Buchbesprechung aus der Reihe von Gotthilf  Foerster (Wolfgang Wagner)

Originaltext in Times New Roman 12/ Eigenformulierungen in Calibri 10/ biotelie-spezifischer Text in blau – Literaturverzeichnis bei N. (Merkel = Prof. Dr. Wolfgang Merkel)

Dem Leser, der sich bisher noch nicht mit BIOTELIE befasst hat wird dringend empfohlen,
sich mit dem biotelen Wertegerüst wenigstens unter
Aspekte-kurzfassung bekannt zu machen.

Neyer  

Globale Demokratie

Eine zeitgemäße Einführung in die Internationalen Beziehungen

Von  Prof.  Dr.  Jürgen  Neyer

Das Werk ist Teil der Reihe Studienkurs PolitikHandelsrecht wirdwissenschaft
ISBN 978-3-8252-3760-8

Der Band stellt eine strukturierte Einführung in die wissenschaftliche Diskussion über globale Demokratie dar. Er verbindet empirische und theoretische Elemente und ergänzt diese mit einer Vielzahl konkreter und veranschaulichender Beispiele. Jedes Kapitel hat einen ausführlichen Literaturapparat und eine Liste von Fragen, mittels derer die wichtigsten Inhalte der Kapitel abgefragt werden.

Der Autor geht im ersten Teil auf die empirischen Herausforderungen nationalstaatlicher Demokratien ein. Er schließt mit der These, dass sich autonome demokratische Staatlichkeit nicht mit den empirischen Realitäten der modernen Welt vereinbaren lässt. Notwendig sind daher neue Ideen und Konzepte, wie sich das Versprechen der Demokratie unter den Bedingungen entgrenzter Problemlagen aufrechterhalten lässt. Im zweiten Teil wird die Theorie globaler Demokratie vorgestellt und auf unterschiedliche empirische Erscheinungsformen eingegangen (Multilateralismus, Bund der Demokratien, transnationale Zivilgesellschaft und demokratische Weltstaatlichkeit). Der Band schließt mit einem zusammenfassenden Kapitel, in dem die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Ansätze diskutiert werden und ein Plädoyer für einen globalen Konstitutionalismus formuliert wird.

Jürgen Neyer
Globale Demokratie

Eine zeitgemäße Einführung
in die internationalen
Beziehungen
Studienkurs Politikwissenschaft

Nomos UTB
1. Auflage 2013
ISBN 978-3-8252-3760-8

Das Lehrbuch richtet sich an alle Studierenden der Politikwissenschaft und verspricht neben Darstellung von Theorien und Konzepten sowie Politikfeldern Anregungen zur Analyse ihrer Defizite und zu Wegen der Verbesserung. Die Einführung in die internationalen Beziehungen ist ein zweites Anliegen, wobei diese sich nicht nur um Kooperationen und Konflikte, sondern um „die Frage nach Bedingungen und Möglichkeiten von Demokratie in staatsübergreifenden Kontexten“ bemüht. Die Überwindung teildisziplinären Denkens wird gefordert. (S.5)

Teil I Einführung in das Thema des Buches

1. Internationale Beziehungen neu denken

Bis in die 1980er Jahre habe man in den Kategorien Krieg – Frieden, Konflikt – Kooperation zwischen Staaten gedacht, inzwischen seien Prozesse wie Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung in Gang gekommen. „Sowohl das Konzept nationaler Staatlichkeit als auch die Idee eines kontextbildenden internationalen Systems geraten in die Kritik. Staatliche Herrschaft bindet sich heute immer enger in grenzüberschreitenden Institutionen ein und wird zu einem Bestandteil übergreifender Mehrebenensysteme.“
Politische Autorität werde „nicht mehr von einzelnen Regierungen, sondern zunehmend im Zusammenspiel mit Regierungen und sowie durch Instanzen oberhalb und unterhalb des Staates ausgeübt.“ N. spricht von einer globalen Befriedung, bei Beschränkung auf interne Auseinandersetzung und Austragung militärischer Konflikte mit geringer Intensität, kurz: von einer „‘postnationalen Konstellation‘ aus entgrenzter Staatlichkeit und entstehender Weltgesellschaft“.  Und so will er von einer „entgrenzten Demokratiewissenschaft“ sprechen. (S.17) Aber ist die beschriebene Entwicklung etwa wirklich eine Folge einer globalen  Demokratisierung??
Hoffentlich gibt uns N. noch zu erkennen, welches die Machtteilhaben außerhalb des nationalen Rahmens sind, und wie sie demokratisch verfasst sind. Bereits hier kommen bei mir Zweifeln dazu auf, wie über- oder außerstaatliche Mitspieler bei der Machtausübung einer wirksamen demokratischen – und damit meine ich bürgernahen –
Kontrolle unterzogen werden könnten. N. setzt dies offenbar von vorherein voraus.

Abbildung 1 Die neuen internationalen Beziehungen  (a. a. O. S.121,122) 

 

 

Gestern


Demokratische
Nationalstaatlichkeit


Internationales System

 

Analyse von Konflikten
Kooperation (klassische internationale
Beziehungen

 

 

 

Heute

 


Mehrebenenregieren

 

Transnationale Gesellschaft

 


Analyse der Bedingungen und Möglichkeiten
von Demokratie in grenzüberschreitenden Kontexten
(entgrenzte Demokratiewissenschaft)

 

Die internationalen Beziehungen seien „traditionell strikt separiert vom Rest der Politikwissenschaft“, da man sie als unter Bedingungen der Anarchie stehend ansehe. Nur die innerstaatliche Demokratie stehe gemäß staatlichem Gewaltmonopol unter dem Einfluss des Rechts und sei dem Diskurs vernunftbegabter Bürgerinnen und Bürger unterworfen. Nach der Kernthese des vorliegenden Buches sei diese Auffassung überholt.
Bescheiden wage ich hier schon einzuflechten, dass es internationales und Völkerrecht schon seit Jahrhunderten gibt und die Wissenschaft über solches doch zumindest seit Hugo Grotius (1583 – 1645). Der Einfluss von Bürgern oder gar Bürgerschaften auf das zwischenstaatliche Verhältnis muss doch als bescheiden angesehen werden, auch wenn es Fälle von Bewegungen der internationalen Politik unter dem Druck der öffentlichen Weltmeinung gibt. N. gesteht nur für besonderen Regionen und Staaten wie etwa Israel, dem Iran und den arabischen Staaten, Staaten in Süd- und Ostasien, zwischen Indien und Pakistan, China und Taiwan – denen er die OECD-Welt entgegenstellt – noch die Gültigkeit „der alten Denkmodelle“ zu. (S.18, 19)

Vom internationalen System zur transnationalen Gesellschaft

Der „Zwangsläufigkeit wiederkehrende hegemonialer Ausscheidungskämpfe (sprich: globaler Kriege), von der etwa Gilpin (1981) und Kennedy (1987) reden“, wird von N. ebenso widersprochen wie der Auffassung von Huntington (1996) vom Beginn „eines Zusammenpralls der Kulturen“. N.  erinnert an den Rüstungswettlauf zwischen der Sowjetunion und dem Westen bis in die 90er Jahre. In Brüssel habe bis Ende der 80er Jahre das Einstimmigkeitsprinzip geherrscht, von der Währungsgemeinschaft des Euro hätten nur Visionäre geträumt. (a. a  O. S.19) . Den Nord-Südkonflikt zur Politik Chinas, Indiens und weiter Teile Afrikas und Südamerikas sieht N. ebenfalls als weitgehend entschärft an. Die elektronische Kommunikation habe zur Förderung der Verflechtung des Kapitals, der Produktion und des Dienstleistungsverkehrs beigetragen, nationale Grenzen träten hingegen zurück. Militärische Auseinandersetzungen seien zwischen vielen Staaten heute undenkbar geworden, so dass in der Literatur (vgl. Hasenclever 2003) vom „demokratischen Frieden“ die Rede sei. Kriege hätten heute mehr innerstaatlichen Charakter. Demokratien führten gegenseitig keine Kriege (Rusett 1993), was den inneren Zusammenhang zwischen fortschreitender Demokratisierung und weltweiter Befriedung unterstreiche.
Die internationale Ordnung baue nicht mehr auf imperiale und einseitige Interessen von Staaten auf. (a. a. O. S. 20) (Die Politik der Türkei uns gegenüber wird natürlich vergessen; halt nein: der überwiegende Vorteil aller anderen ist ja inzwischen eine feine Sache der Brüderlichkeit. )
Grundlegende Systemkonflikte träten zurück. Früher sei auch bei Kooperation darauf geachtet worden, dass fremder Nutzen des Kooperationspartners nicht überwiege, da man daraus eine Bedrohung befürchtet habe (Powell 1991). Die Außenpolitik habe nicht mehr das Übergewicht über die Innenpolitik, in den meisten OECD-Staaten bestimme die Innenpolitik die Außenpolitik. „Neuer Raum für ethisch anspruchsvolles Handeln in der internationalen Politik“ (Hasenclever 2001) sei entstanden. Vorher habe ein Diktator im eigenen Lager mehr gegolten als ein Demokrat im fremden. (a. a. O. S.21, 22)
Parallel zur Moral habe auch das Recht eine höhere Bedeutung erlangt. Das internationale Recht habe man den Juristen überlassen, eine Zwangsinstitution, es durchzusetzen, gab es nicht. Die „Verrechtlichung“ (Pfeil 2011 ) der zwischenstaatlichen Beziehungen habe auch Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitend tätig zu werden. Nichtregierungsorganisationen (NROs) finden bei internationalen Organisationen Gehör für ihre Regierungskritik und werden sogar zur  Mitarbeit herangezogen. Die europäischen Nationalstaaten wurden zu rechtlich gebundenen Mitgliedstaaten der EU. (a. a. O. S.22, 23)
EU-Recht wurde zu supranationalem bindendem Recht. Die Interventionen der USA in Haiti und die des Westens in Afghanistan, im Irak und in Libyen werden mit der „sogenannten ‚Schutzverantwortung‘ „(Brock/Deitelhoff 2012) im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen gerechtfertigt; das Mitspielen von nationalen Interessen wird gerade noch eingeräumt.

1.2. Von der nationalen Demokratie zur entgrenzten Mehrebenenstruktur

Vom „Dreiklang aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt (Jellinek 1914) rücke man über immer häufigere grenzüberscheitende Politikfelder unter Abstimmungsprozessen (Neyer 2012) ab.  Internationale Sicherheit, transnationaler Terrorismus, Seuchenbekämpfung, „die Stabilisierung des Weltklimas  und die Regulierung globaler Migrationsströme“ seien nur beispielhaft herausgegriffen. Steuerpolitik und soziale Umverteilung müssten die Auswirkungen der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Staaten berücksichtigen. (a. a. O. S.23)

Die Demokratie basiert nicht zuletzt auf dem Versprechen, den Wählerwillen in politische Ergebnisse zu überführen. Wenn der demokratische Staat aber genau hierzu nicht mehr in der Lage ist, dann gerät die Demokratie (zu Recht) in die Kritik.
Unter den Bedingungen von Globalisierung, Internationalisierung und einer umfassenden Entgrenzung von Politikfeldern ist die nationalstaatliche Demokratie ganz offensichtlich zu klein geworden, um eine umfassende Antwort versprechen zu können. Inter- oder transnationale Regelungen sind in immer mehr Politikbereichen notwendig, um innerstaatlich nachgefragte politische Güter bereitzustellen. Der normative Kern des Demokratieversprechens, die Realisierung gesellschaftlicher Selbstbestimmung, ist daher im allein handelnden Nationalstaat nur noch ungenügend aufgehoben. (a. a. O. S.24)

Und nun meldet sich der Lehrer (im fortgesetzten Schulbetrieb) noch deutlicher zu Wort:

Begriffe: Was sind „externe Effekte“?

Die Folgen von Entscheidungen, die gewollt oder gewollt Auswirkungen außerhalb der Nationalstaatsgrenzen haben.
 Etwa wenn die Türkei unter dem Schutzschild der Nato stehend den alten Kulturfluss Euphrat gegen den Willen und zu Lasten der angrenzenden Staaten mit dem gigantischen Atatürk-Staudamm großenteils ableitete und noch weitere Flüsse ableiten will.
N. nennt natürlich andere Beispiele, so die Weiternutzung der Atomenergie durch Frankreich. (S.24)
N. räumt aber ein, dass es übertrieben wäre „bereits vom Ende der nationalstaatlichen Demokratie zu schreiben (vgl. Guehenno 1994)“, aber die Integration in staatsübergreifende politische Strukturen schreite fort.
Nur erwarte ich kaum, dass es N. gelingen wird Wege darzustellen, welche innerhalb dieser staatsübergreifenden Strukturen noch den demokratischen Einfluss als ausschlaggebend gewährleisten.

 Begriffe: Idealtypen grenzüberschreitender politischer Strukturen

        Internationales System: ausschließlich Staaten sind relevante Akteure; Allianzen und Machtasymmetrien sind zentrale Bestimmungsfaktoren zwischenstaatlicher Politik.

        Internationale Gesellschaft: ausschließlich Staaten sind relevante Akteure. Ihre Aktionen und Interaktionen werden von als verbindlich akzeptierten Werten, Normen und Rechtsgrundsätzen angeleitet.

        Transnationale Gesellschaft: neben Staaten sind nichtstaatliche Akteure relevante Einflussfaktoren. Ihre Aktionen werden  von als verbindlich akzeptierten Werten, Normen und Rechtsgrundsätzen angeleitet.

        Mehrebenensystem: politikfeldspezifische Struktur, die die nationale, europäische und internationale Ebene umfasst.

        Postnationale Konstellation: Kombination von mehreren parallelen oder auch ineinander verschachtelten Mehrebenensystem.

Alle fünf Begriffe sind als Idealtypen zu verstehen. Sie beschreiben nicht eine historische oder aktuelle Realität, sondern eine gedachte und empirisch immer nur imperfekt ausgeprägte Struktur.

(a. a. O. S.25)

Wir leben nicht im „Post-“,  sondern im nationalen Geschichtszusammenhang

Da haben wir es wieder: Es wird den Schülern eingebläut, wie sie zu denken haben. ihr Begriffssystem wird „zeitgemäß“ (siehe: Buch-Titel!) ausgerichtet und die moralische Gesellschaft gegenüber dem  Staat in Gang gesetzt. (Ich bin während meiner weiteren Lektüre etwas von meinen Vorurteilen – gereizt vor allem durch das „post-“ , das doch eine ganze Generation offenbar zur Vernachlässigung seiner Verantwortungen gegenüber der eigenen Kultur treibt – abgerückt und habe das Buch als deutlichen Bereicherung meines Zusammenhangswissen dankbar aufgenommen. Es ist vorbildlich gegliedert und stilistisch hervorragend verfasst, öfters auch angenehm kritisch. )
Man solle sich nicht mehr an Regierungslehre als Politik innerhalb des Staates und zwischenstaatlichen Beziehungen orientieren, denn man befinde sich in der „dritten Transformation der Demokratie“ (Robert Dahl 1994). Danach war die erste Transformation der griechische Stadtstaat mit direktdemokratischer Organisation, die zweite der demokratisierte Nationalstaat und gelange nun in die “postnationale Konstellation“ (Habermas 1998). Dass in diesem dritten Stadium die nationalstaatlich organisierte Demokratie „zunehmend porös, … von internationalen und transnationalen Prozessen überlagert, unterwandert und unterminiert“ werde, dem kann zugestimmt werden.  Eine andere und entscheidende Frage aber ist, ob dann Demokratie, wenigstens als Herrschaftsbeteiligung in nennenswertem Umfange überhaupt noch zugänglich bleibt und wie man in diesem „Mehrebenensystem“ noch den Überblick behalten soll. Welche Qualitäten etwa zeichnen einen Europaabgeordneten vor einem Bundestagsabgeordneten aus? , frage ich. http://www.fachinfo.eu/lammert.pdf Wie soll dann erst die Bürgerschaft als Wählerschaft noch den Überblick über die wahren Zusammenhänge bekommen? , so frage ich.
Nach N. übergeht die klassische Transformationsforschung (Merkel 2009) diese Veränderungen hin zu Komplexität durch Verschachtelung der Entscheidungsebenen und deren Überlagerung durch internationale Entscheidungsebenen (Zürn 2005, Neyer 2004). Es gehe in dieser nur um die Überwindung autoritärer Strukturen und deren Ersetzung durch demokratische. Was nach der Konsolidierung eines Regimes passiert, entfalle dem Raster der Transformationsforschung. Die Exekutiven der europäischen Mitgliedsstaaten schafften „sich neue Räume der gemeinsamen Legislation und Regelsetzung“, den Stabilitätsmechanismus (ESM) für die Währung etwa, die Gewaltenteilung zurückdrängend. (a. a. O. S.26) Ein „Gestaltungsverlust der demokratischen Öffentlichkeit“ wird also eingeräumt. „Die entwickelte Analytik zur Beschreibung defekter Demokratien“ beanstandet, dass „ ‚bestimmte Domänen dem Zugriff der demokratisch legitimierten Repräsentanten‘ faktisch weitgehend entzogen sind (z. B. Währungspolitik oder Wettbewerbspolitik)…“. Regierungen umgehen die Parlamente (Merkel 2009,38).
Und nun wird N. selbst zur Frage gedrängt, wie „sozialer Zusammenhalt, internationale Sicherheit und eine breite Teilnahme an der politischen Herrschaft“ nach weitgehender Entmachtung des Nationalstaates möglich sein könne? (a. a. O.  S.27)

1.3 Demokratieforschung in den internationalen Beziehungen

In den drei großen Teilbereichen der Internationalen Beziehungen: Internationale Politische Ökonomie (IPO), der Friedens- und Konfliktforschung und der Governance-Forschung tue sich einiges „implizit“.
Welch‘  prächtige Pöstchen für Akademiker; aber wir hätten gerne explizit etwas davon!
Über fünf Fragen lassen sich Beiträge finden:


– inwiefern Regelsetzungsprozesse eine räumliche Übereinstimmung zwischen Problemlagen und Regelungsreichweite zum Ausdruck bringen (Kongruenz);
– ob nicht nur Regierungen, sondern auch gesellschaftliche Gruppen und nationale Parlamente in den grenzüberschreitenden Regelsetzungsprozess eingebunden werden (Partizipation);
– welche Kontrollmechanismen gegenüber intergouvernementalen Institutionen bestehen (Kontrolle);
  über welche Instrumente zur Gestaltung effizienter Entscheidungsprozesse staatsübergreifende Regelungsarrangements verfügen (Entscheidungsfähigkeit) und
– wie diese mit der Schwierigkeit umgehen, unbequeme Regelungen auch gegen den Widerstand machtvoller Akteure durchzusetzen (Durchsetzungsfähigkeit).

Alle fünf Fragen haben eine direkte demokratiepraktische Relevanz. Sie lassen sich inhaltlich als Konkretisierung der klassischen Unterscheidung von Regieren des Volkes (Kongruenz), Regieren durch das Volk (Partizipation und Kontrolle und Regieren für das Volk (Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit) begründen (vgl. Kap.2).

Scheuklappen vor der islamischen Zukunft

Ich nehme hier einige Lösungsmöglichkeiten durch Biotelie vorweg, wie sie eben von der zeitgemäßen Wissenschaft nicht in Betracht gezogen, ja nicht einmal beachtet werden.
Während die links-liberal beherrschte Politik im engen Zusammenwirken mit der staatsfinanzierten Wissenschaft und den parteipolitikdominierten Medien auf der Grundlage von Gruppenaktivitäten unter Selbst- und Fremdverordnung von Scheuklappen gegenüber der Wirklichkeit („Kampf gegen Rechts“) eine angeblich fortschrittliche Politik zur Überwindung des Nationalstaates verfolgt, stellt Biotelie die AUTONOMIE (Selbstbestimmung) der einzelnen Persönlichkeit als Ausgangspunkt der Demokratie (als Volksherrschaft) in den Mittelpunkt. (Angemerkt werden muss hierzu: Genau diese Konzentration auf Autonomie geben auch die Linksliberalen vor; aber indem sie Autonomie von den anderen biotelen Aspekten und vom Gesamtzusammenhang mit Volk und Staat lösen, verfehlen sie ihr Ziel. Überspitzt wird der Begriff Autonomie von den linken Aufständischen des Hamburger Hafenviertels, die sich „Autonome“ nennen. )
Die Übereinstimmung (Kongruenz) zwischen dem seine Interessen verfolgenden Volk und seiner Regierung ist im nationalen Rahmen kaum noch gegeben und wird durch eine Politik der eigenen Geburtendrosselung, durch Auflösung der Familien und Geschlechtsmoral und gleichzeitiger Umformung Deutschlands in ein Einwanderungsland für die Bürger im eigenen Land immer fragwürdiger. Fragwürdig wird damit die Übergangszeit bis zur Übernahme Deutschlands durch den zumindest derzeit und auch in absehbarer Zukunft extrem-rechtskonservativen türkischen Nationalstaat unter den klaren Regeln des
 Koran; und sogar der Volksbegriff als Grundlage der Demokratie (demos = Volk, kratein = herrschen) wird fragwürdig, falls nicht der verweltlichte türkische Staat, sondern der Islam herrschen sollte ; denn  die von Kemal Atatürk eingeleitete Europäisierungspolitik dürfte spätestens dann auch offiziell beendet werden, wenn die Türkei die Politik Europas maßgebend mitbestimmt.  Zwischen dieser Neuordnung könnte ein blutiger Bürgerkrieg liegen, aus dem mittelalterliche Zustände und Rückständigkeit hervorgehen könnten, falls die jetzige linksliberale Politik – sie beinhaltet ein Missverständnis von Demokratie – nicht vorher hoffentlich zugunsten einer friedlichen und für alle tragbare Neuordnung  gekippt wurde. Die unabhängige biotele Gutachteneinrichtung, welche eine transnationale Einrichtung wäre, könnte viele Eingriffe und Maßnahmen auf nationaler Ebene durch wissenschaftliche Abklärung ihres Einflusses auch außerhalb einer Nation abklären und in notwendige Begrenzungen lenken (Zur 1. Frage der obigen Aufzählung).  
Bei wissenschaftlich klärbaren Sachzusammenhängen würden biotele Gesetzentwürfe den direkt Betroffenen ungeachtet der Nationalgrenzen zur Abstimmung vorgelegt. Bei Unklarheit über die grenzüberscheitenden Folgen nationaler Maßnahmen müssten sich die zuständigen Regierungen einigen. Bei klar liegenden Sachzusammenhängen gemäß unabhängiger bioteler Begutachtung könnten biotele Gesetze die beteiligten Staaten verpflichten. Mit Zwangsmaßnahmen könnte zwischen Staaten nur beschränkt operiert werden; insbesondere würde der Waffengebrauch durch die militärische Präsens eines Weltpolizeiblockes internationaler Bestückung ausgeschlossen. Die Partizipation im demokratischen Sinn würde also stark erweitert. (Zur 2. Frage der obigen Aufzählung).
Die grundlegende Demokratisierung soll im biotelen System über das Antragsrecht eines jeden für politische und soziale Verbesserungen bei einem Kontrollkörperbüro (KKB) laufen, der Verwaltungsinstanz des biotelen Gutachtenverfahrens. (KKBs wären in allen angeschlossenen Staaten zugänglich.) Damit ginge eine wesentliche Gewalt der Initiative fakultativ von jedem fähigen Bürger (oder eigentlich Menschen) aus, mit der die um Macht und Einfluss ringenden Gruppen zu rechnen hätten.
Die Erhebung des fähigen Bürgers zum möglichen Gesetzgeber ist der Kernbeitrag der Biotelie zur Demokratie.
Die heute nur innerhalb und zwischen Gruppen um Macht und Einfluss Ringenden, die Gruppenbindung jeglicher Macht, machen einen wesentlich Anteil an der Korrumpierbarkeit der bisherigen Demokratie aus.
Der sogenannte mündige Staatsbürger von heute hat sich in ein Gruppendiktat einzuordnen, um sich Gehör zu verschaffen.  Auch in Demokratien mit direktdemokratischen Elementen hat ein Neuerer zunächst die Mittel zu beschaffen, um Unterschriften und Stimmen zu werben und sich dabei mancherlei Auflagen von Interessengruppen zu beugen.  Das Staatsgebiet unter dem biotelen System wird zum überschaubareren Umfeld, da jedermann über das anonyme biotele Antragsrecht, Fehlverhaltensweisen und Rechtsbrüche rasch zur Anzeige bringen kann, denen unabhängig-gutachterlich nachgegangen werden muss. Geheimdienste würden einen großen Teil ihrer derzeitigen Bedeutung verlieren. Damit kann Biotelie einen unschätzbar großen Beitrag zur demokratischen Kontrolle leisten (Zur 3. Frage des obigen Schemas).
Die Grenzen der Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzbarkeit (Zur 4. Und 5. Frage des obigen Schemas) sind durch die Undurchschaubarkeit vieler Sachzusammenhänge und Kausalitäten sowie durch Vorurteile und gegenläufige Stimmungen der abstimmenden Bürger gegeben. Biotelie stimmt mit der Definition zusammen, dass der Demokratie die Bedeutung zukommt,  nicht gegen den Willen der Mehrheit zu regieren.

Da der Nationalstaat zu eng geworden sei, sucht N. „legitimationsträchtige normative Ordnungsmodelle… die gleichzeitig effektives und legitimes Regieren zu realisieren in der Lage sind“ noch vor dem offenbaren Hauptziel (?)*) „den globalen demokratischen Weltstaat zu etablieren“, um der internationalen Anarchie zu entkommen. (a. a. O. S.34)
*) dies wurden von N. dann doch aufgegeben oder ins Ungewisse verschoben
Unter “Wissensfragen“ übernehme ich:

3. Was spricht für eine Betrachtung der globalen Politik als einer (imperfekten) globalen Demokratie?  (a. a. O.S.35)

Und dann ist wieder von der „postnationalen Konstellation in den Bereichen der Wirtschafts- und der Sicherheitspolitik“ die Rede. (a. a. O. S.36)
Diese kann im Hinblick auf die heutigen Verhältnisse jedoch bestritten werden, da die Kooperation auf den angeführten Bereichen zwischen Nationalstaaten und auch deren Zusammenschlüssen zum gegenseitigen Nutzen erfolgt, wobei spezifisch demokratische Merkmale (die Mitsprache der Völker) doch weitgehend zurücktreten.

1.      Zum Begriff der Demokratie

Die klassischen Demokratien werden auf den Nationalstaat bezogen und auf das Staatsvolk, das Herrschaft ausübt. Nun soll „ein Verständnis von Demokratie entwickelt [werden], das …den nationalstaatlichen Kontext und die begriffliche Einheit von Demos [Volk] und Kratein [Herrschen] hinter sich lässt.“
Dies aber kann m. E. nur eine Mogelpackung sein! Indem man die Völker als Kultureinheiten zerstört, was herrschende linke Politik ist, senkt man das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Leistungskraft und erhöht man die Konfliktpotentiale.  Was hilft die Ausräumung der Kriege zwischen Nationalstaaten, wenn an ihre Stelle fürchterlichere Bürgerkriege bis hin zum Weltbürgerkrieg (dem Kampf der Kulturen) treten? Wie lassen sich Ordnungszentren aufrechterhalten, wenn zur Zusammenarbeit verurteilte Bevölkerungsgruppen ganz verschiedene Welt- und Ordnungsansichten vertreten? Ich bekenne, dass ich nicht die Hoffnung habe, dass N. auf diese so wesentlichen Probleme eingehen wird. Wenn in der Demokratietheorie, „Demokratie als anzustrebenden Idealzustand politischer Herrschaft … konzeptionalisiert“ wird, so müsste meinen Erkenntnissen nach die „empirische Demokratietheorie“ doch feststellen, dass die Entwicklung von diesem Idealzustand immer mehr abrückt.

2.1 Demokratietheorie

Politikwissenschaft ist im Kern Demokratiewissenschaft. (a. a. O. S.40)
Damit hat es sich N. aber leicht gemacht und sich auf die derzeit gültigen Verhältnisse und Möglichkeiten eingeschworen. Meine schon etwas von Vorurteilen geprägte Skepsis hat sich bis zum Ende des Buches doch wesentlich gelockert – insbesondere wenn ich noch die herrschenden Sprachregelungen , die „political correctness“, in Rechnung stelle, der sich N. auch nicht ohne Nachteile entziehen könnte. Wenn ich beispielsweise – und mit mir alle anderen vor dem feministischen Staatsstreich – von Bürgern spreche, so beziehe ich Bürgerinnen immer mit ein ohne auf die Idee zukommen, das weibliche Geschlecht dem männlichen unterzuordnen. Eine derartige Unterordnung habe ich in meiner Familiengeschichte nur bei einem der Großväter erlebt, in sieben mir nahestehenden konservativen Ehen hat jeweils die Frau das Sagen.

2.1.1.Empirische Demokratietheorie

Begriffe: Demokratie
Die empirische Demokratietheorie versteht unter dem Begriff Demokratie die Vielfalt empirisch vorfindbarer Herrschaftsformen, soweit diese sich durch grundlegende Gemeinsamkeiten wie freie Wahlen oder die Bindung an Recht und Gesetz auszeichnen. Unterschieden wird unter anderem zwischen präsidentiellen und parlamentarischen sowie zwischen direkten und repräsentativen Demokratien. Ein wichtiges Ziel der empirischen Demokratietheorie ist die Formulierung von Aussagen über die unterschiedliche Funktionsweise verschiedener Demokratietypen.

 

Empirische Demokratietheorien (Dahl 1971, Lijphart 1999) befassen sich mit Bestandsaufnahmen von Typen und den Bedingungen ihrer Entstehung, ihrer Funktionsfähigkeit und Stabilität. Es wird nach einem Mindestniveau demokratischer Werte-Realisierung gefragt. So mit dem Bertelsmann-Transformationsindex, dem Freedom_House-Index und dem Poliy II-Index. Mit dem Bertelsmann-Transformationsindex soll der Übergang von Staaten von autoritativen zu demokratischen Verhältnissen überprüft werden.  Aber „globale Indikatoren“  berücksichtigen „Spezifika verschiedener Gesellschaften“ bei der Betrachtung der Transformation nicht. Wie kann man die Verhältnisse in Afghanistan mit denen in der Schweiz vergleichen?
Auf die unterschiedliche Wirtschaftslage wird hierbei hingewiesen, auf die religiöse Grundlage nicht! (vgl. Gaber 2000) (a. a. O. S.41) Es werden verschiedene Typen von Demokratie angeführt, die sich aber alle als defekt im Hinblick auf die Theorie erweisen. Von der präsidialen bis zur parlamentarischen Demokratie, von der direkten zur repräsentativen Demokratie bis hin zur „gelenkten  Demokratie“ Russlands.
Die Unterschiede auf die Größe der Länder und deren Bevölkerungsgröße zu beziehen, vermisse ich, da  Demokratie doch eine gewisse Überschaubarkeit der Verhältnisse voraussetzt.  (Auch im Hinblick auf Russland sollten die Schwierigkeiten einer zentralen Regierung unter demokratischen Entscheidungsformen in diesem riesigen Gebiet bedacht werden.) Denn der Verlust dieser Überschaubarkeit ist es doch, welches den Zusammenschluss von Nationalstaaten in Supergebilde (wie eben in der EU) von der Demokratie entfremdet.

Letztlich kann auch N. den Begriff der Demokratie und ihrer notwendigen Bestandteile nur beschreiben, sie als imperfekt erkennen und die wahre Demokratie bloß als Idee begreifen:

Was also muss unbedingt erfüllt sein, damit von einer– wenn auch imperfekten – Demokratie überhaupt die Rede sein kann? Jede Antwort auf diese Frage ist notwendig subjektiv. Der Begriff der Demokratie kann letztlich nicht objektiv bestimmt werden, sondern bedarf der Interpretation. Um den Begriff nutzbar zu machen ist es gleichwohl notwendig in eindeutig zu klären. In diesem Buch wird hierfür auf die Einsicht der normativen Demokratietheorie zurückgegriffen, dass Demokratie nicht als die (niemals und nirgendwo realisierte) perfekte Ausprägung der oben benannten Dimensionen von Regieren durch und für das Volk verstanden werden darf, sondern im Kern eine Idee ist. Diese Idee – und hier kommt die empirische Demokratietheorie ins Spiel – ist dort eine wirkungsmächtige Realität, wo sie von Regierenden mit einigermaßen plausiblen Gründen behauptet wird und wo Herrschaftsunterworfene sie einfordern können, ohne dass sie hierfür Repressalien befürchten müssen… (a. a. O. S.42,43)

Täuschung und Umkehrung der Begriffe als Flucht vor der Wirklichkeit

Damit könnte ein unbefangener Beobachter, derzeit die Verhältnisse in unserer Bundesrepublik als solche bezeichnen, die sich immer stärker von demokratischen Verhältnissen  entfernen, weil die Regierenden zwar  vorgeblich als Demokraten auftreten aber ihren ernsthaften  und mit plausiblen Gründen ausgestatteten Kritikern  den Zugang zur Öffentlichkeit weitgehend versperren oder versperren lassen und sie mit dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen. (Als Beispiele seien nur der Streit um die „Euro-Rettung“ oder dem „Klimaschutz‘‘ benannt und die Unterdrückung aller Parteien mit konservativ-freiheitlicher Zielsetzung, wie sie in der Schweiz und in Österreich und anderswo zumindest nicht in diesem Umfang stattfindet.)

Ein derartiges Demokratie-Verständnis sei nicht an ein „‘Staatsvolk‘“ gebunden oder an eine homogen-kulturelle Gesellschaft, sondern lasse sich auch auf politische Herrschaftsstrukturen wie die EU oder die NATO übertragen. (a. a. O. S.42, 43)

Verfassungspatriotismus ist zu abstrakt

Hier liegt ein weiteres Beispiel der heute rasant um sich greifenden Begriffsverfälschungen durch die Wissenschaft vor. Die Bezeichnung „Demokratie“ wird vom Staatsvolk (demos) gelöst, weil man ein solches – ohne plausible Begründung – nicht nur für überholt, sondern auch für rückständig und antiquiert hält.
Wenn der Begriff Demokratie für Machtausübung und Machtkontrolle aus dem Volk heraus steht, so könnte beides vom System der Biotelie besser ausgeübt werden auch ohne die Vorbedingung des einheitlichen Staatsvolkes – dessen Vorzüge damit aber nicht in Frage gestellt werden.  Biotele Machtausübung liefe über die Gutachtenanträge fähiger Einzelner (völlig unabhängig hinsichtlich deren Herkunft oder Überzeugungen), die Machtkontrolle – wenigstens innerhalb des biotelen Systems – über das Veto der von Gesetzen Betroffenen. Als Antragsteller von Gesetzen kann jeder auftreten, das kollektive Veto gegen ein bioteles Gesetz von jederlei Betroffenenkollektiv unbesehen der Volkszugehörigkeit. Die Gutachterauswahl unter Geeigneten wird dem Zufall überlassen.
Vor den sich hier anbahnenden neuen Möglichkeiten durch biotele Teilherrschaft kann die repräsentative Demokratie als vor der direkten Demokratie zu bevorzugende Herrschaftsform in Zweifel gezogen werden; zumindest aber scheint die Ernennung der Repräsentanten überwiegend aus den politischen Parteien heraus nicht der Wahrheit letzter Schluss zu sein.      
Der „Westen“ oder die abendländische Kultur, welche die Demokratie als globale Herrschaftsform ausrufen lässt, gräbt sich bei gleichzeitigem Schwinden seiner Kulturträger selbst das Grab, indem es den Willen der Mehrheit zur höchsten Autorität erhebt. Biotelie weicht davon in Erinnerung an Aristoteles, der in der Demokratie Aristokratie und Monarchie weiterleben lassen wollte, ein Stück zurück, indem über biotele Gesetzesanträge die besten Köpfe, die geistige Aristokratie an den Anfang gestellt werden – nicht als Gruppe oder Zunft, sondern als Einzelmenschen. Die Verfassung, an die auch biotele Gutachter gebunden sind, wäre das monarchische Element: Das Ziel der Lebenserhaltung (dynamische Stabilität) und seiner Mittel, das auch an die Gottesvorstellung und dessen Gebote anknüpft.

Begriffe: Legitimation und Legitimität

Legitimation: empirisch beobachtbare Rechtfertigung politischer Herrschaft (z.B. aufgrund von Charisma, bürokratischer Rationalität oder Tradition (vgl. Max Weber).
Legitimität<. Zu unterscheiden ist hier die empirisch zu beobachtende „Akzeptanz“ einer politischen Ordnung durch ihre Herrschaftsunterworfenen („BürgerInnen“) von dem normativen Begriff der „Anerkennungswürdigkeit“.  Herrschaftsordnungen können faktisch akzeptiert werden ohne aber anerkennungswürdig zu sein.

 

Stark defekte Demokratien etwa zeichnen sich nach N. etwa durch Korruption und Nepotismus [Vetternwirtschaft] aus; die Universität sei hier einzureihen, da demokratische Verfahren dort die Ausnahme darstellten [!], obwohl die meisten Studierenden die starke Stellung der Professoren und Universität zu akzeptieren scheinten und für legitim hielten.
Ohne die Autorität der Professoren würden die Studiengänge dann wohl unter Palaver noch ausgedehnter oder auch unter Druck von Seiten der Studenten unter ein vernünftiges Maß gekürzt. In den Natur- und Technikwissenschaften dürfte die selbständige Mitwirkung der Studenten in den Praktika häufig wohl größer sein.

2.1.2 Normative Demokratietheorie (a. a. O. S.43)

Hier wird Demokratie als Idee behandelt. Höffe verteidige die Idee eines starken demokratischen Weltstaates unter der Begründung, dass man sich nicht darnach richten dürfe, was andere früher taten, sondern darnach was richtig sei (Höffe 2002,278). Für Aristoteles sei Demokratie die Herrschaft der freigeborenen Armen gewesen, worunter das Gemeinwohl zu leiden habe, weshalb er für eine Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie (die Politie) eintrat. Das Volk wähle dabei die Beamten und kontrolliere deren Amtsführung mit dem Ziel des allgemeinen Wohles (ohne Überlastung der Wohlhabenden). Dies betraf den kleinen Stadtstaat Athen mit nur wenigen Zehntausenden Einwohnern. (a. a. O. S.44,45). Auch der Staat Ludwig XIV. habe noch nicht über eine systematische Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik verfügt. Die von Europa ausgehende Demokratie betone in Europa selbst die Rolle und Fürsorge des Staates und lasse die Verpflichtungen der Einzelnen zurücktreten. An die Auseinandersetzungen um die Gesundheitsvorsorge in den USA wird erinnert, die Bezeichnung sozialistisch in diesem Zusammenhang vermieden. Vielen asiatischen Demokratien und auch im Russland unter Wladimir Putin seien die Betonung individueller Freiheit und die hohen Begründungspflichten des Staats für belastende Eingriffe fremd. Es werde auf die Befähigung des Kollektivs abgestellt. (a. a. O. S.45)
Außerdem könnten unsere heutigen Vorstellungen von Demokratie morgen bereits überholt sein. Der anerkannte normative Kern der Demokratie bestehe „nicht in einem bestimmten institutionellen Aufbau.
Regelmäßige und geheime Wahlen, das Prinzip der Gewaltenteilung oder ein pluralistisches Parteiensystem“ beträfen letztlich nur einen instrumentellen Charakter, deren Wert sich nach der Tauglichkeit der Mittel bemesse, „um die Geltung übergeordneter fundamentaler Werte zu befördern“ (vgl. Parijs 2011).
Die „übergeordneten fundamentalen Werte“ müssten hier aber wenigstens benannt werden! Zumindest um diese vor Verdrehung durch die illusorische Utopie der globalen Weltgesellschaft zu schützen.
Die unabhängige biotele Gutachteninstanz wäre zwar auch Mittel für das Hauptziel der dynamischen Stabilität unter den verschiedenen (zwölf) Aspekten oder auch Teilzielen, welche kontrolliert der unabhängigen Begutachtung von höher Gebildeten und Fachleuten zugrunde gelegt werden, sie sind jedoch nicht durch andere Mittel ersetzbar und deshalb konstitutiv und lediglich in technischen Einzelheiten verbesserungsfähig und –bedürftig. Die biotele Zielsetzung schließt jedoch die Ergänzung durch andere oder weitere Zielsetzungen (etwa ideelle oder religiöse) von Seiten Einzelner oder von Kollektiven nicht aus.

2.1.3  Normativer Realismus

Normative Idee und empirische Praxis lassen sich in einen „‘normativ realistischen‘ Ansatz“ (Neyer 2012) zusammenfügen und über Verhandlungen erreichen. „Es geht darum ‚realistisch zu denken und zu handeln, ohne den utopischen Impuls zu verlieren‘“ (Habermas 2010; S.3). (a. a. O. S.46)

Hierzu wird die Formulierung des ehemaligen US-Präsidenten Abraham Lincoln zugrunde gelegt:

Begriffe: „Regieren des Volkes, durch das Volk und für das Volk“
Demokratie beinhaltet die drei Bedingungen, dass es a) ein Volk oder, moderner ausgedrückt: eine klar identifizier- und abgrenzbare Gruppe gibt, auf die sich gemeinsame Reglungen beziehen, dass b) das so verstandene Volk über eigenständige Möglichkeiten der Einflussnahme auf die öffentliche Ordnung verfügt und dass c) eine Regierung im angenommenen Interesse des Volkes zu handeln in der Lage ist.


Diese eingängige Formulierung zeigt gleichzeitig die ganze Bandbreite möglicher Ausprägungen der Demokratie. Sie erlaubt sowohl elitäre und autoritäre („Regieren für das Volk“) als auch direktdemokratische Politikelemente („Regieren durch das Volk“)…
Das Lincoln’sche Demokratieverständnis lässt sich mit Hilfe der fünf Kriterien „Kongruenz“, „Kontrolle“, „Partizipation“, „Entscheidungsfähigkeit“ und „Durchsetzungsfähigkeit“ konkretisieren. (a. a. O. S.47)


Demokratie


als


Regieren…

… des Volkes

… durch das Volk

…für das Volk

Partizipation

Kontrolle    Kongruenz

Entscheidungsfähigkeit  Durchsetzungsfähigkeit


2.1.3.1  Demokratie  als Regieren des Volkes

…Hoheitliche Rechtsakte reagieren auf die von einem Volk (oder moderner: einer Gesellschaft) wahrgenommenen Probleme und formulieren eine politische Antwort hierauf.

Dabei sei der demokratische Staat lediglich durch die unveräußerlichen Menschenrechte eingeschränkt.
Es müsse „ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen der Ausdehnung von Problemen und der territorialen Reichweite von hoheitlichen Akten“ bestehen, also von Kongruenz, aber auch von Durchsetzungsfähigkeit, was „unter den Bedingungen der postnationalen Konstellation…  vermehrt“ nicht mehr gegeben sei. (a. a. O. S.48,49) Grenzüberschreitende Auswirkung haben etwa der Einsatz von Umweltgiften, aber auch die Veränderung des Leitzinses, was Anlass dazu gibt, staatsübergreifende politische Strukturen zu schaffen. N. erklärt solche Kongruenz zwischen Entscheidungsmöglichkeit und Entscheidungsauswirkung von Institutionen zur Voraussetzung demokratischen Regierens.
Grenzüberschreitende politische Institutionen dürfen daher zwar nicht mit demokratischem Regieren gleichgesetzt werden; in vielen Fällen verstoßen sie vielmehr sogar auf eklatante Weise gegen demokratische Prinzipien. Gleichzeitig aber sind sie überall dort als eine notwendige Bedingung der Demokratie zu verstehen, wo politische Entscheidungen entweder grenzüberschreitende Effekte haben oder auf grenzüberschreitende Problemlagen treffen.

2.1.3.2  Regieren durch das Volk

Der Begriff des Regierens „durch das Volk“ bezieht sich darauf, dass Bürger an politischen Entscheidungen beteiligt sind und über eine direkte Möglichkeit der Politikgestaltung verfügen. Politik soll nicht für Bürger, sondern von Bürgern gemacht werden (Barber 1984)…(a. a. O. S.49)

Bisher beschränkt sich jedoch eine derartige Beteiligung auf Gruppenzusammenschlüsse, die sich zudem in Parteien für ein Programm festlegen müssen. Erst mit Biotelie hätten Bürger (oder Einzelne überhaupt) die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Ideen allein und unabhängig ins politische Spiel zu bringen.
Bisher ist das wesentliche Instrument bürgerlicher Partizipation das aus allgemeinen und freien Wahlen hervorgegangene Parlament, das das Regieren an den Mehrheitswillen bindet. Aber von einer wirklichen Kontrolle der Regierung durch die Parlamentsmehrheit könne kaum die Rede sein, da Regierung und Parlament miteinander eng verzahnt seien (vgl. Blondel/Cotta 2000). Außerdem würden Rechtsakte von den Ministerien ausgearbeitet und von den Abgeordneten kaum durchschaut. Parlamentarier seien fachlich überfordert und kaum dazu  in der Lage, selbständige Vorschläge einzubringen. Ich möchte ergänzen, dass es den Abgeordneten in der Regel an für die Staatserhaltung wesentlichem Bildungswissen mangelt. Dazu kommt einschränkend noch die Macht internationaler und supranationaler Organisationen.  Von zunehmender Exekutivlastigkeit der Gesetzgebung ist die Rede. (a. a. O.  S.50) Den Nichtregierungsorganisationen (NROs), wie Amnesty International, Human Rights Watch, Greenpeace wird eine bedeutende ergänzende Rolle zuerkannt, auch wo sie nicht demokratisch organisiert und legitimiert sind. Sie seien zumindest kompensatorisch nützlich und ein Hinweis darauf, dass die Bevölkerungen sich von den Parlamenten nicht genügend vertreten fühlten.

Die Kontrolle von Regierungshandeln ist ein zweites Element der Beförderung von Regieren durch das Volk. Der alte Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gilt auch in der Demokratie. Kontrolle liegt immer dann vor, wenn (und insoweit) zu politischem Handeln autorisierte Mandatsträger sich für die Ausübung der ihnen verliehenen Kompetenzen gegenüber demjenigen rechtfertigen müssen, die sie mit diesen Kompetenzen betraut haben. Die Demokratie basiert auf einer weitreichenden Delegation von politischer und finanzieller Macht seitens der Gesellschaft an die Regierung bei gleichzeitig nur imperfekten parlamentarischen Kontrollinstrumenten (s.  o.). Die allermeisten demokratischen Regierungen verfügen zudem mit der Polizei, den Nachrichtendiensten, dem Militär sowie einem privilegierten Zugang zu den Medien über eine enorme Machtfülle…

Die Kontrolle der Regierung beschränke sich deshalb nicht auf den Wahlakt, sondern werde auch innerhalb der Wahlzyklen durch Verwaltungsgerichte gestärkt. Transparenz von Regierungshandeln für die Bürger sei Voraussetzung. (a. a. O. S.51)
 Das riesige Defizit hinsichtlich der Unterrichtung der Bürger über wesentliche Zusammenhänge durch die Medien wird von N. erwartungsgemäß übergangen. Er müsste sonst allen Studierenden u. a. die ausgleichende, alternative freie politische Berichterstattung durch die (öffentlich verfemte und angefeindete) JUNGE FREIHEIT wärmstens zur eigenen Urteilsbildung empfehlen. Es gab sogar Proteste dagegen, die JF in der Bundestagsbibliothek den Abgeordneten auch nur zugänglich zu machen!

Bis vor dem Ausgang der letzten Bundestagswahl 2013 mit ihrer parlamentarisch unterhalb von 25  Prozent liegenden Opposition waren die großen und kleinen Anfragen, der Untersuchungsausschuss die gemäß N.s Darstellung ausreichende Gewähr für wirksame Regierungskontrolle; man wird bei der 25%-Hürde nachbessern. (Inzwischen geschehen) Wieder wird die Rolle der NROs mit ihrem Sachverstand bei der Diskussion in den öffentlichen Medien hervorgehoben; letztere seien zumindest in den Großstädten eng mit einander verkoppelt, so dass von ihnen kaum etwas von Bedeutung übersehen werde (!):
Eine bedeutende und oft entscheidende Anhebung der öffentlichen Unterrichtung und Kritik wäre über die biotelen Einrichtungen, wie Kontrollkörperbüros (KKB) für die Durchführung unabhängige bioteler (sprich: lebensbedeutender) Gutachten, deren Ergebnisse samt nach verständlicher Begründung öffentlich zur Abstimmung gestellt werden müssten. Über die KKBs würde die gesamte Palette konkreter Wissenschaft in den öffentlichen Diskurs eingeschaltet, der von jedem dazu fähigen Antragsteller in Gang gebracht werden könnte.
Die biotelen Vereine, d. h. solche Idealvereine beliebiger Ausrichtung, die sich zur Beratung und Unterstützung der biotelen Gesetzgebung bereitgefunden haben, würde die öffentliche Debatte zusätzlich beleben.

2.1.3.3  Regieren durch das Volk

Hier gehe es um Verfahren der effizienten Einigung über politische Inhalte (Entscheidungsfähigkeit) und die Umsetzungsinstrumente auch gegen Widerstand, bzw. Durchsetzungsfähigkeit. Das Mittel der Mehrheitsentscheidung scheint für N. meistens im nationalen Bereich als ein unproblematischer Weg zur Beschlussfassung. Eingeräumt wird, dass viele Nationalstaaten nur zögerlich zum Verzicht auf ihre Vetomöglichkeit bei internationalen Entscheidungsgremien bereit sind. Internationale Politik stehe derzeit unter der Hürde der Einstimmigkeit ihrer Beschlüsse, so dass jeder Staat ein Blockaderecht hat. Auch zulässige Mehrheitsverfahren würden selten angewandt, sondern über bequemere innerstaatliche Rechtsakte aufgeweicht oder „mit nur begrenztem Nachdruck um[ge]setzt…“ (a. a. O. S.52)
Internationaler Konsens stößt auf weltanschauliche Hürden und disparate Weltsichten. Die WTO (World Trade Organization) vereint wohlhabende Staaten als Anhänger des Lösungsansatzes der Liberalisierung (ausgenommen im Agrarbereich) und Entwicklungsländer mit dem Ziel einer Absicherung gegen übermächtige Konkurrenz durch Schutzzölle. In den Vereinten Nationen halten Staaten wie China und Russland am Souveränitätsprinzip fest. Für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen gibt es keine zentrale und mit Gewaltmitteln ausgestattete Instanz. Internationales Recht kann nur durchgesetzt werden, „wenn es mit den Interessen seiner Adressaten oder aber zumindest machtvoller Akteure übereinstimmt“.

2.2  Globales demokratisches Regieren

In nachstehender, aus technischen Gründen von mir gering abgewandelter,  Abbildung führt N. „seine Implikationen für die Möglichkeiten globalen demokratischen Regierens“ vor. In der Vertikalen sind „die fünf zentralen normativen Kriterien demokratischen Regierens“ aufgeführt,  in der Horizontalen „die wichtigsten institutionellen Ausprägungen dieser Kriterien in der nationalen und postnationalen Konstellation“. (a. a. O. S.53)

Abbildung  3: Demokratisches Regieren in der nationalen und  postnationalen  Konstellation

 

Nationale
Konstellation

Postnationale
Konstellation

Kongruenz


Nationalstaat

Staatsübergreifende
Regime

Partizipation

Bürger

Stakeholder*

Kontrolle

Öffentlichkeit

NROs

Entscheidungsfähigkeit

Majorität

GMV/Delegation

Durchsetzungsfähigkeit

Zwang

Anreize

                                                   

                           Wahrscheinlichkeitsraum nationaler Demokratien

                                                                                                                                                                                                

                                                                   Möglichkeitsraum globaler Demokratie

 

* Begriff: Der Ausdruck Stakeholder stammt aus dem Englischen. „Stake“ kann mit Einsatz, Anteil oder Anspruch übersetzt werden, „holder“ mit Eigentümer oder Besitzer. Der Stakeholder ist daher jemand, dessen Einsatz auf dem Spiel steht und der daher ein Interesse an Wohl und Wehe dieses Einsatzes hat.  Im übertragenen Sinne wird „Stakeholder“ heutzutage nicht nur für Personen verwendet, die tatsächlich einen Einsatz geleistet haben, sondern für alle, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes haben; beispielsweise auch Kunden oder Mitarbeiter.( Quelle: Wikipedia)

Für N. bedeutet Stakeholder „der individuell sich betroffen fühlende Mensch“ (a. a. O. S.55). Der kann sich aber nicht im gleichen Maße zur Wehr setzen wie ein Bürger;  als „Weltbürger“ [Bezeichnung nicht bei N.] ist er heimatfernen Bürokratien ausgesetzt. Natürlich können sich ganze Bevölkerungen in Europa und den USA darüber entrüsten, wenn in muslimischen Staaten noch junge Frauen beschnitten werden. In biotelen Abstimmungen zählt aber nur die direkte Betroffenheit; Einmischung müsste und kann sich hier andere Wege suchen um derartige Missstände abzuschaffen. Individuelle  Betroffenheit, vor allem getrennt von seinem Anlass, ist ein dünnes Argument und kann auch vorgetäuscht werden.  In der biotelen Demokratie stünde das biotele Kontroll-Körper-Büro (KKB) auch substantiell jedermann nahe und wäre für Mängel abhelfende Vorschläge wo auch immer auf der Welt zugänglich. Für die Ärmsten dieser Welt könnten die Antragsgebühren durch Sponsoren übernommen werden.

Erst gegen Ende des letzten Jahrhunderts hat die Globalisierung und hiermit einhergehende Interpendenz [Abhängigkeit] zwischen den Staaten ein Ausmaß angenommen, das das Versprechen der nationalen Demokratie auf Gestaltung gesellschaftlichen Selbstregierens nachhaltig in Frage stellt. Staatsübergreifende inter- und supranationale Regime sind zwar keine hinreichende Bedingung für die Re-Etablierung von Kongruenz, sind aber notwendige Instrumente um die funktionalen Defizite des Nationalstaates zu kompensieren… (a. a. O. S.54)

Neben die Bürgerrechte, die man bei nationalen Behörden geltend machen kann, sollen nun solche als Stakeholder treten, für die man zumindest einmal in Internetforen eintreten kann. In den Mehrebenenstruktur sind majoritäre Prozesse und hierarchische Strukturen (Behörden) kaum vorhanden.
Als Ausnahmebeispiel wird ausgerechnet die supranationale Institution der Europäischen Zentralbank genannt, die sich aus unserem Vermögen bedient. Auch mit der Durchsetzungsfähigkeit von Politik in postnationaler Konstellation hapert es. Es gibt keine globale Polizei, von unverlässlichen Gewalt-Autorisierungen durch den Sicherheitsrat der Vereinen Nationen abgesehen. Anstelle des Gewaltmonopols treten weichere Anreizmechanismen, wie „über die Aussetzung von Handelsvergünstigungen“ (vgl. meinerseits:  Iran und dessen Atomrüstungsprogramm). (a.  a. O. S.55) Ausnahme wäre die Durchsetzung eines einstimmig im VN-Sicherheitsrat angenommenen Beschlusses. Keines der fünf Demokratriekriterien demokratischen Regierens in der Abbildung links oben kann in der „Mehrebenenstruktur“ aufgefunden oder  bisher durchgeführt werden.
Aber auch in Nationalstaaten waren die Kriterien nie gänzlich erfüllt worden.
Sinnvoll ist es daher, sich vor einer simplen Kritik der internationalen Einbindung von Demokratien zu hüten und konstruktiv nach Wegen zu suchen, wie die enge Verkopplung von Demokratie und Nationalstaat zumindest gelockert werden kann. (a. a. O. S.56)

Hier wiederum scheint N. die Maske fallen zu lassen: legt er damit den Studenten nicht nahe, sich von der Verkoppelung mit der Nation  – von der Volksgebundenheit ganz zu schweigen! – zu lösen?
Wäre die Wiedervereinigung Deutschlands ohne die nationale Volksverbundenheit beider Teilstaaten möglich gewesen? , so frage,  so erinnere ich an die Geschichtsmächtigkeit des Nationalen, die derzeit hierzulande nur noch von den Türken und  für die Türkei vertreten wird. Biotelie dagegen soll die Nationalstaatlichkeit nicht lockern und in Frage stellen, sondern als verfassungsmäßig verankertes und praktiziertes Band alle Nationalstaaten und andere Gruppen (etwa sich frei organisierende Stämme) in Einigkeit für eine vernünftige Politik der Lebenserhaltung in Vielfalt verbinden.

Teil II  Von der nationalen zur postnationalen Konstellation

2.      Das Verspechen des Nationalstaates

Die Demokratie war schon immer mindestens so sehr eine Idee wie eine Realität. Weder Schweden noch Dänemark noch irgendein anderes Land hat jemals zu Recht für sich reklamieren können, den Anspruch demokratischen Regierens vollständig umgesetzt zu haben. Es gab (und gibt) immer institutionelle Defekte, ungleiche Teilhabechancen, noch nicht erkannte  Ungerechtigkeiten und andere Probleme, die einer perfekten Realisierung des Versprechens der Demokratie entgegenstanden.
Ich würde da lieber sagen: die Idee der Demokratie ist ein Stück weit illusorisch-utopisch und wird häufig überfordert. Ungleiche Teilhabechancen etwa ergeben sich auch aus ungleichen Begabungen und Anstrengungsbereitschaften. Hier aber soll, so habe ich den Verdacht,  die sprach-klitterische Ummünzung der Bezeichnung Demokratie für großräumige Machtkonstrukte vorbereitet werden! Mehrheitsbeschlüsse in supranationalen Gremien und Kommissionen haben aber wenig mehr mit Demokratie zu tun; sie sind bürgerfern. Der „stakeholder“ ist nur noch ein Schatten des Bürgers.

3.1  Das Versprechen der nationalen Demokratie

…Die Idee der Nation sollte als normativer Rahmen fungieren, der ein Band der Solidarität zwischen den Reichen und Armen schaffen und Erstere dazu motivieren könne, auch ohne Zwang von ihrem Wohlstand abzugeben. Das mit einer gemeinsamen ethnischen Herkunft begründete Gefühl der Zusammengehörigkeit sollte darüber hinaus ein Band des Vertrauens schaffen, das die Zumutungen majorisierten Regierens erträglich machen würde…

 Der nationale Diskurs fand aber nicht mehr wie in Athen auf der Agora (dem Markt) statt, sondern im hochentwickelten pluralen Mediensystem, solange das noch an der Pluralität als Vielfältigkeit auch für das Massenpublikum festhielt, so möchte ich hinzufügen. (a. a. O. S.59)
Die kapitalistische Wirtschaft wurde über progressive Besteuerung in eine wohlfahrtstaatliche Ordnung eingebunden und konnte eine Vielzahl öffentlicher Dienstleistungen anbieten.

 

Hintergrund:  Das goldene Zeitalter des Wohlfahrtsstaates

 

Die sechziger und siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts werden oft als das Goldene Zeitalter des Wohlfahrtstaates bezeichnet (Hurellmann u. a. 2007). In diesen Jahren herrschte in Deutschland und in vielen anderen Industriestaaten ein stetiges Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung. Die staatliche Daseinsfürsorge wurde gleichzeitig stark ausgebaut. Viele Städte bauten öffentliche Schwimmbäder, eröffneten oder erweiterten Stadtbibliotheken und richteten Kindergärten ein. Mit der Stagflation der späten siebziger Jahre (Inflation bei gleichzeitiger ökonomischer Stagflation), der steigenden Arbeitslosigkeit und den wachsenden Staatsschulden ging dieses Zeitalter zu Ende. Es wurden zwar auch in den achtziger und neunziger Jahren noch neue wohlfahrtsstaatliche Programme wie die Pflegeversicherung aufgelegt. Der Verteilungsspielraum der öffentlichen Kassen ist gleichwohl seitdem sehr viel enger geworden.

