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Ergänzungsliste
mit Erläuterungen und Beispielen
Ergänzungen: Zur Hebung der allgemeinen Verständlichkeit
1. Aufgabenbeschreibung
Schritt 1 – 4:
r Info =
notwendige Ergänzungen (meist sich wiederholend)
Ergänzung = nähere Erläuterungen
Zwischen <*** und >***eingeschlossen steht innerhalb des Textes auf den verlinkt
wurde der Text eingeschlossen, der in diesem Zusammenhang gelesen werden
sollte. Am Link-Text-Beginn wird <*** oft
weggelassen.
A VERGLEICHEN im engeren Sinne
ist nur eine der Fähigkeiten von Lebewesen zur Erkundung ihres Umfeldes und
Lebensbewältigung über Verhaltenssteuerung. Angefangen von der Fähigkeit der
Wahrnehmung durch Sinnesorgane über Erinnerungsspeicherung bis hin zu komplexen
Reizverarbeitungen und –Reaktionen, wie solche des Werkzeuggebrauchs unter
Voraussicht von Veränderungen, wird unter A VERGLEICHEN hier die gesamte
Breite der nervlichen bis geistigen Kommunikation zusammengefasst. Nicht
zuletzt geschieht dies in Überleitung zu B GEGENSEITIGKEIT, welcher Aspekt ja
unter dem Symbol der Ausgewogenheit und Gerechtigkeit in vergleichender
Anwendung einer Waage besteht. Historische Vergleiche sollten daran gemahnen,
dass vorgeblicher kultureller Fortschritt auch Rückschritt beinhalten kann. A VERGLEICHEN
von Gutachtenergebnissen auf Übereinstimmung oder doch auf hohe analoge
Ergebnis-Ähnlichkeit ist schließlich auch Methodik des biotelen
Gutachtensystems.
B
GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) steht in Anwendung auf das Verhalten der Menschen zu einander
unter dem historischen Bild der auspendelnden Waage.
Gelungenes menschliches Zusammenleben in größeren Verbänden, insbesondere in
Staaten und zwischen Staaten, also mit größeren Bevölkerungen, ist an ein
Ordnungsgefüge auf der Grundlage der B GEGENSEITIGKEIT gebunden, so auch die
Geld- und Marktwirtschaft (B + K AUSTAUSCH). Übertriebene „Soziale
Gerechtigkeit“, welche Güterverteilung und Berufszugänge auf der Grundlage von
L SUBSIDIARITÄT, also der Gesellschafs-Zugehörigkeit deren Größenordnung die überschaubare Gemeinschaft
überschreitet und fälschlich unter dem
Brückenbegriff der „Gleichheit“ handhabt, verstößt häufig und schnell gegen B
GEGENSEITIGKEIT und gegen andere biotele ASPEKTE,
zuletzt auch gegen I HYPARCHIE (Frieden)
und C SPONTANEITÄT (Gesundheit und Leben).
C
SPONTANEITÄT, d. h. Leben in auf einander abgestimmter
Vielfalt (F PLURALITÄT) ist anzustreben; für den Menschen und die Menschheit
beinhaltet dies auch Selbstbeherrschung und Selbstbeschränkung. Der Mensch verfügt
über Bewusstsein und Wissen (A VERGLEiCHEN) und hat
damit Freiheit in Verantwortung (G AUTONOMIE) auch gegenüber der übrigen
Schöpfung. Durch Geburtenregelung hat er gerade wegen seiner geistigen
Überlegenheit die Pflicht auch zur zahlenmäßigen Selbstbeschränkung zugunsten
der ihn tragenden und umfassenden lebendigen Natur als ganzer.
Ein gewisses ausgewogenes Maß an Gesundheit ist Voraussetzung für Leben. Übertriebene
und gegenüber Notwendigkeiten ungebundene Freiheit (Hedonismus, d. h.
Ausrichtung auf Vergnügen) ohne Selbstbeschränkung der Menschheit und Rücksicht
auf Naturzusammenhänge (z. B. die heutigen Menschenrechts-Erklärungen samt
ideologisch unsinnig indoktriniertem juristischem Auslegungsapparat) macht die
Rechtsordnung (B GEGENSEITIGKEIT), die für das Zusammenleben von Menschen
unverzichtbar ist und auf Pflichten (G AUTONOMIE) aufbaut, zu einem Werkzeug
der Vernichtung;
Trennung und Abgrenzung (K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH) sind überlebenswichtiges
Werkzeug für Gesundheits- und Kulturentwicklung;
J AUSGLEICH vor allem in Form der Vorsorge aber auch Sparsamkeit bestimmen und
sichern das Überleben ebenso wie das Zusammenwirken in Gemeinschaft (L SUBSIDIARITÄT);
Handlungsfähigkeit und Macht beruhen auf D AKTIVITÄT, die innerhalb von
Staaten als Wirtschaft flankiert vom Handel (K AUSTAUSCH) organisiert wird und
Lebensgrundlage für größere Menschengruppen darstellt. H AUSLESE in Richtung
auf Verbesserung und größere Tauglichkeit ist unentbehrliches Mittel zur
Entwicklung und Fortbestand nicht nur auf dem Arbeits- und Marktsektor. Auf
Dauer wird man auch an der Notwendigkeit der Eugenik (Erbgesundheit) nicht
vorbeikommen.
I HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) ist angesichts der
sich steigernden ungeheuren Vernichtungspotentiale der Menschheit eine
Überlebensnotwendigkeit und verlangt ein Zusammenwirken in L SUBSIDIARITÄT von
den engsten Gemeinschaften in den Familien bis hinauf zu einem biotelen Weltstaat als Staatengemeinschaft unter
militärischer Friedenssicherung in Macht-ausbalancierten Weltpolizei-Blöcken
bei nationaler militärischer
Abrüstung.
Der einzelne Mensch und die Menschheit können nur ein befriedigendes bis hin zu
einem glücklichen Leben führen, wenn sie bei Entfaltung ihrer außergewöhnlichen
Fähigkeiten auf die Erhaltung eines hohen Ausmaßes an C SPONTANEITÄT achten,
die in ihrer Fülle unbewusst ablaufender lebenstragender Funktonen
Voraussetzung für bewusstes Leben ist.
J AUSGLEICH kann nicht nur
für ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, sondern (unter Bedingung *) unten) auch
für Vorsorge in Anspruch genommen werden und gleicht dann
ungünstigere Lebensbedingungen durch Rücklagen für die Zukunft aus, womit Vorsorge
gemeinsam mit Sparsamkeit auch Brückenbegriff zu E AUTARKIE
(Selbständigkeit bis Unabhängigkeit für die Einzelnen dort) und als Bestandteil
zu Wirtschaft (D AKTIVITÄT, speziell in der Kreditwirtschaft und im
Versicherungswesen) wird. Unverzichtbar ist J AUSGLEICH als Vorsorge für
die Allgemeinheit auch im Zusammenhang mit L SUBSIDIARIT’ÄT gegen
Hilfsbedürftigkeit und zur Pflege der Gemeinschaft.
*) Wenn Verhaltensweisen oder Regelungen Vorsorge grundsätzlich verneinend
und in Zukunft auf Dauer behindernd wirken wie der Einbezug des zur
Wissenschaft erhobene Genderismus in die Erziehung (A VERGLEICHEN), ist dies
unter J AUSGLEiCH negativ als dessen Blockade zu
behandeln, insofern man sich nicht stattdessen, der Behinderung der tragfähigen
Weitergabe von Leben wegen, für die Blockade von C SPONTANEITÄT entscheidet.
Ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT, und damit Unrecht bei Blockade von Vorsorge,
kann angenommen, darf aber nicht gesondert bewertet werden.
K
AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH bezeichnet als eine entgegengesetzte Richtungsentscheidung eine besondere
Funktion mit lebensbedeutenden Folgen; sie kann auch graduell gestuft
eingesetzt werden. Die Folge kann eine Trennung
sein, die auch zwischen Menschengruppen im Interesse der dynamischen Stabilität
zum Tragen kommen kann. Beispiele sind zur Friedens-, Gesundheits- oder
Kulturerhaltung denkbar.
r Info1:
Im ersten Abschnitt
der Phase A ist das Gutachtenverfahren infolge Schwierigkeiten hinsichtlich der
Beweislast meist darauf ausgerichtet, die dynamische Stabilität mindernde und
meist Aspekt-Blockaden herbeiführende Gesetzanträge zurückzuweisen.
Ein bioteles
Gesetz dient der besseren Verwirklichung von Aspekten und/oder der Vermeidung
von Aspekt-Blockaden.
III-Regel3
b):
Eine Aspekt-Blockade
ist anzunehmen, wenn durch eine Beeinträchtigung des betroffenen Aspektes das
Gemeinwohl beschädigt wird. III-Regel 2a a) III-Regel 2a b):
Gemeinwohlbezug ist anzunehmen:
a) wenn und solange
mindestens die Mehrheit einer Rechtsgemeinschaft (eines Staates) bei Nichtinkraftseins des beantragten Gesetzes spürbar Schaden
oder Nachteile – die auch im Ausbleiben von spürbaren Verbesserungen bestehen
können – erleidet (Gemeinwohl-Schädigung). III-Regel 3 a) a - θ: III-Regel 2a a) a - z
oder
b) wenn und solange
allgemeine Achtung, Ansehen und Geltung des Aspektes durch Nichtinkraftseins
des beantragten Gesetzes nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen wird, d. h.
vermindert oder an wesentlich gesteigerter Geltung gehindert
(Aspekt-Schädigung); III-Regel
3 i):
oder
c) wenn und solange
gesellschaftliche Gruppen bei Nichtinkraftseins
des beantragten Gesetzes spürbar Schaden oder Nachteile erleiden, ohne dass
aber die Mehrheit oder andere gesellschaftliche Gruppen dadurch zu Schaden oder
Nachteilen kommen (Minderheiten-Schädigung) III-Regel 2b g
d) Die rechtliche Bevorzugung oder Benachteiligung von Gruppen gegenüber der Mehrheit gilt wegen Gemeinwohlschädigung als Aspekt-Blockade von B GEGENSEITIGKEIT unter Verstoß gegen die Gleichbehandlung. III-Regel 2 d)
e) Wird die Möglichkeit der Aufhebung einer Aspekt-Blockade durch das Gesetz
festgestellt, so ist durch die Reihe der übrigen Aspekte hindurch zu prüfen, ob
nicht ein oder mehrere andere Aspekte durch das Gesetz blockiert würden. Eine
oder mehrere Aspekt-Blockaden stünden einer Anwendung des Gesetzes für die Zeit
der Blockade(n) entgegen. III-Regel
3: a – i)
Jeder Aspekt muss schließlich im Zusammenhang mit dem Geflecht aller Aspekte
ausgelegt werden und seine Auslegung darf keinen anderen Aspekt auf Dauer
aufheben oder blockieren.
Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung:
Wirtschaft (Geld) ist nicht alles
Der
Artikel wird im Folgenden fortgesetzt. Wenigstens der Schluss sollte noch gelesen werden.
***>
Die Koppelung der Beurteilung des Ausmaßes der Betroffenheit an die Anzahl
der Betroffenen kann zunächst Verwunderung oder sogar Befremden auslösen. Läge es doch näher hier eher
den Beeinflussungsgrad der Blockierung oder Förderung des dem jeweiligen Aspekt
zugrundeliegenden Teilzieles, des biotelen Aspektes,
zum Maßstab zu nehmen.
Die würde jedoch erst die Ergründung vieler schwer zugänglicher
Sachzusammenhänge und letztlich bereits die Lösung der mit dem Gesetzesantrag
gestellten Aufgabe voraussetzen.
