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Aspekte-Zusammenstellung in paarweisen Stufen
SUBSIDIARITÄT |
AUSTAUSCH |
HYPARCHIE |
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AUTARKIE |
PLURALITÄT/DIVERSITÄT |
VERGLEICHEN |
GEGENSEITIGKEIT |
SPONTANEITÄT |
AKTIVITÄT |
LEGENDE: (nur
für Neugierige und Nachdenkliche)
Die oberste Schiene
stellt mit SUBSIDIARITÄT dem Aspekt der Gemeinschaft (als anzustrebender
näherer persönlicher Zusammenhalt), von kleinsten Einheiten, wie etwa Familien,
nach oben hin bis zur Menschheit und Vergesellschaftung (ohne Zusammenhang über
festere individuelle Beziehungen) aufsteigend den AUSTAUSCH als Brückenbegriff
im Bereich der Beziehungen gegenüber;
durch AUSTAUSCH soll auf dem Wege des Ersatzes von Mangelndem
Unterstützung und Hilfe geleistet werden.
Auf der Schiene HYPARCHIE –
AUSGLEICH ist etwas weniger deutlich, dass AUSGLEICH als ungleichzeitige
GEGENSEITIGKEIT der HYPARCHIE als Minimierung von Gewalt; Zwang und Bedrohung)
dient.
Die Gegenüberstellung vom AUTONOMIE
und AUSLESE auf einer Schiene ist besonders erklärungsbedürftig: Unter
AUSLESE wird hier jede Willensentscheidung verstanden, wobei immer diejenige
zum Besseren zu bevorzugen ist. Der Mensch kann AUTONOMIE als verantwortete
Freiheit besitzen und ausüben, ja durch sie schöpferisch sein. Verantwortung
lässt sich sowohl als Frucht der AUTONOMIE – nämlich der Freiheit – als
diejenige der AUSLESE als Entscheidung zum Besseren begreifen, wenn nicht schon
aus seiner tieferen Wurzel der Entstehung der AUTONOMIE über den organischen
Prozess der AUSLESE.
Die Schiene AUTARKIE
(Selbständigkeit) – PLURALITÄT als DIVERSITÄT wird verständlicher, wenn man
an die Vielgestaltigkeit den Anspruch nach Eigen- und Selbständigkeit im Sinne
der Fähigkeit zur Selbstversorgung stellt. Jedes Verschiedenartige ist
eben doch nicht gleichrangig und gleich anstrebenswert. Dem Schwachen ist über
SUBSIDIARITÄT als gemeinschaftlichem Zusammenhalt Hilfe zu leisten.
Mit der Schiene VERGLEICHEN
– GEGENSEITIGKEIT kommt zum Ausdruck, dass zum gerechten Abwägen die
Urteilsfähigkeit erforderlich ist.
Auf der Schiene SPONTANEITÄT
– AKTIVITÄT sind die treibenden Kräfte der Natur und der menschlichen
Kultur vereinigt.
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Die Beziehung [Relation] unter
Gliederung stellt Johannes Heinrich „Der vierfache Pfad“ als
Kategorie in den Mittelpunkt der Demokratiereform. Felix Ekardt
hatte ursprünglich in „Das
Prinzip Nachhaltigkeit“ sich bis zum Gipfel des Individualismus verstiegen,
indem er Rechtsbeziehungen nur noch zwischen Einzelmenschen zulassen wollte.
Die Zielvorstellung eines Gemeinwohles und eine Verpflichtung zur
Selbsterhaltung lehnt F. Ekardt ab. Damit nahm er die
– lediglich rein gedanklich mögliche – Abschaffung der Kollektive und damit
auch der Nationalstaaten vorweg – „den“ Staat für die Ordnung (wer vertritt
ihn???) aber braucht er – und meinte vermutlich – ohne dies auszusprechen – so
den Weltfrieden garantieren zu können.
