STIMME DER WISSENSCHAFT

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Es wäre erfreulich gewesen, wenn die Wissenschaft sich ausführlicher; wie in über 500 E-Mails von mir erbeten, mit BIOTELIE beschäftigt, das System überprüft hätte.
Da dies nicht der Fall war, blieb zunächst nur die Aufgabe, die Meinung der Wissenschaft und deren Lösungsansätze zu den Kernpunkten und Stichwörtern aus Literatur und Internet aufzugreifen.

Auseinandersetzung mit den Folgen der 1968er Kultur-Revolution

Im Ungeist der political correctnes (das heute gerade wieder zur Pflicht erhobene richtige Denken, d. h. das den Herrschenden angenehme Denken) durch die Medien und Profiteure der 68-er Aufsteiger erzogene, insbesondere aber auch weniger denkgewohnte oder denkentwöhnte Mitbürger stellten die Forderung nach verkürztem Satzbau; ich komme dieser Forderung lediglich in den nachfolgenden Erörterungen nach.
Geht es doch um die Zurückweisung des haarsträubenden Vorwurfs, BIOTELIE sei ein Instrument oder wenigstens eine irrsinnige Utopie des Totalitarismus. Deshalb seien Ziel und Methode mit denen des Mullah-Regimes in Teheran zu vergleichen. (Also auch dies widerfuhr mir neben dem Vorwurf, ich hinge einer Ökodiktatur nach.)

Diese dem Zeittrend entsprechend Linksindoktrinierten erspüren in BIOTELIE die Infragestellung ihrer liebgewordenen sozialistischen Träume von einer wohlgesinnten Weltgesellschaft ohne Nationalstaaten und unter gerechter Güter- und Leistungsverteilung. Und dies heißt bei ihnen theoretisch: jedem das Gleiche und jede nur erdenkliche Freiheit und alle erdenkbaren Rechte. Dies ist ihre Auffassung von Demokratie. Bis vor kurzem schallte es weit und breit aus den Höhen der Intelligenz, dass der Staat immer mehr dahinschwinden werde; er gehe in der Gesellschaft auf, so wie es Karl Marx und die Marxisten ja versprochen haben. Das Paradox war: Anlass dazu gaben der Sieg des Kapitalismus, d. h. hier des Finanzkapitals, und die Globalisierung der Wirtschaft. Inzwischen schlug das Pendel wieder zurück, und in einer Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise ruft wieder alles nach dem Staat, sogar die notleidenden Bankiers.

Der Versorgungsstaat wird unter der Bezeichnung Sozialstaat verteidigt; sobald aber dann mit Hartz 4 derselbe Richtsatz allen Bedürftigen zugesprochen wird, so scheint dieser Richtsatz doch vielen als zu niedrig angesetzt. Eine Vorahnung des geforderten Bürgergeldes für alle, das doch die Grundbedürfnisse unabhängig von geleisteter Arbeit von Kindheit an abdecken soll. Auf diese Weise soll Bürokratie abgebaut werden! Obwohl Hartz IV der sozialistischen Gleichstellung entspricht, sprechen die Leute von einem Anschlag gegen den Sozialstaat und wählen links. Gerecht ist es gewiss nicht, einem nach längerem Arbeitsleben unverschuldet Arbeitslosen dieselben Hilfsleistungen zukommen zu lassen wie einem, der sich nie um Arbeit bemüht hat oder aus einem Armutsland einreiste. Unterschiedlich ist auch die Fähigkeit der Hilfeempfänger, sich illegales Zusatzeinkommen zu verschaffen. Ein solches Bürgergeld, konnte sich das antike Athen leisten, weil es sich auf ein System der Sklaverei stützte und die unterworfenen Umwohner (Periöken) ausnutzte. Gewiss wird es uns heute dank der modernen Maschinen leicht gemacht, offiziell auf die Sklaverei zu verzichten. Die geforderte sozialistische Verteilungsgerechtigkeit setzt aber einen Überwachungsstaat voraus. Denn die geforderte Grundsicherung würde die Eigeninitiative lähmen, da sich die Ausbeutung der Arbeitenden noch verstärken würde. Dabei wird als selbstverständlich hingenommen, dass das herrschende Parteiensystem die Verteilung übernimmt und sich weiterhin das beste Stück vom gemeinsamen Kuchen gönnt. Das funktionierte seit der 68er-Revolution in Eintracht aller Parteien ja bisher auch recht gut. Es blieb ja sogar noch ein erkleckliches Sümmchen übrig für Wiedergutmachung von Kriegsschäden und NS-Verbrechen und für auswärtige Entwicklungshilfe. Bereits in  der Adenauer-Erhard-Ära besaßen wir wieder einen Goldschatz zur Deckung der umlaufenden Währung. Er wurde nachdem zwischen 1874 und 1919 dort verwahrten Reichskriegschatz dem Spandauer Juliusturm zugeschrieben. Die nachwachsenden Generationen aber leben auf Pump und Schulden und fordern dabei auch noch die Generationengerechtigkeit ein. Wir Alten sind ihnen zu zählebig. Dankbarkeit gegenüber den Eltern, die Leben gaben und dafür die Voraussetzungen schufen, kennt die Jugend nach der Umwertung aller Werte (Friedrich Nietzsche) ohnehin nicht mehr.

Nicht aus Menschenfreundlichkeit haben die Siegermächte Deutschland wieder hochkommen lassen. Der Kalte Krieg war die Ursache. Die Weltkriege waren nicht nur gegen Hitler, sondern auch gegen das deutsche Volk geführt worden; schon die Widerständler des 20. Juli 1944 bekamen dies zu spüren. Das so lange in kulturell fruchtbare Kleinstaaten zersplitterte Deutschland war nach Bismarcks Reichsgründung von 1871 seinen Nachbarn zu mächtig geworden. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges war Deutschland eine Weltmacht des Geistes, führend auf allen Gebieten der Wissenschaft (Wenn man von den Verbrechen des Hitlerregimes absieht.)  Auch die Deutschen jüdischer Abstammung trugen nicht unbeträchtlich dazu bei. Was blieb davon heute, nach Adenauer und Ehrhard, noch übrig?

Von den jetzt die Medien beherrschenden 68ern wird die Adenauer-Ehrhard-Periode, welche uns Wiederaufbau und Wirtschaftswunder brachte, als Zeit der abzuschneidenden alten Zöpfe, der Prüderie und versäumter Vergangenheitsaufarbeitung verteufelt. Aber, so fragen wir, wie hätte denn der Wiederaufbau und die Eingliederung der deutschen Vertriebenenströme in Millionen ohne die Mitwirkung auch der NS-Parteimitglieder funktionieren sollen? Die eigentlichen Träger des NS-Apparats rekrutierte sich doch in Mehrheit aus der Intelligenz, so wie es später auch mit der SED lief. Der Idealismus war in der NS-Zeit aber im gesamten Volk erheblich höher als heute. Die aufgedeckten Gräuel der Konzentrationslager hatten auch bei der überwiegenden Mehrheit dieser Schicht Entsetzen ausgelöst; es ist eine absichtliche Lüge zu behaupten, dass die Mehrheit des deutschen Volkes von diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ihrem Umfang gewusst habe oder habe wissen müssen. Man sollte die Möglichkeit gewisser Beobachtungen, wie Abtransporte von Gefangenen, nicht ohne Berücksichtigung der alle Familien direkt betreffenden Kriegsleiden, Sorgen um die Soldaten und Bombenterror, bewerten. Der Schwerpunkt der Vernichtungslager lag zudem beabsichtigt außerhalb des Reichsgebietes; die KZs unterlagen scharfer Geheimhaltung; und die funktionierte damals noch recht gut. Die ausgemergelten Leichenberge im Inland, etwa im KZ Dachau im Zeitpunkt seiner Befreiung durch die Alliierten, konnten so sichtbar konzentriert nur unter dem Chaos des militärisch-politischen Zusammenbruchs entstehen. Die heimischen KZs waren zuletzt überfüllt und das Bewachungspersonal war geflüchtet. Eine Rückfallgefahr in ein Regime des Nationalsozialismus Hitlerscher Prägung hat seit 1945 in Deutschland nie bestanden.


Trotzdem musste und muss diese angebliche Rückfallgefahr dafür herhalten, Feldzüge "gegen rechts" zu veranstalten und die geistige Begründung der Bundesrepublik Deutschland auf die Aufarbeitung der Verbrechen des Holocaust zu verlegen. Nach der Entnazifizierungswelle wurde die Ära der Vergangenheitsbewältigung eingeläutet. Das Selbstwertgefühl der Deutschen wurde systematisch durch Gehirnwäsche (Schrenck-Notzing) untergraben. Wir Deutschen bekamen zielbewusst eine Negatividentität verpasst, einen für alle Zukunft unter der Verbrämung als Gedächtnis- und Erinnerungskultur festgeschriebenen Schuldkomplex. Stützen konnte sich die "Auschwitz-Keule" auf die christliche Überlieferung der Erbsünde. Das jüdische Religionsgesetz kennt keine Erbsünde. Nur zwei Jahre nach dem Schrecken der Shoa (des Holocaust) und zwei Jahre vor der Staatgründung Israels im Jahre 1948 konnten sich Juden, von der Weltöffentlichkeit unbeanstandet, erlauben, die einheimische Bevölkerung aus weiten Teilen Palästinas zu vertreiben. Dies geschah unter Terror und brutaler Ermordung von Tausenden, auch von Frauen und Kindern. (Tom Segev,  jüdischer Historiker: "Die ersten Israelis" Siedler Verlag München 2008, ISBN 978-3-88680-2) Aber von den Arabern dort wurde dies den Juden bis heute nicht vergessen. Wer heute und hierzulande an die geschichtlichen Wahrheiten erinnert, der wird ins Abseits gestellte, verliert Beruf und Ehre. (So Martin Hohmann in seiner Absicht, im kleinen Kreis die Abkehr vom Gottesglauben als die Ursache von Krieg und Zerstörung anzuprangern. Die Medien haben ihm das Wort im Munde umgedreht, und die nach links abgetriftete CDU hat ihren Anhänger ohne Aufklärung dieser gezielten Verleumdung im Stich gelassen.) Hohmann hatte sich nach Lektüre eines Geschichtsbuches herausgenommen daran zu erinnern, dass Juden in der Sowjetführung ursprünglich eine Mehrheit bildeten, ehe sie dann selbst den stalinistischen Säuberungen zum Opfer fielen. Etwa 100 Millionen Menschenleben kostete der kommunistische Terror insgesamt, von dem heute kaum einer mehr redet. Die nicht-konfessionellen Juden waren in großer Zahl Marxisten und strebten darnach, den Kommunismus zu globalisieren (das hieß damals zu internationalisieren). Bei den meisten dieser Juden geschah dies aus echter Überzeugung und aus guter Absicht heraus.

Die illusorische Utopie eines internationalen Sozialismus wirkte ja weit über die deutschen Grenzen hinaus. Der Sozialismus ist eine Ersatzreligion, eine Art verweltlichten (säkularisierten) Christentums. Es wird kaum beachtet, dass auch im europäischen Mittelalter, in der Zeit der Herrschaft der katholischen Kirche, nicht das Neue, sondern das Alte Testament Staatsdoktrin war. Das Neue Testament ist nämlich als Staatsdoktrin untauglich. Und dies ist auch kein Zufall. Denn die christliche Lehre der missionarisch ausgebreiteten Nächstenliebe entstand aus der Überzeugung Jesu Christi vom baldigen Weltende und Weltgericht.
Als das Weltende nun aber ausblieb, erschien Mohammed und zog seine Schlüsse aus dieser Erkenntnis. Ein wesentlicher Grund der Anziehungskraft des Islams liegt in der Herabsetzung der Glaubensanforderungen. Muslimen wird nicht zugemutet, ja es wird ihnen verboten zu glauben, Christus sei als Sohn Gottes unter Schmach und Niederlage des Kreuzes gestorben. Mit oder ohne Verwesung sei er nach drei Tagen wieder körperlich auferstanden und zum Himmel gefahren. In den drei Tagen davor habe er im Totenreich den Abgeschiedenen das Evangelium gepredigt, damit auch sie noch selig werden konnten. Der Koran orientiert sich nicht an der Niederlage, sondern am Erfolg. Nach dem Koran ist die Wahrheit also am Erfolg als Zeichen der Gnade Allahs abzulesen, denn Mohammed war ein Kaufmann. Und zum Erfolg des Islam trägt das christliche Abendland nun ja nach Kräften bei. Allah gebietet nicht die Mission, die Überzeugung und Rettung anderer, sondern die Verdrängung anderer durch Einwanderung. Scharen nach diesem Gebot und aus Knappheit an Lebensmitteln hier Eingewanderter (Migranten) lassen sich zu einem wesentlichen Teil aus unserem Sozialsystem ernähren. In ihrem Land haben die Türken und andere ihre Natur vernichtet; unsere "Grünen" aber wollen sie bei uns zu Naturschützern erheben! Finanzielle Förderung von Kindern kommt überproportional dem islamischen Nachwuchs zugute. Diese Förderung gilt bei den Muslimen als eine noch vor ihrer Machtübernahme bereits an sie geleistete Zwangsabgabe der Ungläubigen aus der überlegenen List Allahs heraus. Die sozialistische Verteilungsgerechtigkeit hat sich als ein Instrument des Völker-Selbstmords erwiesen. Die bei uns an zur Herrschaft gelangten Linken aber machen verbohrter denn je gegen rechts mobil; alle konservativ denkenden Deutschen werden von ihnen als Neo-Nazis verteufelt und zum Schweigen gebracht. Dabei wollen sie nicht bemerken, dass mit den über die "Demographie" uns siegreich verdrängenden türkischen Muslimen der krasseste Nationalismus und Konservativismus bei uns Einzug gehalten hat. Aber es gilt eben den Verdacht der Ausländerfeindlichkeit zu umschiffen und  diesen Vorwurf  “den Rechten“ in die Schuhe zu schieben. Der Sieg der extremen Rechten vom Ausland her (bei uns aus der Türkei), der kaum mehr aufzuhalten scheint, er wird von den Linken noch intensiv gefördert:. Dies geschieht durch Unterdrückung aller Abwehrreaktionen gegen die Islamisierung und durch Unterstützung islamischer Einwanderung, etwa durch den Türkeibeitritt zur EU. Die Türken waren mit dem Genozid an ungefähr einer Million Armeniern Hitler zum Vorbild geworden; sie räumen ihr Verbrechen jedoch noch heute nicht ein. Ist mit der Nichtbeachtung solcher Zusammenhänge der Nachwuchs der Tätergenerationen von Auschwitz nicht noch weit dümmer, charakterloser und verachtungswürdiger als die von ihnen angeklagte Elterngeneration? Unsere Vorfahren insgesamt haben bessere Werkzeuge zur Zukunftsbewältigung uns vererbt, in Jahrtausenden errungene Erfahrung. BIOTELIE ist ein Zeugnis dafür. Das schwindende deutsche Volk aber schwätzt sich auf ein Vorkämpfertum für eine die Nationalstaaten aufhebende Weltzivilgesellschaft hinaus. "Am deutschen Wesen, soll die Welt genesen", so hieß das doch. Die Deutschen werden derzeit von einer ehemaligen, für Ideologie zuständigen, SED-Funktionärin (Angela Merkel) geführt. Sie gebärden sich als eine Gesellschaft, die für eine Politik der Moral eintritt. Es ist eine Moral, die sie nach heutigen tagespolitischen Bedürfnissen und Launen als "Diskursethik" selbst bestimmen. Auch anderen wollen sie wieder Moral predigen. Doch die anderen, insbesondere die nicht-europäischen Völker halten an ihren Traditionen und Nationen fest, und sie tun gut daran. Denn was hat es denn auf sich mit unserer neu entdeckten Moral?

Was ist denn das Ergebnis der modernen Diskursethik (Karl Otto Apel, Jürgen Habermas u. a.)? Diskursethik ist der letzte Schrei, bei ihr sollen Folgen und Nebenfolgen unseres Verhaltens ja von allen zwanglos akzeptiert werden können. Aber auch dafür benötigte man meiner Auffassung nach eine unabhängige Gutachteninstanz. Da ist der kategorische Imperativ von Immanuel Kant immer noch brauchbarer. Kant  durfte sich jedoch noch auf die Stimme des Gewissen im Menschen verlassen. Aber es tat sich eben doch ein Abgrund auf, nachdem mindestens seit Friedrich Nietzsche im Abendland Gott für tot erklärt wurde. Der christliche Glaube schwindet und die 68er Revoluzzer haben die überkommenen Sitten ihrer Eltern über Bord geworfen. Der Begriff der Sittlichkeit  fiel längst der Sprachbereinigung zum Opfer oder wurde dem Rotlichtmilieu zugeordnet.

Ich schiebe für weniger Beschulte dazwischen, dass es Im Deutschen üblich wurde, zwischen Moral (lateinisch. mōs Sitte) und der Ethik (griechisch: ëthikë epistëmë) zu unterscheiden. Moral entspringt darnach sittlichen Gewohnheiten des jeweiligen Volkes, Ethik dagegen hat seinen Ursprung in philosophischen Überlegungen über gut und böse. Es ist typisch für den Wirrwarr des Denkens der heute führenden geistigen Eliten, dass sie aus der Veränderlichkeit und den Unterschieden bei lokalen Sitten die Berechtigung ableiten, unter dem Begriff Ethik willkürlich festzulegen, was gut und böse ist. Die alten Philosophen suchten nach zeitlos gültigen Werten; meiner Auffassung nach wurden sie auch fündig. Heutige Denker erklären die Philosophie durch ihre  Art von Soziologie für abgelöst (Rudi Dutschke). Da Demokraten nur in Wahlperioden denken, werden die ethischen Werte eben auch nur kurzfristig festgelegt. Es gilt der Zeitgeschmack, den man dem Publikum beizubringen versteht: dies also scheint mir Diskursethik zu sein. Eher heimlich und unbemerkt paart sich diese neue "Ethik"  mit dem radikalen Konstruktivismus. Dieser behauptet, es gäbe keine Welt außerhalb unseres Bewusstseins, die Welt existiere also nur in unserer Einbildung. Aus der virtuellen Welt des Bildschirms holen sich die meisten ihre Erlebnisse ab. Der Begriff “virtuell“ wird dabei in der internet-verbreiteten Enzyklopädie Wikipedia bereits ausgelegt als „im Wesen und ihrer Wirkung nach einer real existierenden Sache gleichwertig“.
Die parteinehmende Politisierung hat in der gezielten Manipulation der Begriffe unserer Sprache und damit des Denkens ihren derzeitigen Höhepunkt erreicht  Entsprechend reinigt die DISS (das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung e. V.) seit Jahrzehnten das für die Medien zulässige Sprachvokabular. Diese Linken stellen sich mit solchen und mit vielen anderen Aktivitäten in den Dienst der Lebensvernichtung, denn sie schwächen das Realitätsbewusstsein und die Wirklichkeitserkenntnis. Es ist eine Art  (missverstandener) Hegelscher Dialektik, der die marxistische anhängt. So  wird die Zerstörung als Vorstufe einer noch unbekannten Erneuerung gefeiert. (Die alt-griechischen Sophisten benutzten diesen Trick längst! Wo bleibt er denn, der produktive Geist der Neuzeit?!) Die sozialistische Ethik  fiebert zusammen mit der christlichen Moral dem Weltuntergang, dem Jüngsten Gericht entgegen. Nach bioteler Auffassung dagegen hat sich die Sprache seit ihrer Entstehung als Instrument der Lebensbewältigung entwickelt und wir können die Aussage Mohammeds teilen, dass der Zeitpunkt des Weltendes nicht von uns bestimmt oder derzeit auch nur erkannt werden kann. 
Angeblich hat sich also die Auffassung von Ethik und Moral als geschichtlich sich wandelnde Erscheinung entpuppt. Der Kult der modernen "Freiheit", die Libertinität, huldigt einem platten Hedonismus, eben der Spaßgesellschaft. Alle Gelüste sollen schnell befriedigt werden. "Wir haben das Glück erfunden — sagen die letzten Menschen und blinzeln" (F. Nietzsche, Also sprach Zarathustra, KSA Bd. 4, S. 19, Z. 24-31). Als im Irrtum befangen wird von den derzeit (noch) Herrschenden erklärt, wer etwa an unveräußerliche Rechte und ewige Verpflichtungen, wer an göttliche Gebote glaubt. (Darum auch jüngst die heftige Medienattacken gegen den Papst Benedikt XVI., gegen die Kirche als letzte konservatives Bollwerk. Mit der Rücknahme der Exkommunikation gegenüber der traditionalistischen Piusbrüderschaft habe der Papst auch den Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson rehabilitiert!)

Nach der Anstrengung der Aufklärung ihrer Eltern über deren Schuld im Dritten Reich wurden (von) deren Kindern nun neue Regeln der Moral aufgestellt; als ob sich nicht Hitler und seine Schergen bereits genau so verhalten hätten!
Zukünftig soll für die Politik nicht gelten, was machbar ist, sondern das was gemacht werden soll, so tönte etwa eine Agitatorin der 68er damals. Naturrecht wird als Recht des Stärkeren und sozialdarwinistisches Muster für eine Ellenbogengesellschaft abgelehnt, um sich ein Nachdenken zu ersparen. Denn müsste eigentlich nicht jeder sehen, dass die Geschöpfe der Natur ohne Brut- und Schutzinstinkte nicht überleben könnten? Der bedeutende russische Anarchist Pjotr Alexejewitsch Kropotkin (1842  - 1919) wusste dies und beschrieb es in seinem Buch "Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt." Auch Hilfeleistung (SUBSIDIARITÄT) ist Teil der spontanen und ursprünglichen Natur. Natur- und Kulturerhaltung aber verlangt nach Grenzen. Nur beim beheimateten Menschen ist Naturschutz gut aufgehoben. Auch der biotele Aspekt des AUSTAUSCHs ist mit Grenzen behaftet. Es gäbe ohne Fortpflanzungsschranken zwischen den Arten keine Vielfalt (PLURALITÄT) der Lebewesen und überhaupt keine Fortentwicklung. Und ohne Schranken zwischen den Kulturen gibt es auch keine kulturelle Vielfalt. Multikulti sollte durch Vermischung der Kultureinebnung dienen, was deren Zerstörung bedeuten würde. Zerstört wird aber nur die deutsch-europäische Kultur; dafür sorgen die türkischen Muslime. Die 68er setzten und setzen noch auf die absolute, grenzenlose Freiheit; auf als Rücksichtslosigkeit missverstandene AUTONOMIE. Diese Leugnung der Abhängigkeit des Einzelnen von der Gemeinschaft und deren Organisation haben die jungen Linken mit den Anarchisten gemeinsam. Im real-existierenden Sozialismus galt noch das Kollektiv als die Einheit, für die alles getan werden musste (so wie auch im deutschen Nationalsozialismus für das deutsche Volk). Zur Zerstörung des (privaten) Kapitalismus hatten inzwischen aber auch die Kommunisten die individuelle Freiheit entdeckt. Die geläuterte Gesellschaft soll nur noch Rechtverhältnisse zwischen Individuen anerkennen, Nationen, ja Kollektive, seien entbehrlich geworden. Zum einzigen Gesellschaftszweck wird die individuelle Freiheit erklärt (Felix Eckard). Die Industrie mit ihrer Reklamewelt und die fiktiv-virtuellen Welt des Fernsehens konnten hierzu recht gut in den Dienst gestellt werden. Die Spa
ssgesellschaft konnte so Einzug halten.

Einige Tausende der Kinder der Aufbaugeneration zog es in die Hasch- und Drogenparadiese. Sie waren als Touristen und Geldbringer in Marokko zunächst nicht unbeliebt; die durch ihren Einsatz zu Wohlstand gekommenen Alten schickten ja die zum "freien" Leben erforderlichen Schecks. Mit dem Sechs-Tage-Krieg um Israel schlug dann das Stimmungsklima in Marokko um. Zum Ausweichquartier wurde vorzugsweise Ibiza. Viele der Freaks, Hippies und Gammler gingen als Globetrotter an ihrer Sucht zugrunde. Hierzulande aber konnten die 68er den "Marsch durch die Institutionen" (Rudi Dutschke) antreten. Zuerst wurden die bewährten deutschen Universitäten geschleift. Die Maßhalteappelle Ludwig Erhards hatte man verspottet, gegen dessen Warnung erzwangen die Gewerkschaften Arbeitszeitverkürzungen, und die Industrie holte sich Gastarbeiter ins Land, zuletzt auch um die 140 000 Türken. (Von den ersten Gruppen gingen später viele zurück in die Türkei; bis die Lehre von Multikulti unser so fruchtbares Heimatland freigab für das Ziel einer türkischen Annexion.) Die Tu-Nix-Bewegung machte von sich reden. Es war schick, sich der Industriearbeit, der Knechtschaft des Kapitalismus zu verweigern; man studierte lieber an den wie Pilze wuchernden Massenuniversitäten, die nicht über genügend qualifizierte Lehrkräfte verfügten. Soziologie und Verwandtes stand hoch im Kurs. Noch lieber diskutierte man und ließ im Extremfall auch die Putzfrauen über die Einstellung von Lehrkräften abstimmen. In den Schulen wurde der Geschichtsunterricht durch Politische Weltkunde ersetzt, die Vorgeschichte der Bundesrepublik durfte jetzt erst mit Hitlers Machtergreifung 1933 beginnen.
Dazu kam unter amerikanischer Federführung die Rückkehr jüdischer Emigranten unter Errichtung von Lehrstühlen für Politik an den deutschen Universitäten. Die "Frankfurter Schule" siedelte sich (wieder) an und erneuerte das Institut für Sozialforschung. Max Horkheimer und Theodor Adorno-Wiesenthal hatten sich dort der Synthese von Karl Marx und Sigmund Freud verschrieben. Alles was Deutschland so groß gemacht hatte, wie die preußischen Tugenden von Bescheidenheit, Genügsamkeit, Ehrlichkeit, Fleiß, Disziplin, Zuverlässigkeit, das "Mehr Sein als Scheinen" waren nun hinfällig geworden, ins Gegenteil verkehrt (in der Auslegung durch die Jugend zumindest; denn Horkheimer und Adorno gaben für den von ihnen propagierten Paradigmenwechsel, auch persönlich, kein Beispiel). 

Die anti-autoritäre Erziehung machte Schule. Heute darf nicht einmal von ihr  gesprochen werden:  so elend ging sie daneben. Unter dem Einfluss von Wilhelm Reich und unter Begünstigung durch die Pille und das Fernsehen setzte die Frühsexualisierung ein, im Extremfall bis hin zur Forderung nach Sexräumen in den Schulen. Gegen die Verfassung wurde der Schutz der Familie aufgebrochen, auch juristisch. Heute wird über die sozialistisch beherrschte Europabürokratie allen Staaten die juristische Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe von Mann und Frau aufgezwungen. Selbst der Geschlechtsunterschied gilt nicht mehr als naturgegeben, sondern sei frei wählbar, so der "Gendermainstream“. Der vermögensrechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlicher Partnerschaften folgt die Homoehe auf dem Fuße. Es ist dies teilweise eine Frucht der radikal-feministischen Bewegung, welche die Befreiung der Frau auf ihre Fahnen geschrieben hat. Da wird dann schon einmal das Kind in der Gebärmutter zum Schmarotzer erklärt (Simone de Beauvoir). Die Abtreibung der Leibesfrucht wurde weitgehend freigegeben. ("Mein Bauch gehört mir", so die 68er). Die fast obligatorischen, und ungebührlich verlängerten Schul- und Berufsausbildungen auch für Frauen halten letztere von Schwangerschaften in den günstigeren jüngeren Jahren ab, sehr häufig auch gänzlich. Gebraucht wird die akademische Bildung in der Praxis vielleicht nicht einmal zu einem Zehntel. Benötigte Fachleute könnten rascher anders wachsen. Und die Fortpflanzung überlassen wir doch lieber anderen, deshalb benötigen wir ja auch Einwanderer. Theoretisch, so tönt es aus der EU-Führung, seien doch die alten Klischees vom Wert der klassischen Familie hinfällig. Künstliche Befruchtung gewähre auch lesbischen Partnerinnen Kinder und schwule Männer lieferten bevorzugt ihren wertvollen Samen an Samenbanken, so wird man belehrt. Die entstehenden Kinder würden sich überdurchschnittlich gut entwickeln.
Schon glaubhaft. Aber die Zahl der Geburten wird doch derart herabgesetzt, dass die europäische Hochkultur durch diese Verirrungen dem baldigen Untergang geweiht ist. In der Zwischenzeit arbeiten unsere Frauen für die Kinder der Türken und anderen Einwanderer. Ob darnach hier eine höhere Kultur herrscht?? "Nach mir die Sintflut" scheint unsere verschwiegene Lebensparole zu sein, und Sodom und Gomorrha lassen lassen grüßen, zur Freude anderer.

Es darf aber doch gefragt werden, ob das Abendland nicht doch dazu berufen wäre, sich und der übrigen Welt noch zu einer Globalisierung der Rechtstaatlichkeit zu verhelfen: im Sinne der BIOTELIE, verstehe ich darunter ein möglichst lang dauerndes Gleichgewicht unter einer Vielfalt (PLURALITÄT) von Kulturen in einer Vielfalt der Natur. Denn anders ist kein Funken von Hoffnung sichtbar.
Die "Grünen" (als verkappte und heute auch bereits geständige Rote) dagegen fordern und praktizieren die "Offene Republik" , wollen Vorbilder werden für eine Welt ohne Grenzen. Die Welt aber kann in einer Staatsform und deren Handhabung kein Vorbild sehen, welche die Natur, sich selbst und ihre Anhänger zugrunde richtet.