 

Aber N. wertet die dargelegten Erfolge noch immer nur als Versprechen der Demokratie, da ja der Sozialstaat noch nicht so stark ausgebaut war als heute und die Milchkuh für Politikstudierende [meine Bezeichnung], ,„das hohe Maß an zivilgesellschaftlicher Teilhabe und an gut etablierten Nichtregierungsorganisationen,… in den 1970er Jahren noch völlig undenkbar… war… und auch die Bildungssysteme durchweg eher auf einem niedrigeren Niveau* als heute“. Angeblich „brach … das Entwicklungspotential und damit die Glaubwürdigkeit des Versprechens demokratischer Gestaltung sich noch nicht an der Realität einer sich entgrenzenden Welt (Butterwegge 2012)“.
*Ich selbst bekenne mich als Produkt der nunmehr als überholt geltenden Schul- und Universitätsbetriebe, die noch von der Humboldt‘schen Bildungsidee und vom noch möglichen persönlichen Kontakt zwischen Studenten und Professoren geprägt waren. Vielleicht werden meine Bemühungen auch deshalb offiziell nicht beachtet. (a. a. O. S.60)

N. gibt dann einen durchaus einleuchtenden geschichtlichen Überblick über die Gründe und Umstände, welche 1918 bis 1933 die Weimarer Demokratie an der Versprechenserfüllung verhinderte.  Der Crash an der Wall Street 1929 wird dabei angeführt, die Reparationslasten aus dem Versailler Vertrag [besser: Diktat] und schließlich die hohe Zinslast des Staates, die Geldentwertungen, hohen Schutzzollmauern gegenüber dem Ausland (Kindleberger 1973). Im März 1933 erreichte bei der Reichstagswahl  die NSDAP [National-Sozialistische-Deutsche-Arbeiter-Partei] Hitlers 43,9 % der Stimmen neben 8 % für die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und 12,3 % für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). (a. a. O. S.61, 62)
Nach 1945 strebten die meisten hochindustrialisierten Länder eine soziale Konsolidierung bei einer ‘nivellierten Mittelstandsgesellschaft‘ (Schelsky 1965) an. Entgegen der Wahlkampfmühlen der Linken, welche von einer weiteren Öffnung der Schere zwischen sehr hohen und Durchschnittseinkommen sprechen, wird mit Abbildung 4 in Kurvendarstellung von 1914 bis 1980 gezeigt, dass „der prozentuale Anteil des reichsten Anteils der Bevölkerung am gesamtgesellschaftlichen Einkommen… sich…zwischen 1950 uns Mitte der achtziger Jahre in den meisten hochentwickelten Staaten unterhalb von 10 Prozent … stabilisierte…, während er in der Zwischenkriegszeit noch bei ca. 20 Prozent gelegen hatte“. (a. a. O. S.62, 63)

3.2  Die Internationale Ordnung

In der „Hochphase der nationalen Demokratie“, die bis über die Mitte des vergangenen Jahrhunderts reichte, bemühten sich die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges um „eine neue Balance aus Weltwirtschaft und innerstaatlicher Wirtschaft“ zugunsten letzterer und um „eine globale institutionelle Architektur … im Sicherheitsbereich“. (a. a. O. S.63)

3.2.1. Wohlfahrt

In der Nachkriegszeit sei der internationalen Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle zugekommen. Nicht die Globalisierung der Ökonomie war das Ziel mit hoher Mobilität der Arbeitsfaktoren, „sondern die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine effektive staatliche Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik“.  Eine multilaterale Liberalisierung sollte den staatlichen Handlungsspielraum erweitern. 1948 wurde demgemäß das General Agreement of Tariffs and Trade (GATT) gegründet, mit dem Ziel des allmählichen Abbaus von Zöllen und unter dem Prinzip der Meistbegünstigung, welche bei Vertragsabschlüssen alle Teilnehmer ohne Bevorzugung zu behandeln vorschrieb, ausgenommen etwa bei regionalen Integrationsabkommen wie zwischen EU-Staaten oder gegenüber Entwicklungsländern – deren Handelspolitik blieb ihrem Gutdünken anheimgestellt – gemäß dem biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT (?).  Freierer Handel in bestimmten Bereichen wurde angestrebt, nicht aber der Freihandel auf der ganzen Linie (Rodrik 2011,109). Auch Industrieländern blieb die Möglichkeit von Einfuhrquoten und –zöllen zum Schutz einheimischer Industrie. Es gab ein Streitschlichtungsgremium mit schwachen Sanktionsmöglichkeiten, denen alle Beteiligten zustimmen mussten. Der internationale Handel von Industriegütern profitierte wenig. (a. a. O. S.64)

Hintergrund: der Kompromiss von Bretton Woods

„Ein ausgefeilter Kompromiss bildete die Seele der neuen Regelung: Man behielt ein ausreichendes Maß an internationaler Disziplin bei und ließ zugleich einen Fortschritt zu mehr Handlungsfreiheit zu, damit der Welthandel wieder auf Touren kommen konnte. Man reichte den Regierungen damit ausreichend Handlungsspielräume ein, um auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeiten im Inneren reagieren zu können. Jede internationale Wirtschaftspolitik würde stets Dienerin innenpolitischer Ziele sein müssen – Ziele wie Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Gleichberechtigung, soziale Sicherheit, Wohlfahrtsstaat – und nicht umgekehrt. Das Ziel würde eine gemäßigte Globalisierung sein, keine Globalisierung mit fliegenden Fahnen.“ (Rodrik 2011,106).


Auch der grenzüberschreitende Austausch von Dienstleistungen überschritt kaum den des kleinen Grenzverkehrs. Die Instrumente für Datenaustausch und Telekommunikation waren noch unentwickelt und teuer. Fast alle OECDD-Staaten führten weitreichende Kapitalverkehrskontrollen durch, um Verwerfungen über den Zu- und Abfluss spekulativen Kapitals wie in der Weltwirtschaftskrise zu vermeiden.

3.2.2 Sicherheit  (a. a. O. S.65)

Staatsgrenzen wurden als Ausdruck nationaler Souveränität betrachtet und die Selbstbestimmung der Völker beachtet. Militärische Interventionen waren selbst bei Verletzung universeller Menschenrechte nicht vorgesehen. Weder der Westen noch der Osten mischten sich in innerstaatliche Herrschaftspraktiken ihrer Verbündeten  ein. Auf Seiten des Westens standen dabei die argentinischen,  chilenischen, griechischen, spanischen und türkischen Militärjuntas, wobei Menschenrechtsverletzungen der Bündnisloyalität untergeordnet wurden. Auch der transnationale Terrorismus hielt sich an bestimmte territoriale Begrenzungen; Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) kämpfte gegen Israel, die Roten Brigaden in Italien, die Rote Armee-Fraktion (‚RAF) in Deutschland. „Transnationale Konfliktlinien wie heute zwischen Al Qaida und dem Westen waren noch genauso wenig bekannt wie die Metapher des „Zusammenpralls der Kulturen“ (Samuel Huntington 1996)“.  
Ich sehe in dieser fortschreitenden Konflikt-„Entgrenzung“ über Völkerdurchmischung durch Völkerwanderung allerdings wenig Fortschritt in Richtung Frieden und Wohlstand und ebenso wenig auch in Richtung auf Demokratie.

3.2.3  Umwelt

In der Nachkriegszeit gab es noch keine globale Umweltpolitik, sondern nur lokale Bemühungen etwa in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert und in der Weimarer Verfassung. (a. a. O. S.66, 67)
Mit Beginn der sozialliberalen Koalition 1950 sei die Umweltproblematik näher in den Blickpunkt gerückt (Waldsterben durch ‚sauren Regen‘). 1970 wurde ein Sofortprogramm zum Umweltschutz beschlossen und 1971 das erste Umweltprogramm mit über 100 Gesetzen. Der [in seinen Berechnungen weithin sachlich überholte] Bericht des Club of Rome (Meadows et al. 1972) wird erwähnt, die erste VN-Umweltkonferenz in Stockholm 1972 unter Beteiligung von 113 Staaten und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). (a. a. O. S.67) Ich füge von Herbert Gruhl noch hinzu: „Ein Planet wird geplündert – Die Schreckensbilanz unserer Politik“ (1975).

3.3 Dimensionen der Entgrenzung der nationalstaatlichen Demokratie

Vom Staat wurde erwartet, „in allen Fragen der öffentlichen und ökonomischen Ordnung das Allgemeinwohl identifizieren und zu seiner Umsetzung formulieren zu können“. Diese Sicht mute heute „merkwürdig überholt an“.  Über neoliberalistische Einflüsse [meine Bezeichnung] sei der Wohlfahrtsstaat immer mehr zurückgedrängt und Marktprinzipien und Eigenverantwortung betont worden. Die Staatsschulden seien gestiegen, öffentliche Bäder und Büchereien würden allenthalben geschlossen, Schulgebäude verwahrlosten, Wettbewerbsdruck habe zu einer Verschulung der Bildungssysteme im Rahmen des Bologna-Prozesses geführt.
Die leeren Staatskassen, so meine ich, sind doch nicht so sehr dem manchmal etwas überzogenen Privatisierungskurs geschuldet, sondern weit stärker dem weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaates und dem Asylrecht, das die Wohltaten auf Ströme von Wirtschaftsflüchtlingen und die davon profitierende heimische Asylindustrie  (Anwälte, Sozialarbeiter, Profiteure von der erweiterten Infrastruktur und Konsumindustrie) ausufern lässt, von den Kosten der unsinnigen „Euro-Rettung“ und der „Klimarettung“ ganz zu schweigen.
N. führt die Reduktion der Schulzeit auf das Bestreben der Wirtschaft zurück, die künftigen „high potentials“ noch früher zum Bestehen des internationalen Wettbewerbs einsetzen zu können. Ich würde von einem biotel kontrollierten Politikkurs eine Zurückführung der ausgearteten Verschulung und vor allem der Akademisierung erwarten. Wohl wissenschaftlich unbestreitbar bestehen doch erhebliche Begabungsunterschiede unter den Menschen; diese lassen sich über das Anheben des Aufwandes für Bildung keineswegs beliebig ausgleichen. Der nationalstaatlichen Demokratie – und haben wir denn eine andere? – wird zum Vorwurf gemacht, zu „einem Transmissionsriemen globalen Anpassungsdruckes und damit und damit verringerter Freiheit zu werden“ (Hirsch 1995).
Für mich wird hier bereits vorhersehbar, dass die von N. und seinem Berufsklan vorgeschlagenen transnationalen Demokratiebestrebungen noch weiter von der demokratischen Freiheit wegführen (vgl. die oben genannten Rettungsversuche auf hoher bürokratischer und sogar noch parlamentarischer Ebene).
Die Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, die für die Transformation des Staates und die faktische Zurücknahme des Versprechens der nationalen Demokratie verantwortlich sind, lassen sich unter dem Begriff der Entgrenzung subsummieren. (a. a. O. S.68)
Im biotelen Denksystem wird dabei der Konflikt zwischen dem Aspekt des AUSTAUSCHES und dem der AUTARKIE (Selbständigkeit) sowie der AUTONOMIE (Selbstbestimmung) angesprochen. Wo Austausch seine beiden Gegenspieler, AUTONOMIE und AUTARKIE oder auch nur einen schwächt bzw. aufhebt, da ist dies für das Gesamtziel der dynamischen Stabilität kritisch bzw. nicht mehr mit diesem vereinbar.
Die Entgrenzung drückt sich für den Bereich der Wirtschaft in „der zunehmend relativen und absoluten Intensität grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs“ aus. Im Bereich der Sicherheit scheinen sich die Gefahren von Kriegen zwischen Staaten zu verringern; an die Stelle tritt der globale Terrorismus. (a. a. O. S.68,69) Auslegungen von Freiheitsrechten und Fragen kollektiver Sicherheit werden zusätzlich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, im Europäischen Rat, vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erörtert. (a. a. O. S.69)

4  Entgrenzung der Wirtschaft

…spätestens seit Anfang der achtziger Jahre ein viel diskutiertes Phänomen…

4.1 Die Weltwirtschaft der Nachkriegszeit

Verhandlungen darüber gab es zwischen den USA und Großbritannien bereits während des Zweiten Weltkrieges. Die Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre mahnte, der Zerfall der Weltwirtschaft in rivalisierende Blöcke sollte vermieden werden. Außer der Wirtschaftsliberalisierung sollten auch Gewerkschaftsbewegung und soziale Bedürfnisse berücksichtigt werden, „der Widerspruch zwischen der einzelstaatlichen und der internationalen Ordnung“ als bisher „einseitig kapitalorientierter Weltwirtschaft…“ sollte bewältigt werden (vgl. Polanyi 1944). (a. a. O. S.73)
„Liberalisierung der Austauschbeziehungen und die Fixierung der Währungsparitäten auf der Basis des Goldstandards“ war die bisherige Lösung.  Der Goldstandard wurde von Großbritannien und vom Deutschen Reich über Wirtschaftslenkung in den 30er Jahren aufgekündigt, aber auch durch den New Deal der USA und den Corportivismo in Italien. Neben dem Ziel eines Maximums an Kapital-, Güter- und Arbeitsfreizügigkeit sollten die einzelstaatlichen Souveränitäts-Bedürfnisse im Finanz und Sozialbereich berücksichtigt werden.

4.1.1 Der IWF in der Nachkriegsordnung

In Bretton Woods wurde dieser zwischen den USA und Großbritannien verhandelt. Die Konvertibilität der Währungen sollte allmählich wieder eingeführt werden und die Spekulation auf den Kapitalmärkten gedämpft in Richtung auf einen „eingebetteten Liberalismus“ (Ruggie 1983). Keynesianische nationale Wachstumspolitik und internationale Währungsstabilität sollten verbunden werden. Kapitalspekulationen ohne direkten Bezug zum Warenhandel wurden als Krisenursache ausgemacht und nationale Kaptalverkehrskontrollen in Banken und Finanzinstitutionen eingeführt. (a. a. O.S.74) Henry Morgenthau wollte das Finanzkonzept nicht auf die Interessen der Wallstreet-Banker und derer in London, sondern auf die Bedürfnisse Washingtons ausrichten.
Als britischer Verhandlungsführer fungierte John Maynard Keynes. Man einigte sich schließlich auf freiwillige nationale Kapitalverkehrskontrollen. (a. a. O.S.75) Die britische Forderung auf internationale Verpflichtung zu Kapitalverkehrskontrollen drang nicht durch. Auch die Meldepflicht für ausländisches Kapital auf den Binnenmärkten wurde begrenzt.

4.1.2  Das GATT in der Nachkriegsordnung

Im März 1948 wurde von über 50  Staaten in Havanna die Charta for  the International Trade Organisation (ITO) unterzeichnet, konnte sich jedoch nicht durchsetzen, da die USA nicht beitrat, so dass es beim GATT blieb. (a. a. O.  S.76,77) Neben der Meistbegünstigungsklausel ist das zweite Prinzip des GATT das grundsätzliche Verbot von Kontingentierungen und Quoten (nichttarifliche Handelshemmnissen) und deren Ersatz durch Zölle wegen derer höherer Transparenz und leichterem Abbau in Verhandlungen. Das dritte Prinzip stellen die Ausnahmen und zeitweisen Befreiungen von den beiden Regeln dar. (a. a. O. S.77) Solche Ausnahmen gelten für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleitungen, für Zollunionen und Freihandelszonen, die von de Meistbegünstigungsklausel befreit sind, für Landwirtschaft und Fischerei vom Verbot der Quotierung und die Befreiung aller Maßnahmen zur Gesundheit und öffentlichen Sicherheit. Bei schwerwiegenden Zahlungsbilanzungleichgewichten  dürfen  Importe Kontingentierungen und Quoten unterworfen werden, wovon oft Gebrauch gemacht wurde. Vollbeschäftigung und Einkommenswachstum wurden im GATT durchaus als ergänzende Ziele neben dem Freihandel anerkannt.

4.1.3 Der historische Kompromiss des gezähmten Marktes

Kapitalistische Marktwirtschaft und soziale Verantwortung konnten zusammengeführt werden.

4.2 Ökonomische Entgrenzung

In den siebziger Jahren ging das Wirtschaftswachstum zurück und die Arbeitslosigkeit stieg an.
Die OECD-Staaten reagierten gemäß keynesianischer Lehre mit konjunkturfördernden Staatsmaßnahmen, was jedoch über erhöhte Staatsausgaben lediglich zur Inflation führte.  (a. a. O. S.79, 80)
Kapitalgeber erwarteten einen Inflationsanstieg und verlangten höhere Zinsen. Die Liberalisierung der Kapitalmärkte hatte den Abfluss des Kapitals ins Ausland zur Folge. Der Keynianismus war nur für einen geschlossenen Binnenmarkt gültig. Die USA und unter Margaret Thatcher auch Großbritannien finanzierten ihre Handelsdefizite durch Vietnamkrieg und Rückgang der industriellen Wettbewerbsfähigkeit  über ihre spekulativen  Finanzzentren. (a. a. O. S.80, 81) Diese Rechnung ging zunächst auf, da die wichtigeren europäischen Länder ihre Kapitalverkehrskontrollen abgeschafft hatten. Die Uruguay-Runde versuchte in den achtziger und neunziger Jahren das internationale Handelssystem weiter zu liberalisieren und den GATT in eine Welthandelsorganisation (WTO) zu überführen. Hinsichtlich des Streitschlichtungssystems versuchte man den Umbau zum Prinzip des “umgekehrten Konsens“. Darnach werden Streitschlichtungsgremien auf Verlangen auch nur einer einzigen Partei eingesetzt und die Schiedssprüche gelten, wenn sich nicht alle Parteien dagegen aussprechen. Die Entwicklungsländer sahen sich dabei wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit als benachteiligt an; die USA und die Europäische Union setzten sich jedoch durch, indem sie alle bisherigen Schutzmaßnahmen für alle Mitgliederstaaten verbindlich machten und das GATT in die WTO überführten. Dabei mussten die Entwicklungsländer alle GATS-, TRIPS-, TRIM-, Antidumping- und Subventionsschutz-Abkommen übernehmen.
Der technologische Fortschritt hinsichtlich des Güter-und Nachrichtenaustausches hat dahin geführt, dass in der verflochtenen Weltwirtschaft „Waren und Dienstleistungen dort produziert werden, wo die Produktivität am höchsten und die Kosten am niedrigsten sind“. (a. a. O. S.82, 83) Während sich das Bruttoinlandsprodukt ( BIP) zwischen 1970 und 2010 „lediglich“ [N.] verzwanzigfacht hat, nahm der Welthandel auf das Vierzigfache zu.

4.3  Vom Wohlfahrtsstaat zum Wettbewerbsstaat

Hier hat mich N. durch Wirklichkeitsnähe etwas überrascht, auch wenn er mit dem Herausstellen von „Wettbewerb“ an die sozialistische Sprachregelung, die ja auch einen “sozialistischen Wettbewerb der Arbeiterklasse“ kannte, anknüpft. Wettbewerb ist aber ein Brückenbegriff hin zum Aspekt der AUSLESE, die doch bei den Linken immer noch verteufelt wird, soweit sie sich nicht zu ihren Gunsten auswirkt. Letztlich ist das Sowjetimperium am Wirtschaftszusammenbruch gescheitert und damit an der Nichtbeachtung von AUSLESE. Und auch der Zwangszusammenschluss der EU-Staaten in einen Zentralstaat der Schuldenunion unter der durch die SED-Kaderschmiede erzogenen Bundeskanzlerin Angela Mergel wird keinen Bestand haben.  Und nun die Erkenntnis:

Die Staaten sind dazu gezwungen die Grenzen für den Kapitalverkehr zu öffnen, um international wettbewerbsfähig zu sein. Staatliche Mehrausgaben kommen nicht nur der heimischen Wirtschaft zugute, sondern können über Zahlungen von Importen leicht ins Ausland abfließen. (a. a. O. S.84) Die nationalstaatliche Politik kann bedrohte Industrien nicht mehr so recht stützen, und doch hat sie andere wichtige Aufgaben, wie die Schaffung von „Steueranreizen für die Entwicklung innovativer Industriebereiche, die Förderung regionaler Kooperation oder die aktive Technologie- und Industriepolitik“.  Und dabei kann über diese Störung der freien Marktwirtschaft durch eine neue Planwirtschaft auch beträchtlicher gesamtwirtschaftlicher Schaden entstehen, wie ich anmerken möchte, indem ich an die CargoLifter AG, für deren Frachtluftsiffproduktion in Brandenburg eine riesige Produktionshalle gebaut wurde, erinnere, die jetzt als Vergnügungsstätte genutzt wird, oder an die diversen Photovoltaik-Großanlagen, welche gegen die chinesische Konkurrenz nicht aufkommen konnten.
Nach N. kann der Markt die Entwicklung der modernen Infrastruktur nicht mehr leisten und sind die wettbewerbsstärksten Staaten hierbei besonders aktiv. Die internationalen Handelsbeziehungen dehnten von den USA und Europa beginnend über die Tigerstaaten Taiwan, Südkorea und Singapur in den siebziger und achtziger Jahren über China, Indien und Brasilien im letzten Jahrzehnt aus und schlossen auch weniger entwickelte Länder mit ein. (a. a. O. S.85) Ganze Produktionszweige für weniger anspruchsvolle technische Fertigungsverfahren verlagerten sich in andere Weltteile. Es wird nochmals auf den Beschluss der europäischen Bildungs- und Kultusministerien von 1999 hingewiesen, mit dem Bologna-Prozess die Universitätsausbildung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft hin auszurichten. Die Unternehmensbesteuerung wurde, von Großbritannien in den 1980er Jahren beginnend überall abgesenkt, in Deutschland von ca. 60 auf 30%. (a. a. O. S.86) Lohnverhandlungen erfolgen unter dem Druck ihrer Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit.

4.4 Transnationale Stratifizierung

Die Integration der nationalen Märkte führt zu einer effektiven Desintegration der nationalen Gesellschaften.
Hier schließt sich N. der offiziell ausgegebenen Deutung an, die entstehenden Slums um Paris, in London und Berlin, „Zones of Turmoil“ (Singer/Wildavsky 1993), also Unruhezonen, seien die Folge zu geringer staatlicher Bemühungen um Integration durch Bildung.
Die Darstellung der wahren Ursachen, wie sie vom ehemaligen Finanzsenator für Berlin, Thilo Sarrazin („Deutschland schafft sich ab“) und dem Berlin-Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky („Neukölln ist überall“) aufgezeigt wurden, wird gemäß der offiziellen Linie der „politischen Korrektheit“ erwartungsgemäß unterdrückt. Der
Koran befiehlt die Ab- und Ausgrenzung bereits ihm Wohnen; die Entwicklung hin zur Laszivität , zur Sittenlosigkeit – wie unsere „neue Moral“ eben auch den Türken aufstoßen muss – trug dazu bei, dass Eltern ihre Kinder für bestimmte Jahre zu den Großeltern in die Türkei schickten, heute dominieren moslemische Kinder viele Schulklassen. Morgen wird man den Unterricht auf Türkisch umstellen. (a. a. O. S.87)

Hintergrund: Die Aufspaltung nationaler Gesellschaften

Bereits Anfang der neunziger Jahre wies der damalige US-amerikanische Außenminister Robert Reich darauf hin, dass die Idee einer ökonomisch und sozial integrierten nationalen Gemeinschaft überholt sei.
„Früher saßen alle Amerikaner, wirtschaftlich gesehen, mehr oder weniger im selben Boot.
Die meisten stiegen und fielen gemeinsam in dem Maße wie die Unternehmen, bei denen sie angestellt waren, die Industrien, zu denen diese Unternehmen gehörten und wie die Volkswirtschaft als Ganzes produktiver wurde – oder erlahmte. Doch nun bestimmt sich unser wirtschaftliches Los nicht mehr allein innerhalb der Grenzen des Landes. Wir sitzen jetzt in verschiedenen Booten, von denen eines rasch sinkt, ein anderes langsamer, während ein drittes Boot vorankommt.“(Reich 1993:232)

 

In den Metropolen der OECD hat sich die Nachfrage nach wenig qualifizierten Arbeitskräften verringert. In den Vorstandsetagen der großen Konzerne stiegen die Vorstandsgehälter der  Top 100 im Verhältnis derer der leitenden Angestellten von 6:1 (Kienbaum 2007) auf inzwischen 15:1.
Die Einkommensverteilung aller OECD-Staaten wird nach dem „Gini-Koeffizienten“ graphisch dargestellt. Bei 17 Ländern findet sich eine wachsende Ungleichverteilung. (a. a. O. S.88)
Bei 6 Ländern jedoch ist eine Abnahme der Ungleichverteilung festzustellen, die dadurch erreicht wurde, dass zugunsten der Sozialstaatlichkeit eine verringerte Attraktivität für flüssiges Kapital in Kauf genommen wurde. In meiner Ausdrucksweise wurden sie sozialistischer regiert und finanzierten ihren Wohlfahrtstaat auf Pump. Dabei haben Griechenland, Spanien und Irland seit 2012 eine Finanzkrise, Frankreich eine Jugendarbeitslosigkeit von 20 Prozent und ein Außenhandelsdefizit von 80 Milliarden (2012). Belgien hat Schulden um ca. 100 Prozent seines Bruttosozialprodukts, die Türkei hat die zweithöchste Ungleichverteilung. (a. a. O. S.89)
Von sozialen Ausgrenzungs- und Fragmentierungsprozessen ist die Rede, die neue Weltmarktgesellschaft gruppiert sich immer mehr staatsübergreifend „nach Einkommens- und Lebensgestaltungsmöglichkeiten“. Die SPD unter Gerhard Schröder entschied sich mit der Agenda 2010 für höhere nationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Parteiprogramme nähern sich unter dem Druck der Sachzwänge an. Staatliche Gestaltungsmöglichkeiten im Sozialen verringern sich unter Abhängigkeit vom globalen Kapital.  (a. a. O. S.90, 91)

4.5 Ökonomische Entgrenzung und Demokratie

Wenn unter Marktbedingungen die Löhne von Minderqualifizierten, deren Zahl über Einwanderung ständig ansteigt, abfallen und die Gehälter der Hochqualifizierten ansteigen, so kommt die Politik des Staates in Schwierigkeiten. Den Lohnforderungen der Gewerkschaften stehen die Drohungen der Arbeitgeber gegenüber, die Produktion in Niedriglohnländer zu verlagern. Die WTO dient der Liberalisierung ohne ein Instrument für globale Sozialpolitik zu besitzen. (a. a. O. S.91) Das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G20 allein hat hier Möglichkeiten der Abstimmung für 80 Prozent der Weltbevölkerung, kann aber nur einstimmig beschließen. (a. a. O. S.92,93)  In der Kapitalmarktpolitik finden sich nicht einmal Ansätze für „checks und balances“ und sehr widerstreitende Interessen, so diejenigen der Britten und US-Amerikaner für Prosperieren ihrer Finanzplätze über Finanzspekulationen. (a. a. O. S.93)  N. fordert „mit globalen Verflechtungsstrukturen kongruente, partizipative und öffentlich kontrollierte Formen des grenzüberscheitenden Regierens…“ (a. a. O. S.94)

Bioteles transnationales Recht und Wirtschaft

Auf die Tätigkeiten von inter-oder supranationalen Gremien oder Kommissionen haben die Bürger kaum Einfluss. Mit der Einschaltung der biotelen Gesetzgebung wären die Absichten und Wirkziele klargestellt und Korruption und Machthunger während der Ausarbeitung der Gesetze ausgeschaltet. Bioteles Recht kann  transnationales Recht sein und soll immer auf die Grenzen seiner Auswirkungen hin untersucht werden. Die unabhängigen Gutachter haben also auf die Auswirkungen in allen Bereichen auch anderer Nationen hin zu achten und über geeignete Aufklärungsmittel  den Betroffenen überall die notwendige Unterrichtung zuteil werden zu lassen.
Für Entscheidungen mit noch nicht überschaubaren Folgen, soweit nicht eben diese Unüberschaubarkeit zu einem biotelen Veto führt, müssten dann entsprechende Fachgremien von den Regierungen oder deren Zusammenschluss (z. B. UNO) eingesetzt werden (siehe Teil 3).
Bioteles transnationales Recht könnte auch in der Form der Festlegung von verpflichtender globaler Besteuerung von Industrien etwa mit 20 Prozent ihres Umsatzes durch alle Staaten oder auf allen Territorien wirksam werden, wobei der Einsatz dieser Einnahmen für die Entwicklung von Infrastruktur oder für soziale Wohlfahrt festgelegt und kontrolliert werden könnte, soweit die Bevölkerungsmehrheiten nicht widersprechen. Es könnte so dem spekulativen Manchester-,Turbo- oder „Raubtier“-Kapitalismus  von seiner Schärfe genommen werden zugunsten eines Rheinischen Kapitalismus, auf mehr auf Dauer von Industrien abstellt als auf raschen Profit. Vielleicht könnte auch eine Begrenzung der Geschwindigkeit von gewissen Kapitalbewegungen, zur Dämpfung der Börsenspekulationen beitragen. Ob man nun bei der Zinswirtschaft bleibt, was mir wahrscheinlicher erscheint, oder zu einer Art Islamic Banking etwa unter elektronischer Geldeinspeisung in Aktienfonds übergeht: es werden sachkundige Vermittler entsprechend unseren Bankfachleuten erforderlich sein, die die Risiken bewerten; und diese und die Banken könnte man ja entsprechend auch an den Geschäftsrisiken beteiligen; diese Risikoübername würde zur Zulassungsbedingung. An der Kappung des jetzigen riesigen spekulativen Geldüberhanges werden Wirtschaft und Staat nicht herumkommen; ob man den Überhang cyclisch wieder hochfahren lassen muss oder in kleinen Dosen entladen kann?

Geburtenregelung

Auf zunächst heftigen Widerstand dürften Maßnahmen zur globalen Geburtenregelung stoßen, die aber unvermeidbar sein werden, wenn die Plünderung des Planeten infolge weiteren Bevölkerungswachstums in Grenzen gehalten werden soll. Da die industrielle Lebensweise in Städten oder um Stadtzentren herum diejenige ist, welche einen höheren Bevölkerungsanteil Vollbeschäftigung und Unterhalt  gewähren kann, muss die Geburtenregelung sich verstärkt auf solche Völker und Bevölkerungsschichten erstrecken, die sich hierbei in freier Konkurrenz unter Wahrung des Aspektes der GEGENSEITIGKEIT nicht bewähren. Das laute Protestgeschrei besonders aus islamischen Kreisen und Entwicklungsländern darf die entwickelten Staaten nicht von vernünftigen Regelungen abhalten. Die weltweite Solidarität gemäß dem Aspekt der SUBSIDIARITÄT muss an entsprechende Verhaltensbedingungen geknüpft werden. Wesentlich müsste sich aus bioteler Sicht die Politik des internationalen Personenverkehrs dahingehend ändern, dass zwar das weltweise gegenseitige Besuchsrecht (mit Ausnahmen für Natur- und Kulturschutz) durchgesetzt wird, aber Massenverschiebungen soweit vermieden werden, soweit klimatische Veränderungen diese nicht erzwingen. Völker und Nationen sind keine Auslaufmodelle hin zu einer „bunten“ globalen Weltgesellschaft, sondern unter Bedingung der Vermeidung von Kriegen über international bestückte Weltpolizeiblöcke eine entwicklungsfähige Stütze demokratischer Entwicklung weltweit. Bereits Garrett von Hardin hat in „Naturgesetz und Menschenschicksal“, Cotta Verlag Stuttgart 1959 darauf hingewiesen, dass wir gut daran tun, auf die Natur- und Vererbungsgesetze zu achten. Nach Hardin bietet die Zersplitterung in getrennte Gruppen auf unsicherem Terrain die besseren Anpassungs- und Überlebenschancen und wird das Überleben einer durchmischten Menschheit ohne genetische Trennungen in ihrem Bestand bedroht. Unwissenschaftliche und bewusst verfälschte Vererbungsexperimente unter politischem Einfluss (beispielweise in der Sowjetunion und im „Dritten Reich“) sollten uns nicht an ernsthafter Vererbungsforschung hindern und an vorsichtiger Berücksichtigung ihrer Ergebnisse.
(Meine populationsgenetischen Erkenntnisse blieben aus Zeitmangel leider auf dem Niveau jener Zeit stehen.) Die Menschheit schaffte es mit wenigen Exemplaren ihrer Gattung in Millionen Jahren in vielen rassischen Varianten zu überleben; durch Intelligenz hat sie sich der Natur bemächtigt und scheint sich in absehbarer Zeit selbst zu vernichten. Der Mitbegründer der Partei „Die Grünen“ und spätere Begründer der Ökologisch-demokratischen Partei“ Herbert Gruhl soll zuletzt resignierend gesagt haben, der Mensch sei zu intelligent zum Überleben. Zu was der Mensch aus Zwang fähig ist ergibt sich aus folgender Notiz:
Eine interessante Ausnahme bildete die Pazifik-Insel Tikopia, in der die Bevölkerung durch strenge Geburtenkontrolle jahrhundertelang konstant gehalten wurde. http://de.wikipedia.org/wiki/Malthusianische_Katastrophe .
Während Malthus noch voluminöse um den Penis abschließbare Apparate erfinden musste (aus meiner Erinnerung), sind heute ja schließlich praktisch wirksamere Methoden verfügbar und werden millionenfach eingesetzt. Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn bessere und humanere  Vorschläge gefunden würden als die von mir oben skizzierten.  
Wenn Biotelie eine Aufforderung zu mehr Wahrheit in der Politik ist, so muss sie der links-liberalen Selbstzerstörungs-Moral entgegenarbeiten. Welche Unverschämtheit der Brüsseler  Bürokratie, die vom Volkswillen direkt getragenen legalen Bestrebungen zur Zuzugsbegrenzung in das kleine Land der Schweiz mit der Menschenrechtskeule niederschlagen zu wollen. Nach meiner Erinnerung beobachtete Immanuel Kant voller Rührung eine Sperlingsmutter die bei futterarmer Hitze ihre Jungen bis auf eines aus dem Nest warf. Wir Menschen verfügen vermutlich nicht über solche Instinkte, aber wir verfügen über bewusstes Denkvermögen und über humanere Handlungsmöglichkeiten.
Ein bioteler Gesetzesvorschlag in einer Periode nach einem katastrophenausgelöstem allgemeinem Gesinnungswandel könnte inhaltlich darauf hinauslaufen, zu Erhaltung der europäischen Kulturen illegalen Einwanderern aus anderen Kulturen die Kinderlosigkeit zur Auflage zu machen und bei legal Eingewanderten der letzten dreißig Jahren und ihren Nachkömmlingen die Kinderzahl auf eines zu beschränken, ausgenommen bei beruflich tätigen Spitzenkräften. Gegen dieses Gesetz Verstoßende müssten in ihre Ursprungsländer zurückgeschickt werden; wem kein Ursprungland nachweisbar wäre, der könnte in ein Aufnahmeland abgeschoben werden, das ihn gegen entsprechende finanzielle Gegenleistungen und unter langfristiger Überwachung, etwa durch das Rote Kreuz, aufzunehmen bereit wäre. Aus heutiger Kurzsichtigkeit klingt dieser Antrag menschenverachtend; es lässt sich aber eine Zukunft denken, in der es wieder zu drastischen Maßnahmen der Geburtenregelung und kulturellen Entflechtung kommt. Es ist wahrscheinlich nicht gleichgültig, welche Völker die Erde bewohnen und welche Kulturen sie beherrschen; und die links-liberale Kulturlosigkeit wird nicht die Oberhand gewinnen. Wir müssen hinsichtlich der Stäke der Weltbevölkerung irgendwie wieder bei den 1950er Jahren anknüpfen; denn ausgerechnet als Gregory Pincus und John Rock, unterstützt durch die Frauenrechtlerin Margaret Sanger die Antibaby-Pille herausbrachten, da begann die Spaltung: hier Fortschritt bis zu Rücksichtslosigkeit, Sittenzerfall und Kinderarmut, dort Rückständigkeit und Bevölkerungsexplosion.
„Seid fruchtbar und mehret euch“ (1. Mose 1.28) galt damals, als die Erde noch menschenleer war;  der Koran war eine Sicht aus dem siebenten christlichen Jahrhundert; soll diese wirklich in allem heute und morgen und gerade auch hierzulande gelten?  Unsere heutigen Politiker tun alles dafür. Wir haben doch nur die Wahl: entweder Vernunft und Selbstbeherrschung – und warum soll Empfängnisverhütung, welche der „Westen“ aus Vergnügungssucht übertreibt, dem „Osten“ nicht zumutbar sein? – oder Zerstörung, Mord und Totschlag.

Links-liberal als Begriffsschizophrenie

Auf die Idee, im Namen der sozialistischen Vergemeinschaftung der Erde auch die Vergemeinschaftung aller Bodenschätze zu fordern, scheinen die Linken nicht zu kommen. Zu Zeiten der Sowjetunion war dies interessenpolitisch verständlich. Schließlich hat aber auch der Islam seine moderne Wiedererstarkung durch die Ölmilliarden der westlichen Industrieländer errungen, nicht durch industriellen Leistungsaustausch in GEGENSEITIGKEIT. N. schließt in diesem Buch Demokratiewissenschaft und internationale Staatenkooperation zusammen, ohne dafür Beweis antreten zu können, dass beide Themenbereiche inhaltlich und substantiell oder auch funktionell in einem engen positiven Zusammenhang  stehen, so meine kühne Behauptung.
Verhält er sich so in taktischer Absicht und in Vorwegnahme der Utopie eine Weltgesellschaft, die auf dem besten Wege sei, sich friedlich zu einigen und alle Interessengegensätze durch Schlichtung einzuebnen?
An dieser Stelle kommt mir in den Sinn, dass der derzeit bei uns herrschende links-liberale Zeitgeist begrifflich in sich die unversöhnliche dialektische Spannung zwischen individueller freier (eben liberaler oder eigentlich libertin-laxer) Wunscherfüllung und säkular-christlicher (oder sozialistischer) Rückführung des Eigentums in das Allgemeineigentum in sich trägt, und als  Leitmotiv dadurch undurchsichtig und verlogen wird, sobald man diese Einstellung (oder besser: Vorgabe) des Links-Liberalen auf größere und nicht mehr gegenseitig überschaubare Menschenzusammenschlüsse überträgt. Das Maximum einer derartigen Verlogenheit wird auf der Ebene der Großstaaten bzw. Staatenbünde bis hin zum Weltstaat erreicht.
Das Ideal des Sozialismus, der alten Linken, war ursprünglich das Gemeinwohl, vor dem die Interessen der Einzelnen zurückzutreten hatten. Die 68er Mogelpackung der sog. Links-liberalen verleugnet die Notwendigkeit des Gemeinwohles, da es ja über die grenzenlose Freiheit aller einzelnen sozusagen als Selbstläufer erreicht werde. Vgl.  auch: Felix Ekardt „Das Prinzip der Nachhaltigkeit“, der – übrigens auch ein Regierungsberater – in der monomanen Fixierung auf AUTONOMIE als Staatsziel meines Erachtens am Weitesten (in die Irre) ging.

5 Entgrenzung der Sicherheit

In Europa galt nach dem Westfälischen Frieden, mit dem der dreißigjährige Krieg mit seinen Söldnerheeren endete, das Gewaltmonopol des Staates; heute wird es durch den Terrorismus infrage gestellt. Den Staaten stellt sich das Problem der Internetsicherheit und der Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

5.1  Traditionelle Sicherheitspolitik

Staat und zwischenstaatliche Politik werden als noch bedeutsam anerkannt. (a. a. O. S.96)

5.1.1. Das Sicherheitsdilemma

Hintergrund: Konfrontation im Südchinesischen Meer:

„Es ist eine gewaltige Waffenschau im Südchinesischen Meer zwischen Korallenatollen starten Russland und  China sowie die Philippinen und die USA gleichzeitig‚ Seemanöver. Offiziell soll der Kampf gegen Piraten trainiert werden. Tatsächlich geht es um Rohstoffe und Handelsrouten.“  Der Spiegel 18. 4. 2012

 

Das Sicherheitsdilemma der internationalen Politik sei eine Situation, in der es für alle beteiligten Parteien rational ist, sich unvernünftig zu verhalten (Herz 1974), da ein internationales Gewaltmonopol fehlt. Wettrüsten ist in Gang und es kommt auch zu Kriegen. Pläne der NATO für ein Raketenabwehrsystem gegen Mittelstreckenraketen aus dem Iran werden genannt. Russland kündigte im Mai 2012 mögliche präventive Angriffe auf Polen und Rumänien dagegen an, aus der Zweitschlagfähigkeit heraus begründet. (a. a. O. S.97)
Schon seit undenkbar langen Zeiträumen ging es bei kriegerischen Konflikten um militärische Vorherrschaft (Hegemonie). Genannt werden der japanische und deutsche Militarismus des 20. Jahrhunderts, der aktuelle iranische Export schiitischer Ideologie über die Hamas in Palästina.

5.1.2 Der demokratische Frieden

Zwischen den OECD-Staaten besteht seit 70 Jahren Frieden. (a. a. O. S.98) Seit dem 17. Jahrhundert wird ein Völkerrecht entwickelt, um internationale Zwistigkeit über eine gemeinsame Rechtsordnung zu regeln oder doch zu mindern. Die Demokratisierung der Staaten im 19. Jahrhundert  erleichterte das gegenseitige Verständnis. Betont wird das Gewicht dieser neuen Möglichkeit durch die Tatsache, dass demokratische Regime keine Kriege gegeneinander geführt haben (Russett 1993)., ohne jedoch friedfertiger zu sein, was im Hinblick auf die jüngst unter Führung der USA geführten militärischen Interventionen eingeräumt werden muss. Aber:
Nur der demokratische Staat scheint in der Lage zu sein, den Frieden langfristig zu sichern.  (a. a. O. S.99)

5.1.3  Bündnispflichten und der Parlamentsvorbehalt

Diese wechselseitige Verklammerung von Demokratie und globaler Sicherheit ist eine zentrale Größe zum Verständnis des Friedens in der OECD-Welt. Sie wird heute allerdings zunehmend problematisch. Die Einbindung demokratischer Staaten in internationale Abstimmungsprozesse führt immer häufiger zu einer faktischen Marginalisierung nationaler Parlamente und damit zu einer Relativierung des demokratischen Prinzips. Traditionell ist es eine der vornehmsten Prärogativen nationaler Parlamente, über Fragen von Krieg und Frieden zu entscheiden…

Weltpolizei-Blöcke

Unter der transnationalen biotelen Kontrolle wäre die Friedenssicherung, d. h. die Wahrung nationaler Grenzen und Souveränität Aufgabe der regional zuständigen Weltpolizei-Blöcke nach nahezu totaler nationaler Abrüstung. Die Regierungen müssten Streitfragen in Kompromissen auf UNO-Ebene lösen. Würden sie sich nicht einig, so könnte ersatzweise ein bioteles Fachgutachten die Lücke füllen oder etwaig strittige Territorien blieben neutralisiert und außerhalb nationalen Eigentums.

Noch in den letzten Kriegsjahren wurden die Vereinten Nationen und der Sicherheitsrat begründet. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs fühlte sich der Westen durch die hochgerüstete Sowjetunion bedroht und  USA und westeuropäische Staaten gründeten die NATO. Ein Angriff auf einen Bündnisstaat löst die Beistandspflicht der anderen aus. In der Bundesrepublik Deutschland gilt allerdings der Parlamentsvorbehalt für substantielle Fragen, deren Entscheidung so anderen Regierungsorganen verwehrt ist. Budgetentscheidungen, Grundrechtsänderungen und Armeeeinsatz unterliegen darnach der Parlamentskontrolle. (a. a. O. S.100)
Am Irakkrieg der NATO unter Führung der USA hat sich Deutschland unter Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht beteiligt. Der unverzichtbare Einsatz der AWACS-Flugzeuge zur Luftraumüberwachung im Irak mit Bundeswehrpersonal ohne Parlamentsbeteiligung aber wurde durchgewinkt. Erst im Mai 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der AWACS-Einsatz der Bundeswehr damals unrechtmäßig erfolgte.

5.2  Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen

Nichtstaatliche Akteure sind von zunehmender Bedeutung und Bedrohung. Als Beispiele werden die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW), der Kampf gegen den transnationalen Terrorismus und die Cybersicherheitspolitik behandelt.

5.2.1 Massenvernichtungswaffen

Die internationale Staatengemeinschaft sucht gegen die Verbreitung von atomaren, biologischen und chemischen (ABC-)Waffen schon seit den späten sechziger Jahren nach Lösungen. (a. a. O. S.101)
Die drei Atommächte USA, Sowjetunion und Großbritannien schlossen 1968 den Vertrag über die nukleare Nichtverbreitung (NVN) mit dem Ziel der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.  Die inzwischen 190 Unterzeichnerstaaten sichern sich ein ziviles Atomspaltungsnutzungs-Programm gegenseitig zu. Nach der ersten indischen Atombombe gründeten ursprünglich sieben der NVN-Staaten, nämlich Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada, Sowjetunion und USA, 1974 die Gruppe der Kernmaterial- Lieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG), die inzwischen auf 46  Staaten anwuchs für eine kontrollierte Belieferung mit spezifischen Gütern.  Als Dach dient die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) unterstützt von der Resolution 1540 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zugunsten innerstaatlicher Kontrollen. 1975 wurde das  Biologiewaffenübereinkommen (BWÜ) über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie 1997 das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) geschlossen und von 160 Staaten ratifiziert. (a. a. O. S.102) Weder Israel, noch Indien, Pakistan oder Nordkorea sind Mitglieder des NVV; auch sind die Überwachungsmöglichkeiten sehr begrenzt; dies gilt auch für B-Waffen. Das  CWÜ sieht keine Verifikationsmöglichkeiten vor. Theoretisch könnte der Sicherheitsrat eine Kontrolle durchführen; aber es wird in allen Bereichen auf Freiwilligkeit gesetzt. Die USA bauen deshalb neuerdings eine Drohkulisse auf (Müller 2005) . (a. a. O.  S.103) Im Zusammenhang mit dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurde wahrscheinlich viel Material im Kerntechnikbereich gestohlen und  lagert unbewacht, so  in Kasachstan (Daase 2005). Der pakistanische Nuklearwissenschaftler Abdul Qadeer Khan baute über Jahrzehnte ein Produktionsnetzwerk von Spaltprodukten auf und belieferte u. a. Nordkorea, Libyen, Irak mit Uran.
Spaltbares Material und Biologiewaffen gelten inzwischen als „Waffen der Schwachen“. An den Giftgasanschlag der Aum-Sekte auf die U-Bahn von Tokio 1995 wird in diesem Zusammenhang erinnert. (a. a. O. S.104)

5.2.2  Der Rechtsstaat im Kampf gegen den Terrorismus

Seit den Anschlägen auf das World Trade Center am 11.September 2001 in New York werden zur Terrorismus-Vorbeugung rechtstaatliche Standards gelockert. Mein Stichwort: Vorratsdatenspeicherung.

Begriffe: Der schwierige Terrorismus-Begriff

Was genau ist eigentlich ein Terrorist? Und wer entscheidet darüber, auf wen dieser Begriff angemessen Anwendung findet? In einem weit gefassten Verständnis lässt sich Terrorismus als Versuch definieren, über die Verbreitung von Schrecken (Terror = Schrecken) eine Veränderung des Verhaltens eines anderen zu bezwecken. Eine so weite Definition umfasst dann allerdings auch staatliche (demokratische) Maßnahmen, soweit sie versuchen über abschreckende Beispiele wie etwa die Verhängung der Todesstrafe andere zu beeinflussen.
Eine etwas engere Definition bezieht den Begriff auf nicht-staatliche Akteure und illegale Handlungen. Damit würde der Begriff des Staatsterrorismus, der von manchen der israelischen Praxis massiver Vergeltung gegen Hamas-Funktionäre bei Anschlägen in Israel vorgehalten wird, unsinnig. Er würde gleichzeitig allerdings auch immer noch auf legitime Freiheitskämpfer und etwa die Partisanen zutreffen, die sich gegen die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg gewehrt haben. Das Grundproblem des Begriffs liegt darin, dass er letztlich ein politischer Begriff ist, der eng mit vorherrschenden Vorstellungen von legitimem Handeln verbunden ist.

 

Ein erstes dieser Instrumente ist das Führen von Listen mit mutmaßlichen Personen und Organisationen, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind. Derartige Listen werden heute nicht nur von den meisten westlichen Staaten, sondern auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geführt. (a. a. O. S105, 106)
Finanzguthaben derartiger Personen werden eingefroren und ihre Reisetätigkeit behindert. Anlage und Handhabe solcher Listen sind der Rechtsstaatlichkeit entzogen. Von der CIA wurden nach dem 11.September 2003 etwa 100 Personen ohne rechtsstaatliche Verfahren in der EU interniert; Gefangenenlager werden nach wie vor auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo auf Kuba unterhalten, wo Verhöre mit Foltermethoden, wie das „water-boarding“ (Simulation eines  Ertrinkungstodes), durchgeführt wurden, Verhörpraktiken, wie sie 2008 vom Gerichtshof der Vereinigten Staaten für unrechtsmäßig verurteilt wurden. (a. a. O. S.106) Inzwischen werden Terrorverdächtige in Bagram (Afghanistan) auch ohne Beweismaterial festgehalten.

5.2.3 Sicherheit im Cyberspace

Cyberkriminalität, Cyberspionage und Cyberwar sind Realität geworden.  Die Schadenssumme allein im Kreditkartenbetrug lag 2010 im dreistelligen Millionenbereich und zog mit dem Gewinn im Kreditkartengeschäft gleich. (a. a. O. S.107, 108)

Hintergrund:  Stuxnet

Im Juli 2010 wurde bekannt, dass vermutlich von Israel und den USA aus die Nuklearzentrifugen im Iran mittels des Computerwurms Stuxnet für etwa ein Jahr stillgelegt wurden. Weltweit versuchen über 100 Experten dieses Programm für Angriffe auf andere Ziele zu variieren.


Staaten arbeiten mit privaten Hackergruppen zusammen, wobei Experten von etwa 100 Organisationen und etwa 30.000 Schwachstellen-Analytikern ausgehen. 2007 erfolgte die Lahmlegung der estnischen Regierungsserver vom russischen Gebiet aus. (a. a. O. S.108,109) Das US Cyber Command mit über 90.000 Mitarbeitern gibt jährlich 3 Mrd. Dollar für Kontrollen aus, und die US-Cyber-War-Einheiten wären nach eigenen Angaben in der Lage, den Strom in jeder beliebigen Stadt abzuschalten.  Cyber-Kriege zwischen hochentwickelten Staaten wären möglich (vgl. Clarke/Knake 2010, Gycken 2012).

5.2.3.2  Die Schwierigkeiten der Re-Regulierung des Internet

Zwar bleibt der Nationalstaat eine wichtige Regulierungsebene, aber es bedarf der internationalen Harmonisierung der Gesetzgebung. Die „Safe-Haven“-Problematik beginnt dort, wo der Einbruch in fremde Datenspeicher nationalstaatlich nicht verboten ist. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN), die International Telecommunications Union (ITU), die Gruppe der 20 (G20), die Gruppe der 8 (G8), NATO, Shanghai Cooperation Organisation (SCO) und Interpool befassen sich mit dem Thema. (a. a. O. S.109, 110)

Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung

Die EU forderte 2006  von den Mitgliedstaaten, diese sollten die Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung der Kunden-Kontaktdaten im Kampf gegen den Terrorismus veranlassen. Die Umsetzung dieser Richtlinie 2007 in Deutschland wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegesetz gestoppt. Die EU antwortete mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Ein Beispiel für Konflikte im Mehrebenensystem.


Es bestehen noch eine Reihe transnationaler Foren zum Gedankenaustausch von IT-Experten, so das Forum of Incident Response and Security (FIRST), welche nationale und nicht-staatliche Computer Emergency Responce Teams (CERTs) akkreditiert. Ähnliche Organisation erfährt die IP-Adressen-Vergabe in Zusammenarbeit von privaten und staatlichen Stellen zur Erhöhung der Cybersicherheit, wobei besonders CERTs eine wachsende Rolle spielt. (a. a. O. S.110, 111)

5.3  Sicherheitspolitische Entgrenzung der Demokratie 

Mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bestünde eine Organisation, die zur Überwachung des Weltfriedens und die Sanktionsverhängung gegen Aggressoren ausreichend wäre; doch mangelt es an der Einigung über Teilziele und Vorgehensweisen.  (a. a. O. S.111)

Der Konflikt und Interessengegensatz beginnt  mit der Definition des „Terrorismus“ etwa in Anwendung auf tschetschenische  Rebellen und erstreckt sich bis zur „Cyberspionage“ und dem „Cyberkrieg“.
Hinsichtlich der Cyberproblematik werden die machtpolitisch geprägten Gegensätze zwischen den Staaten der Shanghai Cooperation Organisation (SCO) und den USA zum Ausgangspunkt genommen. Die SCO verfährt in ihrem Einflussbereich dermaßen, dass die jeweils eigene Souveränität so weit betont wird, dass (etwa auch propagandistische) Einflüsse aus anderen Machtkonstellationen (insbesondere aus dem demokratischen Westen) als unzulässige fremde Einmischung technisch unterbunden werden.
Internationale Verträge im Bereich der Cyberpolitik gelten den USA genauso wie auch im Bereich der Nichtverbreitung von MVW als zu starr und zu wenig verifizierbar. Die USA setzen im Gegenzug auf ihre technische, militärische und zivile Überlegenheit und einen intensivierten Dialog über Verhaltensnormen und vertrauensbildende Maßnahmen sowie die Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren…

Auch Transparenz und Kontrolle gouvernementalen Handelns sowie die Einbindung breiter gesellschaftlicher Kreise in Regelsetzungsprozesse sind in fast allen der beschriebenen Bereichen stark defizitär. Akteure ohne spezifische Expertise oder politische Autorität  bleiben in den neuen Foren der Internetregulierung außen vor. Selbst die nationalen Parlamente spielen hier eine nur nachgeordnete Rolle… (a. a. O. S.112)

Politische Kybernetik als Machtpolitik-Ergänzung

Ich kann lediglich vermuten, dass die Cyberregelung unter bioteler Begutachtung auf eine Art politischen Mittelweg hinausliefe: striktere Kontrolle gegen ungesetzliche und gefährlichen Missbrauch weltweit zugunsten von Freiheit und doch gewisse Abschirmungsmaßnahmen auch gegen derzeitige auf Genuss- und Konsumübertreibung hin ausgerichtete Medienreizüberflutung aus dem Westen zum Schutz anderer Kulturen und Lebensauffassungen.
Zieht man noch das angeschlossene Literaturverzeichnis heran, so bekommt man nicht gerade den Eindruck dass unsere Welt durch fortschreitende Demokratisierung sicherer geworden ist. Insbesondere der gerade auch den bei uns steigende Gefahr terroristischer Anschläge von Weltanschauungs- und Machtgruppen und den immer heftigeren Bürgerkriegen kann die neue Weltordnung, die derzeitige UNO, kaum wirksam begegnen.
Eine zweite Machtebene Biotelie, die mit wissenschaftlich ausgearbeiteter
Regelungspolitik (Karl W. Deutsch: Politische Kybernetik) arbeitet, könnte über das weltumspannende Netzwerk von sieben bis neun strikt territorial getrennter hochgerüsteter Weltpolizei-Blöcke bei umfassender nationaler Abrüstung weitgehend Abhilfe schaffen. Jeder der Weltpolizeiblöcke stünde unter bioteler Ideologie und strikt getrennter Führung
(d. h. wäre langfristig gutachtengesteuert) und bei international rekrutiertem militärischem und zivilem Oberkommando  einschließlich Personal  auf Hilfeersuchen der jeweiligen Regierungen oder lokalen schwach gerüsteten Polizeikräften zum Einsatz etwa auch gegen Mafia und Terroristen bereit, zusätzlich auch zur Hilfe im Katastrophenschutz. Ein wesentlicher Teil der Weltpolizei bestünde aus jungen Rekruten außerhalb von Kasernen (etwa auch in Gastfamilien wohnend) in Berufsausbildung, um von dort aus in allen Sparten eine heimliche nationale Wiederaufrüstung durch Aufdeckung zu verhindern.  Bei internationalen Streitigkeiten bliebe den Nationen nur das Mittel der gütlichen Einigung.                                                               
Die USA als Führungsmacht des Westens taten nicht gut, als sie sich zur Entlastung nach dem Anschlag vom 11. November 2001 zu einer Militäraktion in Afghanistan hinreißen ließen, ohne eine entsprechende Strategie gegen islamischen Terror einzuleiten. Es gibt nur eine wirksame Strategie gegen den Islam: die Anhänger und Nutznießer dieser Religion müssen erfahren, dass jeder schwere Terroranschlag aber auch viele einzelne kleine zur Ausweisung von Islamanhängern oder zu einem Militärschlag führt, die das Herrschaftsgebiet des Islam verkleinern.  
Erst wen der Islam sich nicht mehr ausbreitet, sondern seine Taktik der Verbindung von Wanderung und Terrorakten keinen Erfolg mehr zeitigt, müssen die Mohammedaner sich fragen, ob ihr Allah, der ihnen die Weltherrschaft versprach,  noch mit ihnen ist. Peter Scholl-Latour hatte Recht, als er bei einem Angriff auf den Irak vor einem Bürgerkrieg warnte. Nun hat Osama Bin Laden seinen Triumph: die ältesten christlichen Kulturen werden wieder verfolgt und ausgerottet; bis nach Norwegen erstrecken sich die Folgen der Vertreibung (hier in Folge der Aufnahme von Flüchtlingen). Es gibt ihn leider, den Krieg der Kulturen. In einem asymmetrischen Krieg gibt es „Kollateralschäden“ zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit. Gerade in einem Krieg ist Leid von Unschuldigen nicht vermeidbar; es gibt eben doch eine Kollektivhaftung, nicht nur für uns Deutsche. Drohnenangriffe im fremden Land, die zudem auch Unschuldige treffen, sind nur illegale Nadelstiche, die den Hass gegen den Westen noch verstärken. Auf Dauer besetztes islamisches Gebiet, dessen Besatzungskosten möglichst noch aus der Ausbeutung von Bodenschätzen gedeckt werden können, wäre eine Antwort gewesen; und für den Fall von Anschlägen gegen die Besatzer konsequente Vertreibung der Einwohner. Nur diese Sprache würde verstanden. Der
Koran muss widerlegt werden, nicht weiter großzügig gefördert und verbreitet als sei er nur eine Sache persönlicher innerer Einstellung, eine Religion wie jede andere, welche beim Gläubigen zu dessen Trost ohne Folgen für dessen nicht-islamische Mitbewohner eingeschlossen bleibt. Tatsachen sprechen eine andere Sprache.
Putin versucht in Tschetschenien derzeit offiziell einen Kurs der Annäherung der Kulturen.
http://www.peace-through-culture.org/en/node/391 , dem ich noch vorsichtig gegenüberstehe und der sich zugleich von der westlichen Demokratie abgrenzt. Die bei uns üblichen friedfertigen Koranauslegungen stehen leider mit dem Originaltext nicht in Übereinstimmung, falls man unter Frieden eben nicht die Unterwerfung unter den Islam versteht, wie sie sich derzeit bei unseren Politikern abzeichnet. Setzen wir (nur wir?) unsere Hoffnung auf die Unterstützung der Nicht-Religiösen? Wo berühren sich Islam und Biotelie? Auch der Islam ist auf Langzeitpolitik ausgelegt, die der Demokratie bislang fehlt: und dieser Mangel macht ihre größte Schwäche aus. Auch der Islam will globale Rechtsordnung „von Fall zu Fall“ entscheiden.
Positiv kann N. verbuchen: auch „Frieden durch Kultur“ ist eine NRO*). (Ich selbst konnte leider eine offizielle Einladung – die einzige, die ich je bekam – zu  einer Weltkonferenz nach Kasachstan aus Gesundheitsgründen nicht mehr Folge leisten.) Und gewiss ist es wichtig, dass miteinander geredet wird und nicht aufeinander geschossen. Ich zitiere kurz aus obiger HOMEPAGE mit dem Konferenzbericht des Präsidenten der Int. Gesellschaft  “FRIEDEN durch KULTUR-Europa“ W. Augustat unter der Überschrift
*) Berichtigung: FdK bezeichnet sich selbst ausdrücklich als Nicht-NRGO und polemisiert gegen NRGOs.

Islam – Religion des Friedens und der schöpferischen Tätigkeiten:
Einer Einladung der „Geistlichen Muslim-Regierung“ der „Autonomen Republik Tschetschenien“, verbunden mit einer Einladung des Staatspräsidenten Tschetscheniens R.  Kadyrov  folgend nahmen wir die ehrenvolle und bedeutende Möglichkeit wahr,…

Von Seiten der hohen Zentralpolitik in Moskau wurde offensichtlich in den letzten Jahren stillschweigend beschlossen, die in der Russischen Föderation bestehenden kultur-aktiven, gesellschaftlichen Strukturen über ihre höchsten Vertreter anzusprechen und konkret in Gemeinschaftsziele politisch harmonisierender Art strategisch, fördernd und praktisch einzubeziehen. Dies betrifft im Besonderen die Religionen bzw. Weltanschauungsgemeinschaften des Orthodoxen Christentums, der verschiedenen Islam-Zweige (Sufi-Schulen), des Judentums, des Buddhismus etc. …

Es ist hoch an der Zeit, dass die Völker der Erde über ihre höchsten Führungsgremien aus Kultur und Wissenschaften, aus Religion und Politik begreifen, dass die Hochgebirge unseres Heimatplaneten – Himalaya, Kaukasus, Alpen, Anden etc. – multikulturelle und multiethnische Analogie-Strukturen aufweisen (auch in Bezug auf die damit verbundenen Probleme). Diese Hochgebirge förderten durch natürliche Isolation historisch das Entstehen von Enklaven, von Nationalismus und Völkerfeindschaften – überhaupt dann, wenn es an religiös-humanistischen Überordnungen mangelte. Ein Grund mehr für Europa, heute darauf stolz zu sein, dass man durch die „EU“ eine offensichtlich höhere, friedvolle und aktiv harmonisierende Gemeinschaftsebene endlich erreicht hat…

Die ISLAMISCHE Gesellschaftshierarchie basiert im Wesentlichen auf dem öffentlichen Amt des „Mufti“, der als höchste religiöse Gesellschaftsautorität, als Rechts- und Gerechtigkeitsgelehrter, als Richter o. ä. den  Koran – als Wort Gottes – weltlich interpretiert und ‚legislativ’ vertritt! Abgesehen von den Theologen selbst sind die Muftis die wichtigsten öffentlich-weltlichen Repräsentanten und die Brücke zum politischen Kern des Islam…

 Vereinfacht und weltlich formuliert basiert die Stärke des Islam, seine interethnische und interkulturelle Identität und gesellschaftliche Akzeptanz auf dem Prinzip der GERECHTIGKEIT!  Letzteres ist primär und entscheidend, da ein von ALLAH über seinen Propheten Muhammad vorgegebenes Gesellschaftssystem in diesem Punkt zu messen ist, d. h. beim Wort genommen werden muss. Zugleich zeigt sich aber im Punkt „Gerechtigkeit“ deutlich, was für ein interkulturelles Miteinander mit Muslimen entscheidend, tragend und wichtig ist…

‚ETHIK – gehört im ISLAM weder in die Philosophie noch in die Theologie, SIE IST TEIL DES GÖTTLICHEN RECHTS und wird kasuistisch (von Fall zu Fall) abgehandelt...“‘(aus „Handbuch der Ethik“, Verlag Metzler, 2006 – Hervorhebung durch den Autor)

Unzweifelhaft – die gesellschaftliche wie religiös-weltanschauliche Macht des ‚Westens’ schwindet, die der ‚anderen’ Weltanschauungen, inklusive die des „Atheismus“ (zu denen u.a. auch von wissenschaftlicher Seite z.B. der „Buddhismus“ und der Taoismus gezählt werden)  nehmen zu…

Unser aller Wunsch  – FRIEDEN für die gesamte Menschheit –  auf interkulturellen, gewaltfreien, gesellschaftlich harmonisierten ETHISCHEN Fundamenten: schnellstmöglich...!

