einzutragen. IV.
KONKURRENZ beeinflusst eventuell auch D
AKTIVITÄT als Handlungsfähigkeit. V. Wenn
KONKURRENZ bedeutenden Einfluss auf E AUTARKIE (Selbständigkeit,
Selbstverteidigung bis Selbstbehauptung) hat, indem durch das Gesetz
Einzelne, Gruppen bis hinauf zu Staaten dazu befähigt oder dabei behindert
werden, sich unabhängig von anderen Selbständigkeit zu erringen oder zu
bewahren, so ist dies zu bewerten. VI.
KONKURRENZ ist unter F PLURALITÄT (Vielfalt) zu berücksichtigen, wenn neue
und brauchbare Formen und Verfahrensweisen gefördert werden, soweit sie zu
bejahten Kulturen führt und nicht
unter C SPONTANEITÄT und E AUTARKIE bereits berücksichtigt wurden. VII.
KONKURRENZ ist unter G AUTONOMIE (Freiheit,
Eigenverantwortung) zu berücksichtigen, wenn Zuwachs oder Abnahme durch das
Gesetz für besonders bedeutsame Einzelne oder Gruppen oder auch für Staat(en)
und Gesellschaft(en) erheblich ist. VIII.
KONKURRENZ ist unter I HYPARCHIE positiv oder negativ zu
berücksichtigen, wenn die Beeinträchtigungen oder deren Beseitigung sich auf
C SPONTANEITÄT über ernsthafte
Gesundheits- und Lebensbedrohung, A VERGLEICHEN, B GEGENSEITIGKEIT, E
AUTARKIE. G AUTONOMIE, J AUSGLEICH oder L SUBSIDIARITÄT auswirkt, wobei die
aufgeführten Aspekte dann nicht mehr eigens zur Bewertung herangezogen
werden, es sei denn, die Auswirkungen auf diese Aspekte dauerten nach
Beseitigung von HYPARCHIE-Auswirkungen fort für diese Zeiträume. IX.
KONKURRENZ ist unter J AUSGLEICH positiv oder negativ zu
berücksichtigen, in dem Maße wie Zukunftsmöglichkeiten beeinflusst werden . X.
KONKURRENZ ist unter L SUBSIDIARITÄT soll soweit Förderung
von Handlungsfähigkeit unter AUSGLEICH (also nicht unter D AKTIVITÄT)
positiv bewertet werden neben positiver Bewertung auch unter HYPARCHIE
(soweit wesentliche soziale Spannungen abgebaut werden); im Ausmaß der
Verausgabung des oder der Helfenden ist SUBSIDIARITÄT als Hilfe auf J
AUSGLEICH negativ zu verbuchen. SUBSIDIARITÄT als Gliederungsmerkmal von
und innerhalb von Staaten ist je nach
Wirkrichtung bei E AUTARKIE positiv oder negativ zu bewerten. |
Der
Gutachter hat, wenn er einen Brückenbegriff bei seiner Auswertung abarbeitet,
diesen mit der Einleitung zu erwähnen,
z, B.: Ich folge dem Brückenbegriff KONKURRENZ: …
Die
Brückenbegriffe können vermehrt und auf der Überblickstabelle der Aspekte (ganz oben) diesen in der
Reihenfolge der Nähe zu den Aspekten oder der Häufigkeit ihres Gebrauchs
angefügt und auf einer Sonderliste unten
näher ausgeführt werden, soweit der Gutachter dadurch bei seiner Bewertung
unterstützt wird. KONKURENZ wurde vorübergehend als H-Regel 20 eingeordnet http://stiwi.biotelie.de/index99-gestueckelt/index99-11-H.html#Hregel20.
Nachdem ich
mich so quasi als Akteur und Organisator einer Nicht-Regierung-Organisation
aufgeführt habe wieder weiter mit N.:
11. Der demokratische Weltstaat
Der Weltstaat findet in
der Idee der Freiheit eine seiner wichtigsten Begründungen. Nur dann, wenn eine
zentrale Gewalt garantiert, dass jedermanns Recht und Freiheit auch von jedem
anderen respektiert wird, kann eine allgemeine Freiheit von Unterdrückung
bestehen. Dieses grundlegende Argument zur Begründung der Notwendigkeit eines
Weltstaates leitet sich aus der These von Thomas Hobbes (1631/2011) ab, dass es
ohne eine zentrale Staatsgewalt auch keine funktionierende öffentliche Ordnung
geben kann...
Die staatliche Organisationsform reagiert damit auf die bereits von dem
deutschen Philosophen Immanuel Kant zum Ausdruck gebrachte Einsicht, dass die Menschen
eines Staates bedürfen, um sich vernünftig zu verhalten… Der Rechtszwang sei
mit der Freiheit daher nicht nur verträglich, sondern werde durch die Idee der
Freiheit sogar gefordert (Kant 1785/1982)…
Jürgen Habermas zufolge wird der Staat „als Sanktions-, Organisations- und
Exekutivgewalt nötig, weil Rechte durchgesetzt werden müssen, weil die
Rechtsgemeinschaft einer identitätsstiftenden Kraft ebenso wie einer
organisierten Rechtsprechung bedarf, und weil aus der politischen
Willensbildung Programme hervorgehen, die implementiert werden müssen“
(1992;168).
11.1 Die politische Idee
des Weltstaates
Viele aktuelle Versuche
der Begründung eines Weltstaates lassen sich auf Kants Schrift „Zum Ewigen
Frieden“ zurückführen… (a. a. O. S.216)
„Für
Staaten, im Verhältnis untereinander, kann es nach der Vernunft keine andere
Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält,
herauszukomme n, als dass sie, ebenso wie einzelne Menschen, ihre wilde
(gesetzlose) Freiheit auf geben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen,
und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat (civitas gentium), der
zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden.“(Kant 1795/2008, Zweiter
Definitivartikel)…
Wenn
staatliche Regelungsinstrumente globale Reichweite hätten und, so die Hoffnung
sowohl weltweite Sicherheit vor Krieg als auch soziale Umverteilung und eine
nachhaltige Umweltpolitik garantieren, dann wäre die postnationale
Konstellation nicht mehr bloß die Beschreibung eines Problemzusammenhangs. Sie würde
vielmehr das Versprechen auf Überwindung von Nationalismus und Marginalisierung
der Armen und Unterdrückten in der dritten Welt beinhalten. Die postnationale
Konstellation könnte dann eine neue Ära der Menschheitsgeschichte einleiten, in
der weltweite Solidarität und Umverteilung sowie globaler Friede zur Norm
würden.
Wer noch den ganzen Circus um den Marxismus-Leninismus
miterlebt hat, der staunt, dass jetzt wieder dieselben Versprechungen in die
Welt posaunt werden. Aber was ist das für eine Freiheit, in der angeblich alle
gleich sind und gleich behandelt werden, nur eben nicht diejenigen, die sich an
die Spitze der ausgearteten Bürokratie hochgeboxt haben? Und der
Links-Liberalismus macht es sogar möglich, dass die ehemaligen Feinde, die
Kapitalisten im gleichen Boot sitzen, um vereint mit dem
Kommunisten-Sozialisten das hehre Ziel der Globalisierung durchzuziehen. Und
für manch ausgediente Parlamentarier fällt dann auch noch ein Pöstchen bei der
Wirtschaft ab.
Ein globales Parlament
träte an die Stelle der vielen nationalen Parlamente, das (oftmals eher
kakophonische) Konzert der Großmächte im VN-Sicherheitsrat würde durch eine am
globalen Allgemeinwohl orientierte politische Meinungsbildung abgelöst und eine
Weltregierung würde das umsetzen, was für die Menschheit insgesamt gut und
richtig wäre…
Nicht
nur Elend, auch Fortschritt geht manchmal von Einzelnen aus
An diesem Punkt setzte Biotelie aber an, indem es an
erster Stelle doch einmal darum gehen sollte, Den Zustand eines richtigen
Wohlergehens der Menschheit zu definieren und zugleich Mittel und Wegen
auszumachen und festzulegen, um diesem Zustand näher zu kommen. Das Überleben
ist hierzu eine Grundbedingung, aber diese ist nicht ausreichend: es gilt auch
noch möglichst viele andere Werte zu erhalten und dabei auch an künftige
Generationen zu denken. Ich muss es dabei anderen überlassen, zu überprüfen, ob
die Definition einer nachhaltigen Entwicklung und deren Ziel, unseren Nachfahren auf der Erde keine
schlechteren Lebensbedingungen zu hinterlassen, durch die Brundtland-Kommission
als eines der als Arbeitsmittel üblichen Gremien bessere Handhaben zur
Zielerreichung bietet als das biotele System mit der nur um ein ganz Geringes
bescheideneren Zieldefinition der dynamischen Stabilität, die in einem Einzelhirn
sich verdichtete und auch künftig bei der Wahrheitssuche stärker auf die
AKTIVITÄT von Einzelmenschen setzt als auf die von Versammlungen. Natürlich müssen aber letztlich auch weniger
Begabte und Einsichtige mitgenommen werden, wenn es um Gesetze geht, die alle
verpflichten. Es geht also um eine Auffassung von Demokratie, welche die
Verschiedenheit der Menschen anerkennt und nutzt, dabei aber auch jedem
Menschen die gleichen Chancen der Selbstverwirklichung einräumt, soweit die
Machtfrage sich stellt. Aber bei klaren Sachzusammenhängen, die es zu allererst
zu erforschen gilt, hat die Frage nach der Macht derjenigen nach dem Richtigen
und dem Recht nachzustehen.
11.1.1 Das normative Argument
In der aktuellen Debatte
finden sich sowohl normative als auch funktionale Argumente zur Untermauerung
der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines Weltstaates. Eines der am weitesten
entwickelten normativen Argumente stammt von Ottfried Höffe (2002). Höffe
zufolge ist der Weltstaat nicht nur wünschenswert, sondern sogar „rechtsethisch
zwingend“. Ausgestattet werden solle er mit einer „globale(n) Legislative, die
die Regeln definiert und in Kraft setzt, eine(r) globale(n) Exekutive, die sie
auf den Weg bringt und notfalls mit dem Zwang einer Weltpolizei durchsetzt, und
eine(r) globale(n) Jurisdiktion, die die Streitfälle autoritativ“ entscheidet
(2002; 279). (a. a. O. S.217, 218) Hierbei gelte es zwar dem Prinzip der
Subsidiarität (dezentrale Regelformulierung und –anwendung) Rechnung zu tragen
und föderalen Elementen einen zentralen Stellenwert einzuräumen, Gleichzeitig
aber sei die Existenz öffentlicher Gewalt für die Sicherung von Rechten
letztlich unabdingbar. Dieser rechtsethische Zwang begründet sich bei Höffe aus
einer Gegenüberstellung regelgeleiteten und machtbasiertem Handeln. Die
Herrschaft der Regeln“, so Höffe, erhebt gegen das Recht des Stärkeren
Einspruch und Widerspruch:
„Anstelle individueller Willkür, einschließlich Leidenschaften und Neid,
Eifersucht, Rachsucht, sogar Bosheit, und ebenso anstelle individueller Gewalt,
sei sie physischer, emotionaler oder intellektueller Natur, herrsche jene
strenge Gemeinsamkeit, in der sich jede Mehrheit mit jeder Minderheit vereint
findet: die Regel. Gegen Minderheiten und Mehrheiten neutral, ist die Regel der
unparteiische Dritte schlechthin und damit Ausdruck von Gerechtigkeit“
(2002;59)
Das Recht ist damit Grundlage und Ausgangsbedingung jeder gerechten Form des
menschlichen Zusammenlebens; es ist die notwendige Bedingung handelnden
Miteinander Höffe misst ihm entsprechend den Rang eines Gerechtigkeitsprinzips
zu, das sogar noch der Gerechtigkeit als größtmögliche Freiheit vorgelagert
isr. Jede Form der Umverteilung oder überhaupt des politischen Handelns ist an
die Rechtsform gebunden.
Ach wie schnell sich der Mensch doch ändert,
wenn er in die Sphäre des Weltstaates eintritt! Ich hatte schon immer den
Gedanken, dass sich Menschen aus entfernt liegenden Staaten, die früher niemals
miteinander in Streit lagen, besser verstehen könnten als Menschen aus
Nachbarstaaten mit umstrittenen Grenzen. Und dann war ich als Wanderer bei
einem Elsaß-Besuch positiv überrascht von der herzlichen Aufnahme durch
Frankophone; hörte aber allerdings auch von Mordopfern in abgefackelten von
Deutschen erworbenen Häusern. (Um die Grundstückspreiserhöhung durch die
deutsche Konkurrenz sei es den Nationalisten gegangen.) Aber die Abgeordneten
des Weltparlaments werden vielleicht dieselbe Sprache sprechen, sich auf
Englisch verständigen, aber sie haben es mit Entscheidungsmaterie zu tun, die
in der Regel auf verschiedene Weise beurteilt werden kann, ohne dass jemand die
Folgen sicher voraussehen kann. Höffes Regeln
entpuppen sich davor wieder rasch als Gesetze, die häufig unter Machtentscheid
getroffen werden müssen.
Ja, es kann Regeln geben, welche in Fällen der Voraussehbarkeit der Folgen
ihrer Anwendung appliziert mit hoher Wahrscheinlichkeit die gewünschten Folgen zeitigen. So erhoffe ich
es mir von den biotelen Regeln.
Solche Regelunterwerfung hat dann aber wirklich nichts mehr mit Machtpolitik zu tun, wenn sie erst einmal
durch Machtpolitik in Gang gesetzt wurde.
Aber um sie aufzustellen und richtig anzuwenden, muss man sich mit der
Wirklichkeit einlassen.
In seiner „Politischen Kybernetik“ hat Karl W. Deutsch uns Hoffnung gemacht,
wie wir global von einer überwiegenden
Machtpolitik loskommen könnten hin zu einer Regelungspolitik
unter Unterwerfung unter sachliche Zweckzusammenhänge zugunsten der allgemeinen
Wohlfahrt unter Gerechtigkeit. http://stiwi.biotelie.de/index82.html
Die Sozialwissenschaften haben Deutsch’ s Ansatz offenbar nicht weiterfolgt (es
liegt ja auch nicht im Interesse ihrer Brötchengeber) und den Begriff „Regel“
innerhalb der Macht-Gesetzgebung und die Naturwissenschaften außen vor belassen
oder umgedreht; die Politik,
insbesondere unter der machtpolitisch gewieften Kanzlerin Angela Merkel
– der man die gelernte Naturwissenschaftlerin kaum mehr anmerkt – , entdeckte
als Ausrede mangelnder Zusammenhangsaufklärung gegenüber dem Volk die
„Sachzwänge“ und die
„Alternativlosigkeit“.
Vor dem Hintergrund der
unbedingten Betonung des Rechts erschließt sich auch die Bedeutung, die Höffe
dem Staat zumisst. Die Etablierung eines globalen Staates ist Höffe zufolge
moralisch geboten, da nur der Staat das Versprechen der Rechtsförmigkeit
einzulösen in der Lage sei. Der Staat würde hierzu konkret drei Aufgaben
übernehmen. Eine erste dieser Aufgaben beinhaltet, unbestimmte Rechtsnormen
„Prinzipien“ in bestimmte Rechtsnormen („Regeln“) zu überführen. Nur so könnten
aus Prinzipien auch einklagbare Rechtsregeln werden. Eine zweite Aufgabe liegt
darin, diese Rechtsregeln auf konkrete Fälle im Rahmen von Verwaltungshandeln
oder der Jurisdiktion anzuwenden.. Darüber hinaus weist Höffe dem Staat die
Aufgabe der zwangsbegabten Durchsetzung von Rechtspflichten zu… (a. a. O.
S.218) Auch David Held (vgl.Kap.7.1.1.) fordert den Aufbau von „Polizei- oder
Streitkräften“, die internationales Recht und damit verbundene Strafmaßnahmen
durchsetzen können („dazu gehören auch friedenserzwingende oder –erhaltende
Maßnahmen…“)
Held fordert folgerichtig auch die Etablierung einer globalen Legislative.