Die Ermittlung der betroffenen Personen und deren Gruppenstärke gestaltet sich
einfacher. Damit werden aber Problemlösungen von weniger Gewicht für die
Lebenserhaltung solchen für schwergewichtigen gleichgestellt.
Es wird hier die Gleichheits-Forderung
berührt, das sich derzeit modischer Beliebtheit erfreut und hinsichtlich der
Frage der Gleichbehandlung auf den Widerstand der Tatsache stößt, dass alle
Menschen und deren Lebensumstände in schwer kalkulierbarer Weise verschieden
sind.
Ein grenzenloses Eingehen auf individuelle Unterschiede ist jedoch auch nicht
möglich, wenn für eine zusammenwirkende Gemeinschaft oder auch nur für eine
zusammenlebende Gesellschaft gehandelt werden soll oder muss.
Biotelie ist
hinsichtlich der Gleichheits-Forderung bereits über die Abstimmung über die
Gültigkeit bioteler Gesetzen an das demokratische
Gleichbehandlung gebunden, da ja rationale Begründung, derer Einzelne häufig
fähiger sind, die emotionale Zustimmung der Mehrheit nicht ersetzen
kann. Die gleichrangig behandelten Bürger entscheiden in Mehrheit über
ein bioteles Gesetz.
Mit der Notwendigkeit der Entscheidung über die Gewichtigkeit von biotelen Aspekt-Verletzungen oder -Förderungen muss die
Auswirkung auf die Mehrheit – und damit das demokratische Gleichheitsprinzip –
ein zweites Mal aushelfen; und dies sogar bereits im Anfangszustand des biotelen Gesetzgebungsverfahrens. Hier geht es nicht um die
emotionale sondern sachliche Betroffenheit der Mehrheit, über die nicht
die Bürger-Mehrheit, sondern die Übereinstimmung einer Minderheit – nämlich die
der über Zufallswahl aus Befähigten ernannten Gutachter – in unabgestimmter
Übereinstimmung zu entscheiden hat. Sie haben sich auf sich allein gestellt zu
fragen, ob die Bürger-Mehrheit vom ihnen vorgelegten biotelen
Gesetzesvorschlag betroffen ist, damit der Vorschlag verfolgt, ja überhaupt
untersucht wird.
Schluss:
Zwischen sachlich weniger und gewichtiger Auswirkungen
bioteler Gesetzesanträge wird also bei einer biotelen Gesetzgebungs-Verfahrens-Eröffnung nicht
unterschieden. Nun summieren sich aber bereits geringe Vorteile für den
Einzelnen bei Betroffenheit der Mehrheit zu einem Gesamtvorteil auf.
Gesetzesanträge mit gewichtigen Folgen bereits für einzelne, insbesondere oder
sogar ausschließlich für das Staats-Ganze aber werden durch dieses biotele Gesetzes-Antragsverfahren ja nicht von der
Behandlung und Entscheidung ausgeschlossen.
Die biotele
Gesetzgebung könnte doch wahrscheinlich anders nicht in Gang gesetzt werden.
***>
Alle Menschen sind vor dem
Gesetz gleich, so das Grundgesetz.
Kann man es genauer ausdrücken??
Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der
Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Aspekte-Kurzfassung
umfasst sehr Verschiedenes, darunter auch Problematisches und sogar
Widersprüchliches, was offenbar unvermeidlich ist. A VERGLEICHEN Wahrheit und B
GEGENSEITIGKEIT Gerechtigkeit kommen sich nicht in die Quere. Aber bei C
SPONTANEITÄT und D AKTIVITÄT ist das bereits anders. Die Spannung zwischen
diesen beiden Polen muss ständig ausgehalten und ausgetragen werden. Regelt der
Mensch zu viel, dann macht die Natur ihm einen Strich durch die Rechnung;
zumindest stellt er bald fest, dass er sich von zu vielen seiner Regelungen
abhängig gemacht hat.
Richtig schwierig wird es bei den letzten drei J AUSGLEICH bis L SUBSIDIARITÄT.
Jeder Aspekt muss derart ausgelegt werden, dass er mit anderen Aspekten nicht
ernsthaft in Widerspruch (eigentlich in Widerwirkung) gerät.
Gleichheit kann kein bioteler Aspekt sein, da sie der
Natur und deren Entfaltung und damit auch dem Leben widerspricht. Gleichheit
tritt in Kontrast zu F PLURALITÄT (Vielfalt).
Vor allem im Zusammenleben kommt aber der Gleichheit als Gleichbehandlung hohe
Bedeutung zu. Gleichheit kann als Brückenbegriff aufgefasst werden, den man am
besten unter B GEGENSEITIGKEIT (Gerechtigkeit) einordnet, deren Symbol die
Waage ist. Gleichheit ist als unverzichtbarer Grundsatz der Rechtsordnung
Voraussetzung für gedeihliches Zusammenleben, für L SUBSIDIARITÄT, unterliegt
aber Voraussetzungen, wie sie innerhalb des Geflechts der biotelen
Aspekte berücksichtigt werden sollten. Kein vernünftiger Richter wird von einem
Schwachsinnigen verlangen, dass er wie der Normalsinnige schwerer
durchschaubare Vorschriften bis ins Einzelne einhalten kann. Keinem Schwachen
kann man mit Erfolg Höchstleistungen abverlangen.
Es können nicht alle Menschen unter den besten Lebensumständen etwa unter günstigstem
Klima und Bodenbeschaffenheiten leben. Derzeit (25-12-18) wird diese Wahrheit
von unseren Politikern verleugnet.
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r Info2:
Biotelie zielt auf das Wohl der Menschen im Verbund
mit der Natur und insbesondere empfindenden Lebewesen, soweit eine Symbiose mit
ihnen gelingt.
Dieses Wohl im Zusammenhang von Entwicklung und Geschichte beginnt mit der
Einzelpersönlichkeit in Gemeinschaft gemäß L SUBDIARIT’ÄT gestuft und gegliedert
aufsteigend über Familie, Sippe, Gemeinde, Nation bis hin zur Menschheit.
Biotel ausgerichtete
und gesteuerte Demokratie richtet sich an der Wohlfahrt aller, am Gemeinwohl,
aus, vertreten durch die Mehrheit der Bürger, in der Hoffnung, dass diese
Mehrheit die nützlichen Auswirkungen der biotelen
Gesetzgebung zu schätzen lernt und biotelen Gesetzen
in weitem Umfang zustimmt. Durch die Teilhabe besonders befähigter Bürger an
der Gesetzgebung erhält die Demokratie aristokratische Impulse unter der
königlichen Zielsetzung der dynamischen Stabilität. Wünschenswerter
Weise sollen bereits die beabsichtigten, verpflichtend aber die vorhersehbaren
Folgen eines biotelen Gesetzes gemeinwohlverträglich
sein. Ein Gesetzesantrag dessen Folgen nicht vorhersehbar sind und auch nicht
in vertretbar absehbarer Zeit vor der Begutachtung erforscht werden können, ist
vom Gutachtenverfahren auszuschließen.
Gleichgewichts- und
Richtungsentscheidungen:
Treten Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuordnung von
Problemlagen und Aufgaben zu Aspekten auf, so können nachstehende Überlegungen
vielleicht in manchen Fällen weiterhelfen:
Biotele Aspekte als Wege zur dynamischen Stabilität
stehen in gegenseitiger Vernetzung: siehe
Abbildung Seite 1b.
Diese Vernetzung wird noch ergänzt durch Brückenbegriffe,
welche zwischen mehreren Aspekten vermitteln können. Die Zuordnung zu einem
einzigen Begriff kann manchmal wegen besonderer Nähe zu demselben erfolgen;
gelegentlich ist die Zuordnung zu einem bestimmten Aspekt aber wegen der
ähnlichen Nähe zu anderen Aspekten willkürlich.
Mit der Katalogisierung von Brückenbegriffen wurde
erst begonnen. Brückenbegriffe können weitere Hilfsmittel zur Wahrung der dynamischen
Stabilität sein.
Um die gegenseitige Verflechtung der
Aspekte noch deutlicher zu machen, sei noch eine Aufstellung zu deren
psychisch-charakterlichem Wirkungsbereich hinzugefügt, die zugleich etwas an
die Verwandtschaft zur an der Lebenserhaltung orientierten Ethik Baruch
Benjamin de Spinozas erinnern könnte:
A WISSBEDÜRFNIS AUFMERKSAMKEIT BESONNENHEIT UMSICHT WEITBLICK
VORSICHT URTEILSFÄHIGKEIT IB
B GERECHTIGKEIT EHRLICHKEIT
TOLERANZ IA ID
C LEBENDIGKEIT UNMITTELBARKEIT HSELBSTBEHERRSCHUNG ID G EHRE WÜRDE IG
D ANSTRENGUNGSBEREITSCHAFT/AUSDAUER/FLEISS EHRE IG H L STOLZ IG H L IH
E SELBSTÄNDIGKEIT SELBSTBEHAUPTUNG VORSORGE SPARSAMKEIT IG
F VIELFALT UMSICHT ÜBERBLICK WEITBLICK IA
G FREIHEIT MUT STANDHAFTIGKEIT TAPFERKEIT ID
H AUSLESE IC BEVORZUGUNG des BESSEREN IB URTEILSFÄHIGKEIT IA
I FRIEDFERTIGKEIT GEDULD IB SELBSTBEHERRSCHUNG IG
J AUSGLEICH HILFSBEREITSCHAFT I L KOMPROMISSBEREITSCHAFT AUSGEWOGENHEIT I B
K WECHSEL- ERGÄNZUNGSFÄHIGKEIT HSELBSTBEHAUPTUNG I E G BA
L ZUSAMMENHALT GEMEINSCHAFT - UNTERSTÜTZUNG LIEBE IK E DH D II J
H bezeichnet gegenläufige Wirkungsrichtung
Nachfolgender Link zielt auf zeitgeschichtliche Zusammenhänge,
gehört also nicht zum Gutachtenablauf: Ergänzung
5
Zur Erhaltung des Lebens
sind eine Reihe von Gleichgewichten zwischen verschiedenen Faktoren und
innerhalb derselben erforderlich. Sobald ein derartiges Gleichgewicht gestört
oder bedroht wird, sollten zu deren Erhaltung oder Wiederherstellung Maßnahmen
ergriffen werden, insoweit sie Erfolg versprechen. Solche Maßnahmen sollten
Gegenstand bioteler Begutachtung sein. Verwandt ist
das Erfordernis des Maßhaltens, also das Vermeiden von schädlichen Extremen.
Im Zusammenhang mit dem seit der Brundtland-Kommission öffentlich vertretenen
Menschheitsziel der „Nachhaltigen Entwicklung“, an welche dann noch das der
„Generationen-Gerechtigkeit“ angegliedert wurde, wird das Versagen der
Weltpolitik im derzeitigen UNO-Rahmen und innerhalb der derzeit praktizierten
Form von Demokratie offenkundig.
Im Rahmen der biotelen Begutachtung wäre das Ziel
„Nachhaltige Entwicklung“ der M DYNAMISCHEN STABILITÄT zuzuordnen.
Generationen-Gerechtigkeit ließe sich schwer in das Feld der Gerechtigkeit
unter dem Aspekt B GEGENSEITIGKEIT einordnen, da künftige Generationen ja noch
nicht vorhanden sind, schon eher unter L SPONTANEITÄT oder ebenfalls M
DYNAMISCHE STABILITÄT. Wegen des großen Begriffsumfanges von M ist jedoch zu
bevorzugen, für jede Aufgabe die Vermittlungsposition eines biotelen
Aspektes einzuschalten, hier also L.