Johannes Heinrich setzt dagegen auf die Rückbesinnung auf natürlich im Leben
entstehende Zusammenarbeit und Gemeinschaft und wurde wegen seiner
Vorstellungen in Richtung angeblich überwundener Zunfts- und Standesordnung
angegriffen. Aber die gegliederte und in sich verflochtene Gemeinschaft kommt
der Natur des Menschen als Herdenwesen eher entgegen als die
funktionärsverwaltete anonyme Massengesellschaft der angeblich Gleichen; sie
bedarf allerdings der unabhängigen biotelen Kontrolle gegenüber Missbräuchen
durch Einzel- und Gruppenegoismen unter Zerschlagung der herrschenden
Machtkartelle beginnend bei den kaum mehr angreifbaren Kriegs- und
Verbrechersyndikaten.
Wie viel unruhiger wäre ich heute anlässlich der Gesamt- und Finanzpolitik der
Regierung selbst in meinem hohen Alter, wenn ich mir nicht in die Altersrente
bei meiner Standesorganisation der Ärzte eingeschrieben hätte? Vielleicht nur eine Illusion! Wer steht
für wen ein? Etwa Deutschland für die ganze Menschheit? Sicherlich eine Illusion!
Die „links-liberale“
Dominanz in der westlichen Politik und Wissenschaft, die inzwischen in die
selbstmörderische Fata Morgana einer politischen Religion in Umkehrung
derjenigen der Hitler-Diktatur ausgeartet ist, setzt auf die
westlich-europäisch von Gremien verkündeten Menschenrechtsideologie, die – wie
vor allem Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt beanstandete – eine von jeglicher
Pflichtenordnung abgekoppelte Proklamation in Verdünnung der Tradition der
Naturrechtslehren ist: weithin bloße Lippenbekenntnisse einer Kommission von
Regierungsvertretern. Demokratie wird dabei durch Beschränkung der Wähler auf
die Wahl der Entscheidungsträger (vermittlungsbezogene oder personalorientierte
Demokratie) immer mehr zum Trugbild. Denn diese angebliche Volksherrschaft – so
darf man sich kaum noch wagen, Demokratie wörtlich zu übersetzen! –
wird in Wirklichkeit weitgehend von selbstsüchtigen Lobbyisten gesteuert. Die
Herrschaft von wenigen, die Diktatur und Oligarchie, ist bisher die
allein-praktikable, vor allem in Massengesellschaften. An die Stelle – oder
wenn man an die islamischen Staaten denkt – an die Seite der Oligarchien als
Machtstaaten tritt die dem Namen nach globale Demokratie, in der der
Bürger aber wenig zu melden hat. Wo eine sachunmittelbare
direkte Demokratie
noch möglich ist, wie in der Schweiz, da erodiert diese zunehmend im Sperrfeuer
der linksgerichteten Propaganda. Man hofft über die Zugehörigkeit der Schweiz
zur Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte selbst
Volksentscheide wie das Minarett-Verbot und die Zugangsbeschränkungen für
Zuwanderer dort zu Fall zu bringen. Durch ihre Erziehung
links-liberal-indoktrinierte und häufig wenig lebenskundige und zudem politisch
bestellte Juristen sollen die Interessen, Erfahrungen und den Willen der
Bürgerschaft – denen man die Weltbürgerschaft verpassen will – unter dem
Deckmantel der Wahrung der Menschenrechte aushebeln.
Der bisher praktizierten
Direkten Demokratie kann zum Vorwurf gemacht werden, dass die Mehrheit der
Menschen gefühlsbetont und augenblicksgesteuert entscheidet ohne den
erforderlichen Durchblick zu haben. Mit der sachlichen Vorausprüfung
bürgerlicher Gesetzesanträge durch Unabhängige und Sachkundige im biotelen
Gutachtenverfahren, das an strenge Richtlinien gebunden ist, könnte eine sachunmittelbare
direkte Demokratie mit Regierung und Parlamenten in eine bereinigende
Konkurrenz treten.
