STIMME DER WISSENSCHAFT

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Aktionsgemeinschaft STIMME DER WISSENSCHAFT (als Modellversuch) im Internet


Chipgeld statt Bargeld?

 

(Aus 3.Weg August/September 2000)
Günter Hannich

Kreditkarten und Buchgeld
- Der Weg zu Überwachungsstaat und perfekter Diktatur -

Immer häufiger kommt heute die Forderung nach elektronischem Geld, oder einer Kartenwährung. Dieses Zahlungsmittel wird dabei immer als besonders modern dargestellt. während die herkömmlichen Scheine und Münzen als altmodisch und unbequem verunglimpft werden Hier stellt sich die Frage. ob diese Annahme berechtigt ist und ob Kartengeld wirklich einen Fortschritt oder vielleicht doch eine Gefahr darstellt?

Geld und Geldforderung
Zuerst sollte einmal geklärt werden, was überhaupt Geld ist. Am Anfang der Anlageformen steht das Bargeld. Bargeld ist gewissermassen die Grundform der Geldanlagen, auf welche alle anderen aufbauen. Damit ist Bares von vornherein die liquideste Anlageform mit dem schnellsten Zugriff. Hier lohnt es sich, sich darüber klar zu werden, was der entscheidende Unterschied zwischen Bargeld und damit aufgebauten Geldforderungen darstellt. Den wenigsten Menschen ist der Unterschied zwischen Geld und Geldforderungen bekannt Geld sind die Scheine und Münzen, gegen die im Laden Waren gekauft werden können. Geldforderungen sind auf dem Papier oder im Computer verbuchte Guthaben und werden deshalb auch Buchgeld genannt. Unter Geldforderungen fallen demnach alle Anlageformen wie Anleihen, Schuldverschreibungen, Sparbuch, Kreditkarten und auch das Girokonto. Geld ist ein staatlich garantiertes Dokument, welches die Kaufkraft verbrieft Geldforderungen sind Versprechen des Geldinhabers, dieses wieder zurückzuzahlen. Wird dieses Versprechen gebrochen, so verliert die Geldforderung ihren Wert. Eine Anleihe eines bankrotten Staates beispielsweise ist genauso wertlos wie das Girokonto bei einer bankrotten Bank. Die für die Wirtschaft entscheidende Grösse sind nicht die Zahlungsversprechen, sondern die verbrieften Rechte. Wichtig ist, dass Geldforderungen zwar den Zahlungsverkehr erleichtern, beispielsweise in dem Beträge überwiesen werden können. statt umständlich transportiert zu werden. jedoch keinen Einfluss auf den Preisstand und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. In einer empirischen Untersuchung der Gesamthochschule Siegen wurde erkannt, dass nur das umlaufende Bargeldvolumen einen Einfluss auf die Preisentwicklung hat, sich jedoch keine Korrelation zum Sichtguthaben finden liess.

Bestandteile des Buchgeldes
Aus was bestehen überhaupt die Geldforderungen oder das Buchgeld? Dieses scheinbare Geld besteht aus zwei Komponenten: Einmal einem Guthaben und zum zweiten einem gleich grossen Kredit. Durch Einzahlungen von Bargeld bei einer Bank und Weiter verleihen von diesem, entstehen gebuchte Durchlaufposten. das Buchgeld. Der gleiche Geldschein kann nun, nachdem die Bank die Banknote wieder verliehen hat. mehrmals im Geldkreislauf bei einem Kreditinstitut gebucht werden, womit die Beträge des Buchgeldes grösser werden. als das der Grundlage Bargeld. Wie gezeigt wurde, lässt sich jedoch aus dem Anstieg des Buchgeldvolumens keineswegs eine Korrelation zum Preisniveau, wie dies bei einer Vermehrung der umlaufenden Bargeldmenge der Fall wäre, zeigen. Dies kann auch rein logisch erklärt werden, da die Beträge von Buch-Guthaben und Buch-Krediten immer gleich gross sind und gegeneinander aufgerechnet den Betrag 0 DM ergeben. Es besteht also keinerlei Grösse, welche auf die Wirtschaftsentwicklung wirken könnte. Der Fehler, der in diesem Zusammenhang oft gemacht wird, besteht darin, dass allein die Bestände von Buchgeld und Barem verglichen werden und daraus geschlussfolgert wird, dass Bargeld heute unwichtig sei Vergessen wird jedoch. dass jedes Giralgeld immer eine Forderung auf Bargeld darstellt und früher oder später wieder zu diesem wird. Auch kann das eingezahlte und gebuchte Geld nur von einer Person benutzt werden, entweder vom Einzahler oder von der Bank, oder vom Kreditnehmer, es findet also keine Ausweitung der Kaufkraft statt (siehe Zitat Silvio Gesell).

Das Giralgeld ist kein besonderes Geld. Es ist gewöhnliches Bargeld, das den Banken zur Aufbewahrung übergeben wird, mit dem die Banken bis zur Abhebung Privatgeschäfte machen. Über dieses Geld können nicht die Depositäre und die Banken gleichzeitig verfügen, sondern nur nacheinander. Alle die Summen, die bargeldlos die Besitzer wechseln, lauten auf Bargeld. Sie wären sinn- und inhaltslos, wenn nicht das bare Geld wäre, in das sie sich alle früh oder spät auflösen. Und so oft es der Gläubiger wünscht muss der Schuldner das Giralgeld in Bargeld umsetzen. Darum nimmt mit der Entwicklung des bargeldlosen Verkehr die Bedeutung des Bargeldes nicht etwa ab, im Gegenteil sie wächst mit dieser Entwicklung. Sie beweist, welche Wirkung es haben muss, wenn etwa der zum bargeldlosen Verkehr gehörige Kredit erschüttert wird wenn das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit der Banken ins Schwanken gerät, und nun all die gewaltigen Summen in Bargeld realisiert werden wollen. Es genügt dann, dass im weiten Deutschen Reich eine einzige Bank versagt, um den bargeldlosen Verkehr unsicher erscheinen zu lassen und um dann alle die bargeldlosen Geschäfte dem Bargeld aufzubürden.

Die Behauptung aus Bankenkreisen, über die Unwichtigkeit von Bargeld heute und des Einflusses von Giralgeld ermangelt nach wie vor jeder Beweisführung. Dabei hat der Geldreformer Silvio Gesell diese Frage bereits vor 70 Jahren ausreichend beantwortet. Viel wichtiger als die Frage. welche Bedeutung Buchgeld in der Wirtschaft spielt. liegt in der Auseinandersetzung mit den Risiken dieses Geldes. Dabei ist die Funktionssicherheit des Buchgeldes wesentlich kleiner als das von Barem.

Unsichere Funktion
Welche herausragende Bedeutung Bargeld hat, haben Sie vielleicht schon erlebt, wenn Ihr Bankautomat, oder Ihre Geldauszahlung am Schalter gesperrt waren. weil der Computer keine Verbindung zum Zentralrechner hatte. Am 1 Dezember 1999 war das gesamte Zahlungssystem der Deutschen Bank durch einen Computerfehler lahmgelegt. Dadurch konnten vorübergehend 35 Mrd. Euro an Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Schnell hätten sich, allein durch solch einen zufälligen Ausfall, Liquiditätsengpässe mit Bankenpleiten entwickeln können. In solch einem Fall könnten Sie weder Überweisungen vornehmen, noch über Ihr Vermögen verfügen. Dann würde jedem der Unterschied zwischen echtem Geld und daraus entstandenen Geldforderungen ins Auge springen.

Die Losung lautete wieder: "Nur Bares ist Wahres". Schon an dieser Stelle wird deutlich, dass die Geldforderungen immer ein Zahlungsmittel zweiter Klasse darstellen und erheblichen Risiken ausgesetzt sind, Alle Arten von Chipgeld, Netzgeld oder insgesamt Buchgeld sind immer mehr oder weniger fehleranfällig Was wäre, wenn plötzlich die Elektrizität ausfiele. oder ein Computervirus das Netz lahmlegen würde?

Dann müssen alle Zahlungen ausfallen. nur weil man sich auf ein angeblich "modernes" Zahlungsmittel verlassen hatte.

Man könnte für solche Vorkommnisse technische Vorsorge treffen: am einfachsten durch Ausgabe eines Notgeldes, das nur unter Nachweis des eingetretenen Notstandes und natürlich in entsprechend begrenzter Höhe bankeintauschbar ist. (Siehe unten.)

Wer garantiert überhaupt für die Sicherheit des bargeldlosen Verkehrs? Wie sehr wir uns mit dem ganzen Chipgeld, welches vom Funktionieren der Computer abhängt. in Abhängigkeit und Gefahr bringen und wie leicht sich hier unser ganzes Vermögen zerstören lässt, zeigte ein Beitrag des Terrorismusforschers Prof.  Laqueur. Er wies dabei auf die Risiken einer verkomplizierten Gesellschaft im Falle terroristischer Anschlage hin: Wenn es Terroristen gelänge, wichtige Zentralen oder Schaltstellen unserer sich immer komplizierter und vernetzter entwickelnden Computersysteme zu blockieren oder gar zu zerstören, dann könnten dadurch für Tage, Wochen oder schlimmstenfalls Monate das Leben unserer Gesellschaft völlig paralysiert werden". Er wies auch auf ein Gesetz in der Geschichte hin: >Leider gibt es in der Geschichte ein Gesetz, dass alles, was. sich am Horizont menschlichen Denkens als Möglichkeit herausbildet, eines Tages auch in die Praxis umgesetzt wird<.

Dabei ist für die Zerstörung eines Landes nicht viel Aufwand nötig: >Was man braucht sind vier, fünf oder höchstens sechs Personen mit technischen Kenntnissen und etwas Kapital zur Anschaffung der entsprechenden Materialien und Geräte, und schon lässt sich Terror ganz ohne besonders ausgefeilte konspirative Strukturen organisieren.<

Solche Versuche der Währungsstörung und -zerstörung wurden auch über Bargeldfälschungen immer wieder gestartet. Das Vertrauen auf den Wert des Bargeldes steht und fällt mit dem Vertrauen auf den Staat, der des ausgibt und seine Funktionsfähigkeit garantiert. Hier wird aber mit dem Mißtrauen gegen den Staat argumentiert, was irgendwie widersinnig ist, gerade weil man sich der Zeitmode über den angeblichen Staatszerfall bedient. Eine Vorsorge müßte sich heute auch gegen die Privatisierung des elektronischen Geldverkehrs richten. Tatsächlich sollten die Staaten die Kontrolle über den elektronischen Geldverkehr in Verbindung mit Waren- und Leistungskontrollen durch Zollkontrollen wiedergewinnen, um den Überhang an Spekulationsgeld zu drosseln. Der nicht mehr realisierbare extrem-alternative Ausweg, wäre das Verbot des elektronischen Geldverkehres und die ausschließlich gesetzlich angeordnete Beschränkung auf den Bargeldverkehr. (Schuldscheine und andere Zahlungsversprechen wären dann nicht mehr einklagbar.)

In die gleiche Richtung deutet eine Studie des Center for Strategic and International Studies (CSIS), welche zum Ergebnis kam, dass die USA durch Zerstörung des Computernetzes (und damit der Zahlungsvorgänge) mit zehn exzellenten Hackern und zehn Millionen Dollar in die Knie gezwungen werden könnten? Anfang 2000 gab es einen umfassenden Hackerangriff auf das Internet. Zur künftigen Abwehr wurde die NASA beauftragt, was zeigt, wie ernst die Lage ist. Würde dieser Schlag noch umfassender geführt, könnte mit einem mal die ganze Weltwirtschaft zerstört werde. Es geht hier nicht um eine Abschaffung der praktischen Überweisung, sondern darum, die Gefahren der Bargeldabschaffung offenzulegen Verlust der Freiheit. Das Risiko besteht darin, dass alle Zahlungsvorgänge kontrolliert und überwacht werden können. Es kann jederzeit, auch im nachhinein. festgestellt werden. wer, wann, wo, was und für welchen Betrag gekauft hat. Damit lassen sich zutreffende Nutzerprofile erstellen, mit denen der einzelne genau kontrolliert werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, das Konto systemkritischer Personen jederzeit zu sperren und so Druck auf die freie Meinungsäusserung auszuüben. Weltweit sind verstärkte Bestrebungen im Gange. das Bargeld durch bargeldlose Systeme zu ersetzen Besonders kritisch ist dabei die Verwendung von EC- und Kreditkarten für Zahlungsvorgänge anzusehen, weil damit alle Kaufvorgänge zentral gespeichert werden. womit der Kunde einer totalen Überwachung unterliegt. Man setzt zuerst auf kräftige Werbung. um das angeblich ,.moderne Zahlungsmittel" im Volk beliebt zu machen. Mit Erfolg: Ende 1999 verfügte im Durchschnitt praktisch jeder Einwohner der Bundesrepublik über eine EC-Karte, oder eine Karte mit Zahlungsmittelfunktion. Innerhalb eines Jahres wurden die Karten um 19% mehr benutzt. Eine weitere Anstrengung, um die Bürger von der Chipkarte zu über zeugen geht in Richtung Jugendschutz. Mit dem Vorwand. den Zigarettenkauf von Jugendlichen einzuschränken, wollen die Mitglieder der Nichtraucherschutzinitiative im Bundestag die Zigarettenindustrie im Bundestag zwingen. ihre Automaten auf ein neues bargeldloses System umzustellen. Denkbar sei dabei die Einführung spezieller Chip Karten oder der Einsatz von Eurocheque- und Kreditkarten.

Kaum ein Bundesbürger scheint sich allerdings Gedanken darüber zu machen. welche Macht er den Banken mit der Verwendung von EC-. Chip- oder Kreditkarten einräumt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Joachim Jacob, wies bereits darauf hin, dass auch aufladbare Geldkarten die systematische Überwachung der Personen erlauben Der Benutzer lege Datenspuren über Zeit. Ort und ausgegebenen Betrag. Die Daten würden jahrelang gespeichert und auf Knopfdruck könnten von jedem Kartennutzer exakte Verhaltens- und Kaufprofile erstellt werden. Des weiteren wiesen die Datenschützer darauf hin, dass das bargeldlose Bezahlen mit Karte riskant ist. Wer zum Beispiel regelmässig in einer Edelboutique einkaufe oder in einer Luxusherberge übernachte, die von der Mafia als Geldwaschanlage benutzt werde, könne schnell als Verdächtiger im Polizeiapparat registriert werden.

Die Mafia wird unter der Gefahr der Polizeiregistrierung sich eben des Bargeldes und nicht der Chipkarte bedienen. Die Datenspeicherung und die gesetzliche Regelung des Zuganges zu Daten ist schon heute für den den Bargeldumsatz bei weitem überwiegenden bargeldlosen Verkehr geregelt; die rechtsstaatliche Handhabung sollte aber dennoch zugleich mit der Förderung der Rechtstaatlichkeit im Ganzen noch verbessert und muß dauernd den nachdrängenden Fälschungs- und Mißbrauchsmöglichkeiten angepaßt werden. Unter rechtsstaatlichen Bedingungen ist die Sperrung der Kaufkraft durch Kontosperrung für Regimegegner ohne öffentliches Gerichtsverfahren wegen Gesetzesverstöße eine Absurdität. Für Katastrophenzeiten wurde bereits früher von bedrohten Personen eine gewisse eiserne Reserve von Schmuck- und Wertgegenständen für Tauschzwecke gegen Lebensmittel im weitesten Sinne angelegt. Die moderne Technik läßt auch den Ersatz einer derartigen begrenzten "eisernen Geldreserve" durch behördlich registrierte Schuldscheine (oder was dasselbe ist: eine Notgeldausgabe vergleichbar dem Startgeld nach einer Währungsreform) vorrätig halten. Außerhalb dieser Katastrophensituation wäre dieses Notbargeld im Umlauf wertlos und der Besitz strafbar. Die "Freiheit durch Bargeld" ist unter rechtsstaatlichen Bedingungen in erster Linie Freiheit für Kriminalität.

Viele Zeitgenossen verfallen dabei der Annahme. dass wer nichts auf dem Kerbholz habe, sich nicht vor Überwachung fürchten müsse. Dies ist je doch ein gefährlicher Trugschluss: Wer definiert denn. was als staatsfeindlich gilt und was nicht? Es sind genau dieselben Personen, die auch das Überwachungsnetz betreiben. Was ist wenn die Lebensumständen so drückend geworden sind, dass ein Leben nicht mehr möglich ist und es dann Gesetze gibt, welche vorschreiben, dass jeder seinen letzten Besitz an den überschuldeten Staat abgeben muss? Dann ist jeder staatsfeindlich und damit kriminell, der den Anweisungen nicht nach- kommt, also nicht für die Bedienung der Schulden zu sterben bereit ist.

Dieses Argument ist um so unsinniger als unter derartigen Katastrophenbedingungen wieder zum direkten Warentausch übergegangen wird und der "letzte Besitz" eben gerade nicht im Bargeld gesehen wird. Das Vertrauen in die freie Tauschbarkeit des Bargeldes würde mit dem Zusammenbruch auch des bargeldlosen Geldverkehres gemeinsam zusammenbrechen.

Wer sagt denn. dass der Begriff "Kriminalität" immer so gefasst sein wird wie heute? Vielleicht wird jeder einmal zur Zwangsarbeit verurteilt. um die Verzinsung der Schulden sicherzustellen, und Flucht ist dann nicht mehr möglich. Was wäre, wenn beispielsweise die Mafia durch ihren grossen Reichtum in die Macht des Überwachungsnetzes kommt und jeder >Schutzgeld< abzuführen hat?