Besonders wichtig wird die Richtungsentscheidung nach K-Regel 24 d):
AUSTAUSCH fordert öfters zur Entscheidung heraus,
ob er im Sinne der dynamischen Stabilität zu fördern oder wenigstens hinzunehmen
ist oder zu unterlassen oder zu unterbinden; im letzteren Fall ist auf der
Bewertungsskala bei der Beurteilung negativ zu bewerten, in der Schlussbewertung zur
Feststellung des Gesamtergebnisses im Falle gemäß dem Ziel der
dynamischen Stabilität anzustrebendem NICHT-AUSTAUSCH jedoch positiv.
<–––––– 0 ––––––>
negativ
positiv
-
http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/
Die Bipolarität
unter Umkehr der Zielrichtung kann nicht nur K AUSTAUSCH/NICHT-AUSTAUSCH
betreffen, sondern auch andere Aspekte wie C SPONTANEITÄT/D AKTIVITÄT oder L
SUBSIDIARITÄT/ D AKTIVITÄT – letztere etwa als Erschlaffung der Tatkraft durch
Verwöhnung des Unterstützten oder Erschöpfung des Helfenden–, was als Warnung
vor Übertreibungen zu verstehen ist zugunsten der Wahrung des Aspekt-Netzwerkes
durch Ausgeglichenheit.
Es ist vielleicht anzuraten die Umpolung zur Schlussbewertung gleich bei der
Erkennung der Zielrichtung vorzunehmen. Für K AUSTAUSCH etwa mit K
NICHT-AUSTAUSCH als Ziel fortzufahren, wobei bei entsprechender Sachlage auch
der Begriff K TRENNUNG angemessen wäre. Für D AKTIVITÄT käme dann D INAKTIVITÄT
in Frage, falls eine bloße Unterlassung von Handeln angestrebt würde, oder auch
D PASSIVITÄT, falls damit ein gewisser Widerstand gar mit Spannungsbreite
angestrebt werden sollte (also eine Art negative AKTIVITÄT). Insbesondere bei D
INAKTIVITÄT/PASSIVITÄT würde man in
vielen Fällen das Ergebnis nicht in die Schlussbewertung eingehen lassen, vor
allem dann nicht wenn dem Tatbestand bereits mit einem oder mehreren anderen
Aspekten Rechnung getragen würde. Entsprechend wäre bei
NICHT-AUSTAUSCH/TRENNUNG häufig zu verfahren. Auch die Überleitung des
Schlussergebnisses in einen anderen Aspekt käme in Frage, etwa D
INAKTIVITÄT/PASSIVITÄT von menschlicher Seite her in C SPONTANEITÄT für
Naturerhaltung oder
NICHT-AUSTAUSCH/TRENNUNG in I HYPARCHIE zur Friedenssicherung, was
jeweils zu benennen wäre.
Die Bipolarität im Sinne der Auswirkungsrichtung
eines Aspektes kann schließlich auf alle Aspekte ausgedehnt werden, wie unten
im Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung unter der
Auffassung einer Doppelurheberschaft von Veränderungen oder Auswirkungen
überhaupt durch Natur und Mensch unten eingehender beschrieben wurde.
***>
r Info 3
Es
gibt Anlässe und auch dauernde Notwendigkeiten ein gewisses eingeschränktes Ausmaß
an Aspekt-Blockade – als Aspekt-Verletzung eingestuft – zuzulassen, um andere
noch schwerer wiegende Aspekt-Blockaden oder gar den totalen Zusammenbruch der
Ordnung zu verhindern; wobei jedoch zwischen den Aspekten ein Gleichgewicht im
Hinblick auf das Ziel dynamische Stabilität möglichst gewahrt und immer
angestrebt werden muss.
(Kompromissgesetze)
*) III-Regel
3a g):
Kompromiss-Gesetze, d. h. solche, die eine Verletzung von Aspekten in Kauf
nehmen, um schwerer wiegende Aspekt-Blockaden anderwärtig zu vermeiden, sind in
der Regel auch Rahmengesetze, die möglichst Art und Umfang der Verletzung
einschränken.
Anträge
auf Kompromiss-Gesetze und hinsichtlich deren Geltungsrahmens
(Rahmengesetze III-Regel 3a ) sollen durch unabhängige
Experten-Gutachter auf wahrscheinlich zielrelevante begrenzt werden. Beispiele dieser
Art werden noch nicht mittels Probebegutachtung zur Diskussion gestellt, sind
aber lehrhaft.
Beispiel ist eine maßvolle
Sozialgesetzgebung L-Regel
29 a) - d),
welche die Reicheren über Besteuerung zu Abgaben an weniger Begüterte zwingt
ohne erstere an der Entfaltung ihrer AUTONOMIE in einem biotel
wünschenswerten Rahmen III-Regel
3a zu hindern um dabei unter Verletzung von GEGENSEITIGKEIT des
Leistungsaustausches einen Zuwachs an gegenseitiger Verständigungsbereitschaft
– als einer besonderen Form der GEGENSEITIGKEIT – im Sinne der HYPARCHIE
(Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) zu erzielen und eine Stärkung der
Handlungsfähigkeit (AKTIVITÄT) des Staates als Gemeinschaftsunternehmen zu
bewirken: dabei ist auch die Hilfsbereitschaft in Gliederung (SUBSIDARITÄT)
unter Überschaubarkeit der Gesellschaft zu achten und auf Förderung einer
Vielfalt (PLURALITÄT als DIVERSITÄT), die auf Selbsterhaltungsfähigkeit
(AUTARKIE) abzielt.
Kompromissgesetzgebung setzt die Möglichkeit
einer umfassenden Tatsachenzusammenhangsforschung voraus. Es geht um das
fruchtbare Maßhalten, um die Ausgewogenheit im Hinblick auf alle Aspekte.
*) Kompromiss
ist also ein (unter dieser Benennung neu erfasster) bioteler Brückenbegriff,
den man wegen seiner Vermittlungsfunktion beim Aspekt AUSGLEICH einordnen kann.
Ein Kompromiss im Sinne eines biotelen Gesetzes ist –
anders als im auf eine Streitschlichtung zwischen Interessen von Personen
ausgerichteten juristischen Zusammenhang – eine Lösungsfindung unter am
Gegenstand nicht persönlich beteiligten Gutachtern im Konflikt zwischen biotelen Aspekten.
Verschiedene
Nationen und Völker können sich darin unterscheiden, in welchem Umfang sie von
Kompromiss-Gesetzen Gebrauch machen. Die Bevölkerungen werden weniger leicht
sich hinsichtlich der Wirklichkeit
hinters Licht führe lassen, aber auch weniger sich ihrer Neigung zur
Selbsttäuschung hingeben können.
Der Neigung der Regierungen zu Dirigismus und Machtausweitung wird immer
entgegengewirkt werden müssen. Die Regierungen insbesondere von
„Wohlfahrtsstaaten“ werden auch dann noch die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls
als vorteilhaft hervorheben, wenn es bereits spürbar und nachweisbar über die
Schwächung von B GEGENSEITIGKEIT auch zur Schwächung von Eigeninitiative auch
zu wirtschaftlichen Verlusten gekommen ist. Allen Kompromiss-Gesetzgebungen und
Regierungen werden aber auf globaler Ebene Grenzen gesetzt sein: insbesondere
hinsichtlich der Möglichkeit sich den Anforderungen des internationalen
Friedens und des Naturschutzes zu entziehen, also der Abrüstung und dauerhaft
auch der Geburtenregelung. Bei Verweigerung im letzteren Fall werden sie einen
Ausschluss aus internationaler Hilfsbereitschaft und Handels. Und
Reisebeschränkungen zu befürchten haben.
L-Regel 29 ist ein Kompromissgesetz
und Brückenbegriff zwischen J AUSGLEICH, L SUBSIDIARITÄT, I HYPARCHIE und
eigentlich auch allen übrigen Aspekten.
***>
____________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ergänzungen zu Aspekte-Überblick
Es ist
hier einer teilweise übertriebenen Fehlerziehung besonders der Deutschen
Rechnung zu tragen welche zu einem gefährlichen kollektiven Schuldkomplex
ausgeartet ist.
Die Bundesdeutschen haben es… gerne bequem und
gemütlich; sie denken mit dem Herzen und fühlen mit dem Verstand. Sie schwärmen
für wärmende Werte und frösteln bei herzloser Gedankenakrobatik (JF Nr.11/16 11.März 16 S-21/ Eberhard Straub über Domenico Losardo: Von Hegel führt kein Weg zu Hitler).
Die Mehrheit oder
Allgemeinheit muss materiell*) betroffen sein, was natürlich auch
geistig-seelische Auswirkungen mit einschließt, wo etwa die Hirnfunktionen
verändert werden, ja bereits die Fähigkeit zu realitätsgemäßer Lagebeurteilung.
Rein ideelle Auswirkungen sollen erst nachträglich über Regelanwendungen als
Betroffenheitskriterium einbezogen werden.
Wesentliches Kriterium der Nichtbetroffenheit im direkten Sinne ist der
Umstand, sich ohne weitere persönliche Benachteiligung dem Einfluss eines
Ereignisses entziehen zu können, insbesondere wenn er durch
Nachrichtenübermittlung und auf psychischem Gebiet zustande kommt und psychisch
Betroffene sich nur infolge krankhafter Veranlagung oder auch Mitleid als
wünschenswerter Rückwirkung dem Ereigniseinfluss nicht entziehen können.
*) Die materiellen Auswirkungen sollen als solche beschrieben werden, auch wo
sie deshalb nicht in die Beurteilung eingehen, weil sie das Gemeinwohl
vermutlich bei fallgerechter Regelanwendung nicht berühren.
Ergänzungs-Erläuterungen und Beispiele
zu den Regeln
Ergänzung I-Regel 22:
Vornehmlich für
den Politiker sollte gelten: „Handle so und veranlasse eine Gesetzgebung der
Art, dass die Folgen des Handelns mit einem gedeihlichen Zusammenleben der
Menschen und mit der Fortexistenz der Menschheit in einer vielfältigen Natur
wenigsten nach übereinstimmender wissenschaftlicher Erkenntnis von hoher bis
höchster Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit in Einklang stehen.“
(Dies käme einer Variation des Kategorischen Imperativs Immanuel Kants als Grundlage
der Ethik im Sinne von Hans Jonas näher, wobei aber in der Politik nicht die
bloße Absicht [Maxime] sondern die Rücksicht auf wahrscheinliche oder
mögliche Folgen zu gelten hat. Auch die Grenzen der Toleranz sind nach dieser
Regel zu bestimmen.) https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ#Jonas
Toleranz hat Grenzen
und soll nicht einer Spaß-Gesellschaft dienen und auch nicht einer grenzenlosen
Konsum-Gesellschaft, welche der Vollbeschäftigung als gegenüber dem
Leistungsempfang ausgewogenem Lebensarbeitsbeitrag jedes einzelnen
Arbeitsfähigen entgegensteht.
Industrialisierung und Maschinenarbeit
sind zur Vermeidung der Vermassung und Verdummung der Menschheit und Zerstörung
der Natur in vernünftige Bahnen und Ausmaße zurückzuführen und zu halten.