Sind die biotelen Aspekte für den Islam eine Zumutung? Sind die Regeln der Gerechtigkeit wirklich noch mit der Sprache des Propheten von vor 1300 Jahren passend für heute ausgedrückt?

Dies soll also künftig das Kaukasus-Gebirge gelten. Für Russland kommen aber aus Moskau auch andere Töne:

http://diefreiheitlichen.wordpress.com/2013/12/29/muslime-in-rusland/#more-1240

Rede des russischen Präsidenten P U T I N vor der D U M A am 04.Februar 2013 zum Thema “Muslime in Russland”. Er sagte:

“Lebt in Russland wie die Russen leben! Jede Minderheit, gleichgültig woher sie kommt, sollte, wenn sie in Russland leben will, hier arbeiten und essen, russisch sprechen und das russische Gesetz respektieren. Wenn sie aber das Gesetz der Scharia bevorzugen und das Leben von Muslimen führen wollen, dann raten wir ihnen dorthin zu gehen wo das Staatsgesetz ist.

Russland braucht keine muslimische Minderheit. Die Minderheiten brauchen Russland und wir werden ihnen keine besonderen Privilegien gewähren oder unsere Gesetze ändern um ihre Wünsche zu erfüllen, egal wie laut sie “Diskriminierung” schreien. …“

Wenn es um die Friedenssicherung geht, so bietet Biotelie den Vorteil, das ihr Entscheidungsverfahren eine Politik als Wissenschaft verkörpert, während die repräsentative Politik als Kunst ausgeübt werden muss und damit eher Willkürliches an sich hat und immer von Machtspielen umrankt bleibt. Biotele Politik als wissenschaftliche bleibt berechenbarer oder ist zumindest besser als vernünftig nachvollziehbar, während der ausgehandelten Machtpolitik – auf die ja nicht verzichtet werden kann –  immer etwas Willkürliches anhaftet.
Der biotele transnationale Gesetzeseingriff von außen ist – wenigstens in der Regel –
kein feindlich und von fremden Mächten motivierter. Am Konterenztisch dagegen  spielen – wie überhaupt im täglichen Leben – Rangauseinandersetzungen und persönliche Empfindlichkeiten sowie Vorurteile ein große, ja häufig eine entscheidende Rolle.

6.  Entgrenzung der Umwelt

Die Entgrenzung der Umwelt stellt ein zentrales Problem der Demokratie dar. Keines der wichtigsten globalen Umweltprobleme lässt sich auf der Basis einzelstaatlichen Handelns befriedigend lösen. Angemessen ist es hier vielmehr von globalen öffentlichen Gütern zu denken, die nur im Zusammenwirken vieler oder gar fast aller Staaten hergestellt werden können…

Begriffe: Globale öffentliche Güter

Globale öffentliche Güter zeichnen sich durch die beiden Merkmale der Nicht-Ausschließlichkeit und der Nicht-Rivalität aus. Nicht-Ausschließlichkeit beinhaltet, dass niemand von dem Konsum des Gutes ausgeschlossen werden kann, wenn dieses erst einmal produziert wurde. Nicht-Rivalität beinhaltet, dass das Gut zur gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden kann ohne dass der Konsum des einen den möglichen Konsum eines anderen verringert. Beide Merkmale führen dazu, dass öffentliche Güter vom Markt strukturell unterproduziert werden („Marktversagen“), da es für rational handelnde Individuen wenig Sinn macht, zu den Kosten des Produktes beizutragen wenn nachher der Konsum des Gutes allen auch dann gleichermaßen offen steht, wenn sie nichts zu seiner Herstellung beigetragen haben. Dieses Problem gilt für die Umwelt in besonderem Maße. Sie kann von allen gleichermaßen genossen werden, unabhängig davon ob der jeweilige Nutzer Müll getrennt und Schadstoffeinbringung vermieden hat oder auch nicht.

 

Naturschutz durch Geburtenregelung

Globale öffentliche Güter sind doch keineswegs nur solche, die wir produziert („Marktgüter“) haben, sondern auch solche, die uns von der Natur zur Verfügung gestellt werden. Ich trenne zwar meinen Müll, bin aber keineswegs davon überzeugt, dass durch die offizielle Mülltrennung die Müllbeseitigung in maßgeblichem Umfang umweltverträglicher erfolgt (Glas und Papier ausgenommen). Um es schon hier zu betonen: ich setze stärker auf Maßnahmen, welche den zahlenmäßigen Anstieg der Menschheit begrenzen oder sogar die Bevölkerungsstärke wieder auf möglichst friedliche Art und Weise zurückfahren. Andernfalls kommt es zum Krieg, der Menschen und Umwelt in verheerendem Umfang vernichtet.
Wir dürfen uns von vernünftigen und gerechten Verfahrensweisen nicht deshalb abhalten lassen, weil unter dem NS-Regime unvernünftig und ungerecht bis zum Verbrechen in Sachen Bevölkerungspolitik verfahren wurde. Biotele Gesetze würden sich auf transnationale Gutachterauswahl stützen. Niemand kann ernsthaft widerlegen, dass die Menschen auch in ihrer Leistungsfähigkeit etwa hinsichtlich der Stärkung technisch-zivilisatorischer Entwicklung unterschiedlich sind und dass dies auch für kulturelle oder ethnische Gruppen gilt. Die Erforschung des Umfanges und der Ursachen von Verschiedenheit wird die internationale Wissenschaft ständig weiter beschäftigen. Beim Zurückfahren der menschlichen Gesamtbevölkerung dürfte es zweckmäßig sein, solche ethnischen und kulturellen Gruppen besonders zur Mäßigung zu veranlassen, die in den letzten Jahrzehnten eine überdurchschnittliche Geburtenrate aufwiesen, ohne sich als Fortschrittsträger bei der Bewältigung von Menschheitsproblemen – beginnend bei ihrem Lebensumfeld –
besonders ausgezeichnet zu haben.
Wer keine Unterschiede gelten lassen will, der leistet einer Benachteiligung (Diskriminierung) von Menschengruppen Vorschub. Das Beste wäre, wenn unter unabhängiger wissenschaftlicher Beratung – nämlich bioteler Begutachtung – die konkurrierenden Gruppen sich zum gemeinsamen Vorteil einigen könnten.
Geburtenkontrolle sollte Sache der nationalen Regierungen sein, deren Kontrolle wiederum künftig Sache der Weltpolizei. So wie bei der Terrorismusbekämpfung wird sich auch hier das Problem erheben, dass beim Streben nach einer humanen Handhabung Verbote überschritten werden, unter welchen Unschuldige, hier die nachfolgende Generation, zu leiden haben. Vorbeugende Zwangssterilisationen, bevor die erlaubte Kinderzahl von der Einzelperson überschritten wurde, kommen doch kaum in Frage: also  wird man  sich an die illegal Geborenen zum Ausgleich halten müssen. Diese müssten dann ebenso wie ihre Eltern unfruchtbar gemacht oder in ein Land ohne internationale Hilfe gegen Not aus Übervölkerung heraus ausgewiesen werden. Ausweich- und Umgehungstaktiken müssen bekämpft werden. Sogar mit medizinischen Manipulationen wie die Samengewinnung durch Hodenpunktion muss gerechnet werden. Es werden Abstammungsregister auf Grund von DN-Analysen geführt werden müssen.
So befremdlich derartige Gedankengänge klingen: man muss nach Wegen des Ausgleichs dafür suchen, dass die moderne Wissenschaft und Technik die Sterblichkeit bereits vom Säuglingsalter ab drastisch gesenkt hat.
Oder will etwa man auf Kriege und Seuchen hoffen? Die  Haftung Unschuldiger ist bisher höchstens im Krieg üblich oder rechtlich geduldet: Geburtenregelung aber soll Kriege und kann Elend und Naturzerstörung verhindern helfen.

Nachtrag: Besonders die bei uns eindringenden Nachfahren der ehemaligen Kolonialvölker werden natürlich lamentieren und auf ihre angeblichen Rechte pochen. Und ihnen steht unisono der Chor unserer links-liberalen  Gutmenschen bei, die selbst als tonangebende Schicht der Mehrheit auf der Tasche liegen. Aber ein erster Ansatz der Geburtenregelung kann doch wohl nur sein, dass alle, die Kinder in die Welt setzen, auch für diese aufkommen können müssen. Auch ist unerträglich, dass eine autoritäre Staatsform weiterhin über die demokratische Mehrheit ans Ruder kommt. Massen als Stimmvieh, dies ist ein Zerrbild von Demokratie.
In der Definition der Rechtsstaatlichkeit wird man umdenken müssen, so wie uns der asymmetrische Krieg zwischen sogenannten Islamisten (die in Wirklichkeit den Koran korrekt auslegen) und den übrigen Menschen (den „Ungläubigen“) bereits heute dazu zwingt, in der Frage der Schuldzumessung als Voraussetzung für Bestrafung und Zwang unsere eigenen Prinzipien häufig aufzugeben. Der Westen gleicht sich dem Islam an ohne es zu merken, wenn das Verhalten und dessen Folgen zum Maßstab wird, wie der Islam ja auch mehr auf Unterwerfung unter sein Gesetz in Gehorsam als auf die rechte Gesinnung setzt.  Niemand kann dem anderen „ins Herz“ sehen: „an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“, sagt auch die Heilige Schrift der Christen
Welches Gezeter um angeblichen Rassismus, während die letzten Urwaldstämme, die Jahrmillionen mit den Kräften der Natur im Gleichgewicht blieben, ausgerottet werden.  Die innovative Leistungsfähigkeit der Kulturen für die Zivilisationsentwicklung bedarf der langatmigen und sorgfältigen Erforschung, wofür auch sorgfältiges Bewahren von biologischem Datenmaterial erforderlich ist. (Es könnte auch hundert Jahre unter Verschluss bleiben und doch dir Forschung weiterbrimgen.

6.1. Globale Umweltprobleme

Der Begriff der „Entgrenzung der Umwelt“ ist erklärungsbedürftig. Genau genommen folgte die Umwelt natürlich noch nie nationalen Grenzen, sondern war schon immer ein grenzenloser Raum. Neu ist allerdings der grenzüberschreitende Effekt auf die Umwelt, den lokale Handlungen heute haben. Noch bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts waren die Produktion und der Ausstoß von Schadstoffen auf einem Niveau, das eher lokale als regionale oder gar globale Auswirkungen zeitigte… (a. a. O. S.115)

Folgt man dieser Darstellung, so ließe sich das biotele Idealziel der Rückführung der Menschheitsstärke auf ständig zwei Milliarden – wie es in meiner Kindheit war! – dadurch begründen.

6.1.1 Klimawandel

Der Klimawandel gilt als das wichtigste Problemfeld des globalen Umweltschutzes (Gmelich 2007). Wesentlich für diese Problemwahrnehmung sind die Studien des in Deutschland als Weltklimarat bezeichneten Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Die im Jahr 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ins Leben gerufene Organisation hat die Aufgabe, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Klimaveränderung weltweit zusammenzutragen und auszuwerten. Insbesondere der jüngste Bericht des IPCC aus dem Jahr 2007, für den die Organisation zusammen mit Al Gore mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, stellt die weitgehend unangefochtene Standardreferenz für Aussagen über Ursachen und Folgen des Klimawandels dar…(IPCC 2007;7)
Zu den Treibhausgasen, deren erhöhte Konzentration in der Erdatmosphäre bereits zu einem durchschnittlichen Temperaturanstieg von ungefähr 0,6° C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit beigetragen hat, zählen Kohlendioxid (CO2), Methan, Ozon, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Lachgas (Rahmsdorf/Schellnhuber 1006; 29ff.) Den mit Abstand größten Teil am Treibhauseffekt hat mit 53 Prozent Kohlendioxid, das vor allem bei dem Verbrauch von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdöl oder Gas, aber auch bei Holzverbrennungen und direkt bei Waldrodungen freigesetzt wird. Hinzu kommen als wesentliche Problemverursacher Methan, das in der Landwirtschaft bei Großviehhaltung und Reisanbau sowie in der Industrie anfällt und troposphärisches Ozon aus dem Straßenverkehr… (a. a. O. S.116)

Eine graphische Darstellung des CO2-Anstiegs seit 1960 (a. a. O. S.117) und des CO2-Ausstoßes pro Kopf in Tonnen nach Ländern (a. a. O. S.128) durften nicht fehlen.

Gegen die eben dargestellten und von regierungsamtlich vertretenen Auffassungen gibt es ernst zu nehmende Einwendungen durch bedeutende Fachleute. Als Haupt der „Klimarealisten“, wie sie sich selbst nennen, gilt Siegfried Frederick Singer (kurz S. Fred Singer ), US-Atmosphärenphysiker, 1924 in Wien geboren – für ihn macht die Sonne das „Klima“ und nicht der Mensch.  Singer und das Europäische Institut für Klima und Energie (Eike e. V) und deren hochkarätig besetzte Fachkongresse erwähnt  N. nicht.
http://www.eike-klima-energie.eu/die-mission/grundsatzpapier-klima/

Nicht nur wissenschaftlich sondern auch politisch ist das so genannte „Zwei-Grad-Ziel“ mittlerweile offiziell anerkannt (Jaeger/Jaeger 2010; 7ff.)
Es wird aber bereits eingeräumt, dass sich die Temperatur bis zum Jahr 2100 über zwei Grad erhöhen wird. Durch Abschmelzen der Gletscher insbesondere der Arktis, könnte der Meeresspiegel um mehrere Meter ansteigen und auch der Golfstrom könnte abgelenkt werden, was im Nordatlantikbereich zur Eiswüste führen könne. Auch die Veränderung der Monsunzirkulation sei schwer kalkulierbar hinsichtlich ihrer negativen Folgen vor allem für die Regenwälder. Die Verschlechterung der CO2-Bilanz könne die Landwirtschaft schwer schädigen. [Wie  so eigentlich? Doch höchstens indirekt] Dies zeige, „wie sehr die Weltgesellschaft förmlich ‘in einem Boot sitzt‘“. (a. a. O. S.118)
Die Trendumkehr müsse spätestens bis 2020 erfolgen (Schellnhuber et. al. 2011)

6.1.2. Der Rückgang der Ozonschicht

Neben dem Klimawandel gilt der Rückgang der Ozonschicht als das zweite Umweltproblem mit eindeutig globalem Charakter (Gmelich 2007; 247ff.)
Die Ozonansammlung in der höheren Atmosphäre filtert das auf Lebewesen zerstörerisch wirkende UV-Licht aus. Das wachsende“ Ozonloch“ wurde in den 1980er Jahren über der Antarktis entdeckt.  Es habe heute die Flächenausdehnung des Dreifachen der USA. Über dem Nordpol ist die Abschwächung des Ozongehalts geringer. Bekannt ist das Ansteigen des Hautkrebsrisikos. (a. a. O. S.119) Der Meeresplanktonbestand geht zurück. Am FCKW-Ausstoß waren die Industrieländer der USA, Westeuropas, Japans und der Sowjetunion, Australiens, Argentiniens und Kanadas 1986 mit etwa 100.000 Tonnen beteiligt, die übrigen Staaten mit 5.000 Tonnen (Lippelt 2010; 41)

6.1.3  Die Ausdünnung der biologischen Vielfalt

Unter biologischer Vielfalt (oder „Biodiversität“) versteht man die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt von Ökosystemen auf der Erde (Streit 2008). Der Lebensraum von Tieren und Pflanzen macht vor nationalen Grenzen naturgemäß keinen Halt, ebenso wenig die Ursachen und Folgen, die mit dem Aussterben von Arten verbunden sind. Ein großer Teil der weltweiten Ökosysteme befindet sich überdies im Meer und damit zumeist in internationalen Gewässern…  Selbstverständlich ist das Aussterben von Arten ein natürlicher Prozess, doch Schätzungen zufolge liegt die Aussterberate der heutigen Zeit um ein Vielfaches über jener aus vorindustriellen Zeiten, als der Mensch noch nicht wie heute fast 50 Prozent der globalen Landfläche für seine Zwecke nutzte (Rahmstorf/Schellnhuber 2006; 75-78). … Glaubt man einer aufsehenerregenden Studie aus dem Jahr 2004, dann könnten in den kommenden Jahrzehnten 15 bis 37 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten weltweit aussterben (Thomas 2004)… (a. a. O. S.120)

Auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 wurde von der deutschen Bundesregierung die Studie „The Economics of Ecosystems and biodiversity“ (TEEB) angeregt, um die volkswirtschaftlichen Schäden des Artenrückganges zu berechnen. Der Nutzen der genetischen Vielfalt eines naturbelassenen Ökosystems wird von den Forschern in der Regel höher angesetzt als die Wirtschaftsnutzung.
Dies wird sich spätestens nach dem EU-Beitritt der Türkei m. E. ändern, wenn große Teile der Bevölkerung Anatoliens in den heute waldreichen Neuen Deutschen Ländern siedeln werden
.
In den der Rodung unterworfenen Urwäldern ist die Nutzen-Bewertung durch die dort landgewinnenden Massen schon heute anders als die durch die westliche Wohlstandsgesellschaft.
Eine Ausweitung von Naturschutzzonen und deren Schutz wird nur im Zuge einer Bevölkerungsreduktion über ein globales Geburtenregelungsprogramm möglich sein, so meine Auffassung.

6.2 Globale Umweltpolitik

Bis in die achtziger Jahre war Umweltschutz Gegenstand nationaler Politik mit Ausnahme regionaler Abkommen wie die Oslo-Konvention zum Schutz der Nordsee 1972, die Barcelona-Konvention 1976 zum Schutz des Mittelmeeres und das Genfer Abkommen 1979 zur Bekämpfung grenzüberschreitender Luftverschmutzung mit hohen ethischen Bekenntnissen ohne konkrete Maßnahmen (Oberthür 2008; 69). (a. a. O. S.121, 122) Auf der Weltumweltkonferenz in Nairobi 1987 wurden ernüchternde Ergebnisse offenbar. 1992 in Rio de Janeiro auf der Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) wurde mit dem Brundtland-Bericht das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung eingeführt, nach welchem die kommenden Generationen eine intakte Umwelt vorfinden sollten, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Es wurde ein Vertrag zum Schutz des Waldes, die Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) sowie die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNTCCC) abgeschlossen. In der Weltumweltkonferenz von Rio de Janeiro 2012 setzte sich die Entwicklungs- und Schwellenländer erfolgreich für eine Lockerung des Umweltprogramms ein.

6.2.1 Klimarahmenkonvention und Kyoto-Prozess

Die globale Klimapolitik steht heute vor einem Trümmerhaufen ehemals hoher Erwartungen. Ähnlich wie in der globalen Umweltpolitik zeichnet sich auch die globale Klimapolitik durch eine Parallelität von hohen Ambitionen und tiefen Frustrationen aus… (a. a. O. S.122)

Darf es wundernehmen, wenn eine von guten Wünschen oder sonst wissenschaftsfremden Einflüssen gesteuerte Wissenschaft gegenüber seriöseren Wissenschaftlern und von letzteren beratenen Regierungen unterliegt; und dass letztere, die doch immer zuerst ihre eigenen Interessen und normaler- und gesunderweise die Interessen ihres Landes verfolgen, eine wissenschaftlich getarnte pompöse Aufführung, die  unter Verfolgung aller Abweichler schon Züge einer Klimareligion annimmt, zu ihren Zwecken ausnutzen? Die „Stabilisierung des Erdklimas“ aber ist wahrhaft angesichts unseres unvollkommenen Wissensstandes und der Beschränktheit unserer Einwirkungsmöglichkeiten ein zu anspruchsvolles, ja ein illusorisches Unterfangen. Einer biotelen Begutachtung könnte das „Klimaziel“ nicht standhalten, da sich die wichtigsten Experten ja hier nicht einig sind.  Man darf auch fragen – oder sollte wenigstens fragen dürfen –, welchen Einfluss die „Energiewende“ in der Bundesrepublik auf den CO2-Ausstoß haben kann, wenn Deutschland daran nur mit einem Anteil von etwa drei  bis  vier Prozent beteiligt ist?
 Die USA als bedeutendster CO2-Produzent haben sich 2001 aus dem Kyoto-Prozess zurückgezogen, Kanada, Japan und Russland folgten 2011 und die Schwellenländer wie China sind erst gar nicht beigetreten. Den Entwicklungsländern aber wurde gratis ein Entschuldigungsgrund mehr geliefert, um finanzielle Forderungen in der Form von Klimaboni an die Industrienationen zu richten.
Und nun auch noch der deutsche Atomausstieg!

6.2.2  Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht

Das Protokoll, auf der Grundlage von Forschungen der Amerikaner Rowland und Molin  trat 1989 in Kraft. (a. a. O. S.123) Es stützt sich auf das „Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht“ von 1985 und wurde von 196 Staaten ratifiziert. FCKW und andere schädliche Stoffe wurden stufenweise aus der Produktion genommen. Vierjährlich ist eine Überprüfung durch Sachverständige vorgesehen, wobei auch die Liste schädlicher Chemikalien erweitert wurde. Verbotsverschärfungen gab auf Treffen in Wien 1993, Montreal 1997 und Peking 1999, wobei  auch China als Hauptverursacher der Verschärfung zustimmte. Die Ozonschicht scheint sich inzwischen zu regenerieren.

6.2.3  Konvention zur biologischen Vielfalt

Schon seit den 1970er Jahren bemühte man sich um die Erhaltung von Feuchtgebieten., 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora/ Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, CITES) abgeschlossen, 1979 die Konvention zum Schutz wandelnder wilder Tierarten. (a. a. O. S.124)
Mit der Konvention zur Biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1993 versucht das Artensterben einzudämmen, indem bei der Erforschung der genetischen Ressourcen auch Entwicklungsländer einen Vorteilsausgleich etwa von Seiten genforschender Firmen (Access and Benefit Sharing) gewährt werden soll. Das Cartagena-Protokoll erlaubt seit 2003 die Einfuhrbegrenzung genveränderter Organismen.  Noch stärker ökonomisch orientiert ist das Nagorya-Protokoll von 2010 auf der 10.Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention.
Trotz dieses inzwischen recht weit ausdifferenzierten Regelungssystems lassen sich kaum Fortschritte bei der globalen Sicherung der Artenvielfalt beobachten. Die Zahl der Schutzgebiete wächst zwar weltweit und hat insbesondere in den Industrieländern zu einer Reihe von Verbesserungen der allgemeinen Lebensbedingungen für Flora und Fauna geführt. Im globalen Maßstab, und insbesondere in den Tropen, schreitet das Artensterben jedoch weiter rasant voran.  Rodungen und die Umwandlung von Gebieten zu Ackerbaunutzflächen gehen ungehindert weiter. Von 1970 bis 2010 sank die Welttierpopulation laut UNDP um 30 Prozent, die Fläche der Seegraswiesen und Mangrovenwälder um 20 Prozent und die Fläche der Korallenriffe um 40 Prozent (UNDP, World Conservation Monitoring Centre). Es ist heute nicht einmal ansatzweise abzusehen, dass sich dieser Prozess auch nur verlangsamen würde.

6.3  Warum versagt die globale Umweltpolitik?

Das Ergebnis dieses kurzen Überblicks über drängende Umweltprobleme und die (Miss-) Erfolge ihrer politischen Bearbeitung sind alles andere als positiv stimmend. (a. a. O. S.125)

…Die Gründe für dieses weitgehende Versagen sind mannigfaltig. Viele von ihnen finden ihren Grund in einer globalen politischen Ordnung, die auf dem Nationalstaatsprinzip aufgebaut und deswegen strukturell ungeeignet zur Lösung globaler Probleme ist.

6.3.1. Nationalstaatlich fragmentiertes Problembewusstsein

Der vielleicht wichtigste Grund für die geringen Fortschritte der globalen Umweltpolitik findet sich in dem stark unterschiedlichen Problembewusstsein der Nationalstaaten. Während es für viele Europäer völlig offensichtlich ist, dass globale Umweltprobleme ganz oben auf die politische Agenda gehören, ist dies für die Politik in Indien oder China  alles andere als ausgemacht. Die Notwendigkeit eines weiteren ökonomischen Wachstums zur Ernährung einer rasant wachsenden und höhere Konsumgewohnheiten ausprägenden Bevölkerung haben hier den zentralen Stellenwert. Noch immer gibt es sowohl in Indien als auch in China Millionen von Menschen, die im Elend leben und heute nicht wissen wie sie sich morgen ernähren und kleiden sollen. In internationalen Umweltverhandlungen gibt es daher einen klaren Nord-Süd-Konflikt… Während die meisten Europäer bereit sind, China als Entwicklungsland zu behandeln und weitreichenden Ausnahmen zuzustimmen, verlangen die USA, dass auch China  seine Emissionen reduzieren muss…  Die OPEC-Staaten letztlich halten das ganze Problem des anthropogen erzeugten Klimawandels für überbewertet… (a. a. O. S.126)

6.3.2  Verursacherprinzip greift nicht

Nach wie vor seien die Industriestaaten die Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffektes während die negativen Konsequenzen wahrscheinlich überwiegend in den Entwicklungsländern anfallen werden… (a. a, O. S.127)

Der Rückgang der Gletscher, des arktischen Eises und Permafrostes bringe durch Rohstofferschließung und Zunahme landwirtschaftlicher Flächen den jetzigen Industriestaaten Vorteile, während die Folgen des Meeresanstieg und des Wassermangels die tropischen und subtropischen und afrikanischen Bevölkerungsmassen beträfen. (a. a. O. S.128, 129)
Nachtrag:
 Ansässige Völker gehen aber gewiss sorgfältiger mit ihrer Heimat um als „Migranten“, die lediglich für sich bessere Lebensbedingungen und raschen Wohlstand suchen ohne die oft Jahrhunderte zurückreichende Erinnerung auch der Vorfahren. Einheimische verhalten sich nicht in dem Bewusstsein, ja schlimmstenfalls aus- bzw. weiterwandern zu können. Und nun folgt wieder das Steckenpferd des Heilmittels demokratischer Repräsentation, und dabei soll nun die Zukunft auch noch durch unerfahrene Jugendliche (oder gar Kinder?) vertreten werden. Nach dem Motto: wenn nur jeder vertreten wird, so ist alles mit der Demokratie  in Ordnung (siehe 12. Die Verfassung komplexer Weltregierung). Auf das wie kommt es aber an.

Die Zukunft ist in der Demokratie allerdings unglücklicherweise nur schwach repräsentiert. Die höchste Wahlbeteiligung findet sich gewöhnlich bei älteren Menschen und auch in den Parlamenten der Demokratie sitzen überwiegend alte Menschen. Die Zukunft hat hingegen weder ein Wahlrecht noch Wähler oder auch nur die Möglichkeit zu demonstrieren…

6.3.3  Hohe Kosten und Konflikthaftigkeit

Vor dem Hintergrund der mangelhaften Repräsentation derjenigen, die die Folgen einer unterlassenen Umweltpolitik zu erleiden haben, wirkt das dritte Problem schon fast prohibitiv. Eine erfolgversprechende Bearbeitung der Umweltproblematik verlangt einen hohen Ressourceneinsatz und damit die Bereitschaft der reichen Länder (und der heutigen Generation), auf einen nicht geringen Anteil ihres Wohlstandes zu verzichten. Das Montreal-Protokoll konnte nicht zuletzt deswegen so erfolgreich sein, weil die zu vermeidenden Stoffe relativ leicht ersetzbar waren und ihre Vermeidung keine großen Kosten hervorrief… (a. a. O. 129)

Die  reicheren Staaten müssten nach N. die Energiewende zu Wind-und Sonnenenergie vollziehen und Konsumverzicht leisten, um den Schwellenländern bei der Wohlstandsanhebung unter Umstellung auch von deren Produktion zu helfen. Es mache wenig Sinn, energieintensive Produktionen nach China zu verlagern und die Produkte dann von dort zu importieren.

Und nochmals Geburtenregelung

Die Frage einer Geburtenregelung wäre ein viel zu heißes Eisen für eine „zeitgemäße“ Darstellung gewesen, sie drängt sich hier aber geradezu auf, wie ich meine. Wie viel Entwicklungshilfe ist in die Hungerländer Afrikas geflossen und hat höchstens deren Geburtenziffern erhöht? Wie kann man die weltweitgrassierende Korruption bekämpfen? Biotelie könnte hier einen Ausgangs- und Angelpunkt bilden, falls es gelingt, das biotele Gutachtenverfahren bestechungsfrei zu halten. In diesem Verfahren wird um die wirklichen Sachzusammenhänge gerungen und darum, die Ergebnisse auch einem breiten Publikum zugänglich, dieses urteilsfähig zu machen. Die Notwendigkeit einer globalen Geburtenregelung ist schon länger erkannt und gefordert worden, so 1968 von Garrett Hardin: http://www.sciencemag.org/content/162/3859/1243.full
Ohne globale Geburtenregelungsordnung geht der Raubbau an den biologischen und industriellen Ressourcen gesteigert weiter und bleibt die Forderung der Brundtland-Kommission nach nachhaltiger Entwicklung zugunsten unserer Nachwelt ein Hohn. Um Regierungen und Völker von dieser Notwendigkeit zu überzeugen, muss sich eine derartige und einschneidende Regelung auf rechtsstaatliche Glaubwürdigkeit stützen können, eben auf Biotelie als einem Schrittmacher globaler Rechtsstaatlichkeit. Die Politik muss wenigstens auf einem zentralen Teilsektor, dem biotelen Regelungssektor, aus dem Geruch der Verlogenheit herauskommen.
Auf die besonders bei menschlicher Überpopulation schwer lösbare Aufgabe, wie der Wert der Arten und Artenvielfalt zu bewerten ist, stößt auch das biotele Gutachtenverfahren. Unter Zähneknirschen habe ich den Geldwert schließlich auch hier beibehalten, so etwa auch das (etwas hinkende) Argument der Kosten, die bei Zerstörung eines Biotops aufgewendet werden müssten, um es oder Vergleichbares wiederherzustellen, als Argument gegen dessen Zerstörung. Der biotele Aspekt der GEGENSEITIGKEIT verlangt, dass Menschen, die sich bei der Erhaltung und dem Ausbau der industriellen Lebensgrundlagen weniger bewähren, auch geringeren Nachwuchs haben.
In unwirtlichen aber auch in als Naturschutzzonen ausgewiesenen Gebieten, in denen Menschen in direkterem Zusammenhang mit der sie umgebenden Natur leben – wie etwa in Stammesgebieten oder auch von Zivilisationsflüchtlingen unter Achtung der Natur in Besitz genommenen Gebieten –  könnten die Zivilisationsregeln unter kontrollierter Missbrauchsverhütung auch teilweise ausgesetzt werden.
Das Eigentumsrecht am nationalen Boden kann auch damit gerechtfertigt werden, dass ein Festhalten an der Scholle den verantwortlichen Umgang mit ihr fördert. Selbst in unwirtlichen und menschenarmen Gebieten ist eine dünne Humanbesiedlung hinsichtlich der Naturerhaltung von Vorteil, da sie als Heimat verteidigt werden. Übernutzung und Raubbau kann durch international festgelegte Nutzungs-Kontingentierungen begegnet werden. Massenhafte Völkerwanderungen sollten, wo wegen klimatischer Veränderungen unvermeidbar, möglichst allmählich vollzogen werden, eventuell bei gegenseitiger Grenzverschiebung mehrerer Nationalstaaten. Die Anzahl der Nationalstaaten dürfte sich eher vermehren, sobald die Kriegsgefahr über die Weltpolizeiblöcke gebannt ist.
Jeder Staat muss jedoch zu seiner AUTARKIE (im Sinne wirtschaftlicher Selbsterhaltung) fähig sein.
Als obere Grenze  der globalen menschlichen Gesamtbevölkerungsstärke ließe sich diejenige anpeilen, bei der das übernatürliche Artensterben eingedämmt ist.

Es ist typisch für den aus den Gleisen der Wirklichkeitsberücksichtigung ausgebrochenen gegenwärtigen Zeitgeist, dass überall von der Unterpräsentation der Zukunft in den demokratischen Gremien schwadroniert wird. In dieser Richtung zählt ja auch die Forderung nach Beteiligung unmündiger Kinder an politischen Wahlen vertreten durch deren Eltern! (Nicht durch N.) Sind letztere etwa im Besitz größerer Intelligenz und politischer Übersicht? Man sollte in diesem Zusammenhang mangelnder Zukunftsberücksichtigung doch besser das Kurzzeitdenken der Parteipolitiker in Wahlzyklen anklagen und sich um die Festlegung der politischen Orientierung am langfristigen Gemeinwohl mit Biotelie kümmern.

6.4  Umwelt und Demokratie

Aus demokratieanalytischer Sicht ist die globale Umweltpolitik ein einziges Desaster. Nach wie vor existieren keine internationalen Institutionen, die potentiell wirksame globale Regelungen beschließen können…
Die Montrealer Ausnahme hinsichtlich FCKW und ähnlicher Stoffe sei eine Ausnahme, die auch wesentlich auf Einsicht der verursachenden Hersteller zurückgeführt werden könne. (a. a. O. S.130)

In partizipationsanalytischer Hinsicht lässt sich dem Konferenztourismus der globalen Umweltpolitik immerhin zu Gute halten, das NROs inzwischen die Möglichkeit eingeräumt wird, direkt vor Ort vielen Reden zu folgen. Internationale Umweltkonferenzen zählen heute etliche Tausend gouvernementale Teilnehmer plus eines Mehrfachen an nicht-gouvernementalen Beobachtern. Von einer direkten Einbindung der Zivilgesellschaft jenseits einzelner nationaler Delegationen kann allerdings keine Rede sein. .. Alle wichtigen Kompromisse werden nach wie vor hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und erst im Nachhinein der Öffentlichkeit verkündet… (a. a. O. S.131)

Ausbau der Nationalstaaten unter Schutz der Weltpolizei

Und weisen denn die NGOs den notwendigen Sachverstand auf, und wer bezahlt denn den riesigen Aufwand?
Da man zum Kaiserreich oder zu den alten Königreichen nicht zurückkehren will und kann, ist das repräsentative, also stellvertretende Regieren fast zwangläufig an die Forderung nach Demokratie verknüpft, die aber recht unehrlich erscheint, wenn gleichzeitig die Völker durch ein Durcheinanderwirbeln unter Konflikterhöhung bei Schwächung des Zusammengehörigkeitsgefühls aufgelöst werden. Hätte N. das Bioteliekonzept, das ja im Internet seit 1998 zur Verfügung steht, mit in seine Überlegungen einbezogen, so hätte er auch die Möglichkeiten einer direkten transnationalen Demokratie anstelle der postnationalen mit einbeziehen müssen. Aus bioteler und d. h. aus konservativer Sicht für das Leben – und dies ist keineswegs eine tendenziell ständig rückwärts gerichteten  Zukunftsperspektive – scheint es geradezu notwendig, die Rückkehr zu relativ wieder abgeschlosseneren Volksverbänden und Nationen in Betracht zu ziehen, um so dem Ziel echter Demokratie und der Auflösung des internationalen Terrorismus wieder näher zu kommen. Dies scheint mittels direkter auch transnationaler Demokratie,  in der biotelen Variante, ein Ausweg zu sein, der keine Gefahr der konfliktreichen nationalistischen Entwicklung in sich trägt, sondern letztere zu überwinden helfen kann.

Teil III  Gestaltungen der postnationalen Konstellation

7. Kosmopolitismus

Die bisherigen Kapitel haben in das Thema eingeführt, den Begriff der Demokratie erläutert und auf die Bedürfnisse dieses Buches eingestellt sowie den empirischen Prozess der Entstehung einer postnationalen Konstellation in den drei Sachgebieten der Wohlfahrt, der Sicherheit und Umwelt nachvollzogen…Wir werden … den Begriff „Kosmopolitismus“ einführen und vier idealtypische Formen kosmopolitische Regierens unterscheiden. Diese vier Idealtypen werden uns durch den Rest des Buches bis zur Formulierung einer übergreifenden Perspektive „komplexen Weltregierens“ begleiten.
Als Ausgangspunkt für diese Zwischenbilanz lässt sich mit dem Befund beginnen, dass Demokratie, verstanden als Regieren des Volkes, durch das Volk und für das Volk (vgl. Kapitel 2) sich heute weder hinreichend im nationalstaatlichen Kontext realisieren noch in einer ausschließlich nationalstaatlichen Perspektive bewerten lässt. Die Entgrenzung der Wirtschaft hat sie einzelstaatlichen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitiken in einen engen Rahmen von Sachzwängen eingebunden und garantiert eine Vielzahl externer zwischenstaatlicher Zwänge…
Diese im Kooperationsprozess angelegte Entfernung der Politik von ihrer innerstaatlichen Klientel ist demokratiepraktisch nicht unproblematisch. Internationale Politik ist im Kern das Geschäft der Exekutiven und führt letztlich immer zu einer Schwächung der Legislative, da diese in der internationalen Politik nicht oder nur sehr indirekt repräsentiert ist… (a. a. O. S.135)

Biotele direkte transnationale Demokratie

Dies würde mit Einbindung der Gesetzgebungen und Regierungen (auch der demokratischen und demokratisch-parlamentarischen) in das Regelwerk Biotelie grundsätzlich und schlagartig ändern.
Denn das biotele System beeinflusst die Politik direkt über Einzelgesetzgebung, die von beliebigen fähigen Menschen gebührenpflichtig angeregt und von unabhängigen Fachleuten in Übereinstimmung von deren Urteil gemäß der unausweichlichen Logik der Sachzusammenhänge – beurteilt gemäß dem festliegenden biotelen Begriffssystem –bestätigt werden. Auf die Logik dieser Zusammenhänge haben die Gutachter keinen Einfluss; ebenso wenig Einfluss haben Antragsteller und auch Gutachter bioteler Gesetze – und es geht hier immer nur um einzelne Gesetze –
auf Überzeugungen und Auffassungen des ausführenden Apparates, der Behörden (Exekutiven), die aber an den Inhalt und Wortlaut eines jeden biotelen Gesetzes gebunden sind. Wird bei der Ausführung gegen den Inhalt eines biotelen Gesetzes verstoßen, so hat jedermann ein Antragsrecht gegen diesen Verstoß beim biotelen Kontrollkörperbüro (KKB),  der sofortiger Begutachtung unterzogen werden muss.
Dieser Weg einer am Ziel des Gemeinwohles ausgerichteten biotelen Gesetzgebung kann nach Bewährung im Bereich einer Nation auch grenzüberschreitend auf andere Nationen angewandt werden.  Die Gutachter müssen in derartigen Fällen transnationaler Auswirkung auch die Bedürfnisse aller jeweilig mitbetroffenen Staatsbürger anderer Nationen berücksichtigen. Es werden dabei zur Beurteilung in der Regel auch Bürger der anderen betroffenen Nationen als Gutachter mit herangezogen. Da letztlich über die Rechtskraft die direkte Abstimmung aller transnationaler Betroffenen entscheidet, sind Fälle denkbar, bei denen über einen veränderten Gutachtenauftrag einer Minderheit in irgendeinem Nationalstaat, welche durch das Inkrafttreten des Gesetzes gegenüber Bürgern anderer betroffener Nationalitäten benachteiligt würde, zum Ausgleich andere Vorteile angeboten werden müssen, um auch sie möglichst mehrheitlich zur Zustimmung zu bewegen. (Zur Verdeutlichung eines Verfahrensmöglichkeit ausgedrückt: Es könnte sich aus dem Kreis der zunächst relativ Benachteiligten oder auch nur für diesen Kreis ein Antragsteller bei einem biotelen KKB für einen Antrag stark machen, der den Benachteiligten einen Vorteilsausgleich bietet, über den dann letztlich  im gesamten Erstreckungsbereich dieses biotelen Gesetzes abgestimmt werden müsste, falls der Antrag etwa auf Grund des Aspekts der GEGENSEITIGKEIT übereinstimmend positiv begutachtet wurde.)

Mit diesem Exkurs soll daraufhin gewiesen werden, dass biotele Gesetzgebung einer ständigen Weiterentwicklung fähig ist und über die sie direktdemokratisch in jedem Einzelfall legitimierende Zustimmung der Mehrheit der direkt Betroffenen als erste bisher mir bekannte Variante transnationaler Gesetzgebung eine umfassende Volksbeteiligung garantiert. Deutlich wird auch, dass dadurch, dass erfolgreiche Antragsteller auch mit Pflichtprämien von Seiten von Vorteilsnehmern belohnt werden, und dass die Öffentlichkeit über wichtige Sachzusammenhänge bedeutend intensiver unterrichtet würde und sich auch wirklichkeitsgetreuer unterrichten lassen würde, so dass das öffentliche Interesse am politischen Geschehen und die Mitwirkung bedeutend angehoben werden würden. Auch in den (sicherlich häufigen, ja überwiegenden) Fällen, in denen ein klar zu beurteilender Sachzusammenhang bis hin zu langfristigen Verhaltensfolgen nicht ausgemacht werden kann, würde die Veröffentlichung dieser Gutachten sich auf den Kenntnisstand vor allem der Ministerien auswirken, welche ja die parlamentarischen Gesetze vorbereiten. Auf derartige Gesetze sich erstreckende biotele Begutachtungen hätten zumindest die Wirkung, vor langfristig drohenden Übeln auch dort zu warnen, wo kein eindeutiges Gesamtergebnis zustande kommt, oder auch auf langfristige Vorteile aufmerksam zu machen.

Die Globalisierung der Wirtschafts-und Finanzpolitik sowie der Sicherheits- und Umweltpolitik bedingt daher eine Verschiebung weg von der nationalen Öffentlichkeit und der nationalen Legislative hin zu internationalen Exekutive. (a. a .O. S.135, 136) Die Kontrolle von Regierungshandeln durch die nationale Legislative und die mediale Begleitung wird schwächer ohne dass sich bisher überzeugende institutionelle Lösungen für die zunehmende Marginalisierung der nationalen Parlamente anbieten würden. Als Produkt der zunehmenden Gestaltungsmacht von Exekutiven innerhalb intergouvernementaler Organisationen beobachten wir heute nicht nur das Entstehen von „Regieren jenseits des Staates“ (Zürn 20032), sondern auch von politischer Herrschaft jenseits der nationalen Demokratie (Neyer 2004). Wir beobachten zwar ebenfalls etwa in der internationalen Handelspolitik einen Prozess der Verrechtlichung und damit eine zunehmende Kontrolle der Exekutiven durch eine supranationale Gerichtsbarkeit; dieser Prozess ist aber nur sehr ungleichmäßig, bleibt bisher weitgehend auf den Handelsbereich beschränkt und ist selbst hier von Machtasymmetrien geprägt.
In der Sicherheitspolitik wurde „die prekäre Balance zwischen individueller Freiheit und kollektiver Sicherheit zugunsten letzterer verschoben“. Als Leistungen der nationalen Demokratie werden „die breite Inklusion und Partizipation, … Umverteilungen“ und Hilfe bei Zähmung des Kapitalismus, „kooperative Konfliktbeilegungsverfahren“ hervorgehoben. Nationale Demokratie habe „sowohl Bürgerkriege als auch zwischenstaatliche Kriege unwahrscheinlich gemacht“, aber sie werde zunehmend „ergänzungsbedürftig“.
Und wo bleibt eine Bevölkerungspolitik? , erlaube ich mir wieder zu fragen.  Die Abnahme der Bürgerkriegsgefahr wage ich zu  bezweifeln; und wer kann sich denn sicher sein, dass eine Regierung nicht auch militärisch aktiv wird, wenn Bürger ihres Staates in einem anderen Staat angegriffen werden  oder sich als Angreifer dort  im Kriegszustand befinden?

Im Rahmen ihrer dritten Transformation wächst die Demokratie als Herrschaftsform zunehmend aus dem Nationalstaat heraus und nimmt neue und für uns noch ungewohnte Formen in inter-, trans- und supranationalen Institutionen an… (a. a. O. S.136, 137)
Kann es Demokratie jenseits des Staates überhaupt geben und wie muss der Begriff der Demokratie verstanden werden, um anschlussfähig für die neuen kosmopolitischen Realitäten zu sein?

7.1 Grundprinzipien des Kosmopolitismus

Zumeist wird unter Kosmopolitismus nicht, von der Namensbezeichnung abgeleitet,  eine „politische Struktur“, sondern „eine bestimmte politische und moralische Einstellung“ verstanden.
Diogenes von Sinope (412 B.C.) wird folgende Aussage zugeschrieben: “Gefragt, wo er herkomme, sagte er: ‘Ich bin ein Bürger der Welt (kosmopolitês)‘“ … Die Stoiker haben Diogenes‘ Idee später aufgenommen und in ein ausgearbeitetes Konzept überführt, demzufolge jeder Mensch gleichzeitig zwei Gemeinschaften angehört, der lokalen Gemeinschaft seiner Geburt und der globalen Gemeinschaft von menschlichem Argument und Aspiration… (a. a. O. S.137)

Immanuel Kant (1795/2008) bezieht den Kosmopolitismus auf einen Rechtsbegriff (ius cosmopoliticum), demzufolge wir eine moralische Pflicht haben, andere Menschen vor Krieg und Not zu schützen und ihnen unsere Gastfreundschaft als Schutz anzubieten. Die generelle Akzeptanz dieser Pflicht und die Einsicht, dass die Erde allen Menschen gleichermaßen gehört würden letztlich die Menschheit zu einer kosmopolitischen Verfassung führen.

7.1.1. Starker Kosmopolitismus

Von David Held wird eine „starke“ Form des Kosmopolitismus vorgeschlagen. Normativ werden acht Prinzipien zugrunde gelegt.
Das erste Prinzip beinhaltet, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Rasse, ihrer Religion oder ihres Geschlechts den gleichen Wert und die gleiche Würde haben.
Eigentlich, so meine ich, meint Artikel 1 unseres Grundgesetzes: “Die Würde des Menschen ist unantastbar“ dasselbe, obgleich ich mich immer an dieser theatralisch-unwahren Formulierung gestoßen habe und lieber formuliert hätte: „Kein Mensch darf in seiner Würde angetastet werden.“ (a. a. O. S.138)
Mit Artikel 1 GG wird dem menschlichen Bedürfnis nach Ehre Rechnung getragen; unsere tonangebenden verirrten Zeitgenossen aber haben, begründet mit der Reue über den Holocaust, inzwischen vergessen und verdrängt, das wir auch unsere eigene Ehre im Hinblick auf die Menschenwürde zu  wahren und zu verteidigen haben. Den Türken wird ihr Genocid an den christlichen Armeniern unter dem Schutzmantel der Wirren des Ersten Weltkrieges natürlich nachgesehen, sogar ohne offiziell-staatliches Bedauern.

Kosmopolitisches Denken basiert weiterhin auf dem Prinzip, dass alle Menschen aktive Teilnehmer an einem globalen politischen Prozess sind. Sie mögen zwar aufgrund ihrer ungleichen Ausstattung mit intellektuellen und materiellen Ressourcen oder unterschiedlichen innerstaatlichen Zugangsrechten zum politischen Prozess faktisch daran gehindert sein, ihre Rolle als aktiver Bürger wahrzunehmen. Und ebenso mag es faktisch so sein, dass ihre Einwirkung auf den globalen Prozess minimal ist, etwa weil ihre Regierung die Zusammenarbeit in internationalen Gremien ablehnt. Diese Hürden der politischen Teilnahme dürfen uns gleichwohl nicht dazu verleiten, Menschen den aktiven Bürgerstatus abzusprechen.
Es ist weiterhin ein wesentliches Prinzip, dass Menschen eine persönliche Verantwortung und Rechenschaftspflichtigkeit für ihr Handeln haben. Jede Form des politischen Handelns führt zu einer veränderten Verteilung oder Zuteilung von materiellen Gütern oder immateriellen Werten…
Politische Prozesse, die zu einer verbindliche Verantwortung und Rechenschaftspflicht führen und die auf den Prinzipien der politischen Gleichheit und der aktiven Gestaltung basieren, müssen grundsätzlich konsensualen Charakter haben. Es kommt hierbei nicht unbedingt darauf an, dass jede Abstimmung wirklich einstimmig erfolgt. Wichtig ist allerdings die Bedingung, dass jedes Abstimmungsverfahren auf dem Grundsatz aufbaut, dass ihm alle vernünftigen Teilnehmer mit guten Gründen zustimmen können müssen. Abweichungen vom Prinzip der Einstimmigkeit müssen inhaltlich begründet sein und gerechtfertigt werden können.
Diese hehren Absichten und Aussagen, die auch der sog. Diskursethik zugrunde liegen, würden aber die Zustimmung zum System der Biotelie voraussetzen, wenn sie nicht mit der Fortsetzung des Lebens in Konflikt kommen sollen und dann keine „guten Gründe“ und umfassendere Vernünftigkeit mehr für sie sprächen.
Wer gute Gründe oder Vernunft zur Voraussetzung von Verhaltensweisen erhebt, sollte auch erklären welches diese guten Gründe sind oder worin diese Vernünftigkeit besteht; es bedarf gegenüber Lebewesen des (biotelen) Maßstabes.


Kosmopolitisches Denken ist sich durchaus bewusst, dass Entscheidungsverfahren in großen Gruppen schon aus praktischen Gründen nur selten einstimmig erfolgen können…
Kollektive Entscheidungsprozeduren über öffentliche Angelegenheiten sollten daher grundsätzlich im Modus der majoritären Abstimmung, also über Wahlen, stattfinden.
Um den potentiell freiheitsverringernden Einfluss von majoritären Verfahren zu verringern gilt es hierbei immer dem sechsten Prinzip, nämlich inklusiver und subsidiärer Abstimmungsverfahren, Rechnung zu tragen. Inklusivität verlangt, dass möglichst alle Betroffenen einer Entscheidung auch an dem Prozess ihrer Entstehung beteiligt waren. (a. a. O. S.139)
Bei dem fast ausschließlich repräsentativen Charakter der heutigen Demokratien ist eine derartige Forderung nahezu illusorisch. Die Beteiligung kann sich dann doch nur auf die Teilnahme am öffentlichen Diskurs also über Vermittlung der Medien beziehen, deren Berichterstattung aber bekanntlich, für die meisten undurchschaubar, manipuliert wird.
Das Prinzip der Subsidiarität gebietet, dass jede Entscheidungskompetenz immer möglichst lokal angesiedelt wird und dass Entscheidungen nur dann auf regionaler, nationaler oder sogar supranationaler Ebene getroffen werden, wenn dies unumgänglich ist.

Das Heranziehen der Subsidiarität in ihrer Doppelbedeutung von Gliederung und Hilfe entspricht doch wohl erkennbar auch dem biotelen System und unterstreicht, wenn man die auch geschichtliche Kohärenz einschließlich der aus diesem Zusammenhang erwachsene Lebenserfahrung mit einbezieht, dass es keine vernünftige Gründe dagegen zu geben scheint, an den Nationalstaaten festzuhalten und das Nationalstaatensystem weiterzuentwickeln.

Alle Entscheidungen und alles politische Handeln müssen weiterhin darauf ausgerichtet sein, ernsthaften Schaden für andere zu vermeiden und überall dort, wo Menschen leiden, alles Angemessene zu unternehmen, um dieses Leid zu minimieren. Hiermit gehen Umverteilungsanforderungen zugunsten der Benachteiligten in einer (Welt-)Gesellschaft einher und die Verpflichtung, übermäßige Wohlstandsungleichheiten abzubauen.

Nach biotelem Denken stützt sich das Gebot andere nicht zu schädigen auf den biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT (Reziprozität), das dem Symbol der Waage entsprechende Prinzip der Gerechtigkeit.
Hier aber wird auf die schwammigere Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ eingeschwenkt, das unter dem biotelen Aspekt des VERGLEICHENS angewandt werden und Anlass zu heftigen Strittigkeiten und Streitigkeiten werden kann. Die geforderte Toleranz gegenüber Wohlstandsungleichheiten dürfte im biotelen System eine höhere sein, da es außer im rechtlich-gerichtlichen Ansprechbereich weniger auf GLEICHHEIT abstellt, sondern stärker dem biotelen Aspekt der  PLURALITÄT (als Verschiedenheit / Diversität) zuarbeitet.
Gemeinsam dürfte beiden ethisch-politischen Auffassungen sein, dass es darauf ankomme, in ihrem Ausmaß zur Verzweiflung treibende, also extreme Not abzubauen und möglichst bereits zu vermeiden.
SUBSIDIARITÄT als gegliedert aufbauende Hilfe darf nicht zu Faulheit und zum Schmarotzertum verleiten, das auch noch mit Rechtsansprüchen auftritt. Held hat das System ausreichend tragfähiger Prinzipien zahlenmäßig verkürzt und den ausgewählten (oder aufgestellten)  absolute Geltung zugesprochen. Biotelie kennt tragende Aspekte mit antagonistischer (widersprüchlicher oder sich hemmender) Auswirkung wie SPONTANEITÄT / AKTIVITÄT oder AUSTAUSCH / AUTARKIE (Unabhängigkeit). Diese Widersprüchlichkeit erfordert größere Anstrengungen, ist aber wirklichkeitsnäher.

Das achte und letzte Prinzip gebietet Nachhaltigkeit in allem politischen und ökonomischen Handeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass mit den endlichen Ressourcen der Welt in einer Weise umgegangen wird, dass auch zukünftige Generationen noch ihren Anteil an ihnen erhalten. Unser Handeln muss immer berücksichtigen, dass wir eine Verantwortung für die Zukunft haben und dass wir nicht heute die Grundlage unseres Wohlstandes und Überlebens vernichten.

Nachhaltigkeit ist der Kern auch des biotelen Hauptzieles der dynamischen Stabilität. Stabilität ist hier jedoch untrennbar von der Dynamik, die sie trägt. Dynamische Stabilität erzwingt unter Bedingungen unserer modernen Zivilisation geradezu eine Geburtenregelung; ohne Nachwuchseinschränkung ist das achte Prinzip der Nachhaltigkeit nicht wirkungsvoll angehbar.  

Diese normative Agenda findet im starken Kosmopolitismus einen konkreten Ausdruck in  kurz- und langfristigen institutionellen Vorschlägen zur Stärkung der globalen Legislative, Judikative und Exekutive. Kurzfristig geht es dabei zuerst einmal um Reformen, die das internationale System stärker an demokratischen Prinzipien ausrichten sollen.

Die Macht im VN-Sicherheitsrat soll fairer verteilt und dieser eine direkt gewählte Kammer nach Vorbild des Europäischen Parlaments beigeschlossen werden. Die Zuständigkeit des Interntionalen Gerichtshofes (IGH) soll sofort erweitert, eine VN-Militärmacht eingerichtet werden. (a.  a.  O.  S.140, 141)

Die langfristigen Ziele des starken Kosmopolitismus gehen noch weit über die kurzfristigen hinaus und weisen bereits weit in Richtung auf die Etablierung umfassender Weltstaatlichkeit… (a. a. O. S.141)

Die Formulierung eines einheitlichen Straf- und Privatrechts würde tief in die Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens eingreifen. Kaum ein Bereich bliebe dem Zugriff der globalen Ebene entzogen. Das Ehe- und Scheidungsrecht, das Recht auf Abtreibung, die Vertragsfreiheit oder die Freiheit der Rede (inklusive des Leugnens des Holocaust) würden dann im Extremfall alle global normiert. Kulturell tradierte Praktiken und historische Lernprozesse drohten unter dem Primat der globalen Regelsetzung eingeebnet zu werden, ohne dass den gewachsenen Strukturen in den jeweiligen Kulturen Rechnung getragen werden könnte. Vor diesem Hintergrund können dann auch die Held’schen Forderung nach einer globalen Judikative und einem Übergang des Gewaltmonopols auf die reformiertem Vereinten Nationen eigentlich nur noch beunruhigen.

Tabelle 1: Kurz- und langfristige kosmopolitische Ziele

 

kurzfristig

langfristig

1

Reform des VN-Sicherheitsrates
(um der Dritten Welt eine signifi-kante Stimme zu geben und das
System von Vetorechten zu ändern)

Globales Parlament (mit begrenzter Steuererhebungskompetenz), das mit den Regionen, Staaten und lokalen Einheiten verbunden ist.

2

Bildung einer zweiten parlamenta-rischen Kammer bei den VN (nach Vorbild der europäischen Union)

Neue Charta aus Rechten und Pflichten für politische, soziale und ökonomische Machtzentren

3


Weitere politische Regionalisierung

Trennung von politischer und ökonomischer Macht; öffentliche Finanzierung für deliberative Versammlungen und Wahlprozesse

4

Verpflichtende Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes; Bildung eines Internationalen Menschenrechtsgerichtshofes

Globales Rechtssystem, das Strafrecht und Privatrecht umfasst und über effektive Durchsetzungsmechanismen auf der lokalen und der globalen Ebene verfügt; Gründung eines Internationalen Strafgerichtshofes

5

Etablierung einer kleinen aber effektiven, rechenschaftspflichtigen, internationalen Streitmacht

Zunehmende Verlagerung der militärischen Kapazitäten der Staaten auf die globale Ebene mit dem Ziel einer Überwindung zwischenstaatlicher Kriege

(a.    a. O. S.141)   

Unter biotelem System wird davon ausgegangen, dass sich die verschiedenen Staaten unter Zusammenschluss oder Anschluss an Bündnissysteme – etwa als „Bund der Demokratien“ – zunehmend zur nationalen Abrüstung unter Errichtung  und Stationierung von Weltpolizeiblöcken in (zunächst) ansteigender Zahl auf ihren Territorien mit Personal aus den Bündnisstaaten entschließen und über Wirtschaftssanktionen noch verbliebene bedrohende Staaten zum Beitritt zwingen. Die  Trennung von politischer und wirtschaftlicher Macht (einschließlich mafiöser) infolge Korruptionsbekämpfung über biotele Kontrollköpergesetzgebung dürfte recht umfassend sein. Von für demokratisch bezeichneten Mammutparlamenten bis hin zum Weltparlament -–– mit ihrer zahlenmäßigen Reduktion schwindet jedoch auch der wirklich ausgeübte Umfang ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den von ihnen Vertretenen – dürfte weniger zu erwarten sein. Die bisherigen Erfahrungen bereits mit dem Europäischen Parlament bei der Kontrolle der Kommissare scheinen doch wenig ermutigend! Vieles spricht für die Fortschreibung eines Multilateralismus der Nationen unter Führung der Regierungen wie heute bei den VN mit Einigungsdruck infolge der Abschaffung der Option für kriegerische Entscheidungen. Menschenrechte werden auf Menschenpflichten begründet neu, letztlich aber nur gering verändert, abgefasst werden müssen, um der Biotelie als Gerechtigkeit und Frieden schaffender und Leben-stabilisierende Macht zum Durchbruch verhelfen zu können. (Etwa das absolute Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen, wird sich in globalem Maßstab nicht halten lassen.)

Freiheit (AUTONOMIE), Gleichheit, Sozial (SUBSIDIARITÄT) = sozial-liberal greift zu kurz

Hier fühle ich mich zu einer grundlegenden Aufklärung gedrängt, da die Menschen- oder Grundrechte vom „Westen“ aus der Sicht des Liberalismus heraus ja für unveräußerlich und für jede Person geltend ausgegeben werden. Demokratisch sind diese Grundrechte zumindest teilweise nicht legitimiert, sie sollen ja auch der demokratischen Gesetzgebung übergeordnet sein und dürfen über die Gesetzgebung nicht eingeschränkt oder abgeändert werden; auch wurden sie nicht weltweit uneingeschränkt konstituiert. Aber selbst die autoritären Regime getrauen sich nicht sich offen gegen dieselben auszusprechen; vor ihren Völkern nicht und schon deshalb nicht, weil sich das demokratische Lager durch deren Praktizierung schwächt.
Woher nehme ich nun den Mut, für Biotelie in zwei Punkten auf eine Abänderung zu drängen?
Der im Westen herrschende Liberalismus, der sich auf die Gleichheit der Menschen beruft – wozu die Gleichbehandlung vor dem Gesetz auch uneingeschränkt unter rechtsstaatlichem Gesichtspunkt zugestanden werden muss und soll – hat sich auf das Prinzip der Autonomie (Freiheit und Selbstbestimmung) allein festgelegt.
Diese Einseitigkeit und Übertreibung, die in der EU eben mit Genderdoktrin und Toleranzüberdehnung auf die Spitze getrieben wird, führt über Dekadenz zum selbstmörderischen Untergang, wie sich bereits mathematisch-demographisch  berechnen lässt. Dies sollte und kann also nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Auch im System der Biotelie wird auf AUTONOMIE abgestellt, aber als auf einen Aspekt zusammen mit zwölf anderen, die alle zusammen im Netzwerk zum Überleben beitragen sollen.
 

