STIMME DER WISSENSCHAFT
Problemstellung Lösung Inhaltsverzeichnis der Subdomäne
Es wäre erfreulich gewesen, wenn die Wissenschaft sich ausführlicher; wie
in über 500 E-Mails von mir erbeten, mit BIOTELIE beschäftigt, das System überprüft hätte.
Da dies nicht der Fall war, blieb zunächst nur die Aufgabe, die Meinung der
Wissenschaft und deren Lösungsansätze zu den Kernpunkten und Stichwörtern aus
Literatur und Internet aufzugreifen.
Auseinandersetzung mit den Folgen der 1968er Kultur-Revolution
Im Ungeist der political correctnes (das heute gerade wieder zur Pflicht
erhobene richtige Denken, d. h. das den Herrschenden angenehme Denken) durch die
Medien und Profiteure der 68-er Aufsteiger erzogene, insbesondere aber auch
weniger denkgewohnte oder denkentwöhnte Mitbürger stellten die Forderung nach
verkürztem Satzbau; ich komme dieser Forderung lediglich in den nachfolgenden
Erörterungen nach.
Geht es doch um die Zurückweisung des haarsträubenden Vorwurfs, BIOTELIE sei ein
Instrument oder wenigstens eine irrsinnige Utopie des Totalitarismus. Deshalb
seien Ziel und Methode mit denen des Mullah-Regimes in Teheran zu vergleichen.
(Also auch dies widerfuhr mir neben dem Vorwurf, ich hinge einer Ökodiktatur
nach.)
Diese dem Zeittrend entsprechend Linksindoktrinierten erspüren in BIOTELIE die
Infragestellung ihrer liebgewordenen sozialistischen Träume von einer
wohlgesinnten Weltgesellschaft ohne Nationalstaaten und unter gerechter Güter-
und Leistungsverteilung. Und dies heißt bei ihnen theoretisch: jedem das
Gleiche und jede nur erdenkliche Freiheit und alle erdenkbaren Rechte. Dies ist
ihre Auffassung von Demokratie. Bis vor kurzem schallte es weit und breit aus
den Höhen der Intelligenz, dass der Staat immer mehr dahinschwinden werde; er
gehe in der Gesellschaft auf, so wie es Karl Marx und die Marxisten ja
versprochen haben. Das Paradox war: Anlass dazu
gaben der Sieg des Kapitalismus, d. h. hier des Finanzkapitals, und die
Globalisierung der Wirtschaft. Inzwischen schlug das Pendel wieder zurück, und
in einer Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise ruft wieder alles nach dem Staat,
sogar die notleidenden Bankiers.
Der Versorgungsstaat wird unter der Bezeichnung Sozialstaat verteidigt;
sobald aber dann mit Hartz 4 derselbe Richtsatz allen Bedürftigen zugesprochen
wird, so scheint dieser Richtsatz doch vielen als zu niedrig angesetzt. Eine
Vorahnung des geforderten Bürgergeldes für alle, das doch die Grundbedürfnisse
unabhängig von geleisteter Arbeit von Kindheit an abdecken soll. Auf diese Weise
soll Bürokratie abgebaut werden! Obwohl Hartz IV der sozialistischen
Gleichstellung entspricht, sprechen die Leute von einem Anschlag gegen den
Sozialstaat und wählen links. Gerecht ist es gewiss nicht, einem nach längerem
Arbeitsleben unverschuldet Arbeitslosen dieselben Hilfsleistungen zukommen zu
lassen wie einem, der sich nie um Arbeit bemüht hat oder aus einem Armutsland
einreiste. Unterschiedlich ist auch die Fähigkeit der Hilfeempfänger, sich
illegales Zusatzeinkommen zu verschaffen. Ein solches Bürgergeld, konnte sich
das antike Athen leisten, weil es sich auf ein System der Sklaverei stützte und
die unterworfenen Umwohner (Periöken) ausnutzte. Gewiss wird es uns heute dank
der modernen Maschinen leicht gemacht, offiziell auf die Sklaverei zu
verzichten. Die geforderte sozialistische Verteilungsgerechtigkeit setzt aber
einen Überwachungsstaat voraus. Denn die geforderte Grundsicherung würde die
Eigeninitiative lähmen, da sich die Ausbeutung der Arbeitenden noch verstärken
würde. Dabei wird als selbstverständlich hingenommen, dass das herrschende
Parteiensystem die Verteilung übernimmt und sich weiterhin das beste Stück vom
gemeinsamen Kuchen gönnt. Das funktionierte seit der 68er-Revolution in
Eintracht aller Parteien ja bisher auch recht gut. Es blieb ja sogar noch ein
erkleckliches Sümmchen übrig für Wiedergutmachung von Kriegsschäden und
NS-Verbrechen und für auswärtige Entwicklungshilfe. Bereits in der
Adenauer-Erhard-Ära besaßen wir wieder einen Goldschatz zur Deckung der
umlaufenden Währung. Er wurde nachdem zwischen 1874 und 1919 dort verwahrten
Reichskriegschatz dem Spandauer Juliusturm zugeschrieben. Die nachwachsenden
Generationen aber leben auf Pump und Schulden und fordern dabei auch noch die
Generationengerechtigkeit ein. Wir Alten sind ihnen zu zählebig. Dankbarkeit
gegenüber den Eltern, die Leben gaben und dafür die Voraussetzungen schufen,
kennt die Jugend nach der Umwertung aller Werte (Friedrich Nietzsche) ohnehin
nicht mehr.
Nicht aus Menschenfreundlichkeit haben die Siegermächte Deutschland wieder
hochkommen lassen. Der Kalte Krieg war die Ursache. Die Weltkriege waren nicht
nur gegen Hitler, sondern auch gegen das deutsche Volk geführt worden; schon
die Widerständler des 20. Juli 1944 bekamen dies zu spüren. Das so lange in
kulturell fruchtbare Kleinstaaten zersplitterte Deutschland war nach Bismarcks
Reichsgründung von 1871 seinen Nachbarn zu mächtig geworden. Bis zum Ende des
Zweiten Weltkrieges war Deutschland eine Weltmacht des Geistes, führend auf
allen Gebieten der Wissenschaft (Wenn man von den Verbrechen des Hitlerregimes
absieht.) Auch die Deutschen jüdischer Abstammung trugen
nicht unbeträchtlich dazu bei. Was blieb davon heute, nach Adenauer und
Ehrhard, noch übrig?
Von den jetzt die Medien beherrschenden 68ern wird die Adenauer-Ehrhard-Periode,
welche uns Wiederaufbau und Wirtschaftswunder brachte, als Zeit der
abzuschneidenden alten Zöpfe, der Prüderie und versäumter
Vergangenheitsaufarbeitung verteufelt. Aber, so fragen wir, wie hätte denn der
Wiederaufbau und die Eingliederung der deutschen Vertriebenenströme in
Millionen ohne die Mitwirkung auch der NS-Parteimitglieder funktionieren sollen?
Die
eigentlichen Träger des NS-Apparats rekrutierte sich doch in Mehrheit aus der Intelligenz, so
wie es später auch mit der SED lief. Der Idealismus war in der NS-Zeit aber im
gesamten Volk erheblich höher als heute. Die
aufgedeckten Gräuel der Konzentrationslager hatten auch bei der überwiegenden
Mehrheit dieser Schicht Entsetzen ausgelöst; es ist eine absichtliche Lüge zu
behaupten, dass die Mehrheit des deutschen Volkes von diesen Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und ihrem Umfang gewusst habe oder habe wissen müssen. Man
sollte die Möglichkeit gewisser Beobachtungen, wie Abtransporte von Gefangenen,
nicht ohne Berücksichtigung der alle Familien direkt betreffenden Kriegsleiden,
Sorgen um die Soldaten und Bombenterror, bewerten. Der Schwerpunkt der
Vernichtungslager lag zudem beabsichtigt außerhalb des Reichsgebietes; die KZs
unterlagen scharfer Geheimhaltung; und die funktionierte damals noch recht gut.
Die ausgemergelten Leichenberge im Inland, etwa im KZ Dachau im Zeitpunkt seiner
Befreiung durch die Alliierten, konnten so sichtbar konzentriert nur unter dem Chaos des militärisch-politischen
Zusammenbruchs entstehen. Die heimischen KZs waren zuletzt überfüllt und das
Bewachungspersonal war geflüchtet. Eine Rückfallgefahr in ein Regime des
Nationalsozialismus Hitlerscher Prägung hat seit 1945 in Deutschland nie
bestanden.
Trotzdem musste und muss diese angebliche Rückfallgefahr dafür herhalten,
Feldzüge "gegen rechts" zu veranstalten und die geistige Begründung
der Bundesrepublik Deutschland auf die Aufarbeitung der Verbrechen des Holocaust
zu verlegen. Nach der Entnazifizierungswelle wurde die Ära der
Vergangenheitsbewältigung eingeläutet. Das Selbstwertgefühl der Deutschen
wurde systematisch durch Gehirnwäsche (Schrenck-Notzing) untergraben. Wir
Deutschen bekamen zielbewusst eine Negatividentität verpasst, einen für alle
Zukunft unter der Verbrämung als Gedächtnis- und Erinnerungskultur
festgeschriebenen Schuldkomplex. Stützen konnte sich die "Auschwitz-Keule"
auf
die christliche Überlieferung der Erbsünde. Das jüdische Religionsgesetz
kennt keine Erbsünde. Nur zwei Jahre nach dem Schrecken der Shoa (des
Holocaust) und zwei Jahre vor der Staatgründung Israels im Jahre 1948 konnten
sich Juden, von der Weltöffentlichkeit unbeanstandet, erlauben, die
einheimische Bevölkerung aus weiten Teilen Palästinas zu vertreiben. Dies
geschah unter Terror und brutaler Ermordung von Tausenden, auch von Frauen und
Kindern. (Tom Segev, jüdischer Historiker: "Die ersten Israelis" Siedler
Verlag München 2008, ISBN 978-3-88680-2) Aber von den Arabern dort wurde dies
den Juden bis heute nicht vergessen. Wer heute und hierzulande an die
geschichtlichen Wahrheiten erinnert, der wird ins Abseits gestellte, verliert
Beruf und Ehre. (So Martin Hohmann in seiner Absicht, im kleinen Kreis die
Abkehr vom Gottesglauben als die Ursache von Krieg und Zerstörung anzuprangern.
Die Medien haben ihm das Wort im Munde umgedreht, und die nach links
abgetriftete CDU hat ihren Anhänger ohne Aufklärung dieser gezielten
Verleumdung im Stich gelassen.) Hohmann hatte sich nach Lektüre eines
Geschichtsbuches herausgenommen daran zu erinnern, dass Juden in der Sowjetführung
ursprünglich eine Mehrheit bildeten, ehe sie dann selbst den stalinistischen Säuberungen
zum Opfer fielen. Etwa 100 Millionen Menschenleben kostete der kommunistische
Terror insgesamt, von dem heute kaum einer mehr redet. Die nicht-konfessionellen Juden
waren in großer Zahl Marxisten und strebten darnach, den Kommunismus zu
globalisieren (das hieß damals
zu internationalisieren). Bei den meisten dieser Juden geschah dies aus echter
Überzeugung und aus guter Absicht heraus.
Die illusorische Utopie eines internationalen Sozialismus wirkte ja weit
über die
deutschen Grenzen hinaus. Der Sozialismus ist eine Ersatzreligion, eine Art
verweltlichten (säkularisierten) Christentums. Es wird kaum beachtet, dass auch
im europäischen Mittelalter, in der Zeit der Herrschaft der katholischen
Kirche, nicht das Neue, sondern das Alte Testament Staatsdoktrin war. Das Neue
Testament ist nämlich als Staatsdoktrin untauglich. Und dies ist auch kein
Zufall. Denn die christliche Lehre der missionarisch ausgebreiteten Nächstenliebe
entstand aus der Überzeugung Jesu Christi vom baldigen Weltende und
Weltgericht.
Als das Weltende nun aber ausblieb, erschien Mohammed und zog seine Schlüsse
aus dieser Erkenntnis. Ein wesentlicher Grund der Anziehungskraft des Islams
liegt in der Herabsetzung der Glaubensanforderungen. Muslimen wird nicht
zugemutet, ja es wird ihnen verboten zu glauben, Christus sei als Sohn Gottes
unter Schmach und Niederlage des Kreuzes gestorben. Mit
oder ohne Verwesung sei er nach drei Tagen wieder körperlich auferstanden und
zum Himmel gefahren. In den drei Tagen davor habe er im Totenreich den
Abgeschiedenen das Evangelium gepredigt, damit auch sie noch selig werden
konnten. Der Koran orientiert sich nicht an der Niederlage, sondern am
Erfolg. Nach dem Koran ist die Wahrheit also am Erfolg als Zeichen der Gnade
Allahs abzulesen, denn Mohammed war ein Kaufmann. Und zum Erfolg des Islam trägt
das christliche Abendland nun ja nach Kräften bei. Allah gebietet nicht die
Mission, die Überzeugung und Rettung anderer, sondern die Verdrängung anderer
durch Einwanderung. Scharen nach diesem Gebot und aus Knappheit an Lebensmitteln
hier Eingewanderter (Migranten) lassen sich zu einem wesentlichen Teil aus
unserem Sozialsystem ernähren. In ihrem Land haben die Türken und andere ihre
Natur vernichtet; unsere "Grünen" aber wollen sie bei uns zu Naturschützern
erheben! Finanzielle Förderung von Kindern kommt überproportional dem
islamischen Nachwuchs zugute. Diese Förderung gilt bei den Muslimen als eine
noch vor ihrer Machtübernahme bereits an sie geleistete Zwangsabgabe der Ungläubigen
aus der überlegenen List Allahs heraus. Die sozialistische
Verteilungsgerechtigkeit hat sich als ein Instrument des Völker-Selbstmords
erwiesen. Die bei uns an zur Herrschaft gelangten Linken aber machen verbohrter
denn je gegen rechts mobil; alle konservativ denkenden Deutschen werden von
ihnen als Neo-Nazis verteufelt und zum Schweigen gebracht. Dabei wollen sie
nicht bemerken, dass mit den über die "Demographie" uns siegreich
verdrängenden türkischen Muslimen der krasseste Nationalismus und
Konservativismus bei uns Einzug gehalten hat. Aber
es gilt eben den Verdacht der Ausländerfeindlichkeit zu umschiffen und diesen Vorwurf “den
Rechten“ in die Schuhe zu schieben. Der Sieg
der extremen Rechten vom Ausland her (bei uns aus der Türkei), der kaum mehr aufzuhalten scheint, er wird
von den Linken noch intensiv gefördert:. Dies geschieht durch Unterdrückung
aller Abwehrreaktionen gegen die Islamisierung und durch Unterstützung
islamischer Einwanderung, etwa durch den Türkeibeitritt zur EU. Die Türken
waren mit dem Genozid an ungefähr einer Million Armeniern Hitler zum Vorbild
geworden; sie räumen ihr Verbrechen jedoch noch heute nicht ein. Ist mit der
Nichtbeachtung solcher Zusammenhänge der
Nachwuchs der Tätergenerationen von Auschwitz nicht noch weit dümmer,
charakterloser und verachtungswürdiger als
die von ihnen angeklagte Elterngeneration? Unsere Vorfahren insgesamt haben bessere Werkzeuge zur
Zukunftsbewältigung uns vererbt, in Jahrtausenden errungene Erfahrung. BIOTELIE ist ein Zeugnis dafür.
Das schwindende deutsche Volk aber schwätzt sich auf ein Vorkämpfertum für
eine die Nationalstaaten aufhebende Weltzivilgesellschaft hinaus. "Am deutschen
Wesen, soll die Welt genesen", so hieß das
doch. Die
Deutschen werden derzeit von einer ehemaligen, für Ideologie zuständigen,
SED-Funktionärin (Angela Merkel) geführt. Sie gebärden sich als eine Gesellschaft, die für eine Politik
der Moral eintritt. Es ist eine Moral, die sie nach heutigen tagespolitischen
Bedürfnissen und Launen als "Diskursethik" selbst bestimmen. Auch
anderen wollen sie wieder Moral predigen. Doch die
anderen, insbesondere die nicht-europäischen Völker halten an ihren
Traditionen und Nationen fest, und sie tun gut daran. Denn was hat es denn auf
sich mit unserer neu entdeckten Moral?
Was ist denn das Ergebnis der modernen Diskursethik (Karl Otto Apel, Jürgen Habermas u. a.)? Diskursethik ist der letzte Schrei, bei ihr sollen Folgen und Nebenfolgen unseres Verhaltens ja von allen zwanglos akzeptiert werden können. Aber auch dafür benötigte man meiner Auffassung nach eine unabhängige Gutachteninstanz. Da ist der kategorische Imperativ von Immanuel Kant immer noch brauchbarer. Kant durfte sich jedoch noch auf die Stimme des Gewissen im Menschen verlassen. Aber es tat sich eben doch ein Abgrund auf, nachdem mindestens seit Friedrich Nietzsche im Abendland Gott für tot erklärt wurde. Der christliche Glaube schwindet und die 68er Revoluzzer haben die überkommenen Sitten ihrer Eltern über Bord geworfen. Der Begriff der Sittlichkeit fiel längst der Sprachbereinigung zum Opfer oder wurde dem Rotlichtmilieu zugeordnet.
Ich schiebe für weniger Beschulte dazwischen, dass es Im Deutschen üblich
wurde, zwischen Moral (lateinisch. mōs Sitte) und der Ethik (griechisch: ëthikë
epistëmë) zu unterscheiden. Moral entspringt darnach sittlichen Gewohnheiten
des jeweiligen Volkes, Ethik dagegen hat seinen Ursprung in philosophischen Überlegungen
über gut und böse. Es ist typisch für den Wirrwarr des Denkens der heute führenden
geistigen Eliten, dass sie aus der Veränderlichkeit und den Unterschieden bei
lokalen Sitten die Berechtigung ableiten, unter dem Begriff Ethik willkürlich
festzulegen, was gut und böse ist. Die alten Philosophen suchten nach
zeitlos gültigen Werten; meiner Auffassung nach wurden sie auch fündig.
Heutige Denker erklären die Philosophie durch ihre Art von Soziologie für
abgelöst (Rudi Dutschke). Da Demokraten nur in Wahlperioden denken, werden die
ethischen Werte eben auch nur kurzfristig festgelegt. Es gilt der Zeitgeschmack,
den man dem Publikum beizubringen versteht: dies also scheint mir Diskursethik
zu sein. Eher heimlich und unbemerkt paart sich diese neue "Ethik"
mit dem
radikalen Konstruktivismus. Dieser behauptet, es gäbe keine Welt außerhalb
unseres Bewusstseins, die Welt existiere also nur in unserer Einbildung. Aus
der virtuellen Welt des Bildschirms holen sich die meisten ihre
Erlebnisse ab. Der Begriff “virtuell“ wird dabei in der internet-verbreiteten
Enzyklopädie Wikipedia bereits ausgelegt als „im Wesen und ihrer Wirkung nach
einer real existierenden Sache gleichwertig“.
Die parteinehmende Politisierung hat in der gezielten Manipulation der Begriffe
unserer Sprache und damit des Denkens ihren derzeitigen Höhepunkt erreicht
Entsprechend reinigt die DISS (das Duisburger Institut für Sprach- und
Sozialforschung e. V.) seit Jahrzehnten das für die Medien zulässige
Sprachvokabular. Diese Linken stellen sich mit solchen und mit vielen anderen
Aktivitäten in den Dienst der Lebensvernichtung, denn sie schwächen das Realitätsbewusstsein
und die Wirklichkeitserkenntnis. Es ist eine Art (missverstandener) Hegelscher
Dialektik, der die marxistische anhängt. So wird die Zerstörung als Vorstufe
einer noch unbekannten Erneuerung gefeiert. (Die alt-griechischen Sophisten
benutzten diesen Trick längst! Wo bleibt er denn, der produktive Geist der Neuzeit?!) Die
sozialistische Ethik fiebert zusammen mit der christlichen Moral dem
Weltuntergang, dem Jüngsten Gericht entgegen. Nach bioteler Auffassung dagegen
hat sich die Sprache seit ihrer Entstehung als Instrument der Lebensbewältigung
entwickelt und wir können die Aussage Mohammeds teilen, dass der Zeitpunkt des
Weltendes nicht von uns bestimmt oder derzeit auch nur erkannt werden kann.
Angeblich hat sich also die Auffassung von Ethik und Moral als geschichtlich
sich wandelnde Erscheinung entpuppt. Der Kult der modernen "Freiheit",
die Libertinität, huldigt einem platten Hedonismus, eben der Spaßgesellschaft. Alle Gelüste sollen schnell befriedigt werden. "Wir
haben das Glück erfunden — sagen die letzten Menschen und blinzeln" (F.
Nietzsche, Also sprach Zarathustra, KSA Bd. 4, S. 19, Z. 24-31).
Als im Irrtum befangen wird von den derzeit
(noch) Herrschenden erklärt, wer etwa an unveräußerliche Rechte und ewige
Verpflichtungen, wer an göttliche Gebote glaubt. (Darum auch jüngst die
heftige Medienattacken gegen den Papst Benedikt XVI., gegen die Kirche als
letzte konservatives Bollwerk. Mit der Rücknahme der Exkommunikation gegenüber
der traditionalistischen Piusbrüderschaft habe der Papst auch den
Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson rehabilitiert!)
Nach der Anstrengung der Aufklärung ihrer Eltern über deren Schuld im Dritten
Reich wurden (von) deren Kindern nun neue Regeln der Moral aufgestellt; als ob
sich nicht Hitler und seine Schergen bereits genau so verhalten hätten!
Zukünftig soll für die Politik nicht gelten, was machbar ist, sondern das was
gemacht werden soll, so tönte etwa eine Agitatorin der 68er damals.
Naturrecht wird als Recht des Stärkeren und sozialdarwinistisches Muster für
eine Ellenbogengesellschaft abgelehnt, um sich ein Nachdenken zu ersparen. Denn
müsste eigentlich nicht jeder sehen, dass die Geschöpfe der Natur ohne Brut-
und Schutzinstinkte nicht überleben könnten? Der bedeutende russische Anarchist Pjotr
Alexejewitsch Kropotkin (1842 - 1919) wusste dies und beschrieb es in seinem Buch
"Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt." Auch Hilfeleistung
(SUBSIDIARITÄT)
ist Teil der spontanen und ursprünglichen Natur. Natur- und Kulturerhaltung
aber verlangt nach Grenzen. Nur beim beheimateten Menschen ist Naturschutz gut
aufgehoben. Auch der biotele Aspekt des AUSTAUSCHs ist mit Grenzen behaftet. Es
gäbe ohne Fortpflanzungsschranken zwischen den Arten keine Vielfalt (PLURALITÄT)
der Lebewesen und überhaupt keine Fortentwicklung. Und ohne Schranken zwischen den Kulturen gibt es auch keine
kulturelle Vielfalt. Multikulti sollte durch Vermischung der Kultureinebnung dienen, was deren
Zerstörung bedeuten würde. Zerstört wird aber nur die deutsch-europäische Kultur;
dafür sorgen die türkischen Muslime. Die 68er setzten und setzen noch auf die
absolute, grenzenlose Freiheit; auf als Rücksichtslosigkeit missverstandene
AUTONOMIE. Diese Leugnung der Abhängigkeit des Einzelnen von der Gemeinschaft
und deren Organisation haben die jungen Linken mit den Anarchisten gemeinsam. Im
real-existierenden Sozialismus galt noch das Kollektiv als die Einheit, für die
alles getan werden musste (so wie auch im deutschen Nationalsozialismus für das
deutsche Volk). Zur Zerstörung des (privaten) Kapitalismus hatten inzwischen
aber auch die Kommunisten die individuelle Freiheit entdeckt. Die geläuterte
Gesellschaft soll nur noch Rechtverhältnisse zwischen Individuen anerkennen,
Nationen, ja Kollektive, seien entbehrlich geworden. Zum einzigen
Gesellschaftszweck wird die individuelle Freiheit erklärt (Felix Eckard). Die
Industrie mit ihrer Reklamewelt und die fiktiv-virtuellen Welt des Fernsehens
konnten hierzu recht gut in den Dienst gestellt werden. Die Spassgesellschaft
konnte so Einzug halten.
Einige Tausende der Kinder der Aufbaugeneration zog es in die Hasch- und
Drogenparadiese. Sie waren als Touristen und Geldbringer in Marokko zunächst
nicht unbeliebt; die
durch ihren Einsatz zu Wohlstand gekommenen Alten schickten ja die zum
"freien" Leben erforderlichen Schecks. Mit dem Sechs-Tage-Krieg um Israel
schlug dann das Stimmungsklima in Marokko um. Zum Ausweichquartier wurde
vorzugsweise Ibiza. Viele der Freaks, Hippies und Gammler gingen als
Globetrotter an ihrer Sucht zugrunde. Hierzulande aber konnten die 68er den
"Marsch durch die Institutionen" (Rudi Dutschke) antreten. Zuerst wurden die bewährten
deutschen Universitäten geschleift. Die Maßhalteappelle
Ludwig Erhards hatte man verspottet, gegen dessen Warnung erzwangen die
Gewerkschaften Arbeitszeitverkürzungen, und die Industrie holte sich
Gastarbeiter ins Land, zuletzt auch um die 140 000 Türken. (Von den ersten
Gruppen gingen später viele zurück in die Türkei; bis die Lehre von
Multikulti unser so fruchtbares Heimatland freigab für das Ziel einer türkischen
Annexion.) Die Tu-Nix-Bewegung machte von sich reden. Es war schick, sich der
Industriearbeit, der Knechtschaft des Kapitalismus zu verweigern; man studierte
lieber an den wie Pilze wuchernden
Massenuniversitäten, die nicht über genügend qualifizierte Lehrkräfte verfügten.
Soziologie und Verwandtes stand hoch im Kurs. Noch lieber diskutierte man und ließ
im Extremfall auch die Putzfrauen
über die Einstellung von Lehrkräften abstimmen. In den Schulen wurde der
Geschichtsunterricht durch Politische Weltkunde ersetzt, die Vorgeschichte der
Bundesrepublik durfte jetzt erst mit Hitlers Machtergreifung 1933 beginnen.
Dazu kam unter amerikanischer Federführung die Rückkehr jüdischer Emigranten
unter Errichtung von Lehrstühlen für Politik an den deutschen Universitäten.
Die "Frankfurter Schule" siedelte sich (wieder) an und erneuerte das Institut für
Sozialforschung. Max Horkheimer und Theodor Adorno-Wiesenthal hatten sich dort
der Synthese von Karl Marx und Sigmund Freud verschrieben. Alles was Deutschland
so groß gemacht hatte, wie die preußischen
Tugenden von Bescheidenheit, Genügsamkeit, Ehrlichkeit, Fleiß,
Disziplin, Zuverlässigkeit, das "Mehr Sein als Scheinen" waren nun hinfällig
geworden, ins Gegenteil verkehrt (in der Auslegung durch die Jugend zumindest;
denn Horkheimer und Adorno gaben für den von ihnen propagierten
Paradigmenwechsel, auch persönlich, kein Beispiel).
Die anti-autoritäre Erziehung machte Schule. Heute darf nicht einmal von
ihr gesprochen werden: so elend ging sie daneben. Unter dem Einfluss
von Wilhelm Reich und unter Begünstigung
durch die Pille und das Fernsehen setzte die Frühsexualisierung ein, im
Extremfall bis hin zur Forderung nach Sexräumen in den Schulen. Gegen die
Verfassung wurde der Schutz der Familie aufgebrochen, auch juristisch. Heute
wird über die sozialistisch beherrschte Europabürokratie allen Staaten die
juristische Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit
der Ehe von Mann und Frau aufgezwungen. Selbst
der Geschlechtsunterschied gilt nicht
mehr als naturgegeben, sondern sei frei wählbar, so der "Gendermainstream“. Der vermögensrechtlichen Gleichstellung
von gleichgeschlechtlicher Partnerschaften folgt die Homoehe auf dem Fuße.
Es ist dies teilweise eine Frucht der radikal-feministischen Bewegung, welche die
Befreiung der Frau auf ihre Fahnen geschrieben hat. Da wird dann schon einmal
das Kind in der Gebärmutter zum Schmarotzer erklärt (Simone de Beauvoir). Die
Abtreibung der Leibesfrucht wurde weitgehend freigegeben. ("Mein Bauch gehört
mir", so die 68er). Die fast obligatorischen, und ungebührlich verlängerten
Schul- und Berufsausbildungen auch für Frauen halten letztere von
Schwangerschaften in den günstigeren jüngeren Jahren ab, sehr häufig auch gänzlich.
Gebraucht wird die akademische Bildung in der Praxis vielleicht nicht einmal zu
einem Zehntel. Benötigte Fachleute könnten rascher anders wachsen. Und die
Fortpflanzung überlassen wir doch lieber anderen, deshalb benötigen wir ja
auch Einwanderer. Theoretisch, so tönt es aus der EU-Führung, seien doch die alten Klischees vom
Wert der klassischen Familie hinfällig. Künstliche Befruchtung gewähre auch
lesbischen Partnerinnen Kinder und schwule Männer lieferten bevorzugt ihren
wertvollen Samen an Samenbanken, so wird man belehrt. Die entstehenden Kinder würden
sich überdurchschnittlich gut entwickeln.