Wenn über bargeldgestützte Bestechung immer mehr Regierungen immer stärker in Abhängigkeit irgendwie doch krimineller Wirtschaftskreise und Mafiosi gerät, wie es heute doch der Fall ist, so wird die Steuererhebung bereits dank Bargeld zur >Schutzgeldabführung<.

Eine Erfahrung aus der Geschichte lehrt, dass alles was sich missbrauchen auch irgendwann von irgend jemandem irgendwie Missbrauch werden wird. Ein Zurück gibt es dann nicht mehr, da diese Macht, die Herrschaft über jeden einzelnen Menschen zu je der Zeit an jedem Ort, eine absolute ist. Es stimmt sehr bedenklich, dass der Gebrauch von Bargeld zunehmend eingeschränkt wird Frankreich führte beispielsweise, unter dem Vorwand die Geldwäsche zu bekämpfen, im Mai 2000 ein Gesetz ein, wonach Barzahlungen bei Geschäftsleuten nur noch bis 1500 DM und bei Privatleuten nur noch bis 6000 DM zulässig sein sollen. Die Entwicklung zum Überwachungsstaat, mit der Grundlage bargeldlose Währung, ist also sehr gefährlich und kann ganz schnell in einer perfekten Diktatur enden, gegen die kein Widerstand mehr möglich ist.

Wird hier nicht eine Lanze für das organisierte Verbrechen gebrochen? Für die Reichen jedenfalls: denn wer kann denn Unsummen in Bargeld etwa über die Grenzen schaffen, wenn nicht der Reiche? Auch die Möglichkeit der Handy-Ortung hat bisher nicht zu einer Kontrolle der Schlafzimmer geführt. Schutz und Überwachungsmöglichkeiten sind nun einmal miteinander verbunden. Es kommt jetzt bei den modernen Überwachungstechniken eben darauf an, deren Einsatz unter rechtsstaatlicher Kontrolle zu halten. Niemand staatlicherseits wird sich im Normalfall dafür interessieren, wie oft Paul Schmidt seine Schwiegermutter besucht: vorausgesetzt die Arbeitslosigkeit wird über die Herabsetzung der Lebensarbeitszeit eingedämmt, kein "Recht auf Arbeit" (siehe: "Arbeiter- und Bauernstaat" DDR!) ausgerufen und die Zahl der Überwachungsbeamten nach deren Erfolg gegenüber der Kriminalität festgesetzt.

Bargeldlose Systeme sind abzulehnen
Eine wichtige Forderung an eine künftige stabile Währung ist deshalb die Anonymität Bargeld stellt hier die bisher einzig praktikable Form eines Geldes dar, welches einmal sicher funktioniert und auch die Freiheit des einzelnen garantiert. Aus diesem Grund sind auch alle scheinbar alternativen Zahlungssysteme abzulehnen, welche auf Buchgeld basieren, wie beispielsweise das Münchengeld, das W. E. G des H. J. Klausner oder das Währungsmodell des Herrn Lietaer. Man vertreibt hier möglicherweise den Teufel Zinswirtschaft mit dem noch viel gefährlicheren Belzebub Überwachungsstaat. Bargeldloser Zahlungsverkehr erleichtert zwar manches, absolute Abschaffung von Barem ist jedoch sehr gefährlich. Möchten Sie in einem Land leben, in dem Sie ständig kontrolliert werden und in dem ihr Konto gesperrt wird, sobald Sie Ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrnehmen?

Daneben wäre dieses System so anfällig, dass schon jede kleinere Unregelmässigkeit im Computernetz bereits die gesamte Wirtschaft und ihr Vermögen gefährden würde. Wollen Sie das, nur um eines angeblich " modernen Zahlungsmittels" willen?
Bargeld ist Freiheit - alleiniges Buchgeld bedeutet Unterdrückungsstaat und Kontrolle!
(Aus 3.Weg August/September 2000)

Den Kriminellen und vor allem dem organisierten Verbrechen ist das so richtig aus der Seele gesprochen. Was soll die Panikmache etwa betreffs eines Wirtschaftszusammenbruchs infolge Computercrash: der träte auch heute schon ein, da der bargeldlose Geldtransfer das Bargeldvolumen an Bedeutung und Volumen bei weitem übertrifft. Wer dies nicht glauben will, für den habe ich folgende Pressenotiz:

BZ Nr.145, 25. Juni 2003:
Berlin — Untersuchungen von Nürnberger Wissenschaftlern haben ergeben, dass auf fast allen deutschen Euro-Noten Kokainreste nachweisbar sind. Vor der Währungsumstellung fand man nur auf einem Drittel (28%) der DM-Scheine solche Spuren. (a. a. O. S.2)
Nürnberg — ... Kurz nach der Währungsumstellung , im Januar 2002, sei das Rauschgift nur auf 2 von 70 Scheinen gefunden worden. (a. a. O. S.a. a. S.47)

In einem biotel-gutachterlich kontrollierten Rechtsstaat hätten auch die politischen Parteien nicht die Macht, die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken, nicht einmal mehr in dem heute bereits erreichten Umfange. Auch in Staaten, in denen es derzeit noch deutlich schlechter um die Rechtssicherheit bestellt ist, könnte der Bürger durch die Bargeldabschaffung, sofern sie an rechtstaatliche Verfahrensweisen gekoppelt ist, nur gewinnen. Ein Staat der Steuergerechtigkeit praktiziert, hat auch die Mittel für eine bessere Rechtspflege.

BZ. Nr.166, 19. Juli 2003
Gefälschte Marken-Taschen, T-Shirts, Videos - Terroristen machen Kasse
Gefälschte Luxus-Uhren, Polohemden berühmter Modemacher, Sonnenbrillen teurer Star-Designer — der Terroirsmus hat offenbar neue Finanzwege entdeckt... Auf 300 bis 500 Milliarden Dollar schätzt der amerikanische Fachautor Jeffrey Robinson das weltweit zirkulierende Geschäft mit Markenartikeln... Als sicher gilt jedoch: Die Attentäter beim ersten Anschlag auf das World Trade Center n New York 1993 wurden laut US-Bundespolizei FBI durch den Verkauf gefälschter T-Shirts finanziert... (a. a. O. S:2,3)

http://www.8-pfad.de/adliswil/ec_kard.htm

Daß hier Ängste geschürt werden, ist daraus zu schließen, daß die Tatsache, daß ich über etwas Bargeld für Einkäufe verfüge, nicht darüber hinwegtäuschen darf, daß ich Wohnunkosten, etwaige Löhne, Krankenversicherungsbeiträge, größere Anschaffungen alle heute schon bargeldlos überweise, ohne daß ich in der Angst lebe, daß mein "Vermögen gefährdet" würde.

Die Internet-Auswertung soll an dieser Stelle unterbrochen werden, um eine Stellungnahme auszuarbeiten, welche beweisen soll, daß das Chip-Karten-System als umfassende Bargeldablösung eine Sonderabteilung der biotelen Gutachteninstanz als Kontrollorgan zur Voraussetzung hat, in welcher die Gutachter unabhängig tätig sind und deshalb keine Willkürmacht ausüben können.

 

Re: Geld muss anonym zu gebrauchen sein sonst droht uns eine neue Diktatur!

Die Diktatur wird nicht durch die Anonymität des Geldes abgewehrt: sie wird es nämlich verstehen, die Untertanen durch direkte Befehle zu steuern und in Trapp zu halten unter gegenseitiger Bespitzelung. Da bleibt das Kaufverhalten nur ein relativ kleiner Freiheitssektor, der doch durch das Angebot staatlicherseits gesteuert werden kann.

Tauschbörsen können ein "lokales Geld" einführen und sind auf den jeweiligen Tauschring beschränkt. Ein Rechtsstaat wird aber auch die Tauschringe zu beaufsichtigen haben, und dies betrifft nicht nur den Objekthandel sondern auch den Leistungsaustausch; schließlich muß der Staat an einem funktionierenden Arbeits- und Warenmarkt interessiert sein. Da wird es große regionale Schwankungen geben hinsichtlich dessen was man noch als Nachbarschaftshilfe durchgehen lassen kann.

Wissen, Wahrheitsfindung hängen von der Möglichkeit echten VERGLEICHENS ab; dieses hat also einen hohen Stellenwert. Die Frage ist , wann wo und wie viel persönliche und private Daten mit sachllichen verbunden sein müssen, um den Zweck vernünftigen Wissensgewinnes und -gebrauches zu stützen. Dies zu entscheiden müssen wir uns möglichst gebildeter Köpfe bedienen. Deren Urteilsfindung muß institutionell organisiert und unabhängig sein. Stellen sie Maßregeln auf, so müssen diese von der Mehrheit der Betroffenen akzeptiert werden. Unter Aufstellen von Maßregeln verstehe ich aber nicht das Ergebnis einer Diskussion und Abstimmung unter den Gutachtern, sondern das Finden von Urteilsübereinstimmungen, die nicht aus gegenseitiger Zustimmung , sondern aus Sachübereinstimmung sich ergeben. Eine derartige Sachübereinstimmung setzt gemeinsame Beurteilungsmaßstäbe voraus, wie sie mit dem System der BIOTELIE zugunsten der Erhaltung der gemeinsamen Lebensgrundlagen gegeben sind. Meinungsbegründete Regeln können von den Parlamenten und Regierungen grundsätzlich mit herangezogen werden, müssen aber der biotelen Begutachtung standhalten.

Werden die Arbeitsergebnisse legalisiert und von der Sanktionsgewalt des Staates gestützt, so dürfte auch von der Einführung von Chipgeld anstelle von Bargeld keine Gefahr für die Freiheit ausgehen: der Zugewinn an Entscheidungsfreiheit dürfte bei weitem überwiegen.

In der Praxis werden die Banken gehalten sein, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, daß auch die zusätzlichen Chipkarteninformationen streng vertraulich behandelt werden, ja man wird weithin Buchungsvorgänge so automatisieren, daß auch Bankpersonal nicht nachprüfen kann, wie die Mittelverwendung durch die Kunden erfolgte. Es wird durch Datenkopien und deren Verlagerung in Außendepots dafür zu sorgen sein, daß auch in Katastrophenfällen oder bei technischen Pannen die Datensätze in absehbarer Zeit wieder verfügbar werden. Die Datenstromkontrolle wird nach strengen Regeln automatisch erfolgen, um definierte Auffälligkeiten zuständigen Prüfstellen und Behörden (wie etwa Finanzämter oder Justiz oder Polizei) zur Auswertung zugeleitet zu werden. Dechiffrierungen von Personendaten werden an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Der demokratische Konsens wird Freigrenzen bei Gesetzesübertretungen erzwingen, so daß die Großkriminalität stärker oder endlich überhaupt einmal betroffen sein wird. Die Anonymität des Geldes ist ein Grundpfeiler der organisierten Kriminalität und nicht etwa ein Pfand der Freiheit.

Macht ist immer böse - deshalb nur anonymes Geld erfüllt seinen Zweck

Diese Aussage ist überspitzt und in allgemeiner Form unrichtig. Es gibt schließlich notwendige Macht und segensreichen vernünftigen Machtgebrauch. Und um es nochmals zu betonen: anonymes Geld erzeugt unkontrollierbare Macht. Die Steuerhinterziehung wird erschwert werden, so daß sich rechtsmäßig verhaltende Bürger eine wesentliche Steuersenkung erwarten dürfen. Günter Hannich hat über dieses Motto sicherlich auch nicht anarchistisch gemeint, sondern in der Auslegung von Jakob Burckhardt, wonach alle Macht zum Mißbrauch tendiert.

Wer garantiert dafür, daß nichts mißbraucht wird?

Natürlich niemand, nur werden die Mißbrauchsmöglichkeiten insgesamt beim Chipgeld erheblich abgesenkt, wenn die institutionellen biotelen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Bargeldverkehr ist eine direkte Garantie für Mißbrauch von Geld und Menschen. Zwar wird bei der Vergütung von Schwarzarbeit versucht werden, Vermögensanlagen im Ausland oder überhaupt einmal Auslandsflüge zu finanzieren. Im kooperierenden Ausland wird das aber immer schwieriger werden; und die Aufsichtsbehörde wird auch Informationswege finden, um derartigen Umgehungen Riegel vorzuschieben. Vor allem wird die Finanzstromkontrolle immer von einer Zollkontrolle der Warenaustausch- und Leistungsaustauschströme begleitet sein müssen. Im Chipgeld-System kann es nicht zu einer Deflation durch Geldverknappung kommen und werden allmählich die Kreditvolumina an die wirklich vorhandenen Produktions- und Leistungserbringungskapazitäten herangeführt werden. Geldwertstabilität ist eine Voraussetzung für eine Altersvorsorge auf der Grundlage der Ansparung, sie ist auch Voraussetzung dafür, daß eine Wirtschaft wirklich dauerhaft floriert. (Und immer dazu die stille Voraussetzung, daß Kriege verhindert werden können, die jegliche Vorsorge und jegliches Konzept über den Haufen werfen können. Da wir aber keine Goldmark mehr haben, so werden im Krieg auch die Scheine wertlos und die Münzen entwertet.)

Es muß also darum gehen, im ständigen Kreislauf von Macht — Machtmißbrauch — Mißbrauchbekämpfung in der sich drehenden Spirale von Absicherung des Geldwertes und der Geldzirkulation und der raffinierter werden betrügerischen Umgehung aller Sicherheitsmaßnahmen (etwa durch Hacker ), diesen Kampf zugunsten der Rechtstaatlichkeit offensiv aufzunehmen und letztlich Vorteil um Vorteil für die Rechtsstaatlichkeit herauszuholen. Die resignative Haltung, welche die größten Freiheitschancen in der bloßen Wahrung der Anonymität greift zu kurz und ist nicht zu verantworten. Gegen die Chipgeld-Einführung in einem einzigen oder wenigen Ländern scheint zunächst einmal die Gefahr zu sprechen, daß der Schwarzmarkt sich fremder (etwa der US-) Währung bedient. Aber da kann die Binnen- und Außenzollkontrolle einiges retten, denn Valuta müssen ja zunächst erst geschaffen werden und die Ergebnisse können nicht einfach so verschwinden, sondern müssen über den elektronischen Geldstrom geführt werden. Wie sollte ein Drogenabhängiger in einem Land ohne Dollarwährung zu Dollars kommen? Die Zahl amerkanischer Touristen dürfte zu gering sein; und nach Warnung werden die keine Dollars bei sich führen. Hat sich aber die Chipwährung in einem Staat mit all ihren segensreichen Vorteilen entfaltet, dann werden die anderen rasch nachziehen. Dem kleinen Handwerker, der hier in Deutschland arbeitet, wird man schwerlich an einer Überwachung des Bankenüberweisungsverkehrs in Ausland vorbei dort etwa ein "Reiseguthaben" für dessen Schwarzarbeit hier anlegen können.

Wenn Günter Hannich immer wieder vor der Expansion des elektronischen Geldverkehrs und vor der Bargeldabschaffung warnt, so hat er damit wohl kaum das Interesse der Kriminalität im Auge — so etwas möchte ich ihm nicht unterstellen. Aber ihm stehen auch nicht, und dies möchte ich behaupten, die Gefahren und und schon realisierten Mißbräuche des illegalen Geldverkehres in ihrer ganzen fürchterlichen Tragweite vor Augen. Wenn er das technische Versagen der Computer- und Übertragungssysteme beim elektronischen Geld als Katastrophenszenario ausmalt, so können dessen Auswirkungen durch entsprechende Sicherheitsdatenspeicherungen (eventuell sogar in einem anderen Erdteil) und durch Ersatzdatenübertragungssysteme minimiert werden. Die erhöhte Abhängigkeit von rechtmäßiger Handhabung kann auch ein Anreiz für Rechtsstaatlichkeit werden, zumal kein Staat ohne das Vertrauen seiner Bürger auf Dauer bestehen kann. Kriege, um die häßlichsten Großkatastrophen zu nennen, und deren Folgen haben schließlich nach Abschaffung der wertangepaßten Gold- und Silbermünzen und mit den Papiergeldwährungen auch die Bargeldsysteme über den Haufen geworfen. Es ist schlecht vorstellbar, daß etwa der Girogeldverkehr nicht ebenfalls auf die Preisbildung Einfluß nehmen könne, wenn es sich um Leistungen oder Waren handelt, die gewöhnlich auch heute schon nicht mit Bargeld vergütet oder bezahlt werden müssen. Solange nur 5-10 Prozent des Zahlungsverkehrs über Chips abgewickelt werden, kann man natürlich eher vermuten, daß früher oder später alle Geldanweisungen wieder einmal in Bargeld eingelöst werden. Für weite Geschäftsbereiche ist diese Behauptung aber doch nur im allerdings ständig expandierenden illegalen Bereich über Geldwäsche gültig. Mit der Abschaffung des Bargeldes würde die Preisbildungsfunktion des Marktes nicht zum Erliegen kommen:

Und aus biotelem Denken heraus muß ich immer wieder den Geist der Aufklärung und Wahrhaftigkeit vertreten, die Notwendigkeit und den Segen des möglichst unvoreingenommenen VERGLEICHENS als Stütze der Rechtsstaatlichkeit und Voraussetzung für die Lösung aller anderen Probleme. Hier darf für anonyme Geldbewegungen wenig Platz bleiben, es seien denn solche zur Unterstützung Hilfsbedürftiger, wie es bereits das jüdische Gesetz vorsah. Das Geld selbst hat ja bereits anonymen, unpersönlichen Charakter genug , was Voraussetzung seiner Funktion als Tauschmittel ist. Der AUSTAUSCH selbst aber darf sich nicht auf Anonymität stützen. Die Offenheit und Transparenz der Geldbewegung betrifft den sozialen Verkehr, den AUSTAUSCH und den in vieler Hinsicht zu diesem antipodischen Aspekt der AUSLESE: dahinter erst kann sich die Intimsphäre in Geborgenheit aufbauen; denn Selbständigkeit (AUTARKIE) und Selbstbestimmung (AUTONOMIE), also Privatsphäre, können nur unter rechtstaatlichen Bedingungen geschützt werden. Wir leben in einer immer mehr verrohenden und korrupten Gesellschaft, die weithin bereits das Gespür für diese fundamentalen Wahrheiten verloren hat, deren wir uns wieder zu besinnen haben. Unsere Zeit darf nicht in Meditation versinken, sondern muß alle Kräfte des Handelns sammeln, um die selbst eingeleitete Katastrophe der Vernichtung unserer eigenen Lebensgrundlagen abzuwenden. Dagegen kann die Freude an einer kleinen Gaunerei, die Chance andere zu übervorteilen und dadurch sich einen Gewinn zu sichern, schon einmal verschmerzt werden.