Hierbei solle es sich um eine „mit Autorität ausgestattet Versammlung aller
Staaten und transnationalen Organisationen“ handeln… Auch ein funktionsfähiger
bürokratischer Unterbau ist für Held eine notwendige Bedingung globaler
Demokratie… „Netzwerke zu globalen Problemen“… sollten die funktionalen Defekte
des bestehenden Systems überwinden und eine effektive, verantwortungsvolle und
zügige Lösung globaler Probleme garantieren…
11.1.2 Die funktionale Begründung des Weltstaates
Neben der normativen
findet sich ebenfalls eine funktionale Begründung für den Weltstaat. Alexander
Wendt (2003) argumentiert beispielsweise, dass der Weltstaat letztlich
unausweichlich sei und deswegen nicht in den Bereich der rein philosophisch
motivierten Utopie verwiesen werden dürfe. (a. a. O. S.219,220) Da die moderne
militärische Technologie und die Kriegsführung zunehmend zerstörerisch würden,
stellten sie auch einen starken Anreiz dazu dar, die Instabilität der Anarchie
des internationalen Systems zu überwinden und stabilere Formen kollektiver
Sicherheit zu schaffen. Hieraus entstehe ein sukzessiver Prozess der
Überwindung internationaler Strukturen, der letztlich auf die Etablierung eines
Weltstaates verweise. Hinzu komme, dass sich Staaten ebenso wie Individuen in
einem Kampf um Anerkennung befänden und hierüber eine kollektive Identität als
Mitglieder einer gemeinsamen Gemeinschaft entwickelten. Von hier aus sei dann
kein allzu großer Schritt mehr zur Etablierung globaler Weltstaatlichkeit…
Auch der Havardökonom Dani Rodrik (2011) (vgl. Kap.3) geht von der sukzessiven
Etablierung eines Weltstaates aus. In einem viel zitierten Artikel fragt Rodrik
danach, wie weit die globale Integration der Märkte noch gehen wird und
mutmaßt, dass das zu erwartende Ende eine föderale Weltregierung sein wird… Um
den Nutzen der ökonomischen Integration voll auszuschöpfen und die Hindernisse
auf diesem Weg überwinden zu können müsse eines von zwei Dingen passieren:
entweder müssten die politischen Forderungen der demokratisch organisierten
Massen in der Formulierung von Wirtschafts- und Finanzpolitik unterdrückt
werden, um ein reibungsloses Funktionieren der Märkte zu gewährleisten. Oder
aber es müssten die politischen Kompetenzen zur Regulierung der Märkte auf die
internationale Ebene verschoben werden. Nationale Regierungen würden sich dann
zwar nicht auflösen aber doch sukzessive an Bedeutung verlieren. Im Gegenzug
würden supranationale Instanzen an Bedeutung gewinnen und letztlich eine Art
Weltwirtschaftsregierung etablieren. (a. a. O. S.220, 221) Über einen Zeitraum
von etwa hundert Jahren würden die technologischen Fortschritte den Globus
zudem soweit zusammenrücken lassen, dass eine vollständige globale Verwaltung
möglich würde. Die Bürger der Demokratien würden auf diesen Prozess mit
zunehmenden Forderungen nach einer Demokratisierung internationaler
Institutionen reagieren und nationale Politiker hätten starke Anreize, sich
selbst als transnational ausgerichtet zu präsentieren…
Wenn die politischen Forderungen aus den demokratisch
organisierten Massen unterdrückt werden müssen, um den Weltmarkt reibungslos
funktionieren zu lassen, so schließe ich daraus, dass die
Kulturunterschiede – die doch einen
wesentlichen Teil unserer Identität und insgesamt den Lebens- und Erlebenswert
der Menschheit ausmachen – zu Gunsten einer Art Normierung platt gemacht
(egalisiert) werden (sollen). Die wesentlichen Verwaltungsfunktionen gingen an
Spezialisten über, eben an „Funktionäre“. Solche existentiell-kulturellen Werte
nachträglich wieder zurückgewinnen zu wollen über den Druck einer Bürgerschaft,
die doch innerlich entdemokratisiert wurde und den Funktionären ausgeliefert,
scheint mir doch nur eine vage Hoffnung zu sein.
Mag sein, dass die akademisierte Masse reichlich Bewerber ausstößt, die wie
heute in die INROs in demokratisch-betitelten post-nationalen Parlamente
einströmt, so wie heute bereits eine Mehrheit nationaler Abgeordneten ihren
Parteialltag einheitlich linksliberal absolvieren; aber welche kulturellen Werte haben sie noch
zu verteidigen? Ist die noch prosperierende bundesdeutsche Wirtschaft wirklich
ein ewiger Selbstläufer?
Ehe unsere heutigen „Linksliberalen“ selbst den Staat übernahmen war die
Ablösung der Bürokratie ihr Anliegen, weshalb sie die Ablösung des Staates
durch die Gesellschaft – worunter sie sich selbst verstanden –forderten. Aber
hiervon ist nun nicht mehr die Rede im, recht eingeschränkten und um den
konservativen (auch gerade den lebenserhaltenden) Teil beraubten,
öffentlichen „Diskurs“ (unter Gleichindoktrinierten und
Gleichgesinnten). „Links ist menschenfreundlich“ darf ein Komiker gut bezahlt
des Öfteren im mit öffentlichen Geldern bezahlten Fernsehen verkündigen; die
Millionen Opfer des Stalinismus hat man vergessen und die DDR-Diktatur wird
nachträglich wieder von vielen schöngeredet. Im Westen wird deutsche
Vergangenheit rasch noch einmal von Geschichtsunkundigen und Lebensfremden
abgearbeitet: die Straßenschilder in Erinnerung von Dutzenden verdienstvollen
und bedeutender Persönlichkeiten werden ausgetauscht; im Osten grüßen neben
Karl Marx, Friedrich Engels, auch Rosa von Luxemburg, Ernst Thälmann usw. fast
in jeder Ortschaft.
11.2
Starke und schwache Weltstaatlichkeit
Wie
aber steht es um die empirische Relevanz des Konzeptes? Ist es eine bloße philosophische Utopie ohne
jegliche Korrespondenz zur Realität oder lässt sich (entstehende)
Weltstaatlichkeit in den Institutionen und Strukturen der Weltpolitik
beobachten? Gibt es irgendwelche empirischen Prozesse, die zumindest
perspektivisch auf die Entstehung eines Weltstaates hinweisen?
11.2.1.
Starke Weltstaatlichkeit
…In
einer klassischen oder auch „starken“ Betrachtungsweise wird unter einem Staat
eine Herrschaftsordnung verstanden, die sich durch die drei Merkmale der
Bevölkerung (Staatsvolk), eines geographisch abgrenzbaren Teiles der
Erdoberfläche (Staatsgebiet) und eine stabile Regierung (Staatsgewalt)
auszeichnet. Diese sogenannte Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und
Völkerrechtler Georg Jellinek (1914) entwickelt. …
In der Politikwissenschaft wird oftmals die ähnliche Definition von Max Weber
(1922/2002) verwandt, der den Staat als einen politischen „Anstaltsbetrieb“
definiert, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen
Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch
nimmt. Für den modernen Staat sind nach Max Weber Territorialität,
Gewaltmonopol, Fachbeamtentum und bürokratische Herrschaft kennzeichnend… (a. a. O. S.221)
In der Realität lassen sich Prozesse der Etablierung einer solchen
„starken“ Weltstaatlichkeit bisher nicht beobachten…
Das behauptete Gewaltmonopol der Vereinten Nationen stellt … mehr Anspruch als Wirklichkeit dar. In
tatsächlicher Hinsicht setzt ein Gewaltmonopol voraus, dass es auch durch eine
ständig einsetzbare und handlungsfähige Polizei oder Armee unterlegt ist…
Selbst in der Europäischen Union, der am weitesten entwickelten und mit dem
höchsten Maß an politischen Kompetenzen ausgestatteten internationalen
Organisation, ist ein zentrales Gewaltmonopol auf absehbare Zeit nicht
vorstellbar. Weder gibt es irgendwelche politischen Initiativen zur
Zusammenlegung der militärischen oder politischen Kapazitäten der
Mitgliedstaaten noch auch nur historische Beispiele dafür, dass sich Staaten
ohne einen externen Zwang jemals zu einem derartigen Schritt bereitgefunden
hätten… (a. a. O. S.222)
Das Spezifikum von Regieren jenseits des Staates lag und liegt darin, dass es
in einem nicht-staatlichen Raum betrieben wird und ohne Gewaltmonopol auskommen
muss…
In den zwei zentralen Bereichen der einzelstaatlichen Souveränität, der
Verfügung über das Gewaltmonopol und das Steuermonopol, ist und bleibt der
Nationalstaat souverän…
11.2.2
Schwache Weltstaatlichkeit: Die Europäische Union
…(Welt-)Staatlichkeit
liegt nach Ansicht mancher Autoren bereits dann vor, wenn wir ausgebaute
Strukturen globalen Regierens beobachten können. „Governance without
government“ oder auf Deutsch „Regieren ohne Regierung“…
…Da
sie eine regional beschränkte Organisation ist handelt es sich bei ihr streng
genommen natürlich um keine wirklich globale, sondern lediglich um eine
regionale Form von Staatlichkeit.
11.2.2.1 Regelsetzung in der EU
Die
Europäische Union ist 1958 ursprünglich als Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl (EGKS) mit dem Ziel gegründet worden, kriegswichtige deutsche und
französische Industrien zu vergemeinschaften und somit zukünftige Kriege
unmöglich zu machen…(a. a. O. S.223) In der EU wird heute nicht nur der
europäische Binnenmarkt verwaltet und die Freizügigkeit von Waren,
Dienstleistungen, Kapital und Arbeit (die sogenannten „vier Grundfreiheiten“)
befördert.
Ebenso
ist die EU für weite Bereiche der Innen- und Justizpolitik sowie der Außen- und
Sicherheitspolitik zuständig. In allen drei Bereichen verfügt die EU über
politische Institutionen und die Kompetenz zur Annahme und Umsetzung
verbindlicher Rechtsakte. Die EU hat sich im Zuge der Finanzkrise ebenfalls
eine ganze Reihe von Kompetenzen im Bereich der Geld- und Finanzpolitik
angeeignet. Die Europäische Zentralbank hat inzwischen die Kompetenz, über den
unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen neues Geld in Umlauf zu bringen und damit
faktische Fiskalpolitik betreiben zu können. Die Europäische Kommission wurde
darüber hinaus mit der Kompetenz zur Beaufsichtigung der mitgliedstaatlichen
Haushaltspolitik und dem Recht versehen, Mitgliedstaaten abzumahnen, die gegen
die Prinzipien einer solchen Haushaltspolitik verstoßen.
Wenn aber die nationalen
Parlamente nicht mehr über die Staatshaushalte selbst zu bestimmen haben, was
bleibt dann noch ihre Funktion? Für N. ist dies kein Problem, denn er setzt ja
auf die EU als Zentralstaat.
Aber sehr vielen Bürgern – und auch mir – geht die Nachahmung der USA und deren
Diktat schon zu weit.
In
allen diesen verschiedenen Bereichen europäischer Regelsetzung herrschen
jeweils unterschiedliche institutionelle Verfahren, die als unterschiedliche
Intensitäten mitgliedstaatlichen Souveränitätsverzichtes zusammengefasst werden
können. Das wichtigste dieser Verfahren ist jedoch das sogenannte „ordentliche
Gesetzgebungsverfahren“. Dieses Verfahren findet in fast allen Bereichen der
Gesetzgebung der EU Anwendung, in denen der Rat der Europäischen Union eine
Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit verfolgt (z.B. Binnenmarkt sowie
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen).
Ausschließlich die Europäische Kommission kann Rechtsakte einleiten. Nach
„informeller“ Abstimmung mit den wichtigsten Interessengruppen und
Mitgliedstaaten wird auch der Rat der EU und das Europäische Parlament in
Kenntnis gesetzt. Die beiden letzten müssen dem Kommissionsvorschlag unabhängig
zustimmen, damit das Europäische Parlament mit einfache Mehrheit den dann
bindenden Rechtsakt verkündigen kann.
Das Gesetzgebungsverfahren könne „außerordentlich aufwändig und zeitraubend“ sein. Nur bei
breiter Zustimmung gibt die Kommission einen Vorschlag an den Rat weiter, der
dazu kontroverse Vorschläge gewöhnlich zu Ausschussberatung zurücküberweist.
(a. a. O. S.224)
Nach
Schätzungen werden über 90 Prozent aller Rechtsakte im Rat einstimmig
angenommen (Matilla 2009). Das gleiche gilt für andere legislativ tätige
Institutionen der Europäischen Union wie den Ausschuss der Ständigen Vertreter
und die meisten ihrer Komitologie-Ausschüsse.
In Rat und Parlament gibt es mehrere Lesungen über die
Gesetzgebungsmaterie; können sich beide nicht einigen, wird der
Vermittlungsausschuss angerufen, da eine Einigung Voraussetzung für das Gesetz
ist.
Dieser kurze Überblick
zeigt bereits, dass die formalen Verfahren der Rechtsentwicklung in der EU eine
ganze Reihe von Ähnlichkeiten mit der Praxis der Rechtssetzung in
demokratischen Staaten haben. Auch in den Demokratien werden die meisten
Rechtsakte nicht von den Parlamenten selbst, sondern von der Regierung und
ihren Ministerien eingebracht. Die parallele Befassung des Rates der EU und des
Europäischen Parlamentes mit einem Rechtsakt ist wiederum ganz ähnlich zu der
Praxis in föderalen Regierungssystemen wie etwa in Deutschland, wo sowohl der
Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen müssen. Ebenfalls gilt für die EU
ganz ähnlich wie für das deutsche politische System, dass nachgelagerte
politische Ebenen (die mitgliedstaatliche Ebene in der EU bzw. die Landesebene
in Deutschland) ihre jeweilige Gesetzgebung an neue Rechtsakte aus der
vorgelagerten Ebene anpassen müssen…
Es ist daher sicherlich nicht übertrieben, die EU als eine internationale
Organisation mit einem außerordentlich hohen Maß an (allerdings „schwacher“)
Staatlichkeit zu beschreiben. Die EU weist eine institutionelle Struktur mit
einer einmalig hohen Dichte an inter- und transgouvernementalen
Kooperationsforen, Expertenausschüssen und supranationalen Instanzen auf.
Zugleich hat sie ein global einzigartiges Ausmaß an Verlagerung politischer
Kompetenzen auf inter- und supranationale Institutionen erreicht. In der
Handels-, Währungs- und Wettbewerbspolitik hat die EU inzwischen fast
vollständig die mitgliedstaatliche
Kompetenz abgelöst. Sie reguliert immer weitere Bereiche der
Umweltpolitik, der Außen- und Sicherheitspolitik, der Innen- und Justizpolitik
und berührt damit grundlegende Fragen der Gestaltung öffentlicher Ordnung in
den Mitgliedstaaten.
Einzelurteil
oder Gremienbeschluss? Was wiegt wann mehr?
Es darf aber wohl die Frage aufgeworfen werden, ob die
Zusammenarbeit in Expertengruppen für die Lösung anstehender Probleme die
bestmögliche Lösung ist. Welche Personen werden von wem in die jeweiligen
Ausschüsse entsandt? Gewöhnlich gibt es in der Gruppenarbeit eine bestimmte
hierarchische Hackordnung, auf die auch
von der berufenden Seite her reflektiert wird. (Es gibt nahezu ausnahmslos
Wortführer und vorerrungene Autoritäten und entsprechende Rücksichtnahmen auf
solche.)
Die Einzelbegutachtung im biotelen Verfahren bietet hier erhebliche Vorteile.
Der unbekannte Gegenspieler, der oder die Gegengutachter, mahnen durch ihre
bloße Existenz zu Gründlichkeit. Innerhalb der Grenzen der Wirtschaftlichkeit
kann sich jeder Gutachter – über die Zentrale des Kontrollkörperbüros (KKB) –
Rat bei anderen Fachleuten einholen, um dann im stillen Kämmerchen das
Messwerkzeug der einzelnen biotelen Aspekte anzulegen, welche auf die Langzeitwirkung
des jeweiligen biotelen Gesetzesvorschlages ausgerichtet sind. Selbst
nicht-übereinstimmende biotele Gutachtenergebnisse hätten einen Wert für
Entscheidungsinstanzen. Der bei aller notwendigen Unterstützung von außen doch
als Gutachter auf sich gestellte Mensch kann mehr an sachlicher Richtigkeit und
letztlich auch Sinnhaftigkeit leisten als ein Abgeordneter in einer
demokratischen Versammlung.
Dem biotelen Aspekt der PLURALITÄT (als möglichst reichhaltiger
Verschiedenheit) entsprechend sollte doch bei jedem der supranationalen
Regelungen nachgeprüft werden, ob es denn nicht eher im Interesse aller läge,
die Gestaltung (etwa der Ortschaften, der Forst- und Landwirtschaftstechnik,
der Freiflächen) in gewissem Umfange den Organen der Einwohner nach deren
Bedürfnisse und Geschmack selbst zu
überlassen, solange nicht die vitalen Bedürfnisse von Ausländern – ich wage den
Begriff zu gebrauchen – betroffen sind.