So natürlich das Streben nach Glück ist, so hat der Mensch sich auch Aufgaben
zu stellen, deren Inhalt aber nur als sinnvoll bejaht werden darf, wenn die
Erhaltung einer vielfältigen Natur beachtet und das Leben und die Gesundheit
auch hinsichtlich unbeweisbarer Vorstellungen oder Überzeugungen
Andersgesinnter (Religiöser) dabei geschont wird. C
Toleranz nicht
gegenüber Intoleranten!, jedenfalls nur im gegenseitigen Umfang und
gelegentlich zur Demonstration zugunsten einer Beispielwirkung, soweit von
einer solchen Nachahmung erwartet werden darf; wenn nicht, muss Toleranz als
Dummheit und Verantwortungslosigkeit aufgefasst und als solche benannt werden
können. B A
Die Kenntnis
folgenreicher Sachzusammenhänge darf nicht aus falsch verstandener Toleranz
gewohnheitsmäßig und regelmäßig verschwiegen oder verfälscht öffentlich
dargestellt werden, ausgenommen zur Vermeidung eines akut drohenden
Gewaltausbruchs. A I
Und letztlich
hat Toleranz dauerhaft dem Frieden und dem Gewaltverzicht (HYPARCHIE) zwischen
allen zu dienen. Nur so ist Toleranz wirklich tragfähig. I
Derzeit wird verderblicherweise nicht Nächstenliebe, sondern
Fernsten-Liebe von der offiziellen Politik gefordert; dies ermuntert etwa auch
Fremde, die eindringen und sich breit machen, zum Fordern und zur
Rücksichtslosigkeit.
Gegenseitiges Besuchsrecht darf nicht zur Grenzenlosigkeit ausgedehnt werden,
da Verantwortung für ein Land als abgeteilte Fläche und Heimat einer
politischen Gemeinschaft (Nation, Stamm) zurechenbar bleiben muss.
Allzu viel
Gutmütigkeit ist auch ein Stück Liederlichkeit (Sprichwort). B
Toleranz soll
dagegen auch ein Instrument der Selbsterhaltung aller sein, soll eigene
SPONTANEITÄT bewahren, letztlich auch eigene Freiheit (AUTONOMIE) auch wenn sie
zunächst anderen dient, eben indem und soweit Toleranz GEGENSEITIGKEIT fördert
und damit Gerechtigkeit. C D B
Gleichstellung
der Geschlechter (insbesondere „gendern“ und überzogener Feminismus), wie
überhaupt Individualismus, hat seine Grenze dort wo die Rolle der Frauen
dadurch nicht mehr so weit ausgefüllt wird, dass eine ansonsten kulturell-zivilisatorisch
sich bewährende Gemeinschaft/Gesellschaft
keine zur Selbsterhaltung ausreichende Anzahl von Kindern mehr
hervorbringt oder sonst den Fortbestand der Gemeinschaft/Gesellschaft
gefährdet. C
Mann und Frau
vertreten die beiden natürlichen Geschlechter und ihre möglichst dauerhafte
Paar-Beziehung ist die beste Grundlage einer gesunden Kinderaufzucht und –erziehung. C A
Homoerotischen
und Homosexuellen, insbesondere soweit sie dies aus einer schicksalhaften
Veranlagung heraus sind, ist nachzusehen, wenn sie ihrer Veranlagung im
Verborgenen nachgehen und auch noch, dass sie ihre Neigung öffentlich
eingestehen, ohne sie als gleichwertig mit der natürlichen
Geschlechterbeziehung darzustellen oder gar unter Werbewirkung verbreiten zu
wollen; innerhalb eigener Verbände sollte ihnen eine Partnervermittlung
Gleichveranlagter zugestanden werden. Öffentliche Darstellung sexueller
Abirrungen sollte besonders in solchen Staaten untersagt oder doch stark
eingeschränkt werden, deren einheimische Bevölkerung bei sonstiger
Überlebens-Bewährung auf eigener Leistungsgrundlage einen Geburtenmangel
aufweist. C
Die
Sexualaufklärung mit Vollzugseinzelheiten über den Geschlechtsverkehr gehört in
den Bereich der elterlichen Erziehungsaufgabe und darf in öffentlich altersuneingeschränkt
zugänglichen Medien Kindern und Schulklassen nicht vor deren mehrheitlich
vollzogenen Geschlechtsreife und ohne Berücksichtigung eines Schamgefühls
erfolgen. A
Sich Schämen
kann und soll eine Vorstufe des Gewissens zugunsten der Rechtschaffenheit sein;
es sollte aber nicht davon abhalten, Fehlverhaltensweisen einzugestehen und
Wiedergutmachung anzustreben.
Der Jugend darf aber nicht das Fehlverhalten früherer Generationen zu Last
gelegt werden. B
Was sich
bewährt hat und gut ist, hat zum Wohle aller als erträglich Beachtung, Achtung
und Rücksicht verdient;
zur Dankbarkeit gegen unsere Vorfahren gehört die Pflege des uns Hinterlassenen
als wertvoll für die Gegenwart und auch in die Zukunft weisenden Erbes. M C A
Als positive Zuwächse an Handlungsfähigkeit in Geldform sind auch Waren, Maschinen und Anlagegüter
etc. zu bewerten. Diese werden dann dem Interesse an der Wahrung der einzelnen biotelen Aspekte entgegengesetzt, wobei diese Aspekt-Wahrung
als höher eingeordnet wird für den Konfliktfall, dass ihre Erhaltung oder
Mehrung bei der Vermehrung der
materiellen Güter oder dessen Wertäquivalentes (des Geldes) beeinträchtigt
würden.
Als Wertäquivalente von Geld und materiellen Gütern gelten auch ideelle Güter,
die gegen Geld gehandelt oder für Geltung oder Machtausübung genutzt werden.
Solange aber die Mehrung von Gütern als Ausdruck von AKTIVITÄT die
Handlungsfähigkeit der Einzelnen und der Allgemeinheit erhöhen oder zumindest
nicht schwächen und dabei auch andere Aspekte wie insbesondere SPONTANEITÄT
(Naturschutz!) nicht beeinträchtigen, soll dieser Mehrung nicht
entgegengetreten werden.
http://stiwi.biotelie.de/index99-gestueckelt/index99-1b-abbildung.html#hierbei
J-Regel
23a
Ergänzung EA1
Zu A VERGLEICHEN zählen alle
Vorbedingungen, Eigenschaften, Fähigkeiten und Einrichtungen, welche beginnend
von Merkfähigkeit und Gedächtnis die geistige Entwicklung hin zum Denken bis
hinauf zu Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ermöglichen und
fördern.
Hierzu gehören der Entwicklung der Persönlichkeit einschließlich von
Fähigkeiten angemessene und anregende Erziehung, Schulung und Ausbildung,
möglichst lebenslange wirklichkeitsnahe Unterrichtung und Aufklärung, um für
die Entwicklung in Gesundheit einschließlich der Entfaltung von Fähigkeiten zur
Lebensbewältigung unter möglichst weitgehender gesellschaftlicher
Verträglichkeit (Moral und Ethik) Unterschieden und damit Entscheidungen in der
Aufgabenbewältigung gerecht werdendes Verhalten zu ermöglichen.
Zum VERGLEICHEN zählen als Hilfsmittel zur Bildung auch Archive, Bibliotheken,
Museen, Wissenschaft, Kunst einschließlich Musik.
A VERGLEICHEN benötigt zu
seiner vollen Entfaltung zumindest innerhalb jeder Gesellschaft der
Rechtsstaatlichkeit (B GEGENSEITIKGKEIT), die ihrerseits stark an die I
HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) gebunden ist.
Die Bezeichnung
„VERGLEICHEN“ für den Bereich des Kognitiven (Wahrnehmbaren) wurde beanstandet.
Hierzu kann angemerkt werden, dass Benennungen wie etwa „Intelligenz“
(Einsichtsvermögen) unter Heranziehung eines Sinnesorganes – also auf
Wahrnehmung bezogen – im Politischen, das auf Bewirken abzielt, zu kurz
greifen; „Information“ läuft ebenfalls in Richtung der Nutzung von
Denkfähigkeit und bleibt in dieser eingeschlossen.
A VERGLEICHEN dagegen ist ein Brückenbegriff zu B GEGENSEITIGKEIT und D
AKTIVITÄT und deren Einschränkung in I
HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung), in H AUSLESE
eine Hilfe zur Entscheidung für das Bessere, sich eher Bewährende.
Im vorbewussten Organischen – etwa bei Ablesen genetischer Codes auf
Chromosomen – ist VERGLEICHEN bereits ein Brückenbegriff zu C SPONTANEITÄT und
reicht damit bis an den Ursprung des Lebens. Man hätte zur Erhöhung der
Plausibilität noch am ehesten auf den Begriff „BILDUNG“ zurückgreifen können,
da vom Gebildeten auch vernünftiges Handeln erwartet werden sollte, und könnte
diese Bezeichnung zur Steigerung der Verständlichkeit hinzufügen, also:
VERGLEICHEN/BILDUNG.
VERGLEICHEN greift letztlich auf alle biotele Aspekte über
und verdeutlicht den inneren Zusammenhang aller Aspekte, der es erst erlaubt bei
so vielen vernünftigen Entscheidungen sich wenigstens auf einen Aspekt zu
berufen, ohne mit anderen Aspekten in Konflikt zu geraten. Fortsetzung
Ergänzung EG1:
Entgegen der Begriffsverfälschung durch die radikalen
Linken ist G AUTONOMIE eng mit B GEGENSEITIGKEIT verzahnt und letztlich auch
mit I HYPARCHIE (vgl. B-Regel
7 a)).
Die Selbstzerstörung Deutschlands
begann bereits mit der Selbstzerfleischung Europas in den beiden Weltkriegen
unter Einsatz europäischer Technik. Diese Selbstzerstörung beschleunigt sich
derzeit nach der Umerziehung des deutschen Volkes insbesondere über die
Einführung politischer Lehrstühle an den Universitäten angeregt aus den USA,
aus der die 68-er Studenten-Revolution hervorging: gesteuert wurde diese vor
allem von der „Frankfurter Schule“ unter den Exil-Rückkehrern Max Horkheimer und
Theodor W. Adorno. Wissenschaft hatte nun weniger in den Dienst der
Wirklichkeitserfassung zu treten, sondern stellte sich der Aufgabe, die
Menschheit in moralischer Absicht zu verändern. Die junge, gerade erst an
höhere Ausbildung herangeführte Intelligenz trat in der Verbreitung des
Sozialismus-Kommunismus an die Stelle der inzwischen durch
Wohlstandsbeteiligung ruhig gestellten Arbeiterschaft. Gute Absichten seien ja
unbestritten, aber die Doppelveranlagung des Menschen, seine Spaltung in
Selbstsucht und Nächstenliebe ist naturgegeben, abwandelbar, jedoch nicht
auflösbar.
Ein Kernstück der neuen Weltbeglückung ist die
Inkraftsetzung der modernen Diskursethik und deren Verankerung als Moral und
westliche Werte. Von der unwahren Annahme ausgehend, das deutsche Volk als
Ganzes habe die Mordverbrechen an Juden und anderen Völkern im „Dritten Reich“
gebilligt, ging man dazu über, die jahrtausendalten sittlichen Überlieferungen
in Frage zu stellen und bloßen Wunschvorstellungen mit modernen Mitteln der Psychologie
und Nachrichtentechnik zur Vormacht zu verhelfen. Die „Ausbeutung des Menschen
durch den Menschen“ (Karl Marx) tritt damit aber in ein noch gefährlicheres
Stadium. Mit der Sprachmanipulation, welche Wortbedeutungen zugunsten der
Wünsche einer Minderheit abändert, und der Nachrichtenfilterung erreicht der
Kulturzerfall ihren Höhepunkt und werden Erziehung und Bildung zu
Herrschaftsinstrumenten mit der Absicht und Folge der Wehrlosmachung sowohl
intelligenter Einzelner als auch der Massen. Die systematische Irreführung
verhindert letztlich, dass das Denkvermögen des Menschen ein Instrument des
Überlebens bleibt. Der Vermassung des Menschen und der Vernichtung der
lebendigen Natur entgegenzuwirken ist das Anliegen des biotelen
Gutachtenverfahrens.