Schon glaubhaft. Aber die Zahl der Geburten wird doch derart herabgesetzt, dass
die europäische Hochkultur durch diese Verirrungen dem baldigen Untergang
geweiht ist. In der Zwischenzeit arbeiten unsere Frauen für die Kinder der Türken
und anderen Einwanderer. Ob darnach hier eine höhere Kultur herrscht?? "Nach mir
die Sintflut" scheint unsere verschwiegene Lebensparole zu sein, und Sodom und
Gomorrha lassen lassen grüßen,
zur Freude anderer.
Es darf aber doch gefragt werden, ob das Abendland nicht doch dazu berufen wäre,
sich und der übrigen Welt noch zu einer Globalisierung der
Rechtstaatlichkeit zu verhelfen: im Sinne der BIOTELIE, verstehe ich
darunter ein möglichst lang dauerndes Gleichgewicht unter einer Vielfalt (PLURALITÄT)
von Kulturen in einer Vielfalt der Natur. Denn anders ist kein Funken von Hoffnung sichtbar.
Die "Grünen" (als verkappte und heute auch bereits geständige Rote)
dagegen fordern und praktizieren die "Offene Republik" , wollen
Vorbilder werden für eine Welt ohne Grenzen. Die Welt aber kann in einer
Staatsform und deren Handhabung kein Vorbild sehen, welche die Natur, sich
selbst und ihre Anhänger zugrunde richtet.
Wenn Ihr nur nicht so voller Selbsttäuschung und Übertreibungen
wäret, Ihr Linken! Da marschierten Kolonnen von Freunden der Friedensbewegung
und riefen: keine Waffen! Als ob nicht gerade Franklin Delano Roosevelt und
andere Pazifisten durch ihre Nachgiebigkeit, durch Ermutigung Hitlers erheblichen Anteil am Zweiten
Weltkrieg gehabt hätten! Es sei hier auch an Neville Chamberlaine im Münchner
Abkommen 1938 erinnert. Atomkraftgegner, Kohlekraftwerksgegner, wo nehmt Ihr
dann denn die Energie her? Und woher das Land für Pflanzen und Tiere und die
heimischen Ökosysteme?
Woher in einem Land ohne Grenzen, das noch frisches Wasser bietet und
Lebensunterhalt zum Nulltarif? Gewaltlosigkeit fordert ihr! Da überfordert
Ihr aber die Natur des Menschen. Schaut doch einmal, wie es heute an unseren
multiethnischen Schulen bereits zugeht , welche Gewalt sich dort schon breit gemacht hat!
BIOTELIE bescheidet sich mit HYPARCHIE, mit Minimierung von Gewalt, Zwang und
Bedrohung.
Menschenrechte sind ein in Kommissionen zusammengebasteltes, dürftiges Überbleibsel
der Jahrhunderte europäischer Naturrechtstradition im Ringen um richtiges
Recht. Heute erzieht Ihr unter der Entschuldigung des Rechtspositivismus
Mitläufer und Juristen, die weiterhin straffrei und schuldlos alles ausführen, was die
Herrschenden anordnen. Ihr habt nichts dazugelernt, aber viel vergessen.
BIOTELIE als Problemlösungssystem
Die Menschheit hat eine Jahrmillionen umfassende Vorgeschichte und der Mensch
ist als soziales Wesen (zon politikón, Aristoteles) über die Bewältigung der
Aufgaben des Überlebens
mit Fürsorgeinstinkten aber auch mit Aggressionsbereitschaft ausgestattet. Es
gibt keine absolut guten Menschen, aber es gibt für andere besonders gefährliche
Menschen. Die mögliche Fortpflanzungsgemeinschaft ist nur eine von
mannigfaltigen Gemeinsamkeiten zwischen allen Menschen, Menschengruppen, Rassen
und Kulturen. Was den Menschen so heraushebt, ist sein Verstand; diesen richtig
zu gebrauchen lehrt die Vernunft.
Wie aber gewinnt man den Maßstab
Vernunft? Zum erfolgreichsten oder doch folgenreichsten Verstandesgebrauch hat
der europäische Mensch den anderen Rassen und Kulturen die moderne Technik zur
Naturbeherrschung gebracht; die hat sich inzwischen zu einem Instrument der
Natur- und Selbstvernichtung entwickelt. BIOTELIE, als Lehre der politischen
Orientierung am Leben, will Abhilfe schaffen und kann sich dabei
bereits auf philosophische Erkenntnisse anerkannt großer insbesondere europäischer Denker stützen. Die haben sich um die Ergründung der Vernunft
bemüht. Diese Philosophen haben bereits vor über zwei Jahrtausenden erkannt,
welche Gefahren für die Natur und den Menschen aus dem Verstandesgebrauch in
der Technik erwachsen, und sie haben Lösungen gesucht. Die Zielsetzung der
Lebenserhaltung hat sich (sogar) bis in die modernen wissenschaftlichen Gremien
hinein gerettet. Seit den Festlegungen der Brundtland-Kommission 1987 geistert
sie, weil den Politkern auf Bestellung so angenehm zweideutig formuliert, als
nachhaltige Entwicklung (sustainable development) durch die ganze Welt. Zum
Schaden für die Wahrheitssuche und -anwendung tönt es nun landauf und von
"nachhaltiger Mobilität" für die Autoindustrie und "nachhaltigem
Geschäft" und "nachhaltigem Wachstum" für die Wirtschaft
insgesamt und so fort. Dabei hatte
der Club of Rome doch so lautstark bereits 1972 auf die "Grenzen des
Wachstums" hingewiesen. Alle diese Gremien und Veranstaltungen dienen
bisher augenscheinlich leider nur der Selbstbestätigung und öffentlichen
Profilierungssucht. So meinte Greenpeace — und die antworteten sogar direkt!
— das sie finanzierende Publikum verlange nur nach spektakulären Aktionen,
nicht nach Begriffs- und Zusammenhangsklärung. Tausende von wissenschaftlichen
Instituten werden weltweit mit Milliarden öffentlichen Mitteln finanziert, um
echte Erkenntnis von der Öffentlichkeit
und jeden Reformdruck von der herrschenden politischen Klasse fernzuhalten.
Das Hauptziel, wie es eigentlich einmal gemeint war, wird im biotelen, also
lebensfördernden Denken und Streben nach Klarheit als dynamische
Stabilität benannt; dynamische Stabilität ist der eigentliche
Kern "nachhaltiger Entwicklung" und BIOTELIE der dahinter stehende
Wille zur Lebenserhaltung.
Dieser dialektische (in sich eigentlich widersprüchliche) Begriff dynamische
Stabilität soll die Erkenntnis von Einheit und (Unter-)Einheiten
bezeichnen, die so etwas wie Planmäßigkeit
und Abgeschlossenheit in sich enthalten: insofern bezeichnen sie Kerne von Stabilität.
Gegen und eben auch für diese Stabilität ist die Natur in Wirklichkeit jedoch
voller Dynamik , d. h. in ständiger Veränderung begriffen. Die
lebendigen Organismen, auch der Mensch, sind dabei bestrebt, im Gleichgewicht zu
bleiben, d. h. sich selbst zu
erhalten. Unter den nachweisbaren Lebewesen ist einzig der Mensch dazu fähig,
über diese Zusammenhänge nachzudenken und sich gemäß seiner
Erkenntnisse zu verhalten. Das ego, das Ich, ist ein solcher Kern einer sich
unter in der Regel lebenslangem Identitätsbewusstsein trotz ständiger Veränderung
erhaltender Stabilität.
Das Einregeln und Aussteuern von Stabilitätslagen wird in der Technik als
Kybernetik (griechisch für Steuermannskunst) bezeichnet und ist uns aus dem
Heizungsthermostaten am geläufigsten. Der Begriff dynamische Stabilität
bezieht sich ja auch nicht lediglich auf Lebewesen, sondern auch auf die für
ihr Überleben
notwendigen Umweltbedingungen.
Die von der "weißen
Rasse" in den Medien so hochgespielten spektakulären
Katastrophenmeldungen, sollen von der bedrückenden eigentlichen , selbstherbeigeführten Katastrophe der Selbstaufgabe des europäischen Abendlandes
ablenken. (Am CO2-Ausstoß beispielsweise
stirbt das Abendland nicht, auch wenn der Orient die CO2-Anreicherung der
Atmosphäre jetzt erst so richtig mit ankurbelt!).
Dringlicher wäre eine
biotele Demokratiereform, denn die jetzt praktizierte Medien- und
Parteien-Demokratie ist eine sehr schlechte Staatsform. Die Linken liebäugeln
mit einer Entwicklung noch stärker zur Massendemokratie hin; die aber ist eine
Vorstufe der Diktatur, wie schon die großen
Denker im alten Rom und Athen erkannten. Keine der bisher bekannten Formen der
Demokratie kann die Welt überzeugen; dabei sollen alle Staaten der Welt nach
den missionarischen Wünschen der Weltmacht Amerika unsere Staatsform und
Staatspraxis übernehmen! Eine bessere und überzeugendere , eine lebendige
Demokratie benötigt eine Reform im Rückgriff auf bereits gewonnene, überkommene
(tradierte) Erkenntnisse und aus der Weiterentwicklung dieser Erkenntnisse.
Kennzeichen einer biotelen konstitutionellen Demokratie wäre ihre ständige
Reformbereitschaft und -fähigkeit. Konservativ bedeutet hierbei und für
uns im positiven
Sinne, das Bewährte bewahren; dies ist aber langfristig nur unter ständiger
Anpassung und sinnvoller Erneuerung möglich. Um den Westen aus seiner
Erstarrung zu wecken, bedarf es zunächst der Rückbesinnung auf altüberkommene,
auf konservative Werte; es bedarf einer Art "konservativen Revolution"
im guten Sinne, im Wortsinne und mit neuen und eindeutigen Inhalten. Nicht zuletzt infolge schlechter
wissenschaftlicher Vorbereitung, mangelnder Einigkeit und Zersplitterung auch in
nichtwünschenswerte Ziele war eine Bewegung unter diesem Namen früher
gescheitert. BIOTELIE
könnte aber eine solche Einigung und Einheitlichkeit ermöglichen.
Revolution bezieht sich dabei für die BIOTELIE auf die umfassenden politischen
Veränderungen, die sie für die Wiederbelebung der Reformfähigkeit
insbesondere der Demokratien hervorbringen soll, nicht auf Gewaltsamkeit.
Die Parlamentarische Demokratie benötigt zum Ausgleich für das Denken in
Wahlperioden eine wissenschaftlich fundierte Instanz für Langzeitpolitik
frei von parteipolitischen Einflüssen. Dies gilt auch für den Fall, dass die
Parlamentarische Demokratie endlich wieder aus ihrer Verkrustung in einer
sterilen Parteiendemokratie herausgeführt wäre. Ohne BIOTELIE bleibt jedoch
auch dies wahrscheinlich ein vergeblicher Wunschtraum.
Wie kann eine solche Institution für biotele Langzeitpolitik zustande kommen? Die einschlägige
Wissenschaft ist derzeit umfassend parteipolitisch korrumpiert, d. h.
schlichtweg bestochen und mehrheitlich fehlbesetzt. Kein Wunder, dass sich die
Träger
der untergegangenen DDR so gut hier im Westen eingelebt haben! Dieselbe
Verlogenheit, dasselbe Ellenbogengerangel um Macht und Geld und dieselbe
Verdummung der Menschen durch Fernsehen und die übrigen Medien für dieselben
sozialistischen Ziele! Ehre den alten Sozialisten und Frühsozialisten, die für
die Bekämpfung des Arbeiterelends und deren bürgerliche Gleichstellung kämpften;
meist waren es bekanntlich Intellektuelle und zumindest ursprünglich
Gutbetuchte .
Aber später ging es auch wieder nur um die Macht, schon bei Marx und Engels,
dann bei Lenin, um Macht über wehrlos und unmündig Gemachte. Man hätte den
Sozialismus insgesamt als Staatsform nach dem Zweiten Weltkrieg ächten
sollen, denn er war immer, da wo er staatlich wurde, ein Nationalsozialismus.
Der "Internationale Sozialismus-Kommunismus" blieb immer ein
illusorisch-utopisches Hirngespinst, eine Lehre der Vernichtung über Massenverführung.
Aber über Deutschland bestimmten ja die Siegermächte, unter ihnen der Massenmörder
Stalin, der geistige Zwillingsbruder Hitlers.
Und nun zurück zur Gretchenfrage! Wie kann eine durch eine unabhängige Wissenschaft
geführte biotele Gutachteninstanz aussehen? Wie kann der alte, auch
vorgeblich sozialistische, Wunsch nach einer wissenschaftlichen Regierung, die
das Volk nicht bevormundet und ausbeutet, erfüllt werden?
Die "Grünen" waren eine von den Roten auch aus der DDR schon früh
unterwanderte Partei, welche die bundesdeutsche Industrie behindern sollte;
ursprünglich hatten sie gemäß der Doktrin der Gleichheit aller für ihre Mandate und Pöstchen das Rotationsprinzip eingeführt.
Die Leute an der Spitze, die das Sagen haben, sollten im Turnus regelmäßig
abgelöst werden. Dies vergaßen die "Grünen" aber rasch, da sich
doch bald herausstellte, dass nicht alle Menschen gleich geeignet sind, auch
nicht für das politische Geschäft. Denn das verlangt nach Redegewandtheit und
Theatralik, was ja nicht jedermanns Sache ist. Auch hingen die grünen Postenjäger
ja bald an ihren einträglichen Pfründen.
Für eine biotele Gutachteninstanz ist das Rotationsprinzip bei der Bestellung
von Gutachtern für deren Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit unverzichtbar.
Da bei ihrer Zufallsauswahl aus dem Gesamtpool der höher Gebildeten und
Fachleute aller Disziplinen geschöpft werden soll, mindert sich die Rate der
Fehlauswahl von Ungeeigneten. Die Fähigkeit zur Selbstdarstellung und der
"Wille zur Macht" haben keinen Auslesewert in diesem Gutachtenverfahren.
Spätestens nach einer Eingliederung der biotelen Gutachteninstanz in das
Regierungssystem muss also die Auswahl aus einem großen
Pool von überdurchschnittlich Gebildeten und Fachleuten erfolgen. Für jede
neue Problemstellung und später für die Beurteilung eines jeden biotelen
Gesetzesvorschlags müssen nach automatisiert erfolgender Zufallswahl mindestens
jeweils zwei Gutachter bestellt werden. Dies gilt für jede Beurteilungsstufe.
Alle Gutachter arbeiten, in der Regel zu Hause und anonym, ohne Kenntnis über die Person
des oder der Mitbegutachter.
(Für Spezialuntersuchungen gäbe es wie heute im militärischen Bereich eine
Art von nach außen abgeschotteter "Wissenschaftsklöster".) In den letzten Jahrzehnten wurden in den Naturwissenschaften die sogenannte
Delphi-Methode für die Diskussion wissenschaftlicher Problemstellungen eingeführt.,
Der jeweilige Autor einer Stellungnahme wird dabei unkenntlich gemacht,, um den
die Unvorhergenommenheit störenden Einfluss der "Hackordnung"
einschließlich der Hierarchie (der Rangordnung) auszuschließen.
Beim biotelen Gutachtenverfahren, wird zusätzlich auch der Denkprozess selbst bestimmten Regeln
unterworfen; es sind dies die nach Bewährung in Theorie und Versuchspraxis zu
Regeln der politischen Vernunft erklärten biotelen Regeln, Aspekte des obersten
Zielbegriffs der dynamischen
Stabilität. Die biotelen Aspekte gelten hier für Fragestellungen aus allen Lebensbereichen
und sind zumindest seit Jahrhunderten fast in allen Einzelheiten anerkannt. Höchstens
die Zusammenführung bioteler Regeln und
ihre Verschmelzung mit einer computergesteuerten Kybernetik könnte als neu bezeichnet werden.
Die Zielsetzung im Begriff der dynamischen Stabilität
ist aber
derart allgemein, dass konkrete Ableitungen von Handlungsanweisungen kaum
möglich sind. Letztlich könnte dieser höchsten Autorität sogar im religiösen
Sinne die Autorschaft Gottes beigelegt werden. Als Herr des biotelen Weltsystems
würde dann ein Gott als Person betrachtet, wenn auch die Subjektivität des
Bewusstseins mit in das System der dynamischen Stabilität einbegriffen würde.
BIOTELIE stellt die Frage an die Weltreligionen, wie diese sich zu dem
Gottesgeschenk der Vernunft an den Menschen stellen, auch dort wo biotele Regeln
der
jeweilig zu Glaubenswahrheiten erhobenen Offenbarung nicht entsprechen oder gar
widersprechen. Das System der BIOTELIE lässt aber Glaubensfragen offen, soweit
sie einem Beweis oder einer Widerlegung durch Wissenschaft (noch) unzugänglich
sind. Als agnostisch bezeichnet man bekanntlich diese weltanschauliche Haltung
der Ehrfurcht vor der Möglichkeit nicht erkannten Seins und Wesens und das
Bekenntnis zum Nichtwissen im Bereich der Fragen über die letzten Dinge und
Zusammenhänge. In diesem Sinne bekannte bereits Sokrates: „Ich weiß,
dass ich nicht weiß".
In der Politik entspricht solcher agnostischer Enthaltsamkeit der säkulare
Staat, der Religionsfreiheit gewährt. Andererseits spricht wohl nichts dagegen;
die biotele Zielsetzung dynamische Stabilität zukünftig einmal an die
Spitze aller Staatsverfassungen zu stellen. Mit dem Gottesbegriff tut man sich
bekanntlich schwer dabei. Gott als Schöpfer und Träger des Lebens, gefasst in
die Wirkform der dynamischen Stabilität, damit könnten sich auch alle
Weltreligionen abfinden.
Es wird jetzt Zeit, sich mit den zwölf biotelen Aspekten als Teilziele oder
Methoden zur Verwirklichung oder Bewahrung des Gesamtzieles der dynamischen
Stabilität zu befassen. Sie sind unter Kreiskyb.gif
in einer Graphik zusammengestellt
und unter http://www.biotelie.de/13-aspekte.html erläutert.
Die zwölf verschiedenen Aspekte können nur
wenige Menschen gleichzeitig im Gedächtnis behalten bzw. von dort gleichzeitig
abrufen. Sie müssen immer schriftlich
vor Augengeführt werden.
Bereits John Stuart Mill (1806 - 1873) hat darauf hingewiesen, dass
sich in gewählten Parlamenten zwei Parteien herauskristallisieren und in der
Regierung ablösen; wir wollen sie als die "konservative"
und
"sozialistische" Partei benennen; damals hießen sie Whigs und Tories. Die Sozialisten machen sich durch angebliche
Verteilungsgerechtigkeit am beliebtesten. Im biotelen System würden sie sich
vorrangig und einseitig der Aspekte des AUSGLEICHS und der SUBSIDIARITÄT
bedienen und damit das System verfälschen. Dies geschieht unter offizieller Verfemung der AUSLESE, die man aber
klammheimlich negativ betreibt. Der Aspekt des AUSGLEICHS wird dahingehend überdehnt, dass alle Benachteiligungen, auch die von Natur her, ausgeglichen
werden sollen. Auf diese Weise können natürlich auch Untalentierte in führende
Stellungen aufrücken. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen" (Karl Marx) ist die Losung. Aber haben denn nun alle, die aus dem
gemeinsamen Topf sich bedienen, alle ihre Fähigkeiten ergründet und
mobilisiert?
Und wo liegen bei den Menschen die Grenzen ihrer Bedürfnisse? An derartig
unkalkulierbarem Wirtschaften geht der Staat dann bankrot. SUBSIDIARITÄT
wird dann als Hilfe mit der Gießkanne
ausgeteilt; Hilfe ist dann von unten her, und von den anderen Aspekten, nicht mehr abgestützt. Und
so schlägt dann (nach Mill) die Stunde der Konservativen, die das Staatssäckel
wieder aufzufüllen haben. Konservative betonen die Aspekte des VERGLEICHENS (d.
h. bei ihnen: tradierter Bildung und des Wissens), der GEGENSEITIGKEIT
(Tauschgerechtigkeit) , der
AUTARKIE (Selbständigkeit) und der AUSLESE, die auf Qualität abzielt.
Aber wenn sie auch Erfolg hatten, die Konservativen, bei der nächsten Wahl
verlieren sie gewiß wieder.
Denn der Massenmensch liebt Geschenke und Übervorteilung
anderer; scheut er doch auch kein Risiko, wenn es ums Glücksspiel geht.
Zurück zum biotelen Gutachtenprozess, der den Gutachtern immer auferlegt alle biotelen Aspekte zu beachten .
Die biotelen Gutachter werden also dazu aufgefordert, bei jeder Fragestellung
nacheinander und systematisch zu jedem biotelen Aspekt Stellung zu nehmen. Die
Begutachtung erfolgt in Stufen; deren erste gilt der Beantwortung der Fragen:
1.
Ist der Vorschlag ein perpetuum mobile, also eine Unmöglichkeit nach dem
Kenntnisstand der jeweiligen Zeit?
2. Wurde der Vorschlag schon früher unter
vermutlich gleichem Wissensstand begutachtet?
3. Welcher Personenkreis wäre bei der Durchführung des Vorschlages direkt
betroffen?
4. Steht der Aufwand für die
Begutachtung in vernünftigem Verhältnis zu einem als möglich zu erwartenden
Vorteil?
Anschließend wären dann getrennte Fachgutachten von weiteren unabhängigen
Gutachtern vor einer Schlussbegutachtung einzuholen.
Für die Veröffentlichung von Ergebnissen wäre eine Ecke STIMME DER WISSENSCHAFT in
allen führenden Medien anzustreben.
Im Stadium nach Bewährung von Modellversuchen wäre die Stufe der Aufnahme
bioteler Gutachtenverfahren in den Gesetzgebungsprozess fällig.
Hierzu bedürfte es des
Einsatzes vieler Freiwilliger, die den Führungskräften und der
Gesamtbevölkerung die unentbehrlichen Vorteile einer derartigen Ergänzung der
jetzigen Parteiendemokratie durch eine Instanz für unparteiische
Langzeitpolitik vor Augen führen. Eine katastrophale Situation des
Parteienversagens könnte schließlich den Ausschlag geben. Die notwendigen
Strukturen müssten jedoch bereits bereitgestellt worden sein, um in die Bresche
springen zu können.
Für die technischen Abläufe und das Personal wären dezentrale Kontrollkörperbüros
unter verantwortlicher Aufsicht von Direktoren zuständig. Diese hätten aber keinerlei
Eingriffsrecht in die Gutachtenverfahren selbst. Jedermann würde unter
Entrichtung einer Antragsgebühr, wie heute bei den gewerblichen Patentämtern,
dazu berechtigt, einen Verbesserungsvorschlag zur biotelen Begutachtung einzureichen.
Der Antrag könnte sich hier auch auf politische und soziale Verbesserungen
richten und würde zu Erfolgsprämien berechtigen. Jeder biotele
Gesetzesvorschlag wäre vor dem Inkrafttreten der direkten elektronischen
Abstimmung der von seinen Auswirkungen mutmaßlich
direkt Betroffenen zu unterwerfen. Jeder
direkt Betroffene hätte in den Massenmedien die Möglichkeit, sich täglich darüber zu
informieren, ob seine Kategorie der Betroffenheit aufgerufen ist, d. h. ob er
wahlberechtigt ist.
Im Zeitraum eines schwebenden biotelen Gesetzesverfahrens wäre in den
Massenmedien eine Berichterstattung, die von der herrschenden
wissenschaftlichen Meinung abweicht, unter empfindlicher Bestrafung der
Nichteinhaltung zu unterbinden.
Die biotele Gesetzgebung wäre also ein Instrument der direkten Demokratie im
doppelten Sinne:
Zum Ersten würde jeder fähige Bürger zu einem potentiellen
Gesetzgeber, während er heute bei einer politischen Parteivertretung um Gehör
bitten und seine Vorschläge dem Filter parteipolitischer Interessen unterwerfen
muss.
Zum Zweiten würden direkt von einem biotelen Gesetz Betroffene in die Lage
versetzt, einen biotelen Gesetzesvorschlag durch Mehrheitsabstimmung zu Fall zu
bringen. Auch alle Regierungsgesetze, d. h. parlamentarisch kanalisierte, müssten
der biotelen Begutachtung unterworfen werden und könnten durch sie zu Fall
gebracht werden. Die Blockierung eines Regierungsgesetzes durch ein bioteles
Gesetz träfe aber nur dann zu, wenn gegen das biotele Veto gegenüber dem
Regierungsgesetz (Parlamentsgesetze inbegriffen) ,
ausgesprochen
vom biotelen Kontrollkörper, kein
Veto von Seiten der Mehrheit der Betroffenen erfolgen würde. Die Parlamentarier
könnten also gegen hochwahrscheinlich erhebliche objektive Interessen der Mehrheit
nicht mehr so leicht über die Köpfe dieser betroffenen Mehrheit hinweg entscheiden.
Die Vorbereitung von Regierungsgesetzen würde in Parlamenten und Regierungen
sorgfältiger erfolgen, um sich den Ärger und die Blamage eines biotelen Vetos
möglichst zu ersparen.
Entsprechend des naturrechtlichen Ursprungs der biotelen Gesetzgebung gilt neben den
zwölf biotelen Aspekten auch noch ein Recht zur Selbstbenachteiligung: Niemand darf durch bioteles Gesetz von einer Selbstschädigung abgehalten werden. Hier
(und auch in anderen Bereichen) könnten sich biotele und
Regierungsgesetzgebung ergänzen. Denn nur ein Regierungsgesetz könnte
beispielsweise zum Schutz von Suchtkranken vor sich selbst eingreifen.
Besonders heikle und nicht-zeitgemäße
biotele Gesetzesvorschläge müssten "auf Eis gelegt" werden, bis durch die Zeit
dafür
reif ist. Da die biotele Gesetzgebung zustimmungspflichtig ist, muss sie im
Verfahrensablauf darauf hinwirken, sich selbst nicht unbeliebt zu machen.
Unterstützt werden soll biotele Gesetzgebung durch die Mitwirkung bioteler
Vereine, die sich aus fast allen Vereinstypen, wie Sport- und Freizeitvereinen,
bilden können. Solche Vereine hätten freiwillig ihre Bereitschaft zur Unterstützung
der BIOTELIE zu erklären und sich darin zu beweisen. Nur dann dürften Vereine den
Ehrentitel biotel zusätzlich führen. Es wird davon ausgegangen, dass die positiven
Auswirkungen bioteler Gesetzgebung im Hinblick auf den Frieden zwischen den
Einzelnen und den Staaten und der Wohlfahrt der Menschheit insgesamt, sich den Völkern einprägen und
Blockierungen durch Betroffenvetos selten machen würden.
Die biotele Gutachterübereinstimmung ist Voraussetzung dafür, dass ein bioteler
Gesetzesantrag zur Abstimmung gestellt wird, um in Kraft gesetzt zu werden. Die
hierfür erforderliche Überschaubarkeit
der zu beurteilenden Sachlage und Zusammenhänge ist verhältnismäßig
selten und kann nur aus dem Wissensstand und Überzeugung
der Zeit heraus beurteilt werden.
Bei der großen
Masse der Gesetze handelt jedoch es sich um Kompromisse zwischen Ansichten und
Interessen, die weiterhin in den Parlamenten und Regierungen ausgehandelt werden
müssen.
Wegen dieser Selbstbegrenzung ihrer Zuständigkeit ist BIOTELIE eine, möglicherweise sogar die erste, nichttotalitäre Staatsutopie. Die
Überprüfung
im Modellversuch hat zu ergeben, ob BIOTELIE auch eine nicht-illusorische Utopie
ist.
Es würde anzustreben sein, dass unter bioteler Begutachtung ein Katalog besonders lebenswichtiger künftiger Gesetzgebungsmaterie vor der Fortdauer von sachlicher Fehlunterrichtung der Bevölkerung durch die Massenmedien geschützt würde. Werden doch Massenmedien in der Regel stark von Einzel-, Partei- und Gruppeninteressen beherrscht.
Die Menschenrechte müssen neu definiert werden, nur aus
Menschenpflichten können sie erwachsen und dann auch Frucht tragen.
Da steht heute verabsolutiert das Elternrecht, die Zahl ihrer Kinder zu bestimmen. Wie viele
Eltern aber erfüllen nicht die Pflicht, ihre Kinder zu ernähren und zu erziehen,
auch weil sie es gar nicht können? Staatlich garantierte Verantwortungslosigkeit!
Ihr tadelt China wegen Verletzung der Menschenrechte, wenn dort Geburtenbeschränkung praktiziert wird.
Könnt ihr denn wirklich bei einer zahlenmäßig
explodierende Menschheit jedem ein Recht auf Leben, auf ein würdiges Leben,
garantieren?
Moderne Verhütungsmittel haben Geburtenkontrolle leicht gemacht, nur bei deren
konsequenter Anwendung kann die Naturzerstörung aufgehalten werden. Ehe es zu
spät
ist, sollte dies begriffen werden. Der Kampf, der Krieg zwischen den Kulturen,
wird durch die Geburtenrate bestimmt und entschieden. Solange kein besseres
Rechtssystem herrscht, ist natürlich Kritik an Menschenrechtsverletzungen
durchaus angesagt. Folter etwa beispielsweise würde sich mit dem biotelen Aspekt der
HYPARCHIE, d. h. der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, nicht
vereinbaren lassen. Es kommt auf Einzelheiten und Handhabungen von Gesetzen
an.
