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STICHWORTLISTE (Inhaltsangabe) über ASPEKTE K - M

 

 

K AUSTAUSCH: wechselseitig – Geben – Nehmen – Wechsel – Tausch – Ersetzen – Ergänzen - Erneuern – Erholung – Ausdauer - - Vereinigung – Zusammenschluss – KommunikationZusammenarbeit – Zustimmung –  Wechsel – - Ergänzungsfähigkeit K – Selbstbehauptung DEGK. - Unterstützung IJKL - Gemeinschaft BGKL- Zuneigung Liebe BCDHJKL  – Zusammenhalt  ABCDEFGHIJL  

Vereinigung – Zusammenschluss – KommunikationZusammenarbeit – Zustimmung
K NICHT-AUSTAUSCH

Trennung – Ausschluss – Absonderung – Distanzierung –  Ablehnung – Sparsamkeit Ersparnis EGK  –Zurückweisung – Isolation – Zerstörung – Vernichtung  (Krankheitserreger betreffend) -    Sparsamkeit EGK Selbstbehauptung DEGK - Gemeinschaft BGKL - Zusammenhalt - ABCDEFGHIJL

K-Regel 24:

a) AUSTAUSCH eigentl. Brückenbegriff gegenüber BEZIEHUNG (Relation)

b) Da AUSTAUSCH nahezu regelmäßig beteiligt, seltene Bewertung

g) AUSTAUSCH in diesem Sinne b) also in andere Aspekt-Bewertungen mit einbezogen  

d) AUSTAUSCH fordert Entscheidung, ob zu fördern oder nicht

e) AUSTAUSCH nicht bei gemeinschaftsstörenden Auswirkungen

z) AUSTAUSCH nicht zur Vertauschung von Bevölkerungen in Richtung Nivellierung und Vermassung

h) NICHT-AUSTAUSCH in Form von Trennung (Separation) soll zugunsten der I HYPARCHIE bei fehlender Toleranz erzwungen werden

Θ) AUSTAUSCH der Auswirkung nach zuförderst an M , dann an übrigen Aspekten zu bewerten; quantitativ bis Optimum +; NICHT-AUSTAUSCH oder Ersparnis/Einsparung bis Optimum -

K-Regel 24a:  Handel fällt unter K-AUSTAUSCH

K-Regel 24b: Gleichgewichtsregelungen und Richtungsfestlegungen und -begrenzungen zwischen lebenswichtigen Zuständen und Kräften

 

L SUBSIDIARITÄT:  Gemeinsinn – Gemeinschaft - Solidarität – Zusammenhalt – Gliederung – Unterstützung – Hilfe – Ergänzen - Hilfsbereitschaft JL  - Unterstützung IJKL – Gemeinschaft BGKL  . – Zuneigung - Liebe BCDHJKL  – Zusammenhalt - ABCDEFGHIJKL

 L-Regel 25:

a) Hilfe-Annahme verpflichtet zu Dankbarkeit, zu  B GEGENSEITIGKEIT und zu einem Unterlassen einer Behinderung der H AUSLESE auf Dauer

b) SUBSIDIARITÄT soll Instrument des Altruismus und der Solidarität sein möglichst mit D GEGENSEITIGKEIT, ohne H AUSLESE zu behindern

L-Regel 26:

a) SUBSIDIARITÄT verlangt überschaubare Gliederung der Menschheit und Gemeinschaftsbewusstsein

b) SUBSIDIARITÄT als staatliches Gliederungsmerkmal ist Voraussetzung für Verantwortlichkeit, also G und auch E AUTARKIE , Bewertung hier 

L-Regel 27:

a) SUBSIDIARITÄT als Hilfe im Ausmaß der Verausgabung des oder der Helfenden auf D AKTIVITÄT negativ zu bewerten

b) Von der Seite der Unterstützten her ist zu prüfen, ob bei diesen E AUTARKIE (Selbständigkeit) positiv zu Buche schlägt

g) G AUTONOMIE kann sowohl beim Unterstützten und Helfer berührt sein

L-Regel 28:

Verbot nachhaltiger Schwächung von H AUSLESE durch Hilfeleistung gilt auch gegenüber Privaten und Hilfsorganisationen

L-Regel 29:

a) SUBSIDIARITÄT als Hilfeleistung für gesundheitlich oder sozial Schwächere ist Angelegenheit der Regierungsgesetzgebung  aus

b) Hilfe für Schwächere und Ärmere darf Gesamtwohl nicht schwächen

g) Sozialstaatliche Hilfe nicht unter Staats-Verschuldung

d) L SUBSIDARITÄT als Hilfe in außerordentlichen Not- und Katastrophenzuständen positiv zu bewerten

e):  L SUBSIDIARITÄT unter Abbau von wesentlichen Spannungen ist positiv bei I HYPARCHIE zu bewerten. Siehe auch : J AUSGLEICH

L-Regel 29a: Gemeinwohl-Förderung nicht zu Lasten anderer Staaten

L-Regel 29b: Übernahme bioteler Gesetzen durch andere Staaten zwei Jahre lang Sache der Regierungsgesetzgebung

L-Regel 29c: Integration ist Brückenbegriff zwischen L, B, I, E, F, Doppel- und Mehrfach-Staatsangehörigkeit nur ausnahmsweise

L-Regel 29d: Inklusion körperlich oder geistig Behinderter ist Brückenbegriff zwischen L, A, B, , D, J ohne unfreiwillige Entwicklungs-Einschränkung für andere

 


M DYNAMISCHE STABILITÄT

I. beinhaltet als zentrale Zielvorstellung der dynamischen Stabilität (nachhaltigen Entwicklung), auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung

II. Lebenserhaltung möglichst auf Dauer insbesondere für höher organisierte Lebewesen bei Erhalt der Anpassungsfähigkeit.

