4. Maßnahmen zu Grenzkontrollen innerhalb der EU für den Warenverkehr
Antrag:
1.) Wirtschaftsbetriebe und Halter und Nutzer von Fahrzeugen mit nicht von außen einsehbaren oder doch leicht zugänglichen Leerräumen, welche einen Fahrzeugverkehr über Ländergrenzen mit Einreisebeschränkungen für den Personenverkehr unterhalten, sind verpflichtet, alle Zugänge zu Frachträumen oder anderen Räume, die für die Unterbringung von Personen geeignet und nicht von der Fahrerkabine aus einsehbar sind, vor dem Fahrtantritt bis zum Zeitpunkt der Erreichung des Bestimmungszieles nach dem Grenzübertritt zu plombieren und das das Fahrzeug nutzende Personal zur Wahrung der Plomben bis zur Erreichung des Bestimmungszieles unter Plombenöffnung unter Zeugen und zur Unterlassung von illegalen Personenbeförderungen zu verpflichten.
2.) Die Zugänge zu allen Frachträumen oder anderen Räumen, die für die Unterbringung von Personen geeignet und nicht von der Fahrerkabine aus ohne zusätzliche Manipulationen einsehbar sind, sind unter Mitwirkung des Halters oder verantwortlichen Personals von der Zollbehörde festzustellen, die auch ein fälschungssicheres Zertifikat über die Art des Fahrzeuges, dessen Baujahr, den Stand der technischen Überwachung, und über die Anzahl der Plomben und den Orten ihrer Anbringung auszustellen haben, das dem befugten Zollpersonal jederzeit vorzuweisen ist, welche auch zur Überprüfung der Plomben berechtigt und verpflichtet sind und bei der Feststellung von Unregelmäßigkeiten die Weiterfahrt des Fahrzeuges zum Bestimmungsort zu unterbinden haben.
3.) Werden Ladung oder Teile derselben nach Verlassen eines Wirtschaftsbetriebes oder sonstigen Fahrzeugstandorts vor der Überschreitung einer Landesgrenze mit Einreisebeschränkungen ausgetauscht, so hat die Verplombung durch den zuletzt vor dem Grenzübertritt angesteuerten Betrieb oder eine staatlich dazu befugte Einrichtung, ersatzweise bei einer Zollstation (s. 5.), zu erfolgen. Auch ist nach jedem Aufenthalt im Zusammenhang mit der Fahrt die Unversehrtheit der Plomben durch den oder die für das Fahrzeug Verantwortlichen zu überprüfen.
4.) Die Kosten für die regulären und den Rechtsvorschriften bei wirtschaftlicher Handhabung entsprechenden Plombierungen werden den Wirtschaftsbetrieben vom Staat ersetzt, ausgenommen solcher Kosten, die durch vermeidbare Mehrbelastung der Zollorgane entstanden sind.
5.) Im Falle von Plombenbeschädigungen oder dem Fehlen von Plomben vor dem Grenzübertritt, sind die Fahrer und das Fracht-begleitende Personal dazu verpflichtet, bevor die Grenze überschritten wird eine Zollstation zwecks Erneuerung der Plombierung aufzusuchen und hat sich die Plombenerneuerung dort bestätigen zu lassen. Zur Vermeidung der Arbeitsüberlastung des Zollpersonals ist diese amtliche Plombierung gebührenpflichtig, wobei die Höhe der Gebühr an der Missbrauchsabschreckung auszurichten ist
6.) Im Falle des Verstoßes gegen dieses Gesetzes werden gegenüber den Verantwortlichen bei Leichtfertigkeit Verwarngelder bis in Höhe eines Monatseinkommens und in den Fällen der schuldhaft illegalen Personenbeförderung für jede illegal beförderte Person zwanzig- bis fünfzigtausend Euro als Geldbuße sowie die Kosten, welche durch den illegalen Aufenthalt dieser Personen entstehen in Raten unter Ermäßigung entsprechend der Besitz- und Einkommensverhältnisse verhängt außerdem Haftstrafen von zwei Monaten bis zu zehn Jahren.
7.) Die
EU-Nachbarstaaten und auch Norwegen sollen zu einer Gesetzgebung veranlasst
werden, welche den Maßnahmen-Katalog 1 - 6 auch in ihren Ländern in Kraft setzt,
wobei sich alle beteiligten Staaten zur Stichproben-Überprüfung plombierter
Fahrzeuge verpflichten.
Durch illegale Einwanderung belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll angemessene
Hilfe bei der Abweisung und Rückführung nicht asylberechtigter illegaler
Einwanderer und bei Versorgung der verbleibenden zugesichert und gewährt
werden, so dass die Personenüberwachung an den EU-Binnengrenzen nach
Unterbrechung des illegalen Einwanderungszustroms wieder zurückgefahren werden
kann.