Abschaffung der Todesstrafe? Dann ist der Verbrecher absoluter Herr über
Leben und Tod, die höchste Autoritt. Kann man dies wollen? Genauere Beobachtung,
bessere und möglichst sichere Beweisführung müssen Voraussetzung für Vollstreckungen
von Todesstrafen sein. Bei Verbrechen gegen Leben und Gesundheit muss
Opferschutz vor Täterschutz gehen. Den gemeinsten aller Verbrecher, der entwürdigende Verbrechen wie Menschraub, Zwangsprostitution und Sucht oder Mord
auf Bestellung zu seinem organisierten Geschäft macht, könnt ihr doch nicht mit
Freiheitsstrafe beikommen, die ihr früher oder später auf Bewährung verkürzt!
Konsequent durchgesetzt und eingesetzt darf erwartet werden, dass die
Vollstreckung von Todesstrafen selten werden kann; und dies ist auch anzustreben
(vgl. Hyparchie oben).
Den Datenschutz haben die
Parteien bereits ins Grundgesetz laviert.
Nach dem Missbrauch und der Schändung der nationalen Ehre durch den Führerstaat,
bekamen wir Deutsche die Menschenwürde, die gleicherweise auch für Fremde gilt;
heute bleibt uns von der Ehre gerade noch der Datenschutz (Günter Zehm). Der
biotele Aspekt des VERGLEICHENS steht für die Aufklärung, welche nach Hoffnung
der abendländischen Denker die Befreiung der Menschheit einläuten sollte.
Heute wird Datenschutz zur Knebelung der Information als wesentlicher
Freiheitsgrundlage missbraucht. Nun lässt
sich unter diesem Mäntelchen die Wahrheitssuche so richtig behindern und die
schrägsten Machenschaften lassen sich leichter unter diesem Mäntelchen verstecken.
Die Korruption ist weltweit zur Bedrohung Numero 1 geworden für Natur und
Menschheit. Mancherorts hat die Schattenwirtschaft alle reguläre Wirtschaft
bereits überrundet. Auf die Überwachung des Geldverkehrs und der Finanzströme
wird man nicht verzichten können; schon gar nicht, wenn man die Allmacht des
"Kapitalismus" brechen will
Transparenz (Durchschaubarkeit) ist gerade auf wirtschaftlichem Gebiet die
Voraussetzung für die Verhinderung von Machtmissbrauch. Auf Großkapital kann
die auf Milliarden angewachsene Menschheit nicht verzichten, die negativen
Seiten des "Kapitalismus" lassen sich nur durch eine funktionierende
globale Rechtsordnung eindämmen, die Macht von Reichtum stärker
entkoppelt.
Die Regierungen können großspurig
vor der Weltöffentlichkeit Vereinbarungen zum Schutz des Lebens treffen, aber
eingehalten werden sie in großem
Umfange nicht einmal von ihnen selbst; die Mächtigen haben oft ganz andere Interessen. Früher herrschte in allen Staaten noch
religiöse Überzeugung. Religionen, einschließlich
der profanen Religion des Sozialismus, leben und profitieren von Not und Elend der
Massen. Der Mensch in Not ist zu gegenseitiger Hilfe bereitwilliger. Ist aber
den Menschen nicht mehr zu helfen, so flüchten sie in die Hoffnung einer
Geborgenheit in Gott oder einer anderen Autorität
Eine Regierung, die heute allgemeinen Wohlstand anstrebt und erreicht, muss mit
der Glaubensschwäche seiner Bürger rechnen. Es wacht dann nicht mehr das Auge
Gottes, das alles sieht, auch das Verborgene. Nun bedarf es der Überwachungskameras
und anderer technischer Instrumente. Das Misstrauen gegen das Datensammeln in
Computern ist unter den heutigen Umständen berechtigt. Erst eine unabhängige
biotele Gutachteninstanz kann die Zuverlässigkeit der verantwortungsvollen
Bewahrung von persönlichen Daten in Zukunft wahrscheinlich machen. Die
Cyberspace-Utopien könnten insofern ein Stück wünschenswerter Wirklichkeit werden,
als sie der Menschheit ermöglichen könnten, den Instinktverlust durch ein fast
automatisiertes System der kybernetischen Vernunft teilweise wettzumachen. Organisierte
biotele Vernunft könnte ein neues Instrumentarium des Überlebens
werden. In dem noch utopischen biotelen Weltgesetz-Vorschlag, das anhand der
biotelen Aspekte ausgelotet wurde, wird empfohlen, keine eugenischen Zwangsmaßnahmen vor Ablauf eines
Forschungszeitraumes von einem Jahrhundert vorzusehen, wenn überhaupt je welche. Der zurückliegende Terror und
mancher "sozialdarwinistischer" Unfug entspringt nicht nur der Missachtung von
HYPARCHIE, dem Gebot der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, sondern er
entspringt schlicht der groben Unwissenheit jener Zeiten. Von solcher
Unwissenheit ist auch heute und wahrscheinlich noch geraume Zeit auszugehen. Es
könnte sich jedoch auf Grund sorgfältig erhobener Gendaten in Zukunft einmal
herausstellen, dass über statistische Fortpflanzungsraten schwere
Erkrankungen in einem bedeutenden Umfang vermieden werden können. Ein Verzicht für alle Zukunft auf diese
Möglichkeit wäre deshalb unverantwortlich und töricht. Krankheit und Siechtum engen die menschliche Freiheit
beträchtlich ein.
Deshalb müssen Daten für die Wissenschaft zum Erkenntnisgewinn sorgfältig gesammelt werden,
gerade auch biologische und medizinische, aber sie müssen auch sorgfältig vor unbefugtem
Zugriff für Einzel- und Gruppeninteressen geschützt werde.
Der heute übliche inflationäre
Gebrauch des Begriffes AUSGLEICH, soll allen irgendwie Benachteiligten die
Lästigkeit der Dankbarkeit für von anderen erfahrene Hilfe (SUBSIDIARITÄT)
abnehmen: Hilfe wird zum Rechtsanspruch erhoben und zunehmend kommerziell
auf Staatskosten erteilt und dabei häufig auch entmenschlicht. Im biotelen
Sprachgebrauch ist Ausgleich unzeitgleiche Gegenseitigkeit..
Der Ausgleich
des heutigen Sprachgebrauchs aber wird weitgehend unter Hilfe eingereiht.
Sogenanntes "lebensunwertes Leben" wegen Hilflosigkeit gibt es nicht. Hilflose Menschen sollen, so sie keinen ständigen Widerwillen gegenüber
dem Leben haben, erhalten werden. Dies gilt solange, wie Menschen sich
für die Versorgung Hilfloser zur Verfügung stellen. An der Pflege der Kranken
können auch Gesunde reifen und wachsen. Die Regierungsgesetzgebung, d. h. die
parlamentarische, hat über
die Höhe der Hilfe aus allgemeinen Steuermitteln immer neu zu bestimmen. Jedoch
darf Hilfe nicht (länger) dahingehend sich auswachsen, dass sich Schwache und
Hilfsbedürftige stärker fortpflanzen als Gesunde. Und dies berührt sich auch
mit der Bevölkerungspolitik der Staaten gegenüber wachsenden Minderheiten.
Minderheiten können ein sehr fruchtbares Element eines Staates sein. Aber
expandierende Minderheiten können die Probleme und die Konkurrenz der Kulturen
bis zum Bürgerkrieg steigern.
Es ist eine Schwäche abendländischer Politik, in hochindustrialisierte Staaten
Einwanderer aufzunehmen, sie sich des Sozialsystems zur eigenen Vermehrung
bedienen; zum Nachteil aller wachsen manche nicht auf Dauer ebenbürtig in den industriellen
Leistungsaustausch hinein. Hier wird der so zentrale biotele Aspekt der GEGENSEITIGKEIT zu
Fall gebracht. In Einzelfällen darüber zu befinden, käme nur einem
international besetzten unabhängigen Gutachtenverfahren zu. Wir Deutschen
sollten ja durch die Verkehrungen der Maßstäbe unter Hitler gegen die
ansonsten menschlich übliche Überheblichkeit und Selbstüberschätzung gefeit
sein. Aber noch heute kennt ja das Führerprinzip fast in allen
Entscheidungsinstanzen keine Ausnahme!
Eine Ausnahme aus früherer
Zeit ist mir aus dem Schulwesen
erinnerlich, nämlich das konsequent angewandte "Französische
Abitur" in der ehemaligen Französischen Besatzungszone (Südbaden). Die
Prüfungsarbeiten der Abiturienten wurden anonymisiert unter Nummern von fremden
Lehrern zensiert. Die Mündliche Prüfung fand durch schulfremde Lehrer statt.
Aber der Linksdrall heutiger Politik zielt gegen alle Erfahrung auf die
Abschaffung des gegliederten Schulwesens und einer positven AUSLESE. In
Einheits- oder Gesamtschulen, so wird angestrebt, sollen alle Schüler jeglicher Begabung und
der unterschiedlichsten Förderung durch das Elternhaus zusammen unterrichtet
werden. Auch dies läuft unter dem sozialistischen Slogan des Ausgleichs..
Kinder mit schwächerer Begabung und aus ungünstigerem Milieu sollen dieselben
Aufstiegschancen bekommen. Ein solches Vorgehen aber ist ein Verbrechen gegen
die begabten Schüler und senkt das geistige Niveau insgesamt. Begabte Schüler und auch im Elternhaus besser
geförderte und disziplinierte Schüler lassen sich selbst bei höherer Schülerzahl je Klasse auch im heute verfemten
"Frontalunterricht" vom Katheder aus erfolgreich unterrichten. Das
moderne Schulsystem aber fordert immer kleinere Lerngruppen und eine immer
höherer Lehrerzahl. Da kann dann freilich nicht genug Geld in das
Bildungssystem gepumpt werden! BIOTELIE setzt natürlich auch hier auf
Vielfalt, auf PLURALITÄT. Der Sport gilt auch, für die Medien
zuvorderst, dem Wettkampf als Ersatz des Krieges; besonders in Deutschland ist
er ein letztes Ventil des Nationalismus. Beim Sport stößt man sich nicht an gründlicher Auslese
der Talente und deren gesonderter Schulung. Die Folgen einer Nachlässigkeit
gegenüber dem Aufbau von Eliten werden ja im Sport sofort sichtbar!
Ein
wesentliches Kampfmittel sozialistischer Politik war und ist der Neid, am
verheerendsten aber der Intelligenzneid, der Millionen dahinmordete. Auch hier muss
eine biotele Umerziehung ansetzen. Es begann ja schon im Kleinen mit der
Schönrederei (griechisch: dem Euphemismus). Alle höheren Schulen wurden
vornehm zu "Gymnasien" erhoben und es hagelte nur so an Akademien und
akademischen Titeln. BIOTELIE dagegen soll allein durch die
Wirksamkeit bioteler Gesetzgebung überzeugen und erziehen, zum Pflichtgegenstand in Schulen sollte es
nicht erhoben werden. Diese Zurückhaltung brachte mir den Vorwurf der
"Geheimlehre" ein, ausgerechnet aus Kreisen der deutschen
Muslime!
Wenn es dann aber um Finanzdaten geht, wird die Kritik fast noch schärfer. Eine Kritik, die wie die
"Kritische Wissenschaft" aus der "Frankfurter
Schule" (Horkheimer, Adorno u.a.) zur systematischen Krittelei missriet. Und so wird man den Vorschlag
heute heftig ablehnen, das Bargeld zugunsten des Chipgeldes im elektronischen
Portmonee abzuschaffen. Ich muss mich hier zu diesem Thema viel zu kurz fassen,
um gänzlich verstanden zu werden. Aber nur, wenn die Geldströme vom Computer
unter gesetzlicher Programmgestaltung unter Kontrolle genommen werden, kann
z. B. eine
Arbeitszeitverkürzung im Ausgleich gegen deren zunehmende Rationalisierung
durchgeführt werden. Nur so lässt sich das Problem der Arbeitslosigkeit auf Dauer
beseitigen. Sonst würde die Schwarzarbeit noch stärker ausufern und damit auch
schreiendes Unrecht. Und noch ein kurzer Einwurf: Sind uns Millionen von
Drogenabhängigen, Hunderttausende zur Zwangsprostitution oft noch fast als Kinder
verschleppter Frauen so gleichgültig, dass wir nicht über einen durchschlagenden
Feldzug gegen das organisierte milliardenschwere Verbrechertum nachdenken und
reden dürfen?
Ersatzwährung hin oder her: Gold, Edelsteine und Kunstwerke können von den Staaten
so weit registriert oder eingesammelt werden, dass die Decke für den heute
eingerissenen umfassenden Missbrauch zu knapp wird. Nicht konvertierbare und
allgemein anerkannte Währungen werden schwerlich den Zugang zu Macht und
Geltung finden. Aber zur Abwehr und Vermeidung des Betrugs im großen Stil und
von verwerflichen Geschäften bis hin zum Waffenhandel muss der biotele, von
Korruption deutlich gereinigtere Staat alle offiziellen Geldflüsse
überwachen können. Die Eindämmung auch des Kleinbetrugs mag
anfänglich auch den sonst biederen "kleinen Mann" schmerzen; der
rüde "Raubtierkapitalismus" (Helmut Schmidt) zu Lasten der Fleißigen
und Anständigen kann ohne lückenlose Geldflusskontrolle nicht gebrochen
werden. Die Enteignung des Privateigentums war der falsche Weg. Der
Staatskapitalismus ist nicht besser. Ohne Kapital geht's schon gar nicht,
ohne Großkapital kann Großindustrie nicht betrieben werden. Das Spekulantentum, das sich an über Leistung und Vermögenswerten ungedeckten
Schecks mästet, muss zur Strecke gebracht werden, nicht der
"Kapitalismus" als Ganzes. Gemeint ist die Spekulation mittels von
Papieren, hinter denen kein Wert steht, und die von der Allgemeinheit dennoch
wie werthaltige "gerettet" werden müssen.
Biotelie tritt jedoch dafür ein, dass noch und auch wieder Raum für
einfachere Lebensweisen und für eine Vielfalt von Kulturen bleibt. Ohne
vernünftige globale Geburtenregelung geht dies nicht. Und Geburtenregelung hat
es immer gegeben, nur zumindest in neuerer Zeit keine vernünftige. Allein in
gegliederten und überschaubaren Gemeinwesen kann Demokratie gedeihen, nicht in
anonymen Mammutstaaten. Unter dem militärischen Schirm einer Weltpolizei
könnte die kulturell fruchtbarere Kleinstaaterei wieder aufblühen. Welche
Bedeutung hätte die kleine Schweiz noch in einem zentral regierten Gesamteuropa? Aber
staatliche Selbstständigkeit setzt die Fähigkeit zur Selbsterhaltung (AUTARKIE)
voraus. Sie ist heute etwa im Kosovo nicht gegeben.
Nur eine dank ihrer Unabhängigkeit und fruchtbarer Auswirkungen zur
wissenschaftlich gestützten Weltautorität aufgestiegene biotele Weltverfassung
könnte die allgemeine Abrüstung der nationalen Armeen auf leicht bewaffnete
Polizeikräfte durchsetzen. In Etappen könnte so eine gemeinsame hochgerüstete
Weltpolizei aufgebaut werden, die in etwa sieben gleich stark bewaffnete Blöcke aufgeteilt
ist. Jeder Block
wäre für ein ganz bestimmtes Territorium zuständig und alle Weltpolizeieinheiten
wären personell international besetzt. Eine
einheitliche Weltpolizei würde der menschlichen Machtgier verfallen. Die
Weltpolizisten aus aller Welt wären großenteils
bei Gastfamilien untergebracht und würden die nationale Abrüstung im Verlauf ihrer
Berufsausbildung in den Behörden und Betrieben überwachen.
Ihr
kasernierter bewaffneter Teil wäre für Rechtssicherheit aber auch für
Katastrophenhilfe zuständig.
Die Bedeutung der UNO als Verhandlungsinstanz für die Zusammenarbeit der nationalen
Regierungen würde immens steigen. Und dies gerade in Konkurrenz zur biotelen
Kontrollkörpergesetzgebung.
Hartnäckig
am Sozialismus Festhaltende, wie der aus dem Exil in den USA in die DDR
remigrierte Stefan Heym, sahen und sehen den weiterhin gültigen Kern des
Anliegens von Karl Marx und Friedrich Engels darin, die Ausbeutung des Menschen
durch den Menschen zu beenden. Die extreme und unvermeidbare Verkehrung
dieses Zieles in sein Gegenteil durch die sozialistischen Theorien und die
sozialistische Praxis wollten und wollen sie nicht sehen. Aber zunächst sollte man von gar
nicht so seltenen Fällen absehen, in denen sich Menschen ausbeuten lassen
wollen; gerade die Massen haben es an sich, gerne belogen und betrogen zu
werden. (Vulgus vult decipi, ergo decipiamur, sagten die alten Römer: „Die
Menge will getäuscht werden, also täuschen wir sie“.)
Wie viel leichter und bequemer ist es doch sich führen zu lassen. Von
der Führung zur Verführung aber ist der Weg nicht weit, und die Versuchung der
Macht ist groß. Und dies war ja auch eine Erblast der DDR auf dem Wege zur
Entwicklung zu einer freien und eigenverantwortlichen Lebensführung nach 1989.
Schließlich mussten selbst die sozialistischen Staaten die Vorteilhaftigkeit
des Marktes anerkennen; dessen Stärke liegt ja im Aspekt der GEGENSEITIGKEIT
beim AUSTAUSCH und in der Freiwilligkeit dabei, also dem Antrieb der
AUTONOMIE der Beteiligten und deren Beteiligtsein überhaupt.
Das System der BIOTELIE setzt die Verfolgung der ursprünglichen und
berechtigten Zielmotivation des Sozialismus fort. Nur drücke man sich etwas
bescheidener aus.
Inzwischen liegt mir die Überlegung nahe, es
auch bei den Bodenschätzen bei den traditionellen Eigentumsrechten zu belassen.
Stattdessen würde deren Rationierung zugunsten kommender Generationen durch die
biotele Instanz eine sachlich gesehen bessere Lösung bieten. Das "Recht
der Reihenfolge" müsste nämlich nicht durchbrochen werden.
Zu einer globalen Vergemeinschaftung des Bodens
als solchem käme es nämlich nie, da sonst keine Anpassung und Bindung der Menschen an
Landesbesonderheiten und keine Entwicklung eines Heimatgefühles mehr
stattfänden. Auch nach einem katastrophalen Erdbeben können die Einwohner
von Tokio oder Mexiko oder San Francisco nicht in Berlin aufgenommen werden. Aus einem
internationalen Katastrophenfond hätten die Opfern allerdings
Schadensersatzansprüche: dies im echten Sinne
von biotelem AUSGLEICH.
Welche ist aber nun die beste Herrschaftsform? Die gemischte (Aristoteles).
Es geht um das schon von der Antike aufgeworfene Problem, die Monarchie und Aristokratie (als Herrschaft der Besten) der Demokratie einzuverleiben. (Demokratie, das ist Volksherrschaft, was in Europa und besonders in Deutschland weithin vergessen ist.) Die Partie der Monarchie übernimmt dabei die Verfassung. Gemeint ist der Teil einer Verfassung , der nicht von den Parteien nach Parteiinteressen ständig geändert werden darf und geändert wird . Auch mit der Aristokratie ist nicht diejenige aus der Vergangenheit gemeint, die in ungerechtfertigten Privilegien und Geburtsvorrechten erstarrt war. Das moderne aristokratische Element einer Demokratie trägt dem Umstand Rechnung, dass eben nicht alle Menschen gleich an Begabung, Bildung und Ausbildung sind. Es muss versucht werden die Einwirkungsmöglichkeit der Eliten, nämlich besten Kräfte auch aus der Fachwelt, gegen sachlich-fachlich unqualifizierte Mehrheiten zu stärken. Dabei müssen Einzel- und Gruppeninteressen aber eingedämmt werden. Diesem Ziel muss das unabhängige biotele Gutachtenverfahren dienen.Ich komme zurück auf den Unterschied von Ethik und Moral. Die Ethik in der
Moderne stützt sich wesentlich auf die Praktische (handelnde) Vernunft Immanuel
Kants. Der kategorische Imperativ, das Sittengesetz, ist nach der Überzeugung
Kants in jedem Menschen vorhanden und begründet die Pflicht ihm zu folgen. Ja,
in der Verfolgung dieser Pflicht, sei einzig die Möglichkeit der Freiheit
gegeben. "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich
als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne", so lautet
bekanntlich der "kategorische Imperativ". Die Maxime
bedeutet dabei die Absicht. Wer aus anderen
Motiven handelt, etwa aus Gefühlen heraus, der erweist sich als von ihnen
abhängig und unfrei. In diesem Ansatz schlummert auch der universalistische
Ansatz einer allgemeinen Menschwürde und der Menschenrechtslehre.
Gegen solchen Rigorismus mit unmenschlichen Folgen wurde zu Recht immer wieder
Kritik zu Gunsten gewachsener Moral erhoben Nein, wir dürfen beileibe die
Antriebe des Mitgefühls und der Sympathie für andere nicht in uns
unterdrücken. Solche Antriebe müssen gelegentlich den Vorrang haben, etwa wenn
es um das Wohl von Familienangehörigen geht. Über ein reiches Gefühlsleben verfügt
die große Mehrheit der Menschen, um den höheren Verstandesgebrauch ist es schon
fraglicher bestellt. Die biotele Definition von
AUTONOMIE entspricht dem Gebot nach "Selbstgesetzgebung" (im
wörtlichen Sinne von Autonomie). Politisches Verhalten stellt aber nicht so
sehr auf die Absicht ab, sondern ist auf den Erfolg ausgerichtet. In der Politik
genügen gute Absichten nicht. Der Erfolg, die Folgen von Handlungen, lassen
sich glücklicherweise in gewissem Umfang mit Hilfe der Wissenschaft
feststellen; aber leider lassen sich Erfolge und Misserfolge nur in geringerem Umfange voraussagen.
Aus dem Dargelegten heraus muss es zur Pflicht erklärt werden, in der Politik
stärker auf Rationalität abzustellen und nicht so fast ausschließlich, wie heute, auf das
Gefühl. Gefühlskonstellationen, und dazu noch solche der Massen,
sind bekanntlich äußerst wetterwendisch. Dies zu korrigieren ist das Anliegen der biotelen
Demokratiereform, denn ohne diese Reform ist Demokratie auf Dauer unhaltbar. Sie
bleibt sonst eine Vorstufe der Diktatur, wie die Alten schon wussten. Und wir
sind dieser Diktatur bereits näher, als viele ahnen.
Die derzeit bei uns herrschenden Ideologie zielt auf die Zerstörung der Nationen, ja der
Gemeinschaften bis zu den Familien hinab und richtet sich am isolierten
Menschen aus. Dies ist die Tendenz der Menschenrechte. Diese wurden übrigens
bereits von Karl Marx als "egoistische Bürgerrechte... für von dem
Gemeinwohl getrennte Menschen" abgelehnt (MEW
Bd.1 Berlin 1961, S.364, zitiert nach Alain de Benoist, Kritik der
Menschenrechte, JF-Edition, 2004) Heute wird unter dem Titel
"Freiheit" jedem Gelüst, jeder Laune nachgejagt. Freiheit ist jedoch
nur innerhalb einer erlebten Gemeinschaft zu erlangen; positiv gefasste Freiheit
bedeutet Teilhabe am öffentlichen Leben und am Staat, nicht nur Schutz vor
Staatseingriffen. Die noch kärglich-sparsame biotele Definition von negativ ausgerichteter
AUTONOMIE [Freiheit] erweitert sich jedoch mit dem Recht zum direkten
Gesetzgebungsantrag vor der biotelen Gutachteneinrichtung ins Positive. Jeder
Einzelne würde damit nicht nur Selbstgesetzgeber, sondern hätte auch die
Chance zum Gesetzgeber vieler oder gar aller zu werden; entsprechende Fähigkeiten
und Willenseinsatz vorausgesetzt.
Aus dieser Einzelheit des biotelen Aspektes der AUTONOMIE heraus wird
ersichtlich, wie eng Gesundheit (HYGIENE), Naturrecht und deren Handhabung im
System der politischen Kybernetik (der biotelen Gutachteninstanz)
zusammenhängen. Denn dem "Recht auf Leben" in der Sprache der
Menschenrechtler ist nur durch Verbesserung von Gesundheit (HYGIENE) näher zu kommen.
Auch Freiheit ist ein Teil dieser Gesundheit, wie sie sich in einer
Massengesellschaft nur durch die Organisation innerhalb einer richtigen
Rechtsordnung verwirklichen lässt. Optimal und global umfassend ist
dies nur in einer biotelen Rechtsordnung möglich.
Gemeint ist Naturrecht, das nicht der Reihe
nach aus allen Begriffsauffassungen von Natur und Recht (Erik Wolf)
zusammenbuchstabiert wird. Die daraus hervorgegangene Widersprüchlichkeit hat
ja den Begriff Naturrecht so in Verruf gebracht. Im biotelen
Naturrecht fallen Natur und Recht mit Sozialhygiene
verschmelzend zusammen. In ihrer Verwirklichung bleiben
Gesundheit und Recht untrennbar an die Unterstützung und Kontrolle durch
das System der politischen Kybernetik gebunden. Dasselbe Ziel schwebte,
allerdings noch vage, übrigens ursprünglich auch Karl Marx vor; es ist das
Ziel einer durch menschliche Vernunft geordneten Zukunft. "Marx und Engels
gingen von der Existenz objektiver Gesetze aus." (MEGA, Vierte Abteilung,
"Annettes Philosophen-Stübchen", Gesetz in der DDR http://www.thur.de/philo/as13.htm
) (Bei Marx und Engels allerdings in Überzeugung
ihrer Erkenntnis der gesellschaftlichen Gesetze, die sie den Naturgesetzen an
die Seite stellten.)
Nach wie vor spuckt die marxistische Dialektik in den Köpfen herum. Es besteht weiterhin die Bereitschaft, echte Reformen zu hintertreiben. Nur aus dem totalen
Versagen der alten Ordnung durch eine Überspitzung des Unrechts bis zum Extrem
könne der "Umschwung" bewirkt werden.
Und dieser landet dann wiederum im anderen Extrem. Das Alte müsse zerstört
werden, um dem Neuen Platz zu schaffen. Wie nahe doch wieder an dem
Nietzsche-Zitat: "Also sprach Zarathustra: Was fällt, das soll man auch
noch stoßen!" Wir haben dieses Hinundherpendeln zwischen Extremen ja
schon im Zusammenhang mit der Parteienpolitik gesehen. Der
das Echte bewahrende Konservative jedoch ist sich bewußt, dass so vieles, gar
zu vieles, heute zerstört wird, das Jahrmillionen zu seiner Entwicklung
bedurfte und durch Neues nicht ersetzbar ist. Die Phantasie mag grenzenlos sein,
der Lebensraum ist begrenzt, und Dinge (und auch Lebewesen) stoßen sich im
Raum.
Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Gerechtigkeit durch Teilen und Verteilungsgerechtigkeit..Gerechtigkeit durch Teilen bezieht sich in erster Linie auf unverdiente Güter, welche die Erde für die Menschheit bereit hält. Eine solche Umverteilung erfolgt freiwillig im Rahmen des Selbstschädigungs- und/oder "Rücktritts"rechts und über globale biotele Verteilung. Unsere Erde kann diese Schätze nur bereithalten, solange die Menschheit sich selbst durch Geburtenregelung in Grenzen hält, solange sie dem AUSTAUSCH auf allen Ebenen vernünftige Grenzen setzt. Verteilungsgerechtigkeit dagegen ist großenteils Ausbeutung der Arbeit der Tüchtigen und trägt die Tendenz zur Grenzenlosigkeit in sich, bis zum Zusammenbruch. Gerechtigkeit durch Teilen beinhaltet auch die Tugenden der Bescheidenheit und Sparsamkeit. Die wurden ja leider von den "den 68-ern", inzwischen in trauter Eintracht mit den Wirtschaftsspekulanten, abgeschafft. Sozialistische Sparsamkeit und Bescheidenheit waren aus der Not der Misswirtschaft erzwungen. Aus dieser Not erwuchs damals noch Gemeinschaftsgefühl. Wenn wir noch, wenn wir sofort umkehren bis zur Bruchstelle mit der Tradition der Ehrfurcht vor dem Leben (Albert Schweitzer), so kann das unmöglich Erscheinende möglich werden: Gemeinsamkeit (auch ohne Druck der Not) statt Vergesellschaftung, BIOTELIE statt Sozialismus! Das Große beginnt oft im Kleinen.
Wie aber könnten die bescheidenen Anfänge des Aufbaues eines unabhängigen
biotelen Gutachten-Modellversuchs aussehen?
Es müssten sich zunächst mindestens etwa einhundert nicht zu dumme Menschen
finden lassen, einige besonders Pfiffige auch darunter. Die könnten das biotele
Gutachtenverfahren in eine Computerspiel verwandeln.
Wie beurteilt man irgendwelche irgendwie bedeutsame Probleme, wenn doch die
erforderlichen Sachinformationen in weitem Umfange noch verweigert werden? Ich würde
vorschlagen, zunächst einmal früher erlassene Gesetze auszuwählen. Solche die
sich bewährt haben und Besserung und Fortschritt brachten genauso wie solche,
die zu Unzuträglichkeiten geführt haben und solche, die öfters nachgebessert
wurden. Zum Schluss wird
die Frage gestellt, ob die Befolgung bioteler Regeln zu einer Verbesserung der
Gesetzgebung hätte führen können. Anfangs aber wäre zunächst für jede
Einzelbeurteilung der damalige Wissenstand des Gesetzgebers zu erkunden und der
Begutachtung zugrunde zu legen. In einer Erstbegutachtung müssten nachträgliche
Erkenntnisse ausgefiltert werden. Könnte ein solches Spiel nicht viel
interessanter sein als manche heute im Internet angebotene andere Spiele? Und es
wäre ein sinnvolles Spiel.