Im Streit um die beste Variante von Demokratie werden augenblicklich vier Varianten herausgestellt:

1.Priorität

  Rechtsstaat                                                                Demokratie

2. Priorität

 

Demokratie

 

Rechtsstaat

Republikanismus

 

 

 

 

Prozeduralistische/
Partizipatorische
Demokratie

 

 

 

 

Deliberative
Demokratie

 

 

 

 

Liberalismus

Abbildung 2.1: Prioritäten der vier diskutierten Demokratietheorien/ var. n. Anna Christmann:
(a. a. O. S.41)

Ich folge im Weiteren ein Stück weit: Anna Christmann: Die Grenzen direkter Demokratie / Volksentscheide im Spannungsfeld von Demokratie und Rechtsstaat -  Nomos 2012:
(Schriftart für Texte A. Christmanns in Verdana Größe 10)

2.1. Im republikanischen Modell steht die Demokratie vor dem Rechtsstaat.

Bereits in der Antike unter Betonung der Volkssouveränität, die nicht delegierbar ist (a. a. O. S.32)
Macchiavelli trennte noch Staat und Gesellschaft, Rousseau vereinigt beide im hinsichtlich des Ablegens von Einzelinteressen zugunsten des Gemeinwohls des „wohlunterrichteten“ Volks zum volonté  général (Allgemeinwille), also nicht der Wille aller (volonté de tous). (a. a. O. S.33)

2.1.2 …Im Vergleich zum Republikanismus geht der Liberalismus von einem deutlich pessimistischeren Menschenbild aus. Er stellt nicht Partizipation als Ausdruck positiver Freiheit, sondern individuelle Grundrechte  in den Mittelpunkt. Der Rechtsstaat wird zum zentralen Bestandteil… (a. a. O. S.34)
Grundrechte (etwa bei John Lockes) werden vom Liberalismus direkt aus dem Menschsein abgeleitet.
Akexis de Tocqueville verweist in „De la démocratie en Amérique“ (1835) auf mögliche Gefahren der Mehrheitsentscheidung. (a. a. O. S.35). er empfiehlt ähnlich dem heutigen checks and balances die Einbettung in Föderalismus, Gemeindeeinrichtungen und richterliche Gewalt (Saage 2005).
Das Verfassungswesen, der Konstitutionalismus kam unter liberalistischem Einfluss im 19. Jahrhundert auf, um Monarchie zu beschränken, ausgleichend trat dazu die richterliche Gewalt. (a. a. O. S.36)
Neuere Theorien versuchen Republikanismus und Liberalismus miteinander zu verbinden, wobei eher vom Republikanismus ausgegangen wird und Gewicht auf Partizipation, also auf Bürgerbeteiligung gelegt wird.
Im biotelen System erfolgt diese Teilnahme mindestens in zweifacher Hinsicht: zum einen mit dem biotelen Gesetzesantrag von jedem Befähigten, zum zweiten mit der Abstimmung über diesen Antrag durch die Betroffenen. Auch das unabhängige biotele Gutachtenverfahren hat vor allem in richterlicher Funktion Züge der direkten Bürgerbeteiligung.
Für die prozedurale und partizipatorische Schule kann die Macht des Volkes als Souverän nicht durch die richterliche Gewalt eingeschränkt werden. „Selbstregierung der Bürger“ und damit eine „Starke Demokratie“ werden gefordert (Barber 1994: 135, 146). (a. a. O. S.37)  Die prozedurale Komponente ist eine solche des Rechtspositivismus, nach welchem gilt, was Gesetz ist. Thomas Hobbes meinte hierzu: „Nicht Wahrheit, sondern Macht ist die Grundlage des Gesetzes“. Von gewissen von Chr. genannten Autoren werden jedoch daneben auch Grundrechte anerkannt. Jürgen Habermas (1992, 1996) entwarf eine deliberative Demokratie, in der die Grundrechte und die Volkssouveränität gleichrangig sein sollen, obwohl sie doch in gegenseitigem Spannungsverhältnis stehen.

Biotelie: direktes Regieren aus dem Volk mit dem Volk

Mit der Biotelie könnten  Grundrechte, in der gegenüber den heute offiziell aufgestellten etwas veränderten, d.  h. aus gewichtigen Gründen eingeschränkt aber auch zugunsten des Lebens erweitert, über die demokratische und damit auch liberale Einzelinitiative (hier zunächst auf den Gesetzesantragsfall bezogen, aber auch dem Einzelnen zugebilligt) gesetzgeberisch wahrgenommen werden. Gelingen wird die Partizipation jedoch nur dem Fähigen mit gemeinnützigen Einfällen. Die Masse der Betroffenen wird erst im Abstimmungsverfahren herangezogen, entscheidet dann aber unwiderruflich prozedural-demokratisch.
Damit die Betroffenen für den gemeinnützigen biotelen Gesetzesantrag gewonnen werden, werden gemeinwohlwidrige Bestrebungen (etwaige Kundgebungen und Veröffentlichungen) gegen den biotelen Gesetzentwurf zumindest im Zeitraum um die Abstimmung nicht zugelassen bzw. mit Strafe belegt und die biotelen Vereine dazu aufgefordert, das biotele Gesetzesvorhaben in der Öffentlichkeit zu verteidigen. Positive Stellungnahmen können auch von Antragsteller und Gutachtern über die „Ecke der Wissenschaft“ in den Medien vorgenommen werden. Es handelt sich hier doch offensichtlich um das bisher vermisste Bindeglied des „öffentlichen Diskurses“, wie von Habermas gefordert (aber vermutlich mehr im links-liberalen Sinne gemeint, also in der destruktiven selbsttäuscherischen Einseitigkeit  unserer heutigen Medien?).


Obwohl Habermas stets auf den Ansatz des Republikanismus zurückkommt, endet er in einem eher liberalen Modell (Ottmann 2007: 108). Habermas versucht zwar, die Volkssouveränität in seinem Modell zu verankern und übernimmt damit Ansätze der Bürgertugenden, die für die Demokratie erwartet werden. Er spricht explizit vom zur Gemeinwohlorientierung verpflichteten Bürger und dem Gebot der öffentlichen  Vernunft (Habermas 2001: 151)… (a. a. O. S.39)

Innerhalb der Gruppe der liberalen Demokratien wird … zwischen zwei Grundtypen unterschieden: der rechtsstaatlichen Demokratie und dem demokratischen Rechtsstaat.
Wie unmittelbar zu erkennen ist, handelt es sich dabei im ersten Fall um eine Demokratie mit rechtsstaatlichen Elementen und im zweiten Fall um einen Rechtsstaat mit demokratischen Elementen… (a. a. O. S.43)

2.2.2. Demokratischer Rechtsstaat

…Der Rechtsstaat nimmt hier eine entscheidende Rolle im politischen System ein, das von demokratischen Prozessen getragen aber nicht ausschließlich bestimmt wird. Aus dem Liberalismus sind die Grundwerte entnommen, die über der aktuellen Gesetzgebung stehen. Einen Rechtspositivismus, der als Recht anerkennt, was durch einen demokratischen Prozess zustande gekommen ist, kennt dieses System nicht. Ein Gesetz muss immer auch anerkennungswürdig sein, also bestimmten inhaltlichen Kriterien entsprechen. Für die Einhaltung dieser Kriterien sorgt eine starke Judikative… (a. a. O. S.46) Seine Stärke besitzt der demokratische Rechtsstaat im Schutz von Grund- und Minderheitenrechten. Es bestehen breite Beschwerdemöglichkeiten, wenn die Einschränkung von individuellen oder gruppenspezifischen Rechten droht. Ein Bürger des demokratischen Rechtsstaates kann sich seiner individuellen Grundrechte sicher sein, ist aber bei der Gestaltung der Tagespolitik weitgehend auf Repräsentanten angewiesen… (a. a. O. S.47)

Studierte sind nicht immer gescheiter

Anna Christmann tritt gegen das Beispiel der schweizerischen rechtstaatlichen Demokratie eindeutig für den kalifornischen demokratischen Rechtsstaat ein (a. a. O. S.77). Damit schwimmt sie mit unserem links-liberalen Zeitgeist, der eben u. a. den Haken hat, dass  Flüchtlingsmassen aller möglichen Spielarten eindringen und alle Sozialrechte ausschöpfen, welche die Einheimischen erst erarbeiten müssen.  Eine Politik, die auf die Dauer nicht durchzuhalten ist, ist keine gute Politik, wenn sie auch noch so gut gemeint ist. Heutige Richter sind im flüchtigen Zeitgeist des Links-Liberalismus erzogen, dessen Ende wegen völligen Versagens bereits absehbar ist.
Es handelt sich bei diesen Richtern – je mehr Asylanten, desto mehr Rechtsanwälte und Richter! – um eine abgehobene Akademikerclique, welche wegen ihrer Moralüberzeugung derzeit schwer angreifbar ist, solange die durch sie ausgelösten Zerstörungen und Existenzvernichtungen und deren begleitende Nöte und Elend noch nicht eingetreten sind und ihr Eintreten verdrängt wird. Belastet werden die Teile des Volkes auch sofort, die unangenehmere und aufopferungsvollere Tätigkeiten ausüben als die überproportional aufgeblähte und großzügig finanzierte Akademikerclique, die sie zusätzlich finanzieren müssen..
Müssen alle Landschaften der Erde mit Minaretten bestückt werden? Hat das Schweizer Bergvolk nicht das Recht, in seiner Heimat von der Landschaftsbildumgestaltung nach Balkanmuster durch eine eben erst, meist uneingeladen, zugereiste Minderheit verschont zu werden? Zugereiste Minderheiten haben sich anzupassen, nicht die Einheimischen.
Noch einmal:  Müssen Asylanten, die in Überzahl nur vorgeben, in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben verfolgt zu werden, sofort dieselben Versorgungsrechte erhalten wie Einheimische die hier ein Leben lang dafür gearbeitet haben?


Gleichheit aller vor dem Gesetz, nicht: Gleichheit aller durch das Gesetz

Die biotele Gesetzgebung ist ein Zwitter zwischen beiden Spielarten: eindeutig tritt sie für Grundwerte ein, welche die dynamische Stabilität (das Leben) fördern, aber nicht gänzlich mit den liberalen Grundwerten identisch sind, was dem demokratischen Rechtsstaat entspricht; zum anderen ist sie gänzlich der Abstimmung durch die jeweils von einem biotelen Gesetzesantrag Betroffenen unterworfen, was der rechtstaatlichen Demokratie entspricht. Außerdem ist biotele Gesetzgebung ja nur für einen Teil der gesetzgeberischen Materie überhaupt zuständig, so dass noch viel Luft für andere insbesondere repräsentative  Politik bleibt. Es herrschen also hoffentlich klare Verhältnisse. Das Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Rechtsstaat wird in der biotelen Gesetzgebung aufgelöst.

Aber Chr. ist wie die gesamte links-liberale Hauptströmung mit ihrer Definition der Rechtsstaats auf der Grundlage der Parolen der Französischen Revolution Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – Thema übrigens meines Abitur-Aufsatzes! – in ihrem eigenen  Kurzzeitdenken gefangen. Die maßlose Übertreibung des Gleichheitsprinzips verstößt jedoch gegen wahre Rechtsstaatlichkeit. Bereits als Chr. mit ihrer Forschung (sie selbst betont diese Bezeichnung ihrer Arbeit) –  letztlich  auf Staatskosten –  begann, strebte sie das erreichte Ergebnis an, der Schweiz den Umstieg von der rechtstattlichen Demokratie in den demokratischen Rechtsstaat zu empfehlen. Nach der weithin herrschenden und auch links-liberalen Auffassung ist nationales Recht den Menschenrechtserklärungen untergeordnet. Letztere so wie auch die weithin geltende Definition der „nachhaltigen Entwicklung“ (Brundtland) versteigen sich aber in unerfüllbare Wunschträume von  Kommissionen, der Versprechungen häufig wohlfeil sind, soweit  sie als unerfüllbar ja keine praktischen Auswirkungen haben. Nun besteht der links-liberal indoktrinierte „Westen“ aber zu seinem Nachteil bis zu seiner Auslöschung stolz auf seine Vorreiterrolle für das umfassendste „Menschenrecht“ unter Rechtsgültigkeit auch des Widersinnigen weil langfristig (nachhaltig) Todbringenden.
Die Schweiz ist äußerst beschränkt in der Nutzfläche und infolge ihres Wohlstands äußerst attraktiv; sie muss sich also gegen  den Zustrom von außen wehren. Die Ausschaffungsinitiaven gegen unechte Asylanten und solche für Zuzugsbeschränkungen – wie derzeit wieder eine knapp angenommen wurde – sind also für sie überlebenswichtig, so sehr die „Europäer“, natürlich  aus Humanitätsgründen, auch dagegen schreien.
Der Rechtsstaat hat in erster Linie dem Überleben – und zwar subsidiär von der jeweils eigenen Kultur her betrachtet –  Rechnung zu tragen: Menschenrechte müssten im biotelen Rahmen  neu verfasst werden.

Biotele Politikberatung

Das als realisierbar bestätigte biotele Gutachtenverfahren sollte zunächst zur Politikberatung eingesetzt werden: dann würde wohl der US-Politik den Vorstellung Peter Scholl-Latours entsprechend die Kooperation eher mit dem Iran als mit Saudi-Arabien, und der EU eher die Einbeziehung  Russlands als die Aufnahme der Türkei empfohlen werden.
  

Kehren wir nach diesem Abstecher zu N. zurück:

7.1.2 Moderater Kosmopolitismus

Eine etwas vorsichtigere Ausgestaltung findet kosmopolitisches Denken in den Schriften von Jürgen Habermas und Rainer Forst. Hier lässt isch eine stärkere institutionalistische (Habermas) von einer stärker philosophisch geprägten Variante (Forst) unterscheiden.

7.1.2.1 Die Welt als kosmopolitsches Mehrebenensystem

Habermas wollte weder den Nationalstaat verabsolutieren noch den Weltstaat beabsichtigen und sprach sich für ein gestaffeltes Mehrebenensystem ohne eigene staatliche Qualität aus. Weltinnenpolitik sollte transnational betrieben werden (Habermas 2007, 401). Auf höchster supranationaler Ebene sollte eine Generalversammlung einer Weltorganisation vorstehen, die als parlamentarisches Ein- oder Zweikammersystem und mit Parlamentariern oder mit Staatenvertreter in Zweiter Kammer mit dem Ziel des Friedens- und Menschenrechtsschutzes beschickt werden. (a. a. O. S.142, 143) Ohne eigenes Gewaltmonopol wäre es auf den Beistand der Staaten zu Zwangsmaßnahmen angewiesen. Auf der Generalversammlung würde auch über Grundsätze transnationaler Gerechtigkeit debattiert (Habermas 2007; 450). Auf untergeordneten Ebenen befände sich eine Vielzahl sektoral spezifischer Verhandlungssysteme auf Expertenbasis entsprechend der Tätigkeit heutiger internationaler Organisationen als kohärenter Rahmen für eine globale „Energie- und Umwelt-, sowie Finanz- und Wirtschaftspolitik“.
Die Zahl der relevanten Akteure sollte stark beschränkt werden unter starker Machtkonzentration, auch andere Weltregionen sollten sich analog zur EU zusammenschließen, um nur wenige „global players“ versammelt (2007; 445), zwischen denen Kompromisse ausgehandelt werden (2007; 453). Die Delegierten müssen demokratisch gewählt sein und ihr Verhandlungsspielraum reicht nur so weit, wie bereits eine transnationale Meinungsbildung der Bürger vorhanden ist. (a. a. O. S.143, 144) Akteure der internationalen Zivilgesellschaft sollten in die Meinungsbildung eingeschaltet werden.
Als Weltbürger fühlt sich jeder allen Menschen verpflichtet und hat dafür auch Vermögensopfer zu bringen; als Staatsbürger zeige sich in der Euro-Krise dass von den  „mental-trägen“ Staatsbürgern doch wieder engerer Zusammenhalt gefordert werde [von mir sehr frei formuliert]. Der Staatsbürger sei keineswegs ein historisches Auslaufmodell. N. teilt den Optimismus Habermas‘ hinsichtlich der
Bereitschaft zum Integrationsprozesses zwischen den Staaten außerhalb der EU und dabei noch ohne Zwangsmittel nicht im gleichen Umfang. (a. a. O. S.144, 145)
Deutet sich hier eine Götterdämmerung an? Immerhin ist Jürgen Habermas der letzte und zuletzt höchstbewertete Philosoph der 68er Revolution, hervorgegangen aus der Flak-Helfergeneration (Flak= Flieger-Abwehr-Kanonen), die ja wegen ihres kindlichen Alters keine direkte Feindberührung hatte und von der „Frankfurter Schule“ der zur Umerziehung der Deutschen aus den USA zurückgekehrten Gelehrten um Max Horkheimer und Theodor W. Adorno gelitten und geduldet wurde.

7.1.2.2 Das Recht auf Rechtfertigung

…Das Recht auf Rechtfertigung geht auf die Idee zurück, dass wir als Menschen alle ein grundlegendes Recht haben, dass alle Handlungen, die unsere Handlungen einschränken können, uns gegenüber zu begründen sind. Es ist bei Rainer Forst (2007)  eingebettet in eine gerechtigkeitstheoretische Betrachtung von Gesellschaft, die Gerechtigkeit als einen gesellschaftlichen Zustand versteht, der dann entsteht, wenn alle Menschen ihr Recht auf Rechtfertigung in gesellschaftlichen Verteilungs- und Mitbestimmungskämpfen realisieren. Der Gerechtigkeitsbegriff ist dabei ausdrücklich politisch zu verstehen. Es geht nicht darum, dass Zustände nur theoretisch gerechtfertigt werden können und auf Prinzipien aufbauen, die universelle Gültigkeit haben. Entscheidend ist vielmehr, dass bestehende Machtverhältnisse auch konkret in Frage gestellt werden und individuelle Erfahrungen von Diskriminierungen, Ausbeutung oder Entrechtung in öffentliche Ansprüche verwandelt werden.
Wenn das Recht zur Rechtfertigung von allen wahrgenommen werden sollte, so ist es als Weg der Partizipation dadurch geschwächt, dass gar nicht alle partizipieren können, ja viele gar nicht partizipieren wollen an all diesem Wust von freiheitsbeschränkenden Regelungen. Mit dem biotelen Gutachtenverfahren könnten als Antragsteller diejenigen wenigstens Rechtfertigungen bzw. Änderungen verlangen, die deren Notwendigkeit erkennen und an Abänderung interessiert sind. Die biotelen Gutachter sind dazu angehalten, die Auswirkungen eines Gesetzes sowohl hinsichtlich des Kreises der von den Folgen Betroffenen abzuschätzen, zu den zu berücksichtigenden  Aspekten zählen auch die der AUTONOMIE (Freiheit) und der AUTARKIE (Selbständigkeit). Gänzlich verdächtig, ja irreal, für mich ist dann (außerhalb der biotelen Instanz) die Forderung gegen Unterlassungen von Förderung:
Aus dem Recht auf Rechtfertigung ergibt sich sowohl ein Recht auf politische Teilhabe als auch eine Begründungslast für denjenigen, der in unsere Freiheit eingreift oder Handlungen unterlässt, die unsere Freiheit befördern könnten. Eingriffe in unsere Freiheit sind zwar nicht grundsätzlich ungerecht; sie bedürfen aber immer einer ausführlichen Begründung und der Darlegung, warum sie notwendig sein sollen. Das Recht auf Rechtfertigung interpretiert somit den Schutz des Einzelnen vor unbegründeten Freiheitseinschränkungen als ein grundlegendes Menschenrecht: „Dem Grundprinzip der Rechtfertigung entsprechend haben Personen ein fundamentales Recht auf Rechtfertigung: ein qualifiziertes Vetorecht gegen all die Normen und Praktiken, die nicht reziprok allgemein gerechtfertigt werden können“ (Forst 2007; 370) (a. a. O. S.145,146)
„Reziprok“, das heißt in bioteler Ausdruckweise „gegenüber dem biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT“. Überhaupt fehlt dem „Recht auf Rechtfertigung“ das übergeordnete Ziel der dynamischen Stabilität, der Lebenserhaltung. Das einzige übergeordnete Prinzip und höchste Ziel scheint für Forst die AUTONOMIE (als Freiheit des Einzelnen) zu sein. Damit befindet er sich in geistiger Zwilingsbruderschaft zu seinem Kollegen Felix Ekardt  (Das Prinzip  Nachhaltigkeit), der ja sogar soweit geht, nur noch Rechte zwischen Individuen anerkennen zu wollen und die Kollektive – auch Nationen –  aufzulösen. 
Zeitlich nach der Konstruktion direkter bioteler Demokratie scheint auch Forsts System darauf abzuzielen, dass mittels der Demokratie nicht nur über und zwischen Gruppen (Parteien) verhandelt werden kann, sondern auch einzelne unmittelbar ohne Gruppenvermittlung Rechte, wenn nicht prägen, so doch wenigstens  auch politisch einfordern können, auch solche, die noch nicht von Gruppen (z.B. Juristen, Abgeordneten) bereits als Rechte in Gesetzbüchern aufgestellt wurden.

Das Recht auf Rechtfertigung verfolgt eine radikal post-internationale Perspektive. Es kommt jeder Person immer dann zu, wenn ihre Freiheit von den Handlungen einer anderen Person oder politischen Institution eingeschränkt wird (Forst 2002).
Da Staaten dieses Recht offenbar nicht gegeneinander geltend machen können, hätte dieser Abschnitt auch unter „Transnationale Zivilgesellschaft“ untergebracht werden können (?) Aber es geht hier ja um den kosmopolitischen Gehalt.
Ich werde dabei an Felix Ekardt ‘ s „Das Prinzip der Nachhaltigkeit“
(2002) erinnert, in dem dieser alle Kollektive auflösen und Rechtsbeziehungen nur noch zwischen Individuen zulassen wollte. Damals – und dies ist bloß 12 Jahre her! – war es bei den meisten  Sozialwissenschaftlern bereits ausgemacht, dass der Staat ein fossiles Relikt sei und von der Gesellschaft überwunden werde. Ekardt dagegen benötigte den starken Weltstaat und erklärte die AUTONOMIE (Freiheit) zum führenden Prinzip. (Weitere Prinzipien, die biotelen Aspekte, konnte er im Antwortschreiben nicht in Abrede stellen, erklärte sie aber zu Hilfsprinzipien zur AUTONOMIE). Meine Anfrage, ob ich mich an dem von ihm mit Kollegen beabsichtigten Institut für transnationales Recht beteiligen dürfe, wurde (meiner Erinnerung nach) abschlägig beantwortet. Die Erklärung zum Titel seines Buches blieb er mir damals  schuldig; heute weiß ich aus der Ankündigung einer Neuauflage, dass noch Kapitel über Naturschutz mit 50 Vorschlägen folgen sollten.
Aber zurück zu Heldt:

Das behandelte Rechtsprinzip biete Vorteile gegenüber den negativen Auswirkungen der „ungleichmäßigen Denationalisierung“. Da ist er also wieder der Spuk mit dem post-nationalen! und dies gleich hinter einer “Post-Internationalen“! Die Stärke dieser Norm liege in ihrer Anwendbarkeit gegenüber jedem staatlichen Gebilde postnationaler Konstellation vom Multilateralismus bis hin zum Weltstaat.(a. a. O. S.146)
Als Bespiele wird eine Baumaßnahme mit wertmindernder Auswirkung auf ein Grundstück, die etwa durch die Notwendigkeit eines Rathauses begründbar sei, genannt und die Zurücknahme eines Binnenzolles gegen eine Ware, die bereits in einem Nachbarland zollfrei gehandelt wird. Es gehe um die „größtmögliche Freiheit aller im Rahmen einer vernünftigen Verfolgung des Allgemeinwohles“.
Über die die Definition des Gemeinwohles und über die Natur des Gerichts einschließlich Richterauswahl etc. wird nichts ausgesagt.
Trotz radikal prozeduralen Charakters zieht das Recht auf Rechtfertigung daher die normative Forderung nach einer Befriedigung grundlegendender Bedürfnisse nach sich. Es erhebt sie zu einer Vorbedingung prozeduraler Gerechtigkeit. Nur dann, wenn Menschen frei von Hunger und Unterdrückung sind, wenn sie Zugang zu sauberem Wasser, eine gesicherte Ausbildung und ein Dach über dem Kopf haben, können sie auch vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie eine reelle Chance haben, ihr Recht auf Rechtfertigung geltend zu machen.
Aber wäre dies nicht ein weiteres Arbeitsfeld für Nicht-Regierungs-Organisationen (NROs), einer beliebten Pfründe für Politik- und Sozialwissenschaftler, um dem noch weit verbreiteten und sich leider weiter verbreitenden Elend abzuhelfen?

7.1.3 Schwacher Kosmopolitismus

N. beruft sich auf die Kritik von Alasdair MacIntrye (1995) und Thomas Nagel (2005) am Starken zugunsten eines  Moderaten Kosmopolitismus, der ich mich mit Überzeugung anschließen möchte.
Der Kern des Argumentes beinhaltet, dass wir durchaus moralisch wertvolle Gründe dafür haben, zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen zu unterscheiden und uns nahestehende Menschen anders zu behandeln als Fremde. Der Ausgangspunkt des Argumentes lautet, dass wir als Menschen eine besondere Verantwortung für unsere Familienmitglieder (Kinder, Eltern, Ehepartner) haben und dass diese Verantwortung größer ist als diejenige für fremde Personen. Diese besondere Verpflichtung leite sich daraus ab, dass wir mit diesen Personen eine langfristige, verbindliche Beziehung eingegangen seien und uns hierbei einer Intensität von Verpflichtung unterworfen hätten, die höher sei als diejenige, die wir allen anderen Menschen schuldeten. … Ganz ähnlich argumentiert MacIntre nun in Bezug auf den Nationalstaat. Auch hier hätten wir es mit einer besonders hohen Form der wechselseitigen Verpflichtung zu tun. Wir akzeptierten, dass andere Mitbürger im Rahmen der vorgesehenen demokratischen Verfahren über unsere Freiheit entscheiden, dass sie uns besteuern dürfen und dass sie uns im Extremfall sogar töten dürften. Und genauso akzeptierten alle anderen Mitbürger, dass wir eine ähnliche Gewalt über sie auszuüben befugt wären. Eine derart hohe Bereitschaft von wechselseitigen Verpflichtungen sei keineswegs eine Selbstverständlichkeit sondern vielmehr von sehr hohen Voraussetzungen abhängig. (a. a. O. S.148, 149) Hierzu gehörten ein historisch gewachsenes Vertrauen in unsere Mitbürger und die zur Anwendung kommenden Verfahren sowie die Annahme, dass unsere Mitbürger im Großen und Ganzen unsere politischen Ziele teilten und über keine Interessen verfügten, die von den unseren zu weit entfernt seien. Alle diese Bedingungen bestünden nun aber nur innerhalb, nicht aber jenseits des Staates. Diese Unterscheidung macht MacIntyre zufolge deutlich, dass das kosmopolitische Prinzip, demzufolge alle Menschen unbeachtet ihrer Nationalität gleich zu behandeln seien, der Qualifizierung bedürfe. Wenn es Menschen gibt, denen gegenüber wir besondere Pflichten haben, dann bedeute dieses direkt, dass wir aus moralischen Gründen zur Ungleichbehandlung von Menschen verpflichtet sind,

Hintergrund: Der Staat als Bedroher und Garant von Menschenrechten

„Bürger eines Staates zu sein, ist… Grundvoraussetzung von Freiheits- und Rechtssicherung überhaupt. Staatenlos zu sein oder ausgebürgert, verjagt, ist eine der schlimmsten Erfahrungen für den Menschen, wie das Schicksal von Millionen Flüchtlingen im 20.Jahrhundert deutlich gezeigt hat und immer noch zeigt, die auf ein humanitäres Entgegenkommen in den Aufnahmeländern angewiesen sind. Mag man als Staatsbürger im Staat auch mit einigem oder vielem unzufrieden sein, so verbürgt dieser Staat doch in aller Regel zumindest das Recht überhaupt Rechte zu haben, Rechtssubjekt und nicht vogelfrei zu sein.
Auf der anderen Seite ist es ebenso unleugbar, dass gerade der Staat auch Lebens-, Freiheits- und Eigentumsgefährdungen mit sich bringt. Er wird durch die hoheitliche Staatsgewalt repräsentiert, die ihren Willen dem widerstrebenden Bürger notfalls mit Gewalt aufzwingt. Das Gewaltmonopol, das der moderne Staat in Anspruch nimmt, kann zum Unterdrückungs- und Ausbeutungsinstrument degenerieren, der Souverän kann zum Tyrannen werden.“  

(Winfried Brugger: Menschenrechte und Staatenwelt, in: Chwaszceza, Christine/ Kersting, Wolfgang Hrsg.: Politische Philosophie der Menschenrechte, Frankfurt a. Main 1998, S. 153)

 

Auch alle schwachen Kosmopoliten sprechen sich für kosmopolitische Verpflichtungen aus, etwa für internationale Katastrophenhilfe und Asylrecht. Moralische Forderungen im Kontext eines Staates hätten allerdings anderes Gewicht als solche in staatsübergreifenden Zusammenhängen. Nach Thomas Nagel können Gerechtigkeitsforderungen überhaupt nur innerhalb des Staatsrahmens erhoben werden. (a. a. O. S.149)
Zwischen Staaten bestehe Vertragsfreiheit, da über ihnen mit Gewalt ausgestattete Institutionen bestünden.
Der Staat stellt organisatorisch einen Herrschaftsverband dar, der die Bürger auch gegen deren Interessen zu Gehorsam zwingen kann, was über wechselseitige Vertragsverhältnisse hinausgeht. (a. a. O.S.150)

Begriffe: Rawls acht Prinzipien der Gerechtigkeit

„(1) Völker sind frei und unabhängig, und ihre Freiheit und Unabhängigkeit muss von anderen Völkern beachtet werden; (2) Völker müssen Verträge und Verpflichtungen einhalten; (3) Völker sind gleichberechtigte Partner bei bindenden Übereinkünften; (4) Völker müssen die Pflicht zur Nicht-Einmischung beachten; (5) Völker haben das Recht zur Selbstverteidigung und kein anderes Recht für einen Krieg als jenes zur Selbstverteidigung; (6) Völker müssen Menschenrechte respektieren; (7) Völker müssen bestimmte, vorgeschriebene Einschränkungen bei der Kriegsführung beachten; (8) Völker haben eine Beistandspflicht für Völker, die unter ungünstigen Bedingungen leben, welche verhindern, dass sie zu einer gerechten oder anständigen Regierung gelangen.“
John Rawls: Das Recht der Völker, Berlin/New York 2002 S.4)


Ralws setzt sich damit von allen starken kosmopolitischen Gerechtigkeitskonzepten ab, die gerade die Relativierung nationalstaatlicher Grenzen, den Einfluss globaler Kapitalmärkte auf innerstaatliche Prozesse und die Existenz einer Vielzahl von politikrelevanten horizontalen und vertikalen Netzwerken aus gouvernementalen Repräsentanten, internationalen Organisationen und nicht-staatlichen Akteuren als zentrale Rahmenbedingungen moderner Politik betonen. Der Rawls’sche Fokus auf Völker hat daher in der Literatur  viel Kritik auf sich gezogen.
Dieser „Reifizierung [Verdinglichung, Vergegenständlichung] von Völkern“ musste N. natürlich widersprechen oder sie zumindest in Zweifel ziehen. (Angehörige anderer Völker würden kaum so verfahren; Gesellschafts- und Politikwissenschaftler natürlich ausgenommen.)
Natürlich meinte auch Rawls nicht, dass Völker unveränderliche Einheiten seien, aber sie sind als kollektive Einheiten nun einmal entstanden und erfüllen Aufgaben. (a. a. O. S.151)

Regierungs-Kritik und –Opposition doch besser in biotelem Rahmen

Die NROs und Netzwerke ändern an diesen Gegebenheiten wenig; außerdem üben sie häufig auch einen recht negativen, schädigenden und störenden Einfluss auf Völker und damit auch Bürger aus.
Wenn beispielsweise die „Bewegungsstiftung“, deren Träger ich schon deshalb hoch schätze, weil sie ererbtes, eigenes Kapital eingebracht haben, beispielswese einen von Paten finanzierte Mitarbeiter etwa aus illegalen Flüchtlingsgruppen anheuern, um Demonstrationen für Freizügigkeit und großzügige finanzielle Ausstattung für Flüchtlinge und deren möglichst ungehemmten Zuzug zu fördern, so entstehen den Bürgern Lasten in unerträglicher Höhe, soweit die Überforderung nicht rechtstaatlich eingegrenzt wird.  Die systematische und grundsätzliche Unterstützung der Anti-Atomkraftbewegung hat ebenfalls ihre das Regierungshandeln beschränkende Auswirkungen, die sich über die einseitige deutsche Energiewende in nicht
mehr zu schulternde Belastungen auswirken können. Ob über derartige Stiftungen und Vereine wirklich verantwortliches staatliches Handeln insgesamt stärker behindert oder gefördert wird??
Nachträglicher Zusatz:
 
Von Seiten eines Gründers der Bewegungsstiftung wurde meine Bitte um Mitentwicklung des biotelen Beurteilungsprogramms zurückgewiesen und zugleich behauptet, die Stiftung sei nicht links ausgerichtet. (Obgleich dies doch die politische Ausrichtung der das Kapital vererbenden Eltern war.) So sicher ist man sich, denn man hat ja die Menschenrechtserklärungen als Leitlinie für ein moralisches Handeln. Aber bereits Alt-Kanzler Helmut Schmidt hatte mit anderen ausgedienten Regierungschefs zusammenvergeblich versucht, die Menschenrechte anhand von Menschenpflichten neu und praktizierbar zu ordnen.
„Bewegungs-aktuell: Anstöße für soziale Bewegungen Nr.1/2011: Wer etwas verändern will, geht auf die Straße… 20.000 Menschen haben im Februar einen Nazi-Aufmarsch in Dresden [in Erinnerung an das Bombardement] verhindert.“ Aber ob es wirklich Nazis waren, die über die offiziellen Geschichtsverfälschungen empört waren? Forderung von Stiftung bridge. „Finger weg von meiner DNA!“ – Und wo bleibt die Forschung?
… „Die Kampagne >Alle Bleiben! Bleiberecht für Roma in Deutschland…“, „Anti-Atom-Proteste“, „Engagement für eine Welt ohne Grenzen“. Etwas sympathischer: Für die Rücknahme  Privatisierung der Wasserversorgung Berlins.

Bewegungs-aktuell 3/2009: „Nun geht‘ s ums Ganze! Wiebke Johanning… “Der letzte Bauauftrag für ein AKW war Anfang der 80er Jahre. Was die Bewegung aber bis heute nicht durchsetzen konnte, ist die Stilllegung einer größeren Anzahl der laufenden Atomkraftwerke…“(Dies auf der ersten Seite – und auf der letzten?)
„Erfolgs-spot Förderprojekte: Ilisu-Kampagne: Finanzierung für Staudamm geplatzt. Es ist eines der zerstörerischsten  Großprojekte, die zur Zeit in Europa geplant werden – der Ilisu-Staudamm im Südosten der Türkei. Er soll den Tigris aufstauen… Massenumsiedlungen, Armut, Umwelt- und Kulturzerstörung. Doch nun gibt es Grund zur Hoffnung. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ihre Kreditbürgschaften für Ilisu gestoppt!...“ Aber die Umgesiedelten warten doch dann nur noch auf ihre Weitermigration ins Schlaraffenland Deutschland. Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass! Mit den Füßen abstimmen lassen statt mit dem Kopf? Das für mich Empörende ist, dass Bürgerinitiativen wie die Bewegungsstiftung Gemeinnützigkeits-Status besitzen; ihre Aktivitäten, die dem Staat Millionen bis Milliarden Verluste zufügen und seine Handlungsfähigkeit bedrohen, werden steuersubventioniert, natürlich ohne Kontrolle der Gemeinnutenbilanz ihrer Tätigkeit. Sie haben ja Rückenwind von Seiten der uneingeschränkten Menschenrechte.

Mit dem System der Biotelie würde auch zivilrechtliches Gruppenverhalten der unabhängigen Begutachtung auf Gemeinwohlverträglichkeit unterworfen – zumindest in vielen von aufmerksamen und kundigen Bürgern beobachteten Fällen. Außerdem würden die NROs durch biotele Vereine erweitert, die angeschlossen an eine Vielfalt engerer Vereinsziele auf allen Bereichen (Wissenschaft, Sport, Berufsvertretungen etc.) sich freiwillig dazu verpflichten, die wahrscheinlichen Auswirkungen bioteler Gesetzesvorhaben der betroffenen Bevölkerung gegenüber zu erläutern.

7.2  Empirische Formen kosmopolitischer Demokratie

Bei Autoren wie Nagel und Rawls fragt sich N. , ob man sie überhaupt noch zu den Kosmopoliten zählen könne. Im weitesten Sinne räumt er dies dann doch ein.
Zuerst einmal argumentieren schwache Kosmopoliten nicht dahin, dass „Fremde“ schlechter behandelt und dass ihnen Dinge vorenthalten werden sollten, die ihnen eigentlich aus moralischen Gründen zustünden. Wofür sie argumentieren ist nicht die Schlechterstellung von Fremden, sondern die Besserstellung von Nächsten. Das mag zwar etwas sophistisch klingen, läuft aber letztlich auf einen Unterschied ums Ganze hinaus. Es beinhaltet keine Verringerung unserer Pflichten, die wir gegenüber anderen haben, sondern, ganz im Gegenteil, eine Erhöhung unserer Verpflichtungen. Es handelt sich damit um eine positive Form der Diskriminierung, die zu einer Erhöhung, nicht zu einer Absenkung des Niveaus moralischen Anspruches führt…
Im empirisch exakten Sinn setzen globale Strukturen eine wirklich den ganzen Globus umspannende Relevanz voraus. Sie umfassen neben den Zentren der Weltwirtschaft ebenfalls politisch und ökonomisch marginalisierte Staaten wie Nordkorea, Mauretanien und Grönland. Das ist zwar theoretisch denkbar, ist aber praktisch von nachgeordneter Bedeutung.  Die hier behandelten Fragen nach der möglichen Gestalt staatsübergreifender Formen der Demokratie gewinnen nicht in dem Maße an Relevanz, wie auch periphere Regionen mit berücksichtigt werden. Ihre Relevanz hängt vielmehr davon ab, überzeugende Antworten zu finden, wie Demokratie jenseits des Staates gedacht werden kann. Es ist eine Frage, die immer dann auftaucht und politisch beantwortet werden muss, wenn staatliches Handeln externe Effekte aufweist und wenn staatliche Einheiten grenzüberschreitend Formen der politischen Kooperation eingehen. (a. a. O. S.152, 153)
Demokratie kann nicht jenseits des Staates gedacht werden, da Demokratie den Staat zur ihrer Verwirklichung als Werkzeug benötigt. Aber über den transnationalen biotelen Gutachtenprozess kann Demokratie auch Staatsgrenzen überschreiten. Und dies ist deshalb möglich, weil Biotelie die Verfassung und Grundlage auch des globalen Weltstaates sein kann, wenn dieser über eine gemeinsame allen anderen Gewalten überlegenes  Zwangsinstrument in den biotelen Weltpolizeiblöcken verfügt.
Es wird dann von N. die Frage nach den „eher hierarchische[n] oder eher diskursive[n} Instrumente[n] zur Setzung und Umsetzung von Regelungen“ gestellt. Unter Hierarchie wird dabei die Zwangsgewalt des Staates verstanden, die zumindest als Zwangskulisse im Hintergrund steht.
 Innerhalb des biotelen Verfahrens wird auch die Weltpolizei dem biotelen Gutachtenverfahren unterworfen. (Auch nach Eilentscheidungen der Befehlshaber oder ihrer nachgeordneten Vertreter über eine gutachterliche Nachkontrolle.)
Problematisch würde mir erscheinen, das innerhalb unabhängiger Einzelner errungene vereinzelte biotele gutachterliche Urteil als eine Art inneren Diskurs zu benennen. Ein öffentlicher Diskurs kann jedoch durch Veröffentlichung eines biotelen Gesetzesvorschlages ausgelöst werden, indem gebührenpflichtig und erfolgsprämienberechtigt hierzu Verbesserungsvorschläge eingereicht werden, die sofort begutachtet werden müssen.

Kompromisse  finden in der Politik nicht als Ergebnisse von inhaltlichen Überzeugungsprozessen statt, sondern nur dann, wenn die bestehenden Machtverhältnisse nichts anderes erlauben.

Zu Kompromissen werden aber der Biotelie sich unterordnende Staaten gezwungen, wenn ein bioteles Gesetz bei der Abstimmung der Betroffenen unterlegen ist, die Regierenden aber dennoch eine Regelung der anstehenden Materie wünschen. Mit militärischer einzelstaatlicher Polizeigewalt können dann Staaten kaum mehr aufwarten, jedoch mit dem Mittel der Verachtung und Schikane, soweit diese sich nicht in gerichtlich verfolgbaren Verhaltensweisen äußern, gegenüber denen, die nicht mitspielen wollen. Hoffen wir auf die aufklärende und schützende Tätigkeit der freien biotelen Vereine. Bisher gilt:

In den internationalen Beziehungen lässt sich die Bestimmung der zentralen Rolle hierarchischer Strukturen für die Möglichkeit von Ordnung in der so genannten „Theorie der hegemonialen Stabilität“  beobachten (Keohane 1983).

Politische Ergebnisse sind darnach das “Produkt zwischenstaatlicher Verhandlungen“, wobei sich  „große Staaten grundsätzlich gegen die kleinen durch… setzen.“ (a. a. O. S.153)
Habermas (1981) vertritt dagegen die Auffassung:
Nicht die staatliche Gewalt, sondern die soziale Verständigung der Individuen ist es…, die gesellschaftliche Ordnung konstituiert.
Verwiesen wird dabei auf die Macht der Medien bis hin in die Weltöffentlichkeit und auf die Konferenzen und
Diskussionen, die doch gar nicht stattfinden würden, wenn letztlich nur der Machtfaktor entschiede. (a. a. O. S.154) Beide Argumentationsweisen hätten ihre Relevanz: mal zählten Argumente, mal die Gewalt.

Tabelle 2: Idealtypen politischer Ordnungsstrukturen

                                     Organisationsmodus

                                                    Aushandlung                          Hierarchie

                     Akteure

Nationalstaat

Multilateralismus

Bund der Demokratien


Individuen

Transnationale Zivilgesellschaft

Demokratischer Weltstaat

 

(1) Der erste Grundtyp ist der Multilateralismus. Der Multilateralismus betont den Staat als zentralen Akteur in der globalen Politik, kennt aber keine formale Hierarchisierung des Verhältnisses der Staaten untereinander. Er basiert vielmehr auf dem Souveränitätsprinzip und lehnt jede Einmischung des einen Staates in die Angelegenheiten eines anderen Staates ab. (a. a.  O. S.155, 156) Nationale Selbstbestimmung und zwischenstaatliche Kooperation auf der Basis argumentativer Verständigung sind die zentralen Kategorien des Multilateralismus. Er hat sich weitgehend als eine zwischenstaatliche Organisationsform durchgesetzt und dabei die normativen Grundelemente, die schon den Westfälischen Frieden (1648), den Wiener Kongress (1815), den Kellog-Briand Pakt (1928) und den Völkerbund auszeichneten weiter ausgeprägt. Diese Grundelemente – rechtsverbindliche Ächtung des Angriffskrieges, staatliches Fundament und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten – lassen sich heute geradezu idealtypisch in den Vereinten Nationen (VN) beobachten. (a. a. O. S.156)

8.  Multilateralismus

Der Multilateralismus ist die vorherrschende Organisationsform der globalen Politik… Allen Formen der Beteiligung nichtstaatlicher Akteure sowie der Etablierung von staatsübergeordneter politischer Autorität begegnen Multilateralisten mit großer Skepsis…

8.1. Die historische Entstehung des Multilateralismus

Nach den verheerenden Hegemonialkriegen 1618 bis 1648 zwischen den Habsburgern Österreich und Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden und nach achtzigjährigem Unabhängigkeitskrieg der Niederlande gegen Spanien brachte der Westfälische Friede eine grundsätzliche Neuordnung im Heiligen Römischen Reich mit Gleichberechtigung der Staaten und von Katholizismus und Protestantismus. (a. a. O. 159)
Ludwig XIV. führte allerdings beginnend 1667 mit dem Devolutionskrieg gegen Spanien unter Geltendmachung von Erbansprüchen erstmals eine Berufsarmee von 70.000 Mann in die Spanischen Niederlande und annektierte vorübergehend die Franche-Comté; die Trippelallianz zwischen Holland, England und Schweden führte im Frieden von Aachen zum Kompromiss [Wikipedia]. Die übrigen Kriege bis zum Ende des Ersten Weltkrieges 1918 seien hier übergangen. (a. a. O. S.160) US-Präsident Woodrow Wilson legte 1918 sein 14-Punkte-Programm mit dem Verbot geheimer Abmachungen zwischen Staaten, für uneingeschränkt freie Schiffart auf den Weltmeeren, Gleichheit der Handelsverbindungen und einen allgemeinen Verband der Nationen vor, auf deren Grundlagen 1920 in Genf der Völkerbund gegründet wurde. Aber Japan überfiel 1931 die Mandschurei, Italien 1935 Äthiopien, Deutschland 1938 Teile der Tschechoslowakei.

8.2  Die politische Idee des Multilateralismus

… Die Idee des Multilateralismus basiert neben der Betonung von allgemeinverbindlichen Prinzipien auf der Einsicht, dass Staaten nicht nur empirische Größen sind, sondern einen eigentümlichen normativen Wert haben. Sie sind – ganz im Gegensatz zu den Überzeugungen starker Kosmopoliten – nicht bloß Produkte historischer Entwicklung, sondern aus einer ganzen Reihe von Gründen wesentliche Elemente einer demokratisch begründbaren globalen Ordnung. Das erste Argument zur Verteidigung des Staates ist seine zentrale Rolle für die Bewahrung von Sicherheit und Frieden. Das Gewaltmonopol des Staates stellt die notwendige Bedingung für innerstaatlichen Frieden und die Überwindung des Bürgerkrieges dar. Diese Bedingung ist so wichtig, weil ohne inneren Frieden keinerlei anderes politisches Gut hergestellt werden kann, die Demokratie eingeschlossen. (a. a. O. S.161, 162) Den Staat zu relativieren bedeutet daher immer auch, den Frieden zu riskieren. Nur der Staat ist zudem in der Lage, Allianzen zu anderen Staaten zu begründen und verbindliche Verträge mit ihnen einzugehen.
Alternativen zum Staat als zentraler Organisationseinheit einer globalen Ordnung sind für den Multilateralisten kaum denkbar. Staaten sind nach wie vor die zentralen Orte der Etablierung politischer Loyalität. Menschen leben in Staaten und identifizieren sich mit ihnen. Ein wesentlicher Grund der Loyalitätszuschreibung findet sich darin, dass Staaten nicht nur Herrschaftsräume sind, sondern auch den Bezugsrahmen geteilter politischer Kulturen darstellen. Solche politischen Kulturen sind wiederum die Basis für geteilte Werte. Autoren wie MacIntyre verteidigen daher offensiv ein nationales Bewusstsein und die normative Überordnung der Belange der eigenen (nationalen)  politischen Gemeinschaft über diejenigen anderer Gemeinschaften (vgl. Kap.7). Nur in nationalen Gemeinschaften finde sich ein ausreichend hohe Maß an historisch gewachsener und kulturell begründeter Gemeinsamkeit für Solidarität und Bürgertugenden. Die nationale Gemeinschaft und der Nationalstaat dürften daher auch nicht beliebig zum Gegenstand von Prozessen der Multikulturalisierung und der Globalisierung gemacht werden, da sonst genau diese einzigartigen Errungenschaften gefährdet würden.
Jenseits der nationalen Gemeinschaft lässt sich legitime politische Herrschaft für den Multikulturalisten nicht denken. Geteilte Werte gäbe es in der internationalen Politik aufgrund der hohen Pluralität von Religionen und Kulturen kaum oder zumindest nicht in ausreichend belastbarer Form. Die Forderung nach transnationaler Gerechtigkeit müsse daher letztlich auch als unsinnig betrachtet werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher politisch-kulturell gewachsener Wertvorstellungen sei vielmehr davon auszugehen, dass die Gerechtigkeit des einen immer auch die Ungerechtigkeit des anderen sei (Morgenthau 1948)…
Selbst in einer Welt perfekter Zugänglichkeit von Informationen würde solange kein transnationaler Diskurs  entstehen, wie Informationen vor dem Hintergrund national geprägter Kulturen wahrgenommen würden. Menschen auf unterschiedlichen Kontinenten sprächen dann zwar vielleicht über dieselben Dinge und würden eventuell sogar die gleiche Sprache verwenden. Sie würden aufgrund ihrer unterschiedlichen Prägungen aber immer ihren Äußerungen unterschiedliche Bedeutungen beimessen und deshalb kaum eine Chance haben, sich wirklich zu verstehen. Die Frage nach Möglichkeiten der Gerechtigkeit ist daher für den Multilateralisten nur negativ zu beantworten… (a. a. O. S.162)

Der verleugnete Rückzug der Demokratie

Hier muss ich die biotele Sicht auf diese Zusammenhänge übermitteln, um mich nicht zu lange von denselben entfernt zu halten, was das Verständnis und die versuchte Verständigung nur erschweren könnte.
Wer die politische und reale Entwicklung in Deutschland nach der 68er Kulturrevolution verfolgt: nicht etwa aus der breiten Medienöffentlichkeit  sich unterrichtend, sondern etwa als Miterlebender etwa innerhalb Berlin oder gar in einem von dessen Einwanderungsbrennpunkten, wie in den früheren Arbeiterbezirken Kreuzberg, Neukölln, Wedding, der wird kaum bestreiten können, dass die sich rasch ausbreitenden muslimischen Türken und deren Kultur die oben geschilderten Auffassungen und Befürchtungen gegenüber Multikulturalismus bestätigen.
Das Abstruse und eigentlich schon Erstaunliche daran ist, dass die herrschenden demokratischen Parteien unisono mit ihrer linksliberalen Politik und der angemaßten Vorkämpferrolle für das angeblich hehre kosmopolitische Endziel einer globalen Zivilgesellschaft ohne (National-) Grenzen, doch eigentlich wahrnehmen müssten, dass sie mit ihrem geradezu beschämend unterwürfigem und auf überkommene eigene moralische Standards verzichtendem Entgegenkommen – was uns bei Islam-Gläubigen  nur verächtlicher machen kann! – insbesondere gegenüber der türkischen Zuwanderung sich von ihrem globalen Idealziel  weit entfernen und einem islamisch unterlegten türkischen Nationalismus auf deutschem Boden zuarbeiten, der dem gerade überwundenen deutsch-nationalsozialistischen nach Herrschaftsübernahme möglicherweise kaum nachstehen könnte.  Die weltanschauliche Grundlage einer derartigen Entwicklung kann im
Koran nachgelesen werden.
Nicht-türkische Minderheiten werden sich zu unterwerfen haben; für die Sicherung der türkischen Stimmenmehrheit wird der EU-Türkeibeitritt sorgen. Unsere Parteienvertreter haben jüngst scheinbar sogar begriffen, dass einem hier lebenden Türken die alleinige deutsche Staatsangehörigkeit nicht zumutbar ist.

Biotele Politik dagegen wäre auf den Frieden zwischen den Nationen hin ausgerichtet, wobei mit den Nationalstaaten ja immerhin noch zu rechnen ist. Denn wenn auch erstaunlicherweise unsere EU-Nachbarsstaaten und selbst die USA der sich-selbst-abschaffenden deutschen Politik nachzustreben scheinen, so wird die Mehrheit der übrigen Staatenwelt, insbesondere China und die anderen ostasiatischen Mächte, aber auch die islamischen, auf ihre Nationalität und kulturelle Eigenständigkeit nicht verzichten oder höchstens nur kurzfristig und zum Schein die Türkei in einem doch erst als Schuldenunion angedachten EU-Zentralstaat (solange nämlich, bis sie auf von ihr besiedeltem Land die Mehrheit stellt).

Das nächste Desaster = Die Chance für Biotelie

Worauf lässt sich dann die Hoffnung gründen, BIOTELIE könne die Schwächen der augenblicklichen und hoffentlich auch zukünftigen multinationalen Staatenwelt beheben und eine globale Autorität mit Garantie einer internationalen Sicherheit über Weltpolizeiblöcke mit globaler Machtüberlegenheit und sein unabhängiges Gutachtenverfahren als Entscheidungsinstrument durchsetzen?
Spätestens die Übervölkerung, wenn nicht schon ein Weltfinanzkollaps,  wird die internationale Staatenwelt in eine schwere Krise stürzen. In der Folge werden Chaos und Not das Bedürfnis nach globaler Rechtstaatlichkeit wieder einmal anwachsen lassen. Es könnten unerwarteter Weise auch einmal wieder eine oder mehrere große Persönlichkeiten in Erscheinung treten, welche die Gabe dazu haben sich durchzusetzen.
Gehen wir einmal davon aus, dass das unabhängige biotele Gutachtenverfahren über beispielhafte und überzeugende Entscheidungsergebnisse seine Brauchbarkeit unter Beweis gestellt hat und dass
die Zeugnisse seiner Brauchbarkeit maßgebenden Entscheidungsträgern zugänglich sind.

Das biotele Verfahren besticht durch sein bestechungsfreies Verfahren, das die – selbst heute bei uns – immensen Fehlleitungen von Kräften durch das Bestechungswesen auch global eindämmen könnte.
Es dürfte sich neben den doch weltmehrheitlich großenteils politisch als Illusion eingestuften Regeln aus den Schriftreligionen keine anderen finden, welche der Fortführung des Lebens aus menschlicher Sicht aus besser dienen als diejenigen der BIOTELIE.
Da die im biotelen System geforderte Urteilsübereinstimmung der Gutachter in den oft unklaren zu regelnden Sachzusammenhängen häufig  nicht zustandekommen wird, ist das biotele Entscheidungsverfahren nur in einem begrenzten Umfange anwendbar. Dadurch werden große politische Handlungsfreiräume gewährleistet und einer totalitären Handhabung und Auswirkung vorgebeugt.
Mit der Machtunterwerfung unter die international besetzten biotelen Weltpolizeiblöcke könnten Völker und Regierungen leben, wenn und da dadurch die Anwendung maximaler militärischer Zerstörungskraft verhindert wird. Die Regierungen haben sich über Streitigkeiten auf UNO-Ebene zu einigen oder sie leben ohne Einigkeit hinsichtlich gewisser Verhaltensweisen und ohne militärische Gewaltausübung weiter.
Auch in die persönliche Freiheit eingreifende Entscheidungen, wie etwa bei einer globalen Geburtenbeschränkung, haben sich Regierungen zu fügen; zu derart einschneidenden Maßnahmen gelten in der Regel jedoch Handlungsspielräume zur Zielerreichung unter Berücksichtigung regionaler Überzeugungen und Verhaltensgewohnheiten. Im weitgesteckten Rahmen, dass das biotele Hauptziel der dynamischen Stabilität nicht gefährdet wird, können Völker und Regierungen ihr Verhalten im Sinne des Multilateralismus und gemäß dem biotelen Aspekt der PLURALITÄT  (Vielfältigkeit) selbst und in Abrede mit anderen Nationen bis hin zur UNO gestalten. Die UNO erhält eine gesteigerte Bedeutung, u. a. auch dadurch  dass sie über Regierungsabreden auch biotelen Gesetzen zuvorkommen oder diese vermeiden kann. (In der Schweiz ist dies die hauptsächliche  oder doch eine wesentliche Auswirkung von Volksbegehren {Anna Christmann}).
Das individuelle Antragsrecht für biotele Gesetze und das unabhängige Gutachtenverfahren entbinden die Autonomie-Entfaltung teilweise von der behördlichen Bürokratie (auch dies kann ein Element demokratischer Herrschaftsausübung sein);  der andere biotele Bestandteil an der direkten Demokratie  ist das Vetorecht der von einem biotelen Gesetzesvorschlag Betroffenen auch transnational. (Hierbei berühren sich überstaatliche bis weltstaatliche Gesetzgebung – die auch über biotele Gesetzesanträge angeregt werden können – mit der nationalen Gesetzgebung.)
Ich hätte den vorgehenden Text natürlich auch in den Konjunktiv setzen können! Aber wer redet sich nicht gerne Mut zu?

Multilateralisten begegnen daher jedem Versuch der Etablierung einer staatsübergreifenden Herrschaftsform mit großer Skepsis. Staatsübergreifende Institutionen fehle nicht nur der gemeinsame Wertekanon, um Politik als gerecht auszuweisen, sondern auch eine grenzenübergreifende Öffentlichkeit, um gesellschaftliche Einigungen über normative Differenzen befördern zu können. Die faktische Machtungleichheit der Staaten führe zudem dazu, dass jede internationale Rechtsnorm immer die Interessen der Mächtigeren reflektiere.
Vor dem Hintergrund der quasi hegemonialen Stellung der großen Mächte bestünde keine realistische Chance, dass internationale Rechtsnormen von Prinzipien der Gerechtigkeit geprägt sein könnten….
Multilateralen Institutionen kann… nur dann ein positiver Beitrag zu internationaler Gerechtigkeit zugeschrieben werden, wenn der Begriff des Multilateralismus als eine Qualifizierung internationaler Kooperation verstanden wird. Ruggie (1992) zufolge sind viele zwischenstaatlichen Formen der Kooperation zwar international, aber eben nicht multilateral. Als multilateral werden von Ruggie nur solche Institutionen verstanden, die mehrere Staaten dazu bringen, allgemeine Prinzipien auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden.
Großbritannien etwa beutete seine Kolonien mit Institutionen aus, die nicht als multilateral zu bezeichnen sind. (a. a. O. S.163)

Weitere Vorzüge der Biotelie

Das biotele System der Rechtsetzung und dessen Durchsetzungskontrolle über unabhängige Gutachtenverfahren unter Anwendung eines Flechtwerkes lebenstagender Prinzipien nimmt keine Rücksichten auf hegemoniale Ansprüche und ist eher für Großmächte ein Diktat, sofern diese die Mittel hätten, schwächeren Staaten ihre Politik aufzuzwingen. Von hier her gesehen, käme das demokratische Mehrheitsprinzip bei dem zahlenmäßigen Übergewicht der kleineren Staaten der Biotelie entgegen.
Biotelie verkörpert einen geschlossenen Wertekanon, der nicht zur Disposition und mehr als in technischen Verfahrensabläufen sich ergebenden unwesentlichen Einzelheiten abgeändert werden kann, ohne das Ziel der dynamischen Stabilität zu gefährden. Als Autorität wäre Biotelie – erst einmal eingerichtet –  unantastbar, es sei denn die Spitzenfunktionäre der verschiedenen Weltpolizeiblöcke gerieten wegen der Auslegung oder besser ausgedrückt:  in Nichtachtung der Auslegung von Biotelie in Streit, was theoretisch zu einem militärischen Konflikt führen könnte, dessen Wahrscheinlichkeit wir aber nicht hoch einschätzen müssen.
(Man wird auch für einen solchen Fall mittels der Befehlsverweigerung des Personals Vorkehrungen treffen.)

Die Anerkennung der BIOTELIE als Autorität hängt zunächst einmal von Beweisen für seine Eignung zur Lösung politisch-sozialer Probleme ab. Es ist denkbar, dass die Bewährung zuerst  in einem kleineren Staat oder sonstigen Zweckverband  erfolgt oder zunächst sogar erst bei Sachverhaltsregelungen innerhalb eines Rechtsbereiches. Große historische Gesetzgebungen sind mit damals bereits berühmte Gesetzgebern wie Hamurabi oder Solon verbunden oder an Staatsoberhäupter, wie bei der napoleonischen.
Biotelie verdankt sich Eingebungen und Zufällen und einem Berufungsgefühl, das die Hartnäckigkeit der Zielverfolgung garantierte. Eine wesentliche Stärke der Biotelie liegt im bestechungsfreien Verfahren und in der im System liegenden Selbstbeschränkung der Beschlussfähigkeit infolge der Notwendigkeit der Übereinstimmung der Gutachtenergebnisse, abgesehen von der Voraussetzung der Erkennbarkeit von Übereinstimmung der Wissenschaft über Sachzusammenhänge und wahrscheinliche Zukunftsfolgen.

Auch in materieller Hinsicht setzen Multilateralisten dem internationalen Recht enge Grenzen. Da sich die verschiedenen Kulturen in ihren Wertorientierungen so sehr unterscheiden und Rechtsnormen faktischer Ausdruck der Interessen der Mächtigen seien, müssen internationale Regelungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt bleiben. Sie sollten möglichst nur technischen Charakter haben und keine Gegenstände berühren, die in politisch sensible Bereiche hineinreichten. Hierzu gehören alle Fragen der Gestaltung öffentlicher Ordnung, der Sozial- und Steuerpolitik und natürlich auch der Bildungs- und Kulturpolitik. (a. a. O. S.163, 164) Internationale Normsetzung habe nur dort ihren angemessenen Platz, wo es grenzüberschreitende Interdependenzen gäbe, wo also ein einzelner Staat seine Ziele nicht erreichen könne ohne dass er sich mit anderen Staaten koordiniere.
Es gibt keinen Grund etwa die Bildungspolitik von Brüssel aus zu vereinheitlichen; sondern der Wettbewerb würde dann rückständige EU-Länder im Wettbewerb schon dazu veranlassen, den erfolgreichsten Lösungen nachzueifern. Bei den Sozialversicherungsystemen muss doch auch berücksichtigt werden, ob es um die Rentenhöhe eines Hirten aus einem Gebirgsdorf oder um die eines städtischen Beamten handelt. Und auch bei der Besteuerung ist es nicht unbedeutend, welche Leistungen die Bürger eines Landes von ihrem Staat erwarten und für welche Risiken sie lieber selbst aufkommen. 
Die grundlegende Basis der internationalen Rechtsordnung muss daher das Prinzip nationaler Souveränität sein. Sie gilt es sowohl als ein Recht zur Koordination nationaler Politiken mit anderen Staaten zu verstehen als auch als ein Abwehrrecht gegenüber zu tiefen Eingriffen in die nationale Selbstbestimmung. Selbst in der supranationalen Europäischen Union betont heute noch eine ganze Reihe von Staaten ihr souveränes Recht auf nationale Selbstbestimmung und verstehen dieses als Schutzwall gegen zu weitreichende Eingriffe seitens Brüssel…

8.3  Multilateralismus in der globalen Politik: Das Beispiel Vereine Nationen

Der Multilateralismus ist heute die vorherrschende Form globalpolitischer Organisation…
Die VN wurden 1945 als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg und des Versagens des Völkerbundes gegründet. Die Vereinten Nationen sind auf der Idee einer doppelten institutionellen Struktur aufgebaut, die neben einer Generalversammlung aller Mitgliedstaaten mit dem VN-Sicherheitsrat ebenfalls ein Leitungsgremium vorsieht.
Fünf ständige Ratsmitglieder (Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) sind für die ständige Friedenssicherung zuständig. (a. a. O. S.164) Abgesehen vom Recht der Selbstverteidigung ist allen Staaten die Gewaltanwendung untersagt. Neben militärischen Zwangsmaßnahmen durch die VN oder beauftragte Mitglieder können auch „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsverbindungen und… Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ verhängt werden (VN-Charta, Art. 41)
Der Generalversammlung obliegen Haushaltsführung, Beratung und Beschlussfassungen ohne rechtliche Verbindlichkeit. Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist ein Organ der VN dessen Zuständigkeit von der Zustimmung der verhandelnden Parteien abhängt. Sekretariat und Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sind weitere Organe. (a. a. O. S.165)

8.3.1  Das Prinzip der Schutzverantwortung

Der Multilateralismus ist in den letzten zwei Dekaden zunehmend in die Kritik geraten. Die blutigen Kriege im zerfallenden Jugoslawien, die Massaker in Uganda und dem Kongo und letztlich der Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda 1994 ließen in vielen Ländern nachhaltige Zweifel aufkommen, ob es legitim sein könne, Regierungen vollständig freie Hand beim Umgang mit ihren Bevölkerungen zu lassen.