Wenn Ihr nur nicht so voller Selbsttäuschung und Übertreibungen wäret, Ihr Linken! Da marschierten Kolonnen von Freunden der Friedensbewegung und riefen: keine Waffen! Als ob nicht gerade Franklin Delano Roosevelt und andere Pazifisten durch ihre Nachgiebigkeit, durch Ermutigung Hitlers erheblichen Anteil am Zweiten Weltkrieg gehabt hätten! Es sei hier auch an Neville Chamberlaine im Münchner Abkommen 1938 erinnert. Atomkraftgegner, Kohlekraftwerksgegner, wo nehmt Ihr dann denn die Energie her? Und woher das Land für Pflanzen und Tiere und die heimischen Ökosysteme? Woher in einem Land ohne Grenzen, das noch frisches Wasser bietet und Lebensunterhalt zum Nulltarif? Gewaltlosigkeit  fordert ihr! Da überfordert Ihr aber die Natur des Menschen. Schaut doch einmal, wie es heute an unseren multiethnischen Schulen bereits zugeht , welche Gewalt sich dort schon breit gemacht hat! BIOTELIE bescheidet sich mit HYPARCHIE, mit Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung.
Menschenrechte sind ein in Kommissionen zusammengebasteltes, dürftiges Überbleibsel der Jahrhunderte europäischer Naturrechtstradition im Ringen um richtiges Recht. Heute erzieht Ihr unter der Entschuldigung des Rechtspositivismus Mitläufer und Juristen, die weiterhin straffrei und schuldlos alles ausführen, was die Herrschenden anordnen. Ihr habt nichts dazugelernt, aber viel vergessen.

BIOTELIE als Problemlösungssystem


Die Menschheit hat eine Jahrmillionen umfassende Vorgeschichte und der Mensch ist als soziales Wesen (zon politikón, Aristoteles) über die Bewältigung der Aufgaben des Überlebens mit Fürsorgeinstinkten aber auch mit Aggressionsbereitschaft ausgestattet. Es gibt keine absolut guten Menschen, aber es gibt für andere besonders gefährliche Menschen. Die mögliche Fortpflanzungsgemeinschaft ist nur eine  von mannigfaltigen Gemeinsamkeiten zwischen allen Menschen, Menschengruppen, Rassen und Kulturen. Was den Menschen so heraushebt, ist sein Verstand; diesen richtig zu gebrauchen lehrt die Vernunft.

Wie aber gewinnt man den Ma
ßstab Vernunft? Zum erfolgreichsten oder doch folgenreichsten Verstandesgebrauch hat der europäische Mensch den anderen Rassen und Kulturen die moderne Technik zur Naturbeherrschung gebracht; die hat sich inzwischen zu einem Instrument der Natur- und Selbstvernichtung entwickelt. BIOTELIE, als Lehre der politischen Orientierung am Leben, will Abhilfe schaffen und kann sich dabei bereits auf philosophische Erkenntnisse anerkannt großer insbesondere europäischer Denker stützen. Die haben sich um die Ergründung der Vernunft bemüht. Diese Philosophen haben bereits vor über zwei Jahrtausenden erkannt, welche Gefahren für die Natur und den Menschen aus dem Verstandesgebrauch in der Technik erwachsen, und sie haben Lösungen gesucht. Die Zielsetzung der Lebenserhaltung hat sich (sogar) bis in die modernen wissenschaftlichen Gremien hinein gerettet. Seit den Festlegungen der Brundtland-Kommission 1987 geistert sie, weil den Politkern auf Bestellung so angenehm zweideutig formuliert, als nachhaltige Entwicklung (sustainable development) durch die ganze Welt. Zum Schaden für die Wahrheitssuche und -anwendung tönt es nun landauf und von "nachhaltiger Mobilität" für die Autoindustrie und "nachhaltigem Geschäft" und "nachhaltigem Wachstum" für die Wirtschaft insgesamt und so fort. Dabei hatte der Club of Rome doch so lautstark bereits 1972 auf die "Grenzen des Wachstums" hingewiesen. Alle diese Gremien und Veranstaltungen dienen bisher augenscheinlich leider nur der Selbstbestätigung und öffentlichen Profilierungssucht. So meinte Greenpeace — und die antworteten sogar direkt! — das sie finanzierende Publikum verlange nur nach spektakulären Aktionen, nicht nach Begriffs- und Zusammenhangsklärung. Tausende von wissenschaftlichen Instituten werden weltweit mit Milliarden öffentlichen Mitteln finanziert, um echte Erkenntnis von der Öffentlichkeit und jeden Reformdruck von der herrschenden politischen Klasse fernzuhalten.

Das Hauptziel, wie es eigentlich einmal gemeint war, wird im biotelen, also lebensfördernden Denken und Streben nach Klarheit als dynamische Stabilität  benannt; dynamische Stabilität  ist der eigentliche Kern "nachhaltiger Entwicklung" und BIOTELIE der dahinter stehende Wille zur Lebenserhaltung.
Dieser dialektische (in sich eigentlich widersprüchliche) Begriff dynamische Stabilität soll die Erkenntnis von Einheit und (Unter-)Einheiten bezeichnen, die so etwas wie Planmäßigkeit und Abgeschlossenheit in sich enthalten: insofern bezeichnen sie Kerne von Stabilität. Gegen und eben auch für diese Stabilität ist die Natur in Wirklichkeit jedoch voller Dynamik , d. h. in ständiger Veränderung begriffen. Die lebendigen Organismen, auch der Mensch, sind dabei bestrebt, im Gleichgewicht zu bleiben, d. h. sich selbst zu erhalten. Unter den nachweisbaren Lebewesen ist einzig der Mensch dazu fähig, über diese Zusammenhänge nachzudenken und sich gemäß seiner Erkenntnisse zu verhalten. Das ego, das Ich, ist ein solcher Kern einer sich unter in der Regel lebenslangem Identitätsbewusstsein trotz ständiger Veränderung erhaltender Stabilität.
Das Einregeln und Aussteuern von Stabilitätslagen wird in der Technik als Kybernetik (griechisch für Steuermannskunst) bezeichnet und ist uns aus dem Heizungsthermostaten am geläufigsten. Der Begriff dynamische Stabilität  bezieht sich ja auch nicht lediglich auf Lebewesen, sondern auch auf die für ihr Überleben notwendigen Umweltbedingungen.
Die von der "weißen Rasse" in den Medien so hochgespielten spektakulären Katastrophenmeldungen, sollen von der bedrückenden eigentlichen , selbstherbeigeführten Katastrophe der Selbstaufgabe des europäischen Abendlandes ablenken. (Am CO2-Ausstoß beispielsweise stirbt das Abendland nicht, auch wenn der Orient die CO2-Anreicherung der Atmosphäre jetzt erst so richtig mit ankurbelt!). 

Dringlicher wäre eine biotele Demokratiereform, denn die jetzt praktizierte Medien- und Parteien-Demokratie ist eine sehr schlechte Staatsform. Die Linken liebäugeln mit einer Entwicklung noch stärker zur Massendemokratie hin; die aber ist eine Vorstufe der Diktatur, wie schon die großen Denker im alten Rom und Athen erkannten. Keine der bisher bekannten Formen der Demokratie kann die Welt überzeugen; dabei sollen alle Staaten der Welt nach den missionarischen Wünschen der Weltmacht Amerika unsere Staatsform und Staatspraxis übernehmen! Eine bessere und überzeugendere , eine lebendige Demokratie benötigt eine Reform im Rückgriff auf bereits gewonnene, überkommene (tradierte) Erkenntnisse und aus der Weiterentwicklung dieser Erkenntnisse. Kennzeichen einer biotelen konstitutionellen Demokratie wäre ihre ständige Reformbereitschaft und -fähigkeit. Konservativ bedeutet hierbei und für uns im positiven Sinne, das Bewährte bewahren; dies ist aber langfristig nur unter ständiger Anpassung und sinnvoller Erneuerung möglich. Um den Westen aus seiner Erstarrung zu wecken, bedarf es zunächst der Rückbesinnung auf altüberkommene, auf konservative Werte; es bedarf einer Art "konservativen Revolution" im guten Sinne, im Wortsinne und mit neuen und eindeutigen Inhalten. Nicht zuletzt infolge schlechter wissenschaftlicher Vorbereitung, mangelnder Einigkeit und Zersplitterung auch in nichtwünschenswerte Ziele war eine Bewegung unter diesem Namen früher gescheitert. BIOTELIE könnte aber eine solche Einigung und Einheitlichkeit ermöglichen.
Revolution bezieht sich dabei für die BIOTELIE auf die umfassenden politischen Veränderungen, die sie für die Wiederbelebung der Reformfähigkeit insbesondere der Demokratien hervorbringen soll, nicht auf Gewaltsamkeit.

Die Parlamentarische Demokratie benötigt zum Ausgleich für das Denken in Wahlperioden eine wissenschaftlich fundierte Instanz für Langzeitpolitik frei von parteipolitischen Einflüssen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Parlamentarische Demokratie endlich wieder aus ihrer Verkrustung in einer sterilen Parteiendemokratie herausgeführt wäre. Ohne BIOTELIE bleibt jedoch auch dies wahrscheinlich ein vergeblicher Wunschtraum.

Wie kann eine solche Institution für biotele Langzeitpolitik zustande kommen? Die einschlägige Wissenschaft ist derzeit umfassend parteipolitisch korrumpiert, d. h. schlichtweg bestochen und mehrheitlich fehlbesetzt. Kein Wunder, dass sich die Träger der untergegangenen DDR so gut hier im Westen eingelebt haben! Dieselbe Verlogenheit, dasselbe Ellenbogengerangel um Macht und Geld und dieselbe Verdummung der Menschen durch Fernsehen und die übrigen Medien für dieselben sozialistischen Ziele! Ehre den alten Sozialisten und Frühsozialisten, die für die Bekämpfung des Arbeiterelends und deren bürgerliche Gleichstellung kämpften; meist waren es bekanntlich Intellektuelle und zumindest ursprünglich Gutbetuchte .
Aber später ging es auch wieder nur um die Macht, schon bei Marx und Engels, dann bei Lenin, um Macht über wehrlos und unmündig Gemachte. Man hätte den Sozialismus insgesamt als Staatsform nach dem Zweiten Weltkrieg ächten sollen, denn er war immer, da wo er staatlich wurde, ein Nationalsozialismus. Der "Internationale Sozialismus-Kommunismus" blieb immer ein illusorisch-utopisches Hirngespinst, eine Lehre der Vernichtung über Massenverführung. Aber über Deutschland bestimmten ja die Siegermächte, unter ihnen der Massenmörder Stalin, der geistige Zwillingsbruder Hitlers.

Und nun zurück zur Gretchenfrage! Wie kann eine durch eine unabhängige Wissenschaft geführte biotele Gutachteninstanz aussehen? Wie kann der alte, auch vorgeblich sozialistische, Wunsch nach einer wissenschaftlichen Regierung, die das Volk nicht bevormundet und ausbeutet, erfüllt werden?
Die "Grünen" waren eine  von den Roten auch aus der DDR schon früh unterwanderte Partei, welche die bundesdeutsche Industrie behindern sollte;  ursprünglich hatten sie gemäß der Doktrin der Gleichheit aller  für ihre Mandate und Pöstchen das Rotationsprinzip eingeführt. Die Leute an der Spitze, die das Sagen haben, sollten im Turnus regelmäßig abgelöst werden. Dies vergaßen die "Grünen" aber rasch, da sich doch bald herausstellte, dass nicht alle Menschen gleich geeignet sind, auch nicht für das politische Geschäft. Denn das verlangt nach Redegewandtheit und Theatralik, was ja nicht jedermanns Sache ist. Auch hingen die grünen Postenjäger ja bald an ihren einträglichen Pfründen.
Für eine biotele Gutachteninstanz ist das Rotationsprinzip bei der Bestellung von Gutachtern für deren Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit unverzichtbar. Da bei ihrer Zufallsauswahl aus dem Gesamtpool der höher Gebildeten und Fachleute aller Disziplinen geschöpft werden soll, mindert sich die Rate der Fehlauswahl von Ungeeigneten. Die Fähigkeit zur Selbstdarstellung und der "Wille zur Macht" haben keinen Auslesewert in diesem Gutachtenverfahren.  

Spätestens nach einer Eingliederung der biotelen Gutachteninstanz in das Regierungssystem muss also die Auswahl aus einem großen Pool von überdurchschnittlich Gebildeten und Fachleuten erfolgen. Für jede neue Problemstellung und später für die Beurteilung eines jeden biotelen Gesetzesvorschlags müssen nach automatisiert erfolgender Zufallswahl mindestens jeweils zwei Gutachter bestellt werden. Dies gilt für jede Beurteilungsstufe. Alle Gutachter arbeiten, in der Regel  zu Hause und anonym, ohne Kenntnis über die Person des oder der Mitbegutachter.
(Für Spezialuntersuchungen gäbe es wie heute im militärischen Bereich eine Art von nach außen abgeschotteter "Wissenschaftsklöster".) In den letzten Jahrzehnten wurden in den Naturwissenschaften die sogenannte Delphi-Methode für die Diskussion wissenschaftlicher Problemstellungen eingeführt., Der jeweilige Autor einer Stellungnahme wird dabei unkenntlich gemacht,, um den die Unvorhergenommenheit störenden Einfluss der "Hackordnung" einschließlich der Hierarchie (der Rangordnung) auszuschließen.
Beim biotelen Gutachtenverfahren, wird zusätzlich auch der Denkprozess selbst bestimmten Regeln unterworfen; es sind dies die nach Bewährung in Theorie und Versuchspraxis zu Regeln der politischen Vernunft erklärten biotelen Regeln, Aspekte des obersten Zielbegriffs der dynamischen Stabilität.  Die biotelen Aspekte gelten hier für Fragestellungen aus allen Lebensbereichen und sind zumindest seit Jahrhunderten fast in allen Einzelheiten anerkannt. Höchstens die Zusammenführung bioteler Regeln und ihre Verschmelzung mit einer computergesteuerten Kybernetik könnte als neu bezeichnet werden.

Die Zielsetzung im Begriff der dynamischen Stabilität  ist aber derart allgemein, dass konkrete Ableitungen von Handlungsanweisungen kaum möglich sind. Letztlich könnte dieser höchsten Autorität sogar im religiösen Sinne die Autorschaft Gottes beigelegt werden. Als Herr des biotelen Weltsystems würde dann ein Gott als Person betrachtet, wenn auch die Subjektivität des Bewusstseins mit in das System der dynamischen Stabilität einbegriffen würde. BIOTELIE stellt die Frage an die Weltreligionen, wie diese sich zu dem Gottesgeschenk der Vernunft an den Menschen stellen, auch dort wo biotele Regeln der jeweilig zu Glaubenswahrheiten erhobenen Offenbarung nicht entsprechen oder gar widersprechen. Das System der BIOTELIE lässt aber Glaubensfragen offen, soweit sie einem Beweis oder einer Widerlegung durch Wissenschaft (noch) unzugänglich sind. Als agnostisch bezeichnet man bekanntlich diese weltanschauliche Haltung der Ehrfurcht vor der Möglichkeit nicht erkannten Seins und Wesens und das Bekenntnis zum Nichtwissen im Bereich der Fragen über die letzten Dinge und Zusammenhänge. In diesem Sinne bekannte bereits Sokrates: „Ich weiß, dass ich nicht weiß".
In der Politik entspricht solcher agnostischer Enthaltsamkeit der säkulare Staat, der Religionsfreiheit gewährt. Andererseits spricht wohl nichts dagegen; die biotele Zielsetzung dynamische Stabilität zukünftig einmal an die Spitze aller Staatsverfassungen zu stellen. Mit dem Gottesbegriff tut man sich bekanntlich schwer dabei. Gott als Schöpfer und Träger des Lebens, gefasst in die Wirkform der dynamischen Stabilität, damit könnten sich auch alle Weltreligionen abfinden.

Es wird jetzt Zeit, sich mit den zwölf biotelen Aspekten als Teilziele oder Methoden zur Verwirklichung oder Bewahrung des Gesamtzieles der dynamischen Stabilität zu befassen. Sie sind unter Kreiskyb.gif  in einer Graphik zusammengestellt und  unter http://www.biotelie.de/13-aspekte.html erläutert. Die zwölf verschiedenen Aspekte können nur wenige Menschen gleichzeitig im Gedächtnis behalten bzw. von dort gleichzeitig abrufen. Sie müssen immer schriftlich vor Augengeführt werden.

Bereits John Stuart Mill (1806 - 1873) hat darauf hingewiesen, dass sich in gewählten Parlamenten zwei Parteien herauskristallisieren und in der Regierung ablösen; wir  wollen sie als die "konservative" und "sozialistische" Partei benennen; damals hießen sie Whigs und Tories. Die Sozialisten machen sich durch angebliche Verteilungsgerechtigkeit am beliebtesten. Im biotelen System würden sie sich vorrangig und einseitig der Aspekte des AUSGLEICHS und der SUBSIDIARITÄT bedienen und damit das System verfälschen. Dies geschieht unter offizieller Verfemung der AUSLESE, die man aber klammheimlich negativ betreibt. Der Aspekt des AUSGLEICHS wird dahingehend überdehnt, dass alle Benachteiligungen, auch die von Natur her, ausgeglichen werden sollen. Auf diese Weise können natürlich auch Untalentierte in führende Stellungen aufrücken. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen" (Karl Marx) ist die Losung. Aber haben denn nun alle, die aus dem gemeinsamen Topf sich bedienen, alle ihre Fähigkeiten ergründet und mobilisiert? Und wo liegen bei den Menschen die Grenzen ihrer Bedürfnisse? An derartig unkalkulierbarem Wirtschaften geht der Staat dann bankrot.  SUBSIDIARITÄT wird dann als Hilfe mit der Gießkanne ausgeteilt; Hilfe ist dann von unten her, und von den anderen Aspekten, nicht mehr abgestützt. Und so schlägt dann (nach Mill) die Stunde der Konservativen, die das Staatssäckel wieder aufzufüllen haben. Konservative betonen die Aspekte des VERGLEICHENS (d. h. bei ihnen: tradierter Bildung und des Wissens), der GEGENSEITIGKEIT (Tauschgerechtigkeit) , der AUTARKIE (Selbständigkeit) und der AUSLESE, die auf Qualität abzielt.
Aber wenn sie auch Erfolg hatten, die Konservativen, bei der nächsten Wahl verlieren sie gewiß wieder. Denn der Massenmensch liebt Geschenke und Übervorteilung anderer; scheut er doch auch kein Risiko, wenn es ums Glücksspiel geht.

Zurück zum biotelen Gutachtenprozess, der den Gutachtern immer auferlegt alle  biotelen Aspekte zu beachten .

Die biotelen Gutachter werden also dazu aufgefordert, bei jeder Fragestellung nacheinander und systematisch zu jedem biotelen Aspekt Stellung zu nehmen. Die Begutachtung erfolgt in Stufen; deren erste gilt der Beantwortung der Fragen: 
1. Ist der Vorschlag ein perpetuum mobile, also eine Unmöglichkeit nach dem Kenntnisstand der jeweiligen Zeit? 
2. Wurde der Vorschlag schon früher unter vermutlich gleichem Wissensstand begutachtet? 
3.  Welcher Personenkreis wäre bei der Durchführung des Vorschlages direkt betroffen?
4.
  Steht der Aufwand für die Begutachtung in vernünftigem Verhältnis zu einem als möglich zu erwartenden Vorteil? 
Anschließend wären dann getrennte Fachgutachten von weiteren unabhängigen Gutachtern vor einer Schlussbegutachtung einzuholen.
Für die Veröffentlichung von Ergebnissen wäre eine Ecke STIMME DER WISSENSCHAFT in allen führenden Medien anzustreben.

Im Stadium nach Bewährung von Modellversuchen wäre die Stufe der Aufnahme bioteler Gutachtenverfahren in den Gesetzgebungsprozess fällig.

Hierzu bedürfte es des Einsatzes vieler Freiwilliger, die den Führungskräften und der Gesamtbevölkerung die unentbehrlichen Vorteile einer derartigen Ergänzung der jetzigen Parteiendemokratie durch eine Instanz für unparteiische Langzeitpolitik vor Augen führen. Eine katastrophale Situation des Parteienversagens könnte schließlich den Ausschlag geben. Die notwendigen Strukturen müssten jedoch bereits bereitgestellt worden sein, um in die Bresche springen zu können. 

Für die technischen Abläufe und das Personal wären dezentrale Kontrollkörperbüros unter verantwortlicher Aufsicht von Direktoren zuständig. Diese hätten aber keinerlei Eingriffsrecht in die Gutachtenverfahren selbst. Jedermann würde unter Entrichtung einer Antragsgebühr, wie heute bei den gewerblichen Patentämtern, dazu berechtigt, einen  Verbesserungsvorschlag zur biotelen Begutachtung einzureichen. Der Antrag könnte sich hier auch auf politische und soziale Verbesserungen richten und würde zu Erfolgsprämien berechtigen. Jeder biotele Gesetzesvorschlag wäre vor dem Inkrafttreten der direkten elektronischen Abstimmung der von seinen Auswirkungen mutma
ßlich direkt Betroffenen zu unterwerfen. Jeder direkt Betroffene hätte in den Massenmedien die Möglichkeit, sich täglich darüber zu informieren, ob seine Kategorie der Betroffenheit aufgerufen ist, d. h. ob er wahlberechtigt ist.
Im Zeitraum eines schwebenden biotelen Gesetzesverfahrens wäre in den Massenmedien eine Berichterstattung, die von der herrschenden wissenschaftlichen Meinung abweicht, unter empfindlicher Bestrafung der Nichteinhaltung zu unterbinden.
Die biotele Gesetzgebung wäre also ein Instrument der direkten Demokratie im doppelten Sinne: 
Zum Ersten würde jeder fähige Bürger zu einem potentiellen Gesetzgeber, während er heute bei einer politischen Parteivertretung um Gehör bitten und seine Vorschläge dem Filter parteipolitischer Interessen unterwerfen muss.
 Zum Zweiten würden direkt von einem biotelen Gesetz Betroffene in die Lage versetzt, einen biotelen Gesetzesvorschlag durch Mehrheitsabstimmung zu Fall zu bringen. Auch alle Regierungsgesetze, d. h. parlamentarisch kanalisierte, müssten der biotelen Begutachtung unterworfen werden und könnten durch sie zu Fall gebracht werden. Die Blockierung eines Regierungsgesetzes durch ein bioteles Gesetz träfe aber nur dann zu, wenn gegen das biotele Veto gegenüber dem Regierungsgesetz (Parlamentsgesetze inbegriffen) , ausgesprochen vom biotelen Kontrollkörper, kein Veto von Seiten der Mehrheit der Betroffenen erfolgen würde. Die Parlamentarier könnten also gegen hochwahrscheinlich erhebliche objektive Interessen der Mehrheit nicht mehr so leicht über die Köpfe dieser betroffenen Mehrheit hinweg entscheiden. Die Vorbereitung von Regierungsgesetzen würde in Parlamenten und Regierungen sorgfältiger erfolgen, um sich den Ärger und die Blamage eines biotelen Vetos möglichst zu ersparen.
Entsprechend des naturrechtlichen Ursprungs der biotelen Gesetzgebung
gilt neben den zwölf biotelen Aspekten auch noch ein Recht zur Selbstbenachteiligung: Niemand darf durch bioteles Gesetz von einer Selbstschädigung abgehalten werden. Hier (und auch in anderen Bereichen) könnten sich biotele und Regierungsgesetzgebung ergänzen. Denn nur ein Regierungsgesetz könnte beispielsweise zum Schutz von Suchtkranken vor sich selbst eingreifen.

Besonders heikle und nicht-zeitgemäße biotele Gesetzesvorschläge müssten "auf Eis gelegt" werden, bis durch die Zeit dafür reif ist. Da die biotele Gesetzgebung zustimmungspflichtig ist, muss sie im Verfahrensablauf darauf hinwirken, sich selbst nicht unbeliebt zu machen. Unterstützt werden soll biotele Gesetzgebung durch die Mitwirkung bioteler Vereine, die sich aus fast allen Vereinstypen, wie Sport- und Freizeitvereinen, bilden können. Solche Vereine hätten freiwillig ihre Bereitschaft zur Unterstützung der BIOTELIE zu erklären und sich darin zu beweisen. Nur dann dürften Vereine den Ehrentitel biotel zusätzlich führen. Es wird davon ausgegangen, dass die positiven Auswirkungen bioteler Gesetzgebung im Hinblick auf den Frieden zwischen den Einzelnen und den Staaten und der Wohlfahrt der Menschheit insgesamt, sich den Völkern einprägen und Blockierungen durch Betroffenvetos selten machen würden.

Die biotele Gutachterübereinstimmung ist Voraussetzung dafür, dass ein bioteler Gesetzesantrag zur Abstimmung gestellt wird, um in Kraft gesetzt zu werden. Die hierfür erforderliche Überschaubarkeit der zu beurteilenden Sachlage und Zusammenhänge ist verhältnismäßig selten und kann nur aus dem Wissensstand und Überzeugung der Zeit heraus beurteilt werden.
Bei der großen Masse der Gesetze handelt jedoch es sich um Kompromisse zwischen Ansichten und Interessen, die weiterhin in den Parlamenten und Regierungen ausgehandelt werden müssen.
Wegen dieser Selbstbegrenzung ihrer Zuständigkeit ist BIOTELIE eine, möglicherweise sogar die erste, nichttotalitäre Staatsutopie. Die Überprüfung im Modellversuch hat zu ergeben, ob BIOTELIE auch eine nicht-illusorische Utopie ist.

Es würde anzustreben sein, dass unter bioteler Begutachtung ein Katalog besonders lebenswichtiger künftiger Gesetzgebungsmaterie vor der Fortdauer von sachlicher Fehlunterrichtung der Bevölkerung durch die Massenmedien geschützt würde. Werden doch Massenmedien in der Regel stark von Einzel-, Partei- und Gruppeninteressen beherrscht. 

Die Menschenrechte müssen neu definiert werden, nur aus Menschenpflichten können sie erwachsen und dann auch Frucht tragen. 
Da steht heute verabsolutiert das Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen. Wie viele Eltern aber erfüllen nicht die Pflicht, ihre Kinder zu ernähren und zu erziehen, auch weil sie es gar nicht können? Staatlich garantierte Verantwortungslosigkeit! Ihr tadelt China wegen Verletzung der Menschenrechte, wenn dort Geburtenbeschränkung praktiziert wird. Könnt ihr denn wirklich bei einer zahlenmäßig explodierende Menschheit jedem ein Recht auf Leben, auf ein würdiges Leben, garantieren?
Moderne Verhütungsmittel haben Geburtenkontrolle leicht gemacht, nur bei deren konsequenter Anwendung kann die Naturzerstörung aufgehalten werden. Ehe es zu spät ist, sollte dies begriffen werden. Der Kampf, der Krieg zwischen den Kulturen, wird durch die Geburtenrate bestimmt und entschieden. Solange kein besseres Rechtssystem herrscht, ist natürlich Kritik an Menschenrechtsverletzungen durchaus angesagt. Folter etwa beispielsweise würde sich mit dem biotelen Aspekt der HYPARCHIE, d. h. der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, nicht vereinbaren lassen. Es kommt auf Einzelheiten und Handhabungen von Gesetzen an.  

Abschaffung der Todesstrafe? Dann ist der Verbrecher absoluter Herr über Leben und Tod, die höchste Autoritt. Kann man dies wollen? Genauere Beobachtung, bessere und möglichst sichere Beweisführung müssen Voraussetzung für Vollstreckungen von Todesstrafen sein. Bei Verbrechen gegen Leben und Gesundheit muss Opferschutz vor Täterschutz gehen. Den gemeinsten aller Verbrecher, der entwürdigende Verbrechen wie Menschraub, Zwangsprostitution und Sucht oder Mord auf Bestellung zu seinem organisierten Geschäft macht, könnt ihr doch nicht mit Freiheitsstrafe beikommen, die ihr früher oder später auf Bewährung verkürzt!
Konsequent durchgesetzt und eingesetzt darf erwartet werden, dass die Vollstreckung von Todesstrafen selten werden kann; und dies ist auch anzustreben (vgl. Hyparchie oben).