Ergänzung EG6:
(Soll als Hinweis eingefügt
werden vom Stadium an, bei dem erstmals Gutachtenanträge von beliebigen Dritten
eingereicht werden. Entfällt solange über vom Autor vorgeschlagene Gutachten
entschieden werden soll.)
Werden nur Einzelne
betroffen oder betreffen die Auswirkungen eine Gutachtenvorschlags lediglich
einzelne Gruppen ohne Auswirkung auf die Mehrheit (beziehungsweise
Allgemeinheit) – sind also nur Einzelne oder spezielle Gruppen betroffen – so
ist die biotele Gesetzgebung nicht zuständig, und es
kann nur zur Abstimmung zwischen jenen betroffenen Einzelnen und Gruppen
kommen: es handelt sich dann höchstenfalls um ein bioteles
Schiedsverfahren, das für die Einigung zwischen Kontrahenten aber hilfreich
werden kann. (Abstimmungsberechtigt in einem biotelen
Gesetzgebungsverfahren sind ja nur direkt-Betroffene!)
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Allgemeinheit auch dann indirekt betroffen
wird, wenn es zunächst nur um Entscheidungen zwischen Einzelnen und Gruppen
geht, sich aber ähnliche oder gleich gelagerte Fälle offenkundig und
hochwahrscheinlich wiederholen und dadurch oder dabei zu einer Belastung der
Allgemeinheit werden. Derartige Fälle können zum Gegenstand der biotelen Gesetzgebung werden.
Die Frage nach den
Betroffenen-Gruppen muss jedoch bei und nach Behandlung jedes einzelnen biotelen Aspektes unter denen sie betroffen sind,
wiederholt werden.
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Begleittext zu Aspekte-Kurzfassung (biotele
Aspekte als Auswirkungsbereiche in Richtung M DYNAMISCHE STABILITÄT)
M
DYNAMISCHE STABILITÄT bezeichnet also die Zielausrichtung, nämlich die
Erhaltung des Lebens unterstützt von dem Geflecht eines Stützwerkes von
Aspekten für ein Bewirken und Entfalten des Lebens, für ein Überleben, wobei
das gerne gebrauchte Bild eines Netzwerkes, wie dasjenige eines Siebes,
auf die Notwendigkeit der Beachtung aller Tragseile oder Stützen im Hinblick
auf Entscheidungen unter H AUSLESE, d. h. solche in günstiger lebenstragender
Richtung, verweist.
Besonders für Leute, die
sich zuvor nicht mit Biotelie befassten, mag auch die
Kenntnisnahme dieses Begleittextes nützlich sein, um über die Wiederholung von
Begriffen in anderem Zusammenhang weiter in den Stoff einzudringen. Die hier
vorgenommene Zusammenziehung aller Aspekte auf besondere Teil-Wirkfunktionen
von C SPONTANEITÄT für den Wirkungsbereich der Natur und D AKTIVITÄT für den Wirkungsbereich
des Menschen steht im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Bipolarität der
Aspekte-Auswirkungen in eine positive und in eine negative Richtung, wie sie
ursprünglich nur für K AUSTAUSCH vorgesehen war (und hier sogar zunächst noch
auf die Richtungsentscheidung + / – eingeengt).
Damit tritt aber auch die
besondere Bedeutung eines dritten Aspektes, nämlich derjenige von A
VERGLEICHEN, hervor, der ebenfalls das Aspekte-Spektrum durchdringt. Dabei ist
VERGLEICHEN eine Art D AKTIVITÄT oder doch unter C SPONTANEITÄT zumindest eine
Art und Weise des Bewirkens, wenn man sich etwa an die Ablesung eines
genetischen Codes erinnert. Weiterhin bleiben wir aber vor dem Geheimnis des
Bewusstseins staunend und hoffentlich ehrfürchtig stehen, dessen Grenze sich –
soweit wir uns an Wissenschaft halten – derzeit zwischen dem Vegetativen und
Animalischen (anima(l) = Seele) vor uns auftut.
Die den einzelnen Aspekt-Überschriften nachgestellten Anwendungsbereiche
entsprechen nur selten und andeutungsweise den Verwaltungsbereichen von
Ministerien; die nach J AUSGLEICH mit Fremdwörtern belegten Bereiche
„FAIRNESS/KOMPROMISSE“ sind mit besonders sorgfältiger Zurückhaltung gegenüber
allen anderen Aspekten anzuwenden, deren Überlappung oder Überkreuzung nochmals
sinnfällig wird.
A
VERGLEICHEN (+ / -) – WISSEN/BILDUNG
steht in diesem Begleittext
der Aspekte-Kurzfassung – es gibt ja Darstellungen mit anderer Reihenfolge – an
erster Stelle, wobei ja bis hin zur Beurteilung von Sachzusammenhängen ein
weiter Entwicklungsweg ist; angefangen von der Merkfähigkeit, dem Gedächtnis
bis zur Erfassung von Abläufen und deren Ursachen. Die Entwicklung des
menschlichen Geistes gilt es nachzuvollziehen und von den
Menschheitserfahrungen Gebrauch zu machen. Eine neue Periode der Aufklärung ist
fällig, ehe die alte europäische einen
beträchtlichen Teil der Menschheit überhaupt erreicht hat. Es gilt möglichst
viele Menschen dazu instand zu setzen, von Verstand und Vernunft Gebrauch zu
machen, ohne sich weiterhin von eigensüchtigen Interessenvertretern hinters
Licht führen zu lassen.
Man kann – zumindest soweit mit Anstrengung verbunden – VERGLEICHEN als einen
Teil des Spektrums der D AKTIVITÄT ansehen, also menschlicher Gestaltungskraft,
die bereits mit der bloßen Vorstellung, der Phantasie – auch als Bestandteil
der C SPONTANEITÄT – anhebt und an das geheimnisvolle Vermögen des Bewusstseins
gekoppelt ist; jedenfalls zumeist ehe oder doch wenigstens nachdem sie
gestaltend in Erscheinung getreten ist.
Das Ziel von VERGLEICHEN als Bezeichnung von Denkfähigkeit ist die den
Tatsachen und Sachzusammenhängen angemessene Urteilskraft als Voraussetzung
vernünftigen Verhaltens und Handelns.
Forts.EA3
B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) (+ / -) –
RECHT/ACHTUNG/WÜRDE
Die Ausgewogenheit beim
Geben und Nehmen, deren Sinnbild die Waage ist, ist nicht nur eine
Notwendigkeit des freien Handels, der ja auch eine Grundlage von Verständigung
und Frieden ist; sie ist vorrangiges Merkmal der Gerechtigkeit im Verkehr
zwischen Menschen überhaupt. Gerechtigkeit setzt Wissen und Erkenntnis voraus.
Das Bemühen um Gerechtigkeit ist eine Grundnotwendigkeit menschlichen
Zusammenlebens. Im Abwägen begegnet uns bereits wiederum der Aspekt des A
VERGLEICHENS.
Es war größtenteils ein Irrtum das Eigentum ganz generell zum Diebstahl zu
erklären und zum Gemeineigentum zurückkehren zu wollen. Die Fläche und die Güter
der Erde sind großenteils vergeben und wurden und werden von den einstigen
Eroberern und jetzigen Besitzern nach ihren Anschauungen, Veranlagungen und
geistigen Begabungen verschieden und mit verschiedenem Erfolg und Auswirkungen
genutzt. Die sogenannte Verteilungsgerechtigkeit, die allen Menschen dasselbe
Maß an materiellen Gütern zugestehen will, wird den unterschiedlichen
Befähigungen und Bedürfnissen nicht gerecht. Selbst die staatliche Garantie
eines Lebensgüter-Mindeststandards ist problematisch, kann von Eigeninitiative
zurückhalten und Mitmenschlichkeit schwächen. Ausbeutung der Menschen durch
Menschen sollte aber immer entgegengewirkt werden. Betrugserschwerung bedarf
der Aufklärung zum Durchblick. Gegen ungerechte Demütigung sollte auch mit Gesetzeshilfe
vorgegangen werden.
Forts.EB3
C SPONTANEITÄT (+ / -) – LEBEN/NATUR/GESUNDHEIT
ist unentbehrliche Grundlage
des Lebens, neben ihr verblasst die Wirkungsmöglichkeit menschlichen Handelns,
so dass die natürlichen Abläufe unter dem Aspekt der SPONTANEITÄT vor dem
Aspekt der menschlichen D AKTIVITÄT angeordnet wurden. Die rücksichtslose
Unterwerfung der Natur unter den Willen des Menschen schlägt negativ auf die
Menschheit zurück. Es ist besser die Vielheit (F PLURALITÄT) in der Natur als
bereicherndes Geschenk anzunehmen und pflegerisch und sorgsam mit ihm
umzugehen.
Unter SPONTANEITÄT wird auch Gesundheit eingeordnet, deren wesentliches Merkmal
insgesamt ja auch ist, dass die sie tragenden Strukturen und Funktionen
großenteils unbewusst ablaufen.
Aus obiger Begründung heraus
ist die Einführung eines Eugenik-Programmes zur Lenkung der menschlichen
Fortpflanzung in Richtung Ausgleich des Verlustes an natürlicher Auslese durch
die moderne Medizin aus Gründen der Menschlichkeit gegenüber vermeidbar
Leidenden sinnvoll und vermutlich wünschenswert. Es muss sich jedoch auf
sorgfältige wissenschaftliche Vorbereitung stützen und von machtpolitischen
Einflüssen absolut frei gehalten werden. Eine Wartezeit von 100 Jahren vor
einer Steigerung eugenischer Maßnahmen gegenüber heutiger Handhabung könnte
sinnvoll sein.
Mit ähnlicher Sorgfalt aber
unter größerem Zeitdruck sind die Probleme zu lösen, die sich aus der
Verschiedenartigkeit hinsichtlich der Fähigkeit zur Lebensbewältigung durch
verschiedene Rassen und Kulturen und ererbten Begabungen innerhalb von Völkern
bzw. Nationen sowie hinsichtlich erzielter Erfolge innerhalb derselben ergeben.
Es herrscht eine Einengung zweier auf
weiten Teile der Erde mit einander im Wettstreit liegender Weltanschauungen,
nämlich derjenigen des auf Freiheit sich konzentrierenden des Abendlandes und
derjenigen des auf die Unterwerfung unter die Regeln Allahs gemäß Mohammeds
Überlieferung abstellenden Orients. Eine technokratische Elite im Westen meint
diesen Konflikt dadurch lösen zu können, dass eine Minderheit aus allen
Nationen die digitale Revolution, d.h. die Minimierung menschlicher Arbeit durch
Automatisierung in Gang setzt. Das Ergebnis sollen ihrem Vergnügen lebende
Menschenmassen unter Leitung kleiner Machtgruppen (Oligarchen) sein. In diesem
Machtkampf scheint derzeit der Islam die besseren Karten zu haben. Es kann
dabei aber zu verheerenden Konflikten und zum Fortschreiten auch der
Naturzerstörung kommen.
Biotelie dagegen setzt auf eine kleinere
Weltbevölkerungsstärke mit geringerem Verlust- und Leidensrisiko hervorgerufen
hauptsächlich durch Naturkatastrophen. Ziel ist der für sich selbst und seine
Familie sorgende und die Bedürfnisse im gegenseitigem Austausch und
Rücksichtnahme befriedigende Mensch.