Politikwende im Kosovo

Im Hinblick auf den sich abzeichnenden Genozid im Kosovo unterbreitete ich dem Nato-Generalsekretär Dr. Manfred Wörner 1992,  anonym als eine Gruppe auftretend, den genauen NATO-Angriffsplan unter Androhung einer gezielten und scheibchenweisen Deindustrialisierung Serbiens nach jeweiliger Vorwarnung der bedrohen Zivilbevölkerung aus der absoluten Luftüberlegenheit heraus, da die NATO einen Genozid in Europa nicht mehr zulassen dürfe. Wörner antwortete mir prompt hauptpostlagernd. Leider wurde der Plan erst 1999 ausgeführt, nachdem noch jahrelang das gegenseitige Gemetzel weitergelaufen war.

An dieser Stelle drängt es mich meine Erwartungen an das biotele Gutachtensystem auszusprechen, dass biotele Gesetze weitaus rascher nach Antragstellung zur Abstimmung gebracht werden können als Gesetze im bisherigen demokratischen Verfahren, da die Gutachter ein gesetzliches Recht haben in angemessener Zeit von allen Personen und Instanzen Aufklärung über Sachzusammenhänge im Gutachten  zu verlangen und dann zügig ihr Gutachten abzugeben haben. Gegeninteressen und damit Verzögerungen könnten sich höchstens von Seiten der Befragten einstellen, insofern diese über das biotele Gesetzesziel, das ihnen soweit möglich nicht mitgeteilt werden darf, Mutmaßungen anstellen konnten und von diesem Ziel widerstrebenden Interessen bestimmt wären. Der Nachweis solcher Antwortverzögerung wäre natürlich unter Strafe gestellt.
Parlaments- und Regierungsgesetze dagegen müssen sich meist auf Kompromisse gründen und sind schon deshalb zeitaufwendiger.

Als Reaktion auf diese Zweifel befasste sich 2001 eine internationale Kommission hochrangiger Experten (die International Commission on Intervention and State Sovereigntry, ICISS) mit dieser Frage… Dem Bericht zufolge bringt das Souveränitätsprinzip nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortlichkeiten mit sich…
Es wurde in diesem Bericht auf die Angemessenheit der Mittel hinsichtlich einer internationalen Intervention hingewiesen und militärische Intervention „nur bei massenhaftem Verlust von Menschenleben sowie bei großangelegten ethnischen Säuberungen“ und unter Autorisierung durch den Sicherheitsrat erlaubt werden dürfe. (a. a. O. S.166)

Es ist heute noch nicht abzusehen, wie sich das Prinzip der Schutzverantwortung in der Realität auswirken wird. Ob sich die Befürchtungen Chinas, Russlands oder Pakistans verringern werden, irgendwann in der Zukunft selbst zum Anwendungsfall der Schutzverantwortung zu werden, ist unklar… Für die meisten demokratischen Staaten ist ein Veto-Recht nicht-demokratischer Staaten nur schwer akzeptabel. Die Intervention im Kosovo hat gezeigt, das die NATO auch dann militärisch zu intervenieren bereit ist, wenn ein nicht-demokratisches Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates dagegen protestiert. (a. a. O. S.167)

Dem Jubel etwa von Seiten Habermas‘  über die Aufweichung des Souveränitätsprinzips durch den Kosovo-Krieg stehen auch Zweifel gegenüber. Unter Aufsicht bioteler Weltpolizei hätten Regierungen aber auch Terrorgruppen  sowieso keine Narrenfreiheit mehr.

8.3.2  Einbindung nichtstaatliche Akteure

Multilateralisten begegnen der Einbindung nichtstaatlicher Akteure in die internationale Politik             mit einer grundsätzlichen Skepsis (Kahler 2004). Ihnen wird zwar nicht rundheraus die Fähigkeit abgesprochen, in der internationalen Politik eine Rolle spielen zu können. Sowohl die Setzung der politischen Agenda als auch die Annahme oder Ablehnung von Resolutionen und anderen politischen Instrumenten gilt allerdings als das Vorrecht der Staaten. Gut organisierte Sonderinteressengruppen , so das häufig vorgebrachte Argument, seien in den innerstaatlichen politischen Interessen schon übermäßig stark repräsentiert wie die Ärzteschaft oder industrielle Lobbygruppen. Das „diffuse Interesse“ nicht organisierter Bürger käme hingegen grundsätzlich zu kurz. Weder die Zukunft noch allgemeine Konsumenteninteressen fänden zudem angemessene Berücksichtigung… Diese grundsätzlichen Einwände gegenüber der Legitimität von INROs brechen sich in der Praxis allerdings häufig an den konkreten Herausforderungen der internationalen Politik. In einer Vielzahl von Politikfeldern sind die VN genötigt, ihre sehr begrenzten finanziellen und administrativen Ressourcen durch die Einbindung von INROs auszudehnen (Beisheim 2003).

Wenn wir auf Organisationen, wie das Rote Kreuz sehen, so wird dies keiner bezweifeln können. (a. a. O. S.168)
Aber auf der Masse der INROs gegenüber ist wohl doch eine gewisse Skepsis angebracht.
In einer Abbildung 10 werden die NROs oben graphisch und unten nach Fachgebieten aufgeschlüsselt.
Darnach werden aus Europa etwa 1100, aus Nordamerika 500, aus Afrika 400, aus Lateinamerika und Karibik etwa 180 und aus Ozeanen etwa 50  INROs aufgeführt und über 3000 beim Wirtschaft- und Sozialrat der VN mit Konsultativstatus akkreditiert.
Die Aufgliederung in Fächern ergibt etwa 980 INROs für Gleichstellungsfragen, etwa je 720 für Soziales sowie für Umwelt und Nachhaltigkeit, etwa 130 für Entwicklungshilfe, etwa 125 für Bevölkerungsentwicklung, etwa 110 für Öffentliche Verwaltung und etwa 80 für Statistiken.
N. bemerkt hierzu, dass die in Europa und Nordamerika vorherrschenden Themen entsprechend übermäßig vertreten sind. (a. a. O. S.169)
Ich lerne gerade von N. , dass ich mich noch mit den Arbeitsergebnissen der NROs für Bevölkerungsentwicklung zu befassen habe. Innerhalb einer biotelen Weltordnung hätten sich auch die NROs einer Gesamtsicht des Allgemeinwohles unter- und einzuordnen; sie müssten ihre Tätigkeit  also entweder selbst koordinieren oder würden über biotele Gesetze koordiniert werden.

8.4. Die demokratische Qualität des Multilateralismus

Der Multilateralismus baut auf der Idee freiwilliger Kooperation und dem Prinzip der nationalen Selbstbestimmung auf. Es ist eine Perspektive, die von dem Respekt gegenüber gewachsenen politischen Kulturen bestimmt ist und der Bewahrung des Friedens zwischen den Staaten die höchste Bedeutung beimisst…

Aus der Pflicht gegenüber dem Leben erwachsen, freiwillig von der Mehrheit getragen

Deshalb wäre der Multilateralismus auch der Ausgangs- und Angelpunkt einer künftigen biotelen Weltordnung.
Jedoch wird im System der Biotelie AUTONOMIE  nur im Rahmen der übrigen biotelen Aspekte und unter dem Hauptziel der dynamischen Stabilität ihre Bedeutung zugemessen. Der Autonomiebegriff steht damit unter dem Vorbehalt seiner Auslegung, die etwa derjenigen durch Immanuel Kant nahekommt, der dem Freiheitsbegriff auch den der Pflicht beigesellt, und lehnt die derzeitig im westlichen Lager von den maßgeblichen Führungseliten vertretene überwiegend hedonistische (an Lust- und Vergnügungsgewinn) orientierte Auslegung ab.
 Die von N. zu Recht gerügte Schwäche mangelnder demokratische Kontrolle bei internationalen Verträgen würde zumindest teilweise dadurch behoben, das über biotele Gutachtenanträge spätestens in das Ergebnis derartiger Verträge korrigierend oder bereits kontrollierend eingegriffen werden könnte. Das Vetorecht der Einzelstaaten würde hier ebenfalls relativiert, da die Staaten über eine Einigung in der UNO eine größere Gestaltungsmacht gegenüber der biotelen Kontrollkörpergesetzgebung (KKG) sich zu erhalten bestrebt wären. Die  Schwäche hinsichtlich der Durchsetzung wäre zumindest in der zentralen Frage der Friedensicherung durch globale Anwesenheit der biotelen internationalen Polizeiblöcke behoben.

8.4.1  Kongruenz

Eine ganz wesentliche Stärke des Multilateralismus ist seine globale Reichweite. Da der Multilateralismus auf der global durchgesetzten staatlichen Organisationsform aufbaut und neben der internationalen Anerkennung von Staaten keine weiteren Bedingungen für die Teilnahme stellt, hat er sich als die vorherrschende Organisationsform der globalen Politik durchgesetzt. Mit den Vereinten Nationen verfügt der Multilateralismus  zudem über eine konkrete Institution, die in einer Vielzahl von Bereiche globale Problemlösungen formulieren können. Fast alle Staaten der Welt sind Mitglieder der VN…
Auch nach N. sind die VN für viele Beobachter der „Nukleus einer zukünftigen Weltregierung“.

8.4.2 Partizipation

Multilaterale Institutionen haben eine ganze Reihe positive Effekte im Hinblick auf die Partizipation von Betroffenen an der Formulierung staatsübergreifender Politiken. Ein erster positiver Effekt ist sicherlich, dass die staatenübergreifende Formulierung von Politiken alle diejenigen Staaten erlaubt einzubinden, die ein legitimes Anliegen an einer Politik haben. Die US-amerikanische oder die europäische und chinesische Umweltpolitik sind von globalem Interesse und gehören entsprechend auf die Agenda der globalen und nicht nur der nationalen Politik.
Meine Bedenken, dass gerade hinsichtlich dieses Themas nicht mit offenen Karten gespielt wird, habe ich bereits geäußert. Nach dem Stand der wissenschaftlichen Debatte um eine „Klimarettung“ ist es nur allzu verständlich, dass Mächte wie China lieber weltweit sich Kupferschürfungsrechte sichern und die Windräder und Solaranlagen an Deutschland liefern, das zuletzt kaum mehr das Kapital aufbringen wird, um im Zuge der Energiewende die notwendige Kupfertrassen für die Strombeförderung zu verlegen.

Ein zweiter positiver Effekt kann dadurch entstehen, dass sich für die Regierungen verbesserte Möglichkeiten eröffnen, das allgemeine Interesse der Wählerschaft zu befördern (Kahler 2004). In der innerstaatlichen Politik verfügen gut organisierte lobbyistische Gruppen oftmals über einen privilegierten Zugang zu den Medien und sind dadurch in der Lage, relativ einfach politische Opposition gegen missliebige politische Projekte zu initiieren. (a. a. O. S.170, 171)
Politikformulierung in internationalen Organisationen soll hier Ausgleich schaffen „gegen den der Apotheker, Ärzte, Arbeitgeber und andere gut organisierte Interessengruppen…“
 Nur dürfte man häufig dagegen Zweifel hegen müssen, dass die Politikformulierung in internationalen Organisationen gegenüber einer solchen im nationalen Rahmen wirklich Vorzüge aufweist. Ich kann auf Beispiele für am Wohle der Patienten ausgerichtete Initiativen beispielsweise der Ärzteschaft hinweisen. (Im Wahlkampf 2013 etwa deren Auftreten gegen eine einheitliche Bürgerversicherung, die gerade auch für die weniger betuchten Patienten von großem Nachteil sein dürfte und nicht nur für die Ärzteschaft.)
Über die Einbindung Deutschlands in WTO und EU könne etwa den lobbyistischen Interessen weniger wettbewerbungsfähiger Industrien und deren Forderung nach protektionistischen Maßnahmen entgegengetreten werden.
Außer Zweifel gibt es jedoch auch Länder und Handwerks- und Industriekreise, die sich nur unter dem Schutz vor globaler Konkurrenz über Wasser halten können, was aber für das Überleben vieler Menschen wichtig ist.

Auch der europäische Stabilitätspakt mit seinem Verbot übermäßiger Verschuldung ist ein nützliches Instrument, um die haushaltsextensiven Wünsche einzelner Interessengruppen abzuwehren und das gesamtgesellschaftliche Interesse eines ausgeglichenen Haushalts zu verfolgen.
Nur werden derartige  Verträge bisher kaum jemals eingehalten, zumal die Sozialhaushalte ständig anwachsen (etwa durch Zuwanderung von Asylanten und aus ärmeren Ländern der EU).
Ein dritter positiver Effekt entsteht dadurch, dass internationale Institutionen wichtige Orte für die Generierung und Aufbereitung von Informationen über drängende Probleme sind (Keohane/Macedo/Moravcsik 2009).
Als Beispiel wird der Bildungsbericht der OECD angeführt.

N. räumt auch ein, „dass sich die Gleichheit der Staaten nur begrenzt in eine auch praktisch wirksame Gleichheit und damit auch gleichmäßige Partizipationsmöglichkeiten übersetzt“. Die großen Staaten, wie USA, EU, China, diktieren die Agenda etwa in der WTO. (a. a. O. S.171,172)

Ein zweites wesentliches Problem findet sich darin, dass multilaterale Politik im Kern exekutive Politik ist. In der internationalen Politik entscheiden Exekutiven eigenständig darüber, welche Gegenstände beraten und beschlossen werden. Die Legislative kann hier lediglich die Regierung auffordern, ein Thema auf die internationale Agenda zu setzen und sich dafür einzusetzen, dass andere Regierungen sich hiermit befassen…
Die Dominanz der Exekutiven in der multilateralen Politik wird formal zwar dadurch beschränkt, dass internationale Rechtsnormen im Normalfall eines ratifizierenden Aktes seitens eines nationalen Parlamentes bedürfen, um innerstaatliche Rechtskraft zu erhalten. Formal gesehen haben Parlamente dadurch immer noch zumindest eine Vetomöglichkeit… ein sehr selten verwandtes Instrument…
Aber wer wolle schon dafür die Verantwortung übernehmen, dass ein wichtiges internationales Problem ungeregelt bleibt?

8.4.3 Kontrolle

Aufgrund der beschränkten Rolle nationaler Parlamente in der multilateralen Politik sind auch die demokratischen Kontrollmöglichkeiten nur gering ausgeprägt (Moravcsik 1994). Die Exekutiven sind im Normalfall besser über die Positionen und Handlungen anderer Regierungen informiert und können daher sehr viel genauer einschätzen, was politisch machbar ist und was nicht… (a. a. O. S.172)

Ein weiteres Problem der legislativen Kontrolle intergouvernementalen Handelns ergibt sich daraus, dass sich intergouvernementale Politik häufig im Rahmen rechtlich unverbindlicher und damit nicht ratifikationsbedürftiger Verfahren vollzieht (Schäfer 2005). Die OECD formuliert schon seit den sechziger Jahren formal unverbindliche wirtschafts- und finanzpolitische Standards und bewertet ihre Mitgliedstaaten danach, inwiefern sie diese Standards erfüllen… eine.. wichtige Orientierungsgröße für die staatliche Wirtschafts- und Finanzpolitik…
Ein weiteres grundsätzliches Problem der Kontrolle besteht darin, dass die internationale Politik keine formalisierte Opposition kennt, die eine kontinuierliche kritische Begleitung gewährleisten könnte…(a. a. O. S.173)
Auch hier könnte die biotele Kontrollkörper-Gesetzgebung Abhilfe schaffen.

8.4.4 Entscheidungsfähigkeit

Ein weiterer zentraler Defekt des Multilateralismus ist seine mangelnde Entscheidungsfähigkeit. Der Multilateralismus ist eine Methode politischer Einigung, die auf einem grundsätzlichen Konsens aller beteiligten Staaten aufbaut. In vielen internationalen Organisationen sind zwar Abstimmungen vorgesehen. So können im Sicherheitsrat Entscheidungen mit neun von fünfzehn Stimmen angenommen werden – allerdings nur dann wenn sich keiner der Ständigen Mitglieder gegen die Entscheidung ausspricht…

8.4.5 Durchsetzungsfähigkeit

Die Durchsetzung internationaler Rechtsnormen seitens internationaler Organisationen ist eine weitere wesentliche Schwachstelle. Da es im internationalen System kein Gewaltmonopol gibt können Staaten nur dann zur Umsetzung und Einhaltung von internationalen Rechtsnormen gezwungen werden, wenn einzelne Staaten oder Staatengruppen diesen Zwang eigenmächtig ausüben. Die Durchsetzungsfähigkeit des Sicherheitsrates der VN leidet daran, dass er aufgrund seiner fehlenden eigenen Zwangspotentiale Maßnahmen der Staatengemeinschaft nur autorisieren, nicht aber ausüben oder gar selbst durchsetzen kann… Viele Realisten nehmen dieses Defizit als Begründung dafür, dass das internationale System als ein Selbsthilfesystem verstanden werden müsse (Waltz 1979)  (a. a. O. S.174) …Realistisch betrachtet verbergen sich hinter der Einhaltung europäischen Rechts lediglich ein gut austarierter Kompromiss zwischen den mächtigsten Staaten der Europäischen Union (Mearsheimer 1995) …
Nicht nur Realisten, sondern auch Liberale weisen auf strukturelle Grenzen der Effektivität multilateraler Regeln hin (Downs/Rocke/Barsoom 1996). Demokratische Regierungen müssen sich regelmäßig ihren Wählern stellen und sind daher nur begrenzt fähig, internationalem Recht Folge zu leisten. Immer dann, wenn innerstaatliche Handlungsanforderungen mit internationalen Rechtspflichten kollidieren, muss daher davon ausgegangen werden, dass letztere nur sehr zögerlich oder auch gar nicht umgesetzt werden. Dieser Grundkonflikt demokratischer Regierungen ist in den meisten Demokratien schon in der Verfassung angelegt…
Internationale Rechtsbrüche treten sehr viel häufiger auf als internationale Rechtsstreitigkeiten. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass es auf der internationalen Ebene keinen Staatsanwalt gibt… (a. a. O. S.175)
Da es keine rechtserzwingende Instanz gibt, kann internationales Recht daher immer nur insoweit faktische Verbindlichkeit erlangen, als es mit den Interessen seiner Adressaten oder aber zumindest machtvoller Akteure übereinstimmt. Nur dann, wenn die mächtigen Staaten bereit sind, die Kosten der Durchsetzung internationalen Rechts zu übernehmen, kann es auch effektiv sein. (a. a. O. S.176)
Auch hier würde die biotele Gesetzgebung herausgefordert und könnte mit der Weltpolizei als  Drohung im Rücken tätig werden.

9. Bund der Demokratien

9.1 Die politische Idee des Bundes der Demokratien

Der Multilateralismus der Vereinten Nationen muss sich mit einer Vielzahl von Kritiken auseinandersetzen. Den Vereinten Nationen wird vorgehalten, dass sie weder effektiv noch legitim seien und damit keine überzeugende Perspektive für die Herausforderungen des 21.Jahrhunderts böten… Die Beendigung des iranischen Atomprogramms wird heute weder von Russland noch von China angemessen unterstützt, notwendige Maßnahmen gegenüber autoritären Regimen bleiben unautorisiert und auch gegen die nukleare Bedrohung durch Nordkorea unterbleiben alle effektiven Maßnahmen…
Als wesentlich verantwortlich für diese Politikblockade und die Ohnmacht der Vereinten Nationen sehen Autoren wie Robert Kagan, James Lindsay und Ivo Daalder das Verhalten autoritärer Regime und ihre Vetomacht im Sicherheitsrat der VN. In Russland und China herrschten autoritäre Führungseliten, die sich den Anliegen und Zielen der freien Welt aus letztlich innenpolitischen und nur dem eigenen Machterhalt verpflichteten Gründen entgegen stellen…
Die besondere Stärke des Bundes der Demokratien würde Daalder und Lindsay zufolge darin liegen, dass er gleichermaßen legitime wie effektive Politik zu formulieren in der Lage wäre…
Alle demokratischen Staaten unterstützen die Menschenrechte und die Freiheit. Sie stünden vereint gegen den Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und andere globale Bedrohungen. (a. a. O. S.178, 179) Ihr demokratischer Charakter mache sie zudem sehr empfänglich für die Idee, das nationale Souveränitätsvorbehalte keine Schranke für die globale Durchsetzung der Menschenrechte sein dürften…
Das Beispiel der EU zeige deutlich, dass Demokratien durchaus bereit wären, Souveränität gemeinsam auszuüben und damit den Weg für eine effektive staatsübergreifende Politik zu öffnen…
Auch im Hinblick auf die Legitimität formulierter Politik habe ein Bund der Demokratien große Vorteile. Politische Entscheidungen sind hier über die innerstaatlichen demokratischen Verfahren an die jeweiligen Gesellschaften zurückgekoppelt und bilden damit die Anliegen der Gesellschaften – und nicht diejenigen autoritärer  Führer – ab…
Nur demokratische Staaten mit transparenten Entscheidungswegen und einer sowohl politischen als auch rechtlichen Verantwortlichkeit der Regierungen gegenüber ihren Bürgern seien in der Lage, legitime internationale Entscheidungen zu fällen. Nicht-demokratische Regierungen seien hingegen unberechenbar, verfolgen die Interessen einer kleinen Machtelite und seien grundsätzlich weniger friedlich. (a. a. O. S.179)
Die Idee eines Bundes der Demokratien lässt sich ideengeschichtlich bis zu Immanuel Kants Abhandlung „Zum Ewigen Frieden“ (1793/2008) zurückverfolgen. Bereits hier argumentierte Kant, dass es für die Außenpolitik eines Staates einen fundamentalen Unterschied mache ob dieser demokratisch oder autoritär organisiert sei (vgl. Kap.5)… „ liberale[r] Völker.. streben danach, ihre politische Unabhängigkeit und ihre freiheitliche Kultur mit ihren bürgerlichen Freiheiten zu beschützen und ihre eigene Sicherheit, ihre territoriale Integrität und das Wohlergehen ihrer Bürger zu gewährleisten“ (2002:39).Völker unterscheiden sich von Staaten weiterhin dadurch, dass sie „uneingeschränkt bereit sind “ anderen Völkern „Achtung und Anerkennung als Gleiche“ entgegenzubringen (2002;39)
Wer die derzeitige Brüsseler EU-Politik aber genauer auf diese Erwartungen hin überprüft, muss doch eher über deren Zielsetzungen ins Grübeln kommen, die doch eher von den obigen Erwartungen, von der Demokratie in Richtung bürokratisch-zentralistischer Strukturen wegführen.

9.2  Der Bund der Demokratien in der globalen Politik

Die Idee eines Bundes der Demokratien tritt in der praktischen Politik in zwei sehr unterschiedlichen Varianten auf (Rudolf 2008). In einer Minimalvariante wird der Demokratien als ein eher lockeres „Konzert der Demokratien“ und als eine Ergänzung der Vereinten Nationen verstanden. Dieses Konzert solle neben den USA und den anderen NATO-Staaten ebenfalls Indien, Mexiko, Südafrika und Brasilien umfassen und letztlich offen für alle Staaten sein, die freie Wahlen, Rechtstaatlichkeit und Freiheitsrechte ihrer Bürger garantieren sowie die Schutzverantwortung  (vgl. Kap.8) akzeptieren. Diese neue Institution solle weder in Konkurrenz zur NATO noch zu den Vereinten Nationen stehen. Ihre Aufgabe wäre darin zu sehen, eine Reform der Vereinten Nationen im Hinblick auf die stärkere Berücksichtigung der Schutzverantwortung zu initiieren, der Geltung von Menschenrechten und Demokratie in der globalen Politik Nachdruck zu verleihen und Kooperation in anderen Fragen globaler Herausforderung zu befördern. Lediglich dann, wenn sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als nicht reformfähig erweisen sollte und die Veto-Ansprüche Chinas und Russlands bestehen blieben, sollte das Konzert der Demokratien zu einer alternativen Quelle der Legitimierung militärischer Interventionen werden. Hierzu wäre dann allerdings eine Mehrheit von zwei Drittel aller Mitglieder notwendig.
Eine sehr viel ambitioniertere Variante des Bundes der Demokratien wird mit dem Vorschlag verfolgt, diesen längerfristig an die Stelle der VN und der NATO zu stellen. Der Bund der Demokratien solle hierzu als eine ständige internationale Organisation mit eigenständigen Entscheidungsgremien und letztlich umfassender politischer Kompetenz etabliert werden. Neben der wechselseitigen Versicherung gegen militärische Bedrohungen seitens nicht demokratischer Staaten solle er sich ebenfalls mit der Beförderung von Wachstum und Entwicklung sowie der Unterstützung von Menschenrechten und demokratischen Verfahren in der Welt befassen. (a. a. O. S.180, 181) Es würde sich hierbei perspektivisch um eine neue Weltordnung handeln, in der der alte Multilateralismus abgelöst oder zumindest auf die demokratischen Staaten beschränkt wird während allen nicht-demokratischen Staaten die Legitimität abgesprochen wird, hieran zu partizipieren.

Biotelie als Bund der Demokratien?

Auf dem Weg zum biotelen Weltstaat über die Übernahme von Biotelie und deren Verfahrenstechniken durch alle Staaten der Welt wäre natürlich auch die vorläufige Übernahme von Biotelie allein von einem Bund der Demokratien denkbar, falls sich autokratisch regierte Staaten dem biotelen Anschluss verweigern, was nicht unwahrscheinlich wäre. Die Staaten des Bundes der Demokratien könnten dabei die Konstruktion von zwei oder wenigen Weltpolizeiblöcken etwa gleicher militärischer Stärke und strikt territorial begrenzter Zuständigkeit hinsichtlich der Verteidigung bereits dadurch vorwegnehmen, dass sie Ihr Militär entsprechend auf verschiedene Standorte und auf zwischen ihren Nationen gemischtes Personal aufteilen. Auch die Zweiteilung von Rekruten in Berufsausbildung – verteilt auf die verschiedensten Wirtschaftsbereiche – und in Uniformierte in Kasernen könnte vorweggenommen werden. Im Falle eines Angriffs von außerhalb wären in diesem Fall alle Militärkräfte des Bundes zur Verteidigung unter vereintem Oberkommando verpflichtet. Eine Minderbewaffnung der nationalen Polizeikräfte wäre noch nicht erforderlich.  Dieser biotele Bund der Demokratien wäre jedoch bereit, auch nicht-repräsentativ-demokratische Staaten aufzunehmen, insofern diese die biotele Direktdemokratie bei sich eingeführt haben.

Es gibt in der internationalen Politik derzeit allerdings nur wenige Organisationen, die das Prinzip einer institutionalisierten Kooperation zwischen Demokratien umsetzen. Die allermeisten internationalen Institutionen sind einem klassischen Souveränitätsverständnis verpflichtet, demzufolge alle Fragen der internen Verfasstheit eines Staates alleinige Angelegenheit des jeweiligen Staates sind und kein Kriterium für die Aufnahme darstellen. Weder die Vereinten Nationen noch der WTO, der IWF oder die verschiedenen Umweltregime diskriminieren zwischen demokratischen und nicht-demokratischen Staaten.

Eine Ausnahme stellt die 2000 in Warschau von über 100 Demokratien, sich demokratisierenden Staaten und zivildemokratischen Gruppen aus diesen Staaten gegründete Community of Democracies (CoD), welche sich weltweit der Demokratieförderung verschreibt. Viel bekannter ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die für unterzeichnete Staaten rechtsverbindlich ist. Bürger dieser Staaten können sich an den Europäischen Gerichtshof (EUGMR) in Straßburg wenden und dieser gab seit 1960 in 8.000 Urteilen 80 Prozent der Eingaben Recht. (a.  a. O. S.181, 182) Als bekanntestes Beispiel wird die Europäische Union angeführt, die nur Demokratien aufnimmt.

Hintergrund: Die Kopenhagener Kriterien

„…Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtstaatliche Ordnung für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben;
sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“
(Europäischer Rat Kopenhagen, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 21-22 Juni 1993)

(a.    a. O. S.182)

Die Zahlungsschwierigkeiten vieler EU-Staaten zehn Jahre nach der Euro-Einführung zeigen wie wenig  eine derartige Erklärung Wert ist, wenn die Folgen einer derartigen Währungsunion nicht genügend erforscht und berücksichtigt werden.

9.3  Die NATO als Bund der Demokratien

Die Nordatlantische Vertragsorganisation (NATO) stellt neben der EU das vielleicht wichtigste Beispiel für einen Bund der Demokratien dar. Die NATO ist 1949 ursprünglich als reines Verteidigungsbündnis zwischen zwölf westeuropäischen Staaten sowie Kanada und den USA gegründet worden. In der Gründungsphase der NATO war die Konfrontation mit der Sowjetunion das alles überragende Thema und Fragen der inneren politischen Verfasstheit von nachgelagerter Bedeutung. Autoritär regierte Staaten wie Portugal (1949), die Türkei (1952) und Griechenland (1952) fanden aus militärstrategischen Gründen Aufnahme ohne dass die innere Verfassung dieser Staaten thematisiert worden wäre. Heute unterliegt die Aufnahme eines neuen Mitglieds sehr viel engeren Kriterien…
Das wichtigste politische Prinzip der NATO ist die in Art. 5 des Nordatlantikvertrages beschriebene Beistandspflicht. Im Falle einer militärischen Aggression gegen eines ihrer Mitglieder sind alle anderen Staaten verpflichtet dem betroffenen Staat Hilfe zu leisten. Dieser sogenannte Bündnisfall wurde in der Geschichte der NATO allerdings erst eine einziges Mal aktiviert. In Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 erklärte der Nordatlantikrat, dass der Angriff auf die USA als Angriff auf alle Vertragsstaaten verstanden würde. Die folgende militärische Intervention der USA und ihrer Verbündeten in Afghanistan stellte daher formal eine Verteidigungsmaßnahme des Bündnisses dar.

Außer Verteidigungsplanung und Nuklearpolitik ist für Entscheidungen der Nordatlantikrat zuständig, indem die Mitgliedsländer durch Botschafter vertreten sind. Es gibt eine Reihe von Arbeitsebenen und –treffen, Ausschüsse und Expertengruppen neben einem politischen und einem militärischen Stab. (a.  a. O. S.183, 184)
Unabhängig zur NATO wurde seit 1955 die Nordatlantische Versammlung als beratend begleitende Parlamentsvertretung eingerichtet, in die Legislativen der Mitgliedstaaten ohne Mitspracherecht vertreten sind. Auch die Versammlung verfügt über Ausschüsse und kann ihre Beratungsergebnisse der Vollversammlung zur Abstimmung vorlegen. „Von einer vollwertigen demokratischen Kontrolle“ sei man „noch recht weit entfernt“.

9.3.1 Die neue NATO

Die NATO hat sich seit den Anschlägen vom 11. September stark verändert. Sie ist heute nicht mehr ein reines Verteidigungsbündnis, sondern hat sich hin zu einem global ausgreifenden Sicherheitsakteur entwickelt (Varwick 2008). Die NATO hat die Zahl ihrer Vertragsstaaten von ursprünglich zwölf auf inzwischen achtundzwanzig Staaten ausgedehnt und ist damit in fast allen Staaten West- und Mitteleuropas sowie einer ganzen Reihe von Staaten Osteuropas engagiert…
In ihrem Strategischen Konzept von 1999 erklärt die NATO erstmalig, dass zukünftig zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auch militärische Operationen außerhalb des NATO-Gebietes möglich sein sollen (sog. “Out-of-Area-Einsätze“). (a. a. O. S.184, 185)
Die NATO behält sich zudem das Recht vor, auch ohne Mandat der Vereinten Nationen in Krisengebieten zu intervenieren…

Eine Hintergrund-Tabelle führt als militärische Einsätze „out of area“ solche in Afghanistan an, seit 2002 mit dem Ziel der Al Qaida-Ausschaltung auch durch Trainingsmaßnahmen für afghanische Sicherheitskräfte, weitere am Horn von Afrika gegen Piraterie, im Sudan 2005 bis 2007 zur Unterstützung der Afrikanischen Union bei der Friedenssicherung mit Material und Logistik, seit 1999 im Kosovo mit dem Ziel der Wiederherstellung des Friedens zwischen den Volksgruppen.
Kampf gegen Terrorismus und gegen das organisierte Verbrechen, Einschränkung der Waffenverbreitung, Hilfe beim Aufbau staatlicher Strukturen (Medien, Verwaltung, Rechtspflege, Schulen etc.), Maßnahmen gegen ethnische und religiöse Bedrohungen, Schonung natürlicher Ressourcen, Energiesicherheit entsprechen dem sicherheitspolitischen Konzept eines Bundes der Demokratien. (a. a. O. S.185, 186)

Gegen die schleichende Ausweitung des Selbstverständnisses der NATO von einem ehemaligen regionalen Sicherheitsbündnis zu einem globalen Sicherheitsaktuer hat es in der Vergangenheit gerade in Deutschland viel Kritik gegeben. Das  Bundesverfassungsgericht musste sich mehrmals mit der Frage beschäftigen, … ob es nicht eines neuen Vertrages und damit auch eines neuen parlamentarischen Beschlusses zur Durchführung von out-of-area Einsätzen bedürfe. (a. a. O. S.186)

9.3.2 Unterschiedliche Interpretationen der neuen NATO

Liegt… lediglich ein territorial und funktional erweiterter Sicherheitsbegriff zugrunde oder sollte sie besser als ein globaler Sicherheitsakteur, vielleicht als sogar als Weltpolizist verstanden werden? … oder ob sie angemessener als ein Instrument in den Händen ihres mächtigsten Mitgliedstaates zu verstehen ist. [?]

(1) NATO als Kern eines Netzwerkes

Auf all diese Fragen gibt es im Kern zwei große Antworten: Dem NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen zufolge entwickelt sich die NATO von einem regionalen Verteidigungsbündnis hin zu einem Knotenpunkt innerhalb eines globalen Netzwerkes von Sicherheitspartnerschaften und zu einem Beratungszentrum für globale Sicherheitsfragen… (Brzezinski 2009) Dieses neue Netzwerk umfasst neben der NATO eine umfangreiche Liste von Partnerstaaten. Hierzu gehören alle europäischen Nicht-Mitgliedstaaten, so gut wie alle zentralasiatischen Länder – von Turkmenistan über Kasachstan bis hinzu Armenien, Aserbeidschan, Afghanistan und Pakistan – sowie ganz Nordafrika von Marokko bis Ägypten sowie Israel, Jordanien, dem Irak, Bahrain, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Im pazifischen Raum gehören schließlich Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland und die Mongolei zu den Partnerländern. Die NATO hat Arbeitsbeziehungen mit den Vereinten Nationen, der Europäischen Union. Sie arbeitet regelmäßig mit der Afrikanischen Union, dem Internationalen Roten Kreuz, der Internationalen Organisation für Migration, der Weltbank, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zusammen. (a. a. O. S.187) …Die Stärke und gleichzeitig die neue Rolle der NATO in dieser neuen Struktur ist es, als ein zentrales Verbindungsmitglied zwischen den demokratischen Staaten und anderen regionalen und internationalen Organisationen zu agieren. Die NATO ist sozusagen die „Spinne im Netz“, die die Fäden zieht, Soft- und Hardware bereit stellt und ihre eigene Legitimation als Bund demokratischer Staaten mit derjenigen anderer regionaler Organisationen kombiniert…

(2) NATO als Instrument US-hegemonialer Politik

Das Netzwerkmodell globaler Sicherheit stellt gleichwohl nur eine mögliche Lesart der Entwicklung der NATO dar. Realisten sind grundsätzlich sehr viel skeptischer gegenüber der eigenständigen Gestaltungsmacht internationaler Organisationen und verstehen diese immer als bloßen Ausdruck unterliegender zwischenstaatlicher Machtstrukturen (Mearsheimer 1995). Internationale Organisationen haben keinen eigenständigen Akteursstatus, sondern bilden lediglich die Machtverhältnisse zwischen ihren Mitgliedern ab. Jedes Verständnis der Rolle und Funktion der NATO muss in dieser Perspektive mit den Interessen der USA beginnen und versteht die NATO im Kern als ein Instrument der USA (Ikenberry 2002)…
Die überlegene Machtposition der USA begründet sich daraus, dass nur sie über ein Netzwerk global verteilter Militärstützpunkte verfügen, eine auf allen Ozeanen der Welt präsente Marine und die Fähigkeit haben, nicht nur global zu intervenieren, sondern auch Truppen über einen längeren Zeitraum auf fremdem Territorium zu  unterhalten. Waffentechnologisch sind die USA zudem in fast jeder Hinsicht allen anderen Staaten überlegen… Es wäre…auch politisch naiv anzunehmen, dass die USA den anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen würden, über amerikanische militärische Ressourcen zu verfügen.. (a. a. O. S.188)

9.4 Die demokratische Qualität des Bundes der Demokratien

Die Idee eines Bundes der Demokratien kritisiert die Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit der globalen Staatengemeinschaft und sucht diese dadurch zu erhöhen, dass sie den Kern der eingebundenen Staaten auf die Demokratien beschränkt. Hierdurch, so die Hoffnung, lassen sich Entscheidungsprozesse sowohl partizipativer als auch effektiver gestalten…

9.4.1 Kongruenz

Die Idee eines Bundes der Demokratien hat nicht nur für Zustimmung, sondern auch für viel Widerspruch gesorgt. Aus kongruenzanalytischer Sicht fällt hier zuerst einmal negativ auf, dass die Lösung vieler globaler Probleme die Kooperation aller Staaten unter Einschluss der nicht-demokratischen Staaten erfordert. Der Welthandel, die globalen Finanzbeziehungen und die globale Umweltproblematik lassen sich nicht ohne China sinnvoll regulieren, unabhängig davon, ob dieses nun demokratisch verfasst ist oder nicht. Für die Stabilisierung der globalen Rohstoffmärkte müssen zusätzlich Staaten wie Russland und Nigeria eingebunden werden.
Aufgeführt werden noch die Bekämpfung globaler Seuchen und die Terrorismusbekämpfung. (a. a. O. S.189)

Der Bund der Demokratien würde … aktiv zur Verschärfung globaler Konflikte beitragen und größere Herausforderungen provozieren als er zu bearbeiten in der Lage wäre. Er droht damit leicht zu einem sicheren Rezept für eine neue Konfrontation zu werden.
Auf die 2001 gegründete Shanghai Cooperation Organisation (SCO) zwischen China, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Usbekistan und Russland wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

9.4.2. Partizipation

Verteidiger der Idee des Bundes der Demokratien leiten das Recht zur Gestaltung globaler Politik daraus ab, dass nur demokratische Regierungen als legitime Vertreter ihrer nationalen Gesellschaften zu verstehen sind. Nicht-demokratische Regierungen werden im Gegenzug als autoritäre Instanzen kritisiert, die kein Recht haben, für die von ihnen vertretenen Gesellschaften zu sprechen…

Der ehemalige Präsident von Singapur, Lee Kuan Yew, ist mit der These bekannt geworden, dass asiatische Gesellschaften auf grundsätzlich  anderen Werten als westliche Gesellschaften aufgebaut seien und dass eine simple Übertragung westlicher Werte auf asiatische Gesellschaften dem nicht gerecht würde. Ganz ähnliche Argumentationen finden sich heute in islamisch geprägten Gesellschaften. Die Demokratie sei nicht als eine universal gültige Regierungsform zu betrachten, sondern in den spezifischen westlichen Werten verwurzelt. (a. a. O. S.190, 191) Ihre normative Gültigkeit müsse daher entweder vollständig zurückgewiesen oder aber als auf den Westen beschränkt betrachtet werden.
Wenn wir diese kulturalistische Argumentation als gültig akzeptieren, dann verliert die Idee eines Bundes der Demokratie sehr schnell ihr partipationsanalytisches Fundament (und vielleicht sogar noch viel mehr)…

9.4.3 Kontrolle

Der Bund der Demokratien weist ebenso wie der Multilateralismus das grundlegende demokratiepraktische Problem auf, dass er sich auf die intergouvernementalen Politikgestaltung beschränkt. Demokratische Regierungen sind allerdings nicht identisch mit den von ihnen repräsentierten Gesellschaften, sondern verfolgen – wie jede Institution – eigene Interessen. Es kann daher auch in einem Bund der Demokratien nicht ausgeschlossen werden, dass Regierungen die internationale Ebene strategisch nutzen, um die innenpolitische Agenda zu beeinflussen und Politiken durchzusetzen, die andernfalls auf heftige innenpolitischen Widerstand stoßen würden. Ein wohlverstandener Bund der Demokratien… bedarf einer direkten Anbindung der innerstaatlichen Gesellschaften und einer institutionell gewährleisteten Mitsprache der nationalen Parlamente in der Formulierung und Umsetzung von Regeln. Eine derartige Mitsprache [ist] selbst in der NATO keineswegs vorgesehen. Die parlamentarische Versammlung ist rechtlich eigenständig und verfügt über keine verbindlichen Instrumente mittels derer die Beschlussfassung in der NATO kontrolliert werden könnte…
Dieser Mangel dürfte aber gerade der Handlungsfähigkeit der NATO zugute kommen. Ich könnte mir kaum vorstellen, dass der Kosovo-Bürger-Krieg 1999 bei Mitspracherecht aller Parlamente oder deren Vertretung binnen dreier Monate hätte beendet werden können.

Die Bundesregierung beispielsweise kann ohne einen unterstützenden Beschluss seitens des Bundestages keine Truppen in Auslandseinsätze entsenden… (a. a. O. S.191)

9.4.4  Entscheidungsfähigkeit

…Die Entscheidung zur Durchführung einer Intervention oder zur Teilnahme an einer militärischen Maßnahme anderer Staaten entsteht in einer Demokratie vor dem Hintergrund innerstaatlicher Problemwahrnehmungen und vorherrschender öffentlicher Diskurse. Im Einzelfall lässt sich Sicherheitspolitik zwar auch im Widerspruch zur öffentlichen Meinung oder gar im Rahmen einer Täuschung und Manipulation der öffentlichen Meinung durchführen. Die Beispiele der US-amerikanischen und der britischen Täuschung der Öffentlichkeit durch die Vorlage manipulierter Indizien für die Existenz irakischer Massenvernichtungswaffen im Jahr 2002 sind Belege hierfür…
Demokratische Regierungen müssen daher ihre politischen Handlungen grundsätzlich an solchen Inhalten ausrichten, die innerstaatlich nachgefragt werden und können internationalen Rücksichten immer nur nachgeordnete Bedeutung zumessen.
Demokratien haben sich aus genau diesem Grund in der Vergangenheit auch nur begrenzt einig in der Frage gezeigt, wie den wichtigsten globalen Herausforderungen begegnet werden solle. Weder konnten sie sich auf ein koordiniertes Vorgehen gegenüber dem Irak oder dem Iran noch auf eine gemeinsame Umweltpolitik einigen. (a. a. O. S.192, 193)

9.4.5 Durchsetzungsfähigkeit

In rein militärischer Hinsicht kann kein Zweifel daran bestehen, dass die NATO – oder ein sogar erweiterter Bund der Demokratien – über international unvergleichliche militärische Kapazitäten verfügt. Die USA sind nach wie vor in einer militärtechnisch einzigartigen Situation. Gleichzeitig aber zeigt die Erfahrung aus dem Irak und Afghanistan, dass auch die stärksten militärischen Interventionen keine Chance habe, nachhaltigen Frieden zu bringen wenn sie nicht von einer betroffenen Bevölkerung als legitim

 wahrgenommen werden…
Die Durchsetzungsfähigkeit einer Institution darf daher nicht mit ihrer Verfügung über militärische Ressourcen verwechselt werden, sondern muss immer auch als Funktion ihrer wahrgenommenen Legitimität verstanden werden. Genau hier allerdings hätte ein Bund der Demokratien gerade in außereuropäischen Gesellschaften große Probleme zu erwarten. (a. a. O. S.193)

Bioteler Weltstaat?

 

Es müssten also wahrscheinlich zwei Voraussetzungen geben sein, um einen biotel-demokratischen Staatenzusammenschluss für eine Übergangsfrist unter Ausschluss anderer Staaten entstehen zu lassen.  Zum einen müsste das biotele Konzept in der Praxis sich bewährt haben, zum anderen müsste –  etwa nach einer Katastrophe – das Bedürfnis nach Frieden, Wohlstand und Naturschutz, kurz: nach gerechter Regelung , so stark angewachsen sein, dass sich nur wenige Staaten dem biotelen Weltstaat verweigern würden.  Der biotele Weltstaat wäre möglicherweise dann dazu befähigt und auch motiviert, die Reststaaten sich zu unterwerfen.
Da das biotele Wertegerüst mit dem Einschluss des Aspektes der AUTONOMIE stark westlicher Prägung ist, muss mit Widerständen der außer-europäischen Kulturen auch der Biotelie gegenüber gerechnet werden.
Aber immerhin würden biotele Gesetze ja auf eindeutig im Rahmen der biotelen Aspekte klare Sachzusammenhänge beschränkt sein; einer mehr autokratisch eingestellten Regierung bliebe hinsichtlich des Gros an verbleibenden Regelungen immer noch ein erheblicher Spielraum.

10. Transnationale Zivilgesellschaft

Globale Politik muss nicht notwendigerweise staatenzentriere Politik sein. Neben multinationalen Ideen und dem Konzept des Bundes der Demokratien stellt die Idee einer globalen demokratischen Zivilgesellschaft einen dritten theoretischen Bezugspunkt kosmopolitischen Denkens dar. Es ist eine Perspektive, die sich auf den ersten Blick an einer Reihe von etablierten Denkmustern zu brechen scheint. Wir sind es traditionell gewohnt, unter einer Gesellschaft die Summe aller in einem Nationalstaat lebenden und sich hier politisch organisierenden Menschen zu betrachten. Diese nationalstaatliche Rahmung unseres Gesellschaftsverständnisses stammt aus der historisch begründeten Einsicht, dass sich nur innerhalb der Grenzen des Nationalstaates ein so hohes Maß an kommunikativer, ökonomischer und sozialer Interaktion entwickelt, dass Menschen sich einander zugehörig fühlen. Menschen auf der anderen Seite nationaler Grenzen werden hingegen oftmals als Fremde oder sogar als mögliche Gegner und Feinde misstrauisch betrachtet… Und noch heute haben die Grenzen zwischen Mexiko und den USA oder zwischen der EU und ihren nordafrikanischen Nachbarn eher den Charakter eines abgrenzenden Limes denn eine verbindenden Boundary (vgl. Kap.3.3).

Begriffe: Zivilgesellschaft

Mit dem Begriff der Zivilgesellschaft wird ein gesellschaftlicher Teilbereich verstanden, der zwischen staatlicher, wirtschaftlicher und privater Sphäre liegt.
Es handelt sich um einen öffentlichen Raum, der von privaten Individuen und einer Vielzahl unterschiedlicher nichtstaatlicher Vereinigungen mit unterschiedlichem Organisationsgrad und –form bevölkert wird. Als Überbegriff für diese Vereinigungen hat sich der Begriff “Nichtregierungsorganisationen“  (NRO) etabliert. Sie stellen die organisierte Form zivilgesellschaftlichen Engagements dar.

 

10.1 Die politische Idee der transnationalen Zivilgesellschaft

Vertreter der Idee einer transnationalen Zivilgesellschaft nehmen diese Hinweise zwar zur Kenntnis, weisen gleichzeitig aber darauf hin, dass es sich bei all diesen Phänomenen um vergangenheitsbezogene Probleme der nationalstaatlichen Organisation globaler Politik handele. Mit der sich sukzessive verringernden Rolle des Nationalstaates in der globalen Politik trete auch seine identitätsstiftende Funktion allmählich in den Hintergrund. Menschen würden sich heute immer weniger als Deutsche, Franzosen oder Inder wahrnehmen und anstelle dessen neue Identitäten als Europäer, als Marktbürger oder eben als Kosmopoliten annehmen. (a. a. O. S.195, 196) Die Kommunikationsmöglichkeiten des Internet und der globale Tourismus führten dazu, dass das ehemals Fremde und Bedrohliche zum Gewohnten und Geschätzten werde. Freundschaften, Geschäftsbeziehungen und Verwandtschaften hätten zunehmend grenzüberschreitenden Charakter und bereiteten den Boden für eine vorurteilsfreiere Wahrnehmung des Anderen…
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Hoffnung auf das Entstehen einer transnationalen Zivilgesellschaft liegt in der wachsenden Unzufriedenheit gegenüber den Defekten der modernen Massendemokratie. Schon seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts wird beklagt, dass die Professionalisierung von Politik in modernen Massendemokratien zu einer wachsenden Entfernung zwischen Bürgern und Politikern geführt habe. Politiker würden heute nicht mehr die Interessen des Volkes vertreten, sondern in ihren eigenen Rationalitäten von Wahlkämpfen, Machtspielen und Populismus gefangen sein. Politik werde nur noch nach kurzfristigen und an der Machterhaltung ausgerichteten Kalkülen betrieben, während viele wichtige Anliegen wie der Umweltschutz, die soziale Sicherheit und das Sicherheitsbedürfnis von Bürgern ignoriert werde…
Das Entstehen einer Vielzahl von außerparlamentarischen Protestbewegungen in den 1970er Jahren war ein direkter Ausdruck dieser Kritik. Der Politik wurde vorgehalten, wichtige Themen entweder verschlafen, nicht verstanden oder bewusst ignoriert zu haben.

Das Recht auf Abtreibung – zufällig (?) an erster Stelle genannt – ,  die Umweltproblematik, der Rüstungswettlauf und das Elend in weiten Teilen der Welt wurden von außerparlamentarischen Gruppen auf die politische Agenda gesetzt.

Die 68er Revolution

Als einer, der noch Krieg- und unmittelbare Nachkriegszeit in Südbaden als Kind und Jugendlicher und die hier besprochene Zeit in Berlin in mittlerem Alter miterlebte, sehe ich die Entfaltung und die Auswirkungen jener 68er-Revolution mit etwas anderen Augen als von N hier erörtert.  Auf die Vergangenheitsbewältigung, in deren Zentrum der Holocaust an den Juden steht, ging N. hier nicht ein; sie stand aber im Zentrum einer systematisch von den Besatzungsmächten betriebenen Umerziehung (vgl. Caspar von Schrenck-Notzing Charakterwäsche: Die Re-education der Deutschen und ihre bleibenden Auswirkungen).
In ihrem Rahmen wurden Politische Lehrstühle an allen deutschen Universitäten errichtet, die soweit möglich mit politischen jüdischen Remigranten besetzt wurden. Im Mittelpunkt stand die wieder errichtete „Frankfurter Schule“ unter Max Horkheimer und Theodor W. Adorno; von großem Einfluss waren auch die Lehren von Wilhelm Reich mit dessen Orgasmustheorie als Gesundheitskriterium,  und Eintreten gegen Triebunterdrückung durch die patriarchalische-(Zwangs-)Familie.  http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Reich .

Die Partei „Die Grünen“ tat sich in erster Linie und deutlich in kommunistischem Fahrwasser hervor;
als Zeichen des Bruchs mit der Etikette wird von N. der Auftritt von Joschka Fischer, dem späteren Außenminister, in Turnschuhen vor dem Deutschen Bundestag erwähnt. (a. a. O. S.196)
 Aber auch die pazifistischen Aktionen passten schlecht in die Situation des Kalten Krieges besonders im eingeschlossenen Westberlin. Dem Massenansturm auf die Universitäten war der durch den Krieg reduzierte  akademische Lehrkörper  nicht gewachsen. Als kurioser Gipfel des Reformeifers sei das Wahlrecht des Reinigungspersonals bei der Professorenernennung im Otto-Suhr-Institut genannt. Insgesamt zeigten sich hier schon die Vorboten einer uferlosen Akademisierung, ein Überborden des Anspruchsdenkens aller und des Wirklichkeitsverlustes, unter dem die  Politik heute leidet.

Für die internationale Politik gilt dieses Defizit noch viel mehr. Internationale Probleme nehmen in der Hierarchie der internationalen Politik eine oftmals nur untergeordnete Rolle ein. Wahlen werden mit dem Arbeitsmarkt, der Sozial-, der Wirtschaftspolitik und der Finanzpolitik gewonnen oder verloren. Fragen der Entwicklungspolitik sind hingegen kaum jemals wahlentscheidend. Genau hier haben die NROs ihre besondere Stärke: sie entziehen sich der Logik der Repräsentation von Wählerstimmen, wie sie in der Politik dominant ist und orientieren sich an dem, was ihre Unterstützer aus moralischen Gründen für gut und richtig halten. Sie stellen damit ein wichtiges Korrektiv für die strukturell an Mehrheiten orientierte Politik in repräsentativen Systemen dar.

Und da wären wir rasch wieder bei jener steigenden Zahl von Postensuchenden aus dem Akademikerboom seit den Jahrgängen nach der 68er Revolution – es war wirklich leider mehr als eine Revolte, obwohl es ja gerade nicht Notleidende oder Geknechtete waren, die gegen ihre Eltern aufbegehren, auch wenn diese ihre Kinder sicherlich vor dem Hintergrund der Schufterei für den Wiederaufbau sicherlich auch etwas vernachlässigt hatten. Es waren also doch eher Symptome der verwahrlosenden Verwöhnung und Übersättigung, welche diese Generation der Zumutung  zugänglich machte, dass jetzt für die Elterngeneration das Zeitalter der Geschichtsaufarbeitung zu beginnen hätte und für die Politik das Zeitalter der Moral und der unbegrenzten Philanthropie (hier anklingend im Kosmopolitismus) aus dem anscheinend selbstverständlichen Überfluss heraus.

Eine zweite wichtige Quelle staatskritischen Denkens liegt in der Überzeugung, dass sich Demokratie nicht bloß in den formalen Instrumenten der Wahl und der Gewaltenteilung, sondern im Kern als eine gesellschaftliche Praxis gemeinschaftlichen Handelns verstanden werden muss… In „Starke Demokratie“  argumentiert… Benjamin Barber für die zentrale Rolle gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Demokratie und betont die Gesellschaft als wesentliche Ressource der Demokratie  (vgl. Kap. 2). Der individualistische Liberalismus eines funktionalistisch entleerten Demokratieverständnisses habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass auf dem Recht auf Privatleben Egoismus wurde, dass Toleranz zu Apathie verfallen und dass aus dem Recht Indifferenz geworden sei…

Dies klingt für mich wie ein: Haltet den Dieb! Der einzelne Gast mag in der Fremde auf Gastfreundschaft rechnen können; fremde Gruppen jedoch werden meist vergeblich an Verständnis und Gegenliebe in der Fremde appellieren: außerhalb Deutschlands, meine ich damit natürlich; denn an Deutschland soll ja die
(Welt-)Gesellschaft  genesen. Steigende Forderungen richten sich doch nicht gegen die Gesellschaft – wie es früher gang und gäbe war – sondern gegen den Staat, den selbstverständlichen „Sozialstaat“. Wenn die Staaten ins Riesenhafte wachsen und unübersichtlich werden, so können Probleme auch nicht mehr in ihrer Nähe gelöst werden, sondern nur noch fast ausschließlich über die Bürokratie, also über den Staat.

Viele der aktuellen sozialen Protestbewegungen sind von dem Denken geprägt und streiten für eine Verlagerung politischer Gestaltungskompetenz aus dem Staat und in die Gesellschaft. So unterschiedliche Gruppierungen wie Attac, die „Tea-Party“ in den USA oder auch die Proteste gegen den Umbau des Stuttgarter Bahnhofs „Stuttgart 21“ treffen sich in der Gemeinsamkeit, für einen generellen Rückzug des Staates und eine stärkere Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungen sowie für eine Wiederbestärkung gemeinsamem Werte und gegen alles, was von dem „politischen Establishment“ zu tun hat, zu streiten… (a. a. O. S.197, 198)

10.2  Transnationale Zivilgesellschaft in der globalen Politik

Internationale Nichtregierungsorganisationen (INROs) sind ein Teilbereich der Zivilgesellschaft. Sie sind ebenso wie innerstaatliche NROs als Ausdruck einer Unzufriedenheit von BürgerInnen mit den Funktionsleistungen des Staates und seinen formalen Institutionen zu verstehen. INROs zielen darauf ab, staatliche Defizite durch die direkte Partizipation an politischen Prozessen und die eigenständige Organisation politischer Inhalte zu kompensieren. INROs sind daher auch fast immer um spezifische Betroffenheiten und die Wahrnehmung spezifischer Defizite organisiert, die nach Ansicht ihrer Förderer entweder nicht oder nicht angemessen von der institutionalisierten bearbeitet werden. Greenpeace etwa befasst sich mit der vom Staat lange vernachlässigten Umweltproblematik. Amnesty International mit dem ebenso vernachlässigten Schutz von Menschenrechten in Räumen mangelhafter demokratischer Staatlichkeit und Brot für die Welt versucht die Ignoranz des Staates gegenüber dem Elend jenseits der eigenen Grenzen zu kompensieren.
Aufgrund der enormen Vielfalt von INROs ist es nicht einfach, eine klare begriffliche Definition dafür zu finden, was eine INRO eigentlich ist… So gibt es innerhalb der Gruppe der NROs die sogenannten QUANGOS  (quasi NROs, die aus staatlichen Organisationen ausgelagert wurden), GRINGOS (government run non-governmental organisations), GONGOS (governmental organized non governmental organisations) und FRUNGOS (Foreign Funded non governmental organisations).
Viele INROs werden inzwischen öffentlich finanziert, manche  sind „öffentlich finanzierte privat-öffentliche Seilschaften“ beispielweise als „Erfüllungsgehilfen der EU“ oder solche von wenigen Geführter starker internationaler Kapitalgeber. (a. a. O. S.198, 199)
Die Union of International Organisation erließ einen Kriterienkatalog für INROs und gemäß wissenschaftlicher Literatur sollen INROs von Akteuren der Zivilgesellschaft betrieben werden, Gewaltverzicht leisten, moralisch begründete Forderungen erheben und auf Profitinteressen verzichten. Mittel der INROs sind solche der „soft power“, d. h. der Öffentlichkeitsarbeit. (a. a. O. S.199)

10.2.1 Unterstützung internationaler Organisationen

Eine erste „reformistische“ Gruppe von Ansätzen versteht die staatsbasierte Organisation globaler Politik als grundsätzlich angemessen und im Einklang mit demokratischen Prinzipien stehend. Das Ideal ist in dieser Perspektive nicht ein allseitig einheitlich kompetenter Demos, sondern ein arbeitsteiliger Prozess, der hinreichend offen für die Entstehung spezialisierter Öffentlichkeiten und dennoch hinreichend integrativ und organisiert ist, um zu praktischen Lösungen zu gelangen (Peters 1999). ..
Diese Vorstellung geht auf das sogenannte Schleusenmodell von Peters (1993: 340) zurück. Dem Modell zufolge wirken die Medien, die Nichtregierungsorganisationen, das Parlament und die Regierung allesamt als Filter, die egoistische und dem Gemeinwohl eher abträgliche Anliegen von solchen unterscheiden, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen… (a. a. O. S.200) Nanz und Steffek (2008) übertragen dieses Modell auf die internationale Politik und argumentieren, dass sich daraus zwei wesentliche Perspektiven für die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die internationale Politik und deren Demokratisierung ergeben: Zivilgesellschaftliche Organisationen können neue Themen, Interessen und Anliegen der lokalen Bevölkerung in die Mechanismen globalen Regierens einbringen, indem sie direkt am Regelsetzungsdiskurs der Global Governance teilnehmen. Sie können darüber hinaus zur Herausbildung einer transnationalen Öffentlichkeit beitragen, in der politische Optionen öffentlich abgewogen und geprüft werden. INROs werden als Vermittler und Scharniere verstanden, die zwischen der Welt der Politik („Systemwelt“) und der Welt der Bürger („Lebenswelt“) vermitteln.
Nanz und Steffek erwarten, dass die vermittelnde Rolle von INROs in den verschiedenen lokalen Öffentlichkeiten ein steigendes Bewusstsein für die Relevanz globaler Fragen schafft und sie zur Entstehung einer globalen Öffentlichkeit beiträgt. Dieser globalen Öffentlichkeit wird eine zentrale Rolle für die Kontrolle intergouvernementaler Organisationen zugeschrieben. Im Gegensatz zu nationalen Regierungen weisen nur die wenigsten internationalen Organisationen eine parlamentarische Körperschaft mit umfangreichen Kontrollkompetenzen auf…
Ein weiteres Argument, das von den Vertretern einer unterstützenden Perspektive häufig vorgebracht wird, bezieht sich auf die besondere Expertise (problemlösungsrelevantes Wissen) vieler gesellschaftlicher Gruppen.