Den Datenschutz haben die Parteien bereits ins Grundgesetz laviert. Nach dem Missbrauch und der Schändung der nationalen Ehre durch den Führerstaat, bekamen wir Deutsche die Menschenwürde, die gleicherweise auch für Fremde gilt; heute bleibt uns von der Ehre gerade noch der Datenschutz (Günter Zehm). Der biotele Aspekt des VERGLEICHENS steht für die Aufklärung, welche nach Hoffnung der abendländischen Denker die Befreiung der Menschheit einläuten sollte. Heute wird Datenschutz zur Knebelung der Information als wesentlicher  Freiheitsgrundlage missbraucht. Nun lässt sich unter diesem Mäntelchen die Wahrheitssuche so richtig behindern und die schrägsten Machenschaften lassen sich leichter unter diesem Mäntelchen verstecken. Die Korruption ist weltweit zur Bedrohung Numero 1 geworden für Natur und Menschheit. Mancherorts hat die Schattenwirtschaft alle reguläre Wirtschaft bereits überrundet. Auf die Überwachung des Geldverkehrs und der Finanzströme wird man nicht verzichten können; schon gar nicht, wenn man die Allmacht des "Kapitalismus" brechen will
Transparenz (Durchschaubarkeit) ist gerade auf wirtschaftlichem Gebiet die Voraussetzung für die Verhinderung von Machtmissbrauch. Auf Großkapital kann die auf Milliarden angewachsene Menschheit nicht verzichten, die negativen Seiten des "Kapitalismus" lassen sich nur durch eine funktionierende globale Rechtsordnung eindämmen, die Macht von Reichtum stärker entkoppelt. 

Die Regierungen können großspurig vor der Weltöffentlichkeit Vereinbarungen zum Schutz des Lebens treffen, aber eingehalten werden sie in großem Umfange nicht einmal von ihnen selbst; die Mächtigen haben oft ganz andere Interessen. Früher herrschte in allen Staaten noch religiöse Überzeugung. Religionen, einschließlich der profanen Religion des Sozialismus, leben und profitieren von Not und Elend der Massen. Der Mensch in Not  ist zu gegenseitiger Hilfe bereitwilliger. Ist aber den Menschen nicht mehr zu helfen, so flüchten sie in die Hoffnung einer Geborgenheit in Gott oder einer anderen Autorität 
Eine Regierung, die heute allgemeinen Wohlstand anstrebt und erreicht, muss mit der Glaubensschwäche seiner Bürger rechnen. Es wacht dann nicht mehr das Auge Gottes, das alles sieht, auch das Verborgene. Nun bedarf es der Überwachungskameras und anderer technischer Instrumente. Das Misstrauen gegen das Datensammeln in Computern ist unter den heutigen Umständen berechtigt. Erst eine unabhängige biotele Gutachteninstanz kann die Zuverlässigkeit der verantwortungsvollen Bewahrung von persönlichen Daten in Zukunft wahrscheinlich machen. Die Cyberspace-Utopien könnten insofern ein Stück wünschenswerter Wirklichkeit werden, als sie der Menschheit ermöglichen könnten, den Instinktverlust durch ein fast automatisiertes System der kybernetischen Vernunft teilweise wettzumachen. Organisierte biotele Vernunft könnte ein neues Instrumentarium des Überlebens werden. In dem noch utopischen biotelen Weltgesetz-Vorschlag, das anhand der biotelen Aspekte ausgelotet wurde, wird empfohlen, keine  eugenischen Zwangsmaßnahmen vor Ablauf eines Forschungszeitraumes von einem Jahrhundert vorzusehen, wenn überhaupt je welche. Der zurückliegende Terror und mancher "sozialdarwinistischer" Unfug entspringt nicht nur der Missachtung von HYPARCHIE, dem Gebot der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, sondern er entspringt schlicht der groben Unwissenheit jener Zeiten. Von solcher Unwissenheit ist auch heute und wahrscheinlich noch geraume Zeit auszugehen. Es könnte sich jedoch auf  Grund sorgfältig erhobener Gendaten in Zukunft einmal herausstellen, dass über statistische Fortpflanzungsraten schwere Erkrankungen in einem bedeutenden Umfang vermieden werden können. Ein Verzicht für alle Zukunft auf diese Möglichkeit wäre deshalb unverantwortlich und töricht. Krankheit und Siechtum engen die menschliche Freiheit beträchtlich ein. 
Deshalb müssen  Daten für die Wissenschaft zum Erkenntnisgewinn sorgfältig  gesammelt werden, gerade auch biologische und medizinische, aber sie müssen auch sorgfältig vor unbefugtem Zugriff für Einzel- und Gruppeninteressen geschützt werde.

Der heute übliche inflationäre Gebrauch des Begriffes AUSGLEICH, soll allen irgendwie Benachteiligten die Lästigkeit der Dankbarkeit für von anderen erfahrene Hilfe (SUBSIDIARITÄT) abnehmen: Hilfe wird zum Rechtsanspruch erhoben und zunehmend kommerziell auf Staatskosten erteilt und dabei häufig auch entmenschlicht. Im biotelen Sprachgebrauch ist Ausgleich  unzeitgleiche Gegenseitigkeit.. Der Ausgleich des heutigen Sprachgebrauchs aber wird weitgehend unter Hilfe eingereiht. Sogenanntes "lebensunwertes Leben" wegen Hilflosigkeit  gibt es nicht. Hilflose Menschen sollen, so sie keinen ständigen Widerwillen gegenüber dem  Leben haben, erhalten werden. Dies gilt solange, wie Menschen sich für die Versorgung  Hilfloser zur Verfügung stellen. An der Pflege der Kranken können auch Gesunde reifen und wachsen. Die Regierungsgesetzgebung, d. h. die parlamentarische,  hat über die Höhe der Hilfe aus allgemeinen Steuermitteln immer neu zu bestimmen. Jedoch darf Hilfe nicht (länger) dahingehend sich auswachsen, dass sich Schwache und Hilfsbedürftige stärker fortpflanzen als Gesunde. Und dies berührt sich auch mit der Bevölkerungspolitik der Staaten gegenüber wachsenden Minderheiten. Minderheiten können ein sehr fruchtbares Element eines Staates sein. Aber expandierende Minderheiten können die Probleme und die Konkurrenz der Kulturen bis zum Bürgerkrieg steigern.
Es ist eine Schwäche abendländischer Politik, in hochindustrialisierte Staaten Einwanderer aufzunehmen, sie sich des Sozialsystems zur eigenen Vermehrung bedienen; zum Nachteil aller wachsen manche nicht auf Dauer ebenbürtig in den industriellen Leistungsaustausch  hinein. Hier wird der so zentrale biotele Aspekt der GEGENSEITIGKEIT zu Fall gebracht. In Einzelfällen darüber zu befinden, käme nur einem international besetzten unabhängigen Gutachtenverfahren zu.  Wir Deutschen sollten ja durch die Verkehrungen der Maßstäbe unter Hitler gegen die ansonsten menschlich übliche Überheblichkeit und Selbstüberschätzung gefeit sein. Aber noch heute kennt ja das Führerprinzip fast in allen Entscheidungsinstanzen keine Ausnahme!

Eine  Ausnahme aus früherer Zeit ist mir aus dem Schulwesen erinnerlich, nämlich das konsequent angewandte "Französische Abitur" in der ehemaligen Französischen Besatzungszone (Südbaden). Die Prüfungsarbeiten der Abiturienten wurden anonymisiert unter Nummern von fremden Lehrern zensiert. Die Mündliche Prüfung fand durch schulfremde Lehrer statt. Aber der Linksdrall heutiger Politik zielt gegen alle Erfahrung auf die Abschaffung des gegliederten Schulwesens und einer positven  AUSLESE. In Einheits- oder Gesamtschulen, so wird angestrebt, sollen alle Schüler jeglicher Begabung und der unterschiedlichsten Förderung durch das Elternhaus zusammen unterrichtet werden. Auch dies läuft unter dem sozialistischen Slogan des Ausgleichs.. Kinder mit schwächerer Begabung und aus ungünstigerem Milieu sollen dieselben Aufstiegschancen bekommen. Ein solches Vorgehen aber ist ein Verbrechen gegen die begabten Schüler und senkt das geistige Niveau insgesamt. Begabte Schüler und auch im Elternhaus besser geförderte und disziplinierte Schüler lassen sich selbst bei höherer Schülerzahl je Klasse auch im heute verfemten "Frontalunterricht" vom Katheder aus erfolgreich unterrichten. Das moderne Schulsystem aber fordert immer kleinere Lerngruppen und eine immer höherer Lehrerzahl. Da kann dann freilich nicht genug Geld in das Bildungssystem gepumpt werden! BIOTELIE setzt natürlich auch hier auf Vielfalt, auf PLURALITÄT. Der Sport gilt auch,  für die Medien zuvorderst,  dem Wettkampf als Ersatz des Krieges; besonders in Deutschland ist er ein letztes Ventil des Nationalismus. Beim Sport stößt man sich nicht an gründlicher Auslese der Talente und deren gesonderter Schulung. Die Folgen einer Nachlässigkeit gegenüber dem Aufbau von Eliten  werden ja im Sport sofort sichtbar! 
Ein wesentliches Kampfmittel sozialistischer Politik war und ist der Neid, am verheerendsten aber der Intelligenzneid, der  Millionen dahinmordete. Auch hier muss eine biotele Umerziehung ansetzen. Es begann ja schon im Kleinen mit der Schönrederei (griechisch: dem Euphemismus). Alle höheren Schulen wurden vornehm zu "Gymnasien" erhoben und es hagelte nur so an Akademien und akademischen Titeln. BIOTELIE dagegen soll allein  durch die Wirksamkeit bioteler Gesetzgebung überzeugen und erziehen, zum Pflichtgegenstand in Schulen sollte es nicht erhoben werden. Diese Zurückhaltung brachte mir den Vorwurf der "Geheimlehre" ein, ausgerechnet aus Kreisen der deutschen Muslime!  

Wenn es dann aber um Finanzdaten geht, wird die Kritik fast noch schärfer. Eine Kritik, die wie die "Kritische Wissenschaft" aus der
"Frankfurter Schule" (Horkheimer, Adorno u.a.) zur systematischen Krittelei missriet. Und so wird man den Vorschlag heute heftig ablehnen, das Bargeld zugunsten des Chipgeldes im elektronischen Portmonee abzuschaffen. Ich muss mich hier zu diesem Thema viel zu kurz fassen, um gänzlich verstanden zu werden. Aber nur, wenn die Geldströme vom Computer unter gesetzlicher Programmgestaltung unter Kontrolle genommen werden, kann z. B. eine Arbeitszeitverkürzung im Ausgleich gegen deren zunehmende Rationalisierung durchgeführt werden. Nur so lässt sich das Problem der Arbeitslosigkeit auf Dauer beseitigen. Sonst würde die Schwarzarbeit noch stärker ausufern und damit auch schreiendes Unrecht. Und noch ein kurzer Einwurf: Sind uns Millionen von Drogenabhängigen, Hunderttausende zur Zwangsprostitution oft noch fast als Kinder verschleppter Frauen so gleichgültig, dass wir nicht über einen durchschlagenden Feldzug gegen das organisierte milliardenschwere Verbrechertum nachdenken und reden dürfen?
Ersatzwährung hin oder her: Gold, Edelsteine und Kunstwerke können von den Staaten so weit registriert oder eingesammelt werden, dass die Decke für den heute eingerissenen umfassenden Missbrauch zu knapp wird. Nicht konvertierbare und allgemein anerkannte Währungen werden schwerlich den Zugang zu Macht und Geltung finden. Aber zur Abwehr und Vermeidung des Betrugs im großen Stil und von verwerflichen Geschäften bis hin zum Waffenhandel muss der biotele, von Korruption deutlich gereinigtere Staat alle  offiziellen Geldflüsse überwachen können. Die Eindämmung auch des Kleinbetrugs mag anfänglich auch den sonst biederen "kleinen Mann" schmerzen; der rüde "Raubtierkapitalismus" (Helmut Schmidt) zu Lasten der Fleißigen und Anständigen kann ohne lückenlose Geldflusskontrolle nicht gebrochen werden.  Die Enteignung des Privateigentums war der falsche Weg. Der Staatskapitalismus ist nicht besser. Ohne Kapital geht's schon gar nicht, ohne Großkapital kann Großindustrie nicht betrieben werden. Das Spekulantentum, das sich an über Leistung und Vermögenswerten ungedeckten Schecks mästet, muss zur Strecke gebracht werden, nicht der "Kapitalismus" als Ganzes. Gemeint ist die Spekulation mittels von Papieren, hinter denen kein Wert steht, und die von der Allgemeinheit dennoch wie werthaltige "gerettet" werden müssen. 
Biotelie tritt jedoch dafür ein, dass noch und auch wieder Raum für einfachere Lebensweisen und für eine Vielfalt von Kulturen bleibt. Ohne vernünftige globale Geburtenregelung geht dies nicht. Und Geburtenregelung hat es immer gegeben, nur zumindest in neuerer Zeit keine vernünftige. Allein in gegliederten und überschaubaren Gemeinwesen kann Demokratie gedeihen, nicht in anonymen Mammutstaaten. Unter dem militärischen Schirm einer Weltpolizei  könnte die kulturell fruchtbarere Kleinstaaterei wieder aufblühen. Welche Bedeutung hätte die kleine Schweiz noch in einem zentral regierten Gesamteuropa? Aber staatliche Selbstständigkeit setzt die Fähigkeit zur Selbsterhaltung (AUTARKIE) voraus. Sie ist heute etwa im Kosovo nicht gegeben. 

Nur eine dank ihrer Unabhängigkeit und fruchtbarer Auswirkungen zur wissenschaftlich gestützten Weltautorität aufgestiegene biotele Weltverfassung könnte die allgemeine Abrüstung der nationalen Armeen auf leicht bewaffnete Polizeikräfte durchsetzen. In Etappen könnte so eine gemeinsame hochgerüstete Weltpolizei aufgebaut werden, die in etwa sieben gleich stark bewaffnete Blöcke aufgeteilt ist. Jeder Block wäre für ein ganz bestimmtes Territorium zuständig und alle Weltpolizeieinheiten wären personell international besetzt. Eine einheitliche Weltpolizei würde der menschlichen Machtgier verfallen. Die Weltpolizisten aus aller Welt wären großenteils bei Gastfamilien untergebracht und würden die nationale Abrüstung im Verlauf ihrer Berufsausbildung in den Behörden und Betrieben überwachen.
Ihr kasernierter bewaffneter Teil wäre für Rechtssicherheit aber auch für Katastrophenhilfe zuständig.
Die Bedeutung der UNO als Verhandlungsinstanz für die Zusammenarbeit der nationalen Regierungen würde immens steigen. Und dies gerade in Konkurrenz zur biotelen Kontrollkörpergesetzgebung.

Hartnäckig am Sozialismus Festhaltende, wie der aus dem Exil in den USA in die DDR remigrierte Stefan Heym, sahen und sehen den weiterhin gültigen Kern des Anliegens von Karl Marx und Friedrich Engels darin, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beenden. Die extreme und unvermeidbare Verkehrung dieses Zieles in sein Gegenteil durch die sozialistischen Theorien und die sozialistische Praxis wollten und wollen sie nicht sehen. Aber zunächst sollte man von gar nicht so seltenen Fällen absehen, in denen sich Menschen ausbeuten lassen wollen; gerade die Massen haben es an sich, gerne belogen und betrogen zu werden. (Vulgus vult decipi, ergo decipiamur, sagten die alten Römer: „Die Menge will getäuscht  werden, also täuschen wir sie“.)  Wie viel leichter und bequemer ist es doch sich führen zu lassen. Von der Führung zur Verführung aber ist der Weg nicht weit, und die Versuchung der Macht ist groß. Und dies war ja auch eine Erblast der DDR auf dem Wege zur Entwicklung zu einer freien und eigenverantwortlichen Lebensführung nach 1989. Schließlich mussten selbst die sozialistischen Staaten die Vorteilhaftigkeit des Marktes anerkennen; dessen Stärke liegt ja im Aspekt der GEGENSEITIGKEIT beim AUSTAUSCH  und in der Freiwilligkeit dabei, also dem Antrieb der AUTONOMIE der Beteiligten und deren Beteiligtsein überhaupt.
Das System der BIOTELIE setzt die Verfolgung der ursprünglichen und berechtigten Zielmotivation des Sozialismus fort. Nur drücke man sich etwas bescheidener aus. Im Punkt der stufenweise und allmählichen Sozialisierung der Bodenschätze nach Errichtung des biotelen Weltstaates geht BIOTELIE sogar über die Ziele der bisherigen sozialistischen Staaten hinaus. Diese waren ja auch alle Formen des Nationalsozialismus. Nach angemessener Übergangzeit bliebe den Bürgern eines rohstoffreichen Staates nur noch das Vorrecht der bevorzugten Ausbeutung der Quellen zu angemessenen Arbeitskosten. 
Inzwischen liegt mir die Überlegung nahe, es auch bei den Bodenschätzen bei den traditionellen Eigentumsrechten zu belassen. Stattdessen würde deren Rationierung zugunsten kommender Generationen durch die biotele Instanz eine sachlich gesehen bessere Lösung bieten. Das "Recht der Reihenfolge" müsste  nämlich nicht durchbrochen werden.
Zu einer globalen Vergemeinschaftung des Bodens als solchem käme es nämlich nie, da sonst keine Anpassung und Bindung der Menschen an Landesbesonderheiten und keine Entwicklung eines Heimatgefühles mehr stattfänden. Auch nach einem katastrophalen Erdbeben können die Einwohner von Tokio oder Mexiko oder San Francisco nicht in Berlin aufgenommen werden. Aus einem internationalen Katastrophenfond hätten die Opfern allerdings Schadensersatzansprüche: dies im echten Sinne von biotelem AUSGLEICH.

Welche ist aber nun die beste Herrschaftsform? Die gemischte (Aristoteles). 

Es geht um das schon von der Antike aufgeworfene Problem, die Monarchie und Aristokratie (als Herrschaft der Besten) der Demokratie  einzuverleiben. (Demokratie, das ist Volksherrschaft, was in Europa und besonders in Deutschland weithin vergessen ist.) Die Partie der Monarchie übernimmt dabei die Verfassung. Gemeint ist der Teil einer Verfassung , der nicht von den Parteien nach Parteiinteressen ständig geändert werden darf und geändert wird . Auch mit der Aristokratie ist nicht diejenige aus der Vergangenheit gemeint, die in ungerechtfertigten Privilegien und Geburtsvorrechten erstarrt war. Das moderne aristokratische Element einer Demokratie trägt dem Umstand Rechnung, dass eben nicht alle Menschen gleich an Begabung, Bildung und Ausbildung sind. Es muss versucht werden die Einwirkungsmöglichkeit der Eliten, nämlich besten Kräfte auch aus der Fachwelt, gegen sachlich-fachlich unqualifizierte Mehrheiten zu stärken. Dabei müssen Einzel- und Gruppeninteressen aber eingedämmt werden. Diesem Ziel muss das unabhängige biotele Gutachtenverfahren dienen.

Ich komme zurück auf den Unterschied von Ethik und Moral. Die Ethik in der Moderne stützt sich wesentlich auf die Praktische (handelnde) Vernunft Immanuel Kants. Der kategorische Imperativ, das Sittengesetz, ist nach der Überzeugung Kants in jedem Menschen vorhanden und begründet die Pflicht ihm zu folgen. Ja, in der Verfolgung dieser Pflicht, sei einzig die Möglichkeit der Freiheit gegeben. "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne", so lautet bekanntlich der "kategorische Imperativ"Die Maxime bedeutet dabei die Absicht. Wer aus anderen Motiven handelt, etwa aus Gefühlen heraus, der erweist sich als von ihnen abhängig und unfrei. In diesem Ansatz schlummert auch der universalistische Ansatz einer allgemeinen Menschwürde und der Menschenrechtslehre. 
Gegen solchen Rigorismus mit unmenschlichen Folgen wurde zu Recht immer wieder Kritik zu Gunsten gewachsener Moral erhoben  Nein, wir dürfen beileibe die Antriebe des Mitgefühls und der Sympathie für andere nicht in uns unterdrücken. Solche Antriebe müssen gelegentlich den Vorrang haben, etwa wenn es um das Wohl von Familienangehörigen geht. Über ein reiches Gefühlsleben verfügt die große Mehrheit der Menschen, um den höheren Verstandesgebrauch ist es schon fraglicher bestellt. Die biotele Definition von AUTONOMIE entspricht dem Gebot nach  "Selbstgesetzgebung" (im wörtlichen Sinne von Autonomie). Politisches Verhalten stellt  aber nicht so sehr auf die Absicht ab, sondern ist auf den Erfolg ausgerichtet. In der Politik genügen gute Absichten nicht. Der Erfolg, die Folgen von Handlungen, lassen sich glücklicherweise in gewissem Umfang mit Hilfe der Wissenschaft feststellen; aber leider lassen sich Erfolge und Misserfolge nur in geringerem Umfange voraussagen.
Aus dem Dargelegten heraus muss es zur Pflicht erklärt werden, in der Politik stärker auf Rationalität abzustellen und nicht so fast ausschließlich, wie heute, auf das Gefühl.  Gefühlskonstellationen, und dazu noch solche der Massen, sind bekanntlich äußerst wetterwendisch. Dies zu korrigieren ist das Anliegen der biotelen Demokratiereform, denn ohne diese Reform ist Demokratie auf Dauer unhaltbar. Sie bleibt sonst eine Vorstufe der Diktatur, wie die Alten schon wussten. Und wir sind dieser Diktatur bereits näher, als viele ahnen.

Die derzeit bei uns herrschenden Ideologie zielt auf die Zerstörung der Nationen, ja der Gemeinschaften bis zu den Familien hinab und richtet sich am isolierten Menschen aus. Dies ist die Tendenz der Menschenrechte. Diese wurden übrigens bereits von Karl Marx als "egoistische Bürgerrechte... für von dem Gemeinwohl getrennte Menschen" abgelehnt (MEW Bd.1 Berlin 1961, S.364, zitiert nach Alain de Benoist, Kritik der Menschenrechte, JF-Edition, 2004) Heute wird unter dem Titel "Freiheit" jedem Gelüst, jeder Laune nachgejagt. Freiheit ist jedoch nur innerhalb einer erlebten Gemeinschaft zu erlangen; positiv gefasste Freiheit bedeutet Teilhabe am öffentlichen Leben und am Staat, nicht nur Schutz vor Staatseingriffen. Die noch kärglich-sparsame biotele Definition von negativ ausgerichteter AUTONOMIE [Freiheit] erweitert sich jedoch mit dem Recht zum direkten Gesetzgebungsantrag vor der biotelen Gutachteneinrichtung ins Positive. Jeder Einzelne würde damit nicht nur Selbstgesetzgeber, sondern hätte auch die Chance zum Gesetzgeber vieler oder gar aller zu werden; entsprechende Fähigkeiten  und Willenseinsatz vorausgesetzt.
Aus dieser Einzelheit des biotelen Aspektes der AUTONOMIE  heraus wird ersichtlich, wie eng Gesundheit (HYGIENE), Naturrecht und deren Handhabung im System der politischen Kybernetik (der biotelen Gutachteninstanz) zusammenhängen. Denn dem "Recht auf Leben" in der Sprache der Menschenrechtler ist nur durch Verbesserung von Gesundheit (HYGIENE) näher zu kommen. Auch Freiheit ist ein Teil dieser Gesundheit, wie sie sich in einer Massengesellschaft nur durch die Organisation innerhalb einer richtigen Rechtsordnung verwirklichen lässt. Optimal und global umfassend  ist dies nur in einer biotelen Rechtsordnung möglich.  

Gemeint ist Naturrecht, das nicht der Reihe nach aus allen Begriffsauffassungen von Natur und Recht (Erik Wolf) zusammenbuchstabiert wird. Die daraus hervorgegangene Widersprüchlichkeit hat ja den Begriff Naturrecht so in Verruf gebracht. Im biotelen Naturrecht  fallen Natur und Recht mit Sozialhygiene verschmelzend zusammen.  In ihrer Verwirklichung  bleiben Gesundheit und Recht  untrennbar an die Unterstützung und Kontrolle durch das System der politischen Kybernetik gebunden. Dasselbe Ziel schwebte, allerdings noch vage, übrigens ursprünglich auch Karl Marx vor; es ist das Ziel einer durch menschliche Vernunft geordneten Zukunft. "Marx und Engels gingen von der Existenz objektiver Gesetze aus." (MEGA, Vierte Abteilung, "Annettes Philosophen-Stübchen", Gesetz in der DDR http://www.thur.de/philo/as13.htm ) (Bei Marx und Engels allerdings in Überzeugung ihrer Erkenntnis der gesellschaftlichen Gesetze, die sie den Naturgesetzen an die Seite stellten.)
Nach wie vor spuckt die marxistische Dialektik in den Köpfen herum. Es besteht weiterhin die Bereitschaft, echte Reformen zu hintertreiben. Nur aus dem totalen Versagen der alten Ordnung durch eine Überspitzung des Unrechts bis zum Extrem könne der "Umschwung" bewirkt werden.
Und dieser landet dann wiederum im anderen Extrem. Das Alte müsse zerstört werden, um dem Neuen Platz zu schaffen. Wie nahe doch wieder an dem Nietzsche-Zitat: "Also sprach Zarathustra: Was fällt, das soll man auch noch stoßen!" Wir haben dieses Hinundherpendeln zwischen Extremen ja schon im Zusammenhang mit der Parteienpolitik gesehen. Der das Echte bewahrende Konservative jedoch ist sich bewußt, dass so vieles, gar zu vieles, heute zerstört wird, das Jahrmillionen zu seiner Entwicklung bedurfte und durch Neues nicht ersetzbar ist. Die Phantasie mag grenzenlos sein, der Lebensraum ist begrenzt, und Dinge (und auch Lebewesen) stoßen sich im Raum.

Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Gerechtigkeit durch Teilen und Verteilungsgerechtigkeit..Gerechtigkeit durch Teilen bezieht sich in erster Linie auf unverdiente Güter, welche die Erde für die Menschheit bereit hält. Eine solche Umverteilung erfolgt freiwillig im Rahmen des Selbstschädigungs- und/oder "Rücktritts"rechts und über globale biotele Verteilung. Unsere Erde kann diese Schätze nur bereithalten, solange die Menschheit sich selbst durch Geburtenregelung in Grenzen hält, solange sie dem AUSTAUSCH auf allen Ebenen vernünftige Grenzen setzt. Verteilungsgerechtigkeit dagegen ist großenteils Ausbeutung der Arbeit der Tüchtigen und trägt die Tendenz zur Grenzenlosigkeit in sich, bis zum Zusammenbruch. Gerechtigkeit durch Teilen beinhaltet auch die Tugenden der Bescheidenheit und Sparsamkeit. Die wurden ja leider von den "den 68-ern",  inzwischen in trauter Eintracht mit den Wirtschaftsspekulanten, abgeschafft.  Sozialistische Sparsamkeit und Bescheidenheit waren aus der Not der Misswirtschaft erzwungen. Aus dieser Not erwuchs damals noch Gemeinschaftsgefühl. Wenn wir noch, wenn wir sofort  umkehren bis zur Bruchstelle mit der Tradition der Ehrfurcht vor dem Leben (Albert Schweitzer), so kann das unmöglich Erscheinende möglich werden: Gemeinsamkeit (auch ohne Druck der Not) statt Vergesellschaftung, BIOTELIE statt Sozialismus! Das Große beginnt oft im Kleinen.

Wie aber könnten die bescheidenen Anfänge des Aufbaues eines unabhängigen biotelen Gutachten-Modellversuchs aussehen?
Es müssten sich zunächst mindestens etwa einhundert nicht zu dumme Menschen finden lassen, einige besonders Pfiffige auch darunter. Die könnten das biotele Gutachtenverfahren in eine Computerspiel verwandeln.
Wie beurteilt man irgendwelche irgendwie bedeutsame Probleme, wenn doch die erforderlichen Sachinformationen in weitem Umfange noch verweigert werden? Ich würde vorschlagen, zunächst einmal früher erlassene Gesetze auszuwählen. Solche die sich bewährt haben und Besserung und Fortschritt brachten genauso wie solche, die zu Unzuträglichkeiten geführt haben und solche, die öfters nachgebessert wurden. Zum Schluss wird die Frage gestellt, ob die Befolgung bioteler Regeln zu einer Verbesserung der Gesetzgebung hätte führen können. Anfangs aber wäre zunächst für jede Einzelbeurteilung der damalige Wissenstand des Gesetzgebers zu erkunden und der Begutachtung zugrunde zu legen. In einer Erstbegutachtung müssten nachträgliche Erkenntnisse ausgefiltert werden. Könnte ein solches Spiel nicht viel interessanter sein als manche heute im Internet angebotene andere Spiele? Und es wäre ein sinnvolles Spiel.

Wer mir helfen möchte, der melde sich bitte.

 

 

 

Ich nehme diese Zusammenfassung zum Anlaß eines Nachtrages, dessen Überlegungen unbedingt in geeigneter Form primär in das System, d. h. in die (heute noch utopische) biotele Verfassung, aufgenommen werden sollte. Anders wären des Öfteren spätere Klippen zu fürchten, die kaum mehr umschifft werden könnten. 

Dieser Nachtrag wurde mit seinen Vorschlägen größtenteils in den Entwurf des biotelen Gutachtenverfahrens inzwischen (13, März 2010) übernommen.