Wer mir helfen möchte, der melde sich bitte.
Ich nehme diese Zusammenfassung zum Anlaß
eines Nachtrages, dessen Überlegungen unbedingt in
geeigneter Form primär in das System, d. h. in die
(heute noch utopische) biotele
Verfassung, aufgenommen werden sollte. Anders wären des Öfteren spätere Klippen zu
fürchten, die kaum mehr umschifft werden könnten.
Dieser Nachtrag wurde mit seinen Vorschlägen größtenteils in den Entwurf
des biotelen Gutachtenverfahrens inzwischen (13, März 2010) übernommen.
Das Problem erhebt sich beim Vetorecht der Betroffenen gegenüber jedem biotelen
Gesetzesentwurf, wie er aus einem biotelen Gutachtenverfahren hervorgegangen
ist.
Nicht eine Ökodiktatur ist die Gefahr, die oberflächliche Leser aus BIOTELIE
herauslesen wollten, sondern die Diktatur der Massen,
eine der Demokratie immer anhaftende Bedrohung der Freiheit.
Am deutlichsten käme dies unter den Bedingungen einer globalen Gültigkeit
bei der Abstimmung über eine Geburtenregelung zum Vorschein. Es könnte sich
dort die angewachsene Masse von Menschen, die nicht einen ihrem Lebensstil und
ihren Lebensansprüchen entsprechenden Leistungsbeitrag in GEGENSEITIGKEIT
(Tauschgerechtigkeit) erbringen, Vorschriften gegen eine Geburtenbeschränkung gegenüber weniger
Leistungsfähigen zum Sturz bringen. Ebenfalls könnten alle biotelen Gesetze
abgelehnt werden, welche für eine Leistungsgerechtigkeit eintreten. Letztlich
könnte die Marktordnung vollständig unterlaufen und durch einen
(sozialistischen) Versorgungsstaat ersetzt werden. Bei steigendem Massenelend
würde höchstwahrscheinlich die Diktatur einer parteipolitisch organisierten
Minderheit die Folge sein. Hinter dem bisher gebrauchten Slogan "Mehr
Demokratie wagen" verbirgt sich leider
nichts Besseres. Eine solche Entwicklung kann sich kein wirklich
vernünftiger Mensch wünschen.
Was eine globale Geburtenregelung betrifft, so müßte diese jeweils in
nationaler Verantwortung der Einzelstaaten durchgeführt werden, also subsidiär: Entsprechend
des biotelen Aspekts der HYPARCHIE, d. h. der Minimierung von Gewalt, Zwang und
Bedrohung, wären Zwangssterilisationen als Eingriffe in der körperliche
Unversehrtheit erst ein allerletztes Mittel der Wahl. Auch der biotele Aspekt der AUTONOMIE
kann in dieser Richtung herangezogen werden. Soweit Einwanderer oder deren
Nachkömmlinge betroffen sind, müssten sie bei Nichteinhaltung einer
gesetzlichen Geburtenregelung in ihr Ursprungsland
zurückgeschickt werden; und dieses Ursprungsland wäre zu ihrer Aufnahme zu
verpflichten. Soweit Staaten oder Personen sich der Geburtenregelung entziehen,
sollte ihnen, außerhalb der zeitlich begrenzten Katastrophenhilfe auch für
andere Betroffene, keine Hilfe aus
anderen Staaten gebracht werden dürfen. Die Bürger dergestalt sich selbst
isolierender Staaten hätten nur ein zeitlich bis auf eine jährliche
Höchstlänge insgesamt begrenztes Besuchsrecht außerhalb ihres
Staatsgebietes. Auch zur Wahrung der weltanschaulichen Freiheit könnten selbst
innerhalb eines Staates abgegrenzte Zonen ohne Geburtenregelung unter
Abschottungsbedingungen errichtet werden. Jeder Bürger könnte sich durch
Unterwerfung unter die Geburtenbeschränkung von dieser Abschottung befreien.
Die isolierten Länder und Flächen unterstünden dennoch ständig der Aufsicht
eines Weltpolizeiblockes vorrangig hinsichtlich der militärischen Abrüstung
aber auch hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechte und
Naturschutzmaßnahmen. Aus dem Vorgetragenen ist ersichtlich, dass hier von
einem fortgeschrittenen Stadium einer biotelen Weltordnung die Rede ist, für
das die wissenschaftlich erforderlichen Kenntnisse erst gewonnen werden
müssten.
Zur vernünftigen Einschränkung der Elemente
einer "Direkten Demokratie" soll das biotele Gutachtenverfahren
dadurch beitragen, dass sie die Nachteile der illusorischen Fiktion einer Gleichheit aller
Menschen an Wissen und Erfahrung ausgleicht. Es besteht aber auch noch die
Notwendigkeit des Ausgleichs der Gleichheitsfiktion hinsichtlich der
Anständigkeit und Gesetzestreue aller Menschen.
Deshalb muss in das biotele Gutachtenverfahren unter die Bedingungen der Feststellung des Kreises der von einem
biotelen Gesetzesentwurfs Betroffenen in etwa aufgenommen werden:
„Es ist bei Festlegung des Personenkreises der unmittelbar von einem biotelen Gesetzentwurf, der sich direkt oder auch indirekt und insbesondere künftig und langfristig auf die gerechterer Verteilung von Lasten bezieht, Betroffenen in jedem möglichen Falle auch derjenige Personenkreis zu ermitteln, der auch nicht annähernd mit wirtschaftlich ausgewogenem Leistungsbeitrag am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, sondern auf ständige Unterstützung anderer angewiesen ist oder diese in Anspruch nimmt und hochwahrscheinlich ein Anwachsen der Hilfsbedürftigen oder der Hilfsbedürftigkeit durch sein Veto gegenüber dem konkreten Gesetzentwurf unter Belastung anderer auslösen würde. Dieser Betroffenenkreis ist vom Wahlrecht im gegebenen Fall auszuschließen."
Verlangt wird also nicht eine generelle Einschränkung von
Wahlrechten wirtschaftlich Schwacher, sondern nur die Verhinderung einer
Diktatur solcher Schwacher gegen die Leistungsträger und eine Eindämmung der
Änderung der Gesellschaftsstruktur in Richtung auf ein Übergewicht der
Erbringer nur dürftiger Leistungen für den Marktaustausch.
Ein weiteres Problem ist mit der möglichen Laxheit einer Mehrheit
gegenüber Ordnungsregeln zugunsten der Gerechtigkeit gegeben:
„Stellt sich nach Ablehnung eines biotelen Gesetzesvorschlages zugunsten einer
gerechteren und ausgewogeneren Durchführung von Gesetzesvorschriften jedweder
Art heraus, dass wenigstens ein zu dieser Ablehnung bedeutender Anteil der
abstimmungsberechtigten Betroffenen sich mit einem Verhalten, das durch
dieses Gesetzes verboten worden wäre, sachlich ungerechtfertigte Vorteile
verschafft, die bei Annahme des Gesetzes mit Wahrscheinlichkeit hätten
vermieden werden können, so ist die Abstimmung über diesen Gesetzesvorschlag
unter Ausschluss der Gesetzesübertreter zu wiederholen, sobald der Ausschluss
der dem Gesetzvorschlag sich Zuwiderverhaltenden ein zustimmendes Abstimmungsergebnis wahrscheinlich macht.
Über die Wahrscheinlichkeit eines Vorteiles für das Gemeinwohl aus dem Ermittlungsaufwand
der Verhaltensfälle zuwider dem biotelen Gesetzesvorschlag und den
erforderlichen zeitlichen Mindestabstand für Ermittlungsverfahren muss ein
vorhergehendes bioteles Gutachtenverfahren entscheid, en"
Gesetzt den Fall, ein bioteler Gesetzesvorschlag würde durch
Geldumlaufkontrolle der Eindämmung von Steuerhinterziehung zugute kommen, so
wäre aus obiger Vorschrift zunächst kein Einwand gegen die Ablehnung durch
eine Mehrheit möglich, welche an kleinen Steuervergehen ihr Vergnügen findet.
Wäre aber dieser Sachverhalt der Steuerhinterziehung nachträglich in hoher
Anzahl feststellbar und die Steuersünder könnten dingbar gemacht werden, so würden bei einer späteren Abstimmung über denselben
Vorschlag die Steuersünder vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Um dafür die
Voraussetzung zu schaffen müsste ein höherer Aufwand getrieben werden, als der
durch Veto gestürzte biotele Gesetzesvorschlag — falls er tauglich war —
ihn erwartungsgemäß verursacht hätte. Voraussetzung ist, dass der biotele Gesetzesvorschlag
zur Eindämmung der festgestellten
Gesetzesübertretungen, auch nach den inzwischen gewonnenen Erfahrungen, mit
Wahrscheinlichkeit geeignet gewesen war. Gegebenenfalls müsste der biotele
Gesetzesvorschlag neu formuliert und den neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass das biotele Gesetzgebungsverfahren einer ständigen Überprüfung und Verbesserung (auch hinsichtlich der Gesetzesformulierungen) unterzogen werden kann. Selbstverständlich müssen Erkenntnisse über die ernsthafte Gefährdung des Systems und Abwehrmaßnahmen dagegen frühzeitig in das System aufgenommen werden.
Der Begriff des AUSGLEICHS wurde in den gerade zurückliegenden Erörterungen in dem Sinne angewandt, dass er zu Maßnahmen führt, die der Behebung wesentlicher Mängel zugunsten der Allgemeinheit, also dem Gemeinwohl dienen. Dabei ist in dieser Begriffsausdeutung des AUSGLEICHS und auch im Begriff des Gemeinwohles ein subsidiäres (von unten stützendes) Element mitenthalten. Wie dies nämlich für die anpassende Erhaltung (dynamische Stabilität) von überschaubareren Kollektiven gilt, so gilt es zugleich für die größeren Einheiten bis hin zur Menschheit. Mit dieser Frage stellt sich erneut die Forderung der Auseinandersetzung mit den Einschränkungen und Verengungen des Gemeinschafts- und Gemeinwohlbegriffes durch Religionen wie auch besonders des Islam, wie sie nicht hingenommen werden dürfen.
In der modernen, modischen und großspurigen
Auslegung von AUSGLEICH kommt ein tödlich-übertriebener Individualismus zum
Ausdruck, der diesen Ausgleich nur in den Dienst des Individuums — dann
noch "sozialer Ausgleich" genannt! — stellt ohne Rücksicht auf die
Allgemeinheit, ja
auf Kosten derselben. Das Recht auf AUSGLEICH ist zu Lasten der
Gerechtigkeit, der GEGENSEITIGKEIT, nämlich ohne Gegenleistung ausgebaut
worden. In dieser Ausdeutung des "sozialen Ausgleichs" liegt ein
gefährlicher, weil verlogener Pleonasmus, eine Doppelbesetzung des Begriffs
unter Vortäuschung von Solidarität, in Wahrheit aber ohne Einstehen für alle. Wo
AUSGLEICH für Hilfe und Unterstützung steht, soll er auch Hilfe
(SUBSIDIARITÄT) genannt werden! Uferloser AUSGLEICH bedeutet totale
Nivellierung und letztlich Tod. Ich räume ein: der Begriff AUSGLEICH wurde
bisher so schwach und wenig ausführlich von mir definiert wie der Begriff der
AUTONOMIE.
Bei der Definition der Freiheit (Autonomie) hatte ich mich mit Kant auf das
formale Verhältnis zu der Freiheit der Menschen insgesamt beschränkt;
der zentrale Zielbegriff der dynamischen Stabilität verlangt aber zugleich beim
Freiheitsspielraum die Rücksichtsnahme auf die Erhaltung des lebendigen Ganzen.
Dies ist eine Rücksicht auf das Materiale-Substantielle.
Autonomie muss über die Auffassung Kants hinaus als bioteler
Aspekt auch noch auf die Arterhaltung und die Naturerhaltung ausgeweitet werden,
also
nicht nur ausgerichtet auf die Freiheitsbedürfnisse der Mitmenschen. Auch auf
die kollektiven Bedürfnisse ist Rücksicht zu nehmen.
Zusatz:
„Freiheit des Verhaltens findet eine Grenze auch gegenüber den
übrigen rechtmäßig und verbindlich erlassenen staatlichen Gesetzen und
Verordnungen einschließlich des Brauchtums, insoweit solche nicht gegen den
rechtmäßigen Kernbestand der biotelen Ordnung einschließlich der
gegenseitigen Achtung verstoßen."
Die von Immanuel Kant vollständig formalisierte Ethik wird damit um die materiale Wertethik (Max Scheler) erweitert und so dem biotelen Aspekt der SPONTANEITÄT besser Rechung getragen; Spontaneität ist funktionell stärker an Stammhirnregionen gebunden und korrespondiert mit dem Instinkt- und Triebleben.
Zwei weitere naturrechtliche Grundforderungen werden am besten der AUTONOMIE zugeordnet, nämlich das Recht der Reihenfolge (in besonderer Nähe zur Hyparchie) und das Selbstschädigungerecht oder 'Rücktrittsrecht' insbesondere zum Schutz der Spontaneität):
„Beschränkt wird die Freiheit auch durch das Recht der Reihenfolge, wonach
bei mit der Bewegung verbundene Raumnutzung der früher Eingetroffene
jeweils den Vorrang hat und die auch für Aneignung und Besitz von Gütern gilt,
soweit nicht Gesetze abweichende Regelungen treffen.
Die Freiheit zur Selbstbenachteiligung ('Rücktrittsrecht') gilt, soweit andere
dadurch nicht benachteiligt werden; wobei die Beispiels- und Nachahmungswirkung
auf das unvermeidbare Maß einzuschränken ist."
Jeder biotele Aspekt steht ja schließlich unter der Zielsetzung
der dynamischen Stabilität
AUSGLEICH ist ein Begriff der Harmonisierung; in ihm schwingt das Schwergewicht dynamische
Stabilität, der oberste biotele Zielbegriff eines Gleichgewichtes besonders
stark mit. AUSGLEICH ist mehr als ungleichzeitiger AUSTAUSCH in GEGENSEITIGKEIT
(Wechselseitigkeit) zwischen Individuen oder Individuen und Kollektiven.
AUSGLEICH betrifft auch das Verhältnis zwischen Kollektiven bis hin zu Staaten.
AUSGLEICH umfaßt auch Maßnahmen zur Chancengleichheit und zur Aufhebung und
Vermeidung von Bevorzugungen (Privilegien). Die alte kommunistische Forderung
der Besitzgleichheit unter der Parole "Eigentum ist Diebstahl" (Pierre
Joseph Proudhon) ist überzogen und würde die AUTONOMIE zu stark einengen.
Menschen, die nicht über Werte zu bestimmen haben, die sie geschaffen haben,
würden demotiviert. Mit Privateigentum wird in der Regel sorgfältiger
umgegangen als mit öffentlichem. Das Erbrecht leistet einen beträchtlichen Beitrag für die
Kontinuität von Kulturwerten. Ererbter Besitzstand muss nicht in allen Fällen
Wettbewerbsvorteile zur Folge haben; wo und soweit materieller Mangel ein Hindernis der Fähigkeitsentfaltung ist, muss er (in der Regel) durch Darlehen
ausgeglichen werden. Sorgfalt in der Beurteilung der Darlehenswürdigkeit ist
geboten. Die Vielfalt der Eigentums- und Besitzstände ist ein Teil des biotelen
Aspektes der PLURALITÄT, da dadurch höhere Entfaltungschancen eingeräumt
werden, auch wo diese dem Zufall entspringen. Eine Arbeitszeitverkürzung auch
gegen die individuelle AUTONOMIE kann durch Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten
für (fast) alle als Maßnahme des AUSGLEICHS begründet werden. Anders wird man
keinen wirklich funktionierenden Arbeitsmarkt aufrechterhalten und die
Beförderung der Vetternwirtschaft (einschließlich Korruption) nicht eindämmen
können.
Der AUSGLEICH zwischen Berufs- und Besitzklassen tritt unter dem System der
Biotelie an die Stelle des kommunistisch-sozialistischen Klassenkampfes. (Die
Bildung von Herrschaftsklassen hat dieser nirgendwo unterbinden können und auch
wohl nicht unterbinden wollen.)
AUSGLEICH enthält sehr wohl auch eine Komponente der Umverteilung. Jede
hervorragende Kulturleitung Einzelner oder ganzer Berufsgruppen oder Nationen
stellt eine Bereicherung anderer dar, die über die GEGENSEITIGKEIT des
Marktgeschehens hinausgeht. Es kann Situationen geben, in denen eine
Güterumverteilung zur Vermeidung blutiger Aufstände, also zugunsten der
HYPARCHIE (der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung), zeitlich begrenzt
angezeigt ist. Freiwillige Wohltätigkeit unter Übertragung von
Vermögenswerten darf subjektiv von den Spendern durchaus auch als eine
Maßnahme des AUSGLEICHS aufgefasst werden, auch dort, wo es sich um Hilfe und
Unterstützung im Sinne von SUBSIDIARITÄT handelt. Von der biotelen
Staatsordnung aus betrachtet aber gilt diese Umbewertung nicht und kann
Hilfe sogar verboten und unterbunden werden, wenn sie sich lebensfeindlich und
zukunftsgefährdend auswirkt, etwa gegen AUSLESE.
AUSGLEICH ist auch die Hauptaufgabe der Regierungen einschließlich des parlamentarischen Systems; er wird durch Verhandlung und Einigung unter Interessenausgleich in der Regel zwischen Gruppen ausgehandelt. Auch die Vermittlung (Mediation) zwischen Konkurrierenden und Zerstrittenen zählt zum AUSGLEICH. Deshalb hätten die UNO- als Regierungsorganisationen auch innerhalb eines biotelen Weltstaates unverzichtbare Aufgaben insbesondere der Schlichtung. Nicht zufällig wurde der biotele Aspekt des AUSGLEICHS mit demjenigen der HYPARCHIE didaktisch auf eine Schiene gestellt. (Ehrlicher und genauer war sie ja eigentlich durch Zufall dorthin geraten.) Aber die derzeitige Handhabung der Regierung im Ausgleich von Gruppeninteressen vernachlässigt langfristige Zielsetzungen im Interesse des Allgemeinwohls und orientiert sich zu stark am eigenen Machterhalt durch gefühlsmäßige Massenbeeinflussung. Über die biotele Kontrollbüros könnte auch der Einzelbürger ohne die heute erforderliche Rücksicht auf und Abstimmung mit einem Interessengruppenvertreter biotele Gesetzesvorschläge, als solche im Interesse des Gemeinwohl, gegen Gebühr und Erfolgsprämienberechtigt einbringen. Bei politisch-sozialen Vorschlägen käme es nicht auf Neuheit an, sondern auf eine bisher fehlende oder im Umfang nicht ausreichend zweckmäßige Durchführung. Direkte Demokratie hat eine sorgfältige wissenschaftliche Gemeinwohlprüfung der von den Regierungsgesetzen abweichenden oder sie ergänzenden Ordnungsregeln zur Voraussetzung, wenn von ihr allgemein vertretbarer "nachhaltiger" Nutzen erwartet werden soll. Verhandlungsausgleich hat in Parlamenten und Regierungen stattzufinden und bedarf der biotelen Kontrolle in Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse auch künftiger Generationen, eben auf dynamische Stabilität. Aber auch für die Regierungsaktivitäten gilt die subsidiäre Gliederung, der Aufbau der Ordnung von unten her, von Familie und Gemeinde und Nationen ausgehend.
„Ein jeder kehre vor seiner Tür,
und rein ist jedes Stadtquartier..." (Johann Wolfgang v. Goethe, Zahme
Xenien)
"Nachhaltiges Wachstum" der Industrienationen etwa unter Miternährung der Massen in den unterentwickelten Ländern (oder in der Form von deren Einwanderern) fördert eben keine dynamische Stabilität. Eben so wenig dient eine Politik der uferlosen "Gewaltlosigkeit" der HYPARCHIE, der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung; und nur eine solche hyparche Politik kann langfristig dem Frieden dienen, welche sich auf rechtmäßig begründete gesetzliche Autorität stützt. Denn wer sich ausnahmslos und vorberechenbar der Gewaltlosigkeit verschreibt, steht der Unterdrückung nahe und provoziert und fördert den Gewaltausbruch.
Das Abendland ist offenbar auf einer letzten Stufe der Unterdrückung der Wahrheit durch systematische Manipulation der Sprache angelangt, die sich sogar den Anschein der Wissenschaftlichkeit gibt. Damit wird die Wissenschaft kastriert; es ist eine Irresein und eine Selbstlähmung über die Überflutung mit sinnlosen Informationen zur Ermüdung der Aufmerksamkeit und Erinnerungslöschung des Wesentlichen, nicht zuletzt unter dem Deckmantel des Datenschutzes. Die Sprache als Instrument der Lebenserhaltung muss wieder hergestellt werden, in ihrem spontanen kollektiven Gebrauch wie in ringendem Ausdruck von Individuen; die Verzerrung und uferlose Überdehnung der Begriffe durch Gruppeninteressen muss aufhören. Wir müssen die Spannung etwa zwischen den biotelen Aspekten der SPONTANEITÄT und AKTIVITÄT ebenso aushalten und immer aufs neue bewältigend austragen wie die Spannung zwischen dem biotelen Aspekt des AUSTAUSCHS und der Grenze. Nie darf ein bioteler Aspekt als Methode oder Ziel derart verabsolutiert werden, dass ein anderer Aspekt dadurch verunmöglicht, endgültig aufgehoben wird. Auf die Biologie des Menschen bezogen etwa dürfte die Politik und Wissenschaft beispielsweise nicht den Weg zu getrennten, gegenseitig nicht mehr fruchtbaren Menschenarten, beschreiten, selbst wenn sie es einmal könnte.
AKTIVITÄT steht als bioteler Aspekt wie
alle anderen Aspekte unter der Hauptzielvorstellung der dynamischen
Stabilität.
dies bedeutet, dass das Teilziel der Handlungsfähigkeit (und damit verbundenen
Machterlangung, auch 'Vermögen') untrennbar über die Fähigkeiten des
Einzelnen hinaus sich auf die Handlungsfähigkeit des diesen Einzelnen tragenden
Kollektivs (etwa seiner Familie und weiterhin Nation) zu erstrecken hat bis
hinauf auf die Menschheit in ihrer Gesamtheit. Obwohl dieser Zusammenhang
— ausgedrückt etwa im Passus "Eigentum verpflichtet..." des
Grundgesetzes — sich nahezu selbstverständlich ergibt, könnte er an dem Schluss der Aspekte-Definition von
Aktivität etwa so gestellt werden:
„Ein Erhöhung Handlungsfähigkeit
einzelner oder von Gruppen soll sich möglichst auch auf die Handlungsfähigkeit
von nächststehenden Kollektiven bis hin zur Menschheit positiv auswirken und
darf zumindest deren Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigen."
Dem Vorwurf, mit den oben (in Kursivschrift)
vorgeschlagenen Einschränkungen
werde die "direkte Demokratie" unvertretbar weiter entmachtet, kann
unschwer entgegengetreten werden. Entgegentreten werden muss nämlich mit dem biotelen
System dem Irrglauben, dass die Masse eines Volkes oder gar einer
weltanschaulich uneinheitlichen Bevölkerung ein Erkenntnisprivileg darüber
haben und äußern könne, was es politisch will und was für sein oder für ihr
Wohlergehen richtig und gut ist. Diese illusorische Utopie ist aber leider noch
derzeit die offizielle theoretische Grundlage der heute praktizierten
Parlamentarischen Demokratie. Auch wenn man parteipolitische Einpeitscher vor
der Tür lässt und aussperrt, die Vorführung lebensfreundlicher
Gesetzesanträge aus der Schicht gehobener Intelligenz allein kann noch
kein vernünftiges Abstimmungsergebnis wahrscheinlich machen. Zu einem wesentlichen Teil muss sich das biotele System darauf stützen, dass es durch
seine wohltätigen Folgen überzeugt und gerade auch für einfachere Gemüter
dadurch zur Autorität wird.
Aber nur dadurch, dass BIOTELIE die Rechtsstaatlichkeit innerhalb auch jeder
Demokratie vertritt, erfüllt sie ihre Rolle als Lebensbewahrerin. Ich komme
nochmals auf das Bekenntnis des überzeugten Kommunisten
deutsch-jüdischer Abstammung, Stefan Heyms, zurück. Das wesentliche Ziel von
Karl Marx und Erbe des Sozialismus bleibe gültig: nämlich das, der Ausbeutung
des Menschen durch den Menschen ein Ende zu setzen. Etwas bescheidener und der
Wissenschaftlichkeit halber ehrlicher formuliert und ständig verfolgbar ist
dieses Freiheitsziel bereits im Aspekt der AUTONOMIE fester Bestandteil des
biotelen Systems. In Vollendung eines "humanen wissenschaftlichen
Sozialismus" (allerdings ohne Gebrauch von dieser irreführenden
Bezeichnung zu machen) strebt BIOTELIE die weitestgehendste Befreiung der Menschen von
gegenseitiger Ausbeutung an. Hierzu ist die Marktwirtschaft eine wichtiger, aber
nicht der einzig notwendige Schritt. Ein System optimaler Gerechtigkeit unter
Stimmigkeit aller biotelen Aspekte zum Ziel der dynamischen Stabilität
ist gleichrangig, ja höherrangig.
Die Zurückhaltung in Weltanschauungsfragen in
Anbetracht menschlichen Nichtwissens (Agnostik) ist nur in einem Umfang
möglich, der durch die Notwendigkeit der Durchsetzung globaler Toleranz unter
Sicherung der nationalen militärischen Abrüstung und der innerstaatlichen
Friedenspflicht begrenzt wird. Der Mensch hat angesichts des von ihm
voraussehbaren Todes und im Wissen um die vielfältigen Bedrohungen seines
Lebens ein natürliches Bedürfnis auf Glaubensvorstellungen in Richtung auf
Unsterblichkeit seiner Seele (Person) und auf Fürsorge durch eine höhere
göttliche Macht. Aus derartigem Glauben kann wesentliche Hilfe und Stärke
erwachsen.
Wir stehen weiterhin vor dem Rätsel des Bewusstseins. Der damit verbundene
Sprung gegenüber dem rein physikalischen Geschehen kann (zumindest noch) nicht
begriffen werden. Für mich ist es unausgemacht, ob die zeitliche Dimension
nicht auch von einem anderen "Standpunkt" oder
"Gesichtswinkel" aus mit den Raumdimensionen als eine Einheit aufgefasst werden könnten. Es gäbe dann überhaupt keine Vergänglichkeit im
Sinne unseres Erlebens und die Reue über fehlerhaftes Verhalten wäre ein
Selbstwert. Die Möglichkeit höherer Bewusstseinsformen oder die
Begrenzung des Alls liegen außerhalb unseres Erkenntnisvermögens.
Da im biotelen System ein Zwang zur Ressourcenersparnis und damit auch
Bekämpfungsstrategien gegen den "Konsumterror" inbegriffen sind,
würde innerhalb der Zivilisationszonen mehr Zeit für eine Sinnsuche frei, aber eben auch für Langeweile und
deren Entgleisungen.
Das Überspringen der nationalen Ebene durch
global gültige biotele Gesetzgebung lässt sich nur im Falle eine anders nicht
abzuwendenden ernsthaften Gefahr rechtfertigen.
Was die Abgrenzung des vetoberechtigten Personenkreise der "direkt
Betroffenen" angeht, so ist ist die Einschränkung auf "berechtigte
Interessen" erforderlich. Man kann sich auch für den Ausdruck
"berechtigende Interessen" entscheiden.
In Fortsetzung des Zusammenhanges des biotelen Gesetzestexte wäre vorzuschlagen
von einem "Personenkreis direkt aus berechtigenden
Interessen heraus Betroffener"
zu sprechen.
Dem Einwand, dass damit der Personenkreis der Stimmberechtigten unzumutbar
eingeengt werde, muss entgegengehalten werden: Beim biotelen Veto handelt es
sich jeweils um ein solches gegen ein Einzelgesetz, das keiner zusätzlichen
Bewertung unterliegt. Im parlamentarischen Rahmen erfolgende direktdemokratische
Abstimmungen auf überregionaler Ebene sind zumeist auf ganze Bündel
zusammengefasster Entscheidungen ausgerichtet, die unter Vermittlung von
Volksvertretern getroffen werden.
Was die Abgrenzungskriterien für die Wahlberechtigung betrifft, so ist eine
Begrenzung auf Betroffenheit durch Gesetzesauswirkungen auf die Biologie
(Gesundheit, Fortpflanzungsmöglichkeit) und auf Freiheit (Entscheidungsmacht
und Eigentum) nicht ausreichend. Es muss auch die kulturelle Betroffenheit
einbezogen werden. Der Bereich des Subjektiven, der subjektiven Betroffenheit,
darf gegenüber der objektiven nicht völlig ausgelassen werden. Auch hier gilt
es aber, Beeinflussungen durch Einzel- oder Gruppeninteressen insbesondere über
die Publikationsmedien einzudämmen. Ein Vorschlag zur Ergänzung der biotelen
Gesetzgebung wäre:
"Über die gemeindenahe und nationale Kulturentwicklung betreffende
biotele Gesetzesvorschläge haben nur volljährige und mündige Gemeindemitglieder und Staatsangehörige ein
Stimmrecht, die ständig oder doch über einen
längeren Zeitraum auf dem entsprechenden Territorium gelebt haben oder denen
gegenüber wenig dagegen spricht, dass sie als Einwohner oder Bürger auf diesem Territorium
in Zukunft weiterleben oder sich ihm dabei eng verbunden fühlen werden."