Man darf doch vermuten, dass auf diese Weise in die Richtlinien der EU Vorschriften und Praktiken eingebracht wurden, die etwa das Genderunwesen und die Überbetonung der Freiheit für alle erdenklichen sexuellen Praktiken betreffen, während wirklich existentielle Probleme, wie sie etwa aus der völligen Freizügigkeit zwischen den Staaten bei sehr unterschiedlichen Fortpflanzungsraten zwischen den ethnischen und religiösen Gruppen sich ergeben, an Bedeutung heruntergespielt werden. Oder sind die entsprechenden Lobbys direkt in die Politikspitze eingedrungen?

Gerade in den sich neu etablierenden Politikfeldern (wie Umweltpolitik in den siebziger Jahren und der Verwaltung des Internets heute) verfügen staatliche Verwaltungen nicht über das notwendige technische Wissen, um überhaupt die relevanten Themen zu erkennen und angemessen regulieren zu können. In der Katastrophenhilfe (Médicins sans frontières, International Committee Red Croce), der Korruptionsbekämpfung (Transparency International), dem Menschenrechtsschutz (Human Rights Watch, Amnesty International) und vielen anderen Politikfeldern haben sich hochprofessionelle INROs etabliert…

Eine weitere Stärke von INROs ist die Fähigkeit, Probleme direkt beim Namen zu benennen. INROs müssen im Gegensatz zu Regierungen keine diplomatischen Umgangsformen einhalten, sondern können Skandale als solche bezeichnen, ohne Rücksicht auf die Animositäten einzelner Länder oder starker innenpolitischer Interessengruppen nehmen zu müssen. (a. a. O. S.201, 202)

10.2.2  Belagerung internationaler Organisationen

Die Hoffnungen, die mit der Etablierung einer transnationalen Zivilgesellschaft verbunden werden, beschränken sich allerdings nicht auf die konstruktive Kritik und Unterstützung internationaler Organisationen. In der Literatur finden sich auch grundsätzlich skeptische Analysen, die der standardisierten Struktur internationaler Organisationen eine alternative Instanz kritischer zivilgesellschaftlicher „Belagerung“ gegenüberstellen wollen. INROs stellen in dieser Perspektive Instrumente der Kritik dar, die nicht zum Bestandteil der offiziellen Politik werden, sondern diese permanent herausfordern, Rechenschaft oder gurte Gründe einfordern sollten und damit als ein alternatives Modell globaler politischer Organisation gedacht werden können… Macdonald geht in…“Global Stakeholder Democracy“… in ihrer Analyse davon aus, dass das internationale System sich zu einer Ordnung weiterentwickelt hat, die in einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure politische Macht ausübt…. dass die Repräsentation durch Nationalstaaten und die Gestaltung von Abstimmungsverfahren auf der Basis des Mehrheitsprinzips nur eine unter anderen Möglichkeiten der Gestaltung legitimer Politik sei. Sie leide zudem daran, dass sie auf einer Vorstellung von Politik aufbaue, die an nationalstaatlichen Grenzen orientiert sei und damit im Widerspruch zum transnationalen Charakter viele drängender Probleme stehe. Eine alternative Möglichkeit der Gestaltung legitimer Politik sei die Repräsentation von Betroffenheiten durch selbst gewählte Nichtregierungsorganisationen und deren Kontrolle durch auferlegte Rechenschaftspflichten seitens ihrer „Stakeholder“. Solche Kontrollen sollten sich an dem nationalstaatlichen Modell des Bürgers, sondern an der faktischen Betroffenheit von Menschen orientieren. Nicht die formale Zugehörigkeit zu einer nationalen Gemeinschaft, sondern das Ausmaß, zu dem die Handlungen politischer Institutionen individuelle Freiheiten beeinträchtigen, sei die wichtigste Größe für die Zuerkennung von Einflussmöglichkeiten zu verstehen. Teilhaberrechte sollten daher nicht jeder Person gleichermaßen zukommen, sondern bei denen konzentriert werden, die von Entscheidungen im besonderen Maße betroffen sind. (a. a. O. S.202, 203)

Auch die direktdemokratische Abstimmung über biotele Gesetzesvorschläge orientiert sich an der direkten Betroffenheit von Menschen durch das jeweils zur Abstimmung stehende Gesetz. Das Stimmengewicht vom Ausmaß der Betroffenheit abhängig zu machen wurde erwogen, aber dann doch wieder wegen der Abwägungsschwierigkeit und der damit gegebenen Zeitverzögerungen verworfen. Bei der Betroffenheit im biotelen System gelten zudem positive und negative Gesetzesauswirkungen auf die Betroffenen gleichrangig, also Freiheitseinschränkungen gleich viel wie Freiheitserweiterungen. Die Abwägung für eine gerechte innergesellschaftliche Lastenverteilung geschieht im jeweiligen biotelen Begutachtungsprozess.

In „Global Deliberative Politics“ verfolgt John Dryzek ganz ähnlich die Idee, zivilgesellschaftliche Akteure als ein wirkungsmächtiges Korrektiv zurn formal organisierten Macht der Staaten zu sehen. Dryzek zufolge ist eine derartige Ergänzung nötig, da internationale Organisationen nur beschränkt demokratiefähig seien. Sie bauten auf hierarchischen Verwaltungsstrukturen auf und seien daher nur begrenzt offen für die Vielfalt globaler zivilgesellschaftlicher Problemwahrnehmungen. Als Korrektiv gegen die resultierende Verengung der politischen Spielräume setzt Dryzek auf die Vielfalt transnationaler Öffentlichkeiten, die sich um spezifische Themengebiete oder auch internationale Institutionen organisieren. Sie sollen eine neue Form der grenzüberschreitenden Politik und der gesellschaftlichen Selbstverständigungspraxis befördern. Transnationalen Öffentlichkeiten wird die Erwartung entgegengebracht, über gute Argumente und öffentlichen Druck Einfluss auf die Entscheidungsträger nehmen zu können. Im Gegensatz zu Politikern seien sie an sachlichen Anliegen interessiert ohne selbst nach Macht zu streben. Sie entwickelten eine Form der „reflektiven Intelligenz“… Erst die Kritik von außen motiviere Institutionen oftmals dazu, über ihre internen Arbeitsabläufe hinauszuschauen und ihre eigene Arbeit kritisch zu hinterfragen…
Die Notwendigkeit der kritischen Begleitung von Politik wird auch von James Bohmann (2005) betont. Nicht in der eigentlichen Politikgestaltung, sondern in der kritischen Begleitung, der „contestation through global networks“, sieht er das wichtigste Element kosmopolitischer Demokratie. Bohmann beschreibt in seinen Analysen das Entstehen einer grundlegend neuen transnationalen Öffentlichkeitsstruktur, die sich aus einer Vielzahl paralleler und jeweils poltikfeldspezifischer Demos zusammensetzt… (a. a. O. S.203)

Um den Einfluss grenzüberschreitender öffentlicher Räume auf die staatliche und zwischenstaatliche Politik noch weiter zu erhöhen schlagen Dryzek und Niemeyer (2008) die Gründung von parlamentähnlichen „Diskurskammern“ („chambers of discourses“) vor.
Diese Diskurskammern sollen den Autoren zufolge ein möglichst breites politisches Spektrum unterschiedlicher gesellschaftlicher Problemwahrnehmungen abdecken und einen kritischen Resonanzboden darstellen, vor dessen Hintergrund Politik sich zu rechtfertigen hätte. Sozialwissenschaftliche Methoden sollen dafür eingesetzt werden, relevante Diskurse zu identifizieren und eine Gewähr dafür zu übernehmen, dass alle Meinungen und Weltsichten berücksichtigt werden. Zuständig wären Wissenschaftler ebenfalls dafür, die richtigen Personen zur Darstellung dieser Sichtweisen zu identifizieren.
An diesem Punkt wird es auch N. etwas bedenklich, soviel Vertrauen in die Sozialwissenschaft zu setzen.
An die Stelle der Anarchie der kommunikativen Freiheit“ (Niesen/Herborth 2007) der sich selbst überlassenen Öffentlichkeit würde der Zwang der Expertise und die wissenschaftlich kontrollierte Gestaltung des öffentlichen Raumes treten. Eine eher erschreckende Perspektive.

Biotele „Zensur“ zugunsten der Meinungsfreiheit

Äußerlich besteht hier eine gewisse Ähnlichkeit mit der durch die „Ecke der Wissenschaft“ in den Massenmedien obligatorisch geplante Möglichkeit für jedermann, sich im Zusammenhang mit einer biotelen Gesetzesvorlage über die Standpunkte unabhängiger Wissenschaftler aller zugezogenen Disziplinen vor einer direkt-demokatischen Abstimmung in den Medien zu unterrichten. Aber die Freiheit zur Meinungsäußerung wird im letzteren Fall nicht eingeengt, lediglich wird jeder Meinungsäußerung, die entgegen dem Anliegen des biotelen Gesetzesvorschlages Stellung bezieht, die wissenschaftlich-sachlich biotele Begründung beigefügt, die positiv zur Abstimmung motivieren soll. Biotele Antragsteller können aus allen Bevölkerungsschichten kommen, von biotelen Gutachtern wird lediglich das Wahrscheinlichmachen eines gewissen höheren Bildungsgrade abverlangt ausgenommen den Stellung nehmenden Fachwissenschaftlern, für die fachliche Qualifikationen gelten; immer aber auch gilt die Notwendigkeit der Gutachterauswahl aus einer Gruppengröße, welche die Nichtidentifizierung und damit die Unabhängigkeit bioteler Gutachter gewährleistet.

Ein anderes viel diskutiertes Instrument zur Erhöhung des Einflusses der Zivilgesellschaft auf die organisierte Politik sind Referenden. Referenden wird von ihren Befürwortern sowohl ein direkter als auch ein indirekter Nutzen zugesprochen. Der direkte Nutzen liege darin, dass die Exekutiven genötigt würden, die Meinung der Gesellschaft zu berücksichtigen und dass damit einer Entkopplung von Politik und Gesellschaft entgegen gearbeitet werde. Gegen den explizit artikulierten Willen der Bevölkerung lassen sich Inhalte in einer Demokratie nur unter hohen politischen Kosten durchsetzen. Hinzu trete der indirekte Nutzen, dass die gesellschaftliche Mobilisierung im Vorfeld einer Abstimmung die Bevölkerungen für die Politik jenseits des Staates mobilisiere und – so die Hoffnung für die EU – die Entstehung einer politischen Identität befördern könne… 
Beiden Erwartungen ist allerdings mit einem guten Schuss Skepsis zu begegnen. Referenden sind generell sehr anfällig für ökonomisch machtvolle Akteure, die etwa durch Medienkampagnen die öffentliche Meinung manipulieren. Die irische Kampagne im Jahr 2008 gegen den Vertrag von Lissabon ist hierfür ein deutliches Beispiel. Der irische „Libertas“-Club hat nach Schilderungen irischer Regierungsmitglieder im Vorfeld der Abstimmung für mehr als zwei Millionen Euro Tausende von Plakaten an Straßenlaternen und Litfaßsäulen gehängt, Zeitungsanzeigen und TV-Spots geschaltet. Woher der Verein, der im Jahr zuvor noch keinen einzigen Cent eingenommen oder ausgegeben hatte, über diese Summer verfügte, ist bis heute unklar. (a. a. O. S.204, 205) Klar ist jedenfalls, das der negative Ausgang des Referendums hiervon maßgeblich beeinflusst wurde. Referenden drohen ganz grundsätzlich eher die medienpolitischen Machtverhältnisse als die unverzerrte gesellschaftliche Meinung abzubilden… Wenn Referenden leicht zur Beute machtvoller Interessen werden können und wenn Referenden in der Tat eine positive Wirkung auf die Entstehung einer politischen Identität haben, dann liegt es nahe aus genau diesem Grund dem Instrument sehr skeptisch gegenüber zu stehen. (a. a. O. S.205)

Deutschland ist mehr als Industriestandort, nämlich Heimat

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass N. ein unbedingter Verfechter des EU-Zentralstaates ist. Und selbst wenn die irischen Kampagne-Gelder aus dem Ausland gekommen sein sollten, so haben doch vermutlich die Iren erst durch diese Kampagne von ihrem Recht auf Ablehnung der EU-Verfassung erfahren; denn die offizielle Regierung und die Medien haben sich bestimmt für den Vertrag stark gemacht. In diesem beinhaltete gleich der erste Artikel den freien Personenverkehr innerhalb der EU! Dessen Folgen – denn Brüssel besteht ja weiter hierauf –  werden noch zu schweren Erschütterungen Anlass geben. Kapital-Güter- und Arbeitsfreizügigkeit, wie die Industrie fordert, machen nämlich nicht den ganzen Lebensinhalt aus; viele Menschen erwarten mehr und dürften dazu bereit sein, für dieses Mehr auch Opfer zu bringen.
Noch entlarvender für eine linksliberale Überzeugungshaltung scheint mir  der letzte Satz zu sein; denn ein
Konservativer ist stolz auf eine politische Identität, ist froh sich mit seinem Land als seiner Heimat identifizieren zu können und die unmittelbare Umgebung nicht ständig mit Fremden zu teilen, die sich neben ihm niederzulassen entschlossen ohne danach zu fragen, ob sie auch erwünscht seien mit ihrer vielleicht ganz an-deren Lebensart. http://diefreiheitlichen.wordpress.com/2014/01/20/steuerung-der-zuwanderung-als-staatsaufgabe/#more-1288
http://diefreiheitlichen.wordpress.com/2013/12/22/asylanten-auffangbecken-der-eu/

10.2.3  Überwindung internationaler Organisationen

Die wohl am weitesten reichenden Vorschläge für die Rolle von Nichtregierungsorganisationen in der demokratischen Politik kommen aus einer Denktradition, die staatlicher Herrschaft und formalen rechtsbasierten Institutionen grundsätzlich ablehnend gegenüber steht. Anarchistische Beiträge argumentieren, dass sich Demokratie nicht nur ohne Staat realisieren lasse, sondern sogar auf deren Überwindung angewiesen ist. Autoren wie Hardt und Negri (2002,2004) lehnen entsprechend die repräsentative Demokratie grundsätzlich ab… Das zentrale Problem liege letztlich darin, dass staatliche Herrschaft immer die Delegation politischer Macht verlange und die Kontrolle Weniger über Viele bedinge. Das aber ist Hardt und Negri zufolge mit der Idee der Demokratie unvereinbar. Demokratie könne nur dort bestehen, wo alle sich selbst regieren und wo niemand gezwungen ist, den Regeln anderer zu gehorchen… Auch die Hoffnung auf Gründung eines Weltparlaments als Basis globaler Demokratie wird zurückgewiesen. Das repräsentative Modell werde in einem globalen Parlament schon aufgrund der schieren Größe der Weltbevölkerung ad absurdum geführt und könne keinesfalls Demokratie gewährleisten.
An Stelle dieser klassischen Formen der Organisationglobaler Politik stellen die Autoren die Idee einer sich selbst verständigenden und herrschaftsfreien Gemeinschaft der Vielen (Multitude). Unter der Multitude wird die Gesamtheit aller Menschen verstanden, die innerhalb der Logik des kapitalistischen Systems leben und zusammen handeln. Bei der Multitude handelt es sich um keine homogene Gruppe im Sinne eines Volkes oder einer bestimmten Klasse. (a. a. O. S,205, 206) Die Multitude wird vielmehr als eine Gruppe von zusammen handelnden „Singularitäten“ verstanden, die alle für sich spezifisch, besonders und ganz eigen sind. Hierzu gehören potentiell alle Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ihrere Klasse, Klasse oder ihrem Geschlecht. Die Multitude ist damit insofern umfassend als sie niemanden ausschließt, sondern offen für alle unterschiedlichen Formen menschlichen Lebens ist.
Die Multitude ist gleichzeitig allerdings auch ein hypothetischer Begriff. Er bezieht sich nicht auf eine empirische Realität, die durch Beobachtungen festgestellt werden könne, sondern bezeichnet etwas, das sein könne und entstehen solle… eng verbunden mit einem Bewusstseinswandel… Hoffnung auf Demokratisierung des globalen Kapitalismus (des so genannten „Empire“) … Das globale Empire wird daher von der Multitude nicht gestürzt; sie eignet es sich vielmehr an und macht es sich zu Eigen.

10.3 Die NROisierung der Weltpolitik

Alle drei Perspektiven haben eine gewisse normative Attraktivität. Wie aber sieht es mit ihrer Praktikabilität aus oder, einfacher gesagt, wie sehr decken sich ihre jeweiligen Ideen mit dem, was wir auch wirklich beobachten können? Zuerst einmal kann wenig Zweifel daran bestehen, dass die „NROisierung der Weltpolitik“ ein reales Phänomen ist. Es gibt heute kaum noch eine internationale Organisation, die nicht NROs in ihre Arbeit mit einbindet und entweder von deren Expertise profitiert oder von ihnen kritisch belagert wird…., [so] dass die Union of International Associations für Mitte der sechziger Jahre lediglich ca. 1.500 NROs auflistet und heute bereits von knapp 8.000 NROs ausgeht. (a. a. O. S.206)
 Gratuliere! Aber Reden auf Konferenzen und Handeln ist zweierlei. Dies sage  ich angesichts der Gesamtaufgabe, ohne die Verdienste vieler NROs in der praktischen Entwicklungshilfe schmälern zu wollen.

Auch in qualitativer Hinsicht hat sich die INROs-Landschaft über die letzten Dekaden stark verändert. NROs sind nicht länger nur politikexterne Kritiker, sondern fördern die direkte Teilhabe an großen internationalen Konferenzen ein, verlangen Mitsprache bei der Regelformulierung und sind häufig eingebunden in die Umsetzung der Beschlüsse internationaler Organisationen. INROs sind damit zu wichtigen politischen Akteuren geworden. Ohne INROs wie Greenpeace würde der tropische Regenwald noch schneller abgeholzt werden und ohne die Arbeit von Transparency International die Korruption noch weiter verbreitet sein… Gerade im Menschenrechtsbereich ist weiterhin die innerstaatliche Werbung um öffentliche Zustimmung für internationale Normen ein zentrales Tätigungsfeld von INROs (Forschungsgruppe Menschenrechte 1998)… (a. a. O. S.207)

Weder die EMRK noch die Menschenrechtsgremien der VN kommen heute ohne die Berichte von INROs über Menschenrechtsverstöße aus…
In der medialen Öffentlichkeit bringt sich diese hohe Relevanz von INROs deutlich zum Ausdruck, Die Jahresberichte von Amnesty Internationalwerden regelmäßig als wesentliche Indikator für die Menschenrechtslage in der Welt wahrgenommen…
Während damit der empirische Befund des Entstehens einer transnationalen Zivilgesellschaft im Bereich der Ergänzung und Kritik internationaler Organisationen wenig strittig ist, bleibt die weiterreichende Perspektive einer Ersetzung internationaler Organisationen durch NROs noch weit entfernt. Autoren wie Hardt und Negri stützen die diesbezüglichen Hoffnungen auf Erwartung eines zivilgesellschaftlichen Mentalitätswandels, der sich beispielhaft in den alle zwei Jahre stattfindenden Treffen des Weltsozialforums (WSF) zum Ausdruck bringt. Das WSF ist historisch als Gegenveranstaltung zum Weltwirtschaftsforum in Davos entstanden. Es bringt Tausende von Nichtregierungsorganisationen und interessierte Individuen aus der ganzen Welt zusammen, die gemeinsam ihrem Protest gegen die bestehende kapitalistische Weltordnung, gegen Ungerechtigkeit und Not oder gegen die Umweltzerstörung Ausderuck verleihen wollen… Am WSF 2009 nahmen nach Angaben des Veranstalters über 130.000 Besucher aus 142 Ländern teil, darunter Delegierte von rund 4.000 sozialen Bewegungen, indigenen Völkern, Gewerkschaften, Kirchen und nichtstaatlichen Organisationen. Inhaltliche Schwerpunkte waren Ökologie und Klimagerechtigkeit, Arbeitswelt und Menschenrechte, indigene Völker sowie die strafrechtliche Verfolgung von Teilnehmern an  sozialen Protesten… (a. a. O. S.208) … das WSF … verfügt weder über beschlussfassende Organe noch einen offiziellen Sprecher oder irgendwelche Umsetzungsbefugnisse. Sein wesentliche Gremium ist der Internationale Rat, in dem acht brasilianische Organisationen und mehrere Dutzend ausländischer Gewerkschafts-, Umweltschutz-, Frauen-  und Entwicklungsorganisationen aus Nordamerika, Europa, Afrika und Asien vertreten sind, Es hat einen nichtkonfessionellen Charakter, obwohl kirchliche Gruppen und Organisationen stark präsent sind…
Von islamischen ist nicht die Rede, von Geburtenregelung ebenfalls nicht. In einem biotelen Weltstaat wären die internationalen Kontingente der Weltpolizei noch Zulieferer von  Informationen über Menschenrechtsverletzungen an die (Welt-)Öffentlichkeit.

10.4  Die demokratische Qualität der transnationalen Zivilgesellschaft

Die Idee einer transnationalen Zivilgesellschaft stellt eine radikale Alternative zu den beiden Ideen des Multilateralismus und des Bundes de Demokratien dar. Sie basiert nicht auf dem Staatenmodell, sondern auf der Idee, dass die Menschen auch am Staat vorbei auf der globalen Ebene politisch handlungsmächtig werden können…
Auch wenn sich die drei Ideen der transnationalen Zivilgesellschaft als Unterstützung, als Belagerung und als Alternative zum Staatensystem in wesentlichen Dimensionen unterscheiden, eint sie doch das Versprechen, dass Politik jenseits der formalen Strukturen von territorialer Repräsentation möglich ist. Genau hier finden die drei Konzepte allerdings auch ihre normativen Grenzen. Keiner der drei Vorschläge hat eine überzeugende Antwort auf die Frage nach der Legitimierung von INROs und ihrer angemessenen Kontrolle. Sie bleiben in allen Fällen subjektive Interessenvertreter; die für niemanden als die von ihnen vertretende Klientel sprechen und die niemanden als dieser Klientel Rechenschaft schuldig sind.  Damit fehlt ihnen auch eine überzeugende Begründung dafür, warum sie in einer mehr als beratenden und unterstützenden Funktion in Entscheidungsprozesse eingebunden sein sollten, deren Ergebnisse verpflichtenden Charakter für alle haben.

Um als Einzelner oder auch in Gruppe „am Staat vorbei handeln zu können“, gäbe es neben den NROs mit Biotelie eine weitere Möglichkeit, die eben im Staat ihren festen Platz hätte und eine Handlungsmöglichkeit, sobald der Beweis einer Verbesserungsmöglichkeit für das Gemeinwohl mit hoher Wahrscheinlichkeit gelungen ist. Diese Beweispflichtigkeit in Verbindung mit einem an einem Gemeinwohlschema abzuarbeitenden Programm würde auch die Zersplitterung in Sonderinteressen beheben, die dem Einfluss der NROs heute anhaften.

10.4.1  Kongruenz

Eine globale organisierte Zivilgesellschaft klingt auf den ersten Blick wie eine Form kosmopolitische Politik, die ein hohes Maß an Kongruenz mit bestehenden globalen Problemlagen aufweist. ..(a.  a. O. S.209, 210)
Ein etwas genauerer Blick auf das Phänomen der globalen organisieren Zivilgesellschaft gibt allerdings auch eine Reihe von Gründen für Nachfragen. Die empirisch existente organisierte Zivilgesellschaft ist faktisch sehr viel weniger global als es der Begriff nahelegt. Die allermeisten der auf internationalen Konferenzen präsenten und die Arbeit internationaler Organisationen begleitender INROs stammen aus Europa und Nordamerika…
Die anderen Völker haben meist kein Geld, um Flug- und Hotelkosten etc. zu tragen.

10.4.2  Partizipation

Die Idee einer transnationalen Zivilgesellschaft, in der sich Menschen je nach ihren Neigungen und Anliegen selbst bestimmt einbringen, hat einen offensichtlichen partizipationsanalytischen Charme. Es ist eine Form der politischen Organisation, die mit sehr geringen Freiheitseinschränkungen einher geht und in der jeder sich da und dort einbringen kann, wo es ihm oder ihr passt. Oder sich eben auch nicht einbringt und sich damit selbstbestimmt fremd bestimmen lässt… (a. a. O. S.210)
In vielen …Äußerungen schwimmt allerdings auch ein gehöriges Maß an überschießendem Enthusiasmus und manchmal auch ein Mangel an kritischer Analyse mit. Bei allen Stärken, die INROs aufgrund ihrer Basisnähe und ihres hohen Maßes an zivilgesellschaftlichem Engagement aufweisen, darf nicht übersehen werden, dass INROs zumeist eine sehr begrenzte Klientel repräsentieren. INROs sprechen faktisch nicht für die Weltgemeinschaft, sondern für die spezifische Gruppe der selbst ernannten Umweltschützer, Friedensbewegten oder Menschenrechtsaktivisten. Als solche reklamieren sie zwar, allgemeine Interessen zu verfolgen und sind zweifellos als wichtige Kritiker der internationalen Herrschaftspraxis zu betrachten. Formal sind sie gleichzeitig allerdings auch nur Sondergruppeninteressen, die partikulare Anliegen verfolgen und sich auf kein repräsentatives Mandat stützen können…
Es ist mit dem demokratischen Verfahren hingegen nicht vereinbar, Nichtregierungsorganisationen als Substitut für repräsentativ-majoritäre Volksvertreter zu verstehen.

Diesen Mängeln könnte mit Biotelie hoffentlich abgeholfen werden, da ihre Aktivitäten das Sieb für Gemeinwohl durchlaufen müssten.

10.4.3  Kontrolle

INROs weisen zudem das grundlegende Problem auf, eigentlich niemandem außerhalb ihrer eigenen Organisationsstruktur gegenüber verantwortlich zu sein. Sie unterliegen keiner politischen Kontrolle durch ein Parlament oder die Öffentlichkeit, sondern können letztlich alles das tun, was sie wollen. Sie sind, so gesehen, verantwortungslos. Selbst eine so große und anspruchsvolle INRO wie Greenpeace kennte keinen formalen Mechanismus, der sie einer externen Kontrolle unterwerfen würde. Die wesentlichen Kontrollmechanismen verlaufen intern zwischen dem Annual General Meeting (AGM, dem International Board of Directors und dem International Executive Director. Das AGM, das eine Art globales Parlament von Greenpeace darstellt, wird wiederum von den nationalen Sektionen von Greenpeace beschickt. Im deutschen Fall kommt hier die Organisationsform des eingetragenen Vereins zur Anwendung, die Externen, also Nichtmitgliedern von Greenpeace, keinerlei Einfluss auf die Inhalte der Politik von Greenpeace einräumen… Fast alle großen NROs werden faktisch wie gemeinnützige Unternehmen (also ohne Gewinnausschüttung) betrieben… (a. a. O. S.213)
Abbildung 12 gibt das Organigramm Greenpeace wieder. Greenpeace Deutschland weist unter der operationellen Leitung der Geschäftsführung einen Aufsichtsrat auf, der wiederum der Versammlung der 40 stimmberechtigten Mitglieder vorsteht. Das Spendenaufkommen ist allerdings von der Rücksichtnahme auf ein breites Publikum abhängig. (a. a. O. S.212)
Greenpeace war eine der wenigen Organisationen, die auf meine Bitte auf Unterstützung bei der Entwicklung eines biotelen Gutachtenverfahrens vor etwa zehn Jahren wenigstens antworteten. Von Greenpeace erwarte man (nur) spektakuläre Aktionen; für die Beurteilung meines Anliegens fehlten die geeigneten Fachleute.

10.4.4  Entscheidungsfähigkeit

Die global organisierte Zivilgesellschaft weist ihre vielleicht größten Schwierigkeiten im Hinblick auf ihre Entscheidungsfähigkeit auf. Macdonald, Dryzek, Niemeyer und Bohmann haben zwar völlig Recht, dass INROs von hoher Bedeutung für die kritische Begleitung von Politik sind. Von der konstruktiv-kritischen Begleitung von Politik zur Übernahme einer tragenden politischen Rolle ist es allerdings noch ein weiter Weg. Derzeit finden sich noch keine überzeugenden Antworten auf die Frage, wie sich die Vielfalt der Zivilgesellschaft gleichzeitig beibehalten und doch in formale Entscheidungsverfahren überführen lässt…
Jeder Versuch, die internationale Zivilgesellschaft in die Pflicht zur Übernahme von Verantwortung zu nehmen, droht ihre Kraft zur Mobilisierung freiwilligen Engagements zu interminieren und sie damit letztlich zu schwächen.

1.3.5 Durchsetzungsfähigkeit

Die Fähigkeit der globalen organisierten Zivilgesellschaft sich gegen die formale Politik der Regierungen und der internationalen Organisationen durchzusetzen hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. INROs können dann erstaunlich viel Macht entwickeln, wenn sie die Öffentlichkeit mobilisieren und breiten gesellschaftlichen Protest organisieren können. Eindrückliche Beispiele hierfür sind die Verhinderung der Versenkung der Ölplattform Brent Spar, die Kampagne gegen Pelzmäntel oder auch gegen Kinderarbeit…
Wenn sich keine starken Bilder produzieren und keine Öffentlichkeit mobilisieren lässt, dann läuft der Aktivismus von INROs leicht ins Leere und bleibt ohne politische Resonanz
Mit komplexen Themen tun sic INROs besonders schwer. (a. a. O. S.213)
Aus der schwierigen Abwägung zwischen dem Nutzen von Freihandel für die globale Entwicklung und der hierzu notwendigen Befolgung internationalen Handelsrechts wird so schnell das Monster WTO, das mit seinen allumschlingenden Amen nach der Weltherrschaft greift. (a. a. O.S.214)

Der biotele Aspekt der PLURALITÄT (als Vielfalt) würde Völkern und Stämmen, die sich in existentiellen Schwierigkeiten befinden auch Schutzzölle erlauben. Und selbst dort wo sich vom Elend keine publikumswirksamen Bilder durch eine INRO im Sinne des „Robbenbabyphänomens“ gewinnen ließen, wie aus der Sahelzone,  würde die kontrollierende Weltpolizei Unterstützung gemäß dem biotelen Aspekt des AUSGLEICHS Hilfe vermitteln und verwalten, soweit sich die Bevölkerung an Geburtenregelung und Naturschutz – beides gehört zusammen – hält. Die Gefahr einer Weltherrschaft der WTO wäre also wohl eher geringer.

Neue biotele Regeln

Zum Einblick in die Werkstatt biotelen Denkens reagiere ich auf die eben eröffneten Möglichkeiten, von einem angeblich global gültigen Schema der Kommerzialisierung menschlichen Lebens abzuweichen, mit einer neuen Regel, die als Hauptregel, d. h. eigenständig als Regel 8a, unter AUSLESE zu Regel 8 und als erinnernde Nebenregel R8a bei den übrigen evtl. betroffenen Aspekten mit in das Regelwerk aufzunehmen ist:

Regel 8a: KONKURRENZ  ist ein Brückenbegriff von und um H  AUSLESE.
I. KONKURRENZ  ist unter A VERGLEICHEN dann zu berücksichtigen, wenn benachteiligende Täuschung im Spiel  ist, insbesondere wenn dieses sich auf Lebenseinstellung und Erziehung langfristig auswirkt.

II. KONKURRENZ  betrifft die B GEGENSEITIGKKEIT und ist dort zu berücksichtigen, soweit die Fairness dabei gestört wird. Lediglich dauerhafte oder zeitlich überdauernde  Störungen oder Förderungen sind zu berücksichtigen, wenn noch höher zu bewertende Beeinträchtigungen  oder Förderungen von J HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang oder Bedrohung) zur Bewertung kommen.

III. KONKURRENZ ist als Mittel der  H AUSLESE die treibende Kraft der Naturentwicklung einschließlich der Gesundheit, entsprechende besondere Auswirkungen des Gesetzes sind bei C SPONTANEITÄT einzutragen.

IV. KONKURRENZ beeinflusst eventuell auch D AKTIVITÄT als Handlungsfähigkeit.
KONKURRENZ belebt und stärkt im Allgemeinen die Wirtschaft, kann aber im Bereich bestimmter insbesondere weniger industrialisierter Kulturen auch hemmend bis zerstörend wirken und muss dann zurückgefahren und entschärft werden. Für diese Bremswirkung auf die AUSLESE ist dort eine Negativwirkung (als Minus) für die entgangenen Vorzüge (Aktivwerte, die sonst unter AKTIVITÄT entstanden wären) einzusetzen. Konkurrenzverschärfende Zollmaßmaßnahmen sind unter derartigen Umständen zulässig. Werden zusätzliche besondere wirtschaftliche Erträge durch die Schutzmaßnahmen erzielt, so sind diese positiv unter AKTIVITÄT in Ansatz zu bringen.  

V. Wenn KONKURRENZ  bedeutenden Einfluss auf E AUTARKIE (Selbständigkeit, Selbstverteidigung bis Selbstbehauptung) hat, indem durch das Gesetz Einzelne, Gruppen bis hinauf zu Staaten dazu befähigt oder dabei behindert werden, sich unabhängig von anderen Selbständigkeit zu erringen oder zu bewahren, so ist dies zu bewerten.
Wird menschliches Siedlungsgebiet dadurch erhalten oder ohne Verstoß gegen Naturschutzregelungen erweitert, so können im zweckmäßigen Umfange Leistungen gemäß J AUSGLEICH gewährt werden. Bewertungen unter C SPONTANEITÄT für Erweiterung belebten Naturraumes sind in Betracht zu ziehen. Bei  Wert-Überwiegen im Rahmen eines  Aspektes darf nur dieser bewertet werden.
Beispiel: Die Verschleppung von die natürliche Fauna und Flora verdrängenden Arten etwa durch den Verkehr in andere Biozönosen gilt als negativ zu  bewertender AUSTAUSCH. (Negativ-Funktion und Beispiel sind unter K AUSTAUSCH als Regel 20A nachzutragen.)

VI. KONKURRENZ  ist unter F PLURALITÄT  (Vielfalt) zu berücksichtigen, wenn neue und brauchbare Formen und Verfahrensweisen gefördert werden, soweit sie zu bejahten Kulturen  führt und nicht unter C SPONTANEITÄT und E AUTARKIE bereits berücksichtigt wurden.

VII. KONKURRENZ  ist unter G AUTONOMIE (Freiheit, Eigenverantwortung) zu berücksichtigen, wenn Zuwachs oder Abnahme durch das Gesetz für besonders bedeutsame Einzelne oder Gruppen oder auch für Staat(en) und Gesellschaft(en) erheblich ist.

VIII. KONKURRENZ ist unter  I HYPARCHIE positiv oder negativ zu berücksichtigen, wenn die Beeinträchtigungen oder deren Beseitigung sich auf C SPONTANEITÄT  über ernsthafte Gesundheits- und Lebensbedrohung, A VERGLEICHEN, B GEGENSEITIGKEIT, E AUTARKIE. G AUTONOMIE, J AUSGLEICH oder L SUBSIDIARITÄT auswirkt, wobei die aufgeführten Aspekte dann nicht mehr eigens zur Bewertung herangezogen werden, es sei denn, die Auswirkungen auf diese Aspekte dauerten nach Beseitigung von HYPARCHIE-Auswirkungen fort für diese Zeiträume.

IX. KONKURRENZ ist unter  J AUSGLEICH positiv oder negativ zu berücksichtigen, in dem Maße wie Zukunftsmöglichkeiten beeinflusst werden .

X. KONKURRENZ ist unter  L SUBSIDIARITÄT soll soweit Förderung von Handlungsfähigkeit unter AUSGLEICH (also nicht unter D AKTIVITÄT) positiv bewertet werden neben positiver Bewertung auch unter HYPARCHIE (soweit wesentliche soziale Spannungen abgebaut werden); im Ausmaß der Verausgabung des oder der Helfenden ist SUBSIDIARITÄT als Hilfe auf J AUSGLEICH negativ zu verbuchen. SUBSIDIARITÄT als Gliederungsmerkmal von und innerhalb von Staaten  ist je nach Wirkrichtung bei E AUTARKIE positiv oder negativ zu bewerten.


Der Gutachter hat, wenn er einen Brückenbegriff bei seiner Auswertung abarbeitet, diesen mit der Einleitung zu erwähnen,
z, B.: Ich folge dem Brückenbegriff KONKURRENZ: …

Die Brückenbegriffe können vermehrt und auf der Überblickstabelle  der Aspekte (ganz oben) diesen in der Reihenfolge der Nähe zu den Aspekten oder der Häufigkeit ihres Gebrauchs angefügt und  auf einer Sonderliste unten näher ausgeführt werden, soweit der Gutachter dadurch bei seiner Bewertung unterstützt wird. KONKURENZ wurde vorübergehend als Regel 8a eingeordnet.

Nachdem ich mich so quasi als Akteur und Organisator einer Nicht-Regierung-Organisation aufgeführt habe wieder weiter mit N.:

11.  Der demokratische Weltstaat

Der Weltstaat findet in der Idee der Freiheit eine seiner wichtigsten Begründungen. Nur dann, wenn eine zentrale Gewalt garantiert, dass jedermanns Recht und Freiheit auch von jedem anderen respektiert wird, kann eine allgemeine Freiheit von Unterdrückung bestehen. Dieses grundlegende Argument zur Begründung der Notwendigkeit eines Weltstaates leitet sich aus der These von Thomas Hobbes (1631/2011) ab, dass es ohne eine zentrale Staatsgewalt auch keine funktionierende öffentliche Ordnung geben kann...
Die staatliche Organisationsform reagiert damit auf die bereits von dem deutschen Philosophen Immanuel Kant zum Ausdruck gebrachte Einsicht, dass die Menschen eines Staates bedürfen, um sich vernünftig zu verhalten… Der Rechtszwang sei mit der Freiheit daher nicht nur verträglich, sondern werde durch die Idee der Freiheit sogar gefordert (Kant 1785/1982)…
Jürgen Habermas zufolge wird der Staat „als Sanktions-, Organisations- und Exekutivgewalt nötig, weil Rechte durchgesetzt werden müssen, weil die Rechtsgemeinschaft einer identitätsstiftenden Kraft ebenso wie einer organisierten Rechtsprechung bedarf, und weil aus der politischen Willensbildung Programme hervorgehen, die implementiert werden müssen“ (1992;168).

11.1 Die politische Idee des Weltstaates

Viele aktuelle Versuche der Begründung eines Weltstaates lassen sich auf Kants Schrift „Zum Ewigen Frieden“ zurückführen… (a. a. O. S.216)

„Für Staaten, im Verhältnis untereinander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält, herauszukomme n, als dass sie, ebenso wie einzelne Menschen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit auf geben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen, und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat (civitas gentium), der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden.“(Kant 1795/2008, Zweiter Definitivartikel)…
Wenn staatliche Regelungsinstrumente globale Reichweite hätten und, so die Hoffnung sowohl weltweite Sicherheit vor Krieg als auch soziale Umverteilung und eine nachhaltige Umweltpolitik garantieren, dann wäre die postnationale Konstellation nicht mehr bloß die Beschreibung eines Problemzusammenhangs. Sie würde vielmehr das Versprechen auf Überwindung von Nationalismus und Marginalisierung der Armen und Unterdrückten in der dritten Welt beinhalten. Die postnationale Konstellation könnte dann eine neue Ära der Menschheitsgeschichte einleiten, in der weltweite Solidarität und Umverteilung sowie globaler Friede zur Norm würden.
Wer noch den ganzen Circus um den Marxismus-Leninismus miterlebt hat, der staunt, dass jetzt wieder dieselben Versprechungen in die Welt posaunt werden. Aber was ist das für eine Freiheit, in der angeblich alle gleich sind und gleich behandelt werden, nur eben nicht diejenigen, die sich an die Spitze der ausgearteten Bürokratie hochgeboxt haben? Und der Links-Liberalismus macht es sogar möglich, dass die ehemaligen Feinde, die Kapitalisten im gleichen Boot sitzen, um vereint mit dem Kommunisten-Sozialisten das hehre Ziel der Globalisierung durchzuziehen. Und für manch ausgediente Parlamentarier fällt dann auch noch ein Pöstchen bei der Wirtschaft ab.

Ein globales Parlament träte an die Stelle der vielen nationalen Parlamente, das (oftmals eher kakophonische) Konzert der Großmächte im VN-Sicherheitsrat würde durch eine am globalen Allgemeinwohl orientierte politische Meinungsbildung abgelöst und eine Weltregierung würde das umsetzen, was für die Menschheit insgesamt gut und richtig wäre…

Nicht nur Elend, auch Fortschritt geht manchmal von Einzelnen aus

An diesem Punkt setzte Biotelie aber an, indem es an erster Stelle doch einmal darum gehen sollte, Den Zustand eines richtigen Wohlergehens der Menschheit zu definieren und zugleich Mittel und Wegen auszumachen und festzulegen, um diesem Zustand näher zu kommen. Das Überleben ist hierzu eine Grundbedingung, aber diese ist nicht ausreichend: es gilt auch noch möglichst viele andere Werte zu erhalten und dabei auch an künftige Generationen zu denken. Ich muss es dabei anderen überlassen, zu überprüfen, ob die Definition einer nachhaltigen Entwicklung und deren Ziel,  unseren Nachfahren auf der Erde keine schlechteren Lebensbedingungen zu hinterlassen, durch die Brundtland-Kommission als eines der als Arbeitsmittel üblichen Gremien bessere Handhaben zur Zielerreichung bietet als das biotele System mit der nur um ein ganz Geringes bescheideneren Zieldefinition der dynamischen Stabilität, die in einem Einzelhirn sich verdichtete und auch künftig bei der Wahrheitssuche stärker auf die AKTIVITÄT von Einzelmenschen setzt als auf die von Versammlungen.  Natürlich müssen aber letztlich auch weniger Begabte und Einsichtige mitgenommen werden, wenn es um Gesetze geht, die alle verpflichten. Es geht also um eine Auffassung von Demokratie, welche die Verschiedenheit der Menschen anerkennt und nutzt, dabei aber auch jedem Menschen die gleichen Chancen der Selbstverwirklichung einräumt, soweit die Machtfrage sich stellt. Aber bei klaren Sachzusammenhängen, die es zu allererst zu erforschen gilt, hat die Frage nach der Macht derjenigen nach dem Richtigen und dem Recht nachzufolgen.

11.1.1  Das normative Argument

In der aktuellen Debatte finden sich sowohl normative als auch funktionale Argumente zur Untermauerung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines Weltstaates. Eines der am weitesten entwickelten normativen Argumente stammt von Ottfried Höffe (2002). Höffe zufolge ist der Weltstaat nicht nur wünschenswert, sondern sogar „rechtsethisch zwingend“. Ausgestattet werden solle er mit einer „globale(n) Legislative, die die Regeln definiert und in Kraft setzt, eine(r) globale(n) Exekutive, die sie auf den Weg bringt und notfalls mit dem Zwang einer Weltpolizei durchsetzt, und eine(r) globale(n) Jurisdiktion, die die Streitfälle autoritativ“ entscheidet (2002; 279). (a. a. O. S.217, 218) Hierbei gelte es zwar dem Prinzip der Subsidiarität (dezentrale Regelformulierung und –anwendung) Rechnung zu tragen und föderalen Elementen einen zentralen Stellenwert einzuräumen, Gleichzeitig aber sei die Existenz öffentlicher Gewalt für die Sicherung von Rechten letztlich unabdingbar. Dieser rechtsethische Zwang begründet sich bei Höffe aus einer Gegenüberstellung regelgeleiteten und machtbasiertem Handeln. Die Herrschaft der Regeln“, so Höffe, erhebt gegen das Recht des Stärkeren Einspruch und Widerspruch:
„Anstelle individueller Willkür, einschließlich Leidenschaften und Neid, Eifersucht, Rachsucht, sogar Bosheit, und ebenso anstelle individueller Gewalt, sei sie physischer, emotionaler oder intellektueller Natur, herrsche jene strenge Gemeinsamkeit, in der sich jede Mehrheit mit jeder Minderheit vereint findet: die Regel. Gegen Minderheiten und Mehrheiten neutral, ist die Regel der unparteiische Dritte schlechthin und damit Ausdruck von Gerechtigkeit“
(2002;59)
Das Recht ist damit Grundlage und Ausgangsbedingung jeder gerechten Form des menschlichen Zusammenlebens; es ist die notwendige Bedingung handelnden Miteinander Höffe misst ihm entsprechend den Rang eines Gerechtigkeitsprinzips zu, das sogar noch der Gerechtigkeit als größtmögliche Freiheit vorgelagert isr. Jede Form der Umverteilung oder überhaupt des politischen Handelns ist an die Rechtsform gebunden.

Ach wie schnell sich der Mensch doch ändert, wenn er in die Sphäre des Weltstaates eintritt! Ich hatte schon immer den Gedanken, dass sich Menschen aus entfernt liegenden Staaten, die früher niemals miteinander in Streit lagen, besser verstehen könnten als Menschen aus Nachbarstaaten mit umstrittenen Grenzen. Und dann war ich als Wanderer bei einem Elsaß-Besuch positiv überrascht von der herzlichen Aufnahme durch Frankophone; hörte aber allerdings auch von Mordopfern in abgefackelten von Deutschen erworbenen Häusern. (Um die Grundstückspreiserhöhung durch die deutsche Konkurrenz sei es den Nationalisten gegangen.) Aber die Abgeordneten des Weltparlaments werden vielleicht dieselbe Sprache sprechen, sich auf Englisch verständigen, aber sie haben es mit Entscheidungsmaterie zu tun, die in der Regel auf verschiedene Weise beurteilt werden kann, ohne dass jemand die Folgen sicher voraussehen kann. Höffes Regeln entpuppen sich davor wieder rasch als Gesetze, die häufig unter Machtentscheid getroffen werden müssen.
Ja, es kann Regeln geben, welche in Fällen der Voraussehbarkeit der Folgen ihrer Anwendung appliziert mit hoher Wahrscheinlichkeit die  gewünschten Folgen zeitigen. So erhoffe ich es mir von den biotelen Regeln.
Solche Regelunterwerfung hat dann aber wirklich nichts mehr mit  Machtpolitik zu tun, wenn sie erst einmal durch Machtpolitik in Gang gesetzt wurde.  Aber um sie aufzustellen und richtig anzuwenden, muss man sich mit der Wirklichkeit einlassen.
In seiner „Politischen Kybernetik“ hat Karl W. Deutsch uns Hoffnung gemacht, wie wir global  von einer überwiegenden Machtpolitik loskommen könnten hin zu einer Regelungspolitik unter Unterwerfung unter sachliche Zweckzusammenhänge zugunsten der allgemeinen Wohlfahrt unter Gerechtigkeit.
http://stiwi.biotelie.de/index82.html
Die Sozialwissenschaften haben Deutsch’ s Ansatz offenbar nicht weiterfolgt (es liegt ja auch nicht im Interesse ihrer Brötchengeber) und den Begriff „Regel“ innerhalb der Macht-Gesetzgebung und die Naturwissenschaften außen vor belassen oder umgedreht; die Politik,  insbesondere unter der machtpolitisch gewieften Kanzlerin Angela Merkel – der man die gelernte Naturwissenschaftlerin kaum mehr anmerkt – , entdeckte als Ausrede mangelnder Zusammenhangsaufklärung gegenüber dem Volk die „Sachzwänge“ und  die „Alternativlosigkeit“.

Vor dem Hintergrund der unbedingten Betonung des Rechts erschließt sich auch die Bedeutung, die Höffe dem Staat zumisst. Die Etablierung eines globalen Staates ist Höffe zufolge moralisch geboten, da nur der Staat das Versprechen der Rechtsförmigkeit einzulösen in der Lage sei. Der Staat würde hierzu konkret drei Aufgaben übernehmen. Eine erste dieser Aufgaben beinhaltet, unbestimmte Rechtsnormen „Prinzipien“ in bestimmte Rechtsnormen („Regeln“) zu überführen. Nur so könnten aus Prinzipien auch einklagbare Rechtsregeln werden. Eine zweite Aufgabe liegt darin, diese Rechtsregeln auf konkrete Fälle im Rahmen von Verwaltungshandeln oder der Jurisdiktion anzuwenden.. Darüber hinaus weist Höffe dem Staat die Aufgabe der zwangsbegabten Durchsetzung von Rechtspflichten zu… (a. a. O. S.218) Auch David Held (vgl.Kap.7.1.1.) fordert den Aufbau von „Polizei- oder Streitkräften“, die internationales Recht und damit verbundene Strafmaßnahmen durchsetzen können („dazu gehören auch friedenserzwingende oder –erhaltende Maßnahmen…“)
Held fordert folgerichtig auch die Etablierung einer globalen Legislative. Hierbei solle es sich um eine „mit Autorität ausgestattet Versammlung aller Staaten und transnationalen Organisationen“ handeln… Auch ein funktionsfähiger bürokratischer Unterbau ist für Held eine notwendige Bedingung globaler Demokratie… „Netzwerke zu globalen Problemen“… sollten die funktionalen Defekte des bestehenden Systems überwinden und eine effektive, verantwortungsvolle und zügige Lösung globaler Probleme garantieren…

11.1.2  Die funktionale Begründung des Weltstaates

Neben der normativen findet sich ebenfalls eine funktionale Begründung für den Weltstaat. Alexander Wendt (2003) argumentiert beispielsweise, dass der Weltstaat letztlich unausweichlich sei und deswegen nicht in den Bereich der rein philosophisch motivierten Utopie verwiesen werden dürfe. (a. a. O. S.219,220) Da die moderne militärische Technologie und die Kriegsführung zunehmend zerstörerisch würden, stellten sie auch einen starken Anreiz dazu dar, die Instabilität der Anarchie des internationalen Systems zu überwinden und stabilere Formen kollektiver Sicherheit zu schaffen. Hieraus entstehe ein sukzessiver Prozess der Überwindung internationaler Strukturen, der letztlich auf die Etablierung eines Weltstaates verweise. Hinzu komme, dass sich Staaten ebenso wie Individuen in einem Kampf um Anerkennung befänden und hierüber eine kollektive Identität als Mitglieder einer gemeinsamen Gemeinschaft entwickelten. Von hier aus sei dann kein allzu großer Schritt mehr zur Etablierung globaler Weltstaatlichkeit…
Auch der Havardökonom Dani Rodrik (2011) (vgl. Kap.3) geht von der sukzessiven Etablierung eines Weltstaates aus. In einem viel zitierten Artikel fragt Rodrik danach, wie weit die globale Integration der Märkte noch gehen wird und mutmaßt, dass das zu erwartende Ende eine föderale Weltregierung sein wird… Um den Nutzen der ökonomischen Integration voll auszuschöpfen und die Hindernisse auf diesem Weg überwinden zu können müsse eines von zwei Dingen passieren: entweder müssten die politischen Forderungen der demokratisch organisierten Massen in der Formulierung von Wirtschafts- und Finanzpolitik unterdrückt werden, um ein reibungsloses Funktionieren der Märkte zu gewährleisten. Oder aber es müssten die politischen Kompetenzen zur Regulierung der Märkte auf die internationale Ebene verschoben werden. Nationale Regierungen würden sich dann zwar nicht auflösen aber doch sukzessive an Bedeutung verlieren. Im Gegenzug würden supranationale Instanzen an Bedeutung gewinnen und letztlich eine Art Weltwirtschaftsregierung etablieren. (a. a. O. S.220, 221) Über einen Zeitraum von etwa hundert Jahren würden die technologischen Fortschritte den Globus zudem soweit zusammenrücken lassen, dass eine vollständige globale Verwaltung möglich würde. Die Bürger der Demokratien würden auf diesen Prozess mit zunehmenden Forderungen nach einer Demokratisierung internationaler Institutionen reagieren und nationale Politiker hätten starke Anreize, sich selbst als transnational ausgerichtet zu präsentieren…

Wenn die politischen Forderungen aus den demokratisch organisierten Massen unterdrückt werden müssen, um den Weltmarkt reibungslos funktionieren zu lassen, so schließe ich daraus, dass die Kulturunterschiede  – die doch einen wesentlichen Teil unserer Identität und insgesamt den Lebens- und Erlebenswert der Menschheit ausmachen – zu Gunsten einer Art Normierung platt gemacht (egalisiert) werden (sollen). Die wesentlichen Verwaltungsfunktionen gingen an Spezialisten über, eben an „Funktionäre“. Solche existentiell-kulturellen Werte nachträglich wieder zurückgewinnen zu wollen über den Druck einer Bürgerschaft, die doch innerlich entdemokratisiert wurde und den Funktionären ausgeliefert, scheint mir doch nur eine vage Hoffnung zu sein.
Mag sein, dass die akademisierte Masse reichlich Bewerber ausstößt, die wie heute in die INROs in demokratisch-betitelten post-nationalen Parlamente einströmt, so wie heute bereits eine Mehrheit nationaler Abgeordneten ihren Parteialltag einheitlich linksliberal absolvieren;  aber welche kulturellen Werte haben sie noch zu verteidigen? Ist die noch prosperierende bundesdeutsche Wirtschaft wirklich ein ewiger Selbstläufer?
Ehe unsere heutigen „Linksliberalen“ selbst den Staat übernahmen war die Ablösung der Bürokratie ihr Anliegen, weshalb sie die Ablösung des Staates durch die Gesellschaft – worunter sie sich selbst verstanden –forderten. Aber hiervon ist nun nicht mehr die Rede im, recht eingeschränkten und um den konservativen (auch gerade den lebenserhaltenden) Teil  beraubten,  öffentlichen „Diskurs“ (unter Gleichindoktrinierten und Gleichgesinnten). „Links ist menschenfreundlich“ darf ein Komiker gut bezahlt des Öfteren im mit öffentlichen Geldern bezahlten Fernsehen verkündigen; die Millionen Opfer des Stalinismus hat man vergessen und die DDR-Diktatur wird nachträglich wieder von vielen schöngeredet. Im Westen wird deutsche Vergangenheit rasch noch einmal von Geschichtsunkundigen und Lebensfremden abgearbeitet: die Straßenschilder in Erinnerung von Dutzenden verdienstvollen und bedeutender Persönlichkeiten werden ausgetauscht; im Osten grüßen neben Karl Marx, Friedrich Engels, auch Rosa von Luxemburg, Ernst Thälmann usw. fast in jeder Ortschaft.  

11.2 Starke und schwache Weltstaatlichkeit

Wie aber steht es um die empirische Relevanz des Konzeptes?  Ist es eine bloße philosophische Utopie ohne jegliche Korrespondenz zur Realität oder lässt sich (entstehende) Weltstaatlichkeit in den Institutionen und Strukturen der Weltpolitik beobachten? Gibt es irgendwelche empirischen Prozesse, die zumindest perspektivisch auf die Entstehung eines Weltstaates hinweisen?

11.2.1. Starke Weltstaatlichkeit

…In einer klassischen oder auch „starken“ Betrachtungsweise wird unter einem Staat eine Herrschaftsordnung verstanden, die sich durch die drei Merkmale der Bevölkerung (Staatsvolk), eines geographisch abgrenzbaren Teiles der Erdoberfläche (Staatsgebiet) und eine stabile Regierung (Staatsgewalt) auszeichnet. Diese sogenannte Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek (1914) entwickelt. …
In der Politikwissenschaft wird oftmals die ähnliche Definition von Max Weber (1922/2002) verwandt, der den Staat als einen politischen „Anstaltsbetrieb“ definiert, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt. Für den modernen Staat sind nach Max Weber Territorialität, Gewaltmonopol, Fachbeamtentum und bürokratische Herrschaft kennzeichnend…
(a. a. O. S.221)
In der Realität lassen sich Prozesse der Etablierung einer solchen „starken“ Weltstaatlichkeit bisher nicht beobachten…
Das behauptete Gewaltmonopol der Vereinten Nationen stellt …  mehr Anspruch als Wirklichkeit dar. In tatsächlicher Hinsicht setzt ein Gewaltmonopol voraus, dass es auch durch eine ständig einsetzbare und handlungsfähige Polizei oder Armee unterlegt ist…
Selbst in der Europäischen Union, der am weitesten entwickelten und mit dem höchsten Maß an politischen Kompetenzen ausgestatteten internationalen Organisation, ist ein zentrales Gewaltmonopol auf absehbare Zeit nicht vorstellbar. Weder gibt es irgendwelche politischen Initiativen zur Zusammenlegung der militärischen oder politischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten noch auch nur historische Beispiele dafür, dass sich Staaten ohne einen externen Zwang jemals zu einem derartigen Schritt bereit gefunden hätten… (a. a. O. S.222)
Das Spezifikum von Regieren jenseits des Staates lag und liegt darin, dass es in einem nicht-staatlichen Raum betrieben wird und ohne Gewaltmonopol auskommen muss…
In den zwei zentralen Bereichen der einzelstaatlichen Souveränität, der Verfügung über das Gewaltmonopol und das Steuermonopol, ist und bleibt der Nationalstaat souverän…

11.2.2 Schwache Weltstaatlichkeit: Die Europäische Union

…(Welt-)Staatlichkeit liegt nach Ansicht mancher Autoren bereits dann vor, wenn wir ausgebaute Strukturen globalen Regierens beobachten können. „Governance without government“ oder auf Deutsch „Regieren ohne Regierung“…

…Da sie eine regional beschränkte Organisation ist handelt es sich bei ihr streng genommen natürlich um keine wirklich globale, sondern lediglich um eine regionale Form von Staatlichkeit.

11.2.2.1 Regelsetzung in der EU

Die Europäische Union ist 1958 ursprünglich als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) mit dem Ziel gegründet worden, kriegswichtige deutsche und französische Industrien zu vergemeinschaften und somit zukünftige Kriege unmöglich zu machen…(a. a. O. S.223) In der EU wird heute nicht nur der europäische Binnenmarkt verwaltet und die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit (die sogenannten „vier Grundfreiheiten“) befördert.

Ebenso ist die EU für weite Bereiche der Innen- und Judtizpolitik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. In allen drei Bereichen verfügt die EU über politische Institutionen und die Kompetenz zur Annahme und Umsetzung verbindlicher Rechtsakte. Die EU hat sich im Zuge der Finanzkrise ebenfalls eine ganze Reihe von Kompetenzen im Bereich der Geld- und Finanzpolitik angeeignet. Die Europäische Zentralbank hat inzwischen die Kompetenz, über den unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen neues Geld in Umlauf zu bringen und damit faktische Fiskalpolitik betreiben zu können. Die Europäische Kommission wurde darüber hinaus mit der Kompetenz zur Beaufsichtigung der mitgliedstaatlichen Haushaltspolitik und dem Recht versehen, Mitgliedstaaten abzumahnen, die gegen die Prinzipien einer solchen Haushaltspolitik verstoßen.

Wenn aber die nationalen Parlamente nicht mehr über die Staatshaushalte selbst zu bestimmen haben, was bleibt dann noch ihre Funktion? Für N. ist dies kein Problem, denn er setzt ja auf die EU als Zentralstaat.
Aber sehr vielen Bürgern – und auch mir – geht die Nachahmung der USA und deren Diktat schon zu weit.

In allen diesen verschiedenen Bereichen europäischer Regelsetzung herrschen jeweils unterschiedliche institutionelle Verfahren, die als unterschiedliche Intensitäten mitgliedstaatlichen Souveränitätsverzichtes zusammengefasst werden können. Das wichtigste dieser Verfahren ist jedoch das sogenannte „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“. Dieses Verfahren findet in fast allen Bereichen der Gesetzgebung der EU Anwendung, in denen der Rat der Europäischen Union eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit verfolgt (z.B. Binnenmarkt sowie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen).
Ausschließlich die Europäische Kommission kann Rechtsakte einleiten. Nach „informeller“ Abstimmung mit den wichtigsten Interessengruppen und Mitgliedstaaten wird auch der Rat der EU und das Europäische Parlament in Kenntnis gesetzt. Die beiden letzten müssen dem Kommissionsvorschlag unabhängig zustimmen, damit das Europäische Parlament mit einfache Mehrheit den dann bindenden Rechtsakt verkündigen kann.
Das Gesetzgebungsverfahren könne „außerordentlich  aufwändig und zeitraubend“ sein. Nur bei breiter Zustimmung gibt die Kommission einen Vorschlag an den Rat weiter, der dazu kontroverse Vorschläge gewöhnlich zu Ausschussberatung zurücküberweist. (a. a. O. S.224)

Nach Schätzungen werden über 90 Prozent aller Rechtsakte im Rat einstimmig angenommen (Matilla 2009). Das gleiche gilt für andere legislativ tätige Institutionen der Europäischen Union wie den Ausschuss der Ständigen Vertreter und die meisten ihrer Komitologie-Ausschüsse.
In Rat und Parlament gibt es mehrere Lesungen über die Gesetzgebungsmaterie; können sich beide nicht einigen, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, da eine Einigung Voraussetzung für das Gesetz ist.

Dieser kurze Überblick zeigt bereits, dass die formalen Verfahren der Rechtsentwicklung in der EU eine ganze Reihe von Ähnlichkeiten mit der Praxis der Rechtssetzung in demokratischen Staaten haben. Auch in den Demokratien werden die meisten Rechtsakte nicht von den Parlamenten selbst, sondern von der Regierung und ihren Ministerien eingebracht. Die parallele Befassung des Rates der EU und des Europäischen Parlamentes mit einem Rechtsakt ist wiederum ganz ähnlich zu der Praxis in föderalen Regierungssystemen wie etwa in Deutschland, wo sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen müssen. Ebenfalls gilt für die EU ganz ähnlich wie für das deutsche politische System, dass nachgelagerte politische Ebenen (die mitgliedstaatliche Ebene in der EU bzw. die Landesebene in Deutschland) ihre jeweilige Gesetzgebung an neue Rechtsakte aus der vorgelagerten Ebene anpassen müssen…
Es ist daher sicherlich nicht übertrieben, die EU als eine internationale Organisation mit einem außerordentlich hohen Maß an (allerdings „schwacher“) Staatlichkeit zu beschreiben. Die EU weist eine institutionelle Struktur mit einer einmalig hohen Dichte an inter- und transgouvernementalen Kooperationsforen, Expertenausschüssen und supranationalen Instanzen auf. Zugleich hat sie ein global einzigartiges Ausmaß an Verlagerung politischer Kompetenzen auf inter- und supranationale Institutionen erreicht. In der Handels-, Währungs- und Wettbewerbspolitik hat die EU inzwischen fast vollständig die mitgliedstaatliche  Kompetenz abgelöst. Sie reguliert immer weitere Bereiche der Umweltpolitik, der Außen- und Sicherheitspolitik, der Innen- und Justizpolitik und berührt damit grundlegende Fragen der Gestaltung öffentlicher Ordnung in den Mitgliedstaaten.