Die EU ist gleichzeitig
die offensichtlichste Manifestation der Grenzen nationalstaatlicher
Handlungsfähigkeit und die erfolgreichste Neuregelung politischer Kompetenzen
auf der zwischenstaatlichen Ebene. (a. a. O. S.225) Nirgendwo sonst auf der Welt findet sich ein
vergleichbares Niveau zwischenstaatlicher Kooperation und
Handlungskoordinierung und nirgendwo sonst haben die Mitgliedstaaten einer
internationalen Organisation sich auf ein vergleichbares Maß an
Kompetenzabtretung geeinigt…
Es wäre zwar unangemessen, bereits vom Ende des Nationalstaates in Europa zu
schreiben. Der Nationalstaat löst sich nicht auf, sondern bleibt als politische
Instanz von entscheidender Bedeutung für demokratisches Regieren; allerdings
kann ebenfalls kein Zweifel daran bestehen, dass die grundlegende Architektur
von Politik und damit auch von Demokratie unter Einfluss der Europäisierung
weitreichenden Veränderungen unterworfen ist.
Der demokratische Nationalstaat mit seiner eigentümlichen Kombination aus
Repräsentation und wechselseitiger Kontrolle der Gewalten wird in Europa immer
stärker in eine grenzenüberschreitende Mehrebenenstruktur integriert, in der
neue Machtverhältnisse und eine neue Logik politischen
Entscheidens gelten. Politische Herrschaft in Europa zu verstehen, verlangt darnach,
den Nationalstaat als Teilgröße innerhalb eines übergreifenden
Mehrebenensystems zu denken (Neyer 2012).
Es ist schade, aber kaum zufällig, dass auch Biotelie
ein europäisches Produkt ist, wie schon die Demokratie (und dazu auch noch ein
deutsches!). Die Demokratie verhilft der Mehrheit – und damit auch der Masse -
zur Macht. Die Menschheit ist zu einer Lawine gegen die Natur angewachsen; die
Europäer bzw. deren Ableger, die USA,
wollen zwar weiterhin die Welt dirigieren, aber die anderen Mächte wehren
sich und schlagen die Europäer mit deren eigenen Waffen und Prinzipien, der
Demokratie als Mehrheitsherrschaft und
den Menschenrechten. Die „neue Logik
des politischen Entscheidens“ kann nicht so recht überzeugen.
Kann eine Staatsform für alle Welt Beispiel sein, die ihr eigenes Volk und im
Schlepptau gleich seine Nachbarvölker, ja eine ganze Rasse (die Weißen, wenn
man uns Pigmentärmeren so nennen will) zum Aussterben verurteilt? (Denn es ist
ja wohl kaum der Klimawandel, die höhere Sonnenlichtintensität, da wir ja in
der gemäßigten Zone leben.)
11.2.2. Regeldurchsetzung in der EU
…Im Gegensatz zu starken
Formen der Staatlichkeit ist schwache Staatlichkeit auf ein sehr viel höheres
Maß an Konsensualität angewiesen und hat große Schwierigkeiten, kontroverse
Themen überhaupt zu verabschieden. Im Normalfall wird selbst dann, wenn
qualifizierte Mehrheitsverfahren formal vorgesehen sind, solange verhandelt,
bis sich einstimmige Beschlüsse fassen lassen. Der strukturelle Grund für das
hohe Maß an Konsensualität der EU liegt nicht bloß in einem etwaigen „corps
d’esprit“ (Lewis 2005) und einer freiwillig übernommenen Verpflichtung
gegenüber dem Wohl der anderen. Der eigentliche Grund ist viel profaner und
findet sich in dem Fehlen eines Gewaltmonopols. Die regelmäßig von der
Kommission erstellten Berichte über die Anwendung des Unionsrechts sprechen
hier eine deutliche Sprache… Von der ersten Feststellung eines Verstoßes durch
die EU-Kommission bis zum Einreichen einer Klage beim EGH könnten ohne weiteres
achtzehn oder mehr Monate vergehen. Neben dem Vertragsverletzungsverfahren
verfügt die EU ebenfalls über das Instrument der Verhängung von Zwangsgeldern…
Da Zwangsgelder allerdings erst nach einem außerordentlich langwierigen
Verfahren verhängt werden können, sind sie in der Praxis kaum dazu angetan, die
diplomatische Suche nach außergerichtlichen Einigungsversuchen zu ersetzen.
Ein weiterer Einwand, der gegen die Notwendigkeit der staatlichen Garantie
gleichmäßiger Rechtsfaktizität erhoben wird, verweist auf die unmittelbare
Wirkung vergemeinschafteten Unionsrechts. Aufgrund seiner direkten
überstaatlichen Anwendbarkeit sei es vor nationalen Gerichten einklagbar und
werde damit auch dann durchgesetzt, wenn eine nationale Regierung dies zu
verhindern suche… Das
Bundesverfassungsgericht hat wiederholt den gewichtigen Vorbehalt angemeldet,
dass es den Vorranganspruch des europäischen Rechts dann zurückweisen werde,
wenn dieser mit national verbrieften Grundrechten unvereinbar sei…Es handelt
sich bei der Erzwingbarkeit des europäischen Rechts damit nur um eine vom Staat
an die EU konditional übertragene Fähigkeit, die grundsätzlich auch jederzeit
wieder zurückgeholt werden kann…
Der Zusammenhang zwischen einer gleichmäßigen Rechtsbefolgung und der staatlichen
Garantie gleichmäßiger Rechtsfaktizität gilt daher auch unter den Bedingungen
der europäischen Integration. Das beobachtete hohe Maß an Rechtsbefolgung durch
die Mitgliedsstaaten dürfte wesentlich darauf zurückzuführen sein, dass die
Mitgliedstaaten selbst dieses Recht setzen und nur in Ausnahmefällen über
kontroverse Fragen abstimmen… (a. a. O. S.227, 228)
Wir werden hoffentlich nicht abzuwarten haben, ob im
Falle eines Zusammenbruchs der EU etwa infolge von Währungskollaps über
Schuldenunion, der Nationalstaat seine Währungshoheit wieder zurückholen kann.
11.3 Die demokratische Qualität des Weltstaates
Die Idee des
demokratischen Weltstaates weist eine Reihe von attraktiven Merkmalen auf. Eine
erste Stärke liegt darin, dass sie sich auf eine lange und gut begründete
theoretische Tradition berufen kann. Recht und organisierte Staatlichkeit
gehören zusammen…
Die Idee des Weltstaates weist gegenüber allen drei im Bisherigen diskutierten
Ideen (Multilateralismus, Bund der Demokratien und transnationale
Zivilgesellschaft) gravierende Vorteile auf. Sie verspricht ein globales
Parlament und eine globale Regierung und damit gleichzeitig Kongruenz,
Partizipation und Kontrolle sowie Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
positiv zu beeinflussen. Auch wenn sie in ihrer starken Form utopisch ist und
eher für philosophische Spekulationen als für die Politik taugt, so findet sie
in ihrer abgeschwächten Variante durchaus empirische Entsprechung und immer
noch hohes normatives
Potential. Auch abgeschwächte Formen der Staatlichkeit, die die Delegation von
politischen Kompetenzen auf und die Anwendung von gemeinsamen Normen durch
unabhängige Dritte beinhalten, lassen sich bisher allerdings nur auf regionaler
Ebene beobachten. Das Modell der EU weist auf eine Reihe von Gründen für die
Schwierigkeit hin, auch nur schwache Staatlichkeit zu globalisieren. Zu diesen
Gründen gehört die in den Kopenhagener Kriterien festgeschriebene Notwendigkeit
geteilter Vorstellungen über grundlegende politische Werte, eine einigermaßen
ähnliche Wettbewerbsfähigkeit sowie vergleichbare administrative Verfahren.
Ohne ein hohes Maß an Ähnlichkeit in diesen Bereichen lassen sich nationale
Gesellschaften kaum so stark integrieren wie es das europäische Modell vorgibt.
„Delegation
politischer Kompetenz auf und die Anwendung von gemeinsamen Normen durch
unabhängige Dritte“, hierfür wäre das biotele
Gutachtenverfahren auch ein freilich noch unerprobtes Modell.
Als der Euro eingeführt wurde wusste man, dass die vergleichbare Wettbewerbsfähigkeit der „Südländer“ nicht bestand. Auch
wusste man vor Einleitung der Aufnahme der Türkei in die EU, dass die
Vorstellungen über grundlegende politische Werte bei der Mehrheit der Türken
nicht mit den unsrigen übereinstimmen und dass sich die türkische Politik von
derjenigen einer Europäisierung durch Kemal Atatürk wegbewegt.
11.3.1 Kongruenz
Globale Weltstaatlichkeit
stellt aus kongruenzanalytischer Sicht mit Sicherheit einen Idealfall dar. Es
ist eine global umfassende politische Struktur, die sich sowohl aller Themen
als auch aller regionalen Ausprägungen von Problemen annehmen kann. Ein
globales Parlament würde Beschlüsse zu allen als relevant erachteten Themen
fassen und sich allen drängenden Problemen annehmen können... (a. a. O.
S.228,229)
Eine regionale Form von Weltstaatlichkeit ist sicherlich ein richtiger Schritt
in diese Richtung. Je größer die territoriale Ausdehnung politischer
Herrschaft, desto umfassender sind auch die sozialen, ökonomischen und
ökologischen Interaktionen, die hiervon erfasst werden können. Hinzu kommt, das
die territoriale Ausdehnung von regionalen Formen von Staatlichkeiten nicht
willkürlich, sondern auf der Basis bewusster politischer Organisation erfolgt…
Die EU ist …eine überzeugende Antwort auf die Kongruenzprobleme Europas.
Genau hier findet die EU aber auch die Grenzen ihrer Funktionalität. Die EU
selbst erzeugt externe Effekte für Staaten außerhalb des europäischen Raumes,
denen sie nur ungenügend Rechnung trägt. Die Praxis der Subventionierung des
Agrarsektors führt beispielsweise dazu, dass viele Staaten der Dritten Welt,
die dringend auf Exporte nach Europa angewiesen wären, keinen Zugang zum
Binnenmarkt finden und – noch gravierender – in ihren Heimatmärkten in
Konkurrenz zu künstlich verbilligten europäischen Produkten stehen…
Letztlich bietet daher nur eine globale, nicht aber eine regionale Form von
Staatlichkeit eine wirklich befriedigende Antwort auf die Kongruenzproblematik
der postnationalen Konstellation.
11.3.2 Partizipation
Der Weltstaat findet eine
weitere wichtige Rechtfertigung darin, dass er ein hohes Maß an Partizipation
zu realisieren in der Lage ist. Das überkommene Staatensystem basiert auf dem
Prinzip, dass jedem Staat gleichermaßen eine Stimme zukommt und dass das kleine
Liechtenstein genauso viel zählt wie das große China…
Internationale Politik ist faktisch zwischenstaatliche Politik oder, noch
genauer, intergouvernementale Politik. Nicht die Völker und nicht die Staaten
sind am Verhandlungstisch repräsentiert, sondern deren Repräsentanten, also die
Regierungen. (a. a. O. S.229) Das Prinzip staatlicher Gleichheit lässt sich aus
einer kosmopolitischen Perspektive kaum rechtfertigen. Gleichheit bedeutet in
kosmopolitischer Perspektive nicht die Gleichheit (oder Ungleichheit) der
Staaten, sondern ist eine Kategorie, die auf den einzelnen Menschen bezogen
werden muss. Nur interpersonale Gleichheit, also die Bedingung dass jeder
Mensch unabhängig von seiner Nationalität genau so viel politische
Teilhaberechte hat wie jeder andere Mensch, nicht aber zwischenstaatliche
Gleichheit oder die “Gleichheit der Diskurse“ (vgl. Kap.10) kann vor diesem
Maßstab genügen. Kosmopoliten wie Richard Falk und Andrew Strauss (2001)
betonen daher die Notwendigkeit eines globalen Parlamentes zu einer direkten
Repräsentation aller Menschen der Erde…
Der Weltstaat hätte hier zweifellos eine große Chance… Die allermeisten Staaten
dieser Welt scheitern an dieser Herausforderung und geben bestimmten
politischen, sozialen, ethnischen oder religiösen Gruppen privilegierte
Teilhabechancen. In China und Russland herrscht eine vergleichsweise kleine
politische Klasse über die Masse der Bevölkerung, in Indien gibt es umfassende
Massenarmut, Illiteralität [Analphabetismus] und Abhängigkeitsverhältnisse und
in vielen arabischen Staaten reklamieren religiöse Führer einen privilegierten
Zugang zur politischen Macht und verweigern Frauen teilweise sogar das
Wahlrecht…
Anders ausgedrückt lässt sich auch argumentieren, dass Staatlichkeit erst dann
und nur zu dem Ausmaß mehr Versprechen als Bedrohung der Freiheit ist, wie sie
sich auf eine säkulare Rechtfertigung beruft, auf einer zumindest einigermaßen
gleichen Einkommensverteilung aufbaut und die Grundrechte der Menschen
respektiert. Alle diese Bedingungen sind zwar in weiten Teilen Europas und
Nordamerikas gegeben; Staatlichkeit ist hier daher eine sehr positiv belegte
Kategorie. In vielen anderen Teilen der Welt sind diese Bedingungen aber nicht
gegeben. Wenn wir weiter davon ausgehen, dass eine globale Form der
Staatlichkeit nicht nur westliche, sondern ebenfalls chinesische, russische und
arabische Praktiken*) zum Ausdruck brächte, dann muss die Forderung nach einer
Unterordnung freiheitlich westlicher Demokratien unter eine globalstaatliche
Ordnung als fragwürdig erscheinen.
*) Es fiel mir auf, dass N. von den Staaten schreibt,
wo er doch eigentlich auf die Kulturen hätte verweisen müssen. Nicht „arabische
Praktiken“ des Regierens haben wir doch zu fürchten, sondern islamische.
Ich mutmaßte zunächst, dass N. mit Rücksicht auf Suchmaschinen – für den Fall
eines späteren Internetsautritts – dieses Wort vermieden hätte, fand aber den
Ausdruck „islamisch“ doch einmal in seinem Text. Ich schließe daraus, dass N.
die für die Publizistik verordnete selbst- und
wissenschaftsmörderische „politische Korrektheit“ verinnerlicht hat. Die
Demokratie unter US-hegemonialer Führung macht derzeit ja nicht gerade positiv
von sich denken und reden. Die sie dominierende Konsumgesellschaft wirkt
ebenfalls nicht ausschließlich anziehend; außerdem ist deren Zusammenbuch
bereits absehbar. N. mag mit seiner studentischen Zuhörerschaft und seinem
Berufskollegen, die doch als Stützen unseres Parteienregimes und selbst von
diesem gestützt ganz gut finanziell dastehen; aber hat sich da nicht wieder ein
Ausbeutungssystem etabliert? Was gibt solche Wissenschaft der Allgemeinheit
zurück? , etwa Fortschritt? , Durchblick?
Aus dem Vorwort:
jedes der zwölf Kapitel
wurde von ihnen [gemeint sind namentlich
genannte fünf Hilfskräfte speziell nur für diesen Zweck] ausführlich daraufhin
abgeklopft, ob es verständlich geschrieben ist, möglichst wenig Fachchinesisch
verwendet und kein unangemessen hohes Wissen voraussetzt… [ich zerfließe vor
solchem Mitleid!] Ein abschließender großer Dank geht an meine Mitarbeiterin
Jacqueline Haake für ihre Bereitschaft, noch bis in die Nacht an der
Fertigstellung des Manuskripts zu arbeiten sowie an die Volkswagen- und die
Thyssenstiftung für die finanzielle Förderung dieses Buchprojektes… (a. a. O.
S.6)
Im Buchhandel kostet das broschierte Buch bei 259
Seiten 19, 99 DM. Die Zuwendungen der Industrie an die Stiftungs-Universität
bezahlt der Steuerzahler.
So lange man hierzulande weiterhin überschüssiges Geld
verdienen kann – und es wäre doch gut, diesen Wohlstand nicht zu zerstören –
ist zu loben, wenn Philanthropen spenden und damit das Elend in der Welt
mindern wollen (neudeutsch sind das Kosmopoliten, im deutsch-konservativem
Dialekt „Gutmenschen“, auch wenn sich gerade von diesen viele auf Kosten
anderer bereichern). Bricht der Wohlstand bei uns zusammen – und das ist nur
eine Frage des Zeitpunktes dieses Ereignisse, so ist wohl fast der ganze Spuk
mit den INROs vorbei, ausgenommen einiger weniger, wie das Rote Kreuz.