Das Problem erhebt sich beim Vetorecht der Betroffenen gegenüber jedem biotelen Gesetzesentwurf, wie er aus einem biotelen Gutachtenverfahren hervorgegangen ist.
Nicht eine Ökodiktatur ist die Gefahr, die oberflächliche Leser aus BIOTELIE herauslesen wollten, sondern die Diktatur der Massen, eine der Demokratie immer anhaftende Bedrohung der Freiheit.
Am deutlichsten käme dies unter den Bedingungen einer globalen Gültigkeit bei der Abstimmung über eine Geburtenregelung zum Vorschein. Es könnte sich dort die angewachsene Masse von Menschen, die nicht einen ihrem Lebensstil und ihren Lebensansprüchen entsprechenden Leistungsbeitrag in GEGENSEITIGKEIT (Tauschgerechtigkeit) erbringen, Vorschriften gegen eine Geburtenbeschränkung gegenüber weniger Leistungsfähigen zum Sturz bringen. Ebenfalls könnten alle biotelen Gesetze abgelehnt werden, welche für eine Leistungsgerechtigkeit eintreten. Letztlich könnte die Marktordnung vollständig unterlaufen und durch einen (sozialistischen) Versorgungsstaat ersetzt werden. Bei steigendem Massenelend würde höchstwahrscheinlich die Diktatur einer parteipolitisch organisierten Minderheit die Folge sein. Hinter dem bisher gebrauchten Slogan "Mehr Demokratie wagen"
verbirgt sich leider nichts Besseres. Eine solche Entwicklung kann sich kein wirklich vernünftiger Mensch wünschen.

Was eine globale Geburtenregelung betrifft, so müßte diese jeweils in nationaler Verantwortung der Einzelstaaten durchgeführt werden, also subsidiär: Entsprechend des biotelen Aspekts der HYPARCHIE, d. h. der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, wären Zwangssterilisationen als Eingriffe in der körperliche Unversehrtheit erst ein allerletztes Mittel der Wahl. Auch der biotele Aspekt der AUTONOMIE kann in dieser Richtung herangezogen werden. Soweit Einwanderer oder deren Nachkömmlinge betroffen sind, müssten sie bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Geburtenregelung in ihr Ursprungsland zurückgeschickt werden; und dieses Ursprungsland wäre zu ihrer Aufnahme zu verpflichten. Soweit Staaten oder Personen sich der Geburtenregelung entziehen, sollte ihnen, außerhalb der zeitlich begrenzten Katastrophenhilfe auch für andere Betroffene,  keine Hilfe aus anderen Staaten gebracht werden dürfen. Die Bürger dergestalt sich selbst isolierender Staaten hätten nur ein zeitlich bis auf eine jährliche Höchstlänge insgesamt begrenztes Besuchsrecht  außerhalb ihres Staatsgebietes. Auch zur Wahrung der weltanschaulichen Freiheit könnten selbst innerhalb eines Staates abgegrenzte Zonen ohne Geburtenregelung unter Abschottungsbedingungen errichtet werden. Jeder Bürger könnte sich durch Unterwerfung unter die Geburtenbeschränkung von dieser Abschottung befreien. Die isolierten Länder und Flächen unterstünden dennoch ständig der Aufsicht eines Weltpolizeiblockes vorrangig hinsichtlich der militärischen Abrüstung aber auch hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechte und Naturschutzmaßnahmen. Aus dem Vorgetragenen ist ersichtlich, dass hier von einem fortgeschrittenen Stadium einer biotelen Weltordnung die Rede ist, für das die wissenschaftlich erforderlichen Kenntnisse erst gewonnen werden müssten.   

Zur vernünftigen Einschränkung der Elemente einer "Direkten Demokratie" soll das biotele Gutachtenverfahren dadurch beitragen, dass sie die Nachteile der illusorischen Fiktion einer Gleichheit aller Menschen an Wissen und Erfahrung ausgleicht. Es besteht aber auch noch die Notwendigkeit des Ausgleichs der Gleichheitsfiktion hinsichtlich der Anständigkeit und Gesetzestreue aller Menschen.
Deshalb muss in das biotele Gutachtenverfahren  unter die Bedingungen der Feststellung des Kreises der von einem biotelen Gesetzesentwurfs Betroffenen in etwa aufgenommen werden:

„Es ist bei Festlegung des Personenkreises der unmittelbar von einem biotelen Gesetzentwurf, der sich direkt oder auch indirekt und insbesondere künftig und langfristig auf die gerechterer Verteilung von Lasten bezieht, Betroffenen in jedem möglichen Falle auch derjenige Personenkreis zu ermitteln, der auch nicht annähernd mit wirtschaftlich ausgewogenem Leistungsbeitrag am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, sondern auf ständige Unterstützung anderer angewiesen ist oder diese in Anspruch nimmt und hochwahrscheinlich ein Anwachsen der Hilfsbedürftigen oder der Hilfsbedürftigkeit durch sein Veto gegenüber dem konkreten Gesetzentwurf unter Belastung anderer auslösen würde. Dieser Betroffenenkreis ist vom Wahlrecht im gegebenen Fall auszuschließen."

Verlangt wird also nicht eine generelle Einschränkung von Wahlrechten wirtschaftlich Schwacher, sondern nur die Verhinderung einer Diktatur solcher Schwacher gegen die Leistungsträger und eine Eindämmung der Änderung der Gesellschaftsstruktur in Richtung auf ein Übergewicht der Erbringer nur dürftiger Leistungen für den Marktaustausch.
Ein weiteres Problem ist mit der möglichen Laxheit einer Mehrheit gegenüber Ordnungsregeln zugunsten der Gerechtigkeit gegeben:

Stellt sich nach Ablehnung eines biotelen Gesetzesvorschlages zugunsten einer gerechteren und ausgewogeneren Durchführung von Gesetzesvorschriften jedweder Art heraus, dass wenigstens ein zu dieser Ablehnung bedeutender Anteil der abstimmungsberechtigten Betroffenen sich mit einem Verhalten, das durch dieses  Gesetzes verboten worden wäre, sachlich ungerechtfertigte Vorteile verschafft, die bei Annahme des Gesetzes mit Wahrscheinlichkeit hätten vermieden werden können, so ist die Abstimmung über diesen Gesetzesvorschlag unter Ausschluss der Gesetzesübertreter zu wiederholen, sobald der Ausschluss der dem Gesetzvorschlag sich Zuwiderverhaltenden ein zustimmendes Abstimmungsergebnis wahrscheinlich macht. 
Über die Wahrscheinlichkeit eines Vorteiles für das Gemeinwohl aus dem Ermittlungsaufwand der Verhaltensfälle zuwider dem biotelen Gesetzesvorschlag und den erforderlichen zeitlichen Mindestabstand für Ermittlungsverfahren muss ein vorhergehendes bioteles Gutachtenverfahren entscheid, en"
  

Gesetzt den Fall, ein bioteler Gesetzesvorschlag würde durch Geldumlaufkontrolle der Eindämmung von Steuerhinterziehung zugute kommen, so wäre aus obiger Vorschrift zunächst kein Einwand gegen die Ablehnung durch eine Mehrheit möglich, welche an kleinen Steuervergehen ihr Vergnügen findet. Wäre aber dieser Sachverhalt der Steuerhinterziehung nachträglich in hoher Anzahl feststellbar und die Steuersünder könnten dingbar gemacht werden, so würden bei einer späteren Abstimmung über denselben Vorschlag die Steuersünder vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Um dafür die Voraussetzung zu schaffen müsste ein höherer Aufwand getrieben werden, als der durch Veto gestürzte biotele Gesetzesvorschlag — falls er tauglich war — ihn erwartungsgemäß verursacht hätte. Voraussetzung ist, dass der biotele Gesetzesvorschlag zur Eindämmung der festgestellten Gesetzesübertretungen, auch nach den inzwischen gewonnenen Erfahrungen, mit Wahrscheinlichkeit geeignet gewesen war. Gegebenenfalls müsste der biotele Gesetzesvorschlag neu formuliert und den neuen Erkenntnissen angepasst werden.

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass das biotele Gesetzgebungsverfahren einer ständigen Überprüfung und Verbesserung (auch hinsichtlich der Gesetzesformulierungen) unterzogen werden kann. Selbstverständlich müssen Erkenntnisse über die ernsthafte Gefährdung des Systems und Abwehrmaßnahmen dagegen frühzeitig in das System aufgenommen werden.

Der Begriff des AUSGLEICHS wurde in den gerade zurückliegenden Erörterungen in dem Sinne angewandt, dass er zu Maßnahmen führt, die der Behebung wesentlicher Mängel zugunsten der Allgemeinheit, also dem Gemeinwohl  dienen. Dabei ist in dieser Begriffsausdeutung des AUSGLEICHS und auch im Begriff des Gemeinwohles ein subsidiäres (von unten stützendes) Element mitenthalten. Wie dies nämlich für die anpassende Erhaltung (dynamische Stabilität) von überschaubareren Kollektiven gilt, so gilt es zugleich für die größeren Einheiten bis hin zur Menschheit. Mit dieser Frage stellt sich erneut die Forderung der Auseinandersetzung mit den Einschränkungen und Verengungen des Gemeinschafts- und Gemeinwohlbegriffes durch Religionen wie auch besonders des Islam, wie sie nicht hingenommen werden dürfen. 

In der modernen, modischen und großspurigen Auslegung von AUSGLEICH kommt ein tödlich-übertriebener Individualismus zum Ausdruck, der diesen Ausgleich nur in den Dienst des Individuums — dann noch "sozialer Ausgleich" genannt! — stellt ohne Rücksicht auf die Allgemeinheit, ja auf Kosten derselben. Das Recht auf AUSGLEICH ist zu Lasten der Gerechtigkeit, der GEGENSEITIGKEIT, nämlich ohne Gegenleistung ausgebaut worden. In dieser Ausdeutung des "sozialen Ausgleichs" liegt ein gefährlicher, weil verlogener Pleonasmus, eine Doppelbesetzung des Begriffs unter Vortäuschung von Solidarität, in Wahrheit aber ohne Einstehen für alle. Wo AUSGLEICH für Hilfe und Unterstützung steht, soll er auch Hilfe (SUBSIDIARITÄT) genannt werden!  Uferloser AUSGLEICH bedeutet totale Nivellierung und letztlich Tod. Ich räume ein: der Begriff AUSGLEICH wurde bisher so schwach und wenig ausführlich von mir definiert wie der Begriff der AUTONOMIE.
Bei der Definition der Freiheit (Autonomie) hatte ich mich mit Kant auf das formale Verhältnis zu der Freiheit der Menschen insgesamt beschränkt; der zentrale Zielbegriff der dynamischen Stabilität verlangt aber zugleich beim Freiheitsspielraum die Rücksichtsnahme auf die Erhaltung des lebendigen Ganzen. Dies ist eine Rücksicht auf das Materiale-Substantielle.
Autonomie  muss über die Auffassung Kants hinaus als bioteler Aspekt auch noch auf die Arterhaltung und die Naturerhaltung ausgeweitet werden,  also nicht nur ausgerichtet auf die Freiheitsbedürfnisse der Mitmenschen. Auch auf die kollektiven Bedürfnisse ist Rücksicht zu nehmen.
Zusatz:
Freiheit des Verhaltens findet eine Grenze auch gegenüber den übrigen rechtmäßig und verbindlich erlassenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen einschließlich des Brauchtums, insoweit solche nicht gegen den rechtmäßigen Kernbestand der biotelen Ordnung einschließlich der gegenseitigen Achtung verstoßen."

Die von Immanuel Kant vollständig formalisierte Ethik wird damit um die materiale Wertethik (Max Scheler) erweitert und so dem biotelen Aspekt der SPONTANEITÄT besser Rechung getragen; Spontaneität ist funktionell stärker an Stammhirnregionen gebunden und korrespondiert mit dem Instinkt-  und  Triebleben. 

Zwei weitere naturrechtliche Grundforderungen werden am besten der AUTONOMIE zugeordnet, nämlich das Recht der Reihenfolge (in besonderer Nähe zur Hyparchie) und das Selbstschädigungerecht oder 'Rücktrittsrecht' insbesondere zum Schutz der Spontaneität):

„Beschränkt wird die Freiheit auch durch das Recht der Reihenfolge, wonach bei  mit der Bewegung verbundene Raumnutzung der früher Eingetroffene jeweils den Vorrang hat und die auch für Aneignung und Besitz von Gütern gilt, soweit nicht Gesetze abweichende Regelungen treffen. 
Die Freiheit zur Selbstbenachteiligung ('Rücktrittsrecht') gilt, soweit andere dadurch nicht benachteiligt werden; wobei die Beispiels- und Nachahmungswirkung auf das unvermeidbare Maß einzuschränken ist."

Jeder  biotele Aspekt steht ja schließlich unter der Zielsetzung der dynamischen Stabilität
AUSGLEICH ist ein Begriff der Harmonisierung; in ihm schwingt das Schwergewicht dynamische Stabilität, der oberste biotele Zielbegriff eines Gleichgewichtes besonders stark mit. AUSGLEICH ist mehr als ungleichzeitiger AUSTAUSCH in GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) zwischen Individuen oder Individuen und Kollektiven. AUSGLEICH betrifft auch das Verhältnis zwischen Kollektiven bis hin zu Staaten. AUSGLEICH umfaßt auch Maßnahmen zur Chancengleichheit und zur Aufhebung und Vermeidung von Bevorzugungen (Privilegien). Die alte kommunistische Forderung der Besitzgleichheit unter der Parole "Eigentum ist Diebstahl" (Pierre Joseph Proudhon) ist überzogen und würde die AUTONOMIE zu stark einengen. Menschen, die nicht über Werte zu bestimmen haben, die sie geschaffen haben, würden demotiviert. Mit Privateigentum wird in der Regel sorgfältiger umgegangen als mit öffentlichem. Das Erbrecht leistet einen beträchtlichen Beitrag für die Kontinuität von Kulturwerten. Ererbter Besitzstand muss nicht in allen Fällen Wettbewerbsvorteile zur Folge haben; wo und soweit materieller Mangel ein Hindernis der Fähigkeitsentfaltung ist, muss er (in der Regel) durch Darlehen ausgeglichen werden. Sorgfalt in der Beurteilung der Darlehenswürdigkeit ist geboten. Die Vielfalt der Eigentums- und Besitzstände ist ein Teil des biotelen Aspektes der PLURALITÄT, da dadurch höhere Entfaltungschancen eingeräumt werden, auch wo diese dem Zufall entspringen. Eine Arbeitszeitverkürzung auch gegen die individuelle AUTONOMIE kann durch Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für (fast) alle als Maßnahme des AUSGLEICHS begründet  werden. Anders wird man keinen wirklich funktionierenden Arbeitsmarkt aufrechterhalten und die Beförderung der Vetternwirtschaft (einschließlich Korruption) nicht eindämmen können. 
Der AUSGLEICH zwischen Berufs- und Besitzklassen tritt unter dem System der Biotelie an die Stelle des kommunistisch-sozialistischen Klassenkampfes. (Die Bildung von Herrschaftsklassen hat dieser nirgendwo unterbinden können und auch wohl nicht unterbinden wollen.) 
AUSGLEICH  enthält sehr wohl auch eine Komponente der Umverteilung. Jede hervorragende Kulturleitung Einzelner oder ganzer Berufsgruppen oder Nationen stellt eine Bereicherung anderer dar, die über die GEGENSEITIGKEIT des Marktgeschehens hinausgeht. Es kann Situationen geben, in denen eine Güterumverteilung zur Vermeidung blutiger Aufstände, also zugunsten der HYPARCHIE (der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung), zeitlich begrenzt angezeigt ist. Freiwillige Wohltätigkeit unter Übertragung von Vermögenswerten darf subjektiv von den Spendern durchaus auch als eine Maßnahme des AUSGLEICHS aufgefasst werden, auch dort, wo es sich um Hilfe und Unterstützung im Sinne von SUBSIDIARITÄT handelt. Von der biotelen Staatsordnung aus betrachtet aber gilt diese Umbewertung nicht  und kann Hilfe sogar verboten und unterbunden werden, wenn sie sich lebensfeindlich und zukunftsgefährdend auswirkt, etwa gegen AUSLESE.

AUSGLEICH ist auch die Hauptaufgabe der Regierungen einschließlich des parlamentarischen Systems; er wird durch Verhandlung und Einigung unter Interessenausgleich in der Regel zwischen Gruppen ausgehandelt. Auch die Vermittlung (Mediation) zwischen Konkurrierenden und Zerstrittenen zählt zum AUSGLEICH. Deshalb hätten die UNO- als Regierungsorganisationen auch innerhalb eines biotelen Weltstaates unverzichtbare Aufgaben insbesondere der Schlichtung. Nicht zufällig wurde der biotele Aspekt des AUSGLEICHS mit demjenigen der HYPARCHIE didaktisch auf eine Schiene gestellt. (Ehrlicher und genauer war sie ja eigentlich durch Zufall dorthin geraten.)  Aber die derzeitige Handhabung der Regierung im Ausgleich von Gruppeninteressen vernachlässigt langfristige Zielsetzungen im Interesse des Allgemeinwohls und orientiert sich zu stark am eigenen Machterhalt durch gefühlsmäßige Massenbeeinflussung. Über die biotele Kontrollbüros könnte auch der Einzelbürger ohne die heute erforderliche Rücksicht auf und Abstimmung mit einem Interessengruppenvertreter biotele Gesetzesvorschläge, als solche im Interesse des Gemeinwohl, gegen Gebühr und Erfolgsprämienberechtigt einbringen. Bei politisch-sozialen Vorschlägen käme es nicht auf Neuheit an, sondern auf eine bisher fehlende oder im Umfang nicht ausreichend zweckmäßige Durchführung. Direkte Demokratie hat eine sorgfältige wissenschaftliche Gemeinwohlprüfung der von den Regierungsgesetzen abweichenden oder sie ergänzenden Ordnungsregeln zur Voraussetzung, wenn von ihr allgemein vertretbarer "nachhaltiger" Nutzen erwartet werden soll. Verhandlungsausgleich hat in Parlamenten und Regierungen stattzufinden und bedarf der biotelen Kontrolle in Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse auch künftiger Generationen, eben auf dynamische Stabilität.  Aber auch für die Regierungsaktivitäten gilt die subsidiäre Gliederung, der Aufbau der Ordnung von unten her, von Familie und Gemeinde und Nationen ausgehend.

„Ein jeder kehre vor seiner Tür,
und rein ist jedes Stadtquartier..." (Johann Wolfgang v. Goethe, Zahme Xenien)

"Nachhaltiges Wachstum" der Industrienationen etwa unter Miternährung der Massen in den unterentwickelten Ländern (oder in der Form von deren Einwanderern) fördert eben keine dynamische Stabilität. Eben so wenig dient eine Politik der uferlosen  "Gewaltlosigkeit" der HYPARCHIE, der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung; und nur eine solche hyparche Politik kann langfristig dem Frieden dienen, welche sich auf rechtmäßig begründete gesetzliche Autorität stützt.  Denn wer sich ausnahmslos und vorberechenbar der Gewaltlosigkeit verschreibt, steht der Unterdrückung nahe und provoziert und fördert den Gewaltausbruch. 

Das Abendland ist offenbar auf einer letzten Stufe der Unterdrückung der Wahrheit durch systematische Manipulation der Sprache angelangt, die sich sogar den Anschein der Wissenschaftlichkeit gibt. Damit wird die Wissenschaft kastriert; es ist eine Irresein und eine Selbstlähmung über die Überflutung mit sinnlosen Informationen zur Ermüdung der Aufmerksamkeit und Erinnerungslöschung des Wesentlichen, nicht zuletzt unter dem Deckmantel des Datenschutzes. Die Sprache als Instrument der Lebenserhaltung muss wieder hergestellt werden, in ihrem spontanen kollektiven Gebrauch wie in ringendem Ausdruck von Individuen; die Verzerrung und uferlose Überdehnung der Begriffe durch Gruppeninteressen muss aufhören. Wir müssen die Spannung etwa zwischen den biotelen Aspekten der SPONTANEITÄT und  AKTIVITÄT ebenso aushalten und immer aufs neue bewältigend austragen wie die Spannung zwischen dem biotelen Aspekt des AUSTAUSCHS und der Grenze.  Nie darf ein bioteler Aspekt  als Methode oder Ziel derart verabsolutiert werden, dass ein anderer Aspekt dadurch verunmöglicht, endgültig aufgehoben wird. Auf die Biologie des Menschen bezogen etwa dürfte die Politik und Wissenschaft beispielsweise nicht den Weg zu getrennten, gegenseitig nicht mehr fruchtbaren Menschenarten, beschreiten, selbst wenn sie es einmal könnte.

AKTIVITÄT steht als bioteler Aspekt wie alle anderen Aspekte unter der Hauptzielvorstellung der dynamischen Stabilität
dies bedeutet, dass das Teilziel der Handlungsfähigkeit (und damit verbundenen Machterlangung, auch 'Vermögen') untrennbar über die Fähigkeiten des Einzelnen hinaus sich auf die Handlungsfähigkeit des diesen Einzelnen tragenden Kollektivs (etwa seiner Familie und weiterhin Nation) zu erstrecken hat bis hinauf auf die Menschheit in ihrer Gesamtheit. Obwohl dieser Zusammenhang —  ausgedrückt etwa im Passus "Eigentum verpflichtet..." des Grundgesetzes — sich nahezu selbstverständlich ergibt, könnte er an dem Schluss der Aspekte-Definition von Aktivität etwa so gestellt werden:

„Ein Erhöhung Handlungsfähigkeit einzelner oder von Gruppen soll sich möglichst auch auf die Handlungsfähigkeit von nächststehenden Kollektiven bis hin zur Menschheit positiv auswirken und darf zumindest deren Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigen."

Dem Vorwurf, mit den oben (in Kursivschrift) vorgeschlagenen  Einschränkungen werde die "direkte Demokratie" unvertretbar weiter entmachtet, kann unschwer entgegengetreten werden. Entgegentreten werden muss nämlich mit dem biotelen System dem Irrglauben, dass die Masse eines Volkes oder gar einer weltanschaulich uneinheitlichen Bevölkerung ein Erkenntnisprivileg darüber haben und äußern könne, was es politisch will und was für sein oder für ihr Wohlergehen richtig und gut ist. Diese illusorische Utopie ist aber leider noch derzeit die offizielle theoretische Grundlage der heute praktizierten Parlamentarischen Demokratie. Auch wenn man parteipolitische Einpeitscher vor der Tür lässt und aussperrt, die Vorführung lebensfreundlicher Gesetzesanträge aus der Schicht gehobener Intelligenz allein kann noch kein vernünftiges Abstimmungsergebnis wahrscheinlich machen. Zu einem wesentlichen Teil muss sich das biotele System darauf stützen, dass es durch seine wohltätigen Folgen überzeugt und gerade auch für einfachere Gemüter dadurch zur Autorität wird.
Aber nur dadurch, dass BIOTELIE die Rechtsstaatlichkeit innerhalb auch jeder Demokratie vertritt, erfüllt sie ihre Rolle als Lebensbewahrerin. Ich komme nochmals  auf das Bekenntnis des überzeugten Kommunisten deutsch-jüdischer Abstammung, Stefan Heyms, zurück. Das wesentliche Ziel von Karl Marx und Erbe des Sozialismus bleibe gültig: nämlich das, der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ein Ende zu setzen. Etwas bescheidener und der Wissenschaftlichkeit halber ehrlicher formuliert und ständig verfolgbar ist dieses Freiheitsziel bereits im Aspekt der AUTONOMIE fester Bestandteil des biotelen Systems. In Vollendung eines "humanen wissenschaftlichen Sozialismus" (allerdings ohne Gebrauch von dieser irreführenden Bezeichnung zu machen) strebt BIOTELIE die weitestgehendste Befreiung der Menschen von gegenseitiger Ausbeutung an. Hierzu ist die Marktwirtschaft eine wichtiger, aber nicht der einzig notwendige Schritt. Ein System optimaler Gerechtigkeit unter Stimmigkeit aller biotelen Aspekte zum Ziel der dynamischen Stabilität  ist gleichrangig, ja höherrangig.

Die Zurückhaltung in Weltanschauungsfragen in Anbetracht menschlichen Nichtwissens (Agnostik) ist nur in einem Umfang möglich, der durch die Notwendigkeit der Durchsetzung globaler Toleranz unter Sicherung der nationalen militärischen Abrüstung und der innerstaatlichen Friedenspflicht begrenzt wird. Der Mensch hat angesichts des von ihm voraussehbaren Todes und im Wissen um die vielfältigen Bedrohungen seines Lebens ein natürliches Bedürfnis auf Glaubensvorstellungen in Richtung auf Unsterblichkeit seiner Seele (Person) und auf Fürsorge durch eine höhere göttliche Macht. Aus derartigem Glauben kann wesentliche Hilfe und Stärke erwachsen.
Wir stehen weiterhin vor dem Rätsel des Bewusstseins. Der damit verbundene Sprung gegenüber dem rein physikalischen Geschehen kann (zumindest noch) nicht begriffen werden. Für mich ist es unausgemacht, ob die zeitliche Dimension nicht auch von einem anderen "Standpunkt" oder "Gesichtswinkel" aus mit den Raumdimensionen als eine Einheit aufgefasst werden könnten. Es gäbe dann überhaupt keine Vergänglichkeit im Sinne unseres Erlebens und die Reue über fehlerhaftes Verhalten wäre ein Selbstwert. Die Möglichkeit  höherer Bewusstseinsformen oder die Begrenzung des Alls liegen außerhalb unseres Erkenntnisvermögens.
Da im biotelen System ein Zwang zur Ressourcenersparnis und damit auch Bekämpfungsstrategien gegen den "Konsumterror" inbegriffen sind, würde innerhalb der Zivilisationszonen mehr Zeit für eine Sinnsuche frei, aber eben auch für Langeweile und deren Entgleisungen.

Das Überspringen der nationalen Ebene durch global gültige biotele Gesetzgebung lässt sich nur im Falle eine anders nicht abzuwendenden ernsthaften Gefahr rechtfertigen.
Was die Abgrenzung des vetoberechtigten Personenkreise der "direkt Betroffenen" angeht, so ist ist die Einschränkung auf "berechtigte Interessen" erforderlich.  Man kann sich auch für den Ausdruck "berechtigende Interessen"
entscheiden. In Fortsetzung des Zusammenhanges des biotelen Gesetzestexte wäre vorzuschlagen von einem "Personenkreis direkt  aus berechtigenden Interessen heraus Betroffener" zu sprechen.
Dem Einwand, dass damit der Personenkreis der Stimmberechtigten unzumutbar eingeengt werde, muss entgegengehalten werden: Beim biotelen Veto handelt es sich jeweils um ein solches gegen ein Einzelgesetz, das keiner zusätzlichen Bewertung unterliegt. Im parlamentarischen Rahmen erfolgende direktdemokratische Abstimmungen auf überregionaler Ebene sind zumeist auf ganze Bündel zusammengefasster Entscheidungen ausgerichtet, die unter Vermittlung von Volksvertretern getroffen werden.
Was die Abgrenzungskriterien für die Wahlberechtigung betrifft, so ist eine Begrenzung auf Betroffenheit durch Gesetzesauswirkungen auf die Biologie (Gesundheit, Fortpflanzungsmöglichkeit) und auf Freiheit (Entscheidungsmacht und Eigentum) nicht ausreichend. Es muss auch die kulturelle Betroffenheit einbezogen werden. Der Bereich des Subjektiven, der subjektiven Betroffenheit, darf gegenüber der objektiven nicht völlig ausgelassen werden. Auch hier gilt es aber, Beeinflussungen durch Einzel- oder Gruppeninteressen insbesondere über die Publikationsmedien einzudämmen. Ein Vorschlag zur Ergänzung der biotelen Gesetzgebung wäre:

"
Über die gemeindenahe und nationale Kulturentwicklung betreffende biotele Gesetzesvorschläge haben nur volljährige und mündige Gemeindemitglieder und Staatsangehörige ein Stimmrecht, die ständig oder doch über einen längeren Zeitraum auf dem entsprechenden Territorium gelebt haben oder denen gegenüber wenig dagegen spricht, dass sie als Einwohner oder Bürger auf diesem Territorium in Zukunft weiterleben oder sich ihm dabei eng verbunden fühlen werden."

Ohne einen engeren kollektiven Zusammenhalt und kollektives Zusammenwirken könnte Kultur in ihren verschiedenen Ausdrucksformen nicht entstehen und sich unter Wahrung des biotelen Aspektes der PLURALITÄT (als Verschiedenheit) fortentwickeln. Es darf die Frage nach einem "Grundrecht auf Heimat" sehr wohl gestellt werden. Die Fragen um die Umgestaltung des näheren Lebensraumes und der Brauchtumspflege dürfen nicht übergangen werden. Von demokratischer Legitimierung der biotelen Gesetzgebung könnte sonst kaum die Rede sein. Unter Bedingungen der Friedenssicherung durch Weltpolizeiblöcke kann ein gezähmter Nationalismus (oder doch zumindest das Nationalbewusstsein) im Sinne der notwendigen Überschaubarkeit der Lebensbedingungen und -verhältnisse durchaus bejaht werden. Der Familien- und Sippenzusammenhalt ist zu bejahen, soweit er lebensförderlich und innerhalb des gesetzlichen Rahmens verwirklicht wird. Selbstverantwortung unter wissensgestützter Entscheidungsfähigkeit und Selbstbehauptung können so subsidiär, von untern her aufbauend, gefördert werden.