Begründung:
Die Politik der westlichen Demokratien steht unter der
illusionär-utopischen links-liberalen Doktrin der Überspitzung des Auswirkungsrahmens
der Menschenrechtserklärungen verbunden mit der Zielvorstellung einer globalen
Gesellschaft unter Auflösung der Völker und Nationen:; die damit verbundene
Gefahr der Zerstörung der Demokratien und Überleitung in den Totalitarismus
wird – teilweise geflissentlich – übersehen.
Deutschland ist angesichts seiner NS-Vergangenheit mit den Schrecken einer
Rassendoktrin besonders dafür anfällig, in die Umkehrung der Expansionspolitik
Hitlers zu verfallen und sich als Hort des Humanismus zum Weltasyl anzubieten.
Bei der in Gang gesetzten Selbstvernichtung der eigenen Kultur und der
reichhaltigen Natur spielt der Austausch der Bevölkerung und Kultur durch
Aufnahme von Bevölkerungen anderer Kulturen, insbesondere von islamisch
geprägten mit weit höherer Geburtenzahl, eine beschleunigende Rolle. Die
augenblicklich in Gang gekommene Völkerwanderung muss nicht nur vor dem
Hintergrund des Syrienkrieges – der in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht
beendet werden kann – gesehen werden, sondern auch vor dem des Bevölkerungswachstums
insbesondere in den islamischen und industriell weniger entwickelten Ländern
und der merkwürdig konzertierten Politik so gegensätzlicher Mächte wie die der
globalen Wirtschaftsinstitutionen (des „Kapitalismus“), des Neo-Marxismus-Sozialismus-Kommunismus
und des Islam., welche ohne Rücksicht auf die verheerenden Folgen für die
Menschheit alle Grenzen auflösen wollen.
Inzwischen liegen wenigstens zaghafte Versuche insbesondere von Seiten der CSU vor, den die Rechtsordnung bedrohenden, ja außer Kraft setzenden, Massenansturm einzudämmen, wobei die Aufnahme dieser Massen überhaupt nicht mit dem Asylrecht begründet werden kann, da dieses nur dem Schutz politisch Verfolgter gilt. In der vom linken Parteienkartell beeinflussten Presse werden die einwanderungsbezügliche Verfassungsbrüche und deren Folgen dem Volk – das nur noch vorübergehend auf dem Papier der Grundgesetz-Urkunde steht und unter diesem Begriff noch benannt werden darf – gegenüber heruntergespielt. Es muss betont werden, dass die Einreise von Armutsflüchtlingen aus den Balkanstaaten hätte verhindert werden müssen (wie auch die langjährige, frühere Ausländerbeauftragte von Berlin, Barbara John, im Fernsehen einmalig feststellen durfte) , und dass Kriegsflüchtlinge nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht erlangen sollten und nach Abklingen der Gefahren in ihre Heimat zurückkehren müssten.
Gegen die Wiedereinführung nationaler Grenzkontrollen in der EU wird von den Wirtschaftsverbänden – hochwahrscheinlich wider besseres Wissens – der wirtschaftliche Schaden durch die Behinderung des Güterverkehrs auf den Straßen ins Feld geführt. Das zu vermutende Hauptmotiv dürfte die Merkel-Kursabsicherung in Richtung Zentralstaat Europa sein, der zunächst (aber nur vorübergehend) zu einer Wirtschaftssuprematie führt.
Dabei geht es doch bei der Wiederaufnahme der
Grenzkontrollen zum Schutz der Souveränität, Rechtsordnung, Kultur und Natur lediglich
um den Personenverkehr.– wobei sich die Naturschutzverbände (weil ideologisch linkslastig,
und hier muss die Natur dann zurückstehen!) denkwürdigerweise in diesen
Debatten bisher völlig zurückhalten!
Da der Menschenschmuggel vor allem für Lastkraftwagenfahrer eine große
Versuchung wäre, wird der obige Gesetzesvorschlag zur Diskussion gestellt.
Der biotele Gesetzesantrag steht und fällt – hinsichtlich der Begutachtung – mit
dem Nachweis, dass wirksame Grenzkontrollen gegen illegale Einwanderung
erforderlich sind, was aber bei weiterem Offenhalten der EU-Binnengrenzen infolge
des zu erwartenden verstärkten Einwanderungsdruck unübersehbar der Fall sein
wird.
Die finanziellen Auswirkungen können in diesem Falle nicht mehr vernachlässigt
werden, da bei Fortschreibung der in Gang gekommenen Entwicklung der Staatsbankerott
droht, d. h. die Handlungsfähigkeit des Staates auf dem Spiel steht. Da
rechnerisch zuverlässig kalkulierbare Daten sich so rasch, wie für die gutachterliche
Entscheidung nutzbar, nicht gewinnen lassen, muss mit groben Schätzwerten gearbeitet
werden.
Hiernach fallen die Wirtschaftsbelastungen durch die Frachtplombierungen
gegenüber dem Aufwand des Staates in der Folge der illegalen Einwanderung kaum
ins Gewicht, und sie können größtenteils vom Staat übernommen werden.
Siehe: Quellenverzeichnis I und Quellenverzeichnis II