Ohne einen engeren kollektiven Zusammenhalt und kollektives Zusammenwirken könnte
Kultur in ihren verschiedenen Ausdrucksformen nicht entstehen und sich unter
Wahrung des biotelen Aspektes der PLURALITÄT (als Verschiedenheit)
fortentwickeln. Es darf die Frage nach einem "Grundrecht auf Heimat"
sehr wohl gestellt werden. Die Fragen um die Umgestaltung des näheren
Lebensraumes und der Brauchtumspflege dürfen nicht übergangen werden. Von
demokratischer Legitimierung der biotelen Gesetzgebung könnte sonst kaum die
Rede sein. Unter Bedingungen der Friedenssicherung durch Weltpolizeiblöcke kann
ein gezähmter Nationalismus (oder doch zumindest das Nationalbewusstsein) im
Sinne der notwendigen Überschaubarkeit der Lebensbedingungen und -verhältnisse
durchaus bejaht werden. Der Familien- und Sippenzusammenhalt ist zu bejahen, soweit
er lebensförderlich und innerhalb des gesetzlichen Rahmens verwirklicht wird. Selbstverantwortung unter wissensgestützter Entscheidungsfähigkeit
und Selbstbehauptung können so subsidiär, von untern her aufbauend, gefördert
werden.
Der Einwand, dass es einen sehr unterschiedlichen Grad der Betroffenheit bei den verschiedenen Bevölkerungsschichten gebe, ist berechtigt. Ob deshalb in Zukunft irgendwann einmal die Stimmen in der biotelen Abstimmung verschieden gewichtet werden, bleibt abzuwarten. Dies scheint mir eher als unwahrscheinlich, schon des Aufwandes wegen. Nehmen wir den 2009 aktuellen Anlass des Zerfalls des Milchhandelspreises auf etwa 42 Cent pro Liter, der den Aufwand der Milchbauern nicht deckt. Würde ein Gesetzentwurf für eine Anhebung etwa auf 62 Cent pro Liter zugunsten der Milchbauern plädieren, so könnte man ziemlich sicher sein, dass die davon betroffene Mehrheit der Verbraucher dieses Gesetz bei Vetomöglichkeit nicht zu Fall bringen würde. Unter überschaubaren gesellschaftlichen Zusammenhängen darf durchaus auf einen gewissen Gemeinsinn vertraut werden. Eine Aufklärung der Öffentlichkeit über die wahren Zusammenhänge wird dabei vorausgesetzt. Wie denn auch unter biotelen Verhältnissen die Medien und Parteien dazu angehalten würden, die Bevölkerung wahrheitsgemäßer zu informieren, gerade auch vor Wahlen. Der biotele Aspekt des Vergleichens mit seiner Förderung der Urteilsfähigkeit steht höher als das Bedürfnis nach einer umfassenden Kontrolle und Lenkung der öffentlichen Meinung, wie sie heute missbräuchlich praktiziert wird.
Es wurde der Einwurf erhoben, dass die Feststellung der Betroffenen und deren Abgrenzung einen zu hohen Aufwand bedeute. Aber welche Qualität hat ein Gesetz, das nicht auf die Auswirkungen auf die Betroffenen ausgerichtet ist? Für die Wahrnehmung seines Vetorechtes muss sich der Wähler allerdings irgendwann mit seinen Zugehörigkeiten zu den verschiedenen Betroffenengruppen in das biotele Wählerregister eingetragen haben. Wird eine neue Gruppenzugehörigkeit anlässlich einer biotelen Begutachtung von den Gutachtern entdeckt, so wird bei Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags darauf hingewiesen. Die Gruppenangehörigen können sich hieraufhin als solche eintragen lassen. Auch aus der Bevölkerung heraus können neue Betroffenheitskreise entdeckt und dem biotelen Kontrollkörperbüro zur Untersuchung auf Richtigkeit gemeldet werden. Für einen laufenden biotelen Gesetzesvorschlag wird eine Korrektur noch wirksam ermöglicht, falls die Gutachter — natürlich einstimmig und unabhängig — nicht auf besondere Einbedürftigkeit des Gesetzes hinweisen.
„Jeder im Allgemeinen sonst wahlberechtigten Bürger ist berechtigt beim
Kontrollkörperbüro die Zuteilung einer oder mehrerer Betroffenengruppennumern
nach Überprüfung seiner Nachweise für die Zugehörigkeit zu besonderen
Betroffenengruppen zu beantragen und als Strich-Code-Darstellung begleitet von
der zugehörigen Zahlenfolge mitgeteilt zu bekommen.
Bei der Veröffentlichung eines biotelen Gesetzesvorschlages, der zur Abstimmung
durch die Betroffenen gestellt wird, ist eine Strich-Code-Darstellung begleitet
von der zugehörigen Zahlenfolge darzubieten, aus der die Betroffenen erkennen
können, ob sie als Betroffenheitsgruppe berücksichtigt wurden. Meint ein im
Allgemeinen sonst wahlberechtigter Bürger als Betroffner im vorliegenden Fall
nicht berücksichtigt worden zu sein, so kann er beim Kontrollkörperbüro unter
Entrichtung der Antragsgebühr unter Vortrag der Gründe seiner Betroffenheit
innerhalb von zwei Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzesantrages eine
gutachterliche Überprüfung beantragen, Wird diese im unabhängigen biotelen
Prüfungsverfahren positiv beschieden, so erhält der Antragssteller eine
Prämie. Besteht eine deutliche Wahrscheinlichkeit, dass die Berücksichtigung
der zusätzlich aufgestellten Betroffenengruppe das Gesamtwahlergebnis
ergebnisentscheidend beeinflussen könnte, so wird der Gesetzesantrag unter
Kenntlichmachung der zusätzlichen Betroffenengruppe(n) nochmals zur Abstimmung
gestellt."
„Jeder stimmberechtigte Bürger hat, auch bei Zugehörigkeit zu mehreren
Betroffenengruppen nur eine Stimme, deren Gewicht von dem Grad seiner
Betroffenheit unabhängig ist."
„Bei Beurteilung der Auswirkungen und der Zumessung des
Auswirkungsgrades eines zur Beurteilung anstehenden Lösungsvorschlages
hat der Gutachter darauf zu achten, dass Funktions-Eliten, die nicht ohne
ernsthafte Beeinträchtigung der dynamischen Stabilität in absehbarer Zeit
ersetzt werden können, nicht in ihrer unersetzlichen Funktion für die
Gemeinschaft deutlich behindert und nachhaltig benachteiligt werden, was
möglichst genau begründet zum Ausdruck gebracht werden muss."
Die statistische Erfassung möglichst vieler Merkmale ist für eine erfolgreiche
Wissenschaft und Politik unverzichtbar. Sie darf nicht durch eine kollektive
Datenschutzpsychose unter dem Einfluss von Einzel- und Gruppeninteressen
ausgehöhlt werden.
Der Einwand, auch das biotele System sei ebenso
illusorisch-utopisch wie die sozialistische Doktrin, ist noch nicht zu
widerlegen. Schließt doch die Eigenliebe (der Egoismus) der Menschen den Willen
zur Übervorteilung anderer mit ein. Tatsächlich kommt der Sozialismus diesem
Egoismus im Gegensatz zu seinen Parolen stark entgegen. Unter dem Vorwand der
Gleichmacherei und durch leere Versprechungen verlockt lassen sich die Massen
entrechten und entmündigen. Wer in der Nomenklatura, in der Herrschaftsspitze
und in den Parteikreisen mitspielt, kann auf Bevorzugung rechnen. Wir haben bei
den herrschenden Linksliberalen besonders in Deutschland es mit einer
Herrschafts-Clique zu tun, die sich in Eigendünkel als "Gutmenschen"
und Apostel einer moralischen Politik präsentieren und bereichern.
Besonders augenfällig wird dies bei der Partei "Die Grünen". Gegen
diesen ihren Trägern vorteilhaften Glauben, der sich von der rauen Wirklichkeit
nicht beeindrucken lässt, sind Vernunft und Gerechtigkeit anscheinend
machtlos. Wer sich dagegen aufbäumt, der wird öffentlich als
"rechtsstehend" angeprangert und zur Unperson erklärt.
All diese Genüsse und Bevorzugungen kann das System der BIOTELIE nicht bieten, denn es ist der
Ehrlichkeit und der Suche nach Wahrhaftigkeit verpflichtet. Sollen wir, soll ich
nun in den
Fehler verfallen, auf die gewiss auf uns zurollende Woge der Gewalt und der Not
zu bauen? So wie es der Kommunismus-Sozialismus Leninscher Prägung getan hat?
Noch immer habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, dass BIOTELIE eine
Anziehungskraft auf nachdenkliche, wohlmeinende und tatkräftige Menschen
ausüben, dass BIOTELIE deren Interesse finden könne.
Erst nach besonnener Prüfung und durch Erfolge im Kleinen sollte es auf den Weg
zur Macht gebracht werden.
Die da von Naturerhaltung oder gar Klimaschutz reden, wollen nur darüber hinwegtäuschen, dass die Natur weiterhin rücksichtslos vernichtet wird; die
Entscheidung der Politik für die Menschheits- und Naturerhaltung ist in Wahrheit
noch nicht getroffen worden.
Wie oben schon erwähnt: Die biotele Auslegung des Aspektes des AUSGLEICHS weicht am stärksten von der
heute gängigen ab. In üblicher Schönfärberei unterschiebt man diesen Begriff
demjenigen der SUBSIDIARITÄT, die ja Hilfe als Unterstützung (subsidium) zum
Inhalt hat. Sprachlich liegt dabei dem AUSGLEICH die Verwandtschaft zum
Ausgewogenen und zur GEGENSEITIGKEIT nahe. So lässt sich der Aspekt des
AUSGLEICHS auf der Sphäre der eher freiwilligen und freizügigen Wohltat in
diejenige des Anspruchs und der Verpflichtung heben: Für Dankbarkeit bleibt dann
eben so wenig Platz wie für andere Motivation zur AKTIVITÄT. Am Ende soll
damit doch alles eingeebnet und gleich gemacht werden. Da wird dann auch nicht
mehr nach einer selbstverschuldeten Benachteiligung gefragt, da wird in
sozialistischer Manier das Verantwortungsbewusstsein durch Einebnung und
Verschleifung selbst noch
der Begriffe von SUBSIDIARITÄT (als Hilfe) und AUSGLEICH in sein Gegenteil verkehrt.
Nur mit Vorbehalt und nicht ohne Zweifeln an ihrer Notwendigkeit schlage ich
nachstehend Begriffserweiterung vor:
HYPARCHIE beinhaltet auch die Verhinderung und Bekämpfung von
Streitigkeiten (Konflikten), insbesondere insoweit solche aus Missgunst, Neid
oder Hass entspringen und sich nicht auf an Wahrheit und Rechtsordnung
orientierte Erkenntnisse stützen. Derartigen Stimmungen und Motivationen aber
auch überhaupt der Vertretung von ungerechtfertigten Machtansprüchen darf
zumindest auf Dauer nicht nachgegeben werden, wenn ansonsten die übrigen
biotelen Aspekte, insbesondere langfristig und fortdauernd, verletzt würden,
insbesondere derjenige der AUTONOMIE (Selbstbestimmung) von Individuen, Gruppen
und Staaten, die sich selbsterhaltende (autarke) PLURALITÄT (Vielfalt) oder die
GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit). HYPARCHIE umfasst in diesem Sinne und
Umfang auch das Ziel der Minimierung von Drohungen.
Dem biotelen Aspekt des VERGLEICHENS ist in der medialen Öffentlichkeit dadurch
Rechnung zu tragen, dass Hass, Misstrauen, Missgunst und Neid nicht unbegründet
befördert werden zugleich aber auch die Information über wesentliches
Tatsachengeschehen nicht langfristig unterdrückt wird.
Hinsichtlich der HYPARCHIE erstreckt sich der
Begriff und die Zuständigkeit der biotelen Einrichtung zweckmäßiger
Weise nicht nur auf die unausweichliche Bedrohung, sondern auch auf besonders
untragbare Drohungen, so dass formuliert werden könnte:
„HYPARCHIE beinhaltet auch die Unterlassung massiver Drohungen, die nicht als angemessene
weil notwendige Mittel der Erziehung insbesondere von Kindern und Jugendlichen
zu einer Entfaltung nützlicher Anlagen und Fähigkeiten und zur angemessenen Unterstützung der
Einhaltung der Rechtsordnung erwiesen werden können, und das Verbot der
offenkundigen Äußerung von Verachtung gegenüber Personen und von diesen als
hohe Werte angesehene Ideale, soweit solche Äußerungen nicht eng mit der
Darstellung von offenkundigen Mängeln von Idealbildern verbunden sind, die als
Aufklärungsversuch zumutbar sind."
Als Beispiel wären die Mohammed-Karikaturen
2006 in Dänemark als zumutbar einzustufen.
Macht soll so weit wie möglich mit Autorität
ausgeübt werden, die sich auf überlegenes Wissen, besondere
Erfahrung, kurz Problemlösungsfähigkeit, und Selbstbeherrschung und -bewährung gründet und Vorbildhaftigkeit
ausstrahlt.
AUTONOMIE hat engen Bezug zur Macht (als Teil des Aspektes der AKTIVITÄT) und
die Begrenzung der Freiheit ist in diesem Bezug ständig sorgfältig zu
beachten. Auch in dieser Hinsicht zielt AKTIVITÄT stärker auf
Handlungsfähigkeit. Diese Macht und Handlungsfähigkeit soll sich aber
über den Einzelmenschen hinaus auf Stärkung der Kollektive bis hin zur
Menschheit hin erstrecken.
In der Diskursethik von heute, die von Gruppeninteressen geprägt wird, hat Toleranz
(Duldsamkeit, Nachsichtigkeit) einen hohen Rang. Der Missbrauch dieses
Wertaspektes wird besonders deutlich an der Behandlung homosexueller
Paarzusammenschlüsse als gleichrangig mit der Ehe. Wo Toleranz lebensfeindlich
wird, ist aber die Grenze ins Negative überschritten. Im biotelen System
ist Toleranz insbesondere eine Synthese der Aspekte der
GEGENSEITIGKEIT, der HYPARCHIE und der SUBSIDIARITÄT. Gemäß des von unten
aufbauenden Aspektes der Subsidiarität ist eine Toleranz
anzustreben, die mit der Nähe der engeren Gemeinschaftsbindung wächst und
dabei auch die erzieherischen Auswirkungen von Nachsichtigkeit nicht außer Acht lässt. SUBSIDIARITÄT, der Aufbau der Gesellschaft von selbständigen unteren
Einheiten her, ist eine wesentliche Voraussetzung für AUTONOMIE (Freiheit) und
Demokratie überhaupt. Die derzeitige Europapolitik widerspricht in ihrer
Zielsetzung diesem
Zusammenhang in gefährlicher Weise.
Es können noch andere Werte ausgemacht werden,
welche nicht in das Schema der zwölf biotelen Aspekte aufgenommen wurden.
Ihre Vernachlässigung sollte jedoch dem biotelen System nicht vorgeworfen
werden. Zum Beispiel wird der Konkurrenz,
die eine Vorstufe der AUSLESE sein kann, häufig
die Kooperation (das Zusammenwirken) entgegengesetzt; ohne das sich
Konkurrenz und Kooperation gegenseitig ausschließen müssen und auch dürfen. Kooperation als
bioteles Teilziel oder Teilmethode schien mir zunächst am ehesten beim Aspekt des
AUSTAUSCHS anzugliedern sein. Zum Aspekt der SUBSIDARITÄT drängt die
Vorstellung einer Ergänzung durch Austausch. Im biologischen Bereich stoßen wir auf die
Symbiose (man denke nur bereits an einen Zellverband), im sozialen Bereich wird
der Aspekt der GEGENSEITIGKEIT bei der Kooperation besonders berührt, im
menschlichen Bereich der Aspekt der AUTONOMIE unter Berücksichtigung des
VERGLEICHENS, was uns Menschen ja den Rückblick in die Vergangenheit — deren
Kenntnis sich auf Tradition stützt — und Schlüsse auf die Zukunft
erlaubt. Letztlich wäre Kooperation doch am besten als Variante des
Aspektes AKTIVITÄT derselben in der Definition noch hinzuzufügen, etwa:
„Als eine Variante der AKTIVITÄT ist jeweils noch der Einfluss einer
Maßnahme oder eines Verhaltens auf KOOPERATION (Zusammenarbeit) zu
überprüfen, die aber verfahrensmäßige Konkurrenz als Variante der AUSLESE nicht
ausschließen, sondern eher in Verbindung mit HYPARCHIE als Wettbewerb
fördern soll und - wie alle biotelen Aspekte - dem Hauptziel der dynamischen
Stabilität dienen soll.
Handlungsfähigkeit als Ziel innerhalb der AKTIVITÄT schließt SPONTANEITÄT und das Spannungsverhältnis zwischen SPONTANEITÄT und AKTIVITÄT mit ein. Immer müssen wir uns darüber bewusst bleiben, dass wir in Millionen von Jahren der Menschheitsgeschichte ohne Instinktordnung nicht überlebt hätten.
Zum Sturz des überlebten feudalen Systems in Königreichen und
Fürstentümern mit häufig nicht mit Leistungen begründbaren Vorrechten
eines Erbadel trug die Französische Revolution von 1789 maßgeblich bei. "Freiheit,
Gleichheit, Brüderlichkeit" waren ihre Leitparolen. Die Brüderlichkeit,
besonders in sozialistischen Parteien als Solidarität beibehalten,
beinhaltet eine subjektive Gesinnungshaltung, die der Staat als Ordnungsmacht
kaum erzwingen kann. Solidarität, Zusammenhalt leitet sich insbesondere aus
gemeinsamer Geschichte ab und lässt sich in überschaubaren Einheiten bis
hinauf zu den Nationen leichter erreichen als in der von den Linken angestrebten
Weltzivilgesellschaft. SUBSIDIARITÄT ist der sie umschließende und tragende
biotele Aspekt, der Gedanke von der Unterstützung (von unten her).
Gleichheit gerät in Widerspruch oder doch Spannung zum biotelen Aspekt
der PLURALITÄT (als Vielfalt). Die vom Sozialismus ausgehende allgemeine
Gleichschaltung und Nivellierung muss als lebensfeindlich abgelehnt werden. Der
biotele Aspekt des VERGLEICHENS steht hier im Zentrum und bedeutet die Suche nach
Gleichem. VERGLEICHEN macht Aktivität in Gegenseitigkeit und
damit Gerechtigkeit erst möglich. Besonders nahe steht der GLEICHHEIT der
biotele Aspekt des AUSGLEICHS als Hebel zur Förderung der Chancengleichheit
unter erfolgsangemessenem Aufwand. Produktive (biotele) Gleichheitsanteile sind
zu mehren unter Freiheit für und Verantwortung auch vor zukünftigen
Generationen. Gleichbehandlung, als Unterlassung von Benachteiligung, ist ein
Gebot der Gegenseitigkeit unter Fairness. AUSLESE des Tüchtigeren und Lebenstragenderen darf dabei nicht
gehemmt werden, wobei fairer Wettbewerb und Wettstreit im Sinne des biotelen
Aspektes der HYPARCHIE (d. h. Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) bei
Auseinandersetzungen vorgezogen werden müssen. Auf Affekte, wie Gier und Neid,
wird man dabei nicht gänzlich verzichten können ohne die SPONTANEITÄT zu
unterdrücken. Es ist aber auch Aufgabe der Politik, die Affekte zugunsten einer
vernünftigeren, d. h. lebensfördernden (biotelen) Entwicklung in
gegenseitiger Toleranz zu zügeln. Nur solche Weltanschauungen (Ideologien)
einschließlich Religionen dürfen geduldet werden, welche in ihrer
Ausübung und ihren Absichten sich dazu bereit finden, sich einem biotelen
Weltstaat (bereits im Stadium der Idee) einzuordnen.
Damit hoffe ich nach fast 60jährigen Bemühungen das Thema meines
Abituraufsatzes "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Parolen der
Französischen Revolution und Probleme unserer Zeit, wo sehen Sie eine
Lösung?" einigermaßen erfüllt zu haben.
In der Wochenzeitschrift "Junge Freiheit" (vom 2.Okt.2009) stoße ich
eben auf den Leserbrief von Dr. Gerhardus Lang aus Bad Böll, der als
"Lösung Dreigliederung" vorschlägt. Darnach rechne FREIHEIT zum
Geistesleben "und auch ... jede personale... Initiative" entsprechend
Artikel 2 unseres Grundgesetzes (>Jeder hat das Recht zu freien Entfaltung
seiner Persönlichkeit<). Es versteht sich aus dem Zusammenhang und der
Absicht des Gesetzgebers, dass anti- und asoziale Verhaltensweisen dabei
ausscheiden sollen, bemerke ich dazu ergänzend.
GLEICHHEIT gehöre "zu den Rechtsbeziehungen der Menschen (einzig vor dem
Gesetz sind alle Ungleiche Gleiche)." Wozu mir in den Sinn kommt, dass der
Richter sehr wohl Unterschiede etwa bei Menschen macht, denen bei einem
Verbrechen mindere Schuldfähigkeit zugebilligt werden kann; auch wird einem
Leistungsfähigeren nicht dieselbe Steuerlast wie einem wirtschaftlich
Schwächeren auferlegt. Abgezielt wird bei der
Gleichbehandlung doch auf Vermeidung von Parteilichkeit und ungerechtfertigte
Bevorzugung oder Benachteiligung. Zumindest aber kann GLEICHHEIT wegen der
Kollision mit PLURALITÄT (als Vielfalt) kein bioteles Teilziel sein,
wie oben bereits erwähnt. Am nächsten käme eine Chancengleichheit
einem biotelen Teilziel, wie sie dem biotelen Aspekt des AUSGLEICHS zu geordnet
wurde.
BRÜDERLICHKEIT oder besser GEGENSEITIGKEIT (mutualité nach Pierre-Joseph
Proudhon)" seien "in den wirtschaftlichen Beziehungen" zu
fordern. Die Grenzen des AUSTAUSCHES und damit auch der globalen Marktwirtschaft
ergeben sich einmal aus der Fairness beim Austausch, aber auch aus der
Notwendigkeit etwa einer verbrauchernahen Nahrungsmittelerzeugung für den Fall
eines Zusammenbruchs von Handelsinstrumenten. Der Import gefrorener
Geflügelreste aus Europa etwa dürfen die einheimische Geflügelzucht in Ghana
oder sonst in Afrika nicht länger abwürgen (Phönix-Dokumentation vom
25.10.09).
Setzen wir die Bezeichnung SOLIDARITÄT anstelle derjenigen der Brüderlichkeit,
so wurde diese im "biotelen System" allerdings dem Aspekt der
SUBSIDIARITÄT als Hilfe unterstellt Ein wechselseitiges Geben und Nehmen
wird sich ja auch unter Solidarität — wenn auch anstrebensnotwendig — kaum
gleichrangig herstellen lassen, wenn der Starke den Schwachen unterstützt. Eine
staatliche Ordnung unter Dreigliederung wird kaum weiterhelfen; die
Ausgliederung von Gesetzgebung und Rechtssprechung aus der
Regierungsgewalt (die Gewaltenteilung) hat sich doch bereits überzeugend
bewährt und muss ausgebaut, ja teilweise unter Schwächung des
Parteieneinflusses (wieder)hergestellt werden.
Der Aspekt des AUSTAUSCHES ist als bioteler
also nur
haltbar in ständiger Abwägung gegen seine Begrenzung (Abgrenzung); diese
erfolgt am deutlichsten durch Verkoppelung mit dem Aspekt der AUSLESE. Das
einleuchtendste Beispiel aus der Natur ist die genetische Artengrenze
hinsichtlich der Fortpflanzung. Für die menschliche Kulturentwicklungen besteht
ein ähnliches wenngleich eben nicht unbedingtes und grenzenloses Bedürfnis;
müssen doch Fehlentwicklungen in Einzelkulturen in Angleichung an andere
Kulturen ausgeglichen werden.
Es wurde mir hinsichtlich des Begriffs der AUSLESE der Vorwurf gemacht, dass die
Zusammenstellung der natürlichen Auslese mit den menschlichen
Willensentscheidungen selbst noch unter Analogiebildung bedenklich sei.
AUSLESE ist im Hinblick auf die Natur eine Sache der Kausalität
(Ursächlichkeit), als Folge von Willensentscheidungen ist AUSLESE
freilich eine Angelegenheit der Finalität (der Zweckbestimmung).
Die Gleichstellung dieser Kategorien erfolgt in den Religionen, welche auch die
Naturereignisse dem Willen Gottes unterstellen. BIOTELIE behandelt die Willensfreiheit
als eine Fortsetzung der Kausalität, als ihre Steigerungsmöglichkeit zur
Erhaltung und Entwicklung des Lebens Erwünschten Folgen von
Entscheidungen soll nach Ethik und Moral der gute Wille vorausgehen, wobei der
Eintritt dieser erwünschen Folgen aber umso weniger wahrscheinlich ist, desto
stärker diese Entscheidung von bloßen Wunschvorstellungen oder gar nur
-vorgaben bestimmt werden. In der Politik zählen die Folgen noch höher als bei
der Moral. Und doch müssen sind unsere derzeit herrschenden
"Gutmenschen" den Einwurf gefallen lassen, dass sie zu ihren
kurzfristigen eigenen Gunsten die langfristige Zukunft verspielen und ihr
"gutes Gewissen" in etwa der Gesinnung der bei Unrecht Wegsehenden, ja
sogar derjenigen der mit Unrecht Zuschlagenden in die Hand arbeitet, was sie zu
Mittätern stempelt.
Im Schema Aspekte3 bildet derjenige des
VERGLEICHENS mit demjenigen der GEGENSEITIGKEIT eine Art durch das
Zielzentrum dynamische Stabilität hindurchreichenden, das gesamte
Aspektesystem tragenden Balken. Unter den didaktischen Anordnungen wäre der
Beginn mit VERGLEICHEN durchaus berechtigt, sei es dass man diesen Aspekt an die
Spitze stellt oder als Basis einrichtet. Ist doch tendenziell wahrheitsgemäße
und vielfältige und möglichst umfassende Information, welche alle
zugänglichen Seiten eines Problems beleuchtet, Voraussetzung für die
Möglichkeit vernünftiger Urteile. Das vernünftige und ausgewogene Urteil ist
auch Voraussetzung für GEGENSEITIGKEIT und trägt diese bereits in sich.
Der Mangel an Nichtberücksichtigung der GEGENSEITIGKEIT als Bastion der
Gerechtigkeit, ist es, der heutigen Politik als Kapitalfehler weitgehend negativ
auszeichnet, eben weil sie sich der sozialistischen Verteilungsgerechtigkeit
verschreibt, ohne sich von deren Schwächen und Niederlagen belehren zu lassen.
Da VERGLEICHEN, d. h. Aufklärung, so zentral für die Entwicklung
moderner Naturwissenschaft und Technik war und auch Voraussetzung für die
Rettung vor der Mißbrauch und Auswüchse ist, hebe ich in diesem Zusammenhang
empfehlend
die Wochenzeitung "JUNGE FREIHEIT" wärmstens als Ergänzung der
vorherrschenden linkslastigen "Political correctness< hervor.
zu AUTONOMIE:
Verhaltensweisen und Maßregeln, die dazu geeignet sind, den weiteren Anstieg
der menschlichen Weltbevölkerungsstärke abzusenken oder besser
noch aufzuheben oder sogar einen Rückgang der Stärke der Gesamtpopulation zu
erzielen, ohne dabei die AUSLESE in Richtung auf Gesundheit und umfassende
Selbstständigkeit zu behindern und unter Beachtung von HYPARCHIE (Minimierung
von Gewalt, Zwang und Bedrohung), sind im Interesse der Naturerhaltung und der
Ressourcenschonung für etwaige künftige Generationen einschließlich der
Freiheitserhaltung und -erweiterung unter Lebensführungen in
GEGENSEITIGKEIT auch der Jetztlebenden hinsichtlich der AUTONOMIE als positiv zu
bewerten.
Schönfärberischer hätte dieser Punkt der Freiheitseinschränkung auch dem
biotelen Aspekt des AUSGLEICHS zugeordnet werden können
Erläuterung: Es muss ein Ziel sein, dass die
überragende Mehrheit auch der in Industriestaaten dauerhaft Lebenden in der
Lage sind, ihren Lebensunterhalt und Konsum im Austausch gegen erbrachte
Lebensarbeitsleistung zu bestreiten. Zuwanderer aus anderen Kulturen dürfen
nicht durch höhere Geburtenraten die einheimische Kultur verdrängen, es sei
denn, es gelingt der Nachweis, dass hieraus eine Erhöhung der
Handlungsfähigkeit (AKTIVITÄT) und Überlebensfähigkeit auf dem jeweiligen
Territorium Lebenden erwartet werden kann. Auch ist die Abhängigkeit von
humanitären Hilfeleistungen ohne Gegenleistung in wirtschaftlich schwachen
Regionen durch Geburtenbeschränkung abzubauen.
Der Segen der Demokratie mit ihrer Mehrheitsmitwirkung darf nicht dadurch
zunichte gemacht werden, dass Unselbständige unter Rücksichtslosigkeit
gegenüber den Leistungsträgern politische Macht ausüben oder sich durch
verblendete oder selbstsüchtige Agitatoren missbrauchen lassen.