Der Einwand, dass es einen sehr unterschiedlichen Grad der Betroffenheit bei den verschiedenen Bevölkerungsschichten gebe, ist berechtigt. Ob deshalb in Zukunft irgendwann einmal die Stimmen in der biotelen Abstimmung verschieden gewichtet werden, bleibt abzuwarten. Dies scheint mir eher als unwahrscheinlich, schon des Aufwandes wegen. Nehmen wir den 2009 aktuellen Anlass des Zerfalls des Milchhandelspreises auf etwa 42 Cent pro Liter, der den Aufwand der Milchbauern nicht deckt. Würde ein  Gesetzentwurf für eine Anhebung etwa auf 62 Cent pro Liter zugunsten der Milchbauern plädieren, so könnte man ziemlich sicher sein, dass die davon betroffene Mehrheit der Verbraucher dieses Gesetz bei Vetomöglichkeit nicht zu Fall bringen würde. Unter überschaubaren gesellschaftlichen Zusammenhängen darf durchaus auf einen gewissen Gemeinsinn vertraut werden. Eine Aufklärung der Öffentlichkeit über die wahren Zusammenhänge wird dabei vorausgesetzt. Wie denn auch unter biotelen Verhältnissen die Medien und Parteien dazu angehalten würden, die Bevölkerung wahrheitsgemäßer zu informieren, gerade auch vor Wahlen. Der biotele Aspekt des Vergleichens mit seiner Förderung der Urteilsfähigkeit steht höher als das Bedürfnis nach einer umfassenden Kontrolle und Lenkung der öffentlichen Meinung, wie sie heute missbräuchlich praktiziert wird.

Es wurde der Einwurf erhoben, dass die Feststellung der Betroffenen und deren Abgrenzung einen zu hohen Aufwand bedeute. Aber welche Qualität hat ein Gesetz, das nicht auf die Auswirkungen auf die Betroffenen ausgerichtet ist? Für die Wahrnehmung seines Vetorechtes muss sich der Wähler allerdings irgendwann mit seinen Zugehörigkeiten zu den verschiedenen Betroffenengruppen in das biotele Wählerregister eingetragen haben. Wird eine neue Gruppenzugehörigkeit anlässlich einer biotelen Begutachtung von den Gutachtern entdeckt, so wird bei Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags darauf hingewiesen. Die Gruppenangehörigen können sich hieraufhin als solche eintragen lassen. Auch aus der Bevölkerung heraus können neue Betroffenheitskreise entdeckt und dem biotelen Kontrollkörperbüro zur Untersuchung auf Richtigkeit gemeldet werden. Für einen laufenden biotelen Gesetzesvorschlag wird eine Korrektur noch wirksam ermöglicht, falls die Gutachter — natürlich einstimmig und unabhängig — nicht auf besondere Einbedürftigkeit des Gesetzes hinweisen.

„Jeder im Allgemeinen sonst wahlberechtigten Bürger ist berechtigt beim Kontrollkörperbüro die Zuteilung einer oder mehrerer Betroffenengruppennumern nach Überprüfung seiner Nachweise für die Zugehörigkeit zu besonderen Betroffenengruppen zu beantragen und als Strich-Code-Darstellung begleitet von der zugehörigen Zahlenfolge mitgeteilt zu bekommen.    
Bei der Veröffentlichung eines biotelen Gesetzesvorschlages, der zur Abstimmung durch die Betroffenen gestellt wird, ist eine Strich-Code-Darstellung begleitet von der zugehörigen Zahlenfolge darzubieten, aus der die Betroffenen erkennen können, ob sie als Betroffenheitsgruppe berücksichtigt wurden. Meint ein im Allgemeinen sonst wahlberechtigter Bürger als Betroffner im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt worden zu sein, so kann er beim Kontrollkörperbüro unter Entrichtung der Antragsgebühr unter Vortrag der Gründe seiner Betroffenheit innerhalb von zwei Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzesantrages eine gutachterliche Überprüfung beantragen, Wird diese im unabhängigen biotelen Prüfungsverfahren positiv beschieden, so erhält der Antragssteller eine Prämie. Besteht eine deutliche Wahrscheinlichkeit, dass die Berücksichtigung der zusätzlich aufgestellten Betroffenengruppe das Gesamtwahlergebnis ergebnisentscheidend beeinflussen könnte, so wird der Gesetzesantrag unter Kenntlichmachung der zusätzlichen Betroffenengruppe(n) nochmals zur Abstimmung gestellt." 
„Jeder stimmberechtigte Bürger hat, auch bei Zugehörigkeit zu mehreren Betroffenengruppen nur eine Stimme, deren Gewicht von dem Grad seiner Betroffenheit unabhängig ist."

„Bei Beurteilung der Auswirkungen und der Zumessung des Auswirkungsgrades eines zur Beurteilung  anstehenden Lösungsvorschlages hat der Gutachter darauf zu achten, dass Funktions-Eliten, die nicht ohne ernsthafte Beeinträchtigung der dynamischen Stabilität in absehbarer Zeit ersetzt werden können, nicht in ihrer unersetzlichen Funktion für die Gemeinschaft deutlich behindert und nachhaltig benachteiligt werden, was möglichst genau begründet zum Ausdruck gebracht werden muss." 

Die statistische Erfassung möglichst vieler Merkmale ist für eine erfolgreiche Wissenschaft und Politik unverzichtbar. Sie darf nicht durch eine kollektive Datenschutzpsychose unter dem Einfluss von Einzel- und Gruppeninteressen ausgehöhlt werden.

Der Einwand, auch das biotele System sei ebenso illusorisch-utopisch wie die sozialistische Doktrin, ist noch nicht zu widerlegen. Schließt doch die Eigenliebe (der Egoismus) der Menschen den Willen zur Übervorteilung anderer mit ein. Tatsächlich kommt der Sozialismus diesem Egoismus im Gegensatz zu seinen Parolen stark entgegen. Unter dem Vorwand der Gleichmacherei und durch leere Versprechungen verlockt lassen sich die Massen entrechten und entmündigen. Wer in der Nomenklatura, in der Herrschaftsspitze und in den Parteikreisen mitspielt, kann auf Bevorzugung rechnen. Wir haben bei den herrschenden Linksliberalen besonders in Deutschland es mit einer Herrschafts-Clique zu tun, die sich in Eigendünkel als "Gutmenschen" und Apostel einer moralischen Politik präsentieren und bereichern.  Besonders augenfällig wird dies bei der Partei "Die Grünen". Gegen diesen ihren Trägern vorteilhaften Glauben, der sich von der rauen Wirklichkeit nicht beeindrucken lässt, sind Vernunft und Gerechtigkeit anscheinend machtlos.  Wer sich dagegen aufbäumt, der wird öffentlich als "rechtsstehend" angeprangert und zur Unperson erklärt. 
All diese Genüsse und Bevorzugungen kann das System der BIOTELIE nicht bieten, denn es ist der Ehrlichkeit und der Suche nach Wahrhaftigkeit verpflichtet. Sollen wir, soll ich nun in den Fehler verfallen, auf die gewiss auf uns zurollende Woge der Gewalt und der Not zu bauen? So wie es der Kommunismus-Sozialismus Leninscher Prägung getan hat? Noch immer habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, dass BIOTELIE eine Anziehungskraft auf nachdenkliche, wohlmeinende und tatkräftige Menschen ausüben, dass BIOTELIE deren Interesse finden könne. 
Erst nach besonnener Prüfung und durch Erfolge im Kleinen sollte es auf den Weg zur Macht gebracht werden. 
Die da von Naturerhaltung oder gar Klimaschutz reden, wollen nur darüber hinwegtäuschen, dass die Natur weiterhin rücksichtslos vernichtet wird; die Entscheidung der Politik für die Menschheits- und Naturerhaltung ist in Wahrheit noch nicht getroffen worden.
 
Wie oben schon erwähnt: Die biotele Auslegung des Aspektes des AUSGLEICHS weicht am stärksten von der heute gängigen ab. In üblicher Schönfärberei unterschiebt man diesen Begriff demjenigen der SUBSIDIARITÄT, die ja Hilfe als Unterstützung (subsidium) zum Inhalt hat. Sprachlich liegt dabei dem AUSGLEICH die Verwandtschaft zum Ausgewogenen und zur GEGENSEITIGKEIT nahe. So lässt sich der Aspekt des AUSGLEICHS auf der Sphäre der eher freiwilligen und freizügigen Wohltat in diejenige des Anspruchs und der Verpflichtung heben: Für Dankbarkeit bleibt dann eben so wenig Platz wie für andere Motivation zur AKTIVITÄT.  Am Ende soll damit doch alles eingeebnet und gleich gemacht werden. Da wird dann auch nicht mehr nach einer selbstverschuldeten Benachteiligung gefragt, da wird in sozialistischer Manier das Verantwortungsbewusstsein durch Einebnung und Verschleifung selbst noch der Begriffe von SUBSIDIARITÄT (als Hilfe)  und AUSGLEICH in sein Gegenteil verkehrt.
Nur mit Vorbehalt und nicht ohne Zweifeln an ihrer Notwendigkeit schlage ich nachstehend Begriffserweiterung vor:

HYPARCHIE beinhaltet auch die Verhinderung und Bekämpfung von Streitigkeiten (Konflikten), insbesondere insoweit solche aus Missgunst, Neid oder Hass entspringen und sich nicht auf an Wahrheit und Rechtsordnung orientierte Erkenntnisse stützen. Derartigen Stimmungen und Motivationen aber auch überhaupt der Vertretung von ungerechtfertigten Machtansprüchen darf zumindest auf Dauer nicht nachgegeben werden, wenn ansonsten die übrigen biotelen Aspekte, insbesondere langfristig und fortdauernd, verletzt würden, insbesondere derjenige der AUTONOMIE (Selbstbestimmung) von Individuen, Gruppen und Staaten, die sich selbsterhaltende (autarke) PLURALITÄT (Vielfalt) oder die GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit). HYPARCHIE umfasst in diesem Sinne und Umfang auch das Ziel der Minimierung von Drohungen. 
Dem biotelen Aspekt des VERGLEICHENS ist in der medialen Öffentlichkeit dadurch Rechnung zu tragen, dass Hass, Misstrauen, Missgunst und Neid nicht unbegründet befördert werden zugleich aber auch die Information über wesentliches Tatsachengeschehen nicht langfristig unterdrückt wird. 

Hinsichtlich der HYPARCHIE erstreckt sich der Begriff und die Zuständigkeit der biotelen Einrichtung zweckmäßiger  Weise nicht nur auf die unausweichliche Bedrohung, sondern auch auf besonders untragbare Drohungen, so dass formuliert werden könnte:
HYPARCHIE beinhaltet auch die Unterlassung massiver Drohungen, die nicht als angemessene weil notwendige Mittel der Erziehung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu einer Entfaltung nützlicher Anlagen und Fähigkeiten und zur angemessenen Unterstützung der Einhaltung der Rechtsordnung erwiesen werden können, und das Verbot der offenkundigen Äußerung von Verachtung gegenüber Personen und von diesen als hohe Werte angesehene Ideale, soweit solche Äußerungen nicht eng mit der Darstellung von offenkundigen Mängeln von Idealbildern verbunden sind, die als Aufklärungsversuch zumutbar sind." 
Als Beispiel wären die Mohammed-Karikaturen 2006  in Dänemark als zumutbar einzustufen. 

Macht  soll so weit wie möglich mit Autorität  ausgeübt werden, die sich auf überlegenes Wissen, besondere Erfahrung, kurz Problemlösungsfähigkeit, und Selbstbeherrschung und -bewährung gründet und Vorbildhaftigkeit ausstrahlt. 
AUTONOMIE hat engen Bezug zur Macht (als Teil des Aspektes der AKTIVITÄT) und die Begrenzung der Freiheit ist in diesem Bezug ständig sorgfältig zu beachten. Auch in dieser Hinsicht zielt AKTIVITÄT stärker auf Handlungsfähigkeit. Diese Macht und Handlungsfähigkeit soll sich aber über den Einzelmenschen hinaus auf Stärkung der Kollektive bis hin zur Menschheit hin erstrecken.
In der Diskursethik von heute, die von Gruppeninteressen geprägt wird, hat Toleranz (Duldsamkeit, Nachsichtigkeit) einen hohen Rang. Der Missbrauch dieses Wertaspektes wird besonders deutlich an der Behandlung homosexueller Paarzusammenschlüsse als gleichrangig mit der Ehe. Wo Toleranz lebensfeindlich wird, ist aber die Grenze ins Negative überschritten.  Im biotelen System ist Toleranz  insbesondere eine Synthese der Aspekte der GEGENSEITIGKEIT, der HYPARCHIE und der SUBSIDIARITÄT. Gemäß des von unten aufbauenden Aspektes der Subsidiarität  ist eine Toleranz anzustreben, die mit der Nähe der engeren Gemeinschaftsbindung wächst und dabei  auch die erzieherischen Auswirkungen von Nachsichtigkeit nicht außer Acht lässt. SUBSIDIARITÄT, der Aufbau der Gesellschaft von selbständigen unteren Einheiten her, ist eine wesentliche Voraussetzung für AUTONOMIE (Freiheit) und Demokratie überhaupt. Die derzeitige Europapolitik widerspricht in ihrer Zielsetzung diesem Zusammenhang in gefährlicher Weise.

Es können noch andere Werte ausgemacht werden, welche nicht in das Schema der zwölf biotelen Aspekte aufgenommen wurden. 
Ihre Vernachlässigung sollte jedoch dem biotelen System nicht vorgeworfen werden. Zum Beispiel wird der Konkurrenz, die eine Vorstufe der AUSLESE sein kann, häufig die Kooperation (das Zusammenwirken) entgegengesetzt; ohne das sich Konkurrenz und Kooperation gegenseitig ausschließen müssen und auch dürfen. Kooperation als bioteles Teilziel oder Teilmethode schien mir zunächst am ehesten beim Aspekt des AUSTAUSCHS anzugliedern sein. Zum Aspekt der SUBSIDARITÄT drängt die Vorstellung einer Ergänzung durch Austausch. Im biologischen Bereich stoßen wir auf die Symbiose (man denke nur bereits an einen Zellverband), im sozialen Bereich wird der Aspekt der GEGENSEITIGKEIT bei der Kooperation besonders berührt,  im menschlichen Bereich der Aspekt der AUTONOMIE unter Berücksichtigung des VERGLEICHENS, was uns Menschen ja den Rückblick in die Vergangenheit — deren Kenntnis sich auf Tradition stützt — und Schlüsse auf die Zukunft erlaubt. Letztlich wäre Kooperation doch am besten als Variante des Aspektes AKTIVITÄT derselben in der Definition noch hinzuzufügen, etwa:

Als eine Variante der AKTIVITÄT ist jeweils noch der Einfluss einer Maßnahme oder eines Verhaltens auf KOOPERATION (Zusammenarbeit) zu überprüfen, die aber verfahrensmäßige Konkurrenz als Variante der AUSLESE nicht ausschließen, sondern eher in Verbindung mit HYPARCHIE als Wettbewerb fördern soll und - wie alle biotelen Aspekte - dem Hauptziel der dynamischen Stabilität dienen soll.

Handlungsfähigkeit als Ziel innerhalb der AKTIVITÄT schließt SPONTANEITÄT und das Spannungsverhältnis zwischen SPONTANEITÄT und AKTIVITÄT mit ein. Immer müssen wir uns darüber bewusst bleiben, dass wir in Millionen von Jahren der Menschheitsgeschichte ohne Instinktordnung nicht überlebt hätten. 

Zum Sturz des überlebten feudalen Systems in Königreichen und Fürstentümern mit häufig nicht mit Leistungen begründbaren Vorrechten eines Erbadel trug die Französische Revolution von 1789 maßgeblich bei. "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" waren ihre Leitparolen. Die Brüderlichkeit, besonders in sozialistischen Parteien als Solidarität beibehalten, beinhaltet eine subjektive Gesinnungshaltung, die der Staat als Ordnungsmacht kaum erzwingen kann. Solidarität, Zusammenhalt leitet sich insbesondere aus gemeinsamer Geschichte ab und lässt sich in überschaubaren Einheiten bis hinauf zu den Nationen leichter erreichen als in der von den Linken angestrebten Weltzivilgesellschaft. SUBSIDIARITÄT ist der sie umschließende und tragende biotele Aspekt, der Gedanke von der Unterstützung (von unten her). 
Gleichheit gerät in Widerspruch oder doch Spannung zum biotelen Aspekt der PLURALITÄT (als Vielfalt). Die vom Sozialismus ausgehende allgemeine Gleichschaltung und Nivellierung muss als lebensfeindlich abgelehnt werden. Der biotele Aspekt des VERGLEICHENS steht hier im Zentrum und bedeutet die Suche nach Gleichem. VERGLEICHEN macht Aktivität  in Gegenseitigkeit  und damit Gerechtigkeit erst möglich. Besonders nahe steht der GLEICHHEIT der biotele Aspekt des AUSGLEICHS als Hebel zur Förderung der Chancengleichheit unter erfolgsangemessenem Aufwand. Produktive (biotele) Gleichheitsanteile sind zu mehren unter Freiheit für und Verantwortung auch vor zukünftigen Generationen. Gleichbehandlung, als Unterlassung von Benachteiligung, ist ein Gebot der Gegenseitigkeit unter Fairness. AUSLESE des Tüchtigeren und Lebenstragenderen darf dabei nicht gehemmt werden, wobei fairer Wettbewerb und Wettstreit im Sinne des biotelen Aspektes der HYPARCHIE (d. h. Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) bei Auseinandersetzungen vorgezogen werden müssen. Auf Affekte, wie Gier und Neid, wird man dabei nicht gänzlich verzichten können ohne die SPONTANEITÄT zu unterdrücken. Es ist aber auch Aufgabe der Politik, die Affekte zugunsten einer vernünftigeren, d. h. lebensfördernden (biotelen)  Entwicklung in gegenseitiger Toleranz zu zügeln. Nur solche Weltanschauungen (Ideologien) einschließlich  Religionen dürfen geduldet werden, welche in ihrer Ausübung und ihren Absichten sich dazu bereit finden, sich einem biotelen Weltstaat (bereits im Stadium der Idee) einzuordnen.
Damit hoffe ich nach fast 60jährigen Bemühungen das Thema meines Abituraufsatzes "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Parolen der Französischen Revolution und Probleme unserer Zeit, wo sehen Sie eine Lösung?" einigermaßen erfüllt zu haben.

In der Wochenzeitschrift "Junge Freiheit" (vom 2.Okt.2009) stoße ich eben auf den Leserbrief von Dr. Gerhardus Lang aus Bad Böll, der als "Lösung Dreigliederung" vorschlägt. Darnach rechne FREIHEIT zum Geistesleben "und auch ... jede personale... Initiative" entsprechend Artikel 2 unseres Grundgesetzes (>Jeder hat das Recht zu freien Entfaltung seiner Persönlichkeit<). Es versteht sich aus dem Zusammenhang und der Absicht des Gesetzgebers, dass anti- und asoziale Verhaltensweisen dabei ausscheiden sollen, bemerke ich dazu ergänzend. 
GLEICHHEIT gehöre "zu den Rechtsbeziehungen der Menschen (einzig vor dem Gesetz sind alle Ungleiche Gleiche)."  Wozu mir in den Sinn kommt, dass der Richter sehr wohl Unterschiede etwa bei Menschen macht, denen bei einem Verbrechen mindere Schuldfähigkeit zugebilligt werden kann; auch wird einem Leistungsfähigeren nicht dieselbe Steuerlast wie einem wirtschaftlich Schwächeren auferlegt. Abgezielt wird bei der Gleichbehandlung doch auf Vermeidung von Parteilichkeit und ungerechtfertigte Bevorzugung oder Benachteiligung. Zumindest aber kann GLEICHHEIT wegen der Kollision mit PLURALITÄT (als Vielfalt) kein bioteles Teilziel  sein, wie oben bereits erwähnt. Am nächsten käme eine Chancengleichheit  einem biotelen Teilziel, wie sie dem biotelen Aspekt des AUSGLEICHS zu geordnet wurde.
BRÜDERLICHKEIT oder besser GEGENSEITIGKEIT (mutualité nach Pierre-Joseph Proudhon)" seien "in den wirtschaftlichen Beziehungen" zu fordern. Die Grenzen des AUSTAUSCHES und damit auch der globalen Marktwirtschaft ergeben sich einmal aus der Fairness beim Austausch, aber auch aus der Notwendigkeit etwa einer verbrauchernahen Nahrungsmittelerzeugung für den Fall eines Zusammenbruchs von Handelsinstrumenten. Der Import gefrorener Geflügelreste aus Europa etwa dürfen die einheimische Geflügelzucht in Ghana oder sonst in Afrika nicht länger abwürgen (Phönix-Dokumentation vom 25.10.09). 
Setzen wir die Bezeichnung  SOLIDARITÄT anstelle derjenigen der Brüderlichkeit, so wurde diese im "biotelen System" allerdings dem Aspekt der  SUBSIDIARITÄT als Hilfe unterstellt Ein wechselseitiges Geben und Nehmen wird sich ja auch unter Solidarität — wenn auch anstrebensnotwendig — kaum gleichrangig herstellen lassen, wenn der Starke den Schwachen unterstützt. Eine staatliche Ordnung unter Dreigliederung wird kaum weiterhelfen; die Ausgliederung von Gesetzgebung und Rechtssprechung aus der Regierungsgewalt  (die Gewaltenteilung) hat sich doch bereits überzeugend bewährt und muss ausgebaut, ja teilweise unter Schwächung des Parteieneinflusses (wieder)hergestellt werden. 

Der Aspekt des AUSTAUSCHES ist als bioteler also nur haltbar in ständiger Abwägung gegen seine Begrenzung (Abgrenzung); diese erfolgt am deutlichsten durch Verkoppelung mit dem Aspekt der AUSLESE. Das einleuchtendste Beispiel aus der Natur ist die genetische Artengrenze hinsichtlich der Fortpflanzung. Für die menschliche Kulturentwicklungen besteht ein ähnliches wenngleich eben nicht unbedingtes und grenzenloses Bedürfnis; müssen doch Fehlentwicklungen in Einzelkulturen in Angleichung an andere Kulturen ausgeglichen werden. 
Es wurde mir hinsichtlich des Begriffs der AUSLESE der Vorwurf gemacht, dass die Zusammenstellung der natürlichen Auslese mit den menschlichen Willensentscheidungen selbst noch unter Analogiebildung  bedenklich sei. AUSLESE ist im Hinblick auf die Natur eine Sache der Kausalität (Ursächlichkeit), als Folge von Willensentscheidungen ist  AUSLESE freilich eine Angelegenheit der Finalität  (der Zweckbestimmung). Die Gleichstellung dieser Kategorien erfolgt in den Religionen, welche auch die Naturereignisse dem Willen Gottes unterstellen. BIOTELIE behandelt die Willensfreiheit  als eine Fortsetzung der Kausalität, als ihre Steigerungsmöglichkeit zur Erhaltung und Entwicklung des Lebens  Erwünschten Folgen von Entscheidungen soll nach Ethik und Moral der gute Wille vorausgehen, wobei der Eintritt dieser erwünschen Folgen aber umso weniger wahrscheinlich ist, desto stärker diese Entscheidung von bloßen Wunschvorstellungen oder gar nur -vorgaben bestimmt werden. In der Politik zählen die Folgen noch höher als bei der Moral. Und doch müssen sind unsere derzeit herrschenden "Gutmenschen" den Einwurf gefallen lassen, dass sie zu ihren kurzfristigen eigenen Gunsten die langfristige Zukunft verspielen und ihr "gutes Gewissen" in etwa der Gesinnung der bei Unrecht Wegsehenden, ja sogar derjenigen der mit Unrecht Zuschlagenden in die Hand arbeitet, was sie zu Mittätern stempelt.

Im Schema Aspekte3 bildet derjenige des VERGLEICHENS  mit demjenigen der GEGENSEITIGKEIT eine Art durch das Zielzentrum dynamische Stabilität  hindurchreichenden, das gesamte Aspektesystem tragenden Balken. Unter den didaktischen Anordnungen wäre der Beginn mit VERGLEICHEN durchaus berechtigt, sei es dass man diesen Aspekt an die Spitze stellt oder als Basis einrichtet. Ist doch tendenziell wahrheitsgemäße und vielfältige und möglichst umfassende Information, welche alle zugänglichen Seiten eines Problems beleuchtet, Voraussetzung für die Möglichkeit vernünftiger Urteile. Das vernünftige und ausgewogene Urteil ist auch Voraussetzung für GEGENSEITIGKEIT und trägt diese bereits in sich. 
Der Mangel an Nichtberücksichtigung der GEGENSEITIGKEIT als Bastion der Gerechtigkeit, ist es, der heutigen Politik als Kapitalfehler weitgehend negativ auszeichnet, eben weil sie sich der sozialistischen Verteilungsgerechtigkeit verschreibt, ohne sich von deren Schwächen und Niederlagen belehren zu lassen. Da VERGLEICHEN, d. h. Aufklärung, so zentral für die Entwicklung moderner Naturwissenschaft und Technik war und auch Voraussetzung für die Rettung vor der Mißbrauch und Auswüchse ist, hebe ich in diesem Zusammenhang empfehlend 
die Wochenzeitung "JUNGE FREIHEIT" wärmstens als Ergänzung der vorherrschenden  linkslastigen "Political correctness< hervor.

zu AUTONOMIE:
Verhaltensweisen und Maßregeln, die dazu geeignet sind, den weiteren Anstieg der menschlichen Weltbevölkerungsstärke   abzusenken oder besser noch aufzuheben oder sogar einen Rückgang der Stärke der Gesamtpopulation zu erzielen, ohne dabei die AUSLESE in Richtung auf Gesundheit und umfassende Selbstständigkeit zu behindern und unter Beachtung von HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung), sind im Interesse der Naturerhaltung und der Ressourcenschonung für etwaige künftige Generationen einschließlich der Freiheitserhaltung und -erweiterung unter  Lebensführungen in GEGENSEITIGKEIT auch der Jetztlebenden hinsichtlich der AUTONOMIE als positiv zu bewerten.
Schönfärberischer hätte dieser Punkt der Freiheitseinschränkung auch dem biotelen Aspekt des AUSGLEICHS zugeordnet werden können

Erläuterung: Es muss ein Ziel sein, dass die überragende Mehrheit auch der in Industriestaaten dauerhaft Lebenden in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt und Konsum im Austausch gegen erbrachte Lebensarbeitsleistung zu bestreiten. Zuwanderer aus anderen Kulturen dürfen nicht durch höhere Geburtenraten die einheimische Kultur verdrängen, es sei denn, es gelingt der Nachweis, dass hieraus eine Erhöhung der Handlungsfähigkeit (AKTIVITÄT) und Überlebensfähigkeit auf dem jeweiligen Territorium Lebenden erwartet werden kann. Auch ist die Abhängigkeit von humanitären Hilfeleistungen ohne Gegenleistung in wirtschaftlich schwachen Regionen durch Geburtenbeschränkung abzubauen. 
Der Segen der Demokratie mit ihrer Mehrheitsmitwirkung darf nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass Unselbständige unter Rücksichtslosigkeit gegenüber den Leistungsträgern politische Macht ausüben oder sich durch verblendete oder selbstsüchtige Agitatoren missbrauchen lassen. 

Vorschläge zur Datensammlung und zum Datenschutz, soweit sie zur dynamischen Stabilität beitragen haben zu beachten:
Der Datenschutz darf die umfangreiche Sammlung und Auswertung von Daten für die wissenschaftliche Forschung und zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit nicht behindern, wobei die Daten vor unbefugtem Zugriff an geschützten Orten aufzubewahren sind deren eine Zuordnung zu Personen nur unter Kontrolle des unabhängigen biotelen Gutachtenverfahrens zur Aufdeckung von Straftaten und unmittelbaren Verhinderung von Straftaten gegen Leben und Gesundheit unter Tatbestandsprüfung im biotelen Gutachtenverfahren und auf Antrag der betroffenen Personen selbst erfolgen darf. 
Weitere Zuordnungen bedürfen eines gesonderten biotelen Gesetzes, wobei Zwangsmaßnahmen gegen eine Vererbung  einer Gesundheitsschädigung zukünftiger Generationen frühestens 100 Jahre nach Eröffnung eines umfassenden Forschungsprogramms über die Rolle der Erbanlagen unter Vertretung von Ungeborenen durch mindestens zwei Fachleute auf diesem Gebiet im biotelen Gutachtenverfahren Berücksichtigung finden können und auf die Meinung der jeweiligen wahlberechtigten Staatsbürger insgesamt den Einsatz von Zwangsmaßnahmen betreffend  besonders Rücksicht zu nehmen ist. Dieser Rücksicht wird dadurch entsprochen, daß alle allgemein wahlberechtigten Staatsbürger derartigen Gesetzvorschlägen gegenüber vetoberechtigt sind.

 

Erläuterung: Dem letzten einschränkenden Satz würde nach den biotelen Verfahrensgrundsätzen ohnehin Rechnung getragen; die Einschränkung der Rücksichtnahme auf die Bevölkerungsstimmung wurde jedoch hier noch einmal hervorgehoben, um die Distanzierung von den groben Missbräuchen erbbiologischer Erkenntnisse und verfälschenden Vorgaben hinsichtlich solcher durch den Nationalsozialismus Rechnung zu tragen.