Einzelurteil oder Gremienbeschluss? Was wiegt wann mehr?

Es darf aber wohl die Frage aufgeworfen werden, ob die Zusammenarbeit in Expertengruppen für die Lösung anstehender Probleme die bestmögliche Lösung ist. Welche Personen werden von wem in die jeweiligen Ausschüsse entsandt? Gewöhnlich gibt es in der Gruppenarbeit eine bestimmte hierarchische Hackordnung, auf die  auch von der berufenden Seite her reflektiert wird. (Es gibt nahezu ausnahmslos Wortführer und vorerrungene Autoritäten und entsprechende Rücksichtnahmen auf solche.)
Die Einzelbegutachtung im biotelen Verfahren bietet hier erhebliche Vorteile. Der unbekannte Gegenspieler, der oder die Gegengutachter, mahnen durch ihre bloße Existenz zu Gründlichkeit. Innerhalb der Grenzen der Wirtschaftlichkeit kann sich jeder Gutachter – über die Zentrale des Kontrollkörperbüros (KKB) – Rat bei anderen Fachleuten einholen, um dann im stillen Kämmerchen das Messwerkzeug der einzelnen biotelen Aspekte anzulegen, welche auf die Langzeitwirkung des jeweiligen biotelen Gesetzesvorschlages ausgerichtet sind. Selbst nicht-übereinstimmende biotele Gutachtenergebnisse hätten einen Wert für Entscheidungsinstanzen. Der bei aller notwendigen Unterstützung von außen doch als Gutachter auf sich gestellte Mensch kann mehr an sachlicher Richtigkeit und letztlich auch Sinnhaftigkeit leisten als ein Abgeordneter in einer demokratischen Versammlung.
Dem biotelen Aspekt der PLURALITÄT (als möglichst reichhaltiger Verschiedenheit) entsprechend sollte doch bei jedem der supranationalen Regelungen nachgeprüft werden, ob es denn nicht eher im Interesse aller läge, die Gestaltung (etwa der Ortschaften, der Forst- und Landwirtschaftstechnik, der Freiflächen) in gewissem Umfange den Organen der Einwohner nach deren Bedürfnisse und Geschmack  selbst zu überlassen, solange nicht die vitalen Bedürfnisse von Ausländern – ich wage den Begriff zu gebrauchen – betroffen sind.

Die EU ist gleichzeitig die offensichtlichste Manifestation der Grenzen nationalstaatlicher Handlungsfähigkeit und die erfolgreichste Neuregelung politischer Kompetenzen auf der zwischenstaatlichen Ebene. (a. a. O. S.225)  Nirgendwo sonst auf der Welt findet sich ein vergleichbares Niveau zwischenstaatlicher Kooperation und Handlungskoordinierung und nirgendwo sonst haben die Mitgliedstaaten einer internationalen Organisation sich auf ein vergleichbares Maß an Kompetenzabtretung geeinigt…
Es wäre zwar unangemessen, bereits vom Ende des Nationalstaates in Europa zu schreiben. Der Nationalstaat löst sich nicht auf, sondern bleibt als politische Instanz von entscheidender Bedeutung für demokratisches Regieren; allerdings kann ebenfalls kein Zweifel daran bestehen, dass die grundlegende Architektur von Politik und damit auch von Demokratie unter Einfluss der Europäisierung weitreichenden Veränderungen unterworfen ist.
Der demokratische Nationalstaat mit seiner eigentümlichen Kombination aus Repräsentation und wechselseitiger Kontrolle der Gewalten wird in Europa immer stärker in eine grenzenüberschreitende Mehrebenenstruktur integriert, in der neue Machtverhältnisse und eine neue Logik politischen Entscheidens gelten. Politische Herrschaft in Europa zu verstehen, verlangt darnach, den Nationalstaat als Teilgröße innerhalb eines übergreifenden Mehrebenensystems zu denken (Neyer 2012).

Es ist schade, aber kaum zufällig, dass auch Biotelie ein europäisches Produkt ist, wie schon die Demokratie (und dazu auch noch ein deutsches!). Die Demokratie verhilft der Mehrheit – und damit auch der Masse - zur Macht. Die Menschheit ist zu einer Lawine gegen die Natur angewachsen; die Europäer bzw. deren Ableger, die USA,  wollen zwar weiterhin die Welt dirigieren, aber die anderen Mächte wehren sich und schlagen die Europäer mit deren eigenen Waffen und Prinzipien, der Demokratie als Mehrheitsherrschaft  und den Menschenrechten. Die „neue Logik des politischen Entscheidens“ kann nicht so recht überzeugen.
Kann eine Staatsform für alle Welt Beispiel sein, die ihr eigenes Volk und im Schlepptau gleich seine Nachbarvölker, ja eine ganze Rasse (die Weißen, wenn man uns Pigmentärmeren so nennen will) zum Aussterben verurteilt? (Denn es ist ja wohl kaum der Klimawandel, die höhere Sonnenlichtintensität, da wir ja in der gemäßigten Zone leben.)

 

11.2.2.  Regeldurchsetzung in der EU

…Im Gegensatz zu starken Formen der Staatlichkeit ist schwache Staatlichkeit auf ein sehr viel höheres Maß an Konsensualität angewiesen und hat große Schwierigkeiten, kontroverse Themen überhaupt zu verabschieden. Im Normalfall wird selbst dann, wenn qualifizierte Mehrheitsverfahren formal vorgesehen sind, solange verhandelt, bis sich einstimmige Beschlüsse fassen lassen. Der strukturelle Grund für das hohe Maß an Konsensualität der EU liegt nicht bloß in einem etwaigen „corps d’esprit“ (Lewis 2005) und einer freiwillig übernommenen Verpflichtung gegenüber dem Wohl der anderen. Der eigentliche Grund ist viel profaner und findet sich in dem Fehlen eines Gewaltmonopols. Die regelmäßig von der Kommission erstellten Berichte über die Anwendung des Unionsrechts sprechen hier eine deutliche Sprache… Von der ersten Feststellung eines Verstoßes durch die EU-Kommission bis zum Einreichen einer Klage beim EGH könnten ohne weiteres achtzehn oder mehr Monate vergehen. Neben dem Vertragsverletzungsverfahren verfügt die EU ebenfalls über das Instrument der Verhängung von Zwangsgeldern… Da Zwangsgelder allerdings erst nach einem außerordentlich langwierigen Verfahren verhängt werden können, sind sie in der Praxis kaum dazu angetan, die diplomatische Suche nach außergerichtlichen Einigungsversuchen zu ersetzen.
Ein weiterer Einwand, der gegen die Notwendigkeit der staatlichen Garantie gleichmäßiger Rechtsfaktizität erhoben wird, verweist auf die unmittelbare Wirkung vergemeinschafteten Unionsrechts. Aufgrund seiner direkten überstaatlichen Anwendbarkeit sei es vor nationalen Gerichten einklagbar und werde damit auch dann durchgesetzt, wenn eine nationale Regierung dies zu verhindern suche…  Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt den gewichtigen Vorbehalt angemeldet, dass es den Vorranganspruch des europäischen Rechts dann zurückweisen werde, wenn dieser mit national verbrieften Grundrechten unvereinbar sei…Es handelt sich bei der Erzwingbarkeit des europäischen Rechts damit nur um eine vom Staat an die EU konditional übertragene Fähigkeit, die grundsätzlich auch jederzeit wieder zurückgeholt werden kann…
Der Zusammenhang zwischen einer gleichmäßigen Rechtsbefolgung und der staatlichen Garantie gleichmäßiger Rechtsfaktizität gilt daher auch unter den Bedingungen der europäischen Integration. Das beobachtete hohe Maß an Rechtsbefolgung durch die Mitgliedsstaaten dürfte wesentlich darauf zurückzuführen sein, dass die Mitgliedstaaten selbst dieses Recht setzen und nur in Ausnahmefällen über kontroverse Fragen abstimmen… (a. a. O. S.227, 228)

Wir werden hoffentlich nicht abzuwarten haben, ob im Falle eines Zusammenbruchs der EU etwa infolge von Währungskollaps über Schuldenunion, der Nationalstaat seine Währungshoheit wieder zurückholen kann.

11.3  Die demokratische Qualität des Weltstaates

Die Idee des demokratischen Weltstaates weist eine Reihe von attraktiven Merkmalen auf. Eine erste Stärke liegt darin, dass sie sich auf eine lange und gut begründete theoretische Tradition berufen kann. Recht und organisierte Staatlichkeit gehören zusammen…
Die Idee des Weltstaates weist gegenüber allen drei im Bisherigen diskutierten Ideen (Multilateralismus, Bund der Demokratien und transnationale Zivilgesellschaft) gravierende Vorteile auf. Sie verspricht ein globales Parlament und eine globale Regierung und damit gleichzeitig Kongruenz, Partizipation und Kontrolle sowie Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit positiv zu beeinflussen. Auch wenn sie in ihrer starken Form utopisch ist und eher für philosophische Spekulationen als für die Politik taugt, so findet sie in ihrer abgeschwächten Variante durchaus empirische Entsprechung und immer noch hohes no
rmatives Potential. Auch abgeschwächte Formen der Staatlichkeit, die die Delegation von politischen Kompetenzen auf und die Anwendung von gemeinsamen Normen durch unabhängige Dritte beinhalten, lassen sich bisher allerdings nur auf regionaler Ebene beobachten. Das Modell der EU weist auf eine Reihe von Gründen für die Schwierigkeit hin, auch nur schwache Staatlichkeit zu globalisieren. Zu diesen Gründen gehört die in den Kopenhagener Kriterien festgeschriebene Notwendigkeit geteilter Vorstellungen über grundlegende politische Werte, eine einigermaßen ähnliche Wettbewerbsfähigkeit sowie vergleichbare administrative Verfahren. Ohne ein hohes Maß an Ähnlichkeit in diesen Bereichen lassen sich nationale Gesellschaften kaum so stark integrieren wie es das europäische Modell vorgibt.

„Delegation  politischer Kompetenz auf und die Anwendung von gemeinsamen Normen durch unabhängige Dritte“, hierfür wäre das biotele Gutachtenverfahren auch ein freilich noch unerprobtes Modell.
Als der Euro eingeführt wurde wusste man, dass die vergleichbare Wettbewerbsfähigkeit der „Südländer“ nicht bestand. Auch wusste man vor Einleitung der Aufnahme der Türkei in die EU, dass die Vorstellungen über grundlegende politische Werte bei der Mehrheit der Türken nicht mit den unsrigen übereinstimmen und dass sich die türkische Politik von derjenigen einer Europäisierung durch Kemal Atatürk wegbewegt.

11.3.1 Kongruenz

Globale Weltstaatlichkeit stellt aus kongruenzanalytischer Sicht mit Sicherheit einen Idealfall dar. Es ist eine global umfassende politische Struktur, die sich sowohl aller Themen als auch aller regionalen Ausprägungen von Problemen annehmen kann. Ein globales Parlament würde Beschlüsse zu allen als relevant erachteten Themen fassen und sich allen drängenden Problemen annehmen können... (a. a. O. S.228,229)
Eine regionale Form von Weltstaatlichkeit ist sicherlich ein richtiger Schritt in diese Richtung. Je größer die territoriale Ausdehnung politischer Herrschaft, desto umfassender sind auch die sozialen, ökonomischen und ökologischen Interaktionen, die hiervon erfasst werden können. Hinzu kommt, das die territoriale Ausdehnung von regionalen Formen von Staatlichkeiten nicht willkürlich, sondern auf der Basis bewusster politischer Organisation erfolgt… Die EU ist …eine überzeugende Antwort auf die Kongruenzprobleme Europas.
Genau hier findet die EU aber auch die Grenzen ihrer Funktionalität. Die EU selbst erzeugt externe Effekte für Staaten außerhalb des europäischen Raumes, denen sie nur ungenügend Rechnung trägt. Die Praxis der Subventionierung des Agrarsektors führt beispielsweise dazu, dass viele Staaten der Dritten Welt, die dringend auf Exporte nach Europa angewiesen wären, keinen Zugang zum Binnenmarkt finden und – noch gravierender – in ihren Heimatmärkten in Konkurrenz zu künstlich verbilligten europäischen Produkten stehen…
Letztlich bietet daher nur eine globale, nicht aber eine regionale Form von Staatlichkeit eine wirklich befriedigende Antwort auf die Kongruenzproblematik der postnationalen Konstellation.

11.3.2  Partizipation

Der Weltstaat findet eine weitere wichtige Rechtfertigung darin, dass er ein hohes Maß an Partizipation zu realisieren in der Lage ist. Das überkommene Staatensystem basiert auf dem Prinzip, dass jedem Staat gleichermaßen eine Stimme zukommt und dass das kleine Liechtenstein genauso viel zählt wie das große China…
Internationale Politik ist faktisch zwischenstaatliche Politik oder, noch genauer, intergouvernementale Politik. Nicht die Völker und nicht die Staaten sind am Verhandlungstisch repräsentiert, sondern deren Repräsentanten, also die Regierungen. (a. a. O. S.229) Das Prinzip staatlicher Gleichheit lässt sich aus einer kosmopolitischen Perspektive kaum rechtfertigen. Gleichheit bedeutet in kosmopolitischer Perspektive nicht die Gleichheit (oder Ungleichheit) der Staaten, sondern ist eine Kategorie, die auf den einzelnen Menschen bezogen werden muss. Nur interpersonale Gleichheit, also die Bedingung dass jeder Mensch unabhängig von seiner Nationalität genau so viel politische Teilhaberechte hat wie jeder andere Mensch, nicht aber zwischenstaatliche Gleichheit oder die “Gleichheit der Diskurse“ (vgl. Kap.10) kann vor diesem Maßstab genügen. Kosmopoliten wie Richard Falk und Andrew Strauss (2001) betonen daher die Notwendigkeit eines globalen Parlamentes zu einer direkten Repräsentation aller Menschen der Erde…
Der Weltstaat hätte hier zweifellos eine große Chance… Die allermeisten Staaten dieser Welt scheitern an dieser Herausforderung und geben bestimmten politischen, sozialen, ethnischen oder religiösen Gruppen privilegierte Teilhabechancen. In China und Russland herrscht eine vergleichsweise kleine politische Klasse über die Masse der Bevölkerung, in Indien gibt es umfassende Massenarmut, Illiteralität [Analphabetismus] und Abhängigkeitsverhältnisse und in vielen arabischen Staaten reklamieren religiöse Führer einen privilegierten Zugang zur politischen Macht und verweigern Frauen teilweise sogar das Wahlrecht…
Anders ausgedrückt lässt sich auch argumentieren, dass Staatlichkeit erst dann und nur zu dem Ausmaß mehr Versprechen als Bedrohung der Freiheit ist, wie sie sich auf eine säkulare Rechtfertigung beruft, auf einer zumindest einigermaßen gleichen Einkommensverteilung aufbaut und die Grundrechte der Menschen respektiert. Alle diese Bedingungen sind zwar in weiten Teilen Europas und Nordamerikas gegeben; Staatlichkeit ist hier daher eine sehr positiv belegte Kategorie. In vielen anderen Teilen der Welt sind diese Bedingungen aber nicht gegeben. Wenn wir weiter davon ausgehen, dass eine globale Form der Staatlichkeit nicht nur westliche, sondern ebenfalls chinesische, russische und arabische Praktiken*) zum Ausdruck brächte, dann muss die Forderung nach einer Unterordnung freiheitlich westlicher Demokratien unter eine globalstaatliche Ordnung als fragwürdig erscheinen.

*) Es fiel mir auf, dass N. von den Staaten schreibt, wo er doch eigentlich auf die Kulturen hätte verweisen müssen. Nicht „arabische Praktiken“ des Regierens haben wir doch zu fürchten, sondern islamische.
Ich mutmaßte zunächst, dass N. mit Rücksicht auf Suchmaschinen – für den Fall eines späteren Internetsautritts – dieses Wort vermieden hätte, fand aber den Ausdruck „islamisch“ doch einmal in seinem Text. Ich schließe daraus, dass N. die für die Publizistik verordnete selbst- und  wissenschaftsmörderische „politische Korrektheit“ verinnerlicht hat. Die Demokratie unter US-hegemonialer Führung macht derzeit ja nicht gerade positiv von sich denken und reden. Die sie dominierende Konsumgesellschaft wirkt ebenfalls nicht ausschließlich anziehend; außerdem ist deren Zusammenbuch bereits absehbar. N. mag mit seiner studentischen Zuhörerschaft und seinem Berufskollegen, die doch als Stützen unseres Parteienregimes und selbst von diesem gestützt ganz gut finanziell dastehen; aber hat sich da nicht wieder ein Ausbeutungssystem etabliert? Was gibt solche Wissenschaft der Allgemeinheit zurück? , etwa Fortschritt? , Durchblick?

Aus dem Vorwort:
jedes der zwölf Kapitel wurde von ihnen [gemeint sind namentlich genannte fünf Hilfskräfte speziell nur für diesen Zweck] ausführlich daraufhin abgeklopft, ob es verständlich geschrieben ist, möglichst wenig Fachchinesisch verwendet und kein unangemessen hohes Wissen voraussetzt… [ich zerfließe vor solchem Mitleid!]     Ein abschließender großer Dank geht an meine Mitarbeiterin Jacqueline Haake für ihre Bereitschaft, noch bis in die Nacht an der Fertigstellung des Manuskripts zu arbeiten sowie an die Volkswagen- und die Thyssenstiftung für die finanzielle Förderung dieses Buchprojektes… (a. a. O. S.6)

Im Buchhandel kostet das broschierte Buch bei 259 Seiten 19, 99 DM. Die Zuwendungen der Industrie an die Stiftungs-Universität bezahlt der Steuerzahler.

So lange man hierzulande weiterhin überschüssiges Geld verdienen kann – und es wäre doch gut, diesen Wohlstand nicht zu zerstören – ist zu loben, wenn Philanthropen spenden und damit das Elend in der Welt mindern wollen (neudeutsch sind das Kosmopoliten, im deutsch-konservativem Dialekt „Gutmenschen“, auch wenn sich gerade von diesen viele auf Kosten anderer bereichern). Bricht der Wohlstand bei uns zusammen – und das ist nur eine Frage des Zeitpunktes dieses Ereignisse, so ist wohl fast der ganze Spuk mit den INROs vorbei, ausgenommen einiger weniger, wie das Rote Kreuz. Natürlich ist das teilweise auch bedauerlich – wenn man an die Armen und Elenden denkt – aber der Ausfall oder doch die Verzögerung an Weiterentwicklung durch den Ausfall der deutschen und abendländischen Kultur finde ich noch bedauerlicher.
Die „Dienstleistungsgesellschaft“ hat sich schon so weit ausgeweitet, dass sie über die Zerstörung der Selbständigkeit (bioteler Aspekt der AUTARKIE) zu einer Bedrohung der individuellen Freiheit (bioteler Aspekt der AUTONOMIE) wird.  Wie wollen wir angesichts der Bevölkerungsexplosion, zu deren Eindämmung nur China zögerlich aktive Schritte gemacht hat, überall Menschenrechte einfordern?  Können wir uns mit unserer Selbstaufgabe als Beispiel empfehlen? Die Repräsentation aller Menschen in einem Weltparlament ist doch Augenwischerei, wenn man darauf sieht wie unsere eigenen Abgeordneten ihre Pflichten gegenüber Volk und Staat nicht wahrnehmen. Was soll denn in den „Versammlungen“ konkret geredet werden?  Bestenfalls kommt es zu keinem Tumult, weil sich die Parteien vorher abgesprochen haben.

Beim biotelen Gutachtenverfahren wäre das anders: der Antragsteller muss sich fragen, ob er wirklich einen gemeinnützigen Vorschlag macht, andernfalls verliert er seine Antragsgebühr. Es werden gar nicht so viele Anträge gestellt werden und noch weniger werden das Verfahren bestehen. Der Gutachter ist im stillen Kämmerlein auf sich gestellt. Er holt sich über Vermittlung der Zentrale (des KKB) alle ihm dienlich erscheinenden Auskünfte per Internet ein. Die Zentrale beauftragt diensttuende Gutachter damit zu prüfen, ob die Anfragen auch sachlich mit dem Gutachtenprojekt im Zusammenhang stehen und kann die Auskunftsvermittlung begründet ablehnen.
Der Gutachter hat sich inzwischen einen Überblick verschafft und beantragt bei Zweckmäßigkeit  beim KKB Fachgutachten, soweit der Aufwand gegenüber dem zu erwartenden Ertrag angemessen ist.
Jeder kann so seinen Fähigkeiten entsprechend als Antragsteller oder aufgeforderter Auskunftsgeber seinen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Schon diese Verfahrensstufe ist Teil der direkten Demokratie. Die elektronische Abstimmung durch den direkt Betroffenen nach Überprüfung der Gutachtenübereinstimmung bedeutet eine zweite Stufe direkter Demokratie.

Mit der Übernahme des biotelen direkt-demokratischen Verfahrens nähmen solche Bürger von Nationalstaaten direkt an der Gesetzgebung ihres oder auch anderer Staaten teil. Dabei stellen biotele Gesetzgeber in der Regel  eine intellektuelle Auswahl da; sie repräsentieren nicht den Durchschnittsbürger. Da sie sich am Maßstab des Gemeinwohles orientiert haben, bringen biotele Gesetzgeber wahrscheinlich häufiger wichtige Gesetze zum Tragen als politische Parteien, die sich stärker an Gruppeninteressen orientieren aber eben auch nicht mit der Abarbeitung eines Maßstabes politischer Vernunft – dem biotelen Gutachtenschema – begnügen können, sondern häufig strittige Gesetze auf den Weg bringen müssen.  Aber über klare Vorgaben bioteler Gesetze wird sich auch die bisherige Gesetzesflut etwas  eindämmen lassen, die derart überhand genommen hat, dass der Überblick längst verloren ging. (Manche zweifeln dieser Gesetzesflut wegen bereits an der Rechtstaatlichkeit.)
Müssten die Parlamentsgesetze zuvor die biotele Begutachtung durchlaufen, so würden manche und vor allem kurzsichtige Fehlformulierungen vermieden. Aber auch schon das Wissen um die Möglichkeit, dass ein Antragsteller ein Gesetz über einen biotelen Gutachtenantrag anficht, könnte Ministerien und  Parlamentarier zur sorgfältigeren Abwägung auch der Langzeitwirkungen von Gesetzen veranlassen.

11.3.3  Kontrolle

Die Idee des Weltstaates weist auch im Hinblick auf das zu erwartende Ausmaß an Kontrolle gouvernementalen Handelns eine Reihe von Defekten auf. Der vielleicht wichtigste Einwand gegen eine regionale und mehr noch eine globale Staatlichkeit liegt darin, dass sie nur dann eine wünschenswerte Perspektive sein kann, wenn sie – wie Kosmopolit Höffe auch selbst ausführt – von einer „einigermaßen funktionierenden“ Öffentlichkeit begleitet wird. Jeder parlamentarischen Entscheidung geht in der Demokratie ein Prozess der öffentlichen Darlegung und Begründung von Entscheidungsoptionen voraus. Eine mediale Begleitung dieser Darlegungen und Begründungen ist essentiell für Demokratie. Beides aber ist selbst in der Europäischen Union nur sehr begrenzt möglich. Hierzu fehlen nicht nur die europäischen Medien, die einen europaweiten Diskurs gestalten könnten, sondern – gravierender noch – wohl auch längerfristig die soziopsychischen und kommunikativen Voraussetzungen.

Jenseits eng umgrenzter transnationaler Expertengemeinschaften findet sich kaum mehr als eine sporadisch aufscheinende und von politischen Skandalen und Fußballwettbewerben getragene Öffentlichkeit. Europäische Medien, Verbände und Parteien existieren kaum oder lediglich als Zusammenfassungen nationaler Verbände mit außerordentlich beschränkten Ressourcen und noch geringeren Kompetenzen…
Ohne argumentativ verkoppelte Öffentlichkeit lässt sich aber keine demokratische Diskursivität denken. Demokratie bedarf eines kontinuierlichen Prozesses der konstruktiven Auseinandersetzung zwischen konkurrierenden Geltungsansprüchen.

Also Parteiendemokratie? Wenn sich aber die Parteien in ihren Zielen untereinander geeinigt haben? Und sei es auch nur hinsichtlich dessen, was sie nicht haben wollen, weil es ihrer Allmacht und ihrem Eigennutz entgegensteht?

Gerade unter den Bedingungen hoher gesellschaftlicher Heterogenität, wie sie heute alle modernen Gesellschaften kennzeichnet, führen diskursiv nicht eingebundene majoritäre  Prozesse fast zwangsläufig zu politischen Zumutungen für unterlegene Minderheiten. Die politische Verarbeitung und die Gewährleistung, dass hierbei die Grenze des Akzeptablen nicht überschritten wird, erfolgt über den öffentlichen Diskurs. Im öffentlichen Diskurs treten unterschiedliche Interessen auf, die in Parteien und Verbänden organisiert sind und sich über die Medien vor der versammelten gesellschaftlichen Öffentlichkeit begegnen. Und erst im öffentlichen Diskurs findet sich eine Summe von Individuen letztlich zu einer Gesellschaft  zusammen und kontinuiert damit einen Demos.

Von diesem Diskurs schließen sich islamische Minderheiten in höherem Maße aus; Nachteile entstehen ihnen dadurch nicht, da sie über die Schiene der tugendhaften Minderheitentoleranz die noch-Mehrheitsgesellschaft geradezu tyrannisieren können, wie andere Minderheiten wie die Sexualpraktiken-Abweichler auch. Minderheitentoleranz verkommt immer häufiger zur Minderheitendiktatur – auch dank EU-gesetzgebung.

Der europäische – und noch mehr der globale – Superstaat wäre damit eine formalistische und pseudodemokratische Hülle, in der sich wenig demokratische Selbstverständigungspraxis realisieren ließe und die mit Demokratie so viel zu tun hätte wie das Viele mit dem Guten. Wo pragmatisches Ausbalancieren und die Suche nach Kompromiss und Verständigung notwendig ist, könnte die Mehrheit in einem globalen Legislaturorgan nur zu leicht versucht sein, an deren Stelle das Diktat der Mehrheit zu setzen. (a.  a. O. S.231, 232)  Derzeit ist die Unmöglichkeit der Erzwingung globaler Normen eine der wichtigsten Vorkehrungen gegen die Überforderung globaler Toleranz. Wo diese notwendige Vorsicht unterbleibt und sich einzelne Staatengruppen wie etwa die „Koalition der Willigen“ im Irak anmaßen, ihre Realitäts- und Problemwahrnehmung zum Maßstab des Handelns aller anderen Staaten zu erheben, da droht das Diktat der Mächtigen über die Ohnmächtigen. Wo globale und auf dem Mehrheitsprinzip aufbauende Legislativorgane auf die Lösung globaler Probleme abzielen, droht ganz ähnlich der gut gemeinte Willen zur Diktatur der Ignoranz zu verkommen. In der Abwesenheit umfassender öffentlicher Diskursivität – und nicht nur der Belagerung öffentlicher Institutionen durch noch so wohlmeinende Sonderinteressengruppen –  führen politische Diskurse leicht zu einer bloßen Schärfung des Bewusstseins für Unterschiedlichkeit und Gegensätze zwischen Diskutanten, und nicht zur Entstehung eines Gemeinsamen Verständigungsprozesses.
In Foren wie der Generalversammlung der Vereinten Nationen lässt sich dieses Phänomen noch sehr viel stärker als in der EU beobachten. Hier regiert nicht das pragmatische Ausbalancieren und die Suche nach Kompromissen, sondern politische Rhetorik und der Versuch, sich gegen andere durchzusetzen…
Es gibt daher eine Reihe guter Gründe, die gegen den Aufbau globaler Legislativ- und Exekutivorgane und damit auch gegen die Idee der demokratischen Weltstaatlichkeit sprechen. Auch längerfristig dürfte es sich bei der Perspektive globaler Staatlichkeit wohl um eine negative Utopie („Dystopie“) handeln, deren Realisierung weder im Bereich des Notwendigen noch des Möglichen oder gar des Wünschenswerten liegt. Zuzustimmen ist vielmehr der Warnung Kants (1795/2008, zweiter Definitivartikel), dass die Idee des Weltstaates gefährlich und kontraproduktiv ist, “weil die Gesetze mit dem vergrößerten Umfang der Regierung immer mehr an ihrem Nachdruck einbüßen, und ein seelenloser Despotismus, nachdem er die Keime des Guten ausgerottet hat, zuletzt doch in Anarchie verfällt.“
(a. a. O. S.232)

Und doch habe ich den Gedanken des biotelen Weltstaates noch nicht fallen gelassen. Sollte sich meine Hoffnung erfüllen, dass in unmittelbar absehbarer Zeit – die mir leider nicht mehr vergönnt sein könnte – durch die Hilfe von Interessierten – die sich leider bisher noch nicht abzeichnet – der Nachweis gelingt, dass das unabhängige biotele Gutachtenverfahren über Beispiel-Begutachtungen als einsatzfähig erwiesen werden kann, so wäre nicht auszuschließen, dass dieses Verfahren in breiterem Umfang auf Institutsebene angewandt,  ausgebaut und weiteren wissenschaftlichen und politischen Kreisen und schließlich auch einer breiteren Öffentlichkeit – wenigstens als existente politische Verfahrensmöglichkeit – bekannt wird.
Neben der bisher ausschließlich praktizierten Machtpolitik träte dann ins Bewusstsein Aufmerksamer und geistig Reger, dass es im Sinne der Fortentwicklung  der „Politischen Kybernetik“ von Karl W. Deutsch für Sachverhalte mit klar erkennbaren Handlungszusammenhängen eine „Regelungspolitik“ geben kann, welche sich an Sachnotwendigkeiten und nicht an Machtverhältnissen orientiert, insofern ihre Einführung von der Machtpolitik einmal zugelassen wurde. Einer derartigen Logik der „politischen Vernunft“ könnte sich das derzeitige politische System auf Dauer nicht entziehen. Die Kontrolle der Regierungen würde durch eine biotele NRO – hier ließe sich ein bioteles Kontrollkörperbüro ja auch zuordnen – , die sich auf wissenschaftlich fundierte Vorhersagen etwa inzwischen eingetretener Schäden durch politische Fehlentscheidungen stützt, würde der öffentlichen Aufmerksamkeit nicht längerfristig entgehen können.
Biotele Handlungsvorschläge für die Zukunft hätten schließlich – spätestens nach Häufung des Nachweises richtiger bioteler Voraussagen über die Folgen von vermeidbarer Fehlpolitik –  ebenfalls gute Aussichten auf breite Publizität. Wenn auch der Pazifismus inzwischen entmutigt und weitgehend erlahmt ist, so könnte er durch die Möglichkeit der globalen Einrichtung eines biotelen Welt-Sicherheitssystems neuen Auftrieb bekommen. Die Weltbefriedung wäre dann wenigstens ihrer Möglichkeit nach nicht länger Sache der Großmachtpolitik. Das  Bild vom klassische Staatsschiff würde um das der auf den Meeren kreuzenden Staatsschiffe der Nationen erweitert, die automatisch (kybernetisch) so gesteuert werden, dass sie nicht mehr zusammenstoßen können. Denn zur Änderung vom Territorialgrenzen bliebe den Nationalstaaten mangels eigener Truppen künftig nur noch die Einigung, falls nicht lokale Klimaveränderungen einen biotelen Gesetzeseingriff für Grenzverschiebungen erzwingen.
Freilich bedürfte es für Regierungen und auch Völker einer Überwindung, ihre gesamte militärische Macht an national gemischte Truppen unter biotelem Kommando (mit Rechenschaftspflicht vor der unabhängigen Gutachteninstanz) abzutreten, deren Blockkontingente dann in den verschiedenen Ländern stationiert wären, um gegen terroristische Übergriffe und auch andere Gewalttätigkeiten größeren Ausmaßes vorgehen zu können. Aber selbst bei einem Staatsstreich innerhalb eines Blockes unter Beteiligung des Militärblocks dürfte, ja müsste mit der Intervention der anderen Militärblöcke unter biotelem Kommando gerechnet werden. Der biotele Weltstaat hätte selbst dann eine Chance, wenn das biotele Entscheidungsverfahren ausschließlich bei der internationalen Abrüstung zum Einsatz kommen würde.

11.3.4. Entscheidungsfähigkeit

Auch schwachen Formen von (Welt-)Staatlichkeit können eine deutlich höhere Entscheidungsfähigkeit aufweisen als klassische internationale Organisationen. Zu den
 in der EU beobachtbaren Formen von Staatlichkeit gehören u. a. die Kodifizierung eines vertraglichen Primärrechts in Form der europäischen Verträge, die Delegation von Kompetenzen an die Kommission und die Einigung auf Mehrheitsverfahren im Rat…
Da Regelungsbefolgung nicht erzwungen werden kann müssen bereits im legislativen Verfahren Bedingungen realisiert werden, die für alle Parteien akzeptabel sind. Die Entscheidungsfähigkeit der EU ist und bleibt daher solange eine prekäre Größe wie sie
 ohne ein effektives Gewaltmonopol auskommen muss.

11.3.5 Durchsetzungsfähigkeit

Vor dem Hintergrund dieser Einsichten muss vor einer vorschnellen Gleichsetzung von schwacher Staatlichkeit und dem Staat gewarnt werden… (a. a. O. S.233)
Das hohe Maß an Rechtseinhaltung hat ebenfalls viel damit zu tun, dass das europäische und das internationale Recht maßgeblich von den mächtigsten Staaten formuliert werden und deswegen auch deren Interessen zu einem hohen Maß widerspiegeln…
Rechtsnormen , die nicht von den mächtigsten Staaten unterstützt werden sind daher oftmals nicht mehr wert als das Papier auf dem sie geschrieben stehen… (a. a. O. S.234)

Selbst dann wenn das biotele System in seiner Brauchbarkeit wahrscheinlich gemacht werden konnte, stehen seinem Einsatz hohe Hürden von Seiten der Machtpolitiker entgegen, daran kann man nicht vorbeisehen.
 Bei Einzelmenschen wie bei Staaten geht es dabei nicht ausschließlich um Einfluss, sondern auch um Ansehen, Anerkennung und Ehre. Diese Klippe wenigstens noch zu umschiffen ist für ein deutsch-europäisches Geistesprodukt derzeit nicht einfach. Aber welch unnützes Streiten und Blutvergießen gab es unter Menschen nicht schon um der Ehre willen! Von Seiten des Islam scheint die Frage zugunsten der höchsten Ehre Allahs entschieden, offiziell wenigstens. Nachdem für Biotelie der Tauglichkeitsbeweis erbracht sein wird, sollten alle nachdenklichen Menschen sich fragen, ob Biotelie nicht ein geistiges Ereignis ist, ein Geschenk, das selbst zu so abstrakter Formel gerann; und ob man nicht diese als eine moderne Ergänzung der viele Jahrhunderte zurückliegenden Offenbarungsschriften auffassen könne. Auch mir blieben die Konflikte um mein Selbstbewusstsein nicht erspart,  auch ich klammerte mich gelegentlich und hin und wieder aus Minderwertigkeitskomplexen heraus in Überheblichkeit an meinen Stolz, um gelegentlich dadurch zu scheitern. Um mich herum, sehe ich diese Schwächen auch bei anderen, die mir sonst besser helfen könnten. Sollte aber Biotelie bestätigt werden, so bitte ich darum, mich und meinen Namen aus dem Spiel zu lassen und ohne Andenken irgendwelcher Art (Grabdenkmal, Straße etc.).
Eigentlich wollte ich noch einen Zukunftsroman schreiben: in diesem wäre das wieder errichtete Berliner Stadtschloss der zentrale Sitz von Biotelie geworden mit ihren Aspekten auf dem Kuppelband und der Großen Kapelle unter der Kuppel als Denkmal für ermordete Naturvölker und Verfechter des Naturschutzes umgeben von ausgerotteten Arten. Ein Bürotrakt für koordinierende Weltzentrale der biotelen Kontrollbüros für die Abstimmung der Verwaltungsabläufe unter internationaler Personalbestückung.
Und den ersten Trakt von Friedrich I hätte ich im Innern originalgetreu erstehen lassen, um aller Welt zu zeigen, dass Preußen nicht als Inbegriff des Militarismus gelten darf, sondern für europäische Kunst, Wissenschaft und Rechtsstaatlichkeit zeugt. Das bescheidenere alte Ziegelstein-Stadtschloss an der Spree hätte man dem Geschichts-Ensemble auch noch gönnen sollen.
Gleichzeitig erfüllt mich mit Wehmut, dass ich mutmaßen muss, dass unsere demokratische Vertretung, die bisher nicht einmal den Großflughafen bauen konnte, noch die Kraft haben wird, die Berliner Mitte  mit der Erinnerung an deutsche Bedeutung wieder herzustellen. Zur Erinnerung für wen? Sie lassen Massen herein, ohne darnach zu fragen, was die im Gepäck führen. Unsere Demokratie wird zum zweiten Mal verraten.


12. Die Verfassung komplexen Weltregierens

12.1 Vier Bausteine komplexen Weltregierens

Der Begriff des komplexen Weltregierens stammt von Michael Zürn (2003). Es ist als eine deutsche Version des englischen Begriffes der „global governance“ (vgl. Dingwerth/Pattberg 2006) zu verstehen und bezieht sich auf ein institutionelles Arrangement, das in der Lage ist, den Herausforderungen der Globalisierung in einer gleichermaßen legitimen wie effektiven Weise zu begegnen. Zürn geht dabei von der Ausgangsfrage aus, wie sich die Chancen der Globalisierung nutzen und ihre Gefahren vermeiden lassen. Zu den Chancen zählen u. a. Wohlfahrtsgewinne durch neue ökonomische Austauschbeziehungen, eine Einbindung des Nationalstaates in eine friedensbefördernde Umwelt und die globale Umsetzung von Menschenrechten. Auf der Gefahrenseite tauchen die Auswüchse der ökonomischen Globalisierung, die Umweltproblematik und neue grenzüberschreitende Sicherheitsbedrohungen sowie das Problem der mangelnden demokratischen Kontrolle von Prozessen des Regierens jenseits des Staates auf. (a. a. O. S.237, 238) Um die Chancen nuzen und die Gefahren vermeiden zu können, bedarf es Zürn zufolge einer Kombination unterschiedlicher institutioneller Arrangements, die sowohl private als auch öffentliche Akteure in einer Mehrebenenordnung miteinander verbinden und sowohl parlamentarischen als auch direktdemokratischen Partizipationselementen Rechnung tragen (Zürn 2011).

Begriffe: Was ist global governance?

Der recht abstrakte Ductus, in dem der Begriff des komplexen Weltregierens bzw. der Global Governance ausbuchstabiert wird, findet sich ganz ähnlich auch im Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages „Globalisierung der Weltwirtschaft“: „Im Spannungsfeld von Staaten und multinationalen Institutionen, globalisierter Wirtschaft und Finanzwelt, Medien und Zivilgesellschaft plädiert Global Governance für eine neue kooperative Form der Problembearbeitung: Für Global Governance sind dialogische und kooperative Prozesse zentral, die über den verschiedenen Handlungsebenen subsidiär entlang der Achse lokal – global hinweg reichen sowie Akteure aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
zusammenführen und vernetzen. Global Governance setzt damit also auf das konstruktive Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in dynamischen Prozessen interaktiver Entscheidungsfindung von der lokalen bis zur globalen Ebene.“ (Enquete-Kommission 2002;450)

 

Um diese sehr abstrakten Ausführungen zu konkretisieren, wird im Folgenden ein Modell komplexen Weltregierens vorgestellt, das auf Überlegungen der bisherigen Kapitel 8 bis 11 aufbaut …

12.1.1 Multilateralismus: Der Staat und seine Grenzen

Die Multilateralismusdebatte aus Kapitel 8 ist ein wichtiges Korrektiv gegenüber allen voreiligen Gleichsetzungen von legitimen postnationalen Herrschaftsstrukturen mit der Idee des Weltstaates. Die Debatte hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Staat auf absehbare Zeit ein wesentliches Element einer legitimen globalen Ordnung bleiben wird. Diese zentrale Rolle des Nationalstaates begründet sich nicht nur daraus, dass sich nicht absehen lässt, wie er überwunden werden könnte, sondern – positiv gewendet – aus seiner einzigartigen Leistungsfähigkeit für die Gestaltung gesellschaftlicher Selbstverständigungsprozesse. Es gibt bisher noch keine andere politische Organisation, die ein vergleichbares demokratisches Leistungspotential hat… (a. a. O. S.238)
Damit ist aber nicht gesagt, dass der Staat aus sich heraus unter den Bedingungen der postnationalen Konstellation in der Lage wäre, das Versprechen der Demokratie einzulösen.
Komplexe Interdependenz bedingt externe Effekte einzelstaatlichen Handelns und damit strukturelle Fremdherrschaft. Der Staat ist damit paradoxerweise gleichzeitig notwendige Bedingung und strukturelle Beschränkung der Demokratie…

12.1.2  Der Bund der Demokratien

Die Debatte über den Bund der Demokratien ist eine wichtige Ergänzung zur Analyse der Stärken und Schwächen des Multilateralismus. Vertreter eines Bundes der Demokratie weisen zu Recht darauf hin, dass letztlich keine globale politische Ordnung legitim sein kann, die auf autoritär verfasste Einheiten aufbaut….  Die innerstaatlichen Rückwirkungen der wachsenden politischen Gestaltungsmacht der Exekutiven drohen zunehmend den innerstaatlichen Parlamentarismus auszuhöhlen. (a. a. O. S.239, 240) Hier gibt es dringenden Bedarf nach neuen Formen der Einbindung nationaler Parlamente in die staatsübergreifende Gestaltung von Politik…
Verfassungsrelevante EU-Gesetzesvorhaben müssen dem Deutschen Bundestag frühzeitig gemeldet werden. Verfassungsänderungen bedürfen der 2/3-Mehrheitszustimmung.
 Ausschluss Chinas oder Russlands aber unzweckmäßig für Lösung internationaler Probleme.

12.1.3  Transnationale Gesellschaft

Der Öffentlichkeit kommt eine zentrale Rolle für die Disziplinierung internationaler politischer Herrschaft zu. INROs haben hier eine wichtige Aufgabe. Erst mit ihrer Unterstützung wird der Einzelne in die Lage versetzt, seine individuelle Betroffenheit potentiell wirkungsvoll zu artikulieren. Nichtregierungsorganisationen bündeln individuelle Betroffenheiten, tragen sie an gouvernementale Akteure oder auch internationale Institutionen heran und fordern Rechtfertigung ein. ..
 „Transmissionsriemen“ zwischen internationalen Organisationen und individuellen Bürgern… INROs sollen bei geringerem Kostenaufwand „normale“ lobbyistische Gruppen ersetzen…
Zu einer Berücksichtigung des politischen Gesamtzusammenhangs, in den die jeweiligen Spezialinteressen sich einordnen müssen, würden die INROs durch die ihre Tätigkeit begleitende Aufmerksamkeit bioteler Vereine und von letzteren oder auch freiwillig durch von der jeweiligen INRO freiwillig eingeleitete biotele Gutachtenverfahren gezwungen.

12.1.4  Weltstaat

Die Debatte über den Weltstaat hat gezeigt, dass die anarchische Verfasstheit der globalen Politik ein wesentliches Problem für die Möglichkeit ihrer Legitimierung darstellt…
Um dem Schwachen ein Mindestmaß an Schutz vor dem Starken zu geben bedarf es der Etablierung einer Herrschaftsordnung… Herrschaft beinhaltet im Gegensatz zur Macht immer ein Element der Legitimität...  Herrschaftsordnungen gehen in ihrem Legitimationsanspruch zwar kaum jemals soweit, dass sie die Überwindung asymmetrischer Machtverhältnisse und die faktische Gleichstellung Aller beanspruchen. Jede derartig weit reichende Angleichung ließe sich wohl nur im Rahmen „starker“ Weltstaatlichkeit und damit einer potentiell totalitären Ordnung realisieren. Es wird vielmehr immer so sein, dass es große und kleine Staaten und mächtigere und weniger mächtige Akteure gibt… Es bedarf faktisch verpflichtender Verfahren mittels deren der Mächtige genötigt wird, seine überlegenen Machtressourcen nur insoweit auszuspielen als er hierbei nicht die legitimen Anliegen der Schwachen verletzt… (a. a. O. S.241, 242)
Die europäische Rechtsordnung hat sich… als eine flexible und anpassungsfähige Struktur erwiesen, die heute von allen ihren Mitgliedsstaaten als eine legitime Herrschaftsordnung anerkannt wird.

12.2 Die institutionelle Ordnung komplexen Weltregierens

Wie lassen sich die allgemeinen Überlegungen in ein konkretes Design für die globale Politik einbinden? Wie würde das aussehen und was wären die Vorteile gegenüber der heutigen Verfasstheit der Welt? …(a. a. O. S.242)
Der Ausgangspunkt für die Benennung institutioneller Implikationen lässt sich vielleicht angemessen mit der Benennung zentraler politischer Prinzipien beginnen. Hierzu gehört erst einmal die Einsicht, dass jedes gouvernementale Handeln grundsätzlich rechtfertigungs-pflichtig ist. Die alte Praxis der diplomatischen Geheimhaltung ist überholt und gehört abgeschafft. Es ist weiterhin nur schwer einzusehen, weswegen legislatives Handeln jenseits des Staates überhaupt eine intergouvernementale Praktik ist und weswegen nicht die nationalen Parlamente, bzw. ein Parlament der nationalen Parlamente hierfür zuständig sein sollte. Das institutionelle Herzstück einer Verfassung gerechtfertigter globaler Politik kann daher auch weder der diplomatisch handelnde Sicherheitsrat der Vereinten Nationen noch irgendeine andere intergouvernementale Institution sein. Eine Verfassung gerechtfertigter globaler Politik muss vielmehr auf die Kritik der Exekutivlastigkeit internationaler Politik
 re[a]gieren und den nationalen Parlamenten eine zentrale Rolle in der Bestimmung politischer Inhalte und Verfahren geben. Sie ist daher nicht als intergouvernementale, sondern vielmehr als interparlamentarische Institution zu konzipieren.
Als Inspiration für eine derartige Institution könnte die „Konferenz der Europaausschüsse der EU“ (COSAG) dienen. COSAG vereint die europapolitischen Ausschüsse der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU zu einem (allerdings unverbindlichen) Forum für den Austausch von Meinungen und Informationen… Eine reformierte COSAG, der etwa die Kompetenz zur Fortentwicklung des europäischen Vertragsrechts überantwortet wäre, könnte gleichwohl zu einem konstitutionellen Herzstück der EU werden. Sie könnte das drängende Problem der Exekutivlastigkeit der EU korrigieren und die zentrale politische Kompetenz wieder dahin verlagern, wo sie in der Demokratie angemessen verortet ist: ins Parlament…
Analog hierzu ließe sich für unsere Überlegungen zu einer politischen Verfassung komplexen Weltregierens an eine globale Kammer zur Repräsentation nationaler Parlamente denken. Nicht Staaten, sondern Parlamente wären die Mitglieder dieser Organisation. Der zweite große Vorteil einer um nationale Parlamente zentrierten Organisation ist die Möglichkeit, nicht-demokratische Staaten einbinden zu können ohne aber deren Regierungen unterstützen zu müssen… in einer globalen „Interparlamentarischen Union“… (a. a. O. S.243)
Kleine Staaten sollten nach dem Prinzip degressiver Proportionalität einen überproportionalen Srimmenanteil erhalten, um bei der Mehrheitsabstimmung mehr Gewicht zu haben.
Das Parlament der Parlamente sollte weiterhin als Zweikammersystem aufgebaut sein. Nur durch eine zweite Kammer, in der neben dem Parlament auch die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, kann die in nationalen Ministerien vorhandene und Parlamenten andernfalls kaum zugängliche bürokratische und fachliche Expertise in den legislativen Prozess eingebunden werden. Die zweite Kammer („Staatenkammer“) sollte ebenfalls im Rahmen degressiver Proportionalität abstimmen. Beide Kammern zusammen sollten auf die Zuarbeitung eines Sekretariats reagieren. Auch hier kann die EU als Vorbild dienen… (a. a. O. S.244)
Der interparlamentarischen Versammlung spricht N. ein Legislativrecht für Entgrenzungsmaßnahmen in Wirtschaft, Naturschutz und Sicherheit zu, wobei sie internationalen Organisationen auf diesen Gebieten als Dachorganisation dienen soll. (a. a. O. S.244) Für neu entdeckte Probleme müsste das Parlament der Parlamente seine Zuständigkeiten erweitern können und auch den gesetzlichen Rahmen hierfür schaffen, von den Menschenrechten beginnend bis zu Verfahrensordnungen und über einen unabhängigem Gerichtshof verfügen. Letzterer könnte ein Parlament ausschließen und Rechtsakte aufheben und prüfen, ob sich Rechtsakte im Rahmen des Komplementierungsauftrages der nationalen Gesetzgebungen halten. (a. a. O. S.245) Ein unabhängiger Staatsanwalt wird ebenfalls vorgesehen, wobei Gewalt nur von einem demokratisch legitimierten Nationalstaat ausgehen kann. Mitglieder der Union erhalten bei Demokratiefortschritten zur Belohnung globale Marktrechte; innenpolitisch werden individuelle Freiheitsrechte gewährt, um den Mangel an Gewaltmonopol zu kompensieren. INROs würden zur Mitwirkung eingeladen und hätten ein Klagerecht gegen legislative Unionsakte, aber kein Legislativrecht und bekämen die Rolle einer politischen Opposition. (a. a. O. S.246, 247)

12,3 Die demokratische Qualität komplexen Weltregierens

Es bedarf wahrscheinlich kaum der ausdrücklichen Erläuterung, dass auch die oben skizzierte politische Verfassung nicht unkontrovers wäre. Und genau genommen gar nicht unkontrovers sein kann. Eine viel zitierte Definition von Politik versteht diese als „autoritativ (von Regierenden, von Herrschenden) verfügte Verteilung von materiellen und immateriellen Werten“ (Easton 1954). Politik entscheidet darüber, wer was von wem bekommt, wessen Interessen befriedigt werden und wessen Interessen unberücksichtigt bleiben. Politik ist damit eine untrennbar konfliktive Tätigkeit, bei der immer wieder Entscheidungen für den einen und gegen den anderen getroffen werden müssen. Dieser konfliktive Charakter der Politik betrifft nicht nur ihre materiellen Entscheidungen, sondern ebenfalls alle Fragen im Zusammenhang mit der Etablierung politischer Institutionen. Institutionen sind angemessen als Anreizsysteme für erwünschtes Handeln zu verstehen, als Instrumente also, die Akteure dazu motivieren, etwas zu tun das sie andernfalls nicht getan hätten. Damit sind Institutionen auch nicht unpolitisch. Sie sind vielmehr als Ausdruck eines politisch motivierten Versuches zu verstehen, bestimmte Formen des Handelns zu befördern und andere zu unterdrücken. Institutionen sind immer parteiisch in dem Sinn, dass sie im Einklang mit den Interessen des einen und im Widerspruch zu den Interessen eines Anderen stehen…
Wohl eingerichtete politische Ordnungen können zwar mit guten Gründen Legitimität für sich reklamieren, wenn sie den Interessen der meisten entsprechen; das aber bedeutet nicht auch, dass es nicht gute Grüne geben kann, gegen sie zu opponieren. (a. a. O. S.247, 248)
Inwieweit wir uns zur Opposition gegenüber einem politischen System genötigt fühlen hängt aber wiederum zu einem hohen Maße ab, inwiefern dieses System den demokratischen Maßstäben von Kongruenz, Partizipation, Kontrolle, Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit entspricht.

12.3.1 Kongruenz

Die vorgestellte Interparlamentarische Union wäre aus kongruenzanalytischer Sicht weitgehend unproblematisch… Der große Vorteil gegenüber dem Bund der Demokratien besteht hier allerdings darin, dass eine Union der Parlamente auch solche Gesellschaften mit einbezöge, deren Staatsorganisation Parlamenten nur eine beschränkte Kompetenz zur Politikgestaltung gibt. Über die Einbindung von schwachen Parlamenten wie etwa der russischen Duma oder auch des chinesischen Nationalkongresses könnten diese zudem innerstaatlich gestärkt und damit der Prozess der Demokratisierung in diesen Staaten befördert werden…

12.3.2  Partizipation

Hiermit geht auch eine positive Bewertung des Ausmaßes an gesellschaftlicher Partizipation einher. In einer interparlamentarischen Union wären nicht die Regierungen der Staatenwelt, sondern die Gesellschaften der Weltgesellschaft vertreten. Es wäre eine sehr viel direktere Form der Repräsentation, die mit dem Versprechen höherer Partizipation verbunden ist… (a. a. O. S.248)

12.3.3. Kontrolle

Mit der Einbindung der INROs in den Prozess der Bestimmung gültiger Rechtsakte wäre ebenfalls eine verstärkte Kontrolle gegenüber überstaatlicher Herrschaftsgewalt verbunden. Nicht mehr die Exekutiven würden eigenständig über internationale Rechtsnormen befinden und diese gegebenenfalls beklagen. Die Kompetenz zur Kontrolle wäre vielmehr direkt bei denjenigen Akteuren aufgehoben, die letztlich von hoheitlichen [Akten? mein Auslasser] betroffen wären. Zu erwarten wäre dadurch, dass sich einzelstaatliche Öffentlichkeiten vermehrt auf die interparlamentarische Ebene ausrichten und hier neue Möglichkeiten des politischen Handelns entdecken…

12.3.4  Entscheidungsfähigkeit

Politische Institutionen müssen nicht nur partizipativ und kontrolliert, sondern in der Lage sein, auf die Herausforderungen der postnationalen Konstellation angemessen zu reagieren .Die Vereidigung von qualifizierten Mehrheitsverfahren in beiden Kammern der interparlamentarischen Versammlung, die Anwendung des Prinzips der degressiven Proportionalität und die Einbindung staatlicher Regierungen im Rahmen einer zweiten Kammer bringen diese Einsicht zum Ausdruck…

12.3.5  Durchsetzungsfähigkeit

Eine legitime Form der Organisation von Politik verlangt sowohl, dass formale Rechtsansprüche gegen Widerstand durchgesetzt werden können als auch dass die Umsetzung des Willens einer qualifizieren Mehrheit nicht von Einzelnen blockiert werden kann. Beides greift die Einsicht der Vertreter eines Weltstaates auf, dass das Recht ohne effektives Durchsetzungspotential zahnlos und damit nur begrenzt leistungsfähig ist…. (a. a. O. S.249)
Es ist gleichwohl wichtig, hier nicht in den Kategorien eines Gewaltmonopols zu denken. Jede Form des Regierens wird auf absehbare Zeit mit einem außerordentlichen Maß an kultureller politischer Diversität umgehen müssen. Menschen haben unterschiedliche Religionen, Erfahrungshintergründe und normative Überzeugungen. In einer derart heterogenen Welt muss der Prozess des Regierens vorsichtig, rücksichtsvoll und im vollen Bewusstsein seiner eigenen normativen Grenzen erfolgen. Nicht der vereinheitlichende Weltstaat, sondern der institutionell gestaltete inklusive Diskurs innerstaatlich demokratisch verfasster Gesellschaften ist das anzustrebende Ideal globaler Demokratie. Eine mit guten Gründen vertretbare Verfassung komplexen Weltregierens muss daher im Kern als eine Einladung an die Vernunft und nicht als eine Aufforderung zum Zwang verstanden werden.
(a. a. O. S.250)

Genau hierin liegt auch eine Chance für den biotelen Weltstaat. Wenn sich die Nationalstaaten auch dort wo sie heute abbröckeln wieder verfestigen, so wird auch das militärische Blocksystem weiter ausgebaut.
Einzelne Nationen werden sich den enormen Aufwand des Wettrüstens kaum leisten können und wollen.
Es stehen sich Militärblöcke gegenüber, möglicherweise sind es zwei: Demokratien und Totalitäre (auch wenn die sich Demokratien nennen). Wenn auch N. es offen lässt, ja bezweifelt: Leider ist  es offenkundig, dass der Kampf der Kulturen eröffnet ist, d. h. weltweit immer stärker in den Mittelpunkt rückt. (Um es vorweg zu nehmen: ich habe das Buch
The Clash of Civilizations and the Remaking of World Order von Samuel P. Huntington noch nicht gelesen.) Die christlich-amerikanisch-europäische Welt hat sich selbst zum Rückzug vor der islamischen verurteilt. Wie der Schlüssel zum Schloss passt die Eroberungs-Ideologie des  Koran die unter der Verkleidung einer Weltregion  einherschreitet, zur weitgehend entmythologisierten Welt des Sozialismus, in den das säkularisierte Christentum sich wandelte und vorgibt seine Demokratie und Menschenfreundlichkeit der ganzen Welt zu verpassen. Das von Putin dem orthodoxen Christentum wieder zugeführte Russland rechnet zum Lager der Totalitären, die – auch im Rahmen der UNO – der Selbstaufgabe des Westens ruhig zusehen könnten, wenn nicht mit der Ausbreitung des Islam auch im totalitären Lager ein neues Ungleichgewicht drohte.

Kann Biotelie zum globalen „institutionell gestaltete Diskurs“ werden? Nach einer nächsten schweren Erschütterung vielleicht; denn so wie Jesus, der in der Bergpredigt lehrte, man solle dem zuschlagenden Feind noch die andere Wange anbieten, einen Teil der Welt erschüttern konnte – dies Wunder zieht heute nicht mehr –, so ist das Angebot einer unabhängigen Begutachtung aller schwerwiegenden Probleme ein überraschendes Novum, das völlig aus dem Rahmen der bisher eingefahrenen gegenseitigen Täuschungsmanöver fällt.  Ehrlichkeit in der Politik statt gegenseitiger Übervorteilung? Im Rahmen von Gesprächsrunden ist so etwas nicht möglich. Es wird schon so lange geredet. Aber sind wir denn wirklich so sicher, dass etwa Chinesen der Regierung nicht auch nach einem Weg suchen wie die Schere zwischen allzu arm und reich zu schließen und die Militärlasten zu senken wären?
Der demokratische Diskurs gibt viel weniger her, als N. und sein politisches Umfeld davon erwarten.
In einer Massendemokratie werden führende Köpfe für die Wahl herausgestylt, die Masse der Bürger kann nicht wissen, wer sie wirklich sind. Haben sie regiert, so weiß man vielleicht ein Wenig mehr.
Und was die Wahl aus den Parteiprogrammen betrifft, so sehe man nur auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2013: Wer CDU/CSU wählte, weil ihr Wahlprogramm Abstand von der doppelten Staatsbürgerschaft versprach, der musste – nachdem CDU/CSU die absolute Mehrheit nur um zwei Prozent verfehlten – erleben, dass den Koalitionspartner SPD das Zugeständnis der doppelten Staatsbürgerschaft gemacht wurde. So konnte ein SPD-Sprecher vor der Delegiertenversammlung diesen Erfolg stolz verkünden; es habe bereits die ersten Dankesschreiben von türkischstämmigen Mitbürgern gegeben. (Sie leben und fühlen sich als Türken dürfen künftig aber alle Vorteile des ihnen fremden Landes mit den Deutschen teilen, die bereits im vorauseilender Beflissenheit dieses Land für den Zeitpunkt der türkischen Mehrheit in unseren Parlamenten an die Türkei abtreten.)
Hätte man den Türken und anderen Muslime die Assimilation (also Verschmelzung) zur Auflage gemacht, wie sie bisher alle anderen einwandernden Minderheiten freiwillig vollzogen, so hätte man möglicherweise dem Islam dabei helfen können, aus seiner kulturell-zivilisatorischen Erstarrung wieder herauszukommen. Aber selbst
aus Kreisen der CSU kommen nur Töne der Beschwichtigung. http://www.elew.blogspot.de/2005/09/beckstein-beckstein-und-die.html
Und inzwischen lässt man über die doppelte Staatsangehörigkeit deutsche Türken hier zu: man erwartet gar nicht mehr, dass sich eingewanderte Türken hier als Deutsche fühlen. Dies ist ihnen ja auch kaum mehr zumutbar; ich selbst schäme mich ja bereits meiner Staatsangehörigkeit: aber nicht wegen Auschwitz, denn auf diese Verbrechen hatte ich keinen Einfluss, sondern wegen der zur Moral erhobenen Sittenlosigkeit und Verwahrlosung bei den europaflüchtigen Deutschen, die selbst gemeinsamen interkulturellen Schulbesuch kaum mehr möglich machen. Nehmen wir die  Bekanntgabe  der  sexuellen Vielfalt als Pflichtunterrichtsstoff in unseren Schulen als Beispiel hervor. Die Schwulen behaupten zur Entschuldigung und als Beweisführung für Gleichberechtigung geschlechtlicher Orientierungen , letztere sei angeboren. (Plötzlich sollen die Gene für Unterschiedenheit  herhalten, während doch sonst allenthalben behauptet wird, alle Menschen seien gleich!) Ich selbst habe in meiner Pubertät erlebt, wie ich über eine homophile Phase in meine Geschlechtsrolle hineinwuchs. Wäre ich unter heutigen Erziehungsumständen ein Schwuler geblieben?  Meine Mutter hätte dies nicht gewollt.
Vgl.: Adnan Aslan: Geschlechtserziehung in den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung. Institut für islamische Erziehung, Stuttgart 1996, ISBN3-931934-02-0. Heute geht man sich aus dem Weg, morgen schießt man aufeinander: dies scheint deutsche Integrationspolitik zu sein. Den Feministen sei ins Buch geschrieben: herauskommen kann nur Verachtung gegenüber deutschen Frauen; die werden es büßen.
Titel-Kaligraphie: „Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. (2:286)“ Schlussfolgerung aus meiner Umgangserfahrung mit türkischen Männern; ein aufreizendes kurzes Kinderröckchen etc. genügen als Entschuldigung, dass ein Mann sich seine Befriedigung verschafft, was natürlich heute  noch eine große Ausnahme darstellen dürfte, denn deutsche Frauen stellen sich ja genügend zur Verfügung.  Unter Mohammeds Gattinnen, er verschaffte sich ja bekanntlich als einziger freie und unbeschränkte Wahl, befand sich eine Neunjährige. (Ich wollte nur auf weitere unbedachte mögliche Folgen der modernen „Frühsexualisierung“ und der zeitgemäßen Erotisierung-Sexualisierung überhaupt aufmerksam machen.)
Dass die Demokraten unter Not auf Hitler hereinfielen ist für mich verständlich, aber dass sie bei Wohlstand sich und dieses Land dem Islam ausliefern ist keinesfalls zu entschuldigen.

http://www.elew.blogspot.de/2005/09/beckstein-beckstein-und-die.html 

Wenn Beckstein (CSU) gesagt haben sollte: „In Deutschland lebende Türken etwa sollten weiterhin stolz sein dürfen auf die Türkei und ihre alte Kultur“, so hat er dabei nicht beachtet, dass diese Kultur sich hauptsächlich in kriegerischen Eroberungen äußerte, den Genozid an den christlichen Armeniern nebenbei. Nach kurzer kultureller Blüte verfielen die islamischen Länder geistig in Stillstand und Rückständigkeit. Wenn die eingewanderten Türken für ihre Nachfahren dabei die deutsche Kulturtradition – unsere derzeitige Epoche ausgenommen (und da sitzt der Hase im Pfeffer) –  eintauschen würden, so hätten sie gewiss keinen schlechten Tausch gemacht.  Aber die Türken bilden einen von Imamen gesteuerten verlässlichen Stimmenblock bei zunehmender deutscher Wahlmüdigkeit, da muss man ihnen ja in allem entgegenkommen; das ist unsere jetzige Demokratie: nur das Heute zählt!
Ich jedenfalls kann auf das heutige Deutschland nicht stolz sein, auch bei den besten Handelsbilanzen nicht.