Dabei soll ein
heimatverbundener Kern einer Bevölkerung, als Volk oder untereinander
verträglicher Völker staatlich organisiert als Nation, unter Ausübung ihrer
Kultur die Natur des jeweils von ihnen bewohnten und vom Weltpolizei-Block
gesicherten Landes verantwortlich bewahren. Ethnische und kulturelle
Minderheiten müssten erst die überlegene Vorteilhaftigkeit Ihres Wirkens unter
Beweis stellen, um sich in einem Staat weiter ausbreiten zu dürfen. Völker,
welche nachhaltige Unterstützung von anderen in Anspruch nehmen mussten, um
nach 1950 zahlenmäßig deutlich anzuwachsen, hätten sich strengerer und länger
haltender Geburtenbeschränkung zu unterwerfen. Auch für solche Kulturen,
insbesondere noch überlebende ursprüngliche, die im Einklang mit der Natur
unter Einschränkung eigener Bedürfnisse ihr Leben führen, sollte Raum belassen
werden.
Einer Überlegenheit
hinsichtlich auch positiver sozialer Ausstrahlung und Auswirkung ohne
Verpflichtungserfüllung durch eine fähige Nachkommenschaft sollte kein
Vorbildcharakter zukommen.
D AKTIVITÄT
(+ / -) – INDUSTRIE/WIRTSCHAFT
beinhaltet Kraft und Macht
der Menschen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten zur Veränderung und Gestaltung
der Welt, was in gegenseitiger Rücksichtnahme und im Einklang mit der Natur
geschehen soll.
Man kann C SPONTANEITÄT und
D AKTIVITÄT als die beiden Kräfte der Veränderung und Gestaltung im Miteinander
und Ineinanderwirken aller Aspekte auffassen, von ihrem Ausgang in Triebkräften
und Motiven her bis zur Durchhaltekraft mit Hilfe des Willens nach Entscheidung
(vgl. H AUSLESE).
Forts.ED3
E AUTARKIE (+ / -) SELBSTGENÜGSAMKEIT/UNABHÄNGIGKEIT
bedeutet zuvörderst
SELBSTERHALTUNG innerhalb von Familie und näherer Gemeinschaft unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse letzterer; hierzu bedarf es zielgerichteter D
AKTIVITÄT und der Erhaltung der Fähigkeit zu einer der Bedrohung angemessenen
Verteidigung unter dem Gesamtziel einer Zurückführung der Auswirkungen von
Gewalt, Zwang und Bedrohung (vgl. I HYPARCHIE).
Forts.EE3
F PLURALITÄT (als
VIELFALTIGKEIT, DIVERSITÄT) (+ / -) – ERGÄNZUNGS- und ÄNDERUNGSMÖGLICHKEIT
ist eine Folge der
Entwicklung in C SPONTANEITÄT sowohl als auch darauf abzielender D AKTIVITÄT und
widerstrebt einer starren Verbreitung der Gleichheit, soweit diese nicht mit
den Geboten der Gerechtigkeit als Gleichbehandlung verbunden ist, die jedoch
auch den natürlichen Aufgaben- und Rollenunterschieden etwa auch zwischen den
beiden Geschlechtern Rechnung zu tragen hat. Leben als Anpassung an die
Veränderungen in der Welt setzt PLURALITÄT voraus, was nicht nur für die Natur
allgemein, sondern auch für die Menschheit gilt.
Forts.EF3
G AUTONOMIE (+ / -) – SELBSTBESTIMMUNG/FREIHEIT
Als Willensfreiheit
innerhalb des Rahmen vernünftiger Gesetzgebung ist eine Voraussetzung einer
breiten Entfaltung von Fähigkeiten (D AKTIVITÄT) und bedarf der abwägenden
(unter A!) Zurückhaltung und Selbstbeherrschung. Zunehmend wird auch erkannt,
dass auch der Natur von menschlicher Umgestaltung freie Entfaltungsräume
zustehen, was allerdings auch die Einsicht der Menschen hinsichtlich der
Notwendigkeit einer globalen Geburtenbeschränkung (vgl. H AUSLESE) voraussetzen
würde. Auch AUTONOMIE ist subsidiär (vgl. L SUBSIDIARITÄT) aufzufassen, d. h.
vom Einzelnen aufsteigend bis hin zur Menschheit; hemmungsloser Individualismus
kann da nicht gefragt sein, schon da der Einzelne rasch auf Grenzen stößt, wenn
er nicht von der natürlicherweise abgestuft sich erweiternden Gemeinschaft
getragen wird.
Forts.EG3
H AUSLESE (+ / -) – VERÄNDERUNG/ANPASSUNG
wird im biotelen
System auch als Funktion der Willensentscheidung angesehen, die zum Vorteil
gesunder Entwicklung erfolgen sollte, aber auch mit unerwünscht negativer
Auswirkung erfolgen kann, und damit auch unter der Ausrichtungsverdoppelung
(Bipolarität) steht, wie beim Aspekt K AUSTAUSCH zuerst herausgearbeitet wurde.
(Es wird also von der engeren Auffassung abgewichen, welche AUSLESE als
Bezeichnung ihres Folgeproduktes einer Qualitätsauslese auffasst.)
Auf D AKTIVITÄT bezogen, bedeutet AUSLESE eine Willensentscheidung zum Besseren
oder Schlechteren, also unter A VERGLEICHEN; gemeint ist in unserem
Zusammenhang in der Regel eine positive Ziel- und Wirkrichtung zu einem Besseren hin.
Forts.EH3
I HYPARCHIE *) (+ / -) –
RÜCKSICHTNAHME/FRIEDEN
setzt zunächst in negativer
Richtungs-Entscheidung auf Zurückhaltung der eigenen Impulsivität hin, auch zu
Lasten eigener Sonderinteressen, welche vom Wohl anderer und zugleich auch vom
Gemeinwohl abweichen. Konfliktvermeidung liegt in der Zielrichtung von L
SUBSIDIARITÄT, ist zumindest dafür Voraussetzung. Gewalt, Zwang und Bedrohung
bis hin zu den Schrecknissen ihres kollektiven Einsatzes im Krieg oder sogar im
Bürgerkrieg werfen die Entwicklungsmöglichkeiten Menschheit und Natur zurück,
zumindest in neuerer Zeit unter Anwendung auch moderner Waffen oder im Rückfall
in einer positiven Weiterentwicklung abträgliche Ideologien.
Dass der „Krieg der Vater aller Dinge ist“ (Heraklit), wobei er auf die
Wirklichkeit und Notwendigkeit von Gegensätzen hinweist, und weil er zur
Zusammenfassung aller Kräfte zwingt, und dass auch heute noch mancher
Fortschritt der Kriegsrüstung entspringt, gleicht die negativen Folgen dieses
widerrechtlichen Zustandes auf Dauer nicht aus. Und doch gibt es noch weiterhin
die Gefahr der unerträglichen und unnötigen Unterdrückung, der auch im
äußersten Notfall mit den Mitteln des Krieges begegnet werden muss und gegen
welche die Menschheit sich weiterhin immer zu wappnen hat.
Die ursprünglich negative Verhaltensausrichtung, die mit HYPARCHIE verbunden
ist, hat zur Folge, dass bei der Bewertung die in HYPARCHIE schlummernde
Aufforderung zur Hemmung von D AKTIVITÄT in der Polarisations-Umkehr von +/ -
zum Ausdruck kommt: möglichst wenig Gewalt, Zwang und Bedrohung wird positiv
bewertet (wiederum eine Abwägung gemäß A VERGLEICHEN).
*) „HYPARCHIE“ (= hpó archía als Herrschaft darunter) steht als Begriff
demjenigen der „Gewaltlosigkeit“ der Friedensforschung nahe. Leider ist Leben
aber immer auch mit Gewalt verbunden, die allerdings gezähmt werden muss und
auf unterster Schwelle gehalten werden soll.
Forts.EI3
J AUSGLEICH
(+ / -) – FAIRNESS/KOMPROMISSE
steht mehreren anderen
Aspekten nahe und darf schon gar nicht auf eine Spitze getrieben werden, welche
anderen Aspekten die Wirksamkeit entzieht. Der vollständige Ausgleich bedeutet
Tod. In erster Linie geht es beim AUSGLEICH um eine ungleichzeitige B GEGENSEITIGKEIT,
wie sie etwa mit einer Darlehensvergabe, die ja D AKTIVITÄT und H AUSLESE
voraussetzt, verbunden ist und dem familiären und gesellschaftlichen (besser:
gemeinschaftlichen) Zusammenhalt (L SUBSIDIARITÄT). Im günstigen und gelungenen
Fall trägt AUSGLEICH zu G AUTONOMIE und E AUTARKIE bei und hoffentlich auch zu
L HYPARCHIE, bis hin zum militärischen Weltfrieden.
Wie bei K AUSTAUSCH unterbleibt eine Bewertung, wenn das Geschehen bereits
unter einem anderen Aspekt und dort spezifischer erfasst ist.
Forts.EJ3
K AUSTAUSCH
(+ / -) – HANDEL/SPERRE
Hier wurde die Bipolarität
zuerst augenfällig: Stoffwechsel als Mittel der Lebenserhaltung in der Natur
und Arbeit (D AKTIVITÄT) als Mittel zur Beschaffung der Lebensmittel sind
positiv zu bewerten, der AUSTAUSCH von Krankheitskeimen negativ. A VERGLEICHEN
(Symbol Waage) steht ganz im Vordergrund als Hilfsmittel zur Bewertung.
Bei AUSTAUSCH als Begleiterscheinung der Verwirklichung anderer Aspekte
unterbleibt seine Bewertung.
Dem AUSTAUSCH wurde auch die Bedeutung des Gleichgewichts innerhalb von
Lebensbedingungen oder lebensbedingender Kräften zugeordnet.
C SPONTANEITÄT als Aspekt, der die größte Nähe zum Ziel der M DYNAMISCHEN
STABILITÄT hat, steht dem biotelen Gleichgewicht
(Beispiel: Sauerstoffgehalt der Atmosphäre) nahe, umfasst aber nicht die
Beeinflussbarkeit der Gleichgewichte durch menschliches Verhalten wie D
AKTIVITÄT, sowie etwa den Einfluss menschlicher Bevölkerungsstärke. H AUSLESE
könnte wegen der Zielrichtung auf ein Optimum hin noch eher in Betracht gezogen
werden; J AUSGLEICH böte sich an als dem Streben nach einem Optimum zwischen
zwei lebensfeindlichen Extremen unter dem Bild des Umklappens der Parabel für die Auswirkungsstärke mit dem Scheitelpunkt nach
oben. Aber der umfassendere Aspekt des AUSTAUSCHS ist gerechtfertigt und dies
nicht nur wegen seiner Nähe zum globalisierten Handel und Industriekomplex,
sondern auch weil das Streben nach Gleichgewicht einen Spezialfall darstellt,
der durch eine Richtungsbegrenzung
gegen gesundheitsschädliche oder gar
tödliche Übertreibungen zu erweitern ist (K-Regel 24b:).
Forts.EK3
L SUBSIDIARITÄT (+ / -) – SOZIALVERHALTEN/SOZIALWESEN
Damit sind wir in einem
Bereich gelandet, ohne den die gesamte lebendige Natur nicht auskommt,
insbesondere nicht Lebewesen mit Bewusstsein, nämlich dem Bereich der
Verhaltensweisen und Veranstaltungen der Zusammengehörigkeit und des
Zusammenhaltes.
In der gefährlichen, weil zu sehr vereinfachenden derzeit herrschenden
links-liberalen Ideologie wird hierbei auf die „Brüderlichkeit“ verwiesen, die
peinlicherweise jedoch nach heutiger Sprachregelung zumindest „Schwesterlichkeit-Brüderlichkeit“ oder
„Geschwisterlichkeit“ benannt werden müsste und überwölbt vom unerfüllbaren
Gleichheitspostulat vor dem Hintergrund grenzenloser Freiheit nur im
Zusammenbruch höherer Ordnung enden kann.