 

Günter Hannich, Kreditkarten und Buchgeld - Der Weg zu Überwachungsstaat und perfekter Diktatur - www.8-pfad.de/adliswil/ec_kard.htm - 18k Wie weit die Besorgnisse sich hier breit machen geht aus den folgenden Bedenken hervor:
„Überwachungsstaat Bargeldloser Zahlungsverkehr erleichtert zwar manches, absolute Abschaffung von Barem ist jedoch sehr gefährlich. Möchten Sie in einem Land leben, in dem Sie ständig kontrolliert werden und in dem ihr Konto gesperrt wird, sobald Sie Ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrnehmen?

Mundtot wird heute schon mancher gemacht, wenn er unliebsame Wahrheiten aussprechen möchte. Entweder wir entscheiden uns für den Rechtsstaat und sorgen für freie Wissenschaft und in erster Linie über diese für freie Information der Öffentlichkeit und zugleich für persönlichen Datenschutz udn freien Geldverkehr innerhalb eines gesetzlichen Rahmens oder wir gehen den scheinbar unaufhaltsamen Weg in die Mafia-Herrschaft weiter: vielleicht wird das organisierte Verbrechen dann eines Tages den Geldverkehr vom Bargeld auf Chipgeld umstellen.

Daneben wäre dieses System so anfällig, dass schon jede kleinere Unregelmässigkeit im Computernetz bereits die gesamte Wirtschaft und ihr Vermögen gefährden würde. Wollen Sie das, nur um eines angeblich " modernen Zahlungsmittels" willen?
Bargeld ist Freiheit — alleiniges Buchgeld bedeutet Unterdrückungsstaat und Kontrolle! " (Aus 3.Weg August/September 2000)

Panikmache sollte hier nicht gelten. Die "gesamte Wirtschaft" läuft schon heute größerenteils bargeldlos. Solange Abgeordnete und Verwaltung — die jüngst aufgedeckten Zwischenfällen sind doch gewiß nur die Spitze des Eisberges von "der" Wirtschaft geschmiert und gesteuert werden können — sind wir allerdings von dem erreichbaren Grad demokratischer Rechtsstaatlichkeit weit entfernt. Eine unabhängige Gutachteninstanz müßte jede nicht von den Partnern im Zahlungsverkehr direkt gewünschte Personenidentifizierung unter gesetzlich geregeltem Verschluß halten. Meines Erachtens könnte eine Sonderabteilung der Gesamtinstanz STIMME DER WISSENSCHAFT dieser Aufgabe gerecht werden und dabei jederzeit auf das Fachwissen aller Disziplinen zurückgreifen und nach biotelem Maßstab auch künftige Gefahrenquellen als Instrument der Langzeitpolitik (von Eingaben und Vorschlägen besorgter Bürger unterstützt) im Auge behalten. Niemand in einer solchen Sonderabteilung hätte nach heutigem Stand der Technik persönlichen Daten- und Mißbrauchszugang und sei es auch über persönliche Willensentscheidungen oder auch nur Urteile, die von denjenigen des immer hinzugezogenen unbekannten Gegengutachters abweichen. Wo Computerprogramme über eine gesetzlich jeweils festgelegte Unschärfegrenze (für Kleinsünder) hinaus Diskrepanzen zwischen Geldeinnahmen und Ausgaben feststellen, denen keine entsprechenden Vermögensverschiebungen oder kein offiziell besteuerter Leistungs- und Warenverkehr zugrunde liegt, würden die Personendaten an die zuständige Behörde weitervermittelt und auch in Zweifelsfällen "Zoll"kontrollen veranlaßt. Die dadurch ermöglichten Steuersenkungen — etwa durch Abschwächung der Schwarzarbeit — würden den Durchschnittbürger sehr spürbar entlasten und den Anreiz zu Gesetzesübertretungen wesentlich mindern.
Um Günter Hannichs lobenswerten Hilfsvorschläge an wirtschaftlich bedrängte Staaten, wie die Länder der ehemaligen Sowjetunion, biotel zu ergänzen: eine Währungsumstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr könnte hier die staatlichen Zahlungsunfähigkeiten beheben oder doch schwächen und eine rechtsstaatliche Entwicklung begünstigen. Mangel an Rechtsstaatlichkeit infolge mafioser Strukturen wird von sehr vielen Kennern als Ursache der Notlage der dortigen Bevölkerungen angesehen.

 

Zur Handhabung und Technik des Chip-Geldes

1968 begann es mit der Eurocheque-Karte (ec-Karte) auf Magnetstreifenbasis, dazu kamen Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard und Visa, von denen in Deutschland 119 Millionen, weltweit 747 Millionen ausgegeben wurden. (Die Aufteilung nach Kartenarten wird dargestellt.) . Charge-Cards gewähren ein gewisses Kreditvolumen, das monatlich abgerechnet wird, Die Debit-Card gewährt einen gewissen Kreditrahmen und verrechnet sofort mit dem Girokonto, die Credit-Carte räumt gegen Verzinsung eine gewisse Kreditquote ein, von denen ein Teilbetrag abgezahlt werden muß. An Bankautomaten und an Geschäftsterminals kann mittels PIN-Angabe Geld abgehoben bzw. eingezahlt werden.
Die Smart/ oder chipkarte ist wie ein kleiner Computer mit Prozessor ausgestattet

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    1.  
      1. „>Nachdem 1996 ein Feldversuch mit 80.000 Teilnehmern und 700 Terminals in Ravensburg/Weingart  [stattfand]
        ... hat eine Forschergruppe der Universität Regensburg das Geldbörsenkonzept ...Im Vorfeld... untersucht und festgestellt, daß der Erfolg dieses Systems erst gewährleistet ist, wenn es dem Kunden, der Bank und dem Handel einen ausreichenden Zusatznutzen ermöglicht. <Ansonsten bleibt diese Innovation ein technischer Gag.

        Der Zusatznutzen für die Banken und Sparkassen ist schnell auszumachen: Als Provider dieses Systems kassieren sie bei Benutzung 0,3 % des Umsatzes mindestens 0,02 DM. Außerdem haben sie einen entsprechenden Zinsgewinn, da das Kundenkonto schon bei der Ladung der Chipkarte belastet wird und der Händler die Bank erst bei Eingang der Kundenzahlung belastet.   

        Für den Handel steht die "elektronische Geldbörse" in Konkurrenz zu den bestehenden Zahlungsformen. Da der Handel das Endgerät für die Chipkarte kaufen muß, entstehen erstmal zusätzliche Kosten. Gegenüber Bargeld vermindern sich die Kosten, die mit dem Handling des Bargelds verbunden sind (Kassenabschluß, Botengänge,..). Außerdem sinkt das Risiko von Überfällen, Geldfälschungen sowie Unterschlagung durch Mitarbeiter bei Chipkarten-Zahlungen.  

      2. Entscheidend für das Chipkarten-System ist allerdings, ob der Kunde es akzeptiert. Nur wenn seine Bedürfnisse erfüllt werden, besteht für das System Aussicht auf Erfolg. Nach Ansicht der Regensburger Forscher müssen folgende Punkte gewährleistet sein:  

Stefan Fiese, Universität Stuttgart, Fakultät Informatik, Hauptseminar Elektronische Zahlungssysteme SS 2001

Die Geldkarte wurde in Deutschland seit 1997 eingeführt und erheilt den "Outstanding Smart Card Application Award", wurde das weltweit verbreitetste Chipgeld- System. Eine Rücktauschgarantie wäre wünschenswert , was etwa dem Goldumtauschanspruch bei Bargeld entspräche. Als Eigenschaft wird gefordert, daß ein "digitales Geldstück" nicht mehrfach ausgegeben werden kann und vom Vorhandensein von Realgeld unabhängig ist. Es wird Offline-Bezahlung zur Bedingung gemacht, d. h. die Netzunabhängigkeit beim Gebrauch und schließlich Anonymität: der Benutzer soll nicht identifizierbar sein. Zu diesem Zweck wurde die "Weiße Karte" (White Card) eingeführt, deren Schattenkonto (das zu Kontrollzwecken bei jedem Zahlungsvorgang mitgeführte Konto) anonym geführt wird und nur mit Einwilligung des Karteninhabers dessen Person zugeschrieben wird. White-Cards können nur an Banken-Sonder-Sonderfunktions-Terminals (BSFT) bis 400 Hauptgeldeinheiten (DM / €) aufgeladen werden. Die anderen Geldkarten sind girokontogebunden. Bei einer Transaktion erfolgt im Challange-Responce-Verfahren ein DES-verschlüsselte Datenaustausch. (DES = Data Encryption Standard) Die Händlerkarte ermittelt mit ihrem Recuce-Masterkey den den geldkartenspezifischen Schlüssel. Die Betragsübermittlung erfolgt kryptographisch. Eine Geldkarate kann die letzten drei Lade- und fünfzehn Bezahlvorgänge speichern. Am Ende des Geschäftstages reicht der Händler seine Umsätze bei der Börsenevidenzzentrale ein. Ein Message Authentication Code (MAC) schützt vor Verfälschungen in der Telefonleitung. Die Evidenzzentrale verfügt über ein geschütztes Hardwaremodul , in dem die verschiedenen Schlüssel zum Vergleich bereitgehalten werden. Die überprüften Einzeltransaktionen werden an die kartenausgebenden Institute weitergeleitet. Die Summe aller Aktionen abzüglich der Provision wird der Händlerbank vermittelt. Die Schattensalden für die Geldkarten werden entsprechend abgesenkt. Die kartenausgebende Bank kennt die Transaktionssätze nicht, der Händler kennt nur die Kartennummer. Klasse-3-Terminals verfügen über eigenes Display und Tastatur sowie Trojanische Pferde, um die Eingabe der Geheimzahl zu verdecken, Preis ab 100 €., Payment/Worksvx-Pay der Brokat AG ist erstes vom Zentralen Kassen-Ausschuß (ZKA) zugelassenes Internet-Zahlungssystem ab November 2000. Anstelle des SET-Protokolls von Brokat werden auch Java-Skript und SSL-gesicherte Datenüberweisungen eingesetzt. Die noch zu geringe Kundenakzeptanz soll durch Zusatzanwendungen erhöht werden.
Genannt werden Bahn-Card, Bonussysteme im Handel, digitale Unterschrift, Universitätsausweis (Uni Trier) mit Bibliotheksnutzung.

Die Geldkarte als Smart Card hat 8 Kontakte, I/O-Ports und eine CPU (Central Processor Unit) . Als Speicher dienen 32 KB ROM (Read Only Memory) und 8 bzw. 16 EEPROM (Electrically Erasable Programmable Read Only Memory) , letztere für die Händlerkarten. Hinzu kommen 512 Byte RAM (Random Acess Memory) als Steuersystem dient CcD 4.0.

Es finden sich Literaturangaben.

http://www.informatik.uni-stuttgart.de/ipvr/vs/lehre/ss01/Seminare/Hauptseminar/material/A_Geldkarte.pdf

Für den Handel vermindert sich die Diebstahlgefahr und der Aufwand im Bargeldumgang

http://www.volksbank-stolberg-eschweiler.de/abc.htm

Robert Hossenfelder bietet seine Seminararbeit an der TU Dresden aus 1998 "Anforderungen an Zahlungssysteme für elektronische Märkte" unter Bewertung der einzelnen Systeme. Die Installation einer Cyber-Wallet- Software auf dem PC ist Voraussetzung. Die Steuerflucht infolge Internationalisierung der elektronischen Geldmärkte wird als Gefahr gesehen. Der sehr sichere SmartCard-Einsatz setzt den teueren Kartenleser voraus. — Im Business- to Business-Bereich werden überwiegend valued-added Networks und etablierte EDI-Systeme eingesetzt. Für 2001 wurde in Europa ein Umsatz von 4.6 Milliarden US-$ im Business-Consumer-Bereich erwartet. Die Anforderungen in der Abwicklungsbereich werden aufgelistet, unterteil t in technische - funktionale - betriebwirtschaftliche und organisatorische Anforderungen. Unter Klassifikation wird zwischen pre-paid (cash-like bzw. bargeldähnlichen) und post-paid (account-based oder kontenbasierten) Systemen unterschieden. Das SSL-Protikoll (Secure Socket Layer), ein Übertragungsprotokoll von Netscape mit asymmetrischer Verschlüsselungstechnologie ist noch in Gebrauch, obwohl es von Hackern geknackt wurde und unsicher ist. Das SET (Secure Electronic Transaction) von VISA 98 und Mastercard 98 setzt die Registrierung in einem Trustcenter voraus., das zu den Banken hin vermittelt und mit "digitalem Fingerabdruck" arbeitet. Einen hohen Verschlüsselungsaufwand haben elektronische Zahlungssysteme auf Münzbasis. Der Kunde stellt die Münzen her und verfügt allein über die Kennnummern. E-Cash wurde von David Chaum bei der niederländischen Firma DigiCash 98 entwickelt und arbeitet mit "blind signatures" und RAS-Verschlüsselungsalgorithmus, eine Verfolgung der Zahlungsströme ist nicht möglich. Cyber-Wallet Software ist Voraussetzung.. Hossenfelder sieht eine Gefahr für die Geldpolitik der Notenbank, die vom e-Geld ausgeht. Es komme bei geringerem Geldvolumen zu erhöhter Umlaufgeschwindigkeit. Da die Banken länger im Geldwertbesitz bleiben, nämlich bis zur Bezahlung durch den Kunden, erwachse ihnen ein geringerer Refinanzierungsaufwand, so daß die Notenbank geringeren Einfluß auf die Zinsentwicklung habe. (SIETMANN)

http://www.tu-dresden.de/wwwiisih/ftp/hsws9899/hossenfelder.pdf

Im Mittelpunkt der Magisterarbeit von Alexandra Kaponi steht die vertragsrechtliche Seite im elektronischen Geldverkehr. Am Anfang steht ab 1966 in den USA elektronischer Geldverkehr über Magnetstreifeneinsatz, seit 1984 über Online-Verkehr. Die Zahlungssysteme sind als POS-Systeme (Point of Sale = Ort des Verkaufs) an Kassenterminals gebunden. Man setzt die Code-Karte und die Geheimzahl (PIN) ein. 1996 gab es in Deutschland zwei Millionen Telefon-Banking-Kunden. Das Bildschirmverfahren setzt Btx-Nummer zur Identifikation und Transaktionsnummer (TAN) voraus. Bei der Mensch-Maschinen- Variante wurden auch Spracherkennungssysteme eingesetzt. So viel aus der Einleitung. Bei den Vertragsverhältnissen, wird auf § 147, Abs.2, BGB unter Anwesenden die sofortige Annahme eines Antrags vorausgesetzt, bei Abwesenheit der Vertragsschließenden gilt die Annahme in der Zeit erfolgt , in welcher der Antragende unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwarten konnte. Ist ein Antrag unter der Mensch-Maschinen-Variante ein Antrag unter Abwesenden (§ 130, Abs.1) , weil die Dialogsituation fehlt? Nach anderen verzichtet der Anbieter auf den Kontakt. Das Widerrufsrecht für den Vertrag wird bei der raschen Datenübertragung im elektronischen Verkehr weitgehend ausgehebelt, da ein Widerruf gewöhnlich nur bis zur Ausführung einer Zahlung möglich ist. Das EDV-System vollzieht Verträge, ohne daß der EDV-Betreiber oder sein Personal mitwirken. In Bezug auf die Computergestützten Erklärungen liegt kein erklärter Geschäftswille vor. Einige behandeln die Erklärungen der EDV-Anlage für eine Analogie der Blankounterschrift durch den Anlagebetreiber unter ein Vertragsdokument. Anders als beim POS-System gibt beim POZ-System die Bank kein Schuldversprechen, sondern der Karteninhaber erteilt eine Einzugsermächtigung. Nach den einen geht eine Erklärung mit Eintreffen des elektronischen Vorganges beim Computer zu, nach anderen erst mit der Speicherung und Abrufbarkeit der Nachricht.. Der BGH nimmt einen Rechtsbindungswillen der Bank an, sobald der Kunde seinen Kontenstand erfragen kann (etwa an einem Kontenauszugsdrucker). Im Vertippen am Computer kann eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums liegen. Programmierungsirrtümer gehen nach § 119 BGB als Motivirrtum zu Lasten des Anlagebetreibers, nicht so Maschinenfehler, die im Erklärungsteil des Geschäftes auftreten. (Etwa beim Kontoauszugsausdruck) Bei Übertragungsfehler kann § 120 BGB angewandt werden entsprechend einem Übermittlungsfehler durch Boten. Die eigene EDV-Anlage gilt aber nicht als Bote, denn die Erklärung muß den Herrschaftsbereich des Erklärenden verlassen haben. Bei arglistiger Täuschung im Bereich des Computereinsatzes gibt es die Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 BGB.. Die Bank haftet für Eigenverschulden nach § 276 aus Vorsatz und Fahrlässigkeit. Aus § 278 BGG leitet sich auch eine Haftung für Bedienungsfehler durch das Personal ab. Insgesamt stehen dem elektronischen Geldverkehr keine grundsätzlichen juristischen Schwierigkeiten entgegen.