Natürlich ist das teilweise auch bedauerlich – wenn man an die Armen und
Elenden denkt – aber der Ausfall oder doch die Verzögerung an Weiterentwicklung
durch den Ausfall der deutschen und abendländischen Kultur finde ich noch
bedauerlicher.
Die „Dienstleistungsgesellschaft“ hat sich schon so weit ausgeweitet, dass sie
über die Zerstörung der Selbständigkeit (bioteler Aspekt der AUTARKIE) zu einer
Bedrohung der individuellen Freiheit (bioteler Aspekt der AUTONOMIE) wird. Wie wollen wir angesichts der
Bevölkerungsexplosion, zu deren Eindämmung nur China zögerlich aktive Schritte
gemacht hat, überall Menschenrechte einfordern?
Können wir uns mit unserer Selbstaufgabe als Beispiel empfehlen? Die
Repräsentation aller Menschen in einem Weltparlament ist doch Augenwischerei,
wenn man darauf sieht wie unsere eigenen Abgeordneten ihre Pflichten gegenüber
Volk und Staat nicht wahrnehmen. Was soll denn in den „Versammlungen“ konkret
geredet werden? Bestenfalls kommt es zu
keinem Tumult, weil sich die Parteien vorher abgesprochen haben.
Beim biotelen Gutachtenverfahren wäre das anders: der Antragsteller muss sich
fragen, ob er wirklich einen gemeinnützigen Vorschlag macht, andernfalls
verliert er seine Antragsgebühr. Es werden gar nicht so viele Anträge gestellt
werden und noch weniger werden das Verfahren bestehen. Der Gutachter ist im
stillen Kämmerlein auf sich gestellt. Er holt sich über Vermittlung der
Zentrale (des KKB) alle ihm dienlich erscheinenden Auskünfte per Internet ein.
Die Zentrale beauftragt diensttuende Gutachter damit zu prüfen, ob die Anfragen
auch sachlich mit dem Gutachtenprojekt im Zusammenhang stehen und kann die
Auskunftsvermittlung begründet ablehnen.
Der Gutachter hat sich inzwischen einen Überblick verschafft und beantragt bei
Zweckmäßigkeit beim KKB Fachgutachten,
soweit der Aufwand gegenüber dem zu erwartenden Ertrag angemessen ist.
Jeder kann so seinen Fähigkeiten entsprechend als Antragsteller oder
aufgeforderter Auskunftsgeber seinen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Schon
diese Verfahrensstufe ist Teil der direkten Demokratie. Die elektronische
Abstimmung durch den direkt Betroffenen nach Überprüfung der
Gutachtenübereinstimmung bedeutet eine zweite Stufe direkter Demokratie.
Mit der Übernahme des biotelen direkt-demokratischen Verfahrens nähmen solche
Bürger von Nationalstaaten direkt an der Gesetzgebung ihres oder auch anderer
Staaten teil. Dabei stellen biotele Gesetzgeber in der Regel eine intellektuelle Auswahl da; sie
repräsentieren nicht den Durchschnittsbürger. Da sie sich am Maßstab des
Gemeinwohles orientiert haben, bringen biotele Gesetzgeber wahrscheinlich
häufiger wichtige Gesetze zum Tragen als politische Parteien, die sich stärker
an Gruppeninteressen orientieren aber eben auch nicht mit der Abarbeitung eines
Maßstabes politischer Vernunft – dem biotelen Gutachtenschema – begnügen
können, sondern häufig strittige Gesetze auf den Weg bringen müssen. Aber über klare Vorgaben bioteler Gesetze
wird sich auch die bisherige Gesetzesflut etwas
eindämmen lassen, die derart überhand genommen hat, dass der Überblick
längst verloren ging. (Manche zweifeln dieser Gesetzesflut wegen bereits an der
Rechtstaatlichkeit.)
Müssten die Parlamentsgesetze zuvor die biotele Begutachtung durchlaufen, so
würden manche und vor allem kurzsichtige Fehlformulierungen vermieden. Aber
auch schon das Wissen um die Möglichkeit, dass ein Antragsteller ein Gesetz
über einen biotelen Gutachtenantrag anficht, könnte Ministerien und Parlamentarier zur sorgfältigeren Abwägung
auch der Langzeitwirkungen von Gesetzen veranlassen.
11.3.3 Kontrolle
Die Idee des Weltstaates
weist auch im Hinblick auf das zu erwartende Ausmaß an Kontrolle
gouvernementalen Handelns eine Reihe von Defekten auf. Der vielleicht
wichtigste Einwand gegen eine regionale und mehr noch eine globale Staatlichkeit
liegt darin, dass sie nur dann eine wünschenswerte Perspektive sein kann, wenn
sie – wie Kosmopolit Höffe auch selbst ausführt – von einer „einigermaßen
funktionierenden“ Öffentlichkeit begleitet wird. Jeder parlamentarischen
Entscheidung geht in der Demokratie ein Prozess der öffentlichen Darlegung und
Begründung von Entscheidungsoptionen voraus. Eine mediale Begleitung dieser
Darlegungen und Begründungen ist essentiell für Demokratie. Beides aber ist
selbst in der Europäischen Union nur sehr begrenzt möglich. Hierzu fehlen nicht
nur die europäischen Medien, die einen europaweiten Diskurs gestalten könnten,
sondern – gravierender noch – wohl auch längerfristig die soziopsychischen und
kommunikativen Voraussetzungen.
Jenseits eng umgrenzter
transnationaler Expertengemeinschaften findet sich kaum mehr als eine
sporadisch aufscheinende und von politischen Skandalen und Fußballwettbewerben
getragene Öffentlichkeit. Europäische Medien, Verbände und Parteien existieren
kaum oder lediglich als Zusammenfassungen nationaler Verbände mit
außerordentlich beschränkten Ressourcen und noch geringeren Kompetenzen…
Ohne argumentativ verkoppelte Öffentlichkeit lässt sich aber keine
demokratische Diskursivität denken. Demokratie bedarf eines kontinuierlichen
Prozesses der konstruktiven Auseinandersetzung zwischen konkurrierenden
Geltungsansprüchen.
Also Parteiendemokratie? Wenn sich aber die Parteien
in ihren Zielen untereinander geeinigt haben? Und sei es auch nur hinsichtlich
dessen, was sie nicht haben wollen, weil es ihrer Allmacht und ihrem Eigennutz
entgegensteht?
Gerade unter den
Bedingungen hoher gesellschaftlicher Heterogenität, wie sie heute alle modernen
Gesellschaften kennzeichnet, führen diskursiv nicht eingebundene
majoritäre Prozesse fast zwangsläufig zu
politischen Zumutungen für unterlegene Minderheiten. Die politische
Verarbeitung und die Gewährleistung, dass hierbei die Grenze des Akzeptablen
nicht überschritten wird, erfolgt über den öffentlichen Diskurs. Im
öffentlichen Diskurs treten unterschiedliche Interessen auf, die in Parteien
und Verbänden organisiert sind und sich über die Medien vor der versammelten
gesellschaftlichen Öffentlichkeit begegnen. Und erst im öffentlichen Diskurs
findet sich eine Summe von Individuen letztlich zu einer Gesellschaft zusammen und kontinuiert damit einen Demos.
Von diesem Diskurs schließen sich islamische
Minderheiten in höherem Maße aus; Nachteile entstehen ihnen dadurch nicht, da
sie über die Schiene der tugendhaften Minderheitentoleranz die
noch-Mehrheitsgesellschaft geradezu tyrannisieren können, wie andere
Minderheiten wie die Sexualpraktiken-Abweichler auch. Minderheitentoleranz
verkommt immer häufiger zur Minderheitendiktatur – auch dank EU-Gesetzgebung.
Der europäische – und noch mehr der globale – Superstaat wäre damit eine
formalistische und pseudodemokratische Hülle, in der sich wenig demokratische
Selbstverständigungspraxis realisieren ließe und die mit Demokratie so viel zu
tun hätte wie das Viele mit dem Guten. Wo pragmatisches Ausbalancieren und die
Suche nach Kompromiss und Verständigung notwendig ist, könnte die Mehrheit in
einem globalen Legislaturorgan nur zu leicht versucht sein, an deren Stelle das
Diktat der Mehrheit zu setzen. (a. a. O.
S.231, 232) Derzeit ist die
Unmöglichkeit der Erzwingung globaler Normen eine der wichtigsten Vorkehrungen
gegen die Überforderung globaler Toleranz. Wo diese notwendige Vorsicht
unterbleibt und sich einzelne Staatengruppen wie etwa die „Koalition der
Willigen“ im Irak anmaßen, ihre Realitäts- und Problemwahrnehmung zum Maßstab
des Handelns aller anderen Staaten zu erheben, da droht das Diktat der
Mächtigen über die Ohnmächtigen. Wo globale und auf dem Mehrheitsprinzip
aufbauende Legislativorgane auf die Lösung globaler Probleme abzielen, droht
ganz ähnlich der gut gemeinte Willen zur Diktatur der Ignoranz zu verkommen. In
der Abwesenheit umfassender öffentlicher Diskursivität – und nicht nur der
Belagerung öffentlicher Institutionen durch noch so wohlmeinende
Sonderinteressengruppen – führen
politische Diskurse leicht zu einer bloßen Schärfung des Bewusstseins für Unterschiedlichkeit
und Gegensätze zwischen Diskutanten, und nicht zur Entstehung eines Gemeinsamen
Verständigungsprozesses.
In Foren wie der Generalversammlung der Vereinten Nationen lässt sich dieses
Phänomen noch sehr viel stärker als in der EU beobachten. Hier regiert nicht
das pragmatische Ausbalancieren und die Suche nach Kompromissen, sondern
politische Rhetorik und der Versuch, sich gegen andere durchzusetzen…
Es gibt daher eine Reihe guter Gründe, die gegen den Aufbau globaler
Legislativ- und Exekutivorgane und damit auch gegen die Idee der demokratischen
Weltstaatlichkeit sprechen. Auch längerfristig dürfte es sich bei der
Perspektive globaler Staatlichkeit wohl um eine negative Utopie („Dystopie“)
handeln, deren Realisierung weder im Bereich des Notwendigen noch des Möglichen
oder gar des Wünschenswerten liegt. Zuzustimmen ist vielmehr der Warnung Kants
(1795/2008, zweiter Definitivartikel), dass die Idee des Weltstaates gefährlich
und kontraproduktiv ist, “weil die
Gesetze mit dem vergrößerten Umfang der Regierung immer mehr an ihrem Nachdruck
einbüßen, und ein seelenloser Despotismus, nachdem er die Keime des Guten
ausgerottet hat, zuletzt doch in Anarchie verfällt.“ (a.
a. O. S.232)
Und doch habe ich den Gedanken des biotelen Weltstaates
noch nicht fallen gelassen. Sollte sich meine Hoffnung erfüllen, dass in
unmittelbar absehbarer Zeit – die mir leider nicht mehr vergönnt sein könnte –
durch die Hilfe von Interessierten – die sich leider bisher noch nicht
abzeichnet – der Nachweis gelingt, dass das unabhängige biotele
Gutachtenverfahren über Beispiel-Begutachtungen als einsatzfähig erwiesen
werden kann, so wäre nicht auszuschließen, dass dieses Verfahren in breiterem
Umfang auf Institutsebene angewandt,
ausgebaut und weiteren wissenschaftlichen und politischen Kreisen und
schließlich auch einer breiteren Öffentlichkeit – wenigstens als existente
politische Verfahrensmöglichkeit –
bekannt wird.
Neben der bisher ausschließlich praktizierten Machtpolitik träte dann ins
Bewusstsein Aufmerksamer und geistig Reger, dass es im Sinne der
Fortentwicklung der „Politischen Kybernetik“
von Karl W. Deutsch für Sachverhalte mit klar erkennbaren
Handlungszusammenhängen eine „Regelungspolitik“ geben kann, welche sich an Sachnotwendigkeiten und
nicht an Machtverhältnissen orientiert, insofern ihre Einführung von der
Machtpolitik einmal zugelassen wurde. Einer derartigen Logik der „politischen
Vernunft“ könnte sich das derzeitige politische System auf Dauer nicht entziehen.
Die Kontrolle der Regierungen würde durch eine biotele NRO – hier ließe sich
ein bioteles Kontrollkörperbüro ja auch zuordnen – , die sich auf
wissenschaftlich fundierte Vorhersagen etwa inzwischen eingetretener Schäden
durch politische Fehlentscheidungen stützt, würde der öffentlichen
Aufmerksamkeit nicht längerfristig entgehen können.
Biotele Handlungsvorschläge für die Zukunft hätten schließlich – spätestens
nach Häufung des Nachweises richtiger bioteler Voraussagen über die Folgen von
vermeidbarer Fehlpolitik – ebenfalls
gute Aussichten auf breite Publizität. Wenn auch der Pazifismus inzwischen
entmutigt und weitgehend erlahmt ist, so könnte er durch die Möglichkeit der
globalen Einrichtung eines biotelen Welt-Sicherheitssystems neuen Auftrieb bekommen.
Die Weltbefriedung wäre dann wenigstens ihrer Möglichkeit nach nicht länger
Sache der Großmachtpolitik. Das Bild vom
klassische Staatsschiff würde um das der auf den Meeren kreuzenden
Staatsschiffe der Nationen erweitert, die automatisch (kybernetisch) so
gesteuert werden, dass sie nicht mehr zusammenstoßen können. Denn zur Änderung
vom Territorialgrenzen bliebe den Nationalstaaten mangels eigener Truppen
künftig nur noch die Einigung, falls nicht lokale Klimaveränderungen einen
biotelen Gesetzeseingriff für Grenzverschiebungen erzwingen.
Freilich bedürfte es für Regierungen und auch Völker einer Überwindung, ihre
gesamte militärische Macht an national gemischte Truppen unter biotelem
Kommando (mit Rechenschaftspflicht vor der unabhängigen Gutachteninstanz)
abzutreten, deren Blockkontingente dann in den verschiedenen Ländern
stationiert wären, um gegen terroristische Übergriffe und auch andere
Gewalttätigkeiten größeren Ausmaßes vorgehen zu können. Aber selbst bei einem
Staatsstreich innerhalb eines Blockes unter Beteiligung des Militärblocks
dürfte, ja müsste mit der Intervention der anderen Militärblöcke unter biotelem
Kommando gerechnet werden. Der biotele Weltstaat hätte selbst dann eine Chance,
wenn das biotele Entscheidungsverfahren ausschließlich bei der internationalen
Abrüstung zum Einsatz kommen würde.
11.3.4.
Entscheidungsfähigkeit
Auch schwachen Formen von
(Welt-)Staatlichkeit können eine deutlich höhere Entscheidungsfähigkeit
aufweisen als klassische internationale Organisationen. Zu den
in der EU beobachtbaren Formen von
Staatlichkeit gehören u. a. die Kodifizierung eines vertraglichen Primärrechts
in Form der europäischen Verträge, die Delegation von Kompetenzen an die
Kommission und die Einigung auf Mehrheitsverfahren im Rat…
Da Regelungsbefolgung nicht erzwungen werden kann müssen bereits im
legislativen Verfahren Bedingungen realisiert werden, die für alle Parteien
akzeptabel sind. Die Entscheidungsfähigkeit der EU ist und bleibt daher solange
eine prekäre Größe wie sie
ohne ein effektives Gewaltmonopol
auskommen muss.
11.3.5
Durchsetzungsfähigkeit
Vor dem Hintergrund
dieser Einsichten muss vor einer vorschnellen Gleichsetzung von schwacher Staatlichkeit
und dem Staat gewarnt werden… (a. a. O. S.233)
Das hohe Maß an Rechtseinhaltung hat ebenfalls viel damit zu tun, dass das
europäische und das internationale Recht maßgeblich von den mächtigsten Staaten
formuliert werden und deswegen auch deren Interessen zu einem hohen Maß
widerspiegeln…
Rechtsnormen , die nicht von den mächtigsten Staaten unterstützt werden sind
daher oftmals nicht mehr wert als das Papier auf dem sie geschrieben stehen…
(a. a. O. S.234)
Selbst dann wenn das biotele System in seiner
Brauchbarkeit wahrscheinlich gemacht werden konnte, stehen seinem Einsatz hohe
Hürden von Seiten der Machtpolitiker entgegen, daran kann man nicht
vorbeisehen.
