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Aktionsgemeinschaft STIMME DER WISSENSCHAFT (als Modellversuch) im Internet
Aufgabenstellung
1.) Die Aktionsgemeinschaft gründet eine unabhängige
biotele Gutachteninstanz, welche Verbesserungsvorschläge zugunsten der dynamischen
Stabilität insbesondere auch auf politisch- sozialem Gebiet gemäß den
vorgegebenen und gedanklich bewährten biotelen Ethikraster auf ihre
Brauchbarkeit überprüft.
Die auf Nachhaltigkeit hin orientierte Gutachteneinrichtung ähnelt dann in
ihrer Funktion den Patentämtern für gewerblichen Rechtsschutz, jedoch mit
Schwergewicht für politisch-soziale Verbesserungsvorschläge und mit Überprüfung
auf Anwendbarkeit. Die biotele Begutachtungsmethode hat gewisse Ähnlichkeiten
mit der Funktion der heutigen staatlichen Patentbehörden für den gewerblichen
Rechtsschutz insbesondere hinsichtlich ihres Fernziels, jedermann gegen
Entrichtung einer erschwinglichen Antragsgebühr die Möglichkeit einzuräumen,
Verbesserungsvorschläge einzureichen, sich dabei die Urheberschaft zu sichern
und eine Überprüfung auf Tauglichkeit durch Fachleute einzuleiten. Jedoch löst
die Einreichung eines biotelen Verbesserungsvorschlages und dessen Prüfung
keine Berechtigung zur alleinigen Nutzung aus, sondern lediglich eine
angemessene Prämienchance bei durch die Nutzung erreichten Fortschritten,
soweit die Regierungsgesetzgebung den durch den Verbesserungsvorschlag Begünstigten
eine Abgabepflicht auferlegt oder von anderer Seite Mittel zur Verfügung
stehen.
2.) Das biotele Begutachtungsmodell leitet sich
aus einer seit 1952 aufgestellten Modellgesetzgebung ab, die als nicht-totalitären
demokratische Staatsutopie entwickelt wurde und deren wesentliche Elemente als
realisierbar bestätigt werden oder als unwirklich widerlegt werden sollen.
Diese Modellvorstellungen gingen von der Voraussetzung aus, daß unabhängige
Gutachtenübereinstimmungen deutlich mehr als zufällig nachgewiesen
werden, aber bei weitem nicht in jedem beantragten Verfahren auch zustandekommen
müssen. (Weil die nicht entschiedene Materie dann in den Zuständigkeitsbereich
des üblichen parlamentarischen und Regierungsbetriebes fallen und willentlich
entschieden werden können.)
Bei der biotelen Methode ist die demokratische Kontrolle stets unabdingbar
insbesondere im Bereich ihrer praktischen Anwendung; dementsprechend erhebt die
biotele Gutachteninstanz (einschließlich ihres Trägers) keine autoritären
Machtansprüche, sondern unterwirft sich grundsätzlich und lückenlos der
demokratischen Kontrolle.
3.) Wegen der zunächst fehlenden oder ungenügenden
Finanzierung, des Fehlens direkter hoheitlicher Befugnisse und daraus
abzuleitender öffentlicher Verbindlichkeit, wird das direkte
Abstimmungsverfahren unter den von einem Verbesserungs- (Veränderungs-)
Vorschlag Betroffenen durch die Abschätzung durch die Gutachter selbst ersetzt,
ob die Durchführung des jeweiligen von den Gutachtern gebilligte
Verbesserungsvorschlages
a) nach mutmaßlicher Mehrheitsmeinung der von dem Vorschlag unmittelbar
Betroffenen abgelehnt wird. Ein solcher dem vermutlichen Mehrheitsveto der
Betroffenen unterlegener Vorschlag wird auf einer Vetoliste veröffentlicht.
b) Ein nach mutmaßlicher Mehrheitsmeinung der öffentlichen
Medien auch nach seiner biotelen Begutachtung untragbarer Verbesserungsvorschlag
wird auf die Einschätzung der Gutachter hin auf einer Tabuliste
gesetzt.