http://www.marinos.com.gr/Alexandra/pubpdf/thesis.pdf

André Kudra reicht am 23.02.2001 bei der European Business School Schloß Rheinhartshausen am Rhein seine Diplomarbeit zur Erlangung des Akademischen Grades Diplom-Kaufmann ein: "Implementierung eines GeldKarte-basierten ID-Systems innerhalb einer Institution — Chance oder Risiko". Es wird die Technologie der verschiedenen Systeme summarisch geschildert. Im Unterschied zur Sustaining Innovation, die Verbesserungen einer bereits eingeführten Technologie darstellt und sich am bereits vorhandenen Markt orientiert, bringt die Disruptive Technologie Neuerungen, welche über das vom Kunden Verlangte weit hinausschießen. Solche Neuerungen sind mit hohem wirtschaftlichen Risiko verbunden. Entsprechend mutig war die Einführung der GeldKarte besonders auf Betreiben der Sparkassen, die bisher nicht kostendeckend war. Im erwähnten Beispiel einer disruptiven Technologieentwicklung erwächst dem Betreiber keine ernst zu nehmende Konkurrenz durch alternative Systeme. Entscheidend ist es nun, ob es durch zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten gelingt, die Akzeptanz der GeldKarte zu erhöhen. Der Autor schlägt vor durch autonome Organisation die Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern und neue Märkte zu erschließen, was durch die den fünf zusammengeschlossenen Bank- und Sparkassenverbänden gemeinsame und von deren Zustimmung abhängige Organisation mittels des ZKA (Zentralen Kredit-Aussschusses) nicht optimal gelingen könne. Durch Disruptive Technologien werden typischerweise kleine (Nischen-)Märkte erschlossen, welche für große Unternehmer unrentabel sind. Wie im Falle der GeldKarte übersteigt diese Technologie oft mit ihren Möglichkeiten bei weitem die zur Zeit gegebenen Markterfordernisse; für kleinere Alternativunternehmen ist aber der Aufwand für solche Pionierleistungen zu hoch. Aus den Ergebnissen dieser ARbeit liete ich ab, daß die Abschaffung des Bargeldes das Interesse an dieser heute noch Disruptiven Technologie immens steigern würde und damit auch die Bereitschaft zu höheren Investitionen in Forschung und Technik, da je die Rentabilität gesichert wäre. Der Autor befragte unterschiedliche Anwender und suchte auch den Kontakt mit Spezialisten bei Herstellerfirmen. Die Laien und damit die Anwender sind von den Unterschieden der Systeme kaum unterrichtet,; die GeldKarte kommt wegen des erforderlichen Ladevorganges seltener zur Anwendung. Der Unterschied zwischen POS (Point Off Sale) und POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie) wird kaum beachtet. Die Transaktionsgebühren von 0,3% oder minimal 2 Pfennige werden häufig als zu hoch beurteilt gegenüber der Barzahlung., (bei welcher der Steuerzahler die bedeutend höheren "Transaktionskosten" bezahlt). Es wird das Beispiel der Kopierernutzung durch Studenten mittels der TUNICA (Trierer UNIversitätsCArd) als Beispiel einer Zusatzanwendung geschildert; auch die Bibliotheksnutzung oder die Essensabrechnung in der Mensa sind Anwendungsgebiete.

http://www.ebs.de/Lehrstuehle/e-Commerce/ files/d2_dipl2001.pdf

 

 

Das Papierticket ist bald out

Statt vieler Hinweisschilder, Knöpfe und Schalter nur ein kleiner Bildschirm und zehn Softkeys. tix läßt den Fahrgast bei der Wahl der richtigen Fahrkarte nicht mehr allein, sondern eine intelligente Benutzerführung unterstützt ihn beim Ticketkauf, fragt nur die jeweils notwendigen Informationen ab - sogar auf englisch, französisch, italienisch und türkisch.


450 Automaten an alle Stadtbahnstops

An allen Stadtbahnhaltestellen sind die Ticketsäulen tix installiert, die Chipkarten, aber auch Bargeld akzeptieren. Der Verkauf über Stadtbahnfahrer entfällt. Das kommt der Beschleunigung des Fahrbetriebes zugute. Anders in den Bussen. Die Busse werden mit elektrischen Fahrscheindruckern ausgestattet, die ebenfalls "Chipgeld" nehmen. Bei Bedarf kann jedoch weiter mit Bargeld beim Fahrer bezahlt werden. Der Vertrieb von Zeitkarten und Abonnements, die ohnehin schon bargeldlos abgerechnet werden, bleibt erhalten.

Mit dem neuen System sind die Partner im Verkehrsverbund auf die neue ec-Karte mit BargeldChip, die an Bank-Automaten oder an anderen Stellen mit einem Geldbetrag bis 400 DM aufgeladen werden kann, vorbereitet. Die Automaten sind eine Entwicklung der hannoverschen Firma Höft & Wessel im Auftrag der üstra. Eine Arbeitsgruppe, zu der die Niedersächsische S-Finanzgruppe mit den Sparkassen im Großraum Hannover, die NORD/LB sowie der GVH gehören, begleitete die üstra-Entwicklung. Das Gehäusedesign stammt von der Wilkhahn Entwicklungsgesellschaft (WIEGE), das Bildschirmdesign von der üstra-Tochtergesellschaft berens/partner. Die Gehäuse werden in üstra-Werkstätten gefertigt.

Die neuen Automaten sind attraktiver und preiswerter

Mit dem neuen System verfügt die EXPO-Region Hannover über eines der modernsten und für Gelegenheitskunden attraktivsten Vertriebssysteme für Bus- und Bahn-Tickets in der Bundesrepublik, wobei die Kosten für die Automatenausstattung deutlich unter dem heute üblichen Preisniveau liegen.

   

http://www.uestra.de/tix/details.html

Berliner Morgenpost vom 28. August 2002 :„Frankreich verkauft Franc als Altmetall
Paris - Frankreich will Tausende Tonnen eingeschmolzener Franc-Münzen verkaufen, die nach der Euro-Einführung nicht mehr gebraucht werden. Wie das Finanzministerium gestern in Paris mitteilte, werden vom 2. September an zunächst 2550 Tonnen Metall angeboten. Darin enthalten seien 850 Tonnen Nickel, 450 Tonnen einer Kupferlegierung und 1250 Tonnen einer Legierung aus Kupfer, Aluminium und Nickel. Alle Franc-Münzen zusammen wiegen 33 000 Tonnen." rfr

Über Algorithmen und Datenanalyse http://goethe.ira.uka.de/~feldbus/ida_gruppe.html

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EZI-L und EZI-N
Elektronische Zahlungssysteme im Internet


EZI-L Elektronisches Diskussionsforum

EZI-L ist ein elektronisches Diskussionsforum ("Liste") zum Thema elektronische Zahlungssysteme im Internet. Sie wurde im Oktober 1997 im Rahmen des Projekts Elektronische Zahlungssysteme im Internet (PEZ) eingerichtet. Über die Liste EZI-L wurde der vierzehntägige elektronische Newsletter EZI-N verteilt. Der Newsletter wurde im September 1998 mit Auslaufen der Projetkförderung durch das BMBF eingestellt. Das Archiv des Newsletters ist im WWW vorhanden. Die Diskussionsliste EZI-L wird weitergeführt und hatte im Juni 1999 mehr als 800 Teilnehmer.

Eine Auswertung der Erfahrungen mit der Diskussionsliste EZI-L enthält der folgende Bericht, der bei den Autoren - soweit die Vorräte reichen - kostenlos bestellt, oder der als PDF-Dokument direkt aus dem WWW abgerufen werden kann.

U. Riehm und K. Böhle: Elektronische Kommunikation im Projekt Elektronische Zahlungssysteme (PEZ). Auswertung zum Diskussionsforum EZI-L und Dokumentatiion des Newsletters EZI-N (Juli 1999)

Hinweise zum Umgang mit EZI-L:

  1. Um an EZI-L teilzunehmen, schicken Sie eine E-Mail an:
    majordomo@listserv.fzk.de mit dem Text subscribe ezi-l
  2. Um sich von EZI-L wieder abzumelden, schicken Sie eine E-Mail an:
    usw.....

EZI-N Elektronische Zahlungssysteme im Internet - Newsletter

Der Newsletter EZI-N wurde im Rahmen des Projekts PEZ herausgegeben und über das elektronische Diskussionsforum EZI-L vom Oktober 1997 bis September 1998 verteilt. Das Archiv der zwanzig Ausgaben von EZI-N steht hier im WWW und als gedruckte Fassung zur Verfügung. Die gedruckte Fassung ist in dem folgenden Bericht enthalten, der bei den Autoren - soweit die Vorräte reichen - kostenlos bestellt werden kann, oder der als PDF-Dokument direkt aus dem WWW abgerufen werden kann.

U. Riehm und K. Böhle: Elektronische Kommunikation im Projekt Elektronische Zahlungssysteme (PEZ). Auswertung zum Diskussionsforum EZI-L und Dokumentatiion des Newsletters EZI-N (Juli 1999)

SEKANTE-VERLAG

Berlin, den 21.7.02

Sehr geehrter Herr Professor,


Wie am kürzesten aus meinem "Manifest STIMME DER WISSENSCHAFT" in meiner Homepage
http://www.biotelie.de  hervorgeht, versuche ich verzweifelt die völlig zerstreute Wissenschaft zusammenzuführen, um dem Desaster entgegen zuwirken,in dem wir uns befinden. Innerhalb meiner Lösungsvorschläge, an denen ich mehr als 50 Jahre gearbeitet habe, hat die Möglichkeit des vollständigen Bargeldersatzes durch Chipgeld einen entscheidenden Rang bekommen, weil anders der steigenden insbesondere auch organisierten Kriminalität (ich denke vor allem an Rußland und dessen Nahezu-Staatsbankerott) *) nicht beizukommen ist.
Voraussetzung wäre natürlich, daß eine derartiges Chipgeld wirtschaftlich realisiert werden kann. Nun fehlen mir zur Beurteilung der Technik hier alle Voraussetzungen, und ich bin also auf fremde Hilfe angewiesen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und freundlicherweise auch wollten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt würde ich etwaige sachdienliche Hinweise gerne unter Pseudonym des Berichterstattenden  auf meine neu konzipierte Homepage setzen. Ich bin davon überzeugt, daß die Beantwortung der aufgeworfenen Frage über das Wohl und Wehe von Millionen von Menschen oder gar der Menschheit entscheidet. (Wie gesagt stellt die Behandlung auf meiner Homepage erst den aller ersten Anfang der Themenbehandlung dar, die einmal möglichst viele Aspekte umfassen soll, ehe sich einer Bewertung unterzogen wird.) Für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr verbunden

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Gotthilf Foerster

*) aber auch an die Korruption und Schwarzarbeit hierzulande!

 Nach e-Mail an Prof .Riehm (???) wurde ein automatisches Anmeldeverfahren als Gutachter (Vergütungsangebote von 20 Euro je Beitrag) von webtropia.co.special am Panel der IT-Experten angeboten und durchgeführt. Da ich nur über einen privaten PC verfüge und keine Aufsicht über weitere führe, wurde ich als ungeeignet abgelehnt. Damit wären einerseits auch erfolgreiche Ameuteure, Hacker etc ausgeschlossen und auch Fachleute und engagierte Amteuere aus anderen Wissensgebieten, von deren Ergebnissen aber die Verbreitung des elektronischen Geldes sehr wohl abhängig sein oder werden könnte.

EZI-N hat seit Juli 2000 einen europäischen Nachfolger gefunden, ePSO-N, der von ITAS redaktionell betreut wird. Mehr hier.


Zur direkten Nutzung von EZI-N im WWW:

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Ausgaben des Newsletter
1997
[01/17.10.] [02/31.10.] [03/14.11.] [04/28.11.] [05/19.12.]
1998
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Stand: 07.03.2001 - Kommentare und Bemerkungen an: PEZ

http://www.itas.fzk.de/deu/projekt/pez/ezin.htm

 

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Elektronische Zahlungssysteme in den Ländern Europa - Zusammenfassender Länderbericht

Böhle, Knud; Rader, Michael; Riehm, Ulrich
Karlsruhe: Forschungszentrum Karlsruhe
(Wissenschaftliche Berichte FZKA 6386, Dezember 1999)

Zusammenfassung: (Aus Datenschutzgründen in indirekte Rede gesetzt)

Der Bericht fasse die Ergebnisse eines Projekts des European Science and Technology Observatory (ESTO) zusammen. Er enthalte länderbezogene Analysen zu vorhandenen Zahlungssystemen und laufenden und geplanten Initiativen, insbesondere zu elektronischen Zahlungsmitteln in zehn europäischen Ländern: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Spanien.

Die Länderanalysen enthielten Informationen zu den Zahlungskulturen, nationalen Rahmenbedingungen des Banken- und Finanzdienstleistungssektors, Zahlungskarten, elektronischen Geldbörsen, Internetzahlungssystemen und elektronischem Handel in jedem der zehn Länder. Für die Zwecke der Studie sei die Betrachtung des elektronischen Handels auf den Endverbraucherbereich beschränkt worden. Eine länderübergreifende Diskussion der wichtigsten Fragestellungen folge auf diese Länderberichte. Der letzte Abschnitt sei eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Studie.

Der Bericht zeige erhebliche nationale Unterschiede und Besonderheiten auf, die beträchtliche Auswirkungen auf die Verbreitung elektronischer Zahlungssysteme und auf den elektronischen Handel in den einzelnen Ländern haben dürften. Er zeige ebenfalls, dass die Verwendung elektronischer Zahlungsmittel sich noch im Versuchsstadium befinde, und dass die bewährten nationalen >Zugangsprodukte< auch im Internethandel des jeweiligen Inlandes verwendet würden. Obwohl der Internethandel auf nationaler Ebene eindrucksvolle Zuwachsraten verzeichnen könne, sei der grenzüberschreitende Handel erst am Anfang. Dafür würden einheitliche und klare Rahmenbedingungen benötigt, insbesondere in rechtlicher Hinsicht. Ferner gebe es Bedarf nach einer Infrastruktur, welche die Interoperabilität eines breiten Spektrums bestehender und sich noch in der Entwicklung befindlicher Zahlungssysteme gewährleiste.

http://www.itas.fzk.de/deu/Itaslit/boua99b_zusammenfassung.htm

Volltext: http://www.itas.fzk.de/deu/Projekt/Pez/ESTOCSRFinal991216.pdf

Die Staatsbanken und auch eine deren Aktivitäten zusammenfassende Weltbank müßten auf die Währungshoheit des Staates auch gerade beim Chipgeld drängen, welche auf ein annäherndes Gleichgewicht zwischen Leistungs- und Waren- bzw. Wertevolumen und Geldvolumen abzielt. Hierzu bedürfte es einer auch innerstattlichen Zollkontrolle (Wertumsatzkontrolle), welche sich an den elektronischen Zahlungsströmen nach gesetzlich geregelten Maßstäben ausrichtet.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt Bericht zum elektronischen Zahlungsverkehr vor

Rezension von Knud Böhle, ITAS (aus urheberechtlichen Gründen in die indirekte Rede gesetzt)
 

Die Tatsache, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sich um die neuen elektronischen Zahlungsverfahren kümmere, könne nur auf den ersten Blick erstaunen. Denn der gesetzliche Auftrag des BSI sehe explizit die „Beratung der Hersteller, Vertreiber und Anwender in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder unzureichender Sicherheitsvorkehrungen“ vor (§ 3 BSI-Gesetz). Angesichts der wachsenden Bedeutung von Geldkarten und Bezahlverfahren im Internet dürfe es kaum noch überraschen, das hochaktuelle Thema auf der Tagesordnung des BSI zu finden. 

Wie aus der zitierten Stelle des BSI-Gesetzes bereits hervorgeht, interessiere das Bundesamt nicht nur Sicherheitsfragen im technischen Sinn, sondern auch Risiken und Schadenspotentiale nicht-technischer Art. In diesem Sinn werde von einem „ganzheitlichen Sicherheitsbegriff“ gesprochen. Damit werde der Blick geöffnet für die Folgen unzureichender technischer Sicherheit im gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld. Ein zweiter gesellschaftlicher Bezug der Sicherheitsfragen ergebe sich daraus, daß Zahlungsverkehrssysteme keine abgekapselten, sondern in den gesellschaftlichen Alltag eingebettete technische Systeme seien, zu deren Sicherheit alle beteiligten Parteien einen Beitrag leisten könnten....

Genau so habe der Auftrag des BSI gelautet, der an das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung in Karlsruhe (ISI) vergeben worden sei....

Ungeachtet dieser Einschränkung sei die Reihe der namentlich erwähnten Teilnehmer (S. II und S. 25), die durch Expertisen und Beiträge zu dem Projekt beigetragen hätten, beachtlich: B. Beykirch (SIZ, Bonn), W. Bieser (BMI), A. Büllesbach (Daimler-Benz AG), Ch. Capellaro (IABG, Ottobrunn), M. Findeisen (BAKred), R. Grimm (GMD, Darmstadt), D. K. Herreiner (Universität Bonn), G. Krummeck (IABG, Ottobrunn), B. Lutterbeck (TU Berlin), G. Müller (Universität Freiburg), N. Mundorf (University of Rhode Island), A. Pfitzmann (TU Dresden), U. Schläger (Hamburgischer Datenschutzbeauftragte), H. Strube (Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfahlen), G. Weiß (Technologie und Innovationsberatung für Arbeitnehmer Tib e.V.).