Bei Einzelmenschen wie bei Staaten geht
es dabei nicht ausschließlich um Einfluss, sondern auch um Ansehen, Anerkennung
und Ehre. Diese Klippe wenigstens noch zu umschiffen ist für ein
deutsch-europäisches Geistesprodukt derzeit nicht einfach. Aber welch unnützes
Streiten und Blutvergießen gab es unter Menschen nicht schon um der Ehre willen!
Von Seiten des Islam scheint die Frage zugunsten der höchsten Ehre Allahs
entschieden, offiziell wenigstens. Nachdem für Biotelie der Tauglichkeitsbeweis
erbracht sein wird, sollten alle
nachdenklichen Menschen sich fragen, ob Biotelie nicht ein geistiges Ereignis
ist, ein Geschenk, das selbst zu so abstrakter Formel gerann; und ob man nicht
diese als eine moderne Ergänzung der viele Jahrhunderte zurückliegenden
Offenbarungsschriften auffassen könne. Auch mir blieben die Konflikte um mein
Selbstbewusstsein nicht erspart, auch
ich klammerte mich gelegentlich und hin und wieder aus Minderwertigkeitskomplexen
heraus in Überheblichkeit an meinen Stolz, um gelegentlich dadurch zu
scheitern. Um mich herum, sehe ich diese Schwächen auch bei anderen, die mir
sonst besser helfen könnten. Sollte aber Biotelie bestätigt werden, so bitte
ich darum, mich und meinen Namen aus dem Spiel zu lassen und ohne Andenken
irgendwelcher Art (Grabdenkmal, Straße etc.).
Eigentlich wollte ich noch einen Zukunftsroman schreiben: in diesem wäre das
wieder errichtete Berliner Stadtschloss der zentrale Sitz von Biotelie geworden
mit ihren Aspekten auf dem Kuppelband und der Großen Kapelle unter der Kuppel
als Denkmal für ermordete Naturvölker und Verfechter des Naturschutzes umgeben
von ausgerotteten Arten. Ein Bürotrakt für koordinierende Weltzentrale der
biotelen Kontrollbüros für die Abstimmung der Verwaltungsabläufe unter
internationaler Personalbestückung.
Und den ersten Trakt von Friedrich I hätte ich im Innern originalgetreu
erstehen lassen, um aller Welt zu zeigen, dass Preußen nicht als Inbegriff des
Militarismus gelten darf, sondern für europäische Kunst, Wissenschaft und
Rechtsstaatlichkeit zeugt. Das bescheidenere alte Ziegelstein-Stadtschloss an
der Spree hätte man dem Geschichts-Ensemble auch noch gönnen sollen.
Gleichzeitig erfüllt mich mit Wehmut, dass ich mutmaßen muss, dass unsere
demokratische Vertretung, die bisher nicht einmal den Großflughafen bauen
konnte, noch die Kraft haben wird, die Berliner Mitte mit der Erinnerung an deutsche Bedeutung
wieder herzustellen. Zur Erinnerung für wen? Sie lassen Massen herein, ohne
darnach zu fragen, was die im Gepäck führen. Unsere Demokratie wird zum zweiten
Mal verraten.
12. Die Verfassung komplexen Weltregierens
12.1 Vier Bausteine
komplexen Weltregierens
Der Begriff des komplexen
Weltregierens stammt von Michael Zürn (2003). Es ist als eine deutsche Version
des englischen Begriffes der „global governance“ (vgl. Dingwerth/Pattberg 2006)
zu verstehen und bezieht sich auf ein institutionelles Arrangement, das in der
Lage ist, den Herausforderungen der Globalisierung in einer gleichermaßen
legitimen wie effektiven Weise zu begegnen. Zürn geht dabei von der Ausgangsfrage
aus, wie sich die Chancen der Globalisierung nutzen und ihre Gefahren vermeiden
lassen. Zu den Chancen zählen u. a. Wohlfahrtsgewinne durch neue ökonomische
Austauschbeziehungen, eine Einbindung des Nationalstaates in eine
friedensbefördernde Umwelt und die globale Umsetzung von Menschenrechten. Auf
der Gefahrenseite tauchen die Auswüchse der ökonomischen Globalisierung, die
Umweltproblematik und neue grenzüberschreitende Sicherheitsbedrohungen sowie
das Problem der mangelnden demokratischen Kontrolle von Prozessen des Regierens
jenseits des Staates auf. (a. a. O. S.237, 238) Um die Chancen nuzen und die
Gefahren vermeiden zu können, bedarf es Zürn zufolge einer Kombination
unterschiedlicher institutioneller Arrangements, die sowohl private als auch
öffentliche Akteure in einer Mehrebenenordnung miteinander verbinden und sowohl
parlamentarischen als auch direktdemokratischen Partizipationselementen
Rechnung tragen (Zürn 2011).
Begriffe: Was ist global governance?
Der recht abstrakte
Ductus, in dem der Begriff des komplexen Weltregierens bzw. der Global
Governance ausbuchstabiert wird, findet sich ganz ähnlich auch im Bericht der
Enquete-Kommission des Bundestages „Globalisierung der Weltwirtschaft“: „Im
Spannungsfeld von Staaten und multinationalen Institutionen, globalisierter
Wirtschaft und Finanzwelt, Medien und Zivilgesellschaft plädiert Global
Governance für eine neue kooperative Form der Problembearbeitung: Für Global
Governance sind dialogische und kooperative Prozesse zentral, die über den
verschiedenen Handlungsebenen subsidiär entlang der Achse lokal – global
hinweg reichen sowie Akteure aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft |
Um diese sehr abstrakten
Ausführungen zu konkretisieren, wird im Folgenden ein Modell komplexen
Weltregierens vorgestellt, das auf Überlegungen der bisherigen Kapitel 8 bis 11
aufbaut …
12.1.1 Multilateralismus:
Der Staat und seine Grenzen
Die
Multilateralismusdebatte aus Kapitel 8 ist ein wichtiges Korrektiv gegenüber
allen voreiligen Gleichsetzungen von legitimen postnationalen
Herrschaftsstrukturen mit der Idee des Weltstaates. Die Debatte hat darauf
aufmerksam gemacht, dass der Staat auf absehbare Zeit ein wesentliches Element
einer legitimen globalen Ordnung bleiben wird. Diese zentrale Rolle des
Nationalstaates begründet sich nicht nur daraus, dass sich nicht absehen lässt,
wie er überwunden werden könnte, sondern – positiv gewendet – aus seiner
einzigartigen Leistungsfähigkeit für die Gestaltung gesellschaftlicher Selbstverständigungsprozesse.
Es gibt bisher noch keine andere politische Organisation, die ein
vergleichbares demokratisches Leistungspotential hat… (a. a. O. S.238)
Damit ist aber nicht gesagt, dass der Staat aus sich heraus unter den
Bedingungen der postnationalen Konstellation in der Lage wäre, das Versprechen
der Demokratie einzulösen.
Komplexe Interdependenz bedingt externe Effekte einzelstaatlichen Handelns und
damit strukturelle Fremdherrschaft. Der Staat ist damit paradoxerweise
gleichzeitig notwendige Bedingung und strukturelle Beschränkung der Demokratie…
12.1.2 Der Bund der Demokratien
Die Debatte über den Bund
der Demokratien ist eine wichtige Ergänzung zur Analyse der Stärken und
Schwächen des Multilateralismus. Vertreter eines Bundes der Demokratie weisen
zu Recht darauf hin, dass letztlich keine globale politische Ordnung legitim
sein kann, die auf autoritär verfasste Einheiten aufbaut…. Die innerstaatlichen Rückwirkungen der
wachsenden politischen Gestaltungsmacht der Exekutiven drohen zunehmend den innerstaatlichen
Parlamentarismus auszuhöhlen. (a. a. O. S.239, 240) Hier gibt es dringenden Bedarf nach
neuen Formen der Einbindung nationaler Parlamente in die staatsübergreifende
Gestaltung von Politik…
Verfassungsrelevante
EU-Gesetzesvorhaben müssen dem Deutschen Bundestag frühzeitig gemeldet werden.
Verfassungsänderungen bedürfen der 2/3-Mehrheitszustimmung.
Ausschluss Chinas oder Russlands aber
unzweckmäßig für Lösung internationaler Probleme.
12.1.3 Transnationale Gesellschaft
Der Öffentlichkeit kommt
eine zentrale Rolle für die Disziplinierung internationaler politischer
Herrschaft zu. INROs haben hier eine wichtige Aufgabe. Erst mit ihrer
Unterstützung wird der Einzelne in die Lage versetzt, seine individuelle
Betroffenheit potentiell wirkungsvoll zu artikulieren.
Nichtregierungsorganisationen bündeln individuelle Betroffenheiten, tragen sie
an gouvernementale Akteure oder auch internationale Institutionen heran und
fordern Rechtfertigung ein. ..
„Transmissionsriemen“ zwischen internationalen
Organisationen und individuellen Bürgern… INROs sollen bei geringerem
Kostenaufwand „normale“ lobbyistische Gruppen ersetzen…
Zu einer Berücksichtigung des politischen
Gesamtzusammenhangs, in den die jeweiligen Spezialinteressen sich einordnen
müssen, würden die INROs durch die ihre Tätigkeit begleitende Aufmerksamkeit
bioteler Vereine und von letzteren oder auch freiwillig durch von der
jeweiligen INRO freiwillig eingeleitete biotele Gutachtenverfahren gezwungen.
12.1.4 Weltstaat
Die Debatte über den
Weltstaat hat gezeigt, dass die anarchische Verfasstheit der globalen Politik
ein wesentliches Problem für die Möglichkeit ihrer Legitimierung darstellt…
Um dem Schwachen ein Mindestmaß an Schutz vor dem Starken zu geben bedarf es
der Etablierung einer Herrschaftsordnung… Herrschaft beinhaltet im Gegensatz
zur Macht immer ein Element der Legitimität...
Herrschaftsordnungen gehen in ihrem Legitimationsanspruch zwar kaum
jemals soweit, dass sie die Überwindung asymmetrischer Machtverhältnisse und
die faktische Gleichstellung Aller beanspruchen. Jede derartig weit reichende
Angleichung ließe sich wohl nur im Rahmen „starker“ Weltstaatlichkeit und damit
einer potentiell totalitären Ordnung realisieren. Es wird vielmehr immer so
sein, dass es große und kleine Staaten und mächtigere und weniger mächtige
Akteure gibt… Es bedarf faktisch verpflichtender Verfahren mittels deren der
Mächtige genötigt wird, seine überlegenen Machtressourcen nur insoweit
auszuspielen als er hierbei nicht die legitimen Anliegen der Schwachen verletzt…
(a. a. O. S.241, 242)
Die europäische Rechtsordnung hat sich… als eine flexible und anpassungsfähige
Struktur erwiesen, die heute von allen ihren Mitgliedsstaaten als eine legitime
Herrschaftsordnung anerkannt wird.
12.2 Die institutionelle
Ordnung komplexen Weltregierens
Wie lassen sich die
allgemeinen Überlegungen in ein konkretes Design für die globale Politik
einbinden? Wie würde das aussehen und was wären die Vorteile gegenüber der
heutigen Verfasstheit der Welt? …(a. a. O. S.242)
Der Ausgangspunkt für die Benennung institutioneller Implikationen lässt sich
vielleicht angemessen mit der Benennung zentraler politischer Prinzipien
beginnen. Hierzu gehört erst einmal die Einsicht, dass jedes gouvernementale
Handeln grundsätzlich rechtfertigungs-pflichtig ist. Die alte Praxis der
diplomatischen Geheimhaltung ist überholt und gehört abgeschafft. Es ist
weiterhin nur schwer einzusehen, weswegen legislatives Handeln jenseits des
Staates überhaupt eine intergouvernementale Praktik ist und weswegen nicht die
nationalen Parlamente, bzw. ein Parlament der nationalen Parlamente hierfür
zuständig sein sollte. Das institutionelle Herzstück einer Verfassung
gerechtfertigter globaler Politik kann daher auch weder der diplomatisch
handelnde Sicherheitsrat der Vereinten Nationen noch irgendeine andere
intergouvernementale Institution sein. Eine Verfassung gerechtfertigter
globaler Politik muss vielmehr auf die Kritik der Exekutivlastigkeit
internationaler Politik re[a]gieren und den nationalen Parlamenten eine zentrale
Rolle in der Bestimmung politischer Inhalte und Verfahren geben. Sie ist daher
nicht als intergouvernementale, sondern vielmehr als interparlamentarische
Institution zu konzipieren.
Als Inspiration für eine derartige Institution könnte die „Konferenz der
Europaausschüsse der EU“ (COSAG) dienen. COSAG vereint die europapolitischen
Ausschüsse der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU zu einem
(allerdings unverbindlichen) Forum für den Austausch von Meinungen und
Informationen… Eine reformierte COSAG, der etwa die Kompetenz zur
Fortentwicklung des europäischen Vertragsrechts überantwortet wäre, könnte
gleichwohl zu einem konstitutionellen Herzstück der EU werden. Sie könnte das
drängende Problem der Exekutivlastigkeit der EU korrigieren und die zentrale
politische Kompetenz wieder dahin verlagern, wo sie in der Demokratie
angemessen verortet ist: ins Parlament…
Analog hierzu ließe sich für unsere Überlegungen zu einer politischen
Verfassung komplexen Weltregierens an eine globale Kammer zur Repräsentation
nationaler Parlamente denken. Nicht Staaten, sondern Parlamente wären die
Mitglieder dieser Organisation. Der zweite große Vorteil einer um nationale
Parlamente zentrierten Organisation ist die Möglichkeit, nicht-demokratische
Staaten einbinden zu können ohne aber deren Regierungen unterstützen zu müssen…
in einer globalen „Interparlamentarischen Union“… (a. a. O. S.243)
Kleine Staaten sollten
nach dem Prinzip degressiver Proportionalität einen überproportionalen
Srimmenanteil erhalten, um bei der Mehrheitsabstimmung mehr Gewicht zu haben.
Das Parlament der Parlamente sollte weiterhin als Zweikammersystem aufgebaut
sein. Nur durch eine zweite Kammer, in der neben dem Parlament auch die
Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, kann die in nationalen
Ministerien vorhandene und Parlamenten andernfalls kaum zugängliche
bürokratische und fachliche Expertise in den legislativen Prozess eingebunden
werden. Die zweite Kammer („Staatenkammer“) sollte ebenfalls im Rahmen
degressiver Proportionalität abstimmen. Beide Kammern zusammen sollten auf die
Zuarbeitung eines Sekretariats reagieren. Auch hier kann die EU als Vorbild
dienen… (a. a. O. S.244)
Der
interparlamentarischen Versammlung spricht N. ein Legislativrecht für
Entgrenzungsmaßnahmen in Wirtschaft, Naturschutz und Sicherheit zu, wobei sie
internationalen Organisationen auf diesen Gebieten als Dachorganisation dienen
soll. (a. a. O. S.244) Für neu entdeckte Probleme müsste das Parlament der
Parlamente seine Zuständigkeiten erweitern können und auch den gesetzlichen
Rahmen hierfür schaffen, von den Menschenrechten beginnend bis zu
Verfahrensordnungen und über einen unabhängigem Gerichtshof verfügen. Letzterer
könnte ein Parlament ausschließen und Rechtsakte aufheben und prüfen, ob sich
Rechtsakte im Rahmen des Komplementierungsauftrages der nationalen
Gesetzgebungen halten. (a. a. O. S.245) Ein unabhängiger Staatsanwalt wird
ebenfalls vorgesehen, wobei Gewalt nur von einem demokratisch legitimierten
Nationalstaat ausgehen kann. Mitglieder der Union erhalten bei
Demokratiefortschritten zur Belohnung globale Marktrechte; innenpolitisch
werden individuelle Freiheitsrechte gewährt, um den Mangel an Gewaltmonopol zu
kompensieren. INROs würden zur Mitwirkung eingeladen und hätten ein Klagerecht
gegen legislative Unionsakte, aber kein Legislativrecht und bekämen die Rolle
einer politischen Opposition. (a. a. O. S.246, 247)
12,3 Die demokratische
Qualität komplexen Weltregierens
Es bedarf wahrscheinlich
kaum der ausdrücklichen Erläuterung, dass auch die oben skizzierte politische
Verfassung nicht unkontrovers wäre. Und genau genommen gar nicht unkontrovers
sein kann. Eine viel zitierte Definition von Politik versteht diese als
„autoritativ (von Regierenden, von Herrschenden) verfügte Verteilung von
materiellen und immateriellen Werten“ (Easton 1954). Politik entscheidet
darüber, wer was von wem bekommt, wessen Interessen befriedigt werden und
wessen Interessen unberücksichtigt bleiben. Politik ist damit eine untrennbar
konfliktive Tätigkeit, bei der immer wieder Entscheidungen für den einen und
gegen den anderen getroffen werden müssen. Dieser konfliktive Charakter der
Politik betrifft nicht nur ihre materiellen Entscheidungen, sondern ebenfalls
alle Fragen im Zusammenhang mit der Etablierung politischer Institutionen.