Vorschläge zur Datensammlung und zum Datenschutz, soweit sie zur dynamischen
Stabilität beitragen haben zu beachten:
Der Datenschutz darf die umfangreiche Sammlung und Auswertung von Daten für die
wissenschaftliche Forschung und zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit
nicht behindern, wobei die Daten vor unbefugtem Zugriff an geschützten Orten
aufzubewahren sind deren eine Zuordnung zu Personen nur unter Kontrolle des
unabhängigen biotelen Gutachtenverfahrens zur Aufdeckung von Straftaten und
unmittelbaren Verhinderung von Straftaten gegen Leben und Gesundheit unter
Tatbestandsprüfung im biotelen Gutachtenverfahren und auf Antrag der
betroffenen Personen selbst erfolgen darf.
Weitere Zuordnungen bedürfen eines gesonderten biotelen Gesetzes, wobei
Zwangsmaßnahmen gegen eine Vererbung einer Gesundheitsschädigung
zukünftiger Generationen frühestens 100 Jahre nach Eröffnung eines
umfassenden Forschungsprogramms über die Rolle der Erbanlagen unter Vertretung
von Ungeborenen durch mindestens zwei Fachleute auf diesem Gebiet im biotelen
Gutachtenverfahren Berücksichtigung finden können und auf die Meinung der
jeweiligen wahlberechtigten Staatsbürger insgesamt den Einsatz von
Zwangsmaßnahmen betreffend besonders Rücksicht zu nehmen ist. Dieser
Rücksicht wird dadurch entsprochen, daß alle allgemein wahlberechtigten
Staatsbürger derartigen Gesetzvorschlägen gegenüber vetoberechtigt
sind.
Erläuterung: Dem letzten einschränkenden Satz würde nach den biotelen Verfahrensgrundsätzen ohnehin Rechnung getragen; die Einschränkung der Rücksichtnahme auf die Bevölkerungsstimmung wurde jedoch hier noch einmal hervorgehoben, um die Distanzierung von den groben Missbräuchen erbbiologischer Erkenntnisse und verfälschenden Vorgaben hinsichtlich solcher durch den Nationalsozialismus Rechnung zu tragen.
Hinsichtlich der Zuordnung und Handhabung der Erhaltung der Vielfalt der Natur (Biodiversität) unter dem biotelen Aspekt der PLURALITÄT als berechtigte Interessen der gesamten Menschheit kann nur verhältnismäßig willkürlich befunden werden. Diese Entscheidung muss im Vorfeld fallen und generell und nicht im einzelnen Gutachtenfall durch die Gutachter. Es ist zu hoffen, dass dadurch die Erhaltung der in Jahrmillionen herausgebildeten Artenvielfalt eine Stärkung erfährt. Ist doch kaum ein Veto der Mehrheit der Menschheit gegen eine im biotelen Gutachtenprozess angeregte lokalisierte Schutzmaßnahme zu erwarten. Damit kehren wir zur ursprünglichsten weltanschaulichen Voraussetzung (Prämisse) des biotelen Systems zurück. Es gilt darnach nicht die gegenwärtige Entwicklungsrichtung fortzusetzen, die Menschheit unter Nutzung und Verbrauch aller aktivierbaren Quellen (Ressourcen) möglichst rasch anwachsen zu lassen. Die ständige Gefahr eines unvorhersehbaren vorzeitigen Endes der Menschheit durch eine Naturkatastrophe soll bei der Entscheidung für Bemühungen um eine möglichst lange Überlebensdauer in einer vielfältigen Natur außer Betracht bleiben.
»Wenn die Welt morgen unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen«. (Martin Luther)
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Ergänzende Anmerkungen zum Ausbau eines biotelen Gutachtenverfahrens.
Im Jahr 2003 waren für alle vier Bereiche
Formelzusammenstellungen ausgearbeitet worden, die jedoch durch Überschreibung
später verloren gingen.
Die Semiquantifizierung unter Feststellung des Umfanges auch der Zahl der von
biotelen Maßnahmen mutmaßlich Betroffenen ist auch für eine qualitative
Beurteilung — die jede Beurteilung letzten Endes darstellt — unerlässlich.
Bei der Urteilsabgabe hat jede Entscheidungsnote hinsichtlich der
Auswirkungen auf ein Aspektgebiet entweder eine Lage rechts im positiv
lebensfördernden oder links im lebenshemmenden Skalenbereich. Die als negativ
bewerteten Auswirkungen müssen gesondert ausgewiesen werden, d. h. sie dürfen
nicht primär bei der Darstellung bei den positiven Wirkungen in Abzug gebracht
werden, was der Verbesserung der qualitativen Einschätzung dienen soll.
Die qualitative Bewertung im biotelen Gutachtenverfahren steht in engem Zusammenhang mit Ethik und Moral. Es ist absurd und bedauerlich, dass seit der 68er Kulturrevolution bewährte überlieferte Moral bekämpft und durch eine "moralische" Orientierung an jeweiligen, auch nur angeblichen, Tagesbedürfnissen in der Art einer Diskursethik abgelöst wurde. Entgegen dem Vorzeigeschild einer antiautoritären Einstellung unter Betonung der individuellen Freiheit ist inzwischen eine Hörigkeit und Abhängigkeit der meisten Menschen insbesondere von den linksgesteuerten Medien eingetreten, wie sie nie zuvor bestand, und in den Dienst der Selbstzerstörung gestellt wurde.
Auf die Erhaltung von
Funktionseliten, welche für die Stützung des Ganzen von besonderer Bedeutung
sind, muss besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Wenn auch in den Bereichen der Gesundheit (Hygiene) und der Artenvielfalt wie
auch im Bereich des Zusammenlebens und der Ehre eine rein (also
ausschließliche) finanzielle
Betrachtungsweise als Urteilsmaßstab zurückzuweisen ist, so kann auch hier auf
die Erstellung ergänzender fiktiver Äquivalentskalen in Geldwerten nicht
völlig verzichtet werden. Im Zielbereich der Erhaltung der Artenvielfalt
könnten Aufstellungen über die Höhe der Kosten nützlich sein, die für die
Wiederherstellung von Biotopen — auch an anderer Stelle — nach
deren Zerstörung anfallen würden. Bewertungen von Ehrverletzungen in
Geldbußen sind schon von Alters her unentbehrlich, um einen sozialen Ausgleich
für den öffentlichen Frieden zu schaffen. Entsprechende Ansätze finden sich
bereits im Koran und könnten zu einer reformatorischen Bewegung im Islam
herangezogen werden. Übrigens ist auch die Tendenz der Besserstellung der
Frauen im Koran ein Ansatz für eine Weiterentwicklung. Könnte
nicht, ohne auf einen Reformator zu warten, das biotele Ordnungsgefüge, also
Vernunfterkenntnis, als eine Willensbekundung Allahs einer solchen Reformation
zugrundegelegt werden? Menschliche Vernunft als eine Offenbarung Gottes? Diese
Frage und Diskussion ist übrigens bereits Jahrhunderte alt.
Geldbußen könnten auch vor
Naturzerstörungen abschrecken. Auf das Mittel der Territorialverkürzung
(Landabtretung) insbesondere von Seiten straffälliger Nationen als
abschreckender Bestrafung wurde bereits hingewiesen. Wer dem Terrorismus unter
nationalistischer oder religiöser Motivierung entgegentreten will, der muss
sich für Territorialbesitz kultureller Gruppen in deren Verantwortung stark machen, also auch für die
Nationen, und nicht für die Illusion einer globalen Weltgesellschaft. In einer
solchen könne Gebietsabtretung von Seiten des biotelen Weltstaates als Strafe
für Terrorismus nicht verhängt werden.
Das biotele Gutachtenverfahren kann sich wirkungsvoll und mit der notwendigen Überzeugungskraft erst dann der wichtigen Zukunftsfragen annehmen, wenn den Gutachtern die notwendigen und umfassenden Informationen zugänglich gemacht werden. Alle Anfangsversuche stehen unter diesem Vorbehalt. Es müsste der Einführung des biotelen Gesetzgebungsverfahrens etwa folgendes vom Parlament zumindest gebilligte und verbindliches Gesetz vorausgehen:
„Jeder ist verpflichtet, auf offizielle Rückfrage eines biotelen
Gutachters schriftlich auf vorgeschriebenem gesichertem Nachrichtenweg diesem
alle für die Begutachtung eines Problemlösungsvorschlages sachdienlichen
Zusammenhänge aus der Einsichtsmöglichkeit des Befragten heraus ausführlich
und umfassend Auskünfte zu erteilen. Der Gutachter darf persönlich seine
Identität nicht zu erkennen geben. Die Ausrichtung des Problemlösungsansatzes
und die dafür als nützlich erkannten Informationsbeiträge hat der anfordernde
Gutachter zu benennen.
Ein erheblicher aber angemessener Sachaufwand für die Auskunftserteilung ist
über einen Fond des biotelen Kontrollkörpers zu ersetzen, ohne dass Unbefugte
zumindest vor Abschluss der auf des Auskünften beruhenden
Gesetzgebungsverfahrens von der Aufwandserstattung Kenntnis nehmen können.
Fragestellung und Auskünfte dürfen nicht privat gespeichert werden. und unterliegen
bis zur Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren der Geheimhaltung, sie sind aber
vom biotelen Kontrollkörperbüro (KKB) dauerhaft zu speichern und gegen
unbefugten Zugriff zu schützen.
Die öffentliche Bekanntgabe des auf solche Auskünfte gestützten
biotelen Gesetzesvorschlags ist gleichzeitig an eine Benachrichtigung derer
gekoppelt, die als Auskunftserteilende mitgewirkt haben.
Wer das biotele Gutachtenverfahren dadurch in seinem Wahrheitsgehalt schwächt,
dass er wissentlich unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, muss mit
Strafe belegt werden,. welche dazu geeignet ist, abschreckende Wirkung zu
entfalten und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auch die Wiedergutmachung
an Geschädigten erlaubt."
„Es ist als unwesentlich zu betrachten, wenn bei einem Vergleich
unabhängiger Gutachtenergebnisse, zwar eine insgesamt positive oder negative
Schlussbilanz übereinstimend gegeben ist, ob sich dabei Abweichungen in den
Auswirkungsgraden für einzelne Aspekte ergeben und wie diese sich auf
unterschiedliche Aspekte verteilen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung in der Bilanz der Ergebnisse, sollen die
Beurteilungen bei Einhaltung der strikten Anonymität gegenseitig zur
wechselseitigen Beurteilung ausgetauscht werden; dabei müssen regelwidrige
Ausdeutungen bei biotelen Aspekten aufgedeckt und muss im zutreffenden Fall des
'Ausbrechens' eine Wiederholung der Begutachtung durch andere Gutachter
angeordnet werden."
„Ein Gutachter, dem eine falsche Anwendung der Auslegungsregeln nachgewiesen wird, ist auch im Falle der groben Nachlässigkeit wenn möglich angemessen zu bestrafen und von zukünftigen Begutachtungen auszuschließen."
„Auf Kosten der Beteiligten können Rechtsstreitigkeiten auch von der
biotelen Gutachteninstanz übernommen und von dieser entschieden werden, wenn es
dabei zur unabhängigen Ergebnisübereinstimmung kommt und diese von den
streitenden Parteien anerkannt werden."
Offen bleiben soll dabei, ob es sich nur um
Zivilsachen oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft (oder sogar von Klägern oder
Angeklagten?) auch um Strafsachen handeln kann. Sollte der Verfahrensablauf
rascher sein als bei den staatlichen Gerichten, so könnte dies diesen bei
geklärten Sachverhalten Entlastung bieten.
Das Bedürfnis nach einem Freund-Feind-Denken zum Ausleben der in uns steckenden
Aggressivität, unserer Grausamkeit, kurz: unserer Raubtiernatur wird immer
wieder nach Ventilen suchen. Ob deren Ablenkung ins Spielerische und auf den
Wettkampf ausreicht, wird sich erst erweisen müssen. Die moderne
Kriegstechnik darf
jedenfalls nicht länger in den Dienst der Vernichtung gestellt werden. Dem
Erlebnishunger und dem Bedürfnis nach Risikobefriedigung wird man Spielräume
einräumen müssen. Dies darf nicht zu Lasten der Sicherheitskräfte und Polizei
gehen. Wenn auch in den Parteien und Parlamenten überwiegend
unter Ansprechen von Emotionen Politik gemacht wird, so müssen über die
unabhängige biotele Gutachteninstanz rationale Einschränkungen zum Greifen
kommen können.
Eine biotele Verfassung hätte Grundziel, Nebenziele und Methoden sowie
Verfahrensregeln für eine biotele Begutachtung festzulegen, die nur über das
biotele Gutachtenverfahren ergänzt werden dürfen, wobei Ergänzungen durch
eben dieses Verfahren auch zurückgenommen werden könnten. Nach Bewährung des
biotelen Gutachtenverfahrens als Beratungsinstrument, müsste versucht werden,
die biotele Verfassung durch eine verfassungsändernde Parlamentsmehrheit als
Regelinstrument für das biotele Gutachtenverfahren, unter Kopplung der
rechtlichen Verbindlichkeit bioteler Gutachtenergebnisse an die elektronische
Abstimmung durch die Betroffenen, staatlich verbindlich zu erklären.
Nachdem diese biotele Verfassung in ihrer Gesamtheit durch eine Mehrheit
auch der bedeutenderen Nationalstaaten angenommen worden ist, würde es in der
Bundessrepublik Deutschland als Völkerrecht automatisch in den Rang
übergeordneten Rechts über das Grundgesetz treten.
ENTWURF EINES BIOTELEN BEGUTACHTUNGSVERFAHRENS
ENTWURFSSTAND 1. März 2010/Ergänzung durch "Regeln für die Zentrale", "Grundvoraussetzungen" "Definition der Betroffenheit" und Ergänzung einiger bioteler Aspekte vom 15. März 2010
Vorstellungen für eine Programmierung der Modellbegutachtung
Es wäre zweckmäßig, wenn die nächste zu betätigende Taste durch Blinken oder Farbintensitätsänderung markiert würde. Bei Auswahl unter mehreren Tasten sollten sie alle in diesem Stadium hervorgehoben werden.
Seite I
BIOTELE BEGUTACHTUNG
Allgemeine Erörterungen
Es werden sehr viele Gutachter
für diesen Modellversuch benötigt, da selbst ein Ergebnisvergleich zwischen JA
/ NEIN (im fortgeschritteneren Verfahren) durch zwei unabhängig urteilende
Gutachter getroffen werden muss, um Ergebnisverfälschungen vorzubeugen. Wer
sich unter Angabe seiner E-Mail-Verbindung auf diese Bitte hin meldet, der muss
damit rechnen, dass er zu einer Begutachtung per E-Mail aufgefordert wird.
Die Aufforderung ist dann drei Tage lang gültig; bleibt eine
Übernahmebestätigung aus, so wird in dieser Sache ein anderer Gutachter
aufgerufen.
Die insbesondere bei Rücktritt vom Auftrag baldmöglichst erbetene
E-Mail-Rückmeldung soll den Vermerk "Zeitmangel" oder "zu
kompliziert" oder "sinnlos, bzw. nicht verstanden" tragen, damit
bei der nächsten Gutachtenaufforderung der Auftrag besser eingeschätzt werden
kann.
Jeder kann sich also nützlich machen und sei es auch nur zum Vergleich zweier Gutachterurteile auf deren Übereinstimmung.
Alle E-Mails von erkennbarer Bedeutung werden mittels Datenträgers auf mindestens eine nicht mit dem Internet verbundene Festplatten übertragen und nur dort gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Der Zugriff auf persönliche Daten wird jeweils auf einen verantwortlichen Sachbearbeiter beschränkt. Sie werden an Dritte ohne vorherige Zustimmung nicht weitergegeben.
Aufgabenstellung
Das biotele Gutachtenverfahren stellt insgesamt darauf ab, Mittel und Wege zu finden, welche die Dauer eines bejahenswerten menschlichen Lebens innerhalb einer vielgestaltigen Natur verlängert (BIOTELIE). Dieses Ziel zugunsten der ganzen Menschheit kann nur subsidiär, d. h. von kleineren Einheiten zu größeren fortschreitend, erfolgreich angesteuert werde. Es wird also mit den Überlegungen beim Einzelmenschen angefangen, über Familie, Gemeinde, Nation usw. fortgesetzt. Soziale Einheiten, ja bereits die Einzelmenschen werden als Mikrokosmos behandelt, in dem um ein dynamisches Gleichgewicht gerungen wird, um sich am Leben zu halten. Menschliche Verhaltensweisen und vor allem Verhaltensrichtlinien sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie mit dieser Zielsetzung sich in Einklang befinden. Gegebenenfalls sollen Ergänzungsvorschläge gemacht werden, um Gemeinwohlverträglichkeit herzustellen. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch alle Hindernisse festzustellen, die ihm entgegenstehen. Jeder Problemlösungsvorschlag ist als bejahenswert oder positiv zu beurteilen, der irgendeinen Nutzen oder eine Wunscherfüllung, und sei es auch nur für Gruppen oder Einzelne*), mit sich bringt, ohne dem aufgezeigten Ziel zu widersprechen.
*) Man berücksichtige damit auch positiv hervorragende Denker und beachte immer den jeweils notwendigen Aufwand.
Im Vordergrund steht die Wiedergewinnung und der Ausbau einer verbesserten Demokratie. Unter Demokratie wird eine 'Volksherrschaft' verstanden, indem nicht ausschließlich Parteien und Interessenverbände regieren, sondern auch die Mitwirkung von durch Erfahrung und Wissen, Einfallsreichtum und Tatkraft hervorragender Menschen und Fachleuten zum Nutzen des Gemeinwohles ohne Vermittlung von Parteien und Interessenverbänden ermöglicht wird. Dies soll künftig möglichst bald durch das Instrument der direkten oder Basis-Demokratie mit einer biotelen Gesetzgebung bewirkt werden. Die Gruppen mutmaßlich direkt von einem biotelen Gesetzesvorschlag Betroffener sollen dabei ein Vetorecht haben., das mit den Stimmen ihrer Mehrheit den Vorschlag zu Fall bringt.
Voraussetzung für das Zustandekommen eines biotelen Gesetzesvorschlags ist die eine Übereinstimmung der Fachkundigen und Wissenschaftler hinsichtlich der Zieltauglichkeit des biotelen Gesetzesantrages. Ein solcher Antrag kann späterhin grundsätzlich von jedem unter Entrichtung einer Risikogebühr bei einem eigens für das Gutachtenverfahren errichteten Kontroll-Körper-Büro eingereicht werden. Kontroll-Büros haben lediglich Verwaltungsaufgaben unter Garantie des unbeeinflussten Ablaufs der Gutachtenprozesse. Unter dieser Voraussetzung wird das Verfahren grundsätzlich auf die Klärung (nach herrschender wissenschaftlicher Schulmeinung) klarer Sachverhalte eingeschränkt. Damit bleibt, bei klarer Grenzziehung, die weit überwiegende Gesetzgebungsmaterie der Vereinbarungen und Kompromisssuche den Parlamenten überlassen.
Die unausgewogene Übervölkerung bei
zunehmender Ressourcenverknappung und insbesondere Naturzerstörung und die
ansteigenden Spannungen zwischen den Kulturen mit ständig steigenden
kriegerischen Auseinandersetzung verlangen einen Gesinnungswandel und
tatkräftige Änderung im Umgang mit diesen Problemen. Neben der Zielsetzung der
Vermeidung von Kriegen (wenigstens mit modernen Waffen) ist die Versöhnung von
Kultur und Natur das Hauptanliegen von BIOTELIE:
Beim nachstehenden Ansatz für eine biotele Begutachtung wird nach einem
Mittelweg gesucht zwischen den Anthropozentrikern im engeren Sinne, welche die
Natur den Interessen der Menschen völlig unterwerfen wollen und denen, welche
der Natur und nichtmenschlichen Lebewesen Rechte zusprechen wollen, obwohl
Recht nun einmal eine spezifisch menschliche Angelegenheit ist.
in einem früheren Versuch wurde auf "Arten" als Gegenstände
der Begutachtung zurückzugegriffen.
In diesem neuen Ansatz werden nun "Betroffenheitsgruppen" von den
Auswirkungen bioteler Gesetze aufgestellt; der Einzelbegutachter kann auf diese
Weise die Liste der Betroffenen selbst durch weitere vetoberechtigte
Betroffenengruppen sinnvoll ergänzen.
Der Naturschutz muss sich unter diesen Umständen auf die Notwendigkeit oder
doch Vorteilhaftigkeit stützen, welche die Vielfalt (PLURALITÄT) der Lebewesen
zumindest potentiell für die menschliche Fortexistenz und das menschliche
Wohlergehen bieten kann; dies gilt schon allein für die Möglichkeit des
Naturerlebnisses oder auch der kulturellen Anpassungsmöglichkeiten an
einfachere Lebensbedingungen, deren spätere Bedeutung sich heute noch gar
nicht abschätzen lassen. Die Ressourcenschonung für kommende
Generationen ist ein weiteres Argument. Der Stellenwert der Erhaltung etwa
tropischer Urwälder auch für das Klima (im umfassendsten Sinne der Bedingungen
für menschliches Überleben) muss weiter erforscht werden. Das Aussterben einer
biologischen Art, welche für die Menschheit keine Gefahr darstellt, wird ebenso
wie eine umfassende Waldvernichtung als die gesamte Menschheit betreffend
festgesetzt,; ein Veto gegen biotel angeregte Abwehrmaßnahmen dagegen müsste
dann von der Mehrheit aller Menschen mit Abstimmungsmöglichkeit ausgehen.
Weltumspannende Kampagnen gegen den Naturschutz würden verboten und im Rahmen
des biotelen Aspektes der HYPARCHIE (Minimierung von G'ewalt, Zwang und
Bedrohung) unterdrückt.. Unter derartigen Bedingungen könnte Naturschutz,
d. h. Arten- und Biotopschutz, einen besonders gefestigten Standort im biotelen
Gesetzgebungssystem haben. Das gesetzlich-moralische Gebot, Tiere nicht
vermeidbar zu quälen, lässt sich (weiterhin) aus der verrohenden Wirkung
solcher Quälereien auf die Menschen selbst begründen.
Da die biotele Gesetzgebung insbesondere auch auf Langzeitwirkung abzielt,
werden die zu erwartenden Auswirkungen auf Zeitperioden verteilt. Die letzte
sich ins Unbestimmbare verlängernde letzte Zeitperiode erhält einen
beträchtlichen Multiplikator, der die Langzeitwirkung vertritt. Dadurch wird
das Schwergewicht für das Gutachtenergebnis auf die Langzeitwirkung, also auf
"Nachhaltigkeit" verlegt. Bezieht sich das
Endergebnis der Beurteilung durch Einzelgutachter schwergewichtig auf
verschiedene Aspekte, so kann dies in gewichtigen Fällen Anlass für das
Hinzuziehen weiterer Gutachter sein.
Auch weites Auseinanderklaffen der zahlenmäßigen Gewichtungen wird nicht als
Nichtübereinstimmung gewertet, falls die Summe der Gesamtergebnisse der
verglichenen Gutachten auf derselben positiven (rechten) oder negativen (linken)
Seite der Bewertungsskala liegen.
Zunächst besteht ein kaum zu behebendes
Informationsdefizits; verursacht wird dieses nicht zuletzt auch durch den
Missbrauch des Datenschutzes für Desinformation und Korruption.
Über eine längere Zeitspanne hinweg können deshalb fast nur Themen bis
zu einem Endergebnis hin untersucht und auch öffentlich wirksam beantwortet
werden, zu denen die öffentliche Informationspolitik über lebenswichtige
Vorgänge der offenkundigen oder leicht zugänglichen Tatsachenlage
widerspricht. Damit werden Themen behandelt, welche häufig nur in einer
kritischen Minderheitspresse angetroffen werden können. Der Vorzug der
unabhängig biotelen Begutachtung ist die sachliche Gegenstandlosigkeit des
Vorwurfs ihrer Parteinahme. Grundsätzlich lebenswichtige Themen vor der
Öffentlichkeit als "rechtsextrem" und demokratiefeindlich zu
diffamieren, dürfte gegenüber einer auf eine ergänzende Basisdemokratie
ausgerichtete Instanz auf Dauer keinen Erfolg haben.
.
Die Definition Immanuel Kants, Aufklärung sei die Befreiung des Menschen
aus dessen selbstverschuldeter Unmündigkeit, ist angesichts der tatsächlichen
Wählerentmachtung und offenkundige Desinformation der Bürger von Kindesbeinen
an ein dringliche Mahnung für eine Neuauflage der Aufklärung. Mit einer
Liberalität wie der des Preußischen Königs gegenüber dem republikanischen,
aufmüpfigen Professor Kant einschließlich der Finanzierung seiner fundierter
Kritik, kann durch den vorgeblich demokratischen Staat heutzutage allerdings
kaum gerechnet werden.
Bezahlte Gutachtenaufträge lassen sich bei methodischer Bewährung der biotelen
Einrichtung jedoch aus verschiedenen Lagern erhoffen.
Zur Vorbereitung auf komplexere Themen könnten in zurückliegendere Zeit in
Kraft gesetzte Gesetze herangezogen werden. Deren Beurteilung müsste sich
strikt auf die damals den Parlamentarien bekannten Tatsachenzusammenhänge
beschränken. Es ließe sich dann die Frage beantworten, ob Gesetze mit
positiver Auswirkung auf das Leben durch ein bioteles Veto verhindert worden
wären. Umgekehrt wäre die Frage beantwortet, ob die Berücksichtigung
bioteler Ablehnung später als ungünstig sich herausstellende Entwicklungen
hätte verhindern können.
Voraussetzung für eine solche Arbeitsphase, wäre die freiwillige
Verfügbarkeit von Sachkundigen noch vor der Möglichkeit einer Vergütung ihrer
Gutachtertätigkeit.
Im Verlauf einer biotelen Begutachtung werden
häufig nur einzelne biotele Aspekte angewandt werden müssen, um zu brauchbaren
Ergebnissen zu kommen. Im Fall der oben angesprochenen Initiative für eine
Erneuerung der Volksaufklärung als Voraussetzung jeder echten Demokratie wäre
dies der biotele Aspekt des VERGLEICHENS.
Link zu Seite II Verfahren
Seite II
Verfahrens-Ablauf
Vorschläge zur Begutachtung, aber auch
solche für die Verbesserung des Gutachtenverfahrens, sind erwünscht. Sie sind
(nach Eröffnung einer eigenen Gutachtendomäne) ausschließlich an vorschlaege@biotelie.de
einzureichen, derzeit aber an d-berlin@biotelie.de.
Der Autor der Homepage verwaltet anfangs alle Vorgänge, nach dessen Tod oder
nach ausreichendem Ausbau der Vereinigung Stimme der Wissenschaft soll
letztere als Zentrale und Vorgänger eines biotelen Kontroll-Körper-Büros die
Verwaltung übernehmen. Aus Gründen der Arbeitsökonomie können Anfragen
nur selten beantwortet werden.
Es wird darum gebeten, jeweils nur einen
politischen und sozialen Verbesserungsvorschlag an das Antragsregister zu
übersenden, unter Angabe
"Offenes Register",
wenn der Vorschlag nach Durchsicht im Internet veröffentlicht werden
soll.
Ein Vorschlag soll 1500 Anschläge nicht überschreiten. Es kann aber ein Anhang
mit weiteren Begründungen eingereicht werden. Zusätzliche Angaben dazu, auf
welche(n) der 12 biotelen Aspekte sich der Vorschlag vermutlich auswirkt und
welcher Personenkreis direkt betroffen sein könnten, sind erwünscht.
Die Zentrale setzt die Zustimmung des Einsenders zu Textveränderungen und
Inhaltsveränderungen des Vorschlages zu Zwecken der Veröffentlichung im
Gutachtenverfahren voraus.
Veröffentlichte Vorschläge können gegen Dritte höchstens ehrenhalber,
nämlich eventuell die Ehre der Urheberschaft belegend, beansprucht werden,
lösen aber keine materiellen Ansprüche aus. Auf ausdrücklichen Antrag hin
werden Name oder auch zusätzlich Adresse mitveröffentlicht.
Als Unveröffentlichte
Vorschläge werden solche behandelt, die vom Einreicher nicht unter dem
Vermerk "Offenes Register" eingereicht wurden .
Alle Vorschläge können derzeit noch nicht geprüft werden, zunächst sogar
lediglich wenige.
Erscheint im Ausnahmefall der Sachverhalt als ohne zusätzlichen Aufwand
abklärbar und damit der Vorschlag als Beispiel für die Prüfung im
Modellversuch besonders geeignet, so wird der Antragsteller via Internet
ausdrücklich um Genehmigung gebeten und diese Genehmigung abgewartet.
REGELN FÜR DIE ZENTRALE
Auch Abgelehnte Vorschläge wegen Fehlen der GRUNDVORAUSSETZUNGEN,
müssen als solche veröffentlicht werden.
Die geschätzten Gruppenstärken soll von der Zentrale durch Gutachtenvergleich
kontrolliert und eventuell berichtigt werden.
Bei biotelen Aufgabe und Problemstellung einschließlich Lösungsweg Gesetzestexten
wird im Zusammenhang mit der Liste der Abstimmungsberechtigten vorgeschlagen.
letztere als "Personenkreis direkt aus berechtigenden
Interessen heraus Betroffener" zu bezeichnen.