Von den sechs Kapiteln der vorliegenden Publikation böten die Kapitel 1 (Zusammenfassung) und 6 (Handlungsoptionen) jeweils eine Art Synthese des Berichts, Kapitel 2 enthalte Informationen zum Projektansatz und Projektablauf, worauf im vorigen Absatz bereits eingegangen worden sei. Die Kapitel 3, 4 und 5 lieferten das Material: Kapitel 3 leiste im wesentlichen eine Bestandsaufnahme neuer elektronischer Zahlungssysteme, in Kapitel 4 werde vornehmlich die technische und die technisch-organisatorische Sicherheit behandelt, und in Kapitel 5 würden unter der Überschrift „Chancen und Herausforderungen elektronischer Zahlungsverfahren“ vor allem Konfliktlinien und Konfliktpotentiale herausgestellt, die in Zukunft weiter zu bearbeiten seien und auf faire Lösungen warteten: Datenschutzaspekte, Verbraucherfragen, Fragen des freien Zugangs und der Medienkompetenz, volkswirtschaftliche Auswirkungen, Geldwäsche, Arbeitsmarktaspekte und Besteuerung im Internet seien die wichtigsten Stichworte. 

Die Bestandsaufnahme elektronischer Zahlungsverfahren (Kapitel 3) setze mit einem knappen Überblick über relevante kryptographische Verfahren ein, dem ein orientierender Abriß der Automatisierungsetappen im bargeldlosen Zahlungsverkehr folge. Die gegenwärtige Lage sei durch multifunktionale Kartensysteme und softwarebasierten Zahlungsverkehr gekennzeichnet. Entsprechend dieser doppelten Bestimmung würden in dem Bericht zuerst chipkartenbasierte und dann softwarebasierte elektronische Zahlungsverfahren vorgestellt. Im Teil zu den Chipkarten würden die GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft, die PayCard und die P-Card kurz beschrieben und zwanzig internationale Geldbörsenprojekte durch die Wiedergabe einer zuerst im Card-Forum erschienenen Aufstellung (I. Stilke und M. Pruvost in Card-Forum 8/97, S. 33-39) charakterisiert. Eine Bewertung der Systeme werde nicht vorgenommen. ...

Konkret würden für den elektronischen Geschäftsverkehr Datenminimierung und informationelle Selbstbestimmung, Wahlfreiheit der Zahlungsmittel und bargeldnahe, anonyme Bezahlverfahren – auch für das Internet –gefordert. Diese Position enthalte eine Absage an staatliche Kryptographieregelungen, eine Absage ebenso an Geldwäscheauflagen aus dem BAKred, die anonyme Formen elektronischen Geldes ausschlössen, als auch an Vorschläge aus dem BMF, dem Besteuerungsproblem im Internet dadurch zu begegnen, daß man die Steuern gleich beim elektronischen Bezahlen abzweige. Der Staat werde dagegen aufgefordert, die sozialen und ökonomischen Voraussetzungen zur Teilnahme aller am elektronischen Geschäftsverkehr herzustellen und dem Bürger die notwendigen Mittel an die Hand zu geben, um sich innerhalb der neuen Welt des virtuellen Handels ausreichend schützen zu können. Damit der Bürger und Konsument die neuen Anforderungen bewältigen könne, werde Medienkompetenz verlangt, deren Erwerb unter anderem durch Reformen im Bildungswesen leichter möglich werden solle. 

„Ob da eine Option für >idiotensichere< Systeme, für deren Sicherheitsmängel vorwiegend Systemhersteller und -betreiber zuständig wären, nicht in manchen Fällen die bessere Antwort wäre, bliebe zu diskutieren. "

http://www.itas.fzk.de/deu/Itaslit/boeh99b.htm

 

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TA-Datenbank-Nachrichten, Nr. 1, 8. Jahrgang - März 1999, S. 91-97


Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): Virtuelles Geld - eine globale Falle? Ingelheim: SecuMedia 1998 (Der Boppard-Diskurs zur Technikfolgenabschätzung in querschnittlichen Fragen der IT-Sicherheit; Boppard VII)

Rezension von Ulrich Riehm, ITAS (aus urheberechtlichen Gründen in die indirekte Rede gesetzt)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als eine Behörde allein mit technischem Sachverstand aufzufassen, greife zu kurz. Man wisse dort, daß "Sicherheitsfragen" nicht nur technisch betrachtet werden müßten, sondern wirtschaftliche, organisatorische, soziale, kulturelle und andere Aspekte auch mit zu bedenken seien. Ein eigens eingerichtetes Referat für Technikfolgen-Abschätzung gehe den Folgen neuer informationstechnischer Systeme auf die Gesellschaft nach und habe sich jüngst mit dem aktuellen Thema elektronisches Geld befaßt, oder wie es dort heiße "virtuellem Geld". Der hier zu besprechende Band stehe im Kontext eines Forschungsauftrags des BSI an das Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI), dessen Abschlußbericht mittlerweile auch erschienen sei (Elektronischer Zahlungsverkehr - Folgen fehlender oder unzureichender IT-Sicherheit; siehe Seite 130 in diesem Heft). Versammelt sind 21 Autorinnen und Autoren, die teilweise gutachterlich für dieses Projekt tätig gewesen seinen oder an einem der "Projektdiskurse" teilgenommen hätten

Zunächst erhalte die Politik das Wort. Siegmar Mosdorf, zum damaligen Zeitpunkt noch Vorsitzender der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien" und heute parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, fordere mehr interdisziplinäres Orientierungs- und Gestaltungswissen: "Gesellschaftspolitisch sind wir bei wachsender Dynamik auf einem 'Blindflug' in eine neue Epoche, die sich als gigantische Technologiefalle herausstellen könnte - wenn nicht endlich in Zusammenhängen gedacht und gehandelt wird" (S. 11). „Die präventiven Möglichkeiten der Technikfolgenabschätzung als Instrument der Entscheidungsvorbereitung seien in diesem Zusammenhang zu nutzen."

Hans-Hermann Francke beginne mit der Frage "Wenn wir über 'virtuelles Geld' reden - worüber reden wir eigentlich?". Wichtig sei seine Unterscheidung in virtuelles Geld der ersten und der zweiten Stufe. Unter letzterem verstehe er Geld außerhalb des Bankensystems. Er begründe seine Ansicht, daß virtuelles Geld außerhalb des Bankensektors eine Chance habe, damit, daß für den Austausch von Bonitätsinformationen zwischen Geschäftspartnern, die bisher über die Banken vermittelt wurden, aufgrund heutiger vernetzter Informationssysteme die Banken nicht mehr erforderlich seien (S. 36f):

„Weil moderne elektronische Zahlungsnetze wegen ihrer hohen Abwicklungsgeschwindigkeit und großen Kapazitäten, Informationen zu verarbeiten, die Bonität des zahlenden Käufers extrem schnell überprüfen können, bedarf es nicht mehr der 'geliehenen' Bonität einer Bank für die Akzeptanz von Zahlungsmittteln. Käufer und Verkäufer könnten sich direkt vergleichen, wie es z.B. bei einem Lieferantenkredit der Fall ist. Bonitätsinformationen und -überwachungen könnten durch 'Clearinginstitutionen' übernommen werden, die den Zahlenden keine eigenen Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen, wie es bisher Banken tun, sondern den Zahlungsempfängern die notwendigen Bonitätsinformationen zur Akzeptanz von Zahlungen geben. Insofern könnten Zahlungssysteme der Zukunft ohne Banken betrieben werden."

Die Bilanzfälschungen in den USA (2002 in größerem Umfange aufgedeckt) , die zu Kurseinbrüchen in den Aktienmärkten geführt haben, machen deutlich, daß zumindest einer solchen Bonitätsprüfung durch gesetzliche Auflagen von Staatsseite aus eine Prüftransparenz vorausgehen müßte, welche zwar auf der einen Seite vor Konkurrenz und Personaldatenmißbrauch zu schützende Betriebsgeheimnisse zu wahren gestattet, aber eben doch die Erfolgsaussichten der Betriebe wirklichkeitsgetreuer zu beurteilen erlaubt. Auch hier wäre anstelle von bestellten Sachverständigengutachten die Anwendung des unabhängigen Gutachten-VERGLEICHS (entsprechend dem biotelen Verfahren) vorzuziehen. Eine biotele Begutachtung hinsichtlich der human-ökologischen Auswirkungen des Wirtschaftens wäre für alle Teile von zusätzlichem Vorteil und für die Gesamtheit von immenser Bedeutung.

In bezug auf geldpolitische Aspekte argumentiere Francke, daß virtuelles Geld der ersten Stufe (das sei Geld, das noch auf die Geldschöpfung von Banken bezogen bleibe, man könne auch sagen, kontobezogenes Geld) für die Geldmengenkontrolle eher weniger Probleme bereite. Dies werde bei einem Übergang auf virtuelles Geld der zweiten Stufe jedoch anders. „Wie darauf geldpolitisch zu reagieren sei, gehöre zu den wichtigsten Forschungsgegenständen der Zukunft."

Von der Gesamtgesellschaft und auch der Menschheit her betrachtet, dürfte spätestens nach greifender nationaler Abrüstung und Eindämmung der internationalen Kriegsgefahr, das Interesse an der Geldhoheit der Staaten bzw. des Staates unverzichtbar sein. (Im jetzigen Zustand fehlender Abrüstung werden die nationalen Regierungen ohnehin die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Geldpolitik sich entweder nicht nehmen lassen oder sie spätestens im Ernstfall wieder zurückholen.) Zwar mag auch die Privatwirtschaft Interesse daran haben, ob den gehandelten Geldmengen denn auch die entsprechenden Leistungs- und Warenströme (aus entsprechendem Kräftereservoir oder Waren-Lagerbeständen) entspricht. Tatsächlich bedarf aber doch wahrscheinlich hoheitlich erzwungener Zollkontrollen, auch wenn diese durch Privatkräfte unter entsprechender Geheimniswahrungspflicht (Vereidigung) durchgeführt werden.

Tim Bussiek und Günter Müller stellten in ihrem Beitrag "DM oder 'DM' - Von der deutschen Mark zu Digital Money" die Frage nach den neuartigen Konkurrenzbeziehungen zwischen den Zahlungsmitteln in den Mittelpunkt. Dabei bevorzugten sie in Anlehnung an Hayek den Begriff des Umlaufmittels, um dem für die Betrachtung elektronischer Zahlungsmittel zu engen Geldbegriff auszuweichen. Mit Umlaufmittel seien alle Mittel oder Medien gemeint, die allgemein als Tauschmittel akzeptiert würden bzw. als solche im Umlauf seien. Bei den neuen (elektronischen) Zahlungsmitteln stehe die Wertaustauschfunktion im Vordergrund, während die Wertaufbewahrungsfunktion, u.a. wegen der schnellen Abwicklungszeiten, an Bedeutung verliere (eine Auffassung, die auch von Francke geteilt werde). Nach Ansicht der Autoren spiegele sich die Mächtigkeit der Anwendung für elektronische Zahlungssysteme in der Mächtigkeit ihrer Bedrohung. „Da die Grenzkosten der Produktion, Reproduktion und Fälschung elektronischer Zahlungsmittel minimal seien, könne aus einer >lokalen Schwachstelle< im System eine gewaltige globale Wirkung entstehen (>Hebeleffekt<). Eine weitere Eigenschaft elektronischer Zahlungsmittel könne ihre transaktionsspezifische Flexibilität sein. Die Vielfalt der Austauschbeziehungen und die Heterogenität der Bedürfnisse der Marktteilnehmer könne sich in entsprechend vielen Zahlungsmitteln ausdrücken." Eine weitere Hoffnung richte sich auf das Potential, durch den Einsatz von IT-Systemen die Transaktionskosten beim Zahlungsverkehr deutlich zu senken.

Wenn es zu zu derartigen interprofessionellen (zwischenbetrieblichen) Verrechnungssystemen ähnlich der Tauschbörsen verstärkt käme, so müßte sich der Staat wieder mit höherem Aufwand Einblicke in das Zahlungsgebaren verschaffen, zumal die organisierte Kriminalität sozusagen ihre eigenen Geld- oder Verrechungssysteme ausbauen würde. Es verschärfte sich das Problem der Konvertibilität, das heißt der gegenseitigen Verrechnungsmöglichkeit zwischen den "vielen Zahlungsmitteln" (wenn ich diesen Ausdruck überhaupt richtig verstanden habe). Viel einleuchtender ist der allmähliche Zusammenschluß aller Nationalen Währungen zu einem globalen Währungssystem, sobald ein Weltstandard der Rechtsstaatlichkeit auch eine annähernd universale Wirtschaftsstabilität mitbeinhaltet und gewährleistet.

Daß es einen Markt für Umlaufmittel geben könnte, werde mit der Evolution des Geldsystems begründet. „Auch dieses sei nicht Ergebnis planvollen Handelns, sondern in einer langfristigen Perspektive Ergebnis eines sozialen Evolutionsprozesses." In der Gegenüberstellung von "DM" (bzw. Euro als supranationaler Einheitswährung) und >DM< (Digital Money mit geldnahen Informationen, die Geldfunktion übernehmen könnten, aber nicht "Geld" seien) werde insbesondere die Einheitlichkeit (top-down) des Zentralbankgelds gegen die Flexibilität (bottom-up) der elektronischen Umlaufmittel betont. Gleichwohl seien sich die Autoren auch darüber im Klaren, daß das etablierte Geldsystem erhebliche Vorteile aufweise und dessen Ersetzung oder Aufweichung nur durch entscheidende Konkurrenzvorteile begründet werden könnte. So bleibe das Resümee merklich unentschlossen. Einerseits erwartet man, daß aus dem vormals homogenen Gut >Geld< sich ein Sektor weiterer Umlaufmittel ausdifferenzieren werde und der Übergang von DM zu >DM< eine realistische Zukunftsperspektive" sei. „Andererseits seien die elektronischen Zahlungsformen nicht die Produkte des Informationszeitalters, für die es sich lohne, die Kosten des >first movers< zu übernehmen", denn durch erhebliche externe Risiken möge in den elektronischen Zahlungssystemen für das Gesamtsystem die teurere Alternative liegen.

Bernd Lutterbeck steuere "einige Thesen über ein vernachlässigtes Problem" zu "Geldökonomie, Onlineökonomie und die Sicherheit des Zahlungsverkehrs" bei. Er stelle in Frage, daß die Bedingungen der >Geldökonomie< übertragbar seien auf die "Onlineökonomie" des Internet. Dabei beziehe Lutterbeck sich auf die Diskussion um die "Aufmerksamkeitsökonomie", in der davon ausgegangen wird, daß im Internet nicht Information ein knappes Gut sei, sondern Aufmerksamkeit. „Habe dieses andere ökonomische Modell in der Onlinewelt Bestand, dann entstünden auch Sicherheitsprobleme neuen Typs; dann dürfe sich das Sicherheitskonzept nicht zu sehr auf die ökonomischen Sachverhalte beschränken." Lutterbeck meine, es sei eine Illusion, daß eine Technik in Sicht sei, die Bargeld und damit eine ganz bestimmte Kommunikationssituation zwischen Menschen nachbauen könne. Seinem Plädoyer, in der Diskussion um elektronische Zahlungssysteme stärker die ökonomischen und kulturellen Aspekte zu berücksichtigen, sei sicher zuzustimmen. Seine Thesen böten Anregungen, bedürften aber noch einer breiteren, argumentativen Unterfütterung.

Es dürfte einleuchten und auch bisher berücksichtigt worden sein, daß bei den Geldtransaktionen mit den Zahlen nicht so leichtfertig umgegangen werden darf wie oftmals mit anderen Informationen. Die Lockung der Werbung mit Gewinnzahlen ist ein Beispiel für die Täuschungsmöglichkeiten und Täuschungsbereitschaft der Menschen. Im Umgang mit dem Geld bei täglichen Geschäften besteht eine überraschende aus zwischenmenschlicher Notwendigkeit erwachsene Ehrlichkeit. Wie leicht könnte ein Verkäufer an jeder Imbißbude bestreiten, daß ich einen Geldschein noch nicht übergeben hätte oder daß ein solcher von geringerem Wert gewesen sei? Solche Pannen sind verhältnismäßig selten. Man könnte nun einen weiteren Abbau zwischenmenschlichen Vertrauens befürchten, wenn elektronische Zahlungssysteme (die elektronische Geldbörse) den Handelsvorgang nun täuschungssicherer gestalten würde. Aber solche Bedenken sind doch sicherlich so sekundär, wie solche, die von einem Ersatz des Auto- durch einen Schienenverkehr eine Zunahme des Alkoholismus befürchten, da die Menschen weniger motiviert würden, bis zur Heimfahrt etwa von Festlichkeiten nüchtern zu bleiben.

....

Michael Findeisen (vom Referat Grundsatzfragen der Geldwäschebekämpfung beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) sehe eine allgemeine Tendenz der Rationalisierung des Finanzverkehrs durch Informations- und Kommunikationstechnologien und zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Deshalb schienen ihm die bestehenden Regelungen zum Schutz gegen Geldwäsche, die sich in erster Linie an der Bareinzahlung am Bankschalter orientieren, nicht mehr angemessen. Unter den neuen elektronischen Zahlungssystemen, die auch als Karten- und Netzgeld bezeichnet würden, schätze er die (kontogebundene) GeldKarte als unproblematisch ein. „Sie könne nur von einem Konto aus mit maximal 400 DM aufgeladen werden, eine unmittelbare Weitergabe der Geldwerte von Karte zu Karte sei nicht möglich und durch die Schattenkonten könnten die Transaktionen auch im Einzelnen nachvollzogen werden." Für die kontoungebundene GeldKarte allerdings (die white card) fordere Findeisen verschärfte Regelungen für die Identifizierung der Kunden und die Rückzahlung aufgeladener Beträge. Zur in Deutschland bisher nicht eingeführten elektronischen Geldbörse Mondex enthalte sich Findeisen einer eigenständigen Würdigung; es werde aus dem Kontext seiner Argumentation jedoch klar, daß er dieses System unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von Geldwäsche für relativ problematisch halte. Bei den Netzgeldgeschäften mache Findeisen deutlich, daß Systeme wie SET und CyberCash, die den Einsatz von Kreditkarten im Internet sicherer machen, keine neuen Probleme für die Bekämpfung der Geldwäsche aufwerfen würden, „allerdings das eCash-System von DigiCash, wie es auch bei der Deutschen Bank im Pilotversuch eingesetzt werde, aufgrund seiner Anonymität durchaus problematisch sei." Findeisen plädiere dringend für neue Ansätze in der Bekämpfung der Geldwäsche, die die neuen Entwicklungen im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs und elektronischen Geldes besser berücksichtigen sollten.