Institutionen sind angemessen als Anreizsysteme für erwünschtes Handeln zu
verstehen, als Instrumente also, die Akteure dazu motivieren, etwas zu tun das
sie andernfalls nicht getan hätten. Damit sind Institutionen auch nicht
unpolitisch. Sie sind vielmehr als Ausdruck eines politisch motivierten
Versuches zu verstehen, bestimmte Formen des Handelns zu befördern und andere
zu unterdrücken. Institutionen sind immer parteiisch in dem Sinn, dass sie im
Einklang mit den Interessen des einen und im Widerspruch zu den Interessen
eines Anderen stehen…
Wohl eingerichtete politische Ordnungen können zwar mit guten Gründen
Legitimität für sich reklamieren, wenn sie den Interessen der meisten
entsprechen; das aber bedeutet nicht auch, dass es nicht gute Grüne geben kann,
gegen sie zu opponieren. (a. a. O. S.247, 248)
Inwieweit wir uns zur Opposition gegenüber einem politischen System genötigt
fühlen hängt aber wiederum zu einem hohen Maße ab, inwiefern dieses System den
demokratischen Maßstäben von Kongruenz, Partizipation, Kontrolle,
Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit entspricht.
12.3.1 Kongruenz
Die vorgestellte
Interparlamentarische Union wäre aus kongruenzanalytischer Sicht weitgehend
unproblematisch… Der große Vorteil gegenüber dem Bund der Demokratien besteht
hier allerdings darin, dass eine Union der Parlamente auch solche
Gesellschaften mit einbezöge, deren Staatsorganisation Parlamenten nur eine
beschränkte Kompetenz zur Politikgestaltung gibt. Über die Einbindung von
schwachen Parlamenten wie etwa der russischen Duma oder auch des chinesischen
Nationalkongresses könnten diese zudem innerstaatlich gestärkt und damit der
Prozess der Demokratisierung in diesen Staaten befördert werden…
12.3.2 Partizipation
Hiermit geht auch eine positive
Bewertung des Ausmaßes an gesellschaftlicher Partizipation einher. In einer
interparlamentarischen Union wären nicht die Regierungen der Staatenwelt,
sondern die Gesellschaften der Weltgesellschaft vertreten. Es wäre eine sehr
viel direktere Form der Repräsentation, die mit dem Versprechen höherer
Partizipation verbunden ist… (a. a. O. S.248)
12.3.3. Kontrolle
Mit der Einbindung der
INROs in den Prozess der Bestimmung gültiger Rechtsakte wäre ebenfalls eine
verstärkte Kontrolle gegenüber überstaatlicher Herrschaftsgewalt verbunden.
Nicht mehr die Exekutiven würden eigenständig über internationale Rechtsnormen
befinden und diese gegebenenfalls beklagen. Die Kompetenz zur Kontrolle wäre
vielmehr direkt bei denjenigen Akteuren aufgehoben, die letztlich von
hoheitlichen [Akten? mein Auslasser] betroffen wären. Zu erwarten wäre dadurch,
dass sich einzelstaatliche Öffentlichkeiten vermehrt auf die
interparlamentarische Ebene ausrichten und hier neue Möglichkeiten des
politischen Handelns entdecken…
12.3.4 Entscheidungsfähigkeit
Politische Institutionen
müssen nicht nur partizipativ und kontrolliert, sondern in der Lage sein, auf
die Herausforderungen der postnationalen Konstellation angemessen zu reagieren
.Die Vereidigung von qualifizierten Mehrheitsverfahren in beiden Kammern der
interparlamentarischen Versammlung, die Anwendung des Prinzips der degressiven
Proportionalität und die Einbindung staatlicher Regierungen im Rahmen einer
zweiten Kammer bringen diese Einsicht zum Ausdruck…
12.3.5 Durchsetzungsfähigkeit
Eine legitime Form der
Organisation von Politik verlangt sowohl, dass formale Rechtsansprüche gegen
Widerstand durchgesetzt werden können als auch dass die Umsetzung des Willens
einer qualifizieren Mehrheit nicht von Einzelnen blockiert werden kann. Beides
greift die Einsicht der Vertreter eines Weltstaates auf, dass das Recht ohne
effektives Durchsetzungspotential zahnlos und damit nur begrenzt leistungsfähig
ist…. (a. a. O. S.249)
Es ist gleichwohl wichtig, hier nicht in den Kategorien eines Gewaltmonopols zu
denken. Jede Form des Regierens wird auf absehbare Zeit mit einem
außerordentlichen Maß an kultureller politischer Diversität umgehen müssen.
Menschen haben unterschiedliche Religionen, Erfahrungshintergründe und
normative Überzeugungen. In einer derart heterogenen Welt muss der Prozess des
Regierens vorsichtig, rücksichtsvoll und im vollen Bewusstsein seiner eigenen
normativen Grenzen erfolgen. Nicht der vereinheitlichende Weltstaat, sondern
der institutionell gestaltete inklusive Diskurs innerstaatlich demokratisch
verfasster Gesellschaften ist das anzustrebende Ideal globaler Demokratie. Eine
mit guten Gründen vertretbare Verfassung komplexen Weltregierens muss daher im
Kern als eine Einladung an die Vernunft und nicht als eine Aufforderung zum
Zwang verstanden werden.
(a. a. O. S.250)
http://www.elew.blogspot.de/2005/09/beckstein-beckstein-und-die.html
Wenn Beckstein
(CSU) gesagt haben sollte: „In Deutschland lebende Türken etwa sollten
weiterhin stolz sein dürfen auf die Türkei und ihre alte Kultur“, so hat er
dabei nicht beachtet, dass diese Kultur sich hauptsächlich in kriegerischen
Eroberungen äußerte, den Genozid an den christlichen Armeniern nebenbei. Nach
kurzer kultureller Blüte verfielen die islamischen Länder geistig in Stillstand
und Rückständigkeit. Wenn die eingewanderten Türken für ihre Nachfahren dabei
die deutsche Kulturtradition – unsere derzeitige Epoche ausgenommen (und da
sitzt der Hase im Pfeffer) – eintauschen
würden, so hätten sie gewiss keinen schlechten Tausch gemacht. Aber die Türken bilden einen von Imamen
gesteuerten verlässlichen Stimmenblock bei zunehmender deutscher Wahlmüdigkeit,
da muss man ihnen ja in allem entgegenkommen; das ist unsere jetzige
Demokratie: nur das Heute zählt!
Ich jedenfalls kann auf das heutige Deutschland nicht stolz sein, auch bei den
besten Handelsbilanzen nicht.
Nimmt man das Verhalten der von den USA ausgehenden links-liberalen Politik
zum Indikator, so stehen die Zeichen auf Untergang nach Rückfall ins
Mittelalter und wir erleben eben die letzten Zuckungen der Freiheit.
Wer möchte nicht alles das Volk repräsentieren? Die
einzig wahre Legitimation für Macht wäre das vernünftige und ernsthafte Bemühen
um die Erhaltung eines reichhaltigen, bejahten Lebens, wäre Biotelie.
Reichhaltig, vielgestaltig soll das Leben bleiben. Und heute schmerzt mich,
dass ich dem Strom der zeitgemäßen Sprachverfälschung nachgab, die von einer
pluralen Gesellschaft redet, wo doch statt Pluralität (Mehrheit) die Diversität (Verschiedenheit) unter dem
Aspekt der PLURALITÄT zu verstehen ist. (Es
wäre zu begrüßen, wenn bei der Weiterführung des biotelen Systems diese
Sprachverfälschung wieder rückgängig gemacht würde und der biotele Aspekt als
der der DIVERSITÄT aufträte. PLURALITÄT, als Mehrheit, wäre dann das vierzehnte Glied
in der Reihe der biotelen Begriffe, das im direkt-demokratischen
Abstimmungsverfahren zum Tragen kommt.)
Das demokratische Mehrheitsprinzip, mit dem sie in der
Welt hausieren gehen, nun bricht den westlichen Demokraten das Genick. Die
zugleich proklamierte Gleichheit ist nicht minder entwaffnend für das was wir
im Westen einmal unter AUTONOMIE (Freiheit) verstanden. Der Wahlsieg der
Religiösen, des Islam, im Nahen Osten spricht hierfür Bände. Gefallen Euch etwa
die schwarz uniformierten Frauen unter ihrem allmächtigen Allah, der sich die
ganze Welt unterwerfen will? Alle Welt soll für immer nach Gesetzen des siebten
nachchristlichen Jahrhunderts leben? Wollt Ihr das? Nein, wir Menschen sind
ganz verschieden und auch wir sind dazu aufgerufen, unsere je eigene Art und
Kultur (colere = pflegen) zu bewahren und in unserer Verschiedenheit friedlich
miteinander zu wetteifern. Die Diktatur
einer degenerierten und maßstabslosen Minderheit bei uns, welche mit fast allen
Tabus aufräumt – und unsinnige weil lebensfeindliche neue setzt – und mit allen
Schätzen und Errungenschaften von Jahrhunderten, welche Deutschland im Verbund
mit dem Abendland unter Blut und Schweiß technisch und kulturell in eine
Weltspitzenposition brachten, zusammen mit dem
Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen, die Öffnung der Grenzen
auch gegenüber denjenigen, die von unseren Vorfahren in ihrem Expansionsdrang
zurückgeworfen wurden, sie werden den Untergang des Abendlandes bewirken; denn
die „Migranten“ (Wanderer) sind Immigranten und kommen nicht als Europäer. Unter solchem Fatalismus handeln unsere
Politiker und nehmen unserem Volk den Mut in die Zukunft zu denken. (Die 3Sat-Sendung von Scobel vom 23.01.
14 war ein Hoffnungsschimmer: Da wurde
einmal herausgestellt, dass Deutschland im Kaiserreich geistig und technisch
Weltspitze war, und dass die Katastrophe von 1914 in Sarajewo nicht von
Deutschland ausgelöst wurde, sondern durch einen Zufall.) Aber der „Mainstream“ will noch nicht
aufhören unser Volk auch für die ganze Katastrophe bis 1945 – wo doch Stalin
von Anfang bei der Eröffnung des Zweiten Weltkrieges mitwirkte – allein verantwortlich zu machen, so dass es
wohlverdient sei, von der Weltbühne abzutreten. Die Menschheit wird keinen
Gewinn davon haben und die Natur erst recht nicht, wenn die muslimischen
Fatalisten das Abendland übernehmen. Es
gibt Unterschiede zwischen Menschen und Menschengruppen (etwa Ethnien, Kulturen
und Religionen), deren Ursache und Bedeutung gilt es international zu
erforschen im Zusammenhang mit den Umweltbedingungen. Mit langem Atem hat unabhängige Wissenschaft das Schicksal
der Menschheit zu begleiten.
Neben Altbundeskanzler Dr. Helmuth
Schmidt, der seinem Dankesschreiben ein Redeprotokoll beifügte, erhielt ich für
meine an Ausgewählte versandte „Predigt an den Deutschen Bundestag“ Dankesworte
auch von Günter Verheugen, der als betriebsamer Europäischer Kommissar für den
Staatenbeitritt damals gerade sich der wirtschaftlich angeblich kometenhaft
aufsteigenden Türkei zuwandte. Es sei doch zu begrüßen, dass es mitdenkende
Bürger gäbe, so Verheugen.
Was für Deutschland gilt, muss für andere Länder etwa für Frankreich nicht
uneingeschränkt gelten, in das die Einwanderer bereits französische Sprache und
Kultur mitbringen.
So schreibt Alain de
Benoist in „Aufstand der Kulturen“: „Das Politische wird auf die Verwaltung des
Sozialen beschränkt. Diese rein wirtschaftliche Auffassung der Gesellschaft hat
beträchtliche Folgen. Indem sie den die Moderne kennzeichnenden Prozess der
Säkularisierung und der ‚Entzauberung‘ der Welt abschließt, mündet sie in die
Zerstörung der Völker und in der systematischen Unterspülung ihrer
Besonderheiten… Außerdem verstärkt die Logik des Marktes, wie von Alain Caille
gezeigt, einen ganzen Prozess von Angleichung, ja von Austauschbarkeit des Menschen, und zwar durch eine
Dynamik, die bereits im neuzeitlichen Gebrauch des Geldes zu beobachten ist.
‘Der Kniff der liberalen Ideologie‘, schreibt Alain Caille, ‚liegt in der
Gleichsetzung des Rechtsstaates mit dem kommerziellen Staat, in seiner
Beschränkung auf die Rolle, den Markt hervortreten zu lassen. (a. a. O.
S.86,87) Das Plädoyer für die Freiheit
der Menschen, ihre eigenen Ziele festzusetzen, kehrt sich nun in die ihnen
auferlegte reelle Verpflichtung um, keine anderen Ziele als kommerzielle zu
haben.‘
... Wenn der Einzelne definitionsgemäß immer am besten über seine eigenen
Interessen urteilen kann, was kann in diesem Fall ihn zwingen, auch nur eine
Gegenseitigkeitsnorm einzuhalten? Die liberale Lehre will, dass das moralische
Verhalten nicht mehr aus Pflichtgefühl oder den sittlichen Regeln folgt,
sondern aus dem wohlverstandenen Interesse… (a. a. O. S.87)
Die wirklichen Gründe der Zerbröckelung der französischen Identität sind
eigentlich dieselben, die die Zerstörung aller Identitäten erklären:
Erschöpfung des Modells der Staatsnation, Missstände in allen traditionellen
Einrichtungen, Auflösung des Staatsbürgerschaftsverhältnisses“ [Ich schiebe hier die Erinnerung ein an die
Begeisterung, mit der die in Deutschland lebenden Türken die türkische
Nationalität (zusätzlich!) beibehalten. Wann lernen wir Deutschen von den
Türken?] , „Krise der Vertretung, mimetische Übernahme des amerikanischen
Modells usw. Allein der Konsumzwang, der Kult des materiellen und finanziellen
Erfolgs, der Untergang der Begriffe ‚Gemeinwohl‘ und ‚Solidarität‘, die Trennung
von individueller Zukunft und kollektivem Schicksal, die Entwicklung der
Techniken, der Aufschwung des Kapitalexports, der Verlust der wirtschaftlichen,
industriellen und medialen Unabhängigkeit haben die ‚Einheitlichkeit‘ der
französischen Bevölkerung unendlich mehr zerstört als die Einwanderer bis
jetzt, die selber unter den Folgen zu leiden haben…. (a. a. O. S.106)
In diesem Sinne ist die französische Identität nicht so sehr gefährdet, weil
sich Ausländer in Frankreich aufhalten; weil diese Identität vielmehr
weitgehend aufgelöst ist, ist Frankreich nicht mehr in der Lage, dem Problem
der Immigration anders zu begegnen, als es zu verharmlosen oder den Ausschluss
zu befürworten.“ (a. a. O. S.107)
Was aber wird nach Auflösung der nationalen und
kulturellen Identitäten? Alle sind dann arm geworden, friedfertiger können sie
nicht sein, da der Kampf ums Überleben auf dem übervölkerten Planeten härter
wird.
Beseitigen wir jedoch durch Biotelie die Fähigkeit der Nationen und Machtblöcke
gegeneinander Kriege zu führen, so
stirbt der Nationalismus bzw. wird zur belächelten Absonderlichkeit von
Außenseitern.
Es ist vielleicht sogar eine Tragik, dass die Leiter der Frankfurter Schule,
Max Horkheimer und Theodor W. Adorno, die im US-Exil an der deutschen Kultur
festhielten und sich dort zuletzt mit der an vielen Stellen unwissenschaftlich
ausgeführten Auftragsstudie „Der autoritäre Charakter“ über Wasser hielten,
nach Frankfurt zurückgekehrt es doch nicht viel weiter brachten, als dem
Untergang der Kultur und deren Ersatz durch die Moderne nachzutrauern. Warum
sind sie denn nicht auf Biotelie gekommen? (Weil sie Erben des Kommunismus
waren und begreiflicherweise nicht die geringsten positiven Ansätze aus den
Greueln des NS-Regimes auszufiltern verstanden; einem derartigen Denken waren
sie, auch das ist verständlich, gar nicht zugänglich. Und außerdem waren sie
keine Naturwissenschaftler.) Die von ihnen initiierte „Anti-autoritäre
Erziehung“ bildete den Auftakt unserer Demoralisierung, der Katastrophe mit den
68er Revolutionären.