Das Argument, dass die Verbindungen und Verhandlungen mit anderen Nationen jeweils über die Parlamente und nicht weiter über die Regierungen laufen sollen (wie derzeit vor allem auch bei den Vereinten Nationen), um deren Tätigkeit zu legitimieren, muss nicht unbedingt überzeugen.
Vielleicht gibt es auch andere Auswahlkriterien für politische Entscheidungsträger mit weitsichtigeren Arbeitsergebnissen unabhängig von der Ebene von der aus sie wirken. Qualität sollte häufiger überzeugen als Quantität.
Ja vielleicht begnügen sich auch die Autokraten schließlich damit, den Spielraum für ihre Machtausübung zu nutzen, den das biotele System bei direkter Korruptionsbekämpfung (etwa auch über Bargeldabschaffung außerhalb der Staatsregie) von Seiten ihrer Bürger ihnen noch ließe. Hierzu muss ihnen natürlich das Wasser schon hoch am Halse stehen.  

Ja, der öffentliche Diskurs ist ein Grundelement der Demokratie. Aber wie steht es mit dessen Offenheit, wenn alle konservativ-rechten Parteien bei uns mit öffentlichen Mitteln bekämpft und alle ihre Publikationsmittel als rechtsradikal abgestempelt werden? Die Beispiele der einseitigen Manipulation der Öffentlichen Meinung würden leider Bände füllen. Nein, die zuletzt  von N. fast zaghaft wieder vorgetragene Hoffnung, dass über die Massenbewegungen innerhalb der heutigen Weltbevölkerung Einsicht für die Notwendigkeit von Toleranz bei Regierungen und Völkern geweckt würde, dass die verschiedenen Kulturen sich näher kämen, muss leider als widerlegt gelten. Multikulti ist gescheitert und musste scheitern als man die Türkei mit ihrer islamischen Tradition ins Land ließ. Denn aus größter Rücksichtnahme und Furcht vor dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit gewährte man, eine islamische Parallelgesellschaft aufzubauen; anders und mit den Muslimen in kultureller Gemeinschaft wäre ja auch der die Steigerung der Gleichberechtigung bis zum Gender-Wahnsinn die Übertreibung der Toleranz bis über die Homoehe hinaus und jegliche „sexuelle Vielfalt“ nicht möglich geworden. Bei echter gegenseitiger Rücksichtnahme hätte man schon eher noch einen Weg echten Zusammenlebens finden können. Unter biotelen Systembedingungen müssten veröffentlichte Auffassungen mit zu erwartender politischer Langzeitwirkung unabhängig-wissenschaftlich auf ihre Auswirkungen auf das Gemeinwohl hin untersucht werden. In der Praxis hieße dies auch, dass Unterstützer der Biotelie insbesondere solche in Idealvereinen aller möglichen Interessenausrichtung sich solcher veröffentlichte Themen annähmen und ihnen die Möglichkeit eingeräumt würde, sich in die öffentliche Debatte mit einzuschalten. Insbesondere die systematische Ausschaltung überlebenswichtiger Themen aus der öffentlichen Debatte ist ein Skandal, dem ein Ende gesetzt werden muss.

Eine faire weltweite Geburtenregelung ist eine Notwendigkeit ohne die  die fortschreitende biologische Artenvernichtung und Naturzerstörung sowie die Nivellierung in Richtung Vermassung und Verdummung der Menschheit sich nicht wird aufhalten lassen können. Bei steigender Dauer der Lebenserwartung und steigenden Konsumansprüchen der Massen würde es ansonsten unter Fortschreitung der Wüstenbildung zu opferreichen Verteilungskämpfen vor allem auch um Wasser, Rohstoffe und Anteil an der Naturausbeutung kommen. Thomas Robert Malthus war es bekannterweise, der bereits 1798 in seinem berühmt gewordenen Werk „An Essay on the Principle of Population“ vor dem Missverhältnis des Anstieges der Bevölkerungsstärke und dem Zurückbleiben der Ernährungsmöglichkeiten gewarnt hatte. So wie die Forschungsergebnisse des Club of Rome in „Grenzen des Wachstums“ von 1972 durch die inzwischen erfolgten Entdeckung neuer Rohstoffvorkommen im Detail überholt sind, so auch die Berechnungen Malthus‘.
Aber die Gefahren insbesondere für die Naturerhaltung, die aus dem Weltbevölkerungsanstieg erwachsen, steigern sich erkennbar ständig.
Übrigens gehört der Clube of Rome zu denjenigen Institutionen, die auf meine Anfrage und Bitte mich bei der Aufstellung und Prüfung des biotelen Gutachtensystems zu unterstützen, gar nicht erst antworteten. Anlässlich meiner Gratulation an Liz Mohn von der Bertelsmann-Stiftung zu Ihrer Club-Aufnahme erreichte ich, dass der Privatsekretär für mich in Rom anrief und mir die Auskunft erteilte, dass der Club auf Rome sich mit Ideen von Nichtmitgliedern nicht beschäftigen könne.

Als Voraussetzung einer globalen Geburtenkontrolle müsste die vom Westen ausgehenden Menschenrechtserklärungen in zwei Punkten geändert werden: Das Elternrecht, die Anzahl ihrer Kinder zu bestimmen müsste qualifiziert eingeschränkt werden und dem Islam müssten in puncto Religionsfreiheit, dort wo er die persönliche Freiheit insbesondere Andersgläubiger bedroht, Auflagen erteilt werden.

Unbestreitbar, Mohammed war ein Genie. Der Islam ist meines Wissens die einzige Religion, welche die Täuschung (Taqiya) der Ungläubigen als Mittel seiner Verbreitung nutzt. Nur zur Täuschung dürfen (oder sollen wohl auch) Koranverse bei dessen Verkündigung weggelassen werden; der
Koran gilt aber nach eigenen Aussagen nur als Ganzes und ungekürzt (15. Sure, 90). Da viele Aussagen des Koran wegen ihrer Herabsetzung bis hin zur Vernichtungstendenz gegenüber Ungläubigen grundgesetzwidrig sind, muss ja auch unsere Regierung zum Schein die hier lebenden Muslim-Vertreter zur Taqiya verpflichten: grundgesetzwidrige Koranverse dürfen nicht gelehrt und öffentlich vertreten werden. Der deutschen Öffentlichkeit gegenüber wird  im engen Konsens zwischen Regierung und Medien aber verbreitet, dieser verkürzte und erzwungen bereinigte Korantext sei der gültige als Nachweis der Friedfertigkeit des Islam. Viele von den Moslems verteilten Koranübersetzungen sind entsprechend frisiert. Die ehrlichen und wahrhaftigen Verkündiger und Vertreter des Korans aber, die Salafisten und Whahabiten, werden als Islamisten abgewertet. Ihre aufopferungsvollen Terrorakte gehören aber sehr wohl zum über Einschüchterung aller Ungläubigen hochgeschätzten Arsenal des für die ganze Menschheit bestimmten wahren Glaubens, für den Islam.
https://koptisch.wordpress.com/2010/06/20/takya-tauschung-verschleierung-und-blendwerk-im-islam/ http://michael-mannheimer.info/2012/04/21/takiya-die-haufigsten-lugen-des-islam-uber-sich-selbst/
Es bleibt in dieser unserer Lage gar nichts anderes, als die hier lebenden Mohammedaner auf den frisierten und von Hass gereinigten
 Koran– also auf Taqiya – festzulegen und gleichzeitig die Ausbreitung des Islam insbesondere über Geburtenregelung und durch Landesverweisung bei groben Gesetzesverstößen – noch  ehe Unruhen entstehen – einzudämmen. Allah ist ein hinterhältiger Gott und diese Haltung verteidigt er noch  mit dem Siegel der Gerechtigkeit (GEGENSEITIGKEIT), dessen Sinnbild die Waage ist: „Sie schmieden Listen und Allah schmiedet Listen; Allah ist der beste Listenschmieder“ ((8. Sure30).
In meinem ungeschriebenen Roman hatte ich nach der biotelen Revolution eine zehnjährige Verfolgungsjagd dieser Revolutionszeit hinzugerechnet, um all diejenigen Linken, die der Bundesrepublik entgegen ihrer Verpflichtung Schaden zudiktiert und zugefügt haben oder ebenso gegen die Konservativen verfuhren, die den Schaden abwenden wollten, von ihren Vermögen und Geldansprüchen bis auf ein Lebensminimum zugunsten Notleidender zu befreien, wozu diese “Gutmenschen“ ja mit Begeisterung zustimmen sollten. Köpfe wollte ich nie rollen lassen, soweit verirrte sich meine Fantasie nie.

Die westlichen Führungskräfte haben nicht bedacht und bedenken nicht, dass der Islam als Religion und Staatsdoktrin sich wieder in Ausdehnung befindet, was dem Kriegsherrn Mohammed ja von Anfang an das Anliegen war. Entgegen kommt dieser Ausbreitung, dass sich anderen Religionen, insbesondere das Christentum immer mehr verweltlichen und verblassen und dass die hochentwickelten Industriestaaten, voran die europäischen, aus Genusssucht und Bequemlichkeit, ja in steigendem Maße aus Zukunftsangst und Sinnverlust, ihre Fortpflanzung weit unter die Reproduktionsgrenze einschränken. Der
 Koran verspricht denjenigen, die auswandern um sich in der Welt zu verbreiten besonderen Rang im Jenseits, wie er denn allen Gläubigen im Diesseits bereits Vorteile verspricht. Der Islam wird von Politikern zusätzlich zu Gunsten der Machterweiterung instrumentalisiert; besonders die türkische Regierung hat in dieser Richtung keine Zweifel gelassen.
Das hohe einseitige Entgegenkommen der westlichen Regierungen dem Islam gegenüber wird der einheimischen Bevölkerung gegenüber als angemessener Minderheitenschutz vertreten. Es geht hier aber nicht um sich de demokratischen Staatsgefüge einordnende Minderheiten – wie bei uns etwa die dänische und die sorbische –, sondern um wachsende Minderheiten, welche in geschichtlich kurzer Zeit die jetzige Mehrheitsbevölkerung verdrängen.  
http://www.youtube.com/watch?v=6-3X5hIFXYU
Die unter dem Diktat des Augenblickgenusses und des Kurzzeitdenkens stehenden Regierungen – man muss hier schon von ideologisch bedingtem Schwachsinn reden – und kollaborierende Medien kehren diese Zusammenhänge unter den Tisch, was offenbar gelingt, solange unsere Wohlstandsdemokratie noch unerschöpflichen Reichtum zu produzieren scheint.
Den (pseudo-)wissenschaftlichen Unterbau für diese links-liberale Ideologie liefern Sozialwissenschaften, welche die Nationen und Machtpolitik als rückständige Relikte ausgeben und vorgeben die moderne Welt befinde sich im Aufbruch zu einer globalen und tolerante Gesellschaft, eine Modernisierung der sozialistischen Lehre von der klassenlosen Gesellschaft, aber eben eine illusorische Utopie, die niemals eintreten kann, weil sie nicht der Natur des Menschen entspricht und dessen Notwendigkeit sich in die Natur einzufügen.
Und die Wirklichkeit?  Wer arbeitet für die Vernichtung? 

Nimmt man das Verhalten der von den USA ausgehenden links-liberalen Politik zum Indikator, so stehen die Zeichen auf Untergang nach Rückfall ins Mittelalter und wir erleben eben die letzten Zuckungen der Freiheit.

Nun ist auch Biotelie in die Rubrik westlicher Ideologien einzuordnen, welche der individuellen Freiheit hohen Rang einräumen. Mit biotelen System soll erstmals versucht werden, dem Willen mit das Gemeinwohl fördernden Gedanken Einzelner in der Politik auch ohne Gruppenabhängigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Jedoch muss sich eine um globale Anerkennung ringende Lehre auch darauf einstellen, dass wohl eine Mehrheit der Menschheit sich nur innerhalb des Gruppenlebens geborgen fühlt, dass Ideologien (oder Ideengebäuden) in wesentlichem Umfang menschliches Leben bestimmen und auch Sinnverständnis ausmachen; Glauben aber ist Gemeinschaftssache.
Weil auch der Mensch ein Herdentier ist, fühlen sich Menschen zu allermeist in der Gemeinschaft geborgen, haben aber auch zuweilen den Drang, in der Masse mitschwimmend zerstörend aufzutreten. Hierzu werden bei uns Fußballstadien gebaut; und manchen genügt auch dieses Ventil nicht, um ihre Aggressionen los zu werden. In der Masse sind Menschen besonders manipulierbar. Damit dass die Demokratie die Mehrzahl (PLURALITÄT) zum entscheidenden Machtfaktor erklärt, hat sie die Büchse der Pandora zum eigenen Untergang eröffnet. (Die alten griechischen Philosophen wussten dies und erklärten bekanntlich die Demokratie – nachdem diese Sokrates dazu gezwungen hatten, den tödlichen Schierlingsbecher zu trinken – zur Vorstufe der Diktatur.) Mit Biotelie sollen dem Volksentscheid – der heute im Massenzeitalter noch viel stärker von Gruppeninteressen manipuliert wird und noch viel weiter vom Wohl des Volkes entfernt, – wenigstens hier und dort und hin und wieder die von Vernunft gesteuerten weitsichtigeren Gedanken Einzelner vorangestellt werden. Der biotele Volksentscheid wiederum hat die Repräsentanten des Volkes zu zügeln, die politischen Parteien, die die Macht im Staat so ganz unter sich aufteilen wollen. Der die bewussten Gedanken weit übersteigende Bedeutung der Emotionalität, die im biotelen Gutachtenverfahren bei jeder Gesetzesformulierung gezielt ausgeschaltet wird, muss mit der jedes Einzelgesetz erst legitimierenden Mehrheitsabstimmung unabdingbar Rechnung getragen werden.
Bei demokratischen Wahlen sind Programmunterschiede zwischen politischen Parteien längst in den Hintergrund getreten: es werden Personen zur Wahl gestellt, deren Charakter propagandistisch manipuliert wird. Kennt etwa das Volk seine Abgeordneten? Doch sicherlich nur in Ausnahmefällen.
Welcher Tanz wird um die Bedeutung der Direktwahl des Bundespräsidenten für den Fortschritt der Demokratie gemacht! Nur die Bundesversammlung konnte uns einen Horst Köhler bescheren, der doch vor seiner Wahl kaum jemanden bekannt war. Und doch war vielleicht der einzige der sein Amt ernst nahm und mehrfach seine Unterschrift verweigerte oder wegen Bedenken hinauszog. Aus der Bundeszentralbank kommend dürfte er durchschaut haben, wie verderblich die Verträge aus Brüssel für die Finanzen und Selbstbestimmung des Deutschen Volkes sind: er versank sichtbar in Depression und dankte vorzeitig ab.
Aus der Riege im Bundespräsidialamt schluckte einer hörbar, als ich zuvor mit einem Schriftsatz für ein Leitwort des Staatsoberhauptes eintrat, welches die Unbedachtheit der Genehmigung von Moscheen in besonders protzigem und landschaftsprägendem Stil zum Gegenstand haben sollte. Diesmal wurde mein Schreiben nicht weitergereicht, sondern ich bekam fristgerecht das offizielle Schreiben, das mich davon in Kenntnis setzte, dass der Islam eine anerkannte Weltreligion ist; was ich natürlich bereits wusste.

Wer möchte nicht alles das Volk repräsentieren? Die einzig wahre Legitimation für Macht wäre das vernünftige und ernsthafte Bemühen um die Erhaltung eines reichhaltigen, bejahten Lebens, wäre Biotelie. Reichhaltig, vielgestaltig soll das Leben bleiben. Und heute schmerzt mich, dass ich dem Strom der zeitgemäßen Sprachverfälschung nachgab, die von einer pluralen Gesellschaft redet, wo doch statt Pluralität (Mehrheit) die Diversität (Verschiedenheit) unter dem Aspekt der PLURALITÄT zu verstehen ist. (Es  wäre zu begrüßen, wenn bei der Weiterführung des biotelen Systems diese Sprachverfälschung wieder rückgängig gemacht würde und der biotele Aspekt als der der DIVERSITÄT aufträte. PLURALITÄT, als Mehrheit, wäre  dann das vierzehnte Glied
in der Reihe der biotelen Begriffe, das im direkt-demokratischen Abstimmungsverfahren zum Tragen kommt.)

Das demokratische Mehrheitsprinzip, mit dem sie in der Welt hausieren gehen, nun bricht den westlichen Demokraten das Genick. Die zugleich proklamierte Gleichheit ist nicht minder entwaffnend für das was wir im Westen einmal unter AUTONOMIE (Freiheit) verstanden. Der Wahlsieg der Religiösen, des Islam, im Nahen Osten spricht hierfür Bände. Gefallen Euch etwa die schwarz uniformierten Frauen unter ihrem allmächtigen Allah, der sich die ganze Welt unterwerfen will? Alle Welt soll für immer nach Gesetzen des siebten nachchristlichen Jahrhunderts leben? Wollt Ihr das? Nein, wir Menschen sind ganz verschieden und auch wir sind dazu aufgerufen, unsere je eigene Art und Kultur (colere = pflegen) zu bewahren und in unserer Verschiedenheit friedlich miteinander zu wetteifern.  Die Diktatur einer degenerierten und maßstabslosen Minderheit bei uns, welche mit fast allen Tabus aufräumt – und unsinnige weil lebensfeindliche neue setzt – und mit allen Schätzen und Errungenschaften von Jahrhunderten, welche Deutschland im Verbund mit dem Abendland unter Blut und Schweiß technisch und kulturell in eine Weltspitzenposition brachten, zusammen mit dem  Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen, die Öffnung der Grenzen auch gegenüber denjenigen, die von unseren Vorfahren in ihrem Expansionsdrang zurückgeworfen wurden, sie werden den Untergang des Abendlandes bewirken; denn die „Migranten“ (Wanderer) sind Immigranten und kommen nicht als Europäer.  Unter solchem Fatalismus handeln unsere Politiker und nehmen unserem Volk den Mut in die Zukunft zu denken.  (Die 3Sat-Sendung von Scobel vom 23.01. 14  war ein Hoffnungsschimmer: Da wurde einmal herausgestellt, dass Deutschland im Kaiserreich geistig und technisch Weltspitze war, und dass die Katastrophe von 1914 in Sarajewo nicht von Deutschland ausgelöst wurde, sondern durch einen Zufall.)  Aber der „Mainstream“ will noch nicht aufhören unser Volk auch für die ganze Katastrophe bis 1945 – wo doch Stalin von Anfang bei der Eröffnung des Zweiten Weltkrieges mitwirkte – allein verantwortlich zu machen, so dass es wohlverdient sei, von der Weltbühne abzutreten. Die Menschheit wird keinen Gewinn davon haben und die Natur erst recht nicht, wenn die muslimischen Fatalisten das Abendland übernehmen.  Es gibt Unterschiede zwischen Menschen und Menschengruppen (etwa Ethnien, Kulturen und Religionen), deren Ursache und Bedeutung gilt es international zu erforschen im Zusammenhang mit den Umweltbedingungen. Mit langem Atem  hat unabhängige Wissenschaft das Schicksal der Menschheit zu begleiten.  
Neben  Altbundeskanzler Dr. Helmuth Schmidt, der seinem Dankesschreiben ein Redeprotokoll beifügte, erhielt ich für meine an Ausgewählte versandte „Predigt an den Deutschen Bundestag“ Dankesworte auch von Günter Verheugen, der als betriebsamer Europäischer Kommissar für den Staatenbeitritt damals gerade sich der wirtschaftlich angeblich kometenhaft aufsteigenden Türkei zuwandte. Es sei doch zu begrüßen, dass es mitdenkende Bürger gäbe, so Verheugen.
Was für Deutschland gilt, muss für andere Länder etwa für Frankreich nicht uneingeschränkt gelten, in das die Einwanderer bereits französische Sprache und Kultur mitbringen.
 
So schreibt  Alain de Benoist in „Aufstand der Kulturen“: „Das Politische wird auf die Verwaltung des Sozialen beschränkt. Diese rein wirtschaftliche Auffassung der Gesellschaft hat beträchtliche Folgen. Indem sie den die Moderne kennzeichnenden Prozess der Säkularisierung und der ‚Entzauberung‘ der Welt abschließt, mündet sie in die Zerstörung der Völker und in der systematischen Unterspülung ihrer Besonderheiten… Außerdem verstärkt die Logik des Marktes, wie von Alain Caille gezeigt, einen ganzen Prozess von Angleichung, ja von Austauschbarkeit des Menschen, und zwar durch eine Dynamik, die bereits im neuzeitlichen Gebrauch des Geldes zu beobachten ist. ‘Der Kniff der liberalen Ideologie‘, schreibt Alain Caille, ‚liegt in der Gleichsetzung des Rechtsstaates mit dem kommerziellen Staat, in seiner Beschränkung auf die Rolle, den Markt hervortreten zu lassen. (a. a. O. S.86,87)  Das Plädoyer für die Freiheit der Menschen, ihre eigenen Ziele festzusetzen, kehrt sich nun in die ihnen auferlegte reelle Verpflichtung um, keine anderen Ziele als kommerzielle zu haben.‘
... Wenn der Einzelne definitionsgemäß immer am besten über seine eigenen Interessen urteilen kann, was kann in diesem Fall ihn zwingen, auch nur eine Gegenseitigkeitsnorm einzuhalten? Die liberale Lehre will, dass das moralische Verhalten nicht mehr aus Pflichtgefühl oder den sittlichen Regeln folgt, sondern aus dem wohlverstandenen Interesse… (a. a. O. S.87)
Die wirklichen Gründe der Zerbröckelung der französischen Identität sind eigentlich dieselben, die die Zerstörung aller Identitäten erklären: Erschöpfung des Modells der Staatsnation, Missstände in allen traditionellen Einrichtungen, Auflösung des Staatsbürgerschaftsverhältnisses“  [Ich schiebe hier die Erinnerung ein an die Begeisterung, mit der die in Deutschland lebenden Türken die türkische Nationalität (zusätzlich!) beibehalten. Wann lernen wir Deutschen von den Türken?] , „Krise der Vertretung, mimetische Übernahme des amerikanischen Modells usw. Allein der Konsumzwang, der Kult des materiellen und finanziellen Erfolgs, der Untergang der Begriffe ‚Gemeinwohl‘ und ‚Solidarität‘, die Trennung von individueller Zukunft und kollektivem Schicksal, die Entwicklung der Techniken, der Aufschwung des Kapitalexports, der Verlust der wirtschaftlichen, industriellen und medialen Unabhängigkeit haben die ‚Einheitlichkeit‘ der französischen Bevölkerung unendlich mehr zerstört als die Einwanderer bis jetzt, die selber unter den Folgen zu leiden haben…. (a. a. O. S.106)
In diesem Sinne ist die französische Identität nicht so sehr gefährdet, weil sich Ausländer in Frankreich aufhalten; weil diese Identität vielmehr weitgehend aufgelöst ist, ist Frankreich nicht mehr in der Lage, dem Problem der Immigration anders zu begegnen, als es zu verharmlosen oder den Ausschluss zu befürworten.“ (a. a. O. S.107)
Was aber wird nach Auflösung der nationalen und kulturellen
Identitäten? Alle sind dann arm geworden, friedfertiger können sie nicht sein, da der Kampf ums Überleben auf dem übervölkerten Planeten härter wird.
Beseitigen wir jedoch durch Biotelie die Fähigkeit der Nationen und Machtblöcke gegeneinander  Kriege zu führen, so stirbt der Nationalismus bzw. wird zur belächelten Absonderlichkeit von Außenseitern.

Es ist vielleicht sogar eine Tragik, dass die Leiter der Frankfurter Schule, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno, die im US-Exil an der deutschen Kultur festhielten und sich dort zuletzt mit der an vielen Stellen unwissenschaftlich ausgeführten Auftragsstudie „Der autoritäre Charakter“ über Wasser hielten, nach Frankfurt zurückgekehrt es doch nicht viel weiter brachten, als dem Untergang der Kultur und deren Ersatz durch die Moderne nachzutrauern. Warum sind sie denn nicht auf Biotelie gekommen? (Weil sie Erben des Kommunismus waren und begreiflicherweise nicht die geringsten positiven Ansätze aus den Greueln des NS-Regimes auszufiltern verstanden; einem derartigen Denken waren sie, auch das ist verständlich, gar nicht zugänglich. Und außerdem waren sie keine Naturwissenschaftler.) Die von ihnen initiierte „Anti-autoritäre Erziehung“ bildete den Auftakt unserer Demoralisierung, der Katastrophe mit den 68er Revolutionären.
Natürlich ist es ein Phänomen, wenn ein 80-Millionen-Volk, wie das deutsche damals, bis zur bitteren Niederlage hinter seinem Führer Adolf Hitler stand, der ihnen das 1000jährige Großreich versprach.  Aber anderen Völkern geschah dies auch, und wie steht es damit mit den Mohammedanern? Haben sie nur so lange gänzlich unter Mohammeds Autorität gestanden, solange er sie von Sieg zu Sieg führte?  (Daran liegt Richtiges, so meine ich.)
Aber Disziplin und Autorität sind auch notwendige Tugenden; und sogar für die 68er bei uns gilt nicht mehr die Tu-nix-Bewegung, die sich nicht zu einem Rädchen im Getriebe der Industrie verkaufen wollte; (hat sie auch nicht, seitdem sie über Diplome und Pöstchen andere ausnutzen kann). „Wir waren damals verrückt!“, entschuldigte sich Cohn Bendit (Die Grünen)  einmal leichthin abwinkend im Fernsehen. Nur damals? , so frage ich.
Eine seltsame links-liberale Liaison, die Sozialisten und Finanzkapitalisten gemeinsam im Boot auf Globalisierungskurs! Nun wird die Pleite des Kommunismus-Sozialismus erst vollständig!
Den konsumübersättigten Massen wird es wohl nicht mehr aufgehen, dass Demokratie nicht in einer Weise eine brauchbare Staatsform sein kann, in der ihr das Volk wegstirbt. Der wirtschaftliche Zusammenbruch könnte sie vielleicht noch belehren. Es darf nicht alles gleich gemacht werden, weil dies von Natur eben gar nicht geht.
Das ist das Missverständnis um die Freiheit: wenn sie sich, ohne durch Verpflichtungen gebunden zu sein, gegen das Leben, gegen die Natur richtet. Die Wirtschaft reißt alle Schranken und Grenzen nieder, um die Bedürfnisse und die Gier der Massen zu stillen: „Brave New World“ nach Aldous Huxley wird Wirklichkeit;  und mit der allumfassenden Cyberspionage gegen den Terrorismus setzt George Orwell mit  “1984“ unmittelbar nach. Aber welcher halbwegs anständiger Mensch – Militär und Wirtschaftsbetriebe ausgenommen – hat den heute noch etwas zu verheimlichen?

Nehmen wir den aus der Feministinnen-Bewegung siegreich hervorgegangenen Gender-Wahnsinn!
Wir kommen natürlicherweise mit einem der beiden Geschlechter auf die Welt; damit schreibt uns die Natur auch verschiedene Rollen zu. Männer können (im Allgemeinen noch bis heute) keine Kinder bekommen.
Die staatlich-gesellschaftlichen Einrichtungen und die damit verbundenen Lebensweisen müssen also so gestaltet werden, dass die Völker fortbestehen können. Vieles an Arbeit können sich dabei Mann und Frau teilen und frühere Hausarbeit ist durch Mechanisierung häufig stark erleichtert worden. Aber der überspitzte Leistungswettbewerb im Beruf zwischen den beiden Geschlechtern ist unsinnig, soweit er generell betrieben wird. Eine gute Schulbildung kann beiden Geschlechtern geboten werden. Für Mädchen ist sie umso wichtiger, als die Mutter im Allgemeinen den größten Einfluss auf die Kinder ausübt. Die Rückständigkeit im Islam ist wesentlich auch auf den Bildungsmangel seiner Frauen zurückzuführen. Unseren Links-Liberalen aber sei ins Notizbuch geschrieben:  die Ehe als Verbindung mit dem Normalziel der Aufzucht und Erziehung von Kindern, was zu erleben zum Schönsten gehören kann, ist nicht ein Nebenprodukt für die Triebbefriedigung entsprechend der „freien sexuellen Orientierung“ – die man bereits Kleinkindern einbläuen will – , weil die Ehe nicht ein Bestandteil der Spaßgesellschaft ist, sondern Fundament eines jeden Volkes ist. Fast jede etwas geistig mobilere junge Türkin in dieser Stadt weiß: es kommt nicht so sehr auf das Kopftuch an, sondern darauf, dass ich vor dem 21. Lebensjahr mit einem Türken „unter die Haube“ komme. Die Berufstätigkeit, das Berufsumfeld von Frauen muss entsprechend variiert werden, damit die Kindererzeugung  im Allgemeinen nicht auf später verschoben wird, dafür sprechen auch gesundheitliche Gründe.
Unter: „Schüler unter Leistungsdruck“ brachte 3SAT am 21.01.14 eine Reportage über zwei Schülerinnen, die wegen ihres zwanghaft „guten Funktionierens“ sogar in der Nervenklinik landeten.
 Es ist für beide Geschlechter unsinnig, sie mehrheitlich bis fast zum 30. Lebensjahr oder sogar darüber in Schule und Hochschule fast ausschließlich pauken zu lassen. Die die Handwerksausbildung begleitende Berufsschule in Deutschland dagegen war ja durchaus eine vernünftige Neuerung.
Die Ver-Akademisierung der Berufe ist eine Pest. Jeder soll möglichst das Abitur machen und meint, dann auch studieren zu müssen. Sicherlich sind Leute, die das Parlieren gelernt haben in einem Parlamentarischen Regime wenigstens noch in und um ein Parlament unterzubringen. Auch lassen fast unbegrenzt Forschungsziele erdenken, die von verständnisvollen Parlamentariern auch finanziert werden. Die Mittel für „Bildung und Wissenschaft“ werden ja ausdrücklich nie gekürzt. Aber das Staats- und Wirtschaftsgetriebe liefe vielleicht reibungsloser ohne zu viel Klugscheißer. Ausgesiebt nach Leistung müsste schon früh und stetig werden; viele Schul- und Hochschultypen könnten die Begabungs- und Fleißunterschiede besser ausgleichen. Natürlich  kommen wir auch am Typ Ganztagsschule nicht vorbei, wenn viele Kinder bei Schulantritt nicht einmal richtig deutsch sprechen und beide Eltern berufstätig und nicht flexibel sind. Bleibt die Frau Hausfrau, so sollte solange auf ihr Konto bis zur Hälfte des Einkommens des berufstätigen Mannes fließen. Meine – damals schuldlos – geschiedene Mutter ließ sich so entschädigen und konnte sich ganz der Kindererziehung widmen. Wenn das Bargeld abgeschafft wäre, könnte man durch flexible Senkung der Lebensarbeitszeit vermutlich auch die Vollbeschäftigung sicherstellen. Es muss nämlich auch der weitgehende Wegfall der Rüstungsindustrie und nationaler Armeen als Faktoren der Erschwerung der Arbeitsbeschaffung berücksichtigt werden.
Wirbelt man zugunsten der Ideologie und der Wirtschaft – also links-liberal – die Völker durcheinander, so bekommt man natürlich einen gesteigerten Bedarf an Dolmetschern und damit wieder an Studienplätzen. Aber so ganz reibungslos verläuft es offenbar doch nicht der so begeistert angekündigte Wechsel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft; zu reden allein genügt nicht immer. Aber die Einheitssprache wäre mir auch ein Greuel. Vielleicht gibt es auch mal eine Wissenschaftlerriege, die in der Lage wäre, den vitalen Wert der verschiedenen Kulturen und Sprachen nachzuweisen, die man heute achtlos verschleißt. Dass es auch genetische Vorteile für die Trennung von Menschengruppen geben könnte, habe ich bereits angedeutet.

Mit der von den 68er Revoluzzern eingeleiteten Politik der Öffnung des Füllhorns des von den wegen ihrer Verbrechen und ihrer Gefolgschaft mit Hitler geschmähten Eltern wieder angehäuften Wohlstandes für die ganze Welt musste ja unbedingt die Moral nach ihrem Geschmack und ihren (recht oberflächlichen) Bedürfnissen neu definiert werden. „Diskursethik“ wurde dies getauft. Denn nicht mehr an der Machbarkeit habe sich Politik zukünftig zu orientieren, sondern an der Moral – der richtigen, neu formulierten, bequemen natürlich.
Da es ja darum ging, nicht nur den Nationalismus, sondern gleich mit diesem auch den Nationalstaat abzuschaffen (in erster Linie den seit dem Verbrechen des Holocaust für alle Ewigkeit belasteten deutschen) wurde in marxistischer Manier die überkommene Tradition der Familie verworfen. Gleichberechtigung war nun nicht mehr nur kennzeichnend für die Behandlung von Menschen vor dem Recht und vor den Gerichten, sondern wurde auch auf alle materiellen und sinnlichen Bedürfnisbefriedigungen hin erweitert. Es wird nicht mehr darauf geachtet, dass der Aufbau von Tabus zu  den großen und wichtigen Kulturleistungen zählt.
Schamgefühl wird der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Ablösung steht bereit.
Toleranz wurde zu einem Schlüsselbegriff erhoben. Ausgerechnet über Herbert Marcuse, einem Mentor unserer 68er ist zu lesen:
Der von Herbert Marcuse geprägte Begriff repressive Toleranz kritisiert dabei, dass in einer Gesellschaft mit unklarem Wertepluralismus, in der Toleranz als Norm gilt, rationale und berechtigte Kritik wirkungslos bleiben kann http://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz#cite_note-Mittelstra.C3.9F-3  Wie er da Recht bekommen hat!

Auch im Islam galt Toleranz gegenüber anderen Buchreligionen, deren Anhänger als Schutzbürger (Dhimmi) betrachtet wurden und eine Kopfsteuer zu zahlen hatten, ansonsten jedoch relative Autonomie besaßen.

Die über die bloße Toleranz („Duldung“) hinausgehende Religionsfreiheit setzt eine Differenzierung von Kirche und Staat voraus sowie einen gesellschaftlichen Pluralismus und ist daher der Neuzeit vorbehalten. (aus Wikipedia) Der Islam kennt aber keine „Kirche“, d. h. zentrale religiöse Institution, neben dem Staatsapparat.

Zwar hat die Türkei mit Kemal Atatürk diese Trennung von Religion und Staat vollzogen und eine Europäisierung eingeleitet, letztere ist jedoch zunehmend rückläufig, denn indem der  Koran zu Lebensgrundlage erhoben wird, ist eine weitere Säkularisierung des Staatslebens nahezu unmöglich.
Die Menschenrechtserklärung von Seiten des islamischen Staatenbundes steht entsprechend unter dem Vorbehalt der Scharia. Unsere Glaubens- und Gewissensfreiheit bezieht sich auf die innere Überzeugung des Einzelmenschen; im praktizierten Islam gilt stärker das äußerlich erkennbare Verhalten. (Der Gegensatz zu Koranaussagen, wie „mir meinen Glauben,
dir deinen Glauben (109. Sure,6) und die Fatwa gegen Abtrünnige bis hin zum Tötungsauftrag, lässt sich so auflösen.)

Da wir es bei den Links-Liberalen ja mit „Gutmenschen“ (häufig allerdings auf Kosten anderer und zu ihren Gunsten) zu tun haben, welche die Moral – natürlich ihre neue Moral – in die Politik einführen wollen, so muss ich noch ein paar korrigierende Anmerkungen zu der neuen Auffassung von Toleranz machen, mit der sie jedem in den Arm fallen, der sich etwa noch wehren will gegen den „Mainstream“.

Toleranz

Es ist unbestreitbar, dass Toleranz zu den Tugenden und geistig-seelischen Grundhaltungen gehört, welche das menschliche Zusammenleben auf allen Ebenen erleichtern können oder sogar erst ermöglichen.

Toleranz ist im biotelen Begriffssystem als Brückenbegriff dem biotelen Aspekt der HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) einzuordnen. Toleranz hat  aber mit fast allen übrigen biotelen Aspekten Berührungsmöglichkeiten. So kann richtig und in richtigem Umfang angewandte oder ausgeübte Toleranz
 
der SPONTANEITÄT Raum geben
(nur wenige werden es wagen, ihren inneren Antrieben in Öffentlichkeit nachzugeben, wenn sie hierbei erwarten müssen, auf starken Widerstand bei ihren Mitmenschen zu stoßen),

 die Handlungsfähigkeit (Aspekt der AKTIVITÄT) erhöhen
(nur wenn Zusammenarbeitende sich in ihrem gegenseitigen Benehmen den Erwartungen, den die anderen von ihnen haben, wechselseitig anpassen, wird die Zusammenarbeit reibungsarm von statten gehen;
wer durch seine Handlungen andere unvermeidbar beeinträchtigt, ist auf Einigung mit ihnen angewiesen)

zum VERGLEICHEN anregen
(denn in jedem möglichen Konfliktfall muss doch bedacht und abgewogen werden, ob und wie er und aus ihm entstehende andere etwa vermieden werden könnten),

GEGENSEITIGKEIT fördern,
(denn nur eine Toleranz die zumindest in eine ausgeglichene wechselseitige Beziehung einmündet, d. h. künftige Konflikte vermeidet oder mindert, kann fruchtbar sein),

PLURALITÄT (als Vielfalt)/DIVERSITÄT erhöhen
(denn nur bei gegenseitiger Toleranz können auch Verschiedene in Einheit zusammenleben),

AUTARKIE (als Selbständigkeit) wahren helfen
(denn nur auf Dauer für sich selbst Sorgende ohne ständige Forderungen an Leistungszuwendung von anderen verleihen einem Klima der Toleranz Dauer),

AUSLESE zulassen
(denn AUSLESE hebt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zur freien Lebensführung, also  bei geringerer Abhängigkeit; innerhalb einer Gesellschaft muss sich hierzu Neid und Missgunst gegenüber vom Schicksal Begünstigteren in Grenzen halten),

AUSGLEICH vornehmen
(wo etwa unter unwirtlichen/ungünstigen Lebensbedingungen Menschen für die Allgemeinheit {Menschheit} oder zugunsten von derer Zukunft Belastungen ohne entsprechende Gegenleistung auf sich nehmen),

AUTONOMIE (Freiheit) fördern
(nur unter der Bedingung verlässlicher gegenseitiger Toleranz ist freies Leben möglich),

AUSTAUSCH erleichtern
(nur unter gegenseitiger Toleranz ist eine ohne unnötige Reibungen funktionierende Wirtschaft, ja ein Zusammenleben bis hin zur Weitergabe von Leben und Kultur möglich),

SUBSIDIARITÄT (als von unten her gegliederte Hilfe)
(Hilfe als Teil des Zusammenwirkens in Notlagen macht einen wesentlichen menschlicher Lebensgestaltung aus, ist Grundlage echten Zusammenlebens und zugleich der Gipfel der Verwirklichung von Toleranz).

Und wieder legt Thilo Sarrazin mit einem Buchtitel nach: „Der neue Tugendterror“. Aus welcher Logik will  man Millionen Angehörige einer fremden Kultur ins Land holen, welche Toleranz gegen alles, was sich nicht dem Koran-Konzept aus dem 7.Jahrhundert fügt, zurückweist? Damit wir wenigstens in der Tugend der Toleranz wachsen?
Was ist das für eine neue Moral, die sich selbst und ihre Träger umbringt? Wo liegt denn nun  die Bedrohung der Toleranz? Bei uns oder bei den anderen?

Und nun noch das unvermeidliche Selbstgeständnis: das biotele Gutachtenverfahren ist noch in feuchten Tüchern, es ist noch nicht fertig (vollendet darf es ja gar nie sein). Gerade sollen die ersten Gutachtenfälle gelöst werden.
Das die Begutachtung leitende Regelwerk muss (unter besonders gekennzeichneten Nummern) hierzu erweitert werden.

Beispiele:

Bei jedem  ASPEKT, der mehrfach durch ganz verschiedene Vorgänge bewertet wird, und insbesondere bei Bewertungen sowohl in positiver als auch negativer Richtung, sind getrennte Aufstellungen unter entsprechendem Kommentar aufzustellen. Alle Aufstellungsergebnisse werden unter der Bezeichnung „Endergebnis“  zuletzt saldiert.( Regel 3 a)

 

 

 

 

 

Ein Gesetzesantrag darf nicht (oder nur ausnahmsweise – nämlich wenn sich direkte Auswirkungen nur auf einzelne oder Einzelgruppen beschränken – hinsichtlich seiner Auswirkungen auf einzelne oder Einzelgruppen bezogen werden; wo über ein Problem sachlich bei übergeordneter Gruppe entschieden wurde, da fallen Unterregelungen in gleicher Sache innerhalb dieser Gruppe gemäß dieser Entscheidung in die Zuständigkeit der repräsentativen Regierung und deren Gesetzgebung, , deren Regelungsfolgen jedoch die biotele Gesetzesregelung nicht unterlaufen dürfen.
 Beispiel:  Über den Umfang der Verteilungsgerechtigkeit (soziale Gerechtigkeit) kann nur pauschal mit einem biotelen Gesetz entschieden werden, das die Obergrenze der  gegen die GEGENSEITIGKEIT gerichteten Umverteilung festlegt, welche davon abhängt, wann die Gesamtwirtschaftsleistung (unter AKTIVITÄT erfasst) nachlässt, die Untergrenze aber  unter HYPARCHIE betrachtet nicht in einem Maße  unterschreiet, das soziale Spannungen zunehmen lässt.   (Regel 3 b:)

Eine darüber hinausgehende Abwägung würde zu gigantischen Überlastungen des Gutachters führen.
Außerdem gilt ja weiterhin: Ein zu hoher Gutachtenaufwand im Vergleich zum möglichen Vorteil bringt den Gesetzesantrag zu Fall.

Beispiel:
Der Staat finanziert sich über progressiv erhobene Steuern, also stärker durch Belastung der Erfolgreicheren und Besitzenden. Diese Steuermehrbelastung wird unter SUBSIDIARITÄT – in diesem Fall der führende Aspekt – negativ verbucht. Diese Besteuerung verstößt gegen den biotelen Aspekt der GEGENSEITIGKEIT, denn den Bessersituierten wird ja mehr weggenommen als den Ärmeren. Auf den ganzen Staat bezogen hat der Gutachter aber Ausgleichsmöglichkeiten: Da ist der Aspekt der HYPARCHIE (Minimierung von Zwang, Gewalt und Bedrohung): bis zu einer erträglichen Grenze (etwa dem Abfall der Gesamtproduktivität und damit der
Schwächung des Aspektes der AKTIVITÄT wird Verträglichkeit angenommen) fällt die Gewaltbereitschaft gegenüber den Reicheren. Auch wird gemäß SUBSIDIARITÄT (von unten aus den Kollektiven aufbauende Hilfe) die Möglichkeit auch von Reicheren, Hilfe aus Solidarität zu erfahren gesteigert (bereits im Alltag, falls sie etwa auf der Straße verunfallen) und insgesamt durch die Arbeitsteilung im weitesten Sinne.
Ein derartiges (hier fiktiv angepeiltes) Gutachtenergebnis, das die progressive Besteuerung in Maßen erlaubt, kann nicht generell auf Fälle von Einzelpersonen übertragen werden: In Einzelfällen sozialen Ungleichgewichtes wird die Staatsbürokratie, (wenigstens bisher) von der Parteien-Politik geleitet, entscheiden müssen.

Die Beschränkung auf die Rahmenfestlegung für soziale Gerechtigkeit durch ein bioteles Gesetz ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, der repräsentativen Gesetzgebung eine gewisse Sicherheit dagegen zu bieten, nicht ständig durch biotele Gesetzesanträge von Bürgern durchkreuzt zu werden.  Die biotele Gesetzgebung wird vor Zersplitterung in Nebensächlichkeiten bewahrt. Gemäß besonderen spezifischen Umständen herausgegriffenen Einzelpersonen und Einzelgruppen könnte ein bioteles Gesetz gewährt werden; durch ein solches könnte es auch zu Strafamnestien oder Urteilsrevisionen kommen.
Insgesamt sollte der Massenausstoß von Gesetzen durch die konkurrierende biotele Gesetzgebung eingedämmt werden, wie er infolge der Gesetzesformulierung aus nicht immer haltbaren Kompromissen und häufig an eigentlich erkennbaren Sachnotwendigkeiten vorbei zustande kommt. Wegen der Unüberschaubarkeit der Gesetzesflut wurde von vielen Kritikern bereits die Rechtstaatlichkeit in Zweifel gezogen.

Eine weitere neue Gutachten-Regel sei versuchsweise aufgestellt:

Regel 3c :  In den Fällen, in denen ein bioteler Aspekt vom Gesetzesantrag zwar beeinflusst wird, aber eine Bezifferung nach Geldwert nicht möglich ist, soll dieser Geldwert mit 1€ pro Person für das Gesamtauswirkungsgebiet des Gesetzes veranschlagt werden.

Regel 3c I:  hat ein den Gesetzesantrag beeinflusster bioteler Aspekt gemäß a) deutlich stärkere Auswirkungen als außerdem beeinflusste Aspekte, so soll der veranschlagte Geldwert verdoppelt werden, im Zusammenspiel mit bereits zwei anderen Aspekten mit unterschiedlichem Bewertungsansatz verdreifacht, falls sein Beeinflusst werden die beiden anderen entsprechend stark überschreitet.

Regel 3c II:  Bei sich in den Zeitperioden steigernder oder abfallender Auswirkung, soll der Periodenfaktor höher oder tiefer angesetzt werden,  z. B. bei zu erwartender Aggressionszunahme über kulturell-ethnische-gemischte Bevölkerungszunahme in einem Gebiet unter dem Aspekt HYPARCHIE ein erhöhter negativer Faktor.

Regel 3d: Werden unter dem Aspekt AKTIVITÄT Positive Zuwächse an Handlungsfähigkeit in Geldform verzeichnet, so darf einem dadurch ausgelöstes positives Begutachtungsergebnis nicht entsprochen werden, wenn zugleich die Negativbewertung eines anderen Aspektes oder der Aspekt der Aktivität selbst in nach Geldwert unbezifferbarer aber erheblicher Höhe und vor allem nachhaltig im Hinblick auf Handlungsfähigkeit des Ganzen ausgehebelt würde.

 

Beispiel: Wenn ein Staat durch den Bau eines Kraftwerkes, die Wasserversorgung eines Nachbarstaates in Frage stellt, so erzielt der kraftwerkbetreibende Staat Milliardeneinnahmen, die unter AKTIVITÄT zu verbuchen sind; dem Nachbarstaat gegenüber aber werden die Aspekte GEGENSEITIGKEIT, AUTARKIE,
AUTONOMIE, HYPARCHIE verletzt, die höher oder gar nicht in Geldwert zu fassen sind, so dass ein gegen den Kraftwerkbau gerichteter Gesetzesvorschlag zum Tragen kommt. Dieser Gesetzesvorschlag könnte allerdings durch eine Stimmenmehrheit aus den beteiligten Staaten blockiert werden. In letzterem Fall wäre die Solidarität und Vermittlung der Weltgemeinschaft in der UNO gefragt, welche Boykottmaßnahmen gegen den kraftwerkerbauenden Staat verhängen könnte.
Auch wenn man miteinbezieht, dass die Medien auch im Falle der Mehrheitsbevölkerung etwa im am Kraftwerkbau interessierten Staat sich unter eventuellem biotelen Druck gegen den Kraftwerkbau aussprechen müssten, wäre die Abhängigkeitslage für kleinere Staaten unterhalb der Staumauer hinsichtlich einer gerechten Lösung unbefriedigend. In dieser Situation wird auf den AUSGLEICH zurückgegriffen, wonach der kraftwerkbauende Staat zum Ersatz des entstehenden Nachteils durch bioteles Gesetz verpflichtet wird; es bedarf aber für eine wirkungsvolle Regelung solcher Fälle einer neuen REGEL, welche die Betroffenheitsfeststellung für AUSGLEICHS-Fälle auch auf nichtstreitende Staaten ausdehnt, um verlässlicher zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen, das auch mit Hilfe der Weltpolizei durchgesetzt werden kann.

Das biotele Gutachtenverfahren erlaubt in der Regel nur eine qualitative Abschätzung seiner Ergebnisse; quantitative Erhebungen dienen in erster Linie der Unterstützung der Sorgfalt bei dieser Abschätzung.

Und noch zwei neue Regeln:

Regel 3 e:

Wirken sich Gesetzesmaßnahmen transnational auf fremdes Staatsgebiet belastend aus,  so hat der belastete Staat Anspruch auf entsprechenden AUSGLEICH oder Unterlassung, falls die Benachteiligung durch AUSGLEICH nicht zumutbar zu beheben ist.
3e I. Zur Festlegung des AUSGLEICHS  nach Regel 3e können der zum AUSGLEICH verpflichte und durch AUSGLEICH berechtigte Nationen je fünf Gesetzesvorschläge einreichen, deren Begutachtung sie ebenso zu finanzieren haben, wie das verpflichtende Abschlussgutachten, das aus allen eingereichten Gesetzesvorschlägen einen einzigen mit einem  Optimum an Ausgeglichenheit anzustreben hat.

Regel 3 f:  Bei der Abstimmung über biotele Gesetze mit nachteiligen transnationalen Auswirkungen auf  kleinere Staatsgebiete, sind diesen bei der Abstimmung bis zum Ausgleich der beteiligten Bevölkerungsstärke das Stimmrecht von Staatsgebieten mit einer Bevölkerung, von der man Verständnis für die Lage der kleineren Staatsgebiete erwarten kann, hinzuzuschlagen. Es kann  dieses Ausgleichsgebiet  etwa beim Beispiel des Staudammbaues sich an die Grenze des begünstigten größeren Staates abseits  der Staumauer anschließen. Bei wiederholten Abstimmungen mit Gebietskompensationen hat sich die Auswahl der der kompensatorischen Abstimmungsgebiete hat jedoch mit Rücksicht auf die Vermeidung von demokratieschädlicher Abstimmungsmüdigkeit auf verschiedene Bevölkerungen zu verteilen.


Es war dieser Einblick in die Werkstatt, ein Hinweis auf die Art und Weise, wie das Gutachtensystem über das Regelwerk weiterentwickelt werden muss, um den auftauchenden Problemkonstellationen gerecht  zu werden.

Biotelie könnte  der Schlüssel zur globalen Demokratie werden. Es wäre die einzige Regierungsform, die dadurch demokratisch legitimiert, dass der fähige Einzelmensch ohne Abhängigkeit von Gruppen gesetzgebend werden kann und dass von einem biotelen Gesetzgebungsvorschlag direkt Betroffene diesen über direkte elektronische Abstimmung zu Fall bringen können.
 Wenn immer mehr Nationalstaaten – denn es lassen sich nur schwer Argumente gegen die Nationalstaatlichkeit und deren Bemühung um Selbstständigkeit unter Selbstverantwortung finden – und schließlich alle Nationalstaaten das biotele System in ihre Verfassungen und Regierungspraxis als übergeordnete Regelungs- und Ordnungsmacht übernähmen, so würde globale Rechtsstaatlichkeit unter demokratischer Mit- oder doch Endbestimmung gewährleistet. Unter  dem Schutz eines derartigen gemeinsamen und kontrolliert angewandten Verfassungsmantels könnten sich vielerlei Staatsformen etablieren, auch solche, die derzeit als demokratieunverträglich gelten, wie beispielsweise Diktaturen (Autokratien). Das Ausmaß von Zumutungen, das Regierende den Völkern gegenüber erlauben können, würde bedeutend eingeschränkter: aber vielleicht würden sie das schlucken, um überhaupt Bestimmende zu sein.

Eine Definition aus einer „nüchternen  konstrukteursperspektive” heraus bietet der Dresdner Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt an: „Demokratie ist eine solche Organisation  politischer Prozesse und Strukturen, welche die regierenden daran hindert, allzu weit oder allzu lange von dem abzuweichen, was die regierten zu akzeptieren bereit sind.” „Direkte Demokratie“ und Parlamentarismus ARGUMENTE UND

POSITIONEN 109 | 2011, Tobias Montag http://www.kas.de/wf/doc/kas_29470-544-1-30.pdf
Soweit aus Jürgen Neyers  „Globaler Demokratie“.


Nachtrag:

 

Bedrohliche Lebensumstände mit kurzer Entscheidungsfrist erzwingen die Erwägung einer Stiftungserrichtung
Biotelie-Forschung vorzugsweise in Basel , welche der Durchführung unabhängiger bioteler Begutachtungen dienen soll, um die Brauchbarkeit  des Verfahrens unter Beweis zu stellen und künftig hoffentlich auch Auftragsgutachten für Politik und Wirtschaft oder andere durchführen zu können. Diese Hoffnung gründet sich auf die Möglichkeit  der Verbreitung der Erkenntnis, dass Langzeitauswirkungen von Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden müssen und zwar hinsichtlich der verschiedensten wichtigen Auswirkungsrichtungen.

Auf der Rückseite des Buches schließt der Ankündigungs-Text:
Seine  kritische Analyse schließt er mit einem Plädoyer für einen globalen Konstitutionalismus.

 

Bereits vor vielen Jahren schlug ich für die Staatsform unter Einschluss der biotelen Gesetzgebung  – unter Anspielung auf die Entwicklung zur „Konstitutionellen Monarchie“ –   die Bezeichnung „Konstitutionelle Demokratie“ vor. Darunter verstand ich allerdings nicht die Aufblähung der Staatsapparate bis hinauf zu den supranationalen Organisationen auf höchsten Ebenen durch Einfügung von Parlamentsvertretern aus allen Nationen – damit in der „Verfassung komplexen Weltregierens“ dem Recht Genüge getan sei –, wie N. vorschlägt, sondern die staatenübergreifende biotele Verfassung auf der Grundlage der unabhängig-gutachterlich gehandhabten Gemeinwohldefinition, welche jedem fähigen Menschen erlaubt zu Gunsten des Allgemeinwohls bei Ausbleiben eines Vetos der Mehrheit der Betroffenen zum Gesetzgeber zu werden.
Das Leben als Ganzes der Natur, das Leben der menschlichen Gemeinschaften und das des Einzelmenschen müssen zugleich zum Tragen kommen. Hierzu bedarf es auch der Mobilisierung der Fähigkeiten der mit solchen begabten Einzelnen.

Der Schweizer Historiker Daniel Regli versagte seine Mitarbeit aus zeitlichen und ideellen Gründen. Er verwies auf den Ausspruch Protagoras‘ „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“ und die darauf fußende griechische  Demokratie; die sei eine eingeschränkte gewesen und habe nur 250 Jahre durchgehalten; die Schweizer Demokratie dagegen gründe sich auf ein Bündnis „Im Namen Gottes“ von 1291 und könne deshalb noch ewig halten. „Weder die Welt noch die meisten Nationen mit ihrer aktuellen Wertebasis sind demokratiefähig“, so Regli.  Für ihn fußt Demokratie auf dem Christentum: denn, so deute ich das, nur im Christentum sind alle Menschen gleich und kann es deshalb eine Mehrheitsherrschaft geben. Auf Regli stieß ich durch sein Buch: „Die 68er Falle“.
Können die Völker durch Rückbesinnung auf unserer kulturellen Traditionen zu Verständigung und Frieden finden? , wie Wilhelm Augustat mit der „Internationalen Gesellschaft Frieden durch Kultur“ überzeugt ist: auf Dauer hin ist dies sicher der richtige Weg. Denn das Schleifen aller Unterschiede in einem egalisierten Völkergemisch einer Welt ohne Grenzen, die links-liberale globale Zivilgesellschaft, führt in den Untergang.  Der noch lärmende Taumel der Konsumgesellschaft macht uns Angst. Und als offiziell unbeachtete oder doch verdrängte Drohung steht dahinter die des Islam, der die ganze Welt den im 7.Jahrhundert geoffenbarten totalitären Regeln des Koran unterwerfen will. Kulturen einschließlich Religionen binden Gruppen zusammen und trennen und entzweien sie zugleich gegeneinander. Angesichts der modernen Kriegstechnik müssen wir aber zusammenfinden.
Wo findet der Mensch, der vor dem Wissen um seine Sterblichkeit steht, einen tragenden Halt?
Es gibt sehr vieles auf dieser Welt, wofür wir keine Sinnesorgane haben und über das wir nur Vermutungen anstellen. Meine Mutter verfügte über das „Zweite Gesicht“, wusste Ereignisse und Gedanken anderer Menschen bevor diese eingetreten oder ausgesprochen worden waren. Ich erlebte dies erstaunt mit und war froh, diese Begabung nicht vererbt bekommen zu haben. Als 16jährige begegnete meine Mama auf der Kaiserstraße in Karlsruhe einem Jungen im damals modischen Matrosenanzug, der sie grüßte. „Kennst Du mich denn?“, musste sie ihn fragen; sie konnte gar keine anderen Fragen stellen, wie sie sich erinnerte.  „Jaaa“, war die zögernde Antwort. „Wie heißt Du denn?“ war die nächste Frage. „Frriedrrich Koch“, stotterte der Bub. (Es war dies der Name des verstorbenen Großvaters, der die Enkelkinder so gerne im Kieler-Anzug sah.) „Woher kommst Du denn?“ „Von dddrüben!“ stotterte der Junge und verschwand unter Passanten. Ob es dem Jungen gegangen war, wie ihr; ob ihm die Antworten diktiert worden waren? , auch das fragte sich meine Mutter. Meinen ersten Pflegeeinsatz leistete ich in den Bodelschwingh’ schen Anstalten Bethel ab, von der pflegerischen Seite her war man mit mir voll zufrieden; hinsichtlich meiner Glaubenshaltung wurde ich für künftige Einsätze auf staatliche Einrichtungen verwiesen. Die Teilnahme an der Konfirmation bereits war für mich problematisch. Waren die Fische, die Jesus verteilte alle von der gleichen Größe? Wie soll ein persönlicher mit Bewusstsein ausgestatteter Gott mit so vielen Gebeten ständig fertig werden?  Allah hat es da einfacher; für ihn steht alles in einem Buch.
Hinter dieser von uns erlebten Welt stehen vielleicht unbekannte Welten. Einen Anflug des künstlerischen Ausdrucks in Dichtung, Musik und ganz leicht auch in bildhaften Vorstellungen bekam ich noch mit und dann eben meinen Auftrag, den weiterzuvermitteln ich bisher nicht fähig war. Für mich gibt es die Welt des Geistes unabhängig davon, ob sie von unserer Hirnsubstanz getrennt werden kann oder nicht, und sie ist bedeutend, uns bestimmend und beherrschend.
Das Unbekannte uns Tragende und Bedrohende heben wir Menschen in die höhere Sphäre des Göttlichen.
Mit der Enträtselung der Welt verdämmern die alten Götter; der Donner ist uns kein Gott mehr. Aber es umgibt uns noch Rätselhaftes genug, das uns an göttliches Wirken erinnern lässt, wie es auch unser Bedürfnis ist. Wenn wir aber bei so unterschiedlichen Weltanschauungen zu einer gemeinsamen Weltordnung kommen wollen, so muss diese gestiftet werden auf der Grundlage der Vernunft, die sich in der Wirklichkeit bewährt. Die uns heimsuchende links-liberale Doktrin ist das nicht. Biotelie habe ich in Demut empfangen und ich wünschte, dieses Geschenk würde in  Demut, mit Vorsicht  und Rücksicht weitergetragen und weiterentwickelt.