Den umfangreichsten Beitrag dieses Bandes mit fast 60 Seiten und einem umfangreichen Literaturteil steuere Dorothea Herreiner bei. Ihr Thema: "Systemische Risiken durch elektronisches Geld". Etwas provokativ stelle sie (zunächst) die These auf, „daß auf jeden Fall mit freiem, ungeregelten elektronischem Geld zu rechnen sei, auch wenn nationale Regelungen dem entgegenstünden." In einem Teil über die geschichtlichen Erfahrungen mit Bankzusammenbrüchen und der "Free Banking-Periode" in den USA von 1836 bis 1863 sowie über die wichtigsten Theoretiker einer wettbewerblichen Geldverfassung (an ihrer Spitze der Nobelpreisträger Hayek) komme sie zu dem Schluß, daß ein Geldmarkt mit möglichst geringer Regulierung durchaus ein funktionierendes System darstellen könne (S. 148). Sie plädiere für eine möglichst geringe Regulierungsdichte bei elektronischem Geld, um die verschiedenen Varianten im Markt erproben zu können. „Da nur mit einer sehr langsamen Ersetzung von normalem Geld durch elektronisches Geld zu rechnen sei, bleibe genügend Zeit, korrigierend einzugreifen." In einem solchen Szenario gebe Herreiner dem Staat die Aufgabe, minimale Sicherheitsstandards für das elektronische Geldgeschäft zu definieren und die Qualität von elektronischem Geld zu zertifizieren sowie den Marktteilnehmern ausreichend Informationen zur Verfügung zu stellen, um sich ein Bild von den Chancen und Risiken der neuen Zahlungsformen machen zu können. Warum die hier staatlich formulierten Aufgaben nicht auch kooperativ und/oder marktgetrieben bewältigt werden könnten, bleibe nach der vorhergehenden Argumentation pro Deregulierung unklar. Weitere Themen ihres Beitrags seien die Seigniorageverluste des Staates durch elektronisches Geld, denen sie keine große Bedeutung bemesse, die Geldmengenkontrolle, wo sie insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr Defizite erkenne, die Gefahren durch Betrug und Fälschung, >die zwar nicht behebbar seien, aber durch hohe technische Standards begrenzt werden könnten.<

Hartmut Strube sei Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Kein Wunder, daß er sich die Teilnahmebedingungen für den eCash-Pilotversuch der Deutschen Bank vornehme und dabei - aus Verbrauchersicht - wenig Erfreuliches entdecke. Doch dies sei, so Strube, kein Einzelfall: auch bei der Nutzung der EC-Karte am Geldkartenautomat oder beim Homebanking würden den Kunden alle Sorgfaltspflichten auferlegt und die Banken von allen Haftungen freigestellt. So resümiere er: >Unter den jetzigen Teilnahmebedingungen ist digitales Geld unter dem Gesichtspunkt der Haftung für den Verbraucher unkalkulierbar und von der Nutzung selbst in Pilotverfahren abzuraten< (S. 182). „Die neuen Verfahren, wie eCash, stünden in einer starken Konkurrenz zu etablierten Zahlungssystemen, die auch im Internet von Interesse seien und dem Verbraucher größere Schutzrechte einräumten". Dazu zähle Strube das Lastschriftverfahren mit der generellen Rückruffunktion der Zahlung durch den Verbraucher, Inkassosysteme durch Netzbetreiber, die auch auf dem Lastschriftverfahren beruhen würden, die Kreditkarten, bei denen die Haftungsgrenze für die Verbraucher bei maximal 100 DM liege oder - zukünftig - eine für das Internet aufgerüstete und euro-taugliche EC-Karte (im Gegensatz zu elektronischem Geld, das nur von einer bestimmten Bank ausgegeben werde). Finalität einer Zahlung sei, so Strube richtig, aus Verbrauchersicht im Fernhandel eine zwiespältige Eigenschaft, denn wenn der Kunde mit der gelieferten Ware nicht zufrieden sei, könnte er Probleme haben, sein Geld wiederzubekommen. Andererseits böten am ehesten finale Zahlungssysteme wie eCash oder die Geldkarte Chancen für bargeldähnliche, anonyme Zahlungen, was aus Verbrauchersicht ebenfalls eine wichtige Eigenschaft für neue Zahlungssysteme sei.

Im Beitrag von Anderer und von Hammel gehe es, so könnte man meinen, nun zum ersten Mal richtig zur Sache, jedenfalls was die bisher viel zitierten, aber nie konkretisierten elektronischen Zahlungssysteme betreffe. Hier würden einige von ihnen, First Virtual, CyberCash, SET, eCash, GeldKarte, in aller Kürze vorgestellt. Allgemein gehalten seien dagegen die Kriterien für die Beurteilung von Zahlungssystemen und die wichtigsten Sicherheitsmechanismen. Leider würden die Beurteilungskriterien nicht bei den dargestellten konkreten Systemen systematisch erprobt und angewandt. In den allgemeinen Einschätzungen wirke manches sehr technikeuphorisch und manches etwas kraus. Der Rezensent jedenfalls habe sich keinen richtigen Reim z.B. auf die folgende Formulierung machen können: >Die Unterscheidung Bargeld und Buchgeld entfällt zukünftig in der Welt des virtuellen Geldes. Deshalb ist das Monopol der Notenbanken im Grunde schon gefallen< (S. 191). „Hier hätte man sich gewünscht, daß die Herausgeber stärker redaktionell eingegriffen hätten." Provokativ sei sicher die These, daß das Ende des Euro, wegen des Aufkommens virtuellen Geldes, kaum weiter entfernt ist als das der DM.

Auch bei den beiden folgenden Beiträgen gehe es um das Thema (technische) Sicherheit bei elektronischen Zahlungssystemen. Der Beitrag von Christoph Capellaro "Technische Sicherheitsaspekte elektronischer Zahlungssysteme" enthalte eine umfassende Darstellung von Bedrohungs- und Risikoanalysen für elektronische Zahlungssysteme. Häufiges Ergebnis dieser Analysen seien Bedingungssätze des folgenden Typs: Bei sachgemäßer Verwaltung der verwendeten kryptographischen Schlüssel sei daher das Risiko der Bedrohung X gering. Oder: Bei unsachgemäßer Administration von PCs bestehe ein gewisses Risiko Y. Technische Sicherheit funktioniere also nur, wenn auch die "nicht-technischen" Bedingungen ihres Funktionierens beachtet würden. Daß dabei PC-Nutzer eher im Verdacht stünden, unsachgemäß und "Schlüssel-Verwalter" sachgemäß zu handeln, solle nur am Rande erwähnt werden. Daneben gebe es Ereignisse mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit, aber fatalen Folgen. Auch diese schwer behandelbare Risikoproblematik kenne man z.B. aus der Diskussion um die Kernenergie. Hier werde z.B. an den sehr unwahrscheinlichen, aber möglichen Fall gedacht, daß die kryptographischen Verfahren gebrochen würden. „Damit wäre mit einem Mal das ganze elektronische Zahlungsverfahren diskreditiert." Den Datenschützer möge interessieren, daß bereits bei Kenntnis der Sender- und Empfängeradressen mittels einer Verkehrsflußanalyse gewisse Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten von Personen gezogen werden könnten, auch wenn die Inhalte des Zahlungsverkehrs verschlüsselt seien. Capellaro schließe mit der Feststellung, >daß gegen bestimmte Bedrohungen nur unzureichende Schutzmechanismen bestehen< (S. 237) und denke dabei z.B. daran, daß für die eingesetzten kryptographischen Verfahren keine Ersatzkonzepte vorhanden seien. „Die Implementation solcher Schutzmechanismen erfordere eine erhebliche Änderung gegenwärtiger Produkte und sei deshalb nicht kurzfristig zu erwarten. Risikobegrenzung müsse deshalb momentan in erster Linie über eine Begrenzung der Höhe der Zahlungen in elektronischen Zahlungssystemen erfolgen."

Harald Hauff stellt die Frage, "Elektronischer Zahlungsverkehr - Schutz durch Informationstechnik?". Seine Antwort lautet ja, aber: auch Kryptographie bietet keine absolute, sondern immer nur eine relative Sicherheit. Konkret empfiehlt Hauff, auf die Weitergebbarkeit von elektronischem Geld ("tokens", elektronische Werteinheiten) "zunächst" zu verzichten (S. 247). Was dieses "zunächst" bedeutet, wird leider nicht erklärt. Explizit wendet er sich gegen staatliche "Nachschlüssel" für kryptographische Verfahren. Diese würden grundlegend das Sicherheitskonzept für elektronisches Geld in Frage stellen, denn "die asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren entfalten ihren vollen Schutz bei der elektronischen Geldbörse nur dann, wenn bestimmte Geheimnisse (die geheimen Schlüssel) diese nie verlassen bzw. nie von außen eingebracht werden" (S. 248).

Peter Zoche entwickele in seinen Beitrag - aus der Sicht der Technikfolgenabschätzung - >einige grundlegende Gestaltungsanforderungen< für die >neuen, elektronischen Zahlungssysteme<. Zoche gehe davon aus, daß die Beherrschbarkeit der informationstechnischen Systeme durch ihre zunehmende Vernetzung und Komplexität immer schwieriger würde. Er arbeite die Bedeutung von Datensicherheit und Datenschutz für elektronische Zahlungssysteme heraus und fordere die Anbieter solcher Systeme auf, Datenschutz und Datensicherheit als Element einer erhöhten Dienstleistungsqualität in ihre Angebote zu integrieren. Gestützt auf empirische Untersuchungen zum Verhalten von Internet-Nutzern stelle er fest, daß ohne ausreichenden Datenschutz und Datensicherheit, diese die neuen elektronischen Zahlungsverfahren im Internet zurückweisen würden. In diesem Zusammenhang diskutiere Zoche allerdings nicht den in anderen Studien schon oft festgestellten Widerspruch zwischen Forderung nach Datenschutz und Datensicherheit und tatsächlicher Nutzung wenig abgesicherter Verfahren. Die Hoffnung, über ein allgemein formuliertes Interesse an Datenschutz Verbraucher mobilisieren zu können, sei deshalb vielleicht eine trügerische. Zoche weise richtig darauf hin, daß zum faktischen Angebot der Sicherheitsleistung auch das Vertrauen der Nutzer gehören müsse, um Verbraucherakzeptanz zu erreichen. „Dieses Vertrauen dürfe natürlich kein blindes sein, sondern müsse auf einer umfassenden Medienkompetenz basieren." Zoche mache sich eine weitere Forderung der Verbraucherverbände zu eigen, wenn er die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Zahlungssystemen fordere und feststelle, daß anonyme Zahlungsmittel im Internet bisher nur sehr unvollkommen angeboten würden.

Gerhard Weiß behandele in seinem Beitrag die Rationalisierungsentwicklung im Zahlungsverkehr aus der Arbeitsweltperspektive. Ihm gehe es weniger um das virtuelle Geld im einzelnen als um eine grundsätzliche Einordnung dieser jüngsten Zahlungsverkehrsinnovationen in die längerfristigen Rationalisierungstrends im Zahlungsverkehr. „Die letzte Domäne des baren Zahlungsverkehrs seien die Kleinbetragszahlungen geworden, ein Bereich, der nun durch die elektronischen Geldbörsen direkt attackiert würde und die Perspektive einer bargeldlosen Gesellschaft eröffne." Seine These, daß die baren Transaktionen gegenüber den unbaren Transaktionen abgenommen hätten, wäre mindestens zu präzisieren. Denn der Anteil des Bargelds am Bruttoinlandsprodukt sei jedenfalls seit den sechziger Jahren mit leichten Schwankungen bis heute konstant geblieben. Während die bisherige Rationalisierung im Zahlungsverkehr im wesentlichen das "back office" betroffen habe, sei die neue Qualität, so Weiß, der Einbezug der Kundenschnittstelle. „Aber ohne aktive Mitwirkung dieser Kunden seien die Rationalisierungsziele nicht zu erreichen." Wichtig sei auch der Hinweis, daß die Rationalisierung im Zahlungsverkehr in einem Zielkonflikt stehe zwischen einer unternehmensbezogenen Betrachtung und ihrer gesellschaftlichen Infrastrukturfunktion, „die nur durch branchenweite, teilweise sogar branchenübergreifende Koordinierung erreichbar sei". Als Folge dieser Rationalisierungstendenzen sehe Weiß eine zunehmende Unsicherheit in den Beschäftigungsverhältnissen und ein Brüchigwerden der Vertrauens- und Konsensgrundlagen zwischen Arbeitnehmer und Unternehmensführungen. „Skepsis über den Modernisierungsweg sei daher verständlich."

Der Band schließe mit einem zusammenfassenden Beitrag von Reinhard Voßbein. Er fasse die einzelnen Beiträge (mit Ausnahme desjenigen von Zoche) nochmals zusammen und versehe sie mit dem einen oder anderen Kommentar. So lasse sich dieser Beitrag als eine gute Ergänzung zu dieser Rezension lesen, und man werde feststellen, daß jeder Leser seine eigenen Schlüsse aus dem Vorliegenden ziehe. Voßbein resümiere wie folgt: Die Frage nach dem Begriff des virtuellen Geldes scheine weiter nicht völlig geklärt, vor allem was die Abgrenzung zwischen dem virtuellen Geld der ersten und der zweiten Stufe (nach Francke) angehe. Ob virtuelles Geld eine Falle sei, hänge nach Voßbein wesentlich von den Sicherheits- und Datenschutzaspekten ab. Er bemängele, daß diese in den Beiträgen zu kurz gekommen seien. Eine Falle könne er auch erkennen in bezug auf die gesellschaftspolitischen und arbeitsmarktspezifischen Technikfolgen, obwohl das Bild hier noch diffus sei. „Möglicherweise seien diese Probleme aber auch nur >ausgedachte< Intellektuellenprobleme, da die >breite Masse< sich des virtuellen Geldes vielleicht gar nicht bedienen werde."

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Ulrich Riehm
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und Systemanalyse (ITAS)
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Stand: 19.04.1999 - Kommentare und Bemerkungen an: ITAS-WWW-Redaktion

http://www.itas.fzk.de/deu/TADN/TADN991/rieh99a.htm

aus: Zahlungsverfahren für den Internet-Handel

„Vortrag auf dem Kongreß "Europas Verbraucher Online. Chancen und Risiken im elektronischen Markt" der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 10.-11.6.1999 in Bonn

Ulrich Riehm
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  • Als letztes muß das eCash-Verfahren der Firma DigiCash erwähnt werden, das seit 1997 in Deutschland durch die Deutsche Bank pilotiert wird. Wenn von "elektronischem Geld" im Internet gesprochen wird, wird in erster Linie an eCash gedacht. Die digitalen "Münzen" des eCash-Systems werden auf dem PC des Konsumenten gespeichert und können von dort ohne Einbezug eines Girokontos direkt und anonym zum Empfänger übertragen werden.
  •  

    ...Die Vielfalt der chipkartenbasierten elektronischen Geldbörsen ist bisher kaum ins Internet vorgedrungen. Man kann bisher nur mit der Geldbörse "Avant" in Finnland und "Proton" in Belgien im Internet bezahlen und die elektronische Börse dort auch aufladen.

    Interessant sind Systeme, die unterschiedliche Zahlungsverfahren in einer Oberfläche und über einen Finanzdienstleister integrieren. Dazu gehört in Deutschland CyberCash mit Zahlungen per Lastschrift, Kreditkarte und Micropayments (CyberCoins), in Frankreich das System von Kleine (Kreditkarte und Micropayment), in Italien TELEPay (mit Kredit- und Debitzahlungen, Micropayments angekündigt) oder in den Niederlanden I-Pay (mit Kontoanbindung oder Kreditkartenzahlung).

    Aus der Bewertung (Punkt 3 bis 6)

  • Es fehlen Zahlungsverfahren, die keine besondere Registrierung erfordern, also für einen spontanen Kauf ohne etablierte Händler-Kundenbeziehung geeignet sind.
  • Es fehlen Zahlungsverfahren, die einen direkten Zahlungstransfer zwischen Kunde und Händler und eine Weitergabe von "elektronischem Geld" an beliebige andere Personen erlauben.
  • Es fehlen Zahlungsverfahren, die Anonymität gewährleisten.
  • Es gibt eine Tendenz, die teilweise noch vorhandenen Stornomöglichkeiten bei herkömmlichen Zahlungsverfahren mit Einführung internetspezifischer Zahlungsvarianten abzubauen.
  • ....Das zweite Leitbild steht in gewisser Weise dem "elektronischen Bargeld" diametral gegenüber. Es setzt darauf, daß Systeme wie eCash nicht unbedingt als "Geld" betrachtet werden müssen, sondern auch als elektronische Gutscheinsysteme für eine begrenzte Zahl von Anbietern gedacht werden könnten. Elektronische Rabattmarken, Bonussysteme oder Tauschwährungen (Barter-Systeme) könnten in einem solchen Konzept ebenfalls berücksichtigt werden. Die Hoffnungen, die mit einem solchen Ansatz verknüpft werden, bestünden darin, daß die enge Einbettung in die Geldregulierung vermieden, und ein Innovationspfad im Sinne der basisorientierten, dezentralen, internetspezifischen Ansätze eröffnet werden könnte."