Natürlich ist es ein Phänomen, wenn ein 80-Millionen-Volk, wie das deutsche
damals, bis zur bitteren Niederlage hinter seinem Führer Adolf Hitler stand,
der ihnen das 1000jährige Großreich versprach.
Aber anderen Völkern geschah dies auch, und wie steht es damit mit den
Mohammedanern? Haben sie nur so lange gänzlich unter Mohammeds Autorität gestanden,
solange er sie von Sieg zu Sieg führte?
(Daran liegt Richtiges, so meine ich.)
Aber Disziplin und Autorität sind auch notwendige Tugenden; und sogar für die
68er bei uns gilt nicht mehr die Tu-nix-Bewegung, die sich nicht zu einem
Rädchen im Getriebe der Industrie verkaufen wollte; (hat sie auch nicht,
seitdem sie über Diplome und Pöstchen andere ausnutzen kann). „Wir waren damals
verrückt!“, entschuldigte sich Cohn Bendit (Die Grünen) einmal leichthin abwinkend im Fernsehen. Nur
damals? , so frage ich.
Eine seltsame links-liberale Liaison, die Sozialisten und Finanzkapitalisten
gemeinsam im Boot auf Globalisierungskurs! Nun wird die Pleite des
Kommunismus-Sozialismus erst vollständig!
Den konsumübersättigten Massen wird es wohl nicht mehr aufgehen, dass
Demokratie nicht in einer Weise eine brauchbare Staatsform sein kann, in der
ihr das Volk wegstirbt. Der wirtschaftliche Zusammenbruch könnte sie vielleicht
noch belehren. Es darf nicht alles gleich gemacht werden, weil dies von Natur
eben gar nicht geht.
Das ist das Missverständnis um die Freiheit: wenn sie sich, ohne durch
Verpflichtungen gebunden zu sein, gegen das Leben, gegen die Natur richtet. Die
Wirtschaft reißt alle Schranken und Grenzen nieder, um die Bedürfnisse und die
Gier der Massen zu stillen: „Brave New World“ nach Aldous Huxley wird
Wirklichkeit; und mit der allumfassenden
Cyberspionage gegen den Terrorismus setzt George Orwell mit “1984“ unmittelbar nach. Aber welcher
halbwegs anständiger Mensch – Militär und Wirtschaftsbetriebe ausgenommen – hat
den heute noch etwas zu verheimlichen?
Nehmen wir den aus der Feministinnen-Bewegung siegreich hervorgegangenen
Gender-Wahnsinn!
Wir kommen natürlicherweise mit einem der beiden Geschlechter auf die Welt;
damit schreibt uns die Natur auch verschiedene Rollen zu. Männer können (im
Allgemeinen noch bis heute) keine Kinder bekommen.
Die staatlich-gesellschaftlichen Einrichtungen und die damit verbundenen
Lebensweisen müssen also so gestaltet werden, dass die Völker fortbestehen
können. Vieles an Arbeit können sich dabei Mann und Frau teilen und frühere
Hausarbeit ist durch Mechanisierung häufig stark erleichtert worden. Aber der
überspitzte Leistungswettbewerb im Beruf zwischen den beiden Geschlechtern ist
unsinnig, soweit er generell betrieben wird. Eine gute Schulbildung kann beiden
Geschlechtern geboten werden. Für Mädchen ist sie umso wichtiger, als die
Mutter im Allgemeinen den größten Einfluss auf die Kinder ausübt. Die
Rückständigkeit im Islam ist wesentlich auch auf den Bildungsmangel seiner
Frauen zurückzuführen. Unseren Links-Liberalen aber sei ins Notizbuch
geschrieben: die Ehe als Verbindung mit
dem Normalziel der Aufzucht und Erziehung von Kindern, was zu erleben zum
Schönsten gehören kann, ist nicht ein Nebenprodukt für die Triebbefriedigung
entsprechend der „freien sexuellen Orientierung“ – die man bereits Kleinkindern
einbläuen will – , weil die Ehe nicht ein Bestandteil der Spaßgesellschaft ist,
sondern Fundament eines jeden Volkes ist. Fast jede etwas geistig mobilere
junge Türkin in dieser Stadt weiß: es kommt nicht so sehr auf das Kopftuch an,
sondern darauf, dass ich vor dem 21. Lebensjahr mit einem Türken „unter die
Haube“ komme. Die Berufstätigkeit, das Berufsumfeld von Frauen muss
entsprechend variiert werden, damit die Kindererzeugung im Allgemeinen nicht auf später verschoben
wird, dafür sprechen auch gesundheitliche Gründe.
Unter: „Schüler unter Leistungsdruck“ brachte 3SAT am 21.01.14 eine Reportage
über zwei Schülerinnen, die wegen ihres zwanghaft „guten Funktionierens“ sogar
in der Nervenklinik landeten.
Es ist für beide Geschlechter unsinnig,
sie mehrheitlich bis fast zum 30. Lebensjahr oder sogar darüber in Schule und
Hochschule fast ausschließlich pauken zu lassen. Die die Handwerksausbildung
begleitende Berufsschule in Deutschland dagegen war ja durchaus eine
vernünftige Neuerung.
Die Ver-Akademisierung der Berufe ist eine Pest. Jeder soll möglichst das
Abitur machen und meint, dann auch studieren zu müssen. Sicherlich sind Leute,
die das Parlieren gelernt haben in einem Parlamentarischen Regime wenigstens
noch in und um ein Parlament unterzubringen. Auch lassen fast unbegrenzt
Forschungsziele erdenken, die von verständnisvollen Parlamentariern auch
finanziert werden. Die Mittel für „Bildung und Wissenschaft“ werden ja
ausdrücklich nie gekürzt. Aber das Staats- und Wirtschaftsgetriebe liefe
vielleicht reibungsloser ohne zu viel Klugscheißer. Ausgesiebt nach Leistung
müsste schon früh und stetig werden; viele Schul- und Hochschultypen könnten
die Begabungs- und Fleißunterschiede besser ausgleichen. Natürlich kommen wir auch am Typ Ganztagsschule nicht
vorbei, wenn viele Kinder bei Schulantritt nicht einmal richtig deutsch
sprechen und beide Eltern berufstätig und nicht flexibel sind. Bleibt die Frau
Hausfrau, so sollte solange auf ihr Konto bis zur Hälfte des Einkommens des
berufstätigen Mannes fließen. Meine – damals schuldlos – geschiedene Mutter
ließ sich so entschädigen und konnte sich ganz der Kindererziehung widmen. Wenn
das Bargeld abgeschafft wäre, könnte man durch flexible Senkung der Lebensarbeitszeit
vermutlich auch die Vollbeschäftigung sicherstellen. Es muss nämlich auch der
weitgehende Wegfall der Rüstungsindustrie und nationaler Armeen als Faktoren
der Erschwerung der Arbeitsbeschaffung berücksichtigt werden.
Wirbelt man zugunsten der Ideologie und der Wirtschaft – also links-liberal –
die Völker durcheinander, so bekommt man natürlich einen gesteigerten Bedarf an
Dolmetschern und damit wieder an Studienplätzen. Aber so ganz reibungslos
verläuft es offenbar doch nicht der so begeistert angekündigte Wechsel von der
Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft; zu reden allein genügt nicht immer.
Aber die Einheitssprache wäre mir auch ein Greuel. Vielleicht gibt es auch mal
eine Wissenschaftlerriege, die in der Lage wäre, den vitalen Wert der verschiedenen
Kulturen und Sprachen nachzuweisen, die man heute achtlos verschleißt. Dass es
auch genetische Vorteile für die Trennung von Menschengruppen geben könnte,
habe ich bereits angedeutet.
Mit der von den 68er Revoluzzern eingeleiteten Politik
der Öffnung des Füllhorns des von den wegen ihrer Verbrechen und ihrer
Gefolgschaft mit Hitler geschmähten Eltern wieder angehäuften Wohlstandes für
die ganze Welt musste ja unbedingt die Moral nach ihrem Geschmack und ihren
(recht oberflächlichen) Bedürfnissen neu definiert werden. „Diskursethik“ wurde
dies getauft. Denn nicht mehr an der Machbarkeit habe sich Politik zukünftig zu
orientieren, sondern an der Moral – der richtigen, neu formulierten, bequemen
natürlich.
Da es ja darum ging, nicht nur den Nationalismus, sondern gleich mit diesem
auch den Nationalstaat abzuschaffen (in erster Linie den seit dem Verbrechen
des Holocaust für alle Ewigkeit belasteten deutschen) wurde in marxistischer
Manier die überkommene Tradition der Familie verworfen. Gleichberechtigung war
nun nicht mehr nur kennzeichnend für die Behandlung von Menschen vor dem Recht
und vor den Gerichten, sondern wurde auch auf alle materiellen und sinnlichen
Bedürfnisbefriedigungen hin erweitert. Es wird nicht mehr darauf geachtet, dass
der Aufbau von Tabus zu den großen und
wichtigen Kulturleistungen zählt.
Schamgefühl wird der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Ablösung steht bereit.
Toleranz wurde zu einem Schlüsselbegriff erhoben. Ausgerechnet über Herbert
Marcuse, einem Mentor unserer 68er ist zu lesen:
Der
von Herbert Marcuse geprägte Begriff repressive Toleranz kritisiert dabei, dass
in einer Gesellschaft mit unklarem Wertepluralismus, in der Toleranz als Norm
gilt, rationale und berechtigte Kritik wirkungslos bleiben kann http://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz#cite_note-Mittelstra.C3.9F-3 Wie er da Recht bekommen hat!
Auch im Islam galt
Toleranz gegenüber anderen Buchreligionen,
deren
Anhänger als Schutzbürger (Dhimmi) betrachtet wurden und eine Kopfsteuer zu
zahlen hatten, ansonsten jedoch relative Autonomie besaßen.
Die über die bloße Toleranz („Duldung“)
hinausgehende Religionsfreiheit setzt eine Differenzierung von Kirche
und Staat voraus sowie einen gesellschaftlichen Pluralismus und ist daher der Neuzeit vorbehalten.
(aus Wikipedia) Der Islam kennt aber keine
„Kirche“, d. h. zentrale religiöse Institution, neben dem Staatsapparat.
Zwar hat die Türkei mit Kemal Atatürk diese Trennung
von Religion und Staat vollzogen und eine Europäisierung eingeleitet, letztere
ist jedoch zunehmend rückläufig, denn indem der
Koran zu Lebensgrundlage erhoben wird, ist eine weitere Säkularisierung
des Staatslebens nahezu unmöglich.
Die Menschenrechtserklärung von Seiten des islamischen Staatenbundes steht
entsprechend unter dem Vorbehalt der Scharia. Unsere Glaubens- und Gewissensfreiheit bezieht sich auf die innere
Überzeugung des Einzelmenschen; im praktizierten Islam gilt stärker das äußerlich erkennbare Verhalten. (Der
Gegensatz zu Koranaussagen, wie „mir meinen Glauben, dir deinen Glauben (109.
Sure,6) und die Fatwa gegen Abtrünnige bis hin zum Tötungsauftrag, lässt sich
so auflösen.)
Da wir es bei den Links-Liberalen ja mit „Gutmenschen“
(häufig allerdings auf Kosten anderer und zu ihren Gunsten) zu tun haben,
welche die Moral – natürlich ihre neue Moral – in die Politik einführen wollen,
so muss ich noch ein paar korrigierende Anmerkungen zu der neuen Auffassung von
Toleranz machen, mit der sie jedem in den Arm fallen, der sich etwa noch wehren
will gegen den „Mainstream“.
Toleranz
Es ist unbestreitbar, dass Toleranz zu den Tugenden
und geistig-seelischen Grundhaltungen gehört, welche das menschliche Zusammenleben
auf allen Ebenen erleichtern können oder sogar erst ermöglichen.
Toleranz ist im biotelen Begriffssystem als Brückenbegriff dem biotelen Aspekt
der HYPARCHIE (Minimierung von
Gewalt, Zwang und Bedrohung) einzuordnen. Toleranz hat aber mit fast allen übrigen biotelen Aspekten
Berührungsmöglichkeiten. So kann richtig und in richtigem Umfang angewandte
oder ausgeübte Toleranz
der SPONTANEITÄT Raum geben
(nur wenige werden es wagen, ihren inneren Antrieben in Öffentlichkeit
nachzugeben, wenn sie hierbei erwarten müssen, auf starken Widerstand bei ihren
Mitmenschen zu stoßen),
die Handlungsfähigkeit (Aspekt der
AKTIVITÄT) erhöhen
(nur wenn Zusammenarbeitende sich in ihrem gegenseitigen Benehmen den
Erwartungen, den die anderen von ihnen haben, wechselseitig anpassen, wird die
Zusammenarbeit reibungsarm von statten gehen;
wer durch seine Handlungen andere unvermeidbar beeinträchtigt, ist auf Einigung
mit ihnen angewiesen)
zum VERGLEICHEN anregen
(denn in jedem möglichen Konfliktfall muss doch bedacht und abgewogen werden,
ob und wie er und aus ihm entstehende andere etwa vermieden werden könnten),
GEGENSEITIGKEIT fördern,
(denn nur eine Toleranz die zumindest in eine ausgeglichene wechselseitige
Beziehung einmündet, d. h. künftige Konflikte vermeidet oder mindert, kann
fruchtbar sein),
PLURALITÄT (als Vielfalt)/DIVERSITÄT erhöhen
(denn nur bei gegenseitiger Toleranz können auch Verschiedene in Einheit
zusammenleben),
AUTARKIE (als Selbständigkeit) wahren helfen
(denn nur auf Dauer für sich selbst Sorgende ohne ständige Forderungen an
Leistungszuwendung von anderen verleihen einem Klima der Toleranz Dauer),
AUSLESE zulassen
(denn AUSLESE hebt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zur freien
Lebensführung, also bei geringerer
Abhängigkeit; innerhalb einer Gesellschaft muss sich hierzu Neid und Missgunst
gegenüber vom Schicksal Begünstigteren in Grenzen halten),
AUSGLEICH vornehmen
(wo etwa unter unwirtlichen/ungünstigen Lebensbedingungen Menschen für die
Allgemeinheit {Menschheit} oder zugunsten von derer Zukunft Belastungen ohne
entsprechende Gegenleistung auf sich nehmen),
AUTONOMIE (Freiheit) fördern
(nur unter der Bedingung verlässlicher gegenseitiger Toleranz ist freies Leben
möglich),
AUSTAUSCH erleichtern
(nur unter gegenseitiger Toleranz ist eine ohne unnötige Reibungen
funktionierende Wirtschaft, ja ein Zusammenleben bis hin zur Weitergabe von
Leben und Kultur möglich),
SUBSIDIARITÄT (als von unten her gegliederte Hilfe)
(Hilfe als Teil des Zusammenwirkens in Notlagen macht einen wesentlichen
menschlicher Lebensgestaltung aus, ist Grundlage echten Zusammenlebens und
zugleich der Gipfel der Verwirklichung von Toleranz).
Und wieder legt Thilo Sarrazin mit einem Buchtitel
nach: „Der neue Tugendterror“. Aus welcher Logik will man Millionen Angehörige einer fremden Kultur
ins Land holen, welche Toleranz gegen alles, was sich nicht dem Koran-Konzept
aus dem 7.Jahrhundert fügt, zurückweist? Damit wir wenigstens in der Tugend der
Toleranz wachsen?
Was ist das für eine neue Moral, die sich selbst und ihre Träger umbringt? Wo
liegt denn nun die Bedrohung der
Toleranz? Bei uns oder bei den anderen?
Und nun noch das unvermeidliche Selbstgeständnis: das
biotele Gutachtenverfahren ist noch in feuchten Tüchern, es ist noch nicht
fertig (vollendet darf es ja gar nie sein). Gerade sollen die ersten
Gutachtenfälle gelöst werden.
Das die Begutachtung leitende Regelwerk muss (unter besonders gekennzeichneten
Nummern) hierzu erweitert werden.