Hinsichtlich der Zuordnung und Handhabung der Erhaltung der Vielfalt der Natur (Biodiversität) unter dem biotelen Aspekt der PLURALITÄT als berechtigte Interessen der gesamten Menschheit kann nur verhältnismäßig willkürlich befunden werden. Diese Entscheidung muss im Vorfeld fallen und generell und nicht im einzelnen Gutachtenfall durch die Gutachter. Es ist zu hoffen, dass dadurch die Erhaltung der in Jahrmillionen herausgebildeten Artenvielfalt eine Stärkung erfährt. Ist doch kaum ein Veto der Mehrheit der Menschheit gegen eine im biotelen Gutachtenprozess angeregte lokalisierte Schutzmaßnahme zu erwarten. Damit kehren wir zur ursprünglichsten weltanschaulichen Voraussetzung (Prämisse) des biotelen Systems zurück. Es gilt darnach nicht die gegenwärtige Entwicklungsrichtung fortzusetzen, die Menschheit unter Nutzung und Verbrauch aller aktivierbaren Quellen (Ressourcen) möglichst rasch anwachsen zu lassen. Die ständige Gefahr eines unvorhersehbaren vorzeitigen Endes der Menschheit durch eine Naturkatastrophe soll bei der Entscheidung für Bemühungen um eine möglichst lange Überlebensdauer in einer vielfältigen Natur außer Betracht bleiben.

»Wenn die Welt morgen unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen«. (Martin Luther)

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Ergänzende Anmerkungen zum Ausbau eines biotelen Gutachtenverfahrens.

Im Jahr 2003 waren für alle vier Bereiche Formelzusammenstellungen ausgearbeitet worden, die jedoch durch Überschreibung später verloren gingen.
Die Semiquantifizierung unter Feststellung des Umfanges auch der Zahl der von biotelen Maßnahmen mutmaßlich Betroffenen ist auch für eine qualitative Beurteilung — die jede Beurteilung letzten Endes darstellt — unerlässlich. Bei der Urteilsabgabe hat jede  Entscheidungsnote hinsichtlich der Auswirkungen auf ein Aspektgebiet entweder eine Lage rechts im positiv lebensfördernden oder links im lebenshemmenden Skalenbereich. Die als negativ bewerteten Auswirkungen müssen gesondert ausgewiesen werden, d. h. sie dürfen nicht primär bei der Darstellung bei den positiven Wirkungen in Abzug gebracht werden, was der Verbesserung der qualitativen Einschätzung dienen soll. 

Die qualitative Bewertung im biotelen Gutachtenverfahren steht in engem Zusammenhang mit Ethik und Moral. Es ist absurd und bedauerlich, dass seit der 68er Kulturrevolution bewährte überlieferte Moral bekämpft und durch eine "moralische" Orientierung an jeweiligen, auch nur angeblichen, Tagesbedürfnissen in der Art einer Diskursethik abgelöst wurde. Entgegen dem Vorzeigeschild einer antiautoritären Einstellung unter Betonung der individuellen Freiheit  ist inzwischen eine Hörigkeit und Abhängigkeit der meisten Menschen insbesondere von den linksgesteuerten Medien eingetreten, wie sie nie zuvor bestand, und in den Dienst der Selbstzerstörung gestellt wurde.

Auf die Erhaltung von Funktionseliten, welche  für die Stützung des Ganzen von besonderer Bedeutung sind, muss besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Wenn auch in den Bereichen der Gesundheit (Hygiene) und der Artenvielfalt wie auch im Bereich des Zusammenlebens und der Ehre eine rein (also ausschließliche) finanzielle Betrachtungsweise als Urteilsmaßstab zurückzuweisen ist, so kann auch hier auf die Erstellung ergänzender fiktiver Äquivalentskalen in Geldwerten nicht völlig verzichtet werden. Im Zielbereich der Erhaltung der Artenvielfalt könnten Aufstellungen über die Höhe der Kosten nützlich sein, die für die Wiederherstellung von Biotopen — auch an anderer Stelle —
nach deren Zerstörung anfallen würden. Bewertungen von Ehrverletzungen in Geldbußen sind schon von Alters her unentbehrlich, um einen sozialen Ausgleich für den öffentlichen Frieden zu schaffen. Entsprechende Ansätze finden sich bereits im Koran und könnten zu einer reformatorischen Bewegung im Islam herangezogen werden. Übrigens ist auch die Tendenz der Besserstellung der Frauen im Koran ein Ansatz für eine Weiterentwicklung. Könnte nicht, ohne auf einen Reformator zu warten, das biotele Ordnungsgefüge, also Vernunfterkenntnis, als eine Willensbekundung Allahs einer solchen Reformation zugrundegelegt werden? Menschliche Vernunft als eine Offenbarung Gottes? Diese Frage und Diskussion ist übrigens bereits Jahrhunderte alt.
 Geldbußen könnten auch vor Naturzerstörungen abschrecken. Auf das Mittel der Territorialverkürzung (Landabtretung) insbesondere von Seiten straffälliger Nationen als abschreckender Bestrafung wurde bereits hingewiesen. Wer dem Terrorismus unter nationalistischer oder religiöser Motivierung entgegentreten will, der muss sich für Territorialbesitz kultureller Gruppen in deren Verantwortung stark machen, also auch für die Nationen, und nicht für die Illusion einer globalen Weltgesellschaft. In einer solchen könne Gebietsabtretung von Seiten des biotelen Weltstaates als Strafe für Terrorismus nicht verhängt werden.

Das biotele Gutachtenverfahren kann sich wirkungsvoll und mit der notwendigen Überzeugungskraft erst dann der wichtigen Zukunftsfragen annehmen, wenn den Gutachtern die notwendigen und umfassenden Informationen zugänglich gemacht werden. Alle Anfangsversuche stehen unter diesem Vorbehalt. Es müsste der Einführung des biotelen Gesetzgebungsverfahrens etwa folgendes vom Parlament zumindest gebilligte und verbindliches Gesetz vorausgehen:

„Jeder ist verpflichtet, auf offizielle Rückfrage eines biotelen Gutachters schriftlich auf vorgeschriebenem gesichertem Nachrichtenweg diesem alle für die Begutachtung eines Problemlösungsvorschlages sachdienlichen Zusammenhänge aus der Einsichtsmöglichkeit des Befragten heraus ausführlich und umfassend Auskünfte zu erteilen. Der Gutachter darf persönlich seine Identität nicht zu erkennen geben. Die Ausrichtung des Problemlösungsansatzes und die dafür als nützlich erkannten Informationsbeiträge hat der anfordernde Gutachter zu benennen. 
Ein erheblicher aber angemessener Sachaufwand für die Auskunftserteilung ist über einen Fond des biotelen Kontrollkörpers zu ersetzen, ohne dass Unbefugte zumindest vor Abschluss der auf des Auskünften beruhenden Gesetzgebungsverfahrens von der Aufwandserstattung Kenntnis nehmen können.
Fragestellung und Auskünfte dürfen nicht privat gespeichert werden. und unterliegen bis zur Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren der Geheimhaltung, sie sind aber vom biotelen Kontrollkörperbüro (KKB) dauerhaft zu speichern und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. 
Die öffentliche Bekanntgabe des auf  solche Auskünfte gestützten biotelen Gesetzesvorschlags ist gleichzeitig an eine Benachrichtigung derer gekoppelt, die als Auskunftserteilende mitgewirkt haben. 
Wer das biotele Gutachtenverfahren dadurch in seinem Wahrheitsgehalt schwächt, dass er wissentlich unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, muss mit Strafe belegt werden,. welche dazu geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auch die Wiedergutmachung an Geschädigten erlaubt." 

„Es ist als unwesentlich zu betrachten, wenn bei einem Vergleich unabhängiger Gutachtenergebnisse, zwar eine insgesamt positive oder negative Schlussbilanz übereinstimend gegeben ist, ob sich dabei Abweichungen in den Auswirkungsgraden für einzelne Aspekte ergeben und wie diese sich auf unterschiedliche Aspekte verteilen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung in der Bilanz der Ergebnisse, sollen die Beurteilungen bei Einhaltung der strikten Anonymität gegenseitig zur wechselseitigen Beurteilung ausgetauscht werden; dabei müssen regelwidrige Ausdeutungen bei biotelen Aspekten aufgedeckt und muss im zutreffenden Fall des 'Ausbrechens' eine Wiederholung der Begutachtung durch andere Gutachter angeordnet werden."

Ein Gutachter, dem eine falsche Anwendung der Auslegungsregeln nachgewiesen wird, ist auch im Falle der groben Nachlässigkeit wenn möglich angemessen zu bestrafen und von zukünftigen Begutachtungen auszuschließen."

„Auf Kosten der Beteiligten können Rechtsstreitigkeiten auch von der biotelen Gutachteninstanz übernommen und von dieser entschieden werden, wenn es dabei zur unabhängigen Ergebnisübereinstimmung kommt und diese von den streitenden Parteien anerkannt werden."
Offen bleiben soll dabei, ob es sich nur um Zivilsachen oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft (oder sogar von Klägern oder Angeklagten?) auch um Strafsachen handeln kann. Sollte der Verfahrensablauf rascher sein als bei den staatlichen Gerichten, so könnte dies diesen  bei geklärten Sachverhalten Entlastung bieten.  

Das Bedürfnis nach einem Freund-Feind-Denken zum Ausleben der in uns steckenden Aggressivität, unserer Grausamkeit, kurz: unserer Raubtiernatur wird immer wieder nach Ventilen suchen. Ob deren Ablenkung ins Spielerische und auf den Wettkampf ausreicht, wird sich erst erweisen müssen. Die moderne Kriegstechnik darf jedenfalls nicht länger in den Dienst der Vernichtung gestellt werden. Dem Erlebnishunger und dem Bedürfnis nach Risikobefriedigung wird man Spielräume einräumen müssen. Dies darf nicht zu Lasten der Sicherheitskräfte und Polizei gehen. Wenn auch in den Parteien und Parlamenten  überwiegend unter Ansprechen von Emotionen Politik gemacht wird, so müssen über die unabhängige biotele Gutachteninstanz  rationale Einschränkungen zum Greifen kommen können.

Eine biotele Verfassung hätte Grundziel, Nebenziele und Methoden sowie Verfahrensregeln für eine biotele Begutachtung festzulegen, die nur über das biotele Gutachtenverfahren ergänzt werden dürfen, wobei Ergänzungen durch eben dieses Verfahren auch zurückgenommen werden könnten. Nach Bewährung des biotelen Gutachtenverfahrens als Beratungsinstrument, müsste versucht werden, die biotele Verfassung durch eine verfassungsändernde Parlamentsmehrheit als Regelinstrument für das biotele Gutachtenverfahren, unter Kopplung der rechtlichen Verbindlichkeit bioteler Gutachtenergebnisse an die elektronische Abstimmung durch die Betroffenen, staatlich verbindlich zu erklären.
Nachdem diese biotele Verfassung in ihrer Gesamtheit durch eine Mehrheit auch der bedeutenderen Nationalstaaten angenommen worden ist, würde es in der Bundessrepublik Deutschland als Völkerrecht automatisch in den Rang übergeordneten Rechts über das Grundgesetz treten.

 

 

 

 

 

ENTWURF EINES BIOTELEN BEGUTACHTUNGSVERFAHRENS

 

 

ENTWURFSSTAND 1. März 2010/Ergänzung durch "Regeln für die Zentrale", "Grundvoraussetzungen" "Definition der Betroffenheit" und Ergänzung einiger bioteler Aspekte vom 15. März 2010 

Vorstellungen für eine Programmierung der Modellbegutachtung

Es wäre zweckmäßig, wenn die nächste zu betätigende Taste durch Blinken oder Farbintensitätsänderung markiert würde. Bei Auswahl unter mehreren Tasten sollten sie alle in diesem Stadium hervorgehoben werden.

 

Seite I

BIOTELE BEGUTACHTUNG

Allgemeine Erörterungen

Es werden sehr viele Gutachter für diesen Modellversuch benötigt, da selbst ein Ergebnisvergleich zwischen JA / NEIN (im fortgeschritteneren Verfahren) durch zwei unabhängig urteilende Gutachter getroffen werden muss, um Ergebnisverfälschungen vorzubeugen. Wer sich unter Angabe seiner E-Mail-Verbindung auf diese Bitte hin meldet, der muss damit rechnen, dass er zu einer Begutachtung per E-Mail aufgefordert wird. 
Die Aufforderung ist dann drei Tage lang gültig; bleibt eine Übernahmebestätigung aus, so wird in dieser Sache ein anderer Gutachter  aufgerufen. 
Die insbesondere bei Rücktritt vom Auftrag baldmöglichst erbetene E-Mail-Rückmeldung soll den Vermerk "Zeitmangel" oder "zu kompliziert" oder "sinnlos, bzw. nicht verstanden" tragen, damit bei der nächsten Gutachtenaufforderung der Auftrag besser eingeschätzt werden kann. 

Jeder kann sich also nützlich machen und sei es auch nur zum  Vergleich zweier Gutachterurteile auf deren Übereinstimmung.

Alle E-Mails von erkennbarer Bedeutung werden mittels Datenträgers auf mindestens eine nicht mit dem Internet verbundene Festplatten übertragen und nur dort gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Der Zugriff auf persönliche Daten wird jeweils auf einen verantwortlichen Sachbearbeiter beschränkt. Sie werden an Dritte ohne vorherige Zustimmung nicht weitergegeben. 

 

Aufgabenstellung

Das biotele Gutachtenverfahren stellt insgesamt darauf ab, Mittel und Wege zu finden, welche die Dauer eines bejahenswerten menschlichen Lebens innerhalb einer vielgestaltigen Natur verlängert (BIOTELIE). Dieses Ziel zugunsten der ganzen Menschheit kann nur subsidiär, d. h. von kleineren Einheiten zu größeren fortschreitend, erfolgreich angesteuert werde. Es wird also mit den Überlegungen beim Einzelmenschen angefangen, über Familie, Gemeinde, Nation usw. fortgesetzt. Soziale Einheiten, ja bereits die Einzelmenschen werden als Mikrokosmos behandelt, in dem um ein dynamisches Gleichgewicht gerungen wird, um sich am Leben zu halten. Menschliche Verhaltensweisen und vor allem Verhaltensrichtlinien sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie mit dieser Zielsetzung sich in Einklang befinden. Gegebenenfalls sollen Ergänzungsvorschläge gemacht werden, um Gemeinwohlverträglichkeit herzustellen. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch alle Hindernisse festzustellen, die ihm entgegenstehen. Jeder Problemlösungsvorschlag ist als bejahenswert oder positiv zu beurteilen, der irgendeinen Nutzen oder eine Wunscherfüllung, und sei es auch nur für Gruppen oder Einzelne*), mit sich bringt, ohne dem aufgezeigten Ziel zu widersprechen.

*) Man berücksichtige damit auch positiv hervorragende Denker und beachte immer den jeweils notwendigen Aufwand.

Im Vordergrund steht die Wiedergewinnung und der Ausbau einer verbesserten Demokratie. Unter Demokratie wird eine 'Volksherrschaft' verstanden, indem nicht ausschließlich Parteien und Interessenverbände regieren, sondern auch die Mitwirkung von durch Erfahrung und Wissen, Einfallsreichtum und Tatkraft hervorragender Menschen und Fachleuten zum Nutzen des Gemeinwohles ohne Vermittlung von Parteien und Interessenverbänden ermöglicht wird. Dies soll künftig möglichst bald durch das Instrument der direkten oder Basis-Demokratie mit einer biotelen Gesetzgebung bewirkt werden. Die Gruppen mutmaßlich direkt von einem biotelen Gesetzesvorschlag Betroffener sollen dabei ein Vetorecht haben., das mit den Stimmen ihrer Mehrheit den Vorschlag zu Fall bringt. 

Voraussetzung für das Zustandekommen eines biotelen Gesetzesvorschlags ist die eine Übereinstimmung der Fachkundigen und Wissenschaftler hinsichtlich der Zieltauglichkeit des biotelen Gesetzesantrages. Ein solcher Antrag kann späterhin grundsätzlich von jedem unter Entrichtung einer Risikogebühr bei einem eigens für das Gutachtenverfahren errichteten Kontroll-Körper-Büro eingereicht werden. Kontroll-Büros haben lediglich Verwaltungsaufgaben unter Garantie des unbeeinflussten Ablaufs der Gutachtenprozesse. Unter dieser Voraussetzung wird das Verfahren grundsätzlich auf die Klärung (nach herrschender wissenschaftlicher Schulmeinung) klarer Sachverhalte eingeschränkt. Damit bleibt, bei klarer Grenzziehung, die weit überwiegende Gesetzgebungsmaterie der Vereinbarungen und Kompromisssuche den Parlamenten überlassen. 

Die unausgewogene Übervölkerung  bei zunehmender Ressourcenverknappung und insbesondere Naturzerstörung und die ansteigenden Spannungen zwischen den Kulturen mit ständig steigenden kriegerischen Auseinandersetzung verlangen einen Gesinnungswandel und tatkräftige Änderung im Umgang mit diesen Problemen. Neben der Zielsetzung der Vermeidung von Kriegen (wenigstens mit modernen Waffen) ist die Versöhnung von Kultur und Natur das Hauptanliegen von BIOTELIE:

  Beim nachstehenden Ansatz für eine biotele Begutachtung wird nach einem Mittelweg gesucht zwischen den Anthropozentrikern im engeren Sinne, welche die Natur den Interessen der Menschen völlig unterwerfen wollen und denen, welche der Natur und nichtmenschlichen Lebewesen Rechte zusprechen wollen, obwohl  Recht  nun einmal eine spezifisch menschliche Angelegenheit ist. 

 in einem früheren Versuch wurde auf "Arten" als Gegenstände der Begutachtung zurückzugegriffen.
In diesem neuen Ansatz werden nun "Betroffenheitsgruppen" von den Auswirkungen bioteler Gesetze aufgestellt; der Einzelbegutachter kann auf diese Weise die Liste der Betroffenen selbst durch weitere vetoberechtigte Betroffenengruppen sinnvoll ergänzen.  
 
Der Naturschutz muss sich unter diesen Umständen auf die Notwendigkeit oder doch Vorteilhaftigkeit stützen, welche die Vielfalt (PLURALITÄT) der Lebewesen zumindest potentiell für die menschliche Fortexistenz und das menschliche Wohlergehen bieten kann; dies gilt schon allein für die Möglichkeit des Naturerlebnisses oder auch der kulturellen Anpassungsmöglichkeiten an einfachere Lebensbedingungen, deren spätere Bedeutung sich heute  noch gar nicht abschätzen lassen.  Die Ressourcenschonung für kommende Generationen ist ein weiteres Argument. Der Stellenwert der Erhaltung etwa tropischer Urwälder auch für das Klima (im umfassendsten Sinne der Bedingungen für menschliches Überleben) muss weiter erforscht werden. Das Aussterben einer biologischen Art, welche für die Menschheit keine Gefahr darstellt, wird ebenso wie eine umfassende Waldvernichtung als die gesamte  Menschheit betreffend festgesetzt,; ein Veto gegen biotel angeregte Abwehrmaßnahmen dagegen müsste dann von der Mehrheit aller Menschen mit Abstimmungsmöglichkeit ausgehen.  Weltumspannende Kampagnen gegen den Naturschutz würden verboten und im Rahmen des biotelen Aspektes der HYPARCHIE (Minimierung von G'ewalt, Zwang und Bedrohung) unterdrückt.. Unter derartigen Bedingungen könnte Naturschutz, d. h. Arten- und Biotopschutz, einen besonders gefestigten Standort im biotelen Gesetzgebungssystem haben. Das gesetzlich-moralische Gebot, Tiere nicht vermeidbar zu quälen, lässt sich (weiterhin) aus der verrohenden Wirkung solcher Quälereien auf die Menschen selbst begründen.

Da die biotele Gesetzgebung insbesondere auch auf Langzeitwirkung abzielt, werden die zu erwartenden Auswirkungen auf Zeitperioden verteilt. Die letzte sich ins Unbestimmbare verlängernde letzte Zeitperiode erhält einen beträchtlichen Multiplikator, der die Langzeitwirkung vertritt. Dadurch wird das Schwergewicht für das Gutachtenergebnis auf die Langzeitwirkung, also auf "Nachhaltigkeit"  verlegt. Bezieht sich das Endergebnis  der Beurteilung durch Einzelgutachter schwergewichtig auf verschiedene Aspekte, so kann dies in gewichtigen Fällen Anlass für das Hinzuziehen weiterer Gutachter sein.
Auch weites Auseinanderklaffen der zahlenmäßigen Gewichtungen wird nicht als Nichtübereinstimmung gewertet, falls die Summe der Gesamtergebnisse der verglichenen Gutachten auf derselben positiven (rechten) oder negativen (linken) Seite der Bewertungsskala liegen.

Zunächst besteht ein kaum zu behebendes Informationsdefizits; verursacht wird dieses nicht zuletzt auch durch den Missbrauch des Datenschutzes für Desinformation und Korruption. 
Über eine längere Zeitspanne  hinweg können deshalb fast nur Themen bis zu einem Endergebnis hin untersucht und auch öffentlich wirksam beantwortet werden, zu denen die öffentliche Informationspolitik über lebenswichtige Vorgänge der offenkundigen oder leicht zugänglichen Tatsachenlage widerspricht. Damit werden Themen behandelt, welche häufig nur in einer kritischen Minderheitspresse angetroffen werden können. Der Vorzug der unabhängig biotelen Begutachtung ist die sachliche Gegenstandlosigkeit des Vorwurfs ihrer Parteinahme. Grundsätzlich lebenswichtige Themen vor der Öffentlichkeit als "rechtsextrem" und demokratiefeindlich zu diffamieren, dürfte gegenüber einer auf eine ergänzende Basisdemokratie ausgerichtete Instanz auf Dauer keinen Erfolg haben.
.
Die Definition  Immanuel Kants, Aufklärung sei die Befreiung des Menschen aus dessen selbstverschuldeter Unmündigkeit, ist angesichts der tatsächlichen Wählerentmachtung und offenkundige Desinformation der Bürger von Kindesbeinen an ein dringliche Mahnung für eine Neuauflage der Aufklärung. Mit einer Liberalität wie der des Preußischen Königs gegenüber dem republikanischen, aufmüpfigen Professor Kant einschließlich der Finanzierung seiner fundierter Kritik, kann durch den vorgeblich demokratischen Staat heutzutage allerdings kaum gerechnet werden.

Bezahlte Gutachtenaufträge lassen sich bei methodischer Bewährung der biotelen Einrichtung jedoch aus verschiedenen Lagern erhoffen. 
Zur Vorbereitung auf komplexere Themen könnten in zurückliegendere Zeit in Kraft gesetzte Gesetze herangezogen werden. Deren Beurteilung müsste sich strikt auf die damals den Parlamentarien bekannten Tatsachenzusammenhänge beschränken. Es ließe sich dann die Frage beantworten, ob Gesetze mit positiver Auswirkung auf das Leben durch ein bioteles Veto verhindert worden wären.  Umgekehrt wäre die Frage beantwortet, ob die Berücksichtigung bioteler Ablehnung später als ungünstig sich herausstellende Entwicklungen hätte verhindern können.  
Voraussetzung für eine solche Arbeitsphase, wäre die freiwillige Verfügbarkeit von Sachkundigen noch vor der Möglichkeit einer Vergütung ihrer Gutachtertätigkeit.  

Im Verlauf einer biotelen Begutachtung werden häufig nur einzelne biotele Aspekte angewandt werden müssen, um zu brauchbaren Ergebnissen zu kommen. Im Fall der oben angesprochenen Initiative für eine Erneuerung der Volksaufklärung als Voraussetzung jeder echten Demokratie wäre dies der biotele Aspekt des VERGLEICHENS. 
 Link zu
Seite II Verfahren

Seite II

Verfahrens-Ablauf

Vorschläge zur Begutachtung, aber auch solche für die Verbesserung des Gutachtenverfahrens, sind erwünscht. Sie sind (nach Eröffnung einer eigenen Gutachtendomäne)  ausschließlich an vorschlaege@biotelie.de einzureichen, derzeit aber an d-berlin@biotelie.de. Der Autor der Homepage verwaltet anfangs alle Vorgänge, nach dessen Tod oder nach ausreichendem Ausbau der Vereinigung Stimme der Wissenschaft soll letztere als Zentrale und Vorgänger eines biotelen Kontroll-Körper-Büros die Verwaltung übernehmen. Aus Gründen der Arbeitsökonomie können Anfragen nur selten beantwortet werden.

Es wird darum gebeten, jeweils nur einen politischen und sozialen Verbesserungsvorschlag an das Antragsregister zu übersenden, unter Angabe 
"Offenes Register", 
wenn der Vorschlag nach Durchsicht im Internet veröffentlicht werden soll. 

Ein Vorschlag soll 1500 Anschläge nicht überschreiten. Es kann aber ein Anhang mit weiteren Begründungen eingereicht werden. Zusätzliche Angaben dazu, auf welche(n) der 12 biotelen Aspekte sich der Vorschlag vermutlich auswirkt und welcher Personenkreis direkt betroffen sein könnten, sind erwünscht.
Die Zentrale setzt die Zustimmung des Einsenders zu Textveränderungen und Inhaltsveränderungen des Vorschlages zu Zwecken der Veröffentlichung im Gutachtenverfahren voraus.

Veröffentlichte Vorschläge können gegen Dritte höchstens ehrenhalber, nämlich eventuell die Ehre der Urheberschaft belegend, beansprucht werden, lösen aber keine materiellen Ansprüche aus. Auf ausdrücklichen Antrag hin werden Name oder auch zusätzlich Adresse mitveröffentlicht.

Als Unveröffentlichte Vorschläge werden solche behandelt, die vom Einreicher nicht unter dem Vermerk "Offenes Register" eingereicht wurden .
Alle Vorschläge können derzeit noch nicht geprüft werden, zunächst sogar lediglich wenige.  
Erscheint im Ausnahmefall der Sachverhalt als ohne zusätzlichen Aufwand abklärbar und damit der Vorschlag als Beispiel für die Prüfung im Modellversuch besonders geeignet, so wird der Antragsteller via Internet ausdrücklich  um Genehmigung gebeten und diese Genehmigung abgewartet.


REGELN FÜR DIE ZENTRALE


Auch Abgelehnte Vorschläge wegen Fehlen der GRUNDVORAUSSETZUNGEN, müssen als solche veröffentlicht werden.


Die geschätzten Gruppenstärken soll von der Zentrale durch Gutachtenvergleich kontrolliert und eventuell  berichtigt werden.
Bei biotelen Aufgabe und Problemstellung einschließlich  Lösungsweg Gesetzestexten wird im Zusammenhang mit der Liste der Abstimmungsberechtigten vorgeschlagen. letztere als  "Personenkreis direkt  aus berechtigenden Interessen heraus Betroffener" zu bezeichnen.

Es ist bei Festlegung des Personenkreises der unmittelbar von einem biotelen Gesetzentwurf, der sich direkt oder auch indirekt und insbesondere künftig und langfristig auf die gerechterer Verteilung von Lasten bezieht, Betroffenen soweit möglich derjenige Personenkreis zu ermitteln, der auch nicht annähernd mit wirtschaftlich ausgewogenem Leistungsbeitrag am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, sondern auf ständige Unterstützung anderer angewiesen ist oder diese in Anspruch nimmt und hochwahrscheinlich ein Anwachsen der Hilfsbedürftigen oder der Hilfsbedürftigkeit durch sein Veto gegenüber dem konkreten Gesetzentwurf unter Belastung anderer auslösen würde. Dieser Betroffenenkreis ist vom Wahlrecht im gegebenen Fall auszuschließen.

Verlangt wird also nicht eine generelle Einschränkung von Wahlrechten wirtschaftlich Schwacher, sondern nur die Verhinderung einer Diktatur solcher Schwacher gegen die Leistungsträger und eine Eindämmung der Änderung der Gesellschaftsstruktur in Richtung auf ein Übergewicht der Erbringer nur dürftiger Leistungen für den Marktaustausch.
Ein weiteres Problem ist mit der möglichen Laxheit einer Mehrheit gegenüber Ordnungsregeln zugunsten der Gerechtigkeit gegeben:, der mit nachfolgender Maßnahme zu begegnen wäre.

Stellt sich nach Ablehnung eines biotelen Gesetzesvorschlages zugunsten einer gerechteren und ausgewogeneren Durchführung von Gesetzesvorschriften jedweder Art heraus, dass wenigstens ein zu dieser Ablehnung bedeutender Anteil der abstimmungsberechtigten Betroffenen sich mit einem Verhalten, das durch dieses  Gesetzes verboten worden wäre, sachlich ungerechtfertigte Vorteile verschafft, was bei Annahme des Gesetzes mit Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können, so ist die Abstimmung über diesen Gesetzesvorschlag unter Ausschluss der Gesetzesübertreter zu wiederholen, sobald der Ausschluss der dem Gesetzvorschlag sich Zuwiderverhaltenden ein zustimmendes Abstimmungsergebnis wahrscheinlich macht. 
Über die Wahrscheinlichkeit eines Vorteiles für das Gemeinwohl aus dem Ermittlungsaufwand der Verhaltensfälle zuwider dem biotelen Gesetzesvorschlag und den erforderlichen zeitlichen Mindestabstand für Ermittlungsverfahren muss ein vorhergehendes bioteles Gutachtenverfahren entscheid en. 

 

Die Zentrale ordnet periodisch die Gruppenbezeichnungen neu nach einem übersichtlicheren Schema (etwa alphabetisch oder nach GRUPPENSTÄRKE) die Neugruppierung muss auch die Archivdaten früherer Begutachtungen umfassen.