III. Zumindest unter menschlichem Leben wird dabei ein auf Dauer hin bejahtes Leben verstanden.

a) Das Gutachtenverfahren stellt insgesamt darauf ab, Mittel und Wege zu finden, welche die Dauer eines bejahten menschlichen Lebens innerhalb einer vielgestaltigen Natur verlängert (BIOTELIE).

b) Dieses Ziel zugunsten der Menschheit kann nur subsidiär, d. h. von kleineren Einheiten zu größeren fortschreitend, erfolgreich angesteuert werden, indem auch soziale Einheiten, ja die Einzelmenschen als Mikrokosmos behandelt werden, die um ein dynamisches Gleichgewicht ringen.

c)  Menschliche Verhaltensweisen und vor allem Verhaltensrichtlinien sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie mit dieser Zielsetzung sich in Einklang befinden, und gegebenenfalls sollen Ergänzungsvorschläge gemacht werden, um Gemeinwohlverträglichkeit herzustellen.

d) Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch alle Hindernisse festzustellen, die ihm entgegenstehen und ist jeder Problemlösungsvorschlag als positiv zu beurteilen, der irgendeinen Nutzen oder eine Wunscherfüllung, und sei es auch nur für Gruppen oder Einzelne, mit sich bringt, ohne dem aufgezeigten Ziel zu widersprechen

e) Die entgegenstehende Auffassung, die Menschheit als überlegene biologische Art unter Verdrängung anderer Arten weiter anwachsen zu lassen, könnte sich auf die Möglichkeit berufen, dass ein kosmisches Ereignis in naher Zukunft zum Ende der Menschheit, ja zum Ende allen Lebens auf Erden führen könnte und dann weniger Menschen eine Lebensmöglichkeit gehabt hätten.

f) Da sich unter diesem Szenario die Lebensumstände für alle Menschen in der verbleibenden Zeit erschweren würden und die kosmische Katastrophe noch unvorhersehbar ist, wird dieses Szenario, also die Fortschreibung der augenblicklichen Bevölkerungsentwicklung, mit dem System der BIOTELIE als vernunftwidrig im Hinblick auf die beschränkten menschlichen Einsichtsmöglichkeiten abgelehnt.

M-Regel 30:

Dynamische Stabilität als Hauptziel entsprechend einer nachhaltigen Entwicklung bedarf einer Demokratie-Reform innerhalb derer auch weitsichtigere Persönlichkeiten eine Chance haben, zur gerechten und fruchtbaren Menschheitsentwicklung beginnend in den eigenen Gemeinschaften beizutragen

M-Regel-30

a) Ressourcenobernutzung u. Naturzerstörung durch Überbevölkerung

b) globale Geburtenregelung Förderung einer nachhaltigen Entwicklung

g) zweckentsprechender Weltbevölkerungsstand mit zwei Milliarden Menschen und auf die Nationalgrenzen von 1950 bezogen

d) teilweise neue Menschenrechte-Fassung im Einklang mit einem Pflichtenkatalog spricht Eltern das Recht auf Kinder ab, die sie nicht selbst ernähren und aufziehen können

e) bei der Geburtenbeschränkung wird eine Zurücknahme der Bevölkerungsstärke von Gruppen und Völkern ohne wesentliche Beiträge zum Zivilisationsfortschritt eingefordert

z) das Geburtenregelungsprogramm muss von international-bioteler Forschung auf Tauglichkeit hin begleitet werden; erweiterte eugenische Ziele sind mindestens 100 Jahre zurückzustellen

h) Bedrohung von Hochkulturen durch expandierende Minderheiten auf rückständigerer Kulturhöhe über den Hebel der demokratischen Mehrheitsrechte ist abzuwenden, bei zivilisatorisch erfolgreicheren Kulturen mit Geburtenschwund sind Reformen für ein generatives Gleichgewicht einzuleiten

q) das Geburtenregelungsprogramm verweigernde Nationen oder Weltanschauungsverbände bleiben auf ihre Territorien beschränkt und von internationaler Hilfe abgeschnitten

i) Bewohner der wegen Nichteinhaltung der globalen Geburtenkontrolle von der Weltgemeinschaft nach q)  isolierten Territorien können unter dem Schutz des zuständigen Weltpolizeiblockes auswandern soweit sie in die globale Ordnung sich eingliedern

 M-Regel 30a:

Die Regelungen M-Regel 30 a) - q) müssen unter bioteler Begutachtung und Kontrolle und unter Zustimmung der Mehrheit der Betroffenen  in Gang gesetzt und gehalten werden, was noch einer gewaltige Erziehungsaufgabe im Dienst der in der Politik bisher ungewohnten Wahrheit und Gerechtigkeit und großer Geduld bedarf; im Hinblick auf die
menschliche Natur ist dafür vermutlich eine große Katastrophe eine Voraussetzung

 

 

 

 

 

 

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