Es ist bei Festlegung des Personenkreises der unmittelbar von einem biotelen Gesetzentwurf, der sich direkt oder auch indirekt und insbesondere künftig und langfristig auf die gerechterer Verteilung von Lasten bezieht, Betroffenen soweit möglich derjenige Personenkreis zu ermitteln, der auch nicht annähernd mit wirtschaftlich ausgewogenem Leistungsbeitrag am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, sondern auf ständige Unterstützung anderer angewiesen ist oder diese in Anspruch nimmt und hochwahrscheinlich ein Anwachsen der Hilfsbedürftigen oder der Hilfsbedürftigkeit durch sein Veto gegenüber dem konkreten Gesetzentwurf unter Belastung anderer auslösen würde. Dieser Betroffenenkreis ist vom Wahlrecht im gegebenen Fall auszuschließen.
Verlangt wird also nicht eine generelle Einschränkung von
Wahlrechten wirtschaftlich Schwacher, sondern nur die Verhinderung einer
Diktatur solcher Schwacher gegen die Leistungsträger und eine Eindämmung der
Änderung der Gesellschaftsstruktur in Richtung auf ein Übergewicht der
Erbringer nur dürftiger Leistungen für den Marktaustausch.
Ein weiteres Problem ist mit der möglichen Laxheit einer Mehrheit
gegenüber Ordnungsregeln zugunsten der Gerechtigkeit gegeben:, der mit
nachfolgender Maßnahme zu begegnen wäre.
„Stellt sich nach Ablehnung eines biotelen Gesetzesvorschlages zugunsten einer
gerechteren und ausgewogeneren Durchführung von Gesetzesvorschriften jedweder
Art heraus, dass wenigstens ein zu dieser Ablehnung bedeutender Anteil der
abstimmungsberechtigten Betroffenen sich mit einem Verhalten, das durch
dieses Gesetzes verboten worden wäre, sachlich ungerechtfertigte Vorteile
verschafft, was bei Annahme des Gesetzes mit Wahrscheinlichkeit hätte
vermieden werden können, so ist die Abstimmung über diesen Gesetzesvorschlag
unter Ausschluss der Gesetzesübertreter zu wiederholen, sobald der Ausschluss
der dem Gesetzvorschlag sich Zuwiderverhaltenden ein zustimmendes Abstimmungsergebnis wahrscheinlich macht.
Über die Wahrscheinlichkeit eines Vorteiles für das Gemeinwohl aus dem Ermittlungsaufwand
der Verhaltensfälle zuwider dem biotelen Gesetzesvorschlag und den
erforderlichen zeitlichen Mindestabstand für Ermittlungsverfahren muss ein
vorhergehendes bioteles Gutachtenverfahren entscheid en.
Die Zentrale ordnet periodisch die Gruppenbezeichnungen neu nach einem übersichtlicheren Schema (etwa alphabetisch oder nach GRUPPENSTÄRKE) die Neugruppierung muss auch die Archivdaten früherer Begutachtungen umfassen.
Seite XI Vergleichsmaterial aus dem Internet kann
durch Link mit den Adressen von Suchmaschinen von Seite VI Eigene Eintragungen
dort jederzeit sichtbar gemacht und in Ausschnitten zwischen
den Eigentext in Seite VI der Beurteilungsseite (UF) einkopiert werden..
Hier sollen also aus dem Internet beigezogene Beschreibungen und Artikel, die
für die Beurteilung des Gutachtengestandes für erheblich erachtet werden, in
kurzen prägnanten Ausschnitten in Kopie übernommen werden.
Am Ende eines jeden Zitats ist die entsprechende Internetadresse des
Artikels hinzu zu kopieren.
GRUNDVORAUSSETZUNGEN (Seite III)
In der Vorbereitungsphase
hat jeder Gutachter dazu Stellung zu nehmen, ob es sich bei der Aufgabe und
Problemstellung auf Seite IV um eine
1. naturgesetzliche Unmöglichkeit (perpetuum
mobile) oder Unfug
ja / nein
2. einen Vorschlag, der bereits anderwärts eingehend untersucht
wurde
ja / nein
3. einen Vorschlag von offensichtlich geringer
Bedeutung
ja / nein
4. einen Vorschlag mit zu hohem Aufwand im Verhältnis zum
Nutzen
ja /
nein
5. einen Vorschlag, der eindeutig gegen das Grundgesetz
verstößt
ja / nein
6. einen Vorschlag, der aus moralischen Gründen auf heftige
Ablehnung
ja / nein
7. einen Vorschlag, der auf heftige Ablehnung aus Eigennutz oder Gruppenegoismus
stößt ja / nein
handelt.
Stimmen die Gutachter auch nur in einem der 7 Punkte unter Nennung von
Ordnungszahl (1.-7.) und dem Zusatz ja bei entsprechender Begründung oder/und
Quellenangabe überein, so wird das Gutachtenverfahren von der Zentrale nicht
fortgesetzt und als zurückgewiesener Vorschlag in der Gutachten-Domäne der
Homepage veröffentlicht. Bei nach Punkt 7 zurückgewiesenen Vorschlägen kann
die Zentrale die Begutachtung fortsetzen lassen, wenn eine Hoffnung besteht,
dass die die Ablehnung nicht von einer großen Mehrheit vertreten wird oder sich
in absehbarer Zukunft in wesentlichem Umfang abbauen lässt.
Im jetzigen Vorbereitungsstadium wird diese Überprüfung vom Hompage-Eigner
vorgenommen.
Nach Beantwortung einer dieser
Fragen mit ja möglichst unter Begründung, wird der Gutachtenauftrag an
die Zentrale zurückgesandt, welche nach Zuziehen weiterer unabhängiger
Gutachter mit der Zusatzfrage eines etwaigen künftigen Wertes der Begutachtung
die Fortsetzung des Gutachtenprozesses in dieser Frage entscheidet und
gegebenenfalls einleitet.
Der Gutachter kann in einem späteren Begutachtungsstadium die Seite der
Gutachtungsvoraussetzungen über eine Link auf der Ausarbeitungsseite wieder im
unteren Fenster einblenden und sein früheres Urteil ändern. Der bisherige Text
auf im unteren Fenster samt Codezeile ist darnach der Zentrale zu übersenden,
die über die Zuziehung eines anderen Gutachers zu entscheiden hat.
Ausführliche
Begutachtung
Die
ausführliche Begutachtung beginnt mit dem Aufruf der Seite
III oberstes Fenster (OF)
der Ausarbeitungsseite.
Diese enthält vier Fenster, deren beiden obere waagerechten
Grenzen sich mit der Maus verschieben lassen.*)
Seite IV
das
oberste Fenster (OF),
wird automatisch mit dem Inhalt der Seite
V geöffnet und enthält unter deren
Überschrift Aufgabe und Problemstellungeinschließlich
Lösungsweg den
Wortlaut des Gutachtenauftrags. Einblendungen und Textveränderungen sind nicht
möglich. [Die Überschriften "Aufgabe und
Problemstellung" OF und "Aspekte-Definitionen" oder andere
müssen bei Fenster(verkleinerung sichtbar bleiben]
Die dritte unterste Grenze wird vermieden oder verschiebt sich vorzugsweise
nur automatisch, s. unten.
Sichtbar bleibt im obersten Fenster zunächst nur Aufgabe und Problemstellung einschließlich Lösungsweg sowie der (blinkende) Link zu GRUNDVORAUSSETZUNGEN (Seite III) im unteren Fenster (UF) erscheinend mit dem Text:
Nach Betätigung des
(blinkenden) Links oder Tastenbetätigung zu LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN auf Seite V. während die Aufzählung GRUNDVORAUSSETZUNGEN bis auf den Link nach dieser hin verschwindet.
Mit Aufrufung der LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN soll über der Liste im mittleren Fenster (MF) die DEFINITION DER BETROFFENHEIT (Seite XIII) eingeblendet werden, die anhand eines Links auch später erreichbar sein soll. Noch günstiger wäre die Unterbringung der DEFINITION DER BETROFFENHEITam oberen Ende der LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN und rechts am Rand laufend Linkpfeile nach oben, welche an den Seitenanfang zurückkehren lassen. Besonders günstig wäre oben nach unten ein Rückkehrlink zur Stelle in der Betroffenenliste, an der die Inhaltsvergewisserung nach oben an den Anfang erfolgte war.
DEFINITION DER BETROFFENHEIT (Seite IV)
1. Als von der vorgeschlagenen Aufgabe
und Problemstellung einschließlich
Lösungsweg gelten Personen und Gruppen als direkt betroffen, deren Gesundheit
(a) oder Zusammenleben (c) oder Wirtschaftskraft (d) bei Gesetzeskraft der vorgeschlagenen biotelen Lösung mit
beträchtlicher Wahrscheinlichkeit verbessert oder verschlechtert werden kann.
2. Als direkte Betroffenheit einer Person oder Gruppe im Hinblick auf das
Zusammenleben gelten auch unfreiwilliger Heimatverlust durch Aussiedlung
trotz gesetzeskonformen Verhaltens oder Drohung in dieser Richtung oder Drohung einer kulturellen
Entfremdung durch öffentliche Aufdrängung von nicht traditionellen
kulturellen Symbolen oder Siedlungs- und Landschaftsveränderungen im
engeren geographischen Umkreis der jeweiligen Wohngemeinde oder durch Angriffe
oder Bedrohung oder grobe Missachtungsverhalten von Seiten anderer
Personen oder Gruppen oder bei Behinderung der AUTONOMIE , die sich innerhalb
des gesetzlichen Rahmens entfaltet.
Seite VI, das
mittlere Fenster (MF), dient der Einblendung von Erläuterungsseiten
oder Tabellen, die ebenfalls inhaltlich nicht veränderbar sind.
Das untere Fenster (UF) Seite
VII dient der eigentlichen AUSARBEITUNG
durch Eigene
Eintragungen. Hier soll jeder Gutachter
Einfälle und Gedanken zum Gutachtenfall festhalten.
Insbesondere soll er möglichst Begründungen für seine Bewertungen zu
den einzelnen Aspekten und den AUSWIRKUNGEN dort niederschreiben, aber
auch Zweifel.
Diese Eintragungen werden Gegengutachtern
nicht übermittelt, sobald ein Entwicklungsstadium erreicht ist, indem biotele
Gutachtenergebnisse praktische Auswirkungen haben.
Die Zentrale hat bei jeglichem Textaustausch zwischen Gutachtern darüber zu
wachen, dass keine personalen Erkennungsmerkmale ausgetauscht
werden. Verstärkt gilt dies, wenn sich aus dem Gutachtenergebnis
praktische Auswirkungen oder Rechtsfolgen ergeben können
Ein Link zur Seite VII Eigene
Eintragungen soll auf jeder anderen
Seite an analoger Stelle vorhanden sein, am besten im Anschluss an den Link zu Seite
IV Ausarbeitungsseite
Aufgaben- und Problemstellung.
Ganz unten schließt auf schmalem Streifen (auf
dem Rahmen?) links mit der [fixen]
Überschrift "Bewertung" Raum für den Eintrag der Codezeile
an,
die sich wegen weiterer Auswertungssignaturen über mehrere Zeilen ausdehnen
kann..
.[Günstig wäre, die Grenze zum UF aber nur etwa um
höchstens 6 Zeilen entsprechend der Textvermehrung nach oben verschieben zu
lassen, noch besser: die Grenze wandert nur bei Zeilenerweiterung nach oben und
kann mit Maus nicht verändert werden.] Die
Codezeile bleibt bis zum Ende der Begutachtung einer jeden Betroffenengruppe
sichtbar. Oder sie könnte immer links am unteren
Ende von Seite VI und nicht auf eigener Seite VII stehen oder müßte
irgendwie (über Link?) immer wieder bei Seite VI ins Fenster geholt werden
(schlechtere Lösung), um dem Gutachter die Kontrolle zu gewährleisten. Es käme
auch noch in Frage die Codezeile ganz oben auf Seite III im obersten Feld zu
plazieren.
Jede Codezeile beginnt mit der von
der Zentrale automatisch zugeteilten Ordnungsnummer
und abschließendem / für das jeweilige Gutachtenverfahren.
Anschließend wird automatisch / die
mit / abgeschlossene Gutachternummer ( Personenkennzahl) hinzugefügt, die
dem Gutachter von der Zentrale zugeteilt wurde.
Auf Seite VI, im mittleren Fenster (MF), wird nun mit Betätigungstaste (Link) Die Seite VIII Erläuterungen für die Gutachter hinsichtlich der Betroffenengruppen aufgerufen.
Die Begutachtung selbst beginnt mit der Erfassung der von den Auswirkungen des Gutachtenvorschlags (in Problemstellung) betroffenen Gruppen in beliebiger Reihenfolge aus der LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN.
Es empfiehlt sich mit einer besonders großen oder wichtigen Betroffenengruppe
zu beginnen.
Durch Abwärtsskrollen auf dieser Seite werden nacheinander Erläuterungen und
Tabellen mit Betätigungstasten sichtbar. Die als
nächste zu betätigende Taste wird durch
Blinken oder auffällige Gestaltung hervorgehoben. In Abständen
erlauben rechtsseitig angeordnete Links beschleunigten Wechsel zu der
jeweils nächsten Tabelle.
Tasten sollen den automatischen Eintrag einer Signatur in
die Codezeile bewirken, um das umständlicherer Markieren und Einfügen zu
ersetzen.
Durch nochmalige Betätigung der bereits betätigten Taste soll der Befehl samt
Auswirkungen zurückgenommen werden können.
Die Betroffengruppen werden in übereinstimmend
hierzu ansteigender Nummerierung auf der Seite VIII
in Reihung aufgeführt, die von Gutachtern durch anreihende Hinzufügung
ständig erweitert werden kann.
Wird eine hinzugefügte Gruppe als eine bereits bestehende Gruppe erkannt, so
soll sie durch dreimalige Nummerntastenbetätigung oder
durch Betätigung der als Taste ausgebildeten Gruppenbeschreibung
gelöscht werde. Ihre Benennung soll nach Schrägstrich der bestehenden in der
senkrechten Liste der bestehenden Betroffenengruppen hinzugefügt werden. In der
waagrechten Codezeile soll die neue Gruppe als Ziffer im Fettdruck
angefügt werden. Eine als von der Gutachtenaufgabe berührt befundene bereits
bestehende Gruppe ist in Fettdruck durch Betätigung der
Gruppennummertaste zu markieren.
Bezieht sich eine vorhandene Gruppenbezeichnung auf ein größeres Kollektiv (z.
B übergeordnete territoriale Einheit) oder auf ein kleineres Kollektiv, so ist
dafür zur Unterscheidung unter genauer kennzeichnender Bezeichnung eine neue
Betroffenengruppe zusätzlich einzutragen.
Erfassung der Betroffenengruppen:
Die Betroffenengruppen werden durch lineare
Anordnung in aufsteigender Zahlenfolge in horizontaler Zeilenanordnung
dargestellt und werden automatisch in der Codezeile
erfasst; dabei wird die Zahlenfolge jeder Gruppe durch ein T abgeschlossen und
eine nachfolgende Leerstelle von der nächsten Gruppe getrennt wird*)
*) soweit .für die Datenverarbeitung (etwa getrennte Markierung) erforderlich
oder zweckdienlich. 01T
02T 03T 04T 05T 06T 07T 08T 09T 10T 11T.....
Sind unmündige Personen betroffen, so ist anstelle des T das Kürzel S zu setzen. für die Unmündigen ist deren Vormund wahlberechtigt. Enthält eine Betroffenengruppe unmündige und mündige Personen so ist die GRUPPENSTÄRKE mit ST abzuschließen.
01T Menschheit
02T Einwohner der Europas
03T Einwohner der EU
04T Einwohner der USA
05T Einwohner Südamerikas
06T Einwohner Chinas
07T Einwohner Indiens
08T Einwohner übriges Ostasien
09T Einwohner Russlands
10T Einwohner auf sonst. Gebiet früh. Sowjetunion
11T Einwohner Afrikas
12T weibliche Personen
13T männliche Personen
14T unmündige Kinder
15T Arbeitnehmer
16T Arbeitgeber
17T Selbständige
18T Ruhegeldempfänger
19T Sozialunterstützungsempfänger GRUPPENSTÄRKELISTE
20T Staatsangehörige (deutsche)
21T Einheimische (deutsche)
22T Zugewanderte mit fremder Kultur
23T Reisende (in Deutschland)
24T Handwerksberufe (in Deutschland)
25T Industrie (in Deutschland)
26T Ingenieure (in Deutschland)
27T Ärzte (in Deutschland)
28T Lehrer (in Deutschland)
29T Schüler (in Deutschland)
30S Kleinkinder (in Deutschland)
31S Schulkinder (in Deutschland)
32T Beamte (in Deutschland)
33T .........
GRUPPENSTÄRKELISTE
(Seite VIII)
Bei n Gruppennummern soll automatisch immer eine Taste n+1 als unterste der Reihe vorbereitet werden. Nach Eintrag einer neuen Gruppe dahinter und Betätigung der zugehörigen Taste, soll diese Signatur mit abschließendem T automatisch in den Codezeilen erscheinen.
Es ist vor und/oder nach Festlegung der Betroffenengruppen und GRUPPENSTÄRKE
zweckmäßig die AUSWIRKUNGSBEREICHEN durch Link
aufzurufen. Der Gutachter kann so durch deren Inhalt zu
Zusammenhangsüberlegungen angeregt werden. Nach ausreichender Information ist
durch Link (Fensterschluss?) wieder zum verlassenen
Ort der Begutachtung zurückzukehren.
Bereits benannte oder sogar schon weiter bearbeitete Betroffenengruppen und auch
einzelne Beurteilungsschritte können [nach Eröffnung der neuen
Gutachtendomäne] bis zur Absendung des Gesamtergebnisses an gutachten@biotelie.de
wieder zurückgezogen, und es können auch neue hinzugefügt werden. (Wie?
Siehe Vorschlag oben)
Nach dem T (oder S) hinter jeder Gruppennummer in der LISTE DER BETROFFFENGRUPPEN ist die ungefähre Anzahl der der Gruppe zugehörigen Personen gemäß der GRUPPENSTÄRKELISTE auf der Codezeile anzugeben. Dies geschieht im Folgenden automatisch.
Durch Tastenbetätigung auf den blinkenden Gruppennummern werden dieselben automatisch als Signatur in die Codezeile eingetragen und es wird automatisch zur GRUPPENSTÄRKELISTE gewechselt. Dort blinken jetzt die zur Auswahl stehenden Nummerntasten. und die entsprechende angewählte Nummer wir durch Tastenbetätigung automatisch der Signatur in der Codezeile hinzugefügt.
Die Beurteilungen der Gruppe bis zu Angaben zu eventuellen
ZUSATZGUTACHTERN müssen abgeschlossen sein, ehe eine andere
BETROFFENENGRUPPE aufgerufen und eingetragen wird. (Eine
weniger strikte Bindung an die Reihenfolge könnte für später überlegt
werden.)
blinkender Link zu GRUPPENSTÄRKELISTE
1 = 1
2 = 2
3 = 3
4 = 4
5 = 5
6 = 6
7 = 7
8 = 8
9 = 9
10 = 10
11 = 8-19
12 = 20-49
13 = 50-99
14 = 100-499
15 = 500-999
16 = 1Ts-2.999
17 = 3Ts-6.999
18 = 7Ts-14.999
19 = 15Ts-29.999
20 = 30Ts-99.999
21 = 100Ts-199.999
22 = 200Ts-499.999
23 = 500Ts-999.999
24 = 1Mio-1.999.999
25 = 2Mio-4.999.999
26 = 5Mio-9.999.999
27= 10Mio-19.999.999
28 = 20Mio-49.999.999
29 = 50Mio-99.999.999
30 = 100Mio-199.999.999
31 = 200Mio-499.999.999
32 = 500Mio-999.999.999
33 = 1Mia-1.999.999.999.999
34 =2Mia-2.999.999.999.999
35 = 3Mia-4.999.999.999.999
36 = 5Mia-6.999.999.999.999
37 = 7Mia-8.999.999.999.999 Liste der BetroffenengruppeBegründung für die gestaffelte Stimmengewichtung:
Wenn beispielsweise eine Milliarde Menschen in freier Abstimmung ein Gesetz, das sie betrifft, ablehnen, so müsste eine Mehrheit von wenigen Hundertausenden an der passiven Inkraftsetzung
desselben gehindert werden.
Das Symbol für die GRUPPENSTÄRKE wird in der Codezeile automatisch an die Signatur der zugehörigen Betroffenengruppe angehängt. Link ASPEKTE-TABELLE (jetzt blinkend)
Es folgt die Tastenbetätigung
(Link) auf A - M (jetzt
alle 13 blinkend) auf der nachstehenden ASPEKTE-TABELLE (Seite VIII) mit der Folge,
dass die zugehörige ASPEKTE-DEFINITION
auf Seite IX,
im mittleren Fenster (MF), aufgerufen wird.
ASPEKTE-TABELLE (Seite VIII)
A VERGLEICHEN B
GEGENSEITIGKEIT (Taste A blinkend)
C SPONTANEITÄT D AKTIVITÄT (Ziel:
Handlungsfähigkeit)
E AUTARKIE F
PLURALITÄT
G1 AUTONOMIE H AUSLESE
G2 (wird noch ergänzt)
G3
I AUSGLEICH J HYPARCHIE
K AUSTAUSCH L
SUBSIDIARITÄT
M DYNAMISCHE STABILITÄT
Tastenbetätigung A - M oder Link auf AUSWIRKUNGSBEREICH macht blinkende Tastenreihe b - d33 auf Seite VIII im MF sichtbar.
AUSWIRKUNGSBEREICHE (Seite
VIII)
a für den Bereich der Hygiene
(Gesundheit)
a1 Ernährung, Bekleidung, Unterkunft,
Umwelthygiene (Luft- und Wasser-Bodentauglichkeit), a2 Krankheitsvorbeugung
(Sport, Arbeitshygiene usw.)
a3 Seuchenbekämpfung
a4 Therapie (Krankenbehandlung)
b für den Bereich der Naturerhaltung
b1 Artenschutz
b2 Biotop-, Natur-, Landschafts-, Gewässerschutz
b3 Ressourcenschonung
b31 Luftverfügbarkeit (Sauerstoff, Waldschutz)
b32 Wasserreserven und -verteilung
b33 Bodenschutz vor Versiegelung u. Desertifikation
b34 Nutzungsreglementierung der Bodenschätze
b341 Kohle
b342 Erdgas, Öl
b343 Mineralien
c für den Bereich menschlichen
Zusammenlebens, einschließlich der Menschenwürde, der Ehre als begründeten
Stolzes und der Selbstachtung
c1 Äußere Sicherheit (Abrüstung)
c2 Rechtsstaatlichkeit
c3 Kulturerhaltung
c4 Erziehung, Ausbildung und Bildung
d für den Bereich der Wirtschaft und
Versorgung
d1 Gütererzeugung und Dienstleistung
d2 Markt
d21 Arbeitskräftemarkt
d22 Gütermarkt
d3 Finanzwesen
d31 Geldwertstabilität
d32 Geldmengenkoppelung an Wertbestände
d33 Koppelung von Spekulation an Risiken
Die AUSWIRKUNGSBEREICHE a und b können auch als biologische und c und d als gesellschaftliche zusammenhängend gesehen werden.
Mit Betätigung einer der blinkenden Tastenreihe für die Symbole vor den AUSWIRKUNGSBEREICHEN wird die früher ausgewählte Aspekte-Nummer (aus A - M) und anschließend die ausgewählte Nummer aus dem AUSWIRKUNGSBEREICH automatisch in die Codezeile eingetragen. Außerdem wird auf Seite IV, oberstes Fenster, anstelle von Seite V Aufgabe und Problemstellung die Seite IX weitere Erläuterungen und Tabellen mit der zur angewählten Signatur a1 - d33 entsprechenden ASPEKT-DEFINITION UND AUSWIRKUNGSBEREICH auf der Seite IXa1 bis IXd33 mit Links zur Tabelle AUSWIRKUNGSBEREICHE zurück zur Tabelle AUSWIKRKUNGSSTÄRKE (hier jetzt blinkende Tasten) voraus eingeblendet..
Für die durch je einen AUSWIRKUNGSBEREICH erweiterte Aspekt-Definition und deren Nebengesichtspunkte (z.B. G2) besteht je eine eigene Seite (ab Seite X.... )
Beispiel: Da4
D
AKTIVITÄT
beinhaltet die Erhaltung und Förderung von Kraft und Macht und damit der
Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in
Katastrophenlagen und die Anwendung und Ausübung dieser Kraft und Macht und
soll möglichst die moralische Selbstkontrolle der Menschen mit einschließen.
Dem angestrebten Übergewicht an Potentialität gegenüber muss die
Notwendigkeit des gelegentlichen Nachweises solcher Fähigkeiten zu Zwecken der
Bestätigung und Einübung, wo eine solche erforderlich ist, betont werden sowie
deren teils wechselnde teils stetige Ausübung, die nach Art und Weise und
Umfang zweckmäßig für die Erhaltung der Produktivität, der Produktion, der
Wirkung und des Erfolges ist, letztere zumindest im Rahmen der notwendigen
Kontinuität haltend
a4 Therapie (Krankenbehandlung) Link zu Tabelle (jetzt blinkend) AUSWIRKUNGSSTÄRKE
Über den Link zu Seite IV kann die Aufgabe und Problemstellung jederzeit auf Seite III, oberstes Fenster, wieder aufgerufen werden.
1Q Allgemeine Auswirkung (wird ersetzt oder
neugestaltet)
(nur benutzen, wenn Sondertabelle für den
Sonderfall nachfolgend fehlt) Q als Trennung von der nachfolgenden Eintrag
der Beurteilungskennziffer setzen; letztere mit Trennbuchstaben R
abschließen.)
Vom * aus werden nach oben negative Auswirkungen bezeichnet, nach unten
positive.
10 = grundsätzlicher nachteiliger Durchbruch mit
Systemänderung oder negativen Auswirkungen
9 = sehr starker sich wahrscheinlich selbst verstärkender Nachteil
8 = starker sich wahrscheinlich selbstverstärkender Nachteil
7 = erheblicher sich wahrscheinlich selbstverstärkender Nachteil
6 = sehr starker andauernder Nachteil
5 = starker andauernder Nachteil in wenigstens einem wichtigen Bereich
4 = deutlicher andauernder Nachteil
3 = geringer andauernder Nachteil
2 = deutlicher vorübergehender Nachteil
1 = geringer vorübergehender Nachteil
*
1 geringer vorübergehender Vorteil
2 = deutlicher vorübergehender Vorteil
3 = geringer andauernder Vorteil
4 = deutlicher andauernder Vorteil
5 = starker andauernder Vorteil
6 = sehr starker andauernder Vorteil
7 = erheblicher sich wahrscheinlich selbstverstärkender Vorteil
8 = starker sich wahrscheinlich selbstverstärkender Vorteil
9 = sehr starker sich wahrscheinlich selbst verstärkender Vorteil
10 = grundsätzlicher vorteilhafter
Durchbruch mit Systemänderung oder positiven Auswirkungen in wenigstens einem
wichtigen Bereich
(AUSWI)RKUNGPERIODE hier bereits berücksichtigt. Die vorstehende Tabelle
soll durch eine oder mehrer andere ersetzt werden
. Der Gutachter muss den von ihm gerade ausgewählten AUSWIRKUNGSBEREICH ansteuern und ihm die positive (rechts vom *) oder negative (links vom *) Beurteilungsstufe hinsichtlich der AUSWIRKUNGSSTÄRKE hinzufügen. Hinsichtlich der Festlegung der AUSWIRKUNGSSTÄRKE hat der Gutachter die Auswahl zwischen der Bewertung der Auswirkungen auf die Einzelperson (nachgesetztes P), die dann automatisch mit der bereits vorprogrammiert geschätzten Gruppenfrequenz multipliziert wird;, oder aber er bewertet die Auswirkung auf die Gruppe insgesamt. Die erste Auswahl durch Tastenbetätigung soll gelten und damit die andere Auwahlvariante gesperrt sein.
2 Q FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
(auf Person der Gruppe und Auswirkungsperiode
bezogen mit Signaturabschlusss P)
(Wirtschaftliche Benachteiligung)
10P deutlich mehr als 1Mio€
9P = bis 1Mio€
8P = bis 100.000E
7P = bis 10.000€
6P = bis 5.000€
5P = bis 2.000€
4P = bis 600
3P = bis 200€
2P = bis 50€
1P = bis 10€
*
(wirtschaftliche Bevorteilung)
1P = bis 10E
2P = bis 50€
3P = bis 200€
4P = bis 600€
5P = bis 2.000€
6P = bis 5.000€
7P = bis 10.000€
8P = bis 100.000E
9P = bis 1Mio€
10P deutlich mehr als 1Mio€
(auf die Gruppe bezogen)
(wirtschaftliche Benachteiligung)
10 mehr als 1.000
Mia€
9 mehr als 100 Mia€
8 mehr als 10 Mia€
7 mehr als 1 Mia€
6 mehr als 100 Mio€
5 mehr als 10 Mio€
4 mehr als 1Mio€
3 mehr als 100.000€
2 mehr als 10.000€
1 mehr als 1.000€
1 mehr als 1.000€
2 mehr als 10.000€
3 mehr als 100.000€
4 mehr als 1 Mio€
5 mehr als 10 Mio€
6 mehr als 100 Mio€
7 mehr als 1Mia€
8 mehr als 10Mia€
9 mehr als 100Mia€
10 mehr als 1.000Mia€
AUSWIRKUNGSBEREICHE AUSWIRKUNGSPERIODE (V - Z jetzt blinkend)
AUSWIRKUNGSPERIODE
V = 10 Jahre
W = 11 - 30 Jahre
X = 31 - 60 Jahre
Y = 61 - 90 Jahre
Z = 91 Jahre und deutlich länger
Dem Eintrag der AUSWIRKUNGSSTÄRKE
muss das Symbol (V - Z) für die erste AUSWIRKUNGSPERIODE
(Link
jetzt blinkend) folgen. Werden mehrere AUSWIRKUNGSPERIODEN für
zutreffend gehalten, so werden solche durch Tastenbetätigung
in der Reihenfolge V - Z automatisch der Signatur
in der vorher aufgerufenen zugehörigen AUSWIRKUNGSSTÄRKE
in
der Codezeile angehängt. Wird die die Auswirkungsstärke für eine der
Auswirkungsperioden als ganz gering eingeschätzt, so soll für die
Auswirkungsstärke auf der Codezeile eine Lücke (Freitaste) eingesetzt
werden. Soll oder kann kein Urteil abgegeben werden, so ist die zugehörige
Signatur für die Auswirkungsperiode auszulassen.