Erst dadurch, dass jeder biotele Gesetzesvorschlag im Gutachtenverfahren
objektiv geprüft wird, wird Immanuel Kants KATEGORISCHEM IMPERATIV und damit
der Ethik in der Gesetzgebung zuverlässig entsprochen und jedem Fähigen
das Amt des Gesetzgebers auch über seine
Mitmenschen erschlossen. https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ
Neben Machtpolitik ein Stück weit Vernunftpolitik, damit könnte – begleitet von
einer Erneuerung von Wissenschaft und Bildung – ein neues Zeitalter der
Aufklärung eingeläutet werden, die Demokratie auf die Höhe der meistenorts
besten Staatsform gehoben und die Politik vom vorherrschenden Geruch der
Verlogenheit und Verdorbenheit befreit werden.
Dem Vorwurf gegen die biotele Ideologie (wörtlich. Ideenlehre) sie könne
genauso gefährlich ausarten wie die NS-Ideologie oder die kommunistische – ich
füge ohne Skrupel die heutige westlich-libertine oder
„links-liberale“ hinzu, die ich ebenfalls als „entartet“*) beurteile – kann
entgegnet werden, dass wirklich und wahrhaftig praktizierte Biotelie sich nicht
totalitär auswirken kann. Beschränken sich ich doch biotele Zwangsmaßnahmen auf
solche, die übereinstimmend wissenschaftlich als wirklichkeitsnah und
lebenserhaltend beurteilt werden; außerdem ist mit ihrem Gefüge eine den
jeweiligen Zeitumständen angemessene Wandlungsfähigkeit verbunden.
Biotelie in die religiöse Sphäre zu heben sollte man widerstreben, sobald dabei
im politisch-staatlichen Bereich die agnostische Grundvoraussetzung (auch etwa
eines Kultes dafür) verlassen wird. Dies sollte jedoch nicht verhindern,
unseren es mit uns gut meinenden Voreltern respektvoll und bescheiden
Erinnerung zu zollen und weiterhin Trost und Hoffnung in der Verehrung von
Unsichtbar-Unwägbarem zu finden, ohne aber Andersgesinnte vom erhofften
Seelenheil auszuschließen. Biotelie als Gedankenzusammenführung ist nicht so
sehr menschliche Erfindung als Geschenk der Schöpfung.
Sollte eine biotele Revolution erforderlich und siegreich sein, so sollte diese
sich gegenüber den ehemaligen Feinden, die sich zu Lasten anderer bereicherten
– dies können bereits Abgeordnete sein, die nicht pflichtgemäß gegen
Fehlentwicklungen auftraten –, spürbare
Bußen an Einkünften und Vermögen verhängen und Haftstrafen nur gegenüber
denjenigen, die sich anders ihrer Buße entziehen. (Die verhinderte Gesetzgebung
und Rechtsprechung wäre diesbezüglich
befristet nachzuholen.)
*) Ich
meine, man sollte sich auch vor durch vergangenes Unrecht belasteten sinnvollen
Begriffen nicht scheuen, falls man sie sinngerechter ausfüllen kann. Die
Vergangenheit soll zur Lehre erinnert werden – weshalb Geschichtsunterricht
unter Verständnis für den jeweiligen Zeitgeist unverzichtbar ist –, sie darf
aber nicht zur ewigen Belastung werden.
Erläuterungen zu
Verfahrensverbesserungen
Möglicherweise oder sogar wahrscheinlicherweise wird
es berechtigte Kritik an meiner häufiger nicht zeitgemäßen Ausdrucksweise
geben. Solchen Mängeln lässt sich abhelfen, indem am Ende etwa einer Regel ein
Link auf einem kleinen Schild zu einem leichter lesbaren Text führt. Die
Vorgehensweise könnte auch – vielleicht auch fallweise – umgekehrt
werden, indem der Link jeweils vom modern-verbesserten Text zum Urtext
zurückführt; letzterer sollte aber immer zum Vergleich stehen, damit der
Anwender zwischen den Qualitäten und hinsichtlich des zu treffenden Sinns
abwägen kann (welche Abwägung er auch kennzeichnen sollte).
Helfen
Sie bitte durch Hinweise auf Fehler und Schwerverständlichkeiten
und Verbesserungsvorschläge mit!
Gutachter werden dringend gesucht! gutachtenverfahren at biotelie.de
http://biotelie.de/stiwi_zusammenstellung.html
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