    Stand: 21.06.1999 http://www.itas.fzk.de/deu/Itaslit/rieh99d.htm

    Auch den weiteren Teilen der Ausführungen ist zu entnehmen, daß die Tendenz verfolgt wird, den Staat in Sachen Geldverkehrs zu Lasten staatlicher Währungshoheit nicht mehr ernst zu nehmen und vor allem hohen Wert auf Anonymisierung des legen. Nicht diskutiert wird, daß eine solche Entwicklung der Ausbreitung von Kriminalität bis hin zum Terrorismus in die Hände arbeitet. Die auf solche Weise freie und "mündige Gesellschaft", die auf den Staat keine Rücksichten mehr nimmt, dürfte mehr oder weniger rasch in einen Anarchismus ausarten, welcher die Staatsdiktatur einleitet.

     

    Ein besonders Anwendungsgebiet entsteht im Bereich des Gesundheitswesens mit der Notfall- und Krankenversicherungsausweisfunktion:

    Ärzte Zeitung Nr. 118, 27./28. Juni 2003:
    „Chipkarte mit Paßbild spart Milliarden Euro - Gesundheitsausgaben könnten kräftig sinken
    Darmstadt (dpa). Mit modernen Informationstechnologien können nach Ansicht des Darmstädter Mediziners Matthias Herbst die Kosten im Gesundheitswesen um mehr als zehn Prozent gesenkt werden..
    So könnte eine Versichertenkarte mit Paßbild oder biometrischen Daten die illegale Weitergabe verhindern. >Allein damit sind mehrere Milliarden Euro zu sparen<, sagte Herbst am Donnerstag am Rande des Symposiums >Medizin und IT-Sicherheit< in Darmstadt. Der Arzt ist Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsinformation in Darmstadt.
    Nach Schätzungen aus Bayern beträgt der vermutete Schaden der durch Chipkartenmißbrauch verursacht wird, allein in diesem Bundesland jährlich rund eine Milliarde Euro.
    >In manchen Kreisen zählt eine Versichertenkarte bereits zu den gängigen Zahlungsmitteln<, sagte Herbst. Das Einsparpotential sei noch größer, wenn der geplante neue Paß und der Versicherungsnachweis auf einem fälschungssicheren Dokument zusammengeführt werden könnten."  (a. a. O. S.1)

    [Chipkartenlesegeräte / Patientenkartenlesegeräte / Versichertenkartenlesegeräte]
     
    Medizin & MedTech - Verlag
    Informationen für den medizinischen Bereich
    www.medizin.li


    Auszug: Marktübersicht zertifizierte Versichertenkartenlesegeräte in Deutschland

    siehe bitte auch: Chipkartenlesegeräte im Pflegebereich

    Alle aufgeführten Chipkartenlesegeräte / Patientenkartenlesegeräte / Versichertenkartenlesegeräte sind durch die deutsche Bundes-KV zugelassen. Nicht aufgeführt sind Universal - Chipkartenlesegeräte von verschiedenen Anbietern, welche neuerdings auch oft eine Übernahme in eine Arztpraxissoftware / Pflegedienstsoftware zulassen, jedoch nicht zertifiziert sind.

    [letzter Update: 02/02]

    „LEGIC®-CHIPKARTE
    der berührungslose Datenträger als
    Eintrittskarte, Ticket, elektronische Geldbörse, Ausweis, u.v.m
    Kontaktlose LEGIC®-Chipkarte

    „Die kontaktlose LEGIC®-Chipkarte ist ein Schreib-/Lese-Datenträger für Reichweiten bis zu 150 mm (mit SM 100) bzw. bis zu 700 mm (mit SM 400).

    Die Chipkarte ist ideal für Anwendungen im Bereich der Personenidentifikation, der elektronischen Berechtigungssteuerung, sowie für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (elektronische Geldbörse). Mögliche Einsatzgebiete für die LEGIC®-Chipkarte sind Wertkarten- und Ticketsysteme, Identifikationssysteme, Zutritts-Kontrollanlagen, etc..

    Merkmale:

    Technische Daten:

    http://www.dbcbraincon.de/L-Chipka.html

    http://www.gantner.com/accessAppD.html

    „mobile-payment.biz — Umfrage: Bezahlen mit dem Handy?

    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Mobile Payment. Sie entsteht in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Wirtschaftsinformatik II der Universität Augsburg.

    Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Wenn Sie Tipps und Anregungen haben, lassen Sie es mich wissen.

    03.11.2002, Markus Klaiber

    Wer ein Handy besitzt, kann seine Geldgeschäfte übers Mobiltelefon abwickeln. Ob alle Kunden aber bereit sind, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, soll derzeit eine Studie am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik II (Prof. Dr. Klaus Turowski) an der Universität Augsburg klären.

     

    3. Workshop Mobile Commerce am 04.02.2003
    Am 04.02.2003 findet der 3. Workshop Mobile Commerce des Lehrstuhls Wirtschaftsinformatik II der Universität Augsburg statt. Bis zum 15.11.2002 können dazu Beiträge eingereicht werden.
    Weitere Informationen unter: http://wi2.wiwi.uni-augsburg.de/mc3

    28.10.2002: 2dayuk, Bango Offer Pay-Per-View News Content On Mobile Phones
    Cambridge, England-based 2dayuk has teamed up with Bango.net to launch the
    first fee-based entertainment news site for mobile phones... >>> [thinkmobile.de]

    22.10.2002: Rechnungen per Handy begleichen
    Mittels einer neuen Software-Lösung sollen zukünftig auch von unterwegs Rechnungen per WAP-Push über das Handy bezahlt werden können... >>> [ecin.de]

    21.10.2002: Visa arbeitet an Spracherkennung
    Visa International plant, Kreditkarten um Spracherkennungsfeatures zu erweitern. Zu diesem Zweck arbeitet Visa mit dem Technologie-Anbieter Vocent Technologies zusammen... >>> [tecchannel.de]

    10.10.2002: Bezahlen im Internet: Wenige Anbieter setzen sich durch
    Früher war im Internet alles umsonst. Heute kosten viele Informations- und Unterhaltungsangebote Geld - das mittlerweile per Micropayment bezahlt werden kann... >>> [heise.de]

    09.10.2002: PayCircle Publishes WSDL Payment Specification 1.0 for Mobile Payment
    PayCircle announced today that the PayCircle Payment Web Service Specification 1.0 is now available for public review. The specification contains WSDL sources, XML schema definitions and supporting documents... >>> [paycircle.org]

    07.10.2002: M-Commerce: What's in It for Business?
    M-commerce has flopped in the consumer arena - or at least has failed to live up to the hype. There may be compelling reasons for business users to adopt transaction-based services offered on wireless devices, though - but the mobile commerce tools used by enterprises are nothing like the services pitched to consumers... >>> [wirelessnewsfactor.com]

    05.10.2002: Zeitung: Kreditkarte mit Sicherheitslösung fürs Bezahlen im Web
    Die für die Zahlungsabwicklung per Eurocard zuständige Kreditkartengesellschaft Mastercard will nach einem Zeitungsbericht das Bezahlen im Internet sicherer machen... >>> [heise.de]

    04.10.2002: eBay hat Übernahme von PayPal abgeschlossen
    Das Internet-Auktionshaus eBay hat nach eigenen Angaben die Übernahme des Internet-Zahlungsdienstleisters PayPal erfolgreich abgeschlossen... >>> [heise.de]

    30.09.02: Micropayment-System der Telekom unter Beschuss
    Firstgate läßt der Telekom-Tochter T-Pay per einstweiliger Verfügung untersagen, Micropayment-Beträge über die Telefonrechnung einzuziehen... >>> [heise.de]

    30.09.02: Berliner Verkehrsbetriebe testen Handy-Ticket
    Bei Fahrscheinkontrollen können die Berliner demnächst auch ihr Handy vorzeigen, falls sie einen entsprechenden Fahrausweis per SMS bestellt haben... >>> [heise.de]

    „27.09.2002: Mobile Online-Überweisung per WAP-Push
    Der Markt für mobile Payment-Lösungen ist hart umkämpft. fun communications stellt eine Lösung vor, die auf die WAP-Push-Technologie aufsetzt. Der Vorteil: Es gibt keine Beschränkung auf 160 Zeichen... >>> [skywire.de]

    26.09.2002: Wireless Payment Solution on USC Campus Uses Treo
    Harex InfoTech, Inc., a provider of proximity payment solutions, announced an initiative to use Handspring Treo 180 and 270 communicators in its project to enable Infrared Financial Messaging (IrFM) wireless payments on the University of Southern California campus... >>> [allnetdevices.com]

    25.09.2002: mPayment: die Killer-Applikation für den mCommerce?
    Und er bewegt sich doch! Mehr als zwei Jahre nachdem der Payment-Primus Paybox mit seiner mobilen Bezahllösung gestartet ist, kommt Bewegung in den mPayment-Markt. Gleich mehrere neue Lösungen beanspruchen ein Stück vom 25 Milliarden US$ großen Kuchen... >>> [ecin.de]

    23.09.2002: Vodafone m-pay: mobiles Bezahlen ohne Anmeldung
    Kleinbeträge bis zu zehn Euro können D2-Kunden ab sofort im Internet bei Vodafone-Partnern per Handy bezahlen..." >>> [ecin.de]

    http://www.mobile-payment.biz/

     

    Daniel Bäumler
    baeumler@mobile-payment.biz

    Thema: Vergleich von MP-Standardisierungsgremien

    „Es gibt bereits unzählige Standardisierungsorganisationen (Standardproduzenten vs. Marketinggetriebene Organisationen), die sich mehr oder minder mit dem Thema Mobile Payment auseinandersetzen.
    Fragestellungen: Wer kooperiert mit wem? Wo gibt es Überschneidungen? Wie sollen die Standards aussehen (offen/geschlossen)?
    These: Mobile Payment wird sich nur durchsetzen, wenn offene Standards geschaffen werden können, d.h. viele - im Idealfall alle - an einem Strang ziehen."

    Georg Grossert
    grossert@mobile-payment.biz

    Thema: Einsatzmöglichkeiten mobiler Signaturen in Banking- und Payment-Anwendungen

    Aus Google, heute t-online.de 04.08.2003

    „Mit der Entwicklerfirma it-werke stellte er das System >digiPROOF<a vor. Nach Angaben der Firma wird es zum ersten Mal in der Gastronomie genutzt.

    Gäste, die in dem Biergarten bekannt sind, können an der Kasse einmalig ihren Namen und ihre Kontodaten angeben. Dann legen sie den Zeigefinger auf ein kleines elektronisches Kissen. Das Programm speichert 24 unverwechselbare Punkte von der Oberfläche des Fingers. Wenn der Gast am Ausschank ein Getränk holt, legt er zur Bezahlung seinen Finger kurz auf ein weiteres Kissen. Die Zeche wird in regelmäßigen Abständen, beispielsweise alle zwei Wochen, abgebucht. Auch ein Tageslimit - zum Beispiel 20 Euro - kann festgelegt werden, damit nicht über den Durst getrunken wird.

    Keine Datenschutz-Probleme
     Ideal sei das Angebot für Sportler, die nach dem Training noch zur Erfrischung den Biergarten aufsuchen, aber keinen Geldbeutel mitschleppen wollen, sagte Aurich. Spontane Biergarten-Besuche seien kein Problem mehr. Natürlich ist das Ganze auch als Marketing-Gag wirksam: Aurich will sich in Heilbronn von seinen Konkurrenten abheben. Die Fingerabdruck-Technik sieht er ganz groß im Kommen - zum Beispiel in Discos oder im Hotelgewerbe. Den Wirt kostet das System nach Angaben der Entwickler etwa 7000 Euro und die Lastschriftgebühren bei der Bank. Der Gast zahle nichts zusätzlich, hieß es.

    Bedenken wegen des Datenschutzes haben Aurich und die Entwickler nicht. Der Gast registriere sich freiwillig. Außerdem werde nicht der gesamte Fingerabdruck gespeichert, sondern nur die 24 Punkte - "damit könnte die Polizei nichts anfangen", meint Aurich. Das Computersystem sei in sich geschlossen und für Hacker nicht zugänglich, sagte it-werke-Geschäftsführer Ulrich Kipper

    Finger abschneiden sinnlos
         Eine große Handelskette soll sich bereits für das System interessieren. Zur Fälschungssicherheit sagte Kipper: "Man könnte das System als Verbrecher nicht mal mit dem abgeschnittenen Finger eines Opfers überlisten - denn das Touchpad misst die Temperatur und die Oberflächenspannung der Haut."

    von Christopher Kellner, dpa

    http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/3/0,1367,COMP-0-2057891,00.html

    Bargeldloser Einkauf mit Fingerabdruck - Fingerabdruck statt Kreditkarte:
    US-Supermärkte gehen neue Wege - Mit High-Tech Kosten sparen und lange Kassen-Schlangen vermeiden
    Supermarktkunden in den USA können jetzt statt mit der Kreditkarte einfach mit einem Fingerabdruck zahlen. Als einer der ersten im Land führte der Thriftway-Supermarkt in Seattle im Bundesstaat Washington das neue System ein. Binnen weniger Stunden hatten sich bereits 150 Kunden für die neue Zahlungsmethode entschieden, berichtete die örtliche Presse am Donnerstag.

    02.05.2002 [Archiv]

    "Es ist viel einfacher, als nach der Kreditkarte zu suchen", sagte Pearl McElheran. Für den Supermarkt zahlt sich das High-Tech-System nach Angaben des Managers aus. Zum einen dürften die Schlangen vor den Kassen kleiner werden, zum anderen spare das neue System Geld. Für jede Kreditkartentransaktion muss der Markt nämlich 1,10 Dollar (1,22 Euro) zahlen.

    Vertrauliche Daten
          Um mit ihrem Fingerabdruck zu zahlen, müssen sich die Kunden registrieren lassen; danach werden die fälligen Beträge von ihren Konten abgebucht. Viele Kunden schwankten zwischen Staunen über die neue Zahlungsmethode, die sie an High Tech aus Science-Fiction-Filmen erinnerten, und Sorge um ihre Privatsphäre. Das Unternehmen reagiert auf diese Sorge mit dem Versprechen, dass es die Daten nicht weiter geben werde."

    http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/6/0,1367,WIRT-0-183014,00.html

    Gelatine-Finger täuscht Fingerabdruck-Scanner

    Japanischer Forscher: 80 Prozent der Systeme lassen sich täuschen

    Ein japanischer Forscher hat sich mit der Sicherheit von Fingerabdruck-Scannern beschäftigt. Sein ernüchterndes Ergebnis: Zu 80 Prozent lassen sich die Systeme mit einem künstlichen Finger aus Gelatine - dem Stoff, aus dem die Gummibärchen sind - austricksen.

    17.05.2002 [Archiv] Tsutomu Matsumoto forscht an der Yokohama National University. Mit seinen Studenten hat er sich handelsüblicher Geräte angenommen, die einen hohen Sicherheitsgrad durch das Scannen von biometrischen Merkmalen garantieren - in diesem Fall des Fingerabdrucks

    http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/14/0,1367,COMP-0-184046,00.html

    ap
    Otto Schily: Personalausweise mit 3-D-Foto geplant - Grüne zu Schily-Vorschlag: >Geringere Bedenken< als bei Fingerabdruck
    Auf deutschen Personalausweisen und Reisepässen soll das Gesicht des Ausweisinhabers künftig dreidimensional abgebildet werden. Die >Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung< berichtet, mit dem so genannten Individual- Hologramm würden die Dokumente besser vor Fälschung geschützt

    21.10.2001 [Archiv]

    Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wolle die neuen Ausweise dem Vernehmen nach in wenigen Wochen der Öffentlichkeit präsentieren.

    Ob das Hologramm zusammen mit oder statt eines Fingerabdrucks in die Ausweise aufgenommen werden soll, war zunächst unklar. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Sonntag auf Anfrage lediglich, die >Gestaltung der Personaldokumente ist Bestandteil des Sicherheitspakets II< von Schily, das am 7. November vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll....

    Weltweit einzigartig
    Das weltweit einzigartige Konzept eines individuellen Hologramms für Ausweise wurde seit längerer Zeit von der Bundesdruckerei in Berlin entwickelt - in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundeskriminalamt - Mit Material von dpa

    http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/12/0,1367,POL-0-8396,00.html

     

    Unsicherheiten im elektronischen Geldverkehr sind unübersehbar, aber vermutlich dennoch zukünftig beherrschbar: so etwa durch Zweit- oder Notübertragungssysteme. Selbst Papierurkunden mit Fingerabdrücken könnten bei katastrophalen Ausfällen in den Banken eingelöst werden; und dies nach Pannenbehebung sogar über den Heimcomputer. Interessant ist, daß entgegen der Annahmen im Allgemeinen Text oben (Vor "Technik") die Beiträge von einem Verlust der Staatsaufsicht durch elektronisches Geld sprechen. Nach bioteler Auffassung muß aber der Rechtsstaat die Währungshoheit behalten bzw. erlangen. In die Kryptographie der Datenübertragung müßte er sich nicht einmischen, wenn er nur die Terminals, Kontenbestände überwachen kann. Prinzipiell könnte dies außer bei Banken auch in Firmen geschehen, falls diese Geschäfte ohne die Banken abwickeln, was aber wohl nur in Ausnahmefällen zu gestatten wäre (?) Aber hier bleibt doch noch manche Entwicklung offen.