Beispiele:
Bei jedem
ASPEKT, der mehrfach durch ganz verschiedene Vorgänge bewertet wird,
und insbesondere bei Bewertungen sowohl in positiver als auch negativer
Richtung, sind getrennte Aufstellungen unter entsprechendem Kommentar
aufzustellen. Alle Aufstellungsergebnisse werden unter der Bezeichnung
„Endergebnis“ zuletzt saldiert.( Regel
3 a) |
Ein Gesetzesantrag darf nicht (oder nur
ausnahmsweise – nämlich wenn sich direkte Auswirkungen nur auf einzelne oder
Einzelgruppen beschränken – hinsichtlich seiner Auswirkungen auf einzelne
oder Einzelgruppen bezogen werden; wo über ein Problem sachlich bei
übergeordneter Gruppe entschieden wurde, da fallen Unterregelungen in
gleicher Sache innerhalb dieser Gruppe gemäß dieser Entscheidung in die
Zuständigkeit der repräsentativen Regierung und deren Gesetzgebung, ,
deren Regelungsfolgen jedoch die biotele Gesetzesregelung nicht unterlaufen
dürfen. |
Eine darüber hinausgehende Abwägung würde zu
gigantischen Überlastungen des Gutachters führen.
Außerdem gilt ja weiterhin: Ein zu hoher Gutachtenaufwand im Vergleich zum
möglichen Vorteil bringt den Gesetzesantrag zu Fall.
Beispiel:
Der Staat finanziert sich über progressiv erhobene Steuern, also stärker durch
Belastung der Erfolgreicheren und Besitzenden. Diese Steuermehrbelastung wird
unter SUBSIDIARITÄT – in diesem Fall der führende Aspekt – negativ verbucht.
Diese Besteuerung verstößt gegen den biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT, denn
den Bessersituierten wird ja mehr weggenommen als den Ärmeren. Auf den ganzen
Staat bezogen hat der Gutachter aber Ausgleichsmöglichkeiten: Da ist der Aspekt
der HYPARCHIE (Minimierung von Zwang, Gewalt und Bedrohung): bis zu einer
erträglichen Grenze (etwa dem Abfall der Gesamtproduktivität und damit der
Schwächung des Aspektes der AKTIVITÄT wird Verträglichkeit angenommen) fällt
die Gewaltbereitschaft gegenüber den Reicheren. Auch wird gemäß SUBSIDIARITÄT
(von unten aus den Kollektiven aufbauende Hilfe) die Möglichkeit auch von
Reicheren, Hilfe aus Solidarität zu erfahren gesteigert (bereits im Alltag,
falls sie etwa auf der Straße verunfallen) und insgesamt durch die
Arbeitsteilung im weitesten Sinne.
Ein derartiges (hier fiktiv angepeiltes) Gutachtenergebnis, das die progressive
Besteuerung in Maßen erlaubt, kann nicht generell auf Fälle von Einzelpersonen
übertragen werden: In Einzelfällen sozialen Ungleichgewichtes wird die
Staatsbürokratie, (wenigstens bisher) von der Parteien-Politik geleitet,
entscheiden müssen.
Die Beschränkung auf die Rahmenfestlegung für soziale
Gerechtigkeit durch ein bioteles Gesetz ergibt sich auch aus der Notwendigkeit,
der repräsentativen Gesetzgebung eine gewisse Sicherheit dagegen zu bieten,
nicht ständig durch biotele Gesetzesanträge von Bürgern durchkreuzt zu werden. Die biotele Gesetzgebung wird vor
Zersplitterung in Nebensächlichkeiten bewahrt. Gemäß besonderen spezifischen Umständen herausgegriffenen Einzelpersonen
und Einzelgruppen könnte ein bioteles Gesetz gewährt werden; durch ein solches
könnte es auch zu Strafamnestien oder Urteilsrevisionen kommen.
Insgesamt sollte der Massenausstoß von Gesetzen durch die konkurrierende
biotele Gesetzgebung eingedämmt werden, wie er infolge der Gesetzesformulierung
aus nicht immer haltbaren Kompromissen und häufig an eigentlich erkennbaren
Sachnotwendigkeiten vorbei zustande kommt. Wegen der Unüberschaubarkeit der
Gesetzesflut wurde von vielen Kritikern bereits die Rechtstaatlichkeit in
Zweifel gezogen.
Eine weitere neue Gutachten-Regel sei versuchsweise aufgestellt:
Regel 3c : In
den Fällen, in denen ein bioteler Aspekt vom Gesetzesantrag zwar beeinflusst
wird, aber eine Bezifferung nach Geldwert nicht möglich ist, soll dieser
Geldwert mit 1€ pro Person für das Gesamtauswirkungsgebiet des Gesetzes
veranschlagt werden. Regel 3c I:
hat ein den Gesetzesantrag beeinflusster bioteler Aspekt gemäß a)
deutlich stärkere Auswirkungen als außerdem beeinflusste Aspekte, so soll der
veranschlagte Geldwert verdoppelt werden, im Zusammenspiel mit bereits zwei
anderen Aspekten mit unterschiedlichem Bewertungsansatz verdreifacht, falls
sein Beeinflusst werden die beiden anderen entsprechend stark überschreitet. Regel 3c II:
Bei sich in den Zeitperioden steigernder oder abfallender Auswirkung,
soll der Periodenfaktor höher oder tiefer angesetzt werden, z. B. bei zu erwartender Aggressionszunahme
über kulturell-ethnische-gemischte Bevölkerungszunahme in einem Gebiet unter
dem Aspekt HYPARCHIE ein erhöhter negativer Faktor. Regel 3d: Werden unter dem Aspekt AKTIVITÄT Positive
Zuwächse an Handlungsfähigkeit in Geldform verzeichnet, so darf einem dadurch
ausgelöstes positives Begutachtungsergebnis nicht entsprochen werden, wenn
zugleich die Negativbewertung eines anderen Aspektes oder der Aspekt der
Aktivität selbst in nach Geldwert unbezifferbarer aber erheblicher Höhe und
vor allem nachhaltig im Hinblick auf
Handlungsfähigkeit des Ganzen ausgehebelt würde. |
Beispiel: Wenn ein Staat durch den Bau eines
Kraftwerkes, die Wasserversorgung eines Nachbarstaates in Frage stellt, so
erzielt der kraftwerkbetreibende Staat Milliardeneinnahmen, die unter
AKTIVITÄT zu verbuchen sind; dem Nachbarstaat gegenüber aber werden die
Aspekte GEGENSEITIGKEIT, AUTARKIE, Das biotele
Gutachtenverfahren erlaubt in der Regel nur eine qualitative Abschätzung
seiner Ergebnisse; quantitative Erhebungen dienen in erster Linie der
Unterstützung der Sorgfalt bei dieser Abschätzung. Und noch zwei neue Regeln:
|
Es war dieser Einblick in die Werkstatt, ein Hinweis auf die Art und Weise, wie
das Gutachtensystem über das Regelwerk weiterentwickelt werden muss, um den
auftauchenden Problemkonstellationen gerecht
zu werden.
Biotelie könnte
der Schlüssel zur globalen Demokratie werden. Es wäre die einzige
Regierungsform, die dadurch demokratisch legitimiert, dass der fähige
Einzelmensch ohne Abhängigkeit von Gruppen gesetzgebend werden kann und dass
von einem biotelen Gesetzgebungsvorschlag direkt Betroffene diesen über direkte
elektronische Abstimmung zu Fall bringen können.
Wenn immer mehr Nationalstaaten – denn
es lassen sich nur schwer Argumente gegen die Nationalstaatlichkeit und deren
Bemühung um Selbstständigkeit unter Selbstverantwortung finden – und
schließlich alle Nationalstaaten das biotele System in ihre Verfassungen und
Regierungspraxis als übergeordnete Regelungs- und Ordnungsmacht übernähmen, so
würde globale Rechtsstaatlichkeit unter demokratischer Mit- oder doch
Endbestimmung gewährleistet. Unter dem
Schutz eines derartigen gemeinsamen und kontrolliert angewandten
Verfassungsmantels könnten sich vielerlei Staatsformen etablieren, auch solche,
die derzeit als demokratieunverträglich gelten, wie beispielsweise Diktaturen
(Autokratien). Das Ausmaß von Zumutungen, das Regierende den Völkern gegenüber
erlauben können, würde bedeutend eingeschränkter: aber vielleicht würden sie
das schlucken, um überhaupt Bestimmende zu sein.
Eine
Definition aus einer „nüchternen
konstrukteursperspektive” heraus bietet der Dresdner
Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt an: „Demokratie ist eine solche
Organisation politischer Prozesse und
Strukturen, welche die regierenden daran hindert, allzu weit oder allzu lange
von dem abzuweichen, was die regierten zu akzeptieren bereit sind.” „Direkte
Demokratie“ und Parlamentarismus ARGUMENTE UND
POSITIONEN
109 | 2011, Tobias Montag http://www.kas.de/wf/doc/kas_29470-544-1-30.pdf
Soweit aus Jürgen Neyers „Globaler
Demokratie“.
Nachtrag:
Bedrohliche Lebensumstände mit
kurzer Entscheidungsfrist erzwangen die Erwägung einer Stiftungserrichtung
Biotelie-Forschung vorzugsweise in Basel , welche der Durchführung unabhängiger
bioteler Begutachtungen dienen soll, um die Brauchbarkeit des Verfahrens unter Beweis zu stellen und
künftig hoffentlich auch Auftragsgutachten für Politik und Wirtschaft oder
andere durchführen zu können. Diese Hoffnung gründet sich auf die
Möglichkeit der Verbreitung der
Erkenntnis, dass Langzeitauswirkungen von Entscheidungen stärker als bisher
berücksichtigt werden müssen und zwar hinsichtlich der verschiedensten wichtigen
Auswirkungsrichtungen.
Auf der Rückseite des Buches
schließt der Ankündigungs-Text:
Seine kritische Analyse schließt er mit einem
Plädoyer für einen globalen Konstitutionalismus.
Darnach sollen alle bedeutenderen
aktiven Politiker in der Welt durch Wahlentscheidung der Bevölkerung berufen
werden.
Bereits vor vielen
Jahren schlug ich für die Staatsform unter Einschluss der biotelen
Gesetzgebung – unter Anspielung auf die
Entwicklung zur „Konstitutionellen Monarchie“ – die Bezeichnung „Konstitutionelle
Demokratie“ vor. Darunter verstand ich allerdings nicht die Aufblähung der
Staatsapparate bis hinauf zu den supranationalen Organisationen auf höchsten
Ebenen durch Einfügung von Parlamentsvertretern aus allen Nationen – damit in
der „Verfassung komplexen Weltregierens“ dem Recht Genüge getan sei –, wie N.
vorschlägt, sondern die staatenübergreifende biotele Verfassung auf der
Grundlage der unabhängig-gutachterlich gehandhabten Gemeinwohldefinition,
welche jedem fähigen Menschen erlaubt zu Gunsten des Allgemeinwohls bei
Ausbleiben eines Vetos der Mehrheit der Betroffenen zum Gesetzgeber zu werden.
Das Leben als Ganzes der Natur, das Leben der menschlichen Gemeinschaften und
das des Einzelmenschen müssen zugleich zum Tragen kommen. Hierzu bedarf es auch
der Mobilisierung der Fähigkeiten der mit solchen begabten Einzelnen.
Der Schweizer Historiker Daniel Regli versagte seine
Mitarbeit aus zeitlichen und ideellen Gründen. Er verwies auf den Ausspruch
Protagoras‘ „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“ und die darauf fußende
griechische Demokratie; die sei eine
eingeschränkte gewesen und habe nur 250 Jahre durchgehalten; die Schweizer
Demokratie dagegen gründe sich auf ein Bündnis „Im Namen Gottes“ von 1291 und
könne deshalb noch ewig halten. „Weder die Welt noch die meisten
Nationen mit ihrer aktuellen Wertebasis sind demokratiefähig“, so Regli. Für ihn fußt
Demokratie auf dem Christentum: denn, so deute ich das, nur im Christentum sind
alle Menschen gleich und kann es deshalb eine Mehrheitsherrschaft geben. Auf
Regli stieß ich durch sein Buch: „Die 68er Falle“.
Können die Völker durch Rückbesinnung auf unserer
kulturellen Traditionen zu Verständigung und Frieden finden? , wie Wilhelm Augustat
mit der „Internationalen Gesellschaft Frieden durch Kultur“ überzeugt ist: auf
Dauer hin ist dies sicher der richtige Weg. Denn das Schleifen aller
Unterschiede in einem egalisierten Völkergemisch einer Welt ohne Grenzen, die
links-liberale globale Zivilgesellschaft, führt in den Untergang. Der noch lärmende Taumel der
Konsumgesellschaft macht uns Angst. Und als offiziell unbeachtete oder doch
verdrängte Drohung steht dahinter die des Islam, der die ganze Welt den im
7.Jahrhundert geoffenbarten totalitären Regeln des Koran unterwerfen will.
Kulturen einschließlich Religionen binden Gruppen zusammen und trennen und
entzweien sie zugleich gegeneinander. Angesichts der modernen Kriegstechnik
müssen wir aber zusammenfinden.
Wo findet der Mensch, der vor dem Wissen um seine Sterblichkeit steht, einen
tragenden Halt?
Es gibt sehr vieles auf dieser Welt, wofür wir keine Sinnesorgane haben und
über das wir nur Vermutungen anstellen. Meine Mutter verfügte über das „Zweite
Gesicht“, wusste Ereignisse und Gedanken anderer Menschen bevor diese
eingetreten oder ausgesprochen worden waren. Ich erlebte dies erstaunt mit und
war froh, diese Begabung nicht vererbt bekommen zu haben. Als 16jährige
begegnete meine Mama auf der Kaiserstraße in Karlsruhe einem Jungen im damals
modischen Matrosenanzug, der sie grüßte. „Kennst Du mich denn?“, musste sie ihn
fragen; sie konnte gar keine anderen Fragen stellen, wie sie sich
erinnerte. „Jaaa“, war die zögernde
Antwort. „Wie heißt Du denn?“ war die nächste Frage. „Frriedrrich Koch“,
stotterte der Bub. (Es war dies der Name des verstorbenen Großvaters, der die
Enkelkinder so gerne im Kieler-Anzug sah.) „Woher kommst Du denn?“ „Von
dddrüben!“ stotterte der Junge und verschwand unter Passanten. Ob es dem Jungen
gegangen war, wie ihr; ob ihm die Antworten diktiert worden waren? , auch das
fragte sich meine Mutter. Meinen ersten Pflegeeinsatz leistete ich in den
Bodelschwingh’ schen Anstalten Bethel ab, von der pflegerischen Seite her war
man mit mir voll zufrieden; hinsichtlich meiner Glaubenshaltung wurde ich für
künftige Einsätze auf staatliche Einrichtungen verwiesen. Die Teilnahme an der Konfirmation bereits war für
mich problematisch. Waren die Fische, die Jesus verteilte alle von der gleichen
Größe? Wie soll ein persönlicher mit Bewusstsein ausgestatteter Gott mit so
vielen Gebeten ständig fertig werden?
Allah hat es da einfacher; für ihn steht alles in einem Buch.
Hinter dieser von uns erlebten Welt stehen vielleicht unbekannte Welten. Einen
Anflug des künstlerischen Ausdrucks in Dichtung, Musik und ganz leicht auch in
bildhaften Vorstellungen bekam ich noch mit und dann eben meinen Auftrag, den
weiterzuvermitteln ich bisher nicht fähig war. Für mich gibt es die Welt des
Geistes unabhängig davon, ob sie von unserer Hirnsubstanz getrennt werden kann
oder nicht, und sie ist bedeutend, uns bestimmend und beherrschend.
Das Unbekannte uns Tragende und Bedrohende heben wir Menschen in die höhere
Sphäre des Göttlichen.
Mit der Enträtselung der Welt verdämmern die alten Götter; der Donner ist uns
kein Gott mehr. Aber es umgibt uns noch Rätselhaftes genug, das uns an
göttliches Wirken erinnern lässt, wie es auch unser Bedürfnis ist. Wenn wir
aber bei so unterschiedlichen Weltanschauungen zu einer gemeinsamen Weltordnung
kommen wollen, so muss diese gestiftet werden auf der Grundlage der Vernunft,
die sich in der Wirklichkeit bewährt. Die uns heimsuchende links-liberale
Doktrin ist das nicht. Biotelie habe ich in Demut empfangen und ich wünschte,
dieses Geschenk würde in Demut, mit
Vorsicht und Rücksicht weitergetragen
und weiterentwickelt.