4. Maßnahmen zu Grenzkontrollen innerhalb der EU für den Warenverkehr

Antrag:

1.)    Wirtschaftsbetriebe und Halter und Nutzer von Fahrzeugen mit nicht von außen einsehbaren oder doch leicht zugänglichen Leerräumen, welche einen Fahrzeugverkehr über Ländergrenzen mit Einreisebeschränkungen für den  Personenverkehr unterhalten, sind verpflichtet, alle Zugänge zu Frachträumen oder anderen Räume, die für die Unterbringung von Personen geeignet und nicht von der Fahrerkabine aus einsehbar sind, vor dem Fahrtantritt bis zum Zeitpunkt der Erreichung des Bestimmungszieles  nach dem Grenzübertritt zu plombieren und das das Fahrzeug nutzende  Personal zur Wahrung der Plomben bis zur Erreichung des Bestimmungszieles unter Plombenöffnung unter Zeugen  und zur Unterlassung von illegalen Personenbeförderungen zu verpflichten.

2.)    Die Zugänge zu allen Frachträumen oder anderen Räumen, die für die Unterbringung von Personen geeignet und nicht von der Fahrerkabine aus ohne zusätzliche Manipulationen einsehbar sind, sind unter Mitwirkung des Halters oder verantwortlichen Personals von der Zollbehörde festzustellen, die auch ein fälschungssicheres Zertifikat über die Art des Fahrzeuges, dessen Baujahr, den Stand der technischen Überwachung, und über die Anzahl der Plomben und den Orten ihrer Anbringung auszustellen haben, das dem befugten Zollpersonal jederzeit vorzuweisen ist, welche auch zur Überprüfung der Plomben berechtigt und verpflichtet sind und bei der Feststellung von Unregelmäßigkeiten die Weiterfahrt des Fahrzeuges zum Bestimmungsort zu unterbinden haben.

3.)    Werden Ladung oder Teile derselben nach Verlassen eines Wirtschaftsbetriebes oder sonstigen Fahrzeugstandorts vor der Überschreitung einer  Landesgrenze mit Einreisebeschränkungen ausgetauscht, so hat die Verplombung durch den zuletzt vor dem Grenzübertritt angesteuerten Betrieb oder eine staatlich dazu befugte Einrichtung, ersatzweise bei einer Zollstation (s. 5.), zu erfolgen. Auch ist nach jedem Aufenthalt im Zusammenhang mit der Fahrt die Unversehrtheit der Plomben durch den oder die für das Fahrzeug Verantwortlichen zu überprüfen.

4.)    Die Kosten für die regulären und den Rechtsvorschriften bei wirtschaftlicher Handhabung entsprechenden Plombierungen werden den Wirtschaftsbetrieben vom Staat ersetzt, ausgenommen solcher Kosten, die durch vermeidbare Mehrbelastung der Zollorgane entstanden sind.

5.)    Im Falle von Plombenbeschädigungen oder dem Fehlen von Plomben vor dem Grenzübertritt, sind die  Fahrer und das Fracht-begleitende Personal dazu verpflichtet, bevor die Grenze überschritten wird eine Zollstation zwecks Erneuerung der Plombierung aufzusuchen und hat sich die Plombenerneuerung dort bestätigen zu lassen. Zur Vermeidung der Arbeitsüberlastung des Zollpersonals ist diese amtliche Plombierung gebührenpflichtig, wobei die Höhe der Gebühr an der Missbrauchsabschreckung auszurichten ist

6.)    Im Falle des Verstoßes gegen dieses Gesetzes werden  gegenüber den Verantwortlichen bei Leichtfertigkeit Verwarngelder bis in Höhe eines Monatseinkommens und in den Fällen der schuldhaft illegalen Personenbeförderung für jede illegal beförderte Person zwanzig- bis fünfzigtausend Euro als Geldbuße sowie die Kosten, welche durch den illegalen Aufenthalt dieser Personen entstehen in Raten unter Ermäßigung entsprechend der Besitz- und Einkommensverhältnisse verhängt außerdem Haftstrafen von zwei Monaten bis zu zehn Jahren.

7.)    Die EU-Nachbarstaaten und auch Norwegen sollen zu einer Gesetzgebung veranlasst werden, welche den Maßnahmen-Katalog 1 - 6 auch in ihren Ländern in Kraft setzt, wobei sich alle beteiligten Staaten zur Stichproben-Überprüfung plombierter Fahrzeuge verpflichten.
Durch illegale Einwanderung belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll angemessene Hilfe bei der Abweisung und  Rückführung nicht asylberechtigter illegaler Einwanderer und bei Versorgung der verbleibenden zugesichert und gewährt werden, so dass die Personenüberwachung an den EU-Binnengrenzen nach Unterbrechung des illegalen Einwanderungszustroms wieder zurückgefahren werden kann.