Aus der Begriffsgeschichte heraus ist SUBSIDIARITÄT als Unterstützung und Hilfe
aber unlösbar mit der Vorstellung eines stufenförmigen Staats- und
Gesellschaftsaufbaues verbunden. Der beginnt bei der Mutter-Kind-Beziehung, der
Elternschaft und Familie, der Blutsverwandtschaft oder Wahlfreundschaft und
erweitert sich auf Gemeinde, Volk oder doch Nation bis hinauf zur Menschheit
oder sogar noch zur lebendigen Welt.
Da gibt es notwendige Unterschiede in der gegenseitigen Nähe, die nicht einfach
geleugnet werden sollten.
Die Beachtung aller Aspekte ist eine Grundvoraussetzung auch für die Wahrung echter
und gelungener SUBSIDIARITÄT, wie sie eben auch geschädigt werden oder
schädigend in negativer Ausrichtung ausgeübt werden kann, wie etwa derzeit
durch die Aufnahme von Flüchtlingen, welche ohne Rücksicht und in gelenkter
Absicht auf Missbrauch von Hilfsbereitschaft bewährte Kultur verdrängen, ohne
wahrscheinlich etwas Fruchtbareres in Gang setzen zu können. A VERGLEICHEN und
H AUSLESE wird sich hier als Notwendigkeit nicht ungestraft verdrängen lassen.
SUBSIDIARITÄT bedeutet –
abgesehen von Gesten der Freundschaftlichkeit – Hilfe zur vitalen Fortexistenz
unter Wahrung notwendiger Eigeninitiative.
Der Wohlfahrtsstaat – aktuell und überspitzt der Welt-Wohlfahrtsstaat a la
Angela Merkel – bricht unter der Konkurrenz der Staaten insgesamt zusammen.
Die Belastung von B GEGENSEITIGKEIT durch SUBSIDIARITÄT wird bei der
sogenannten „Verteilungsgerechtigkeit“ über die Regierungsgesetzgebung
besonders aktuell. Biotelie setzt hier auf die
Konkurrenz einer Staaten-Vielfalt, welche die Auswirkungen der unterschiedlichen
Handhabung dieser problematischen Variante des J AUSGLEICHS erkennen lässt und
zum A VERGLEICHEN anregen soll.
Im ersten vorgeführten Beispiel über „Doppelte Staatsbürgerschaft“ wurde auch
der Richtungswechsel ins Negative vorgestellt: das Ergebnis ist dann anstelle
von Hilfe und Förderung die Behinderung, im genannten Beispiel die Behinderung
der Eingliederung (Integration) der Neubürger. Aber in der Schlussbilanz findet
sich diese Auswirkung in der Aspekt-Blockade von B GEGENSEITIGKEIT mit einer schwachen
Beimengung zu Belastung der I HYPARTCHIE bereits berücksichtigt.
Es sind aber Fälle denkbar, in denen negative SUBSIDIARITÄT als Behinderung
oder Schädigung eine aussagekräftige Rolle in der Schlussbewertung spielen
kann.
Forts.EL3
Bei einer vereinfachten
Begutachtung darf davon ausgegangen werden, dass bei dreiviertel der Aspekte
die angestrebte positive Auswirkungsrichtung feststeht; allein bei C
SPONTANEITÄT, D AKTIVITÄT und K AUSTAUSCH muss die anzustrebende
Auswirkungsrichtung zunächst festgelegt werden. C SPONTANEITÄT als
Wirkungskraft der Natur ist einerseits für die menschliche Existenz
unentbehrlich, so dass menschliche AKTIVITÄT häufig zweckmäßiger Weise zu ihren
Gunsten zurückgehalten werden sollte; andererseits gibt es Situationen, in
denen menschliche Aktivität den Naturkräften entgegentreten muss, etwa bei
Unwettern oder Naturkatastrophen. K AUSTAUSCH sollte sowohl seitens der Natur
(SPONTANEITÄT) her als auch seitens menschlicher AKTIVITÄT zugunsten
menschlicher Wohlfahrt häufig besser unterbunden werde; in anderen
Zusammenhängen wird AUSTAUSCH besser gefördert. Gegenpolige Beispiele in der
Natur sind Fortpflanzungsschranken zur Artenbildung und Fortpflanzung,
gegenpolige Beispiele beim Menschen Handel und moderner Krieg. ***>
Bei der Aufstellung
der Aspekte-Kurzfassung vor mehr als zwölf Jahren spielte der Zufall eine
gewisse Rolle; heute scheint es als zukünftig vertretbar, F PLURALITÄT vor H
AUSLESE zu verschieben, auch wenn in der Aspekte-Zusammenstellung in paarweisen
Stufen mit einiger Berechtigung E AUTARKIE und F PLURLITÄT/DIVERSITÄT
nebeneinander stehen, weil jede aus Trennung oder Teilung hervorgegangene
zusätzliche Lebensform die Fähigkeit zur Selbsterhaltung aufweisen sollte. Zu
einer weiteren Verschiebung böte sich I HYPARCHIE mit der Zielvorstellung
Frieden an, um letzteren nach jetzt L SUBSIDIARITÄT ans Ende der Aufstellung zu
rücken. Aber so sehr die Vermeidung von Kriegen bis hin zur
Selbstvernichtungsgefahr eine Art Endergebnis sein sollte, so könnte man I
HYPARCHIE doch letztlich in seiner Stellung als L SUBSIDIARITÄT vorhergehend
belassen, auch wenn in Kriegen und Not Hilfsbereitschaft und Zusammenhalt der
Betroffenen wachsen. Moderne Kriege lassen sich nicht mehr rechtfertigen,
weshalb die globale Geburtenregelung ein wohl unverzichtbarer Beitrag zu
Frieden und Fortentwicklung bleibt.
Es wird auch dem mit dem verkürzten Schema der ZUSAMMENSTELLUNG arbeitenden
Gutachter anheimgestellt, bereits jetzt ganz allgemein von der Bipolarität der
Aspekte generell Gebrauch zu machen und gegebenenfalls auch etwa eine leichte
Aspekt-Schädigung mit – oder eine leichte Aspekt-Verbesserung mit + zu
bewerten, eine mittelschwere Veränderung dementsprechend mit - - bzw. mit ++.
In das Schlussergebnis treten diese Teilveränderungen aber zumindest bei den
Kurz-Begutachtungen noch nicht ein. ***>
Eine der noch offenen
Fragen: worin verkörpert sich Biotelie? In den verantwortlichen Leitern der KKBs, die für den
geregelten Gutachten-Ablauf verantwortlich sind, doch keineswegs. Trifft die
Aufgabe die biotelen Vereine, den jeweiligen
Staatpräsidenten? Kommt Biotelie ohne personale
Verkörperung aus? ***>
Biotelie ist, weil der Humanität und HYPARCHIE verpflichtet, keine von Gewalt
getragene Revolutionslehre, könnte aber dennoch den
derzeitigen westlichen Demokratie-Vertretern gefährlich werden. Eingeführt kann
Biotelie nur unter Duldung oder gar Mithilfe einer Staatsführung werden, die von der Biotelie-Einführung im Zusammenwirken mit durch sie
gestärkter Rechtsstaatlichkeit sich Vorteile verspricht. Um in die Praxis
überführt werden zu können, gäbe es die Möglichkeit, dass ein autokratisches
Regime Biotelie einführt, um das Leben seiner
Untertanen zu verbessern und ihr eigenes internationales Ansehen zu erhöhen.
Dies würde diese oligarchisch geprägte Autokratie vielleicht auf sich nehmen,
solange sie den polizeilich-militärischen Oberbefehl behält, also die
Möglichkeit in absehbarer Zeit die oberste Gewalt zu behalten und eventuell
auch den Umgestaltungsprozess wieder abbrechen zu können. Schließen sich noch
andere Autokratien der biotelen Ergänzungs-Variante
von Demokratie an, so entsteht zwischen diesen das Bedürfnis engerer Zusammenarbeit.
Eine solche könnte durch die Ausbreitung des Islam geradezu erzwungen werden
und zum Zusammenschluss der anderen Weltanschauungsmächte zu biotelen Weltpolizeiblöcken führen, um wenigstens eine
gegenseitige Bedrohung zwischen nicht-muslimischen Staaten auszuschließen. Es
wäre unwahrscheinlich, dass die in sich zerstrittenen muslimischen Staaten sich
auf Dauer dem Anschluss an einen biotelen Weltstaat
entziehen könnten.
***>
Kurze Erläuterung von Begriffsinhaltsabweichungen
gegenüber derzeitigem Gebrauch (2017)
Es wird noch
einmal die Notwendigkeit des der gegenseitigen Verträglichkeit und des
Zusammenspiels der biotelen Aspekte betont.
Das Eigentum wird als Freiheitsvoraussetzung
unter G AUTONOMIE eingeordnet und hat sich als solche bewährt,
Pierre-Joseph Proudhon – einer der ehrenwertesten Sozialisten – ist zwar heute
noch bekannt für seine Aussage "Eigentum ist Diebstahl", aber die
radikale Umsetzung dieser Losung im Sowjet-Kommunismus hat namenloses Elend
gebracht und 100 Millionen Menschen das Leben gekostet, so dass sogar das
kommunistische China über die Initiative des greisen Deng Xiapong
von der Planwirtschaft abrückte. Kapitalismus ist noch erträglicher als direkte
Befehlswirtschaft; denn für Geld etwas Unangenehmes tun zu müssen, kann ich
ablehnen, nicht aber den Befehl eines Mächtigen seinen Stiefel zu küssen.
Im biotelen System ist der Trend zu unterstützen, den Einfluss des
Kapitals soweit er Ausdruck des Willens von Tüchtigen ist auf die Politik als
Regelungspolitik unter Erfolgskontrolle zuzulassen, aber als Machtpolitik
einzuschränken, sei es eine solche über die Beherrschung der Inhalte der
Massenmedien, wobei besonders der gezielten Abweichung von der Wirklichkeit
entgegenzutreten ist, oder durch den Einfluss von Bestechung, der durch
Kontrollen systematisch zu begrenzen ist vor allem dort, wo es gegen
Willkür geht, deren Gemeinschaden wahrscheinlich ist.
H AUSLESE wird soweit sie Entscheidung zum Besseren ist, ständig sorgfältig erforscht, überwacht
und verwirklicht werden müssen, um das Leben in erträglicher und bejahenswerter Form fortsetzen zu können. Mit der Einebnung wohl begründeter Unterschiede muss Schluss
sein.
I HYPARCHIE als Minimierung von Gewalt und
Bedrohung und absolute Verhinderung von Kriegen zumindest mit modernen Waffen
kann nur dadurch gesichert werden, dass die lebenswichtigen Probleme der
Menschheit im Zusammenspiel des Netzwerkes bioteler Aspekte durch einträchtigliche
Regelungen gelöst werden.
J AUSGLEICH darf nicht zur Einebnung berechtigt
begründeter Unterschiede missbraucht werden.
L SUBSIDIARITÄT verlangt nach gemeinsamem
soweit notwendig oder doch zweckmäßig auch stützendem Zusammenwirken.
Demokratie-Reform
Naturrechtslehre – Sozialhygiene – Politische
Kybernetik
Unter dieser Überschrift wurde das Projekt BIOTELIE
als wissenschaftliche Trias in den letzten zwanzig Jahren von mir verfolgt. Die
Bezeichnung Biotelie
(ursprünglich: „biologische Stabilität“) wurde von mir vor 58 Jahren erwählt
ohne Kenntnis von der Urheberschaft des Begriffs durch Alwin Mitasch (Katalyse und Determinismus 1938) im Sinne einer chemischen Anstoß-Kausalität. Meine
Überschrift zur Demokratie-Reform – als einer möglichen und sogar notwendigen
politischen „Anstoß-Kausalität“ – erheischt eine Erklärung.