 

Ablauf

 

Seite XI Vergleichsmaterial aus dem Internet kann durch Link mit den Adressen von Suchmaschinen von Seite VI Eigene Eintragungen dort jederzeit sichtbar gemacht und in Ausschnitten zwischen den Eigentext in Seite VI der Beurteilungsseite (UF) einkopiert werden.. 
Hier sollen also aus dem Internet beigezogene Beschreibungen und Artikel, die für die Beurteilung des Gutachtengestandes für erheblich erachtet werden, in kurzen prägnanten Ausschnitten in Kopie übernommen werden.
 Am Ende eines jeden Zitats ist die entsprechende Internetadresse des Artikels hinzu zu kopieren.

 

GRUNDVORAUSSETZUNGEN (Seite III)

In der Vorbereitungsphase hat jeder Gutachter dazu Stellung zu nehmen, ob es sich bei der Aufgabe und Problemstellung auf Seite IV um eine
1. naturgesetzliche Unmöglichkeit (perpetuum mobile) oder Unfug                                              ja / nein
2. einen Vorschlag, der bereits anderwärts eingehend untersucht wurde                                   ja / nein
3. einen Vorschlag von offensichtlich geringer Bedeutung                                                             ja / nein 
4. einen Vorschlag mit zu hohem Aufwand im Verhältnis zum Nutzen                                         ja / nein 
5. einen  Vorschlag, der eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt                                            ja / nein 
6. einen Vorschlag, der aus moralischen Gründen auf heftige Ablehnung                                   ja / nein
7. einen Vorschlag, der auf heftige Ablehnung aus Eigennutz oder Gruppenegoismus stößt  ja / nein

handelt.

Stimmen die Gutachter auch nur in einem der 7 Punkte unter Nennung von Ordnungszahl (1.-7.) und dem Zusatz ja bei entsprechender Begründung oder/und Quellenangabe überein, so wird das Gutachtenverfahren von der Zentrale nicht fortgesetzt und als zurückgewiesener Vorschlag in der Gutachten-Domäne der Homepage veröffentlicht. Bei nach Punkt 7 zurückgewiesenen Vorschlägen kann die Zentrale die Begutachtung fortsetzen lassen, wenn eine Hoffnung besteht,
dass die die Ablehnung nicht von einer großen Mehrheit vertreten wird oder sich in absehbarer Zukunft in wesentlichem Umfang abbauen lässt.
Im jetzigen Vorbereitungsstadium wird diese Überprüfung vom Hompage-Eigner vorgenommen.

Nach Beantwortung einer dieser Fragen mit ja  möglichst unter Begründung, wird der Gutachtenauftrag an die Zentrale zurückgesandt, welche nach Zuziehen weiterer unabhängiger Gutachter mit der Zusatzfrage eines etwaigen künftigen Wertes der Begutachtung die Fortsetzung des Gutachtenprozesses in dieser Frage entscheidet und gegebenenfalls einleitet.
Der Gutachter kann in einem späteren Begutachtungsstadium die Seite der Gutachtungsvoraussetzungen über eine Link auf der Ausarbeitungsseite wieder im unteren Fenster einblenden und sein früheres Urteil ändern. Der bisherige Text auf im unteren Fenster samt Codezeile ist darnach der Zentrale zu übersenden, die über die Zuziehung eines anderen Gutachers zu entscheiden hat.

 

Ausführliche Begutachtung 
 

 Die ausführliche Begutachtung beginnt mit dem Aufruf der Seite III oberstes Fenster (OF) der Ausarbeitungsseite
Diese  enthält vier Fenster, deren  beiden obere  waagerechten Grenzen sich mit der Maus verschieben lassen.*)

Seite IV das oberste Fenster (OF),   wird automatisch mit dem Inhalt der Seite V geöffnet und enthält unter deren  Überschrift Aufgabe und Problemstellungeinschließlich Lösungsweg den Wortlaut des Gutachtenauftrags. Einblendungen und Textveränderungen sind nicht möglich. [Die Überschriften  "Aufgabe und Problemstellung" OF und "Aspekte-Definitionen"  oder andere müssen bei Fenster(verkleinerung sichtbar bleiben]               Die dritte unterste Grenze wird vermieden oder verschiebt sich vorzugsweise nur  automatisch, s. unten.

Sichtbar bleibt im obersten Fenster zunächst nur Aufgabe und Problemstellung einschließlich Lösungsweg sowie der (blinkende) Link zu GRUNDVORAUSSETZUNGEN (Seite III) im unteren Fenster (UF) erscheinend mit dem Text: 

Nach Betätigung des  

(blinkenden) Links oder Tastenbetätigung  zu LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN auf Seite V. während die Aufzählung GRUNDVORAUSSETZUNGEN bis auf den Link nach dieser hin verschwindet.

Mit Aufrufung der LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN soll über der Liste im mittleren Fenster (MF)  die DEFINITION DER BETROFFENHEIT (Seite XIII) eingeblendet werden, die anhand eines Links auch später erreichbar sein soll.  Noch günstiger wäre die Unterbringung der DEFINITION DER BETROFFENHEITam oberen Ende der LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN und rechts am Rand laufend Linkpfeile nach oben, welche an den Seitenanfang zurückkehren lassen. Besonders günstig wäre oben nach unten ein Rückkehrlink zur Stelle in der Betroffenenliste, an der die Inhaltsvergewisserung nach oben an den Anfang erfolgte war.

DEFINITION DER BETROFFENHEIT (Seite IV)

1.  Als von der vorgeschlagenen Aufgabe und Problemstellung einschließlich Lösungsweg gelten Personen und Gruppen als direkt betroffen, deren Gesundheit (a) oder Zusammenleben (c)  oder Wirtschaftskraft (d)  bei Gesetzeskraft der vorgeschlagenen biotelen Lösung mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit verbessert oder verschlechtert werden kann.

2. Als direkte Betroffenheit einer Person oder Gruppe im Hinblick auf das Zusammenleben gelten auch  unfreiwilliger Heimatverlust durch Aussiedlung trotz gesetzeskonformen Verhaltens oder Drohung in dieser Richtung oder Drohung einer kulturellen Entfremdung  durch öffentliche Aufdrängung von nicht traditionellen kulturellen Symbolen oder  Siedlungs- und Landschaftsveränderungen im engeren geographischen Umkreis der jeweiligen Wohngemeinde oder durch Angriffe oder Bedrohung oder grobe Missachtungsverhalten von Seiten anderer Personen oder Gruppen oder bei Behinderung der AUTONOMIE , die sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens entfaltet.

  
Seite VI, das mittlere Fenster (MF),  dient der Einblendung von Erläuterungsseiten oder Tabellen, die ebenfalls inhaltlich nicht veränderbar sind.

Das untere Fenster (UF) Seite VII dient der eigentlichen AUSARBEITUNG durch  Eigene Eintragungen. Hier soll jeder Gutachter Einfälle und Gedanken zum Gutachtenfall festhalten. 
Insbesondere soll er möglichst Begründungen für  seine Bewertungen zu den einzelnen Aspekten und den AUSWIRKUNGEN dort  niederschreiben, aber auch Zweifel.

Diese Eintragungen werden  Gegengutachtern nicht übermittelt, sobald ein Entwicklungsstadium erreicht ist, indem biotele Gutachtenergebnisse praktische Auswirkungen  haben.

Die Zentrale hat bei jeglichem Textaustausch zwischen Gutachtern darüber zu wachen, dass keine personalen Erkennungsmerkmale ausgetauscht werden. Verstärkt gilt dies, wenn sich aus dem Gutachtenergebnis praktische Auswirkungen oder Rechtsfolgen ergeben können

Ein Link zur
Seite VII Eigene Eintragungen soll auf jeder anderen Seite an analoger Stelle vorhanden sein, am besten im Anschluss an den Link zu Seite IV Ausarbeitungsseite Aufgaben- und Problemstellung.

 Ganz unten schließt auf schmalem Streifen (auf dem Rahmen?)   links  mit der [fixen] Überschrift  "Bewertung" Raum für den Eintrag der  Codezeile an, die sich wegen weiterer Auswertungssignaturen über mehrere Zeilen ausdehnen kann.
.[Günstig wäre, die Grenze zum UF aber nur etwa um höchstens 6 Zeilen entsprechend der Textvermehrung nach oben verschieben zu lassen, noch besser: die Grenze wandert nur bei Zeilenerweiterung nach oben und kann mit Maus nicht verändert werden.] Die Codezeile bleibt bis zum Ende der Begutachtung einer jeden Betroffenengruppe sichtbar. Oder sie könnte immer links am unteren Ende von Seite VI und  nicht auf eigener Seite VII stehen oder müßte irgendwie (über Link?) immer wieder bei Seite VI ins Fenster geholt werden (schlechtere Lösung), um dem Gutachter die Kontrolle zu gewährleisten. Es käme auch noch in Frage die Codezeile ganz oben auf Seite III im obersten Feld zu plazieren.

Jede Codezeile beginnt mit der von der Zentrale automatisch zugeteilten Ordnungsnummer und abschließendem / für das jeweilige Gutachtenverfahren. 
Anschließend wird  automatisch / die  mit / abgeschlossene Gutachternummer ( Personenkennzahl) hinzugefügt, die dem  Gutachter  von der Zentrale zugeteilt wurde.

Auf Seite VI, im mittleren Fenster (MF), wird nun mit Betätigungstaste (Link) Die Seite VIII Erläuterungen für die Gutachter hinsichtlich der Betroffenengruppen aufgerufen.

Die Begutachtung selbst beginnt mit der Erfassung der von den Auswirkungen des Gutachtenvorschlags (in Problemstellung) betroffenen Gruppen in beliebiger Reihenfolge aus der  LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN.


Es empfiehlt sich mit einer besonders großen oder wichtigen Betroffenengruppe zu beginnen. 
Durch Abwärtsskrollen auf dieser Seite werden nacheinander Erläuterungen und Tabellen mit Betätigungstasten sichtbar. Die als nächste zu betätigende Taste wird durch Blinken oder auffällige Gestaltung hervorgehoben. In Abständen erlauben  rechtsseitig angeordnete Links beschleunigten Wechsel zu der jeweils nächsten Tabelle.
Tasten sollen den automatischen Eintrag einer Signatur in die Codezeile bewirken, um das umständlicherer Markieren und Einfügen zu ersetzen. 
Durch nochmalige Betätigung der bereits betätigten Taste soll der Befehl samt Auswirkungen zurückgenommen werden können.

Die Betroffengruppen werden in übereinstimmend hierzu ansteigender Nummerierung auf der Seite VIII in Reihung aufgeführt, die von Gutachtern durch anreihende Hinzufügung ständig erweitert werden kann. 
Wird eine hinzugefügte Gruppe als eine bereits bestehende Gruppe erkannt, so soll sie durch dreimalige Nummerntastenbetätigung oder durch Betätigung der als Taste ausgebildeten Gruppenbeschreibung gelöscht werde. Ihre Benennung soll nach Schrägstrich der bestehenden in der senkrechten Liste der bestehenden Betroffenengruppen hinzugefügt werden. In der waagrechten Codezeile soll die neue Gruppe als Ziffer im Fettdruck angefügt werden. Eine als von der Gutachtenaufgabe berührt befundene bereits bestehende Gruppe ist in Fettdruck durch Betätigung der Gruppennummertaste zu markieren. 
Bezieht sich eine vorhandene Gruppenbezeichnung auf ein größeres Kollektiv (z. B übergeordnete territoriale Einheit) oder auf ein kleineres Kollektiv, so ist dafür zur Unterscheidung unter genauer kennzeichnender Bezeichnung eine neue Betroffenengruppe zusätzlich einzutragen.

  Erfassung der Betroffenengruppen:  

Die Betroffenengruppen werden durch lineare Anordnung in aufsteigender Zahlenfolge in horizontaler Zeilenanordnung dargestellt und werden automatisch in der Codezeile erfasst; dabei wird die Zahlenfolge jeder Gruppe durch ein T abgeschlossen und eine nachfolgende Leerstelle von der nächsten Gruppe getrennt wird*)
*) soweit .für die Datenverarbeitung (etwa getrennte Markierung) erforderlich oder zweckdienlich.
    01T 02T 03T 04T 05T 06T 07T 08T 09T 10T 11T.....

Sind unmündige Personen betroffen, so ist anstelle des T das Kürzel S zu setzen. für die Unmündigen ist deren Vormund wahlberechtigt. Enthält eine Betroffenengruppe unmündige und mündige Personen so ist die GRUPPENSTÄRKE mit ST abzuschließen.


LISTE DER BETROFFENGRUPPEN

01T    Menschheit
02T    Einwohner der Europas
03T    Einwohner der EU
04T    Einwohner der USA
05T    Einwohner Südamerikas
06T    Einwohner Chinas
07T    Einwohner Indiens
08T    Einwohner übriges  Ostasien
09T    Einwohner Russlands
10T    Einwohner auf  sonst. Gebiet früh. Sowjetunion
11T    Einwohner Afrikas
12T    weibliche Personen
13T    männliche Personen
14T    unmündige Kinder
15T    Arbeitnehmer
16T    Arbeitgeber
17T    Selbständige
18T    Ruhegeldempfänger
19T    Sozialunterstützungsempfänger   
GRUPPENSTÄRKELISTE
20T    Staatsangehörige (deutsche) 
21T    Einheimische (deutsche)
22T    Zugewanderte mit fremder Kultur
23T    Reisende (in Deutschland)
24T    Handwerksberufe (in Deutschland)
25T    Industrie (in Deutschland)
26T    Ingenieure (in Deutschland)
27T   Ärzte (in Deutschland)
28T    Lehrer (in Deutschland)
29T    Schüler (in Deutschland)
30S    Kleinkinder (in Deutschland)
31S    Schulkinder (in Deutschland)
32T    Beamte (in Deutschland)
33T    .........
                                                GRUPPENSTÄRKELISTE (Seite VIII)

 Bei n Gruppennummern soll automatisch immer eine Taste n+1 als unterste der Reihe vorbereitet werden. Nach Eintrag einer neuen Gruppe dahinter und Betätigung der zugehörigen Taste, soll diese Signatur mit abschließendem T automatisch in den Codezeilen erscheinen.



Es ist vor und/oder nach Festlegung der Betroffenengruppen und GRUPPENSTÄRKE zweckmäßig die AUSWIRKUNGSBEREICHEN  durch Link aufzurufen. Der Gutachter kann so durch deren Inhalt  zu Zusammenhangsüberlegungen angeregt werden. Nach ausreichender Information ist durch Link (Fensterschluss?) wieder zum verlassenen Ort der Begutachtung zurückzukehren.  


Bereits benannte oder sogar schon weiter bearbeitete Betroffenengruppen und auch einzelne Beurteilungsschritte können [nach Eröffnung der neuen Gutachtendomäne] bis zur Absendung des Gesamtergebnisses an gutachten@biotelie.de wieder zurückgezogen, und es können auch neue hinzugefügt werden. (Wie? Siehe Vorschlag oben) 

Nach dem T (oder S) hinter jeder Gruppennummer in der LISTE DER BETROFFFENGRUPPEN ist die ungefähre Anzahl der der Gruppe zugehörigen Personen gemäß der GRUPPENSTÄRKELISTE  auf der Codezeile   anzugeben. Dies geschieht im Folgenden automatisch. 

 

Durch Tastenbetätigung auf den blinkenden Gruppennummern werden dieselben  automatisch als Signatur in die Codezeile eingetragen und es wird automatisch  zur GRUPPENSTÄRKELISTE gewechselt. Dort blinken jetzt die zur Auswahl stehenden Nummerntasten. und die entsprechende angewählte Nummer wir durch Tastenbetätigung automatisch der Signatur in der Codezeile hinzugefügt.

 
Die Beurteilungen der Gruppe bis zu Angaben zu eventuellen ZUSATZGUTACHTERN  müssen abgeschlossen sein, ehe eine andere BETROFFENENGRUPPE aufgerufen und eingetragen wird. (Eine weniger strikte Bindung an die Reihenfolge könnte für später überlegt werden.)
blinkender Link zu GRUPPENSTÄRKELISTE

GRUPPENSTÄRKELISTE

1 = 1 
2 = 2 
3 = 3 
4 = 4 
5 = 5 
6 = 6
7 = 7
8 = 8
9 = 9 
10 = 10 
11 = 8-19 
12 = 20-49
13 = 50-99
14 = 100-499
15 = 500-999 
16 = 1Ts-2.999 
17 = 3Ts-6.999 
18 = 7Ts-14.999
19 = 15Ts-29.999
20 = 30Ts-99.999
21 = 100Ts-199.999
22 = 200Ts-499.999
23 = 500Ts-999.999 
24 = 1Mio-1.999.999 
25 = 2Mio-4.999.999 
26 = 5Mio-9.999.999 
27= 10Mio-19.999.999  
28 = 20Mio-49.999.999  
29 = 50Mio-99.999.999  
30 = 100Mio-199.999.999  
31 = 200Mio-499.999.999  
32 = 500Mio-999.999.999  
33 = 1Mia-1.999.999.999.999  
34 =2Mia-2.999.999.999.999  
35 = 3Mia-4.999.999.999.999
36 = 5Mia-6.999.999.999.999
37 = 7Mia-8.999.999.999.999               Liste der Betroffenengruppe

Begründung für die gestaffelte Stimmengewichtung:

Wenn beispielsweise eine Milliarde Menschen in freier Abstimmung ein Gesetz, das sie betrifft, ablehnen, so müsste eine Mehrheit von wenigen Hundertausenden an der passiven Inkraftsetzung
desselben gehindert werden. 

Das Symbol für die GRUPPENSTÄRKE wird in der Codezeile automatisch an die Signatur der zugehörigen Betroffenengruppe angehängt. Link ASPEKTE-TABELLE (jetzt blinkend)

Es folgt die Tastenbetätigung (Link) auf A - M (jetzt alle 13 blinkend) auf der nachstehenden ASPEKTE-TABELLE (Seite VIII) mit der Folge, dass die zugehörige ASPEKTE-DEFINITION  auf Seite IX, im mittleren Fenster (MF), aufgerufen wird.
 
  


ASPEKTE-TABELLE (Seite VIII)

VERGLEICHEN  B GEGENSEITIGKEIT     (Taste A blinkend)   

C  SPONTANEITÄT  D  AKTIVITÄT (Ziel: Handlungsfähigkeit)  
     
E  AUTARKIE    F PLURALITÄT           
          
  G1 AUTONOMIE   H AUSLESE      
G2      (wird noch ergänzt)                             
G3                                  
            
I  AUSGLEICH   J HYPARCHIE          
            
K  AUSTAUSCH   L SUBSIDIARITÄT      

M  DYNAMISCHE  STABILITÄT    

Tastenbetätigung A - M oder Link auf AUSWIRKUNGSBEREICH macht blinkende Tastenreihe b -  d33 auf Seite VIII im MF sichtbar.

AUSWIRKUNGSBEREICHE (Seite VIII)
a   für den Bereich der Hygiene (Gesundheit)
a1   Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Umwelthygiene (Luft- und Wasser-Bodentauglichkeit), a2 Krankheitsvorbeugung (Sport, Arbeitshygiene usw.)
a3   Seuchenbekämpfung
a4   Therapie (Krankenbehandlung)

für den Bereich der Naturerhaltung
b1    Artenschutz
b2    Biotop-, Natur-, Landschafts-, Gewässerschutz
b3    Ressourcenschonung
b31   Luftverfügbarkeit (Sauerstoff, Waldschutz)
b32   Wasserreserven und -verteilung
b33   Bodenschutz vor Versiegelung u. Desertifikation
b34   Nutzungsreglementierung der Bodenschätze
b341 Kohle
b342 Erdgas, Öl
b343 Mineralien

c   für den Bereich menschlichen Zusammenlebens, einschließlich der Menschenwürde, der Ehre als begründeten Stolzes und der Selbstachtung 
c1  Äußere Sicherheit (Abrüstung) 
c2  Rechtsstaatlichkeit
c3  Kulturerhaltung
c4  Erziehung, Ausbildung und Bildung

d  für den Bereich der Wirtschaft und Versorgung 
d1   Gütererzeugung und Dienstleistung
d2    Markt
d21  Arbeitskräftemarkt
d22  Gütermarkt 
d3     Finanzwesen
d31   Geldwertstabilität
d32   Geldmengenkoppelung an Wertbestände
d33    Koppelung von Spekulation an Risiken

Die AUSWIRKUNGSBEREICHE a und b können auch als biologische und c und d als gesellschaftliche zusammenhängend gesehen werden.  

Mit Betätigung einer der blinkenden Tastenreihe  für die Symbole vor den AUSWIRKUNGSBEREICHEN wird die früher ausgewählte Aspekte-Nummer (aus A - M) und anschließend die ausgewählte Nummer aus dem  AUSWIRKUNGSBEREICH automatisch in die Codezeile eingetragen. Außerdem wird auf Seite IV, oberstes Fenster, anstelle von Seite V Aufgabe und Problemstellung die Seite IX weitere Erläuterungen und Tabellen mit der zur angewählten Signatur a1 - d33 entsprechenden  ASPEKT-DEFINITION UND AUSWIRKUNGSBEREICH auf der Seite IXa1 bis IXd33 mit Links zur Tabelle AUSWIRKUNGSBEREICHE zurück zur Tabelle AUSWIKRKUNGSSTÄRKE (hier jetzt blinkende Tasten) voraus eingeblendet..

Für die durch je einen AUSWIRKUNGSBEREICH erweiterte Aspekt-Definition und deren Nebengesichtspunkte (z.B. G2) besteht je eine eigene Seite (ab Seite X.... )

Beispiel: Da4

D  AKTIVITÄT
beinhaltet die Erhaltung und Förderung von Kraft und Macht und damit der Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in Katastrophenlagen und die Anwendung und Ausübung dieser Kraft und Macht und soll möglichst die moralische Selbstkontrolle der Menschen mit einschließen.
Dem angestrebten Übergewicht an Potentialität gegenüber mu
ss
die Notwendigkeit des gelegentlichen Nachweises solcher Fähigkeiten zu Zwecken der Bestätigung und Einübung, wo eine solche erforderlich ist, betont werden sowie deren teils wechselnde teils stetige Ausübung, die nach Art und Weise und Umfang zweckmäßig für die Erhaltung der Produktivität, der Produktion, der Wirkung und des Erfolges ist, letztere zumindest im Rahmen der notwendigen Kontinuität haltend

a4  Therapie (Krankenbehandlung) Link zu Tabelle (jetzt blinkend) AUSWIRKUNGSSTÄRKE

Über den Link zu Seite IV  kann die Aufgabe und Problemstellung jederzeit auf Seite III, oberstes Fenster, wieder aufgerufen werden.

1Q Allgemeine Auswirkung (wird ersetzt oder neugestaltet) 
 (nur benutzen, wenn Sondertabelle für den Sonderfall nachfolgend  fehlt) Q als Trennung von der nachfolgenden Eintrag der Beurteilungskennziffer setzen; letztere mit Trennbuchstaben R abschließen.) 

Vom * aus werden nach oben negative Auswirkungen bezeichnet, nach unten positive.


10 = grundsätzlicher nachteiliger Durchbruch mit Systemänderung oder negativen Auswirkungen

9 = sehr starker sich wahrscheinlich selbst verstärkender Nachteil

8 = starker sich wahrscheinlich selbstverstärkender Nachteil

7 =  erheblicher sich wahrscheinlich selbstverstärkender Nachteil

6 =  sehr starker andauernder Nachteil

5 = starker andauernder Nachteil in wenigstens einem wichtigen Bereich

4 = deutlicher andauernder Nachteil

3 = geringer andauernder Nachteil

2  = deutlicher vorübergehender Nachteil

1 = geringer vorübergehender Nachteil

 

                        *

1 geringer vorübergehender Vorteil

2 = deutlicher vorübergehender Vorteil

3 = geringer andauernder Vorteil

4  = deutlicher andauernder Vorteil

5 = starker andauernder Vorteil

6  = sehr starker andauernder Vorteil

7 = erheblicher sich wahrscheinlich selbstverstärkender Vorteil

8 = starker sich wahrscheinlich selbstverstärkender Vorteil

9 = sehr starker sich wahrscheinlich selbst verstärkender Vorteil

10 =  grundsätzlicher vorteilhafter Durchbruch mit Systemänderung oder positiven Auswirkungen in wenigstens einem wichtigen Bereich
(AUSWI)RKUNGPERIODE hier bereits berücksichtigt. Die vorstehende  Tabelle soll durch eine oder mehrer andere ersetzt werden

. Der Gutachter muss den von ihm gerade ausgewählten AUSWIRKUNGSBEREICH  ansteuern und ihm die positive (rechts vom *)  oder negative (links vom *) Beurteilungsstufe hinsichtlich der AUSWIRKUNGSSTÄRKE hinzufügen. Hinsichtlich der Festlegung der AUSWIRKUNGSSTÄRKE  hat  der Gutachter die Auswahl zwischen der Bewertung der Auswirkungen auf die Einzelperson (nachgesetztes P), die dann automatisch mit der bereits vorprogrammiert geschätzten Gruppenfrequenz multipliziert wird;, oder aber er bewertet die Auswirkung auf die Gruppe insgesamt. Die erste Auswahl durch Tastenbetätigung soll gelten und damit die andere Auwahlvariante gesperrt sein. 

AUSWIRKUNGSBEREICHE

2 Q   FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
(auf Person der Gruppe und Auswirkungsperiode bezogen mit Signaturabschlusss P)

(Wirtschaftliche Benachteiligung)

 10P deutlich mehr als 1Mio€ 
9P =  bis 1Mio€ 
8P =  bis 100.000E
 7P =  bis 10.000€ 
 6P =  bis 5.000€ 
 5P = bis 2.000€ 
 4P = bis 600
 3P = bis 200€ 
 2P = bis 50€ 
 1P = bis 10€ 

        *

(wirtschaftliche Bevorteilung)

1P = bis 10E 
2P = bis 50€ 
3P = bis 200€ 
4P = bis 600€ 
5P = bis 2.000€ 
6P = bis 5.000€ 
7P = bis 10.000€
8P = bis 100.000E 
9P = bis 1Mio€ 
10P deutlich mehr als 1Mio€

 

(auf die Gruppe bezogen)

(wirtschaftliche Benachteiligung)

10 mehr als 1.000 Mia€ 
9 mehr als 100 Mia€ 
8 mehr als 10 Mia€ 
7 mehr als 1 Mia€ 
6 mehr als 100 Mio€ 
5 mehr als 10 Mio€ 
4 mehr als 1Mio€
3 mehr als 100.000€
2 mehr als 10.000€ 
1 mehr als 1.000€ 

 

1 mehr als 1.000€ 
2 mehr als 10.000€ 
3 mehr als 100.000€
4 mehr als 1 Mio€
5 mehr als 10 Mio€ 
6 mehr als 100 Mio€ 
7 mehr als 1Mia€ 
8 mehr als 10Mia€ 
9 mehr als 100Mia€ 
10 mehr als 1.000Mia€

 

AUSWIRKUNGSBEREICHE      AUSWIRKUNGSPERIODE (V - Z jetzt blinkend)

 AUSWIRKUNGSPERIODE

V = 10 Jahre

W = 11 - 30 Jahre 

X = 31 -  60 Jahre 

Y = 61 - 90 Jahre 

Z = 91 Jahre und deutlich länger

Dem Eintrag der AUSWIRKUNGSSTÄRKE muss das Symbol (V - Z) für die erste  AUSWIRKUNGSPERIODE (Link jetzt blinkend) folgen. Werden mehrere AUSWIRKUNGSPERIODEN für zutreffend gehalten, so werden solche durch Tastenbetätigung in der Reihenfolge V - Z automatisch der Signatur in der vorher aufgerufenen zugehörigen AUSWIRKUNGSSTÄRKE in der Codezeile angehängt.  Wird die die Auswirkungsstärke für eine der Auswirkungsperioden als ganz gering eingeschätzt, so soll für die Auswirkungsstärke auf der Codezeile eine Lücke  (Freitaste) eingesetzt werden. Soll oder kann kein Urteil abgegeben werden, so ist die zugehörige Signatur für die Auswirkungsperiode auszulassen. 
Nach der letzten Signatur (V - Z) beginnt ohne Lücke die Darstellung für die nächste Betroffenengruppe, wenn kein(e) Zusatzgutachter bezüglich der Betroffenengruppe vorgeschlagen wird/werden. 
Ein Zusatzgutachter hat sich immer zu allen Betroffenengruppen zu äußern.

Durch Tastenbetätigung der gewählten Symbole V - Z ist die Signatur auf der Codezeile automatisch abgeschlossen. 
Es folgt der blinkende Link zu
SEITE X LISTE DER ZUSATZGUTACHTER und nach jeder Auswahl durch Tastenbetätigung auf der Nummer deren automatischer Eintrag in die Codezeile jeweils mit dem Abschlusszeichen Q.

Die Liste der Zusatzgutachter wird erst erstellt aus einer Berufsliste.