Nach der letzten Signatur (V - Z) beginnt ohne Lücke die Darstellung für die
nächste Betroffenengruppe, wenn kein(e) Zusatzgutachter bezüglich der
Betroffenengruppe vorgeschlagen wird/werden.
Ein Zusatzgutachter hat sich immer zu allen Betroffenengruppen zu äußern.
Durch Tastenbetätigung der
gewählten Symbole V - Z ist die Signatur auf der Codezeile automatisch
abgeschlossen.
Es folgt der blinkende Link zu SEITE
X LISTE DER ZUSATZGUTACHTER und
nach jeder Auswahl durch Tastenbetätigung auf der
Nummer deren automatischer Eintrag in die Codezeile
jeweils mit dem Abschlusszeichen Q.
Die Liste der Zusatzgutachter wird erst erstellt aus einer Berufsliste.
Die Begutachtung kann nun mit einer anderen Betroffenengruppe, das ganze Verfahren wiederholend, fortgesetzt werden. Zuvor wird die Codezeile auf das Ende der Seite VII Eigene Eintragungen automatisch übertragen. Es wird eine neue Seite VII als Seite VII2 erstellt und die Symbole und Signaturen der Codezeile auf Seite VII werden gelöscht, ausgenommen die Ordnungsnummer des Gutachtens und die Gutachternummer für eine neue Ergänzung. Für spätere Betroffenengruppen wird unter Seite VII3, Seite VII4.... analog verfahren.
Zu erwägen wäre noch im Falle von Freigaben der Reihenfolge der Schritte in der Begutachtung die automatische Erstellung einer Codezeile für noch nicht erledigte Gutachtenschritte.
LISTE DER ZUSATZGUTACHTER (Seite IX)
1 mit Abitur
2 mit Hochschulabschluss
3.....
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Aspekte-Definitionen
(Seite X1, X2.....)
beinhaltet die Förderung der Fähigkeit zur Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und Zusammenhänge und zur Steigerung dieser Fähigkeiten, insbesondere der Urteilskraft, und deren Anwendung zur Erhaltung entwickelterer Lebensmöglichkeiten einschließlich der Selbstentfaltung.
beinhaltet die Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne eines Gleichgewichtes von Geben und Nehmen und deren Einhaltung. (Die Natur kennt Gegenseitigkeit als Symbiose.)
beinhaltet die Förderung von natürlichen Abläufen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit einschließlich der geistigen Beweglichkeit und gesellschaftlichen Eigenständigkeit, so da
ss beim Ausfall oder dem Ungenügen zivilisatorischer Techniken oder der staatlichen Ordnung Möglichkeiten zum Überleben bestehen.beinhaltet
die Erhaltung und Förderung von Kraft und Macht und damit der
Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in
Katastrophenlagen und die Anwendung und Ausübung dieser Kraft und Macht und
soll möglichst die moralische Selbstkontrolle der Menschen mit einschließen.
4. Macht soll so weit wie möglich mit Autorität ausgeübt werden, die sich auf überlegenes Wissen, besondere Erfahrung, kurz Problemlösungsfähigkeit, und Selbstbeherrschung und -bewährung gründet und Vorbildhaftigkeit ausstrahlt.
5. Als eine Variante der AKTIVITÄT ist jeweils noch der Einfluss einer Maßnahme oder eines Verhaltens auf KOOPERATION (Zusammenarbeit) zu überprüfen, die aber verfahrensmäßige Konkurrenz als Variante der AUSLESE nicht ausschließt, sondern eher in Verbindung mit HYPARCHIE als Wettbewerb fördern soll und — wie alle biotelen Aspekte — dem Hauptziel der dynamischen Stabilität dienen soll.
Handlungsfähigkeit als Ziel innerhalb der AKTIVITÄT schließt SPONTANEITÄT und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen SPONTANEITÄT und AKTIVITÄT mit ein.
beinhaltet die Förderung der Selbständigkeit, insbesondere durch die Verringerung von Abhängigkeiten, auch im Sinne der Bedeutung von Selbstgenügsamkeit * und Sparsamkeit im Umgang mit erschöpfbaren Ressourcen. Sie ist nur unter AUSTAUSCH (vgl. II) in GEGENSEITIGKEIT (vgl. III) zu erreichen.
beinhaltet
— biologisch betrachtet — vor allem Vielfalt von Pflanzen und Tierarten möglichst in sich selbst erhaltenden Biotopen, zumindest in solchen mit Selbsterhaltung und Selbststabilisierungstendenzen bei Wegfall menschlicher Beeinflussung. (vgl. IX)beinhaltet die Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Fähigkeiten von Individuen und Gruppen insbesondere in frei gewähltem Beruf oder Erwerbstätigkeit, in freier Partnerwahl auch zu gesellschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit sie nicht zwangsläufig aus der Zugehörigkeit zu Familie, Berufsverbänden oder zu politischen Einheiten sich ergeben und soweit sich nicht Einschränkungen aus entsprechenden Rechten (aus dem Aspekt der GEGENSEITIGKEIT heraus) ) anderer ergeben. Autonomie ist also Freiheit unter Rücksichtnahme auf andere.
2. Freiheit des Verhaltens findet eine Grenze auch durch die übrigen rechtmäßig und verbindlich erlassenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen einschließlich des Brauchtums, insoweit solche nicht gegen den rechtmäßigen Kernbestand der biotelen Ordnung einschließlich der gegenseitigen Achtung verstoßen.
4. Bei
der Konkurrenz um Bewegungsspielraum und beschränkt verfügbare Güter oder
Leistungen gilt die Berechtigung nach der Reihenfolge, wonach
bei mit der Bewegung verbundene Raumnutzung der früher Eingetroffene
jeweils den Vorrang hat und die auch für Aneignung und Besitz von Gütern gilt,
soweit nicht Gesetze abweichende Regelungen treffen.
Zum "Recht der Reihenfolge" ist noch anzumerken, dass es sich nicht
nur auf die Besitznahme und Pflege knapper oder einzigartiger Güter erstreckt,
sondern auch auf die Ausübung kontingentierter sozialer Funktionen
zwischen aufgrund ihrer Fähigkeiten Gleichberechtigten, also etwa auch auf das
Recht zur Berufs- oder Amtsausübung. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
4. Jeder
Mündige hat ein Recht zur Selbstbenachteiligung ("Rücktrittsrecht"),
wenn dadurch andere nicht benachteiligt werden. wobei eine schädlich sich
auswirkende Beispielswirkung außer Betracht bleibt, soweit eine solche mit der
Ausübung dieses "Rücktrittsrechts" unvermeidbar und auf das
unvermeidbare Maß eingeschränkt wird..
Regierungsgesetze dürfen und sollen allerdings dieses
Rücktrittsrecht einschränken, wenn wesentliche Interessen der Gemeinschaften
dies erforderlich erscheinen lassen (konkurrierende Gesetzgebung).
Anmerkung: Auf dem Gebiet der Naturrechtslehren wird eigentlich nur eine verbietende (vetierende) Gesetzgebung zugelassen, nicht eine befehlende. Dies entspräche der Freiheit des Menschen, dem nur verwehrt sein soll, anderen zu schaden; auch würde es dem biotelen Aspekt der SPONTANEITÄT entsprechen. In der Regierungspraxis aber ist bisher nicht nur ein Diktator jederzeit in der Lage, ein aktives Verhalten auch indirekt durch Verbote zu erzwingen, indem er Abweichenden, sich den angeordneten aktiven Leistungen Verweigernden, wichtige oder doch erstrebenswerte Güter oder Leistungen verweigert.
Ist ein Faktor fruchtbarer Abgrenzung
und Ausgrenzung und beinhaltet — biologisch betrachtet — Vermeidung einer
Begünstigung der langfristigen Vermehrung solcher Lebewesen, welche für andere
und sich selbst vergleichsweise eine Belastung darstellen und in ihrer auch
spontanen Durchsetzungsfähigkeit geschwächt sind.
Auslese bedeutet Entscheidungen, welche möglichst auch dem langfristigen
Überleben dienen oder wenigstens nicht im Wege stehen sollen.
2. AUSLESE bedeutet — wirtschaftlich betrachtet — Wettbewerb (Konkurrenz) zur Durchsetzung des Tüchtigeren und Geeigneteren als
Hebel zum Fortschritt im Sinn der Anpassung auch an veränderte Bedingungen
3.Auslese bedeutet auch das Unterlassen oder Unterbinden solcher
Verhaltensweisen, die der Erhaltung des Lebens und des sozialen Friedens und
Zusammenhaltes, also auch der Wahrung der Menschlichkeit, abträglich sind (vgl.
SUBSIDIARITÄT, HYPARCHIE), insbesondere das Verbot, andere zu benachteiligen,
also das Gebot der Fairness (vgl. VERGLEICHEN, GEGENSEITIGKEIT, AUSGLEICH).
4. Bei Beurteilung der Auswirkungen und der Zumessung des
Auswirkungsgrades eines zur Beurteilung anstehenden Lösungsvorschlages
hat der Gutachter darauf zu achten, dass Funktions-Eliten, die nicht ohne
ernsthafte Beeinträchtigung der dynamischen Stabilität in absehbarer Zeit
ersetzt werden können, nicht in ihrer unersetzlichen Funktion für die
Gemeinschaft deutlich behindert und nachhaltig benachteiligt werden, was
möglichst genau begründet zum Ausdruck gebracht werden muss.
beinhaltet die Förderung einer dauerhaften Angleichung von Wettbewerbsbedingungen soweit sie sich aus äußeren nicht innerhalb der Begünstigten liegender oder von diesen zu verantwortenden Umständen ergeben, besonders zur Stützung von Bevölkerungen in unwirtlichen Gebieten unter erschwerten Lebensbedingungen. AUSGLEICH soll nur eingeschränkt (vgl. PLURALITÄT) der Angleichung dienen und darf AUSLESE nicht beeinträchtigen, ja sollte vorzugsweise ein Mittel zu deren Förderung sein und soll wenigstens in absehbarer Zukunft GEGENSEITIGKEIT begünstigen.
2.AUSGLEICH ist auch ungleichzeitiger AUSTAUSCH auf GEGENSEITIGKEIT,
etwa als Darlehensvergabe.
an besitzarme Personen, die dadurch wahrscheinlich zu
Leistungsfähigkeit kommen, wie etwa auch natürlicherweise
die Unterstützung und Erziehung von
Kindern durch deren Eltern.
3. AUSGLEICH beinhaltet auch das Versicherungswesen, durch welches Rücklagen
für Krankheit, Alter oder Schadensfälle unter Risikoverteilung unter den
Versicherungsnehmern vorgenommen werden.
Freiwillige Wohltätigkeit unter Übertragung von
Vermögenswerten darf subjektiv von den Spendern durchaus auch als eine
Maßnahme des AUSGLEICHS aufgefasst werden, auch dort, wo es sich um Hilfe und
Unterstützung im Sinne von SUBSIDIARITÄT handelt.
Von der biotelen
Staatsordnung aus betrachtet aber gilt diese Umbewertung nicht und kann
Hilfe sogar verboten und unterbunden werden, wenn sie sich lebensfeindlich und
zukunftsgefährdend auswirkt, etwa gegen AUSLESE.
beinhaltet die Rücksichtnahme auf und möglichst Verständnis für andere sowie Gewaltverzicht ausgenommen in Notwehr, Nothilfe oder Selbstverteidigung, auch im Interesse der Allgemeinheit, hier soweit wie möglich als Angelegenheit des Staates oder ersatzweise der Regierung und gesellschaftlich bestellten Behörden bei einem Minimum einer Anwendung von Gewalt, Zwang oder unausweichlicher Bedrohung auch zwischen Einzelnen oder Gruppen und bei Ausbau der Konfliktvermeidung und Konfliktschlichtung.
2. HYPARCHIE beinhaltet auch die Verhinderung und Bekämpfung von
Streitigkeiten (Konflikten), insbesondere insoweit solche aus Missgunst, Neid
oder Hass entspringen und sich nicht auf an Wahrheit und Rechtsordnung
orientierte Erkenntnisse stützen. Derartigen Stimmungen und Motivationen, aber
auch überhaupt der Vertretung von ungerechtfertigten Machtansprüchen, darf
zumindest auf Dauer nicht nachgegeben werden, wenn ansonsten die übrigen
biotelen Aspekte, insbesondere langfristig und fortdauernd, verletzt würden,
insbesondere derjenige der AUTONOMIE (Selbstbestimmung) von Individuen, Gruppen
und Staaten, die sich selbsterhaltende (autarke) PLURALITÄT (Vielfalt) oder die
GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
.
3. Hinsichtlich der HYPARCHIE erstreckt sich der
Begriff und die Zuständigkeit der biotelen Einrichtung zweckmäßiger
Weise nicht nur auf die unausweichliche Bedrohung, sondern auch auf besonders
untragbare Drohungen, so dass formuliert werden kann:
HYPARCHIE umfasst in diesem Sinne und
Umfang auch das Ziel der Minimierung von Drohungen.
Dem biotelen Aspekt des VERGLEICHENS ist dabei in der medialen Öffentlichkeit dadurch
Rechnung zu tragen, dass Hass, Misstrauen, Missgunst und Neid nicht unbegründet
befördert werden zugleich aber andererseits auch die Information über wesentliches
Tatsachengeschehen nicht langfristig unterdrückt wird.
4. HYPARCHIE beinhaltet auch die Unterlassung massiver Drohungen, die nicht als angemessene
weil notwendige Mittel der Erziehung insbesondere von Kindern und Jugendlichen
zu einer Entfaltung nützlicher Anlagen und Fähigkeiten und zur angemessenen Unterstützung der
Einhaltung der Rechtsordnung erwiesen werden können, und das Verbot der
offenkundigen Äußerung von Verachtung gegenüber Personen und von diesen als
hohe Werte angesehene Ideale, soweit solche Äußerungen nicht eng mit der
Darstellung von offenkundigen Mängeln von Idealbildern verbunden sind, die als
Aufklärungsversuch zumutbar sind.
(Als Beispiel wären die Mohammed-Karikaturen 2006 in Dänemark als
zumutbar einzustufen.)
K AUSTAUSCH
beinhaltet
den Informationsaustausch zur Aufklärung mit dem Ziel der Erhöhung der
Entscheidungsfähigkeit in Verantwortung für sich selbst und für andere,
insbesondere für den eigenen Gesellschaftsverband und dessen Kultur.
Austausch beinhaltet auch die materielle Ergänzung auf der Grundlage der
GEGENSEITIGKEIT (vgl. H zur Erhöhung der
Überlebensfähigkeiten und -möglichkeiten (vgl.F),
der stabilisierbaren biologischen Artenvielfalt und des wirtschaftlichen
Wohlstandes zur Bedürfnisbefriedigung. Austausch darf Auslese (vgl. H)
nicht beeinträchtigen
beinhaltet
einen Aufbau der gesellschaftlichen Ordnung von kleineren, möglichst zur
Selbständigkeit fähigen Einheiten, von der Familie über Gemeinden, zu
größeren Einheiten hin.
Subsidiarität beinhaltet auch die Beseitigung von Hilflosigkeit möglichst mit
der Wirkung einer Hilfe zur Selbsthilfe zur Herstellung oder Wiedererlangung der
AUTARKIE (vgl. VI).
Die Annahme von Hilfe verpflichtet zu Dankbarkeit, zu einem Verhalten auf
GEGENSEITIGKEIT und zu einem Unterlassen einer Behinderung der AUSLESE auf
Dauer.
2..Freiwillige Wohltätigkeit unter Übertragung von Vermögenswerten und kann durch biotele oder Regierungsgesetzgebung verboten und unterbunden werden, wenn sie sich lebensfeindlich und zukunftsgefährdend auswirkt, etwa gegen AUSLESE.
3. Bei lebensbedrohlichem bedrohlichem Auseinanderklaffen von Vermögensverhältnissen oder unter Katastrophenlagen unter den Bevölkerungsschichten eines Nationalstaates soll zeitlich begrenzt eine Umverteilung von Gütern zu Lasten der Vermögenderen über das biotele Gutachtenverfahren, auch aus Gründen der Beachtung von HYPARCHIE, zunächst auf nationaler Ebene erfolgen. Sind derartige Ausgleichmaßnahmen nicht ohne starke zeitliche Verzögerung der Wiederherstellung erträglicher Lebensverhältnisse unter zumutbaren Bedingungen möglich, so ist regional stufenweise die Hilfe anderer Nationalstaaten heranzuziehen, insbesondere soweit sie dadurch in ihrer Ordnung nicht beeinträchtigt werden.
M
DYNAMISCHE STABILITÄT
beinhaltet als zentrale Zielvorstellung,
auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die
Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst intakten
Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter
Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.
Jedes Verhalten und alle Handlungen sind zu unterlassen, die dem Ziel
entgegenstehen, das Leben, insbesondere das höher organisierte und an
vorderster Stelle menschliches Leben auf der Erde solange wie möglich zu
erhalten, das heißt für einen Zeitraum, in welchem erwartungsgemäß nach
wissenschaftlicher Erkenntnis die Möglichkeit menschlichen Lebens vorhanden
bleibt (Nachhaltigkeit), in der Regel in anpassungsfähigen Erscheinungsformen
(DYNAMISCHE STABILITÄT), soweit sie der Anpassungsfähigkeit wenigstens des
Menschen nicht entgegenstehen. Zumindest unter menschlichem Leben wird dabei ein
auf Dauer hin bejahenswertes Leben verstanden.
Der
AUSWIRKUNGSBEREICH M = DYNAMISCHE STABILITÄT darf nur auf Betroffene und
Betroffenengruppen angewandt werden, wenn die Aspekte A - L keinen Ausschluss
begründen, wie etwa für Kriminellengruppen, deren sie stärkende
Berücksichtigung zumindest gegen den Aspekt der GEGENSEITIGKEIT verstoßen
würde.
Es muss noch diskutiert werden, ob auch Einzelmenschen als Betroffene
berücksichtigt werden sollen, etwa in Fällen, bei denen sie nicht als
Gruppenmitglieder betroffen werden.
___________________________________________________________________________________
AUSWERTUNG
Zur Auswertung werden der Zentrale sämtliche Seiten VII (Seite VII1 - VIIn) mit den jeweiligen Codezeilen übersandt.
Die Signaturen der Codezeilen
aller Seiten VI sind
in Reihe einzeln untereinander darzustellen, wobei die Sterne * längs
einer ausgezogenen senkrechten Linie ausgerichtet und durch sie ersetzt sind.
Vor jeder Codezeile ist die zugehörige Nummer und hinter ihr die Bezeichnung
anzugeben.
Es empfiehlt sich auch eine graphische Darstellung der Zahlenwerte für
AUSWIRKUNGSSTÄRKEN in horizontalen Säulen entlang einer senkrechten 0-
Linie in den Farben der jeweiligen AUSWIRKUNGSBEREICHE. Für a Hygiene wäre die Farbe rot empfehlenswert, für
b Natur die Farbe grün, für c Soziales (Zusammenleben) blau und für d
Wirtschaft, Finanzen und Versorgung gelb
Das Gesamtergebnis wird in der
Zentrale aus der Zusammenrechnung aller Ergebnisse ermittelt, je nach Anzahl der
beteiligten Gutachterpaare aus deren Durchschnittsergebnis.
Mehrere Gutachterpaare werden im Falle von besonderer Bedeutung des
Gesetzesvorschlags eingesetzt, jedenfalls ein zweites Gutachterpaar im Falle der
Nichtübereinstimmung nach einem Verfahrensschritt im ersten
Gutachtenverfahren.
Liegt das Gesamtendergebnis eines Gutachters,
auch im Wiederholungsfall unbeanstandet in Abweichung vom Gesamtergebnis des
Gegengutachters auf der Gegenseite, so wird auf Nichtübereinstimmung erkannt;
der Gesetzesvorschlag gilt dann als, weil derzeit nicht beurteilbar,
abgewiesen.
Eine besondere Bedeutung des Gegenstandes oder die Aufdeckung von Verstößen
gegen die Sorgfaltspflichten eines Gutachters legen eine
Wiederholungsbegutachtung unter Verstärkung des Gutachtereinsatzes nahe.
Die Gutachtenergebnisse werden auf der Gutachtendomäne der Homepage
veröffentlicht.
Abstimmungsvorbereitungen
Eine Codezeile mit
Symbolen für die Betroffenengruppen ohne weitere Bearbeitungszusätze für
Bewertungen wird in der Zentrale für Abstimmungszwecke getrennt
gespeichert. Vor den Symbolen für die Betroffenengruppen stehen immer die
Ordnungsummer für die Kennzeichnung des Gutachtens selbst und die
Gutachternummer mit / am Ende.
Sind ausschließlich Unmündige in einer Gruppe betroffen, so gelten deren
Rechtsvertreter als betroffen und abstimmungsberechtigt. Jede Unmündigengruppe muß an
entsprechender Codenummer oder ein Sonderzeichen für die Rechtsvertreter
erkennbar sein.
Die Abstimmungsergebnisse werden
a) im Anfangsstadium des Modellversuchs durch Abschätzungen in der Zentrale
ersetzt und von ihr auf der Homepage bekannt gegeben.
b) In einem entwickelteren Verfahren, sollen die Abschätzungsergebnisse über
Gutachtenvergleiche herbeigeführt und dann auch bei Nichtübereinstimmung
veröffentlicht werden.
c) Sobald und in dem Umfang wie die Teilnehmerzahl und Teilnehmerangaben es
ermöglichen, soll ein Abstimmungsergebnis über repräsentative Umfragen zu den
Gutachtenergebnissen innerhalb der Betroffenengruppen simuliert und das
Umfrageergebnis dann veröffentlicht werden.
d) Sollte das biotele Gutachtenverfahren allgemein breite Beachtung und
Zustimmung finden, so soll die freie und geheime Abstimmung der Betroffenen
ermöglicht und das Ergebnis veröffentlicht werden.
Für die augenblickliche Handhabung gilt a) Die aktuelle
Handhabungsweise ist immer bekannt zu geben.
Das Abstimmungsverfahren unter den
Betroffenen
Zu Zwecken der Abstimmung entnimmt die Zentrale
den vom Gutachter übersandten Ausführungsseiten (untere
Seite) die
Signaturen über die Betroffenengruppen auf den Codezeilen.
Die Zentrale reiht die Signaturen über die Betroffenengruppen aus den
Codezeilen der Ausführungsseiten mit
dem Abschluss-T in einer Wähler-Codezeile hintereinander.
Die nachfolgende Kennnummer der jeweils bearbeiteten Betroffenengruppe wird
durch Tastenbetätigung automatisch in die
Codezeile eingetragen und schließt automatisch mit T und
Trennzeile.
Wahlberechtigt sind ein Antragsteller, wenn eine von ihm der Zentrale durch Fettdruck
hervorgehoben gemeldeten Zugehörigkeiten zu Betroffenengruppen auf der
Codezeile nach dem Text des biotelen Gesetzesvorschlages automatisch
in Fettdruck hervorgehoben ist.
Der biotele Gesetzesvorschlag ergibt sich aus der Übereinstimmung der
unabhängigen Gutachter hinsichtlich der positiven Gesamtbewertung einer Aufgabe
und Problemstellung.
(In einer späteren Entwicklungsstufe des Verfahrens einmal wären die
Gruppenzugehörigkeiten nachzuweisen).
Über die gemeindenahe und nationale Kulturentwicklung betreffende
biotele Gesetzesvorschläge haben nur volljährige und mündige Gemeindemitglieder und Staatsangehörige ein
Stimmrecht, die ständig oder doch über einen
längeren Zeitraum auf dem entsprechenden Territorium gelebt haben oder denen
gegenüber wenig dagegen spricht, dass sie als Einwohner oder Bürger auf diesem Territorium
in Zukunft weiterleben oder sich ihm dabei eng verbunden fühlen werden.
Jedem Teilnehmer wird von der Zentrale auf Antrag unter Angabe der Nummer des zur Abstimmung stehenden Prüfungsergebnisses mittels E-Mail hin eine Abstimmungs-Codezeile übersandt, bei der von ihm als für ihn zutreffenden Betroffenheitsgruppen gemeldete durch Fettdruck hervorgehobenen sind. Dies soll dem Antragsteller durch Vergleich ermöglichen, seine Betroffenheit zu überprüfen. Gleichzeitig wird dem Antragsteller mitgeteilt, ob er abstimmungsberechtigt ist.
Jeder volljähriger, mündiger im Allgemeinen sonst abstimmungsberechtigte Bürger ist berechtigt beim
Kontrollkörperbüro die Zuteilung einer oder mehrerer besonderer
Betroffenengruppen-Nummern
nach Überprüfung seiner Nachweise für die Zugehörigkeit zu besonderen
Betroffenengruppen zu beantragen und als Strich-Code-Darstellung begleitet von
der zugehörigen Zahlenfolge mitgeteilt zu bekommen.
Bei der Veröffentlichung eines biotelen Gesetzesvorschlages, der zur Abstimmung
durch die Betroffenen gestellt wird, soll von einer Codezeilen-Darstellung
begleitet sein und die zugehörige Zahlen- und Buchstabenfolge darzubieten, aus der die Betroffenen erkennen
können, ob sie als Betroffenheitsgruppe berücksichtigt wurden. Die kann für
Print-Medien über eine Strichcodedarstellung erfolgen, für andere Medien über
eine Codezeilenerkennung unter Entschlüsselung im Fernsehen und/oder auf
Handys. Grundsätzlich muss die Zentrale als betroffen ermittelte
Abstimmungsberechtigte über Handy unter Bestätigung in zu jeder biotelen
Gesetzesabstimmung benachrichtigen.
Erkennt ein Teilnehmer, dass eine Betroffenengruppe nicht berücksichtigt wurde,
so kann er einen Antrag zur Aufnahme dieser Betroffenengruppe in das Verfahren
an die Zentrale stellen. Jedem Antrag an die Zentrale ist die Personenkennziffer
an den Anfang zu stellen. Wird diese Gruppenbetroffenheit durch umgehende
Begutachtung bestätigt, so ist die Abstimmung für diese Gruppe nach
Bekanntgabe nachzuholen und zu berücksichtigen, wenn das Abstimmungsergebnis durch
diese Wahlergänzung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit entscheidend beeinflusst
werden kann und von der Verzögerung der Entscheidung keine wesentlichen
Dauerschädigungen erwartet werden müssen.
Jeder stimmberechtigte Bürger hat, auch bei Zugehörigkeit zu mehreren
Betroffenengruppen nur eine Stimme, deren Gewicht von dem Grad seiner
Betroffenheit unabhängig ist.
Der als Betroffener Anerkannte kann über E-Mail mit seiner Personenkennzahl und
dem ihm von der Zentrale zugeteilten PIN unter Anfügung des Nummer des
Prüfungsergebnisses sein Veto gegen dasselbe einlegen. Auch wenn ein
Wahlberechtigter mehreren Gruppen angehört , so hat die Zentrale seine
Stimmabgabe insgesamt nur einmal seiner Person zuzurechnen. Jeder hat also nur
eine Stimme.
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Noch nicht gelöschte frühere Überlegungen
Ga1U = Sondertabelle soll gesundheitliche
Verschlechterungen und Verbesserungen bezeichnen.
a21U = Tabelle soll zu a für weitere Auswirkungen angefügt werden. a22U würde
als nächste folgen.
Gb2U bezeichnet eine Sondertabelle zum Naturschutz, welche den Verlust und Gewinn fruchtbarer Fläche (Desertifikation) bezeichnet.
Gb2U bezeichnet die Versiegelung oder Öffnung von Bodenflächen für Bauzwecke einschließlich von Straßen
Gb3U bezeichnet eine Sondertabelle zum Naturschutz, welche den Verlust oder Gewinn an Waldfläche.
Mb4U bezeichnet die Auswirkung auf den Artenschutz
Gc1U bezeichnet die Auswirkung auf Bevölkerungsreduktion oder -wachstum ohne Verschlechterung der Gesundheit
Jc1U bezeichnet die Herabsetzung oder Verstärkung von sozialen Spannungen
Die Sondertabellen sind in Zeilen angeordnet nach ihren Kennziffern unter den Aspekten und deren Buchstaben anzuordnen und mit den Aspekten zu verlinken aber auch mit dem Tabellenfeld für die Auswertung auf der Ausarbeitungsseite.
Rechnerische Zusammenfassungen wären (möglichst selbsttätig) in der Zentrale vorzunehmen.
Nach dem U wären noch unter jeweiligen Abschluß durch den Trennbuchstaben R aus einer Liste der Zusatzbegutachter nach Linkbetätigung zu derselben vom Gutachter vorgeschlagene Fachbegutachtungen kenntlich zu machen.
Alle Urheberrechte werden vorbehalten
N U O R noch verwendbare Buchstaben