    Der interpersonale elektronische Geldverkehr, die ambulante (e-bursa), mag noch problematisch sein. Aber könnte man sich nicht in Zweifelsfällen mit Fingerabdrücken auf einem bestimmten durch Schieber verschließbaren Fenster behelfen. Solche Fingerabdrücke könnten dann zu Hause oder bei einer Bank sichtbar gemacht und der Geschäftspartner identifiziert werden, falls ein Betrugsfall eintritt. Die Identität müßte der Antragsteller nicht erfahren, wenn die Bank den Schaden regulieren könnte. Ich will mit diesem Hinweis nur darauf aufmerksam machen, daß es wahrscheinlich eine Fülle von Möglichkeiten gibt, auf preiswertem Weg zu einer praktischen Anwendung zu kommen, welche dem heutigen Bargeldverkehr überlegen ist. (Im Zeitalter der Gentechnik käme bei bedeutenderen Geschäften auch Haar oder anderes Körpermaterial, etwa Hautschuppen, in Betracht, das auf Kosten des Schuldners bei Nichteinlösung seiner Zahlungspflicht analysiert wird.) Es könnten in der e-Börse Fächer (etwa im Format einer Briefmarke) vorgesehen werden mit einem Folienbuch, zwischen denen Körpermaterial (angespeichelter Streifen, Haar beispielsweise) nach Schluß einer Klappe oder eines Schiebers zwischen zwei Plastikfolien verschweißt und die Folien mit einem elektronischen Siegel versehen werden. Die einzelnen "Beutel" mit Inhalt könnten an ein Institut eingesandt und auf Kosten desjenigen auf Personenidentität untersucht werden, welcher sich beim Geldtransfer inkorrekt verhalten hat. Eine Siegelzerstörung ginge zu Lasten des Einsenders. Eine andere Sicherung in Gegenden mit gesicherter Online-Verbindung könnte einen Tagescode (TC) über die Cryptographie der Karte leiten (?), so daß "die Lokalisation" des Tagescodes für die einzelnen Karten wechseln würde und der TC nicht geknackt werden könne.

    Aus technischer Unkenntnis werfe ich als Laie in die Debatte, daß der Tagescode (oder die Tagesmarke) für alle Online gegangenen e-Börsen gleich lauten aber an unterschiedlichen Stellen des Gesamttextes liegen müßte. Jede anderer e-Börse müßte aber imstande sein das Pendant zur eigenen Tagesmarke in der zum Geldgeschäft (etwa über eine Chipkarte) angeschlossenen Fremdbörse aufzuspüren. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Entsperrungs- oder Bestätigungsbefehles müßte wechselhaft und ohne Bezug auf den Zeitpunkt der Entdeckung der Marke sein, damit der Text der Tagesmarke nicht ermittelt (hakked) und zu Betrugszwecken verwendet werden kann. Ich wäre dankbar, wenn mir hier ein Fachmann mit realistischerer Darstellungsweise auf die Sprünge helfen würde. Es ist denkbar daß auch die Markenübertragung, die länger als ein Tag zurückliegt, erkannt werden könnte. Dem Geschäftspartner müßte dies angezeigt werden, damit er das höhere Risiko einschätzen kann. Die übertragbare Guthabensumme könnte im Falle der Unterlassung der aktuellen Aufladung (des updates) abgesenkt werden. Zahlungszweckangaben könnten über Codenummern als Begleittext eingegeben werden.

    Jede täglich "aufgeladene" e-Börse könnte also feststellen, ob das update (des TC) bei der Börse des Geschäftspartners vorliegt, der so später in Streitfällen identifiziert werden könnte. Die alten klassischen Märkte (man denke an den Orient) würden sich aus kulturellen Gewohnheiten heraus von Geldscheinen nicht lösen wollen: es müßte dann eben solches Geld in kurzen Zeiträumen elektronisch "zur Bank gebracht" und dort immer "neu aufgeladen" werden; d. h. der Empfänger würde so einen Geldschein durch einen Mini-Terminal ziehen, welcher die Gültigkeit, d. h. den Wertbestand bestätigt. Der hohe Herstellungsaufwand zur sichtbaren Fälschungssicherung könne dann bei Geldscheinen abgesenkt werden. Solche Geldscheine wären nur für den Einmalgebrauch bis zur Wiederaufladung einsetzbar, indem etwa Fingerabdrücke — etwa von den Schein fassendem Daumen und Zeigefinger — in einem von Bedruckung freien Leerfeld vom Zahlungsempfänger auf Sichtbarmachung präpariert und nach Bankdiskontierung gelöscht würden.
    Dies sollten nur Gedanken sein, die zumeist ohne besonderen Erfindungsaufwand sich mit bereits vorhandener Technik in Lösungen umsetzen ließen. Die heute bereits bestehende Möglichkeit der Geldüberweisung über Handy spricht für die Entwicklungsmöglichkeiten auf diesem Gebiet.

    Entscheidend ist die noch weltanschauliche Hürde, welche aus dem westeuropäisch-angloamerikanischen die Individualrecht überbetonenden Menschenrechtsdenken ableitbar ist, welche den Staat teils für überflüssig, teils zum bloßen Dienstleister für die Beliebigkeit der Willensentscheidungen der einzelnen herabmindern möchte. Dieser Auffassung, die erkennbar eine Beschleunigung des Unterganges der Menschheit nach sich zieht, sobald sie global eingeführt wird, muß im Interesse einer urprünglicheren und als universal geltenden Menschenrechtsauffassung als Teil einer Naturrechtsordnung widersprochen und entgegengetreten werden. Datenschutz und Bankgeheimnis sind zu wahren und auszubauen, soweit dadurch der Eingriff in Rechte abgewehrt wird, nicht aber zur Deckung von Unrecht. Selbstverständlich hat das Individuum wie auch jedes Kollektiv nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Der sich ständig verstärkende Technikeinsatz gegen die Natur verlangt nach umfassender Information über möglichst viele seiner Folgen und darf nicht unter der Flagge des Datenschutzes unterlaufen werden. Datenschutz muß eine Domäne der Geheimnissphäre des einzelnen gegenüber seinen Mitmenschen bleiben und verpflichtet zu äußerster und kontrollierter Sorgfalt von Seiten des Staates im Umgang mit persönlich zuordenbaren Daten, darf aber weder zur Beeinträchtigungen des VERGLEICHENS in der Forschung noch zu solchen in Ausübung und Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit führen. Vertrauen in eine solche Rechtstaatlichkeit muß aber erst durch deren höhere Präzisierung und Ausgestaltung erzeugt werden. Die Durchleuchtung der Wirtschafts- und Geschäftssphäre ist dafür aber eine wesentliche Voraussetzung. Ein Großteil der berechtigten Vorwürfe gegen den Kapitalismus rührt von dessen kriminellen Geldmanipulationen her. Gemeint sind damit vor allem auch Manipulationen am Geld und mittels des Geldes. Es sei auch noch der Hinweis gestattet, daß die Geldkarte auch als Wahlbeteiligungsausweise für politische Abstimmungsverfahren eingesetzt werden kann und ähnliche Verfahren regional vereinzelt bereits genutzt werden. Die Akzeptanzfrage vereinfacht oder erledigt sich in dem Augenblick, indem die Bargeldfunktion staatlicherseits offiziell gänzlich dem Chipgeld übertragen wurde, was auch die elektronischen Transferkosten senkt, d. h. die Wirtschaftlichkeit und auch die Rentabilität von Investitionen in den Forschungs- und Entwicklungsbereich erhöht. Erst wenn die Kriminellen Machenschaften eingedämmt sind, läßt isch erkennen, welche Nachteile und Schwächen dem Kapitalismus (d. h. dem Zinsnehmen) als Wirtschaftssystem angelastet werden müssen.

    BZ Nr. 266/46, 14. November 2003

    „Berlin - Kommt die Steuersenkung zum 1. Januar 2004 - oder wird sie ein Opfer des Machtkampfes zwischen Regierung und Opposition?... Paul Kirchhof, 60. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht stellte in Berlin sein neues >Einkommenssteuer-Gesetzbuch< — ein Vorschlag zur Reform vor... >Alle Einkünfte sollen gleichwertig behandelt werden. Statt zwischen nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und anderem zu unterscheiden, gibt es nur eine Einkommensteuer. Und: Alle Abschreibungsmöglichkeiten fallen weg... Einkommen bis zu 20 000 Euro werden mit 15 Prozent besteuert. Einkommen bis 20 000 mit 20 Prozent. Wer darüber verdient, muß 25 Prozent zahlen. Hinzu kommt ein steuerfreier Pauschbetrag für jeden im erwerbsfähigen Alter von 2000 Euro — ohne Belege vorlegen zu müssen.... 8000 Euro pro Haushaltsmitglied sind steuerfrei. Neu ist, daß dies auch für jedes Kind gilt..< Es gibt 163 Steuergesetze, 185 verschiedene Steuerformulare und 96  000 Verwaltungsvorschriften. Das ist ein steuerlicher Krisenzustand..." (a. a. O. S.2)

    Dies hätte einen enormen Ausländerzustrom zur Folge, da Kinder ja steuerfrei aufgezogen werden könnten und die Eltern eigentlich auch noch unbelastet  durchkämen. Ein Herr von Steuerberatern würde arbeitslos. Alle Einkünfte könnten nur bei Abschaffung des Bargeldes erfaßt werden, dann müßte die Lebensarbeitszeit abgesenkt werden, um die Arbeitslosigkeit insbesondere der Jugend endlich abzufangen.

     

    Zu Zusammenhang und Motivation: http://www.sekante-verlag.de

    Chipgeld als Brechstange der Diktatur oder als Stütze des Rechtsstaates?

    Daß eine Diktatur die Abschaffung des Bargeldes zur Perfektionierung der Zwangsherrschaft nutzen könnte, wurde bereits von anderen ausgemalt: bis hin zur Sperrung der Geschäftsfähigkeit  auf Grund regierungskritischer Äußerungen oder verleumderische Anschwärzung. 
    Ich schildere also die Voraussetzungen für eine rechtsstaatliche Umstellung des Bargeldverkehrs auf Chipgeld. Da wäre einmal eine Zentralbankverantwortlichkeit für den gesamten Systemeinsatz und  technischen Ablauf, dann die Aussteuerung  der Chipgeldmenge mit dem Ziel der Geldwertstabilität. Veränderungen von  Programmen, welche Einfluß auf  Geldbewegungen außerhalb zugelassener Bankinstitute und anderen Bereichen in Eigenverantwortlichkeit und unter eigenem Risiko haben, wären durch  mindestens jeweils  zwei Technikern unabhängig  und übereinstimmend vorzunehmen. Eine Supervision hätte wiederum sicherzustellen, daß die eben aufgestellten Bedingungen erfüllt werden. (Hierfür  könnten  "Publikumsfenster" geöffnet werden, die jedem als Zuschauer zugänglich sind; ähnlich wie heute bei  Fernsehverlosungen. Die Aufmerksamkeit der Beobachter könnte durch einprogrammierte fingierte Störungen und  Prämien für deren Meldung wachgehalten werden, ) 
    Programmänderungen etwa zur staatlichen Steuerabzweigung dürften nur über Parlamentsgesetz zugelassen werden. Dabei ist eine biotele Begutachtung  als Kontrollinstanz  der Inkraftsetzung vorzuschalten, die ihrerseits dem Veto der Betroffenen unterliegen. Es ist dadurch neben anderen vordringlichen Maßnahmen der Absicherung*)  dafür Sorge zu tragen, daß der Mindestlebensunterhalt und Tauschbörsen zu dessen Abdeckung unversteuert bleiben und  Willküreingriffe so weit wie möglich unterbunden bzw. abgestellt werden. Besonderes Augenmerk muß auf die Verhinderung von Geldwäsche gelegt werden, weshalb auch Hackereingriffe zu diesen Zwecken auch unter stärkerem technischen Aufwand unterbunden werden müssen; während sonst ja bei der  Hackerabwehr hinsichtlich des Mitteleinsatzes die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit gelten sollte. (Was helfen illegal bewirkte Wertverschiebungen auf Konten, wenn sie dank Geldstromkontrolle nicht "nachhaltig" genutzt werden können!) Die biotele Kontrollinstanz muß über Zollpersonal verfügen, welche  Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungsströmen und deren Ursache am Ort der Leistungserbringung und des Leistungsumsatzes im Rahmen der Wirtschaftlichkeit des Verfahrens überprüfen und  Bußgeldverfahren bei der Gutachtenstelle anregen soll. Die für die Öffentliche Ordnung zuständigen Staatsorgane haben für den Schutz des Zollpersonals und der biotelen Einrichtungen einzustehen.

    *) Es versteht sich, daß die Befugnisse der biotelen Gutachteninstanz zumindest anfänglich sich lediglich auf  die Kontrolle der Geldpolitik unter Betrugsminimierung und nicht auf die Gesamtpolitik der Parlamente und Regierungen erstrecken.  

    Vorläufige Zusammenfassung

    Im Zusammenhang mit dem Problem der Zahlung von Chipkarte zu Chipkarte stellt sich dich die Frage, wie eine Art Stempel als Unikat etwa einer autorisierten Bank der Chipkarte fernübermittelt werden kann, welcher dem Geschäftspartner die Sicherheit beim Werttransfer gibt. Würden die Karten ohne e-Börse ausgetauscht, so müßten sie wie Geldscheine auf einen vorbestimmten Wert lauten. Bei offline-Austausch über die e-Börsen wäre das auf der einzelnen Chipkarte verfügbare Guthaben von der Bank begrenzt und die Überschreitung der verfügbare Geldmenge müßte dem Geschäftspartner sichtbar gemacht werden.

    Die Sorge um die Anonymität des Geldaustausches kann unter rechtsstaatlichen Bedingungen nur der Ganove haben, der große wie der kleine, der grobe Betrüger wie auch der sportlich Klevere Übertölpende. Das Gegenargument der Brüchigkeit der Rechtsordnung rechtfertigt nicht die Torpedierung der Versuche, diese ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die Menschheit wächst zu einer Notgemeinschaft zusammen: nur aus dieser Tatsache heraus sind Hoffnungen auf künftige Absicherung des Friedens über internationale Übereinkommen und den Ausbau des internationalen Rechts und den Aufbau einer internationalen Sanktionsgewalt berechtigt. Zentrale Überwachungsmöglichkeiten im Wirtschaftsbereich sind auch wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Abrüstungskontrolle. Gegen krasse Computerabstürze kann sich der Einzelne dadurch schützen, daß er seine Bankguthaben-Bewegungen auf seinem PC mitschreibend speichert, um später etwaige Guthaben glaubhaft machen zu können; falls räumlich getrennte Mehrfachdeponierung von Bankkontobewegungen durch die Institute ihm keine ausreichende Sicherheiten zu bieten scheinen.

    Die Karte-zu-Karte-Zahlungen ohne Internetstützung, die Voraussetzung für die Abschaffung des Bargeldes sind, können durch einen Chip auf dem Personalausweis über elektronische Geldbörsen abgewickelt werden. Der Personalausweis würde hierzu das Foto auf der Rückseite der Personaldaten führen, so daß der Zahlungsteilnehmer sich dem anderen gegenüber ausweisen kann, ohne ihm seinen Namen oder gar andere Personaldaten preisgeben zu müssen. Optische Strichcodes in Kombination mit den chipgespeicherten Daten könnten die Fälschungssicherheit wesentlich erhöhen.
    Die Pinzahl könnte bereits vor einem Geschäft eingegeben durch eine einzige Tasteneingabe aktiviert werden, so daß der Geschäftspartner diese nicht wahrnehmen kann. Die Art des Geschäftes könnte kodiert werden, was nachträgliche Richtigstellungen in gewissem Umfang bei Irrtümern erlauben und Betrugshandlungen vorbeugen würde. Die Einführung eines solchen Systems setzt das Interesse und die Autorität eines Staates voraus, der auf die Vorteile nicht verzichten will und in der Lage ist, seine Bürgerschaft zu überzeugen oder (im ungünstigeren Fall) zu zwingen. Ungünstig wäre es nämlich, wenn die Ersetzung des Bargeldes durch Chipgeld nicht zugleich zur Verstärkung der Rechtsstaatlichkeit über unabhängige Begutachtungen jedes in den Datenbestand erfolgenden nicht von den Kunden vereinbarten Eingriffes eingesetzt würde, was dem einführenden Staat selbst langfristig zum Schaden gereichen würde.

    Die Fragestellung, zu der ich für jegliche Unterstützung dankbar bin, richtet sich auf Grund der Internetstudien — welche überwiegend den Gesichtspunkt der Anonymität betonen — auf einen Bargeldersatz durch Chipgeld unter durchgehender Möglichkeit der Identifizierung der am Geldaustausch beteiligten Personen, wobei aber von den Personendaten lediglich bei dringendem Verdacht einer strafbaren Handlung gegen den Willen der Beteiligten Gebrauch gemacht werden soll und kann. Vermutlich kann durch die Erfassung von Identifikationsmerkmalen auch eine zusätzlich höhere Sicherheit des Geldtransfers gegenüber externen Störungen erreicht werden, wie sie den anonymen Verfahren offensichtlich noch abgeht. Es soll abgesehen von hier interessierenden technischen Fragen immer das Ziel im Auge behalten werden, den elektronischen Geldtransfer in den Dienst der Förderung von Rechtsstaatlichkeit zu stellen und Gefahren für letztere möglichst klein zu halten. Zweckdienliche Hinweise, um die ich bitte, werden anonymisiert (auf Wunsch auch unter Namensnennung) hier eingerückt.

     


     

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    Stand: 11. Oktober 2009.