Begründung:

Die Politik der westlichen Demokratien steht unter der illusionär-utopischen links-liberalen Doktrin der Überspitzung des Auswirkungsrahmens der Menschenrechtserklärungen verbunden mit der Zielvorstellung einer globalen Gesellschaft unter Auflösung der Völker und Nationen:; die damit verbundene Gefahr der Zerstörung der Demokratien und Überleitung in den Totalitarismus wird – teilweise geflissentlich – übersehen.
Deutschland ist angesichts seiner NS-Vergangenheit mit den Schrecken einer Rassendoktrin besonders dafür anfällig, in die Umkehrung der Expansionspolitik Hitlers zu verfallen und sich als Hort des Humanismus zum Weltasyl anzubieten. Bei der in Gang gesetzten Selbstvernichtung der eigenen Kultur und der reichhaltigen Natur spielt der Austausch der Bevölkerung und Kultur durch Aufnahme von Bevölkerungen anderer Kulturen, insbesondere von islamisch geprägten mit weit höherer Geburtenzahl, eine beschleunigende Rolle. Die augenblicklich in Gang gekommene Völkerwanderung muss nicht nur vor dem Hintergrund des Syrienkrieges – der in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht beendet werden kann –  gesehen werden, sondern auch vor dem des Bevölkerungswachstums insbesondere in den islamischen und industriell weniger entwickelten Ländern und der merkwürdig konzertierten Politik so gegensätzlicher Mächte wie die der globalen Wirtschaftsinstitutionen (des „Kapitalismus“), des Neo-Marxismus-Sozialismus-Kommunismus und des Islam., welche ohne Rücksicht auf die verheerenden Folgen für die Menschheit alle Grenzen auflösen wollen.

Inzwischen liegen wenigstens zaghafte Versuche insbesondere von Seiten der CSU vor, den die Rechtsordnung bedrohenden, ja außer Kraft setzenden, Massenansturm einzudämmen, wobei die Aufnahme dieser Massen überhaupt nicht mit dem Asylrecht begründet werden kann, da dieses nur dem Schutz politisch Verfolgter gilt.  In der vom linken Parteienkartell beeinflussten Presse werden die einwanderungsbezügliche  Verfassungsbrüche und deren Folgen dem  Volk – das nur noch vorübergehend auf dem Papier der Grundgesetz-Urkunde steht und unter diesem Begriff noch benannt werden darf  –  gegenüber heruntergespielt. Es muss betont werden, dass die Einreise von Armutsflüchtlingen aus den Balkanstaaten hätte verhindert werden müssen (wie auch die langjährige, frühere Ausländerbeauftragte von Berlin, Barbara John, im Fernsehen einmalig feststellen durfte) , und dass Kriegsflüchtlinge nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht erlangen sollten und nach Abklingen der Gefahren in ihre Heimat zurückkehren müssten.

Gegen die Wiedereinführung nationaler Grenzkontrollen in der EU wird von den Wirtschaftsverbänden – hochwahrscheinlich wider besseres Wissens – der wirtschaftliche Schaden durch die Behinderung des Güterverkehrs auf den Straßen ins Feld geführt. Das zu vermutende Hauptmotiv dürfte die Merkel-Kursabsicherung in Richtung Zentralstaat Europa sein, der zunächst (aber nur vorübergehend) zu einer Wirtschaftssuprematie führt.

Dabei geht es doch bei der Wiederaufnahme der Grenzkontrollen zum Schutz der Souveränität, Rechtsordnung, Kultur und Natur lediglich um den Personenverkehr.– wobei sich die Naturschutzverbände (weil ideologisch linkslastig, und hier muss die Natur dann zurückstehen!) denkwürdigerweise in diesen Debatten bisher völlig zurückhalten!
Da der Menschenschmuggel vor allem für Lastkraftwagenfahrer eine große Versuchung wäre, wird der obige Gesetzesvorschlag zur Diskussion gestellt.

Der biotele Gesetzesantrag steht und fällt – hinsichtlich der Begutachtung – mit dem Nachweis, dass wirksame Grenzkontrollen gegen illegale Einwanderung erforderlich sind, was aber bei weiterem Offenhalten der EU-Binnengrenzen infolge des zu erwartenden verstärkten Einwanderungsdruck unübersehbar der Fall sein wird.
Die finanziellen Auswirkungen können in diesem Falle nicht mehr vernachlässigt werden, da bei Fortschreibung der in Gang gekommenen Entwicklung der Staatsbankerott droht, d. h. die Handlungsfähigkeit des Staates auf dem Spiel steht. Da rechnerisch zuverlässig kalkulierbare Daten sich so rasch, wie für die gutachterliche Entscheidung nutzbar, nicht gewinnen lassen, muss mit groben Schätzwerten gearbeitet werden.
Hiernach fallen die Wirtschaftsbelastungen durch die Frachtplombierungen gegenüber dem Aufwand des Staates in der Folge der illegalen Einwanderung kaum ins Gewicht, und sie können größtenteils vom Staat übernommen werden.

 Siehe: Quellenverzeichnis I und Quellenverzeichnis II