Die Begutachtung kann nun mit einer anderen Betroffenengruppe, das ganze Verfahren wiederholend, fortgesetzt werden. Zuvor wird die Codezeile auf das Ende der Seite VII Eigene Eintragungen automatisch übertragen. Es wird eine neue Seite VII als Seite VII2 erstellt und die Symbole und Signaturen der  Codezeile auf Seite VII werden gelöscht, ausgenommen die Ordnungsnummer des Gutachtens und die Gutachternummer für eine neue Ergänzung. Für spätere Betroffenengruppen wird unter Seite VII3,  Seite VII4.... analog verfahren.   

Zu erwägen wäre noch im Falle von Freigaben der Reihenfolge der Schritte in der Begutachtung die automatische Erstellung einer Codezeile für noch nicht erledigte Gutachtenschritte.

LISTE DER ZUSATZGUTACHTER (Seite IX)

1 mit Abitur
2 mit Hochschulabschluss
3.....

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Aspekte-Definitionen (Seite X1, X2.....)

A   VERGLEICHEN

beinhaltet die Förderung der Fähigkeit zur Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und Zusammenhänge und zur Steigerung dieser Fähigkeiten, insbesondere der Urteilskraft, und deren Anwendung zur Erhaltung entwickelterer Lebensmöglichkeiten einschließlich der Selbstentfaltung.

B    GEGENSEITIGKEIT

beinhaltet die Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne eines Gleichgewichtes von Geben und Nehmen und deren Einhaltung. (Die Natur kennt Gegenseitigkeit als Symbiose.)

C   SPONTANEITÄT

beinhaltet die Förderung von natürlichen Abläufen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit einschließlich der geistigen Beweglichkeit und gesellschaftlichen Eigenständigkeit, so dass beim Ausfall oder dem Ungenügen zivilisatorischer Techniken oder der staatlichen Ordnung Möglichkeiten zum Überleben bestehen.
Es darf niemand daran gehindert werden, sich selbst zu schädigen oder zu benachteiligen (Rücktrittsrecht), was miteinschließt, daß der Zurücktretende nicht tatsächlich dabei durch Verstoße gegen AUTARKIE durch Hilfsmaßnahmen gemäß SUBSIDIARITÄT
unfreiwillige Belastungen anderer auslöst, die über eine unvermeidbare negative Beispielswirkung hinausgehen; es sei denn er befände sich in einem die freie Willensentscheidung ausschließenden Zustand.

 D    AKTIVITÄT

beinhaltet die Erhaltung und Förderung von Kraft und Macht und damit der Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in Katastrophenlagen und die Anwendung und Ausübung dieser Kraft und Macht und soll möglichst die moralische Selbstkontrolle der Menschen mit einschließen.

2. Ein Erhöhung Handlungsfähigkeit einzelner oder von Gruppen soll sich möglichst auch auf die Handlungsfähigkeit von nächststehenden Kollektiven bis hin zur Menschheit positiv auswirken und darf zumindest nicht auf  eine Beeinträchtigung von deren Handlungsfähigkeit ausgerichtet sein. 

3. Dem angestrebten Übergewicht an Potentialität gegenüber muss die Notwendigkeit des gelegentlichen Nachweises solcher Fähigkeiten zu Zwecken der Bestätigung und Einübung, wo eine solche erforderlich ist, betont werden sowie deren teils wechselnde teils stetige Ausübung, die nach Art und Weise und Umfang zweckmäßig für die Erhaltung der Produktivität, der Produktion, der Wirkung und des Erfolges ist, letztere zumindest im Rahmen der notwendigen Kontinuität haltend

4.  Macht  soll so weit wie möglich mit Autorität  ausgeübt werden, die sich auf überlegenes Wissen, besondere Erfahrung, kurz Problemlösungsfähigkeit, und Selbstbeherrschung und -bewährung gründet und Vorbildhaftigkeit ausstrahlt.

5. Als eine Variante der AKTIVITÄT ist jeweils noch der Einfluss einer Maßnahme oder eines Verhaltens auf KOOPERATION (Zusammenarbeit) zu überprüfen, die aber verfahrensmäßige Konkurrenz als Variante der AUSLESE nicht ausschließt, sondern eher in Verbindung mit HYPARCHIE als Wettbewerb fördern soll und —  wie alle biotelen Aspekte —  dem Hauptziel der dynamischen Stabilität dienen soll.

Handlungsfähigkeit als Ziel innerhalb der AKTIVITÄT schließt SPONTANEITÄT und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen SPONTANEITÄT und AKTIVITÄT mit ein.

 

E   AUTARKIE

beinhaltet die Förderung der Selbständigkeit, insbesondere durch die Verringerung von Abhängigkeiten, auch im Sinne der Bedeutung von Selbstgenügsamkeit * und Sparsamkeit im Umgang mit erschöpfbaren Ressourcen. Sie ist nur unter AUSTAUSCH (vgl. II) in GEGENSEITIGKEIT (vgl. III) zu erreichen.

F    PLURALITÄT

beinhaltet biologisch betrachtet —  vor allem Vielfalt von Pflanzen und Tierarten möglichst in sich selbst erhaltenden Biotopen, zumindest in solchen mit Selbsterhaltung und Selbststabilisierungstendenzen bei Wegfall menschlicher Beeinflussung. (vgl. IX)
2. Pluralität beinhaltet auch Vielfalt kultureller Überlebens- und Erlebenstechniken und -formen, möglichst auch wirtschaftlich unter Selbständigkeit (auch oim Rahmen des AUSTAUSCHES) undmöglichst ohne Trennung solcher vom biotelen Ziel der dynamischen Stabilität und unter Vermeidung von unüberbrückbaren Widersprüchen zwischen diesen Techniken und ihren Folgen.

G   AUTONOMIE

beinhaltet die Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Fähigkeiten von Individuen und Gruppen insbesondere in frei gewähltem Beruf oder Erwerbstätigkeit, in freier Partnerwahl auch zu gesellschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit sie nicht zwangsläufig aus der Zugehörigkeit zu Familie, Berufsverbänden oder zu politischen Einheiten sich ergeben und soweit sich nicht Einschränkungen aus entsprechenden Rechten (aus dem Aspekt der GEGENSEITIGKEIT heraus) ) anderer ergeben. Autonomie ist also Freiheit unter Rücksichtnahme auf andere.

2. Freiheit des Verhaltens findet eine Grenze auch durch die übrigen rechtmäßig und verbindlich erlassenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen einschließlich des Brauchtums, insoweit solche nicht gegen den rechtmäßigen Kernbestand der biotelen Ordnung einschließlich der gegenseitigen Achtung verstoßen.

4.  Bei der Konkurrenz um Bewegungsspielraum und beschränkt verfügbare Güter oder Leistungen gilt die Berechtigung nach der Reihenfolge, wonach bei  mit der Bewegung verbundene Raumnutzung der früher Eingetroffene jeweils den Vorrang hat und die auch für Aneignung und Besitz von Gütern gilt, soweit nicht Gesetze abweichende Regelungen treffen. 
Zum "Recht der Reihenfolge" ist noch anzumerken, dass es sich nicht nur auf die Besitznahme und Pflege knapper oder einzigartiger Güter erstreckt, sondern auch auf die  Ausübung kontingentierter sozialer Funktionen zwischen aufgrund ihrer Fähigkeiten Gleichberechtigten, also etwa auch auf das Recht zur Berufs- oder Amtsausübung. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

4. Jeder Mündige hat ein Recht zur Selbstbenachteiligung ("Rücktrittsrecht"), wenn dadurch andere nicht benachteiligt werden. wobei eine schädlich sich auswirkende Beispielswirkung außer Betracht bleibt, soweit eine solche mit der Ausübung dieses "Rücktrittsrechts" unvermeidbar und auf das unvermeidbare Maß eingeschränkt wird.. 
Regierungsgesetze dürfen und sollen allerdings dieses Rücktrittsrecht einschränken, wenn wesentliche Interessen der Gemeinschaften dies erforderlich erscheinen lassen (konkurrierende Gesetzgebung).  

Anmerkung: Auf dem Gebiet der Naturrechtslehren wird eigentlich nur eine verbietende (vetierende) Gesetzgebung zugelassen, nicht eine befehlende. Dies entspräche der Freiheit des Menschen, dem nur verwehrt sein soll, anderen zu schaden; auch würde es dem biotelen Aspekt der SPONTANEITÄT entsprechen. In der Regierungspraxis aber ist bisher nicht nur ein Diktator jederzeit in der Lage, ein aktives Verhalten auch indirekt durch Verbote zu erzwingen, indem er Abweichenden, sich den angeordneten aktiven Leistungen Verweigernden, wichtige oder doch erstrebenswerte Güter oder Leistungen verweigert.

H   AUSLESE

Ist ein Faktor fruchtbarer Abgrenzung und Ausgrenzung und beinhaltet —  biologisch betrachtet — Vermeidung einer Begünstigung der langfristigen Vermehrung solcher Lebewesen, welche für andere und sich selbst vergleichsweise eine Belastung darstellen und in ihrer auch spontanen Durchsetzungsfähigkeit geschwächt sind. Auslese bedeutet  Entscheidungen, welche möglichst auch dem langfristigen Überleben dienen oder wenigstens nicht im Wege stehen sollen.

2. AUSLESE bedeutet —  wirtschaftlich betrachtet —  Wettbewerb (Konkurrenz) zur Durchsetzung des Tüchtigeren und Geeigneteren als Hebel zum Fortschritt im Sinn der Anpassung auch an veränderte Bedingungen

3.Auslese bedeutet auch das Unterlassen oder Unterbinden solcher Verhaltensweisen, die der Erhaltung des Lebens und des sozialen Friedens und Zusammenhaltes, also auch der Wahrung der Menschlichkeit, abträglich sind (vgl. SUBSIDIARITÄT, HYPARCHIE), insbesondere das Verbot, andere zu benachteiligen, also das Gebot der Fairness (vgl. VERGLEICHEN, GEGENSEITIGKEIT, AUSGLEICH).

4. Bei Beurteilung der Auswirkungen und der Zumessung des Auswirkungsgrades eines zur Beurteilung  anstehenden Lösungsvorschlages hat der Gutachter darauf zu achten, dass Funktions-Eliten, die nicht ohne ernsthafte Beeinträchtigung der dynamischen Stabilität in absehbarer Zeit ersetzt werden können, nicht in ihrer unersetzlichen Funktion für die Gemeinschaft deutlich behindert und nachhaltig benachteiligt werden, was möglichst genau begründet zum Ausdruck gebracht werden muss.

I   AUSGLEICH

beinhaltet die Förderung einer dauerhaften Angleichung von Wettbewerbsbedingungen soweit sie sich aus äußeren nicht innerhalb der Begünstigten liegender oder von diesen zu verantwortenden Umständen ergeben, besonders zur Stützung von Bevölkerungen in unwirtlichen Gebieten unter erschwerten Lebensbedingungen. AUSGLEICH soll nur eingeschränkt (vgl. PLURALITÄT) der Angleichung dienen und darf AUSLESE nicht beeinträchtigen, ja sollte vorzugsweise ein Mittel zu deren Förderung sein und soll wenigstens in absehbarer Zukunft GEGENSEITIGKEIT begünstigen. 

2.AUSGLEICH ist auch ungleichzeitiger AUSTAUSCH auf GEGENSEITIGKEIT, etwa als Darlehensvergabe. an besitzarme Personen, die dadurch wahrscheinlich zu Leistungsfähigkeit kommen, wie etwa auch natürlicherweise die Unterstützung und Erziehung von Kindern durch deren Eltern.

3. AUSGLEICH beinhaltet auch das Versicherungswesen, durch welches Rücklagen für Krankheit, Alter oder Schadensfälle unter Risikoverteilung unter den Versicherungsnehmern vorgenommen werden.

Freiwillige Wohltätigkeit unter Übertragung von Vermögenswerten darf subjektiv von den Spendern durchaus auch als eine Maßnahme des AUSGLEICHS aufgefasst werden, auch dort, wo es sich um Hilfe und Unterstützung im Sinne von SUBSIDIARITÄT handelt. 
Von der biotelen Staatsordnung aus betrachtet aber gilt diese Umbewertung nicht  und kann Hilfe sogar verboten und unterbunden werden, wenn sie sich lebensfeindlich und zukunftsgefährdend auswirkt, etwa gegen AUSLESE.

J   HYPARCHIE

beinhaltet die Rücksichtnahme auf und möglichst Verständnis für andere sowie Gewaltverzicht ausgenommen in Notwehr, Nothilfe oder Selbstverteidigung, auch im Interesse der Allgemeinheit, hier soweit wie möglich als Angelegenheit des Staates oder ersatzweise der Regierung und gesellschaftlich bestellten Behörden bei einem Minimum einer Anwendung von Gewalt, Zwang oder unausweichlicher Bedrohung auch zwischen Einzelnen oder Gruppen und bei Ausbau der Konfliktvermeidung und Konfliktschlichtung.

2.  HYPARCHIE beinhaltet auch die Verhinderung und Bekämpfung von Streitigkeiten (Konflikten), insbesondere insoweit solche aus Missgunst, Neid oder Hass entspringen und sich nicht auf an Wahrheit und Rechtsordnung orientierte Erkenntnisse stützen. Derartigen Stimmungen und Motivationen, aber auch überhaupt der Vertretung von ungerechtfertigten Machtansprüchen, darf zumindest auf Dauer nicht nachgegeben werden, wenn ansonsten die übrigen biotelen Aspekte, insbesondere langfristig und fortdauernd, verletzt würden, insbesondere derjenige der AUTONOMIE (Selbstbestimmung) von Individuen, Gruppen und Staaten, die sich selbsterhaltende (autarke) PLURALITÄT (Vielfalt) oder die GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)

3.
Hinsichtlich der HYPARCHIE erstreckt sich der Begriff und die Zuständigkeit der biotelen Einrichtung zweckmäßiger  Weise nicht nur auf die unausweichliche Bedrohung, sondern auch auf besonders untragbare Drohungen, so dass formuliert werden kann:
HYPARCHIE umfasst in diesem Sinne und Umfang auch das Ziel der Minimierung von Drohungen. 
Dem biotelen Aspekt des VERGLEICHENS ist dabei  in der medialen Öffentlichkeit dadurch Rechnung zu tragen, dass Hass, Misstrauen, Missgunst und Neid nicht unbegründet befördert werden zugleich aber andererseits auch die Information über wesentliches Tatsachengeschehen nicht langfristig unterdrückt wird. 

4.  HYPARCHIE beinhaltet auch die Unterlassung massiver Drohungen, die nicht als angemessene weil notwendige Mittel der Erziehung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu einer Entfaltung nützlicher Anlagen und Fähigkeiten und zur angemessenen Unterstützung der Einhaltung der Rechtsordnung erwiesen werden können, und das Verbot der offenkundigen Äußerung von Verachtung gegenüber Personen und von diesen als hohe Werte angesehene Ideale, soweit solche Äußerungen nicht eng mit der Darstellung von offenkundigen Mängeln von Idealbildern verbunden sind, die als Aufklärungsversuch zumutbar sind.
(Als Beispiel wären die Mohammed-Karikaturen 2006  in Dänemark als zumutbar einzustufen.)


K   AUSTAUSCH

beinhaltet den Informationsaustausch zur Aufklärung mit dem Ziel der Erhöhung der Entscheidungsfähigkeit in Verantwortung für sich selbst und für andere, insbesondere für den eigenen Gesellschaftsverband und dessen Kultur.
Austausch beinhaltet auch die materielle Ergänzung auf der Grundlage der GEGENSEITIGKEIT (vgl. H zur Erhöhung der Überlebensfähigkeiten und -möglichkeiten (vgl.F), der stabilisierbaren biologischen Artenvielfalt und des wirtschaftlichen Wohlstandes zur Bedürfnisbefriedigung. Austausch darf Auslese (vgl. H) nicht beeinträchtigen
.

L   SUBSIDIARITÄT

beinhaltet einen Aufbau der gesellschaftlichen Ordnung von kleineren, möglichst zur Selbständigkeit fähigen Einheiten, von der Familie über Gemeinden, zu größeren Einheiten hin.
Subsidiarität beinhaltet auch die Beseitigung von Hilflosigkeit möglichst mit der Wirkung einer Hilfe zur Selbsthilfe zur Herstellung oder Wiedererlangung der AUTARKIE (vgl. VI).
Die Annahme von Hilfe verpflichtet zu Dankbarkeit, zu einem Verhalten auf GEGENSEITIGKEIT und zu einem Unterlassen einer Behinderung der AUSLESE auf Dauer.

2..Freiwillige Wohltätigkeit unter Übertragung von Vermögenswerten und kann durch biotele oder Regierungsgesetzgebung verboten und unterbunden werden, wenn sie sich lebensfeindlich und zukunftsgefährdend auswirkt, etwa gegen AUSLESE.

3. Bei lebensbedrohlichem bedrohlichem Auseinanderklaffen von Vermögensverhältnissen oder unter Katastrophenlagen unter den Bevölkerungsschichten eines Nationalstaates soll zeitlich begrenzt eine Umverteilung von Gütern zu Lasten der Vermögenderen über das biotele Gutachtenverfahren, auch aus Gründen der Beachtung von HYPARCHIE, zunächst auf nationaler Ebene erfolgen. Sind derartige Ausgleichmaßnahmen nicht ohne starke zeitliche Verzögerung der Wiederherstellung erträglicher Lebensverhältnisse unter zumutbaren Bedingungen möglich, so ist regional stufenweise die Hilfe anderer Nationalstaaten heranzuziehen, insbesondere soweit sie dadurch in ihrer Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

 

M    DYNAMISCHE STABILITÄT

beinhaltet als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst intakten Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.
Jedes Verhalten und alle Handlungen sind zu unterlassen, die dem Ziel entgegenstehen, das Leben, insbesondere das höher organisierte und an vorderster Stelle menschliches Leben auf der Erde solange wie möglich zu erhalten, das heißt für einen Zeitraum, in welchem erwartungsgemäß nach wissenschaftlicher Erkenntnis die Möglichkeit menschlichen Lebens vorhanden bleibt (Nachhaltigkeit), in der Regel in anpassungsfähigen Erscheinungsformen (DYNAMISCHE STABILITÄT), soweit sie der Anpassungsfähigkeit wenigstens des Menschen nicht entgegenstehen. Zumindest unter menschlichem Leben wird dabei ein auf Dauer hin bejahenswertes Leben verstanden.

Der AUSWIRKUNGSBEREICH M = DYNAMISCHE STABILITÄT darf nur auf Betroffene und Betroffenengruppen angewandt werden, wenn die Aspekte A - L keinen Ausschluss begründen, wie etwa für Kriminellengruppen, deren sie stärkende Berücksichtigung zumindest gegen den Aspekt der GEGENSEITIGKEIT verstoßen würde. 

Es muss noch diskutiert werden, ob auch Einzelmenschen als  Betroffene berücksichtigt werden sollen, etwa in Fällen, bei denen sie nicht als Gruppenmitglieder betroffen werden.


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AUSWERTUNG

Zur Auswertung werden der Zentrale sämtliche Seiten VII (Seite VII1 - VIIn) mit den jeweiligen Codezeilen übersandt.

Die Signaturen der Codezeilen aller Seiten VI sind in Reihe einzeln untereinander darzustellen, wobei die Sterne * längs einer ausgezogenen senkrechten Linie ausgerichtet und durch sie ersetzt sind. Vor jeder Codezeile ist die zugehörige Nummer und hinter ihr die Bezeichnung anzugeben.

Es empfiehlt sich auch eine graphische Darstellung der Zahlenwerte für AUSWIRKUNGSSTÄRKEN  in horizontalen Säulen entlang einer senkrechten 0- Linie in den Farben der jeweiligen AUSWIRKUNGSBEREICHE.
Für a Hygiene wäre die Farbe rot empfehlenswert, für b Natur die Farbe grün, für c Soziales (Zusammenleben) blau und für d Wirtschaft, Finanzen und Versorgung gelb

Das Gesamtergebnis wird in der Zentrale aus der Zusammenrechnung aller Ergebnisse ermittelt, je nach Anzahl der beteiligten Gutachterpaare aus deren Durchschnittsergebnis.

Mehrere Gutachterpaare werden im Falle von besonderer Bedeutung des Gesetzesvorschlags eingesetzt, jedenfalls ein zweites Gutachterpaar im Falle der Nichtübereinstimmung nach einem Verfahrensschritt im ersten Gutachtenverfahren. 

Liegt das Gesamtendergebnis eines Gutachters, auch im Wiederholungsfall unbeanstandet in Abweichung vom Gesamtergebnis des Gegengutachters auf der Gegenseite, so wird auf Nichtübereinstimmung erkannt; der Gesetzesvorschlag gilt dann als, weil derzeit nicht beurteilbar, abgewiesen. 
Eine besondere Bedeutung des Gegenstandes oder die Aufdeckung von Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten eines Gutachters legen eine Wiederholungsbegutachtung unter Verstärkung des Gutachtereinsatzes nahe. 

Die Gutachtenergebnisse werden auf der Gutachtendomäne der Homepage veröffentlicht.


 

 

Abstimmungsvorbereitungen  

Eine Codezeile mit Symbolen für die Betroffenengruppen ohne weitere Bearbeitungszusätze für Bewertungen wird in der Zentrale für Abstimmungszwecke getrennt gespeichert. Vor den Symbolen für die Betroffenengruppen stehen immer die Ordnungsummer für die Kennzeichnung des Gutachtens selbst und die Gutachternummer mit / am Ende.
 
Sind ausschließlich Unmündige in einer Gruppe betroffen, so gelten deren Rechtsvertreter als betroffen und abstimmungsberechtigt. Jede Unmündigengruppe muß an entsprechender Codenummer oder ein Sonderzeichen für die Rechtsvertreter erkennbar sein. 

Die Abstimmungsergebnisse werden 
a) im Anfangsstadium des Modellversuchs durch Abschätzungen in der Zentrale ersetzt und von ihr auf der Homepage bekannt gegeben.  
b) In einem entwickelteren Verfahren, sollen die Abschätzungsergebnisse über Gutachtenvergleiche herbeigeführt und dann auch bei Nichtübereinstimmung veröffentlicht werden. 
c) Sobald und in dem Umfang wie die Teilnehmerzahl und Teilnehmerangaben es ermöglichen, soll ein Abstimmungsergebnis über repräsentative Umfragen zu den Gutachtenergebnissen innerhalb der Betroffenengruppen simuliert und das Umfrageergebnis dann veröffentlicht werden.
d) Sollte das biotele Gutachtenverfahren allgemein breite Beachtung und Zustimmung finden, so soll die freie und geheime Abstimmung der Betroffenen ermöglicht  und das Ergebnis veröffentlicht werden.
Für die  augenblickliche Handhabung gilt a)  Die aktuelle Handhabungsweise ist immer bekannt zu geben.

Das Abstimmungsverfahren unter den Betroffenen

Zu Zwecken der Abstimmung entnimmt die Zentrale den vom Gutachter übersandten Ausführungsseiten (untere Seite) die Signaturen über die Betroffenengruppen auf den Codezeilen.  
Die Zentrale reiht die Signaturen über die Betroffenengruppen aus den  Codezeilen der
Ausführungsseiten mit dem Abschluss-T in einer Wähler-Codezeile hintereinander.  
 
Die nachfolgende Kennnummer der jeweils bearbeiteten Betroffenengruppe wird durch Tastenbetätigung automatisch  in die Codezeile eingetragen und schließt automatisch mit  T und Trennzeile. 
Wahlberechtigt sind ein Antragsteller, wenn eine von ihm der Zentrale durch Fettdruck hervorgehoben gemeldeten Zugehörigkeiten zu Betroffenengruppen auf der Codezeile nach dem Text des biotelen Gesetzesvorschlages automatisch in Fettdruck hervorgehoben ist. 
Der biotele Gesetzesvorschlag ergibt sich aus der Übereinstimmung der unabhängigen Gutachter hinsichtlich der positiven Gesamtbewertung einer 
Aufgabe und Problemstellung. 
(In einer späteren Entwicklungsstufe des Verfahrens einmal wären die Gruppenzugehörigkeiten nachzuweisen).

Über die gemeindenahe und nationale Kulturentwicklung betreffende biotele Gesetzesvorschläge haben nur volljährige und mündige Gemeindemitglieder und Staatsangehörige ein Stimmrecht, die ständig oder doch über einen längeren Zeitraum auf dem entsprechenden Territorium gelebt haben oder denen gegenüber wenig dagegen spricht, dass sie als Einwohner oder Bürger auf diesem Territorium in Zukunft weiterleben oder sich ihm dabei eng verbunden fühlen werden.

Jedem Teilnehmer wird von der Zentrale auf Antrag unter Angabe der Nummer des zur Abstimmung stehenden Prüfungsergebnisses mittels E-Mail hin eine Abstimmungs-Codezeile übersandt, bei der  von ihm als für ihn zutreffenden Betroffenheitsgruppen gemeldete durch Fettdruck hervorgehobenen sind. Dies soll  dem Antragsteller durch Vergleich ermöglichen, seine Betroffenheit zu überprüfen. Gleichzeitig wird dem Antragsteller mitgeteilt, ob er abstimmungsberechtigt ist.

Jeder volljähriger, mündiger im Allgemeinen sonst abstimmungsberechtigte Bürger ist berechtigt beim Kontrollkörperbüro die Zuteilung einer oder mehrerer besonderer Betroffenengruppen-Nummern nach Überprüfung seiner Nachweise für die Zugehörigkeit zu besonderen Betroffenengruppen zu beantragen und als Strich-Code-Darstellung begleitet von der zugehörigen Zahlenfolge mitgeteilt zu bekommen.  
  
Bei der Veröffentlichung eines biotelen Gesetzesvorschlages, der zur Abstimmung durch die Betroffenen gestellt wird, soll von einer Codezeilen-Darstellung  begleitet sein und die zugehörige Zahlen- und Buchstabenfolge darzubieten, aus der die Betroffenen erkennen können, ob sie als Betroffenheitsgruppe berücksichtigt wurden. Die kann für Print-Medien über eine Strichcodedarstellung erfolgen, für andere Medien über eine Codezeilenerkennung unter Entschlüsselung im Fernsehen und/oder auf Handys. Grundsätzlich muss die Zentrale als betroffen ermittelte Abstimmungsberechtigte  über Handy unter Bestätigung in zu jeder biotelen Gesetzesabstimmung benachrichtigen.

Erkennt ein Teilnehmer, dass eine Betroffenengruppe nicht berücksichtigt wurde, so kann er einen Antrag zur Aufnahme dieser Betroffenengruppe in das Verfahren an die Zentrale stellen. Jedem Antrag an die Zentrale ist die Personenkennziffer an den Anfang zu stellen. Wird diese Gruppenbetroffenheit durch umgehende Begutachtung bestätigt, so ist die Abstimmung für diese Gruppe nach Bekanntgabe nachzuholen und zu berücksichtigen, wenn das Abstimmungsergebnis durch diese Wahlergänzung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit entscheidend beeinflusst werden kann und von der Verzögerung der Entscheidung keine wesentlichen Dauerschädigungen erwartet werden müssen. 
 

Jeder stimmberechtigte Bürger hat, auch bei Zugehörigkeit zu mehreren Betroffenengruppen nur eine Stimme, deren Gewicht von dem Grad seiner Betroffenheit unabhängig ist.

Der als Betroffener Anerkannte kann über E-Mail mit seiner Personenkennzahl und dem ihm von der Zentrale zugeteilten PIN unter Anfügung des Nummer des Prüfungsergebnisses sein Veto gegen dasselbe einlegen. Auch wenn ein Wahlberechtigter mehreren Gruppen angehört , so hat die Zentrale seine Stimmabgabe insgesamt nur einmal seiner Person zuzurechnen. Jeder hat also nur eine Stimme.

 

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Noch nicht gelöschte  frühere Überlegungen

Ga1U =  Sondertabelle soll gesundheitliche Verschlechterungen und Verbesserungen bezeichnen.
a21U = Tabelle soll zu a für weitere Auswirkungen angefügt werden. a22U würde als nächste folgen. 

Gb2U bezeichnet eine Sondertabelle zum Naturschutz, welche den Verlust und Gewinn fruchtbarer Fläche (Desertifikation) bezeichnet.

Gb2U bezeichnet die Versiegelung oder Öffnung von Bodenflächen für Bauzwecke einschließlich von Straßen 

Gb3U bezeichnet eine Sondertabelle zum Naturschutz, welche den Verlust oder Gewinn an Waldfläche.

Mb4U bezeichnet die Auswirkung auf den Artenschutz

Gc1U bezeichnet die Auswirkung auf Bevölkerungsreduktion oder -wachstum ohne Verschlechterung der Gesundheit 

Jc1U bezeichnet die Herabsetzung oder Verstärkung von sozialen Spannungen

Die Sondertabellen sind in Zeilen angeordnet nach ihren Kennziffern unter den Aspekten und deren Buchstaben anzuordnen und mit den Aspekten zu verlinken aber auch mit dem Tabellenfeld für die Auswertung auf der Ausarbeitungsseite.

Rechnerische Zusammenfassungen wären (möglichst selbsttätig) in der Zentrale vorzunehmen. 

Nach dem U wären noch unter jeweiligen Abschluß durch den Trennbuchstaben R aus einer Liste der Zusatzbegutachter nach Linkbetätigung zu derselben vom Gutachter vorgeschlagene Fachbegutachtungen kenntlich zu machen. 

    1. Alle Urheberrechte werden vorbehalten

N U O R noch verwendbare Buchstaben