Über die Fragekomplexe und Entscheidungsmaterien, die mutmaßlich unter die
Liste b) fallen, sind im unabhängigen Gutachtenverfahren zusätzliche Listen zu
erstellen, die unter gesonderter Rubriken (nämlich als abgelehnte
Modellgesetze) zukünftig Tabuthemen bezeichnen, die der Ablehnung hinsichtlich
der Begutachtung verfallen. Allerdings sollen diesbezügliche Eingaben weiterhin
mit deren Begründung im Anhang der zugeordneten Listen veröffentlicht werden.
Es soll damit auch eine Absenkung der Tabuschwelle in den Medien angeregt
werden, soweit diese wesentliche lebensentscheidende und -gestaltende Umstände
der öffentlichen Erörterung entzieht..
4.) Die Gutachtenfragen sind anfangs ausschließlich aus den Kreisen der Gutachter selbst in den Modellbegutachtungsprozeß einzubringen und nach Dringlichkeit möglichst im unabhängigen Auswahlbegutachtungsverfahren zu listen und zu behandeln.
Erwartungen: Der Nachweise der Möglichkeit
willkürunabhängiger, vernunftgesteuerter und für die Bevölkerung tragbarer
Reformprozesse zugunsten der Lebenserhaltung, wenn er von der Minderheit
nachdenklicher Bürger erbracht und in die Öffentlichkeit getragen wird, kann
endlich die Wolken der Resignation, Gleichgültigkeit und Hoffnungslosigkeit
vertreiben. Wenn Demokratie die Staatsform mit dem höchsten Ausmaß an
Selbstbestimmung (AUTONOMIE) bleiben soll, so kann der weitere
Konzentrationsprozeß von Führer- d.h. Willkürmacht — auch wenn er sich
hinter Entscheidungsgremien versteckt — nicht gutgeheißen werden. Kämpft mit
für eine Demokratie, in der jeder Fähige guten Willens sich für vernünftige
Vorschläge öffentliches Gehör verschaffen kann.
Herausgegriffenes Beispiel: Niemand wird Atombomben, ABC-Waffen überhaupt, zu für
die Erhaltung des Lebens unbedenkliche Kampfmittel erklären; gegen ein Verbot
der Herstellung wird sich auch keine Mehrheit aussprechen. Also müßten sich
selbst im Machtgleichgewicht haltende Weltpolizeiblöcke geschaffen werde,
welche mit entsprechender Militärmacht und durch Büro- und Industriekontrolle
die Herstellung global unterbinden, unter der Voraussetzung, daß die zu
internationalen Konflikten führenden Tatbestände vernünftig und besser
geregelt werden.
Glaubt Ihr der jetzigen Konferenz der Großmächte, daß sie alle Atomwaffen abschaffen, während Pakistan, Indien, Irak, Iran usw. sich ein Atomarsenal zulegen? Oder wollt Ihr lieber leise "biologisch" vernichtet werden? Etwas Wahrheit in die Politik!
Die derzeit wieder einmal stattfindende Ölkrise macht deutlich, daß auch eine umfassendere Energiepolitik nicht dem Wechselspiel wirtschaftlicher Interessen überlassen werden darf, sondern eine neue Form vernünftiger Gleichgewichtspolitik erfordert. Zunächst aber müssen kleine Brötchen gebacken werden! Frommes Wunschdenken genügt nicht! Auch der demokratische Rechtsstaat braucht AUTORITÄT, aber es kann und darf nur Autorität der Vernunft sein.
Eine wichtige und in sich selbst wertvolle und auch nach außen wirksame Vorstufe, wäre die Herausgabe regelmäßiger Bulletins über die gutachterlich behandelten Themen und ihre Ergebnisse und das Erringen eines von den Medien gesetzlich einzuräumenden (kleinen aber konstanten) Publikationsraumes zur regelmäßigen Unterrichtung der Öffentlichkeit.
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