Das Recht wurde mit dem Menschen geboren, gehört ihm wesensmäßig an. Seit dem
Altertum beschäftigte sich die Philosophie mit Naturrechtslehren, die aber
häufig voneinander abwichen. Erik Wolf hat eine Zusammenstellung dieser Lehren
geliefert, die auf die verschiedenen Varianten des Natur- und Rechtsbegriffes
abstellte. Die herrschende Rechtswissenschaft als Lehre und politische
Rechtspraxis hat sich wegen deren Widersprüchlichkeiten von den
Naturrechtslehren abgewandt und stellt dafür auf die
Menschenrechts-Deklarationen ab. Diese enthalten das, was die mit der
Deklaration Beauftragten für alle Menschen für wünschenswert halten: insgesamt
Absichtserklärungen und Phrasen, auf die sich keine verbindliche weil
verlässliche Ordnung aufbauen lässt. Der
Westen, der die moderne technische Zivilisation auf der Grundlage einer
komplexen Werte-Philosophie – Biotelie versucht sie
zu retten – aufbaute, befindet sich im Absturz des Rückgriffes auf die Parolen
der Französischen Revolution „Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit“, die bereits
damals von Blut und Terror begleitet waren. Heute wird der Individualismus, die
AUTONOMIE, die Freiheit der in Massen Vereinzelten auf die Spitze getrieben (Felix Ekardt); die Brüderlichkeit soll durch illusionäres
Gefasel von Gleichheit, so die gesellschaftliche Gesamtlinie, herbeigezwungen
werden. Das Ganze kann leicht – ganz gegen das Kalkül des globalen Kapitalismus
und Neo-Marxismus –, so wie es derzeit noch aussieht, im Weltbürgerkrieg und
vorübergehenden Vernichtungs- und Zerstörungs-Sieg des Islam enden.
Biotelie widerspricht den
Menschenrechts-Deklarationen wegen deren Anreiz zum Missbrauch, solange diese
nicht mit einer Menschen-Pflichtenlehre gekoppelt werden, und setzt das Ringen
um Naturrecht fort, wobei die Begriffe von der Natur des Menschen und dessen
Recht miteinander verschmolzen wurden. Recht wird aus der Entfaltung der
Intelligenz heraus als verpflichtender Teil des Menschseins aufgefasst.
In der Natur wiederum wird ein Drang zu Leben und Gesundheit (Hygiene) gesehen
und im Menschen eine Verantwortlichkeit für die Achtung und Bewahrung von Natur
und Mitgeschöpfen. Die Gabe der Vernunft verlangt nach einer Lebensgestaltung
der Einzelnen und Politik der Gesellschaften und Staaten, welche die freie
Machtausübung von Entscheidungsträgern in der Gestaltung des privaten und
öffentlichen Lebens einschränkt, insoweit sach- und wirklichkeitsbezogene
Entscheidungen und Verhaltensweisen ohne oder mit minderer Gewaltanwendung und
Täuschung möglich sind.
Steuerungspolitik (Karl
W. Deutsch) neben Machtpolitik, ja vor Machtpolitik ist eine Forderung der
Vernunft – solange man sich im Vorausschaubaren und Berechenbaren bewegt – und
wurde von Karl W. Deutsch als Politische Kybernetik herausgearbeitet. Wenn wir
Immanuel Kant (in einer Fußnote) folgen und die Wurzelbegriffe des Rechts
herausarbeiten wollen und eine Fortentwicklung der internationalen Politik hin
zum „Ewigen Frieden“, so ist dies augenscheinlich nicht auf der Ebene der
Machtpolitik unter freier Entscheidung über Mehrheitswahl Bevollmächtigter,
sondern viel eher auf der Ebene einer vernunft-geleiteten Steuerungspolitik
möglich. Gleichbefugnis aller Menschen wäre eine unerträgliche Fata Morgana,
die angeblich gewaltfreie Diskursethik zur Festsetzung neuer Moralgrundsätze
unter Bruch mit der Überlieferung hat sich als Hokuspokus herausgestellt, als
haltlose irreale Wunschgedanken: die Menschheitserfahrungen reichen dagegen
Jahr-Millionen zurück! Der
Unterschiedenheit der Menschen an Begabungen, Wissen und Können muss Rechnung
getragen werden und das in den Völkern schlummernde Wissen der Allgemeinheit
über das unabhängige biotele Gutachtenverfahren
nutzbar gemacht werden. Die Manipulation des Denkvermögens bis hinein in die
Wissenschaft ist eine Gefahr, der mit einer neuen Periode der Aufklärung, mit Biotelie, begegnet werden muss.
Der Illusion einer Gleichstellung im demokratischen Sinne ist aber
stattzugeben, wenn etwa über die Rechtsgeltung positiv bewerteter unabhängiger bioteler Gutachtenvorschläge durch Mehrheitsabstimmung
entschieden wird, um neben rationalen Gründen auch den uns alle vorrangig
beherrschenden Emotionen Rechnung zu tragen. „Nicht gegen den Willen der
Mehrheit regieren“, ist ein vernünftiger politischer Grundsatz, solange diese
Mehrheit nicht in ihrer Sachzusammenhangs-Kenntnis in unwahrer Weise
manipuliert wird.
Die derzeitige Entwicklung der Demokratie hin zu einer
rein personen-orientierten, die nur noch Personen zur Wahl stellt, ist an
Verlogenheit und Massenmanipulation gebunden und führt zum Untergang.
Sachorientierte Demokratie dagegen hält sich an Tatsachenzusammenhänge und
verlangt wirklichkeitsnahe Unterrichtung und stellt Freiheit unter die
Verantwortung für die Zukunft.
Sicherlich war die Koppelung und Vermittlung von Macht an das Tauschmittel
Geld, der Kapitalismus, ein Fortschritt gegenüber der direkten Befehls- und
rohen Gewaltherrschaft; aber der globalisierte Kapitalismus
(„Raubtierkapitalismus“ Helmut Schmidt) treibt mit Kriegen und den Mitteln
ständig modernisierter Täuschung die Menschheit ins Elend und die Natur in die
Vernichtung. Die „Konstitutionelle Demokratie“ (Jürgen
Neyer), in der aus gewaltigen Staatenzusammenschlüssen oder gar einem
Weltstaat heraus die Einzelnen nur noch die Regierenden zu wählen haben ohne
Einfluss auf die Regierungsprogramme, letztlich sogar eine Volksherrschaft ohne
Volk, wie sie derzeit vom Westen angestrebt wird, ist ein Zerrbild von
Demokratie. Wahre Demokratie ist eben nicht nur Mehrheitsherrschaft, sondern
auch Herrschaft der Befähigten aus dem Volk heraus, eben biotele
Demokratie. Es darf mit einer Abbremsung auch des korrumpierenden
Geldeinflusses durch Biotelie gehofft werden und
darauf, dass sich die Bemühungen um Biotelie lohnen.
Die fortschreitende „Digitalisierung“, sprich: Automatisierung, welche
menschliche Arbeit entbehrlich macht, hat im Zuge der Massentier- und
Menschhaltung verheerende Folgen für Natur und Menschheit; diese Entwicklung
bringt keine Freiheit sondern Despotismus.
Unterordnung der Machtpolitik unter die Vernunftpolitik
Es ist nicht nur die Erkenntnis der Anarchisten im Zuge der europäischen
Aufklärungsbewegung, dass Menschen unter dem Einfluss einer Macht über andere
selbst fast in der Regel in Selbstüberheblichkeit und Willkür verfallen. Wenn
eingeräumt werden muss, dass auch eine noch so weit ausgestaltete biotele Vernunftpolitik die Machtpolitik nicht entbehrlich
machen kann, so gilt es den Nachweis oder wenigstens glaubhafte Hinweise dafür
anzuführen, dass sich Biotele als
Regierungsinstrument neben der Machpolitik durchsetzen und behaupten kann.
Einen gewissen Hoffnungsanker bildet die Tatsache, dass sich Rechtsordnungen
überhaupt herausbilden und segensreiche Regierungen sich wenigstens regional
und zeitlich gegen Willkürmacht und –gewalt
durchsetzen konnten. Auch an der Beispiel- und Vorbildhaftigkeit derartiger
gelungenen Regierungen mit Vernunftleitsätzen kann nicht gezweifelt werden.
Tatsächlich aber hat die in den letzten Jahrzehnten rapid zunehmende Vermassung
der Menschheit zwar zu einem Bildungsanstieg in breiten Bevölkerungsschichten
geführt, aber auch zu einer Anhebung der Täuschungstechniken insbesondere im
Bereich der politischen Orientierung durch die jeweiligen Machthaber. Die
Demokratie als Mehrheitsherrscht ist derzeit weltweit überwiegende Doktrin und
wird nur noch von der Lehre der göttlichen Regierung Allahs in den islamischen
Staaten infrage gestellt. Die Glaubensgrundlagen des Islam stammen jedoch aus
dem siebten Jahrhundert des christlich auch hinsichtlich des
zivilisatorisch und technischen Fortschritts dominerten Zeitalters. Die
derzeitige Unterschätzung der Tragweite illusionär-religiöser Machtausübung von
Seiten des „Westen“ droht einen katastrophalen Zivilisationszusammenbruch
verbunden mit weitreichender Naturzerstörung herbeizuführen.
Da auch das biotele Regierungssystem an die
Demokratie als Mehrheitsherrschaft anknüpfen muss, um dem Gefühlsleben neben
den Vernunftregeln Rechnung zu tragen, kommt es an einer Steuerung (sprich:
Zensur) der öffentlichen in die Breite wirkenden Publikationsmedien nicht
herum.
Das Kreuz ist doch, dass der Massenmensch weithin von verminderter
Urteilsfähigkeit und vor allem Selbstkritik ist und auch gegenüber
unerfüllbaren Versprechungen von Seiten der Machthaber anfällig. Weitblick und
Rücksichten auf zukünftige Generationen sind von der Vereinigung von
Durchschnittsmenschen zur Erreichung ihrer Interessen nicht zu erwarten. Leeren
Versprechungen, besonders solche verbunden mit augenblicklichen aber
vorrübergehenden Annehmlichkeiten gegenüber sind die Massen sehr anfällig.
(Vulgus vult decipi ergo decipiamur, sagten bereits
die alten Römer: „Die Masse will getäuscht werden; täuschen wir sie also!“)
Um zur Macht als Verfassungsbestandteil zu kommen, wird für die Organisation
der biotelen Gutachteninstanz deshalb vorgeschlagen, durch satzungsgemäß
unbestechliche Kleinarbeit auch an untergeordneten Problemlösungen
nutzbringende Ergebnisse hervor und an die Öffentlichkeit zu bringen: dies
zzunächst sogar unter Verzicht auf eigentlich angebrachte politische
Fundamentalkritik. In vielen kleinen Vereins-Kreisen ist die Arbeit für biotele Zielsetzung und bioteles
Verständnis zu pflegen. Ist die Möglichkeit direkter Bürger-Aktivität über
Volksabstimmung errungen, so muss der Druck in Richtung bioteler
Zensur der Massenmedien verstärkt und errungen werden.
In der Phase nach militärischer Abrüstung der Nationen und Einführung der
Weltpolizei-Blöcke zur Bekämpfung bewaffneter Kriminalität und Sicherung
nationaler Grenzen und Weltraum- Luft- und Meeresnutzungsrechte wird die Gefahr
von kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere mit modernen
Vernichtungswaffen und die Gefahr der Fortsetzung Menschenmassen-verursachter
Naturverarmung gebannt werden können.
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